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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0348,
Civilprozeß |
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346
Civilprozeß
besonders übernommen hatte. Von England ging
der Name C. in das Staatsrecht anderer monar-
chischen Staaten, selbst nichtkonstitutioneller, über.
So wenig der Monarch als ein Beamter im ge-
wöhnlichen, technischen Sinne des
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0488,
von Prozeßlegitimationbis Prozeßvollmacht |
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anderer P., der Pinienprozessionsspinner (Cnethocampa pityocampa F.), an Nadelhölzern vor, der eine ganz ähnliche Lebensweise hat und vielleicht bloß lokale Varietät oder klimatische Rasse der vorigen ist.
Prozeßlegitimation, im Civilprozeß
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0676,
von Rechtsmilchsäurebis Rechtsphilosophie |
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in idem («nicht zweimal gegen dasselbe») ausgedrückt (vgl. Berner, Der Grundsatz des ne bis in idem im Strafprozeß, Lpz. 1891). Diese materielle Wirkung der R., die im Strafprozeß von Amts wegen beachtet werden muß, muß im Civilprozeß von der Partei
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0810,
von Reviewbis Revision |
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Verhandlung die Vorschriften über
die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt sind, oder
wenn das Urteil keine Entscheidungsgründe enthält;
außerdem im Civilprozeß, wenn eine Partei nicht
nach Vorschrift der Gesetze vertreten war, es sei denn
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0487,
von Prozeßbis Prozessionsspinner |
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man auch die gesetzlichen Vorschriften über das gerichtliche Verfahren und deren wissenschaftliche Darstellung. Aus der Verschiedenheit des Gegenstandes ergiebt sich der Gegensatz zwischen Strafprozeß (s. d.), Civilprozeß (s. d.) und dem Verfahren
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0268,
von Verhältniswortbis Verhör |
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gerichtliche V. können schriftlich oder mündlich geführt werden. Im heutigen Civil- und Strafprozeß liegt der Schwerpunkt in der mündlichen V. (in Strafsachen Hauptverhandlung genannt), wenn dieselbe auch im Civilprozeß durch Schriftsätze, im Strafprozeß
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0901,
von Bethmannbis Bethmann-Hollweg |
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die ord. Professur für Civilrecht und Civilprozeß übertragen. Er wurde 1829 nach Bonn versetzt, legte 1842 die Professur nieder und übernahm das Kuratorium der Universität, das er bis 1848 führte. Nachdem er 1845 zum Mitglied des Staatsrates ernannt worden
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0670,
von Rechtsbehelfbis Rechtsbelehrung |
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bedient oder als erkennender Richter mitgewirkt hat. Er ist zur Herausgabe der Handakten vor Bezahlung seiner Gebühren und Auslagen nicht verpflichtet. Seine Pflicht, im Civilprozesse sich armen Parteien beiordnen zu lassen (s. Armenrecht
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0938,
von Bewegungswiderstandbis Beweis (juristisch) |
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, die von der ihrer Träger abweicht.
Beweis in jurist. Bedeutung. 1) Im Civilprozeß. Beweisen im allgemeinen heißt dem Gericht zur Erlangung einer sichern thatsächlichen Unterlage für die abzugebende Entscheidung die Überzeugung von der Wahrheit
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0650,
von Ankerplattebis Anklage |
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Inquisitionsprincip (s. d.) wird das Strafverfahren vom Anklageprincip beherrscht, wenn die Strafverfolgung denselben Grundsätzen wie der Civilprozeß unterliegt, wenn also in Anwendung der Verhandlungs - oder Dispositionsmaxime Ankläger
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0390,
von Baptisteriumbis Bar. |
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und wurde 1866 ord. Professor des Strafrechts und des Civilprozesses in Rostock, 1868 in Breslau, 1879 in Göttingen. 1890-93 vertrat er als Mitglied der deutschfreisinnigen Partei den Kreis Rostock im Deutschen Reichstag. B. wirkte für Einführung des
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0491,
von Contentabis Conti (kaufmännisch) |
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.
(lontestNtio Iltis (lat.), im röm. Civilprozeß
der Absckluh oe5 Verfadrens vor dem Prätor, welcher
nun die Parteien mit einer das Streitverha'ltnis im
allgemeinen umschreibenden Formel an den in dieser
genannten Richter wies zur weitern Ausführung
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0973,
von Römische Kamillebis Römische Kunst |
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367 v. Chr. das richterliche imperium einem besondern Beamten, dem Prätor, überwiesen wird. Für die Ausübung der Gerichtsgewalt scheidet das röm. Rechtswesen schon früh zwischen judicia privata (Civilprozessen) und judicia publica (Kriminalprozessen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0431,
von Wacebis Wachenhusen |
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durch seine Vorträge über Civilprozeß und Strafrecht sowie durch praktische Übungen eine einflußreiche akademische Thätigkeit aus. Seit Einführung der Reichsjustizgesetze 1879 ist W. auch Richter in Civilsachen am Landgericht zu Leipzig. Im Febr. 1895
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0831,
Österreichisch-Ungarische Monarchie |
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glückliche Modifikationen der deutschen
Gesetzbücher darstellend; in Bosnien gilt das Österr.
