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Rang | Fundstelle | |
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3% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0337,
Ehe (Ehehindernisse) |
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. Febr. 1875 während der ersten zehn Monate nach seinem Tod, nicht wieder heiraten; doch ist Dispensation zulässig. Ein absolutes, meist nur aufschiebendes Hindernis ist Mangel der Einwilligung von seiten der Eltern, Verwandten, Vormünder
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3% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0090,
von Asaprolbis Asepsis |
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Eingriffe zur Vorbeugung gegen Krankheiten
ist bei Einwilligung zulässig, wenn der Zweck ge-
wohnheitsrechtlich anerkannt ist (so Impfung gegen
Pocken, wo kein Impfzwang besteht, oder gegen
Tollwut und Diphtheritis). - 4) Bezüglich Kor-
rektur
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2% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0970,
Forderungsrecht |
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oder die Bereicherung
zurückfordern.
Hat eine Partei, welche sich nur mit Einwilligung
ihres gesetzlichen Vertreters verbindlich machen, aber
ohne solche Einwilligung Rechte erwerben kann,
einen Vertrag letzterer Art ohne diese Einwilligung
abgeschlossen swie
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0385,
von Volcanaliabis Volhynien |
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auch C. F. Amelangs Verlag (gegründet 1806 in Berlin) mit eleganter Geschenklitteratur.
Vole (frz., spr. woll), im Kartenspiel die Gesamtheit der Stiche, auch Schlemm, Schwarz genannt.
Volénti non fit injurĭa (lat.), dem Einwilligenden geschieht
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2% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0089,
Arzt |
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lebensgefährlichen
Operationen ist neben der Einwilligung erforder-
lich: a. gegenüber lebensgefährlichen Leiden, daß es
keine bessere und ungefährlichere Heilmethode giebt,
dem Patienten die volle Gefahr (dagegen nicht die
Einzelheiten) des
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2% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0353,
von Edelsheim-Gyulaibis Eheschließung |
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von
Österreich übernommen werden müsfen.
Vhekonfens, die zur Gültigkeit der Ehe er-
forderliche Einwilligung der Eltern oder gesetzlichen
Vertreter (Vormünder), s. Eheschließung.
Zu unterscheiden von diesem prioatrechtlichen E.
ist der politische, d. i
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2% |
Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0835,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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= Preisbewegung, Werthverhältniss, Geschäftslage, Strömung.
Konossement = Lade-, Frachtschein, Seefrachtbrief.
Konsens = Erlaubniss, Einwilligung.
Konsequent = folgerichtig, gleichmäßig, beharrlich.
Konsigniren = zum Verkauf nach Abrede senden, zum
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2% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0113,
von Handlungsbücherbis Handlungsreisender |
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wird der Handlungsbevollmächtigte auch Disponent genannt. Weder der Prokurist noch ein zum Betrieb eines ganzen Handelsgewerbes bestellter H. darf ohne Einwilligung des Prinzipals für eigne Rechnung oder für Rechnung Dritter Handelsgeschäfte machen. Den Gegensatz zu
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2% |
Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0816,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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untreu ist oder das Vertrauen missbraucht; 2. wenn derselbe ohne Einwilligung des Prinzipals für eigene Rechnung oder für Rechnung eines Dritten Handelsgeschäfte macht; 3. wenn derselbe seine Dienste zu leisten verweigert oder ohne einen rechtmäßigen
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2% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0420,
von Altera parsbis Alternative |
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eintritt. Dispensationen sind zulässig. Eheliche Kinder bedürfen, solange der Sohn das 25., die Tochter das 24. Lebensjahr nicht vollendet haben, der Einwilligung des Vaters, nach dem Tode des letztern der Einwilligung der Mutter und, wenn
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2% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0506,
Dänemark (Post und Telegraphie; Münzen, Maße etc.; Verfassung und Verwaltung) |
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und Handelstraktate und hebt sie auf; doch kann er dabei nicht ohne Einwilligung des Reichstags irgend einen Teil des Landes abtreten. Die Erbfolge des Königreichs D. ist durch das von Friedrich III. 1665 gegebene sogen. Königsgesetz bestimmt, aber 1853
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2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0673,
von Entfernungsmesserbis Entlassungsprüfung |
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, s. Desertion.
