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Ihre Suche nach Gewerbeordnung 1869
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0294,
Gewerbegesetzgebung (die deutsche Gewerbeordnung von 1869) |
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294
Gewerbegesetzgebung (die deutsche Gewerbeordnung von 1869).
Staats- oder Kommunalbehörden oder Korporationen berechtigt, Personen, welche diese Gewerbe betreiben wollen, auf die Beobachtung der bestehenden Vorschriften zu beeidigen
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99% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0293,
Gewerbegesetzgebung (die deutsche Gewerbeordnung von 1869) |
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293
Gewerbegesetzgebung (die deutsche Gewerbeordnung von 1869).
zu fördern und zu wahren; die letztern betreffen im wesentlichen Gegenstände, welche mit der allgemeinen Gewerbeordnung noch nicht gleichzeitig erledigt werden konnten oder schon
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0292,
Gewerbegesetzgebung (Entwickelung in Österreich etc.) |
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im großen und ganzen ähnlich wie die spätere deutsche Gewerbeordnung von 1869 geregelt. Nur in einem Hauptpunkt waren die Gesetzgebungen verschieden; die österreichische behielt Zwangsinnungen, sog. Genossenschaften, bei, ohne daß jedoch
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 1002,
Fabrikgesetzgebung (Österreich) |
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Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reichs wurde die F. Sache des Bundes, resp. Reichs. Die erste gemeinsame Regelung erfolgte durch die später Reichsgesetz gewordene Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes vom 21. Juni 1869. Die betreffenden
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0963,
von Arzneimittelträgerbis Arzt |
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Pflanzen.
Arzneireserve, s. Korpsarzneireserve.
Arzt (vom grch. archiatros, s. Archiater; lat. Medicus) darf sich innerhalb des Deutschen Reichs seit der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 nur derjenige nennen, der nach Ablegung
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0968,
Innungen |
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Staaten) wurden die alten Korporationen als öffentliche I. mit bestimmten gewerblichen Befugnissen erhalten, die Neubildung ähnlicher unter staatliche Oberaufsicht gestellt.
Die Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reichs von 1869
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0620,
von In nucebis Innungen |
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und Aufhebung des Zunftzwangs als freie Vereinigungen erhalten oder neu gebildet haben. Die Gewerbeordnung von 1869 (s. Gewerbegesetzgebung) erklärte (§. 81) alle damals gesetzlich bestehenden I. für fortdauernd, indem sie zugleich das in den meisten
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0289,
von Gewerbegerichtebis Gewerbegesetzgebung |
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die bezüglichen Bestimmungen kodifiziert sind, erstrecken. Diese Gewerbeordnungen, wie z. B. die preußische von 1845, die deutsche von 1869, die österreichische von 1859 und die vieler deutscher Einzelstaaten aus der Zeit vor 1869, beziehen sich aber nicht
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0333,
Presse (frühere und gegenwärtige Gesetzgebung) |
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Präventivmaßregeln gegen die P. beseitigt, insbesondere die Konzessionsentziehung (§ 4), den Zeitungsstempel, die Inseratensteuer (§ 30) und die Kautionsleistung. Schon durch die Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 war die Konzessionserteilung
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0377,
von Gewährverwaltungbis Gewerbegerichte |
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Weise entwickeln zu lassen. Die Gewerbeordnung von 1869 verwies in § 120a die Streitigkeiten der selbständigen Gewerbtreibenden mit ihren Arbeitern, die auf den Antritt, die Fortsetzung oder Aufhebung des Arbeitsverhältnisses, auf die gegenseitigen
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0040,
von Lehrlingsprüfungbis Lehrvertrag |
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emendatiora" (ebd. 1848), "Die Pindarscholien" (Lpz. 1873), "Populäre Aufsätze aus dem Altertum" (2. Aufl., ebd. 1875). Auch gab er einen "Horaz mit Rücksicht auf die unechten Stellen" (Lpz. 1869, mit Nachtrag 1871) heraus. - Vgl. Kammer, Karl L
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0152,
Deutschland und Deutsches Reich (Finanzwesen) |
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150
Deutschland und Deutsches Reich (Finanzwesen)
1875, betreffend die Naturalisation von Ausländern, welche im Reichsdienste angestellt sind, und die Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 nebst dem Gesetze vom 8. April 1876, betreffend
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0154,
Krankenkassen (gesetzliche Regelung in Deutschland) |
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die Gemeinden zur Sorge für erkrankte Arbeiter verpflichtet, ihnen aber auch das Recht zur zwangsweisen Beitragserhebung erteilt. Die Gewerbeordnung von 1869 enthob in Preußen die selbständigen Gewerbtreibenden der Verpflichtung
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0504,
Fabrikgesetzgebung |
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.