Handelsgesetzbuch und eine Wechselordnung vom
6. Nov. 1883. Im Gebiete des Civilprozeß-und
Konkurs rechts sind für Ungarn die Civilprozeß-
ordnnng
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0054,
von Ableitungbis Ablesemikroskop |
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beschränkt. Es kann nämlich eine Partei im Civilprozeß einen Richter nicht mehr ablehnen, wenn sie bei demselben, ohne den ihr bekannten Ablehnungsgrund geltend zu machen, in eine Verhandlung sich eingelassen oder Anträge gestellt hat; im Strafprozeß kann
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0298,
von Bahnsteigbis Bahrain-Inseln |
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. Seine Monographie «Die Anerkennung als Verpflichtungsgrund» (Cass. 1855; 3. Aufl., Lpz. 1894) wirkte epochemachend, ebenso «Der Rechtsstaat» (Gött. 1864). Außerdem schrieb B. «Der deutsche Civilprozeß in praktischer Bethätigung» (Jena 1885), «Noch ein
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0865,
Berufung (dogmatisch) |
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Grundsätzen zu Liebe auf diese und andere Abhilfen der auch von den Gegnern anerkannten Mißstände verweisen dürfe, da jene Grundsätze doch nicht streng durchgeführt seien. Wenn nicht nur im Civilprozeß, für welchen die Grundsätze der Mündlichkeit
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0347,
von Civilgerichtbis Civilliste |
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, s. d.) die ordentliche Gerichtsbarkeit in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
innerhalb der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit der Landgerichte ausüben. Vor die Civilkammern gehören danach wesentlich:
1) alle Civilprozesse, welche nicht
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0349,
Civilrecht |
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Verfahrens, wie es in der Deutschen Civilprozeß-
ordnung geregelt ist, ergeben sich folgende: An die
Spitze gestellt ist der Grundsatz der Mündlichkeit,
zufolge dessen die Verhandlungen der Parteien vor
dem erkennenden Gericht unmittelbar
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0564,
von Courfähigbis Court |
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^3.11061'^) 0. ol
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0156,
Deutschland und Deutsches Reich (Heerwesen. Wappen. Flaggen) |
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mit durchgehender Berufung (s. d.) in allen Streitsachen wünschenswerter gewesen wäre, ringen noch mit der weit verbreiteten Vorliebe für die Schwurgerichte. Die Reichsjustizgesetze haben auch ein gleichmäßiges Verfahren in Civilprozeßsachen (s. Civilprozeß
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0299,
von Diez (Wilh.)bis Differentialgetriebe |
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gegen jemand. In frühern dentschen Civilprozeß-
rechten verstand man darunter speciell die vor Drit-
ten oder in sonst benachteiligender oder bedrohlicher
Weise geschehene Berühmung, einen Anspruch gegen
einen andern zu baben. Dieser, der Diffamat
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0104,
von Endeavourbis Endemie |
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. Professor des Civil- und Strafprozesses, des Handels- und Staatsrechts nach Bonn. Er veröffentlichte: "Der Entwurf eines deutschen Handelsgesetzbuchs. Mitteilungen und Bemerkungen" (Erlangen 1858), "Die Beweislehre des Civilprozesses" (2 Abteil., Heidelb
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0552,
von Falsa demonstratio non nocetbis Falsches Vorgeben |
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-Reklamationskommission und die zur Glaubhaftmachung eines Arrestgesuches im Civilprozeß abgegebene.
3) Die versuchte Verleitung zum Meineid (Strafe: Zuchthaus bis zu 5 Jahren) und zur wissentlichen Angabe einer falschen Versicherung an
Eidesstatt
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0553,
von Falschmünzereibis Falschwerbung |
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, welche in einer ecbten Urkunde vorge-
nommen ist. Wird also in einem Civilprozeß eine
Urkunde vorgelegt oder in Bezug genommen, so
kann derjenige, gegen welchen aus der Urkunde
Ansprüche abgeleitet werden, sowobl gegen die
öffentliche Urkunde
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0854,
Gerichtskosten |
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die Civilprozeß-, die Strafprozeß- und die
Konkursordnung Anwendung finden, dürfen G.
