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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0954,
von Mobilgardebis Mobilisierung des Grundbesitzes und des Bodenkredits |
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952
Mobilgarde - Mobilisierung des Grundbesitzes und des Bodenkredits
können sich mit großer Freiheit bewegen. Im besondern versteht man unter M. K. solche Detachements, die ein im Aufstande begriffenes Gebiet mit zu durchstreifen haben, um
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50% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0882,
von Zermagnabis Zerteilende Mittel |
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.
Zerstreuungsspiegel, s. v. w. Konvexspiegel, s. Spiegelung, S. 141.
Zerstückelung des Grundbesitzes, s. Dismembration.
Zerteilende Mittel (Dissolventia), Arzneimittel, welche eine regelwidrige Ansammlung von Blut oder ausgeschwitzten
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0864,
Grundeigentum (Statistisches) |
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jede im Durchschnitt 10,5 Hektar umfaßte. Von dem gesamten Grundbesitz hatten 56 Proz. der Güter einen Umfang bis zu 5 Hektar, 75,6 Proz. bis zu 10 Hektar, 30 Proz. von 5 bis 20 Hektar, und nur 4,8 Proz. waren 40 und mehr Hektare groß. Diese Verteilung
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0786,
Reichsbank, deutsche (Lombardgeschäft) |
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. aufgewendet wurde. Allein man solle sich erinnern, daß die Bank den Grundbesitzern doch noch nach sehr viel andern Richtungen hin geholfen habe. Es sei ein verbreiteter Irrtum, daß der Grundbesitz die Reichsbank nur zum Zwecke der Beleihung
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0952,
Landwirtschaftlicher Kredit |
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950
Landwirtschaftlicher Kredit
Landwirtschaftlicher Kredit (Bodenkredit), nach dem Zweck der Kreditaufnahme entweder Besitzkredit oder Produktivkredit. Der erstere dient zum Erwerb von Grundbesitz oder zur Abfindung von Miterben und belastet
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0863,
Grundeigentum (geschichtliche Entwickelung; Statistisches) |
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863
Grundeigentum (geschichtliche Entwickelung; Statistisches).
wurden in Form von dauernden Naturalleistungen auf den Grundbesitz gelegt, und vielfach wußte die Kirche ihren Anspruch auf allgemeine Zehntbarkeit durchzusetzen.
So legte sich
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0028,
Agrarfrage (Mittel zur Abhilfe) |
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Produktivität des Bodens verkannte, führte je länger je mehr zu einer wachsenden Verschuldung und Zinsbelastung des Grundbesitzes, welche in der Regel größtenteils aus Eintragung von Erbteilen oder Kaufschillingsresten, zum kleinern Teile aus Meliorations
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0488,
Landwirtschaftlicher Kredit |
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selten zu erreichen sein wird.
Für den landwirtschaftlichen Grund- (Immobiliar-) Kredit ist unbedingt erforderlich, daß der kreditwürdige Grundbesitzer nach seiner Wahl kündbare oder auf bestimmte Zeit unkündbare, oder unkündbare und amortisierbare
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0493,
Grundeigentum |
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(die Grafen) und ebenso
die Biiä>öse und Klöster statt mit einem festen Geld-
einkommen mit Grundbesitz ans dem noch unbe-
setzten Lande oder mit Rodungsprivilegien auszu-
statten. Der König selbst lebte mit seinem Gefolge
von den Erträgen
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0610,
Höferecht |
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. Güter vom 20. Mai 1858; Gesetz über die Vererbung der Ritter- etc. Güter vom 20. Mai 1858; Gesetz, den bäuerlichen Grundbesitz betreffend, vom 28. März 1874) und in Schaumburg-Lippe (Gesetz, betreffend die Rechtsverhältnisse der Bauernhöfe, vom 11
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0489,
Landwirtschaftliche Unternehmungsformen |
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, ebendort, S. 631 ff.; Rodbertus-Jagetzow, Zur Erklärung und Abhilfe der heutigen Kreditnot des Grundbesitzes (Jena 1868-69, 2 Bde.); L. v. Stein, Die drei Fragen des Grundbesitzes und seiner Zukunft (Stuttg. 1884); Derselbe, Bauerngut und Hufenrecht
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0785,
Reichsbank, deutsche (Geschäftsbetrieb) |
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Kaufmann, dem Fabrikanten, Handwerker und Grundbesitzer Kredit in genügendem Maße zur Verfügung. Allein dagegen wurde geltend gemacht, daß die Reichsbank, wie schon bemerkt, enorme Kapitalien brach liegen habe, und daß das Bankkapital im Deutschen Reiche
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0787,
Reichsbank, deutsche (Diskontogeschäft) |
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771
Reichsbank, deutsche (Diskontogeschäft).