Entführung (Crimen raptus), das Verbrechen, dessen sich derjenige schuldig macht, welcher sich einer Frauensperson entweder wider deren Willen oder doch ohne Einwilligung derjenigen Personen, von welchen sie familienrechtlich
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2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0613,
Anfechtung |
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, namentlich Verhehlung persönlicher Eigenschaften, Impotenz, Eheunmündigkeit, mangelnde Einwilligung derjenigen, welche einzuwilligen haben, Ehe mit dem Vormunde u. dgl. In der Regel hat die durchgeführte A. zur Folge, daß die Ehe als nicht geschlossen gilt
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2% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0463,
von Dotalbauernbis Dotalsystem |
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. Der Ehemann allein darf sie weder verkaufen, noch verpfänden, noch dingliche Rechte daran einräumen, noch mit dem Grundstücke verbundene dingliche Rechte aufgeben. Die Einwilligung der Ehefrau während der Ehe macht die Rechtsgeschäfte nicht wirksam
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2% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0747,
von Ehescheidungsklagebis Ehescheidungsstrafen |
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Napoléon wurden nur Untreue (s. Ehebruch), Mißhandlungen und grobe Injurien, Verurteilung zu entehrenden Strafen und beiderseitige Einwilligung als Scheidungsgrund anerkannt, letztere indes nur, wenn der Mann über 25 und die Frau über 21 J. alt
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2% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0774,
von Handlungslehrlingbis Handlungsreisender |
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er-
teilt ist, nicht ermächtigt, Rechtsgeschäfte im Namen
und für Rechnung des Prinzipals vorzunehmen. Ein
H. darf ohne Einwilligung des Prinzipals weder für
eigene Rechnung no |
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2% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0028,
von Legitima portiobis Legitimationskarte |
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Landrecht und dem Sächs. Bürgerl. Gesetzbuch sowie dem Deutschen Entwurf muß das zu legitimierende Kind einwilligen, nach letzterm (Reichstagsvorlage §. 1702) bis zum 25. Lebensjahr des Kindes auch die Mutter; nach Preuß. Allg. Landrecht bedarf
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1% |
Kuenstler →
Hauptstück →
Lexikon:
Seite 0062,
Bleibtreu |
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, zeigte schon als Knabe Talent zum Zeichnen von Pferden und Soldaten und bezog, als er endlich die Einwilligung seines Vaters zum Malerberuf erlangt hatte, 1843 die Akademie in Düsseldorf, wo er anfangs nicht die erwarteten Fortschritte machte, so
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0263,
Aktie und Aktiengesellschaft (Dividende, Reservefonds, Prioritäten) |
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Übertragung an die Einwilligung der Gesellschaft gebunden ist, dürfen auf einen Betrag von weniger als 1000, jedoch nicht weniger als 200 Mk. gestellt werden. Diese Bestimmungen gelten auch von Interimsscheinen. Aktien können von dem Inhaber nicht
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0060,
von Aufklärungsdienstbis Auflassung |
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es jedoch, daß beide Teile schon im voraus über die bei künftigen Auflagen zu beobachtenden Bedingungen übereinkommen; ist die Zahl der Exemplare einer A. im Kontrakt bestimmt, so muß der Verleger zu jeder neuen A. die Einwilligung des Verfassers
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0335,
von Egripobis Ehe |
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eine würdigere Stellung eingenommen zu haben als bei den übrigen asiatischen Völkern, was schon daraus hervorgeht, daß der Perser bloß in dem Fall der Unfruchtbarkeit einer Frau sich eine andre nehmen durfte, und überdies nur mit Einwilligung
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0019,
von Konrektorbis Konservatorium |
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, Einwilligung, z. B. des Vormundes zu Rechtsgeschäften der Bevormundeten, der Eltern zu der Ehe ihrer Kinder, der militärischen Obern zu den Ehen der Soldaten, der Obrigkeit zur gerichtlichen Verpfändung eines Grundstücks, daher man in manchen Gegenden
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0608,
Testament (juristisch) |
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haben, kein T. errichten, auch nicht mit Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters. Nach diesem Zeitpunkt können sie aber auch ohne diese Einwilligung testieren. Was die Bedenkfähigkeit anbetrifft, so sind verschiedene Unfähigkeitsgründe des römischen
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0780,
von Totreifebis Toul |
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der Verschiedenheit des Thatbestandes wiederum zwischen Mord (s. d.), Totschlag (s. d.) und Kindesmord (s. d.) unterschieden. Dazu kommt noch die T. im Zweikampf (s. d.) und die T. eines Einwilligenden, welch letztere nach dem deutschen Strafgesetzbuch
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0469,
von Alter (physiologisch)bis Altersklasse |
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. Auch sonst kommen auf dem Gebiete des Familienrechts verschiedene Altersstufen in Betracht, z. B. für die Befugnis, eine Ehe ohne Einwilligung der Eltern zu schließen (Gesetz vom 6. Febr. 1875, §§. 29, 30, für Söhne 25, für Töchter 24 Jahre
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0864,
von Argobis Argonauten |
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, das
pactum ne dolus praestetur ist nichtig. Dagegen hebt die Einwilligung in eine bestimmte Handlung, auch wenn dieselbe den Einwilligenden
schädigt, den Begriff der Widersetzlichkeit auf, volenti non fit injuria .