nur nach Maßgabe des Gesetzes erhoben, auch in
weiterm Umfange, als jene Prozeßordnungen und
das Gerichtskostengesetz selbst es gestatten, die
Thätigkeit
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0856,
von Gerichtsordnungbis Gerichtssprache |
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. ' Das ist für
Civilprozesse mit der Einschränkung vorgeschrieben,
daß nicht die Einnahme eines Augenscheins an Ort
und Stelle oder die Verhandlung mit einer am Er-
scheinen vor Gericht verhinderten Person oder eine
sonstige Handlung erforderlich
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0859,
von Gerichtstafelbis Gering |
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-
Ordnungen erlassen worden. Ferner sollen die G.
von der Ausübung ibres Amtes kraft Gesetz aus
ähnlichen Gründen wie die Richter ausgeschlossen
sein, also namentlich im Civilprozesse, sofern sie selbst
Partei sind oder zu einer Partei
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0948,
von Geßner (Salomon)bis Gestänge (in der Technik) |
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-
flüssig mache, ist in die deutsche Strafprozeßord-
nung nicht übergegangen. Im Civilprozeß dar das
im Laufe dos Rechtsstreits vor Gerickt erklärte G.
die Wirkuug, daß die zugestandene Thatsache des
Beweises nicht bedarf: hier ist es nicht
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0946,
von Hefelebis Heffter |
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Obertribunals. Er starb 5. Jan. 1880. Seine Hauptwerke sind: "Die Athenäische Gerichtsverfassung" (Köln 1822), "Institutionen des röm. und deutschen Civilprozesses" (Bonn 1825; in 2. Aufl. als "System des röm. und deutschen Civilprozeßrechts", ebd. 1843
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 1020,
von Justitiabis Justizverweigerung |
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Reichsbank, bei einer Landesregierung u. s. w.
Fuftitium (lat.), gänzlicher Stillstand der
Rechtspflege, welcher durch außerordentliche Be-
gebenheiten, wie Krieg, Pest, Erdbeben u. dgl. her-
beigeführt wird. Nach der Deutschen Civilprozeß
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0464,
von Koch (Christoph Wilh. von)bis Koch (Karl Friedr.) |
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. Civilprozeß-
recht" (Tl. 1: "Der preuß. Civilprozeß", 2. Ausg.,
ebd. 1855; Tl. 2: "Prozeßordnung nach ihrer heu-
tigen Geltung", 6. Aufl., ebd. 1871), "Lehrbuch des
preuß. gemeinen Privatrechts" (3. Aufl., 2 Bde.,
ebd. 1857 - 58), "Recht
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0186,
von Linde (Dorf)bis Lindeman |
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: "Abhandlungen aus dem deutschen gemeinen Civilprozeß" (2 Bde., Bonn 1823-29), "Lehrbuch des deutschen gemeinen Civilprozesses" (7. Aufl., ebd. 1850) und "Handbuch des deutschen gemeinen bürgerlichen Prozesses", von dem aber nur der 4. und 5. Band
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0662,
von Ortleralpenbis Örtliche Kollision der Gesetze oder Statuten |
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die Frage zu beantworten ist. Man faßt dieselben
zusammen unter der Bezeichnung internationa-
les Recht. Dasselbe erstreckt sich auf das Etraf-
recht (s. Ausland), auf den Prozeß und namentlich
das bürgerliche Recht. Für den Civilprozeß ist
man darin
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0401,
von Strafkammerbis Strafprozeß |
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.) im einzelnen Fall zur Anwendung und Durchführung gelangt. Der S. hat mit dem Civilprozeß (s. d.) gemein, daß es sich einerseits um die thatsächliche Klarstellung des zu entscheidenden Falls, andererseits um die Anwendung der geltenden Rechtsnormen auf den
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0436,
von Streitgenossenschaftbis Strelitzen |
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(Litiskonsortium), im Civilprozeß die Gemeinschaft mehrerer Personen (Streitgenossen, Litiskonsorten), welche zusammen klagen oder verklagt werden. Nach §§. 56, 57 der Deutschen Civilprozeßordnung können mehrere Personen gemeinschaftlich klagen oder verklagt
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0698,
von Wiederbelebungbis Wiedereinsetzung |
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gegangenen Rechte wiederherstellt, welche gegen jeden Dritten wirksam sind. Die W. wegen Betrugs bezog sich im röm. Recht nur auf den Civilprozeß und ist deshalb heute nicht mehr anwendbar. Die W. wegen Irrtum bezieht sich nur auf einen einzigen
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0521,
von Purdy-Inselnbis Purimfest |
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. und Purgieren). Purgatĭo contumacĭae nannte der gemeinrechtliche Civilprozeß die Nachholung einer versäumten Prozeßhandlung, bevor der an die Versäumnis geknüpfte Nachteil verwirklicht war; Purgatio morae die Wiederaufhebung des Verzugs, wenn der säumige
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0674,
von Anschlag (des Gewehrs)bis Anschließung |
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(früher Adhäsion). Im Civilprozeß würde gegenüber dem von einer Partei eingelegten Rechtsmittel der Berufung (s. d.) oder Revision (s. d.) der Gegenpartei an sich nur eine auf Verteidigung des angefochtenen Urteils gerichtete Einlassung zustehen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0863,
Berufung (juristisch) |
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gebracht wird. Dieselbe ist aus der römisch-rechtlichen Appellation hervorgegangen.
