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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0614,
von Begierdebis Beglaubigung |
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614
Begierde - Beglaubigung.
hatte, erließ Papst Johann XXII. 7. März 1319 eine Bulle, in welcher allen denjenigen B., welche die Regel der Franziskaner-Tertiarier annehmen wollten, Gnade zugesichert ward. Die Bulle Papst Nikolaus' V. vom 12
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43% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0637,
von Begierdebis Beglaubigung |
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635 Begierde – Beglaubigung
kaner-Tertiarier annehmen wollten. 1374 und 1377 befahl Gregor Ⅺ. auch die Männergesellschaften in Deutschland und den Niederlanden zu dulden, und 12. Febr. 1453
nahm Nikolaus
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Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0833,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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.
Certificat = Bescheinigung, Beglaubigung.
Cession (cediren) = Abtretung, Uebertragung; überlassen.
Chance = wahrscheinlicher Erfolg.
Change = Tausch, Austausch, Wechsel.
Chartern = miethen, pachten, namentlich in Bezug auf Schiffe.
Check = Anweisung
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0945,
von Infatigabelbis Influenza |
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und trennen sie erst wieder kurz vor der Verheiratung.
Infideles (lat.), Ungläubige.
In fidem (lat., "für die Treue"), zur Beglaubigung, besonders bei der Beglaubigung (Fidemation) von Abschriften (i. f. copiae) übliche Formel.
Infiltration (lat
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Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0812,
Gesetzeskunde |
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799
Gesetzeskunde.
Auf dem Frachtbriefe muss vom Versender und von einem vereideten Chemiker unter amtlicher Beglaubigung der Unterschriften bescheinigt sein, dass die Beschaffenheit der Waare und die Verpackung obigen Vorschriften
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Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0830,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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der Ausstellung ab.
Protest ist eine Beglaubigung, dass der Wechselinhaber rechtzeitig alles gethan hat, um Bezahlung zu erhalten. Protest zu erheben berechtigt ist nur ein Notar oder ein Gerichtsbeamter.
Protest kann erhoben werden schon am Verfalltage
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Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0832,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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ein Zweiter beauftragt wird, für Rechnung eines Dritten eine Zahlung zu leisten.
Assortiren = Vorrath vervollständigen.
Attest = Zeugniss, Beglaubigung.
Automat = mechanischer Selbstverkäufer.
Autorisiren = ermächtigen, anweisen.
Avance
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Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0836,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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= hinhalten, Ausflüchte machen (beim Seewesen: kreuzen).
Leckage = Leckverlust, Abgang, Durchlecken.
Legalisiren = beurkunden, gerichtlich bestätigen.
Legitimiren = beglaubigen, sich ausweisen.
Limitiren = einen Preis vorschreiben.
Liquidation
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0201,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Proceß. Konkurs) |
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189
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Proceß. Konkurs).
Beglaubigung
Bittschrift
Copia
Decisivreskript
Dokument
Duplikat
Fascikel
Fidemiren
Formula
Fragstücke
Gegenschrift
Handzeichen
Hülfsschreiben
Impugnationsschrift
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0246,
von Fidejubierenbis Fideris |
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.), Allergetreuester, Titel des Königs von Portugal.
Fidelitas (lat.), Treue; burschikos auch s. v. w. Fidelität (s. Fidel); f. feudalis, Lehnstreue.
Fidemieren (lat., vidimieren), beglaubigen (s. Beglaubigung).
Fidenä, berühmte Stadt im alten
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0661,
von Freiwillige Jägerbis Freizügigkeit |
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solcher Vermögenskomplexe, die dazu gehörigen Versiegelungen, Inventuren, Versteigerungen, Erbteilungen und Erbauseinandersetzungen, Beglaubigung von Ab- und Unterschriften und das Depositenwesen in den Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0622,
von Légerbis Legierung |
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, welche Länge, Breite und Güte leinener Gewebe (Linnenleggen, Leinwandleggen) amtlich feststellen und durch einen Stempel beglaubigen, um Sicherheit gegen Betrug und schlechte Beschaffenheit der Waren zu bieten. In Hannover bestand früher Schau
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0893,
von Münzverfälschungbis Münzwesen |
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, welche zur Anfertigung von Metall- oder Papiergeld oder Geldpapier oder von Stempelpapier, Stempelmarken, Stempelblanketten, Stempelabdrücken, öffentlichen Bescheinigungen oder Beglaubigungen dienen können, anfertigt oder an einen andern
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0261,
von Nota benebis Notariat |
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. Notariat.
