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Rang | Fundstelle | |
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Buechner →
Anhang →
Hauptstück:
Seite 0086,
von Rechtbis Rede |
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. 12, 1. Der predige mein Wort recht, Ier. 33, 28. Wir sind die rechten Kriegsleute, Ier. 48,14. Der zwischen den Leuten recht urtheilet, Ezech. 18,8. Darum daß er recht und wohlgethan hat, Gzech. 18,19. Der Herr handelt nicht recht, Gzech. 18, 35
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Buechner →
Anhang →
Hauptstück:
Seite 0085,
von Raubbis Recht |
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es Aaron auf den Knorpel seines rechten Ohres, 3 Mos. 8, 23. Vergesse ich dein, Jerusalem, so werde meiner Rechten vergessen, Ps. 137, 5. Schaue Zur Rechten, Ps. 142, 5. Denn des Weisen HerZ ist Zu seiner Rechten, Pred. 10, 2. Seine Rechte herzet
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0815,
Recht |
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Recht.
811
§. 7. Recht und Link. a) Wissen, das V'öse und Gute zu unterscheiden wissen, Ion. 4, 11. b) zur Rechten und Linken sich wenden, ist wissen, was zu thnn oder zu lassen, 1 Mos. 24, 49. c) weder zur Rechten noch zur Linken weichen, den
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0816,
Rechten |
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in Wermuth verkehret (dnß es den Rechtenden bitter, sauer und kostbar nnkommt), und die Gerechtigkeit zu Boden stoßet, Amos 5, 7. c. 6, 13.
Es soll aber das Recht offenbar werden (laßt das Recht fließen rein und nnpartheiisch) wie Waffer
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0814,
von Rechnenbis Recht |
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.), daß wir den Manu, der dir zur Rechte» sitzet), Pf. 8a, 18.
nns auch seines Fürspruchs zn getrosten und seiner ^A^OM^ und seine Rechte in die
vollgültigen Genilgthuung für nns zu erfreuen haben. Seine^Rechte herzet'(umKy mich' Hohel
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Kochschule →
13. Juni 1903 - 22. Okt. 1905 →
6. Februar 1904:
Seite 0679,
von Unknownbis Unknown |
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zusammennehmen, umschlagen, 2 zusammennehmen u. s. w., dann neuerdings 3 mal. 1 Nadel links, 1 Nadel rechts. Mit einer feinen Nadel nimmt man alle Anschlagmaschen auf und strickt sie mit den andern zugleich, d. h. le eine untere und eine obere, ab. Somit
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0932,
Römisches Recht (Aufnahme und Bearbeitung in Deutschland etc.) |
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Anwendung brachte, welche das kanonische Recht teils aus kirchlichen Rücksichten, teils um den Bedürfnissen der Zeit Rechnung zu tragen, vorgenommen hatte. An der Bearbeitung des römischen Rechts haben daher, außer England und Skandinavien, wo
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0790,
Deutsches Recht (im Mittelalter und in der Neuzeit) |
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790
Deutsches Recht (im Mittelalter und in der Neuzeit).
und Zauberei mißbraucht, den christlichen Aposteln ein Greuel sein mußte. An ihre Stelle trat bei den Goten Ulfilas' Schrift, welche derselbe mit Benutzung der Runenschrift
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0061,
Eltern |
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Vater die Verwaltung am Kindes-
vermögen stets zu, gewährt ihm aber den Nieß-
brauch lediglich so weit, als er zum Unterhalte des
Kindes erforderlich ist.
Das geltende Recht enthält Vorschriften über die
Verwaltung seitens des Vaters
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0089,
Deutsches Recht |
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überall herrschten, zweckmäßig angepaßt waren, und daß sich so ein System des D. R. nachweisen läßt, wie es dem Princip nach den verschiedenen Stammes-, Standes-, Güterklassen- und lokalen Rechten zu Grunde lag. Aber das hat nur geschichtliches
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0986,
von Dingliche Klagebis Dinglinger |
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fremdes Eigentum zu, ist also ein Recht an einer fremden Sache, Jus in re aliena, und stellt sich insofern als eine Beschränkung des Eigentums dar. Letzteres ist im Gegensatz zu den übrigen dinglichen Rechten (jura in re, sc. aliena) die unbeschränkte
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Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0035,
Wie Ulm dem Kloster Reichenau gegeben worden ist |
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war, sie selbst einen wählten und zu seiner Bestätigung und Einsetzung an den apostolischen Sitz schickten, und nicht an den Abt, den es von Rechts wegen anging. Denn bei diesem allem taten die Ulmer faktisch vieles, was den heiligen Regeln und Gesetzen entgegen
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0585,
Gütergemeinschaft |
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und für den Fall der Wiederheirat des liberlebenden).
