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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0427,
Fürst (staatsrechtlich) |
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425
Fürst (staatsrechtlich)
cepZ zunächst keine specifisch jurist. Bedeutung; er
bezeichnet überhaupt die hervorragenden Personen
des Landes (melioi-eg tsi'rue), obne Beschränkung
auf eine bestimmt abgegrenzte Klasse. Seit dem
11. Jahrh
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80% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0202,
von Staatsrechnungshofbis Staatsromane |
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Staatsbeamte, namentlich für die verantwortlichen Vorstände von Ministerialabteilungen, in Rußland auch für verdiente Gelehrte.
Staatsrechnungshof, s. Oberrechnungskammer.
Staatsrecht (Jus publicum) im weitern Sinn s. v. w. öffentliches Recht
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80% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0195,
Rechtswissenschaft: Erbrecht. Staatsrecht (Verfassung) |
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183
Rechtswissenschaft: Erbrecht. Staatsrecht (Verfassung).
Amortisation
Amortissement
Aval
Avis
Deckung
Diskretionstage
Ehrenannahme, s. Wechsel
Heimzahlung, s. Amortisation
Kassirtage
Kontraprotest, s. Wechsel
Kontrepassation
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0196,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Verfassung) |
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184
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Verfassung).
Staatshoheitsrechte.
Exekutivgewalt
Gesetzgebungsrecht
Jus armorum
Jus eminens
Jus gladii
Justizhoheit
Gesetzgebende Gewalt, s. Staat
Gladii jus
Nothrecht
Staatshoheit
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80% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0197,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Justiz) |
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185
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Justiz).
Bauer.
Bauer
Bonde
Hintersassen
Kassate, s. Kathe
Kathe
Köter, s. Kathe
Kossate, s. Kathe
Kothe
Kothsasse, s. Kathe
Lehre von der Staatsverfassung.
Staatsverfassung
Grundrechte
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80% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0198,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Strafrecht) |
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186
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Strafrecht).
Kassationshof
Kriegsgericht, s. Militärgerichtswesen
Kriminalgericht
Landgerichte
Militärbezirksgerichte
Obergerichte
Oberlandesgerichte
Reichsgerichte
Reichsjustizamt, s
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80% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0199,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Strafrecht. Proceß) |
Öffnen |
187
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Strafrecht. Proceß).
Friedensbruch
Auflauf
Brandbrief
Hausfriede
Landfriedensbruch
Landzwang
Obsessio
Ruhestörung
Injurie
Amtsbeleidigung
Backenstreich
Beleidigung
Beschimpfung, s
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80% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0200,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Proceß) |
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188
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Proceß).
Ratihabition
Specialmandat, s. Mandat
Parteien.
Arrestant
Bevollmächtigte
Impetrant
Implorant
Konsorten
Konstituent
Litiskonsorten
Oblaten
Partei
Proceßbevollmächtigter, s
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80% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0201,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Proceß. Konkurs) |
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189
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Proceß. Konkurs).
Beglaubigung
Bittschrift
Copia
Decisivreskript
Dokument
Duplikat
Fascikel
Fidemiren
Formula
Fragstücke
Gegenschrift
Handzeichen
Hülfsschreiben
Impugnationsschrift
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80% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0202,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Strafproceß. Verwaltung) |
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190
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Strafproceß. Verwaltung).
Kridar, s. Crida
Lapsus
Liquid
Liquidiren, s. Liquid
Lociren
Lokationsurtheil
Mahnung
Massa
Masse
Mora
Moratorium
Obsignation
Partite
Passiv
Pro rata
Scheinkauf
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80% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0203,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Verwaltung. Völkerrecht) |
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191
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Verwaltung. Völkerrecht).
Kammerjäger
Kanzler
Kanzlist
Kollegium
Kollekteur
Kommissar
Konstabel
Landdrost, s. Drost
Landesdirektor
Landrath
Landreiter
Minister
Oberpräsident
Physikus
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80% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0204,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Politik). Kirchenrecht |
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192
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Politik). Kirchenrecht.
