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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0126,
Urheberrecht |
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124
Urheberrecht
druck), Kunstwerke und Photographien. Man pflegt auch hierher zu rechnen die unter anderm Gesichtspunkt stehenden Warenzeichen (s. Markenschutz) und die kaufmännischen Firmen (s. Firma). Es ist viel überflüssiger Scharfsinn darauf
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71% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0007,
Urheberrecht (Geschichtliches, Inhalt) |
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7
Urheberrecht (Geschichtliches, Inhalt).
litterarischen Urheberrechts wird Nachdruck (Contrefaçon) genannt, doch versteht man darunter auch jede Verletzung des Urheberrechts überhaupt, also auch die unbefugte Nachbildung von Kunstwerken u
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71% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0010,
Urheberrecht (internationaler Schutz) |
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10
Urheberrecht (internationaler Schutz).
Teilnehmer an einem dieser Vergehen. Dieselbe Strafe findet statt bei der unbefugten Nachbildung von Kunstwerken und Photographien und bei der unbefugten Aufführung von Dramen und musikalischen
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70% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0008,
Urheberrecht (Verlegung desselben) |
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8
Urheberrecht (Verletzung desselben).
der Schutzfrist wird entweder durch die Lebensdauer des Urhebers oder durch das Erscheinen des Werkes bestimmt; die Frist wird nach Kalenderjahren berechnet. (Für den Musterschutz [s. d.] gelten
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70% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0009,
Urheberrecht (Strafen der Verletzung) |
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9
Urheberrecht (Strafen der Verletzung).
Mißbrauch zu steuern, ist es nunmehr bei einer Geldstrafe von 500 Mk. verboten, auf nicht zur Verwertung bestimmten Einzelkopien den Namen oder das Monogramm des Urhebers anzubringen. Unter
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62% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0998,
von Unterwasserbootebis Urheberrecht |
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996
Unterwasserboote - Urheberrecht
der Württcmb. Staatsbahnen, hat (1895) 4149 E.,
.Post, Telegraph, evang. Kirche; Trikotwaren- und
Gipsfabrikation, Vcttfedernrcinigungsanstalt, Gips-
brüche, bedeutenden Gemüse- und vorzüglichen Wein
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31% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0125,
von Urgewichtbis Urheberrecht |
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123
Urgewicht - Urheberrecht
Taf. IV, Fig. 21 a - e) mit ihren Ergebnissen nur noch als ein willkommenes Hilfsmittel der histor. Forschung betrachtet werden können.
Auch außerhalb Europas macht die U. Fortschritte. Die Ausgrabungen Schliemanns
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25% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0006,
von Urfehdebis Urheberrecht |
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6
Urfehde - Urheberrecht.
schaft in gefühlvollen, zierlichen Tiraden lange Unterhaltungen pflegen über alles, was die damalige Zeit bewegte. Wahrheit ist mit Dichtung gemischt; Handlung aber fehlt vollständig, dafür treten Galanterien
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0% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0193,
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Dingliches Recht) |
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Ueberfallsrecht, s. Ueberhangsrecht
Ueberhangsrecht
Wegdienstbarkeiten, s. Servitut
Weidegerechtigkeit
Weiderecht, s. Weidegerechtigkeit
Zuwachsung
Urheberrecht
Auteur
Autor (libri)
Geistiges Eigenthum, s. Urheberrecht
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0% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0966,
von Nachbaurbis Nachgeburt |
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königlichen Kammersänger ernannt wurde.
Nachbild, s. Gesicht, S. 239.
Nachbildung von Kunstwerken, unbefugte Reproduktion von Kunstwerken, an welchen ein Urheberrecht besteht, ist als Verletzung des Urheberrechts strafbar (s. Urheberrecht).
Nachbürge
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0138,
von Verlandungbis Verleihung |
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ohne seine Erlaubnis nachdrucken.
Auch wenn das V. unbeschränkt übertragen ist, fällt es nicht mit dem Urheberrecht zusammen, sondern es enthält ein von letzterm abgeleitetes Recht, welches nur die Vervielfältigung des Werkes umfaßt. Die übrigen dem
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0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Tafeln:
Seite 0220b,
Staatsverträge des deutschen Reichs. |
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von Werken der Litteratur und Kunst (Berner Litteraturkonvention) 9. Okt. 1886; s. auch Urheberrecht.
Madagaskar, Konvention (Freundschafts-V.) zwischen dem D. R. und M. 15. Mai 1883 (u. D.).
