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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0882,
von Todeschinibis Todesstrafe |
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880
Todeschini - Todesstrafe
Südafrika einheimische Arten, dicke, oft sehr merkwürdig gestaltete, nach oben häufig geteilte niedrige Stämme mit großen Wedeln, von denen die sporentragenden keinen Unterschied in der Form zeigen. Einige Arten
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86% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0737,
von Todaustragenbis Todesstrafe |
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737
Todaustragen - Todesstrafe.
geschlachtet, daß die englische Regierung die sinnlose Verschwendung durch Verbote beschränkte. Dem Priester des Dorfs liegt die Pflege und das Melken der Kühe ob; außer den Priestern gibt es noch drei heilige
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0199,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Strafrecht. Proceß) |
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Geldbuße, s. Strafe
Gütereinziehung, s. Konfiskation
Konfiskation
Waldbuße
Körperliche Strafe, s. Strafe
Kastigation
Katze *
Knute
Züchtigung
Konventionalstrafe
Todesstrafe
Henker
Nachrichter
Scharfrichter
Justizmord
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0544,
von Guillotièrebis Guillotine |
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die vorzunehmenden Re-
formen (1788) gewann er die Volksgunst und wurde
m die Nationalversammlung gewählt, wo er sich
unter anderm für eine bei allen Ständen gleiche
Vollziehung der Todesstrafe durch Enthauptung
mittels eines einfachen Mechanismus
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0388,
von Schärenbis Scharlach (Farbstoff) |
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.
Scharfrichter , Nachrichter , Meister Hans ,
Meister Kämmerling , Schelm , seit dem Ende des Mittelalters übliche
Benennung für denjenigen, der die gerichtlich verhängte Todesstrafe der Enthauptung von Amts wegen vollstreckt
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0913,
von Guillotière, Labis Guilmant |
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, die Todesstrafe ohne Berücksichtigung des Standesunterschiedes und der Art des Verbrechens auf einerlei Weise zu vollziehen und dabei, damit der Akt möglichst schnell und sicher ausgeführt werde, eine Maschine in Anwendung zu bringen. Am 21. Dez. ward
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0340,
von Justizmordbis Jute |
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Todesstrafe; der Ausdruck wurde zuerst von Schlözer 1782 gebraucht, obwohl derselbe eigentlich nur dann am Platz wäre, wenn vorsätzlich und wissentlich ein Unschuldiger hingerichtet würde. Die Möglichkeit der irrtümlichen Verurteilung
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0798,
von Mordantbis Mordwinen |
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Landesherrn, in dessen Gebiet sich der Thäter befindet, wird mit dem Tod (§ 80) bestraft. In Staaten, welche, wie z. B. Portugal, die Todesstrafe abgeschafft haben, trifft Mörder lebenslängliche Zuchthausstrafe. Übrigens gehen die Gesetzgebungen
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0405,
von Scharffeuerfarbenbis Scharlach |
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von Personen, welche die durch Richterspruch verhängte Todesstrafe der Enthauptung von Amts wegen zu vollstrecken haben. Nach dem ältesten germanischen Rechtsgebrauch stand der das Urteil findenden Gemeinde oder dem Kläger mit seinem Anhang
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0358,
von Straferkenntnisbis Strafgerichtsbarkeit |
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358
Straferkenntnis - Strafgerichtsbarkeit.
heits- und Vermögensstrafen unterschieden. Die früher üblichen qualifizierten Todesstrafen sind ebenso wie die verstümmelnden und die in körperlicher Züchtigung bestehenden Leibesstrafen, wenigstens
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0545,
von Guimarãesbis Guinea |
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die Vollziehung der
Todesstrafe in den altpreuß. Provinzen durch das Beil, in der Rheinprovinz durch die G. In Österreich wird die Todesstrafe mit dem Strange vollzogen,
und diese Vollstreckungsart ist auch im Strafgesetzentwurf von 1889
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0583,
von Rad (Strafwerkzeug)bis Radde |
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) auf die Achsköpfe aufgezogen. Zum
Abdrehen der bereits auf der Achse filzenden Eisen-
bahnwagenrädcr sind besonders konstruierte Dreh-
bänke (Rüderdrehbänkc) in Gebrauch.
