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Ihre Suche nach Letztwillige Verfügung
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0122,
Letztwillige Verfügung |
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120
Letztwillige Verfügung
und unterschriebenen Urkunde in Anlehnung an das preuß. Recht als Verfügungsform über den Nachlaß allgemein nur für Vermächtnisse zu, welche in ihrem Gesamtbetrag den 20. Teil des Nachlasses nicht übersteigen
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40% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0121,
von Lettres de cachetbis Letztwillige Verfügung |
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119
Lettres de cachet – Letztwillige Verfügung
Schiffspapier; L. de répit (spr. -pih), Frist-, Anstandsbrief, Moratorium; L. de voiture (spr. wŏatühr), Frachtbrief; Lettres patentes (spr. patangt’), s. Ordonnanz; Lettres persanes (spr. lettr
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0031,
von Übergangsstilbis Überhitzer |
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die Unterlassung
des Erblassers, in der letztwilligen Verfügung einer solchen Person zu gedenken, welche auch wider den Willen des Erblassers zur
Erbfolge berufen ist. Eine derartige Nichterwähnung hatte Nichtigkeit der letztwilligen Verfügung zur
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0230,
von Erbendorfbis Erbfolge |
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. Gesetzb. §. 2075
will, so ist die Erbeinsetzung ungültig. Für Verpflc-
gungshäuser (Kodices), gemeinnützige Anstalten
und Arme einer Gemeinde macht der Art. 910 des
(?.ocl6 civil die Wirksamkeit letztwilliger Verfügungen
von einer Staatsgenehmigung
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0585,
Gütergemeinschaft |
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das
Gesamtgut nur subsidiär haften.
Letztwillig lassen einige Rechte die Ehegatten nur
gemeinsam verfügen; andere gestatten die letztwillige
Verfügung über einen Teil, andere nur dann, wenn
gewisse Voraussetzungen vorliegen (unbeerbte Ehe
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0726,
von Tessiner Alpenbis Teste |
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und des Lord Lieutenant von Irland nicht von Katholiken bekleidet werden dürfen.
Testament (lat.), nach bisherigem Recht diejenige einseitige Letztwillige Verfügung (s. d.), in welcher sich jemand einen oder mehrere Erben (s. d.) ernennt
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0609,
von Testamentbis Tête-à-tête |
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verfügt werden. Vgl. Eichhorn, Das T. Musterbuch für letztwillige Verfügungen nach dem allgemeinen Landrecht etc. (Berl. 1885).
Testamént, Altes und Neues, s. Bibel.
Testamentarisch (lat.), letztwillig, ein Testament (s. d.) betreffend, einem solchen
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0356,
von Dispositionsbefugnisbis Dispositionsfähigkeit |
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oder Genehmigung geheilt. Auch in der Verfügung über seine eigene Rechtssphäre kann jemand durch Gesetz, letztwillige Verfügung (z. B. des Vaters bezüglich des seinem Sohne hinterlassenen Vermögens), richterliche Anordnung (z. B. Arrest) oder Vertrag beschränkt
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0237,
von Erbrezeßbis Erbschaftserwerb |
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235
Erbrezeß - Erbschaftserwerb
willigen Verfügung des Erblassers, mag diese eine
letztwillige Verfügung im engern Sinne, also ein
Testament (s. Letztwillige Verfügung) oder ein Erb-
vertrag (s. d.) sein. Neben diesen Verufungsgründen
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0608,
Testament (juristisch) |
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608
Testament (juristisch).
sondern auch vom Sitz im Parlament ausgeschlossen, bis die Parlamentsakte vom 13. April 1829 T. und Testeid aufhob.
Testament (lat.), im weitern Sinn s. v. w. letzter Wille, letztwillige Verfügung (Disposition
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0130,
von Blindenanstaltenbis Blindendruck |
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. kann der B. eine versiegelte letztwillige Verfügung nicht überreichen; dagegen kann er einen Aufsatz offen übergeben; alsdann aber und sonst bei der Errichtung einer letztwilligen Verfügung sind zwei Unterschriftszeugen zuzuziehen, nicht aber ein
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0232,
von Erblandeshofämterbis Erbliche Krankheiten |
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1843, Mai- und Juniheft).
Erblassen, s. Erröten.
Erblasser, jede verstorbene Person mit Bezug auf die Beerbung, also diejenige Person, deren Vermögen (Aktiva und Passiva) vererbt wird. In Ansehung der letztwilligen Verfügungen nennt man denjenigen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0265,
von Verfolgungswahnbis Vergerio |
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Seeversicherungsbedingungen [s. d. ] §. 69.)