Notariat (lat.), die Gesamtheit der von der Staatsgewalt zur Aufnahme und Beglaubigung von Rechtsakten ermächtigten Personen (Notare, lat. notarii, franz. notaires), auch die Summe der denselben übertragenen Befugnisse; Notariatsurkunden
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0133,
von Verhaubis Verjährung |
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), Lieder, Chorlieder etc.
Verhungern, s. Hunger.
Verhüten, s. Leberegelkrankheit.
Verĭa, Stadt, s. Beröa.
Verifikation, Erweis der Richtigkeit, Beglaubigung.
Verifizieren (lat.), darthun, beweisen, besonders das Gleichlauten
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0674,
von Nostitz-Wallwitzbis Odessa |
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« zugezogen werden. Außerdem enthält das Gesetz vom 15. Juli 1890 noch die nötigen Vorschriften über die gerichtliche oder notarielle Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen. Für solche Beglaubigung sind im ganzen Umfange der preußischen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0269,
von Verhuelbis Verjährung |
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(lat.), die Wahrheit, Echtheit von etwas darthun; bewahrheiten, beglaubigen; Verifikation, Bewahrheitung, Beglaubigung.
Veringen (Veringenstadt), Stadt, s. Bd. 17.
Verismo (ital.), Bezeichnung für den rücksichtslosen Naturalismus (s. d
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0257,
von Akkordionbis Akkumulatoren |
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(früher französisch) und Jamestown. A. wurde 1862 durch ein Erdbeben fast gänzlich zerstört.
Akkreditieren (franz.), jemand beglaubigen oder durch ein Vollmachtschreiben die Gewährleistung für die von einer bestimmten Person innerhalb der Grenzen
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0040,
Konsul (das deutsche Konsularwesen) |
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sie Abschriften entgegenzunehmen.
5) Der K. ist Organ der freiwilligen Gerichtsbarkeit und Notariatsbeamter. Die Konsuln können Urkunden mit der Beweiskraft öffentlicher Urkunden ausfertigen und beglaubigen, auch Urkunden fremder Behörden
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0641,
Lehrling, Lehrlingswesen |
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) Beschäftigung der Lehrlinge; 6) eine gesetzliche Probezeit; 7) die Möglichkeit, den Fortbildungs- oder Fachunterricht für Lehrlinge obligatorisch zu machen; 8) die Verpflichtung zur Erteilung eines amtlich zu beglaubigenden Lehrbriefs (Zeugnisses
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0892,
Geschichte |
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auf die Nachwelt zu bringen, und wegen ihrer den Ereignissen meist unmittelbar nachgefolgten Entstehung vorzüglich zu deren Beglaubigung. Die Kunst, alte Inschriften zu lesen, zu entziffern, zu ergänzen und zu benutzen lehrt die Epigraphik (s. d.), während
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0479,
von Protokollarischbis Protuberanzen |
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.), Protonotarĭus Apostolĭcus, Titel von sieben beim päpstl. Stuhl ein Kollegium (das Protonotariāt) bildenden Prälaten, die, mit hohen Vorrechten ausgestattet, die päpstl. Urkunden zu beglaubigen haben.
Proton Pseudos (grch., «erste Täuschung
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0679,
von Rechtsspruchbis Rechtsweichen |
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hinzugetreten ist. Allmählich wächst aus dem Besitzstand, wenn er sich befestigt und daher schließlich als notwendig erscheint, ein neuer R. hervor, welcher seine definitive Beglaubigung aber erst durch die Anerkennung der übrigen Staaten findet
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0706,
von Kreditauftragbis Krefeld |
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.).
Kreditīv, soviel wie Accreditiv, s. Accreditieren; K. des Gesandten, s. Beglaubigung.
Kreditkrisen, s. Handelskrisen.
Kreditmasse, mitunter Bezeichnung der Konkursmasse (s. d.).
Kredĭtor (lat.), Gläubiger; Gegensatz Debitor, Schuldner
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0098,
von Accordierenbis Accumulatoren |
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.) bezeichnet.
