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sortiert angezeigt.
Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0043,
von Abfasenbis Abführen |
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.
Abfindung, diejenige Leistung oder diejenige Leistungsverpflichtung, durch welche ein in seiner Höhe oder seinem Werte nach nicht feststehender Anspruch beseitigt wird (s. auch Abstandsgeld). Die Rechtssprache bedient sich des Wortes auf verschiedenen
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98% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0047,
von Ableitungsrechnungbis Ablösung |
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und einer bayrischen Infanteriekompanie durch Einwohner und
Franctireurs 7. Okt. 1870, infolgedessen der Ort niedergebrannt wurde.
Ablobung , s. Abfindung
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62% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0042,
von Abfertigungsscheinbis Abgang |
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Waren und über Zahlung des Steuerbetrags
ausgestellte Bescheinigung.
Abfett , s. Dégras .
Abfindung , die Beseitigung der Ansprache eines andern
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62% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0069,
Aufwandsteuern |
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durch Pauschalierung, Abfindung oder auch wohl auf ähnlichem und
gleichem Weg wie jene zu erfassen. Als Erhebungsformen der indirekten A., von denen oft mehrere Arten
miteinander verbunden werden, um den
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1% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0195,
Rechtswissenschaft: Erbrecht. Staatsrecht (Verfassung) |
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Sekundogenitur
Seniorat
Singularsuccession, s. Succession
Stammgüter
Succession
Tertiogenitur
Universalfideikommiß
Universalsuccession, s. Succession
Der Erblasser.
Erblasser
Abfindung
Ablobung, s. Abfindung
Abschichtung
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0748,
von Eheschließungbis Ehestatistik |
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746
Eheschließung - Ehestatistik
weniger als die gesetzliche Abfindung, so erhält der Unschuldige eine Quote vom Vermögen des Schuldigen (§§. 785, 792-797). Die Höhe der Quote wird nach dem Maße der Schuld bemessen. Statt der Abfindung kann
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1% |
Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0016,
Die Urgeschichte der Kunst |
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diese Naturmenschen mit der Darstellung der eigenen Gestalt abfinden. Man hüte sich davor, diese Erzeugnisse nur "interessant" oder "komisch" zu finden, sondern betrachte sie als Zeugnisse für den heißen Drang, der den Menschen auf jeder Kulturstufe
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0048,
von Ablozierenbis Abner |
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in eine Natural- (Korn-) oder Geldrente
und mitunter auch durch eine Abfindung mit Grund und Boden. Bei Feststellung
der Abfindungssumme variiert die Gesetzgebung zwischen dem 10-25 fachen Betrag
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0181,
von Averrhoesbis Aves |
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.), Abneigung, Abscheu; auch Abfindung in Bausch und Bogen (s. Aversum).
Aversionalquantum (Aversalsumme), Aversum. Aversionieren, durch ein Aversum abfinden.
Avérsum (lat.), Bausch-, Abfindungssumme, die zur Vermeidung schwieriger
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1% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0330,
von Branntweinbrennereibis Branntweinsteuer |
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direkt oder indirekt (z. B. aus dem Zuckergehalt, Art der Materialien, Leistungsfähigkeit der Apparate) ermittelt wird, als Grundlage der Besteuerung. Daneben kommen Abfindungen und Lizenzabgaben von der Erzeugung wie vom Verkauf vor. Im ganzen finden
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1% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0331,
von Branntweinwagebis Brant |
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summarischen Verfahren der auch bei großen Brennereien vorkommenden Abfindung für eine bestimmte Zeit seine Zuflucht genommen. Die Kontrolle beschränkt sich bei einer solchen meist auf einer Verbindung der Materialertrag- mit der Blasensteuer beruhenden
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1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0951,
von Gutscheinbis Guttapercha |
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-, Abfindungs-, Altenteilsvertrag), derjenige Vertrag, vermöge dessen der alt gewordene Hofbesitzer bei Lebzeiten einem jüngern Verwandten, meist einem Kind (Anerben), das Gut zum Eigentum abtritt und übergibt. Das in der Natur der Bauernwirtschaft