Verfügung von Todes wegen , s. Letztwillige Verfügung .
Verfului , Berg im Bihargebirge (s. d
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0292,
von Verschwindungslafettenbis Versicherungsamt |
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. Der entmündigte V. steht in der Handlungsfähigkeit nach Deutschem Bürgerl. Gesetzb. §. 114 dem Minderjährigen gleich, der das siebente Jahr vollendet hat. Doch kann er nicht einmal mit Zustimmung des Vormundes eine letztwillige Verfügung errichten
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0610,
Höferecht |
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Willensakt (Eintragung in die Höfe-, resp. Landgüterrolle) im Vergleich mit der Errichtung einer letztwilligen Verfügung außerordentlich erleichtert wird, auch für den Fall der Eintragung die Regeln, nach denen die Vererbung erfolgt, nicht erst
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0245,
von Erbunwürdigkeitbis Erbverzicht |
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. Die erheblichsten Gründe sind: absicht-
liche oder fahrlässige Herbeiführung des Todes des
Erblassers, Zerstörung oder Beseitigung des Testa-
ments, arglistige Verhinderung an der Errichtung
oder Änderung einer letztwilligen Verfügung. Das
Preuft
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0693,
von Widerrufbis Widerstand |
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691
Widerruf - Widerstand
Von Bedeutung ist ein breiter W. beim Rinde für Fleischviehrassen und ein hoher und dabei langer W. bei Pferden, namentlich Reitpferden.
Widerruf, s. Abbitte. – Für letztwillige Verfügungen ist dem geltenden Rechte neben
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0496,
von Kaptatorischbis Kapuze |
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und dadurch für sich selbst einen Vorteil zu erlangen. Daher kaptatorische Verfügungen (institutiones captatoriae), solche letztwillige Dispositionen, welche nur dann in Kraft treten sollen, wenn der Bedachte den Testierer oder eine andre Person wieder
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0075,
von Absorptionskoefficientbis Absperrventil |
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eine Straße oder ein Gebäude wegen einer Krankheit, welche dort herrscht, abgesperrt sind, so gewährt das geltende Recht eine erleichterte Form für die Errichtung letztwilliger Verfügungen. Das Gemeine Recht stellt die Voraussetzung nicht gerade auf die A
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0519,
von Punzenstichbis Pupillenstarre |
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die letztwillige Anordnung des Inhabers der väterlichen Gewalt, durch welche derselbe für den seiner Gewalt Unterworfenen einen Erben beruft für den Fall, daß der der Gewalt Unterworfene vor Erreichung des zur Errichtung einer letztwilligen Verfügung
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0614,
Anfechtung |
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(vgl. Art. 1167) bestehen Zweifel; für den Fall der Ausschlagung der Erbschaft giebt jedoch Art. 788 den Gläubigern des Erben ein dort näher geregeltes Recht. g. Die A. der letztwilligen Verfügung auf Grund der Verletzung des Pflichtteils durch zu
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0172,
von Enterdreggenbis Entern |
Öffnen |
170
Enterdreggen - Entern
welcher Vorfahren (Ascendenten) oder Abkömmlinge
bat, nur über einen gewissen Bruchteil seines Ver-
mögens letztwillig zu verfügen, nämlich über die
Hälfte, ein Drittel oder ein Viertel, je nachdem ein,
zwei
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0128,
von Kapselwerkebis Kapuzenfaultier |
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für sich selbst einen Vorteil zu erlangen.
Kaptatorische Disposition , eine letztwillige Verfügung (Erbeinsetzung oder Vermächtnis), we lche an die Bedingung geknüpft
wird, daß der Bedachte (oder ein Dritter) den Erblasser oder einen Dritten
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0263,
von Freifahrtscheinebis Freigrafschaft |
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die Schenkung
(s. d.) unter Lebenden und die Zuwendung durch
letztwillige Verfügung. Aber der Begriff der F. V.
ist weiter als der der Schenkung. Wer feinem
Freunde die Benutzung seiner Equipage, seiner
Villa während der Sommerferien zuwendet, ein
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0599,
von Bedlambis Beduinen |
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völlig wirkungslos, während sie bei letztwilligen Verfügungen durchaus keine Wirkung äußert, diese also bestehen läßt, als wenn keine B. beigefügt wäre. Den unmöglichen Bedingungen stehen bezüglich der Wirkung gleich die sogen. unsittlichen Bedingungen, d
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0% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0961,
von Dermatozoenbis Derosne |
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wird.
