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Rang | Fundstelle | |
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2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0659,
von Reallexikonbis Realschulen |
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dem Berechtigten das Recht zugestanden, auf Ablösung anzutragen. Daß der Berechtigte nicht voll entschädigt wird, wenn er zu Gegenleistungen verpflichtet ist und diese mit fortfallen, versteht sich von selbst. Bei der Feststellung der Entschädigung
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1% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0443,
Höhere Lehranstalten (Beschlüsse der Berliner Schulkonferenz 1890) |
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ausgestellte Reifezeugnis berechtigt zu sämtlichen Fakultätsstudien und zur Zulassung zu den diese Studien voraussetzenden Prüfungen für Ämter im Staats- und Kirchendienst einschließlich des medizinischen Berufs, sowie zu dem höhern Berg-, Bau
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Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0823,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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, Gerareuss, ausser Ansatz.
Bestellung und Empfang von Waaren. Berechtigt zum Bestellen von Waaren ist ausser dem Prinzipal nur derjenige Geschäftsangestellte (Prokurist, Handelsgehülfe oder andere Angestellte eines Geschäfts), welche vom
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0091,
von Achteckbis Achtyrka |
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(Selbstverachtung) oder bei andern (Verachtung andrer) entstammt.
Verbindet sich die Selbstachtung mit der Verachtung andrer, so entsteht, wenn beide berechtigt sind, berechtigtes, sind
sie dagegen unberechtigt
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1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0892,
von Servitutbis Servius Tullius |
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saint P. de Bénizi, propagateur de l'ordre des Servites de Marie (Par. 1885).
Servitut (lat., Dienstbarkeit), das an einer fremden Sache bestellte dingliche Recht, vermöge dessen dem Berechtigten bestimmte Gebrauchsrechte an jener Sache zustehen. Je
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0786,
Eigentumsklage |
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Eigentümer, eine
fremde bewegliche Sache zu einer neuen umgestaltet,
erwirbt Eigentum durch Specifikation. Der zum
Fruchtbezug Berechtigte erwirbt an der Frucht als
einer neuen Sache Eigentum mit der Trennung der
Frucht von der fruchttragenden Sache
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0815,
von Wohnungsgeldzuschußbis Wohnungsrecht |
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durch Auslegung zu ergänzen; besondere Rücksicht ist hierbei auf das Bedürfnis des Berechtigten zu nehmen. Die Gesetzgebungen geben die Auslegungsregel, daß der Berechtigte befugt ist, seine Familie sowie die zu standesmäßiqer Bedienung und zur Pflege
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Kochschule →
13. Juni 1903 - 22. Okt. 1905 →
6. Februar 1904:
Seite 0349,
von Unknownbis Unknown |
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; im Kurse für doppelte Buchhaltung wird Kenntnis der einfachen Buchhaltung verlangt.
Der Unterricht findet morgens von 6 bis 7 Uhr statt. Bei der Anmeldung ist ein Haftgeld von Fr. 4 zu entrichten, das zum Besuche von 1-3 Kursen berechtigt
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0290,
von Balkenbis Ball |
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, die Balken eines Gebäudes in die Wand oder Mauer des Nachbars einzuschieben und darin ruhen zu lassen. Es ist dies eine Servitut, welche dem Berechtigten am Gebäude des Nachbars zusteht, aber besonders erworben werden muß. Der Eigentümer der dienenden Sache
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0598,
Bedingung |
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von der freien Handlung des bedingt Berechtigten oder des bedingt Verpflichteten oder von der freien Handlung eines Dritten. Ist in den beiden erstern Fällen die B. auf ein bloßes Wollen gestellt, wie z. B.: "mein Neffe soll mein Erbe sein, wenn er will", so
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1% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0457,
Inkasso ("schwarze Listen", Gebühren, Verantwortlichkeit der I.-Geschäfte) |
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von den gewerblichen Schutzgemeinschaften (s. d., Bd. 14) geführten Listen weniger berechtigt. Denn diese, von Handwerkern in Dresden ins Leben gerufen (Gründer waren der Schneidermeister J. G. Theilig und der Schuhmachermeister K. Knöfel), beschränken
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1% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0055,
Arbeiterschutzgesetzgebung (Italien) |
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, daß in der Textilindustrie einige Werke mit 12stündiger Arbeitszeit noch stets an zwei Wochentagen 4-5 Überstunden gearbeitet haben. Die Nachtzeit dagegen ist nicht häufig; es wurden nur gegen 13,000 Arbeiterinnen nachts beschäftigt. Um den berechtigten Bedürfnissen
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0274,
von Erfüllungssurrogatebis Erfüllungszeit |
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272
Erfüllungssurrogate - Erfüllungszeit
gefchäfte nicht vorliegen, kann bei bloß wohl'
thätigen Verträgen der Berechtigte die Erfüllung
nur da fordern, wo sich der Verpflichtete aufhält
(I, 5, §. 210); bei andern Verträgen soll, wenn
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0086,
Arzt |
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und Krankenverbänden haben. Sie
sollen berechtigt sein, über das von dem Einzelnen
zu verlangende standesgemäße Verhalten durch ver-
einbarte ^tandesordnungen Regeln aufzustellen.
