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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0450,
von Landeshauptmannbis Landeskultur-Rentenbanken |
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Schmiedeberger Kamm und endigt am Bober bei Kupferberg. Höchster Punkt ist der Friesenstein, 936 m hoch.
Landeskirchen (Territorialkirchen) entstanden in der evangelischen Kirche Deutschlands infolge des Reichstagsbeschlusses von Speier 1526 und erhielten
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0549,
von Synodebis Synonyme |
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. Die Landessynode ist der höchste kirchliche Vertretungskörper der Landeskirche, welcher in Gemeinschaft mit dem Kirchenregiment die gesetzgebende Gewalt in der Kirche zu üben und nach den meisten Verfassungen auch durch einen ständigen Ausschuß an
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0208,
von Agendebis Agent |
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Rationalismus bearbeiteten A. weichen, bis Friedrich Wilhelm III. mit seiner, zunächst für die Hof- und Domkirche in Berlin bestimmten (1822), dann aber in der ganzen preuß. Landeskirche eingeführten A. den Ton für die Rückkehr zu den alten Ordnungen
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0157,
Deutschland und Deutsches Reich (Kirchenwesen) |
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von den Landeskirchen nehmen zu müssen glaubten; während die ältere Brüdergemeine (Herrnhuter), im Bekenntnis mit der evang. Kirche gleichstehend, schon früher Duldung gefunden hatte.
Nach Aufrichtung des neuen Deutschen Reichs blieben zwar
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0397,
Lutheraner |
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1558 durch die Eröffnung der Universität Jena einen festen theol. Mittelpunkt, von wo aus ihre Lehre nach und nach in den meisten Landeskirchen Eingang fand. Aus der verdrängten Melanchthonschen Richtung entwickelten sich deutschreformierte
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0075,
von Hermann (Karl Heinr.)bis Hermannsdenkmal |
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, ist bekannt
durch die von Ludwig Harms hier begründeten Mis-
stonsanstalten und durch die hier vollzogene Sepa-
ration von der luth. Landeskirche Hannovers. (S.
Hermannsburger Mission und Separation.)
Hermannsburger Mission und Separa-
tion. Ludwig
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0399,
Preußen (Kirchenwesen) |
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unterscheiden zwischen den sog. Landeskirchen und den übrigen Religionsgesellschaften. Für alle Religionsgesellschaften ohne Ausnahme gilt der staatsrechtliche Grundsatz: daß sie dem staatlichen Oberaufsichtsrecht (sog. Kirchenhoheit), das ein
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0372,
von Kirchenstrafenbis Kirchenverfassung |
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der Genehmigung durch den Oberpräsidenten. Steuern für die gesamte Landeskirche bedürfen der Form des Kirchengesetzes (s. Kirchengesetzgebung) und müssen zweimal beraten werden; als Maximum des Gesamtbetrages der provinziellen und landeskirchlichen K. sind 4
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0089,
von Union (protestantische)bis Unione Tipografico-Editrice |
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Gemeinden in der Landeskirche; die neu erstarkte Orthodoxie agitierte nun im stillen gegen die U. Der evang. Oberkirchenrat wurde 1852 in drei geschiedene Abteilungen aufgelöst, die in konfessionellen Fragen Sonderentscheidungen zu treffen hatten
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0472,
Hessen (Großherzogtum: Rechtspflege, Kirchenwesen, Finanzen) |
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die evangelische Landeskirche sämtliche evangelische (lutherische, reformierte und unierte) Gemeinden des Großherzogtums, unbeschadet des Bekenntnisstandes der einzelnen Gemeinden. Das Kirchenregiment wird von dem evangelischen Landesherrn nach Maßgabe
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0832,
von Eisenacher Kirchenkonferenzbis Eisenbahnabrechnungsstellen |
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evang.Kirchenregierungen, die seit 1852 jährlich, seit 1854 regelmäßig alle 2 Jahre in Eisenach zur Besprechung wichtiger Fragen des kirchlichen Lebens zusammentritt, um, unbeschadet der Selbständigkeit der einzelnen Landeskirchen, ein Band
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 1026,
von Luther-Stiftungenbis Lütke |
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Bestrebungen innerhalb der Landeskirche selbst fortsetzten. König Friedrich Wilhelm IV. bewilligte den Altlutheranern, um das begangene Unrecht zu sühnen, das Recht zu eigner Kirchenbildung, und demgemäß konstituierte sich auf einer Generalsynode zu Breslau
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0359,
Preußen (Kirchenverwaltung) |
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359
Preußen (Kirchenverwaltung).
