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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0091,
von Accepibis Acceptation |
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empfangen»; davon Accepisse, eigentlich «empfangen zu haben (bescheinigt)», der Empfangschein.
Accépt (vom lat. acceptum, angenommen), im engern Sinne die auf den gezogenen Wechsel gesetzte schriftliche Annahmeerklärung des Bezogenen und zugleich
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59% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0081,
von Blankettstrafgesetzebis Blanqui (Jérôme Adolphe) |
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79
Blankettstrafgesetze - Blanqui (Jérôme Adolphe)
von Blankowechsel, Blankoschuldschein, Blankoanweisung, Blankoquittung, wenn z. B. die Summe, der Gläubiger, beim Wechsel der Remittent, Aussteller fehlt (s. Blankowechsel, Accept, Indossament
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47% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0076,
von Accentorbis Acceptprovision |
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";
Accepisse , das "Empfangenhaben", der Empfangschein.
Accept (lat.), die auf einen gezogenen Wechsel ( Tratte ) gebrachte
Erklärung des Bezogenen (Trassaten) daß er den
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0567,
von Wechseleinredenbis Wechselfieber |
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, den nicht acceptierten Wechsel zu begeben, während
ein Exemplar zum Accept an den Bezogenen versandt wird. Nach der Deutschen und Österr. Wechselordnung (die engl. Wechselordnung
kennt das sehr bedenkliche Institut in dieser Art nicht) hat
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0461,
Wechsel (Protest, Regreß) |
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zustimmt.
Nach der deutschen Wechselordnung ist der Inhaber eines Wechsels berechtigt, den W. dem Bezogenen zur Annahme (zum Accept) zu präsentieren und in Ermangelung der Annahme Protest mangels Annahme erheben zu lassen. Eine Verpflichtung des
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Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0829,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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zu erheben hat.
Derjenige, welcher einen Wechsel acceptirt, verpflichtet sich damit zur Zahlung der betreffenden Summe am Verfalltag. Das Accept sichert dem Gläubiger schnellstes Einklagen des Betrages.
Giro, Indossament heisst Uebertragung
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Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0832,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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819
Handels- und Kontorwissenschaft.
holung von Accepten. Postaufträge müssen frankirt werden und kosten 30 Pf. (sowie das Postanweisungsporto für den eingezogenen Betrag). Offene Anlagen mit brieflichen Mittheilungen sind zulässig. Bis zu 7
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0092,
von Acceptierenbis Accession |
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der schuldigen Leistung weigern, wenn sie ihm
am rechten Orte und zur rechten Zeit angeboten wird. Er kommt sonst in Annahmeverzug. (S. Verzug .) – Über die
A. von Wechseln s. Accept , von Anweisungen s. Anweisung .
Acceptieren (lat
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0929,
von Sicherheitswechselbis Sichtwechsel |
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der Sicht, so
muh er das Accept datieren; durch das Datum des
Accepts ist die Sicht gegeben. Wird der Sichtver-
merk oder das Datieren des Accepts verweigert, so
muß dies durch Protest festgestellt werden, um den
Regreß gegen die Vormänner zu
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0194,
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Handels- und Wechselrecht) |
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Quittung
Ristorno
Schlußnote
Storniren, s. Ristorno
Wechselrecht.
Wechselrecht
Campsor
Kambial
Wechselagent
Wechselmäkler
Wechselordnung, s. Wechselrecht
Wechsellehre.
Wechsel
Accept
Acceptiren
Acquit
A dirittura, s. A drittura
A
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0324,
Banken (Depositenbanken) |
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das Inkasso der Wechsel und andrer Forderungen und schreiben die eingegangenen Beträge ihnen gut (Inkassogeschäft). Durch seinen Bankier läßt anderseits der Kunde auch die ihm obliegenden Geldverpflichtungen erfüllen, beispielsweise seine Accepte
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0463,
von Wechselbis Wechselfieber |
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die Unterschrift des Ausstellers eines Wechsels gefälscht ist, das echte Accept und die echten Indossamente die wechselmäßige Wirkung, und es bleiben aus einem mit gefälschtem Accept oder Indossament versehenen Wechsel sämtliche Indossanten und Aussteller, deren
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0465,
von Wechselrechtbis Wechselschere |
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. Oftmals wird die W. auch von mehreren miteinander einverstandenen Personen in der Weise betrieben, daß die eine ihr Accept beim Verfall des Wechsels mit dem Accept der andern deckt.