In allen deutschen Staaten sollen vom Staate an-
erkannte ärztliche
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0424,
von Forstbis Forstberechtigungen |
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Eigentümer des
letztern verpflichten, zum Vorteile des berechtigten
Grundstückes etwas zu dulden oder zu unterlassen,
was er sonst vermöge seines Eigentumsrechts unter-
sagen oder thun könnte; sie unterscheiden sich von
den forstlichen R eallast e n
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1% |
Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0813,
Gesetzeskunde |
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vino). Kognak.
" " Gallici. Franzbranntwein.
" " Rum. Rum.
Tinctura Absinthii. Wermuthtinktur.
" Aloes composita. Zusammengesetzte Aloetinktur.
" amara. Bittere Tinktur.
*) Weingeist und verdünnter Weingeist dürfen von dem Berechtigten
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1% |
Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0814,
Gesetzeskunde |
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ist von den Berechtigten sofort in ein jederzeit zur Einsicht der Steuerbeamten bereit zu haltendes Kontobuch einzutragen; dasselbe ist vierteljährlich abzuschliessen und an die Hebestelle einzureichen. (Die Abgabe von derartigem Spiritus an
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1% |
Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0257,
Germanische Kunst |
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Gebiete der "scholastischen Philosophie" kund; der Franziskaner Duns Scotus übte an den Offenbarungslehren eine scharfe Kritik und erkannte den Zweifel als berechtigt an, während die Gelehrten der Dominikaner, Albert der Große und vor allem Thomas
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1% |
Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0324,
Germanische Kunst |
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" Nachkommenschaft dazu berechtigt, gleich den Vorfahren die Fremden als Barbaren stolz zu verachten. Daß die persönlichen Träger der allbeherrschenden Gewalt der Kirche vorwiegend italische Volksgenossen waren, trug nicht wenig dazu bei. Dem
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1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0069,
von Gemeindekrankenversicherungbis Gemeindewaldungen |
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der den Gemeinden und öffentlichen Anstalten (Kirchen, Schulen, milden Stiftungen etc.) gehörigen Waldungen ist notwendig und berechtigt, um die Substanz dieses Grundvermögens, dessen Eigentümer juristische und ewige Personen sind, gegen Verringerung
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0364,
Helm |
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) Verwendung. Neben demselben kam unter der Regierung des Kaisers Friedrich III. (1440-93) der Spangenhelm (für das Schwert- und Kolbenturnier) auf, seitdem "Turnierhelm" im engern Sinn genannt, den nur turnierfähige Geschlechter zu führen berechtigt
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 1004,
von Intervenierenbis Intervention |
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berechtigt, auch ohne Anrufen zu intervenieren, wenn ihr eignes Interesse an der fraglichen Anordnung verletzt oder bedroht erscheint. So wären z. B. die Garantiemächte zur I. berechtigt, wenn eine Macht die Neutralität Belgiens (Vertrag von 1839
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1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0803,
von Klage, diebis Klaj |
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Gegenstand einer Privatklage gemacht werden. Nur wenn es im öffentlichen Interesse liegt, wird wegen solcher Beleidigungen oder Körperverletzungen von der Staatsanwaltschaft die öffentliche K. erhoben. Der Verletzte und zur Privatklage Berechtigte
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0155,
Krankenkassen (Krankenversicherungsgesetz vom 15. Juni 1883) |
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in jeder Gemeinde, so daß jedem Pflichtigen auch die Möglichkeit gegeben ist, sich zu versichern. Arbeiter, welche nicht versicherungspflichtig sind, sowie Dienstboten sind berechtigt, in die Gemeindekrankenkasse einzutreten. Mehrere Gemeinden können
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1% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0050,
von Arbeiterversicherungbis Arbeiterwohnungen |
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"
" " " IV " 30 "
Die Beiträge entrichtet der Arbeitgeber, welcher berechtigt ist, die Hälfte derselben bei der Lohnzahlung in Abzug zu bringen. Hierbei hat er sich der Marken zu bedienen, welche die Versicherungsanstalten
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0043,
von Abfasenbis Abführen |
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ihm die Sache vom Eigentümer entzogen. Auf dem Gebiete des sog. Agrarrechts spricht man von A., wenn die Ansprüche des an einer Gemeinheitsteilung, Servitut- oder Reallastenablösung als Berechtigter Beteiligten abgegolten werden. Auf dem Gebiete des