sien, Sachsen, Westfalen, Rheinland und Hohenzollern bildet die Landeskirche ein Ganzes, in welchem die Kirchengewalt auf Grund des am 6. März 1882 ergänzten Gesetzes vom 3. Juni 1876 und der Verordnungen vom 9
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1017,
von Union (kirchliche)bis Union (Stadt) |
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.) zu Breslau eine Partei, welche den Kampf gegen den Rationalismus in der Landeskirche einem Kampf gegen U. und Agende steigerte und die Annahme beider als Verrat betrachtete (s. Lutherische Kirche). Friedrich Wilhelm IV. gestattete nicht bloß diesen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0647,
von Beichtgeheimnisbis Beiderwand |
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. Kirche schaffte es schon Calvin ab; in der preuß. Landeskirche ward es bei Einführung der Union (1817) abgeschafft, ebenso in der bad. und in einigen kleinern Landeskirchen, welche die Union eingeführt haben, in den meisten luth. Landeskirchen
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0122,
Hessen (Großh.; Wohlthätigkeitsanstalten. Unterrichts-, Kirchenwesen. Geschichte) |
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Hochschule 150000 M., für
die Gymnasien, Realgymnasien und Realschulen
380000 M., pädagogischen Seminarien 6000 M.,
Lehrerinnenseminar 4000 M., Volksschulwesen
1080000 M., zusammen 2080000 M.
Kirchenwesen. Landeskirche ist sowohl die evang.
Kirche
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0363,
von Kirchengesetzgebungbis Kirchengewalt |
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" ist jetzt in fast allen evang. Landeskirchen auch eine selbständige Form der kirchlichen Rechtsbildung geschaffen worden. Danach werden Kirchengesetze erlassen vom Landesherrn als dem Oberbischof der evang. Kirche unter Zustimmung der General
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0736,
von Teutschenbrunnbis Texas |
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), "Geschichte der Siebenbürger Sachsen" (2 Bde., ebd. 1852-58; 2. Aufl., Lpz. 1874), "Urkundenbuch zur Geschichte Siebenbürgens" (mit Firnhaber, Wien 1857), "Urkundenbuch der evang. Landeskirche augsburgischen Bekenntnisses in Siebenbürgen" (2 Tle
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0714,
von Kreisprozeßbis Kreling |
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in Geburtswehen befinden.
Kreissynodālvorstand, s. Kreissynode.
Kreissynode. In den meisten evang. Landeskirchen Deutschlands ist im 19. Jahrh. die Synodalverfassung in der Weise durchgeführt worden, daß zwischen der Vertretung der Einzelgemeinde
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0685,
Friede (Friedensschlußformalitäten) |
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Länder in ihren Beziehungen zur preußischen Landeskirche und zum Staat" (Halle 1867); "Aus deutschen Bußbüchern" (das. 1868); "Das Veto der Regierungen bei Bischofswahlen" (das. 1869); "Agende, wie es in des Kurfürsten zu Sachsen Landen in den Kirchen
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0804,
von Hundert Tagebis Hundsgrotte |
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für die Fächer der Kirchengeschichte und Exegese. Im Herbst 1834 folgte er einem Ruf als außerordentlicher Professor nach Bern, wo er unter anderm "Die Konflikte des Zwinglianismus, Luthertums und Calvinismus in der bernischen Landeskirche von 1552 bis 1558
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0236,
Johann (Sachsen: Ernestinische Linie) |
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der evangelischen Landeskirche Sachsens, namentlich auch mittels der Visitationen von 1527 bis 1529, eine feste Gestalt zu geben. Infolge der Enthüllungen Otto v. Packs schloß er zwar im März 1528 mit Landgraf Philipp von Hessen ein Verteidigungsbündnis
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0762,
von Kirchenglaubebis Kirchenmusik |
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noch anerkennt, nicht dem Lehramt, sondern in ihrer landeskirchlichen Formation der Landesherrschaft, in ihrer vereinskirchlichen der Synode bei. Die landeskirchliche Gestalt kommt zuweilen, z. B. in der anglikanischen und der schwedischen Kirche
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0769,
von Kirchenratbis Kirchenrecht |
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für ihre Rechtsbildung die gleiche Selbständigkeit, wird aber darin von den weltlichen Obrigkeiten nicht mehr anerkannt (s. Kirchenpolitik). Die protestantischen Kirchen dagegen erheben einen solchen Anspruch nicht, und die auf landeskirchlichen Gesichtspunkten
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0851,
von Livnobis Livorno |
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Rußland, das die provinzielle Selbständigkeit Livlands, namentlich die der lutherischen Landeskirche, im Besitzergreifungspatent zu erhalten versprach. Auch Alexander II. bestätigte 1856 die Adelsprivilegien Livlands. Die Lage des Bauernstandes
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0420,
von Protektionbis Protestantenverein, deutscher |
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, von 131 Notabeln aus sämtlichen größern deutschen evangelischen Landeskirchen besuchten Vorversammlung wurde auf den Vorschlag des Berliner Unionsvereins der Protestantentag in einen P. umgewandelt, der die theologische Arbeit zur Befreiung
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0439,
von Superintendentbis Suppé |
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439
Superintendent - Suppé.
