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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0171,
Gerichtsstand |
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171
Gerichtsstand.
Gerichtsstand (lat. Forum), das Rechtsverhältnis, vermöge dessen eine Person berechtigt und verpflichtet ist, vor einem bestimmten Gericht Recht zu nehmen; auch das Gericht selbst, welches für die betreffende Person
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99% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0858,
Gerichtsstand |
Öffnen |
856
Gerichtsstand
G. ergeben können, gewährt das Gesetz den Parteien
insofern Allshilfe, als ein zuständiges Gerickt dnrch
das im Instanzenzuge znnächst höhere Gericht be-
stimmt werden darf. Ein Notfall liegt nach der
Civilprozeßordnung
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62% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0857,
von Gerichtssprengelbis Gerichtsstand |
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855
Gerichtssprengel - Gerichtsstand
fertigungen dieses Gerichtshofs nur in deutscher
Sprache zu erlassen. Wenn jedoch die Verhandlung
in einer andern als der deutschen Sprache geführt
worden ist, hat der oberste Gerichtshof seine Ent
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0687,
von Depouillierenbis Depression |
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.), Ergreifung, Festnehmung eines Verbrechers. Deprehensionis forum ist im Strafprozeß der Gerichtsstand des Ortes der Ergreifung oder der Betretung des Verbrechers. Nach gemeinem Recht konkurrierte dieser Gerichtsstand mit dem Gerichtsstand des Wohn
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0% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0952,
von Dépôt de la guerrebis Deprekatur |
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äelicti eoinniiL8i (Gerichtsstand der begange-
nen That) und dem toruin äomicilii (Gerichtsstand
des Wohnsitzes) für die Begründung der örtlichen
Zuständigkeit das loi'uin äsprensuFioiiiZ (Gerichts-
stand der Ergreifung) insbesondere für Ausländer
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0463,
von Fort Worthbis Foscari |
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Gerichtsstand (s. d.); daher F. cambiale, Wechselgericht; F. competens, das befugte Gericht; F. incompetens, das unbefugte Gericht; F. contractus, der durch Vertragsabschluß innerhalb des Gerichtsbezirks begründete Gerichtsstand; F. delicti oder commissi
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0616,
von Militär-Erziehungs- und Bildungsanstaltenbis Militärgerichtswesen |
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).
Militärgerichtsstand, der privilegierte Gerichtsstand der Militärpersonen, d. h. das Recht und die Pflicht der letztern, vor besondern Militärgerichten Recht zu nehmen. Der M. ist auf die Strafrechtspflege beschränkt; doch sind bloße Übertretungen den
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0847,
Gericht |
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zu entscheiden hat; Instanzenzug, graduelle Kompetenz; endlich in räumlicher Beziehung nach dem Bezirk, welches jedem Gericht zugewiesen ist: Gerichtsstand (s. d.). Die Strafgerichte teilen sich außerdem, in Hinsicht auf die Stadien des Prozesses
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0013,
von Konnexbis Konoid |
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in einem präparatorischen, Präjudizial- oder Inzidentverhältnis stehen. In derartigen Fällen spricht man von einem Gerichtsstand des sachlichen Zusammenhanges (Forum connexitatis), d. h. von einem Gerichtsstand, welcher bei einem Gericht für eine Sache
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0138,
Adel |
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Gerichtsstand, Bevorzugungen im Hof-, Civil- und Militärdienste, sodann allerhand gesellschaftliche Auszeichnungen (Recht der Haustrauung, der unbeschränkten Zahl von Paten bei Taufen u. s. w.), für seine Güter Patrimonialgerichtsbarkeit
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0197,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Justiz) |
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Gerichtsgebrauch
Gerichtsordnung
Gerichtsstand
Gerichtstag
Gerichtsverfassung
Immediat
Inkompetenz
Jurisdictio
Kompetenz
Militärgerichtswesen
Militärjustiz, s. Militärgerichtswesen
Peinliche Gerichtsbarkeit
Strafgerichtsbarkeit
Spruchliste, s
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0108,
von Adduktorenbis Adel (Deutschland) |
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und Familienverhältnisse autonomische Anordnungen zu treffen. Endlich sollte dem hohen A. ein privilegierter Gerichtsstand, die Befreiung von aller Militärpflichtigkeit, die Ausübung der Gerichtsbarkeit in erster und, wo die Besitzungen groß genug, auch in zweiter
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0866,
von Arréebis Arrest |
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findet jetzt nicht mehr der nach § 2 dieses Gesetzes noch vorgesehene dingliche oder persönliche A. zur Sicherung der Einleitung oder Fortsetzung des Prozeßverfahrens statt, weil der frühere Gerichtsstand des Arrestes in der deutschen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0058,