Markenschutz, B. betr. die Ü. mit Belgien
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0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0138,
von Nachbierbis Nachdruck |
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von Kunstwerken überhaupt), dramat. Kompositionen, wenn sie ohne Genehmigung des Urhebers oder desjenigen, auf welchen das Urheberrecht übergegangen ist, erfolgt. Seit das Urheberrecht an Schriftwerken, Kunstwerken und namentlich musikalischen
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0% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0689,
von Bussenbis Bussole |
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oder das Fortkommen des Beleidigten mit sich bringen. Es kann aber reichsgesetzlich auch dann auf eine B. erkannt werden, wenn es sich um Eingriffe in das Urheberrecht, das Recht des Markenschutzes und das Patentrecht handelt. Das Maximum der B
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0% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0056,
von Herausforderungbis Herb. |
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Veröffentlichung wider den Willen des Ver-
fassers, in Funktion bei Werken, deren Verfasser
verstorben ist (z. B. alten Klassikern, ungedruckten
Manuskripten), deren Urheberrecht erloschen ist,
oder von denen es ein Urheberrecht nicht giebt (Ge-
setzen
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0% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0711,
von Dambachbis Damenfriede |
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-
achtung von Fragen über Nachdruck und Nachbil-
dung. Vorzugsweise bewegt sich die wissenschaftliche
Thätigkeit D.s auf dem Gebiete des Urheberrechts.
Die gegenwärtig geltenden Gefetze über Urheberrecht
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0152,
Deutschland und Deutsches Reich (Finanzwesen) |
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. Dez. 1873, 20. Juli 1881 und 11. Juli 1884 sowie das Münzgesetz vom 9. Juli 1873 nebst Abänderungsgesetz vom 20. April 1874; 3) das Gesetz vom 11. Juni 1870, betreffend das Urheberrecht von Schriftwerken, Abbildungen, musikalischen Werken
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0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0659,
von Schützenliniebis Schutzgerechtigkeit |
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) und
Schützenstücke, Gemälde, s. Doclcnstücke.
Schützenwehr, s. Wehr.
Schutzfrist, der gesetzliche Zeitraum, während
dessen das geistige Eigentum gegen Ausbeutnng
geschützt wird. (S. Urheberrecht, Markenschutz, Ge-
brauchsmuster, Musterschutz, Patent
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0060,
von Aufklärungsdienstbis Auflassung |
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-) Gesetz über das Urheberrecht vom 11. Juni 1870 bezeichnet die Anfertigung einer größern Anzahl von Exemplaren eines Werks seitens des Verlegers, als demselben vertragsmäßig oder gesetzlich zukommt, als Nachdruck (s. Urheberrecht). Wenn dagegen über
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0839,
von Littaubis Litteratur |
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Eigentum (Schrifteigentum), s. Geistiges Eigentum.
Litterarkonvention, Staatsvertrag über wechselseitigen Schutz des Urheberrechts an Schrift- und Kunstwerken (s. Urheberrecht).
Litterat (lat. Litterator), ursprünglich s. v. w. Gelehrter; jetzt
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0% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0943,
Musterschutz |
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Urheberrechts bis 30 Jahre nach dem Tode des Künstlers, für die dekorativen Kunstgegenstände dagegen nur den M. auf die Dauer von höchstens 15 Jahren. Der M. steht dem Urheber zu, und zwar gilt derjenige bis zum Gegenbeweis als Urheber, welcher das Muster bei
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0% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0944,
von Musterungbis Musuros |
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. Eine gegenseitige Anerkennung des in einem Staat erworbenen Musterrechts, wie solche durch die Litterarkonventionen zwischen den wichtigern Kulturstaaten für das Urheberrecht an Schriften und Kunstwerken gesichert ist, findet nicht statt. Dagegen sichern
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0514,
von Tantosbis Tanzmusik |
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die "Theaterpraxis" maßgebend. Das Bundes- (Reichs-) Gesetz vom 11. Juni 1870, betreffend das Urheberrecht an Schriftwerken, Abbildungen, musikalischen Kompositionen und dramatischen Werken, sichert dem Dichter wie dem Komponisten und ihren Rechtsnachfolgern
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0164,
von Vertragbis Verviers |
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Rechts, des Urheberrechts, und, wenn das Vervielfältigungsrecht einem andern (dem Verleger) übertragen wird, des Verlagsrechts. Unbefugte V. bildet den Thatbestand des Nachdrucks (s. Urheberrecht). Die V. durch die Buchdruckpresse oder auf anderm
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0267,
Englische Litteratur 1890-91 (Lyrik, Epik, Drama) |
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Gesetzgebung der Vereinigten Staaten Nordamerikas (s. Urheberrecht) in veränderte Lebensbedingungen eingetreten. Da bisher ein thatsächlicher Schutz der Urheberrechte fehlte, so wurden einige amerikanische Erzeugnisse in England und sehr viele englische
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0% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0954,
von Unionidenbis Valdeck |
Öffnen |
. Muscheln, S. 642.
