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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0738,
von Bundesschiedsgerichtbis Bundesstaat |
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736
Bundesschiedsgericht - Bundesstaat
schüsse sowie die Stellvertreter werden vom Plenum des B. immer für ein Jahr durch Bezeichnung des Staates, dem die Entsendung der Person anheimgestellt bleibt, gewählt. Der 8. Ausschuß wurde bei
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81% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0197,
Staat (Staatenbund und Bundesstaat) |
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197
Staat (Staatenbund und Bundesstaat).
Länder gerufen wird. Hierfür bietet die Geschichte in der Vereinigung von Spanien und Deutschland, Hannover und England, Preußen und Neuenburg Beispiele. Auch Holland und Luxemburg stehen zu einander
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79% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0737,
Schweiz (Neuere Geschichte) |
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Verkündigung.
Die S. wandelte sich in einen Bundesstaat um, mit Bundesgericht und Volksvertretung (Nationalrat) und Kantonsvertretung
(Ständerat) in der Bundesversammlung
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71% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0636,
von Bundesregierungenbis Bundesversammlung |
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in dem Ausschuß den Vorsitz, abgesehen von dem achten Ausschuß, in welchem Bayern präsidiert. Außerdem müssen in jedem Ausschuß mindestens vier Bundesstaaten vertreten sein. In dem ersten Ausschuß (für Landheer und Festungen) hat Bayern nach
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0% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0128,
von Majolikabis Majolikamalerei |
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128
Majolika - Majolikamalerei.
Bestand des Reichs oder eines Bundesstaats, sei es, daß dieser Angriff gerichtet ist gegen den Kaiser oder gegen einen Bundesfürsten, sei es gegen die Verfassung, sei es gegen das Gebiet des Reichs
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0632,
von Bundeskanzleibis Bundespräsidium |
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sich jedoch auf wenige Rechte, welche in den Bundesgrundgesetzen den Angehörigen der verschiedenen Bundesstaaten als solchen ausdrücklich garantiert waren. Hierzu gehörte insbesondere das Recht des freien Wegziehens von einem Bundesstaat in den andern
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0662,
Freizügigkeit |
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Bundesstaaten F. gesichert, als sie (Art. 18) bestimmte, daß dieselben das Recht haben sollten, Grundeigentum außerhalb des Staats, den sie bewohnten, zu erwerben und zu besitzen, ohne deshalb in dem fremden Staat noch andern Abgaben und Lasten unterworfen zu
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0% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0198,
von Staatenbundbis Staatsanwalt |
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selbständiger Staaten untereinander sich nach dem Völkerrecht (s. d.) bestimmen. Vgl. Waitz, Das Wesen des Bundesstaats (in seinen "Grundzügen der Politik", Kiel 1862); Jellinek, Die Lehre von den Staatenverbindungen (Wien 1882); Brie, Der Bundesstaat (Leipz
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0410,
Handels- u. Gewerbekammern (Organisation, rechtliche Stellung etc.) |
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Organisation. Die deutschen Handelskammern stehen unter der Leitung und Aufsicht der betreffenden Bundesstaaten. Durch Gesetz (so in Preußen durch Gesetz vom 24. Febr. 1870, in Württemberg durch Gesetz vom 4. Juli 1874, in Baden durch Gesetz vom 11. Dez
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0155,
Deutschland und Deutsches Reich (Gerichtswesen) |
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. 311616,0 308313,7 )
A. Sämtliche Bundesstaaten 1440638,6 14005,0 1426633,6 {b. 672645,4 680662,7} 3961,7
(c. 512433,1 433695,5 )
(a. 79152,4 79682,6 )
B. Bundesstaaten mit Ausschluß von Bayern 119371,0 5135,7 114235,3 {b. 24644,5 24690,6
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Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0839,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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.
Supplement = Ergänzung, Nachlieferung.
Surrogat = Ersatzmittel für ähnliche, aber höher im Preise stehende Waaren.
T.
Tantième = Gewinnantheil.
Tratte = gezogener Wechsel.
V.