von Aufgebotbis Aufgeld |
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Bezeichnung nicht, so ist das Gericht zuständig, bei welchem der Aussteller seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, und in Ermangelung eines solchen Gerichts dasjenige, bei welchem der Aussteller zur Zeit der Ausstellung seinen allgemeinen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0341,
Ehebruch |
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, Ungültigkeit oder Nichtigkeit einer E. oder die Herstellung des ehelichen Lebens zum Gegenstand haben (Ehesachen), ist ausschließlich das Landgericht zuständig, bei welchem der Ehemann seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (deutsche Zivilprozeßordnung, § 568 ff
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0675,
von Entmannungbis Entomophthora |
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oder wegen Verschwendungssucht. Die E. zieht die Bestellung eines Zustandsvormundes für den Entmündigten nach sich; sie erfolgt nach vorgängigem Entmündigungsverfahren vor demjenigen Amtsgericht, bei welchem der zu Entmündigende seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Nach
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0011,
Konkurs (Verfahren nach der deutschen K.-Ordnung v. 10. Febr. 1877) |
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11
Konkurs (Verfahren nach der deutschen K.-Ordnung v. 10. Febr. 1877).
delsgericht des Wohnortes kompetent. In Österreich ist der Gerichtsstand des Wohnsitzes in der Regel entscheidend, ausnahmsweise bei Immobilien auch der Gerichtsstand
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0103,
von Mähnebis Mahonia |
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(das Amtsgericht, bei welchem der Schuldner seinen allgemeinen persönlichen Gerichtsstand hat, oder bei welchem der dingliche Gerichtsstand für die im ordentlichen Verfahren erhobene Klage begründet sein würde); 3) die bestimmte Angabe des Betrags
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0237,
von Erbrezeßbis Erbschaftserwerb |
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Gerichtsstand gehabt hat. In diesem
Gerichtsstande können auch Klagen der Nachlaß -
gläubiger aus Ansprüchen an den Erblasser oder
die Erben als solche erhoben werden unter den dort
angegebenen Voraussetzungen, außerdem Klagen,
welche Erbrechte
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0465,
von Exekutivgewaltbis Exenteratio bulbi |
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; die selbständigen Obern der-
selben heißen inileiliti uuiiing cuin ^ui'iLäictiou^
(jMsiopiLooMii und sind regelmäßigTitularbischö'fe
in Mi'tikuij iuiiclLiinm. (S. I^i Mi'tikus.) Über
den. eximierten Gerichtsstand im civilrecht-
lichen Sinne s
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0468,
von Exheredierenbis Exinanition |
Öffnen |
s. Ausweisung; über das
Babylonische Exil s. d.
Gxilles (spr. exihl), Fort, s. Susa (in Italien).
Gximierte, s. Exemtion.
Gximierter Gerichtsstand, s. Gerichtsstand.
üx iinproviso (lat.), unversehens, unvermutet.
Gxill, Herzberg
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0572,
Konkursverwalter |
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durch Anordnungen des Reichskanzlers unter Zustimmung des Bundesrates Ausnahmen von dieser Bestimmung getroffen werden. §. 208 läßt sodann ein K. über das inländische Vermögen eines Schuldners zu, welcher im Deutschen Reiche keinen allgemeinen Gerichtsstand hat
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0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0935,
von Landregenbis Landsberg (in Preußen) |
Öffnen |
der belegenen
Sache seinen allgemeinen Gerichtsstand für alle
Klagen hatte. Unvollkommener Landsassiat (lanä-
8388iaw8 inwu3 pisniig) bestand darin, daß der
Forense nur bezüglich der seinen Grundbesitz be-
treffenden dinglichen Streitigkeiten dem
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0811,
Pairs |
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Ständen die Nat8 ^nei-aux (s. d.) bildeten. Die
Privilegien der höchsten Adelskaste bestanden jetzt
nur noch darin, daß sie in der (Fi-anäe cliamdre
des Parlaments Sitz und Stimme besaßen, ihren
Gerichtsstand bei diesem Gerichtshofe hatten
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0499,
von Suhler Weißkupferbis Sujewo-Orjechowo |
Öffnen |
Anspruchs zum Zwecke eines Sühneversuchs den Gegner vor das Amtsgericht laden, vor welchem dieser seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Erscheinen beide Teile und kommt ein Vergleich zu stande, so ist derselbe zu Protokoll festzustellen. Kommt es zum
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0571,
von Wechselprozeßbis Wechselregreß |
Öffnen |
ist und daß Wechselklagen sowohl bei dem Gericht des Zahlungsortes wie im allgemeinen Gerichtsstand des Beklagten und gegen mehrere Wechselverpflichtete am Zahlungsort und am Orte, wo einer der Verpflichteten seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, erhoben
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0670,
von Kölnische Zeitungbis Kolonialrecht |
Öffnen |
-
lonialbeamten vor den Gerichten der Schutzgebiete.