Wechselschere (Rutschschere), s. Erdbohrer, S. 741.
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0135,
Check |
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und C. (d. i. Anweisungen auf das Gutbaben
des Ausstellers bei dem die Zahlungen desselben
besorgenden Banthause oder Geldinstitute), wenn
sie obne Accept bleiben. Wie andere Gesetze sah
der Deutsche Entwurf eines Checkgesetzes
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0865,
von Deckung (in der Fechtkunst)bis Deckung (im Handel) |
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zu accepticren, wenn er solches dem
Anweisenden nicht versprochen bat. Verschlechtern
sick die Kreditverhältnisse des letztern, sodaß der
Angewiesene oder Bezogene bei ungcdecktcm Accept
gefährdet scin würde, so kann er vor dem Accept
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0361,
von Distanzkaufbis Distel |
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beim Verkauf gegen Kasse" oder
Accept soweit zu kreditieren, daß er zunächst die
Ware sendet, um den Preis oder das Accept nach
Empfang zu verlangen. Ist inzwischen der Käufer
zahlungsunfähig geworden, so dient zur Sicherung
res Vcrkäusers
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0752,
von Ehrenämterbis Ehrenannahme |
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der Aussteller, im Wechsel die An-
weisung erteilen, daß im Falle der Nichtannahme
oder Nichtzahlung der Inhaber Accept und Zahlung
oder die Zahlung zunächst bei einer dritten Person
zu suchen hat. Diese dritte Person ist die sog. Not-
adresse
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0553,
von Falschmünzereibis Falschwerbung |
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Accept und die echten Indossamente die Wechsel
mäßige Wirkung (Art. 75 der Deutschen Wechsel-
ordnung). Aus einem mit einem falfchen oder ver-
fälschten Accept oder Indossament versehenen Wech-
sel bleiben sämtliche Indossanten und der Aussteller
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0465,
von Prolongationsgeschäftbis Prometheus |
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oder Acceptant
kann nicht prolongieren; schiebt er beim Accept die
Zahlungszeit hinaus, so beschränkt er sein Accept
(s. d.). Prolongationswechsel ist nicht ein pro-
longierter Wechsel, sondern ein neuer Wechsel, der
mit dem gewollten neuen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0566,
von Wechsel (in der Baukunst)bis Wechselduplikat |
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564
Wechsel (in der Baukunst) - Wechselduplikat
Über Einzelheiten s. Adrittura, Aval, Domizilwechsel, Kommissionstratte, Trassieren, ferner namentlich die Artikel Accept, Ehrenannahme, Indossament, Wechselklage, Wechselprotest, Wechselregreß
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0569,
von Wechselklauselbis Wechselordnung |
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. der Acceptant das Accept nur aus Gefälligkeit oder ohne Deckung gegeben, oder die Ware, für die er ihn als Kaufpreis gegeben, nicht oder mangelhaft erhalten, oder hat er ihn für eine nicht klagbare Spielschuld oder als Kautionswechsel (s. Depotwechsel
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0570,
von Wechselparibis Wechselprotest |
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.), oder Datierung des Accepts nicht zu erlangen ist. Die Erhebung des W. muß innerhalb der Präsentationsfrist erfolgen. Die Unterlassung hat Verlust des Regresses (s. Wechselregreß) gegen Indossanten und Aussteller zur Folge. Dasselbe gilt, wenn
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0572,
von Wechselreitereibis Wechselstrenge |
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österr. Recht durch bare Hinterlegung) dafür zu fordern, daß der Wechsel bei Verfall nebst den Kosten werde bezahlt werden; b. wenn der Acceptant nach dem Accept unsicher wird, d. h. seine Zahlung einstellt, in Konkurs fällt, oder nach der Ausstellung
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0573,
von Wechselströmebis Weckherlin |
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.) Bestehen geblieben aber ist die sog. materielle W., d. h. der aus der abstrakten Natur der durch Ausstellung, Accept, Indossament, Mitunterschrift begründeten Verpflichtung folgende Grundsatz, daß jeder Wechselschuldner jedem Wechselgläubiger
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0753,