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0634,
von Lehnwarebis Lehramtsprüfungen |
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hier gewöhnlich noch die sogen. konsentierten Lehnsschulden mit aufzuführen, d. h. diejenigen, welche mit Zustimmung sämtlicher Lehnsinteressenten auf das Lehnsgut gelegt werden. Die Abfindung eines an sich Lehnsfolgeberechtigten und die Verpachtung zur
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0502,
von Weinstein der Zähnebis Weinstock |
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ermittelt werden. Werden dabei die Verkaufspreise berücksichtigt, so kann die Steuer sich eng an die Qualität anschließen. Sie zwingt dann zu keinem langdauernden Vorschuß, gestattet die Anwendung von Abfindungen (Abonnement, Akkord), gewährt der Staatskasse
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0729,
von Apafy (Michael II.)bis Apate |
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Häuser ausgesetzte Dotation. Sie war ursprünglich eine Abfindung für die durch Einführung der Primogeniturfolge bewirkte Ausschließung von der Regierung, weshalb man in solchen Staaten, wo nur der Mannsstamm regierungsfähig ist, nicht im strengsten
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0658,
von Bekleidenbis Beklemmung |
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ungebrauchten Bestände, endlich die jährliche Abfindung der Bataillone u. s. w. Letztere haben zur Verwaltung der Kriegsbestände und Abfindung der Compagnien u. s. w. gleichfalls ihre Bekleidungskommissionen. Die jährlichen Beschaffungen und Anfertigungen
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1% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0431,
Branntweinsteuer |
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verschieden. Norddeutschland hatte die Maischraumsteuer neben der Materialsteuer und der Abfindung für Fruchtbrennereien, Bayern bis 1880 die Malzsteuer, die dann durch Maischraum- und fakultative Fabrikatsteuer für die Brennerei aus mehligen Stoffen
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1% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0731,
von Hand (ärgere)bis Handarbeitsunterricht |
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werden. In Ermangelung besonderer Vereinbarung bleibt die Ehefrau Eigentümerin ihres Vermögens, dem Manne steht weder Verwaltung noch Nutznießung zu. Bei Auflösung der Ehe erhält die Frau nur die vertragsmäßige Abfindung, im Falle der Scheidung
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0% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 1016,
von Diskulpierenbis Dismembration |
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Sohn, das Gut mit einem Präzipuum oder gegen eine niedrige Taxe oder gegen eine gering bemessene Abfindung der übrigen Erben erhält, so liegt darin eine anderweitig nicht auszugleichende ungerechte Benachteiligung der übrigen Erben. Diese
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0912,
Eisenbahnunfälle |
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und 5 Ver-
letzungen 355 M. einmalige Abfindung, 2) infolge
von 19 Tötungen und 81 Verletzungen 56133 M.
fortlaufende Rente.
Zur thunlichsten Verhütung der E. im all-
gemeinen wird die stete Vervollkommnung der
Eisenbahnkonstruktionen
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0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0952,
Landwirtschaftlicher Kredit |
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950
Landwirtschaftlicher Kredit
Landwirtschaftlicher Kredit (Bodenkredit), nach dem Zweck der Kreditaufnahme entweder Besitzkredit oder Produktivkredit. Der erstere dient zum Erwerb von Grundbesitz oder zur Abfindung von Miterben und belastet
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0% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0736,
von Mehlführungbis Méhul |
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.), Gasthalter.
Mehr (Meer), Dorf bei Rees.
Mehre, s. Meier.
Mehren, landschaftlicher Ausdruck für Abfinden der Kinder vor der zukünftigen Erbschaft der Eltern.
Mehrfache Telegraphie, diejenige Telegraphenbetriebsweise, bei welcher auf derselben
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0301,
von Albrechtbis Albrechtsorden |
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der älteste Sohn allein succedieren und dieser seine Brüder bloß mit einem Teil der Landeseinkünfte abfinden. Seinen Namen trägt die von ihm begonnene Albrechtsburg zu Meißen. Vgl. Langenn, Herzog A. der Beherzte (Leipz. 1838).
24) A. Kasimir
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0562,
von Anemoninbis Anethan |
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das ganze Gut als Erbe zufällt. S. Abfindung.
Anerbenrecht, s. Höferecht.