Der disciplinarische Gerichtsstand besteht vor der
Disciplinartammer und dem Disciplinarhof für
die Schutzgebiete. Die Mitglieder der Tisciplinar-
kammer und des Disciplinarhofs werden für die
Dauer
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1049,
von Zustandsdeliktbis Zustellung |
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in fachliche und örtliche (Gerichtsstand) Z. (Das Nähere hierüber s. unter Gericht und Gerichtsstand.) In einem andern Sinne kommt die Z. in Bezug auf einzelne Amtshandlungen in Betracht. Hier gilt als Regel, daß ein Gericht solche nur innerhalb seines
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0232,
Baden (Staatsverwaltung, kirchliche Verhältnisse) |
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Mk. Die Staatsangehörigen haben gleiche staatsbürgerliche Rechte und Pflichten; die vollständige Gleichstellung der Juden in bürgerlicher Beziehung erfolgte 4. Okt. 1862. Die privilegierten Gerichtsstände sind, mit Ausnahme desjenigen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0165,
Gericht (deutsche Gerichtsverfassung: bürgerliche Rechtsstreitigkeiten) |
Öffnen |
für die Mitglieder der landesherrlichen Familien und der fürstlichen Familie Hohenzollern. Sonstige privilegierte Gerichtsstände sind beseitigt, doch ist an der Militärgerichtsbarkeit nichts geändert. Im einzelnen sind die Grundzüge der gegenwärtigen
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0% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0340,
von Justizmordbis Jute |
Öffnen |
, vor welcher die Mitglieder des königlichen Hauses und der hohenzollerischen Familie ihren persönlichen Gerichtsstand haben.
Justizsache, s. v. w. Rechtssache.
Justizverfassung, die äußere Einrichtung der Rechtspflege und ihrer Organe
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0267,
Baden (Großherzogtum; Geschichte) |
Öffnen |
Religionsbekenntnisse, Verantwortlichkeit der Minister, Rechtsschutz gegen Mißbrauch der Amtsgewalt, Aufbebung der Reste des Feudalwesens, Reformen im Steuerwesen, Aufhebung der privilegierten Gerichtsstände, volkstümliche Kreisverwaltung, Einwirkung
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0% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0765,
Dänemark (Verfassung und Verwaltung) |
Öffnen |
das Landesobergericht zu Viborg, ebenso eins auf Island und eins auf den westind. Inseln. Es giebt keinen eximierten Gerichtsstand, außer für das Militär. Die Hebung der direkten Steuern besorgen die Amtsverwalter.
Finanzen. Das Budget für 1891/92
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 1020,
Forum |
Öffnen |
, F. und Sacra via in
Rom (Berl. 1881); Hülsen, Rekonstruktion des Forum Romanum (Rom 1892).
In der jetzigen Rechtssprache bezeichnet F. die Amtsstelle, die für die Erledigung eines Prozesses zuständig ist. (S.
Gerichtsstand .)