Die bestehende allgemeine G. kann nach einigen
Rechten nicht durch Vertrag aufgelöst werden;
andere Rechte lassen einen solchen Vertrag zwar zu,
aber mit gewissen Beschränkungen. Nach einigen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0933,
von Römisches Rechtbis Römisches Reich (Stände) |
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und oft nur zu begründete Klagen und teilweise heftigen und zähen Widerstand hervor. Es hat denn auch das römische Recht weder das einheimische deutsche ganz zu verdrängen, noch sich selbst von dem Einfluß des letztern frei zu erhalten vermocht. Einmal
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0678,
von Rechtspraktikantbis Rechtssprecher |
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oder Gerechtigkeitsritter, die höhere Stufe der Ritter des Johanniter- oder Malteserordens im Gegensatze zu den Ehren- oder Devotions- (Gnaden-) Rittern.
Rechtsschulen, Gruppen von Juristen, welche in der Auffassung des Rechts gleichen Grundsätzen
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0680,
von Rechtswissenschaftbis Recipient |
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, die italische von Ficker u. s. w. Die philos. und histor. Darstellung bahnt den Weg zu einer richtigen dogmatischen Darstellung des Rechts, welche die Aufgabe hat, die allgemeinen leitenden Grundsätze und die besondern positiven Bestimmungen in der Anwendung
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0336,
von Jus gladiibis Jussieu |
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vorkommenden Natureinrichtungen.
Jus non scriptum (lat.), ungeschriebenes Recht, Gewohnheitsrecht (s. d.).
Jus offerendi et succedendi (lat.), das Recht, den vorhergehenden Pfandgläubiger auch wider dessen Willen zu befriedigen und dadurch das Pfandrecht
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0632,
Rechtswissenschaft (Geschichte und Litteratur) |
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Rechtsnormen auf ähnliche Fälle im Sinn des Gesetzgebers und auf die Entwickelung der leitenden Prinzipien, welche den einzelnen Gesetzesbestimmungen zu Grunde liegen. Die einzelnen Teile der R. entsprechenden einzelnen Teilen des Rechts selbst (s
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0825,
von Eruwbis Erwin von Steinbach |
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.
Erwerben, in der Rechtssprache s. v. w. irgend ein Recht an sich bringen. In der Regel bezieht man den Ausdruck auf das Eigentumsrecht und versteht unter dem Erwerb einer Sache den Erwerb des Eigentums an derselben; doch kann man auch sonstige
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0560,
von Familienpaktbis Familienrecht |
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. Das Motiv zum Erlaß derselben besteht
hauptsächlich darin, die durch das Gemeine Recht
drohende Zersplitterung des Vermögens abzuwen-
den und Fürsorge zu treffen, daß weder durch ver-
heiratete Töchter das Vermögen an andere Familien
falle, noch
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0335,
von Jusbis Jus gentium |
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abzulehnen, zu abstinieren.
Jus accrescendi (lat.), s. Akkreszenzrecht.
Jus acquisitum (lat.), s. Jus quaesitum.
Jus advocatiae ecclesiasticae (lat.), Recht des Staats und des Souveräns, die Kirche zu schützen.
Jus albinagii (lat.), s
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0969,
Forderungsrecht |
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967
Forderungsrecht
Gläubiger zu gute kommen, auf die Übertragung
von Eigentum oder andern Rechten llacki'6, uon
facei-o, clHi-e). Aber mit der Erfüllung (s. d.) der
schuldigen Leistung oder des ganzen Komplexes
schuldiger Leistungen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0931,
Römisches Recht (allmähliche Ausbildung) |
Öffnen |
931
Römisches Recht (allmähliche Ausbildung).
und Fixierung des Gewohnheitsrechts fiel den Juristen zu. Ihre Thätigkeit war, obwohl gegen das Ende dieser Periode einige als Schriftsteller auftraten, nicht wissenschaftlicher, sondern rein
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0662,
von Ortleralpenbis Örtliche Kollision der Gesetze oder Statuten |
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die Frage zu beantworten ist. Man faßt dieselben
zusammen unter der Bezeichnung internationa-
les Recht. Dasselbe erstreckt sich auf das Etraf-
recht (s. Ausland), auf den Prozeß und namentlich
das bürgerliche Recht. Für den Civilprozeß ist
man darin
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0679,
von Rechtsspruchbis Rechtsweichen |
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Recht vermag der Gegensatz zwischen dem R. und den geschichtlichen Thatsachen schwer lösliche Verwicklungen zu erzeugen, wenn eine rechtmäßige Regierung (gouvernement de droit) wieder in den Besitz der Gewalt gelangt, welche ihr durch Eroberung
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0321,
von Dinglergrünbis Dingolfing |
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eines Rechts an der Sache oder
Übertragung solchen Rechts) gerichtet und wirksam
ist (z. B< Auflassung), im Gegensatz zu den Ver-
trägen, durch welche nur eine Verpflichtung zum
Abschluß des D. V. begründet werden soll (z. B.