Rad, Strafe des R. oder Rädern, eine
Todesstrafe, deren Wesen darin bestand, daß dem
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0671,
von Kolonisationbis Kommunalanleihen |
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und amtlichen Expeditionen im Innern der Stations-
vorsteher und Erpeditionsführer. Die zulässigen
Strafen sind außer Geld- und Todesstrafe abwei-
chend vom Deutschen Strafgesetzbuch körperliche
Züchtigung (Prügel- oder Nutenstrafe), Gefängnis
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0636,
von Belastenbis Belcredi |
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des Urteilsspruchs, gegen den kein Rechtsmittel zulässig ist; nur die auf Todesstrafe lautenden Erkenntnisse unterliegen in Friedenszeiten der Bestätigung von seiten des kommandierenden Generals der Provinz. Alle Strafen werden sogleich nach
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0703,
von Desertoria sententiabis Desèze |
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Jahren bestraft; im Feld ist die mildeste zulässige Strafe für Fahnenflucht 5 Jahre Gefängnis, in schweren Fällen tritt selbst Todesstrafe ein. Bei jeder Fahnenflucht muß auch auf Versetzung in die zweite Klasse des Soldatenstandes erkannt werden
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0642,
England (Lokalverwaltung) |
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des Zivilrechts. Jedem Gerichtshof ist ein Bezirk zugewiesen, innerhalb dessen der Richter periodische Rundreisen macht.
Was die Kriminaljustiz betrifft, so stand noch vor wenigen Jahren auf gewöhnlichem Diebstahl die Todesstrafe, und 1813-34 wurden
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0125,
von Femelschlagbetriebbis Femgerichte |
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in Deutschland und namentlich in Westfalen bestehende Gerichte, welche vom Kaiser mit dem Blutbann beliehen waren und in dessen Namen über Verbrechen aburteilten, welche Todesstrafe nach sich zogen. Die Ableitung des Wortes Fem ist streitig. Nach
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0640,
Freiburg (im Breisgau) |
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, jeden Zensus abschaffte, das Unterrichtswesen zur Sache des Staats machte, den Primärschulbesuch für obligatorisch und unentgeltlich erklärte, die Immunitäten der Geistlichkeit und (zuerst in der Schweiz) die Todesstrafe abschaffte. Vermittelst
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0839,
von Galgant, wilderbis Galignani |
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(Galanga), s. Alpinia.
Galgen (althochd. Galgo, ursprüngl. s. v. w. Baumast), Vorrichtung zur Vollziehung der Todesstrafe mittels des Henkens, besteht eigentlich aus zwei aufrecht stehenden Pfosten und einem Querholz darüber, bisweilen auch
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0375,
von Gladii jus et potestasbis Gladstone |
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.), "das Recht und die Gewalt des Schwertes", d. h. das Recht, Todesstrafe zu verhängen.
Gladii poena (lat.), Todesstrafe, welche durch das Schwert oder Beil vollzogen wird; bei den Römern die Verurteilung, als Gladiator aufzutreten.
Gladiolus L
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0767,
Hugenotten (erster und zweiter Hugenottenkrieg) |
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Gottesdienst mit Todesstrafe, vermochte jedoch der Ausbreitung der reformierten Lehre nicht Einhalt zu thun. Heinrich II. ahmte dem Vater mit verwandten Edikten nach trotz seiner Verbindung mit den deutschen Protestanten; er erließ 1555 ein Edikt
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 1006,
von Intoxikationbis Intussuszeption |
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entzogene Vollstreckung der Todesstrafe (s. d.). Während früher die Todesstrafe öffentlich vollstreckt wurde, geschieht dies heutzutage in einem umschlossenen Raum vor dem Gerichtspersonal und besonders zugezogenen oder zugelassenen Personen, so
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0268,
Joseph (deutsche Kaiser: Joseph II.) |
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der Verordnungen besonders nachteilig. So wurde die Todesstrafe erst aufgehoben und in solche Strafen verwandelt, welche, wie Schiffziehen und Gassenkehren, die öffentliche Meinung gegen sich hatten; bald aber führte eine neue Ordonnanz
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0931,
von Pfahlbürgerbis Pfalz |
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. 1867); His und Rütimeyer, Crania helvetica (Basel 1864); Frank, Die Pfahlbaustation Schussenried (Lindau 1877); Helbig, Die Italiker in der Poebene (Leipz. 1879).
Pfahlbürger, s. v. w. Ausbürger (s. d.).