Genfer Konvention
Kapitulation
Kapituliren
Kriegserklärung
Kriegsgebrauch
Kriegsgefangene
Kriegskontrebande
Kriegsraison, s. Kriegsgebrauch
Kriegsregeln
Kriegsschaden
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80% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0148,
Deutschland und Deutsches Reich (Staatsrechtliches) |
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146
Deutschland und Deutsches Reich (Staatsrechtliches)
Kilwa, Mohorro) Kaiser-Wilhelms-Land (Stephansort, Friedrich-Wilhelm-Hafen, Herbertshöh) und auf den Marschallinseln (Jaluit). Von diesen haben Kamerun, Dar es-Salaam, Bagamojo, Pangani
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79% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0149,
Deutschland und Deutsches Reich (Staatsrechtliches) |
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147
Deutschland und Deutsches Reich (Staatsrechtliches)
besondere hinsichtlich des Heer-, Post-, Telegraphen- und Eisenbahnwesens, der Bierbesteuerung, innerhalb des Bundes Sonderrechte vorbehalten.
Die Staatsgewalt des Deutschen Reichs
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79% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0150,
Deutschland und Deutsches Reich (Staatsrechtliches) |
Öffnen |
148
Deutschland und Deutsches Reich (Staatsrechtliches)
Heer danach einen in sich geschlossenen Bestandteil des Reichsheers mit selbständiger Verwaltung, unter der Militärhoheit des Königs von Bayern, und nur im Kriege unter dem Befehle des
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79% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0151,
Deutschland und Deutsches Reich (Staatsrechtliches) |
Öffnen |
149
Deutschland und Deutsches Reich (Staatsrechtliches)
5) Das Eisenbahnwesen stellt der Art. 4, Nr. 8 der Reichsverfassung unter die Beaufsichtigung des Reichs und die Gesetzgebung desselben und die Art. 41-47 erteilen nähere Bestimmungen
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79% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0426,
von Furobis Fürst (staatsrechtlich) |
Öffnen |
424
Furo - Fürst (staatsrechtlich)
Davon sind zu nennen: "3Hiut (^real, tlie Instor^
ol tk6 Hol^ (^1-6^1 in ^llFÜZli V6r86, d^ Henr^
I^0U6tick)) (2 Bde., 1861-63), "Rodert okLluuiiL'Z
HHuäl7UF8)NQ6" (1862), "^Valtsr N3.1)'8 Hu68t6
äßi
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79% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0497,
von Grundeisbis Grundgesetz (staatsrechtlich) |
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495
Grundeis - Grundgesetz (staatsrechtlich)
wie Entwässerungen, Konsolidationen u. s. w., auf
Grund von Majoritätsbeschlüsjen der Interessen-
ten siegen den Willen der Minderheit durchzuführen.
Soweit nicht derartige besondere
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79% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0218,
von Staatsratbis Staatsroman |
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Staatsrecht, der Inbegriff der Rechtssätze, welche die Verfassung und die Regierung des Staates betreffen. Das S. ist ein Teil des Öffentlichen Rechts (s. d.). Zu den Gegenständen des S. gehört die Lehre von den verschiedenen Staatsformen, die Darlegung
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30% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0119,
von Kapitulationbis Kapkolonie |
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117
Kapitulation – Kapkolonie
Kapitulation , Bezeichnung für Festsetzungen, insbesondere völker- oder staatsrechtlichen Charakters, in Vertragsform. Der Name
kommt
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30% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0464,
von Exegetenbis Exekutive |
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die Vollstreckung der Todesstrafe verstanden wird, E. im Verwaltungswege , d.h.
zur Erzwingung von Anordnungen der Verwaltungsbehörden, und E. im staatsrechtlichen Sinne. Wegen der beiden erstern E. s.
Vollstreckung
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25% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0095,
von Auflösende Bedingungbis Aufmarsch |
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.