In den übrigen dentschen Staaten bestand
vor Einführung der norddeutschen Gewerbeordnung
von 1869 eine eigentliche F. nicht.
Eine einheitliche Regelung erfolgte zunächst für
den Norddeutschen Bund und dann für das Deut-
sche Reich (mit Ausnahme
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0895,
Arzt |
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des Verletzten hinweg. Indem nun die Gewerbeordnung den ärztlichen Beruf unter Anwendung des Prinzips der Gewerbefreiheit in den Kreis der von ihr normierten Gewerbe hineinzog, hat sie zugleich die Beschränkungen beseitigt, welchen früher die Ärzte
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0118,
von Handsworthbis Handwerkervereine |
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Weimar (1862), Köln (1864), den norddeutschen Handwerkertagen zu Dresden (1868), Hannover (1868) und zu Halle a. S. (1869). Nach Einführung der Gewerbeordnung von 1869 kam die Bewegung ins Stocken. Erst im September 1872 gelang es, einen ganz
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0401,
von Barbezieuxbis Barbier (Henri Auguste) |
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des Barbiergewerbes meist erst durch die Gewerbeordnung von 1869, worauf sich neue Innungen nach Art der preußischen bildeten und mit diesen in Verbindung traten. In Österreich unterstehen die B. der Gewerbeordnung von 1859 und der Novelle dazu
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0779,
von Handwerkerparlamentbis Handwerkertage |
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Tendenz darauf gerichtet blieb, die Einführung der
Gewerbcsreiheit zu hindern. Nach dem Erlaß der
Gewerbeordnung von 1869 für den Norddeutschen
Bund erschienen die allgemeinen deutsch enH.,
zuerst 25. bis 28. Sept. 1872 in Dresden, dann
1873
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0694,
von Apothekergewichtbis Apothekerzeichen |
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der festgestellten Taxe zog früher Geldstrafe nach sich; seit Einführung der Gewerbeordnung von 1869 wird aber die A. mehr als Maximaltaxe betrachtet und nur noch ihre Überschreitung mit Strafe bedroht. Vielen Apothekertaxen liegt das Prinzip zu Grunde
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 1005,
von Fabrikkassenbis Fabrik- und Handelszeichen |
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werden. Die Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes vom 21. Juni 1869, die gegenwärtig mit einigen Abänderungen als Reichsgewerbeordnung gilt, verbietet (§ 135) die Verwendung von Kindern vor zurückgelegtem 12. Lebensjahr in Fabriken und gestattet
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0227,
von Ges durbis Geselle |
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unterworfen; überall war in der Regel eine bestimmte Lehrlingszeit und Gesellenprüfung vorgeschrieben. Die Beschränkungen sind nach Einführung der Gewerbefreiheit fortgefallen, in Deutschland allgemein erst nach der Gewerbeordnung von 1869, und das Wort G
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0283,
Dienstmiete |
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socialen Wichtigkeit des Ar-
beitsvertrags hat das Deutsche Neichsgesetz vom
1. Juni 1891, betreffend Abänderung der Gewerbe-
ordnung im Anschluß an die Gewerbeordnung in
der Fassung von 1883, umfassende Bestimmungen
unter 5 Rubriken getroffen
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0516,
von Koloßschildkrötebis Kolporteur |
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. Juni 1869 und dem Gesetz, betreffend Abänderung der Gewerbeordnung, vom 1. Juli 1883 zu Ausübung ihres Gewerbes eines Wandergewerbescheins, welcher bestraften, mit ansteckender Krankheit behafteten, unter Polizeiaufsicht stehenden
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0757,
von Arbeitsbücherbis Arbeitshäuser |
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conselis de prud'hommes et les livrets d'ouvriers ",
Par. 1869.) In Deutschland hatte die Gewerbeordnung von 1869 obligatorische A.