halle und hoher Kuppel auf einem 678 m hohen Berg erbauen ließ.
Superintendent (lat.), Oberaufseher, Inspektor; besonders in evangelischen Landeskirchen der erste Geistliche einer Ephorie, welcher Wirksamkeit
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0614,
von Teutonabis Texas |
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zu Schäßburg, studierte in Wien und Berlin Theologie und Geschichte ward 1842 Lehrer und 1850 Rektor des Gymnasiums in Schäßburg, 1863 Pfarrer zu Agnethlen und 1867 Superintendent oder Bischof der evangelischen Landeskirche Augsburger Bekenntnisses
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0032,
Abendmahl |
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und wesentlichen Gemeinschaft darbiete. Dieser Standpunkt prägte sich auch in der neuen Ausgabe der Augsburgischen Konfession von 1540 aus, die länger als zwei Jahr zehnte in allen deutschen Landeskirchen symbolisches Ansehen genoß, bis sie endlich samt
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0613,
von Brüel (Ludw. Aug.)bis Brügge |
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. In der hannov. Landessynode, in der er seit deren Bestehen (1869) Vorsitzender des Ständigen Ausschusses ist, wirkte er für größere Selbständigkeit der hannov. Landeskirche. Auch im preuß. Abgeordnetenhause, dem B. seit 1870 als Vertreter des
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0301,
von Ernestibis Ernestinische Linie |
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. Landeskirche seiner
Heimat verdankt ihm besonders die Durchführung
einer synodalen Kirchcnordnung. Er schrieb eine in
Braunschweig und andern Landeskirchen als offi-
zielles Lehrbuch für den Religionsunterricht ein-
geführte "Erklärung des Kleinen
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0902,
von Geschlechtsreifebis Geschmack |
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für die evang. Landeskirche in Preußen vom 27. Juli 1880 dürfen in der Karwoche, an den ersten Feiertagen von Weihnachten, Ostern und Pfingsten, am Bußtage und Totenfeste Trauungen außer im Fall unmittelbarer Todesgefahr eines der zu Trauenden
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0434,
von Hunde (fliegende)bis Hundeshagen |
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und Halle, habilitierte sich 1831 in Gießen, wurde 1834 Professor an der Universität Bern, 1847 in Heidelberg und, infolge der bad. Kirchenhändel mit der dortigen Landeskirche zerfallen, 1867 in Bonn, wo er 2. Juni 1872 starb. Von seinen Schriften
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0357,
von Kirchenaccentebis Kirchenbann |
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. Kirchenrecht kennt ein göttlich gesetztes Amt nicht und lehnt jeden innern Unterschied der K. ab ("non sunt diversi gradus episcopi et pastoris"). Die Aufnahme in den geistlichen Stand erfolgt auch hier in den meisten Landeskirchen durch Ordination
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0373,
von Kirchenvermögenbis Kirchenzucht |
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der evang. deutschen Landeskirchen (Freib. i. Br. 1885; neue Ausg. 1891; Ergänzungsbde. 1-3 1888-92); ders., Das geltende Verfassungsrecht der evang. Landeskirchen in Deutschland und Österreich (Lpz. 1888).
Kirchenvermögen, der Inbegriff
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0924,
von Landeshutbis Landeskulturrentenbanken |
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Fouque' von Laudon ge-
schlagen wurde. - Vgl. Perschke, Beschreibung und
Geschichte der Stadt L. (Bresl. 1829); von Sodcn-
stern, Feldzug des Generals Fouque' 1760 (2. Aufl.,
Cassel 1867).