Auflösung . Nach dem neuern Staatsrecht können Körperschaften, die ganz oder zum Teil aus gewählten
Vertretern des Volks, der Gemeindebürger u.s.w. zusammengesetzt sind, vor
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20% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0070,
von Emanuel Philibertbis Embargo |
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in bestimmten Häfen oder Gewässern befindlichen Schiffe erstreckt. Man
unterscheidet zwischen civilem oder staatsrechtlichem E. und
internationalem oder völkerrechtlichem E. Ersteres liegt vor, wenn sich
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15% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0551,
von Kongregationbis Kongruenz |
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. in das Staatsrecht
übergegangen, indem zunächst die Vereinigung von Vertretern der ehemaligen engl. Kolonien in Amerika als K. (s.
Kontinentalkongreß ) bezeichnet und dieser Name in der Unionsverfassung für die aus Senat
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0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0650,
von Schulze-Gävernitzbis Schumacher (Heinr. Christian) |
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Mitglied des preuß. Herrenhauses und zum Kronsyndikus ernannt. 1878 folgte er einem Rufe als ord. Professor des Staatsrechts nach Heidelberg. Er starb daselbst 28. Okt. 1888, nachdem er kurz vorher in den erblichen Adelsstand erhoben war. S.’ akademische
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0406,
Preußen (Geschichte bis 1640) |
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. (2 Tle., ebd. 1885).
3) Staatsrecht, Verwaltung und Unterrichtswesen. Wiese, Das höhere Schulwesen in P. (3 Bde., Berl. 1864-74); Hinschius, Die preuß. Kirchengesetze 1873-87 (ebd. 1874-87); E. Meier, Die Reform der Verwaltungsorganisation unter
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0% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0660,
von Schulze-Delitzschbis Schum. |
Öffnen |
Fakultät zu Jena, ward daselbst 1850 außerordentlicher Professor der Rechte und folgte 1857 einem Ruf als ordentlicher Professor des Staatsrechts nach Breslau, 1878 nach Heidelberg, wo er, 1888 in den erblichen Adelstand erhoben, 28. Okt. d. J. starb
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0168,
Deutschland und Deutsches Reich (Litteratur zur Geographie, Statistik und Verfassung) |
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jährlich).
3) Verfassung. L. von Rönne, Das Verfassungsrecht des Deutschen Reichs, historisch-dogmatisch dargestellt (Lpz. 1872; in zweiter, völlig umgearbeiteter Auflage u. d. T. Das Staatsrecht des Deutschen Reichs, 2 Bde., ebd. 1876-77); Laband
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0% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0918,
von Ministerialenbis Minium |
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der ihnen unterstellten Ressorts und die Übereinstimmung unter den verschiedenen Verwaltungszweigen sichern, aber auch das unverantwortliche Staatsoberhaupt, dessen Regierungshandlungen der Kontrasignatur eines M. bedürfen, staatsrechtlich zu decken haben
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0% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0661,
von Ministerialenbis Ministrales |
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ist. Die für das konstitutionelle Staatsrecht wichtigste Frage der Gegenwart bezieht sich auf die Verantwortlichkeit der M. gegenüber den Kammern und Volksvertretungen. Schon in der ständischen Monarchie des Mittelalters, namentlich in Deutschland, finden sich
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0893,
von Arme als Bedachtebis Armeekorps |
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Beurlaubten.