nur für jugendliche Arbeiter beibehalten. Die Novelle zur Gewerbeordnung vom 17
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0940,
Flüsse |
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, Neuenburg, Freiburg). Das Österr. Bürgerl. Gesetzb. §. 287 bezeichnet die Ströme oder F. als
allgemeines oder öffentliches Gut. Nach dem österr. Gesetze vom 30. Mai 1869, §. 2, sind auch die Seitenarme der schiff- und
flößbaren F
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0046,
von Apraxinbis Arbeiterschutzgesetzgebung |
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Bundesregierungen herrschten damals, wie 1869, als die Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes beschlossen wurde, manchesterliche Anschauungen vor. Die Manchesterdoktrin, seit dem Anfang der 60er Jahre in Deutschland durch die die öffentliche Meinung
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0657,
von Real Australian Meat Preservebis Realisierungsgeschäft |
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. Die Gewerbeordnung von 1869 machte diesen lästigen Vorrechten endgültig ein Ende (§. 7), so daß sie nicht wieder begründet werden können. In Österreich erhielt die Gewerbeordnung von 1859 die Realeigenschaft der zu Recht bestehenden radizierten und verkäuflichen
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0909,
von Turbanbis Turenne |
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; 1860 trat er als Ministerialrat in das neuerrichtete Handelsministerium ein. Auch war er litterarisch als Mitarbeiter an mehreren Zeitschriften thätig und gab einen Kommentar zum badischen Gewerbegesetz von 1861 und der norddeutschen Gewerbeordnung
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0344,
von Banngewerbebis Banquet |
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hauptsächlich durch ein Edikt vom 28. Okt. 1810. Endlich hat die norddeutsche, jetzt deutsche Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 (§ 7 ff.) bestimmt, daß vom 1. Jan. 1873 an alle Zwangs- und Bannrechte, soweit sie noch nicht durch die Gesetzgebungen der einzelnen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 1001,
Fabrikgesetzgebung (Deutschland) |
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1001
Fabrikgesetzgebung (Deutschland).
Aargau (1862), Glarus (1864), Baselland (1868), Baselstadt (1869), St. Gallen, Thurgau. Die Schutzbestimmungen waren sehr weitgehende.
Das neue Gesetz hat gleiches Recht für alle Kantone geschaffen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 1004,
von Fabrikgoldbis Fabrikinspektion |
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(Aachen, Düsseldorf, Arnsberg) und nur für jugendliche Arbeiter, Fabrikinspektoren. Die Gewerbeordnung von 1869 gestattete (§ 132) den Einzelstaaten, eigne Beamten für die F. zu ernennen; in Preußen wurden solche seit dem Anfang der 70er Jahre
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0949,
von Gastrologiebis Gastwirt |
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verbundenen Berechtigung (Realrecht). Seit dem Gewerbegesetz für das Deutsche Reich vom 21. Juli 1869 gelten im wesentlichen folgende Grundsätze: der Betrieb eines Gewerbes ist jedermann gestattet, mithin auch der des Gast- und Schenkwirts; doch ist hierzu
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0853,
von Mühlenbruchbis Mühler |
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nicht bereits durch frühere Partikulargesetze geschehen war. Vgl. Deutsche Gewerbeordnung, § 7, 16-23, 28; österreichisches Wassergesetz vom 30. Mai 1869; Nieberding, Wasserrecht und Wasserpolizei in Preußen (Bresl. 1866); Peyrer, Das österreichische
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0349,
Preußen (jagdbare Tiere; Industrie: Bergbau) |
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wurde 21. Juni 1869 eine neue Gewerbeordnung erlassen, die 1. Jan. 1873 als Reichsgesetz in Kraft trat und 1. Juli 1883 in neuer Fassung als Reichsgesetz herausgegeben wurde. Die Gewerbefreiheit wurde auch hierbei, wenn auch mit gewissen Beschränkungen
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0176,
Veterinärwesen (Geschichtliches, staatliche Regelung, Lehranstalten) |
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der Ausbildung von Tierärzten erster und zweiter Klasse. Erst 1869 und infolge der bezüglichen Vorschriften in der deutschen Gewerbeordnung hat der preußische Staat die Approbation von Tierärzten zweiter Klasse fallen gelassen. Die Militärverwaltungen aller
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0822,
von Arbeitsbörsebis Arbeitslohn |
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Unzufriedenheit. Trotzdem begann bald nach Erlaß der Gewerbeordnung von 1869 in Handwerkerkreisen eine lebhafte Bewegung für die Wiedereinführung von A. oder Neueinführung sog. Arbeitskontrollbücher, die angeblich mit den frühern nichts gemein haben
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0384,
von Bannungbis Banque de France |
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mit dem Zwangs- und Bannrecht und mit den gewerblichen Verbietungsrechten ziemlich aufgeräumt haben (Bayern, Edikt vom 28. Juli 1807; Preuß. Gewerbeordnung vom 17. Jan. 1845; Sächs. Gewerbegesetz vom 15. Okt. 1861; württemb. Gesetz vom 8. Juni 1849), hat
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0454,
von Brauenbis Braun (Farbe) |
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), sind diese Rechte der Ausschließlichkeit und des Brauzwangs durch §. 7 der Reichs-Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 aufgehoben. Realbrauereigerechtigkeiten dürfen wie andere Realgewerbeberechtigungen nicht mehr begründet werden (§. 10). Wo sie bestehen
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0981,
Gewerbegesetzgebung |
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(in Schmollers "Jahr-
buch für Gesetzgebungu. s. w.", 1893); Kommentare
zu dem Reichsgesetz von Haas (Gott. 1891), Schier
(Eass. 1891), Wilhelmi und Fürst (Berl. 1891) u. a.