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0754,
von Gemeingefühlbis Gemeinheitsteilung |
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.) durchgeführt. Im Sinne der
Gemeinheitsteilungsordnungen bedeutet G. dann auch die Realgemeinde, d.h. die Korporation der zur Benutzung der gemeinschaftlichen Länderei berechtigten
Gemeindegenossen
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0667,
von Rechnungsmünzenbis Recht |
Öffnen |
Ansprüche die rechten Mittel gewählt werden, daß aber auch dem berechtigten Kerne der von der öffentlichen Meinung getragenen Ansprüche entsprochen werde, ist die Aufgabe einer weisen, klugen und kraftvollen Gesetzgebung und Regierung. Sind sie dieser
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0942,
von Trägerwellblechbis Tragödie |
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. Durch diese Dichter ist sie zur wirksamsten aller Dichtungsgattungen geworden, zur anschaulichsten und ergreifendsten Darstellung des Menschen in seinem Handeln und Leiden. Der einzelne Mensch, mag er noch so berechtigte Zwecke verfolgen, verfällt
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0261,
von Verein zur Förderung des Deutschtums in den Ostmarkenbis Vererblichkeit |
Öffnen |
der Rechte nach dem Tode eines Berechtigten auf einen andern Berechtigten. (S. Erbrecht und Gesetzliche Erbfolge.) Lehen und Familienfideïkommisse gehen auf die durch das Lehnsrecht oder die Fideïkommißstiftung bestimmten Nachfolger, also wenn dies
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0265,
von Verfolgungswahnbis Vergerio |
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; im
Privatrecht die Anordnung desjenigen, dem eine privatrechtliche Gewalt zusteht, z.B. des Vaters oder des Vormunds über die Erziehnng des Hauskindes oder Mündels,
die Anordnung des Berechtigten oder eines Dritten
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0277,
von Verlängerungszettelbis Verlobung |
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eine Schadenersatzklage vor. Jedoch wird durch eine Mitteilung, deren Unwahrheit dem Mitteilenden unbekannt ist, dieser nicht zum Schadenersatz verpflichtet, wenn er oder der Empfänger der Mitteilung an ihr ein berechtigtem Interesse hat. Nach österr. Recht
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0803,
von Witwatersrandgebirgebis Witwenvögel |
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, die auf der
Grundlage der Versicherung stehen, und in solche, die durch Schenkungen, Vermächtnisse u.s.w. ein Kapitalvermögen besitzen, aus dessen Zinserträgnissen
eine gewisse Summe gleichmäßig unter die berechtigten Witwen verteilt wird. Häufig
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0309,
von Verwandtschaftszuchtbis Verzierung |
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Wechsel oder plötzlicher Übergang der Harmonie aus Kreuz(♯)-Tonarten in die gleich klingenden Be(♭)-Tonarten, oder umgekehrt. Eine derartige V. ist in erster Linie berechtigt, wenn eine unerwartete Hebung oder Herabdrückung der Stimmung stattfindet
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1% |
Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0817,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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. Der Prokurist ist nur dem Prinzipal gegenüber berechtigt und verpflichtet für seine Thätigkeit; Dritten gegenüber erzeugt dieselbe weder Rechte noch Verbindlichkeiten. Wird die Prokura mehreren Personen zur gemeinschaftlichen Zeichnung der Firma ertheilt, so
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Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0829,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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als bequemes Zahlmittel und erleichtert das Einziehen der Aussenstände, besonders derjenigen an anderen Orten. Wechselfähig ist in Deutschland Jeder, der zur Selbstverwaltung seines Vermögens berechtigt ist und sich durch Verträge verpflichten kann
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1% |
Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0830,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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der Ausstellung ab.
Protest ist eine Beglaubigung, dass der Wechselinhaber rechtzeitig alles gethan hat, um Bezahlung zu erhalten. Protest zu erheben berechtigt ist nur ein Notar oder ein Gerichtsbeamter.
Protest kann erhoben werden schon am Verfalltage
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1% |
Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0140,
Die hellenische Kunst |
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das Eigentümliche dieses Bildwerkes. Im Vergleich damit erscheinen die Formen des Diskoswerfers (Fig. 105) weicher, so daß mir die Zuweisung desselben an einen Meister der Phidias-Schule, vielleicht Alkamenes, berechtigter erscheint, als die Annahme
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0751,
Arbeiterfrage |
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Anschauungen, ihre sittlichen Bestrebungen höhere geworden sind.