I. Im Civilprozeß (vgl. Civilprozeßordn. §§. 472-500) ist dies Rechtsmittel dahin gestaltet:
Statthaft ist dasselbe gegen Endurteile und gewisse diesen gleichgestellte
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0107,
von Endophytischbis Energie |
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, chemische (Bd. 1, S. 573 a).
Endreim, s. Reim.
Endständig, s. Blüte (Bd. 3, S. 163 b) und Blütenstand (Bd. 3, S. 165 b).
Endursache (lat. causa finalis), soviel wie Zweck.
Endurteil, im heutigen Civilprozesse das Urteil, welches den
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0928,
von Geschwindigkeitsmessungbis Geschworener |
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durch die rechtsgelehrten Richter vorbereiten (s. Schwurgericht). In England und Nordamerika werden G. auch im Civilprozeß hinzugezogen. – Im Bergrecht war früher G. oder
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0608,
von Kontritionbis Konventikel |
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einer befohlenen Handlung, das Ausbleiben in einem angesetzten Termin, und Kontŭmax die Partei, welche sich eines solchen Ungehorsams schuldig machte. Im Civilprozesse ist an dessen Stelle das Versäumnisverfahren getreten. Im Strafprozesse gab es ein
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0479,
von Protokollarischbis Protuberanzen |
Öffnen |
Förmlichkeiten waltet dieselbe Einschränkung wie im Civilprozeß ob. Auch über die Auslosung und Beeidigung von Schöffen und Geschworenen sowie über die Vollstreckung der Todesstrafe ist ein P. aufzunehmen.
Im völkerrechtlichen Verkehr ist es ebenfalls
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0847,
Gericht |
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auf dem Gebiete des Civilprozesses nur in den Kammern der Landgerichte für Handelssachen als Handelsrichter, auf dem Gebiete des Strafprozesses aber in den Erstinstanzgerichten der untersten und obersten Ordnung, den Schöffen- und Schwurgerichten
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1054,
von Zwangsversteigerungbis Zwangsvollstreckung |
Öffnen |
Gerichtsverfassungsgesetzes, der Civilprozeßordnung und Konkursordnung Änderungen. Im Strafprozeß hat die Deutsche Strafprozeßordnung (§. 495) auf die Vollstreckung einer Vermögensstrafe oder Buße die Z. im Civilprozeß für anwendbar erklärt. Wegen der sonstigen
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0459,
von Notauslässebis Noten |
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.
Schlußzettel .
Noteč
(spr. -tetzsch) , poln. Name der
Netze
(s. d.).
Noteid , im frühern Civilprozesse der vom
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0728,
von Kreuzstichbis Kreuzweg |
Öffnen |
Gebrauch. Entsprechende Einrichtungen bestehen im engl. Civilprozeß. Das preuß. Gesetz vom 3. Mai 1852 ermöglichte einen Versuch mit diesem Verfahren, indem Art. 77 desselben dem Schwurgerichtsvorsitzenden die Ermächtigung erteilte
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0036,
von Abergavennybis Abesche |
Öffnen |
, Eine Reise durch das Reich des A. (ebd. 1893).
Aberkennen , im Civilprozeß der richterliche Ausspruch, daß einer Partei der von ihr geklagte Anspruch nicht zustehe. Nach
manchen frühern Landesrechten galten sog. Nebenforderungen, namentlich solche
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0069,
von Abschriftbis Absence |
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eine Viertelschwenkung (oder Achtelschwenkung, s. Halbkolonne). Durch A. nach rechts entsteht stets eine rechts abmarschierte Kolonne.
Abschwören, im Civilprozeß die eidliche Erhärtung der Unwahrheit einer von der Gegenpartei aufgestellten Behauptung (s. Eid
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0084,
von Abweiserbis Abwesenheit |
Öffnen |
Ablenken der Stromrichtung dienen (s. Buhne).