Kauf). Ebenso wird vom D
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0968,
von Fordernbis Forderungsrecht |
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966
Fordern - Forderungsrecht
Bedürfnis, das Drehmoment während des Auf-
und Abwickelns des Seiles konstant zu erhalten,
hat die tonischen Seilkörbe oder Spiralkörbe ent-
stehen lassen, bei denen die beiden Förderseile auf
ie eine konifche
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0318,
von Ediditbis Edinburg |
Öffnen |
Religionsfreiheit und den Besitz der Kirchen, welche sie bereits innehatten, bestätigte, sondern auch Anteil an den öffentlichen Lehranstalten und Hospitälern, Zutritt zu allen Ämtern und Würden, gleichen Beisitz in allen Gerichtskammern, das Recht
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0237,
von Erbrezeßbis Erbschaftserwerb |
Öffnen |
eine E. ge-
macht". Endlich wird der Ausdruck E. auch verwendet,
um das Recht, Erbe zu werden, zu bezeichnen, z. B.
jemand hat Aussicht auf eine E. Das Preuft. Allg.
Landrecht versteht unter Verlassenschaft den In-
begriff aller Sachen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0154,
von Droitbis Dromedar |
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, im Gegensatz zu droits des gens, den Rechten, welche einem jeden Menschen als solchem beigelegt werden; d. d'aubaine, Heimfallsrecht, Fremdlingsrecht, das besonders in Frankreich vordem gültige Recht, dem zufolge der Nachlaß der Fremden dem Fiskus
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0656,
Bürger (Staats-, Gemeindebürger) |
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eines Staats als eine geschlossene Gemeinde zu betrachten und so gleichsam die städtische Verfassung auf den Staat zu übertragen, und seitdem nennt man die vollberechtigten Unterthanen des Staats Staatsbürger (s. Unterthan). Die Rechte derselben werden
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0238,
von Erbschaftsgebührenbis Erbschaftskauf |
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die innerhalb der Frist abge-
gebene Erllürung, Erbe sein zu wollen, das Recht
der Ausschlagung aus. Für die Erklärung der An-
nahme oder der Ausschlagung ist nach Gemeinem
Recht, nach dem Sächs. Gesetzbuch und nach den
Thüringer Erbgesetzen keine
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0668,
von Recht auf Arbeitbis Rechtfertigung |
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und das engl. Geschworenengericht auch im Civilprozeß, das franz. Verbot der Fideïkommisse. Damit das, was Rechtens im einzelnen Fall sei, möglichst sicher sei und die Rechtsanwendung in sich übereinstimme, sind in den Kulturstaaten höchste
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0954,
von Billingsbis Bill of rights |
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des Königs ursprünglich die Pflicht oblag, in Sachen, in denen sich Privatpersonen strengen Entscheidungen der Gerichtshöfe nach gemeinem Recht gegenüber an den König wandten, eine Revision vorzunehmen und nach Grundsätzen der B. zu entscheiden. Bald
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0327,
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften |
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erwerben die Rechte der eingetragenen Genossenschaft, wenn sie den hierüber im Gesetz aufgestellten Erfordernissen entsprechen und die Eintragung in das bei Gericht zu führende Genossenschaftsregister erlangt haben. Sie können derart errichtet werden
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 1016,
von Jus curiaebis Jus privatum |
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.
Jus de non appellándo (lat.), Recht der letzten Instanz; im ehemaligen Deutschen Reiche das Vorrecht einzelner Fürsten und zuletzt aller Kurfürsten, selbst höchste Gerichte im Lande zu haben und somit der Berufung an die Reichsgerichte aus ihren
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0972,
von Pflichtbis Pflug |
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Recht nicht durch schlechtes Betragen verscherzt haben. Dem Prinzip nach ist nämlich im römischen Recht sowohl als in den modernen Gesetzbüchern die Testierfreiheit, d. h. das Recht des Erblassers, über seinen Nachlaß letztwillig beliebig zu
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Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0524,
Die Malerei des 16. Jahrhunderts |
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514
Die Malerei des 16. Jahrhunderts.
zu solcher Vollendung gebracht werde, daß sie den Gedanken in voller Reinheit und Eindringlichkeit verdeutliche, und die Farbe mehr nur als Hilfs- und Schmuckmittel ihr diene. In der "Körperlichkeit" sah
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0068,
von Pflichtexemplarebis Pflichtteil |
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66
Pflichtexemplare – Pflichtteil
rungen auftreten, denen gleichmäßig zu genügen unmöglich ist. Die Lehre von der Entscheidung solcher Kollisionsfälle heißt Kasuistik (s. d.).