Argo
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0097,
von Aufnahmestellungbis Aufrechnung |
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von der einen Partei an die andere; deren Einwilligung ist nicht erforderlich. Ein Kompensationsvertrag liegt vor, wenn beide Teile einwilligen, wie bei der Abrechnung (s. Abrechnen). Die einseitige A. kann im Prozeß erfolgen, so daß der Gläubiger
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0743,
von Ehefraubis Ehegartenwirtschaft |
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. §. 1645 schlechthin. Nach dem Deutschen Handelsgesetzbuch Art. 8 kann sich eine E., welche Handelsfrau ist, durch Handelsgeschäfte gültig verpflichten, ohne daß es zu den einzelnen Geschäften einer besondern Einwilligung ihres Ehemanns bedarf, doch
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0147,
Englische Verfassung |
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Königs, die ursprünglich nur aus den Erträgnissen der Kronländer und lehnsrechtlichen Gefallen bestehen, werden durch Besteuerung erweitert, ursprünglich nur mit der Einwilligung der besonders Besteuerten; später wird die Einwilligung
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0270,
von Erfindungsbesitzbis Erfrierung |
Öffnen |
, Gerätschaften oder Einrichtungen eines andern oder einem von diesem angewendeten Verfahren ohne dessen Einwilligung entnommen, so kann dieser Einspruch gegen die Patenterteilung mit dem Erfolg erheben, daß das Patent nicht erteilt wird. Hat
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0561,
von Familienschlußbis Famine |
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-
gerichts nicht zu ermitteln sst, mit Ausnahme der
elterlichen Nutznießung bis zu dem Zeitpunkt ruhen,
in welchem der F. bekannt geworden ist. Der Satz,
daß ein eheliches Kind nur mit Einwilligung seines
Vaters oder seiner Mutter, ein
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1% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0772,
von Handlungbis Handlungsdiener |
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-
vollmacht erhalten zu haben, f. ^alsuZ procurator.
Der zum Betriebe eines ganzen Handelsgewerbes
bestellte H. darf ohne Einwilligung des Prinzipals
nichtfürsich noch fürDritteHandelsgefchäfte machen.
Hier gilt dasselbe wie beim Handlungsgehilfen
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0579,
von Konradskrautbis Konservatorium |
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.), der Aufeinanderfolge ge-
mäß, die Folge bezeichnend; konfekutive Wir-
kung, spätere Wirkung, Nachwirkung.
Konsens (lat.), Einwilligung, wird in Rechts-
verhältnissen in verschiedenen Beziehungen erheblich.
Zunächst ist Einwilligung die notwendige
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0463,
von Prokrisbis Prokurator |
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, sofern der Gesellschaftsvertrag
nicht etwas anderes bestimmt, der Grundsatz, daß dic
Einwilligung aller geschäftsführendcn Gesellschafter,
und wenn leine pichen ernannt sind, die Einwilligung
aller Gesellschafter erforderlich ist, wenn nicht
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0401,
von Volkszeitungbis Vollkommenheit |
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, daß ein Vater letztwillig bestimmt, von wann ab der Sohn für volljährig anzusehen sei. Nach Preuß. Vormundschaftsordnung vom 5. Juli 1875, §§. 61, ist V. zulässig, wenn das Mündel das 18. Lebensjahr zurückgelegt hat. Sie erfolgt mit Einwilligung des
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0406,
von Lagermietebis Lagerscheine |
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können zwei Scheine ausgegeben werden. Der eine (Warrant, Lagerpfandschein) dient zur Erleichterung der Verpfändung. Der Inhaber desselben hat ein Pfandrecht an der lagernden Ware, welche ohne seine Einwilligung von der Verwaltung nicht ausgefolgt
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0293,
Aktie und Aktiengesellschaft |
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Geltendmachung der Aktionärrechte in und gegenüber der Gesellschaft der Umschreibung auf seinen Namen im Aktienbuche. Das
Statut kann die Übertragung von besonderer Einwilligung der Gesellschaft durch eins oder mehrere ihrer Organe
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0294,
Aktie und Aktiengesellschaft |
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durch vorherige Vereinbarung zugelassen ist und wenn noch
ein persönlich haftender Gesellschafter bleibt. Mit Einwilligung der persönlich haftenden Gesellschafter kann sich die
Gesellschaft bei Beschlußfassung des Kommanditistenverbandes
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0863,