Abweisung der Klage. Das richterliche Endurteil im Civilprozeß kann dem Antrag des Klägers entsprechen oder auf A. d. K. lauten. Der Grund der A. d. K. kann verschieden sein. Sie erfolgt unter Umständen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0091,
von Accepibis Acceptation |
Öffnen |
, eine Erbschaft oder ein Vermächtnis, im Civilprozeß das dem Annehmenden günstige Geständnis (s. d.) der Gegenpartei. Die Annahme ist die zustimmende Erklärung, mit welcher der Annehmende den ihm von einem andern dargebotenen Vermögensvorteil sich aneignet, an
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0170,
von Affiliiertebis Affût-truc |
Öffnen |
. Derartige Urkunden dienen zur Beweisaufnahme im vorbereitenden Verfahren bei engl. Civilprozessen, werden aber auch anderweitig, z. B. im Verkehr mit den Steuerbehörden, angewandt. Zur Abnahme der betreffenden Eide sind die vom Lord-Chancellor ernannten
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0403,
von Ali (Chalif)bis Alicante |
Öffnen |
der Beweis, daß der Beschuldigte sich zur Zeit der That "anderswo" aufgehalten habe, zur Widerlegung des Verdachts geeignet. Der Sache nach kann der Alibibeweis auch im Civilprozeß als Gegenbeweis gegen angebliche Handlungen der Partei oder Wahrnehmungen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0610,
Aneroid |
Öffnen |
. auch die Bedeutung als Rechtsgrund des Unterhaltsanspruches bei.
Im Civilprozeß giebt der Beklagte eine A. (hier gewöhnlich Anerkenntnis genannt) ab, wenn er dem gegen ihn geltend gemachten Anspruch bei der mündlichen Verhandlung sich ganz
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0636,
von Angriffskavalierbis Angst |
Öffnen |
. Tranchéekavalier.
Angriffsmittel, im Civilprozeß ein auf Verfolgung eines Anspruchs abzielendes Parteivorbringen, im Gegensatz zu einem der Abwehr dienenden Vorbringen (Verteidigungsmittel). Die wichtigsten A. bilden die Klagegründe, welche
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0715,
von Antrag auf Konkurseröffnungbis Antragsdelikte |
Öffnen |
. Acceptation.)
Im Civilprozeß bedeutet A. das an den Richter gestellte Begehren einer Partei. Das Begehren kann sich auf das Verfahren (prozessualer A.) oder auf die Sache selbst (sachlicher A., petitum) beziehen. Letzterer bestimmt und grenzt ab
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0725,
von Anzeigepflichtbis Anzengruber |
Öffnen |
besondere im Gesetz geordnete Nachteile. Im Civilprozeß gehört hierher die Streitverkündigung (s. d.) einer Prozeßpartei an den Dritten, an welchen sie Regreß nehmen will, wenn sie verliert, Civilprozeßordn. §§. 69-72; die A. an den Drittschuldner und den
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0749,
von Apostatenbis Aposteldekret |
Öffnen |
Schreiben, mit welchem auf eingelegte Berufung hin der bei dem Untergericht anhängige Civilprozeß an den höhern Richter entlassen wurde.
Apostelbrüder, s. Apostoliker.
Aposteldekret, der auf dem Apostelkonzil (s. d.) gefaßte Beschluß, wonach
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0903,
von Armenkolonienbis Armenrecht |
Öffnen |
).
Armenordnung, Armenpflege und Armenpolizei, s. Armenwesen.
Armenrecht. Im Civilprozeß hat jede Partei unter der Voraussetzung, daß sie außer stande ist, ohne Beeinträchtigung des für sie und ihre Familie notwendigen Unterhalts die Kosten des Prozesses zu
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0915,
von Arndt (Joh.)bis Arneth (Alfred, Ritter von) |
Öffnen |
ultramontan, stimmte auch 1869 für das Konkordat mit der Kurie. Seine wissenschaftlichen Arbeiten sind durch Gründlichkeit ausgezeichnet. A.’ Thätigkeit erstreckte sich auf röm. Recht, franz. Civilrecht, Rechtsencyklopädie und Civilprozeß. Von seinen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0931,
von Arrebobis Arrestbruch |
Öffnen |
der Erzeugungskosten von dem erbauten Getreide zum Verkauf oder für anderweite Benutzung übrigblieb.
Arrest (mittellat.), im Civilprozeß ein Verfahren zur Sicherung der künftigen Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners wegen einer Geldforderung
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0950,
von Arthroplastikbis Artillerie |
Öffnen |
.
In der Rechtssprache heißen A. kurze, in eine gewisse Folgenreihe gebrachte Sätze, welche thatsächliche Behauptungen oder auf solche gerichtete Fragen enthalten, z. B. Veweisartikel im frühern Civilprozeß, Inquisitionsartikel im frühern Strafprozeß.
