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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0986,
von Dingliche Klagebis Dinglinger |
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986
Dingliche Klage - Dinglinger.
und Bleichkunst" (das. 1815-18, 4 Bde. mit Kupfern und Mustern); "Neues englisches Färbebuch" von E. Bancroft (Nürnb. 1817-18, 2 Bde.); "Grundriß der Färberei" von J. B. ^[Jean Baptiste] Vitalis (Stuttg. u
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80% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0193,
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Dingliches Recht) |
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181
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Dingliches Recht).
Condominus
Dereliktion
Derelinquiren
Detention
Dominium
Effestucatio
Ersitzung
Erwerben
Finderlohn, s. Fund
Fund
Gemeinschaft des Vermögens
Juris quasi possessio
Mitbesitz
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70% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0192,
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Obligation. Dingliches Recht) |
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180
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Obligation. Dingliches Recht).
Dotalgrundstück
Dotalicium, s. Güterrecht der Ehegatten
Dotalsystem
Dotation
Durante matrimonio
Ehepakten, s. Ehevertrag
Eingebrachtes, s. Mitgift
Einhardsgut
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0321,
von Dinglergrünbis Dingolfing |
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Calcium besteht.
Dingliche Klage, s. ^ctio (Bd. 1, S. 122d).
Dingliche Rechte. Die D. N. bilden eine um-
fangreiche Unterart der absoluten Rechte (s. ^ctio,
Bd. 1, S. 122 d); Dinglichkeit und Absolutheit wer-
den oft gleichbedeutend gebraucht
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0861,
von Grundbegriffebis Grundbücher |
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-, Real-, Stock-, Transskriptionsbücher), öffentliche Bücher zur amtlichen Feststellung und Sicherung des Eigentums und der dinglichen Belastung von Grundstücken. Die große Bedeutung, welche der Grundbesitz für das gesamte Volksleben im Mittelalter
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0124,
Actio |
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, welche der Berechtigte unmittelbar genießt. Das absolute Recht giebt gegen jeden Dritten, welcher das Recht verletzt, eine Klage, das ist die dingliche Klage (actio in rem). Sie kann gerichtet sein auf Unterlassung von Störungen, bei verschuldeten
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0413,
von Vordünebis Vorkaufsrecht |
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unterscheidet obligatorisches und dingliches V. Ersteres verpflichtet eine Person, falls sie einen Gegenstand verkaufen will, einem andern als Käufer den Vorzug (die Vorhand) zu geben; das Recht des andern entsteht mit dem Abschlusse des Verkaufs an den Dritten
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0374,
von Eigenschaftbis Eigentum |
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, daß durch einleuchtende Gründe das Irrige und Verkehrte derselben nachgewiesen ist, aus keinem andern Grund, als weil es die oder das eigne ist.
Eigentum (Dominium), die rechtliche Herrschaft über eine Sache, das vollkommenste der dinglichen Rechte
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0% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0892,
von Servitutbis Servius Tullius |
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saint P. de Bénizi, propagateur de l'ordre des Servites de Marie (Par. 1885).
Servitut (lat., Dienstbarkeit), das an einer fremden Sache bestellte dingliche Recht, vermöge dessen dem Berechtigten bestimmte Gebrauchsrechte an jener Sache zustehen. Je
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0671,
von Rechtsbesitzbis Rechtschreibung |
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oder ein Nichteigentümer Besitzer sein kann, so können dingliche Rechte an fremdem Grundstück sich im Besitze des Berechtigten oder eines Nichtberechtigten befinden, und selbst ohne daß ein solches Recht wirklich begründet ist, kann ein Dritter, als ob
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0056,
von Apothekebis Appenzell |
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eines Apothekcrgeschäftes,
also für den Betrieb einer bestimmten A. im eigenen
Namen, noch sehr verschiedenartiges Landesrecht
in Kraft. Das Betriebsrecht ist teils veräußerlich,
vererblich und durch andere pachtweise ausübbar
(dingliche
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0464,
von Landpflegerbis Landsassen |
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im Gegensatz zu den früher reichsunmittelbaren, nunmehr mediatisierten Fürstenhäusern. Zur Zeit des frühern Deutschen Reichs verstand man unter Landsassiat auch die Gerichtspflichtigkeit oder Unterthanenschaft überhaupt, indem man zwischen dinglichem
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0968,
von Fordernbis Forderungsrecht |
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erwachsenden Ansprüche
sind als eine Konsequenz oder als ein Teil des In-
halts des Rechts zu denken. Dingliche Rechte (s. d.),
wie das Eigentum, oder absolute Rechte ls. ^.ctio),
wie das Urheberrecht, das Recht aus einem Erfinder-
patent, sind gegen
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0969,
Forderungsrecht |
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einleuchten, weshalb dem Pächter oder
Mieter, welcher in den Besitz des Grundstücks gesetzt
ist, nicht ein dingliches oder nicht wenigstens ein gegen
den spätern Eigentümer, der das Grundstück vom
Vermieter durch freiwilligen Kauf erworben hat
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0971,
Forderungsrecht |
Öffnen |
aus dinglichem Recht gegen den gutgläu-
bigen Besitzer; wie sich umgelehrt der Anspruch aus
dinglichem Recht gegen den schlechtgläubigen Be-
sitzer mit der Echuldklage aus einem Delikt berührt.