Accreditierung eines Gesandten bedeutet soviel wie Beglaubigung (s. d.).
Accrescénzrecht, s. Anwachsungsrecht.
Accrington (spr. äkkringt’n), Stadt in der engl. Grafschaft Lancashire, am Flusse Hinburn in einem Thalkessel, 32 km im N
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0030,
von Attestbis Attika |
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attestieren, die Richtigkeit derselben beglaubigen und dieselbe zur Zahlung anweisen.
Attich, s. Sambucus.
Attĭcus, 1) Titus Pomponius, gelehrter und einflußreicher röm. Ritter, geb. 109 v. Chr., widmete sich 86-65 in Athen dem Studium griechischer
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0168,
von Autenriethsche Pockensalbebis Autichamp |
Öffnen |
. Kirchentöne.
Authentisieren (griech.), beglaubigen, bekräftigen; dann s. v. w. originaleren, eine Urkunde vollziehen durch Unterschrift oder die Stelle derselben vertretende Zeichen und Formeln, durch Aufdrücken oder Anhängen eines Siegels etc
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0637,
von Belebeibis Beleidigung |
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Kurköln und erhielt im 13. Jahrh. Stadtrecht.
Beleg, was zur Bestätigung der Richtigkeit einer Darlegung dient; daher Rechnungsbeleg, schriftliche Nachweisung, welche einer Rechnung zur Beglaubigung von Einnahme- und Ausgabeposten beigefügt
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0904,
von Certifikatorbis Cervantes Saavedra |
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.), Certifikatsaussteller, Gewährsmann, Rückbürge; certifizieren (lat.), bescheinigen, beglaubigen.
Certioration (lat., "Vergewisserung"), die Belehrung über gewisse Rechtsverhältnisse, welche gesetzlich zuweilen bei gerichtlichen Handlungen denen erteilt werden
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0836,
Deutschland (Reichsverwaltung, Gesetzgebung) |
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mit fremden Staaten einzugehen und Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen. Zur Erklärung des Kriegs im Namen des Reichs bedarf es der Zustimmung des Bundesrats, es sei denn, daß ein Angriff auf das Reichsgebiet oder dessen Küsten erfolgt
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0837,
Deutschland (Reichstag, Bundesrat) |
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der letztern und die Wasserzölle; das Post- und Telegraphenwesen (mit Ausnahme von Bayern und Württemberg); die wechselseitige Vollstreckung von Erkenntnissen in Zivilsachen; die Beglaubigung öffentlicher Urkunden; die gemeinsame Gesetzgebung über das gesamte
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 1006,
von Diphthongbis Diplomatie |
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solche, welche einer ältern Zeit angehörten. Seitdem die Diplomatik deutsche Bearbeiter gefunden, ist das Wort Urkunde für D. herrschend geworden; dagegen erhielt D. die Bedeutung einer solchen schriftlichen Erklärung, welche zur Beglaubigung irgend
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0358,
von Eichenbergbis Eichendorff |
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Herstellung und Beglaubigung der Hauptnormale sind außer der Bundeseichungskommission nur solche Eichungsbehörden befugt, welche beglaubigte Kopien des Urmaßes und Urgewichts besitzen. Die Vergleichung der Hauptnormale auf ihre fortdauernde Richtigkeit
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0713,
von Eppendorfbis Epulonen |
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muove (ital., "Und sie, d. h. die Erde, bewegt sich doch"), angeblich Worte Galileis (s. d.), mit denen er die ihm aufgenötigte Abschwörung seiner Lehren begleitet haben soll. Der Ausspruch entbehrt jedoch der geschichtlichen Beglaubigung, findet sich
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0096,
von Feenbis Feer-Herzog |
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für die Kenntnis dieser Feenwelt, die schon in der Sage von Lancelot vom See ihre poetische Beglaubigung erhalten hatte, ist der französische Roman "Huon de Bordeaux", dessen Fabel Wieland zu seinem "Oberon" benutzte. Hinfort gehörten die F. zur Maschinerie
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0981,
von Gebührenäquivalentbis Geburt |
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(Erteilung von Legitimationspapieren, Attesten, Patenten, Konzessionen, Beglaubigungen, Zahlungen für Benutzung von Staatsanstalten, wie Schulen [Schulgeld], Verkehrs-, Heilanstalten etc., Taxen für Anstellung und Beförderung, für Erteilung von Würden
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0089,
von Generalvollmachtbis Generator |
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Ausstellers ist hier regelmäßig gerichtlich oder notariell zu beglaubigen (s. Mandat).