Pflichtexemplare, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften an Behörden
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Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0034,
Wie Ulm dem Kloster Reichenau gegeben worden ist |
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ihre Rechte allmählich den ulmern zu verkaufen. Es kauften aber die Ulmer zuerst alle Rechte des Abts von Bebahausen und ihre Wohnungen und den Keller, und verwendeten dies zum Nutzen des Gemeinwesens, indem sie alles zerstörten außer der Kirche, die noch
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0065,
Russisches Recht |
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63
Russisches Recht
sches Taschenwörterbuch (2 Bde., Lpz. 1887); Booch-Arkossy und Frey, Handwörterbuch der russ. und deutschen Sprache (5. Aufl., ebd. 1880 u. 1890).
Russisches Recht. In der ältesten Zeit bestand in Rußland ein den german
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0318,
von Érsek-Ujvárbis Erskine (St. Vincent) |
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, sodaß der Ersitzende einen Titel nicht
anzugeben braucht, die Fristen aber auch länger
sind. Der Zweck des Instituts ist nicht sowohl, dem
Besitzer zum Beweise seines Rechts ein Zurückgeheu
in die Vergangenheit zu ersparen, als den redlichen
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Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0166,
Die hellenische Kunst |
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ihn nach dem Hinterkopfe zu gebogen denken). Der Sohn zur Rechten des Laokoon ist an Armen und Füßen von der zweiten Schlange umstrickt und hat nicht mehr die Kraft, den Biß derselben abzuwehren; der zweite Sohn, der am wenigsten bedrängt ist, blickt
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0268,
von Volkslosbis Volksrecht |
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notwendig auf, V., von der Überzeugung des Volkes getragenes Recht, zu sein. Im Anfang dieser Periode um so weniger, als die ältesten schriftlichen Rechtsdenkmäler nur in geringem Maß eigentliche Rechtssatzungen (durch den Willen des Staats
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0631,
von Rechtsschulebis Rechtswissenschaft |
Öffnen |
, also von dem Recht, welches als der Ausdruck des Staatswillens erscheint und ebendarum den Einzelwillen bindet, so ist es der Vernunftthätigkeit des Einzelnen unbenommen, sich ein eignes Rechtssystem zu konstruieren oder doch darüber nachzudenken
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0671,
von Rechtsbesitzbis Rechtschreibung |
Öffnen |
er ein Recht hätte, den R. ausüben. Von praktischem Nutzen ist der R. nach zwei Richtungen: er führt durch fortgesetzte fehlerlose Ausübung während der Verjährungszeit bei gutem Glauben an das Bestehen des Rechts zu dessen Erwerb, nach manchen Gesetzen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0613,
Anfechtung |
Öffnen |
sein. Das Badische Landrecht scheint nach den Sätzen 901a bis 901d Nichtigkeit gewollt zu haben (901b "vernichtet den letzten Willen"). Der besondere Fall der Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten hat in den geltenden Rechten eine sehr
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0046,
Abgesonderte Befriedigung |
Öffnen |
. (Konkursordn. §§. 121, 123 und 124.) Im Prüfungstermin ist über das Bestehen des Absonderungsanspruchs nicht zu verhandeln. Insbesondere steht den einzelnen Konkursgläubigern und dem Gemeinschuldner nicht das Recht zu, gegen die Anerkennung des
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0928,
von Telegraphenbüreau, internationalesbis Telegraphengesetz |
Öffnen |
der Nachrichtenübermittelung wurde den im innern Verkehr gewechselten sogen. A. C. (Allgemeinen Correspondenz-) Telegrammen politischen Inhalts der Vorrang in der Beförderung eingeräumt. Das Wolffsche Büreau ging 1865 in den Besitz der zu diesem Zweck gegründeten
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0245,
von Erbunwürdigkeitbis Erbverzicht |
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der Bestätigung seitens des
oder der Lehnsherren. In älterer Zeit bediente man
sich der Form der Vergabung von Todes wegen.
Gleichzeitig pflegten die beiderseitigen Untertbanen
den Vertragschließenden zu huldigen- diese nahmen
die Titel
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0363,
Strafrecht (Theorien) |
Öffnen |
363
Strafrecht (Theorien).
der gesellschaftlichen Gesamtordnung von gewissen Handlungen zu besorgen ist. Wie verschieden in diesem Stück die Denkweise der Kulturvölker ist, zeigt sich am deutlichsten darin, daß die Römer den Diebstahl nur
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0415,
Vormundschaft |
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Sicherheitsleistung auferlegt werden (§. 1844). Über das Verhältnis der Pflegschaft zur V. s. Kuratel.