Zunächst haftet der Erbe für Deliktfchulden seines
Erblassers
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0367,
von Kirchenordnungenbis Kirchenpatronat |
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Eigentümer eines Grundstücks (dingliches Patronatsrecht), sodaß es von diesem oder dem Nießbraucher, Erbpächter ausgeübt und mit dem Grundstücke selbst übertragen wird. Das letztere bildet die Regel, nach preuß. Recht spricht für den dinglichen Charakter
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0680,
von Rechtswissenschaftbis Recipient |
Öffnen |
der Erwerb eines eingetragenen dinglichen Rechts dadurch nicht gehindert werden, daß der Erwerber das ältere Recht eines andern auf Eintragung eines widerstreitenden dinglichen Rechts gekannt hat. Will sich in dieser Beziehung der Gläubiger sichern, so muß
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0% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0191,
Rechtswissenschaft: Allgemeines. Privatrecht (Familienrecht) |
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, Vormundschaftsrecht S. 180); 2) Vermögensrecht (Obligation S. 180; Dingliches Recht: Handels-, Wechsel- und Seerecht S. 182-183; Erbrecht S. 183). - II. Oeffentliches Recht: 1) Staatsrecht (Verfassung S. 183, Justiz S. 185, Verwaltung S. 190, Völkerrecht S. 191
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0% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0200,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Proceß) |
Öffnen |
Bagatelle
Bagatellsachen
Civilis actio
Condictio
Damnum
Denegatio
Dingliche Klage
Dotalklage, s. Dos
Entschädigung, s. Schadenersatz
Erbschaftsklage, s. Erbfolge
Ersatz, s. Schadenersatz
Exhibition
Haftpflicht
Hypothekarische Klage, s
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0866,
von Arréebis Arrest |
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der Pfänder nur bei Kostspieligkeit der Aufbewahrung oder Gefahr des Verderbens stattfinden.
Im Gegensatz zu dem in das Vermögen des Schuldners zu vollziehenden dinglichen A. findet der persönliche Sicherheitsarrest nur noch statt, wenn er erforderlich
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0679,
von Entscheidungsgründebis Entwährung |
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, von einem Dritten die Sache selbst ganz oder teilweise oder ein dingliches Recht an derselben vermöge eines bessern Rechts abgestritten wird. Das römische Recht hat bestimmte Grundsätze aufgestellt, wie weit derjenige, dem eine Sache evinziert
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0731,
von Erbsebis Erbsünde |
Öffnen |
durch keine Art von Besitz bedingt, oder dinglich, d. h. vom Besitz gewisser Güter abhängig, oder beides zugleich. E. im erstern Sinn sind nach verschiedenen Verfassungsurkunden die Prinzen regierender Häuser und die englischen Peers (s. Pairs
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0300,
von Gewerbliche Schiedsgerichtebis Gewerkvereine |
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. h. diejenige, welche in den Hof- oder Lehnsgerichten geschützt wurde. Letztere nannte man auch die unvollkommene G., weil sie in den Volksgerichten nicht geschützt wurde. In einem weitern Sinn bezeichnete G. jedes dingliche Recht an einer Sache
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0802,
von Kladrubbis Klage |
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privatrechtlichen Anspruch liegt aber das Recht auf Staatsschutz, mithin auch die Befugnis, denselben durch eine K. anzurufen; auch diese Befugnis selbst wird K. (Klagrecht) genannt. Der Einteilung der Rechte in dingliche und persönliche
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0011,
Konkurs (Verfahren nach der deutschen K.-Ordnung v. 10. Febr. 1877) |
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finden nach der Konkurseröffnung nicht mehr statt, und die allgemeine Beschlagnahme verhindert die fernere Entstehung dinglicher oder sonstiger Vorzugsrechte einzelner Gläubiger. Aber auch eine gewisse rückwirkende Kraft ist der Konkurseröffnung
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0178,
Kredit |
Öffnen |
Kreditnehmers; dieselben können aber auch noch durch andre Umstände, wie Bürgschaftsleistung, Einräumung von Rechten, insbesondere dinglichen Rechten (Hypothek, Faustpfand), äußern Zwang rein sozialer (gesellschaftliche Achtung etc.) oder staatlicher Natur
