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Rang | Fundstelle | |
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3% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0220,
von Verankerungbis Verbällung |
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, wenn sich der Veräußerer dasselbe zuschreibt; des Eigentums, wenn der Eigentümer absichtlich unthätig
bleibt, damit ein anderer, welcher die dem Eigentümer gehörige Sache von einem Dritten in gutem Glauben gekauft hat
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3% |
Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0837,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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.
Ramiere = kleiner Metallballon.
Reagiren = eingehen auf etwas; rückwirken, gegenwirken.
Realisiren = verwerthen, veräussern, verwirklichen, ausführen.
Recherchiren = nachforschen, ermitteln, sich erkundigen.
Redigiren = verfassen, abfassen
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2% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0438,
von Sundzollbis Superga |
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. (superficies solo cedit). Ferner wird mit S. (superfiziarisches Recht, Gebäuderecht, Baurecht, Platzrecht) das erbliche und veräußerliche dingliche Recht an einem auf fremdem Grund und Boden stehenden Gebäude verstanden, vermöge dessen dem Berechtigten
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2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0688,
von Reedbis Reederei |
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. Jeder Mitreeder kann seine Schiffspart
beliebig veräußern; nur ist eine Veräußerung, welche den Verlust des Rechts, die Landesflagge zu führen, für das Schiff zur
Folge haben würde, also z.B. die Veräußerung an einen Ausländer, an die Zustimmung
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2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0970,
von Gewährsfristenbis Gewährsmangel |
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und eine Eigenschaft
nicht zugesagt hat, hastet er nach einem Edikt der
rom. Ädilen, dessen Vorschrist in alle neuern Gesetze
kurzen Zeit, daß die Vertragsabsicht noch erreicht
wird) vom Veräußerer beseitigt wird, oder wenn
ihn der Erwerber kennen
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2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0679,
von Entscheidungsgründebis Entwährung |
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der Eviktionsleistung ist der, daß der Veräußerer der Sache verpflichtet ist, dieselbe so auf den andern zu übertragen, daß dieser sie behalten kann. Die Eviktionsleistung kommt namentlich vor 1) beim Kauf. Denn obschon ich als Verkäufer dem Käufer nicht
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2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0862,
von Grundbuchführerbis Grundeigentum |
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. mit eigentlichen Leistungen zu beschweren. Die spätere Kaiserzeit indes schuf im Kolonat und in der Emphyteuse ein sozusagen geteiltes Eigentum, wonach der Landbauer ein vererbliches und veräußerliches Nutzungsrecht an dem G. eines andern gegen eine zu leistende
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2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0948,
Güterrecht der Ehegatten |
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, die Fahrhabe der Ehefrau zu veräußern, nicht aber die schon durch das Erbgutssystem gebundenen Liegenschaften. Letztere sind bei Trennung der Ehe durch Tod oder Scheidung der Ehefrau oder dem Erben herauszugeben. Hinsichtlich der Fahrhabe der Ehefrau aber
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2% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0083,
von Handelsgerichtebis Handelsgeschäft |
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veräußern. Wenn also ein Landwirt eine Kuh kauft, nicht um solche zu behalten, sondern um sie weiter zu veräußern, so ist der Handel, obgleich der Käufer kein Kaufmann ist, nach dem Handelsrecht zu beurteilen; er hat z. B. 6 Proz. Zinsen zu bezahlen
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2% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0785,
von Eigentümerhypothekbis Eigentumserwerb |
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möglichen Eintritt solcher Komplikationen oder
mit Rücksicht darauf, daß der Hypothekgläubiger
das erworbene Grundstück wieder veräußern, die
Hypothek aber behalten kann, oder, dah für die-
felbe Forderung noch andere Grundstücke haften,
welche
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2% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0166,
von Ensivalbis Entail |
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sollte der ^uaiit in IaN
(d. h. der Inhaber eines in dieser Weise verliehenen
Gutes) weder durch Verfügung unter Lebenden noch
durch Testament das Gut veräußern können, und
nach seinem Tode sollte dasselbe nach der bei der Ver-
leihung bestimmten