Uraniasäulen, s. Wettersäulen.
Urheberrecht. Das in den Vereinigten Staaten von Nordamerika 1. Juli 1891 in Kraft getretene Gesetz zum Schutz des Urheberrechts (^oi))'> i'i A'lit'ZIII) hat den Zweck, für das geistige Eigentum
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0% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0962,
Vereinigte Staaten von Nordamerika (Geschichte) |
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über inteicn^ionales Verlagsrecht abgeschlossen worden, mit Deutschland 15. Jan. 1892 ein Übereinkommen, das den gegenseitigen Schutz des Urheberrechts bezüglich der Werke der Litteratur und Kunst sowie den Schutz der Photographien den Bürgern beider
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0094,
von Auflandigbis Aufliegen |
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der Verlagsvertrag darüber, ob der Verleger das Recht nur auf eine A. oder ob er das Urheberrecht (s. d.) schlechthin erworben hat, und über die Stärke der A. Ist darüber nichts bestimmt, so erlischt das Recht des Verlegers, wenn die erste A. vergriffen
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0197,
von Automedonbis Autos |
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eigenmächtige Vervielfältigung und Verbreitung dritten Personen untersagt ist. Das Recht des A. (Autorrecht) bezeichnete man auch als geistiges Eigentum; durch das Reichsgesetz vom 11. Juni 1870 ist der Ausdruck Urheberrecht (s. d.) eingebürgert
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0794,
von Bussenbis Bußordnungen |
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Körperverletzung, begangen in Ausübung oder in Veranlassung der Ausübung des Amtes (§§. 231, 223-225, 229, 230, 207, 340 a. a. O.). Höchstbetrag: 6000 M.; 3) Nachdruck: Gesetz, betreffend das Urheberrecht an Schriftwerken u. s. w., vom 11. Juni 1870
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0167,
von Entamierenbis Enteignung, Enteignungsrecht, Enteignungsverfahren |
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auf Erfindungen. (S.Patent.)
Auch giebt die bloße E. kein Urheberrecht (s. d.).
Eine neu aufgefundene, von dem Entdecker zuerst
herausgegebene alte Handschrist, eine von dem Ent-
decker entzifferte Lesart, ein entdeckter mathem.Lehr-
satz u. s. w. können
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0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0139,
Nachdruck |
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.) Das nordamerik. Gesetz knüpft auch an den Schutz des Urheberrechts an Büchern, Photographien, Farbenwerken und Lithographien noch das Erfordernis, daß sie in den Vereinigten Staaten vervielfältigt seien. Österreich-Ungarn steht der Konvention ablehnend
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0275,
von Verlagsanstalt, Nationalebis Verlagsrecht |
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Erzeugnisse beschäftigt. Der Verlagsbuchhändler oder Verleger erwirbt das Eigentum eines Manuskripts vom Verfasser oder dessen Erben, denen ein Urheberrecht (s. d.) auch nach dem Tode des Verfassers zusteht, und verpflichtet sich, das Manuskript zu
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0276,
von Verlagssystembis Verlängerung |
Öffnen |
274
Verlagssystem - Verlängerung
es an dem in Verlag gegebenen Werke ein Urheberrecht nicht, wie an wieder gedruckten Werken der Klassiker, aufgefundenen alten Manuskripten, Gesetzen und Verordnungen der Behörden u. s. w., so hat doch
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0167,
von Bernaybis Bertillonage |
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Inhalt bilden, das; die Angehörigen eines
Vertragsstaates in jedem andern Vertragsstaate be-
züglich ihrer Urheberrechte an Werken der Litteratur
und Kunst den gleichen Schutz wie die Einheinliscben ge-
nießen, ja der gleiche Schutz unter
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0093,
von Asselnbis Asyl |
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und die internationale Förderung der Urheberrechte, namentlich auch die Herbeiführung eines gleichen Inhalts des Urheberrechts in allen Staaten zur Aufgabe stellt. (S. Schriftstellervereine, Bd. 14.)
Asthmaräucherpulver von O. Fischer, s
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 1022,
Verzeichnis der Mitarbeiter |
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. Hänel in Kiel: Staatsrechtliches.
Prof. Dr. F. v. Holtzendorff in München: Art. Strafprozeß, Strafrecht, Völkerrechtliches etc.
Prof. Dr. R. Klostermann in Bonn: Bergrecht, Urheberrecht.
Prof. Dr. O. Mejer in Göttingen: Kirchenrecht.