Verjährung = Verjährungsfristen sind in den deutschen Bundesstaaten
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0858,
Berufsgenossenschaft |
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sind denn auch die Bezirke der B. verschieden. Die land- und forstwirtschaftlichen B. schließen sich durchweg an die Verwaltungseinteilung der einzelnen Bundesstaaten an und umfassen die einzelnen Provinzen der größern, sowie die ganzen Staatsgebiete
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0192,
Deutschland und Deutsches Reich (Geschichte 1815-66) |
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seiner Monarchie bestand, wurde sein Eintritt in die erstrebte bundesstaatliche Verfassung Deutschlands unmöglich. Diese Einsicht schuf eine neue Gruppierung der Parteien. Die Folge war, daß der Österreicher Schmerling (15. Dez.) aus dem
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0634,
Bundesrat (Rechte) |
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. 19). Sollte ferner in einem Bundesstaat der Fall einer Justizverweigerung eintreten und auf gesetzlichem Weg ausreichende Hilfe nicht zu erlangen sein, so liegt es dem B. ob, erwiesene, nach der Verfassung und nach den Gesetzen des betreffenden
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0774,
von Deutsche Reichsparteibis Deutsche Reiter |
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: "In allen Bundesstaaten wird eine landständische Verfassung stattfinden". Kaum waren aber in einigen süddeutschen Staaten konstitutionelle Verfassungen entstanden, so führte die Furcht vor der Revolution den Bundestag 1819 zu den Karlsbader
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0009,
von Naturalisationbis Naturalismus |
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oder das Bundesindigenat (s. d.) und daneben in demjenigen deutschen Staat, welchem er angehört, das Bürgerrecht ebendieses Staats zusteht. Die Reichsangehörigkeit setzt die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat voraus und wird mit dieser erworben
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0265,
von Kautionshypothekbis Kautionsversicherung |
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aufgehoben worden. In Civil- und Strafprozessen kommen mannigfache K. vor. Die Fälle ihrer Anwendung in Deutschland sind aber erheblich vermindert durch Art. 3 der Reichsverfassung, wonach der Angehörige eines jeden Bundesstaates in jedem andern
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0669,
von Rechtgläubigkeitbis Rechtsanwalt |
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ist. Die wichtigsten Bestimmungen derselben sind folgende: Wer die Fähigkeit zum Richteramte in einem Bundesstaate erlangt hat, kann in jedem Bundesstaate zur Rechtsanwaltschaft zugelassen werden. Über den Antrag auf Zulassung entscheidet
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0773,
Deutscher Bund |
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773
Deutscher Bund.
Die Staaten des Deutschen Bundes bei Beginn und zu Ende seines Bestehens.
Bundesstaaten QKilom. Einwohner Matrikel von 1860 auf 1000 Guld. Armeekorps und Divisionen
1815 nach der Bundesmatrikel Dezember 1864
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0839,
Deutschland (Reichsbürgerrecht; Rechtspflege) |
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sie dazu im Weg der Exekution angehalten werden (Art. 19). Dieselbe ist vom Bundesrat zu beschließen und vom Kaiser zu vollstrecken. Streitigkeiten zwischen verschiedenen Bundesstaaten werden, insofern sie nicht privatrechtlicher Natur sind und ebendarum
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0066,
von Doppelacheniumbis Doppelbesteuerung |
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verbindliche Gesetz vom 13. Mai 1870 "wegen Beseitigung der D." folgendes: Ein Deutscher soll zu den direkten Staatssteuern nur in demjenigen Bundesstaat herangezogen werden, in welchem er seinen Wohnsitz hat. Als Wohnsitz gilt aber derjenige Ort, an welchem
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0166,
Gericht (Strafsachen) |
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durch einen Wertbetrag (Revisionssumme) von mindestens 1500 Mk. bedingt. 2) Das Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz enthält für die größern Bundesstaaten, in welchen mehrere Oberlandesgerichte errichtet werden, den Vorbehalt, daß hier die nach dem
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0069,
Armenwesen (Armenverwaltung im Deutschen Reich) |
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und die Bundesstaaten als Armenverbände. Von diesen bestehen die ersten aus einer oder mehreren Gemeinden; die zweiten sind in den einzelnen Bundesstaaten verschiedenartig angeordnet und fallen mit den (kleinern) Staaten, den Provinzen (im allgemeinen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0165,
von Auswehenbis Ausweisung |
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; vielmehr ist jeder Angehörige eines jeden Bundesstaats in jedem andern Bundesstaat als ein Inländer zu betrachten, und das nunmehrige Reichsgesetz über die Freizügigkeit vom 1. Nov. 1867 erklärt ausdrücklich: "Die polizeilichem Bundesangehöriger aus dem
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0630,
von Bund, Deutscherbis Bundesfeldherr |
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630
Bund, Deutscher - Bundesfeldherr.
tige Unterschied zwischen Staatenbund und Bundesstaat, während man bei den Unionen zwischen Real- und Personalunion zu unterscheiden pflegt (s. Staat).
Bund, deutscher, s. Deutscher Bund.