Anerio, Felice, einer der namhaftesten ital. Komponisten aus der Palestrina-Periode, geb. 1560 zu Rom, angeblich ein Schüler des ältern Nanini und in Palestrinas Musikschule
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0865,
von Arquebusadebis Arrebo |
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. -angsch'māng), Anordnung, Einrichtung; Abfindung, Vergleich, gütliche Übereinkunft. In der Musik heißt A. insbesondere die Bearbeitung eines Tonstücks für andre Instrumente, als der Komponist es geschrieben (z. B. der Klavierauszug eines Orchesterwerks
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0094,
August (Sachsen) |
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Ertrag von jährlich 40,000 Fl. abfinden und erhielt 1544 die Administration des Hochstifts Merseburg, die er bei seiner Vermählung mit Anna, Christians III. von Dänemark Tochter, 1548 niederlegte. Er lebte meist in Weißenfels, bis ihn Moritz' Tod 1553
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0124,
von Auslobungbis Ausnahmegesetz |
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öffentlich geschehen muß. Doch hat derjenige, welcher in solchem Fall bereits Anstrengungen gemacht und Auslagen gehabt hat, einen Anspruch auf entsprechenden Schadenersatz. In einem andern Sinn ist A. s. v. w. Abfindung (s. d.).
Auslosung, s
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0137,
von Aussteuerbis Ausstrahlung von Wärme und Licht |
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einen Teil der künftigen Erbportion aus, wenn sie nicht, wie dies beim Bauern und Adelstand zuweilen vorzukommen pflegt, als eine Abfindung wegen der Ausschließung von der Erbfolge erscheint; für ihre Größe gibt die Landessitte den Maßstab. Bei den
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0331,
Banken (Mobiliarbanken, Maklerbanken, Baubanken) |
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Eigentümern der Preußischen Bank das reine Vermögen derselben herausgezahlt, außerdem den Aktionären die Beteiligung an dem neuen Unternehmen eingeräumt und dem preußischen Staat eine Abfindung von 15 Mill. Mk. gezahlt, auch die noch fortdauernde
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0470,
Bauernhaus |
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Vorbehalt, daß die Söhne vor den Töchtern und unter jenen hier und da die jüngern vor den ältern (sogen. Minorat) einen Vorzug haben. Wichtig ist die Unteilbarkeit oder Geschlossenheit der Bauerngüter, und was sich daran knüpft (s. Anerbe und Abfindung
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0634,
von Bekleidungskommissionenbis Bela |
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die Aufbewahrung der ihnen überwiesenen Vorräte und die Abfindung der Kompanien obliegen.
Beklemmung, Gefühl des erschwerten und beeinträchtigten Atmens, entsteht bei Atemnot, Brustbräune, Herzleiden, auch durch psychische Affektionen, besonders
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0% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0088,
von Blutnelkebis Blutseuche |
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aller Umwälzungen in Sitte und Gesellschaft das ganze Mittelalter hindurch lebendig und erlosch erst mit der vollen Entfaltung der Territorialhoheit und dem Ersterben des Familienbewußtseins. Den Mohammedaner ist die Abfindung durch eine Lösungssumme
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0% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0369,
von Brausteuerbis Brautkranz |
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. durch das Verlöbnis übernehmen, beschränken sich in juristischer Beziehung auf die gegenseitigen Rechtsansprüche zur Vollziehung der versprochenen Ehe oder auf genügende Abfindung und Entschädigung. Diesem fügte die Praxis die Bestimmung hinzu
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0% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0370,
von Brautkronebis Bravieren |
Öffnen |
der adlige Gutsherr seinen Unterthanen gegenüber Anspruch auf das sogen. Jus primae noctis (s. d.) erhoben haben.
Brautschatz, s. Abfindung und Dos.