Äquivalent für die Ausstellung eines eignen Wechsels durch den Grundbesitzer. Die Verbindung des Lombardverkehrs mit solchen »Lombardwechseln« habe sich bei der Darlehnskasse in Königsberg trefflich
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0450,
von Heinrichbis Heißluftmaschine |
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der Kreditnot, namentlich der kleinern Grundbesitzer, verstopft wird, zunächst vorausgehen, wenn die Heimstättegesetzgebung nicht mehr Schaden als Nutzen anrichten soll. Sehr viel im Sinne einer größern Stabilisierung der Besitzverhältnisse auf dem flachen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0137,
Adel |
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-german. Staatswesens, wo sich der Lehnsstaat am stärksten entwickelte, ist der A. aus den zwei Faktoren entstanden: aus großem Grundbesitz und aus berufsmäßiger Waffenfähigkeit und Kriegsbereitschaft. Denn auch die hohen Staatsämter der großen
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0953,
von Landwirtschaftliches Betriebssystembis Landwirtschaftliche Vereine |
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Reinertrag, ohne daß dieser Verzinsung ein mit Hilfe der Schuldaufnahme erhöhter Ertrag gegenüber stände. Nach den Erhebungen im Königreich Preußen kann man annehmen, daß der bäuerliche Grundbesitz im Durchschnitt bereits die Verschuldung des ersten
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0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0983,
von Tributbis Trichine |
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grundbesitzende Bürger in den T. Aber 312 v. Chr. ließ der Censor Appius Claudius alle Bürger, auch Freigelassene ohne Grundbesitz, aus polit. Gründen in alle T. einschreiben. Die Censoren drängten wieder 304 alle Bürger ohne Grundbesitz, sowie
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0022,
Agrarfrage (Gegenwärtige Agrarverhältnisse) |
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der Grundeigentums- und Hypothekenverkehr bewegt, da sie die Entstehung kleinerer Grundbesitzungen hemmen; doch findet sie in den bestehenden Verhältnissen selbst ein schweres Hindernis. Ernste Gefahren dürften sich aus der A. für England nicht
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0862,
von Grundbuchführerbis Grundeigentum |
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, gesellschaftliche und politische Zustand eines Volkes in hohem Grad von der Verteilung des Grundbesitzes abhängig. Am Altertum sind die römischen Zustände des Grundeigentums von besonderm Interesse. Die ziemlich gleichmäßige Verteilung des Grund und Bodens
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0865,
von Grundeisbis Grundgefällsteuer |
Öffnen |
865
Grundeis - Grundgefällsteuer.
feste Bindeglied eines gediegenen, selbständigen Mittelstandes fehlt, wird die Gesellschaft immer leicht der Gefahr einer sozialen Umwälzung ausgesetzt sein. Insbesondere ist der Grundbesitz ein echter Hort
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0489,
Österreich, Kaisertum (Wohlthätigkeitsanstalten, Landwirtschaft) |
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, als Holzungsrechte, Weiderechte auf fremdem Grund, Feldservitute etc., wurden infolge des Patents vom 5. Juli 1853 reguliert und großenteils abgelöst. Rücksichtlich der Größe des Grundbesitzes herrscht im allgemeinen eine ziemlich weit gehende
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0999,
von Wilhelmbis Willems |
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Bestimmung zu treffen.
Doch gelangte man in der neuesten Zeit mehr zu der Erkenntnis, daß der bestehende Schutz für die Landwirtschaft unzureichend sei, denn der einzelne Grundbesitzer hat
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0609,
von Anemonölbis Anerkennung |
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die Tendenz gehabt, die Zersplitterung des Grundbesitzes im Wege der Erbteilung zu verhüten und den ungeteilten bäuerlichen Grundbesitz in die Hände eines vor den übrigen begünstigten Erben, des A., gelangen zu lassen. Diesem Zwecke wird auf verschiedenen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0513,
von Bauernlegenbis Bauernvereine |
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, die Einziehung von Bauernhöfen durch die ritterschaftliche Gutsherrschaft, um das eingezogene Banerngut dem eigenen Grundbesitz zu inkorporieren, im 16. und 17. Jahrh. in großem Umfang in Mecklenburg, Pommern u.s.w. ausgeübt; später schritt die Landesgesetzgebung
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0074,
Ungarn (Bevölkerung. Landwirtschaft) |
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; davon entfallen auf Äcker 11,66, Gärten 0,34, Weiden 2,96, Wiesen 3,73, Rohrgebiet 0,09, Weingärten 0,34, Waldungen 7,57, nicht steuerbare Flächen 1,49 Mill. ha. Der Grundbesitz verteilt sich im eigentlichen U. auf 1922327, in Siebenbürgen auf 563938
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Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0421,
Die Zeit der "Renaissance" |
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der Grundbesitz, wohl aber Handel und Gewerbe ihm liefern können. Je größer die Ohnmacht des Königtums war, desto günstiger wurde die Lage der Städte; denn sie gewannen dabei gleichwie die Lehensleute Unabhängigkeit und entwickelten sich zu Staatswesen. So geschah
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0297,
von Lord Lieutenant of Irelandbis Lorengel |
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Chancellor ernannt. Der L. L. ist meist Grundbesitzer der Grafschaft, oft ein hoher Adliger.
