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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0751,
von Gemeindevertretungbis Gemeindevorstand |
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749
Gemeindevertretung - Gemeindevorstand
die Gemeinde Krankenversicherungsbeiträge und!
hat ihnen daft'n solgende Krankenunterstützung zu
gewähren: 1) vom Beginn der Krantheit ab freie
ärztliche Behandlung, Arznei sowie Brillen, Bruch
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0066,
von Gemeindeabgabenbis Gemeindebeisassen |
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als Gehilfen zur Seite, so namentlich in den Landgemeinden Norddeutschlands. Der Gemeindevorstand wird regelmäßig von der Gemeindevertretung gewählt und zwar auf eine bestimmte Reihe von Jahren; zuweilen wird er jedoch auch von der Regierung ernannt
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0584,
von Landabtragungbis Landgemeindeordnung |
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auf die Gemeindeglieder beschränkt ist. Der Gemeindevorsteher ist diö Obrigkeit der Landgemeinde und führt deren Verwaltung wie auch den Vorsitz in der Gemeindeversammlung und Gemeindevertretung; ihm liegen ferner insbesondere ob die Vertretung
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0472,
Hessen (Großherzogtum: Rechtspflege, Kirchenwesen, Finanzen) |
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der Verfassung durch die oberste Kirchenbehörde, das Oberkonsistorium, ausgeübt. Jede Kirchengemeinde verwaltet innerhalb der verfassungsmäßig bestimmten Grenzen ihre Angelegenheiten selbst, und zwar zunächst durch die Gemeindevertretung und den
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0402,
Preußen (Verwaltung) |
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Beigeordnete und andere besoldete oder unbesoldete Räte den Magistrat; alle Mitglieder desselben werden in der Regel auf 12 oder 6 Jahre von der Gemeindevertretung erwählt, unterliegen aber der Bestätigung durch die Bezirksregierung (in großen Städten zum
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0379,
Gewerbegerichte (Reichsgesetz vom 29. Juli 1890) |
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Magistrat (Gemeinderat) und, wo ein solcher nicht vorhanden ist oder das Statut dies bestimmt, durch die Gemeindevertretung, in weitern Kommunalverbänden durch die Vertretung des Verbandes auf mindestens ein Jahr gewählt. Die Wahl derselben bedarf
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0074,
Spanien (Staatsverwaltung, Rechtspflege) |
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eingesetzt, deren Mitglieder von den Gemeindevertretungen gewählt werden. Jede Gemeinde von mindestens 30 Mitgliedern hat ihre eigne Gemeindevertretung (ayuntamiento), welche auf zwei Jahre gewählt wird, und welcher der Alkalde, der zugleich
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0761,
von Bürgerliches Gesetzbuch für Österreichbis Bürgerrecht |
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Vorstehers gefallen lassen. Wie noch jetzt in Frankreich, wurden die B. in vielen Ländern, bis zur Steinschen Periode (1808) auch in Preußen, von der Regierung ernannt. Gegenwärtig werden sie in der Regel von der Gemeindevertretung
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0147,
Belgien |
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, Geschichte) neu regelte, sondern
auch durch die Reformen des Wahlrechts zu den
Provinzialräten und den Gemeindevertretungen.
Die Grundlage bildete das Princip des allgemeinen
Wahlrechts, gemildert durch das Pluralwahlsystem
ls. d., Bd. 13
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0425,
von Kammerbis Kammergericht |
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durch städtische Beamte (Stadtkämmerer, Ratskämmerer) unter Aufsicht der Gemeindevertretung und Oberaufsicht der Staatsregierung. Die Vorschriften für die Kämmereiverwaltung sind gewöhnlich in der Städteordnung enthalten. Die Kämmereikasse erhält
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0496,
Österreich, Kaisertum (Staatsverfassung und -Verwaltung) |
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der gewählte Landesausschuß zur Seite steht.