Brautschau, die Reise, die ein heiratslustiger Mann macht, um das fern wohnende, zu seiner Gattin
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0% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0860,
Deutschland (Geschichte 1400-1418. Ruprecht, Siegmund) |
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durch das Vorhandensein von drei Prätendenten auf den Thron die größte Verwirrung auszubrechen. Glücklicherweise starb Jobst 1411, Wenzel, der noch bis 1419 lebte, ließ sich mit dem Titel eines römischen Königs und dem Besitz Böhmens abfinden, und Siegmund ward
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0733,
von Erbverzichtbis Erckmann-Chatrian |
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für die Nachkommenschaft des Verzichtenden ausgesprochen wurde; doch müssen sie eine dem Verzichtenden etwa gewährte Abfindung sich anrechnen lassen. Nur nach dem königlich sächsischen Zivilgesetzbuch vernichtet der auch für die Erben abgegebene
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0% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0407,
Flurregelung (Gesetzgebung in Deutschland) |
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für Hohenzollern vom 28. Mai 1860) wesentlich andrer Art. Es war nur gerichtet auf die Aufhebung der Grundgerechtigkeiten und machte die Umlegung allein für Arrondierung der Abfindungen erzwingbar. Das Gesetz vom 2. April 1872 beseitigte endlich
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0704,
Friedrich (Hessen, Hohenzollern) |
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definitiv zu verzichten, gegen eine finanzielle Abfindung seine Unterthanen von den Pflichten gegen ihn entband. Seine durch Denkschriften u. dgl. fortgesetzten Agitationen gegen die preußische Herrschaft in Hessen waren jedoch der Anlaß, daß über
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0% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0981,
von Gebührenäquivalentbis Geburt |
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). Pauschgebühren werden in Einem Satz für eine Gesamtheit von Handlungen bemessen, während die Einzelgebühren spezifiziert berechnet werden. Die Erhebung der G. kann erfolgen in Form von Beiträgen durch die Interessenten (Pauschalierung, Abfindung
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0071,
von Gemeingefühlbis Gemeinplatz |
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von Weidegerechtigkeiten, fällt unter den Begriff der G. (s. Ablösung). Die G. ist regelmäßig eine Realteilung, d. h. jedem Berechtigten wird seine Abfindung thunlichst in Land zugeteilt. Die Erhaltung gemeinsamer Waldungen wird im Interesse der Forstkultur
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0091,
Genf (Kanton) |
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Herzog Karl von Braunschweig der Stadt hinterließ; er ließ sich mit einer Summe von 2,400,000 Fr. abfinden, und der Anteil der Stadt G. beläuft sich auf ca. 20 Mill. Fr.
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0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0796,
Großbritannien (Geschichte: Eduard V., Richard III., Heinrich VII.) |
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, ließ sich aber von Ludwig XI. durch eine bedeutende Jahresrente abfinden. In seinen letzten Jahren ward Eduard noch einmal in Zwistigkeiten mit Schottland verwickelt, denen er die Stadt Berwick abgewann: 9. April 1483 starb er. Nach seinem Tod
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0045,
Hamburg (Geschichte) |
Öffnen |
von 250,000 Reichsthalern abfinden.
Der Handel blühte nun von neuem auf und erlangte besonders während des Siebenjährigen Kriegs große Bedeutung. Hamburgs Schiffe gingen nach Holland, England, Spanien und Portugal und nahmen teil am Herings
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0610,
Höferecht |
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bäuerlichen Grundbesitzes in den Hof, verbunden mit der Verpflichtung, seinen Geschwistern mäßige Abfindungen zukommen zu lassen (welches sich nur noch in einigen Teilen Schleswig-Holsteins, Kurhessens und Bayerns, ferner in Mecklenburg, Waldeck etc. erhalten
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0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0998,
von Interim aliquid fitbis Inter jocos et seria |
Öffnen |
einbrachte, Ansprüche auf Entschädigung für die auf die Wirtschaft verwandte Zeit und Mühe (Zusicherung einer Leibzucht, einer Abfindung für seine Kinder und selbst eines bedingten Erbrechts an dem Gut), wie er während der Mahljahre auch verpflichtet
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0% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0814,
von Klausthalitbis Klavier |
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der immer größer werdenden Schwierigkeiten allmählich ab, was 1864 zu einer Abfindung aller noch vorhandenen Anteilsbesitzer führte. Seitdem ist der Fiskus alleiniger Besitzer.
Klausthalit, s. Selenblei.
Klausur (lat.), Verschließung, besonders
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0700,
von Paraffinölbis Paraguay (Fluß) |
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Abfindung und zwar "mit Land und Leuten", d. h. mit Grundbesitz, wie sie im Mittelalter vielfach üblich war. Vgl. Apanage.
Paraglobulin, s. Fibrin.