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2% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0638,
von Schuldverhältnissebis Schulen |
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1872 erlangt in diesem Falle der Gläubiger gegen den Erwerber die persönliche Klage, auch wenn er dem Übernahmevertrage nicht beigetreten ist. Der Veräußerer wird von seiner persönlichen Verbindlichkeit frei, wenn der Gläubiger nicht innerhalb
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0030,
von Überfall (im Festungsbau)bis Übergangssteuern |
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übergeht, wenn schon im voraus die Ware übergeben wird. Durch eine mittels Ü. erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann, wenn die Sache dem Veräußerer nicht gehörte, Eigentümer, sofern er zur Zeit der Ü. des guten Glaubens ist, der Veräußerer sei
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0500,
von Wandpfeilerbis Wangemann (Hermann Theodor) |
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und sonstigem Gewinn zurückzugeben und wegen der durch seine Verschuldung nicht gezogenen Früchte und wegen der von ihm verschuldeten Verschlechterung Ersatz zu leisten. Der Veräußerer hat die empfangene Gegenleistung mit Zinsen zurückzugeben, dem Erwerber
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0130,
von Urkundenlehrebis Urkundenprozeß |
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bis zu 600 M. (Strafkammer). 4) Wissentliches Feilhalten oder Veräußern der unter 3 bezeichneten Gegenstände. Strafe nach §. 364 und der citierten Novelle: Geldstrafe bis zu 150 M. (Schöffengericht). 5) Unbefugte Anfertigung oder Verabfolgung
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0293,
Aktie und Aktiengesellschaft |
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eine gerichtlich
oder notariell beglaubigte Bezeichnung des Erwerbers erfordert, insofern nicht ohne Wirkung, als auch der Veräußerer ohne
die Urkunde die Aktienrechte nicht geltend machen kann, so daß hierdurch der Erwerber
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0294,
Aktie und Aktiengesellschaft |
Öffnen |
auf solche Einlage zugewiesenen
Gesellschaftsanteil kann der persönlich haftende Gesellschafter während seines Verbleibens in der Gesellschaft nur an
Mitgesellschafter veräußern und er muß ihn bei seinem Ausscheiden noch drei Jahre
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0612,
von Konzentrischbis Konzil |
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der Subskription von Anleihen diejenigen Zeichner, die in der Absicht zeichnen, den auf sie fallenden Betrag zu einem höhern als dem Subskriptionspreise wieder weiter zu veräußern.
Konzessībel (neulat.), zulässig.
Konzession (lat.), Genehmigung, Bewilligung
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1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0955,
von Transseptbis Trapa |
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Dauer, Vorauszahlungen von Mietszins u.s.w. Dritten gegenüber, welche
ihrerseits Rechte an dem Grundstück erworben und dieselben vorschriftsmäßig gewahrt haben, Wirksamkeit zu verleihen, sowie um der weitern Einschreibung
etwaiger vom Veräußerer
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0277,
von Verlängerungszettelbis Verlobung |
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).
Verlassung, s. Desertion und Ehescheidung. Einige deutsche Partikularrechte bezeichnen mit V. die der Umschreibung des Eigentums im Grundbuche (s. d.) auf den neuen Erwerber vorhergehende Erklärung, mit welcher der Veräußerer diesem das Eigentum
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0029,
Agrarfrage (Mittel zur Abhilfe) |
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der Fideïkommisse aus. Es soll die Begründung von sog. Heimstätten gesetzlich gestattet werden, die bis zur Hälfte des Ertragswertes verschuldbar und unter Zustimmung der Ehefrau auch veräußerlich wären. Die Heimstätte soll unteilbar sein und auch bis zu
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1% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0210,
Liquidation |
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der Gesellschaft zu erfüllen, deren Forderungen (auch die gegen den einzelnen Gesellschafter zustehenden) einzuziehen und das Vermögen der Gesellschaft zu versilbern. Wenn es im Interesse der L. liegt, können sie auch im ganzen veräußern
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1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0310,
von Steißlagebis Stellarastronomie |
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veräußern, so daß er mit seinen Engagements glatt steht. Angenommen, der Kurs der Kreditaktien sei am Ultimo 260, so hat er im Vorprämiengeschäft zu 245 zu liefern, verliert also 15 Proz.; dagegen nimmt er in der S. zu 250 ab und gewinnt dabei 10 Proz
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0013,
von Abalienierenbis Abandon |
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; veräußern, entwenden.
Abalienation , Entfremdung, Veräußerung, Entwendung.