Gewerbegesetzgebung,Gewerbeordnung,
Gewerbeverfaffung, der Inbegriff
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0891,
von Haushundbis Hausiersteuer |
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einzelnen Staaten fehr
verschiedenen gesetzlichen Beschränkungen. Die Ge-
werbeordnung für das Deutsche Reich vom 21. Juni
1869 hat, dem Princip der Gewerbefreiheit ent-
fprechend, den H., welcher dort unter den Be-
griff Gewerbebetrieb
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0478,
Hygieine |
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nun im Deutschen Reiche mit Einführung der neuen Gewerbeordnung hinfällig geworden, welche die ärztliche Praxis völlig freigiebt. Während weiterhin früher die Sanitätspolizei vielfältig gegen Unmäßigkeit maßregelnd einschritt, trat in neuerer Zeit an
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0837,
von Kurotrophosbis Kurs (im Handel) |
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durch die Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 die
Gewerbefreiheit sich auch auf die ärztliche Praxis
erstreckt, freigegeben; nur das unbefugte Führen
eines ärztlichen Titels ist nach §. 360, 8 des Deut-
schen Strafgesehbuches, bez. nach §.147,3 der Deut-
schen
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0060,
Arbeiterfrage (Deutsche Fabrikgesetzgebung) |
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übrig.
In Österreich ist durch das Gesetz vom 16. Jan. 1895, das am 1. Mai in Kraft trat, ebenfalls eine entscheidende Wendung in der bisherigen Regelung angebahnt, die freilich nicht allgemein befriedigt. Die ältere Gewerbeordnung wies keine
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0457,
von Koagulumbis Koalitionsrecht |
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einer Erhöhung oder Erniedrigung der Löhne zu hindern suchen.
Was die preußisch-deutsche Gesetzgebung anbelangt, so hatten die alten Koalitionsverbote noch in der preuß. Gewerbeordnung von 1845 Aufnahme gefunden. Wie in Preußen verhielt man sich auch
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0567,
von Hirschaubis Hirschberg |
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" er in der Folge eine große organisatorische Thätigkeit entwickelte. 1869, dann 1877 und 1881 in den Reichstag gewählt, schloß er sich der Fortschrittspartei an und beteiligte sich namentlich an den Beratungen über die Gewerbeordnung
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0501,
von Grundrentebis Grundsäge |
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,
Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869, Gesetz über
Erwerb und Verlust der Staatsaugehörigkeit vom
1. Juni 1870 u. s. w.). Die frühere Schwärmerei für
G. hat ueuerdings in immer weitern Kreisen der
nüchternen Erwägnng Platz gemacht, daß solche G.
nur
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1053,
von Zwangskassenbis Zwangsvergleich |
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Einrichtungen wurden durch die Reichsgewerbeordnung von 1869 und durch das Hilfskassengesetz von 1876 aufrecht erhalten, jedoch mit der Maßgabe, daß die Mitgliedschaft bei einer freien, insbesondere einer «eingeschriebenen» freien Hilfskasse von dem
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0632,
von Bundeskanzleibis Bundespräsidium |
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die norddeutsche, jetzt deutsche Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869. Auch die Gesetze über Aufhebung der polizeilichen Beschränkung der Eheschließung vom 4. Mai 1868 und über den Unterstützungswohnsitz vom 6. Juni 1870 gehören hierher, doch haben diese
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0456,
von Fort.bis Fortbildungsschulen |
Öffnen |
durch den Minister Falk seit 1874 ein. Nach § 106 und 142 der Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund vom 21. Mai 1869 dürfen die Gemeinden für die F. den Schulzwang für Gesellen, Lehrlinge und Gehilfen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr einführen
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0301,
Heimat |
Öffnen |
) Gesetz vom 4. Mai 1868 über die polizeilichen Beschränkungen der Eheschließung, die Gewerbefreiheit durch die Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 (s. Gewerbegesetzgebung, S. 292 ff.) und der gemeinsame Rechtsschutz durch das Gesetz vom 21. Juni 1869
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0509,
von Messedagliabis Messen |
Öffnen |
behandelte und namentlich kürzte. Der Konsekration folgt die Kommunion auf dem Fuß, und alles wird möglichst der Einfachheit der ursprünglichen Abendmahlsfeier genähert. Vgl. Kössing, Liturgische Erklärung der heiligen M. (3. Aufl., Regensb. 1869); Gihr
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0626,
von Militärwaisenhäuserbis Miljutin |
Öffnen |
626
Militärwaisenhäuser - Miljutin.