Derogatorische Klausel, die Erklärung des Erblassers in einer letztwilligen Verfügung, daß er das Testament niemals widerrufen wolle, oder daß der Widerruf nur gültig sei, wenn er in einer bestimmten Form erfolge. Im Gemeinen Recht
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0% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0669,
von Demonstratio a baculo ad angulumbis Demos |
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in Frage kommt. So versteht man namentlich bei letztwilligen Verfügungen unter D. die nähere Bezeichnung der Person des letztwillig Bedachten oder der Sache, welche den Gegenstand der letztwilligen Zuwendung bildet. Zur Gültigkeit
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0355,
von Dispersionsspektrumbis Disposition |
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, die Obrigkeit, die vorgesetzte Staats- oder Kirchenbehörde u. s. w. treffen D. für diejenigen, welche der Anordnung Folge zu leisten haben. Der Erblasser disponiert maßgebend über sein Vermögen durch letztwillige Verfügung. Die Parteien treffen eine Verfügung
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0796,
von Eingeweidebruchbis Einhandsgut |
Öffnen |
Grund (Titel) schon vor der Ehe bestand, ferner aus dem während der Ehe durch Schenkung, letztwillige Verfügung oder Erbvertrag Erworbenen. (Vgl. z. B. Preuß. Allg. Landr. II, 1, §§. 397 fg.) Jedoch bestimmen die geltenden Rechte auch in dieser
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0757,
von Gemeinschaft des Vermögensbis Gemeinschuldner |
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.
Gemeinschaftliches Testament, s. Letztwillige Verfügung.
Gemeinschaftsehe, Gruppenehe, eine besondere Form der Polyandrie und der Polygynie, wobei mehrere Männer gemeinsam ein Weib besitzen, jeder einzelne Mann aber der Gatte mehrerer Weiber
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0% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0972,
von Pflichtbis Pflug |
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Recht nicht durch schlechtes Betragen verscherzt haben. Dem Prinzip nach ist nämlich im römischen Recht sowohl als in den modernen Gesetzbüchern die Testierfreiheit, d. h. das Recht des Erblassers, über seinen Nachlaß letztwillig beliebig zu
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0245,
von Fidalgosbis Fideikommiß |
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als eine Burg der Wenden vor.
Fideïkommíß (Fideicommissum), nach röm. Recht ursprünglich im Gegensatz zu dem an strenge Formen gebundenen Legat (s. d.) jede formlose letztwillige Verfügung, deren Erfüllung bloß dem Gewissen (fidei) des Erben überlassen
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0763,
von Senckelbis Serpa Pinto |
Öffnen |
« (Pavia 1863;>ranz., Par. 1863; deutsch, Wien 1865); »Neue Untersuchungen über die Tafeln von Salpensa und Malaga' (Bologna 1869); »über die in das Ermessen einer dritten Person gestellten letztwilligen Verfügungen nach römischem'Recht« (Flor. 1869
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0049,
von Ab instantiabis Abjudizieren |
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.
Ab instantia (lat.), s. Freisprechung und Inquisitionsprozeß.
Ab intestato (lat.), soviel wie ohne letztwillige Verfügung, ab intestato erben, jemand beerben, welcher eine letztwillige Verfügung nicht hinterlassen hat. (S. Gesetzliche Erbfolge
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0142,
von Ademtionbis Adenin |
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Erblassers, sei
es in der letztwilligen Verfügung selbst, sei es nach Errichtung derselben. Wird hingegen die Zuwendung dadurch aufgehoben, daß an Stelle der bisherigen
Zuwendung eine andere tritt, mag lediglich ein anderer Bedachter bezeichnet
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0469,
von Alter (physiologisch)bis Altersklasse |
Öffnen |
zurückgelegtem 20., Frauen nach zurückgelegtem 16. Lebensjahre (Ehemündigkeit, s. Ehe). Sehr verschiedene Altersstufen bestimmt das geltende Recht für die Befugnis, eine letztwillige Verfügung (s. d.) zu errichten oder einen Erbvertrag (s. d.) zu schließen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0150,
von Ausgangszöllebis Ausgleichungsrechnung |
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einer letztwilligen Verfügung erben, aber nur sofern sie in Ermangelung einer letztwilligen Verfügung erben würden und soweit der Erblasser die Ausgleichung nicht verboten hat. Die neuern Gesetzbücher, z. B. Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 2371, Österr
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0462,
von Notenschreibmaschinebis Nothemd |
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die Rechtsvorschriften, welche das Recht der N. sichern und als gesetzliche Schranken der Freiheit, letztwillig zu verfügen, zu Gunsten gewisser gesetzlicher Erben in die Erscheinung treten. Das Gemeine Recht unterscheidet zwischen materiellem Noterbrecht
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0415,
von Schenkungssteuerbis Schenkung von Todes wegen |
Öffnen |
von Todes wegen als letztwillige Verfügung, das vom Beschenkten angenommene Schenkungsversprechen als Erbvertrag. Ähnlich das Österr. Bürgerl. Gesetzbuch (§. 956); die Schenkung soll als Vertrag nur gelten, wenn der Schenkgeber auf den Widerruf verzichtet
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0146,
von Nachtwachebis Nádasdy |
Öffnen |
, das Auftreten winterlicher Erscheinungen (starken Schneefalls oder anhaltenden Frostes) nach Beginn des Frühjahrs, d. h. nach dem Frühjahrsäquinoktium.