Landeskirche, evangelische, in Deutsch-
land
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0696,
Reformierte Kirche |
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entschiedener Widerspruch erhob, raffte sich die Calvinsche Orthodoxie zum energischen Kampfe gegen die Arminianer (s. d.) zusammen, deren Lehre auf der Dordrechter Synode (s. d.) verworfen wurde und die als Remonstranten außerhalb der Landeskirche weiter
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0762,
von Religionsediktbis Religionsgesellschaften |
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, in Württemberg selbst die Anerkennung als "Landeskirche". Im weitern Sinne fallen unter den Begriff R. heute auch die Landeskirchen; die Ausprägung des für diese geltenden Rechts ist aber auch heute noch zum größten Teile eine besondere, auf der histor
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0543,
von Symbolismusbis Symmachus (Quintus Aurelius) |
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, regte sich allmählich eine immer mächtigere konfessionalistische Strömung, die, von den herrschenden kirchenpolit. Mächten gefördert, besonders seit 1850 in den meisten Landeskirchen Deutschlands die Oberhand gewann. Die Vermittelungstheologie
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0735,
von Teukrosbis Teutsch |
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der evang.-luth. Landeskirche Siebenbürgens, geb. 12.
Dez. 1817 zu Schäßburg in Siebenbürgen, studierte in Wien und Berlin Theologie und Geschichte, wurde 1842 Lehrer und 1850 Rektor am Gymnasium seiner
Vaterstadt, 1863 Pfarrer von Agnetheln
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0966,
von Trauzls Dynamitbis Traventhal |
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verhindern. Aber andererseits haben die Kirchen dadurch auch freien Raum erhalten, die Gewährung ihrer T. an bestimmte, ein für allemal festgesetzte Bedingungen zu knüpfen. Dies ist für die evang. Landeskirche der ältern preuß. Provinzen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0232,
Baden (Staatsverwaltung, kirchliche Verhältnisse) |
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Generalsynode, welche aus dem vom Großherzog ernannten Prälaten der evangelischen Landeskirche, 7 vom Großherzog ernannten, 24 gewählten geistlichen und 24 desgleichen weltlichen Abgeordneten besteht und alle fünf Jahre neu gewählt und einberufen
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0998,
Zürich (Kanton und Stadt) |
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Gemeinderat und ihren Friedensrichter. Einer der Direktionen der Regierung ist ein Erziehungsrat beigegeben. Die evangelische Landeskirche und die übrigen kirchlichen Genossenschaften ordnen ihre Kultusverhältnisse selbständig unter Oberaufsicht des Staats
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0919,
von Studerbis Sudermann |
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. 1857 zu Matzicken in Ostpreußen, stammt aus einer alten Mennonitenfamilie, gehörte aber durch seine Mutter der evangelischen Landeskirche an. Nach dem Besuch des Elbinger Realgymnasiums nötigten den Vierzehnjährigen Familienverhältnisse
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0609,
von Konventionbis Konversations-Lexikon |
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607
Konvention - Konversations-Lexikon
Andacht, entweder weil diesen die öffentlichen Gottesdienste nicht genügen, oder im feindlichen Gegensatz zur Kirche. Namentlich bei den Pietisten (s. d.) waren diese K. beliebt. Die landeskirchlichen
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0149,
Sachsen, Königreich (Geschichte) |
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und die Armenordnung von 1840 eine feste Grundlage; die Aufsicht über die Gesundheitspflege wurde 1836 den Bezirksärzten übertragen. Die Leitung der luth. Landeskirche ging an das Dresdener Landeskonsistorium und die vier in Evangelicis beauftragten
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0497,
Schlesien (Preußisch-) |
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berufene; 14 Stimmen von den 55 ruhen (1895). Die kirchlichen Angelegenheiten der evang. Landeskirche verwaltet das Konsistorium in Breslau. Die kath. Kirche steht unter dem exemten Fürstbischof von Breslau (s. d., Bd. 3, S. 514 b
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0506,
Schleswig-Holstein |
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in Ratzeburg. Die Auseinandersetzung und Gemeinheitsteilungssachen werden von der Generalkommission in Hannover bearbeitet. Die kirchlichen Angelegenheiten der evang. Landeskirche verwaltet das Konsistorium in Kiel. Die kath. Kirche gehört zum
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0186,
von Agdebis Agende |
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. Agendenstreit), und nach dem Vorbild Preußens erfolgte auch in den andern evangelischen Landeskirchen Deutschlands eine Rückbildung zu den alten agendarischen Formeln, so z. B. in Württem-^[folgende Seite]
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0187,
von Agendenstreitbis Agent |
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187
Agendenstreit - Agent.