Die Gemeindevertretung beruht in den im Reichsrat vertretenen Ländern auf dem Reichsgesetz vom 5. März 1862 und auf den Gemeindeordnungen der verschiedenen Länder, neben welchen noch die Landeshauptstädte
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0880,
von Personagebis Personifikation |
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mit dem Gemeindebezirk zusammen, so hat in der Regel der Gemeindevorsteher die Geschäfte des Standesbeamten wahrzunehmen; doch kann die Gemeindevertretung auch die Anstellung besonderer Standesbeamten beschließen. Jeder Standesbeamte hat drei
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0356,
Preußen (Staats- und Landesverwaltung) |
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Magistrat aus seiner Mitte für die Dauer ihres Hauptamtes gewählt werden. In Stadtkreisen, wo der Bürgermeister allein den Gemeindevorstand bildet, werden die sonst zu bestellenden Mitglieder von der Gemeindevertretung aus der Zahl der Gemeindebürger
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0214,
Stadt (Verfassungen) |
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kennt für Stadt- und Landgemeinden nur Eine Verfassung (sogen. Bürgermeistereiverfassung). Die Verwaltungsgeschäfte der S. werden hiernach von einem Bürgermeister mit einem oder mehreren Beigeordneten geführt, die Gemeindevertretung ist Sache
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0560,
von Amtsanmaßungbis Amtsbezirk |
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ist, ein Ehrenamt ist, eine Pauschsumme, deren Festsetzung Sache des Kreisausschusses ist. Ausnahmsweise kann eine Gemeinde für sich allein oder ein Gutsbezirk allein einen A. bilden; im erstern Falle tritt die Gemeindevertretung an Stelle des
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0399,
Preußen (Kirchenwesen) |
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die Generalsuperintendenten und die Konsistorien sind. Die äußere Ordnung und die Organe für die kirchliche Selbstverwaltung sind durch die Kirchengemeinde- und Synodalverfassnng geschaffen; diese Organe sind der Gemeindekirchenrat und die Gemeindevertretung
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0516,
von Amtszeichenbis Amu Darja |
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die Gemeindevertretung die Geschäfte des Amtsausschusses wahr. In denjenigen Amtsbezirken endlich, welche nur aus einem Gutsbezirk bestehen, fällt der Amtsausschuß ganz hinweg. Dem Amtsausschuß steht die Kontrolle sämtlicher und die Bewilligung
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0620,
von Anstedbis Anstifter |
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der betreffenden Gemeinde von der Gesamtheit der stimmberechtigten Bürger oder von der Gemeindevertretung gewählt und angestellt. Die Wirkungen der öffentlichen A. namentlich was die Ansprüche des Angestellten auf Gehalt und Pension anbetrifft, richten sich nach
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0129,
von Ausschlagbis Ausschuß |
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oder einer Korporation für einzelne oder alle Angelegenheiten in der Regel aus den Mitgliedern derselben gewählte Anzahl von Personen. So ist unter den verschiedenen Bezeichnungsweisen für die Gemeindevertretung die als A. (Bürgerausschuß, Gemeindeausschuß
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0130,
von Ausschwärmenbis Außerkurssetzung |
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) für diejenigen gewählten Organe der Gemeindevertretung oder auch des kollegialen Gemeindevorstandes, welche mit der Vorberatung und mit der Teilnahme an der Verwaltung, soweit ihr Kollegium damit betraut ist, beauftragt zu werden pflegen. Den
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0546,
Bayern (Gemeindeverwaltung, Rechtspflege, Armenwesen, Finanzen) |
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und Märkten mit städtischer Verfassung werden die Gemeindeangelegenheiten durch den Magistrat als Verwaltungsbehörde und durch die Gemeindebevollmächtigten als Gemeindevertretung besorgt. Der Magistrat besteht aus einem Bürgermeister
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0656,
Bürger (Staats-, Gemeindebürger) |
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wird das Bürgerrecht durch die Aufnahme als B., welche von der Gemeindevertretung ausgeht. Früher pflegten wohl auch Landesherrn B. ohne Konkurrenz des Rats, sogen. Gnadenbürger, zu ernennen. Fähig zur Erlangung des Bürgerrechts ist
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0659,
von Bürgerausschußbis Bürgermeister |
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Mitglied und Vorsitzender desselben; wo dagegen der Dualismus in der Gemeindevertretung herrscht, ist er nur Mitglied und Vorsitzender des für die ausübende Verwaltung bestimmten Organs (Gemeinderats, Stadtrats, Magistrats). Der Wirkungskreis des
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0660,
von Bürgermeistereibis Burggraf |
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660
Bürgermeisterei - Burggraf.