Berufung (juristisch) |
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eines Versäumnisfalles gestützt wird. Ein Verzicht auf die B. ist wirksam, sofern er nach Erlaß des anzugreifenden Urteils erfolgt. Die Zurücknahme einer eingelegten B. ist ohne Einwilligung des Gegners nur bis zum Verhandlungsbeginne des letztern
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0679,
von Rechtsspruchbis Rechtsweichen |
Öffnen |
zur Civilprozeßordnung darf der R. nicht aus dem Grunde, daß Fiskus, Gemeinden u. s. w. Partei sind, ausgeschlossen, noch bei vermögensrechtlichen Ansprüchen gegen Landesherren oder Mitglieder der landesherrlichen Familien von der Einwilligung des
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0613,
Irrenrecht |
Öffnen |
611
Irrenrecht
eines Pensionärs setzt voraus 1) eine ärztliche Bescheinigung der Zweckmäßigkeit der Aufnahme vom mediz. Standpunkt, 2) die schriftliche Einwilligung des Pensionärs selbst, die, wenn er einen gesetzlichen Vertreter hat
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1054,
von Zwangsversteigerungbis Zwangsvollstreckung |
Öffnen |
der Rechte nur mit ausdrücklicher Einwilligung der zurückgesetzten Gläubiger zulässig ist. Wird diesen Vorschriften nicht entsprochen, so muß der Z. verworfen werden. Auch ist jedes andere Abkommen des Gemeinschuldners oder anderer Personen
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0013,
von Abalienierenbis Abandon |
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der Bretagne, wo sie im Hause
seiner Schwester einen Sohn gebar, und nachdem er mit Fulberts Einwilligung sich mit Heloise vermählt hatte, kehrte
diese in das Haus des Oheims zurück, leugnete aber die Ehe, um A
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0067,
von Abtbis Abtritt |
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. Gleiche Strafe trifft auch denjenigen, welcher mit Einwilligung der Schwangern
die Mittel hierzu bei ihr angewendet oder ihr beigebracht hat. Hat der Betreffende dies gegen Entgelt gethan, so steigert
sich
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0130,
von Adonischer Versbis Adoption |
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. die Einwilligung des leiblichen Vaters und bei der Arrogation, sofern der Arrogierte noch unter Vormundschaft steht, die des Vormunds erfordert. Endlich hat bei Arrogation eines Unmündigen das betreffende Gericht zuvor sorgfältig zu untersuchen, ob nicht dem
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0498,
von Amortissementbis Ampel |
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Immobiliaracquisition sowie zur Annahme von Erbschaften, Legaten und Geschenken der Einwilligung des Staats. Gleiche oder doch ähnliche Bestimmungen enthalten die neuern Grundgesetze der meisten deutschen Staaten. Auch nach dem französischen bürgerlichen
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0602,
Anna |
Öffnen |
1714 nach langem Widerstand in die Ächtung ihres Stiefbruders Jakob III. einwilligen und für den Fall einer Landung im britischen Reich einen Preis von 5000 Pfd. Sterl. auf seinen Kopf setzen. Sie starb bald darauf, 10. Aug. 1714. Ihr Privatleben
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0604,
von Annabergitbis Annalen |
Öffnen |
. Der Hauptfall der A. ist der, daß der Schuldner anstatt eines geschuldeten Geldbetrags eine andre Sache, einen Staatsschuldbrief, einen Wechsel, ein Grundstück etc., an Zahlungs Statt dem Gläubiger mit dessen Einwilligung übergibt. Eine Verpflichtung des
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0405,
von Bartholdybis Bartholomiten |
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. 1572 mißglückte, beschloß sie aus Furcht vor der Rache der Hugenotten, die aus Anlaß der Hochzeit Heinrichs IV. mit Margarete von Valois in Paris zahlreich versammelt waren, deren Vernichtung und entriß 23. Aug. auch Karl IX. die Einwilligung
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0741,
Bergrecht (Gegenstände und Erwerbung des Bergwerkseigentums) |
Öffnen |
deutsche B. kannte überhaupt keinen Schurfschein, sondern gestattete, beliebig auf fremdem Grund und Boden einzuschlagen und nach Mineralien zu suchen. Nach den neuen Gesetzen ist hierzu die Einwilligung des Grundbesitzers erforderlich, welche
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0749,
von Beringsmeerbis Berkeley |
Öffnen |
, die Belgien von Holland trennten, brachten B. um diese Vorteile. Um diese Zeit knüpfte er mit der Sängerin Malibran ein vertrautes Verhältnis an, welches 1836, nachdem die Einwilligung ihres ersten Gatten zur Ehescheidung errungen war, auch
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0777,
Bernhard |