berg durch das Kirchenbuch von 1843, in Bayern durch den Entwurf einer A. von 1857, in Sachsen durch den Entwurf einer A. für die evangelisch-lutherische Landeskirche von 1878 etc. Vgl. Richter, Evangelische
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0583,
von Anguisciolabis Anhalt |
Öffnen |
die Landessynode (laut Gesetz vom 14. Dez. 1878 und 24. März 1879) die Zustände und Bedürfnisse der Landeskirche in Obacht zu nehmen, die Verwaltung der kirchlichen Fonds zu kontrollieren und namentlich an der kirchlichen Gesetzgebung teilzunehmen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0058,
von Aufgebotbis Aufgeld |
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. Die evangelischen Landeskirchen Deutschlands haben zudem das A. der Kirche meistens auf eine einmalige Proklamierung beschränkt. Vgl. Reichsgesetz vom 6. Febr. 1875 über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung, § 44 ff.; Blumstengl, Die Trauung
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0419,
Basel (Stadt) |
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der schweizerischen Eidgenossenschaft. Das Volk übt seine Souveränität durch Abstimmung über Bundes- und Kantonalverfassung, durch Wahl seiner Stellvertreter in die gesetzgebende Behörde, durch ein bedingtes Gesetzreferendum und Initiative. Die Landeskirche
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0423,
von Basementbis Basen |
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mit dem Papst in Anspruch genommen. Im Interesse der weltlichen Fürsten lag es, ihren Landeskirchen die Baseler Reformationsbeschlüsse zu sichern, zugleich aber das drohende Schisma abzuwenden. König Karl VII. von Frankreich ließ demnach
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0754,
Berlin (Monumente, Kirchen, Profanbauten) |
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erhalten (s. Tafel "Bildhauerkunst X", Fig. 3). Über die Denkmäler in den Parken s. oben.
Bauwerke.
An gottesdienstlichen Gebäuden besitzt B. 49 evangelische, 5 katholische, 9 freie, von der Landeskirche unabhängige, 8 jüdische. Die Domkirche an
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0756,
Berlin (Bevölkerung, Religion und Charakter, Industrie) |
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. u. mehr
1877: 23,03 28,15 29,69 19,15 Proz.
1883: 26,50 26,85 27,00 20,04 "
Der Religion nach hat B. eine überwiegend evangelische Bevölkerung; die Katholiken nehmen 7 Proz., die Juden 5 Proz. derselben ein. Die evangelische Landeskirche umfaßt
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0771,
von Bernbis Bernabei |
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der Regierung abhing. Da nur die Altkatholiken sich den Bestimmungen dieses Gesetzes unterwarfen, während die Römisch-Katholischen erklärten, dasselbe niemals annehmen zu können, so gingen alle landeskirchlichen Privilegien, Staatsbesoldungen, Kirchen
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0504,
von Brüderkirchweihbis Bruderladen |
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. Im übrigen wollte die neue Gemeinde im Verband der sächsischen lutherischen Landeskirche verbleiben, und es wußte weder eine von Dresden gesandte Kommission noch ein Gutachten der Tübinger Fakultät etwas Erhebliches an ihr auszusetzen. Zinzendorf gründete
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0601,
Buenos Ayres |
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einen Zweig der "unierten evangelischen Landeskirche in Preußen" und steht unter dem Konsistorium der Provinz Brandenburg, welches auch die Predigerstelle besetzt. Außer diesen deutschen bestehen noch zwei englische und eine nordamerikanische
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0287,
von Corporalebis Corpus juris |
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Streitigkeiten für die verschiedenen lutherischen Landeskirchen in Deutschland seit 1560 als Glauben und Lehre normierend publiziert wurden. Weiteres s. Symbolische Bücher.
Corpus evangelicorum (lat.), die geschlossene Körperschaft, in welche
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0340,
Ehe (Auflösung) |
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der Ehegatten (quoad vinculum); nämlich einmal in manchen protestantischen Ländern aus landesherrlicher Machtvollkommenheit, da der Landesherr nach evangelischem Kirchenrecht das Oberhaupt der Landeskirche ist, und außerdem durch richterliches Erkenntnis
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0705,
von Episkopalismusbis Epistel |
Öffnen |
Kirchenlehrer und unter Zuziehung der Landstände übernommen und aus geistlichen und weltlichen Mitgliedern bestehende Konsistorien errichtet hatten, denen allmählich die gesamte Regierung der Landeskirchen unter fürstlicher Autorität zufiel, erfand
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0945,
von Evakuierenbis Evangelische Allianz |
Öffnen |
, d. h. der Bibel, nicht, wie die katholische Kirche, auch aus der Tradition ableiten. Der Name evangelische Kirche wurde seit der Reformation offiziell auf alle protestantischen Landeskirchen angewandt, erst in der neuesten Zeit hat man vorzugsweise
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0946,
von Evangelische Gesellschaftbis Evangelist |
Öffnen |
besprechen und unbeschadet der Selbständigkeit jeder einzelnen Landeskirche ein Band ihres Zusammengehörens darzustellen und die einheitliche Entwickelung ihrer Zustände zu fördern". Berlin und Stuttgart gaben durch die Theologen Snethlage und Grüneisen 1845
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0173,
Feste (der evangelischen Kirche) |
Öffnen |
sie erst 1608 teilweise und dann 1696 noch weiter in Vollzug gesetzt. Weitere Einschränkungen erfolgten durch die Verordnungen vom 28. Jan. 1752 und vom 12. März 1754, wonach in den beiden in Preußen anerkannten evangelischen Landeskirchen nur noch die drei
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0643,
von Freidenkerbis Freie Gemeinden |
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der Stände in Deutschland (2. Aufl., Berl. 1830).