Nachzettel, eine einseitige letztwillige Verfügung des Erblassers, welche in der im Testament im voraus
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0722,
von Anuda-Inselbis Anwachsungsrecht |
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gebräuchlicher Begriff. Es wird damit ein entsprechender Vorgang zwischen Miterben oder Vermächtnisnehmern bezeichnet. Zwischen Miterben findet Anwachsung sowohl bei der Erbfolge auf Grund einer letztwilligen Verfügung als im Falle der gesetzlichen
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0877,
von Beschwerdebuchbis Beschwören |
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Entscheidung verletzt ist und deshalb Anlaß hat, Beschwerde (s. d.) zu führen oder ein Rechtsmittel einzulegen. Im Erbrecht ist B. derjenige, welcher infolge einer letztwilligen Verfügung etwas zu leisten hat. In der ältern Rechtssprache nennt man den B. den
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0743,
von Ehefraubis Ehegartenwirtschaft |
Öffnen |
ist die E. in allen Fällen, in welchen sie Verpflichtungen übernimmt, an die Zustimmung des Ehemanns gebunden, doch kann sie unter Lebenden für den Fall der Auflösung der Ehe frei verfügen. Nach dem Rheinisch-Französischen Recht (Code civil 215-225
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0% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 1019,
von Dispositionsfähigbis Disraeli |
Öffnen |
. jede Verfügung über einen vermögensrechtlichen Gegenstand und unterscheidet dabei zwischen D. unter Lebenden, wie Kauf, Schenkung etc., und D. auf den Todesfall oder letztwillige D., wie Testament, Erbvertrag u. dgl.; daher Dispositionsfähigkeit
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0% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0264,
von Noterbebis Nothomb |
Öffnen |
264
Noterbe - Nothomb.
Noterbe, derjenige, welcher kraft gesetzlicher Bestimmung auf den Nachlaß eines Verstorbenen den durch letztwillige Verfügung des Erblassers eingesetzten Erben gegenüber einen gewissen Anspruch erheben kann; es sei denn
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0% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0941,
von Mitellabis Mithridates |
Öffnen |
die von dem Erblasser Berufenen oder nur die durch das Gesetz Berufenen M. sein können, kennen die
neuern Rechte auch solche M., von welchen einige durch das Gesetz, andere durch letztwillige Verfügung oder Erbvertrag berufen sind. Für die M
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0729,
von Erbrechtbis Erbschaftssteuern |
Öffnen |
auf die Hinterlassenschaft des Erblassers sichere, können auch dafür geltend gemacht werden, daß man bei Lebzeiten über seinen Nachlaß letztwillig verfügen und ihn denjenigen hinterlassen könne, welchen man sich besonders verpflichtet fühlt, oder für die man
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0% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0617,
von Militärgerichtswesenbis Militärgesetzgebung |
Öffnen |
, welche dem Militär in Kriegszeiten in Ansehung von letztwilligen Dispositionen zur Seite stehen, indem solche nicht an die für ordentliche letztwillige Verfügungen vorgeschriebenen Formen gebunden sind, sowie die mancherlei Bevorzugungen
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0893,
von Arme als Bedachtebis Armeekorps |
Öffnen |
in einer letztwilligen Verfügung die Armen als bedacht bezeichnet sind, so erhebt sich der Zweifel, wer damit gemeint sei. Das Sächs. Bürgerl. Gesetzb. in den §§. 2164, 2165 und im Anschlüsse daran neuere Entwürfe haben darüber besondere Vorschriften getroffen. Nach
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0261,
von Verein zur Förderung des Deutschtums in den Ostmarkenbis Vererblichkeit |
Öffnen |
andere Personen als die durch Gesetz oder letztwillige Verfügung berufenen Allodialerben sind, nicht auf diese über. Die meisten Familienrechtsverhältnisse erlöschen mit dem Tode. So endigen z. B. die väterliche oder elterliche Gewalt, die Eigenschaft
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0% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0885,
von Milhabis Militäranwärter |
Öffnen |
. In §. 44 des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874 ist eine besondere Form letztwilliger Verfügungen im Kriege oder während eines Belagerungszustandes angeordnet. Besondere Bestimmungen enthalten zum Teil noch die Landesgesetze. Auch sind dem M. einzelne
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0% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0561,