Abaligeter Höhle (auch Paplika genannt), berühmte Stalaktitenhöhle
beim Dorf Abaliget
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0841,
Armenwesen (die Armenpflege im Mittelalter) |
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tesserae wurden in den Tribus wieder nicht nach Bedürfnis verteilt, sondern man konnte sie kaufen, wieder veräußern, unter Aurelian sogar vererben. Erst unter Nero und Hadrian kamen neben diesen Verabreichungen aus dem Staatsvermögen noch wirkliche
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0061,
von Auflaufbis Auflösung |
Öffnen |
61
Auflauf - Auflösung.
an die bloße Tradition des Grundstücks, sondern an die Vornahme der gerichtlichen Übereignung knüpfen. Diese besteht regelmäßig darin, daß die beiden Teile, der Veräußerer und der Erwerber, vor dem zuständigen Gericht
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0329,
Banken (Lombardbanken) |
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Gläubiger sich befinden, da ihre Aufbewahrung nicht erforderlich ist, damit man von ihnen einen Nutzen ziehe. Durch das Darlehen wird der Eigentümer der Gegenstände von dem Zwang befreit, dieselben veräußern zu müssen, und er hat den Vorteil
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0463,
Bauer (geschichtliche Entwickelung des Bauernstandes) |
Öffnen |
der Adel genötigt, teils weil auch er Besteller für seine weiten Ländereien brauchte, teils weil die ewigen Fehden und besonders die Kreuzfahrten Geld erforderten und sich für die größern Herrenhöfe, wenn man sie auch veräußern wollte, nicht leicht Käufer
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0550,
Bayern (Geschichte: 1300-1650) |
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, doch so, daß die Kurwürde unter den beiden Linien abwechseln, im Fall des Erlöschens der einen Linie die andre erben und kein Fürst von den Besitzungen des Hauses etwas veräußern sollte. Durch den Tod des Herzogs Johann von Niederbayern (1340), des
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0742,
Bergrecht (Aufhebung des Bergwerkseigentums; Gewerkschaft, Kuxe) |
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werden. Dagegen ist jeder Gewerke befugt, seinen Anteil zu veräußern, und der neueintretende Teilnehmer tritt der Gewerkschaft gegenüber in alle Rechte und Verbindlichkeiten der frühern Gewerken ein. Die Verwaltung der Gemeinschaft erfolgt
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1% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0181,
von Bon.bis Bonald |
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sie von einem Kaufmann in dessen Handelsbetrieb veräußert und übergeben worden sind, auch wenn der Veräußerer nicht Eigentümer war, eine Bestimmung, welche jedoch keine Anwendung findet, wofern die Gegenstände gestohlen oder verloren waren. Handelt
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0192,
von Cockbis Cocoawurzel |
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und Piercot, seine sämtliche Habe, jedoch mit Ausnahme der Etablissements in Seraing und Lüttich, allmählich zur Deckung seiner Schulden zu veräußern, und begab sich nach Rußland, um im Auftrag der dortigen Regierung die Arbeit des Schaffens von neuem zu
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0090,
von Dotalenbis Dottores |
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. In Ansehung eines solchen Grundstücks ist der Ehemann in seiner Veräußerungsbefugnis beschränkt, während er sonst die Dotalsachen ungehindert veräußern darf. Ein D. darf nach gemeinem Recht selbst mit Zustimmung der Ehefrau vom Ehemann weder verkauft
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0374,
von Eigenschaftbis Eigentum |
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darf z. B. der Nießbraucher die Sache wohl gebrauchen, aber nicht veräußern; der Wegeberechtigte darf über das Grundstück gehen, aber dessen Substanz nicht verändern etc. Der Eigentümer dagegen hat alle die Befugnisse, welche wir uns als Gegenstand
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0607,
von Empirebis Empis |
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607
Empire - Empis.
Benutzung desselben, nur mit der Beschränkung, daß das Grundstück nicht verschlechtert werde. Der Inhaber dieses Rechts (Emphyteuta) kann sein Recht veräußern und vererben, er kann das Grundstück verpachten, verpfänden
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0680,
von Entwährungbis Entwässerung |
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Handelsbetrieb veräußert und übergeben worden sind, auch wenn der Veräußerer nicht Eigentümer war. Handelt es sich um Papiere auf den Inhaber, so findet diese Vorschrift auch dann Anwendung, wenn die Veräußerung oder Verpfändung nicht von einem Kaufmann
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0727,
Erbpacht |
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der Verschlechterung frei benutzen. Ohne Zustimmung des Erbverpachters darf er es nicht teilen, doch kann er, wenn der Vertrag oder die gesetzliche Erbordnung nichts andres bestimmt, es frei veräußern, verpfänden und vererben. Freilich sind thatsächlich
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0246,
von Fidejubierenbis Fideris |
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sind die für die Erteilung von Hausgesetzen geltenden Vorschriften zu beobachten. Der jeweilige Inhaber des Fideikommisses ist zwar wahrer Eigentümer desselben, aber er darf dasselbe nicht veräußern, bei Strafe der Nichtigkeit, noch auch mit Schulden
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0114,
von Handlungsunkostenbis Handschrift |
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der Veräußerer nicht Eigentümer war; doch sind auch hier gestohlene und verlorne Sachen ausgenommen.