Pfählen, barbarische Todesstrafe des
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0971,
von Ugijarbis Uhde |
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Sitte steht die Todesstrafe. Sie sind fleißige Landbauer (Bananen, Durra, Mais, Bataten, Yams, Tabak, Rizinus, Sesam, Zuckerrohr, Kaffee); aus den Bananen gewinnen sie ein berauschendes Getränk (Muenge). Als Haustiere haben sie Rinder, Schafe
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0167,
von Verwaltungsexekutivebis Verwandtschaft |
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) bedrohte den »an hohen, trefflichen Personen, an des Thäters eignem Herrn, an den eignen Ehegatten oder an nahe gesippten Freunden« verübten Mord mit geschärfter Todesstrafe, nämlich mit der Strafe des Rades, geschärft durch vorausgehendes Reißen
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1008,
Zwangsvollstreckung (in Strafsachen und in Verwaltungssachen) |
Öffnen |
übertragen. Über die Vollstreckung der Todesstrafe ist im § 485 f. der Strafprozeßordnung bestimmt (s. Todesstrafe). Behufs der Z. einer Freiheitsstrafe kann die Vollstreckungsbehörde einen Vorführungs- oder Haftbefehl erlassen, wenn der Verurteilte
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0099,
von Aufruhraktebis Aufschließen |
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97
Aufruhrakte - Aufschließen
welcher Widersetzlichkeiten (s. d.) begangen werden. Strafe: Gefängnis nicht unter 6 Monaten, gegen die Rädelsführer Zuchthans bis zu 10 Jahren mit fakultativer Polizeiaufsicht, Todesstrafe für Anstifter
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0277,
Christenverfolgungen |
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einer, wie es scheint, über verschiedene Teile des Reichs ausgedehnten Verfolgung. Doch war die Todesstrafe auch damals nicht die Regel, häufiger scheinen Verbannungen und Deportationen zur Zwangsarbeit in den kaiserl. Bergwerken vorgekommen zu
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0475,
von Galeritabis Galgócz |
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^cidenabfälle. (S. Seide.)
Galgant, Galgantwurzel, s. ^ipinm.
Galgen, eine Vorrichtung zur Vollstreckung der
Todesstrafe mittels des Stranges, in älterer Zeit
mittels einer Weidengerte, besteht entweder nur aus
ciner aufrechten Säule, in deren oberes
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0231,
von Grâcebis Gracian |
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seines Tribunats brachte er in der Volksversammlung, auf welche er einen fast monarchischen Einfluß ausübte, eine Reihe von Gesetzen durch, durch welche die Härte des Militärdienstes gemildert, die Todesstrafe (indem ihre Verhängung dem Volke übertragen
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0303,
von Holtzendorff (Ernst Konrad)bis Holtzendorff (Karl Friedr. von) |
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. Den
Mittelpunkt seiner Bestrebungen bildete die Bekäm-
pfung der Todesstrafe, sowie die Reform des Straf-
wesens und der Gefängnisanstalten, deren Zustände
er auf vielfachen Reisen ins Ausland kennen zu ler-
nen suchte. Von H.s Arbeiten sind
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0622,
von In parenthesibis Inquisition |
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, wie Augustinus, Leo d. Gr., billigten die Anwendung von Zwangsmaßregeln gegen die Ketzer. Todesstrafe wurde von Theodosius d. Gr. zuerst angedroht und an Priscillian 385 zuerst vollzogen. Aber erst im 12.Jahrh., als mit den Katharern (s. d
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 1020,
von Justitiabis Justizverweigerung |
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Namen nicht belegt wer-
den. Noch weniger paßt dieser Ausdruck auf Ver-
urteilung zum Tode in Gemäßheit eines Gesetzes,
welches nach der Meinung einzelner oder auch meh-
rerer zu hart ist. Am allerwenigsten aber kann man
die Todesstrafe überhaupt
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0116,
von Kapitalismusbis Kapitän |
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belastet.
Kapitalverbrechen, Verbrechen, welcke mit
Todesstrafe (s. d.) bedroht sind. Bei den Römern
hießen Kapital^stra fen(cai)iti8 poenas) außer der
Todesstrafe alle strafen, die den Verlust des Bürger-
rechts oder des Standes der Freien zur
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0317,
von Kettenschlußbis Ketzer |
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. Kirchenbuße). Seit Konstantin d. Gr. trafen den K. auch weltliche Strafen: Verbannung, Verlust aller bürgerlichen Rechte, Verbrennung ketzerischer Schriften, Vermögenseinziehung. Das erste Beispiel der Todesstrafe gegen K. gaben auf der Synode zu Trier (385
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0065,
Russisches Recht |
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" und das als Bruchstück erhaltene "Nowgoroder Statut". Als charakteristisch mag erwähnt werden, daß in diesen Stadtrechten zuerst die Todesstrafe als gesetzlich feststehend vorkommt.