Bund
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0193,
Deutschland und Deutsches Reich (Geschichte 1815-66) |
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Principienkampfe über Vereinbarung oder Nichtvereinbarung zu begegnen. Für sich selbst begehrte darin Preußen keine Machtvergrößerung, erklärte die Kaiserwürde nicht für nötig, sprach sich aber beifällig über den Plan aus, einen engern Bundesstaat aufzurichten
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0194,
Deutschland und Deutsches Reich (Geschichte 1815-66) |
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die Hand bot, auf der Grundlage der zu revidierenden Frankfurter Verfassung den engern Bundesstaat zu errichten, wagten wenigstens Sachsen und Hannover nicht, sie auszuschlagen. Sie einigten sich mit Preußen 26. Mai, dem deutschen Volke
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0675,
von Rechtshilfebis Rechtskraft |
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, welche die Dauer von sechs Wochen nicht übersteigen, sind in demjenigen Bundesstaate zu vollstrecken, in welchem der Verurteilte sich befindet. Soll eine Freiheitsstrafe im Bezirk eines andern Gerichts vollstreckt oder ein daselbst befindlicher
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 1004,
von Intervenierenbis Intervention |
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als eine Interventionspolitik. Es gibt aber auch eine staatsrechtliche I., insofern in der Verfassung eines zusammengesetzten Staats, sei er Bundesstaat oder Staatenbund, in der Regel festgesetzt ist, unter welchen Voraussetzungen und aus welchen Anlässen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0680,
von Reichsbotenbis Reichsfiskal |
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, Das Reichsbeamtenrecht (Leipz. 1876).
Reichsboten, s. v. w. Reichstagsabgeordnete, im Gegensatz zu den "Landboten", den Mitgliedern des preußischen Abgeordnetenhaus und der Landtage der sonstigen Bundesstaaten.
Reichsbürgerrecht, s. Bundesindigenat
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0050,
von Arbeiterversicherungbis Arbeiterwohnungen |
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Bundesstaaten, in welchen Landesversicherungsämter errichtet sind, übt das Landesversicherungsamt die Aufsicht über solche Versicherungsanstalten aus, welche sich nicht über das Gebiet des Bundesstaats hinaus erstrecken.
VI. Von den Strafbestimmungen seien
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0679,
von Rechtsspruchbis Rechtsweichen |
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auf Antrag eines Bundesstaates und mit Zustimmung des Bundesrats die Verhandlung und Entscheidung der Streitigkeiten über die Zulässigkeit des R. dem Reichsgericht überwiesen werden. Dies ist durch kaiserl. Verordnung vom 26. Sept. 1879 für Bremen
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0348,
von Steuerrollebis Stev. |
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346
Steuerrolle - Stev.
aus entrichtet hat, wenn er z. B. in einem deutschen Bundesstaat seine Einkommensteuer für ein ganzes Jahr vorausbezahlt hat, nach einigen Monaten aber in einem andern Bundesstaat seinen Wohnsitz nimmt, wo ihm dann
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0261,
von Verein zur Förderung des Deutschtums in den Ostmarkenbis Vererblichkeit |
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Geschäftsbetrieb ist, erlangen Rechtsfähigkeit in Ermangelung besonderer reichsgesetzlicher Vorschriften (Innungen, gewerbliche Hilfskassen, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften u. s. w.) durch die staatliche Verleihung des Bundesstaates, in welchem
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Drogisten →
Erster Theil →
Einleitung:
Seite 0023,
Einleitung |
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die Aufbewahrung der feuergefährlichen Stoffe, giebt es in den meisten Bundesstaaten besondere Vorschriften über die Aufbewahrung der Gifte.
Was nun die Unterbringung der Waaren in den verschiedenen Vorrathsräumen betrifft, so ist die Natur
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Drogisten →
Erster Theil →
Einleitung:
Seite 0026,
Einleitung |
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zu vermeiden, da sonst leicht Gewichtsdifferenz en entstehen. Die eisernen überzieht man, um das Rosten zu verhüten, mit feinem, schwarzem Lack.
Seit der Gründung des Deutschen Reiches gilt für alle Bundesstaaten das sogenannte metrische
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Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0821,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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von dem Tage der letzten Eintragung in dieselben, aufbewahrt werden.