Handpapier, s. Büttenpapier.
Handpauke, s. Tamburin.
Handpferd, bei einem Doppelgespann das zur rechten Seite der Deichsel (Handseite) gehende
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0610,
Höferecht |
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Eigentümers weder über das Gut noch über die Art der Vererbung desselben irgend welche Hindernisse entgegen. Der Eigentümer kann das Gut frei veräußern und verpfänden, kann frei darüber von Todes wegen verfügen, kann das Gut jederzeit in der Rolle
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0634,
von Hohenstaufenbis Hohenstein |
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erhalten, von den Besitzungen der H. eine nach der andern veräußern; als er endlich die Oberhand erlangt hatte und sich zum letzten Feldzug rüstete, warmer 1208 zu Bamberg von Otto von Wittelsbach ermordet. Unter seinem Neffen, Heinrichs VI. Sohn, dem
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0185,
von Jebusiterbis Jeffrey |
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Studien, bis ihn die durch seine übermäßige Gastfreundschaft veranlaßte finanzielle Bedrängnis nötigte, die Legislatur von Virginia um die Erlaubnis zu bitten, seine Besitzungen durch eine Lotterie zu veräußern. Auch seine auserlesene Büchersammlung
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 1012,
von Kongsbergbis Koniferen |
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1827-30 vergebens bemüht hat, das Bergwerk zu veräußern. Der Ertrag, welcher in den Jahren 1623-1804 im Durchschnitt jährlich 3068 kg reines Silber betrug, stieg 1836-1840 auf jährlich 7096 kg, ist 1871-75 auf 3624 kg gesunken und erreichte
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0399,
von Lafettebis Laffitte |
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, gehörte er seitdem zur Opposition. Da er beim Eintritt in das Ministerium genötigt war, sein Bankgeschäft aufzugeben, wurde sein bereits wankend gemachter Kredit vollends zerrüttet, und er sah sich jetzt genötigt, seine Besitztümer zu veräußern, um 50
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0633,
Lehnswesen (Grundsätze des Lehnrechts) |
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Lebenden veräußern darf, kann derselbe letztwillig darüber verfügen. Diese vasallitischen Rechte und Pflichten können durch Stellvertreter (Lehnssubstituten, Lehnsbevollmächtigte) ausgeübt werden. Haben diese Vertreter ein Recht auf derartige
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0722,
Lessing (Gotthold Ephraim) |
Öffnen |
722
Lessing (Gotthold Ephraim).
gethan), sondern auch eine beträchtliche Bibliothek zu sammeln, die er freilich schon in den nächsten Jahren als Notpfennig betrachten und wieder veräußern mußte. Die wichtigsten geistigen Resultate der (bis
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0771,
von Monte Rosabis Montesaorden |
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befaßten, wurden sie die Vorläuferinnen der heutigen Banken. Die unter der Form des Rentenkaufs veräußerlichen Anteile an diesen M., welche unsern Aktien ähnlich waren, hießen Loca montium. Die Renten, welche solche Anteile gewährten, waren meist
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0269,
von Posen (Provinz)bis Posen (Stadt) |
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und an deutsche Kolonisten zu veräußern. Von der Gesamtfläche entfallen auf Ackerland und Gärten 61,8, auf Wiesen 8,0, auf Weiden 5,2 und auf Waldungen 20,2 Proz. Der Großgrundbesitz ist hier fast so stark wie in Pommern vertreten. Auf ihn kommen, wenn
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0641,
von Reebis Reell |
Öffnen |
. Die Auflösung der Reederei kann durch Stimmenmehrheit beschlossen werden, und zwar steht der Beschluß, das Schiff zu veräußern, dem Auflösungsbeschluß gleich. Vgl. Deutsches Handelsgesetzbuch, Art. 450-477; Tecklenborg, Handlexikon für R. (2. Aufl., Brem
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0465,
von Schiffspartbis Schiffsvermessung |
Öffnen |
, 77, 80, 85, 99.
Schiffspart, der Anteil eines Mitreeders an dem gemeinschaftlichen Schiff. Ein Mitreeder kann mehrere Parten besitzen. Dieselben sind veräußerlich und vererblich. Vgl. Deutsches Handelsgesetzbuch, Art. 441 ff., 458, 469 ff., 474
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0743,
Schwein (Zucht) |
Öffnen |
und fett zu veräußern. Die Wahl der Betriebsweise richtet sich nach den vorhandenen Futtermitteln und den Absatzverhältnissen. Der Ferkelverkauf ist die unsicherste Betriebsart wegen der Schwierigkeit der Aufzucht und des Schwankens der Preise; anderseits
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0258,
von Vokationbis Volger |
Öffnen |
, Schlemm.