§ 29 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 abgelegt. Vor Beförderung zum Oberroßarzt ist ein neuer sechsmonatlicher Kursus auf der Schule durchzumachen. Die Lehrschmieden s. d. Das roßärztliche Personal
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0873,
Trunksucht (gesetzliche Maßregeln, Trinkerasyle) |
Öffnen |
für ganz Österreich geplantes "Gesetz zur Hintanhaltung der Trunkenheit". Entsprechende Bestimmungen für Deutschland enthalten die Gewerbeordnung von 1869, die Ergänzungsgesetze vom 23. Juni 1879 und vom 7. Mai 1883, dann das Reichsstrafgesetz, § 361
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0630,
von Beetpflugbis Befähigungsnachweis |
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durch die Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes vom 21. Juni 1869 der gewerbliche Prüfungszwang beseitigt, abgesehen von den eine besondere Stellung einnehmenden Schiffern und den nicht zu den Handwerkern gehörenden Heilgehilfen. Durch Gesetz vom 1
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0014,
von Binnenschiffahrts-Berufsgenossenschaftbis Binnit |
Öffnen |
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Verhältnisse der Fluß- und Binnenschiffahrt ausarbeiten (Berl. 1869). Das hatte aber keine weitere Folge. Erst im März 1893 trat im Reichsjustizamt eine Kommission zur Beratung eines deutschen
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0158,
von Sachsenbergbis Sachsen-Coburg-Gotha |
Öffnen |
der Gewerbe-
freiheit beruhende Gewerbeordnung vom 16. Juni
1862 vereinbart; es folgte 1. Mai 1864 die Ein-
führung des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetz-
buches, dann das Wasserrechtsgesctz vom 18. Okt.
1805. Durch organisches Gesetz vom 14. März
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0679,
Schwarzburg-Sondershausen |
Öffnen |
in
Delitzsch untergebracht. Die Geisteskranken werden
nach einer mit Sachsen-Meiningen 1869 getroffenen
Vereinbarung in die Heilanstalt zu Hildburghauseu
aufgenommen. Die Einnahmen und Ausgaben be-
trugen (nach dem Etat 1894-96) 2 757 700 M.;
unter
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0702,
von Appreturverfahrenbis Apraxin |
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in der katholischen Kirche auch die Genehmigung und Billigung von Druckschriften religiösen Inhalts, welche durch das solchen Schriften vorgedruckte "approbatur" ausgedrückt wird. Die deutsche Gewerbeordnung (§ 29) versteht unter A. die auf Grund
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0759,
Arbeitslohn |
Öffnen |
verkaufen muß etc. Dieser unter dem Namen Trucksystem bekannten Ausbeutung sucht die moderne Gesetzgebung, meist durch Verbot, vorzubeugen, so die deutsche Gewerbeordnung von 1869, § 134, und die Novelle zu derselben von 1878.
Der A. ist Zeitlohn
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0545,
Bayern (Staatsverwaltung) |
Öffnen |
545
Bayern (Staatsverwaltung).
vom 1. Juni 1870 bemessen, Bundesangehöriger. Als solcher genießt er das Recht der Freizügigkeit nach dem Gesetz vom 1. Nov. 1867, das Recht des Gewerbebetriebs in ganz Deutschland nach der Gewerbeordnung vom 21
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0455,
Dampfkessel (gesetzliche Bestimmungen) |
Öffnen |
Bestimmungen.