von Ehrenbergbis Ehrenbreitstein |
Öffnen |
751
Ehrenberg - Ehrenbreitstein
teten befreit werden. Auch ohne Notadresse kann ein Dritter, wenn der Wechsel durch Nichtannahme oder Nichtzahlung Not leidet und dies durch Protest festgestellt ist, sich zum Accept oder zur Zahlung zu Ehren
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0178,
Clearing- und Giro-Einrichtungen (Deutschland, Italien) |
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durch die Reichsbank, bez. die mit ihr in Verbindung stehenden Firmen zu gewinnen. Hierher zählt unter anderm die Verpflichtung zur Domizilierung der Accepte bei der Reichsbank oder einem Bankhaus, welches mit ihr in täglicher Abrechnung steht
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0665,
von Anwenderechtbis Anzeige |
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vorgeschriebenen Form ausgestellt sind, wofern sie auf weniger als 50 Thlr. oder auf länger als 3 Monate Ziel lauten, den Wechseln völlig gleich; andernfalls nur mit der Ausnahme, daß sie nicht zum Accept (s. d.) präsentiert werden, und daß, wenn dies
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0328,
Banken (Diskontobanken) |
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verwenden, die Mittel aber zur Einlösung der Accepte bei Verfall durch die Schaffung und Diskontierung neuer ähnlicher, aber dann regelmäßig im Betrag immer größer werdender Wechsel zu erlangen suchen. Aber auch bei den legitimsten Gründen, auf denen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0950,
von Biliner Pastillenbis Bill |
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die Bewilligung von Steuern und Taxen oder Anleihen betrifft (money b.): "Le roi (la reine) remercie ses loyaux sujets, accepte leur bénévolence et ainsi le veut" ("Der König [die Königin] dankt seinen [ihren] getreuen Unterthanen, nimmt ihr Wohlwollen an
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0835,
Deutschland (Geld- und Kreditwesen; Reichsverfassung) |
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über 15 Mill., 5 dividendenlosen Banken und 7 Maklerbanken, ergibt pro 1882 folgendes Resultat in Millionen Mark: Aktiva: Aktienkapital 917,1, Kassa 182,8, Wechsel 408,2, Effekten 205,5, Lombard 142,7, Debitoren 841, Immobilien 70; Passiva: Accepte 285
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0947,
von Gutachbis Güterrecht der Ehegatten |
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einem Wechsel durch Annahme (Accept) oder pünktliche Einlösung desselben.
Gutedel, s. Weinstock.
Gutenberg, Johann Henne Gensfleisch von Sorgenloch, genannt G., der Erfinder der Buchdruckerkunst; s. Buchdruckerkunst, S. 551 ff.
Guten Hoffnung
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0671,
von Kellermeisterbis Kellgren |
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den Wechsel, auf welchen das angebliche Accept einer Person oder Firma gesetzt ist, welche gar nicht existiert; auch bezeichnet man damit einen Wechsel, der auf eine Person oder Firma gezogen ist, die nicht existiert oder die insolvent
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0967,
von Nachgeschäftbis Nachnahme |
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Wechsel. Wenn ein Wechsel indossiert wird, nachdem die für die Protesterhebung mangels Zahlung bestimmte Frist abgelaufen ist, so erlangt der Indossatar die Rechte aus dem etwa vorhandenen Accept gegen den Bezogenen und Regreßrechte gegen diejenigen
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0561,
von Teichmuschelbis Teilbarkeit |
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.
Teigwaren, Nudeln, Maccaroni, Biskuits.
Teilaccept, s. Accept.
Teilbarkeit, allgemeine Eigenschaft der Körper, zufolge welcher sich dieselben in kleinere gleichartige Teile auf mechanischem Weg trennen lassen. Ob die physikalische T. der Körper bis
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0460,
Wechsel (Formvorschriften) |
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Verpflichtung erst dadurch ein, daß er den Zahlungsauftrag annimmt, den W. »acceptiert«, sein Accept (s. d.) auf den W. setzt; der Bezogene heißt alsdann Acceptant. Die Acceptation des Wechsels muß auf diesem schriftlich geschehen; es gilt
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0462,
Wechsel (besondere Arten, Geschichtliches) |
Öffnen |
462
Wechsel (besondere Arten, Geschichtliches).