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0095,
Universitäten |
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, an der Spitze der Universität ein Rektor (s. d.) oder Prorektor. Der Rektor und die Dekane bilden den engern oder kleinen Senat. Früher hatten die U. eigenen Gerichtsstand (Universitätsgericht), der völlig erst durch die Gerichtsverfassung von 1879
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0099,
von Actorbis Adâl |
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incumbit probatio , Rechtsregel:
"Dem Kläger liegt der Beweis ob"; A. sequitur forum rei , der Kläger muß sich mit
seiner Klage nach dem Gerichtsstand des Beklagten richten
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0781,
von Arecibobis Arenberg |
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. Mk. betragen. Im J. 1877 verlor der Herzog gleich den übrigen Standesherren den privilegierten Gerichtsstand. Die Familie bekennt sich zur katholischen Kirche. Jetziger
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0340,
Ehe (Auflösung) |
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eingeräumt (sogen. Schlüsselrecht). Die Frau teilt den Namen, den Rang, Stand und Gerichtsstand des Mannes, sofern es sich um eine vollwirksame und nicht etwa um eine morganatische E. handelt. Diese Rechte verbleiben ihr auch im Witwenstand. Kinder
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0818,
von Ersatztruppenbis Ersatzwesen |
Öffnen |
. Jan. bis 1. Febr. bei der Ortsbehörde, wo der Betreffende seinen dauernden Aufenthalt hat, oder, wenn er solchen nicht hat, da, wo seiner Eltern oder Vormünder ordentlicher Gerichtsstand sich befindet, erfolgen muß. Hierbei ist ein Geburtszeugnis
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0961,
von Exenterierenbis Exerzieren |
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961
Exenterieren - Exerzieren.
Metz und Straßburg und die fünf Bischöfe der Schweiz. Im Prozeß bedeutet E. s. v. w. eximierter oder befreiter Gerichtsstand (s. d.). E. hieß auch im frühern deutschen Staatsrecht das Aufhören
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0963,
von Exheredierenbis Eximieren |
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kreiseximiert in Preußen von Städten, welche nicht unter dem Landratsamt des betreffenden Kreises, sondern unmittelbar unter der Regierung stehen; eximierter Gerichtsstand, s. Exemtion.
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0791,
von Furobis Fürst |
Öffnen |
andern ein besonderer Gerichtsstand, den in erster Instanz die sogen. Austrägalgerichte bildeten, von welchen die Appellation an eins der beiden höchsten Reichsgerichte ging. Aus dem Kreis der Fürsten sonderten sich im 13. Jahrh. noch sieben
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0039,
von Geistlichebis Geistliche Bank |
Öffnen |
von Gemeindeämtern, Vormundschaften, vom Kriegsdienst etc.; ferner ein Beneficium competentiae (s. d.); einen privilegierten Gerichtsstand sowie, daß Mißhandlung und Beleidigung eines Geistlichen strenger bestraft werden sollten. Von diesen Vorrechten sind
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0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0041,
von Geistliche Güterbis Geithain |
Öffnen |
Gerichtsstand vor den geistlichen Gerichten erlangt hatten; aber auch hinsichtlich der Laien wurden Alimentensachen, Ehesachen, Gelübde, Verlöbnisse etc. vor geistliche Gerichte gezogen, und auch in der evangelischen Kirche entwickelte sich eine g. G., welche
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0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0168,
von Gerichtliche Tierarzneikundebis Gerichtsferien |
Öffnen |
zustehende Gerichtsbarkeit ausübt. Der G. ist für die räumliche Zuständigkeit der Gerichte maßgebend, indem sich der Gerichtsstand (s. d.) einer Person, d. h. die Pflicht, sich als Beschuldigter oder als Beklagter vor einem bestimmten Gericht zu
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0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0198,
Gesandte (Zeremonialrechte, Kreditiv etc.) |
Öffnen |
Klagansprüche. Das deutsche Reichsbeamtengesetz bestimmt den Gerichtsstand, den Reichsgesandte während ihrer ausländischen Funktionen haben sollen. Durch die Exterritorialität ist übrigens dem Gesandten kein Privilegium zu Widerrechtlichkeiten gegeben
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0538,
Goten (Westgoten) |
Öffnen |
. Der übrige Adel hob sich vor dem Stande der Gemeinfreien durch Vorrechte hervor, welche vornehmlich den Gerichtsstand und die Befreiung von manchen Strafen betrafen. Sämtlichen Freigebornen gegenüber aber stand die Klasse der Leute, denen entweder infolge
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0% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0426,
von Kammergeschützbis Kammmuscheln |
Öffnen |
426
Kammergeschütz - Kammmuscheln.