Das geltende Recht giebt gewissen nahen Verwandten ein Recht, zum Vormunde berufen zu werden und gewährt gewissen Personen, insbesondere dem Vater
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0561,
von Manonbis Manövrieren im Wirbelsturm |
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559
Manon – Manövrieren im Wirbelsturm
von denen die erstern am zuverlässigsten wirken, aber schwerer in Stand zu halten und darum auch weniger gebräuchlich sind.
Die nachstehenden Fig. 1 u. 2 zeigen ein sog. Quecksilber-Gefäßmanometer, bei
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0166,
Verwaltung (Verwaltungsgerichtsbarkeit) |
Öffnen |
166
Verwaltung (Verwaltungsgerichtsbarkeit).
die Gerichte gehörigen Angelegenheiten heißen Justizsachen, im Gegensatz zu den von den Verwaltungsbehörden (Gemeindevorstände, Amtsvorsteher, Landräte, Regierungspräsidenten, Oberpräsidenten etc
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0124,
Actio |
Öffnen |
122
Actio
Präjudizialklagen hauptsächlich über Familienrechte. Der Richter soll aussprechen, ob dieses Kind ein eheliches Kind dieses Vaters ist; ob diese Ehe zu Recht besteht, oder ungültig ist. Ist solcher Anspruch rechtskräftig geworden, so
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0932,
Gesellschaft (juristisch) |
Öffnen |
nicht bestimmt ist, nach Preuß. Allg. Land-
recht, nach Sächs. Nürgerl. Gesetzbuch und nach
dem Deutschen Entwurf den sämtlichen Gesell-
schaftern gemeinschaftlich sein; jedoch braucht nach
Allg. Landrecht, wer sich nur zu pekuniären
Leistungen
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0% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0664,
Registrierapparate |
Öffnen |
als das rechte.
Vernachlässigt man den Einfluß der Temperatur, so sind die Verschiebungen des Laufrades mit den Gewichtsänderungen des Barometers und daher auch nahezu mit den Änderungen des Luftdrucks proportional. Die von dem Schreibstift S gezeichnete
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0756,
von Ehrenmarschallbis Ehrenrechte |
Öffnen |
und außerdem noch an der linken Brust
einen Stern wie die Großoffiziere. Die Wachen
schultern das Gewehr vor Offizieren und Rittern;
vor den Großkreuzen, Großoffizieren und Com-
mandeuren wird das Gewehr präsentiert. Zu der
E. gehört
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0740,
Bergrecht (Geschichtliches) |
Öffnen |
Reichsgesetz über das Bergregal zu bezeichnen, wobei indes übersehen wurde, daß derselbe kein deutsches Reichsgesetz ist, sondern ein Gesetz des lombardischen Königreichs, welches nichts andres bezweckte, als die Rechte des Kaisers gegenüber den
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0677,
Rechtsphilosophie |
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machen.
Zu diesem Zwecke suchte Machiavelli das Recht als einen Ausfluß des nationalen Lebens zu begreifen und Bodinus dasselbe lediglich aus den histor. Verhältnissen zu entwickeln. Auf der andern Seite begannen mit Thomas Morus die bis
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0293,
Aktie und Aktiengesellschaft |
Öffnen |
291 Aktie und Aktiengesellschaft
lagen aus den Gewinnen zu den verschiedensten Zwecken gekürzt. Zielen alle diese Vorschriften darauf ab, die Verteilung
fiktiver Gewinne zu verhüten, so wird doch der kapitalistischen Natur
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0760,
von Bürger (Hugo)bis Bürgerliches Gesetzbuch für das Deutsche Reich |
Öffnen |
als Deklamatorin und plastisch-mimische Darstellerin (s. Attitüde) in Deutschland umher und starb 24. Nov. 1833 zu Frankfurt a. M., zuletzt erblindet. Sie veröffentlichte Dramen, z. B. das Ritterstück "Adelheid, Gräfin von Teck" (Hamb. 1799), den Roman "Irrgänge
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0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0066,
von Gemeindeabgabenbis Gemeindebeisassen |
Öffnen |
nebst den ihr Amt als Ehrenamt verwaltenden Bezirksvorstehern und ähnlichen Funktionären im Kommunaldienst thätig sind. Die G. ist eine juristische Person mit selbständiger Vermögensverwaltung und mit dem Recht, Abgaben zu Gemeindezwecken zu erheben
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0031,
von Übergangsstilbis Überhitzer |
Öffnen |
) wegfällt, und der Übergangene neben den eingesetzten Erben als Miterbe zu glei chem
Recht eintritt; insbesondere bleiben Vermächtnisse wirksam. – Das Preuß. Allg. Landr. II, 2, §§. 450–455; II, 1, §.444; I, 12, §§. 601,
647 unterscheidet, ob
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 1014,
von Juristische Arithmetikbis Jurjew |
Öffnen |
kann Gläubiger und Schuldner der Stadt sein;
er kann als Privatperson Nutzungs- oder andere
dingliche Rechte an den Grundstücken der Gemeinde
haben. Das Stadtvermögen ist sowenig, auch nur
zu einem Teile, Privatvermögen des Bürgers, daß
cm Bürger
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Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0137,
