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Ihre Suche nach Von Strafen bürgerlicher Verbrechen
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Rang | Fundstelle | |
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4% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0199,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Strafrecht. Proceß) |
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Verweis
Ehrenstrafe, s. Strafe
Ademtion
Atimie
Bürgerlicher Tod
Civiltod, s. Bürgerlicher Tod
Degradation
Denobilitiren
Ehrenrechte
Ehrlosigkeit
Infamie
Levis notae macula
Polizeiaufsicht
Freiheitsstrafe
Arrest
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0685,
Deportation |
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aus, welche namentlich auch auf politische Verbrechen Anwendung fand. Die Nebenstrafe des bürgerlichen Todes dagegen, welche bis dahin mit der D. verbunden gewesen war, wurde durch das Deportationsgesetz vom 8. Juni 1850 beseitigt. Was aber die Sache
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3% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0404,
von Strafrechtstheorienbis Strafregister |
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. Ihre hervorragendsten Vertreter sind Kant, Hegel und Herbart. Nach Kant ist das Strafgesetz ein kategorischer Imperativ, das einzig richtige Strafmaß das Wiedervergeltungsrecht. Nach Hegel ist Verbrechen die Negation des Rechts, Strafe die Negation
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0359,
von Strafgerichtsverfassungbis Strafprozeß |
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Abschnitt von den Strafen, im zweiten vom verbrecherischen Versuch, im dritten von der Teilnahme am Verbrechen und im vierten Abschnitt von den Gründen, welche die Strafe ausschließen oder mildern. Im besondern Teil sind dann die einzelnen Verbrechen
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2% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0598,
Anklageprozeß |
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übernimmt und die Verurteilung in die gesetzliche Strafe zu erwirken sucht. Durch diese Teilnahme des Anklägers unterscheidet sich der A. von dem sogen. Untersuchungs- oder Inquisitionsverfahren, wobei der Richter bei begangenen Verbrechen von Amts
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2% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0970,
von In parenthesibis Inquisition |
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Glauben nicht teilten, z. B. der Manichäer, angestellt worden, und die Aufgefundenen pflegten alsdann mit kirchlichen, aber auch bürgerlichen Strafen belegt zu werden. Unter den Kirchenvätern vertrat insbesondere Augustin den Donatisten gegenüber
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2% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0997,
Gefängniswesen (Vorsorge für Gesundheit, Disziplin, Beschäftigung der Gefangenen) |
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in den einzelnen deutschen Ländern verschieden. Außer den für die Vollstreckung einer richterlich erkannten Strafe bestimmten Anstalten bestehen: 5) Untersuchungsgefängnisse und 6) Polizeiliche Korrektionsanstalten (vgl. Arbeitshäuser), in welchen
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2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0074,
Frankreich (Gerichtswesen) |
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) des Tribunals; dieselbe ist aus drei Richtern zusammengesetzt und richtet in erster Instanz über alle Vergehen, welche keine Verbrechen sind, aber einer höhern Strafe als der Polizeistrafe unterliegen. Die Appellation gegen die Urteile der Kammer geht
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2% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0369,
von Gefängniskongressebis Gefängnisvereine |
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. Kein Satz wird öfter wiederholt als der, daß die Gerechtigkeit eine Strafe als Sühne für das Verbrechen verlange, aber die logische Folgerung daraus, daß durch Verbüßung der Strafe das Verbrechen als wirklich gesühnt zu betrachten sei, wird nur selten
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2% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0615,
von Begleitscheinbis Begnadigung |
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sie die Wiederherstellung der dem Verbrecher entzogenen bürgerlichen Ehrenrechte enthält. Darüber, ob das Begnadigungsrecht des Souveräns, welches verfassungsmäßig in den meisten Kulturstaaten ausdrücklich anerkannt ist, auch vom rechtspolitischen
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2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0162,
von Verstrickungbis Vertatur |
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Militärdienst zu entziehen, wird nach dem deutschen Strafgesetzbuch (§ 142) mit Gefängnis bis zu fünf Jahren und nicht unter einem Jahr bestraft; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. Denjenigen, welcher einen andern
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2% |
Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0025,
Von dem Ursprung der Stadt Ulm und ihrem hohen Alter |
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Zurückkommenden weder kennen noch in das Seinige einlassen wollte. Der Vertriebene aber sammelte bewaffnete Freunde, nahm den treulosen Verwalter gefangen und brachte ihn mit verdienter Strafe um, und zur Sühne für das gegen ihn begangene Verbrechen
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2% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0513,
von Amtseidbis Amtsgerichte |
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), im römischen Rechte das Verbrechen, welches derjenige begeht, der durch rechtswidrige Einwirkungen auf die zur Verleihung eines Amtes befugten Personen ein solches Amt zu erlangen sucht. Im weitern Sinn umfaßt die A. aber auch das Verbrechen, welches die zur
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2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0725,
von Anzeigepflichtbis Anzengruber |
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Verbrechen besteht, wird aber als falsche Anschuldigung (s. d.) selbst zu einem Vergehen. Im Mittelalter bestand eine sehr ausgedehnte Pflicht aller Bürger, besonders schwere, ihnen bekannt gewordene Verbrechen zur A. zu bringen.