Die A. gehört zu den schwierigsten Problemen, die je Völker in der Geschichte sich gestellt haben. Es kann daher nicht wundernehmen, daß die Ansichten über das Maß des Berechtigten
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0344,
von Banngewerbebis Banquet |
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nicht bloß innerhalb eines gewisses Bezirks keine andre Brauerei errichtet werden durfte, sondern auch alle Schenk- und Gastwirte, bisweilen selbst alle Privatpersonen gehalten waren, nirgends als von dem Berechtigten ihren Bierbedarf um
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0305,
von Obligationenrechnungbis Obmann |
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. Wenn ich z. B. drei Personen 60 Mk. schulde, so bin ich eben jeder einzelnen 20 Mk. schuldig, und es liegen so drei Obligationen vor. Anders wenn die mehreren Gläubiger solidarisch, d. h. aufs Ganze, berechtigt (Correi credendi) oder die mehreren
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0344,
Preußen (Bildungsanstalten) |
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einjährigen Militärdienst waren außer diesen noch 33 andre Anstalten (darunter 16 Landwirtschaftsschulen) berechtigt.
Die Universitäten bestehen in der Regel aus vier Fakultäten: einer theologischen, juristischen, medizinischen und philosophischen
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0084,
von Aussabis Aussetzung des Strafvollzugs |
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Strafgesetzbuchs zur Seite steht. Nach dem genannten Paragraphen sind Äußerungen, welche »zur Wahrnehmung berechtigter Interessen« gemacht werden, nur dann strafbar, wenn »das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Äußerung oder aus den
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0885,
Staatsschulden (aller Länder der Welt) |
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: eingetragenen Gläubiger, seinen gesetzlichen Vertretern, Bevollmächtigten und Rechtsnachfolgern von Todes wegen sowie bezüglich der oben unter 3) und 4) bezeichneten Gläubiger den zur Revision der Kassen derselben berechtigten öffentlichen Behörden
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0915,
Studienreform (pharmazeutische etc. Fakultäten; Mittelschulen) |
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abgelegt. Nach Bestehung dieser Prüfungen findet dann die Sponsion statt, bei welcher dem Kandidaten das Diplom eingehändigt wird; diese Sponsion berechtigt ihn zur Führung des Titels eines Magisters der Pharmazie; die Erwerbung des Doktorats
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0677,
von Anson-Archipelbis Anspruchsverjährung |
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. In der Regel läuft die Verjährung, namentlich die ordentliche von 30 Jahren, auch wenn der Berechtigte den Anspruch nicht kennt; für die kürzern Fristen ist vielfach vorgeschrieben, daß die Verjährung erst seit der Wissenschaft des Berechtigten läuft
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0150,
von Ausgangszöllebis Ausgleichungsrechnung |
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auszugleichen.
Als berechtigt, die Ausgleichung zu fordern, werden im Gemeinen Rechte nur angesehen Abkömmlinge (s. d.), welche neben andern Abkömmlingen einen gemeinschaftlichen Vorfahren auf Grund der gesetzlichen Erbfolge beerben, oder welche zwar auf Grund
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1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0952,
von Dépôt de la guerrebis Deprekatur |
Öffnen |
950
Dépôt de Ia guerre - Deprekatur
ein besonderes "Komtor der Reichshauptbank für
Wertpapiere" in Berlin (Iägerstrahe 34/36) besteht,
das allein zur Annahme solcher D. berechtigt ist.