Dr. E. Steffenhagen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0294,
Gewerbegesetzgebung (die deutsche Gewerbeordnung von 1869) |
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unbefugte Nachbildung und des Urheberrechts an Werken der bildenden Künste; d) im Interesse der Konsumenten zur Verhinderung des Verkaufs gesundheitsschädlicher, nachgemachter oder verfälschter Nahrungs- und Genußmittel und gesundheitsschädlicher
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0% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0965,
von Überschießenbis Überwallung |
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des einen zur Folge hat.
Übersetzungsrecht, s. Urheberrecht, S. 8.
Übersichtigkeit (Hypermetropie), Fehler im Refraktionszustand des Auges, wobei Lichtstrahlen, welche parallel auf die Hornhaut auffallen, wegen zu flacher Bildung des Augapfels
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0009,
Übersicht des Inhalts |
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) 521
Kriminalistische Vereinigung, von Rosenfeld 555
Landgemeindeordnung (in Preußen) 570
Oberlandeskulturgericht 683
Offiziere 683
Sklaverei, von E. Jung 840
- Brüsseler Antisklavereiakte 843
Sonntagsruhe (in Ungarn) 850
Urheberrecht 940
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Meyers →
Schlüssel →
Alphabetische Inhaltsübersicht d[...]:
Seite 0012,
Alphabetische Inhaltsübersicht des Schlüssels |
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Unterthanenrecht 184
Unterwalden, Kanton 80
Unterwelt 139
Unzuchtsverbrechen 187
Uralaltaische Sprachen 132
Urallande 74
Urheberrecht 181
Uri, Kanton 80
Urtheilsvollstreckung 188
Uruguay, Geographie 105
- Geschichte 27
Vandalen, Könige 3
Venetien
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0674,
von Anschlag (des Gewehrs)bis Anschließung |
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dem Strafgesetzbuch oder nach Specialgesetzen zusteht (z. B. dem Patentgesetz, dem Markenschutzgesetz, den Gesetzen betreffend das Urheberrecht), im Fall der Beleidigung oder Körperverletzung im Wege der Privatklage, in andern Fällen dadurch geltend
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0116,
Photographie |
Öffnen |
deutschen Reichsgesetz vom 10. Jan. 1876, welches
auch alle übrigen die P. betreffenden gesetzlichen Verhältnisse regelt, verboten. (S. Nachdruck und Urheberrecht
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0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0267,
von Statiabis Statistik |
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. Urheberrecht (copyright) die gleiche Rolle. – Vgl. Arber, A Transcript of the registers of the Company of Stationers of London 1554‒1640 (5 Bde., Lond. 1875‒94).
Stationers’ Hall (spr. stehsch’ners hahl), Name der Buchhändlerbörse in London, unweit
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0056,
von Auffensteinbis Auffütterung der Kinder |
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.
Aufforderung zum Verbrechen, s. Anstifter.
Aufforstung, s. Bestandsgründung.
Auffrieren, s. Frostschaden.
Auffrischen, s. Retouchieren. ^[richtig: Retouche.]
Aufführungsrecht, s. Urheberrecht.
Auffütterung der Kinder, die Ernährung
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0173,
von Autonomistenbis Autotypographie |
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. Auctor, insbesondere (A. libri) Urheber einer Schrift, Schriftsteller; daher man von klassischen Autoren, den Rechten der Autoren und Verleger etc. spricht. Autorrecht, s. Urheberrecht; Autorschaft, Urheber-, Verfasserschaft.
Autorisation (lat
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0% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0563,
von Bücherlausbis Buchhaltung |
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dergleichen Privilegien, die gegenwärtig infolge der verbesserten Gesetzgebung über litterarisches Eigentum entbehrlich geworden sind (s. Urheberrecht).
Bücherskorpion (Chelifer cancroides L., s. Tafel "Spinnentiere"), Spinnentier aus der Ordnung
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0573,
Buchhandel (der deutsche B. seit dem 17. Jahrhundert) |
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in Wien Schutz, hier und da sogar Ermunterung fanden. Schon Luther hatte, freilich umsonst, gegen den Nachdruck geschrieben, wie sich auch bei ihm die ersten Andeutungen der Idee des Urheberrechts finden. Der erste von allen deutschen Staaten
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0% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0436,
von Damaszierenbis Dame |
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von der Kriminalverjährung" (Berl. 1860); "Die Gesetzgebung des Norddeutschen Bundes, betreffend das Urheberrecht an Schriftwerken" (das. 1871); "Das Telegraphenstrafrecht" (das. 1872; ins Franz. übers., Bern 1872); "Das Gesetz über das Postwesen des Deutschen Reichs
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0792,
von Deutsches Reichbis Deutsch-französischer Krieg von 1870/71 |
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erlassen. Wichtig sind ferner die verschiedenen Gesetze über das Urheberrecht und über den Markenschutz sowie das Patentgesetz. Neuerdings sind mit dem Gesetz vom 15. Juni 1883 über die Krankenversicherung der Arbeiter und dem Unfallversicherungsgesetz
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0375,
von Eigentum ist Diebstahlbis Eigentumsvorbehalt |
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oder Kunstwerk, insoweit dasselbe geeignet ist, Gegenstand von Vermögensrechten zu sein (s. Urheberrecht).