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gestillt hatte, Eichstätt, begab sich aber Ende Mai 1633 nach Frankfurt a. M. zum Reichskanzler, um sich von diesem mit dem ihm von Gustav Adolf zugesicherten Herzogtum Franken belehnen zu lassen. Oxenstierna mußte mit Widerstreben einwilligen, da er B
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1% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0318,
Brandenburg (Provinz: Geschichte) |
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Städten suchte er durch Erneuerung ihres alten Verhältnisses zum Hansabund wieder aufzuhelfen, der Straßenraub wurde streng bestraft und der Adel durch kaiserliche Verbote gehindert, neue Burgen und Schlösser ohne besondere Einwilligung des Landesherrn
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1% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0669,
Burke |
Öffnen |
der Whigpartei in oligarchischer Weise an die Spitze der Regierung zu stellen. Die Versuche, die amerikanischen Kolonien ohne ihre Einwilligung zu besteuern, fanden an B. fortgesetzt den entschiedensten Gegner, so daß ihn 1771 die Kolonie New York zu
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0229,
von Commemoratiobis Commodum |
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., "wir empfehlen"), Formel, mit welcher der Papst seine Einwilligung zur Wahl eines Kardinals gibt.
Commendationes (lat., "Empfehlungen"), in der katholischen Kirche Gebete für Verstorbene.
Comment (franz.), s. Komment.
Commentariensis (lat.), unter
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0255,
von Constantiabis Constantius |
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Befehl Folge zu leisten; die Truppen aber weigerten sich, ihn zu verlassen, und riefen ihn wider seinen Willen zum Kaiser aus. Julian bat C. zuerst auf gütlichem Weg um seine Einwilligung. Dieser aber, ganz von Eunuchen beherrscht, zog sofort seine
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0260,
von Contre-fortbis Convolvulus |
Öffnen |
die Verbindung eines Sklaven mit einer Sklavin (mit Einwilligung des Herrn) im Gegensatz zur Ehe der Freien. Die beiden Gatten hießen Contubernales und wurden durch das Los, durch den Willen des Herrn oder durch eigne Neigung zusammengeführt. Da
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0428,
Dalmatien (Geschichte) |
Öffnen |
Honorius mit dem orientalischen Kaisertum vereinigt, dessen Schicksal es nun mehr als ein Jahrhundert hindurch teilte. Um 481 finden wir Odoaker bemüht, das Land bei seiner italischen Herrschaft festzuhalten. Mit Einwilligung des Kaisers Zeno kam es 489
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0550,
von Darlehnskassenbis Darlehnskassenvereine |
Öffnen |
550
Darlehnskassen - Darlehnskassenvereine.
sonen: Unmündige, Wahn- und Blödsinnige, gerichtlich erklärte Verschwender, ein D. gültig nicht geben können, ebensowenig wie jemand fremde Sachen ohne Einwilligung des Eigentümers zum D. geben kann
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0777,
Deutscher Orden (Eroberung des Preußenlandes) |
Öffnen |
herbeizurufen und ihm als Preis für die Hilfe nicht bloß das bereits zum polnischen Reiche gehörige, nur augenblicklich wieder abgerissene Kulmer Land als Eigentum zu verheißen, sondern ihm auch zur Eroberung aller preußischen Gaue seine Einwilligung
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0793,
Deutsch-französischer Krieg von 1870/71 |
Öffnen |
Entschuldigungsschreibens bewegen, und Benedetti erhielt den Auftrag, von dem König die Versicherung zu fordern, daß er in Zukunft niemals seine Einwilligung zu der etwa wieder aufgenommenen Thronkandidatur des Prinzen Leopold erteilen werde. Diese Zumutung wies der König
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0949,
von Diebsinselnbis Diebstahl |
Öffnen |
beabsichtigen, d. h. er muß das Bewußtsein von der Rechtswidrigkeit seiner Handlungsweise haben; daher schließt die Einwilligung des (wirklichen oder vermeintlichen) Eigentümers der fraglichen Sache in deren Wegnahme sowie die irrige Annahme, daß man
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0039,
von Dolzflötebis Domäne |
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ist zu unterscheiden, ob durch den Betrug der eine Kontrahent überhaupt erst zur Eingehung des Kontrakts bestimmt (Hauptbetrug, d. causam dans), oder ob dadurch bloß dessen Einwilligung in eine Nebenbestimmung des Kontrakts herbeigeführt wurde
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0090,
von Dotalenbis Dottores |
Öffnen |
, noch verpfändet werden; ebenso nach französischem Recht, wo übrigens im Ehevertrag die Veräußerung erlaubt werden darf. Nach preußischem und sächsischem Recht ist die Veräußerung bei Einwilligung der Frau gültig.