D. zur Sicherung einer Bankschuld kommen na
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0279,
von Dienstauszeichnungenbis Dienste (persönliche) |
Öffnen |
dingliches Necht
an fremder Sache, sie sei ein Grnndstück oder be-
weglich. Die Sache selbst dient dem Dienstbarkeit-
berechtigten, der Eigentümer der dienenden Sache
hat das zu dulden, oder er hat etwas zu unter-
lassen (z. B. einen Nenbau
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0865,
Flaggen |
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Schiffe (s. Schiffsregister ) berechtigt, diese aber zugleich verpflichtet. Die Flagge ist das äußere Zeichen der
deutschen Nationalität, bewirkt somit die Pflicht des Gehorsams und giebt den Anspruch auf Schutz durch die deutsche Staatsgewalt
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0426,
von Furobis Fürst (staatsrechtlich) |
Öffnen |
und allein aus dem Geschäft
berechtigt und verpflichtet werde; vielmehr kann man
recht wohl im eigenen Namen handeln, also felber
ausschließlich berechtigt und verpflichtet werden, aber
zugleich für fremde Rechnung, also mit der Wirkung
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0944,
von Gesindekrankenkassenbis Gesindeordnungen |
Öffnen |
Landesgesetzes eine besondere
Krankenversicherung der Dienstboten, durch welche
denselben insbesondere freie Kur in Krankheits-
fällen gewährt wird. Nach Reichsgesetz sind die
Dienstboten nnr berechtigt, freiwillig der Gemeinde-
krankenversichernng (s
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0544,
von Imperativbis Imperial Institute |
Öffnen |
542
Imperativ - Imperial Institute
oder notwendig war, hierdurch das Vermögen des
Berechtigten bereichert, ohne daß derselbe ein Recht
hierauf hätte. Aus diesem Grunde wird in solchen
Fällen, oft mit Berücksichtigung des guten oder
bösen
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0603,
Inhaberpapiere |
Öffnen |
selbst hervorgeben
(Schweizer Obligationenrecht Art. 847) oder welche
ihm gegen den Präsentantcn unmittelbar zustehen
(Deutscher Entwurf); er ist nach dem Sächs. Bürgerl.
Gesetzb. §. 1045 nicht berechtigt, aus der Art" der
Erwerbung der Urkunde
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0116,
von Kapitalismusbis Kapitän |
Öffnen |
, daß die kapitalistische
Produktionsweise ein notwendiges, folglich auch
berechtigtes Glied in der histor. Entwicklung der
menschlichen Kultur ist und gegenüber der frühern
Sklavenwirtschaft einen Fortschritt bildet. K. wird
auch die Herrschaft
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0485,
von Provinzialratbis Provision |
Öffnen |
) die Verleihung eines Kirchenamtes, welche der Kirchengewalt zusteht. Sie ist ordinaria, wenn sie durch den ordnungsmäßig Berechtigten vorgenommen wird, also bei niedern Ämtern durch den Bischof, entweder frei (collatio libera) oder gebunden an den
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0794,
von Retoroabis Retrakt |
Öffnen |
792
Retoroa - Retrakt
Retoroa, eine der Tubuai-Inseln, s. Rurutu.
Retorsion (vom lat. retorquēre, zurückdrehen), das völkerrechtliche Zwangsmittel der Erwiderung einer an sich berechtigten, aber einen andern Staat oder dessen Angehörige
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0089,
Arzt |
Öffnen |
. Landcsbehörde zur end-
gültigen Entscheidung zu. Die Oberaufsicht über
die Kammer und ihre Thätigkeit wird von der polit.
Landesbehörde geübt. Dieselbe ist berechtigt, im
Falle der Überschreitung des Wirkungskreises der-
selben oder gesetz
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0996,
von University extensionbis Unlauterer Wettbewerb |
Öffnen |
oder verbreitet, die geeignet sind, den Betrieb des Geschäfts oder den Kredit des Inhabers zu schädigen, es müßte denn der Mitteilende oder der Empfänger der Mitteilung an ihr ein berechtigtes Interesse haben, eine Ausnahme, die zum Schutze der geschäftlichen
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0729,
von Wildbad Brennerbis Wilde Jagd |
Öffnen |
.
Wilddeputat, s. Deputat.
Wilddiebstahl, im engern Sinne (Jagdvergehen) die Ausübung der Jagd an Orten, an denen zu jagen der Thäter nicht berechtigt ist, wogegen der Diebstahl an Wild aus umschlossenem Gehege oder an gezähmten jagdbaren Tieren
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0958,
Zeuge |
Öffnen |
956
Zeuge
sind regelmäßig an ihrem Amtssitze, aktive Mitglieder des Bundesrats an dessen Sitze, Mitglieder eines deutschen Parlaments während der Sitzungsperiode am Sitze des Parlaments zu vernehmen. Zur Zeugnisverweigerung sind berechtigt nahe
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0102,
von Unterführungbis Unterhaltspflicht |
Öffnen |
Stande des Empfängers und den Mitteln oder dem Erwerb des Pflichtigen richtet (Bürgerl. Gesetzb. §. 1610), soll der Pflichtige, wenn der Unterhaltberechtigte sich gegen ihn so betragen hat, daß dieser zur Enterbung berechtigt wäre, oder wenn
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1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0348,
von Kachektikbis Kacheln |
Öffnen |
, die von Marabuts gebildet wird. Die Gesetzgebung geht von der Dschemma oder allgemeinen Versammlung des Ortes aus, in der jeder zu erscheinen berechtigt ist, der sich im Besitz einer Flinte befindet. Die Steuern, welche die Sawia erhebt, dienen dazu, die Armen zu
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0616,
von Rangschiffahrtbis Rangun |
Öffnen |
, aufVambus-
pfählen ruhende Holzhäuser, aber auch viele stattliche
Naugun (Situatiouöplan).