Die Eigentumsordnung ist nicht immer und überall die gleiche gewesen. Bei vielen Völkern befand sich nachweislich in den frühsten
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0038,
von Geistesstörungbis Geistliche |
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Bezeichnung eine unrichtige, weshalb sie jetzt durch den Ausdruck Urheberrecht (s. d.) ersetzt zu werden pflegt.
Geïstik (v. griech. Gäa, "Erde"), s. v. w. Epirographie.
Geistinger, Marie, Schauspielerin, geb. 26. Juli 1828 zu Graz, gehört seit 1844
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0293,
Gewerbegesetzgebung (die deutsche Gewerbeordnung von 1869) |
Öffnen |
ergänzenden Gesetzen sind zu rechnen: das Patentschutzgesetz vom 25. Mai 1877; das Musterschutzgesetz vom 11. Jan. 1876; das Markenschutzgesetz vom 30. Nov. 1874; das Gesetz vom 9. Jan. 1876, betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0097,
von Handelsrechtbis Handelsregalien |
Öffnen |
über das Urheberrecht, die Postgesetzgebung, die Seemannsordnung, das Reichsgesetz über den Markenschutz, das Bankgesetz und das Patentgesetz. Das bevorstehende deutsche Zivilgesetzbuch wird auch auf dem Gebiet des Handelsrechts manche Umgestaltung
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0858,
von Klosterbeerebis Klosterneuburg |
Öffnen |
aller Länder, nebst den Gesetzen über Musterschutz und Markenschutz" (das. 1869, 2. Aufl. 1876); "Lehrbuch des preußischen Bergrechts" (das. 1871); "Das Urheberrecht an Schrift- und Kunstwerken" (das. 1876); "Das Patentgesetz für das Deutsche Reich
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 1027,
Korrespondenzblatt zum neunten Band |
Öffnen |
zum gegenseitigen Schutz des Urheberrechts an Werken der Litteratur und Kunst ist am 5. September d. J. in Bern vollzogen worden. Die vertragschließenden Teile sind: Deutschland, Belgien, Frankreich, Großbritannien und Irland, Italien, Spanien
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0302,
von Kundschafterbis Kunersdorf |
Öffnen |
302
Kundschafter - Kunersdorf.
Eingriff in das Recht auf K. zurückweist. Auch der Schutz des Urheberrechts gehört hierher. Die französische Rechtsanschauung geht in dieser Hinsicht noch um sehr vieles weiter als die deutsche; sie straft
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0211,
von Manukaptionbis Manytsch |
Öffnen |
gegenüber als M. gedruckt" einen ausdrücklichen Vorbehalt des Rechts der öffentlichen Aufführung. Unbefugter Abdruck eines Manuskripts wird als Nachdruck bestraft (s. Urheberrecht).
Manus manum lavat, lat. Sprichwort: "eine Hand wäscht die andre
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0942,
von Mussitierenbis Musterschutz |
Öffnen |
. In Deutschland hatte der M. in den Rheinlanden schon seit 1806 durch die französische Gesetzgebung Eingang gefunden. Die allgemeine Einführung desselben erfolgte aber erst durch das Reichsgesetz vom 11. Jan. 1876, betreffend das Urheberrecht an
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0% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0103,
von Plagiocephalusbis Planché |
Öffnen |
103
Plagiocephalus - Planché.
ler die Leistungen eines andern für die seinigen ausgibt (s. Urheberrecht).
Plagiocephalus, s. Brachykephalen.
Plagioklase, s. Feldspat.
Plagionit, Mineral aus der Ordnung der Sulfosalze, kristallisiert
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0% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0332,
von Presse (Buchdruck: Handpresse)bis Presse (Druck-Erzeugnisse) |
Öffnen |
. ist einerseits durch den Schutz des Urheberrechts (s. d.) im privatrechtlichen Interesse des Urhebers, anderseits durch die Preßgesetzgebung, insbesondere durch die Preßpolizei, d. h. durch Rechtsregeln, welche dem Mißbrauch der P. vorbeugend
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0% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0334,
Presse (gegenwärtig Gesetzgebung) |
Öffnen |
gegen die Ordnung der P. tritt nach § 22 binnen sechs Monaten ein, welche von dem Tag der ersten Verbreitung gerechnet werden (wogegen die Strafverfolgung wegen der Verbreitung des Nachdrucks nach § 34 des Gesetzes über das Urheberrecht vom 11. Juni
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0% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0160,
von Sachwalterbis Sacken |
Öffnen |
von Sachverständigen, wie z. B. das Kollegium der Ältesten der Berliner Kaufmannschaft. So sollen auch nach dem Bundes- (Reichs-) Gesetz vom 11. Juni 1870, betreffend das Urheberrecht an Schriftwerken, Abbildungen, musikalischen Kompositionen
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0% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0631,
von Schriftartenbis Schriftführer |
Öffnen |
Eigentum und Urheberrecht.