Die Anlage von Dampfkesseln unterliegt nach § 24 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 gewissen polizeilichen Bestimmungen, welche unterm 29. Mai 1871 vom Reichskanzleramt publiziert worden sind. § 1: Gußeisen ist für feuerberührte
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0791,
Deutsches Recht (Entwickelung im neuen Deutschen Reich) |
Öffnen |
die Verbrauchssteuern, die Stempelabgaben und die Zölle (Tarifgesetze vom 15. Juli 1879 und 22. Mai 1885), über das Münz-, Bank-, Maß- und Gewichtswesen. Das Gewerbewesen ist durch die deutsche Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869, modifiziert durch eine Reihe
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0901,
Deutschland (Geschichte 1867-1870. Zollparlament) |
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Ehebeschränkungen u. a. und die Vorbereitung eines gemeinsamen Strafgesetzbuchs beschloß.
Ähnlich verliefen die Dinge 1869: der Reichstag, der vom 4. März bis 22. Juni tagte, brachte eine neue Gewerbeordnung, eine Wechselordnung, die Errichtung
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0116,
von Feldnelkebis Feldpost |
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, Prüfung und staatliche Position der Feldmesser angelegen sein läßt.
Ein Umschwung ist denn auch seit 1885 zu konstatieren, indem nunmehr jeder, der in Gemäßheit des § 36 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 als "Landmesser" (neue offizielle
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0660,
von Freiwillige Anlehenbis Freiwillige Gerichtsbarkeit |
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½ Jahr mit der Waffe und das zweite Halbjahr als einjährig-freiwillige Ärzte, wenn sie in das Sanitätsoffizierkorps aufgenommen werden wollen. Die nach § 29 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 approbierten Tierärzte können als einjährig-freiwillige
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0037,
Geistesschwäche |
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der deutschen Gewerbeordnung (§ 29) einer Konzession der höhern Verwaltungsbehörde. Auf dem Gebiet des Privatrechts gilt der Geisteskranke als handlungsunfähig und ebendarum gleich dem Unmündigen der Bevormundung bedürftig. Doch ist die Testierfähigkeit, d
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0104,
Genossenschaften (Rechte; Organe; Auflösung; Zweck) |
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der Gewerbeordnung haftet aber für alle Verbindlichkeiten der Innung nur das Innungsvermögen. Die vor 1873 in Bayern gegründeten G., welchen das Gesetz vom 29. April 1869 das Recht der beschränkten Haftpflicht zugestanden hatte, behalten dasselbe
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0224,
von Hausgewerbebis Hausierhandel |
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des ortsangesessenen Handels beschränkt. Die Gewerbeordnung von 1869 gab ihn frei, indem sie im wesentlichen nur solche Beschränkungen
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0534,
Hilfskassen (gesetzliche Regelung in Deutschland und Österreich) |
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bestand in den übrigen Teilen Norddeutschlands in einer oder der andern Gestalt ein Versicherungszwang; nur im ehemaligen Herzogtum Nassau, in Waldeck und Bremen blieb die Gesetzgebung der Frage ganz fremd. In dem Entwurf der Gewerbeordnung von 1869
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0939,
Industrielle Arbeiterfrage (Heilmittel) |
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gelangen. Sie erfolgte in England teilweise 1824, voll 1859, in Frankreich in beschränkter Weise 1864, in Belgien 1864, Österreich 1870, in Deutschland in den meisten Staaten durch die Gewerbeordnung von 1869, in einzelnen schon zu Anfang der 60er Jahre
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0828,
von Kleinhäuslerbis Klein-Paris |
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Gewerbeordnung (§ 33) die Landesregierungen die Erlaubnis zu solchem K. von dem Nachweis eines vorhandenen Bedürfnisses abhängig machen.
Kleinhäusler, s. Hintersassen.
Kleinigkeitsverkehr, s. v. w. kleiner Grenzverkehr (s. d.).
Kleinjava, Insel
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0892,
von Koaptationbis Kobaltblüte |
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892
Koaptation - Kobaltblüte.
Österreich 1870 (Gesetz vom 7. April), in Deutschland in den meisten Staaten erst mit der Gewerbeordnung von 1869 (§ 152, 153), in einzelnen schon im Anfang der 60er Jahre, in Holland 1872 (Gesetz vom 12. April
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0057,
von Konzessivbis Kooge |
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Gewerbeordnung, § 16 ff.
Konzessiv (lat.), einräumend, ein Zugeständnis enthaltend (Konzessivpartikel, -Satz etc.).