Volénte Deo (lat., abgek. v. D.), so Gott will.
Volénti non fit injuria (lat.), »dem Wollenden geschieht nicht Unrecht«, ein nur auf erwerbliche und veräußerliche Rechte anwendbarer Grundsatz; außerdem s. v. w. unser »Des Menschen Wille
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0285,
von Vorgebirgebis Vormundschaft |
Öffnen |
. Näherrecht (s. d.) dadurch, daß letzteres gegen den neuen Erwerber einer Sache, nicht gegen den Veräußerer derselben gegeben ist. Nach dem Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 481 ff.) muß der Verpflichtete, falls er den betreffenden Gegenstand
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0382,
von Wanderzellenbis Wanfried |
Öffnen |
dem Erwerber einer Sache wegen aller Mängel, für welche der Veräußerer haftet, das Recht der W. eingeräumt. Beim Viehhandel kann die Aufhebung des Kaufgeschäfts regelmäßig nur wegen der gesetzlich bestimmten Gewährschaftsmängel (Wandlungsfehler
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0598,
Wieland |
Öffnen |
in 20 Jahren 14 Kinder geboren) glückliche Tage, bis ihn der Tod seiner Gattin 1803 veranlaßte, seinen Landsitz zu veräußern und wieder in Weimar zu wohnen, wo er dem Kreis der Herzogin Anna Amalia bis an deren Tod angehörte. Die Zeitschrift »Attisches
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0319,
von Feldbereinigungbis Feldeisenbahnen |
Öffnen |
leichter veräußern könnte, und daß die Fabrikanten besser im stande wären, die Bahnen mit den Fahrzeugen im Vorrat zu bauen. Eine geringere Spurweite als 0,6 m ist aus dem Grund nicht zweckmäßig, weil bei einer solchen die Kippwagen beim Entleeren leicht
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0787,
Reichsbank, deutsche (Diskontogeschäft) |
Öffnen |
, der einem Verkäufer erteilt wird, weil es ihm gelungen, einen Teil seiner Vorräte an einen soliden Mann zu veräußern. Unter einem legitimen Wechsel versteht man einen solchen, der auf den Käufer gezogen wurde, vorausgesetzt, daß für den Absatz der von ihm
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0194,
Deutsche Kolonisation in Posen und Westpreußen |
Öffnen |
und Westpreußen mit den: Sitz in Posen hat die Aufgabe, Güter von polnischen Besitzern anzukaufen, zu parzellieren und an deutsche Kolonisten zu veräußern. Die preußische Regierung wies zu diesem Zweck 100 Mill. Mark an. Obschon man sich
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1% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0515,
Juristentag (Köln 1891) |
Öffnen |
besonders der Vorschlag, daß der Veräußerer, welcher von dem Rechte der Zurück nähme des verkauften Gegenstandes Gebrauch macht, Äon den bisher erfolgten Zahlungen nur so viel solle behalten dürfen, als nach richterlichem Ermessen der Abnutzung
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0015,
von Abaissiertbis Abaliget |
Öffnen |
), Veräußern,
Veräußerung (s. d.).
Abaliget , Dorf im ungar. Komitat Baranya, nordwestlich von Fünfkirchen, am nordwestl. Abhang des 592 m hohen St. Jakobsberges, bekannt
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0053,
von Ablegenbis Ablehnung |
Öffnen |
ihres Ehemanns, auch wenn sie ohne solche sich nicht verpflichten und nicht veräußern kann. Die Gläubiger können eine ihnen nachteilige Veräußerung ihres Schuldners, aber nicht die A. eines Erwerbs anfechten. Personen, welche für andere zu handeln
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0086,
von Abydosbis Abzahlungsgeschäfte |
Öffnen |
bewegliche Sachen gegen allmähliche, ratenweise Entrichtung des Kaufpreises veräußern und übergeben. Dieselben haben in neuerer Zeit außerordentlich an Umfang gewonnen und befassen sich namentlich mit dem Verkauf von Näh- und sonstigen Maschinen
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0373,
von Bankanweisungenbis Banken |
Öffnen |
- und Schuldzahlungen nicht vollständig wieder zu neuen Kreditbewilligungen verwendet. Staatspapiere eignen sich weniger für die B., weil sie bei ungünstiger Gestaltung der Verhältnisse nur mit Verlust zu veräußern sind. (S. Banknoten.)