Lord Lieutenant of Ireland (spr. lĕftennĕnt ŏf eirländ), der höchste Beamte in Irland, der häufig auch als Vice-roy (Vicekönig) bezeichnet wird. Er ist das Haupt
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0199,
von Agraffebis Agrarische Gesetze |
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Landeszeitung" zur Folge hatte. Der agrarische Gedanke ist der früher schon von Rodbertus theoretisch formulierte, daß die neuere Gesetzgebung überwiegend dem Kapital, d. h. zunächst dem Geldkapital, zu gute komme und der Grundbesitz
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0066,
von Doppelacheniumbis Doppelbesteuerung |
Öffnen |
wegen ihres Gehalts, wegen Pension oder Wartegeld nur in demjenigen Staat zu besteuern, welcher die Zahlung zu leisten hat. Endlich ist noch verordnet, daß der Grundbesitz und der Betrieb eines Gewerbes sowie das aus diesen Quellen herrührende Einkommen
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0946,
Lübeck (Geschichte der Stadt) |
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Grundbesitz und einem Kapitalvermögen von etwa 1,450,000 Mk., das St. Johannis-Jungfrauenkloster und die Brigittenstiftung (Versorgungsanstalten für weibliche Personen), das Hospital zum Heiligen Geiste, das Irrenhaus, das Waisenhaus, die Kinderpfleganstalt
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0496,
Österreich, Kaisertum (Staatsverfassung und -Verwaltung) |
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der Abgeordneten ist aus 353 Mitgliedern zusammengesetzt, welche von den Wählerklassen des großen Grundbesitzes (in Tirol des adligen großen Grundbesitzer der Äbte und Pröpste, in Dalmatien der Höchstbesteuerten), der Städte, Märkte und Industrieorte
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0563,
Bayern (Verwaltung) |
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, die durch den Distriktsrat (Vorstand der Bezirksamtmann) vertreten wird. Dieser besteht aus den Vertretern der zu dem Verwaltungsbezirk gehörigen Ortsgemeinden, aus den Eigentümern des Grundbesitzes, von dem die höchste Grundsteuer im Distrikt entrichtet
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0493,
von Hypothekencertifikatbis Hypothekenschulden |
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. Die hypothekarische Verschuldung
hat auf dem Boden der herrschenden Kreditfreiheit
Mtder fortschreitenden Entwicklung des Wirtschafts-
und Verkehrslebens eine hervorragende Bedeutung
gewonnen. Beim städtischen Grundbesitz führte das
starke
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0828,
von Jagdregalbis Jagdzeug |
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826
Jagdregal - Jagdzeug
desherrn ist hier zwar nie anerkannt, indessen wird
der kleine Grundbesitz von den verschiedenen lokalen
Jagdberechtigungen des Landesherrn, der Ritter-
gutsbesitzer und der Städte belastet.
Die Selbstausübung
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0030,
Agrarfrage (Mittel zur Abhilfe) |
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Naturalteilung des Grundbesitzes erzwingt, geht die Grundeigentumsbewegung lediglich auf zunehmende Zersplitterung aus, die hauptsächlich durch das bedenkliche Mittel des Zweikindersystems hintangehalten wird. Ist auch zur Zeit durch die ungünstige Lage
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0031,
Agrarfrage (Litteratur) |
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löst in den Grenzen ihres Umfanges die ländliche Arbeiterfrage, indem sie durch Ansetzung von selbständigen Bauern den Bedarf an Lohnarbeit beschränkt und den schroffen Gegensatz zwischen Besitz und Arbeit aufhebt. Geht die Ansiedelung grundbesitzender
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0110,
Adel (Ausland) |
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(Marquis) führen. Größere Grundbesitzer sind im Neapolitanischen die Duchi und Principi, die aber, wie jene, keine wesentlichen Vorrechte vor dem Volk voraus haben. Im ehemaligen Kirchenstaat ist eine besondere Adelsklasse durch die Einverleibung
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0200,
Agrarpolitik |
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200
Agrarpolitik.