Artikelbriefe
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 1010,
von Assiniboinebis Association |
Öffnen |
namentlich seit dem 12. Jahrh. assisa oder assisia ein Gericht, wo nicht, wie es seit der normannischen Eroberung selbst im Civilprozesse möglich war, durch Zweikampf, sondern nach gewissenhafter Ermittelung der Wahrheit entschieden wurde. Es hatten hier
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0063,
von Attemperierenbis Atterbury |
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in einem Bundesstaat an dem Landesherrn dieses Staates verübt worden ist, als Hochverrat mit dem Tode bestraft, über andere Fälle s. Mord. - Im frühern Civilprozeß bezeichnete man mit A. jede Veränderung des thatsächlichen Zustands, wie er bei Einleitung des
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0075,
von Aucklandsinselnbis Aude |
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naturwissenschaftlichen Namen soviel wie auctorum, autorum, bezeichnet, daß der Name von vielen Autoren gebraucht worden ist.
Auction, s. Auktion.
Auctor, s. Auktor und Autor.
Auctoris nominatio, Auctoris laudation (lat.), im Civilprozeß die Namhaftmachung
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2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0096,
von Aufmerksamkeitbis Aufnahme des Verfahrens |
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eines Civilprozesses können Verhältnisse eintreten, welche einen Stillstand des Verfahrens, auch unabhängig vom Parteiwillen, ausnahmsweise notwendig oder zweckmäßig erscheinen lassen. In dieser Beziehung unterscheidet die Deutsche Civilprozeßordnung
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2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0161,
von Ausschlagfäustelbis Ausschneidekunst |
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seitens einer Partei, ausgeschlossen. Die Ausschließungsgründe rechtfertigen zugleich die Ablehnung (s. d), sind aber vom Gericht schon von Amts wegen zu beachten. Bestimmt sind sie für den Civilprozeß in der Deutschen Civilprozeßordn. §. 41, für den
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2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0163,
von Ausseer Alpenbis Aussetzung |
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höhere Wert zu ersetzen sein, welchen der Virtuose der Geige um deswillen beilegt, weil sie das Werkzeug seiner Triumphe gewesen ist.
Außerrhoden, Halbkanton der schweiz. Eidgenossenschaft, s. Appenzell.
Aussetzung, im Civilprozeß die Anordnung des
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2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0282,
von Bagarabis Bagdad (in Mesopotamien) |
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.
Bagatelle (frz.), Kleinigkeit, Lumperei.
Bagatéllsachen , im Civilprozeß Rechtsstreitigkeiten von geringem Werte, für welche sich in Deutschland,
wie in roman. Ländern, vereinfachte Prozeßformen ausgebildet hatten. Die Deutsche
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2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0431,
von Baron (Julius)bis Baroskop |
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. Recht» (Marb. 1864), «Pandekten» (Lpz. 1872; 8. Aufl. 1893), «Abhandlungen aus dem röm. Civilprozeß» (3 Bde., Berl. 1881-87), «Frz. Hotmanns Antitribonian» (Bern 1888, Festschrift für Bologna). B. gehört zu den Kathedersocialisten und veröffentlichte
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2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0553,
von Bayard (Pierre du Terrail, Seigneur de)bis Bayer (Joh.) |
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. Reichsrat ernannt. B. starb in München 13. Juli 1876. Er schrieb: "Über die Änderung des Klaglibells" (Landsh. 1819), "Vorträge über den deutschen gemeinen ordentlichen Civilprozeß" (10. Aufl., Münch. 1869), "Theorie der summarischen Prozesse" (7. Aufl
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2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0624,
von Bedjabis Bedretto |
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unterscheidet man diese in der B. enthaltene Zuwendung (an B) als mortis causa capio von einem Vermächtnis. Im Civilprozeß wird der Einwand des Beklagten, daß der Anspruch des Klägers nur ein bedingter gewesen sei und sich je nach der Art der B
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0637,
von Begierdebis Beglaubigung |
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unter Umständen auch zur Zwangsvollstreckung
geeigneten zu geben, wird durch die Landesverfassung und die Landesgesetze näher bestimmt; für den deutschen Civilprozeß ist gerichtliche oder notarielle B
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2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0653,
von Beißbeerebis Beitzke |
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.
Im Civilprozeß kann, soweit eine Vertretung durch Anwälte nicht geboten ist (s. Anwaltsprozeß), eine Partei mit jeder prozeßfähigen Person als B., d. h. zur Unterstützung in der mündlichen Verhandlung, erscheinen. Das von dem B. Vorgetragene gilt
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0876,
von Beschreienbis Beschwerde |
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. Für B. dieser Art ist das Deutsche Reichsgericht nicht zuständig.