Die hellenische Kunst |
Öffnen |
auf ihre Seite zu ziehen. Auf diese "Zugreifer" folgten wieder rechts und links die sog. Vorkämpfer, auf diese Bogenschützen und knieende Speerwerfer. Den Beschluß bildeten Gefallene, welche sich bemühten, den tötlichen Pfeil aus der Wunde zu ziehen
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0286,
von Frelatierenbis Fremde |
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stehen dagegen dem unverdächtigen F. das Recht
zu, ihr Gebiet zu betreten und mit ihnen zu verkeh-
ren, ja rufen sogar nicht selten solche Kategorien
von F., von denen sie Nutzen für die Entwicklung
hoffen, ins Land. Doch ist dieser Maßstab immer
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0060,
Blutbewegung (der kleine und der große Kreislauf, Herzschlag) |
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erfrischt, kehrt das Blut durch andre
rückführende Gefäße (die sogen. Lungenvenen h) nach dem linken Herzen zurück. Auf der ganzen
Strecke von den Lungenkapillaren zu den Körperkapillaren (also in den Lungenvenen
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0761,
von Bürgerliches Gesetzbuch für Österreichbis Bürgerrecht |
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Rechtsgeschäfte, über die Gestaltung, welche die streitigen Rechte durch den Prozeß gewinnen oder erleiden, und auch die Bestimmungen über Korporationen und Stiftungen pflegen in einem allgemeinen Teil zusammengefaßt zu werden. Zum B. R. gehören auch
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0665,
von Fremdenregimenterbis Fremdentruppen |
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die innere oder äußere Ruhe gefährden, des Landes verwiesen werden. Nach österreichischem Recht kommen den Fremden gleiche bürgerliche Rechte und Verbindlichkeiten mit den Eingebornen zu, wenn nicht zu dem Genuß dieser Rechte ausdrücklich
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0584,
von Güterabtretungbis Gütergemeinschaft |
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und Berlin, trat 1851 in den preuß.
Staatsdienst und wurde 1863 Stadtgerichtsrat bei
dem Stadtgericht zu Königsberg. 1861 habilitierte
er sich an der Universität daselbst und wurde 1863
außerord., 1865 ord. Professor für die Fächer des
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0813,
Besitz |
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juristische B. nämlich gibt nach römischem Rechte das Recht zu den Interdikten, d. h. den Anspruch auf den Rechtsschutz der possessorischen Interdikte. Dies sind Besitzklagen, deren Zweck teils die Aufrechthaltung eines bestehenden Besitzes, teils
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0744,
von Ehegattenbis Ehehindernis |
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, den Wohnsitz zu bestimmen, verzichtet, sind nach den meisten Rechten ungültig. Auf die Herstellung des ehelichen Lebens kann der eine Teil wider den andern klagen. Der Richter kann die Klage abweisen, z. B. wenn die beklagte Ehefrau Mißhandlungen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0677,
von Anson-Archipelbis Anspruchsverjährung |
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eines Deutschen Bürgerl. Gesetzb. §. 162: 30 Jahre, nach den in Thüringen und Anhalt geltenden gemeinen sächs. Rechten 31 Jahre 6 Wochen 3 Tage. Zu Gunsten des Fiskus und der Kirchen ist die Frist in einigen dieser Rechte auf 40 oder 44 Jahre verlängert
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0465,
Dampfmaschine (Präzisionssteuerungen) |
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äußern Mechanismus und dadurch gewährleistete Dauerhaftigkeit ihrer beweglichen Teile aus. Auf der untern Seite des Cylinders befindet sich an jedem Ende je ein Verteilungshahn B für den Dampfein- und -Auslaß und ein Expansionshahn C. Auf der rechten
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0622,
von Durazzobis Durchfahrtsgerechtigkeit |
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zugleich das Recht, über das belastete Grundstück zu gehen, und nach gemeinem
Recht auch das Recht, über den Weg Vieh zu treiben, Steine und Balken zu schleifen, nach Preuß. Allg. Landr. I, 22, §. 66 und Sächs. Bürgerl. Gesetzbuch nur
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0668,
Czechisches Recht |
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allmählich selbst zu einem Ausnahmsrechte, und die Geltung desselben beschränkte sich auf den Adelstand allein, der ihm aber nun eine um so größere Pflege angedeihen ließ. Es kamen Darstellungen zu stande, die (wie das sog. Neunbücher-Recht Vict
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0658,
Annahme an Zahlungsstatt |
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. 343, das Österr. Bürgerl. Gesetzb. §. 180, doch lassen sie meist Dispensation von diesem Erfordernisse zu.