Schrifterz (Sylvanit), Mineral aus der Ordnung der einfachen Sulfuride, bildet monokline Kristalle, die gewöhnlich zu reihenförmigen, schriftähnlichen Aggregaten gruppiert sind, findet sich auch derb und eingesprengt
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0671,
von Schützengräbenbis Schutzwaldungen |
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).
Schützengräben, s. Feldbefestigung.
Schutzfärbung, s. Schutzeinrichtungen.
Schutzfrist, Zeitraum, innerhalb dessen die Reproduktion eines Geistesprodukts ohne die Zustimmung des Autors oder seiner Rechtsnachfolger untersagt ist; s. Urheberrecht
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0241,
von Staßfurtitbis Statistik |
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. Stationsbeamter.
Stationers' Hall (engl., spr. stehscheners hahl), in London Bezeichnung des Hauses der alten Buchhändlergilde, die vom Staat mit dem Einschreiben (registration) der litterarischen Urheberrechte betraut ist.
Stationsvorsteher, s
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0011,
von Urhuhnbis Uri |
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und gewerblichen Urheberrechts (Stuttg. 1888).
Urhuhn, s. v. w. Auerhuhn.
Uri (engl. Oori), Fluß, s. Limpopo.
Uri, einer der drei schweizer. Urkantone, grenzt im O. an Glarus und Graubünden, im S. an Tessin, im W. an Wallis und Unterwalden, im N
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0137,
von Verkupfernbis Verlagsrecht |
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. im objektiven Sinn. Das V. im subjektiven Sinn (Vervielfältigungsrecht des Verlegers) wird entweder unbeschränkt auf die ganze Dauer des Urheberrechts (s. d.) oder mit der Beschränkung auf eine oder mehrere Auflagen, auf eine bestimmte Zahl von Exem
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0260,
Völkerrecht |
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der Weltpostvereinsvertrag, auch die Verträge über den Schutz des Urheberrechts (s. d.) gehören hierher. Insofern, als es in Ansehung der völkerrechtlichen Normen an einer gemeinsamen richterlichen Autorität fehlt, welche deren Erzwingbarkeit garantiert, ist dem V
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0309,
von Wächterliedbis Wächter-Spittler |
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deutschen Recht« (Stuttg. 1875); »Das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste« (das. 1877); »Encyklopädie des Wechselrechts« (das. 1879, neue Ausg. 1881); »Das Wechselrecht des Deutschen Reichs« (das. 1883); »J. J. ^[Johann Jacob] Moser« (das. 1885
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0554,
von Manahikibis Mangischlak |
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: -Das Urheberrecht an litterarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst« (Erlang. 1867); »Das gemeine Familiengüterrecht mit Ausschluß des ehelichen Güterrechts«' (Tübing. 1871-76, 2 Bde.); ^> Der zivilrechtliche Inhalt der Reichsgesetze« (das. 1878; 3
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0648,
von Muskelbewegungbis Mycielski |
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Gesellschaft.
Muster und Modellschutz. Wenn auch im Laufe der Zeit Vorschläge bezüglich der Abänderung des deutschen Gesetzes vom 11. Jan. 1876, betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen, laut geworden sind, so sind dieselben doch erheblich
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0169,
von Congostaatbis Crampel |
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bis zum zweiten Nilkatarakt, die Organisation von Pilgerzügen nach Mekka u. dgl. übertragen. Unter seinem Namen erschien eine ansehnliche Reihe von Reisehandbüchern.
Copyright-Bill, s. Urheberrecht.