vermögen fließt nach §. 42, soweit es nicht zur Be-
friedigung der Nealgläubiger, d. h. Absondcrungs-
berechtigten, und zur Tilgung der besondern Masse
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1% |
Mercks →
Hauptstück →
Der Deutsche Zolltarif:
Seite 0669,
Der Deutsche Zolltarif |
Öffnen |
Beziehung den berechtigten Anforderungen.
An Stelle des alten Zollvereins, welcher kein eigenes Finanzbedürfnis gehabt hatte, war 1871 das Deutsche Reich getreten, dessen
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1% |
Drogisten →
Erster Theil →
Droguen:
Seite 0282,
Olea äthérea, ätherische Oele |
Öffnen |
in der dritten Dezimale vorkommen,ohne dass deswegen der Verdacht einer Verfälschung berechtigt ist,allein grössere Differenzen sind ausgeschlossen.
Óleum abíétis. (Ol. Pini foliórum.)
Fichtennadelöl, Waldwollöl.
Wird aus Fichtennadeln als Nebenprodukt
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1% |
Kuenstler →
Hauptstück →
Lexikon:
Seite 0307,
von Knablbis Knaus |
Öffnen |
Hoffnungen berechtigte. 1870 machte er den Feldzug als Husar mit und brachte von daher eine Reihe von sehr lebendig aufgefaßten Kriegsscenen. Mit einem Reisestipendium begab er sich 1875 nach Rom und malte dort sein erstes durchschlagendes Bild
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1% |
Kuenstler →
Hauptstück →
Lexikon:
Seite 0554,
von Webbbis Weber |
Öffnen |
Medaillen, erregte durch seine ersten Schöpfungen der idealen Plastik große Aufmerksamkeit und berechtigte zu großen Hoffnungen. Dahin gehört besonders die 1876 in Gips, 1878 in Marmor ausgeführte Gruppe eines Kriegers, der, einen verwundeten Jüngling
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0048,
von Ablozierenbis Abner |
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in Berlin getreten ist. Das Ablösungsverfahren, welches in
den einzelnen Staaten sehr verschieden normiert ist, wird regelmäßig nur
auf Antrag ("Provokation") des Berechtigten oder des Verpflichteten
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0264,
Aktie und Aktiengesellschaft (Staatsaufsicht) |
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der Superdividende berechtigt. Bei Auflösung der Gesellschaft und erfolgender Vermögensverteilung wird ihm der bereits ausgezahlte Aktienbetrag natürlich in Anrechnung gebracht.
Die Aktiengesellschaft. Staatsaufsicht.
Notwendiges Erfordernis
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0361,
von Alignybis Alimosch |
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. Das Quantum der Alimentationsleistungen wird im Zweifel vom Richter nach den Bedürfnissen des Berechtigten und dem Vermögen des Verpflichteten bestimmt. Die Alimentationsverbindlichkeit (Alimentationspflicht) hat ihren Grund entweder in einem Vertrag
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0665,
von Anwenderechtbis Anzeige |
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der Anweisungen ist der Check (s. d.).