Verjährungsfristen für Forderungen. Die Verjährungsfristen sind in den deutschen Bundesstaaten verschiedene; meistens verjähren am Jahresschlusse die aus dem drittletzten Jahre
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0166,
von Auswerfenbis Auswuchs |
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ausdrücklich erklärt: "Personen, welche nach den Vorschriften dieses Gesetzes ihrer Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat verlustig erklärt sind, verlieren dieselbe auch in jedem andern Bundesstaat und können ohne Genehmigung des Bundesrats
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0837,
Deutschland (Reichstag, Bundesrat) |
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Bundesstaaten vorbehalten. Die gesetzgebenden Faktoren des Reichs sind Bundesrat und Reichstag. Ersterer entspricht dem vormaligen deutschen Bundestag, insofern er sich aus instruierten Vertretern der verbündeten Staaten zusammensetzt. Im Reichstag dagegen
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0842,
Deutschland (Reichsfinanzen) |
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Angehörigen des Reichs nicht erhoben werden, so müssen zur Deckung der gemeinsamen Reichsausgaben, soweit sie durch die selbständigen Reichseinnahmen nicht gedeckt werden, Matrikularbeiträge erhoben werden, d. h. Beiträge der einzelnen Bundesstaaten, welche
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0415,
von Fobis Fógarassy |
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man zwischen Bundesstaat und Staatenbund zu unterscheiden (s. Staat).
Föderativ (lat.), den Bund, das Bündnis betreffend; föderative Bestrebungen sind solche, welche im Gegensatz zu zentralistischen und unionistischen, d. h. auf den Einheitsstaat
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0665,
von Fremdenregimenterbis Fremdentruppen |
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der deutschen Bundesstaaten ein gemeinsames Bundesindigenat (s. d.) begründet mit der Wirkung, daß der Angehörige eines jeden Bundesstaats in jedem andern Bundesstaat als Inländer zu behandeln ist. Durch Bundes- (Reichs-) Gesetz ist dann im Anschluß
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0301,
Heimat |
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Bundesstaats in jedem andern Bundesstaat als Inländer zu behandeln und demgemäß zum festen Wohnsitz, zum Gewerbebetrieb, zu öffentlichen Ämtern, zur Erwerbung von Grundstücken, zur Erlangung des Staatsbürgerrechts und zum Genuß aller sonstigen
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0620,
von Militärgymnasienbis Militärkonventionen |
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militärischen Vorkehrungen und Einrichtungen zu treffen. Im Deutschen Reich ist die M. und damit die Souveränität der einzelnen Bundesstaaten überhaupt zu gunsten des Kaisers wesentlich beschränkt. Nur das bayrische Heer bildet einen in sich
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0892,
von Münzprobebis Münzverbrechen |
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(Münzhoheit als Recht, gesetzliche Bestimmungen über das Münzwesen zu erlassen und dasselbe zu ordnen). Die Ausprägung erfolgt auf Kosten des Reichs für sämtliche Bundesstaaten auf den Münzstätten derjenigen Bundesstaaten, welche sich hierzu bereit
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0966,
von Nachbaurbis Nachgeburt |
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, daß die Sicherheitsbeamten des einen Bundesstaats ermächtigt sind, die einer strafbaren Handlung verdächtigen Personen unmittelbar nach verübter That oder unmittelbar, nachdem dieselben betroffen wurden, im Weg der N. bis in das benachbarte Gebiet eines andern Bundesstaats
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0% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0684,
von Reichskanzleramtbis Reichsmilitärgesetz |
Öffnen |
Deutschen Reich ausgegebene Papiergeld. Nach diesem Gesetz sollte jeder Bundesstaat das von ihm seither ausgegebene Papiergeld bis 1. Juli 1875 einlösen. Statt desselben wurden 174 Mill. Mk., welche bis 1891 auf 120 Mill. zu ermäßigen sind
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0761,
Schweiz (Geschichte 1798-1831) |
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die Föderalisten, die Anhänger des alten Kantonalsystems, in den beiden Räten die Oberhand und beschlossen eine neue Verfassung, die aus der S. wieder einen Bundesstaat von 17 Kantonen mit einer "helvetischen Tagsatzung" machte. Bonaparte hatte diese Verfassung
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0049,
Arbeiterversicherung (deutsches Reichsgesetz vom 22. Juni 1889) |
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45
Arbeiterversicherung (deutsches Reichsgesetz vom 22. Juni 1889)
schäftigung nur freier Unterhalt gewährt wird, ferner Beamte des Reichs und der Bundesstaaten, die mit Pensionsberechtigung angestellten Beamten von Kommunalverbänden sowie
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0736,
von Bundesgerichtbis Bundesrat |
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, entscheidet
Streitigkeiten zwischen Bund und Kantonen, Privaten und Kantonen, sowie Privatstreitigkeiten im Betrage von mehr als 3000 Frs.
Bundesheer , das Heer eines Staatenbundes oder Bundesstaates, das nach bestimmten Festsetzungen aus den
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0051,
von Deutscher Bundesratbis Deutsche Reichsfechtschule |
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Bundestags zu stande.