Gemeindebeamten, den Vorsitz in den Sitzungen des Gemeinderats, nach Befinden auch der neben dem letztern bestehenden Gemeindevertretung, die Vorbereitung der an die Gemeindeorgane zu bringenden Vorlagen
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0594,
Debatte |
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in parlamentarischen Körperschaften, Gemeindevertretungen, öffentlichen Versammlungen und Sitzungen von Kollegien gebraucht. Die D. wird von dem Vorsitzenden eröffnet, geleitet und geschlossen nach Maßgabe der Geschäftsordnung (s. d.), welche
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0689,
von Deputationbis Deradschat |
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, einer größern Versammlung, Korporation oder sonstigen Genossenschaft zur Betreibung einzelner Angelegenheiten derselben; dann die abgesendeten Personen selbst; ferner eine Abordnung (Ausschuß) von einer Gemeindevertretung zur Verwaltung einzelner
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0388,
von Einmahnungbis Einquartierung |
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Gemeindevertretern bestehend, geordnet, nicht selten durch Mieten größerer Quartiere. Die für die Wohnung der Militärpersonen gewährte Entschädigung (Servis) bestimmt der Servistarif je nach der Charge und der Einteilung der Orte in fünf Klassen, über denen Altona
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0065,
Gemeinde (Gesetzgebung, Gemeinderecht, Gemeindeverfassung) |
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Landesteilen der größern Staaten eine außerordentlich verschiedene; auch fehlt es zum Teil an einer scharfen Unterscheidung zwischen der Gemeindeverwaltung, d. h. zwischen den vollziehenden, und der Gemeindevertretung, den beschließenden Organen der G
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0068,
Gemeindehaushalt (Steuersystem) |
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, d. h. solcher, über welche die Gemeindevertretung nach ihrem Ermessen entscheiden kann. Das Maximum dieser Zuschläge ist 20 Cent.; für Überschreitung dieses Satzes ist Genehmigung des Staatsoberhauptes erforderlich. Außerdem besitzen die Gemeinden
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0289,
von Gewerbegerichtebis Gewerbegesetzgebung |
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neue G. obligatorisch machen, welche aus einem Richter als Vorsitzendem und aus Beisitzern bestehen sollten, die von der Gemeindevertretung aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu wählen gewesen wären. Der Entwurf kam indes nicht zu stande
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0296,
von Gewerbelegitimationskartenbis Gewerbeschulen |
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und kaufmännischen Korporationen und der Gemeindevertreter mit Genehmigung des Ministeriums errichtet werden. Die Mitglieder wurden zu gleichen Teilen aus dem Handwerker-, Fabrikanten- und Handelsstand gewählt, die Mitglieder der Handwerks- und Fabrikabteilung
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 1001,
von Internierenbis Interpolation |
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, Behörde etc. vorbehalten und Dritten gegenüber abgeschlossen ist. So spricht man z. B. davon, daß eine Angelegenheit, welche unter Ausschluß der Öffentlichkeit im Schoß einer Gemeindevertretung behandelt wird, ein I. derselben sei; die Beilegung
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0487,
Österreich, Kaisertum (Konfessionen, Vorbildung) |
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Mönche. Die evangelische Kirche hat in Ö. die Presbyterial- und Synodalverfassung. Nach der Kirchenverfassung vom Jahr 1866 sind als Organe des Kirchenregiments eingeführt: für die Pfarrgemeinde das Presbyterium und die Gemeindevertretung
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0444,
Schiedsrichter |
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Gemeinde auf drei Jahre gewählt, ebenso sein Stellvertreter. Größere Gemeinden sind in Bezirke geteilt, kleinere zu solchen vereinigt. Die Wahl steht in diesem letztern Fall der Kreis-, sonst der Gemeindevertretung zu. Das Amt ist ein Ehrenamt. Zur
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0328,
von Wahâbitenbis Wahl |
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eine grosse Rolle. Bei Gesellschaften und Vereinen entscheiden die Statuten über die W. der Vorstände und der sonstigen Organe der Vereinigung. Öffentliche Korporationen, wie Handelskammern, Innungen, Gemeindevertretungen, Kirchenvorstände
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0020,
von Achensee-Eisenbahnbis Adler |
Öffnen |
zweiten Bürgermeister von Altona und 1883 zum Oberbürgermeister daselbst gewählt. Er erwarb sich um Neugestaltung der Stadt und um die Selbstverwaltung der Provinz Schleswig-Holstein große Verdienste. 1890 wählte ihn die Gemeindevertretung von Frankfurt a
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0804,
von Römisches Reichbis Roon |
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. Durch Ersparungen und Erhöhung einzelner Steuerkategorien endlich soll das Defizit im städtischen Haushalt in Zukunft beseitigt werden. Da die Gemeindevertretung von R. gegen den von der Regierung im Parlament eingebrachten Gesetzentwurf Widerspruch erhoben
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0623,
Brünn |
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zu Maria-Schul, die Oberrealschule und das 1882 errichtete Theater (das erste elektrisch beleuchtete Europas).