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0781,
von Patroklosbis Patta |
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dingliches Recht, namentlich Zubehör eines Ritterguts (jus patronatus reale); doch gilt auch das persönliche Patronatsrecht (jus patronatus personale) für vererblich. Der P. muß im Besitz voller Rechtsfähigkeit, im Besitz der vollen bürgerlichen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0173,
Polen (Geschichte bis 1170) |
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in demselben sodann als zahlreicher Adel (Szlachta) eine herrschende Stellung einnahm und allein das Recht, Waffen zu tragen, hatte. Ihm unterthan war der Bauernstand, der teils aus Vollfreien oder nur persönlich Freien, dinglich aber Unfreien (Kmeci
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0616,
von Realistbis Reallasten |
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als dingliche oder als Forderungsrechte aufzufassen seien. Richtiger wird man das Wesen der R. wohl aus einer Verschmelzung des dinglichen Elements mit dem persönlichen erklären, indem die Gesamtverpflichtung zu den schuldigen Leistungen und das Recht
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0121,
von Sachenbis Sachs |
Öffnen |
erstern solche Mobilien verstanden werden, welche durch Verbrauch oder Veräußerung genutzt zu werden pflegen. Wichtig ist auch die Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebensachen (Früchte, Nutzungen, Zubehör).
Sachenrecht, s. v. w. dingliches Recht
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0093,
von Accessionsvertragbis Accidenzien |
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.)
Accessĭo possessionis ,
s. Accessio temporis .
Accessĭo temporis (lat., d. i. Hinzukommen
der Zeit). Die Wirkung der Anspruchsverjährung (s. d.) einer dinglichen Klage
(s. Actio ) tritt zu Gunsten des Besitzers ein, wenn
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0146,
von Ad infinitumbis Adjudikation |
Öffnen |
. Steigerungsgrade (s. Komparation).
Adjektive Farben, s Färberei.
Adjoint (frz., spr. adschöäng), s. Adjunkt.
Adjudikation (lat.), die richterliche Übertragung des Eigentums oder eines dinglichen Rechts (z. B. Nießbrauch oder Pfandrecht
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0931,
von Arrebobis Arrestbruch |
Öffnen |
oder eines sonstigen Anspruchs, der in eine Geldforderung übergehen kann. Die Sicherung kann sich richten gegen das Vermögen in allen seinen Bestandteilen (dinglicher A.) oder gegen die persönliche Freiheit des Schuldners (persönlicher Sicherheitsarrest
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0786,
Bergwerkseigentum |
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in und mit ihren Lagerstätten, während man in neuerer Zeit darunter ein an sich dem Privatrecht angehöriges, dingliches Verfügungs- und Gewinnungsrecht des Regalinhabers versteht.
Die Ausübung des Regals kann auf dreifache Weise geschehen:
a. Der Landesherr
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0882,
von Besitzeinweisungbis Besitzklagen |
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. Es ist aber auch nicht anders bei solchen Gütern, welche wie die Allmende (s. d.) von den einzelnen Mitgliedern der Gemeinde für ihre persönlichen Zwecke genutzt werden. Wie ferner das Eigentum eingeschränkt wird durch Dingliche Rechte (s. d.), z. B
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0272,
von Bonainibis Bonald (Louis Gabriel Ambroise, Vicomte de) |
Öffnen |
redlichen Erwerb dinglicher Rechte, z. B. der Grunddienstbarkeiten (Servituten), und in Beziehung auf den guten Glauben des Eigentümers an die Freiheit seines Eigentums von dinglicher Belastung.
Der gute Glaube beruht auf einem Irrtum; da grobe
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0463,
von Dotalbauernbis Dotalsystem |
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. Der Ehemann allein darf sie weder verkaufen, noch verpfänden, noch dingliche Rechte daran einräumen, noch mit dem Grundstücke verbundene dingliche Rechte aufgeben. Die Einwilligung der Ehefrau während der Ehe macht die Rechtsgeschäfte nicht wirksam
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0786,
Eigentumsklage |
Öffnen |
(so der Eigen-
tümer und der gutgläubige Besitzer, nach österr.