Generatio aequivoca s. spontanea (lat.), s. Urzeugung.
Generation (lat.), s. v. w. Zeugung; in der Geschlechtsfolge rück- oder vorwärts jedes einzelne Glied; dann
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0197,
Gesandte (Geschichtliches, Arten von Gesandten, Gesandtschaftsrecht) |
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höchste Staatsgewalt; aber auch nur dieser kann charakterisierte G. mit amtlicher Beglaubigung bestellen. Doch wird auch den unter fremdem Schutz stehenden sogen. Halbsouveränen (wie dem Fürsten von Monaco) durch positive Einräumung das gleiche Recht
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0198,
Gesandte (Zeremonialrechte, Kreditiv etc.) |
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und Bestrafung den Gerichten seines Staats überlassen muß und nur etwa deren Requisitionen zu vollziehen hat. Er kann zu gunsten der Angehörigen der Gesandtschaft die freiwillige Gerichtsbarkeit ausüben, insbesondere Testamente annehmen, Beglaubigungen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0206,
Geschichte (Arten und Entwickelung der Geschichtschreibung) |
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Mittel zur Beglaubigung der Urkunden waren. Durch die auch auf dem Felde der Geschichtsforschung immer mehr Platz greifende Teilung der Arbeit mag sich die Zahl dieser Spezialdisziplinen leicht noch erhöhen.
Arten und Entwickelung der Geschichtschreibung
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0291,
Gewerbegesetzgebung (Entwickelung in Frankreich und Deutschland) |
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. Aber in einzelnen Gewerbszweigen, bei deren ungeschicktem Betrieb gemeine Gefahr obwaltet, oder welche eine öffentliche Beglaubigung oder Unbescholtenheit erfordern, sollte vorher der Besitz der erforderlichen Eigenschaften nachgewiesen werden
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0778,
von Kirchenstrafenbis Kirchentöne |
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zugestanden wurden. Er sollte Gesandte an fremden Höfen beglaubigen, auch Gesandte fremder Höfe empfangen dürfen, und diese letztern sollten in Rom wohnen und als Vertreter des Auslandes bei einem Souverän betrachtet werden. Ebenso sollte der Papst
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0177,
von Krebswurzelbis Kredit |
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. mit Atlas); Fritz Müller, Für Darwin (Leipz. 1864); Claus, Untersuchungen zur Erforschung der genealogischen Grundlage des Krustaceensystems (Wien 1876).
Krebswurzel, Pflanzengattung, s. Polygonum.
Kredénz (ital. credenza), Beglaubigung
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0620,
von Legalbis Legaten |
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, gesetzmäßig (Gegensatz: illegal); Legalität, Gesetzmäßigkeit.
Legalisation (Legalisierung), obrigkeitliche Beglaubigung der Richtigkeit einer Abschrift, eines Zeugnisses oder einer Unterschrift; auch die Verbesserung und Umwandlung
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0660,
von Minimenbis Minister |
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, von der Krone ausgehender Regierungsakte sowohl im Sinn einer Beglaubigung als auch zum Zweck der Feststellung der Ministerverantwortlichkeit; 4) die Anweisung der Behörden bezüglich der Ausführungsweise bestimmter Gesetze oder Verordnungen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0422,
von Protimesisbis Protoplasma |
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eine chronologische Aufzeichnung der einzelnen Vorgänge und Erklärungen, meist in direkter Rede, und am Schluß die Formel: "Geschehen wie oben" oder "A. u. s." (actum ut supra) und die Unterschrift des Protokollführers mit dem Zusatz: "Zur Beglaubigung" (in fidem
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0432,
von Prozeßordnungbis Prschewalskij |
Öffnen |
. eine Privaturkunde, so kann der Gegner die gerichtliche oder notarielle Beglaubigung verlangen. Das Gericht kann auch ohne Vollmacht einstweilen einen Parteivertreter zulassen, sei es gegen Bestellung einer Sicherheit wegen der Kosten und Schäden, sei
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0739,
von Reptilienfondsbis Reputation |
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° 56' westl. L., entdeckt von Middleton und Moor 1742, bekannt als Races Polarstation 1846-47.