3) Im Civilprozeß (vgl. Civilprozeßordn. §§. 530-540) bedürfte es neben den Rechtsmitteln der Berufung (s. d.) und Revision (s. d.), welche der Korrektur sachlicher, auf mündliche
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0877,
von Beschwerdebuchbis Beschwören |
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findet die B. sowohl in Civilprozeß- wie in Strafsachen an die vorgesetzte Behörde statt. Das Deutsche Reichsgericht ist nicht vorgesetzte Behörde der Landesgerichte; nur bei Ablehnung der Rechtshilfe geht eine A. an das Reichsgericht nach §. 160 des
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2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0940,
von Beweisantragbis Bewußtlosigkeit |
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. in der Mathematik s. Lehrsatz.
Beweisantrag, Beweisaufnahme, Beweisbeschluß, s. Beweis (juristisch).
Beweiseinreden, im Civilprozeß Einwendungen, die gegen die Zulässigkeit oder Glaubwürdigkeit von gegnerischen Beweismitteln erhoben werden.
Beweislast
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3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0064,
von Bittgängebis Bitzius (Albert) |
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Civilprozeß ein an die höchste Instanz eingelegtes Rechtsmittel; jetzt wird der Ausdruck B. oder Supplik nur noch angewendet für Gnadengesuche an den Landesherrn oder für Gesuche um Gewährung von Unterstützungen oder andern Wohlthaten.
Bitūmen, Bezeichnung
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0272,
von Bonainibis Bonald (Louis Gabriel Ambroise, Vicomte de) |
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auf nichts weiter berufen kann, als daß er eben besitze, der gilt als bösgläubiger Besitzer (praedo). - Vgl. Truttler, B. f. im Civilprozesse (Münch. 1892).
Bonaini, Francesco, ital. Geschichtsforscher, geb. 20. Juli 1806 zu Livorno, widmete sich zu
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0530,
von Brief (Börsenausdruck)bis Briefgeheimnis |
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gestattet, von der Beschlagnahme zu benachrichtigen. Im Civilprozeß findet keine Ausnahme vom B. statt. Doch können die Gläubiger des Adressaten die an diesen gerichteten Briefe mit Wertinhalt, Pakete und Postanweisungsgelder im Wege
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0533,
von Brieftaubebis Briel |
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Civilprozesses sowie in der Erforschung der mittelalterlichen Prozeßlitteratur. Sein Hauptwerk führt den Titel "Über exekutorische Urkunden und Exekutivprozeß" (2Tle., Nürnb. 1839; 2. Aufl. 1845). Außerdem schrieb er: "Summatim cognoscere, quid et quale
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0681,
von Buchholz (Reinhold)bis Büchmann |
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des gemeinen Deutschen Civilrechts" (Heidelb. 1841), "De pignore nominis" (Rostock 1843), "Die Lehre vom Einfluß des Prozesses auf das materielle Rechtsverhältnis" (Rostock u. Schwerin 1846), "Gedanken über die Reform des mecklenb. Civilprozesses
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0760,
von Bürger (Hugo)bis Bürgerliches Gesetzbuch für das Deutsche Reich |
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und Rechtsprechung der Gerichte nicht ausgeglichen werden. Hier muß die Reichsgesetzgebung, die sich seit dem Gesetz vom 20. Dez. 1873 auch auf das bürgerliche Recht zu erstrecken hat, einschreiten, wie sie bereits einen einheitlichen Civilprozeß
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0860,
von Caltavuturobis Calvados |
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., "Verleumdung"), bei den Römern das Vergehen des Anklägers, welcher böswillig einen Unschuldigen verfolgt; oder im Civilprozeß die schikanöse Erhebung einer Klage im Bewußtsein des Unrechts. Man glaubte solche Schikanen früher durch einen bei Erhebung
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0006,
von Caurabis Causa expressa |
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.
Causa expressa (lat.), im Civilprozeß der individualisierte Klaggrund, welcher bei Prüfung der Zulässigkeit einer Klagänderung und bei der Frage nach der Rechtskraft (s. d.) in Betracht kommt. Z. B. der Kläger fordert von dem Beklagten Herausgabe
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0312,
Cicero |
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besonders der Unterricht des Akademikers Philon förderte. 25 J. alt, trat er zuerst vor Gericht auf, und zwar in Civilprozessen, dann in einer Kriminalsache (Verteidigung des auf Vatermord angeklagten Sextus Roscius aus Ameria). Zu seiner weitern
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0409,
von Cognac (Arrondissement und Stadt)bis Cogswell |
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er als Lehrer auf seine Zeit, namentlich auch auf Deutschland gewann. Er starb 20. Nov. 1880 zu Paris.