In den Einzelheiten weist das geltende Recht zahlreiche Verschiedenheiten auf. - Die neuern Gesetze lassen auch die Aufhebung durch Vertrag zu
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 1017,
von Jus protimiseosbis Justi |
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der bestehenden Gesetze durch Herbei-
führung oder Benutzung eines den gesetzlichen Be-
stimmungen entsprechenden Tbatbestandes ein Recht
zu erwerben. (S. Erworbene Rechte.)
5^3 rboa.üsQtia.s (lat.), s. Fallreckt.
^U8 rslornianät (lat
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0940,
von Kollinbis Kollision |
Öffnen |
Staaten, welche auf einen Rechtsfall Anwendung finden können (K. der Statuten). In erster Beziehung ist es zunächst Aufgabe der Gesetzesauslegung, den Widerspruch (Antinomie) zu entfernen. Zu dem Ende ist zu untersuchen, ob nicht etwa
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0108,
von Adduktorenbis Adel (Deutschland) |
Öffnen |
. Juni 1815 bestimmt, daß auch die Mediatisierten künftig zu dem hohen A. in Deutschland gerechnet würden, und daß ihnen das Recht der Ebenbürtigkeit (s. d.) mit den regierenden Häusern bleiben sollte. Ferner sollten die Mediatisierten und ihre Familien
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0169,
von Gerichtsfolgebis Gerichtskosten |
Öffnen |
; auch die ehedem diese Fronen verrichtende Mannschaft (z. B. die G. aufbieten) oder die Gerichtsdienerschaft; auch gleichbedeutend mit Nacheile (s. d.).
Gerichtsfronen, die in frühern Zeiten zu den Staatsfronen (s. Fronen) gehörigen Dienstleistungen
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0402,
Strafprozeß |
Öffnen |
Versetzung eines Beschuldigten in den Anklagestand vorhanden seien (Voruntersuchung), einem Beamten, dem Untersuchungsrichter, übertragen werden. Unter dem Einflusse des franz. Rechts ist in den europ. Kontinentalstaaten die Offizialanklageform, beruhend
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0881,
Besitz |
Öffnen |
sie vorbehältlich der Rechte des Eigentümers zu eigenem Vorteil zu gebrauchen und dann nach Ablauf einer gewissen Zeit, vielleicht erst nach ihrem Tode, an den Eigentümer oder dessen Erben zurückgelangen zu lassen, wie Pächter, Mieter
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0307,
von Verwaltungsratbis Verwaltungszwang |
Öffnen |
einen Verwaltungsgerichtshof einzusetzen, der zu erkennen hat in allen Fällen, in denen jemand durch eine gesetzwidrige Entscheidung oder Verfügung einer Verwaltungsbehörde in seinen Rechten verletzt zu sein behauptet. Über den wichtigsten Grundsatz in diesem Gesetze
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0003,
Leber |
Öffnen |
). Der vordere Rand der L. hat nach
der Mittellinie des Körpers zu einen tiefen Einschnitt
(incisura hepatis) , welcher sie in den größern rechten
und kleinern linken Leberlappen
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0849,
von Selkebis Sella |
Öffnen |
; der Viehstand belief sich auf 2607 Rinder, 155,936 Schafe. Die Wollindustrie ist von Bedeutung. Hauptstadt ist Selkirk.
Sell, 1) Karl, Rechtslehrer, geb. 20. Juli 1810 zu Darmstadt, studierte in Gießen und Heidelberg die Rechte, habilitierte sich
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0667,
von Inventarisierenbis Inventarrecht |
Öffnen |
- oder Fideikommiftverbande
geht das allodiale I. im Zweifel auf den Lehns- oder
Fideikommißnachfolger ohne Vergütung nicht über.