ältester Zeit gab es in Rom Gemeindeland, das sich durch Eroberungen beträchtlich vermehrte. Nur ein Teil des von den unterworfenen Städten abgetretenen Grundbesitzes wurde an ärmere Bürger verteilt (assignatio), der größere
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0584,
Anhalt (geographisch-statistisch) |
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Gesetz gleich und genießen gleiche Rechte und Pflichten. Der Landtag wird aus 36 Vertretern gebildet, von denen 2 der Herzog für die Dauer der Landschaftsperiode ernennt, 8 von den meistbesteuerten Grundbesitzern, 2 von den meistbesteuerten Handel
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0766,
Großbritannien (Landwirtschaft) |
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. Es betrug:
Ausdehnung des Grundbesitzes Zahl der Grundeigentümer Anteil am Grund und Boden (pro Mille) Anteil am Jahresertrag vom Grund und Boden (pro Mille)
England und Wales Schottland Irland Vereinigtes Königreich England und Wales
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0767,
Großbritannien (Viehzucht, Forstwesen) |
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767
Großbritannien (Viehzucht, Forstwesen).
geschlossen, daß Grundbesitzer, welche in verschiedenen Grafschaften Land besitzen, wiederholt in den Tabellen erwähnt sind etc., und schließt hieraus, daß die wirkliche Zahl der Grundeigentümer
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0861,
von Grundbegriffebis Grundbücher |
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-, Real-, Stock-, Transskriptionsbücher), öffentliche Bücher zur amtlichen Feststellung und Sicherung des Eigentums und der dinglichen Belastung von Grundstücken. Die große Bedeutung, welche der Grundbesitz für das gesamte Volksleben im Mittelalter
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0771,
Kirchenstaat (Geschichte: bis zum 10. Jahrhundert) |
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von einem römischen Priester gefälscht. Doch ist nicht zu bezweifeln, daß Konstantin und seine Nachfolger die römischen Bischöfe mit reichem Grundbesitz ausstatteten; allein diese erhielten keine weltliche Souveränität darüber. Förderlich
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0464,
von Landpflegerbis Landsassen |
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Personen aus der Zahl der Grundbesitzer und der Amtsvorsteher des Kreises in Vorschlag zu bringen. Dagegen erfolgt die Wahl der zur Stellvertretung des Landrats bestimmten beiden Kreisdeputierten jedesmal auf sechs Jahre durch den Kreistag
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0069,
Russisches Reich (Agrarverfassung) |
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Gouvernements, in Wilna, Grodno, Kowno, Minsk und einigen Kreisen von Witebsk, nähert sich der bäuerliche individuelle Grundbesitz mehr den westeuropäischen Zuständen. Man unterscheidet die bäuerlichen Wirte von den sogen. Gärtnern, die durchweg kleine
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0143,
Sachsen-Altenburg (geographisch-statistisch) |
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betrifft, so waren 19,590 Hektar
(14, 8 Proz. der Gesamtfläche) öffentlicher und
fiskalischer Grundbesitz (inkl. des nunmehr in herzogliches Hausgut umgewandelten
Anteils am Domanialvermögen), 2715 Hektar (2, 1 Proz
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0998,
Wildschaden (Ersatzpflicht für W.) |
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Wildschäden vorkommen, darf in Preußen die Ausübung der Jagd nicht ruhen, wenn auch nur ein einziger Grundbesitzer Widerspruch dagegen erhebt. Wenn die in der Nähe von Forsten belegenen Grundstücke, welche Teile eines gemeinschaftlichen Jagdbezirkes
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0070,
von Absenderbis Absicht |
Öffnen |
Abwesenheit der dortigen großen Grundbesitzer, meist engl. Lords, von ihren Gütern bezeichnet. Der A. ist von den größten Nachteilen begleitet. Die Wirtschaft wird regelmäßig nur dann allen Anforderungen eines zweckmäßigen Betriebes entsprechen, wenn, selbst
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0% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0733,
von Bülow (Margarete von)bis Bulthaupt |
Öffnen |
1788 als Lieutenant in die hannov. Armee ein, schied jedoch 1790 bereits wieder aus. Nachdem er in Rostock und Jena studiert hatte, ließ er sich als Grundbesitzer in Pommern nieder und erwarb u. a. 1804 das Gut Cummerow im Kreise Regenwalde. Seit
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0090,
Deutsches Recht |
Öffnen |
Grundlagen der karoling. Monarchie zu dem Lehnsstaat und zu der Zersplitterung und Schwäche des spätern Deutschen Reichs vermittelte das Anwachsen großen Grundbesitzes in den Händen Einzelner. Der kleine Grundbesitz verlor dem gegenüber seine
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0747,
von Gemeindeschuldenbis Gemeindesteuern |
Öffnen |
in Baden und Nassau' ein gemischtes
System mit überwiegen des Grundbesitzes bestebt
iu den Landgemeinden der sieben alten Provinzen
von Preußen und in Sckleswig-Holstein. Nach der
preuß. Landgemeindeordnung für die sieben
östl. Provinzen
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0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0575,