Die von den Mongolenchanen verwirklichte Idee eines despotisch regierten
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0087,
Rußland (Finanzen) |
Öffnen |
von den Landhauptleuten. Personen weiblichen Geschlechts, Adel, Geistliche, Ehrenbürger, Kaufleute und alle, die eine Kreis- oder höhere Schule besucht haben, sind von der Körperstrafe durchaus ausgeschlossen. Die Todesstrafe kommt außer bei
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0397,
von Strafbescheidbis Strafford |
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. Hauptstrafen. 1) Todesstrafe, 2) Zuchthausstrafe (lebenslänglich und zeitig), 3) Gefängnisstrafe, 4) Festungshaft (lebenslänglich und zeitig), 5) Haft, 6) Geldstrafe, 7) Verweis. II. Nebenstrafen: 1) Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte, 2
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0400,
Strafgesetzgebung |
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der wissenschaftlichen Grundlage, Kürze, Genauigkeit und Deutlichkeit der Sprache gerühmt wird. Die Todesstrafe wird für entbehrlich gehalten, ist aber event. für schwere Staatsverbrechen in Aussicht genommen; die Deportation auf unbeschränkte Zeit
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0337,
von Lucynbis Lüderitz (Franz Adolf Eduard) |
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mit Todesstrafe bedrohte. Der Entwurf gab im Hause der Lords dem Dichter Byron Anlaß zu seiner rhetorisch vollendeten Jungfernrede, wurde aber zum Gesetz erhoben, das bereits Ende 1813 dahin abgeändert wurde, daß an die Stelle der Todesstrafe die Deportation
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0308,
von Aldershotbis Aldrich |
Öffnen |
, eine berühmte florentin. Familie, von Papst Clemens VIII. zur Fürstenwürde erhoben. Salvestro A., berühmter Rechtsgelehrter, geb. 24. Nov. 1499 zu Florenz, entging als Gegner der Medici kaum der Todesstrafe, ward verbannt, 1537 Richter, Vizelegat
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0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0221,
von Kriegsstandbis Kriegszustand |
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die Todesstrafe und in minder schweren Fällen Zuchthausstrafe. Auch wird derjenige, welcher im Feld einen Landesverrat begeht, wegen Kriegsverrats mit Zuchthaus nicht unter 10 Jahren oder mit lebenslänglichem Zuchthaus bestraft (s. Majestätsverbrechen). Schon
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0% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0078,
Russisches Reich (Finanzen, Heerwesen) |
Öffnen |
. Im Kriminalprozeß ist die Untersuchung von der Urteilsfällung getrennt. Die öffentliche Anklage erhebt der Prokureur, die Privatanklage der bevollmächtigte vereidigte Rechtsanwalt. Die Todesstrafe ist, abgesehen von dem Militärstrafverfahren, noch
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0% |
Meyers →
Schlüssel →
Alphabetische Inhaltsübersicht d[...]:
Seite 0012,
Alphabetische Inhaltsübersicht des Schlüssels |
Öffnen |
Thurgau, Kanton 80
Tibet 25. 95
Tiflis 95
Tigrié 97
Tirol, Geographie 58
- Geschichte 8
Titanen 139
Titel, Anreden 35
- fürstliche 184
Todesstrafe 187
Tonkünstler 175. 176
Tonlehre 173
Tonstücke 172
Tortur 195
Toscana 84
Trachten
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0444,
Brasilien (Verfassung und Verwaltung) |
Öffnen |
Petitions- und Vereinsrechts und der Preßfreiheit. Ferner Weltlichkeit des Unterrichts, Schutz für alle Konfessionen und Kulte, Beibehaltung der Geschwornengerichte, Abschaffung der Todesstrafe sowie des Adels und der Orden. Änderungen der Verfassung sind
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0479,
von Protokollarischbis Protuberanzen |
Öffnen |
Förmlichkeiten waltet dieselbe Einschränkung wie im Civilprozeß ob. Auch über die Auslosung und Beeidigung von Schöffen und Geschworenen sowie über die Vollstreckung der Todesstrafe ist ein P. aufzunehmen.
Im völkerrechtlichen Verkehr ist es ebenfalls
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 1028,
Sklaverei |
Öffnen |
und Anführer des Unternehmens mit Zuchthaus nicht unter 3 Jahren und falls auf einem auf Sklavenraub gerichteten Streifzug der Tod eines Negers verursacht wird, mit Todesstrafe. Sklavenhandel oder Mitwirkung bei der Beförderung der Sklaven
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0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0005,
Socialdemokratie |
Öffnen |
in Strafsachen. Entschädigung unschuldig Angeklagter, Verhafteter und Verurteilter. Abschaffung der Todesstrafe. 9) Unentgeltlichkeit der ärztlichen Hilfeleistung einschließlich der Geburtshilfe und der Heilmittel. Unentgeltlichkeit der Totenbestattung. 10
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0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0406,
von Strafverschärfungsgründebis Strahlenbrechung |
Öffnen |
oder anderer Rechte (§§. 397,405,407,408 der Österr. Strafprozeßordnung).