Paragoge (griech.), bei den Grammatikern der alten Schule die Verlängerung eines Wortes durch Anhängung
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0791,
von Pauschalebis Pauthier |
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von einzelnen Summen und Einzelleistungen tritt. Daher Pauschgebühren (s. Gebühren); Pauschalsteuer, eine pauschalierte Steuersumme oder Abfindung (s. d.); Pauschsummenentreprise, die Übernahme größerer Unternehmungen (z. B. Eisenbahnbau) gegen eine feste
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0377,
Preußen (Geschichte: Wilhelm I., bis 1872) |
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Provinzen zum erstenmal mit, und 26 Mitglieder des Herrenhauses wurden aus denselben berufen. Mit den depossedierten Fürsten von Hannover, Nassau und Hessen wurden Verträge über ihre Abfindung abgeschlossen und ihnen ansehnliche Geldsummen
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0% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0733,
von Rentengüterbis Reolen |
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eine Landeskreditanstalt, in Sachsen-Weimar 1853 eine Privatbank. Das zur Abfindung der Berechtigten erforderliche Kapital verschaffen sich diese Anstalten durch Ausgabe von auf den Inhaber lautenden und darum börsengängigen, fest verzinslichen und nach
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0% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0133,
Sachsen (Königreich: Finanzen etc.; Geschichte) |
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: 83 358 314 Ausgaben: Zivilliste 2 940 000 Apanagen 392 036 Sammlungen für Kunst und Wissenschaft 417 879 Verzinsung und Tilgung der Staatsschuldv 30 982 395 Jahresrenten 407 060 Ablösungen und Abfindungen 5 000 Landtagskosten 126 900 Stenographisches
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0604,
von Tertiarierbis Terz |
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. B. 4° 9' 25'' 10''' = 4 Grad 9 Minuten 25 Sekunden 10 Tertien.
Tertiogenitur (lat.), Abfindung, welche dem Drittgebornen oder dessen Linie nach der Bestimmung mancher fürstlichen Hausgesetze gewährt wird, meist ein Vermögenskomplex, früher auch
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0776,
von Totengräberbis Totensagen |
Öffnen |
derartige Pflichten und Abfindungen versäumt worden, so glaubte man, daß der Tote keine Ruhe habe und die Nachgebliebenen beunruhige; so z. B. breiten die Samoaner, wenn ein in der Ferne Verstorbener kein ordentliches Begräbnis erhalten, ein Tuch
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0675,
von Windvogelbis Winkel |
Öffnen |
675
Windvogel - Winkel.
21. Okt. 1865 Kronoberanwalt in Celle, legte nach der Annexion von 1866 sein Amt nieder und führte 1867 die Verhandlungen mit Bismarck über die Abfindung des Königs Georg, die mit dem Vertrag vom 29. Sept. 1867 endeten
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0706,
von Witwenverbrennungbis Witz |
Öffnen |
Mann. Er hat nach gemeinem Recht nicht, wie die Witwe (s. d.), eine Trauerzeit zu halten, muß sich aber, wenn er zur zweiten Ehe schreitet, mit seinen Kindern aus der vorigen Ehe wegen deren mütterlichen Nachlasses abfinden (s. Güterrecht
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0% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0425,
von Heinemannbis Helgoland. |
Öffnen |
409
Heinemann - Helgoland.
Art dürfen nur mit Bewilligung der Behörde im Falle einer Mißernte, zu notwendigen Meliorationen und zur Abfindung von Miterben eingetragen werden. Die Errichtung von Heimstättenrentenbanken
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 1019,
Zinsfuß (Geschichtliches) |
Öffnen |
Anwartschaft auf einen niedrigern Z. Gegenden, denen diese Eigenschaften nicht zukamen, mußten sich mit einem höhern Z. abfinden. Am Oberrhein ist bereits im 13. Jahrh. der Z. für Gültenkauf 7-5 Proz. durchschnittlich. Zu Ende des 14. Jahrh. stieg er dann
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0779,
von Repninbis Rettungswesen zur See |
Öffnen |
beanspruchen kann, der Nentengutsbesitzer, soweit er Zur Ablösung der Rente ohne Zustimmung des andern Teiles berechtigt oder die Ablösung von dem andern Teile beansprucht ist. Der Berechtigte erhält als Abfindung Rentenbriefe, für deren Verzinsung
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 1027,
von Zuggeschwindigkeitbis Zürich |
Öffnen |
der Abfindung veranlagt. Nur Zölle, keine Steuer und auch keine oder nur eine unbedeutende Zuckerindustrie haben Griechenland, die Türkei, Serbien, die Schweiz, Portugal und Norwegen; ebensodie Vereinigten Staaten von Nordamerika, wo man sich jedoch
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0076,
von Absprungbis Abstimmung |
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.)
Abstammungslehre , Descendenzlehre , s. Darwinismus .