von Kononbis Konrad II. (römisch-deutscher Kaiser) |
Öffnen |
bis an die Mündung des La-Plata für Spanien
unterwarfen und die vom Hofe mit hohen Adels-
titeln, ausgedehntem Grundbesitz und vielfachen
Privilegien hinsichtlich der Steuern und Kolonial-
vcrwaltung belohnt wurden. Die Abkömmlinge der
K
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0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0932,
von Landklimabis Landois (Herm.) |
Öffnen |
, Deutsche. Die Abschaffung des privaten Grundbesitzes, die Bodenverstaatlichung, ist eine Hauptforderung aller socialistisch-kommunistischer Schulen. In England bildeten sich zu Anfang der siebziger Jahre mehrere Vereine zur Erstrebung dieses Ziels
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0724,
Österreichisch-Ungarische Monarchie (Verfassung) |
Öffnen |
inländischen, durch ausgedehnten Grundbesitz hervorragenden Adelsgeschlechter, denen der Kaiser die erbliche Reichsratswürde verleiht (66), aus 9 Erzbischöfen und 8 Fürstbischöfen und 130 auf Lebenszeit durch den Kaiser ernannten Mitgliedern. Die Zahl
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0931,
Sicilien (Insel) |
Öffnen |
Zeit vergeben, wodurch es dem Pachter sehr schwer wird, Verbesserungen einzuführen. Wo dagegen der Grundbesitz mehr geteilt ist, haben auch die neuern Methoden der Landwirtschaft Eingang gefunden. Mit dem großen Grundbesitz hängt es auch zusammen
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0829,
Österreichisch-Ungarische Monarchie |
Öffnen |
Arbeitseinkommen der einzelnen Familienglieder
nur der 250 Fl. übersteigende Betrag für das ein-
zelne Mitglied in Anrechnung gebracht wird). Diese
Steuerfreiheit wird für 99 Proz. aller Grundbesitzer
noch dadurch gesteigert, daß alle Grundbesitzer
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Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0331,
Germanische Kunst |
Öffnen |
es Patriziertum - hervorgegangen aus den grundbesitzenden freien Geschlechtern, welche Anteil an der Stadtgemarkung hatten, und die Handwerker, deren wirtschaftliches Dasein bloß auf dem Ertrag der Arbeit beruhte, und welche in den
^[Abb.: Fig
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0530,
Wassergenossenschaften |
Öffnen |
. und die Einführung desselben bei Städten (Annaberg 1897).
Wassergenossenschaften, Wassergesellschaften, korporativ organisierte Verbände (Associationen) von Grundbesitzern oder Pächtern, wie sie für das Deichwesen (s. Deich) schon seit alter Zeit vorkommen, zur
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0047,
von Ableitungsrechnungbis Ablösung |
Öffnen |
und Verpflichtungen dinglicher Art. Es hängt in Deutschland mit
dem Lehnswesen des Mittelalters, welches lange Zeit das öffentliche wie das private
Rechtsleben beherrschte, zusammen, daß der ländliche Grundbesitz zum
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0108,
von Adduktorenbis Adel (Deutschland) |
Öffnen |
des Adels mit dem Grundbesitz hindeutend), bevorzugter Stand, welcher sich in allen europäischen Ländern, mit Ausnahme von Norwegen und der Türkei, vorfindet. In übertragener Bedeutung wird die Bezeichnung A. allerdings auch auf Personen angewendet
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0217,
Ägypten (alte Kultur) |
Öffnen |
Staatsdiener, Richter, Schriftkundige, Ärzte, Baumeister etc. zu ihnen gehörten. Es war ihnen Enthaltsamkeit in Speisen und Getränken auferlegt und die Vielweiberei untersagt. Sie bildeten den Mittelpunkt und die Seele des ganzen Staatslebens; ihr Grundbesitz
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 1001,
Athen (Geschichte: Machtstellung) |
Öffnen |
nach dem Vermögen der Bürger in Grundbesitz festsetzte (Timokratie), so jedermann die Möglichkeit eröffnete, zu den höchsten Ämtern aufzusteigen, und doch den bestehenden Zustand, das Übergewicht des Adels, nicht mit einemmal beseitigte. Er teilte zu
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0312,
von Bandikutbis Bandmaß |
Öffnen |
hartherzigen Grundbesitzern Rache zu nehmen und dieselben durch die von dem Bund hierfür bestimmten Mitglieder ermorden zu lassen. Auch gegen die Pacht- und Zehnteinnehmer sowie gegen diejenigen, welche mit den vom Bund verfemten Grundbesitzern
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0462,
von Baudrybis Bauer |
Öffnen |
- und Arbeitsverhältnis gegen Tag- und Stücklohn landwirtschaftliche Arbeiten verrichten, sei es, daß sie mit etwas Grundbesitz angesessen sind, sei es, daß sie als sogen. Einlieger lediglich zur Miete wohnen; 2) die festen Lohnarbeiter, in den östlichen Provinzen
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0743,
Bergrecht (Ausbeute und Zubuße; Rechte des Grundeigentümers) |
Öffnen |
werden. Der Anspruch auf Grundentschädigung wird ausgeschlossen durch das grobe Versehen des Grundbesitzers, wenn dieser Gebäude oder andre Anlagen zu einer Zeit errichtet hat, wo ihm bei Anwendung gewöhnlicher Aufmerksamkeit die durch den Bergbau
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0112,
Bodenmelioration (rationelle Meliorationspolitik) |
Öffnen |
Unterscheidung der B. in Betracht, ob die B. schon auf einem Gut oder nur auf mehreren Gütern oder überhaupt nicht mehr von Privaten ausführbar ist.