Dotalicium (lat.), s. Wittum
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0148,
von Dresdener Friedebis Dressel |
Öffnen |
Einwilligung, und Sainte Cyr mußte sich unterwegs mit 35,000 Mann kriegsgefangen geben. Nun rückten die Russen unter dem General Gouriew in die Stadt, und D. ward 17. Nov. Sitz der russischen Landesverwaltung unter dem Fürsten Repnin, bis es 8. Nov
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0159,
von Droste zu Vischeringbis Drottningholm |
Öffnen |
eine asketische, streng hierarchische Richtung und ward 1798 zum Priester geweiht. 1807 zum Kapitelsvikar des Domstifts Münster gewählt, gab er seine Einwilligung als das Kapitel 1813 gegen den Willen Pius' VII. dem von Napoleon designierten Bischof
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0277,
von Ebene (in der Geometrie)bis Ebene (in der Geographie) |
Öffnen |
auf das standesgemäße Wittum, und die Kinder sind nicht successionsberechtigt in betreff der Stamm-, Fideikommiß- und Lehnsgüter; jedoch können diese Nachteile durch Verzicht der ebenbürtigen Erben und Einwilligung des Lehnsherrn teilweise gehoben werden. Werden
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0340,
Ehe (Auflösung) |
Öffnen |
in der gemeinschaftlichen Wohnung gehabt hat, und Untreue der Frau, Mißhandlungen und grobe Injurien, Verurteilung zu entehrenden Strafen und beiderseitige Einwilligung, doch nur, wenn der Mann über 25 und die Frau über 21 Jahre alt ist, und unter vielen
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0341,
Ehebruch |
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wegen Wahnsinns des einen Teils und auf Grund gegenseitiger Einwilligung kinderlose Ehen geschieden werden. Die Wirkung einer vollständigen Scheidung besteht in der Auflösung des bisherigen Nexus in persönlicher und dinglicher Beziehung
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0732,
von Erbswurstbis Erbvertrag |
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, die Einwilligung der Agnaten und die Zustimmung der Volksvertretung.
Erbvergleich, die freiwillige Verständigung der Erben über die Teilung des Nachlasses ihres Erblassers (s. Erbteilung).
Erbvertrag (Pactum successorium), ein Vertrag, wodurch Rechte
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0866,
Este |
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eines Gesetzes Georgs III. von 1772, wonach alle von Mitgliedern der königlichen Familie ohne Einwilligung des regierenden Königs geschlossenen Ehen ungültig sein sollten, im Juli 1794 von
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 1012,
von Fackelkrautbis Fadenpilze |
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, wirklich; ipso facto, eigenmächtig; F. culposum, s. v. w. Culpa; F. dolosum, s. v. w. Dolus; F. naturae, natürliche, zufällige Begebenheit, Zufall. - Facta communia, Handlungen, die mit gegenseitiger Einwilligung des Klägers und Beklagten vorgenommen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0284,
von Finn Magnusenbis Finnmarken |
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Russen preis. Im Tilsiter Frieden hatte der Zar in einem geheimen Artikel von Napoleon I. die Einwilligung erhalten, F. dem russischen Reich einzuverleiben. Den Einwohnern wurde der Huldigungseid abgezwungen, und 11. Febr. 1809 berief Alexander I. den
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0548,
Frankreich (Geschichte: Heinrich III., Heinrich IV.) |
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, erschreckt über den drohenden Sieg der von ihr tödlich beleidigten Protestanten, ihn von deren Gefährlichkeit zu überzeugen wußte. Nun gab der leidenschaftliche Jüngling die Einwilligung zu der Niedermetzelung der Hugenotten, zuerst in Paris
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0580,
Franz (Frankreich) |
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die Unabhängigkeit der Bretagne, und F. mußte im Vertrag von Sablé 20. Aug. 1488 sich von aller Verbindung mit den Feinden des Königs lossagen und versprechen, seine Töchter (worunter seine als Nachfolgerin anerkannte Tochter Anna) nicht ohne Einwilligung des
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0709,
Friedrich (Pfalz) |
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standesgemäß vermählen und seinen Neffen Philipp als Sohn und Nachfolger annehmen wolle. Kaiser Friedrich III. versagte jedoch seine Einwilligung, und gleichzeitig verweigerten die zum kurfürstlichen Präzipuum gehörigen Städte der Oberpfalz den Gehorsam
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0096,
Genfer Konvention |
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, und mit Einwilligung beider Teile. Alle nach ihrer Herstellung dienstuntauglich Befundenen sollen in ihre Heimat entlassen werden. Auch die andern können entlassen werden, jedoch mit der Bedingung, für die Dauer des Kriegs nicht mehr die Waffen zu führen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0249,
von Gestängebis Gesteine |
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249
Gestänge - Gesteine.