Hinsichtlich der Art der Vollstreckung ist die Todesstrafe gesetzlich näher bestimmt (s. Hinrichtung); Geldstrafen werden gemäß §. 409 der Osterr. Strafprozeßordnung "nach den
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0690,
von Kriegsräderbis Kriminalanthropologie |
Öffnen |
und später wieder gefangen werden, unterstehen der Todesstrafe, während sonst der K., dem es gelang, zu seiner Armee zu entfliehen, nach späterer abermaliger Gefangennahme, eben weil Flucht kein Kriegsvergeben ist, wegen der Flucht nicht bestraft
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0038,
Abessinien (Bevölkerung, Erforschungsgeschichte) |
Öffnen |
immer noch in B lüte, wiewohl ihn König Theodoros bei Todesstrafe verbot. Von Münzen laufen hauptsächlich
der österreichische Mariatheresienthaler (4,2 Mark) mit der Prägung 1789, weniger der ältere spanische
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0106,
von Adaptationbis Addierstift |
Öffnen |
).
Ad bene placitum (lat.), nach Belieben.
Ad bestias (lat., "zu den Tieren"), im Altertum die Todesstrafe, bei welcher der Verurteilte den wilden Tieren vorgeworfen
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0218,
Ägypten (alte Kultur) |
Öffnen |
für schärfer galt als die Todesstrafe. Es sind uns mehrere altägyptische Prozeßakten in hieratischer Schrift (z. B. Papyrus Abbott) erhalten, aus denen wir das Gerichtsverfahren der Ägypter am deutlichsten erkennen. Danach erfolgte auf die Einreichung
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0221,
Ägypten (alte Kultur, Mythologie etc.) |
Öffnen |
tot erblickte, so blieb er in der Ferne stehen, schrie, wehklagte und beteuerte, daß er es tot gefunden habe. Noch Diodor erzählt, daß ein Römer, welcher eine Katze umgebracht hatte, die Todesstrafe erleiden mußte und zwar zu einer Zeit, da des Landes
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0420,
von Altera parsbis Alternative |
Öffnen |
freizusprechen, wenn sie bei Begehung der strafbaren Handlung die zur Erkenntnis ihrer Strafbarkeit erforderliche Einsicht nicht besaßen. Auch soll gegen jugendliche Verbrecher nie auf Todesstrafe oder Zuchthausstrafe und überhaupt stets auf eine geringere
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0635,
von Antifriktionsmetallbis Antigonos |
Öffnen |
, nach Theben zurück und gewann die Liebe Hämons, des Sohns des Königs Kreon. Als ihre Brüder Eteokles und Polyneikes (s. d.) im Zweikampf gegeneinander gefallen waren und Kreon die Beerdigung des letztern bei Todesstrafe verboten hatte, bedeckte
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0121,
Auslieferung von Verbrechern (Geschichtliches) |
Öffnen |
in der Fremde erschien im Vergleich zur Todesstrafe als das schlimmere Übel. Dazu kam, daß die einzelnen Staaten den Interessen ausländischer Rechtspflege entweder teilnahmlos oder gar feindlich gegenüberstanden.
Außerhalb der von der Strafrechtspflege
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0127,
Aussatz |
Öffnen |
Verzweiflung getrieben, sich gegen die Bewohner der Städte empörten, dafür aber mit den härtesten Strafen, selbst Todesstrafen, belegt wurden. Dagegen war den Aussätzigen gestattet, zu betteln und in der Welt herumzuziehen. In den Leproserien waren
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0239,
Baden (Geschichte: Revolution 1848) |
Öffnen |
der Todesstrafe, Aufhebung der letzten Grundlasten und des Lehnsverbandes waren die wesentlichsten Gegenstände, welche die Regierung mit der Landesvertretung erledigte. Die radikale Partei wurde dadurch aber nicht beschwichtigt. Dieselbe verlangte vielmehr
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0353,
von Barabis Baradäus |
Öffnen |
. Er brachte sofort eine Gesetzvorlage zur Abschaffung der Todesstrafe ein, die aber im Juni 1868 verworfen wurde; dagegen setzte er 1869 die Aufhebung der Schuldhaft durch. Nachdem 2. Juli 1870 das Ministerium Frère-Orban gefallen war, nahm B. als Deputierter
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0419,
Basel (Stadt) |
Öffnen |
die Verwaltung des Staatsvermögens, übt Begnadigungsrecht etc. Ein Todesurteil kann erst vollzogen werden, wenn wenigstens drei Viertel der Versammlung die Umwandlung der Todesstrafe in 20-24jährige Kettenstrafe versagen. Der Regierungsrat, die oberste