Bankdiskont
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1% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0043,
von Bischofskoppebis Bischofteinitz |
Öffnen |
. Als der Erzbischof Konrad von Vechta die Güter des Erzbistums unregelmäßigerweise zu verpfänden und zu veräußern begann, ließ Kaiser Sigismund die Stadt für sich besetzen. Sie widerstand dem Angriffe der Hussiten. Später kam sie an die Herren von Ronsperg, dann an
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1% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0272,
von Bonainibis Bonald (Louis Gabriel Ambroise, Vicomte de) |
Öffnen |
herauszugeben, was der Besitzer dafür geleistet hat (a. a. O. §. 25). Das Grundeigentum wird erworben, wenn der Veräußerer im Grundbuch fälschlicherweise als Eigentümer eingetragen war, der Erwerber aber in gutem Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs
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1% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0760,
von Bürger (Hugo)bis Bürgerliches Gesetzbuch für das Deutsche Reich |
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, erwerben, nichts veräußern, nicht vor Gericht zur Vertretung eigener Interessen, noch als Vormund, Zeuge oder Urkundsperson auftreten, auch keine den bürgerlichen Rechten nach gültige Ehe, trotzdem die bisher bestehende als von Rechts wegen aufgelöst
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0006,
von Caurabis Causa expressa |
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ist der Rechtfertigungsgrund für den Erwerb, welcher, wenn Eigentum, z. B. weil der Veräußerer selbst nicht Eigentümer war, nicht übergegangen ist, durch Ersitzung (s. d.) zum Eigentum führt: was wir den Titel nennen. Im Prozeß bezeichnet causa agendi
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0402,
von Cochstedtbis Cocxie |
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ihre Zahlungen einstellte. Durch finanzielle
Verlegenheiten sah er sich Anfang 1839 gezwungen,
alle seine Besitzungen mit Ausnahme der Etablisse-
ments von Seraing und Lüttich, zur Deckung seiner
Verbindlichkeiten zu veräußern. Bald darauf ging
C
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0999,
Deutsche Eisenbahnen |
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, seine Eisenbahnen zu veräußern (1869), bis dieselben Anfang der achtziger Jahre wieder in Staatsbesitz (Preußens) übergingen. Die erste Anregung zum Bau von Eisenbahnen in Deutschland ging von Süddeutschland aus, wo Friedrich List (s. d.) seine in den
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0268,
von Dicynodonbis Diderot |
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zu veräußern.
Die Kaiserin Katharina II. von Ruhland kaufte sie
für 15 000 Livres, überlieh sie ihm aber zum Ge-
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0303,
Differenzgeschäfte |
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' ultimo gekauften vielen Centner Zucker,
Weizen, Mehl u. dgl. abzunehmen, zu lagern oder
weiter zu veräußern, ferner die Thatfache, daß
zwifchen dem Bankier und feinem Kunden niemals
! effektiv realisiert, fondcrn immer nur die Differen-
zen berechnet
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0356,
von Dispositionsbefugnisbis Dispositionsfähigkeit |
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zu verpflichten und seine Güter zu veräußern oder zu belasten, kann die Person im ganzen oder die Gebundenheit gewisser ihr gehöriger Güter betreffen. Die Entziehung der Dispositionsfähigkeit (s. d.) tritt ein durch Entmündigung (s. d
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0363,
von Distinguierenbis Distrikt |
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, die Aufmerksamkeit von etwas ablenken,
veräußern.
Distraktion (lat. äiZtiactio), Auseinander-
ziehung, Zerstreuung, Veräußerung; cliätrac^io do-
iwi-iiin, Vermögensveräußerung; äistr^tio s"iFnö-
ris, Pfandveräußerung. In der franz. Rcchtsfprache
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0743,
von Ehefraubis Ehegartenwirtschaft |
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in ihrer Rechtsfähigkeit beschränkt, sodaß sie ohne Zustimmung des Ehemanns weder Schulden kontrahieren noch von dem Vermögen, an welchem der Ehemann kraft des ehelichen Güterrechts Rechte hat, etwas unter Lebenden veräußern kann. Ihre desfallsigen
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0787,
von Eigentumslosungbis Eike |
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der Veräußerer nicht handlungsfähig oder weil er nicht Eigentümer war oder weil das Geschäft an einem Mangel litt, Eigentum nicht übergehen ließ, wurde eine der E. nachgebildete Klage gegen den Dritten gegeben, welcher nicht selbst Eigentümer
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0797,
von Einhardbis Einheit |
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, bedarf aber zur Veräuße-
rung oder dinglichen Belastung der Zustimmung
der Ehefrau, jedoch kann sich die Ehefrau durch
Vertrag die Verwaltung ihres Sonderguts ganz
oder zum Teil vorbehalten.