liegt, auch über den Einwilligenden keine ungerechte Strafe zu verhängen, durch das G. der Prüfung, ob die zugestandene That wahr sei, nicht überhoben; es kommt daher auf die Glaubwürdigkeit an, die dem G. beizulegen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0569,
Göttinger Dichterbund |
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innern Bund ausmachen. Jeder nimmt einen Sohn an, der ihm nach seinem Tod folgt; sonst wählen die Elf. Ohne Einwilligung des Bundes darf künftig niemand etwas drucken lassen. Klopstock selbst will sich diesem Gesetz unterwerfen." Schon 1773 verließen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0664,
von Grenvillebis Grenze |
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des Heers, mußte aber 1807, da der König in die von ihm angeregte Emanzipation der Katholiken nicht einwilligen wollte, zurücktreten und blieb seitdem, wenn auch ohne Amt, noch lange Jahre einer der bedeutendsten Führer der liberalen Opposition
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0791,
Großbritannien (Geschichte: Heinrich III.) |
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mit Übergehung der Bestimmung, nach welcher keine Abgabe ohne die Einwilligung der Barone des Großen Rats erhoben werden sollte. Allmählich begann sich der Anhang des jungen Königs zu verstärken, zumal zwischen den Baronen und ihren französischen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0792,
Großbritannien (Geschichte: Eduard I., Eduard II.) |
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er mit Einwilligung der Stände zur Einschränkung der Grundbesitzerwerbungen der Toten Hand (d. h. geistlicher Korporationen) erlassen hatte.
Sein Sohn und Nachfolger Eduard II. (1307-1327) war ein schwacher, genußsüchtiger Fürst, der seinem unwürdigen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0919,
von Guisebis Guitarre |
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Richelieus und Ludwigs XIII. Tod nach Paris zurückkehren durfte und in seine Würden und Güter wieder eingesetzt worden war, begab er sich nach Rom, um des Papstes Einwilligung zur Trennung seiner Ehe zu erhalten. Der Aufstand in Neapel unter Mas Aniello
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0942,
Gustav (G. IV. Adolf von Schweden) |
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er durch einen neuen Staatsstreich den Widerstand des Adels brach, völlige Souveränität, das Recht, auch ohne Einwilligung der Stände einen Krieg anzufangen, und unbedingte Verfügung über die Staatseinkünfte erlangte, dem Bürgerstand dagegen Zutritt zu den
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0081,
von Handelsbilletbis Handelsgeographie |
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, s. Firma.
Handelsflotte, s. Marine.