Auch auf dem Gebiet
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2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0660,
von Belagerungsparkbis Belbuck |
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, daß für die Bezirke und die Verbrechen, für welche es verkündet ist, an die Stelle der ordentlichen Gerichtsbarkeit diejenige der Standgerichte (drei Richter, zwei Offiziere), und an Stelle der ordentlichen Strafen die Strafe des Erschießens tritt
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2% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0622,
von In parenthesibis Inquisition |
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, mit Rücksicht auf die Ketzer, einen eigenen «Bußpriester» zu bestellen. Nachdem das Christentum Staatsreligion geworden war, traten zu den kirchlichen Strafen bürgerliche, weil die Ketzerei als ein Verbrechen gegen den Staat galt; angesehene Kirchenväter
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2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0038,
von Dolomitspatbis Dolus |
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Unterscheidung bei dem Verbrechen der Tötung, wo den Mord, d. h. die mit Vorsatz und Überlegung beschlossene oder vollführte Tötung, eine ungleich härtere Strafe trifft als den Totschlag, d. h. die in leidenschaftlicher Aufwallung vollführte Tötung
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2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0112,
von Achssitzebis Acht |
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das Verbrechen zwar eine Sühne durch Geld zuließ, der Verurteilte aber nicht vor Gericht erschien oder die auferlegte Buße nicht zahlte. Allmählich kam die A. als Strafe für schwerere Verbrechen fast ganz in Wegfall, so daß sie zur Zeit der deutschen
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0298,
von Versteinerte Wälderbis Versuch |
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sich dadurch dem Militärdienste zu entziehen, tritt nach dem Reichsstrafgesetzbuch §. 142 Gefängnisstrafe nicht unter einem Jahre ein (zuständig: Strafkammer), auch kann daneben auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. Dieselbe Strafe
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2% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0201,
von Feueranbeterbis Feuerbach |
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); "Revision der Grundsätze und Grundbegriffe des positiven peinlichen Rechts" (Erfurt 1799 u. Chemn. 1800, 2 Tle.), worin er, wie schon in der Schrift "Über die Strafe als Sicherungsmittel vor künftigen Beleidigungen des Verbrechers" (das. 1799
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0995,
von Gefälligkeitsacceptebis Gefängniswesen |
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und dann als Verbrechen im Amt. Letzteres verübt der Beamte, welcher einen Gefangenen, dessen Beaufsichtigung oder Bewachung ihm anvertraut ist, vorsätzlich entweichen läßt oder dessen Befreiung vorsätzlich bewirkt oder befördert; die Beförderung
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2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0041,
von Geistliche Güterbis Geithain |
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, erst später auch den großen: Bußübungen, Versagung des christlichen Begräbnisses und gewisser Auszeichnungen, selbst Geldbuße und Leibesstrafen. Schon im Mittelalter trat indessen die Notwendigkeit ein, dem Mißbrauch der kirchlichen Straf
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2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0642,
England (Lokalverwaltung) |
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vorhanden sind. Die andern Strafen sind Strafarbeit (penal servitude) in einem der elf vom Staat unterhaltenen convict-prisons, Gefängnis mit oder ohne harte Arbeit, Peitschenhiebe bei jugendlichen Verbrechern und Straßenräubern (garrotters), Erlegung
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2% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0696,
von Halsenbis Haltefrauen |
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Gerichtsdiener eine bürgerliche
Strafe, z. B. für kleinere Diebereien in Garten und
Feld u. dgl., mit diesem durch den Henker eine sog.
peinliche Strafe vollzogen. Hiermit war zumeist
auch noch anderer Schimpf, z. V. das Aufsetzen
eines gelben Hutes
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2% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0696,
von Kriminologiebis Kröcher |
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694
Kriminologie - Kröcher
Von den 1894 Verurteilten kommen au'
100 Verurteilte
Verbrechen u. Vergehen
gegen Reichsgesetze
ZM
ibe,
2HK"
Z
ZK
überhaupt........