Geheimer Justizrat gebildeter welchem die Mitglieder der königlichen Familie und des Hauses Hohenzollern ihren persönlichen Gerichtsstand haben. Vgl. Franklin, Das königliche K. (Berl. 1871). K. ist auch
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0866,
von Knappebis Knaresborough |
Öffnen |
ältesten (Knappschaftsältesten) und Vorstehern, war befreit vom Soldatendienst, von persönlichen Steuern, genoß einen gefreiten Gerichtsstand etc. Diese Vorrechte sind ebenso wie die ihnen entsprechenden Beschränkungen der K. heute beseitigt; dagegen
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0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0010,
von Konkurrenz der Verbrechenbis Konkurs |
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stattfindet, ist das Konkursgericht. Nach der deutschen Konkursordnung ist für das Konkursverfahren ausschließlich das Amtsgericht, bei welchem der Gemeinschuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, zuständig. Nach französischem Recht, welches nur
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0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0464,
von Landpflegerbis Landsassen |
Öffnen |
und persönlichem Landsassiat (Gerichtsstand) unterschied. Nach gemeinem Recht war die Gerichtspflichtigkeit des landsässigen, d. h. im Inland mit Grundbesitz angesessenen, Ausländers auf dingliche Klagen beschränkt, welche ebendiesen Grundbesitz betrafen
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0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0909,
von Longinusbis Longwy |
Öffnen |
. Langobarden.
Longolius (eigentlich de Longueil), Christophe, Humanist, geb. 1490 zu Mecheln in Belgien, studierte Rechtswissenschaft zu Valence, wurde 1511 Advokat und zwei Jahre später Parlamentsrat in Paris, vertauschte aber bald den Gerichtsstand
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0520,
von Meß- und Marktsachenbis Mészáros |
Öffnen |
Gerichtsständen das Gericht des Meß- oder Marktortes, wofern der Beklagte oder ein zur Prozeßführung berechtigter Vertreter des letztern sich am Ort oder im Gerichtsbezirk aufhält. Vgl. Deutsches Gerichtsverfassungsgesetz, § 202.
Meßwechsel (Marktwechsel
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0617,
von Militärgerichtswesenbis Militärgesetzgebung |
Öffnen |
die Grundsätze, welche über den besondern Gerichtsstand der Militärpersonen (s. Militärgerichtswesen) sowie über die Bestrafung der sogen. Militärverbrechen (s. d.) gelten. In Deutschland wurde mit der Gründung des Norddeutschen Bundes auf Grund
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0% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0937,
von Pfandvertragbis Pfanne |
Öffnen |
der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Dieses Amtsgericht verbietet dem Drittschuldner, an den Schuldner zu zahlen, und gebietet dem letztern, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere der Einziehung derselben, zu enthalten
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0710,
Schweden (Geschichte 600-1374) |
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, der, steuerfrei und im Besitz eignen Gerichtsstandes und andrer Vorrechte, sich der obersten Gewalt bemächtigte, die er später nur mit dem Klerus teilte, und die königliche Gewalt zu einem Schatten herabminderte.
Nachdem Stenkil das Christentum begünstigt
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0756,
Schweiz (Finanzen, Heerwesen, Wappen) |
Öffnen |
für Bundessache, garantierte unter gewissen Beschränkungen das Recht der freien Niederlassung, die Ausübung jedes christlichen Gottesdienstes, die Preßfreiheit, das Vereinsrecht, das Petitionsrecht, den ordentlichen Gerichtsstand und versagte dem
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0224,
von Stamsbis Standesherren |
Öffnen |
Gerichtsstand sowie die Ausübung der bürgerlichen Rechtspflege und der Strafgerichtsbarkeit in erster und, wo die Besitzung groß genug, auch in zweiter Instanz sowie die Ausübung der Forstgerichtsbarkeit zugesichert ward, so sind die Überbleibsel
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0% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0427,
von Suggestion mentalebis Suifon |
Öffnen |
Gerichtsstand hat. Die Parteien müssen zu diesem Sühneversuch persönlich erscheinen (§ 570 ff.). Handelt es sich ferner um eine geringfügigere Rechtssache, welche im einzelrichterlichen Verfahren vor dem Amtsgericht zu verfolgen ist, so kann der Kläger
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0% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0992,
von Una cordabis Uneheliche Kinder |
Öffnen |
, die in einem Geschlechtsverhältnis, welches die Weihe der Ehe nicht empfangen hat, erzeugt sind. Sie haben juristisch keinen Vater und keine väterlichen Aszendenten, teilen Rang, Stand und Gerichtsstand der Mutter und führen deren Namen. Die neuere Gesetzgebung hat ihnen
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1019,
von Universalzeitbis Universitäten |
Öffnen |
die Juristen in Bologna. Als die Bedeutung derartiger gelehrter Körperschaften für das geistige Leben der Völker wuchs, nahmen die Päpste die Schutzherrschaft über die neuen Anstalten in Anspruch und dehnten den besondern Gerichtsstand, welchen
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1021,
Universitäten (die deutschen U. seit dem 17. Jahrhundert) |
Öffnen |
1021
Universitäten (die deutschen U. seit dem 17. Jahrhundert).