des Wechsels gleichmäßig trifft sowie einen jeden, welcher den W., die Wechselkopie, das Accept oder das Indossament unterzeichnet hat, selbst dann, wenn er sich dabei nur als Bürgen (per aval
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0787,
Reichsbank, deutsche (Diskontogeschäft) |
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gegen Accept angeschafften Waren zuverlässige Aussichten vorhanden sind. Dementsprechend heißt es in der allgemeinen Anweisung, welche den Reichsbankanstalten erteilt ist: »Es sind nur solche Wechsel zum Ankauf geeignet, welche entweder aus dem Ankauf
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0788,
Reichsbank, deutsche (Zentralausschuß, Verstaatlichungsfrage) |
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Bankhaus. Um solche Wechsel nun nicht als Finanzwechsel erkennbar zu machen, hat man das System erfunden, den in Effekten spekulierenden Privatkunden auf seine Bank oder seinen Bankier ziehen zu lassen. Die letztere setzt dann das Accept darauf
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0749,
von Bereidehbis Berenger |
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den Acceptanten in Anspruch nehmen, der seine Schuld ohne Entgelt durch das Erlöschen des Anspruchs aus dem Wechsel los geworden ist, möglicherweise auch den Aussteller, wenn dieser nicht durch die Annahme des Accepts seine Forderung an den
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0078,
von Blanchebaibis Blandbill |
Öffnen |
- oder Orangenblütenwasser, Rahm, Zucker und Hausenblase oder Gelatine bereitetes Mandelgelée.
Blanco (span. ; frz. blanc ; ital.
bianco ), weiß, unbeschrieben (s. Blankett , Blankokredit ,
Blankowechsel , Accept , Indossament ).
Blanco
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0644,
von Gefahrenzifferbis Gefangenenbefreiung |
Öffnen |
Gesällsteuer(s.Dominikalsteuer)gemacht worden.
Gefälligkeitsaccept, das Accept eines Wech-
sels , welches der Acceptant obne eine Schuldver-
bindlichkeit gegen den Anssteller oder Nemittenten
oder ein sonstiges geschäftliches Interesse erteilt
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0566,
von Querprofilbis Quesnel |
Öffnen |
Zahl wasserdichter Zellen versieht.
(^. Doppelboden, Wallgünge.)
Querschreiben, Volksausdruck für Wechsel
acceptieren, s. Accept.
Querfchwellen, Querfchwellenfyftem, s.
Eisenbahnbau (Bd. 5, S. 834d u. 835).
Querstand, in der Musik
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0758,
von Rektaklauselbis Relais |
Öffnen |
Accept (s. d.) vor.
Rektifikation (lat.), Berichtigung: Zurechtwei-
sung. In der Chemie und Technologie heißt
R. das wiederholte fraktionierte Destillieren (s. De-
stillation) einer bereits destillierten Flüssigkeit, um
sie von beigemischten
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0808,
von Revalentabis Reventlow (Friedrich, Graf) |
Öffnen |
den Avis (s. d.) han-
delt, unter Umständen auch durch Accept nach Ver-
fall. Eine R. kann auch der Domiziliat gegen den
Acceptanten oder den Aussteller haben. Der Ehren-
zahler hat nicht bloß die Revalierungs-, sondern die
wechselrechtliche
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0959,
von Trassierungbis Traube |
Öffnen |
, wird es erst durch das Accept (s. d.), dagegen hat der Trassant beim Wechsel (nicht bei der Anweisung) dem Inhaber des Wechsels dafür einzustehen, daß der Wechsel vom Trassaten acceptiert und gezahlt wird, ist daher zur Zahlung verpflichtet, wenn
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0564,
Wechsel (im Handel) |
Öffnen |
an ihn, sondern an einen andern Inhaber zu zahlen, seine Unterschrift auf den Rücken, en dos, des Briefes setzte, auf dem nun für die Adresse und das Accept kein Raum mehr blieb, so daß man beides auf die Vorderseite brachte. Der Name W., cambium
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0565,
Wechsel (im Handel) |
Öffnen |
, der Aussteller und die Indossanten für den Fall, daß dieser nicht zahlt. (S. Accept, Wechselregreß, Wechselklagen.)
Über die Wechselgesetzgebung s. Wechselordnung und Wechselrecht.
III. Die wirtschaftliche Bedeutung des W., besonders der Tratte, besteht
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0568,
von Wechselforderungbis Wechselklagen |
Öffnen |
entsprechendem
Zinsenabzug (s. Diskont ). Der An- und Verkauf von Wechseln auf das Ausland bildet das
Devisengeschäft (s. d. und Kurs ). Minder bedeutsam als der
Wechseldiskont ist für das moderne Bankwesen die Erteilung von Accepten (s
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0571,
von Wechselprozeßbis Wechselregreß |
Öffnen |
Verfall zulässig a. wenn die Annahme eines Wechsels ganz oder teilweise verweigert oder nur beschränkt erfolgt, auch durch die Notadresse nicht zu erlangen ist. (S. Accept, Ehrenannahme.)
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