124,4
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2% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0320,
von Prats de Mollobis Praya |
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derjenigen Handlungsweise des Anklägers, zufolge deren er dem Angeklagten behilflich ist, der verdienten Strafe zu entgehen. So bedroht das deutsche Reichsstrafgesetzbuch (§ 346) den Beamten, welcher bei Ausübung der Strafgewalt oder bei Vollstreckung
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2% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0358,
von Straferkenntnisbis Strafgerichtsbarkeit |
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in allen zivilisierten Ländern, abgeschafft. Ehrenstrafen kommen nach Abschaffung gewisser beschimpfender Strafarten, wie z. B. der Prangerstrafe, nur noch als Nebenstrafen, d. h. als die Folgen anderweiter, in erster Linie erkannter Strafen, vor
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2% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0831,
Österreichisch-Ungarische Monarchie |
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. Iustizministenalentschliehung vom 28. Jan.
1877). Dem Princip entsprechend gilt in den drei
Rechtsgebieten verschiedenes bürgerliches, Handels-
und Wechsel-, Straf- und Prozeßrecht, d. h. alles
dieses Recht beruht in den drei Landergebieten
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2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0642,
von Geestendorfbis Gefahr |
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charakterisiert wird. Bei den gemeingefährlichen Verbrechen und Vergehen (s. d.) ist die Strafe nicht nach der Größe der eingetretenen Verletzung, sondern wesentlich nach der durch dieselbe hervorgerufenen gemeinen G. bemessen. Über Drohung s. d. Bei den
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2% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0565,
von Courtbis Courtage |
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. in Strafprozessen wegen Verbrechen und schwerer
Vergehen, die auf Grund eines Bundesgesehes straf-
bar sind (jeder Staat hat sein eigenes Strafrecht,
das Vundesstrafrecht bezieht sich hauptsächlich auf
Verbrechen, die auf offener See begangen
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0453,
von Landfriedensbruchbis Landgericht |
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, auch eine früher erlaubte Fehde, für Landfriedensbruch und belegte sie mit einer Strafe von 2000 Mark lötigen Goldes; die andern Verbrechen und Vergehen blieben der Kriminalgerichtsordnung vorbehalten. Der L. von 1548 erklärte auch jede
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0645,
von Gefangenenfürsorgebis Gefängnisarbeit |
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, und den zur Sorge für die Verwahrung Ver-
pflichteten entsprechend höher; auch ist die Strafe
nack der Schwere des Verbrechens, weswegeu die
Haft angeordnet wurde, abgestuft i§§. 217, 218).
Der Entwurf von 188^1 hat die Straffanktionen
des
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0552,
von Falsa demonstratio non nocetbis Falsches Vorgeben |
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, nicht an. In beiden Fällen ist die Strafe Zuchthaus bis zu 10 Jahren, Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte und dauernde
Unfähigkeit, als Zeuge oder Sachverständiger eidlich vernommen zu werden. Zuchthaus nicht unter 3 Jahren tritt ein, wenn
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1% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0207,
Rechtswissenschaft: Rechtsgeschichte |
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Bürgerliche und andere Stände.
Ausbürger
Freie
Freisassen, s. Freigut
Landsassen
Mittelfreie
Sasse
Schöffenbarfreie, s. Mittelfreie
Semperfreie Leute
Freigelassener
Glevenbürger
Kammerknechte
Pfahlbürger
-
Leibeigenschaft
Absarii
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0166,
Gericht (Strafsachen) |
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höchsten Gerichtshofs nicht auf das Reichsrecht, sondern lediglich auf das Landesrecht, und ebendarum hielt man, solange es an einem allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch für ganz Deutschland noch fehlt, diese Konzession an die Bundesstaaten für unbedenklich
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0688,
von Friedebergbis Friedensgerichte |
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der König der oberste Friedensrichter) und darüber zu wachen, daß die Ruhe und Sicherheit der Bürger nicht gestört, daß die Verbrecher eingezogen und durch Verhöre und sonstige Verhandlungen die Entscheidung der Oberrichter in den Gerichtshöfen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0123,
von Fellowshipbis Felsentempel |
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andre Personen begangene Verbrechen begreift, welche nach den Lehnsgesetzen als Strafe den Verlust des Lehens nach sich ziehen (s. Lehnswesen). In England bezeichnet Felony jedes schwerere Verbrechen, im Gegensatz zu Misdemeanour, dem im allgemeinen
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0581,
von Anarthriebis Anastatica |
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Attentat in der Deputiertenkammer und nach der Ermordung Carnots wurden 1893 und 1894 weitere Ausnahmegesetze gegen den A. erlassen, die die Verherrlichung anarchistischer Verbrechen und die Aufreizung dazu mit Strafe bedrohen und derartige
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0343,
von Ehrenamtbis Ehrenbezeigungen |
Öffnen |
343
Ehrenamt - Ehrenbezeigungen.