Verwaltung. Die Stadt hat seit 1850 eigenes Gemeindestatut; die gesamte städtische Verwaltung liegt in den Händen der Gemeindevertretung
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0153,
Englische Verfassung |
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; regelmäßig erscheinen nur die Gemeindevertreter und die Personen, die bei den gerade vorliegenden Angelegenheiten beteiligt sind. In diesen gewöhnlichen Versammlungen kommen außer den Prozessen (die seit Heinrich Ⅱ. vielfach bis zum Besuch der reisenden
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0116,
Frankreich (Geschichte 1873-79) |
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- und Arrondissementsräte und Gemeindevertreter auf neun Jahre gewählt werden sollten. Auf diese Beschlüsse hin, die nicht zum Geringsten auch durch die Mäßigung der fortgeschrittenen Republikaner unter Gambetta ermöglicht worden waren, trat
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0747,
von Gemeindeschuldenbis Gemeindesteuern |
Öffnen |
-
angelegenheiten befugt' auf Antrag der Gemeinde
konnte aber an Stelle der Gemeindeversammlung
eine durch gewählte Gemeindeverordnete gebildete
Gemeindevertretung (s. Gemeinderat" gebildet wer-
den. Dces cM gegenwärtig als die Regel. - Vgl.
Iollv
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0890,
von Geschäftsgeheimnisbis Geschäftsstil |
Öffnen |
.)
Geschäftsordnung, der Inbegriff der Normen,
nach denen eine Mehrbeit von Personen (eine Körper-
schaft, z.V. ein Magistrat, oder eine Versammlung:
Parlanient, Gemeindevertretung, Generalversamm-
lung, Kongreß u.dgl.) bei ihren Beratungen
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0978,
von Gewerbegehilfenbis Gewerbegerichte |
Öffnen |
Arbeitgeber, zwei Arbeitnehmer sein müssen. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter dürfen weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer sein und werden durch den Magistrat oder durch die Gemeindevertretung gewählt. Eine besondere Vorbildung, z. B. Befähigung
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0360,
von Kirchendiebstahlbis Kirchengesang |
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hat z. B. die neuere preuß. Gesetzgebung auch der katholischen K. aktive Funktionen der Verwaltung übertragen (s. Kirchenvorstand). Kreissynode, Provinzialsynode, Generalsynode sind grundsätzlich als Gemeindevertretung zu betrachten
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0372,
von Kirchenstrafenbis Kirchenverfassung |
Öffnen |
der vereinigten Gemeindeorgane (Kirchenvorstand und Gemeindevertretung) erforderlich sei, sowie Vollstreckbarkeitserklärung des Regierungspräsidenten, welche bei Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Auferlegung, die Angemessenheit des Beitragsfußes
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0420,
Preußen (Geschichte 1861-88) |
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kath. Kirchengemeinden einem Kirchenvorstande, von dem der Geistliche ausgeschlossen war, und einer Gemeindevertretung. Ausnahmsweise empfahlen die Bischöfe den Gehorsam gegen dieses letzte Gesetz, aber nur um die Vermögensverwaltung nicht
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0485,
von Provinzialratbis Provision |
Öffnen |
der Stellen von Superintendenten; 2) zur Entscheidung von Rekursen wegen Entlassung von Gemeindeältesten oder Mitgliedern der Gemeindevertretung, worüber in erster Instanz der Kreissynodalvorstand (s. Kreissynode) entscheidet; endlich 3) bei dogmatischen
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0673,
von Rechtsfähigkeitbis Rechtsgebiet |
Öffnen |
, der Gemeindevertretung, u. s. w. ausgeübt werden, stehen den Frauen nicht, bezüglich der öffentlichen Ämter nur sehr beschränkt, den Männern nur von einem bestimmten Lebensalter zu, nicht, wenn ihnen die Ehrenrechte (s. d.) abgesprochen sind, den Ausländern