Cognitĭo (lat.), s. Causae cognitio.
Cognĭtor (lat.), im röm. Civilprozesse derjenige Stellvertreter einer Partei, welcher als solcher von dieser dem
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0565,
von Courtbis Courtage |
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hat.- Die (^ii-cnit 0.
sind zuständig: ^. Als Gerichtshöfe erster Instanz,
1) konkurrierend mit den Staatsgerichtshöfen und
teilweise mit den DiLtrict 0., a. in Civilprozessen,
wenn der Wert des Streitgegenstandes 500 Doll.
überschreitet
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0867,
von Declaratio sententiaebis Decumatische Äcker |
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. Prärogative ein Ende.
Voo1a.ra.tio S0nt0ntia.0 (lat.), im frühern ge-
meinen Civilprozeß die Erläuterung von Unklar-
heiten oder Zweideutigkeiten des Urteils durch das
erkennende Gericht, fei es auf Antrag einer Partei
oder von Amts wegen. Nach
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0872,
von Défilementbis Deflorationsklage |
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Civilprozeß abschließt, im Gegensatz zu den Zwischenurteilen. – Im völkerrechtlichen Verkehr wird bisweilen zunächst ein Präliminarvertrag geschlossen, welcher einen provisorischen Zustand feststellt oder die Hauptpunkte, über welche man sich geeinigt
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0898,
von Delassementbis Delaunay |
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.
Delafsement (frz., spr. -laßmäng), Erholung.
Delat (lat.) bezeichnet sowohl eine Person, welcher
ein Eid im Civilprozeß zugeschoben ist, als eine Per-
son, welcher der Erwerb einer Erbschaft durch Gesetz
cder letztwillige Verfügung eröffnet
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0937,
von Dendrometerbis Denguefieber |
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actionis (lat.),
Verweigerung des Klageformulars. Der Oberbeamte im alten Rom, vor welchem der Civilprozeß eingeleitet wurde, verweigerte
dem Kläger die Ausstellung eines Klageformulars, sodaß der Kläger mit seinem Anspruch ganz
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0997,
von Deutsche Bühnengenossenschaftbis Deutsche Dampfschiffahrts-Gesellschaft "Kosmos" |
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).
Die in den Reichslanden befindlichen Festungen: Metz, Straßburg, Diedenhofen u. s. w. werden "Reichsfestungen" genannt (s. Deutsches Festungssystem).
Deutsche Civilprozeßordnung, s. Civilprozeß.
Deutsche Dampfschiffahrts-Gesellschaft "Hansa
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5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0200,
Deutschland und Deutsches Reich (Geschichte 1815-66) |
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, sondern kamen mit positiven Vorschlägen (August) an den Bund. Es sollten aus den einzelnen Kammern Delegierte nach Frankfurt berufen werden, denen Gesetze über Civilprozeß und Obligationenrecht zur Beratung vorzulegen wären. Preußen protestierte
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5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0201,
Deutschland und Deutsches Reich (Geschichte 1815-66) |
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Verfassungsfrage zu thun. Der Versuch, eine Delegiertenversammlung einzuberufen zur Beratung von Civilprozeß und Obligationenrecht, war gescheitert; auch der Bundestag hatte den Antrag (22. Jan. 1863) mit geringer Mehrheit abgelehnt. Aber eine starke
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5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0311,
von Diktatorischbis Diligenz |
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, vom Gegner (Gläubiger) oder vom Gericht gewährte Frist oder Nachfrist zur Vornahme einer Rechtshandlung (Erfüllung, Zahlung, Prozeßakt). Im frühern gemeinrechtlichen Civilprozesse verstand man unter dilatorischen Fristen und Ladungen, im Gegensatz zu
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5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0456,
von Dörpfeld (Friedr. Wilh.)bis Dörpfeld (Wilh.) |
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. Fakultät (da-
mals 5 Lehrstühle und 1 Docent) vorgenommen: einer
der beiden Lehrstühle für baltisches Recht wurde auf-
gehoben und dafür ein Lehrstuhl für russ. Privatrecht
und russ. Civilprozeß errichtet, dem andere Lehrstühle
(1892 im ganzen neun
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5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0721,
von Edison-Lampebis Edition |
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. 946 und wurde in der Domkirche zu Magdeburg beigesetzt. Ihre Kinder waren Liudolf und Liutgard.
Edition (lat.), Herausgabe, Ausgabe eines Buches (s. Ausgabe). Im Civilprozesse die Vorlegung von Urkunden, welche im Besitze des Gegners
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