lige Ehrlosigkeit im wahren Sinn des Wortes aber, einen bürgerlichen Tod (s. d.), kennt unser heutiges deutsches Recht nicht mehr, während nach römischem Rechte durch eine Capitis deminutio maxima oder media
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0008,
von Rückfalltyphusbis Rücksteuer |
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Erlaß der letzten Strafe bis zur Begehung des neuen Verbrechens ein Zeitraum von zehn Jahren verflossen ist (sogen. Rückfallsverjährung). Im übrigen ist es dem richterlichen Ermessen überlassen, inwieweit die Rückfälligkeit eines Angeklagten
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0892,
von Münzprobebis Münzverbrechen |
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das Ansehen von gültigem Geld zu geben. Daß dies falsche Geld wirklich auch ausgegeben worden sei, wird zur Vollendung des Verbrechens nicht erfordert; die Herstellung desselben in der gedachten Absicht läßt das Verbrechen schon als vollendet
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0974,
von Zuchtbis Zucker |
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, Keuschheitskommissionen), ehemals bürgerliche Sittengerichte, welche der Verletzung guter Sitten nachspüren und dieselbe bestrafen mußten. Solche bestanden z. B. in Straßburg, in Wien unter Maria Theresia u. a. O.
Zuchthaus, ursprünglich Bezeichnung
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0646,
von Gefängnisstrafebis Gefängniswesen |
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zwecken. Ursprünglich freilich ist sie nur als eine
Linderung der Strafe und aus disciplinarischen
oder gesundheitlichen Gründen eingesührt. Dieser
Gesichtspunkt ist in Europa noch der maßgebende,
und man betrachtet das aus dem Arbeitsbetrieb
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0087,
Rußland (Finanzen) |
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85
Rußland (Finanzen)
sowie die Übertragung richterlicher Befugnisse auf Administrativbeamte durchgeführt. Für alle andern Straf- und Civilprozesse ist das Bezirksgericht zuständig, mit Geschworenen in den Kriminalfällen, welche den Verlust
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0671,
von Kolonisationbis Kommunalanleihen |
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und amtlichen Expeditionen im Innern der Stations-
vorsteher und Erpeditionsführer. Die zulässigen
Strafen sind außer Geld- und Todesstrafe abwei-
chend vom Deutschen Strafgesetzbuch körperliche
Züchtigung (Prügel- oder Nutenstrafe), Gefängnis
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0944,
Zivilprozeß (Abgrenzung, geschichtliche Entwickelung) |
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. Der Strafrichter hat es also mit der Untersuchung von Verbrechen zu thun, während der Zivilrichter oder Prozeßrichter über Privatansprüche im bürgerlichen Prozeßverfahren rechtliche Entscheidung fällt. Gegenstand eines Zivilprozesses (Zivilprozeßsache
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1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0624,
von Militärverdienstkreuzbis Militärverdienstorden |
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sind. Zu bemerken ist aber, daß die Bestimmungen des allgemeinen Teils des deutschen bürgerlichen Strafgesetzbuchs (§ 13-79), also z. B. die Normen über den verbrecherischen Versuch und über die Teilnahme an einem Verbrechen, auch
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1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0763,
Schwurgericht |
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(s. Land-
gericht) oder des Reichsgerichts (s. d.) gehören. In
Art. 6 des Einführungsgcsetzes zur Österr. Straf-
prozeßordnung sind die Verbrechen und Vergehen,
für welche die S. zuständig sind, unter 25 Nummern
aufgeführt und sind die S
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0134,
von Verjauchungbis Verjüngung |
Öffnen |
hindurch fortgesetzten Besitz oder um das Erlöschen von Rechten durch Nichtausübung derselben handelt. So tritt die Klagverjährung (im Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs, § 154 ff., »Anspruchsverjährung« genannt) nach gemeinem Recht
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1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0131,