Abstandsgeld , die Summe, gegen deren Zahlung jemand eine Berechtigung oder einen Vorteil aufgiebt (s. auch Abfindung
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0609,
von Anemonölbis Anerkennung |
Öffnen |
oder ein Recht auf Abfindung aus dem Hofe. Die Trennung des Hofes vom sonstigen Nachlasse führt zu Schwierigkeiten. Es ist deshalb neben das Anerbenrecht im vorstehenden engern Sinne insbesondere nach den seit 1870 in verschiedenen Staaten erlassenen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0822,
von Arbeitsbörsebis Arbeitslohn |
Öffnen |
Abfindung und Vergütung für ihre Leistung annehmen. Der Lohn bestimmt sich unabhängig von dem Werte des Erzeugnisses nach den jeweilig bestehenden Verhältnissen des Arbeits-[folgende Seite]
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0823,
Arbeitslohn |
Öffnen |
für den Unternehmer hat. Dieser verlangt berechtigterweise Kapitalgewinn, Vergütung seiner eigenen Thätigkeit und eine Prämie für das Risiko, dem er sich durch die Abfindung der Arbeiter und die Übernahme des Produkts auf seine Rechnung ausgesetzt hat
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0156,
von Auslesebis Auslösung |
Öffnen |
und Sachsen, in der österr. und franz. Praxis, auch im Deutschen Entwurf §§. 581-584. - In einem andern Sinne bedeutet A. soviel wie Abfindung (s. d.) bei der bäuerlichen Erbfolge.
Auslösung, der Vorgang, bei welchem durch Leistung einer kleinen Arbeit
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0158,
von Ausnahmetarifebis Ausrodemaschine |
Öffnen |
. Abfindung.
Ausrangierung der Dienstpferde, s. Remonten.
Ausrecken, in der Jägersprache das Wachsen des neuen Geweihs und Gehörns.
Ausreiber, Versenker, ein Werkzeug (s. beistehende Fig. 1), mit dem man vermöge des konischen fräsenartigen
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0161,
von Ausschlagfäustelbis Ausschneidekunst |
Öffnen |
Ausgeschlossenen hat dann auf Grund der Vermögenslage zu erfolgen, in welcher sich die Gesellschaft zur Zeit der Erhebung der Klage auf A. befand (Art. 130), und der Ausgeschlossene muß sich durch Geld abfinden lassen (Art. 131
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0197,
von Automedonbis Autos |
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Familien- und Erbrechts zu (Hausgesetze, Fideïkommisse, Abfindung der Töchter u. s. w.). Durch Art. 14 der Bundesakte, der auch heute noch gilt, ist diese A. garantiert; einzelne Gesetzgebungen (Preußen, Bayern, Baden) fordern jedoch die Genehmigung des
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0514,
von Bauernzwangbis Baugenossenschaften |
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mit Abfindungen auf ein Kind oder einen Verwandten übertragen werden. Der Westfälische Bauernverein hat vorzugsweise seine praktischen Zwecke im Auge behalten und durch nützliche Schöpfungen und Einrichtungen die Interessen des Bauernstandes wirklich gefördert
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0198,
von Bodensägebis Bodensee |
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bei der erstmaligen Einrichtung eines Rentengutes benutzt werden kann. In beiden Zwecken werden 3½prozentige und 4prozentige Rentenbriefe ausgegeben. Im erstern Falle der Ablösung oder Abfindung erhält der Rentenberechtigte den 27fachen Betrag
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0430,
Branntweinsteuer |
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die Abfindung (Fixation), bei der eine bestimmte Erzeugungs- bez. Ausschanksmenge mit dem Brenner oder Ausschänker als Grundlage der Steuerberechnung vereinbart wird. Außerdem kommen noch die Licenzgebühren in Betracht. Nach der Stelle, an der die Steuer
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0476,
von Brautentebis Bravo-Murillo |
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. April 1854, welches die Bestimmungen des Preuß. Allg. Landrechts änderte, eine gewisse Abfindung unter näher bezeichneten Voraussetzungen zu beanspruchen. Der Code civil, das Badische Landrecht und das Österr. Bürgerl. Gesetzbuch sowie die meisten
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0205,
Deutschland und Deutsches Reich (Geschichte 1866-71) |
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. Den 1866 entthronten Fürsten war die preuß. Regierung 1867 durch Gewährung von Abfindungen bereitwillig entgegengekommen; aber als der Hof König Georgs von Hannover zu Hietzing ein Mittelpunkt welfischer Agitation wurde, als die zuerst in Holland
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0281,
von Dienstenthebungbis Dienstleute |
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.
Dienstgeheimnis, s. Amtsgeheimnis.