Bei seiner Auflösung im Juni 1866 bestand der D. B. aus folgenden Staaten:
Bundesstaaten Flächeninhalt qkm Einwohner
Kaisertum Österreich 197573 12800000
Königreich Preußen 186638 14700000
" Bayern 76258 4800000
" Hannover
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0065,
Deutsches Heerwesen (Landheer) |
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übrigen stimmführenden Mitglieder wurden mit je einjährigem Wechsel gestellt von Württemberg, Baden, Hessen-Darmstadt - Sachsen, Kurhessen, Holland - Hannover, Mecklenburg, Dänemark, bez. den übrigen Bundesstaaten. Die nicht stimmführenden Staaten
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0200,
Deutschland und Deutsches Reich (Geschichte 1815-66) |
Öffnen |
auf sein bleibendes Präsidialrecht nur dann verzichten, wenn dafür sein Gesamtbesitz, auch der außerdeutsche, fest verbürgt würde. Preußen aber wies jetzt in einer Depesche an die sächs. Regierung (20. Dez.) wieder auf den engern Bundesstaat
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0216,
Deutschland und Deutsches Reich (Geschichte 1888 bis zur Gegenwart) |
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und die schwächern Kräfte geschont, von der Biersteuer also jedenfalls abgesehen werden sollte. Zur Beratung dieser Deckungsfrage trat im August eine Konferenz der Finanzminister der größern Bundesstaaten unter Vorsitz des an Stelle des Freiherrn
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0433,
von Doppeladlerbis Doppelbindung |
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oder der Wohnsitz liegt. Einst-
weilen dürfte aber auf eine internationale Verstän-
digung über die D. nicht zu rechnen sein, schon weil
die Steuersysteme zu verschieden sind. Leichter ist
die Regelung in den Bundesstaaten. Die Schweiz
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0950,
von Föderaltheologiebis Föderation |
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der einzelnen Provinzen zu setzen. Auch in der neuern Zeit sind in Frankreich vereinzelte Versuche einer Milderung der Centralisation in föderalistischem Sinne hervorgetreten. (S. Centralisation.)
In den deutschen Bundesstaaten war früher der Name
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0203,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Verwaltung. Völkerrecht) |
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. Kollision
Bund
Alliance
Bündnis, s. Bund
Bundesfestungen
Bundesgenossen
Bundesschiedsgericht, s. Austräge
Bundesstaaten
Bundestag
Centralgewalt
Dualismus
Epimachie
Föderation
Föderalismus, s. Föderation
Föderalisten, s
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Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0804,
Gesetzeskunde |
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demselben Bundesstaate angehöriges benachbartes Gericht gleicher Ordnung zurückzuweisen. Das neue Urtheil darf, wenn der Angeklagte oder der Staatsanwalt zu Gunsten desselben die Revision beantragt, keine härtere Strafe, als in der ersteren erkannt
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0119,
von Ausläuferbis Auslaugen |
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bestraft werden, welcher im A. eine hochverräterische Handlung gegen das Deutsche Reich oder gegen einen einzelnen Bundesstaat, oder ein Münzverbrechen begangen hat; 2) ein Inländer, welcher im A. eine hochverräterische oder landesverräterische Handlung
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0622,
von Behennußbis Behr |
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Verdienst erwarb er sich mit Laurop durch die Herausgabe der "Systematischen Sammlung der Forst- und Jagdgesetze der deutschen Bundesstaaten" (Hadamar 1827 bis 1833, 5 Bde.), welche er in dem "Archiv der Forst- und Jagdgesetze der deutschen Bundesstaaten
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0631,
von Bundesfestungenbis Bundesindigenat |
Öffnen |
(Reichsindigenat), der Inbegriff derjenigen Rechte und Befugnisse, welche einem jeden Angehörigen eines jeden zum Deutschen Reiche gehörenden Staats als solchem gewährleistet sind. Aus dem Wesen eines Bundesstaats als eines wirklichen Staats folgt nämlich
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0633,
Bundesrat (Zusammensetzung, Rechte des Bundesrats) |