Ehedem hatten die U. auch durchweg eignen Gerichtsstand; die darauf begründeten besondern Universitätsgerichte sind völlig erst durch die neue Gerichtsverfassung von 1879
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0465,
von Wechselrechtbis Wechselschere |
Öffnen |
werden, bei welchem der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Die Wechselklage muß die ausdrückliche Erklärung enthalten, daß im W. geklagt werde. Die Einlassungsfrist ist im W. eine sehr kurze. Ihr Mindestbetrag ist 24 Stunden, wenn
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0590,
von Widerdruckbis Widerstand |
Öffnen |
entgegensetzt. Die W. wird in der mündlichen Verhandlung erhoben. Sie kann bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung, in welcher das Urteil ergeht, angestrengt werden. Man spricht von einem Gerichtsstand der W. (Forum reconventionis) insofern
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0705,
von Wittumbis Witwenkassen |
Öffnen |
, Vidua), eine Frau, die ihren Ehemann durch den Tod verloren hat. Sie behält den Namen, Rang und Gerichtsstand ihres verstorbenen Mannes, bis sie sich wieder verheiratet (»den Witwenstuhl verrückt«). Nach gemeinem deutschen Recht war die W. zur
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1003,
von Zuschlägebis Zuständigkeit |
Öffnen |
, in welchem die Behörden zu einander stehen (Instanzenzug). Die Z. der Gerichte insbesondere, welcher der Gerichtsstand (Forum), d. h. die Verpflichtung, sich dem Gericht zu stellen und seinen Aussprüchen zu unterwerfen, entspricht
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1007,
Zwangsvollstreckung (im Zivilprozeß) |
Öffnen |
das Amtsgericht, bei welchem der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Für die Z. in ein Grundstück ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk jenes Grundstück gelegen ist. Hat der Schuldner nicht eine bestimmte Geldsumme zu leisten, welche
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0128,
von Bobrzynskibis Bodenprodukte im Welthandel |
Öffnen |
Boden, wenn auch mit etwas weiter gesteckten Zielen wie der Verein für V., steht der Allwohlsbund, welcher unter dem Vorsitz von A. Th. Stamm seinen Sitz und Gerichtsstand in Wiesbaden hat und an Stelle des jetzigen privaten Grundeigentums die Einführung
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0084,
von Abweiserbis Abwesenheit |
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. B. weil der Rechtsweg nicht zulässig, das Gericht nicht zuständig ist [s. Gerichtsstand], oder weil einer Partei die Prozeßfähigkeit (s. d.) fehlt. Die A. d. K. kann auch das Ergebnis der sachlichen Prüfung des geklagten Anspruchs selbst
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0091,
von Aufgebotsverfahrenbis Aufgesang |
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Erfüllungsortes; wenn solcher in der Urkunde nicht bestimmt ist, dasjenige, bei welchem der Aussteller seinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder in Ermangelung eines solchen zur Zeit der Ausstellung gehabt hat. Zur Begründung des Antrags bat
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0395,
von Brabançonnebis Brabeuten |
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der Brabanter Goldenen Bulle das wichtige Privilegium freien Gerichtsstandes erhielt, zufolge dessen sich seine Unterthanen vor keinem auswärtigen Gerichtshöfe zu stellen brauchten. Mit Johann III. erlosch 1355 der gräfl. Löwensche Mannsstamm. Seine ihm
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0392,
von Doktorpromotionbis Dolabella |
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390
Doktorpromotion - Dolabella
der vorgeschriebenen Studien und Prüfungen rite
pt-omoti. Diese Unsitte riß ein, weil die den D.
verliehenen Privilegien (gesellschaftliche Ehrenrechte,
bevorzugter Gerichtsstand u. s. w.) den ursprüng-
lich
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0746,
von Eheliche Vormundschaftbis Ehescheidung |
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des Staates; die geistliche Gerichtsbarkeit ist aufgehoben. Für Ehesachen ist ausschließlich zuständig das Landgericht, bei welchem der Ehemann seinen allgemeinen Gerichtsstand hat; jedoch kann gegen einen Ehemann, welcher seine Frau zu einer Zeit
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0273,
von Erfüllungseidbis Erfüllungsort |
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des Gerichtsstandes oder in
anderer Beziehung nicht geändert werden.