Armeebefehl und Armeeverordnung, diejenigen Anordnungen der Staatsgewalt, welche sich als Ausfluß der Befehlsgewalt über Heer und Marine darstellen; sie erfolgen in staatsrechtlich besonderer Weise. Den Oberbefehl über Heer und Marine hat
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0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0215,
von Staatseinnahmenbis Staatsgrundgesetz |
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vom 31. März 1873, mit Abänderungen vom 21. April 1886, 25. Mai 1887 und 18. Aug. 1896 (Art. 43 des Einführungsgesetzes zum Bürgerl. Gesetzbuch). - Vgl. Kanngießer, Das Recht der deutschen Reichsbeamten (Berl. 1874); Laband, Staatsrecht des Deutschen
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0% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0825,
von Moserbis Möser |
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Staatsrecht" (Nürnb. 1737-54, 50 Bde. nebst 2 Supplementbänden und 1 Bd. Register). Außerdem sind zu erwähnen: "Neues deutsches Staatsrecht" (Stuttg. u. Frankf. 1766-75, 21 Bde., und Zusätze, 1781-82, 3 Bde.); "Deutsches Staatsarchiv" (Hanau u. Frankf
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0% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0633,
von Rechtswohlthatbis Recitativ |
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, und das einheitliche Reichsrecht hat bereits eine reichhaltige Litteratur hervorgerufen, welche durch die Einheitlichkeit der Rechtsprechung des gemeinsamen Reichsgerichts wesentlich gefördert worden ist. Auf dem Gebiet des Staatsrechts (s. d.) sind namentlich
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0% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0739,
von Bundestagbis Bundschuh |
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.). Der Verband hat einen völkerrechtlichen, keinen staatsrechtlichen Charakter. Der Staatenbund hat keine Einheit, er ist schwach nach innen und nach außen. Er genügt daher weder den Interessen noch der nationalen Machtentwicklung großer Völker.
Zuerst hat
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0198,
von Böhmer-Wald-Bundbis Bojen |
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der Czechisch e Böhmer - Wald - Bund
Mai-oäni jsänota i)08umllV8kiy gegründet, der mit
ähnlichen Mitteln arbeitet und (1896) 15-20000
Mitglieder in etwa 200 Gruppen hat.
Böhmisches Staatsrecht. In den parteipolit.
Kämpfen
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1013,
von Zopf (Wilh. Friedr.)bis Zorilla |
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1839 außerord., 1842 ord. Professor des Staatsrechts. 1850 wurde Z. von der Universität zum Abgeordneten für die bad. Erste Kammer gewählt und von dieser in das Erfurter Staatenhaus entsandt. Er starb 4. Juli 1877 zu Heidelberg. Seine Hauptwerke
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0118,
von Auskultationbis Ausland |
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. Schimmelpfeng in Berlin.
Ausladung, das Maß, um welches ein Bauteil, z. B. ein Gesims, eine Verdachung, ein Balkon, ein Erker, vor der Mauerflucht vorspringt.
Ausland, im staatsrechtlichen Sinn und mit Rücksicht auf das Gebiet eines gegebenen Staates
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0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0188,
von Kreisverfassungbis Kreittmayr |
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- und Gemeindeangehörigen hervorgehen. Vgl. außer den Lehrbüchern des gemeinen und partikulären Staatsrechts: v. Brauchitsch, Die neuen preußischen Verwaltungsgesetze (9. Aufl., Berl. 1886, 3 Bde.); Ausgaben der Kreisordnung von Höinghaus (4. Aufl., das. 1881), Parey (3
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0% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0928,
Demokratie |
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und in die polit. Doktrin der neuern Zeit übergegangen und spielt auch gegenwärtig noch in der Wissenschaft des allgemeinen Staatsrechts eine erhebliche Rolle. Staatsrechtlich faßt man dann wieder die politisch weit auseinandergehenden Staatsformen
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0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0723,
Österreichisch-Ungarische Monarchie (Münzwesen. Bankwesen. Verfassung) |
Öffnen |
beruht auf der Pragmatischen Sanktion (s. d.), verkündigt 6. Dez. 1724. Die konstitutionelle, staatsrechtliche und administrative Selbständigkeit Ungarns ist dabei unversehrt aufrecht zu erhalten. Mit dem Pragmatikalgesetz vom 11. Aug. 1804 hat Kaiser
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0704,
von Regensburger Interimbis Regenverteilung |
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führt der nach der Primogeniturordnung nächstberufene, großjährige, regierungsfähige Agnat die Regierung, so auch nach preuß. Staatsrecht (Verfassungsurkunde Art. 56); ist kein nach der Verfassung berechtigter R. vorhanden, so hat das Ministerium
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0% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0612,
von Inkongruentbis Inkulpat |
Öffnen |
wie Inkonvenabel; Inkonveniénz, Übel-, Mißstand, Ungelegenheit.