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0566,
von Bazancourtbis Bazard |
Öffnen |
der Pflichtverletzung für schuldig und verurteilte ihn nach vorhergegangener Degradation zum Tode. Auf das Gnadengesuch des Kriegsgerichts verwandelte Mac Mahon die Todesstrafe in 20jährige Haft. B. ward nach der Insel Sainte-Marguerite bei Cannes
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0653,
Belgien (Finanzen, Heerwesen, Wappen, Orden etc.) |
Öffnen |
und Verbannung auf und setzt für politische Verbrechen die Detention fest. Die Todesstrafe ward nur für Mord beibehalten. Die bedeutendsten Landrechte sind die von Lüttich, Limburg (von 1682), Stavelot, Flandern; die wichtigsten Stadtrechte
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0716,
von Bérengerbis Berenike |
Öffnen |
der Julirevolution einer der Kommissare, welche die Mitglieder des Polignacschen Ministeriums vor der Pairskammer anklagten. Auch sprach er sich in einem beachtenswerten Vortrag für die Abschaffung der Todesstrafe aus. Für die 1831 zusammentretende Kammer wieder
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0734,
von Bergentrückungbis Berger |
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. Jan. 1850" (das. 1850); "Kritische Beiträge zur Theorie des österreichischen allgemeinen Privatrechts" (das. 1856); "Über die Todesstrafen" (das. 1864); "Zur Lösung der österreichischen Verfassungsfrage" (das. 1861).
5) Louis, Industrieller
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0775,
von Berndalbis Berner |
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hervorzuheben: "Die Lehre von der Teilnahme am Verbrechen" (Berl. 1847); "Abschaffung der Todesstrafe" (Dresd. 1861); "Die Strafgesetzgebung in Deutschland von 1751 bis zur Gegenwart" (Leipz. 1867); "Lehrbuch des deutschen Preßrechts" (das. 1876
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0821,
von Bestürzungbis Bestushew-Rjumin |
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verhaftet und vor eine Untersuchungskommission gestellt, die ihn als des Hochverrats schuldig zum Tod verurteilte. Elisabeth erließ ihm zwar die Todesstrafe; er wurde jedoch aller Würden entsetzt und nach dem ihm gehörigen Flecken Gorelowo bei Moskau
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0870,
von Bezabis Bezerédj |
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der Besteuerung unterzog, wodurch Hunderte von Adligen und Magnaten zur Nachahmung angeregt wurden. Mit seiner versöhnlichen, mehr humanen als politischen Richtung, welche sich z. B. in seiner Rede von 1844 gegen die Todesstrafe kundgab und in seinem
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0969,
Birma (Regierungsform, gewerbliche Thätigkeit etc.; Geschichte) |
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Fortschritt. Für die Verwaltung ist das Reich neuerdings eingeteilt in 15 Provinzen unter Gouverneuren, welche Todesstrafe verhängen, in Distrikte, Städte und Dorfschaften mit untergeordneten Richtern. Die Beamten empfangen unter dem gegenwärtigen Fürsten
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0023,
von Bleirotbis Bleistifte |
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die Ausfuhr des Graphits bei Todesstrafe verboten hatte, sehr knapp geworden, und man bemühte sich vergebens, durch allerlei chemische Prozesse und Mischungen eine brauchbare Graphitmasse herzustellen. Epochemachend war daher die Erfindung der noch jetzt
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0342,
Brasilien (Finanzen; Heer und Flotte; Wappen etc. ) |
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folgende Strafarten je nach der Art des Verbrechens: Strafzahlung, Suspension vom Dienst oder Absetzung, Verbannung, einfache Gefängnishaft, Haft mit Arbeit, Zuchthaus, Todesstrafe. In zivilrechtlichen Sachen gilt der "brasilische Kodex", ein
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0488,
von Bruchbaubis Bruchrechnung |
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Verbrechen, "welche an Hals und Hand gingen", d. h. Todesstrafe oder eine verstümmelnde Strafe nach sich zogen. Diese gehörten vor die Zent- oder Halsgerichte.