von Manonbis Manövrieren im Wirbelsturm |
Öffnen |
auch eine kleine jährliche Gebühr, quit rent genannt). Seit Erlaß des Statute Quia Emptores (1291) sind keine neuen M. begründet worden, aber die früher geschaffenen bestehen weiter und können sowohl unter Lebenden als durch letztwillige Verfügung
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0279,
Erbschaftssteuer (Neuregelung in Preußen) |
Öffnen |
.) und Sachsen-Altenburg (4-6 Proz.). Eine E. für Ehegatten besteht in Elsaß-Lothringen (3 Proz. bei letztwilliger Verfügung oder Schenkung auf den Todesfall, sonst 9 Proz.), Baden (1 1/3 Proz.), Sachsen-Koburg-Gotha (1 Proz.), Schwarzburg-Sondershausen
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0527,
von Drissabis Driva |
Öffnen |
. kommt auf dem Rechts-
gebiete häufiger in Betracht (f. Arbitrium). Auf
dem Gebiete der letztwilligen Verfügung wird, ob-
schon die Stellvertretung für die Errichtung einer
solchen Verfügung ausgeschlossen ist, das Ermessen
eines D. im Gemeinen
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0228,
von Erbbestandbis Erbe |
Öffnen |
. 1048 fg.).
Mittels einer letztwilligen Verfügung kann jedoch
der Erblasser, abgesehen von den gewöbnlichen Ver-
mächtnissen, nur I6Z3 uuiv6i'86i3 (in Baden Erb-
ver mächtnisse) oder 16F3 3, titrs univ6i'86i (in
Baden Erbteilvermächtnisse
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0545,
von Offener Arrestbis Öffentliches Recht |
Öffnen |
können sich da-
gegen nur durch Ausschlagen der Erbschaft schützen.
Deshalb ist es einem Kaufmann anzuraten, wenn
er im Gesellschaftsvertrage solche Bestimmung ein-
geht, sich zugleich in diesem Vertrage, nicht erst in
einer letztwilligen
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0470,
Bauernhaus |
Öffnen |
. Dismembrationsverbote aufgehoben; so namentlich die preußische Verfassungsurkunde von 1850, § 42. Allerdings wird auch heute durch die Gesetzgebung mehrfach das Zusammenhalten der Höfe durch letztwillige Verfügung begünstigt, so durch das badische Landrecht
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0% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0334,
von Juristitiumbis Jury |
Öffnen |
oder einem allgemeinen Gesetz auch die Eigenschaft einer juristischen Person verliehen sein; ist dies nicht der Fall, so kommen juristisch immer nur die einzelnen Mitglieder in Betracht, und diesen gehört auch das etwanige Vermögen und die Verfügung über
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0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0633,
Lehnswesen (Grundsätze des Lehnrechts) |
Öffnen |
Lebenden veräußern darf, kann derselbe letztwillig darüber verfügen. Diese vasallitischen Rechte und Pflichten können durch Stellvertreter (Lehnssubstituten, Lehnsbevollmächtigte) ausgeübt werden. Haben diese Vertreter ein Recht auf derartige
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0093,
von Veráguasbis Verband |
Öffnen |
oder auf Vertrag oder letztwilliger Verfügung oder richterlicher Verfügung beruhende Beschränkung ausgeschlossen sein (Veräußerungsverbote). Übrigens liegt auch in der Verpfändung einer Sache oder in der Belastung derselben mit einer Dienstbarkeit eine V
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0574,
Analyse |
Öffnen |
, gerichtlich aufnehmen lassen. Fast alle geltenden Rechte enthalten ferner besondere Vorschriften über die Errichtung letztwilliger Verfügungen seitens der A. Im Gemeinen Rechte wird die Zuziehung eines Unterschriftszeugen bei Errichtung der Verfügung vor
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0229,
von Erbeinigungbis Erben |
Öffnen |
227
Erbeinigung - Erben
derjenige, welchem der Erblasser einen bestimmten
Bruchteil desjenigen Vermögens, über welches er
verfügen darf, z. V. eine Hälfte oder ein Drittel
oder alle Grundstücke oder die ganze Fabrhabe oder
einen Bruchteil
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0558,
von Familienbrüderbis Familienfideikommiß |
Öffnen |
, durch welche das Vermögen ans der Familie
herausgebracht oder dessen Bestand gefährdet wird;
er darf auch eine letztwillige Verfügung über das-
selbe nicht treffen. Der Zweck dieser Nechtsbildung
ist, den Glanz der Familie zu erhalten, dieser
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0977,
von Form (rechtlich)bis Forma |
Öffnen |
der Frauen (f. Bürgschaft); nach Sckweizer Obli-
gationenrecht Art. 490 bedarf jede Vürgfchaft zu
ihrer Gültigkeit der schriftlichen Vertragsform. Auf
ähnlichen Gründen beruhen die erschwerenden F.