Bei Verpachtungen pflegt ausbedungen zu werden,
daß der Pächter das I. gegen Taxe zu übernehmen
und zurückzugeben hat, sodaß
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0712,
Kreislauf des Blutes |
Öffnen |
arterielles, d. h. sauerstoffhaltiges Blut verwandelt worden ist, durch die Lungenvenen in die linke Vorkammer und von da endlich wieder in die linke Herzkammer, um aufs neue den Kreislauf zu beginnen. Zur bessern Veranschaulichung des Blutumlaufs diene
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0791,
Deutsches Recht (Entwickelung im neuen Deutschen Reich) |
Öffnen |
Trennung der Güter der Ehegatten zu Grunde liegt. Endlich mag hier auch noch an das Institut der Einkindschaft, der Leibzucht, an die dem römischen Recht völlig fremden deutschrechtlichen Erbverträge, an die Rechtsgrundsätze über den Rentenkauf
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0150,
von Ausgangszöllebis Ausgleichungsrechnung |
Öffnen |
». Wegen des Begriffs «Erbe» im franz. Recht vgl. Erbe. - Gegenstand der Ausgleichung ist alles, was mit der Auflage, dasselbe auf den Erbteil anzurechnen (zu konferieren), zugewendet ist; überdies, ohne solche Auflage, nach Gemeinem Recht namentlich das zur
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0558,
von Familienbrüderbis Familienfideikommiß |
Öffnen |
vertreten, das Familienrecht gehöre dein öffent-
lichen Rechte an. Einige geltende Rechte weisen
der Gemeinde, als der weitern F., eine wesent-
liche Mitwirkung bei der Vormundschaft zu. So
übt in Württemberg ein von den: Gemeinderat zu
diesem Zwecke
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0627,
von Recht auf Arbeitbis Rechtsanwalt |
Öffnen |
) einzuteilen, je nachdem es für ein ganzes Land oder nur für einen Teil desselben Geltung hat; ein namentlich für Deutschland wichtiger Unterschied (s. Deutsches Recht).
Recht auf Arbeit bedeutet im weitern Sinn, wie der Ausdruck von den Sozialisten
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0413,
von Vordünebis Vorkaufsrecht |
Öffnen |
unterscheidet obligatorisches und dingliches V. Ersteres verpflichtet eine Person, falls sie einen Gegenstand verkaufen will, einem andern als Käufer den Vorzug (die Vorhand) zu geben; das Recht des andern entsteht mit dem Abschlusse des Verkaufs an den Dritten
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Kochschule →
13. Juni 1903 - 22. Okt. 1905 →
6. Februar 1904:
Seite 0353,
von Unknownbis Unknown |
Öffnen |
entwaffnet. Er fußt sich auf das Recht des Stärkern, im Hause zu befehlen, weil er es gegen äußere Feinde schützen soll; sie auf das Recht des Schwächern, vom männlichen Teil gegen Männer geschützt zu werden, und macht durch Tränen der Erbitterung den
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0750,
von Ehevertragbis Ehhafte Nöte |
Öffnen |
(s. d.).
Das gemeine Recht stellt den Grundsatz der Vertragsfreiheit auf. Von selbst verstehen sich die Beschränkungen in Ansehung der Vereinbarung gegen Verbotsgesetze oder entgegen den guten Sitten oder wegen des Rechtsverhältnisses zu Dritten
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0122,
Letztwillige Verfügung |
Öffnen |
120
Letztwillige Verfügung
und unterschriebenen Urkunde in Anlehnung an das preuß. Recht als Verfügungsform über den Nachlaß allgemein nur für Vermächtnisse zu, welche in ihrem Gesamtbetrag den 20. Teil des Nachlasses nicht übersteigen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0315,
von Errungene Güterbis Ersatzbehörden |
Öffnen |
in Vermögens-
verfall gerät, die Aufhebung der E. zu verlangen.
Verschieden behandelt das geltende Recht den Fall,
wenn der Ehemann in Konkurs gerät. Nach Würt-
temb. Landrecht kann die Ehefrau durch Verzicht
auf das gemeinsame Vermögen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0722,
Erbfolge |
Öffnen |
, sofern nicht eine rechtmäßige Ursache zu deren gänzlicher Ausschließung (Enterbungsgrund) vorhanden ist, nicht unberücksichtigt lassen darf, sondern ihnen wenigstens den Pflichtteil hinterlassen muß. Auch die Geschwister haben dies Recht
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0146,
von Vernunftbis Vernunftrecht |
Öffnen |
und gewissermaßen angeboren sein sollen (s. Menschenrechte). Den Gegensatz zu diesem V. bildet das positive Recht der einzelnen Staaten. Dies allein als der Ausdruck des staatlichen Gesamtwillens, welchem sich der Einzelwille fügen muß, kann praktische Geltung
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