Freie Gemeinden, religiöse Gemeinschaften, die sich von den bestehenden protestantischen Landeskirchen losgesagt und selbständig konstituiert haben. So besonders in Preußen, wo seit Friedrich
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0644,
von Freie Handbis Freienwalde |
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die Landeskirche nicht bekenntnismäßig genug schien, haben strenge Lutheraner in Preußen, Sachsen, Hessen, Hannover, Schweden Freikirchen gebildet. Namentlich aber war dies in der reformierten Kirche der Fall; die 1834 entstandene streng calvinistische
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0531,
von Gosanbis Göschen |
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arbeitete, und später zum Präsidenten des Konsistoriums der Provinz Sachsen ernannt, allein infolge der Märzereignisse 1848 zum Rücktritt genötigt. Bis zu seinem Tod für die evangelische Landeskirche im konservativen Interesse thätig, starb er 22. Sept
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0162,
von Harl.bis Harleß |
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ist, der gesamten lutherischen Landeskirche Bayerns wieder eine streng konfessionelle Färbung zu verleihen. Er starb 5. Sept. 1879. Außer seinen veröffentlichten Predigten in der "Sonntagsweihe" (2. Aufl., Leipz. 1859-60, 4 Bde.) schrieb er: "Kommentar über
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0445,
von Herrnhutbis Herschel |
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Landeskirche" (Berl. 1861); "Die notwendigen Grundlagen einer die konsistoriale und synodale Ordnung vereinigenden Kirchenverfassung" (das. 1862); "Das staatliche Veto bei Bischofswahlen nach dem Rechte der oberrheinischen Kirchenprovinz" (Heidelb
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0552,
von Hinrichtungbis Hinterindien |
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auf das kanonische Recht" (das. 1860); "Die evangelische Landeskirche in Preußen und die Einverleibung der neuen Provinzen" (das. 1867); "Die Stellung der deutschen Staatsregierungen gegenüber den Beschlüssen des vatikanischen Konzils" (das. 1871); "Die preußischen
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0613,
Hoffmann (Naturforscher etc., Theologen) |
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zu Ostelsheim bei Kalw, wurde kaiserlicher Notar und Bürgermeister in Leonberg und sammelte, mit allen Größen des Pietismus befreundet, die mit den Neuerungen in der Landeskirche Unzufriedenen in der 1818 mit königlicher Erlaubnis gestifteten, nach
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0335,
von Jusbis Jus gentium |
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die nach protestantischem Kirchenrecht dem Landesherrn in Ansehung der protestantischen Landeskirche zustehende bischöfliche Machtvollkommenheit.
Jus eundi in partes (lat., Itionsrecht), im frühern deutschen Reichsrecht die Befugnis der Reichsstände
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0747,
von Kirchbachbis Kirche |
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die zum Christentum sich bekennende Bevölkerung eines einzelnen Landes oder Staats (Landeskirche) in Hinsicht auf ihre besondere Verfassung etc., bald endlich eine einzelne Partei der Christen, sofern sie als eine besondere, durch Glaubenssymbole
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0755,
Kirche (die christliche K. vom 17. Jahrhundert bis zur Gegenwart) |
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anderseits, es war aber nicht minder auch die Folge selbstgeschaffener Wirrsale und endloser, selbstmörderischer Lehrstreitigkeiten im Innern, wenn wenigstens die lutherische Kirche Deutschlands nur als Staats- und Landeskirche, richtiger
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0761,
von Kirchengesetzebis Kirchengewalt |
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Rechts aufrecht, als er selbst genehmigt. Die evangelischen K. der landeskirchlichen Entwickelungsperiode, z. B. Kirchenordnungen, Konsistorialordnungen etc., sind gewöhnliche Landesgesetze, die der Staat in kirchlichem Interesse erlassen hat. Seit
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0765,
Kirchenpolitik (12.-17. Jahrhundert) |
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territorialistische Staat war ebenso unduldsam aus politischen Gründen, wie es der landeskirchliche aus religiösen gewesen war: beide litten nur Eine Kirche im Land. Nachdem dann der Westfälische Friede (1648) den beiden deutschen Hauptkonfessionen ihren
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0780,
von Kirchenvermögenbis Kirchenvisitation |
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.). S. Kirche. Vgl. Friedberg, Die geltenden Verfassungsgesetze der evangelischen deutschen Landeskirchen (Freiburg 1885).