Gesetzen und dem Deutschen Entwurf auch der Nieß-
braucher oder sonst dinglich Berechtigte) oder damit,
daß der Berechtigte die Frucht in Besitz nimmt (so
der nur obligatorisch
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0858,
von Eisenbahnbrigadebis Eisenbahneinheit |
Öffnen |
, Engineering u. s. w.
Gisenbahnbrigade, s. Eisenbahntruppen.
Eifenbahnbrücken, s. Brücke.
Gifenbahnbücher, Pfandbücher, in einzel-
nen Ländern zu dem Zweck eingerichtete Bücher, die
dinglichen Rechtsverhältnisse der Eisenbahnen offen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0970,
Forderungsrecht |
Öffnen |
. und der
Schuld aus dem Vertrage, sondern aucb auf die
dingliche Wirksamkeit des Vertrags ss. Dinglicher
Vertrag). Denn der Vertrag ss. d.) bat nicht bloß
eine Schuldverbältnisse begründende Bedeutung,
sondern durch ihn werden auch familienrechtliche
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0979,
von Formariusbis Formelle Wahrheit |
Öffnen |
, Deutsche
RechtZgeschichte,8.35,S.283(Lpz.1889). Auch ein
Dinglicher Vertrag (s. d.), der ein Versprechen nicht
enthält, sondern ein Forderungsrccht oder ein ding-
liches Recht überträgt oder ein dingliches Recht neu
begründet, kann ein F
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0035,
von Lehnsgerichtbis Lehr |
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.
Das Lehnsverhältnis hat eine dingliche und eine persönliche Seite. In ersterer Richtung ist es Hingabe eines Grundstückes oder auch anderer dauernder Nutzung fähiger Vermögensgegenstände zu vererblichem (s. Lehnsfolge), aber ohne Zustimmung des Lehnsherrn
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0952,
Patent |
Öffnen |
unter gleichzeitiger Bekanntmachung durch den "Reichsanzeiger" in der Rolle zu vermerken. Daß auch, wie dies sehr zweckmäßig der österr. Entwurf eines Patentgesetzes von 1896 vorschreibt, Licenzen (zumal solche, welche dinglich wirken sollen
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0658,
von Realismusbis Reallasten |
Öffnen |
.
Realkont rakt , s. Contractus .
Realkredit , im Unterschied von Personalkredit ein solcher Kredit, bei welchem der Gläubiger eine bestimmte dingliche (pfandrechtliche) Sicherstellung erhält
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0414,
von Vorkeimbis Vormundschaft |
Öffnen |
412
Vorkeim - Vormundschaft
dernd wirkt, und dem andern nur eine ziemlich wertlose Aussicht eröffnet. Wenngleich aus diesem Grunde die Retraktrechte fast überall aufgehoben sind, ist die rechtsgeschäftliche Bestellung eines dinglichen V. doch noch
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0325,
von Erwerbenbis Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften |
Öffnen |
. Eigentumserwerb), anders bei der Begründung dinglicher Rechte, anders bei der von Forderungen (s. Forderungsrecht), anders bei dem Erwerb des Erbrechts (s. d.), wenn auch einzelne Erwerbsarten, modifiziert, sich bei mehrern Klassen von Rechten gemeinsam
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0360,
Preußen (verschiedene Verwaltungszweige, Staatsfinanzen) |
Öffnen |
65,3 65,2 69,2 - -
Die Einnahmen und deren Entwickelung im letzten Jahrzehnt lassen sich in folgender Weise veranschaulichen: 1) Aus den Einkünften aus eignem Besitz und dinglichen Rechten sind hervorzuheben die Pachtgelder der königlichen Domänen
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0849,
von Selkebis Sella |
Öffnen |
" (Braunschw. 1840); "Quellenkunde des römischen Rechts" (Bonn 1846); "Römische Lehre der dinglichen Rechte" (2. Aufl., das. 1852); "Grundriß der Institutionen des römischen Rechts" (4. Aufl., das. 1871); "Vorlesungen der Institutionen des römischen Rechts
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0% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0986,
von Vortragsvereinebis Wahrnehmung |
Öffnen |
Auftreten gleicher oder ähnlicher Empfindungskomplexe zusammen mit der ergänzenden Thätigkeit von Vorstellungen bewirkt von der objektiven Seite her die Entstehung der Dinglichkeit in der W. Eine Apfelsine ist für uns nicht eine rote Kugel,
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0% |
Meyers →
Schlüssel →
Alphabetische Inhaltsübersicht d[...]:
Seite 0006,
Alphabetische Inhaltsübersicht des Schlüssels |
Öffnen |
ff.