von Sachbeschädigungbis Sacher-Masoch |
Öffnen |
.). Strafe: Geld bis
1000 M. oder Gefängnis bis zu 2 Iabrcn (§. 303).
2) Beschädigung oder Zerstörung von Gegenständen
einer im Staate bestehenden Religionsgescllschaft,
von Grabmälern, öffentlichenDcnkmälcrn, Kunst-und
ähnlichen Gegenständen
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 1023,
Sklaverei |
Öffnen |
einen beschränkten Besitz der Bürgerrechte. Andererseits wurden nach älterm Recht Freie durch Überschuldung unfrei, und bei schweren Verbrechen degradierte man röm. Bürger zu Sklaven, um an ihnen die Strafe vollziehen zu können. Seit 265 v. Chr. wurde es Sitte
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0649,
von Freiheitsbaumbis Freiheitsstrafe |
Öffnen |
. im engern Sinn, anbelangt, so war diese Strafe, welche vermöge ihrer Teilbarkeit, Dehnbarkeit und Absetzbarkeit sowie vermöge der durch sie ermöglichten Sicherung der bürgerlichen Gesellschaft auf der einen und der Besserung und Abschreckung
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0697,
von Gehörebis Gehrung |
Öffnen |
Vorgesetzten eine Handlung betraf, welche ein
bürgerliches oder militär. Verbrechen oder Vergehen
bezweckte. Andercrfeits kann nicht der Gang der
G. fordernden Geschäfte in iedem einzelnen Falle
von der Erörterung des Untergebenen über
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0650,
von Freiherrbis Freiligrath |
Öffnen |
das deutsche Reichsstrafgesetzbuch für beide Strafarbeiten das sogen. Beurlaubungssystem adoptiert. Hiernach kann ein zu längerer Zuchthaus- oder Gefängnisstrafe Verurteilter, nachdem er drei Viertel, mindestens aber ein Jahr der Strafe verbüßt und sich
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0479,
von Menschenraubbis Menschenrechte |
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history of the races of man kind (Lond. 1884 ff.); Ratzel, Völkerkunde (Leipz. 1886-88, 3 Bde.), und die im Artikel "Anthropologie" angeführten Zeitschriften.
Menschenraub (Plagĭum), das Verbrechen desjenigen, welcher sich eines Menschen durch List
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0617,
von Militärgerichtswesenbis Militärgesetzgebung |
Öffnen |
Verbrechen und Vergehen, für welche im Gesetz mindestens Gefängnisstrafe angedroht ist. Der Gerichtsherr spricht nicht selbst Recht; er befiehlt nur die gerichtliche Untersuchung durch ein Untersuchungsgericht (Auditeur, bei den Bataillons
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0397,
von Strafbescheidbis Strafford |
Öffnen |
, Arrest, Geldstrafe. Der schweiz. Strafgesetzvorentwurf von 1896 kennt, wenn ein Verbrechen auf übermäßigen Genuß geistiger Getränke zurückzuführen ist, als strafe auch Wirtshausverbot von 1 bis 5 Jahren, ferner, wenn sich jemand durch ein Verbrechen
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0753,
von Gemeinfliegenbis Gemeingefährliche Verbrechen und Vergehen |
Öffnen |
751
Gemeinfliegen - Gemeingefährliche Verbrechen und Vergehen
Gegensatz zu den besondern Rechten der einzelnen
Staatdn und geogr. Bezirke bezeichnet. Das durch
das neue Deutsche Reich begründete gemeinsame
Recht heißt nicht G. R., sondern
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0778,
von Menschenraubbis Menschenverluste im Kriege |
Öffnen |
. Recht zu Grunde liegenden Bedeutung nur da vorkommen, wo es Sklaverei giebt, indem dieses Verbrechen darin besteht, einen freien Menschen widerrechtlich zum Sklaven zu machen. Diejenigen analogen Verbrechen, welche man gegenwärtig unter M. begreift
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 1029,
Zwangserziehungsanstalten (Systeme) |
Öffnen |
1015
Zwangserziehungsanstalten (Systeme)
und das württembergische Polizeistrafgesetzbuch; endlich der Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich § 1546. Ferner sind der Zwangserziehung nicht nur die wegen ihrer Jugend nicht
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0647,
von Beichtgeheimnisbis Beiderwand |