Bruchhausen, 1) Dorf im preuß. Regierungsbezirk Arnsberg, Kreis Brilon, mit (1880) 725
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0556,
Buchdruckerkunst (Ausbreitung der Erfindung) |
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., die Sultan Bajesid II. 1483 bei Todesstrafe verboten hatte, 1490 im verborgenen ausübten; Achmed III. gab endlich 1727 die Erlaubnis zur Anlegung einer großherrlichen Druckerei in Konstantinopel, für welche der unermüdliche Förderer derselben, Ibrahim Efendi
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0723,
von Cagnaccibis Cagnoni |
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und verurteilte ihn zum Tod. Pius VI. verwandelte 7. April 1791 die Todesstrafe in lebenslängliche Haft. Lorenza ward in ein Strafkloster gebracht. C. starb 26. Aug. 1795 im Fort San Leone bei Urbino. Er war von Statur klein, dick, mit gewaltig breiten Schultern
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0997,
von Cherembis Cherso |
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lendemain du dernier jour d'un condamné" (das. 1829), versuchte er eine Parodie und Kritik von Victor Hugos Buch gegen die Todesstrafe. Außerdem redigierte er mehrere Jahre hindurch die konservativen Blätter: "Le Fédéral" und "Le Journal de Genève
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0241,
von Condottabis Conestabile della Staffa |
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und stimmte im Prozeß des Königs für die härteste Strafe, welche nicht die Todesstrafe sei. Als Deputierter des Departements Aisne im Nationalkonvent stimmte er meist mit den Girondisten. Nach dem Sturz dieser Partei als Brissots Mitschuldiger in Anklagestand
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0616,
von Degerlochbis Degravieren |
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Kirchenrecht Meuchelmord, Notzucht, Blutschande, offenbare Ketzerei, Verfälschung päpstlicher Briefe und alle Verbrechen, worauf Todesstrafe steht. Die D. ist hier die Entkleidung von den geistlichen Standesrechten, welche bezüglich der Pfarrer von dem
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0685,
Deportation |
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die D. als schwere und infamierende Strafe an dritter Stelle nächst der Todesstrafe und der Verurteilung zu lebenslänglicher Zwangsarbeit auf. Während der Kriege des ersten Kaiserreichs hinderte jedoch die Unterbrechung des Verkehrs mit den Kolonien
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0341,
Ehebruch |
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, ahndet die Verletzung der ehelichen Treue nicht bloß an der Ehefrau, sondern in gleicher Weise an dem Ehemann und an der ledigen Konkumbentin eines solchen. In der peinlichen Halsgerichtsordnung Karls V. (Carolina) ward für den E. die Todesstrafe
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0347,
von Ehrenpostenbis Ehrentraut |
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Verlust aller und dem einzelner E. zu unterscheiden. Verlust aller bürgerlichen E. muß ausgesprochen werden bei Meineid (§ 161) und bei schwerer Kuppelei (§ 181); außerdem kann darauf erkannt werden neben der Todesstrafe und der Zuchthausstrafe
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0601,
von Emerylithbis Emigranten |
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folgte, aber überall durch Übermut und Rachgier sich verhaßt machte, wurden in Frankreich die schärfsten Gesetze gegen die E. erlassen, ihre Güter konfisziert und alle, welche sie unterstützten oder mit ihnen in Verkehr treten würden, mit Todesstrafe
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0673,
von Entfernungsmesserbis Entlassungsprüfung |
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oder eingebildete Pflicht zu entsagen.
Enthaltsamkeitsvereine, s. Mäßigkeitsvereine.
Enthauptung, s. Todesstrafe.
Entheiligung (Profanation), Entweihung des Heiligen oder Herabziehung desselben ins Gemeine. E. des Namens Gottes z. B. findet da statt, wo
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0904,
von Eugubiumbis Eukleides |
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Todesstrafe verboten war, schlich er sich nachts in Weiberkleidern in die Stadt, um jenen zu hören, war auch bei dessen Tod gegenwärtig und nahm sodann die zerstreuten Schüler desselben in Megara bei sich auf. Er begründete die Richtung der megarischen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0126,
Femgerichte |
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Verbrecher ergreifen und hinrichten. Die gewöhnliche Art der Todesstrafe war der Strang, der nächste Baum der Galgen. Neben den Erhenkten steckten die Schöffen ihren mit den Buchstaben S. S. G. G. bezeichneten Dolch. Der Verfall des Femwesens erklärt
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0654,
Freimaurerei (geschichtliche Entwickelung in einzelnen Ländern) |
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die verschiedenartigsten Hochgradsysteme und Oberbehörden. Nach Schweden war die F. schon 1736 verpflanzt worden, wo König Friedrich 1738 ihre Versammlungen bei Todesstrafe verbot; später stellte er sich jedoch selbst an ihre Spitze. Sie gestaltete
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0800,
von Füsilierenbis Fuß |
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der Unterschied der Bewaffnung und Verwendung wiederverschwunden. Die F. unterscheiden sich von den Musketieren durch das schwarze Lederzeug.