A) Bei den Bodenmeliorationen, die schon auf Einem Gut ausführbar sind, hat nur der einzelne Grundbesitzer den
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0113,
Bodenmelioration (Maßregeln der Gesetzgebung und der Verwaltung) |
Öffnen |
- und Bewässerungsmeliorationen die gesetzliche Regelung des sogen. Wasserrechts. Es bedarf insbesondere der Sicherung des natürlichen Ablaufs des Niederschlagwassers. Kein Grundbesitzer, dessen Grundstück niedriger als andre gelegen ist, darf
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0114,
Bodenmelioration (die Gesetzgebung einzelner Staaten) |
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. Der Staat muß aber auch selber Bodenmeliorationen anordnen und ausführen, welche entweder wegen ihres großen Umfangs die Kräfte der Einzelnen übersteigen, oder welche im Interesse nicht bloß der betreffenden Grundbesitzer, sondern auch der gesamten
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0248,
Bosnien (Schulwesen, Charakter und Lebensweise der Bewohner; Ackerbau) |
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und Boden gehört fast ganz den Mohammedanern; die Dorfbewohner sind größtenteils Kmets, d. h. Bauern ohne eignes Land und eigne Wohnung, die Grundbesitzer entweder Begs, d. h. Nachkommen des slawischen, zum mohammedanischen Glauben übergetretenen
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0628,
von Bülow-Cummerowbis Bulthaupt |
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-Schwerin, trat 1788 als Leutnant in hannöverschen Militärdienst, verließ denselben jedoch schon 1790 wieder und studierte 1797-99 in Rostock und Jena. Als Grundbesitzer in Pommern zeichnete er sich nach 1806 durch patriotischen Widerstand gegen
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0714,
von Caccinibis Cachoeira |
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berechnet) und ist sehr dünn (15 Einw. auf 1 qkm). Die landwirtschaftlichen Verhältnisse sind trotz der Fruchtbarkeit des Bodens keine günstigen; der kleine und mittlere Grundbesitz sind selten. Das Land gehört meist großen Grundbesitzern, wird wenig
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0775,
von Deutscher Herrenordenbis Deutscher Orden |
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, wenngleich erst einige Wochen nach seinem eignen Tode, die päpstliche Bestätigung, 6. Febr. 1191. Sofort und in den nächsten Jahren flossen dem Hospital weitere sehr reichliche Schenkungen zu, zumal an Grundbesitz, zunächst in dem bald eroberten Akka
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 1017,
von Dismembratorbis Dispens |
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, unwirtschaftlicher Zersplitterung des bäuerlichen Grundbesitzes vorzubeugen, wo die Gefahr einer solchen bei freier Teilbarkeit in einer bäuerlichen Bevölkerung vorhanden ist, ist ein subsidiäres bäuerliches Intestaterbrecht (sogen. Anerbenrecht, Höferecht
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0573,
Elsaß-Lothringen (Unterrichtswesen, Volkssprache; Landwirtschaft) |
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hiernach die erste und vornehmste Nahrungsquelle der Bewohner, sie steht auf höherer Stufe im Elsaß als in Lothringen. Nachteilig wirkt vielfach das allgemeine Vorherrschen des kleinen Grundbesitzes, der noch dazu außerordentlich geteilt
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0636,
England (Ackerbau) |
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dadurch behilflich zu sein, daß sie den Gutsherrn zwingt, bei Kündigung für gemachte und noch nicht ausgenutzte Ameliorationen einen billigen Schadenersatz zu gewähren. Damit soll indes keineswegs gesagt sein, daß die Verteilung des Grundbesitzes in E
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0642,
England (Lokalverwaltung) |
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. In der Regel wird er in seinem Amt von einem besoldeten Deputy vertreten. Endlich muß in Verbindung mit der Rechtspflege noch des Coroner Erwähnung geschehen, welcher von den Grundbesitzern erwählt wird, und dessen Pflicht es ist, mit Beiziehung
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0707,
von Epistolarbis Epithelium |
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spartan. Ephoros, der (vermutlich nach dem Peloponnesischen Krieg) ein Gesetz vorschlug und durchsetzte, nach welchem es gestattet wurde, den ursprünglich zum unveräußerlichen Besitz der spartiatischen Familien bestimmten Grundbesitz durch Testament