Repulsion (lat.), Ab-, Zurückstoßung, Abweisung; repulsiv, zurück-, abstoßend.
Repunze, bei Waren aus edlem Metall der ihren Gehalt beglaubigende
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0950,
von Römisches Reichbis Römisch-katholische Kirche |
Öffnen |
), von einem Kollegium rechtgläubiger katholischer Theologen auf Veranlassung Kaiser Karls V. ausgearbeitet, geht jedwede eigentlich kirchliche Beglaubigung ab. Gesamtausgaben der symbolischen Bücher der römisch-katholischen Kirche gibt es von Danz
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0870,
von Sepphorisbis Septichämie |
Öffnen |
870
Sepphoris - Septichämie.
Lehren Jesu mit ihrer weltgeschichtlichen Beglaubigung" (Schaffh. 1864); "Geschichte der Apostel vom Tod Jesu bis zur Zerstörung Jerusalems" (2. Aufl., das. 1866); "Das Hebräer-Evangelium oder die Markus
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0149,
von Veroneser Erdebis Veronika |
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gesetzt haben soll. Die seit etwa 500 nachweisbare Sage will also von Haus aus bloß die Treue der Gesichtszüge jenes angeblichen Christus zu Paneas beglaubigen. Sie ist nur der im Abendland weitergebildete Ab-^[folgende Seite]
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0186,
von Victoriabis Vidogna |
Öffnen |
ist die beweisende Erklärung eines öffentlichen Beamten unter einer Abschrift darüber, daß dieselbe mit dem Original gleichlautend sei; daher Vidimierung, wofür andre Fidemierung (»Beglaubigung«) schreiben. Stammverwandt mit V. und Vidimus
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0233,
von Vis majorbis Vitalität |
Öffnen |
Beglaubigung auf einem Reisepaß etc. (s. Vidi).
Visum repértum (lat., Fundschein), der auf amtliche Veranlassung verfaßte Bericht eines Arztes über die Ergebnisse einer medizinischen Untersuchung, namentlich einer Totenschau (s. d.).
Visúrgis, lat
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0888,
von Zeugeneidbis Zeugungsvermögen |
Öffnen |
versehen. Bei Privatzeugnissen ist die amtliche Beglaubigung der Unterschrift üblich. Je nach dem Gegenstand, auf welchen sich das Z. bezieht, wird zwischen Armuts-, Dienst-, Führungs-, Ledigkeits-, Leumunds-, Unbescholtenheitszeugnissen etc
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0992,
von Veterinärordnungbis Vital |
Öffnen |
l456,i
Vidalin, Ion, IsländischeLitt. (Bd. 17)
Viderö, Färöer 57,2
Vidica, Bhiisa
Vidimation, Beglaubigung
Viäi'6(!0iN6 (franz.), Willkomm
Viäua. (lllt.), Witwe
Vlducasses, Aremorica >
ViäuU8 (lat
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0021,
von Abbeermaschinebis Abbinden |
Öffnen |
diplomat. Vertretung, der Beglaubigung (s. d.), und wird dieser entsprechend nach vorgängiger vertraulicher Mitteilung durch Überreichung
des Abberufungsschreibens an das Staatsoberhaupt, bei welchem
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0264,
von Aiblingbis Aichen |
Öffnen |
), und die öffentliche Beglaubigung ihrer Richtigkeit, die dadurch erfolgt, daß die dem Gesetz, der Maß- und
Gewichtsordnung des Reichs, entsprechende Dimension der geprüften Exemplare durch Aufschlagen (bei hölzernen Gemäßen durch
Aufbrennen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0189,
von Auswanderungsagentbis Auswärtige Angelegenheiten |
Öffnen |
des Reichs, soweit diese nicht mit Zustimmung des Reichs von Kaufleuten geführt wird. Nach der Verfassung des Deutschen Reichs (Art. 11) hat der Kaiser die Befugnis, das Reich völkerrechtlich zu vertreten und namens desselben Gesandte zu beglaubigen
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0058,
von Cerrobis Certifikat |
Öffnen |
haben derartige Beglaubigungen die Firmen des Absenders und Empfängers, das Nettogewicht der Ware, die Zahl der
Frachtstücke und die Art der Verpackung anzugeben. Die C. werden dann behufs Prüfung der Grenzzollbehörde des