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die Obrigkeit, zu beobachten. Es kam im 4. und 5. Jahrh. auf und wurde von Innocenz Ⅲ. im 12. Jahrh. sanktioniert. Die frühere Gesetzgebung suchte das B. durch strenge Strafen zu sichern; das kanonische Recht bedroht seine Verletzung mit Amtsentsetzung
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0835,
von Betsaalbis Betschuanen |
Öffnen |
Thatbestand besonderer Verbrechen bilden, als solche behandelt und mit besondern Strafen belegt. Hierher gehört insbesondere der Meineid, ferner die falsche Anschuldigung, Münzfälschung, falsches Zeugnis, bezüglicher Bankrott und insbesondere
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0004,
von Distributivgenossenschaftenbis Disziplinargewalt |
Öffnen |
strafrechtliche Ahndung erheischt, so tritt die Strafgewalt des Staats in Thätigkeit, indem sie den Thäter mit öffentlicher Strafe belegt. Dagegen setzt die D. immer noch ein besonderes Verhältnis der Unterordnung voraus und innerhalb dieses
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1012,
Zweikampf |
Öffnen |
zu verschaffen. Dem Umstand, daß gewisse Klassen der bürgerlichen Gesellschaft (Adel, Offiziere, höhere Beamte, Studenten) eine besondere Standesehre für sich in Anspruch nehmen, ist es zuzuschreiben, daß sich die Sitte, nach andern die Unsitte, des
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0317,
von Kettenschlußbis Ketzer |
Öffnen |
. Kirchenbuße). Seit Konstantin d. Gr. trafen den K. auch weltliche Strafen: Verbannung, Verlust aller bürgerlichen Rechte, Verbrennung ketzerischer Schriften, Vermögenseinziehung. Das erste Beispiel der Todesstrafe gegen K. gaben auf der Synode zu Trier (385
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0884,
von Mildebis Milford |
Öffnen |
die circonstances atténuantes allgemein zur Milderung der harten Strafen des Code pénal einführte. Nach dem Deutschen Reichsstrafgesetzbuch können M. U. sowohl bei 56 Verbrechen (politische, Landfriedensbruch, Aufruhr, Münzfälschung, Sittlichkeitsverbrechen
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0240,
von Polizeiaufsichtbis Polizeistrafverfahren |
Öffnen |
Ⅰ. unter Fouché ihr Netz der Spionage über das ganze Reich ausdehnte, Verbrechen selbst erst anstiftete (s. Agents provocateurs), alle Geselligkeit untergrub, die Regierung durch ihre Verbindung mit ehrlosen, wieder einer geheimen Gegenpolizei
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0729,
von Wildbad Brennerbis Wilde Jagd |
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von 1850) mehrfach eingeschränkt. Soweit nach jagdpolizeilichen Bestimmungen innerhalb eines gewissen Bezirks das Jagdrecht bestimmten Personen (Grundeigentümern oder Jagdpächtern) zusteht, ist andern Personen die Ausübung der Jagd bei Strafe verboten
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0370,
von Barentsseebis Barett |
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, wurde er durch Lecointre von Versailles als Mitschuldiger an allen jenem zur Last gelegten Verbrechen angeklagt (25. Aug. 1795), mit Collot d'Herbois und Billaud-Varennes vor Gericht gestellt und vom Konvent zur Deportation verurteilt. Die Strafe
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1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0077,
Russisches Reich (Staats- und Provinzialverwaltung, Rechtspflege) |
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besondern Rechte und Vorzüge zusammenhängende Strafen eintreten (mit Ausschluß der Verbrechen gegen den Staat); die Gerichtspalate als Appellationsinstanz für die Entscheidungen der Bezirksgerichte und der Senat als Kas-^[folgende Seite]
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0155,
von Ausländerbis Auslegung |
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abermals eine Verurteilung erfolgt, auf die zu erkennende Strafe in Anrechnung zu bringen (§§. 6, 7). Ist ein Deutscher im A. wegen eines Verbrechens oder Vergehens bestraft worden, welches nach deutschem Recht die Aberkennung bürgerlicher
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0756,
von Ehrenmarschallbis Ehrenrechte |
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mit
dem Titel Prälat. ^und VOronioa..