Kirchenvermögen (Kirchengut), der Inbegriff der im Eigentum der Kirche stehenden Sachen und der ihr zukommenden sonstigen
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0942,
von Kolloquiumbis Kolmar |
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ein Glaubensexamen, welches in norddeutschen Landeskirchen mit Geistlichen, welche von den Gemeinden gewählt sind, gehalten wird, meist mit dem Zweck oder Erfolg, ihnen wegen mangelnder Rechtgläubigkeit die Bestätigung der Wahl zu versagen
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0022,
von Konsiderabelbis Konsistorium |
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, daß die bischöfliche Gewalt auf den Landesherrn übergegangen, und daß dieser als der oberste Landesbischof (Summus episcopus) und als das Oberhaupt der evangelischen Landeskirche zu betrachten sei. Das K. ist nun die Behörde, durch welche der Landesherr
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0639,
von Lehrgabebis Lehrgedicht |
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Landeskirche im 4. und die Gründung der Freien Gemeinden unter Uhlich, Wislicenus, Rupp u. a. im 5. Jahrzehnt unsers Jahrhunderts, vielleicht vermieden werden können. Eigentümlich ist die Lage da, wo Staat und Kirche zusammenzuwirken haben, wie bei den
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0819,
Lippe (Fürstentum) |
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Pfarrstellen, 13 jüdische Gemeinden. Die Synodalverfassung der Landeskirche beruht auf Gesetzen vom 12. Sept. 1877 und 19. Okt. 1882, auch die Lutheraner sind der Synode beigetreten. Die kirchlichen Verhältnisse der Katholiken sind seit 1854
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0874,
von Lohdenbis Löher |
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er bis zu seinem am 2. Jan. 1872 erfolgten Tod eine weit über die Grenzen der lutherischen Landeskirche Bayerns hinausreichende Wirksamkeit ausübte, teils durch seinen persönlichen, von Tausenden aufgesuchten Umgang, durch seine Ausrüstung lutherischer
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0342,
von Mathisbis Mathy |
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in der preußischen Landeskirche geltend, welche seine frühern Verdienste um die konstitutionelle Verfassung Preußens fast vergessen ließen. Seit 1872 pensioniert, starb er 17. Nov. 1874.
Mathurīnen (Mathurins), s. v. w. Trinitarier.
Mathy, Karl, bad
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0861,
Müller (Altertumsforscher, Theologen, Philologen) |
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von der Sünde" (Bresl. 1839; 6. Aufl. 1878, 2 Bde.). 1846 nahm er an der evangelischen Landessynode zu Berlin als Vertreter der evangelischen Bekenntnisunion teil und veröffentlichte hierauf: "Die erste Generalsynode der evangelischen Landeskirche Preußens
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0946,
von Mutterbänderbis Mutterkuchen |
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. Kunsthefe.
Mutterhering, s. Alse.
Mutterkirche, die von einem Apostel gestiftete Gemeinde; dann s. v. w. älteste Landeskirche und s. v. w. Metropolitan- oder Kathedralkirche; auch die Hauptkirche eines Kirchspiels, im Gegensatz zu
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0367,
Oldenburg (Großherzogtum: Geschichte) |
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sogleich beim Antritt seines Regentenamts zu den besonnenen Regierungsgrundsätzen seines Vaters bekannte. Zur Beseitigung der Mißstände in der evangelisch-lutherischen Landeskirche ließ er durch eine Synode eine neue Kirchenverfassung beraten, welche
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0693,
Papst (Geschichte des Papsttums bis zur Gegenwart) |
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Universalherrschaft in ihrer Unhaltbarkeit dargethan und eine aristokratische Regierung der Landeskirchen mit den Primaten an der Spitze als der Normalzustand empfohlen worden. Solcherlei fand damals in der katholischen Welt allgemein Anklang
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0328,
von Presbyterianerbis Prescott |
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Verfassungsgesetze der evangelischen deutschen Landeskirchen (Freiburg 1885).