der Schenkung ss. d.) und der letztwilligen Verfügung
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0% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0700,
von Irritantiabis Irrtum |
Öffnen |
Grund der Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit kannte oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte (kennen mußte). – Über die Bedeutung des I. bei der Eheschließung s. Ehehindernis. – Bei letztwilligen Verfügungen kann auch ein I. im Beweggrunde
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0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0471,
von Kockenbis Kodor |
Öffnen |
1870); Mögling und
Weitbrecht, Das Kurgland
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0764,
von Religionswissenschaftbis Rellstab |
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. 168-170; an letzterm Orte ist eine eingehendere Darstellung des geltenden Rechts beigefügt).
Das Österr. Bürgerl. Gesetzbuch bestimmt im §. 573, wann Klostergeistliche befugt sind, letztwillig zu verfügen, und in den §§. 591 fg., daß sie in der Regel
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0360,
von Stiftsschulenbis Stiglmayer |
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oder durch letztwillige Verfügung errichtet. Nach deutschem Recht (preuß. Gesetz vom 23. Febr. 1870; königl. sächsisches vom 15. Juni 1868; badisches vom 5. Mai 1870; Bayr. Gemeindeordnung vom 29. April 1869) bedürfen die S. von Privatpersonen mindestens der Genehmigung
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0666,
von Teilbaubis Teilungsmasse |
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durch letztwillige Verfügung nur unter seine Kinder verteilt, weitere Anordnungen aber nicht trifft, insbesondere die gesetzlichen Erbbruchteile nicht ändert, so heißt dies im Gemeinen Rechte divisio parentis inter liberos; es ist dies eine als Kodicill
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0388,
von Enterbungbis Eötvös |
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einer Verfehlung schuldig macht, vermöge deren der
Erblasser nach den M. 1565-1568 Scheidung zu
verlangen berechtigt ist. Die E. hat durch letztwillige
Verfügung zu geschehen. Der Grund der E. muß
zur Zeit der Errichtung bestehen und in der Ver
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0158,
von Adoxa Moschatellinabis Adrastos |
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. (eine Verfügung) zu kirchlichen, wohlthätigen oder Unterrichtszwecken. Die Verfügung kann in mancherlei Art getroffen werden, z. B. durch Auflagen (s. d.) des Erblassers an den Erben. Oder der Geber überweist gewisse Vermögensstücke einem Dritten, sei dies
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0464,
Bauer (Emanzipation des Bauernstandes) |
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, womit zugleich Beschränkungen des Unfreien hinsichtlich letztwilliger Verfügungen und Schenkungen verbunden waren. Weiter gehört dahin der zur Eingehung einer Ehe des Bauern erforderliche gutsherrliche Ehekonsens, der wiederum mit Abgaben verbunden
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0384,
von Einjährig-Freiwilligebis Einkommen |
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ist, wie das der leiblichen Kinder, der Abänderung durch letztwillige Verfügung unterworfen, vorbehaltlich ihres Rechts auf den Pflichtteil. Wird jedoch die E. als Erbeinsetzungsvertrag aufgefaßt, so ist eine einseitige Entziehung dieses vertragsmäßigen Erbrechts
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0026,
von Familienstandbis Fan |
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. ist eine schriftliche Urkunde erforderlich, welche von dem Stifter, bei letztwilligen Verfügungen von dem Testamentsvollstrecker, bei Gericht verlautbart werden muß. In der Stiftungsurkunde wird auch regelmäßig die Art und Weise
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0661,
von Freiwillige Jägerbis Freizügigkeit |
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, daß es sich dabei um letztwillige Verfügungen oder um einseitige Willensakte oder um zweiseitige Rechtsgeschäfte (Verträge) unter Lebenden handelt. Bei gewissen Rechtsgeschäften wird vom Gesetz die Mitwirkung der Gerichte zu der Gültigkeit derselben erfordert
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0739,
von Frisch, fromm, froh, frei!bis Frist |
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von Rechten gesetzt, und namentlich sind es die richterlichen Fristen, welche hierbei in Betracht kommen; endlich werden durch Vereinbarung der Parteien, auch wohl durch letztwillige Verfügung vielfach Fristen zur Vornahme von Rechtshandlungen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0942,
Gustav (G. IV. Adolf von Schweden) |
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er durch einen neuen Staatsstreich den Widerstand des Adels brach, völlige Souveränität, das Recht, auch ohne Einwilligung der Stände einen Krieg anzufangen, und unbedingte Verfügung über die Staatseinkünfte erlangte, dem Bürgerstand dagegen Zutritt zu den
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0948,
Güterrecht der Ehegatten |
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der ihr zukommenden Hauswirtschaft Verfügungen zu treffen, Verbindlichkeiten einzugehen und Veräußerungen vorzunehmen, durch welche der Ehemann verpflichtet wird (sogen. Schlüsselrecht der Ehefrau).