Ehrenpreis, Pflanzengattung, s. Bachbunge
Ehrenrechte, bürgerliche, eine geschlossene
Reihe bestimmter Rechte, von deren Besitz die Aus-
übung gewisser Funktionen abhängig
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0743,
von Gemeindeausschußbis Gemeindehaushalt |
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der AMchließungs-
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0028,
von Geisselbis Geißler |
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- oder Strickpeitsche oder mit Ruten vollzogen wurde. Die spätere jüdische Gerichtspraxis bediente sich dabei geflochtener Riemen (Geißeln) und ließ dem Verbrecher
durch den Gerichtsdiener die Streiche, und zwar
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0693,
Ostindien (Rechtspflege) |
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sind. Abhacken der Füße und Hände, Aufschlitzen der Zunge, Pfählung, Verbrennung und andre grausame Arten der Verstümmelung und Hinrichtung gehören zu den gewöhnlichsten Strafen. Auch symbolische Arten der Bestrafung kommen, wie bei den alten Ägyptern
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0661,
von Feminabis Fenecus |
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. In einzelnen Territorien wurde die mißbräuchliche
Ladung vor die F. unter Strafe gestellt; höchstens dann erschien sie zulässig, wenn der
Kläger von dem Landrichter und Landesfürsten rechtlos gelassen wurde. Damit war für
diesen ein Sporn gegeben
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0948,
von John Bullbis Johnson |
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), "Das Strafrecht in Norddeutfchtand
seit den Rechtsbüchern" (Bd. 1, Lpz. 1858), "Die
Lehre vom fortgefetzten Verbrechen" (Berl. 1860),
"Kritik des preuß. Gefetzentwurfs über die Verant-
wortlichkeit der Minister" (Lpz. 1863), "Kritiken straf
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0010,
von Ruge (Sophus)bis Rügen |
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, durch die Schöffen und Bauernmeister in den weltlichen Gerichten, sodann die so angezeigten Verbrechen selbst. Auch bezeichnete man als R. nur geringere, mit bloß bürgerlichen, nicht peinlichen Strafen zu belegende Vergehen, zu deren Aburteilung
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1052,
von Zwangsbewegungenbis Zwangsjacke |
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Vernachlässigung des Erziehungsrechts gefährdet ist, oder wenn sich die Erziehungsgewalt der Eltern und die Zuchtmittel der Schule als unzulänglich erwiesen haben. Die Z. kann also zur Anwendung gebracht werden bei schon bestraften jugendlichen Verbrechern
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0106,
von Untersatzbis Unterschweflige Säure |
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einer fremden beweglichen, bereits im Gewahrsam des Thäters befindlichen Sache. Die U. unterscheidet sich vom Diebstahl (s. d.) dadurch, daß dabei nicht erst eine Besitzentziehung vor sich geht; der Gegenstand des Verbrechens befindet sich bereits
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0365,
Eid |
Öffnen |
Meineidigen als Verächter Gottes und Verräter an seinen Mitmenschen mit den härtesten Strafen. Die Hebräer behielten die Bestrafung des Meineids allein Gott vor, ahnten dieselbe aber in allen Formen des Unglücks, welches den Frechen traf, der so frevelhaft
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0145,
von Spierenbis Spill |
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). Vgl. Waßmannsdorff, Zur Würdigung der Spießschen Turnlehre (Basel 1845).
Spießbock, s. Antilopen, S. 640.
Spießbock, Käfer, s. Bockkäfer.
Spießbürger, ursprünglich arme, nur mit Spießen bewaffnete Bürger als Fußsoldaten; jetzt verächtliche
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0167,
von Verwaltungsexekutivebis Verwandtschaft |
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. Das Parricidium wurde mit der Strafe des Ertränkens geahndet (Poena culei), wobei der Verbrecher mit einem Hund, einem Affen, einem Hahn und einer Schlange zusammen in einen Sack gesteckt wurde. Auch die peinliche Gerichtsordnung Karls V. (sogen. Carolina
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0333,
von Homiliusbis Homologie |
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versehene Flathesche Übersetzung von Beccarias Schrift "Von Verbrechen und Strafen" (2 Bde., Bresl. 1788).
Hommes d'armes (frz., spr. omm darm), s. Ordonnanzcompagnien.
Homo (lat.), Mensch, Mann; H. novus, Emporkömmling, s. Nobiles; H. sui
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0127,
von Barachabis Barfüßer |
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der christlichen Gemeinschaft in Allen lebendig und vorherrschend ist, wo der Geist des heiligen Ernstes und der erbarmenden Liebe waltet, die den Gefallenen sittlich strafen, aber auch tragen und durch Theilnahme und Fürbitte wieder aufrichten kann: so
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0884,
von Schriftgelehrterbis Schuld |
Öffnen |
Menschen zuzurechnenden Vergehen, entspringt, so wie auch die Verbindlichkeit zur Strafe, ? auch das Verbrechen selbst, die Missethat, Dan. 6, 4. Marc. 15, 26. Gleichwie eine Schuld den Schnldner der Haft werth macht, zur Zahlung verbindet
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0366,
Eid |
Öffnen |
366
Eid.