Konzil (lat. Concilium, Kirchenversammlung, Synode), eine Versammlung kirchlicher Würdenträger, um in Angelegenheiten der christlichen
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0408,
von Medizinalpflanzenbis Medizinieren |
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dagegen ist durch die Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 die Gewerbefreiheit auch auf die ärztliche Praxis ausgedehnt, und nur diejenigen Medizinalpersonen, welche sich als Ärzte oder mit gleichbedeutenden Titeln (Wundarzt, Augenarzt, Geburtshelfer, Zahnarzt
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0382,
von Wanderzellenbis Wanfried |
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Zunftzeit für viele Gewerbe, wurde aber in Deutschland durch die Gewerbeordnung von 1869, ebenso auch in andern Ländern aufgehoben. Vgl. Zunftwesen.
Wandflechte, s. v. w. Parmelia parietina.
Wandlung (Redhibition), die Wiederaufhebung
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0432,
von Wasserregalbis Wasserreiser |
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und 15. April 1875, für Sachsen die Gesetze vom 15. Aug. 1855 und 9. Febr. 1864, für Baden die Gesetze vom 25. Aug. 1876 und 12. Mai 1882, für Elsaß-Lothringen das Gesetz vom 11. Mai 1877, für Österreich das Gesetz vom 30. Mai 1869 maßgebend
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0725,
von Anzeigepflichtbis Anzengruber |
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(s. d.) befreit nicht von dieser A. Vgl. hierzu ferner Militärstrafgesetzb. §. 60 und besonders die Erweiterung der A. nach §. 13 des Dynamitgesetzes vom 9. Juni 1884. Eine fernere gesetzliche A. ist die durch Gewerbeordnung §. 14 bezüglich aller
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0820,
von Arbeiterzügebis Arbeitgeber |
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und ökonomische Seite beleuchten: von der Goltz, Ländliche A. (Königsb. 1865); Sax, Die Wohnungszustände der arbeitenden Klassen und ihre Reform (Wien 1869); Ruprecht, Die Wohnungen verarbeitenden Klassen in London (Gött. 1884); Reichardt, Die Grundzüge
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0135,
von Auhausenbis Auktor |
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hervor, namentlich seitdem durch die Gewerbeordnung von 1869 die frühern Beschränkungen des Auktionswesens beseitigt worden sind. 1876 veranlaßte der Deutsche Bundesrat Erhebungen über diese Frage, welche zu der 1879 erfolgten Entscheidung geführt
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0186,
Auswanderung |
Öffnen |
ohne Entlassungsurkunde.
Die Auswanderungsunternehmer und Auswanderungsagenten sind noch besondern gesetzlichen Bestimmungen unterworfen, jedoch vorwiegend zu Gunsten der Auswanderer, nicht mehr, um die A. zu beschränken. Nach der Gewerbeordnung bleibt
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0516,
von Baugewerbebis Baugewerkenschulen |
Öffnen |
-Arbeitseinstellungen (Streiks), der Einführung von Einigungsämtern, Schiedsgerichten u. a. m. noch manches zu thun übrig, was durch den Weg der Vereinigung zu erstreben und zu regeln ist. Infolge der Deutschen Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869, welche zwar
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0542,
von Baur (Albert)bis Baur (Ferdinand Christian) |
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. (Vgl. Gewerbeordn. §§. 16, 18; ferner Reichsstrafgesetzb. §§ 367, Z. 12-15; 368, Z. 3, 4; 369, Z. 3.) Dasselbe ist auch mit Dampfkesseln und dergleichen Anlagen der Fall. (Erlaß des Reichskanzlers vom 29. Mai 1871; preuß. Gesetz, den Betrieb
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0581,
Bayern (neuere Geschichte 1871-86) |
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Gewerbeordnung, 1873 das Gesetz über die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, 1875 das deutsche Quartiergesetz. Auch die Schulreform, die seit 1869 geruht hatte, wurde wieder in Angriff genommen. Fachmännisch gebildete Kreis
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0888,
Fleischer (Handwerker) |
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und die Verkaufsmonopole der Schlächter in Ost- und Westpreußen sowie Lit auen auf und beseitigte die
Fleischtaxen, aber 1849 wurde die Fleischerei wieder für zünftig erklärt. Erst auf Grund der Gewerbeordnung von 1869 darf jeder
im Deutschen
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0980,
Gewerbegerichte |
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obligatorisch.