Inkorporation (lat.), Einverleibung, z. B. eines Allodialgutes in ein bestehendes Fideikommiß; staatsrechtlich die Einverleibung eines polit. Gemeinwesens in ein anderes, sodaß es mit demselben
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0053,
von Blümtlerchebis Bluse |
Öffnen |
noch einige Zeit Präsident des Großen Rats. Nach dem Unterliegen des Sonderbundes siedelte er 1848 als Professor des deutschen Privatrechts und allgemeinen Staatsrechts nach München über. Er veröffentlichte hier die anerkannt trefflichen Werke
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0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0984,
von Haberlandtbis Habicht |
Öffnen |
1742 Privatdozent der Geschichte daselbst, 1746 Professor der Geschichte zu Helmstedt, 1751 Professor des Staatsrechts und Assessor der Juristenfakultät, 1771 Geheimer Justizrat; starb 20. April 1787. Er schrieb: "Auszug aus der allgemeinen Welthistorie
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0363,
Preußen (geogr.-statistische Litteratur; Geschichte) |
Öffnen |
(das. 1884); v. Rönne, Das Staatsrecht der preußischen Monarchie (4. Aufl., Leipz. 1881-84, 4 Bde.); H. Schulze, Das preußische Staatsrecht (2. Aufl., das. 1888, 2 Bde.; eine kürzere Darstellung in Marquardsens "Handbuch des öffentlichen Rechts", Freiburg
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0903,
von Sexagintabis Seydel |
Öffnen |
für das Deutsche Reich" (Würzb. 1873); "Grundzüge einer allgemeinen Staatslehre" (das. 1873); "Grundriß zu Vorlesungen über bayrisches Staatsrecht" (Münch. 1883); "Grundriß zu Vorlesungen über bayrisches Verwaltungsrecht" (das. 1883); "Bayrisches
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0218,
von Stagebis Stahl |
Öffnen |
. 1831-32, 3 Bde.), in welcher er Hoffmann bekämpfte und die Lehre vom psychischen Einfluß (Animismus, s. d.) aufstellte.
2) Friedrich Julius, hervorragender Schriftsteller im Fach des Staatsrechts und Kammerredner, geb. 16. Jan. 1802 zu München
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0572,
Meyer |
Öffnen |
und hat sich der nationalliberalen Partei angeschlossen. Unter seinen Schriften sind hervorzuheben: »Das Recht der Expropriation« (Leipz.
1868); > Grundzüge des norddeutschen Bundesrechts < (das. 1868); »Staatsrechtliche Erörterungen über die deutsche
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0635,
von Österreichbis Osterwald |
Öffnen |
Schönburg mit den Deutschböhmen Verhandlungen über einen Ausgleich an. Da jedoch Graf Thun bei einer frühern Gelegenheit sich für einen Anhänger des böhmischen Staatsrechts und der Königskrönung erklärt hatte, so verlangten die Deutschen 15. Sept. vor
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0404,
von Guerrierbis Günther |
Öffnen |
daselbst. Er schrieb: »Philosophisches Staatsrecht« (Wien 1877); »Das Recht der Nationalitäten und Sprachen in Österreich-Ungarn« (Innsbr. 1879); »Rechtsstaat und Sozialismus« (das. 1881); »Verwaltungslehre mit Berücksichtigung des österreichischen
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0159,
von Blusebis Blut |
Öffnen |
., ebd. 1846‒52; Bd. 1 in 2.Aufl., Stuttg. 1875), «Allgemeines Staatsrecht» (2 Bde., Münch. 1852; in der 5. Aufl. u. d. T. «Lehre vom modernen Staat», Stuttg. 1875‒76, ist als 3. Teil das neue, in mehrere Sprachen übersetzte Werk «Politik
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0% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0736,
von Bundesgerichtbis Bundesrat |
Öffnen |
Institution in vorhandene staatsrechtliche Kategorien unterzubringen, erwies sich als unmöglich. Weder ist der B. eine Erste
Kammer noch ein Ministerium; am nächsten stehen ihm der schweiz. Ständerat und der Senat der nordamerik. Union; sie teilen
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0938,
von Gesetzesvorlagebis Gesetzliche Erbfolge |
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heutigen Staatsrechts - Theorie wie Praxis
- den Gegensatz zum Verordnungsrechte (s. d.).