Diätetik 264
Dialekte 116. 132
Dichtkunst (Poetik) 117
Didaktik 118. 119
Diebstahl 186
Dikotyledonen 235
Dingliches Recht 180
Diplomatie 191
Disciplinarstrafen 187
Dobrudscha 88
Dogmatik, allgemeine 145
- katholische 149
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0545,
Amortisationsconto |
Öffnen |
Erwerb, zuweilen nur der unentgeltliche Erwerb. Einige Gesetze machen die Gültigkeit oder Wirksamkeit des Verpflichtungsgeschäftes oder auch lediglich des dinglichen Entäußerungsgeschäftes von staatlicher Genehmigung abhängig. Andere Gesetze verbieten
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0564,
Bayern (Rechtspflege. Finanzwesen) |
Öffnen |
; in der Pfalz bestehen eigene Hypothekenämter. Die Oberlandesgerichte sind zuständig für Fideïkommißsachen, für die dinglichen und denselben gleichgeachteten Klagen, wenn dieselben Eigentum der Mitglieder des königl. Hauses betreffen, und zugleich
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0% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0620,
von In nucebis Innungen |
Öffnen |
vorschreiben; doch darf die letztere höchstens sechs Monate vor dem Austritt verlangt werden.
Die neuen I. können unter ihrem Namen Vermögensrechte, insbesondere Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, Verbindlichkeiten eingehen
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0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0582,
von Konskribierenbis Konsonanz |
Öffnen |
, sodaß der bisher durch das dingliche Recht des Nießbräuchers oder Lehnsmanns beschränkte Eigentümer (Obereigentümer) nun unbeschränktes Eigentum hat. Auch bedeutet K. die Festigung eines (Aktien-)Unternehmens z. B. durch Zusammenlegung der Aktien
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0815,
von Wohnungsgeldzuschußbis Wohnungsrecht |
Öffnen |
der deutschen Bundesstaaten sowie der größern Gemeinden erhalten W.
Wohnungsnot, s. Wohnungsfrage.
Wohnungsrecht (lat. habitatio), eine Art des Usus (s. d.), also ein dingliches Recht an einem Grundstücke auf Wohnbenutzung, welches gegen einen jeden
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0327,
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften |
Öffnen |
nicht. Die eingetragene Genossenschaft hat als von dem Wechsel der Mitglieder unabhängige Körperschaft selbständig ihre Rechte und Pflichten. Sie kann Eigentum und andere dingliche Rechte auch an Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen und verklagt
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0047,
von Ableitungsrechnungbis Ablösung |
Öffnen |
und Verpflichtungen dinglicher Art. Es hängt in Deutschland mit
dem Lehnswesen des Mittelalters, welches lange Zeit das öffentliche wie das private
Rechtsleben beherrschte, zusammen, daß der ländliche Grundbesitz zum
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0058,
von Absolutionbis Absonderung (im Konkurs) |
Öffnen |
zu, welche ein dingliches Recht, also namentlich eine Hypothek, an einem zur Konkursmasse gehörigen Grundstück haben.
Auch der Faustpfandgläubiger gehört zu den Absonderungsgläubigern , und außerdem
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0099,
von Actorbis Adâl |
Öffnen |
; dann eine Prädialservitut, nämlich das dingliche Recht, über das Grundstück eines andern Vieh zu treiben und mit
Wagen zu fahren (Triftgerechtigkeit), sowie anderseits die diesem Recht entsprechende Verbindlichkeit. Auf Schulen
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0119,
von Ad infinitumbis Adjudikation |
Öffnen |
wird durch das richterliche Erkenntnis das Eigentum an dem zugesprochenen Teil oder ein sonstiges dingliches Recht begründet, so daß also die A. eine besondere Eigentumserwerbsart bildet. Im Zwangsvollstreckungsverfahren versteht man unter A. die gerichtliche
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0041,
von Auctoramentumbis Audenaerd |
Öffnen |
für denjenigen, welcher eine Sache in fremdem Namen besitzt und in Ansehung dieser Sache mit einer dinglichen Klage belangt wird. Es ist die Erklärung des also Verklagten, daß er nicht in eignem Namen besitze, sondern in dem eines Dritten, der zugleich
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0060,
von Aufklärungsdienstbis Auflassung |
Öffnen |
, aufgegeben.
Auflassung, der gerichtliche Akt, durch welchen der Inhaber eines Eigentums- oder sonstigen dinglichen Rechts an Grundstücken dieses sein Recht auf einen andern überträgt. Die früher angewandte Form der dem deutschen Recht
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0132,
von Aussonderungbis Ausstattung |
Öffnen |
der königlichen Stadt A. (Reichenberg 1883).