Im übrigen lassen sich drei Hauptsysteme des Güterrechts
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0957,
von Mysteriösbis Mystisch |
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. geheimnisvoll, durch geheimen Sinn dunkel; der Mystik (s. d.) angehörig, huldigend. Mystisches Testament, eine letztwillige Verfügung, in welcher der Erbe nicht genannt oder eine sonstige wesentliche Bestimmung nicht enthalten, sondern statt dessen
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0172,
von Nierensteinbis Nießbrauch |
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das Recht der Nutznießung einer Sache in dem Eigentumsrecht. Bei dem N. ist dasselbe zeitweise von dem Eigentum losgelöst, und so charakterisiert sich der N. als ein Recht an einer fremden Sache, welches durch Vertrag, letztwillige Verfügung
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0304,
von Objektionbis Obligation |
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. für den Beschenkten, ein Forderungsrecht. Eine weitere Einteilung ist die in Geschäfts- u. Deliktsobligationen, je nachdem der O. ein Rechtsgeschäft, eine erlaubte Handlung (Vertrag, letztwillige Verfügung) oder eine unerlaubte Handlung, ein Delikt
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0936,
von Pfandbriefbis Pfändung |
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ist ersteres entweder ein durch letztwillige Verfügung (pignus testamentarium, testamentarisches P.) oder (und das ist die Regel) ein durch Vertrag (Pfandvertrag, contractus pigneraticius) begründetes (Konventionalpfandrecht, pignus conventionale
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0971,
von Pflaumenbohrerbis Pflicht |
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aus einem thatsächlichen oder rechtlichen Grund nicht eintreten kann; wenn z. B. dem Inhaber der elterlichen Gewalt durch letztwillige Verfügung die Verwaltung des einem Minderjährigen hinterlassenen Vermögens entzogen ist, oder wenn es sich um das Vermögen
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0409,
von Schattierungbis Schätzung |
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, daß unbewegliche, zum Schatullgut gehörige Sachen, über welche der Erwerber nicht bei Lebzeiten verfügt oder letztwillige Verfügung getroffen hat, bei seinem Tode dem Hausfideikommiß zuwachsen (in Preußen dem Staatsgut). Den Gegensatz zu diesen
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 1018,
von Sklavenküstebis Sklaverei |
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die Freigelassenen (libertini) standen immer noch zu dem Patron, welcher sie freigelassen hatte, in einem Abhängigkeitsverhältnis. Die Arten der Freilassung (manumissio) selbst waren sehr verschieden. Sie konnte durch letztwillige Verfügung (per
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0415,
von Substanzbis Subtraktion |
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Erbeinsetzung für einen Abkömmling folgendes: "Hat der Erblasser einem Abkömmling, welcher zur Zeit der Errichtung der letztwilligen Verfügung keinen Abkömmling hat, für die Zeit nach dessen Tod einen Nacherben bestimmt, so ist anzunehmen
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0160,
von Versöhnungstagbis Verstählen |
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. Die für das Deutsche Reich geplante Alters- und Invalidenversorgung wird zum Teil nach den Grundsätzen der Versicherung eingerichtet werden.