Der frühere absolute Staat kennt diesen Gegen-
satz nicht, vielmehr sind bei dieser Verfassuug des
Staates alle Willensäusierungen des Herrschers
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0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0866,
von Lab.bis Labeo |
Öffnen |
widerspiegeln.
Laband, Paul, Germanist und Staatsrechts-
lehrer, geb. 24. Mai 1838 zu Breslau, studierte
Rechtswissenschaft daselbst, in Heidelberg und Ber-
lin, habilitierte sich 1861 in Heidelberg und wurde
1864 Professor des deutschen Rechts
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0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0737,
Österreichisch-Ungarische Monarchie (Geschichte) |
Öffnen |
. Aug. 1868 sog. Deklarationen, worin sie die Integrität und Selbständigkeit der böhm. Wenzelskrone verfochten und die Wiederherstellung des böhm. Staatsrechts als Vorbedingung eines Ausgleichs mit der Krone bezeichneten. Den Polen wurden manche
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0426,
Schiedsrichter |
Öffnen |
einen schiedsrichterlichen Spruch
das natürlichste und einfachste und in vielen Fällen
einzige Mittel der Veileguug, wenn es nicht zum
Kriege kommen soll; daher hat das Schiedsgericht
in völkerrechtlichen und staatsrechtlichen Verhält-
nissen ein
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0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0732,
Schweiz (Ältere Geschichte bis 1798) |
Öffnen |
. Handels- und Industrievereins (Zür. 1894). - Staatsrecht und Verfassung: Snell, Handbuch des schweiz. Staatsrechts (2 Bde., mit Nachträgen, Zür. 1839-48); VBluntschli, Geschichte des schweiz. Bundesrechts, Bd. 1 (2. Aufl., Stuttg. 1875); J. Meyer
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0285,
von Verpächterbis Verpflegungsstationen |
Öffnen |
, erlassen worden ist und hat, falls diese Frage
verneint werden muß, freizusprechen. In der Regel ist das Polizeiverordnungsrecht specialgesetzlich geordnet. In der neuern
staatsrechtlichen Litteratur sind die Begriffe Gesetz (s. d
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0306,
Verwaltungsgerichtsbarkeit |
Öffnen |
Gerichtshofe Revisionsbefugnis erteilt. (Vgl. Seydel, Bayr. Staatsrecht, I, 3. Aufl., Freib. i. Br. 1896, S. 571 fg.) In Anhalt wurde durch Gesetz vom 27. März 1888 die V. eingeführt. In Braunschweig trat 1. April 1896 ein Verwaltungsgerichtshof ins Leben
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0% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0849,
von Meyer (Georg Herm. von)bis Meyer (Hans Heinr.) |
Öffnen |
847
Meyer (Georg Herm. von) - Meyer (Hans Heinr.)