Handelsfrau (Kauffrau), eine Frauensperson, welche gewerbsmäßig Handelsgeschäfte treibt. Eine verheiratete Frau bedarf hierzu der Einwilligung des Ehemanns, welche als erteilt angesehen wird, wenn die Ehefrau
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0599,
Hochzeit (im Mittelalter, bei den Mohammedanern) |
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bloß die Braut, sondern auch deren Eltern und Verwandte mußten ihre Einwilligung zur ehelichen Verbindung gegeben haben und die Brautleute selbst ihre körperliche Tüchtigkeit durch Kraftproben vor der H. darthun, woher der altgermanische Ausdruck
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0664,
von Holsteinbis Holtei |
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. Sohn Waldemar auf den dänischen Thron befürworteten, gaben sie zu Lübeck (19.-21. Mai 1340) ihre Einwilligung, blieben aber im Besitz der Pfandschaften in Dänemark und, was wichtiger war, im Besitz Schleswigs. Waldemar verwickelte sich in seinem
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0140,
von Jakob von Ulmbis Jakobiner |
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Einwilligung eine neue Ehe nicht wieder einzugehen; allein da sie nach der 1430 erfolgten Scheidung vom Herzog von Gloucester sich dennoch 1432 heimlich mit Franz v. Borselen, einem zeeländischen Edelmann, vermählt hatte, so ließ der Herzog von Burgund ihren
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0145,
von Jamaicabitterholzbis Jambosa |
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1866 erfreute sich J. einer Repräsentativerfassung, deren Resultate indes so trauriger Art waren, daß sich die Regierung gezwungen sah, dieselbe, mit Einwilligung der Stände, zu beseitigen. Die Folgen zeigten sich bald in den günstigern
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0238,
Johann (Sachsen-Weimar, Schwaben, Schweden) |
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wieder frei. J. nahm darauf mit seinem jüngsten Bruder, Karl von Södermanland, und andern Mißvergnügten den König in Stockholm gefangen und bestieg mit Einwilligung der Stände, die er durch große Zugeständnisse erkaufte, 1568 selbst den Thron
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0268,
Joseph (deutsche Kaiser: Joseph II.) |
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, welches J. gegründet hatte, vermochten die deutschen Bischöfe nicht zu erschüttern. Zu den neuen Diözesaneinteilungen in Österreich gewann J. schließlich die Einwilligung der römischen Kurie, indem er den Besuch des Papstes schon 1783 unerwartet
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0566,
Karthago (Staatsverfassung, Handel etc.) |
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, Verträgen etc. aber waren sie an die Einwilligung von Senatoren gebunden, deren in der Regel eine Anzahl mit ins Feld ging. Charakteristisch ist die rücksichtslose Härte, mit welcher öfters gegen Feldherren, welche unglücklich gewesen waren
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0568,
Karthago (Geschichte) |
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Talenten, Entschädigung Masinissas und das Versprechen, hinfort nicht mehr ohne Einwilligung der Römer die Waffen zu ergreifen. Hannibal suchte sein niedergedrücktes Vaterland durch kluge Maßregeln in den verschiedenen Zweigen der Staatsverwaltung nach
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0741,
von King's Lynnbis Kingston |
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und fand an den Höfen zu Dresden und Berlin die schmeichelhafteste Aufnahme. Nach England zurückgekehrt, nahm sie ihre Stellung als Ehrendame der Prinzessin wieder ein und vermählte sich, nachdem ihre Ehe mit Hervey endlich mit dessen Einwilligung
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0772,
Kirchenstaat (10.-14. Jahrhundert) |
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Lehnsträger und gelobte, nie ein Amt oder eine Würde im römischen Gebiet ohne die Einwilligung des Papstes zu bekleiden. Ja einem neuen Vertrag von 1279 entband Kaiser Rudolf alle italienischen Städte, in welchen er noch Hoheitsrechte ausgeübt, ihrer Eide
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9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0981,
Kommanditgesellschaft (K. auf Aktien) |
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durch Staat, Gemeinde etc. oder eine öffentliche Korporation gewährleistet ist, ferner, wenn die Übertragung der Aktien an Dritte an die Einwilligung der Gesellschaft gebunden wird. Eine weitere 1884 eingeführte Neuerung besteht darin
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0095,
von Kornbis Körner |
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. a. an. An der Bewegung von 1813 nahm er mit der Begeisterung eines Jünglings teil und gab seinem Sohn Karl Theodor unbedenklich seine Einwilligung zum Eintritt in die Reihen der freiwilligen Krieger. Unter dem russischen Gouvernement wurde
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0960,
von Ludusbis Ludwig |
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schmähliche Behandlung erzürnten Brüder, gegen ihn zu den Waffen zu greifen. Lothar floh nach Vienne, und L. wurde 1. März 834 zu St.-Denis wieder in die Herrschaft eingesetzt. 837 machte er mit Einwilligung seines Sohns Pippin eine neue Teilung
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0060,
Magdeburg (Geschichte der Stadt) |
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zu Klosterberge 6. Juni 1666 doch einwilligen. In der Folge ließen sich in M. viele der aus Frankreich vertriebenen Reformierten nieder (vgl. Tollin, Geschichte der französischen Kolonie von M., Halle 1887, 2 Bde.). Im Krieg Preußens mit Frankreich
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0074,
von Maglianibis Magnanimität |
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. Namentlich wurde festgesetzt, daß es zu jeder außerordentlichen Gelderhebung der Einwilligung einer allgemeinen Reichsversammlung bedürfe, zu welcher alle Erzbischöfe, Bischöfe, Äbte, Grafen, Barone und alle unmittelbaren Vasallen zu berufen seien
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