Aussonderung, in der deutschen und der österreichischen Konkursordnung die Ausscheidung von Gegenständen, welche dem Gemeinschuldner nicht gehören, aus der Konkursmasse, sei es auf Grund eines dinglichen
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0463,
Bauer (geschichtliche Entwickelung des Bauernstandes) |
Öffnen |
bei Kirchengütern vorkommen und ein dem Eigentum nahekommendes Recht gehabt zu haben scheinen. Die dinglichen Verhältnisse in den einzelnen Hofverbänden, die persönlichen Leistungen und die Stellung der Hofhörigen, überhaupt dem Hofherrn gegenüber
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0465,
von Bauer (Emanzipation des Bauernstandes)bis Bauer (Personenname) |
Öffnen |
und eine großartige Reform der sozialen Zustände anbahnte. Die Leibeigenschaft mit ihren vielfachen dinglichen und persönlichen Lasten hörte auf, wenigstens in allen Ländern, welche sich gegen die regen Fortschritte der Zeit nicht verschlossen
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0813,
Besitz |
Öffnen |
die faktische Ausübung eines dinglichen oder sonstigen dauernde Übung zulassenden Rechts. Nach unserm Recht gehören dahin: die Ausübung der Servituten, der kirchlichen und gutsherrlichen Jurisdiktion und der Reallasten, wie Grundzinsen, Zehnten, Fronen
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0% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0121,
von Bodminbis Boedromios |
Öffnen |
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Bodmin - Boedromios.
Gegenstände solidarisch und dürfen vor dessen Befriedigung nicht ausgeliefert werden. Die dem Bodmereigeber auf Realisierung seiner desfallsigen Ansprüche zustehende Klage ist eine dingliche; nur ausnahmsweise haftet
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0288,
Corpus juris |
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die allgemeinen Lehren von Recht, Personen und Sachen; der zweite, Buch 5-11, handelt von dinglichen Klagen; der dritte, Buch 12-19, von persönlichen Klagen; der vierte, Buch 20-27, vom Pfandrecht, der Lehre von den Beweismitteln, der Ehe
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0442,
von Dämmerungsfalterbis Damokles |
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von dem baufälligen Gebäude eines andern im Fall des Einsturzes desselben einen Schaden zu befürchten hat, so kann er von dem Eigentümer desselben oder von demjenigen, der das Gebäude kraft eines dinglichen Rechts besitzt, Kautionsleistung wegen des zu
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0341,
Ehebruch |
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wegen Wahnsinns des einen Teils und auf Grund gegenseitiger Einwilligung kinderlose Ehen geschieden werden. Die Wirkung einer vollständigen Scheidung besteht in der Auflösung des bisherigen Nexus in persönlicher und dinglicher Beziehung
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0606,
von Empfindeleibis Emphyteusis |
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gewährleisten. Im Justinianischen Recht sind die früher rechtlich unterschiedenen Institute der E. und des Jus in fundo vectigali zu Einem Institut verschmolzen. Die E. ist hiernach das entgeltliche dingliche Recht an einem fremden nutztragenden Grundstück
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0722,
Erbfolge |
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daß die gegenseitigen Forderungsrechte des Erben und des Erblassers sowie die dinglichen Rechte, welche dem Erben an dem Vermögen des Erblassers und diesem an dem Vermögen des Erben zustanden, erlöschen, die Erbschaftsgläubiger sich an den Erben halten müssen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0825,
von Eruwbis Erwin von Steinbach |
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dingliche Rechte an einer Sache, z. B. Servituten, Pfandrecht, Emphyteusis, Lehnrecht, oder auch persönliche Rechte, z. B. ein Mietrecht, ein Recht aus Kauf-, Tausch-, Schenkungs- etc. Vertrag, oder rein persönliche Rechte, z. B. Eltern-, Kindesrecht
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0665,
von Fremdenregimenterbis Fremdentruppen |
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oder Ausländer bezeichnet. Landsässige oder Forensen werden diejenigen Ausländer genannt, welche im Inland Grundeigentum besitzen. Diese sind der Gerichtsbarkeit des Inlandes in Ansehung aller dinglichen Klagen unterworfen, welche jene Grundstücke
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0980,
von Gebotbis Gebühren |
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bezeichnet G. einmal das Gebrauchsrecht (lat. usus), d. h. das Recht der Benutzung einer fremden Sache, welches ein dingliches Recht (Personalservitut) ist, sodann aber auch s. v. w. Gewohnheitsrecht (s. d.). Gebräuche (ritus, ceremoniae) sind gewisse
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0171,
Gerichtsstand |
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eines Gutes betreffen, besteht ein allgemeiner G. der gewerblichen Niederlassung oder des betreffenden Landgutes.