Den französischen ähnliche Gerichte sind die in Österreich durch das Gesetz vom 14. Mai 1869 ins Leben gerufenen. Sie bestehen in nur sehr geringer Zahl, in Wien, Brünn, Reichenberg und Bielitz. Durch die Gewerbeordnung vom 8. März
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0746,
von Handelsgesetzbuchbis Handelskorrespondenz |
Öffnen |
1869 ersichtlich. Dasselbe
enthält im ersten Buch die Bestimmungen über den
Handelsstand (Kaufleute, Handelsregister, Firmen,
Handelsbücher, Prokuristen und Handelsbcvollmäch-
tigte, Handlungsgehilfen, Makler), im zweiten Buch
die über
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 1004,
von Heinzenbis Heiratsbureau |
Öffnen |
sind zu erwäh-
nen: "Die Brücken in Eisen" (Lpz. 1869), "Ein Bei-
trag zur Begründnng einer allgemeinen Theorie und
Systemkunde der Vaukonstruktionen" (ebd. 1870),
"Grundzüge der konstruktiven Anordnung und
statischen Berechnung der Brücken
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0178,
Hilfskassengesetze |
Öffnen |
durch die Gelverbeordnung von 1869 zu-
erst zugelassen war, daß die Gesellen und Arbeiter
dem ortsstatutarifchen Versicherungszwang auch
durch die Mitgliedschaft einer freien Kasse genügen
konnten und die letztern besonders in Verbindung
mit den deutschen
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0989,
von Laskerbis Laspeyres (Etienne) |
Öffnen |
, des Genossen-
schaftswefens, die Gewerbeordnung, das Haftpflicht-
gesetz, die Neuordnung der Klassensteuer, die Kreis-
ordnung in Preußen sind unter L.Z hervorragen-
der Mitwirkung zu stände gekommen. Er gab die
entscheidende Anregung zur
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0489,
von Prozymitenbis Prüfung |
Öffnen |
Publikationen der Russischen Geographischen Gesellschaft in Petersburg. Außerdem veröffentlichte er: «Reise ins Ussuriland 1867 und 1869» (russisch, Petersb. 1870), «Reisen in der Mongolei, im Gebiet der Tanguten und in den Wüsten Nordtibets 1870‒73
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0729,
von Reichskommission für Arbeiterstatistikbis Reichspartei |
Öffnen |
Verhältnisse der Arbeiter sammeln, andererseits bei der Ausführung der
Gewerbeordnung Dienste leisten soll. Sie besteht aus einem Vorsitzenden und 14 Mitgliedern. Ersterer wird vom Reichskanzler
ernannt; von den letztern werden sechs vom Bundesrate
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0426,
Schiedsrichter |
Öffnen |
die im Gewerbeverkehr vor-
kommenden Einigungsämter und Gewerbe-
gerichte (s. d.); bezüglich der letztern enthält §. 108
der Deutschen Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869
die nähern Bestimmungen. - Schiedsrichter, die sich
haben bestechen lassen, oder die sich
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0546,
Handwerkerfrage (Gewerbl. Unterricht und Lehrlingswesen. Genossenschaften) |
Öffnen |
Gebiete kei-
nen Schritt vorwärts. Obwohl man eigentlich er-
warten sollte, daß in den Innungen ein für ge-
nossenschaftliche Bestrebungen besonders fruchtbarer
Boden wäre, und obwohl die Gewerbeordnung die
Innungen geradezu auffordert, zur
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0705,
von Landmesserbis Landwirtschaftskammern |
Öffnen |
, welche rechtlich gültige Vermessungen in
Gemähheit des ß. 36 der Gewerbeordnung vom
21. Juni 1869 ausführen können. Die Befähigung
zum L. wird in Preußen durch Ablegen einer Prü-
fung nach den Vorschriften vom 4. Sept. 1882 er-
worben. Diese
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0681,
von Maurenbrecherbis Maurer (Georg Ludw., Ritter von) |
Öffnen |
., Historiker, geb. 21. Dez. 1838 in Bonn, studierte in Bonn, Berlin und München Geschichte, führte dann die Redaktionsgeschäfte von Sybels "Histor. Zeitschrift", habilitierte sich 1862 in Bonn, wurde 1867 Professor der Geschichte in Dorpat, 1869
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0032,
von Censorinusbis Census |
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vorübergehend eine Beschränkung. Von Seiten der kath. Kirche werden die durch den Index
aufgestellten Bücherverbote soviel als möglich mit innerkirchlichen Mitteln aufrecht erhalten. — Nach der Deutschen Gewerbeordnung §§. 32, 33a, 33b, 55, Z. 4
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