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in seiner Gesamtheit vertreten sollen, ohne an Aufträge und Instruktionen ihrer Wähler irgendwie gebunden zu sein. Der B. ist nach Gerbers Definition "das Zentralorgan, in welchem jeder einzelne Bundesstaat als solcher nach einem seinen Staatskräfte
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0836,
Deutschland (Reichsverwaltung, Gesetzgebung) |
Öffnen |
, wie das ehemalige Deutsche Reich, eine Wahlmonarchie, sondern die Kaiserwürde ist erblich mit der Krone Preußen verbunden. Indessen ist der Kaiser nicht der Monarch des Reichs, denn letzteres ist kein Einheitsstaat, sondern ein Bundesstaat, ein
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0838,
Deutschland (Reichskanzler und Reichsbehörden) |
Öffnen |
-Lothringen, für die Verfassung und für die Geschäftsordnung. In jedem dieser Ausschüsse müssen außer dem Präsidium mindestens vier Bundesstaaten vertreten sein, und jeder Staat führt innerhalb derselben nur eine Stimme. Der Ausschuß für die auswärtigen
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0% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0890,
Deutschland (Geschichte 1848. Erhebung Schleswig-Holsteins) |
Öffnen |
zu einander durch eine zu vereinbarende Bundesakte als den einzigen Weg zur Rettung des Bundesstaats bezeichnete. Hiermit erleichterte er jedoch Österreich und seinen Anhängern ihre Stellung, indem sie, anstatt selbst Vorschläge zu
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0396,
von Einungsämterbis Einzelhaft |
Öffnen |
verschiedener Staaten, welche zusammen zu einem gemeinsamen Staat, einem Bundesstaat, vereinigt sind. Hier erscheint es als eine unmittelbare Folge der politischen Zusammengehörigkeit der verbundenen Staaten, daß dem Angehörigen des einen Staats die E
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0828,
von Gaghobis Gahnit |
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) auf einen engern Bundesstaat unter Preußens Führung, zu welchem Österreich in ein bloßes Unionsverhältnis treten sollte. Zwar wurde dieser Antrag vom Parlament angenommen; allein die Verhältnisse gestalteten sich immer hoffnungsloser, und als 21
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0197,
Gesandte (Geschichtliches, Arten von Gesandten, Gesandtschaftsrecht) |
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Gesandtschaftsrecht beigelegt. In einem Bundesstaat dagegen hat nur die Gesamtregierung das Recht der internationalen Vertretung durch G. Das deutsche Kaiserreich beließ, im Widerspruch mit dieser staatsrechtlichen Überlieferung, den einzelnen deutschen
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0955,
von Inhaftierenbis Inhalationskuren |
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-Inhaberpapiere) dürfen nach dem Reichsgesetz vom 8. Juni 1871 nur auf Grund eines Reichsgesetzes und nur zum Zweck einer Anleihe des Reichs oder eines Bundesstaats ausgegeben werden. 4) Für die Emission von Banknoten sind die beschränkenden Vorschriften des
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0542,
von Karlsbader Beschlüssebis Karlshafen |
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), gegen die freisinnige Auslegung des Art. 13 der Bundesakte über die landständischen Verfassungen in den deutschen Bundesstaaten (Aufrechterhaltung des monarchischen Prinzips) gerichtet waren und zur Untersuchung "des Ursprungs und der mannigfachen
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0357,
von Küstenartilleriebis Küstenkrieg |
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und künstlichen Wasserstraßen der einzelnen Bundesstaaten die Kauffahrteischiffe sämtlicher Bundesstaaten gleichmäßig zugelassen und behandelt werden (Reichsverfassung, Art. 54).
Küstenfunde, Funde aus der Steinzeit an den dänischen
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0344,
von Matriarchatbis Matschin |
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Beiträge wurden Matrikularbeiträge genannt. Ebenso heißen auch heute die Beiträge, welche von den einzelnen Bundesstaaten zur Bestreitung der gemeinsamen Ausgaben des Deutschen Reichs aufzubringen sind, soweit die letztern nicht durch die etwanigen
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0217,
von Norddepartementbis Norddeutscher Bund |
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, Dünkirchen, Hazebrouck, Lille und Valenciennes; Hauptstadt ist Lille.