Dienstgratial, in Österreich eine Abfindungs-
summe, die frühern Militärpcrsonen, vom Feldwebel
und Wachtmeister abwärts, welche auf Invaliden-
verforgung Verzicht leisten, bei ihrem Austritt aus
dem Militär
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0527,
von Drissabis Driva |
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, wird
dem Gläubiger dadurch verpflichtet. Bei Guts-
abtretungen können die Eltern wirkfam zu Gun-
sten der nicht zugezogenen Kinder deren Ansprüche
auf ihre Abfindungen gegen den Annehmer fest-
stellen. Sehr viel weiter geht der Deutsche Ent-
wurf
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0747,
von Ehescheidungsklagebis Ehescheidungsstrafen |
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Schuldlosen auf den Todesfall vorbehalten, die gesetzliche Erbfolge kann er nicht beanspruchen (§. 1266). Nach Preuß. Allg. Landr. II, 1, §. 783 soll der schuldige Ehegatte den unschuldigen wegen der künftigen Erbfolge aus seinem Vermögen abfinden
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0804,
Einkommensteuer |
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die Lcihkapitalisten als Zins, an die
nicht selbstthätigen Grundbesitzer als Grundrente,
und der nach diesen Abfindungen bleibende Rest
bildet das E. der Unternehmer selbst, an dem sich
wieder mehrere Bestandteile unterscheiden lassen.
Von diesen vier
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0246,
von Erbzinsbis Erchanger |
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der Verzichtende
vor dem Erblasser stirbt, jedoch sei alsdann die er-
haltene Abfindung, soweit sie auf die Abkömmlinge
gelangt ist, zur Ausgleichung zu bringen. Das
Züricher Gesetzb. §§. 1071,1072 läßt sogar stets
die ganze "Ausrichtungssumme" zur
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0333,
von Friedrich (Wilh. F. Karl, Prinz d. Niederlande)bis Friedrich I. (Kurfürst v. d. Pfalz) |
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Wellington. Nach demFamilienvertrage
sollte er nach der Thronbesteigung seines ältern
Bruders als souveräner Groß herzog Luxemburg
erhalten, doch verzichtete er 1816 auf diesen An-
spruch gegen eine Abfindung in Domänen von
190000 O. jährlichem
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0350,
von Friedrich II. (Kurfürst von Sachsen)bis Friedrich August I. (König von Sachsen) |
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mit einer Geldfumme abfinden.
Unter F.s Regierung wurde 1409 die Universi-
tät zu Leipzig gestiftet. Die unermüdliche Thätig-
keit, welche er feit 1420 gegen die auch fein Land
unmittelbar bedrohenden Hussitenunruhen ent-
wickelte, und feine
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0640,
Haftpflichtgesetze |
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zukünftigen Unterhalt oder Erwerb ist,
wenn nicht beide Teile über die Abfindung in Kapi-
tal einverstanden sind, in der Regel eine Rente zu-
zubilligen. Wenn sich die Verhältnisse, welche für
die Zuerkennung, Feststellung der Höhe der Rente
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0123,
Hessen (Großherzogtum; Geschichte) |
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im Hause Hessen-Darm st ad t einge-
führt wurde. Friedrich, der zur Abfindung 1622 das
Amt Homburg erhielt, wurde Stifter der Neben-
linie Hessen-Homburg (s. d.).
Unter dem Nachfolger Ludwigs, feinem ^ohne
Georg II., dem Gelehrten (geb. 1605
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0248,
von Hofer (Ludwig)bis Höferecht |
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durch
staatliche Gesetze bestätigte und geregelte bäuerliche
Erbrecht, wonach der Hof ungeteilt und unter mög-
lichst geringer Schuldenlast auf den sog. Anerben
übergeht, die Miterben durch Abfindungen entsckä-
digt werden. Über die einzelnen Gesetze
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0034,
von Lehnhausbis Lehnsfolge |
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der Abkömmlinge eines vorverstorbenen Descendenten in dessen Stelle, sodann die lehnsfähigen Seitenverwandten unter Bevorzugung der nächsten Linie und in dieser des nächsten Grades (Linealgradualsystem). Oft wurde das Lehn einem gegen eine Abfindung
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0035,
von Lehnsgerichtbis Lehr |
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. Indult.
Lehnsmann, s. Vasall.
Lehnsmündigkeit, s. Mündig.
Lehnspferde, s. Ritterpferde.