Versorgungsberechtigung, der durch Gesetz, Vertrag oder letztwillige Verfügung begründete Anspruch
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0674,
von Nostitz-Wallwitzbis Odessa |
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, blind, taub oder stumm ist. Für letztwillige Verfügungen verbleibt es jedoch bei den bisherigen gesetzlichen Bestimmungen. Werden notarielle Verhandlungen mit Personen aufgenommen, welche dieselben nicht unterschreiben können, so muß ein »Schreibzeuge
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0050,
von Abjurationseidbis Ablader |
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,
Gesetzliche Erbfolge , Pflichtteil , Enterbung , Ausgleichungspflicht . Darüber, wer
gemeint ist, wenn in einer letztwilligen Verfügung Kinder oder A. als Erben eingesetzt oder mit einem Vermächtnisse bedacht
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0340,
von Albrecht (der Beherzte, Herzog von Sachsen)bis Albrecht (von Scharfenberg) |
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mit den Niederländern. Auf dem Reichstage zu Freiburg i. Br. wurde ihm 1498 die Würde eines erblichen Gubernators und Potestaten von Friesland übertragen. A. starb 12. Sept. 1500 in Emden. In seiner zu Maastricht 1499 aufgesetzten letztwilligen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0612,
von Anevellebis Anfechtung |
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oder Delation, das Recht, eine Erbschaft zu erwerben. Unterschieden werden als Anfallsgründe das Gesetz (Gesetzliche Erbfolge, s. d.), die Letztwillige Verfügung (s. d.) und der Erbvertrag (s. d.). - Durch den A. entsteht die rechtliche Möglichkeit
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0613,
Anfechtung |
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Rechts in dieser Beziehung wird auf die Motive zum Entwürfe eines Bürgerl. Gesetzb. Bd. 4, S. 44 fg., 71 fg. hingewiesen.
Im Gebiete des Erbrechts findet die A. vielfache Anwendung. Hierher gehören: a. Die A. letztwilliger Verfügungen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0658,
Annahme an Zahlungsstatt |
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als eine besondere Rechtsbildung bekannt, und ebensowenig kennen sie eine A. a. K. durch letztwillige Verfügung.
Annahme an Zahlungsstatt. Nach allen Landesrechten, auch dem Entwurf des Deutschen Bürgerl. Gesetzb. §§. 312, 313, kann die Tilgung einer Schuld
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0099,
von Aufruhraktebis Aufschließen |
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. Absorption.
Aufschärfen, in der Jägersprache soviel wie die Haut des Wildes aufschneiden.
Aufschiebende Bedingung. Eine A. B. liegt vor, wenn in einem Vertrage oder einer letztwilligen Verfügung der Erwerb eines Rechts oder eine Verpflichtung
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0514,
von Bauernzwangbis Baugenossenschaften |
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und gemeinsamen Versicherungen, endlich auch auf Beförderung letztwilliger Verfügungen oder entsprechender Verträge unter Lebenden, wodurch die bäuerlichen Güter ungeteilt und, soweit es die bestehenden Gesetze ermöglichen, ohne zu schwere Belastung
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0620,
von Bécsbis Bedall |
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einer letztwilligen Verfügung etwas erhält; B. ist also der als Erbe Berufene, der Vermächtnisnehmer, der aus einer einem andern B. gemachten Auflage Berechtigte. Bisweilen wird das Wort nur im Sinn von Vermächtnisnehmer gebraucht. In der ältern Rechtssprache
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0624,
von Bedjabis Bedretto |
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ist, daß einer der Interessenten etwas pflichtmäßig Gebotenes unterlasse oder etwas Verbotenes thue. Wird bei letztwilligen Verfügungen die Zuwendung an die B. einer Leistung geknüpft, z. B. «wenn A dem B 3000 M. zahlt, soll A mein Haus erhalten», so
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0892,
Bestattung (der Toten) |
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Vorzugsrecht auf die fahrende Habe. Das geltende Recht gewährt zum Teil Erleichterungen in Ansehung der Form für letztwillige Verfügungen, wenn diese lediglich die Beerdigung betreffen. So z. B. das Preuß. Allg. Landr. I, 12, §. 169 mit §. 162. Nach andern
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0911,
Betrug |
Öffnen |
letztwilligen Verfügung. Nach bürgerlichem Recht stehen dieselben Rechtsmittel zu, wenn die Täuschung durch den Gebrauch falscher oder gefälschter Urkunden bewirkt wird, wie wenn sich der Betrüger anderer Mittel bedient. Ein Anlaß zwischen Fälschung
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 1019,
von Catoblepasbis Cattleya |
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, benannt nach Marcus Porcius Cato Licinianus, s. Cato, Marcus Porcius Censorius), in der Rechtssprache des gemeinen Rechts der Satz, daß ein Vermächtnis, welches ungültig gewesen wäre, wenn der Erblasser sofort nach Errichtung der letztwilligen Verfügung
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