Ginhard (nicht Eginhard), Vertrauter und
Biograph
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0092,
von Emphyteusebis Empleurum |
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.
In der Tierheilkunde wird ein dem E. ähnliches, besonders bei Pferden häufiges Leiden als Dämpfigsein oder Dampf (s. d.) bezeichnet.
Emphyteuse (grch. emphýteusis, "Anpflanzung"), das Recht aus der röm. Landleihe zu vererblichem und veräußerlichem
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0235,
von Erblindungbis Erbrechen |
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, eine der Formen des sog. geteilten Eigentums. Sie gewährt ein erbliches und veräußerliches Nutzungsrecht an Grundstücken, namentlich an Bauerngütern, und steht in den meisten Fällen der röm. Emphyteuse (s. d.) sehr nahe. Der Erbpächter (Erbzinsmann
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0241,
von Erbschatzbis Erbschlüssel |
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veräußern, zu
verbrauchen und selbst zu verschenken; nur die Ver-
fügung für den Todesfall ist untersagt. Sicherheit
ist, von gewissen Ausnahmen abgesehen, nicht zu
leisten. Herauszugeben ist, was in Natur oder im
Werte noch vorhanden ist. Das Preuß
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0318,
von Érsek-Ujvárbis Erskine (St. Vincent) |
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wohl vereinbar.
Selbständige vererbliche und veräußerliche Ge-
rechtsame, Iagdgerechtigkeiten, Fischereien, Rega-
lien u.s.w. werden, ähnlich wie das Grundeigentum,
für ersitzbar gehalten, doch sollen öffentlich-rechtliche
Gerechtsame
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0462,
von Exceptionellbis Exchequer Bills |
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schon in der zweiten Hälfte der einjährigen Umlaufsperiode verwendet werden. In der
Regel stehen die E. B., da sie leichter veräußerlich und verpfändbar sind als Consols, auf einem relativ höhern Kurse als die
letztern; doch hat
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0628,
von Fehderechtbis Fehlgeburt |
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, auch wenn der Veräußerer nicht Eigentümer war. Dieser Artikel findet, sofern es sich nicht um Inhaberpapiere handelt, keine Anwendung, wenn die veräußerten Sachen gestohlen oder verloren waren. Diese Fehlerwirkung haben auch das franz. Recht (Code
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0979,
von Formariusbis Formelle Wahrheit |
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. sein, wie die Cession (s. d.)
oder die Auflassung (s. d.). Das übertragene oder
neu bestellte Recht' entsteht in der Person des Er-
werbers, auch wenn eine (,^U8H nicht vorliegt, aber
der Veräußerer kann diesen Erwerb anfechten.
Formarlus (lat
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0689,
von Gehirnwundenbis Gehör |
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und Wald bestehende Dorfgemarkung befindet sich im gemeinschaftlichen Besitze der Dorfgenossen, indem jedem ein bestimmter, übrigens beliebig veräußerlicher und teilbarer idealer Anteil an jedem Gewann (s. d.) zusteht. Die einzelnen Streifen wurden
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0710,
Geisteskrankheiten |
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oder krankhafter Störung der Geistesthätigkeit befand, durch welche seine freie Willensbestimmung ausgeschlossen war. Geisteskranke können gültig sich nicht verpflichten und nichts veräußern. Der Deutsche Entwurf §. 64 schreibt vor: Geschäfts-^[folgende
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0750,
von Gemeindevermögenbis Gemeindeversicherung |
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. vorbehalten, namentlich hinsichtlich der Veräuße-
rung von Immobilien, der Verwendung von Grund-
stockvermögen für laufende Ausgaben, der Rodung
von Waldungen u. s. w. Wo ein besonderes Bürger- !
oder Allmcndvermögen besteht
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0756,
Gemeinschaft der Heiligen |
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verfügen, denfelben veräußern oder ver-
pfänden (Deutscher Entwurf §. 763; Prcuß. Allg.
Landr. §. 60, mit Einräumung eines Vorkaufsrechts
fürdieMiteigentümer§.69; Österr. Bürgerl. Gesetzb.
8. 829; Sächf. Bürgerl. Gesetzb. ß. 329). Doch be-
darf
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0933,
von Gesellschaft (Photographische)bis Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
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Errichtung der Gefell-
schaft mehrere Stammcinlagen übernehmen.