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0774,
Fugger |
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wie bei Maximilian, der ihn in den Adelstand erhoben hatte, und bei Leo X., der ihn zum Pfalzgrafen des Lateran und Eques aureatus ernannte. Unter beiden Kaisern war er Rat. Seinen Grundbesitz vermehrte er durch neue Ankäufe, stiftete ein
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0107,
Genossenschaften (im Ausland) |
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nicht zur Anlage in Grundbesitz. Allerdings kann hierfür der Reservefonds
verwandt werden, doch wächst derselbe nur langsam zu einem nennenswerten Betrag an. Hiernach muß die
Gesellschaft anderweit
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0266,
von Getreidehalmwespebis Getreidehandel und -Produktion |
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örtlich und wirtschaftlich getrennt, und es beginnt die Notwendigkeit eines regelmäßigen Tausches, der Getreidehandel. Mit dieser Trennung treten auch Interessengegensätze hervor zwischen der ackerbautreibenden und grundbesitzenden Klasse einerseits
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0798,
Großbritannien (Geschichte: Heinrich VIII., Eduard VI., Maria die Blutige) |
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einschritt, ging Heinrich weiter, übertrug die bisher nach Rom gezahlten Annaten auf die Krone, hob die Klöster auf, zog deren Güter ein, welche ein Fünftel des gesamten englischen Grundbesitzes ausmachten und nun mit königlicher Freigebigkeit
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0809,
Großbritannien (Geschichte: Georg IV.) |
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die Steuern auf Grundbesitz, Handelsartikel und Lebensmittel erhöht werden, und diese lasteten mit ganz besonderer Schwere auf dem immer mehr zusammenschmelzenden Stande der kleinern Grundbesitzer und Gewerbtreibenden, während die Zahl der besitzlosen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0834,
Großbritannien (Geschichte 1881-1882) |
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versöhnen, verfehlte, ward gleichzeitig die Opposition der Grundbesitzer gegen die letztere immer heftiger. Die Landgerichtshöfe hatten inzwischen ihre Thätigkeit begonnen; fast in allen Fällen hatten ihre Entscheidungen eine Herabsetzung
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0838,
Großbritannien (Geschichte 1885-1887) |
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der Landliga nach eignem Ermessen die Reduktion der Pachtzinsen vornehmen sollten; verweigerten die Grundbesitzer ihre Zustimmung, so sollten die Pachter den Grundbesitzern überhaupt nichts zahlen, den ermäßigten Zins aber an jene Vertrauensmänner
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0869,
von Grundsteuerkatasterbis Grundstück |
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. Auch hat man hervorgehoben, daß eine seit langem bestehende stabile G. einer Reallast gleich zu achten sei, welche bei starker Mobilisierung des Grundbesitzes vom jetzigen Besitzer nicht getragen werde, weil er den Kaufpreis um einen entsprechenden
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0945,
von Gustaviabis Gut |
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.), ein Besitztum, Grundbesitz (geschlossene Güter als unteilbarer Grundbesitz), auch ein Vermögen überhaupt, wobei man unbewegliches und bewegliches G. unterscheidet. Im Handelswesen nennt man Güter im allgemeinen diejenigen Gegenstände, die ein
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0611,
von Hoffbis Hoffinger |
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und des Anerben ist gewahrt. Der Anerbe ist nicht mehr alleiniger Erbe in den Grundbesitz, sondern nur ein vor seinen Miterben bevorzugter Miterbe, dem allerdings das Eigentum an dem Gut, nicht aber auch der Wert desselben ausschließlich zufällt. Seine
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0857,
von Hypothekarische Klagebis Hypothetisch |
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Hypothekenbanken (Grundkreditanstalten, Bodenkreditanstalten, Crédits fonciers), Unternehmungen, die durch Aufnahme von Anlehen auf längere Zeit gegen Inhaberpapiere (sogen. Pfandbriefe) die Mittel erlangen, um dem Grundbesitz hypothekarische
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0996,
von Interessenbis Interessenpolitik und Interessenvertretung |