Presbyterianer (griech.), Gesamtbezeichnung derjenigen Bekenner der reformierten Kirche im britischen Reich und in Nordamerika, welche im Gegensatz zu
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0358,
Preußen (Rechtspflege, Kirchenverwaltung) |
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.
Die Verfassungsgemeinschaft der evangelischen Landeskirche in P. beschränkt sich lediglich auf die in der Person des Königs vorhandene gemeinsame Spitze des obersten Kirchenregiments. In den elf ältern Landesteilen Ostpreußen, Westpreußen, Stadtkreis Berlin
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0950,
von Römisches Reichbis Römisch-katholische Kirche |
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., Nördling. 1884-85, 2 Bde.).
Römisch-katholische Kirche, seit der großen Kirchenspaltung von 1054 (vgl. Griechische Kirche, S. 719) die ganze christlich-katholische Kirche des Abendlandes, nach der für den Kultus von allen zu ihr gehörigen Landeskirchen
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0151,
Sachsen-Meiningen (Verfassung und Verwaltung) |
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.
Wählbar ist jeder, der das 25. Jahr zurückgelegt, mindestens ein Jahr dem
Herzogtum angehört hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Das Mandat
dauert sechs Jahre. Die Landeskirche
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0440,
von Scheurlbis Schiaparelli |
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, 2 Bde.; "Weitere Beiträge", 1884-86, 2 Hefte); "Zur Lehre vom Kirchenregiment" (das. 1862); "Bekenntniskirche und Landeskirche" (das. 1868); "Sammlung kirchenrechtlicher Abhandlungen" (das. 1872-74, 4 Tle.); "Die Entwickelung des kirchlichen
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0615,
Schottland (Kirchen- und Schulwesen, Landwirtschaft etc.) |
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und von größerer Geselligkeit. Ihre Sparsamkeit artet aber oft in Geiz, ihre Vorsicht in Mißtrauen aus. Die skandinavischen Elemente der Bevölkerung sind jetzt ganz in den Schotten aufgegangen.
Landeskirche ist die presbyterianische (s. Schottische Kirche), der 45
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0621,
von Schraffierenbis Schrämen |
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der wissenschaftlichen Prüfungskommission, 1873 in der Konferenz für das höhere Schulwesen zu Berlin und seit 1875 auf der Provinzialsynode von Ost- und Westpreußen als deren Präses wie auf den Generalsynoden der evangelischen Landeskirche thätig. 1875 zum Geheimen
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0657,
Schulwesen (Bestrebungen der Gegenwart) |
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, und wirklich hat in jener Zeit eine ganze Reihe deutscher Landesfürsten sich nach dieser Richtung hin hohe Verdienste erworben. Immer konnte aber bei der eigentümlichen Gestaltung der landeskirchlichen Verhältnisse noch zweifelhaft sein, ob sie in dieser
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0703,
Schweden (Bewohner, Religion, Unterrichtswesen, Ackerbau) |
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. Die Landeskirche hat Bischöfe, an deren Spitze der Erzbischof von Upsala als Primas des Reichs steht. Die zwölf Bischofsprengel oder Stifter sind: Upsala, Linköping, Skara, Strengnäs, Westerås, Wexiö, Lund, Gotenburg, Kalmar, Karlstad, Hernösand und Wisby
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0764,
Schweiz (Geschichte bis zur Gegenwart) |
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durch Staatsgesetze neu geregelt, den Gemeinden das Recht der Pfarrerwahl übertragen und alle Korporationen aufgehoben (1875). Da die römischen Katholiken sich weigerten, den neuen Kirchengesetzen zu gehorchen, verloren sie die landeskirchlichen
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0973,
von Uhlenhorstbis Uhlich |
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nach Vorschrift der Agende anwendete, mit dem Konsistorium in Konflikt und ward im September 1847 suspendiert, worauf er aus der Landeskirche trat und Pfarrer der Freien Gemeinde zu Magdeburg wurde. Als solcher hat er fortwährend in Konflikt mit den
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1023,
Universitäten (außerdeutsche) |
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von großartigem Reichtum begründet, noch immer vorwaltet. Durch diese Stiftungen werden sie immer eng mit der bischöflichen Landeskirche verbunden bleiben, wenn auch seit 1871 die nichtgeistlichen Stellen unabhängig vom anglikanischen Bekenntnis besetzt werden
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