Die Geschäftsanteile sind veräußerlich und
vererblicb. Erwirbt ein Gesellschafter zu seinem ur-
sprünglichen Geschäftsanteile weitere Geschäftsan-
teile, so behalten dieselben
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0451,
Großbritannien und Irland (Geschichte 1880-85) |
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Gründen erfolgen dürfen und der Pächter berechtigt sein, sein Pachtrecht zu veräußern und Feststellung der Pachtsumme auf 15 Jahre bei einem besonders dazu bestellten Gerichtshof zu beantragen. Sodann sollten den Pächtern Geldvorschüsse gemacht werden
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0581,
von Gut (wirtschaftlich)bis Gúta |
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es veräuherliche und nicht
veräußerliche G. Zu den letztern zählen die aus that-
sächlichen oder rechtlichen Gründen nicht übertrag-
baren G., also insbesondere auch diejenigen, welche
durch menschliche Bestimmungen dem Verkehr ent-
zogen nnd
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0745,
Handelsgesellschaften |
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Sachen, von Staatspapieren, Aktien oder
andern für den Handelsverkehr bestimmten Wert-
papieren, um dieselben weiter zu veräußern; es
macht keinen Unterschied, ob die Waren oder an-
dern beweglichen Sachen in Natur oder nach einer
Bearbeitung
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0773,
von Handlungsfähigkeitbis Handlungsgehilfe |
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von Rechtsgeschäften bezeichnet man
als Geschäftsfähigkeit oder Dispositionsfähig-
keit (s. d.). Hier ist zu unterscheiden zwischen einer-
seits Erwerbshandlungen, andererseits Veräuße-
rungen und Verpflichtungen.
Über die durch das Alter bedingte H. s
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0494,
von Hypothekenversicherungbis Hypsilantis |
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-
pothekenforderungen beleihen, erwerben, verpfän-
den, veräußern, Hypothekendarlehne vermitteln,
Kapitalien und Zinsen einziehen, unbewegliches
Eigentum erwerben, verwalten, verpfänden, ver-
äußern. Die von ihnen geleistete Versicherung soll
den
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0541,
von Immibis Immortellen |
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.) In dieser
Richtung werden den Grundstücken in weiterm Um-
fange vererbliche und veräußerliche Rechte an Grund-
stücken (Bergbauberechtigungen, Fährgerechtigkeiten,
Recht zum Halten einer Schiffsmühle, Apotheker-
privilegium u. s. w
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0602,
von Ingwiaiwenbis Inhaberpapiere |
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) erlangt der redliche Erwerber das Eigen-
tum, auch wenn der Veräußerer nicht Eigentümer war
und auch wenn das Papier gestohlen oder verloren
war. Das Schweizer Obligationenrecht gestattet
die Vindikation gestohlener oder verlorener Sachen
binnen
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0753,
Italien (Heer, Flotte. Kolonien. Wappen. Kirchl. Verhältnisse. Unterrichtswesen) |
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Dritten wurden infolge der Aufhebungsgesetze Liegenschaften im Werte von 138933662 Lire übertragen. Dem Staate fielen Gebäude zu, die nicht veräußert werden dürfen, im Werte von 85 Mill. Lire und veräußerliche unbewegliche Güter im Werte von 649 Mill. Lire
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0118,
von Kapitolinische Ärabis Kapitularvikar |
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in diesem Rahmen aber soll der K. sich auf die notwendigen Regierungsgeschäfte beschränken, insbesondere nicht kirchliche Stellen besetzen und Kirchengut veräußern. Der K. bedarf der päpstl. Bestätigung, in Preußen und Elsaß-Lothringen auch derjenigen des
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0292,
von Kellermeisterbis Kelp |
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.
Kellermeister, in großen Haushaltungen der Beamte, der die Aufsicht über den Keller führt.
Kellerrecht, das veräußerliche und vererbliche Recht, auf einem fremden Grundstück einen Keller zu haben. Es wird als eine Art der Superfizies (s. d.) im Deutschen
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0888,
von Lafettenwinkelbis Lafontaine |
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, doch schon 13. März 1831 legte L. die Verwaltung nieder. Von
Gläubigern gedrängt, vom Hofe verlassen, sah er sich genötigt, seine Besitztümer zu veräußern, um 50 Mill. Frs. Schulden zu decken.
Noch 1831 trat er wieder als Deputierter
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 1019,
Lausitz |
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der Wcttiner blieb, bis 1303 Diezmann sich
genötigt sah, dies sein Land an die Markgrafen
von Brandenburg zu veräußern. So standen jetzt
die beiden L. auf kurze Zeit gemeinsam unter den
brandend. Askaniern. Als 1319 mit Waldemar
d. Gr. dies Haus erlosch
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