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0149,
Deutschland und Deutsches Reich (Staatsrechtliches) |
Öffnen |
, der das Recht hat, im Namen des Reichs Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und andere Verträge mit fremden Staaten einzugehen, Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen. Zur Erklärung des Krieges im Namen des Reichs ist jedoch
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0340,
von Diplomatbis Diplomatie |
Öffnen |
Schriften, die zur Erinnerung oder Beglaubigung irgend eines Beschlusses oder Vorgangs von seiten der dabei Beteiligten mit Absicht und in einer Form aufgesetzt sind, welche ihnen Beweis- und Rechtskraft oder Gesetzesgeltung verleihen. Breßlau bezeichnet
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0689,
von Echtblaubis Echtgelb |
Öffnen |
weitern Beglaubigung um in dem andern
Reiche als echte, von der betreffenden Behörde aus-
gestellte Urkunde zu gelten. Sonst werden die aus-
ländischen öffentlichen Urkunden, auch die der Notare,
von dem Gesandten des Staates, in welchem
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0238,
von Erbschaftsgebührenbis Erbschaftskauf |
Öffnen |
Form vorgeschrieben,
nach Preuß. Allg. Landr. I, 9, §§. 398 fg. muß die
Entsagung vor Gericht oder in notariell beglaubig-
ter, eigenhändig unterschriebener Urkunde, nach l^oäe
civil Art. 784 zu gerichtlichem Protokoll, nach dem
Deutschen Entwurf
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0775,
von Fidanzabis Fideris |
Öffnen |
durch Zuruf erwählter alter Herr, ein Ehrenmitglied oder Gast übernimmt das
Präsidium.
Fidemieren , Fidemierung , s. Vidimierung und
Beglaubigung .
Fidēnä , im Altertum eine etwa 8 km nördlich von Rom über dem Tiberthale gelegene Stadt
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0533,
von Garantiegesetzbis Garat (Dominique Joseph, Graf) |
Öffnen |
,
auf Empfang und Beglaubigung von Gesandten und
auf Haltung eines besondern Post- und Telegraphen-
amts behufs seines freien und sichern Verkehrs mit
auswärtigen Mächten, Nuntien und andern kirch-
lichen Würdenträgern Italiens und des Auslandes
vor
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0629,
von Gebührenäquivalentbis Geburt (der Menschen) |
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.), indem der Staat bei gewissen Verkehrsakten für die Beglaubigung oder sonstige Mitwirkung, die er gewährt, eine weit größere Abgabe verlangt, als dem geleisteten Dienste entspricht, oder indem er seine Mitwirkung nur zum Zwecke der Erhebung
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0887,
von Gesamtsachebis Gesandter |
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terhandlung, zum Abschluß eines Vertrags, zur An-
tündigung ^iner Thronbesteigung oder Begrüßung
des neuen Staatsoberhauptes bestellten. Der stän-
dige G. erhält als solcher nur die Beglaubigung
(s. d.), welche ihn ermächtigt, die Angelegenheiten
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0967,
Heiliger Geist |
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. Speciell des H. G. wurde fast nur in den Lehren von der buchstäblichen Eingebung der Heiligen Schrift durch den H. G. und von dem sog. testimonium Spiritus Sancti internum gedacht, worunter man früher die unmittelbar göttliche Beglaubigung der Wahrheit
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0593,
von Infidelesbis Inflexibilia |
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.), Ungläubige.
In KHeiu (lat., "für die Treue"), Zur Beglau-
bigung, eine namentlich bei der Beglaubigung von
Abschriften (iu üäsm copiach übliche Formel.
In üÄs 82.1U" (lat.), "In der Treue (liegt)
das Heil", Wahlspruch des Sternordens (s. d
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0603,
Inhaberpapiere |
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zu beglaubigen. Nur eme
gerichtliche Außerkurssetzung kennt Braunschweig.