Nach Preuß. Allg. Landrecht, welches in seinen
Geltungsgebieten maßgebend dleidt, wo Handels
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0482,
von Exterritorialbis Extincteur |
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Handlungen belangt werden. In
ersterer Beziehung machen nur diejenigen Prozesse
eine Ausnahme, in welchen der ausschließliche ding-
liche Gerichtsstand begründet ist (Eigentums- und
ähnliche Klagen über unbewegliche Sachen, Grenz
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0848,
von Fiskusgebührenbis Fistulina |
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Verwaltungsbehörden haben den Staat vor den Civilgerichten zu vertreten; Gerichtsstand ist der Ort, wo die zur Vertretung des F. berufene Behörde ihren Sitz hat. Oberster Vertreter des F. ist der Finanzminister, soweit ein anderes Ressort beteiligt
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0432,
von Fürstenfeldbis Fürstengroschen |
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Personen das Recht, daß
in allen Sachen, die ihr Leben oder ihre Ehre oder
ihr Fürstentuni betrafen, sie ihren Gerichtsstand
vor dem Könige haben und niemand anders über sie
in diesem Gericht Urteil finden dürfe als Standes-
genossen. Sie waren
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0669,
von Gehbahnbis Geheime Verbindungen |
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Hohenzollern ihren persönlichen Gerichtsstand haben. Derselbe bestebt aus 12 Mitgliedern des Kammergerichts, aus denen ein Senat von 5 Mitgliedern mit der Zuständigkeit des Landgerichts (s. d.), einer von 7 Mitgliedern mit der Zuständigkeit des
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0751,
von Handelsniederlassungbis Handelspflanzen |
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welchem die Handelsgeschäfte zu erfüllen
sind, für gerichtliche Zustellungen u. s. w. Im er-
stern Fall ist die H. entscheidend sür die Führung
des Handelsregisters (s. d.) und begründet einen
besondern Gerichtsstand (s. d.). Gegen
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0076,
von Kammerarrestbis Kammerkantate |
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vertritt, den fünf ältesten Senatspräsidenten und neun Mitgliedern gebildet. Vor dem bei dem K. gebildeten Geheimen Justizrat (s. d.) haben die Mitglieder der preuß. Königsfamilie und des fürstl. Hauses Hohenzollern ihren persönlichen Gerichtsstand
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0570,
von Konkursbis Konkursgericht |
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dasjenige Amtsgericht ausschließlich zuständig, bei welchem der Gemeinschuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Für den Konkurs über einen Nachlaß sind besondere Bestimmungen getroffen (s. Konkursverfahren). Sind mehrere Gerichte zuständig, so
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0738,
von Kriegsrechtbis Kriegsschulen |
Öffnen |
, dienstlich eingeschifften Personen. Die Kriegsgesetze haben zugleich den
besondern Gerichtsstand vor den Militärgerichten zur Folge.
Kriegsregeln , soviel wie Kriegsgebrauch (s. d.).
Kriegssanitätsdienst , Kriegssanitätsordnung
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0353,
von Niederlausitzbis Niederösterreich |
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351
Niederlausitz - Niederösterreich
lassung (s. Handelsniederlassung). Jede N. be-
gründet einen Gerichtsstand für die Klagen, welche
auf den Geschäftsbetrieb der N. Bezug haben (ß. 22
der Deutschen Civilprozeßordnung). In einem
andern
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0367,
von Pravazsche Spritzebis Prazák |
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das aus-
schließende Recht zur Fortsetzung der Sache erlangt.