Cornat, Augustin Victor Cassiodore, franz
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0124,
Actio |
Öffnen |
. das Eigentum (s. d.). β. Eine andere Klasse sind die unter dem Namen des geistigen und gewerblichen Eigentums zusammengefaßten: das Urheberrecht (s. d.), das Recht des patentierten Erfinders (s. Patent), das Recht auf die kaufmännische Firma (s. d
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0813,
Arbeiter |
Öffnen |
811
Arbeiter
sonders die geistige A. in ihren originalen Produkten durch Anerkennung des geistigen Eigentums im Urheberrecht (s. d.), durch Gewährung des Patentschutzes (s. Patentrecht) und Musterschutzes (s. d.) gegen fremde Ausbeutung
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0331,
Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig |
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, namentlich um das Gesetz über Urheberrecht vom
11. Juni 1870. Ebenso hat er sich mit einer Kodifizierung des Verlagsrechts durch eine Verlagsordnung
beschäftigt, welche auch das Interesse der Deutschen Reichsregierung erweckt hat. Er hat
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0671,
von Bücherbis Buchez |
Öffnen |
. Das älteste B. kommt 1469 in der Republik Venedig vor; in Deutschland erteilte zuerst Bischof Heinrich von Bamberg ein B.; später geschah es durch die deutschen Fürsten, den Bundestag u. s. w. Die gegenwärtige Gesetzgebung über das Urheberrecht (s. d
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0458,
von Commodumbis Commoner |
Öffnen |
, welchen er einem andern schul-
det oder auf welchen dieser andere einen Anspruch
(s. d.) hat und diesen Gegenstand vor der.Heraus-
gabe nutzt, oder wer etwas nutzt, worauf ein anderer
ein ausschließliches Recht hat, z. V. das Urheberrecht
(s
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0503,
von Coppobis Coquerel |
Öffnen |
, ^und Verlagsrecht.
Oop^riFkt (engl., spr. koppireit), s. Urheberrecht
Coquclin(spr.kock'läng),VenoitConstant,Schau-
spieler, geb. 25. Jan. 1841 zu Boulogne-fur-Mer
als Sohn eines Bäckers, bildete sich seit 1859
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0565,
von Courtbis Courtage |
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und entweder ". der Vundesfiskus
Kläger ist, oder ß. ein Ausländer Partei ist, oder
7- die Parteien Bürger verschiedener Staaten sind;
2) ausschließlich: a. in Prozessen überVundessteuern,
d. in Prozessen über Urheberrecht und Patentrecht,
c
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0156,
Deutschland und Deutsches Reich (Heerwesen. Wappen. Flaggen) |
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.) gebracht und auf einzelnen Gebieten des bürgerlichen Rechts namentlich für das Patentwesen, den Musterschutz, das Urheberrecht. Handelsgesetzgebung und Wechselordnung sind formell Reichsrecht geworden, somit der Abänderung der Einzelgesetzgebung entrückt
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0274,
von Dieburgbis Dieckhoff |
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, schriftstellerischen und musikalischen Werken. Die Gesetzgebung und Rechtswissenschaft hat auch dem Anspruch auf Schutz des geistigen und gewerblichen Eigentums Rechnung getragen (s. Urheberrecht).
Dieburg. 1) Kreis in der Hess. Provinz Starkenburg
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0784,
Eigentum |
Öffnen |
.
Vervielfältigung des Werkes untersagt ist. Die
Reichsgesetze reden vom Urheberrecht (s. d.). Ferner
wird mit jenem Ausdruck auch das Recht des paten-
tierten Erfinders umfaßt. Andere fassendas Erfinder-
patent, den Markenschutz und den Musterschutz
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0820,
von Eintagsfliegenbis Einwanderung |
Öffnen |
. s. w.
Eintönigkeit, s. Monotonie.
Eintrag, Eintragfäden, s. Weberei.
Eintragsrolle, ein nach dem Gesetz betreffend
das Urheberrecht an Schriftwerken, Abbildungen,
musikalischen Kompositionen und dramat. Werken
vom 11. Juni 1870
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0143,
von Englisches Riechsalzbis Englisches Schul- und Universitätswesen |
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, insoweit sich ihre Grundsätze auf Mobilien beziehen, und ebenso über das Recht an immateriellen Gütern (Urheberrecht u. s. w.) und ferner über Obligationenrecht. Das letztere wird aber in den Büchern über Personal Property gewöhnlich nur oberflächlich
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0968,
von Fordernbis Forderungsrecht |
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erwachsenden Ansprüche
sind als eine Konsequenz oder als ein Teil des In-
halts des Rechts zu denken. Dingliche Rechte (s. d.),
wie das Eigentum, oder absolute Rechte ls. ^.ctio),
wie das Urheberrecht, das Recht aus einem Erfinder-
patent, sind gegen
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0287,
von Fremdengesetzebis Fremdenlegion |
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(§. 61).
Eine entsprechende Bestimmung hat das Gesetz vom
9. Jan. 1876 bezüglich des Urheberrechts an Werken
der bildenden Künste O. 20).