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auch ferner I. zwischen den einzelnen wirtschaftlichen Klassen, zwischen Grundbesitz, Handel und Industrie, zwischen Arbeitern und Arbeitgebern. Zins und Unternehmergewinn wachsen nicht auf Kosten des Arbeitslohns, sondern zugleich mit dem letztern
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0014,
von Kononbis Konrad |
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., spr. -kist-, "Eroberer"), in den ehemaligen span. Besitzungen Amerikas die Eroberer des Landes und deren Abkömmlinge, die als große Grundbesitzer dem Mutterland gegenüber eine fast völlige Unabhängigkeit bewahrten und Pachter, Lehnsleute, hörige
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0137,
Krain (Geschichte) |
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ist die weitgehende Zerstückelung des Bodens in kleine Besitzstände, welche auf die Zeit der französischen Okkupation zu Anfang des Jahrhunderts zurückzuführen ist; auf einen Grundbesitzer kommen im Durchschnitt nur 18½ Hektar Grundstücke, darunter 2¾ Hektar
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0359,
von Küstenverteidigungsfahrzeugebis Küstner |
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und die Markgrafschaft Istrien haben zwei abgesonderte Landtage. Der für Görz und Gradisca besteht aus 22 Abgeordneten: dem Fürsterzbischof von Görz, 6 Deputierten des großen Grundbesitzes, 5 der Städte und Märkte, 2 der Görzer Handelskammer, 8
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0454,
von Landgrafbis Landgut |
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.), in Nordamerika die vom Kongreß zum Zweck der Förderung von Bahnbauten an Eisenbahngesellschaften bewilligten Landschenkungen.
Landgut, ein mehr oder minder ausgedehnter, zum Betrieb einer Landwirtschaft (Ackerbau, Viehzucht) vereinigter Grundbesitz
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0466,
Landschaften (Kreditanstalten) |
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466
Landschaften (Kreditanstalten).
Hälfte dieses Wertes erhielt der Besitzer auf den Inhaber lautende Hypothekenbriefe (Pfandbriefe), für welche sein Gut haftete, die Landschaft (d. h. der gesamte Grundbesitz des Kreditvereins) aber Bürge
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0542,
von Lathyrusbis Latiner |
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Ritter.
Latifundĭum (lat.), ein Grundbesitz von sehr großem Umfang, wie dergleichen durch die patrizischen Okkupationen des Ager publicus im alten Rom in Menge entstanden waren; Latifundienwirtschaft, der Zustand eines Landes, bei welchem
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0055,
von Mafiabis Magazine |
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und namentlich den Grundbesitzern für die Garantie ihrer Sicherheit große Summen abpreßten. Das Unwesen hörte nicht auf, als Garibaldi 1860 die Compagnie d'armi auflöste, und die M. gilt in Sizilien bis heute für eine mächtige Genossenschaft, vor
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0104,
von Mahrbis Mähren |
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begünstigt. Die Teilung des Grundbesitzes ist sehr vorgeschritten, da auf einen Grundbesitzer nicht ganz 5 Hektar Grundfläche kommen. Der Boden ist mit 56 Proz. Ackerland, 27 Proz. des Bodens sind Wald, 8 Proz. nehmen Wiesen und Gärten, 6 Proz. Weiden
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0329,
von Odiösbis O'Donnell |
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, Alanen, Turcilinger, Rugier etc.), welche sich wegen Verweigerung des von ihnen verlangten Grundbesitzes in Italien gegen Orestes empörten. Er belagerte Orestes in Pavia, ließ ihn nach Eroberung der Stadt enthaupten und stürzte dessen Sohn Romulus
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0937,
von Pfandvertragbis Pfanne |
Öffnen |
Gesamtbetrag die Summe von 1500 Mk. übersteigt.
Nur ganz ausnahmsweise ist dem Gläubiger die eigenmächtig P. im Weg der Selbsthilfe gestattet. In dieser Beziehung hat sich die eigenmächtig P. (Schüttung, Schätzung) erhalten, welche der Grundbesitzer
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0215,
von Pomeroybis Pommern |
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. (wie in Mecklenburg) die meisten Verhältnisse des Landes; ihm gehören, wenn man als Scheide zwischen Groß- und Kleingrundbesitz das Maß von 100 Hektar für ein Besitztum annimmt, 55,4 Proz. des Grundbesitzes überhaupt an, mehr als in irgend einer andern
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