Norddeutscher Bund, Bundesstaat, zu welchem nach Auflösung des Deutschen Bundes infolge des Kriegs von 1866 sich durch den Vertrag vom 18. Aug. d. J. folgende Staaten vereinigten
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 1026,
Korrespondenzblatt zum zwölften Band |
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werden, welche entweder 1) die erste juristische Prüfung in einem deutschen Bundesstaat bestanden und außerdem mindestens drei Jahre im innern Dienst oder in der Advokatur und mindestens zwei Jahre im Konsulatsdienst des Reichs oder eines Bundesstaats
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0779,
von Rheinbachbis Rheindahlen |
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ihr Bündnis als "rheinische Bundesstaaten". Nach der Bestimmung der Rheinbundsakte erhielt der Kurfürst und Erzkanzler den Titel eines Fürsten-Primas; der Kurfürst von Baden, der Landgraf von Hessen-Darmstadt und der Herzog von Berg empfingen
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0444,
Schiedsrichter |
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. Austräge (s. d.), auf welche auch die Austrägalinstanz des nachmaligen Deutschen Bundes zurückzuführen ist. Nach der dermaligen deutschen Reichsverfassung (Art. 76) werden Streitigkeiten zwischen verschiedenen Bundesstaaten, sofern dieselben nicht
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0462,
von Schiffahrtsabgabenbis Schiffer |
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künstlichen, welche Staatseigentum sind, der Betrag der S. die zur Unterhaltung und gewöhnlichen Herstellung dieser Anstalten erforderlichen Kosten nicht übersteigen. Dabei sind die Kauffahrteischiffe sämtlicher Bundesstaaten gleichmäßig zu behandeln; auch
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0010,
Urheberrecht (internationaler Schutz) |
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Sachverständige zuziehen. In den einzelnen Bundesstaaten sind zu ebendiesem Zweck nach den Gesetzen vom 11. Juni 1870 und vom 9. und 10. Jan. 1876 Sachverständigenvereine gebildet. Diese Sachverständigenvereine zerfallen in litterarische, musikalische
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0945,
Zivilprozeß (Arten, Hauptgrundsätze des deutschen Zivilprozesses) |
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zuständigen Gericht entzogen werden. Ebensowenig darf die Rechtshilfe verweigert oder verzögert werden. In letzterer Hinsicht ist in der deutschen Reichsverfassung (Art. 77) vorgesehen, daß es, wenn in einem Bundesstaat der Fall einer Justizverweigerung
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0411,
Handels- u. Gewerbekammern (Bezirksgremien) |
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395
Handels- u. Gewerbekammern (Bezirksgremien).
Die Zahl der Mitglieder der einzelnen Kammern pflegt durch das Ministerium festgesetzt zu werden. Das aktive Wahlrecht zur Handelskammer ist in den meisten Bundesstaaten durch die Eintragung
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0791,
von Reidbis Reimann |
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. Rechnung d. Reichs- u. der Bundesstaaten Nominalbetrag der Depositen Verwaltungskosten Zugang zum Reservefonds Verteilte Dividende Proz. Zahl der Beamten
Platzwechsel Versandtwechsel Wechsel auf das Ausland
1876 36684,8 1107,2 3015,7 17,6
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0202,
Deutschland (Bergbau etc., Finanzen, Heerwesen) |
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, als die Matrikularbeiträge betragen) zu Überweisungen an die einzelnen Bundesstaaten bestimmt. Von den einmaligen Ausgaben erheischt das Reichsheer 135,849,237 Mk. (darunter 97,432,295 außerordentliche), die Marine 40,110,500 (darunter 22,997,800 außerordentliche
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0068,
von Abschnittbis Abschreibung |
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). Die Deutsche Bundesakte vom 8. Juni 1815 sichert im Art. 18 die
Freiheit von aller Nachsteuer ( jus detractus ,
gabella emigrationis ), «insofern das Vermögen in einen andern deutschen Bundesstaat
übergeht». Der Bundesbeschluß
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0753,
von Apostrophebis Apotheke |
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können, darüber sind in allen deutschen Bundesstaaten gleichlautende Vorschriften erlassen worden.
Dem Apotheker (Pharmaceuten) ist in den europ. Staaten ein bestimmter, Theorie und Praxis umfassender
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0154,
von Auskuttenbis Ausland |
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. Für jede im A. begangene hochverräterische Handlung gegen das Deutsche Reich oder einen Bundesstaat und jedes Münzverbrechen (§. 4, Nr. 1). b. Jeder, der irgendwo vorsätzlich durch Anwendung von Sprengstoffen Gefahr für das Eigentum, die Gesundheit
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0155,
von Ausländerbis Auslegung |
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Reichs alle Angehörigen desselben sich rechtlich gleichgestellt, so daß jeder Angehörige eines deutschen Bundesstaates in jedem zum Deutschen Reiche gehörigen Bundesstaat die Rechte eines Inländers genießt, soweit nicht die Reichsgesetzgebung
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0643,
von Behatbis Behm |
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., ebd. 1840‒46). Mit Laurop gab er die «Systematische Sammlung der Forst- und Jagdgesetze der deutschen Bundesstaaten» (3 Bde.,
Mannh., Hadamar und Karlsr. 1827‒31) heraus, die er allein in dem «Archiv der Forst- und Jagdgesetzgebung der deutschen
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0997,
von Deutsche Bühnengenossenschaftbis Deutsche Dampfschiffahrts-Gesellschaft "Kosmos" |
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, Bayern und Württemberg gestellt wurde, seit 1866 von Bayern und Württemberg allein. Vgl. Fischer, Geschichte der Stadt Ulm (Ulm 1863).