In Waldeck erfolgt die Äußerkurssetzung durch das
Gericht, aber auch durch Vorstände von Gemeinden,
Anstalten, Stiftungen, Körperschaften, Vereinen
und Kuratoren
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0981,
Juden |
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. Juli 1847 über die Verhältnisse der J.; in den §§. 8 fg. wurde ein von den Gerichten zu führendes Register über die bürgerliche Beglaubigung der Geburts-, Heirats- und Sterbefälle unter den J. angeordnet. Die Verfassung vom 31. Jan. 1850 sprach
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0546,
von Konferenzinselbis Konfiskation |
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Gemein-
den aber auch zu andern Zeiten, an allen Katechu-
menen eines Kirchspiels zugleich vollzogen. Zur
Beglaubigung der K. wird ein Schein (Konfirma-
tionsschein), meist in künstlerisch ausgestatteter
Form, mit einem passenden Bibelspruch
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0034,
von Petrus Aponensisbis Petrus Venerabilis |
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, deren Rechtgläubigkeit P. beglaubigen soll. Aber auch der erste Brief stammt sichtlich aus Paulinischen Kreisen und läßt erkennen, daß die Christen bereits gerichtlichen Verfolgungen ausgesetzt waren, aber in den Formen der Zeit des Trajan
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0662,
Reblaus |
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und über Ausstellung von Erklärungen des Absenders und deren Beglaubigung getroffen. Die Verordnung vom 7. April 1887 hat Bestimmung über die Kontrollen getroffen, welche bei Einfuhr bewurzelter Gewächse aus solchen Staaten anzuwenden sind, welche
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0783,
von République françaisebis Requisitionssystem |
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im arktischen Amerika;
an ihrer Küste überwinterte 1846 Rae.
Repulsion (lat.), Abstoßung, Zurückweisung.
Repunze, bei Waren aus Edelmetall der ihren
Gehalt beglaubigende Stempel.
Reputation (lat.), guter Ruf, Ansehen; repu-
tierlich
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0865,
von Separatisten ex jure creditibis Sepphoris |
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und dessen Bedeutung für das Christentum» (3 Bde., ebd. 1853), die beiden gegen Strauß und Renan gerichteten Schriften: «Thaten und Lehren Jesu in ihrer weltgeschichtlichen Beglaubigung» (Schaffh. 1864) und «Geschichte der Apostel vom Tode Jesu bis zur
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0768,
von Theomantiebis Theophanes |
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Autoritäten der Kirche: göttliche Eingebung der Heiligen Schrift, übernatürliche Offenbarung und übernatürliche Beglaubigung derselben durch Wunder und Weissagungen. Die neu erwachten exegetischen und histor.-kritischen Studien arbeiteten der philos
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Tafeln:
Seite 0220b,
Staatsverträge des deutschen Reichs. |
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, Markenschutz, Musterschutz und Patentschutz.
Urkunde, V. zwischen dem D. R. und der Österreichisch-ungarischen Monarchie wegen Beglaubigung der von öffentlichen Behörden und Beamten ausgestellten oder beglaubigten U. 25. Febr. 1880 und 13. Juni
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0327,
von Victorsbis Viège |
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. Andere schreiben Fidemierung und leiten dies von der bei Beglaubigungen (s. d.) gebräuchlichen Unterschrift «in fidem», d. h. beglaubigt, her.
Vidin (Widdin), das Bononia der Römer, Hauptort eines bulgar. Kreises, 26 km von der serb. Grenze, der rumän
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0402,
von Vollkugelbis Vollmar |
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. Civilprozeßordnung vom 1. Aug. 1895 (§. 30) kann das Gericht auch von Amts wegen solche Beglaubigung anordnen, wenn Bedenken gegen die Echtheit der unbeglaubigten V. entstehen. Bezüglich des Umfangs der V. s. Generalvollmacht und Stellvertreter
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0393,
Ersatzwesen |
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zulässig, wenn der Gestellnngs-
pflichtige am Erscheinen im eigenen Bezirk verhin-
dert war. Wer durch Krankheit am Erscheinen im
Termin verhindert ist, hat ein ärztliches Zeugnis
einzureichen, das von der Polizei zu beglaubigen ist,
wenn
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0452,
von Galvanotropismusbis Gärung |
Öffnen |
. Tcmperatur-
zunahme im Mittel um 0,00110 Volt ab. Die
Physikalisch-Technische Neichsanstalt übernimmt die
Prüfung und Beglaubigung des Wertes der elektro-
motorischen Kraft von Normal - Clarkelementen.