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0425,
von Schiebebrückenbis Schiedsrichter |
Öffnen |
öffentliches Amt behufs der i^ühneverwaltung
über streitige Rechtsangelegcnheiten bezeichnet. In
jeder Gemeinde oder in jedem Gutsbezirk sind ein
oder mehrere S. durch die Gemeindevertretung oder
Gemeindeversammlung oder durch den Gutsvorstcher
zu wählen
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0760,
Schwurgericht |
Öffnen |
der
Schöffen (s. Schöffengericht) zugleich als Urliste sür
die Auswahl der Geschworenen dient, wird letztere
in Österreich durch eine aus dem Gemeindevorsteher
und zwei von ihm aus der Gemeindevertretung ge-
wäblten Mitgliedern bestehende Kommission ent
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0761,
Schwurgericht |
Öffnen |
, durch den Mangel der bürgerlichen
Ehrenrechte, insbesondere auch durch gerichtliche Er-
klärung für einen Verschwender und Konkurseröff-
nung, durch strafgerichtliche Untersuchung und durch
Verlust der Wählbarkeit zur Gemeindevertretung
infolge
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0006,
Socialdemokratie |
Öffnen |
]
Auf je 1000 abgegebene Stimmen kamen 1893 233 socialistische gegen 30 im J. 1871 und 101 im J. 1887. Durch die Nachwahlen stieg die Zahl der Abgeordneten auf 49. Auch in den Landtagen (mit Ausnahme Preußens) sowie in vielen Gemeindevertretungen
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0367,
von Stimme (im Instrumentenbau)bis Stimps. |
Öffnen |
), bei den Beschlüssen des Bundesrats, des Reichstags, des
Landtags, der Gemeindevertretungen u.s.w., der öffentlichen Behörden und Richterkollegien, der Korporationen, Vereine u.s.w. Nicht immer hat jeder einzelne,
welcher zu einer Gesamtheit
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0136,
von Baurbis Bayern |
Öffnen |
. Nov. 1893
in München.
Baufchöffenämter, Gemeindebehörden, be-
stehend aus einem besoldeten Gemeindebeamten und
von der Gemeindevertretung gewählten Beisitzern
(Bauschöffen, mindestens zwei davon Bauhand-
werker), die vor der polizeilichen
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0282,
von Cottabis Cremer |
Öffnen |
-
und Staatswissenschaften und trat 1876 bei der
(^tatthalterei in Mähren in den polit. Verwaltungs-
dienst. 1882 wurde er zum Vicesekretär im Ackerbau-
ministerium ernannt, 1886 zum Vezirkshauptmann
in Karlsbad. Als 1892 die Gemeindevertretung in
Reichenbcrg aufgelöst
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0544,
Handwerkerfrage (Handwerksminister. Gefängnisarbeit. Bauhandwerker u. s. w.) |
Öffnen |
als Vorsitzendem und einigen aus der Zahl der Ge-
meindemitglieder durch die Gemeindevertretung zu
wählenden Vauschöfsen; diese Amter haben alsdann
über die Zahlungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit des
Bauherrn Ermittelungen anzustellen und event,
von ihm
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0946,
Socialdemokratie |
Öffnen |
. Auf dem Kongreß wurde eine Föderation
der socialistischen Gemeindevertreter beantragt, und
die anwesenden Vertreter der 110 Gemeindcräte be-
schlossen, allen socialistischen Gemeinderäten folgende
Punkte als zunächst anzustrebende zu bezeichnen
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0713,
von Kreislauf des Stoffsbis Kreisordnung |
Öffnen |
obliegen. In letztern besteht der Gemeindevorstand aus dem Gemeindevorsteher und mindestens zwei Schöffen, die von der Gemeindevertretung auf sechs Jahre erwählt werden. Die K. hat sich gut bewährt und ist allmählich, mit einigen durch die besondern
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0714,
von Kreisprozeßbis Kreling |
Öffnen |
eine Anzahl von den Gemeindevertretungen gewählter Laien an, in Altpreußen in doppelter Zahl der zur Synode gehörigen Geistlichen. Den Vorsitz hat der Superintendent (Dekan, Propst). Die K. wählen die Mitglieder der höhern Synodalorgane (Provinzial
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