- Im Civilprozeß steht die ausländische Partei
grundsätzlich der deutschen Partei gleich. Doch haben
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0665,
von Gegenreizbis Gegenseitigkeitsgesellschaften |
Öffnen |
auf eine gleichmäßige
Behandlung der beiderseitigen Unterthanen gerichtet
sind, wie die Handelsverträge (s. d.), die Verträge
zum Schutz der Fluhschiffahrt (s. d.), die internatio-
nale Übereinkunft des Urheberrechts (s. d.), die inter-
nationale
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0714,
von Geistiges Eigentumbis Gekrönter Dichter |
Öffnen |
. Eigentum, Gewerb-
liches Eigentum und Urheberrecht.
Geisttnger, Marie, Schauspielerin, geb. 26. Juli
1836 in Graz als die Tochter eines pensionierten
russ. Hoffchanspielers, debütierte 1842 in Kinder-
rollen auf der Bühne ihrer Vaterstadt und wurde
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0989,
von Gewerbfleißbis Gewerkschaft |
Öffnen |
(s. Patent), auf Muster und Modelle (s. Gebrauchs-
muster und Musterschutz), auf Fabrik- und Handels-
marten (s. Markenschutz), auf kaufmännische und
Geschäftsfirmen (s. Firma). Ausgeschlossen bleibt
das Urheberrecht (s. d.) an litterar
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0750,
von Handelsmonopolbis Handelsmuseen |
Öffnen |
-
nehmer ein solches Privilegium. In gewissem Sinne
können das Ersindungspatent, das Gebrauchsmuster
(s. d.), das Geschmacksmuster (s. Musterschutz) und
das Urheberrecht (s. d.) als H. angesehen werden.
Auch eine prohibitive Zollgesetzgebung schafft
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0753,
von Handelsregisterbis Handelssache |
Öffnen |
751
Handelsregister - Handelssache
zum 5). stehen die Rechtsinstitute des geistigen und >
gewerblichen Eigentums. Doch pflegt man das
Urheberrecht (die Grundlage des Buch- und Kunst-
Handels) und das Patentrecht nicht zum H. zu zählen.
Dem
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0382,
von Howard (Katharina)bis Howitt |
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William Thomas verkaufte. Er kehrte als gewöhnlicher
Matrose in die Heimat zurück, wo ihm endlich Anerkennung und nach vielen Prozessen über sein Urheberrecht reichster Verdienst erwuchs. Er gründete 1862 zu
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0970,
von Journalbis Journal officiel |
Öffnen |
- und Urheberrechts durch
einen gleichmäßig aus Rechtsverständigen, Schrift-
stellern und Verlegern zusammengesetzten Ausschuß
beschlossen, in München die "Pensionsanstalt deut-
scher Journalisten und Schriftsteller" (s.d.) begrün-
det
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0248,
von Katzenkrautbis Kauf |
Öffnen |
, hatte wirklichen Erfolg.
Kauf, der Vertrag, mit welchem die eine Partei (der Verkäufer) der andern (dem Käufer) eine Sache, ein Recht an einer Sache oder ein absolutes Recht (wie ein Erfindungspatent, ein Urheberrecht), eine Mehrheit von Sachen
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0547,
von Mandschubis Mandschuren |
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Lehrthätigkeit wieder auf und wurde 1890 zum Mitglied der zweiten Commission für Revision des genannten Entwurfs ernannt. Er schrieb namentlich:
«Das Urheberrecht an litterar. Erzeugnissen und Werken der Kunst» (Erlangen 1867
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 1003,
von Monophoniebis Monopol |
Öffnen |
einer bestimmten Reihe von Jahren ausschließlich auszunutzen. Auch das Urheberrecht (s. d.), der Markenschutz (s. d.), in gewisser Hinsicht sogar das sogenannte litterar. Eigentum lassen sich als M. ansehen. Unter den M. für gewisse Zweige des auswärtigen
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0140,
von Nacheilebis Nachgeschäft |
Öffnen |
im Deutschen Reich ist von dem Reichskanzleramt die Instruktion vom 12. Dez. 1870 erlassen.
Litteratur s. unter Urheberrecht.
Nacheile, ehedem die Pflicht aller Gerichtseingesessenen, einem flüchtigen Verbrecher, der wahrscheinlich auf einem gewissen Wege
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0230,
von Negative Höhebis Negerhandel |
Öffnen |
das Namenrecht, das Wappenrecht,
das Patentrecht, das Markenschutzrecht, die Urheberrechte, die Zwangs- und Bannrechte. Die N. führt zur Feststellung des absoluten Rechts, dessen Beschränkungen der
Gegner zu erweisen hat und der Gegner wird zu allen
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0755,
Ostindien (Vorderindien) |
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753
Ostindien (Vorderindien)
schaft erlassen. Doch bedarf die Vorlage von Gesetzen über Finanzen, Münzwesen, Post- und Telegraphenwesen, Strafrecht, Religionsübung, Heerwesen, Urheberrecht und auswärtige Angelegenheiten der vorherigen
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