Lehnsrecht, s. Lehnswesen.
Lehnstamm, ein Kapital, das dem zur Lehnsfolge Berechtigten, gewöhnlich den jüngern Söhnen zur Abfindung ausgesetzt wird, so
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0384,
von Nisam (türkische Armee)bis Nisch |
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382
Nisam (türkische Armee) - Nisch
und ein Schutzbündnis abgeschlossen, aber erst 1788,
nach Zahlung der dem N. zukommenden Abfindungs-
summe, kamen die Engländer in den endgültigen
Besitz der "Nördlichen Sarkars". Im Kriege gegen
Tipu
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0739,
Österreichisch-Ungarische Monarchie (Geschichte) |
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durch materielle Vorteile und durch die Preisgebung der Ruthenen befriedigt. Die Czechen und Slowenen wie die Kroaten in Dalmatien und Istrien ließen sich, wenigstens vorübergehend, abfinden durch die Slawisierung zahlreicher Mittelschulen
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0781,
von Otto III. (Markgraf von Brandenburg)bis Otto (Graf von Paris) |
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Bayern, erhielt 1351 von seinem Bruder Ludwig dem Ältern als Abfindung auf Bayern zusammen mit dem mittlern Bruder, Ludwig dem Römer, die Mark Brandenburg, die unter ihrer kraftlosen Regierung vollkommen zerrüttet ward. 1363 schlossen die Brüder
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0884,
von Paraffinsalbebis Paraguay |
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., richtiger Partagium) oder Apanagium propium, eine besondere Art der Apanage (s. d.), bestehend in einer Abfindung der Nachgeborenen durch Auswerfung einer bestimmten Landes- und Hoheitsquote zu usufruktuarischer Benutzung, in einer Verleihung
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0364,
von Präsentationsrechtbis Prätendent |
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Voraussetzungen für das Amt
genügt; es fei denn, daß der Präsentierte stch mit
einer andern Stelle abfinden läßt; die Frist für
die Präsentation beträgt nach Gemeinem Recht vier,
nach Preuß. Landrecht sechs Monate; binnen dieser
Frist darf
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0317,
Sardinien (Königreich) |
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, im ganzen 76000 qkm mit (1857) 5167542 E. (S. Historische Karten von Italien, Bd. 9, S. 756.) Davon wurden zur Abfindung Frankreichs 1860 Savoyen und Nizza verwendet, das übrige ward 1860/61 ein Teil des Königreichs Italien (s. Italien, Geschichte), in dem
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0605,
Weinsteuer |
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eine Einlagerungssteuer von den Einlagerungen der Wirte (meist in der Form der Abfindung). Der Ertrag ist für 1896 auf 5,3 Mill. Fl. in Österreich und 7,5 Mill. Fl. in Ungarn veranschlagt. - Belgien erhebt seit 1886 von dem im Inlande aus getrockneten
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0068,
Arbeiterfrage (Arbeitslosenversicherung) |
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Heilverfahrens, 2856534 M. für Kur- und Verpflegungskosten an Krankenhäuser und entsprechende Angehörigenrente, 9117953 M. für Beerdigungskosten und Renten an die Hinterbliebenen Getöteter, 153310 M. Abfindungen an Ausländer. Die laufenden Verwaltungsunkosten
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0179,
von Biersteuerbis Bier und Bierbrauerei |
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Bereitung von Met benutzt werden.
ImI. 1891/95 entrichteten 49,W Proz. der gewerb-
lichen Brauereien die B. mittels einer Abfindungs-
summe, 6,19 Proz. in der Form der Vermablungs- !
steuer, 44,5i Proz. in der Form der Einmaisckungs- ^
steuer
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0065,
von Unfallrentebis Unfallstatistik |
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Hinterbliebene 37715473 und 4833380 M., Entschädigungen an Angehörige in Krankenhäusern Verpflegter, Abfindung an wiederverheiratete Witwen u. s. w. 7747051 und 848250 M. – Vgl. Heimann, Die Ergebnisse der berufsgenossenschaftlichen Unfallversicherung
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0330,
Postwesen |
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belassen wurde. In Baden wurde Taxis erst 1811, in Württemberg 1851 (gegen 1½ Mill. Fl. Abfindung) abgelöst; in Hessen-Darmstadt, Nassau, Frankfurt, Kurhessen und den thüring. Fürstentümern verblieben Taxissche Posten bis 1866, zu welcher Zeit Preußen
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