Anwenderecht (Recht der Anwende), die deutschrechtliche Servitut, vermöge deren der Berechtigte auf des Nachbars Grundstück den Pflug umwenden darf. Ist es dabei gestattet, auch das Zugvieh auf den fremden
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0041,
von Auctoramentumbis Audenaerd |
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ist der Verklagte berechtigt, dem Klagantrag zu genügen. Wird dagegen die Behauptung des Beklagten von dem Benannten als richtig anerkannt, so ist der letztere berechtigt, mit Zustimmung des Beklagten an dessen Stelle den Prozeß zu übernehmen. Des Klägers
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0248,
von Baderbis Badeschwamm |
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berechtigt ist, also s. v. w. Barbier. Schon die Griechen hatten ihre Aleipten, Badediener, welche das Reiben und Salben im Bad besorgten, nebenher auch schröpften und zur Ader ließen. An den öffentlichen Bädern der Römer gehörten solche Personen zur
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0473,
Bauernkrieg (die zwölf Artikel) |
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sie die ersehnte Reichsreform mit Einem Schlag zu erreichen hofften. Allerdings vermischten sich mit dem gesunden und berechtigten Kern derselben auch revolutionäre sozialistische Tendenzen, und die rohe Zügellosigkeit der Massen brach bald hervor
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0361,
Braunschweig (Handel, Staatsverfassung und Verwaltung) |
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Regentschaft Berechtigter die Regentschaft für die Dauer der Verhinderung des Thronfolgers am Regierungsantritt übernommen hat; würde der Regierungsantritt des Thronfolgers oder die Übernahme der Regierungsverwesung durch einen berechtigten Regenten nicht bis
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0368,
von Braunschweiger Mummebis Brausepulver |
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dessen die Einfuhr fremden Biers oder Branntweins innerhalb des Bannbezirks untersagt und die Bewohner gezwungen werden konnten, ihren Bedarf bei den Berechtigten zu entnehmen. Derartige ausschließliche Gewerbeberechtigungen sind jedoch nach
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0915,
von Deviierenbis Devolution |
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, in denen das Devolutionsrecht in Ausübung kommen kann, ist schon durch das dritte Konzil vom Lateran (1179) die Verleihung der Kirchenämter besonders hervorgehoben. Hier gilt die allgemeine Regel, daß, sobald der zur Provision Berechtigte
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 1007,
Diplomatie |
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Weise von den einseitigen Vorteilen und Machtzwecken des eignen Staats als der alleinigen Norm ihres Handelns aus. Die moderne D. steht auf einer doppelten Grundlage: auf dem Gesamtrecht einer europäischen Staatengesellschaft und auf dem berechtigten
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0679,
von Entscheidungsgründebis Entwährung |
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. evictio), Besitzentziehung, namentlich Entziehung einer Sache, welche man durch einen Rechtsakt erworben hat, durch einen besser Berechtigten. Eine Sache wird entwährt oder evinziert, wenn demjenigen, der sie von jemand erworben, z. B. gekauft hat
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0709,
von Epoptenbis Epos |
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kann durch ein (wirkliches oder doch anscheinendes) Wunder ganz wider berechtigte Erwartung ausfallen. Vom dramatischen Helden wie vom Zuschauer des Dramas gilt das Gegenteil; jenen treibt es zur That, die sein Los, diesen zum Ausgang der Handlung
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0982,
von Extraversionbis Exzellenz |
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berechtigt zu sein. Als der Herzog von Nevers, der französische Gesandte in Rom, 1593 sich des Titels E. bediente, nahmen ihn zuerst alle übrigen fremden Gesandten in Rom (die venezianischen 1636) und mit der Zeit auch die an andern Höfen an. In Italien, wo
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 1004,
von Fabrikgoldbis Fabrikinspektion |
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die besten Sachverständigen, um die Gesetzgebung zu einer den thatsächlichen Verhältnissen und berechtigten Ansprüchen entsprechenden zu gestalten, um die im Interesse der Arbeiter notwendigen Maßregeln herbeizuführen, aber zugleich unpraktische
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 1005,
von Fabrikkassenbis Fabrik- und Handelszeichen |
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. eine unwürdige Stellung der Lohnarbeiter herbeigeführt oder sonst Bestimmungen getroffen werden, welche berechtigte Ansprüche der Arbeiter verletzen und diese notwendig erbittern müssen, ist es zweckmäßig, für die F. zugleich obrigkeitliche Genehmigung
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 1006,
von Fabrikzeichenbis Fabvier |
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bloß Fabrik-, sondern auch Handelszeichen. Dieselben sind nur solche Gewerbtreibende zu führen berechtigt, deren Firma im Handelsregister eingetragen ist. Während in Frankreich die Wahl der Form für die Zeichen nicht beschränkt ist, dürfen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0994,
von Gefährdeeidbis Gefälligkeit |
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von dem verpflichteten Grundbesitzer an den frühern grundherrlichen Berechtigten in Naturalien oder Geld als Zehnten, Handlöhne, Gilten und Grundzinse verschiedener Art abzutragen sind. Als Naturalleistungen an die Geistlichen nennt man sie auch wohl
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0041,
von Geistliche Güterbis Geithain |
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. Es verbietet (§ 1) alle Straf- und Zuchtmittel, welche ihrer Natur nach in das staatliche Gebiet hinübergreifen, während es anderseits das Prinzip anerkennt, daß die Handhabung einer berechtigten Zucht- und Strafgewalt den Religionsgesellschaften
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0064,
von Gemblouxbis Gemeinde |
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). Aber auch da, wo solche Sondergemeinden nicht bestehen, sind nur die eigentlichen Gemeindebürger zur Teilnahme an den vermögensrechtlichen Gemeindenutzungen berechtigt, und so besteht der wichtige Gegensatz zwischen der Bürgergemeinde
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0065,
Gemeinde (Gesetzgebung, Gemeinderecht, Gemeindeverfassung) |
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und selbständige, in der G. besteuerte Einwohner, berechtigt jeder Befähigte, welcher in der G. entweder das Heimatsrecht besitzt, oder zwei Jahre gewohnt und Steuern bezahlt hat, ohne Armenunterstützung empfangen zu haben oder sonst unwürdig zu
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0115,
von Gentlemanlikebis Gentz |
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115
Gentlemanlike - Gentz.