So schließt im Civilprozesse in Fällen konkurrieren-
der Gerichtsstände oder doppelseitiger Klagen (^uäi-
cium äuplex) die Anhängigmachung des Rechts-
streites bei einem Gericht
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0415,
Preußen (Geschichte 1815-61) |
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privilegierten Gerichtsstandes, der gutsherrlichen Polizeigewalt, Disciplinargesetze für die Beamten u. a. Der 1852 an den König herantretenden Versuchung, durch Staatsstreich die Verfassung aufzuheben, widerstand Friedrich Wilhelm und setzte auch 1853
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0319,
Sardinien (Königreich) |
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gegenüber den Einigungsbestrebungen herauszutreten; erst 30. Okt. 1847 wurden die bevorrechteten Gerichtsstände bis auf die Ausnahmen für die Geistlichkeit aufgehoben, das Gerichtswesen vereinfacht und das mündliche öffentliche Verfahren eingeführt
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0449,
von Strugabis Struktur |
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Regelmäßigkeit in die Verwaltung. Durch Aufhebung der eximierten
Gerichtsstände ward in Dänemark die Gleichheit vor dem Gesetz hergestellt; die Folter wurde abgeschafft u.s.w. Eine Verordnung vom 20. Febr. 1771 setzte
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0147,
von Utahseebis Uti possidetis |
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1896, §. 381), das außerdem einen besondern Gerichtsstand (Bezirksgericht; Jurisdiktionsnorm vom 1. Aug. 1895, §. 49) und ein besonderes Verfahren für Besitzstörungsklagen (Civilprozeßordnung vom 1. Aug. 1895, §§. 454 fg.) kennt. Eine noch größere
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0224,
von Verbrauchszuckerbis Verbrennung |
Öffnen |
Gerichtsverfassungsgesetzes) die Strafkammern der Landgerichte (s. Gericht und Gerichtsstand). Das geltende Österr. Strafgesetz kennt diese Dreiteilung nicht; es versteht unter V. die schwersten mit Tod oder Kerker zu bestrafenden Delikte, den
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0692,
von Wiclifitenbis Widerrist |
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, 254) eine Gegenklage, welche der Beklagte im Gerichtsstande der erhobenen Klage gegen den Kläger zwecks gleichartiger Verhandlung und Entscheidung erhebt. Sie setzt voraus, daß der durch sie geltend gemachte Gegenanspruch mit dem in der Klage
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0007,
Abzeichen |
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ungültig. Der Gerichtsstand
des Käufers ist immer der des Wohnsitzes im In-
land und freiwillige Unterwerfung des Käufers
unter einen andern als seinen ordentlichen Gerichts-
stand unverbindlich. Die Unzuständigkeit bat der
Richter von Amts
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0734,
von Reichstagsgebäudebis Reid (Thomas) |
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nur den Titel der Fürsten und Grafen vom Reiche hatten), die Besitzer reichsunmittelbarer Güter und die Beamten des Reichs, besonders die Mitglieder der höchsten Reichsgerichte. Die R. gewährte einen privilegierten Gerichtsstand. Die Auflösung des
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0813,
von Wohnsitzbis Wohnung |
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Bürgerl. Gesetzb. §§. 7 fg.). Der W. ist in vielen Fällen maßgebend für das anzuwendende örtliche Recht (s. Örtliche Kollision der Gesetze oder Statuten) und begründet einen allgemeinen Gerichtsstand.
Nach Code civil Art. 111 ist es zulässig, im Vertrage
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0266,
von Vergettebis Vergniaud |
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übersteigt), unter Angabe des Gegenstandes seines Anspruchs zum Zweck eines Sühneversuchs den Gegner vor das Amtsgericht laden darf, vor welchem dieser seinen allgemeinen (durch Wohnsitz begründeten) Gerichtsstand hat. Erscheinen beide Parteien
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0852,
von Gerichtsbarkeit (akademische)bis Gerichtsferien |
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Amtsgericht des Ortes Anzeige zu machen. Sodann bildet der G. die Voraussetzung für die örtliche Zuständigkeit, den Gerichtsstand (s. d.).
Gerichtsferien, diejenige Zeit des Jahres, in welcher sowohl behufs Beurlaubung der Gerichtsbeamten als auch zur
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0972,
von Hei-lung-kiang-tschöngbis Heimatsamt |
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, s. d.); denn das letztere wird durch Niederlassung an einem Orte begründet, auch ohne daß die Bedingungen für den Erwerb des Heimatsrechts an diesem Orte oder für den Verlust desselben an dem Wohnorte gegeben sind. Während für den Gerichtsstand
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