Ganz entsprechend gebaut
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0475,
von Gesandtschaftsrechtbis Geschäftsgeheimnis |
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sandtschaft erreicht ihr Ende ordentlicherweise durch
Überreichung des Abberufungsschreibcns, wogegen
der Gesandte ein die Beglaubigung aufhebendes
Antwortichreiben, das sog.'Rekrcditiv (ieNi-6 äs i-6-
ci'öance), sowie die Reisepässe erhält
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0823,
von Ortsrichterbis Osmanisches Reich |
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821
Ortsrichter - Osmanisches Reich
O. werden insbesondere zugezogen bei Beglaubigung
von Privaturkunden sowiebei gerichtlicher Errichtung
letzter Willen und selbständig verwendet für Auf-
stellung von Nachlaßverzeichnissen, Würderung
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 1114,
Wunder |
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der Schrift Thatsachen, die kein Mensch durch uatürliche Kräfte, Joh. 3, 2. c. 15, 24. sondern nur GOtt bewirken kann, Matth. 9, 8. c. 15, 31. Luc. 9, 43. c. 18, 43. und die zur Beglaubigung seines Gesandten dienen. Mit Wundern (die zelm Myen) schlug GOtt
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0415,
von Schenkungssteuerbis Schenkung von Todes wegen |
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der Erbschaftssteuer (unter Freilassung der Ascendenten) erhoben bei Schenkungen im Werte von über 1000 M., sofern sie öffentlich beurkundet wurden, sei es auch nur durch Beglaubigung der Unterschriften, und sofern sie nicht unter Verlobten, an Bedürftige oder zu
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0363,
von Visp (Bezirk und Marktflecken)bis Vitellius |
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von Saloniki. Er ist 207 km lang und bis 130 m breit.
Vistŭla, lat. Name der Weichsel.
Visum (lat., «das Gesehene»), amtliche Beglaubigung auf einem Paß, Arbeits- oder Gesindebuch.
Visum repértum (lat.), s. Fundschein, Gerichtliche Medizin und Obduktion
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0024,
von Legalbis Legat |
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das staatliche Gesetz sich der Vorschriften enthält.
Legalisation (neulat.), die obrigkeitliche Beglaubigung (s. d.) von Urkunden, z.B. einer Abschrift, eines Zeugnisses, oder von Unterschriften.
Legalität, s. Legal.
Legalitätsprincip
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0028,
von Legitima portiobis Legitimationskarte |
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von ihm befolgten Verhalten sich erkennbar macht. (S. Legitimitätsprincip.)
Legitima portio (lat.), s. Pflichtteil.
Legitimation (neulat.), Beglaubigung, Nachweis der Berechtigung zu einer Handlung, Ausweisung über seine Persönlichkeit, auch
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0029,
von Legitimationspapierbis Legouvé |
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.), beglauben, für legitim erklären (s. Legitimation); sich legitimieren, sich über seine Person ausweisen, seine Berechtigung zu etwas darthun.
Legitimisten, im allgemeinen die unbedingten Anhänger des Legitimitätsprincips (s. d.); in Frankreich wurden
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1049,
von Zustandsdeliktbis Zustellung |
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Abschrift an den Adressaten. Die Beglaubigung erfolgt im letztern Falle durch den betreibenden Anwalt, im Amtsbetriebe durch den Gerichtsschreiber, sonst durch den Gerichtsvollzieher. Für prozeßunfähige Parteien wird an deren gesetzliche Vertreter
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0129,
von Physikalischbis Physikalisch-Technische Reichsanstalt |
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Material und die zu befolgenden Meßmethoden, endlich die Prüfung, Fehlerbestimmung und event. Beglaubigung von Meßgeräten und Kontrollinstrumenten, soweit solche nicht unter die Maß- und Gewichtsordnung und somit in das Arbeitsgebiet
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0109,
von Kanzellenbis Kanzler |
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oder andern privilegierten Stellen und Personen vorbehaltene Befugnis, Urkunden mittels Beifügung des Siegels zu beglaubigen und die dadurch verbrieften Anfprüche sofort vollstreckbar zu machen. - K. wird auch, namentlich in Österreich, für Comptoir
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