berechtigt sind, in der guten Gesellschaft zu verkehren. In diesem Sinn wird die Mehrheit "gentlemen" häufig gebraucht als Anrede: "Meine Herren", wie z. B. in der bekannten Anrede an beide Häuser des Parlaments: "My
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0267,
Getreidehandel und -Produktion (Geschichtliches, gegenwärtige Organisation) |
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berechtigten Personen etc. fort. 3) Festsetzung von Getreidepreistaxen, welche ebenfalls im Altertum beginnen, im deutschen Mittelalter und im neuern Polizeistaat ihren Höhepunkt erreichen und überhaupt mit den Satzungen und Marktordnungen gleichen Schritt
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0291,
Gewerbegesetzgebung (Entwickelung in Frankreich und Deutschland) |
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sind. Unentbehrliche Schranken solcher Art sind: 1) Obrigkeitliche Genehmigung für die Anlage und die Einrichtung gewisser Unternehmungen, durch welche Gesundheit, resp. Leben von Personen gefährdet oder sonst berechtigte Interessen Dritter verletzt
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0948,
Güterrecht der Ehegatten |
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; oft sind auch die Gläubiger des Mannes berechtigt, sich aus der Fahrhabe der Ehefrau bezahlt zu machen ("Die dem Mann traut, traut dessen Schuld" - "wem ich meinen Leib gönne, dem gönne ich auch mein Gut"). Bei Trennung der Ehe behält der Mann
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0961,
Gymnasium (neuere Entwickelung; die preußischen Lehrpläne) |
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. 1812). So gefestigt, widerstand das G. den kritischen Angriffen der nach Rousseaus Grundsätzen gebildeten Philanthropen im letzten Drittel des 18. Jahrh. stolz und im ganzen siegreich, nur weniges, auch von dem Berechtigten, aufnehmend, was jene
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0471,
Hessen (Großherzogtum: Staatsverfassung und Verwaltung) |
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ist im großherzoglichen Haus erblich nach Erstgeburt und Linealerbfolge, auf Grund der Abstammung aus ebenbürtiger, mit Bewilligung des Großherzogs geschlossener Ehe. In Ermangelung eines durch Verwandtschaft oder Erbverbrüderung zur Nachfolge berechtigten
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0929,
von Indolbis Indossieren |
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ist dann berechtigt, ein solches Blankoindossament auszufüllen, aber auch ohne dies weiter zu indossieren. Zum I. ist zunächst der Remittent, dann aber auch der Indossatar berechtigt, so daß der Wechsel durch sehr viele Hände gehen kann. Indessen kann
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0333,
von Jurisconsultusbis Juristische Person |
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bezeichnen und sich über Vorschläge zu verständigen, welche geeignet sind, die Rechtseinheit zu fördern. - Zur Mitgliedschaft im J. sind nur Sachverständige (Professoren und Doktoren der Rechte, Richter, Advokaten, Notare etc.) berechtigt. Nach seinen
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0891,
von Knutzenbis Koalition |
Öffnen |
für die Arbeiter diese ungünstige Lage und ermöglicht es ihnen, ihre berechtigten Ansprüche dem Arbeitgeber gegenüber durchzusetzen, sie erst macht die rechtliche Freiheit und Gleichberechtigung der Arbeiter beim Abschluß des Arbeitsvertrags auch zu
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0393,
von Ladenburgbis Ladmirault |
Öffnen |
indossierbares Warenpapier, auf welchem der Frachtführer dem Absender bestätigt, daß ihm (dem Frachtführer) bestimmte Waren zum Transport übergeben wurden, und daß er sich verpflichtet, dieselben dem zum Empfang berechtigten Inhaber des Ladescheins gegen
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0625,
von Legionärbis Legitimität |
Öffnen |
unabhängiges Recht sei; speziell in Frankreich diejenige Partei, welche den ältern Zweig der Bourbonen als berechtigt zur Regierung anerkannte, im Gegensatz zu den Organisten. In Spanien s. v. w. Karlisten.
Legitimität (neulat.), Gesetz
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