rer Strafe bedroht (s. Meineid). Eine solche rechtliche Bedeutung hat der E. jedoch nur dann, wenn er unter Beobachtung der gesetzlichen Vorschriften und vor der zuständigen Behörde abgeleistet wird, sei es nun, daß es sich dabei um
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0817,
von Err, Piz d'bis Ersatzreserve |
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mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begangen, so tritt (§ 255) die Strafe des Raubes ein, d. h. Zuchthaus von 1-15 Jahren. Endlich kann neben der wegen E. erkannten Gefängnisstrafe auch auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte und neben der erkannten
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0669,
von Entasebis Entehrung |
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oder teilweise Entziehung der bürgerlichen Ehre (s. d.). Entehrende Verbrechen sind diejenigen, welche eine entehrende Strafe, d. h. eine mit dem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte (s. d.) verknüpfte, nach sich ziehen. In einem besondern Sinn
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0443,
von Schicksalsbaumbis Schiedsmann |
Öffnen |
gerechtes (Nemesis) und ungerechtes S. (Fatum). Das verdiente S. (Lohn) ist Belohnung, wenn es durch eine Wohlthat, Strafe, wenn es durch eine Missethat herbeigeführt, das unverdiente S. (Los) tragisch, wenn es dem Betroffenen verderblich, komisch, wenn
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0561,
von Amtsdeliktebis Amtsgerichte |
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, schon im Verwaltungswege ohne Pension entlassen werden. Endgültig angestellte Beamte verlieren ihr Amt zur Strafe, infolge der rechtskräftigen Verurteilung zu Zuchthausstrafe, rechtskräftigen Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte, oder Aberkennung
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1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0969,
von Desenzanobis Desfontaines (Pierre François Guyot) |
Öffnen |
- und Gassenlaufen war die gewöhnliche Strafe
dafür. Jetzt ist die D. seltener, weil die Heere aus
Landeskindern bestehen, die bei kürzerer Dienstzeit
bumancr behandelt werden. Die ^trafbarkeit der
D. ist davon abhangig, ob das Verbrechen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0152,
Englische Verfassung |
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der letztere den Reeve). Daneben fungiert die Gemeinde als Organ der größern Verbände und hat in deren Auftrage Steuern einzutreiben, Verbrecher zu verfolgen und gestohlene Sachen ausfindig zu machen. Mit der Township identisch waren zur angelsächs
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0435,
von Hundesteuerbis Hundrieser |
Öffnen |
.; Ertrag 1891:140000 M.
In Lübeck fließen die Erträge der H. seit 1880 in
die Ortsarmenkasse. In Bremen wirft die Steuer
12-15000 M., in Wald eck 8-9000 M., in Co-
burg-Gotha 30000 M. ab.
In England war die H. von 1796 bis 1889
Staatssteuer
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0742,
von Miethenbis Missethat |
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) wider seinen Nächsten handelt.* II) Die Strafe, welche die Missethat verdient. ** Wenn es bei dem Wort Sünde steht, so zeigt es grobe Verbrechen an. Ich, der ZErr, dein GOtt, bin ein eifriger GOtt, der da
heimsuchet der Väter Missethat an
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0446,
von Ambassibis Ambitus |
Öffnen |
bitten. Frühzeitig machten sich Mißbräuche beim A. geltend, so daß die Gesetzgebung dagegen einschritt und das Verbrechen der Amtserschleichung (crimen ambitus) mit schwerer Strafe bedrohte, insofern es sich um den Gebrauch unerlaubter Mittel behufs
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0441,
von Bastionbis Basuto |
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der Erstürmung der B. nur 7 vorfand; 4 davon saßen als wirkliche Verbrecher wegen Wechselfälschung, einer wegen unbestimmter Beschuldigungen schon seit 30 Jahren, ein andrer war wahnsinnig geworden, und der dritte, ein Graf Solages, verhaftet, weil
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0819,
von Bestätigenbis Besteck |
Öffnen |
der Pflanzen, s. Blütenbestäubung.
Bestaudung, s. Bestockung.
Bestechung (Corruptio, Crimen barattariae), das Verbrechen oder Vergehen, welches derjenige Beamte begeht, der von einem andern ein Geschenk oder einen sonstigen Vorteil annimmt
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0100,
von Feibis Feigwarze |
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, in die das Erhabene (s. d.) uns versetzt, dadurch unterscheidet, daß letzteres auch ohne Feier ehrwürdig ist, das Feierliche aber nur durch die Feier Ehrfurcht einflößt.
Feiertage, den gewöhnlichen Geschäften des bürgerlichen Lebens entzogene
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 1002,
von Hafisbis Haft |
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und der Improvisation, denn für letztere war immer noch eine Szene offen gehalten. Später verschwand auch dieses Zugeständnis. Hafners erste Stücke hießen: "Megära, die fürchterliche Hexe, oder das bezauberte Schloß des Herrn von Einhorn" und "Die bürgerliche Dame
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