Füsilieren (franz.), die Todesstrafe mittels Erschießens an jemand vollstrecken. Füsillade, Kleingewehrfeuer
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6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0917,
von Garriguesbis Garten |
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wieder herabfällt und das Rohr verschließt.
Garrotte (franz., span. garrote, "Würgschraube"), in Spanien und besonders in Cuba übliche Todesstrafe, welche darin besteht, daß der Verbrecher, an einen Pfahl gebunden, mittels eines um den Hals
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0996,
Gefängniswesen (Geschichtliches) |
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üblich gewesene Strafmittel abgeschafft wurden, insbesondere aber die Todesstrafe entweder gänzlich aufhörte, oder doch auf eine geringere Zahl von Missethaten Anwendung fand. Die Freiheitsstrafen sind gegenwärtig überall zur Hauptstrafe des
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0080,
von Gemütskrankheitenbis Gendarmen |
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. eine hervorragende Rolle, infolgedessen er 1869 in den norddeutschen sowie 1870 in den deutschen Reichstag gewählt wurde, wo er der liberalen Partei angehörte und sich namentlich durch seine Bekämpfung der Todesstrafe hervorthat. 1872 trat er als vortragender
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0364,
von Girondebis Girondisten |
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Augenblick den Mut zur That verloren. Robespierre beschuldigte die G. föderalistischer Tendenzen und errang an der Spitze der festgeschlossenen Bergpartei stets den Sieg über die gespaltene Majorität. Obwohl nun die G. durch Beantragung der Todesstrafe
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0468,
von Godefroybis Gödöllö |
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. Jahrh. die Stadt Coventry von einer hohen Strafsumme, die der Graf derselben auferlegte, dadurch befreit haben soll, daß sie die von ihrem Gemahl gestellte Bedingung erfüllte und, nachdem allen Männern bei Todesstrafe verboten war, auf der Straße
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0765,
Großbritannien (Bildung, Nahrungszweige) |
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. Jetzt wird die Todesstrafe nur in Fällen von Mord (und auch dann nicht immer) vollzogen, und die Mißhandlung der Sträflinge ist durch ein humaneres Verfahren verdrängt worden.
Bildung.
Für elementare Schulbildung ist durch die Schulakte vom Jahr
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7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0779,
Großbritannien (Rechtspflege, Finanzen) |
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die Todesstrafe in mehreren Fällen abgeschafft. Trotzdem ist auch jetzt noch die Rechtspflege langwierig und kostspielig. Die Gesetze sind mit örtlichen Beschränkungen für die drei Reiche verbindlich, und zwar gilt die wörtlichste Auslegung derselben
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0867,
von Grundlastenbis Grundrente |
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und Standesunterschiede; gleiche Wehrpflicht für alle und gleiches Recht aller zu allen Staatsämtern; Freiheit der Person und Sicherheit vor willkürlicher Verhaftung; Abschaffung der Leibes- und der Todesstrafen; Unverletzlichkeit der Wohnung und des
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0032,
von Halsbandordenbis Halsgerichtsordnung |
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.
Halsgericht, veralteter Ausdruck für ein Gericht, welches über schwere, mit harten Leibes- oder Lebensstrafen bedrohte Verbrechen abzuurteilen hatte; auch s. v. w. hochnotpeinliches H.; dann Ort der Vollziehung der Todesstrafe. Hochnotpeinliches H. hieß
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0151,
von Hanwellbis Harald |
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Zweck, sich einer entehrenden und für die Familie verhängnisvollen Todesstrafe zu entziehen. Der Betreffende vollzog den Akt mit großer Feierlichkeit, und in dem Moment, in welchem die Eingeweide durch den Kreuzschnitt herausfielen, schlug ihm
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0304,
von Heimzahlungbis Heine |
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über die Mitte des 18. Jahrh. hinaus bei Todesstrafe verboten war, den Kuhreigen zu singen oder zu pfeifen, weil die schweizerischen Soldaten durch das Hören desselben haufenweise in H. verfielen, desertierten oder starben. Gründlich beseitigt
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8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0390,
von Heppbis Hera |
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im Wildbad. Er schrieb: "Versuche über einzelne Lehren der Strafrechtswissenschaft" (Heidelb. 1827); "Kritische Darstellung der Strafrechtstheorien" (das. 1829); "Über die Zulässigkeit der Todesstrafe" (Tübing. 1836); "Kommentar über das neue
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8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0502,
von Hexamitonbis Hexe |
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vollkommen ausgebildet; aber die Voraussetzung eines besondern dazu erforderlichen Bündnisses mit dem Teufel entstand erst nach der Christianisierung der germanischen Welt, als die heidnischen Feste und Versammlungen bei Todesstrafe verboten waren
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