B. Besondere Gerichtsstände (Fora specialia): 1) Der G. der gelegenen Sache (Forum rei sitae), bei welchem dingliche Klagen, welche
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0198,
Gesandte (Zeremonialrechte, Kreditiv etc.) |
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die Befreiung der den Gesandten gehörigen Grundstücke von den desfallsigen dinglichen Lasten behauptet werden. Diese Vorrechte sind allen Gesandten gemeinsam, und es nimmt an denselben, außer dem unter 4), auch das ihnen beigegebene Gesandtschaftspersonal
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0868,
von Grundrentenbankenbis Grundsteuer |
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im Verhältnis zu dem gewöhnlichen Schuldschein, die Möglichkeit darbietet, ohne Angabe des Verpflichtungsgrundes ein Pfandrecht an einer Immobilie zu erlangen und auf andre zu übertragen. Die G. ist eine dingliche Schuld, welche in das Grund
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0856,
von Hypostasebis Hypothek |
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sich aber nach römischem Recht bei der H. den Besitz der Sache erst verschaffen durch die hypothekarische Klage (actio hypothecaria). Diese dingliche Klage gibt das römische Recht dem Pfandgläubiger gegen jeden Besitzer der Sache auf Herausgabe
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0857,
von Hypothekarische Klagebis Hypothetisch |
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im Hypothekenbuch sein eignes Blatt, und hier sind in verschiedenen Rubriken die Person des Eigentümers, dessen Besitztitel, die sonstigen dinglichen Verhältnisse des Grundstücks, endlich die darauf haftenden Hypotheken mit allen Nebenbestimmungen
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0955,
von Inhaftierenbis Inhalationskuren |
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ist ihre Zirkulationsfähigkeit eine dem Papiergeld nahezu gleiche geworden.
[Erwerb und Verlust von Inhaberpapieren.] Das I. kann Gegenstand dinglicher Rechte sein (Rechte am Papier, welche die Rechte aus dem Papier begründen). Eigentum, Besitz, Pfandrecht, Pfändung, Nießbrauch
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0124,
Jagd (Geschichtliches; Jagdgesetzgebung, Jagdscheine, Wildstand in Preußen) |
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. 1848 wurde in Preußen unter Aufhebung aller privatrechtlichen Beziehungen zu ältern oder neuern Eigentumserwerbungen das Jagdrecht auf fremdem Grund und Boden ohne jede Entschädigung aufgehoben und eine Trennung jenes dinglichen Rechts von letzterm
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0625,
von Kauerbis Kauf |
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. Waren können nicht allein körperliche Sachen sein, sondern jedes andre Vermögensstück, wie Forderungen (s. Zession) und dingliche Rechte, eine Erbschaft und andre Vermögensmassen, nicht aber Gegenstände, welche dem Verkehr überhaupt entzogen sind. Auch
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0626,
von Kaufaccisebis Kauffmann |
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preußischem Landrecht der Mieter, welchem die vermietete Sache übergeben ist, ein dingliches Recht an derselben erlangt, welches ihn gegen den dritten Sacherwerber schützt. Nur bei gerichtlichem Zwangsverkauf muß sich der Vermieter eine vorzeitige
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0494,
von Landwirtschaftsrat, deutscherbis Lanfranc |
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Landwirtschaftsrecht (Jus georgicum), der Inbegriff derjenigen Rechtsinstitutionen, welche den Landwirt und dessen persönliche und dingliche Verhältnisse betreffen und teils dem Privatrecht, teils dem Verwaltungsrecht angehören, wie die Rechtsgrundsätze
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0628,
von Lehebis Lehmann |
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-Artillerieabteilung) 11,011 meist evang. Einwohner.
Lehen (Lehnrecht, Feudum), das ausgedehnteste dingliche und vererbliche Nutzungsrecht an einer fremden Sache, welches ursprünglich von deren Eigentümer gegen das Versprechen der Treue verliehen
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0633,
Lehnswesen (Grundsätze des Lehnrechts) |
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ihr die Lehnspflicht des letztern, dann aber auch die dinglichen Rechte des erster an dem Lehnsobjekt. Der Person des Vasallen gegenüber hat der Lehnsherr das Recht auf Lehnstreue, deren Bruch Felonie (s. d.) genannt wird, auf Ehrerbietung (Lehnsreverenz
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0656,
von Leighton-Buzzardbis Leim |
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Abgabe wirklich bildende Bücher bieten (s. Volksschriften). Vgl. Kitzing und Wahl, Handbuch des Leihbibliothekwesens (Taucha 1887).