Die seit 1830 zu einer Reservedivision des Bundesheers zusammengestellten Kontingente der kleinern Bundesstaaten
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0150,
Deutschland und Deutsches Reich (Staatsrechtliches) |
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Bundesstaaten eine einheitliche Handelsmarine und werden in den Seehäfen und auf allen natürlichen und künstlichen Wasserstraßen der einzelnen Bundesstaaten gleichmäßig zugelassen und behandelt (Art. 54 der Reichsverfassung). Sie haben
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0158,
Deutschland und Deutsches Reich (Unterrichtswesen) |
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: 1,08, 1886/87: 0,72, 1887/88: 0,71, 1888/89: 0,60, 1889/90: 0,51, 1890/91: 0,54 Proz. Über die Zahl der Analphabeten in den einzelnen deutschen Bundesstaaten und preuß. Provinzen s. Analphabeten (Bd. 1, S. 572).
Die Zahl der Volks
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0951,
von Föderativbis Fogelbelg |
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Deutschen Bund.
Föderativ (lat.), bundesmäßig; bundesstaatlich
lim Gegensatz zu centralistisch und unionistisch);
Föderativstaat, Bundesstaat.
Fodöre, Francois Emanuel, franz. Mediziner,
geb. 8. Jan. 1764in St. Jean de Maurienne, stu
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0285,
von Freizeichnenbis Fréjus |
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Norddeutschen Bundes und der Reichs-
verfassung vorbereitet, welcher bestimmt: "Für ganz
Deutschland besteht ein gemeinsames Indigenat
mit der Wirkung, daß der Angehörige (Unterthan,
Staatsbürger) eines jeden Bundesstaates in jedem
Bundesstaate
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0973,
von Heimatshafenbis Heimbach (Gust. Ernst) |
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zwar das H. an sich nicht unmittelbar geregelt, ihm aber den weitaus größten Teil seiner praktischen
Bedeutung entzogen. Die Verfassung hat im Art. 3 zunächst den Grundsatz zur Geltung gebracht, daß der Angehörige eines
jeden Bundesstaates
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0923,
von Landesachtbis Landeshoheit |
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Gerichtshofs eines
Bundesstaates. Dieser Paragraph gestattet, daß,
wenn in einem Vundesstaat mehrere Oberlandes-
gerichte errichtet werden, durch die Gesetzgebung
desselben die Verhandlung und Entscheidung der
zur Zuständigkeit des Reichsgerichts
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0734,
Österreichisch-Ungarische Monarchie (Geschichte) |
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Nationalversammlung zu Frankfurt neigte sich die Mehrheit bei den Verfassungsberatungen einem Bundesstaat unter preuß. Leitung und einer weitern Union mit Österreich zu. (S. Deutschland und Deutsches Reich, Geschichte.) Aber das österr. Kabinett verwahrte
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0662,
Reblaus |
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. Die Kosten der Vernichtung und Unschädlichmachung des Bodens trifft den betreffenden Bundesstaat. Die Versendung bewurzelter Reben in die gebildeten Bezirke, in denen Weinbau zum Zweck von Weinbereitung betrieben wird, ist, vorbehaltlich zulässiger
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0136,
Sachsen, Königreich (Pflanzenreich. Bevölkerung. Land- und Forstwirtschaft) |
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auf 2556244, 1880 auf 2972805 und 1885 auf 3182003. Die Zunahme betrug 1880-85: 7,04, 1885-90: 10,08 und 1871-90: 37 Proz., die größte Zunahme in allen deutschen Bundesstaaten, nächst Reuß älterer Linie und den Freien und Hansestädten
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0211,
von S romanumbis Staatsangehörigkeit |
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gewinnen. Häufig ist die Verbindung mehrerer S. zu einem Bundesstaat (s. d). Hierzu Karte: Verteilung der Staatsformen und Kolonialverfassungen auf der Erde.
Die Staatsformen bestimmen das Staatsrecht (s. d.), die Regierungsprincipien die Politik (s. d
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0221,
Staatsschuldenverwaltung |
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verwenden. Im Reiche wurden für Verminderung der Reichsschuld 1895-1896: 13, 1896/97: 50 Mill. M. besonders ausgeworfen. Übersteigen auch 1897/98 die den Bundesstaaten zustehenden Überweisungen (s. Deutschland und Deutsches Reich, Finanzwesen
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0360,
von Stiftsschulenbis Stiglmayer |
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. Die in anerkannter Wirksamkeit bestehenden, vor der neuern Gesetzgebung errichteten S. sind durch stillschweigende Duldung sanktioniert. Auch das neue Deutsche Bürgerl. Gesetzbuch verlangt zur Entstehung einer rechtsfähigen S. Genehmigung des Bundesstaates, in dessen
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