Leihe, bäuerliche (Erbleihe), ein dingliches Nutzungsrecht an Bauerngütern s. Kolonat.
Leihgeld
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0698,
von Leonhardtbis Leoninischer Vertrag |
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der Gerichte wieder her. Nachdem er sodann ein Hypothekengesetz, die Grundbuchordnung und ein Gesetz über die dingliche Belastung der Grundstücke ausgearbeitet und zur Annahme gebracht hatte, leitete er als Präsident des Bundesratsausschusses
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0103,
von Mähnebis Mahonia |
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(das Amtsgericht, bei welchem der Schuldner seinen allgemeinen persönlichen Gerichtsstand hat, oder bei welchem der dingliche Gerichtsstand für die im ordentlichen Verfahren erhobene Klage begründet sein würde); 3) die bestimmte Angabe des Betrags
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0948,
von Mutterrollenbis Muzaffarnagar |
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ist der erste Muter. Die Wirkung der M. besteht in der Erwerbung eines dinglichen Rechts auf das begehrte Feld, sofern dasselbe noch frei, d. h. nicht durch eine ältere M. begehrt, war. Dieser Anspruch kann im Rechtsweg gegen jeden Dritten verfolgt
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0039,
von Negativbis Negotiorum gestio |
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Schutz des Eigentums gegen widerrechtliche Eingriffe in dasselbe gegebene dingliche Klage, z. B. bei Anmaßung von Servituten und ähnlichen Eigentumsstörungen. Die Grundlage dieser Klage ist das Eigentum, welches im Leugnungsfall, ebenso
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0172,
von Nierensteinbis Nießbrauch |
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-Falkenberg der Preußischen Staatsbahn, 152 m ü. M., hat ein Pädagogium, eine Missionsschule, ein Amtsgericht, Fabrikation von Eisen- und Kupferwaren und (1885) 1303 evang. Einwohner.
Nießbrauch (Nutznießung, lat. Ususfructus), das dingliche Recht nicht
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0779,
von Patrasbis Patrimonialgerichtsbarkeit |
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etc. verliehen, wodurch sich eine den landesherrlichen Gerichten gleichstehende unterste Instanz ausbildete, welche mit der Zeit einen dinglichen Charakter annahm. In neuerer Zeit hat sich jedoch der Grundsatz, daß die Gerichtsbarkeit nur dem Staat
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0936,
von Pfandbriefbis Pfändung |
Öffnen |
.
Pfandnutzung, s. Antichretischer Vertrag.
Pfandrecht, im subjektiven Sinn das einem Gläubiger zustehende dingliche Recht an einer fremden Sache, vermöge dessen ihm dieselbe zur Sicherheit wegen seiner Forderung verhaftet ist (s. Pfand); im objektiven
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0617,
von Reallexikonbis Realschule |
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. dingliches Recht.
Realsche Presse, s. Auslaugen.
Realschule (Realgymnasium, höhere Bürgerschule), Unterrichtsanstalt der mittlern Stufe, dem Gymnasium oder Progymnasium nach der Alters- und Bildungsstufe der Schüler parallel, aber
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0732,
von Rentamtbis Rentenbanken |
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zinsbaren Darlehens zugestanden, war als ein wirtschaftlicher Fortschritt zu betrachten. Bei demselben war der Gläubiger geschützt durch sein dingliches Recht, der Schuldner aber auch gleichzeitig gesichert gegen ungelegene Kündigung. Auch stand die R
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0844,
von Selbsthilfeverkaufbis Selbstverbrennung |
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Selbsthilfeverkauf - Selbstverbrennung.
Anordnung des dinglichen Arrestes bei Gericht beantragt werden und im Fall der Festnahme des Verpflichteten unverzüglich dessen Vorführung vor das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Festnahme erfolgte
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0438,
von Sundzollbis Superga |
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. (superficies solo cedit). Ferner wird mit S. (superfiziarisches Recht, Gebäuderecht, Baurecht, Platzrecht) das erbliche und veräußerliche dingliche Recht an einem auf fremdem Grund und Boden stehenden Gebäude verstanden, vermöge dessen dem Berechtigten
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0007,
Urheberrecht (Geschichtliches, Inhalt) |
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dem Autor kraft persönlichen Rechts zustehe. Andre betrachten das U. als ein dingliches Recht und wieder andre als ein ganz neues Privatrecht, während manche juristische Schriftsteller ein eigentliches U. überhaupt nicht annehmen, sondern nur
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