er die Universität Heidelberg in der ersten bad. Kammer. Er schrieb: "Das Recht der Expropriation" (Lpz. 1868), "Grundzüge des Norddeutschen Bundesrechts" (ebd. 1868), "Staatsrechtliche
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0% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0191,
Rechtswissenschaft: Allgemeines. Privatrecht (Familienrecht) |
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, Vormundschaftsrecht S. 180); 2) Vermögensrecht (Obligation S. 180; Dingliches Recht: Handels-, Wechsel- und Seerecht S. 182-183; Erbrecht S. 183). - II. Oeffentliches Recht: 1) Staatsrecht (Verfassung S. 183, Justiz S. 185, Verwaltung S. 190, Völkerrecht S. 191
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2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0091,
von Augsburgische Konfessionsverwandtebis Augurn |
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hatten, so verfaßte Melanchthon danach alsbald eine ausführliche Widerlegung, die unter dem Namen "Apologie der Augsburgischen Konfession" (s. d.) bekannt ist. Die A. K. erlangte auch noch eine hohe staatsrechtliche Bedeutung, insofern sie allen
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2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0616,
von Begna-Elfbis Begräbnismünzen |
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. nicht verändert oder aufgehoben werden. Vgl. außer den Lehrbüchern des Staatsrechts und des Strafrechts: Lueder, Das Souveränitätsrecht der B. (Leipz. 1860); v. Arnold, Über Umfang und Anwendung des Begnadigungsrechts (Erlang. 1860); R. v. Mohl
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3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0143,
Böhmer |
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des böhmischen Staatsrechts (2. Aufl., das. 1871); Toman, Das böhmische Staatsrecht 1527 bis 1848 (das. 1872); Pernice, Die Verfassungsrechte der im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder (Halle 1872); "Mitteilungen des Vereins für Geschichte
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0040,
Domäne |
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dieselben Staatsgut oder Privateigentum des Landesherrn (Familieneigentum) seien, war nach Auflösung des Deutschen Reichs Gegenstand zahlreicher staatsrechtlicher Erörterungen geworden und hat die verschiedenste Beantwortung erfahren. Viele
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0041,
von Domanekbis Domb |
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diesen Gegenstand gibt Zachariä, Deutsches Staats- und Bundesrecht, Bd. 2, S. 410 ff. (3. Aufl., Götting. 1867). Vgl. auch Zöpfl, Grundsätze des gemeinen deutschen Staatsrechts, Bd. 2, S. 680 ff. (5. Aufl., Leipz. 1863); v. Rönne, Staatsrecht
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0900,
von Garamondbis Garaschanin |
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- oder staatsrechtlichen Zustandes. Haben mehrere Mächte die G. übernommen, so ist dies entweder eine mehrfache Einzelgarantie, so daß jede Macht ohne Rücksicht auf die andre zum Einschreiten befugt ist, oder eine Kollektivgarantie, welche nur ein gemeinsames
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0907,
von Gardinerbis Gargalismus |
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er die Abteilung "Allgemeines Staatsrecht" (Freiburg i. Br. 1883) und "Das Staatsrecht des Großherzogtums Hessen" (das. 1884).
Gareisl, s. v. w. Karausche.
Garfagnana (spr. -fanjāna), eine Landschaft Oberitaliens, welche ihrem größten Teil nach aus dem
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0202,
von Geschabte Manierbis Geschäftssprache |
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gemeldeten Redner erteilt. Hierdurch wird zuweilen eine besondere Geschäftsordnungsdebatte veranlaßt, welche sich zwischen die Debatte über den eigentlichen Gegenstand der Beratung einschiebt. Vgl. außer den Hand- und Lehrbüchern des Staatsrechts: R
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0120,
von Hänelbis Hanf |
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, gehört er zu den Führern der deutschen freisinnigen, frühern Fortschrittspartei. Seine die deutsche Rechtsgeschichte und das Staatsrecht betreffenden Schriften sind: "Das Beweissystem des Sachsenspiegels" (Leipz. 1858); "Decisiones consulum
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0176,
von Jauernigbis Jauréguiberry |
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sein Vater Helferich Bernhard J. (gest. 1806) Professor des Staatsrechts war, studierte daselbst und in Göttingen die Rechtswissenschaft und habilitierte sich 1803 in Gießen als Privatdozent. 1804 wurde er außerordentlicher und 1806 ordentlicher
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0261,
von Jordanbis Jordan |
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und Mitglied des Spruchkollegiums auf. Damals schrieb er: "Versuche über allgemeines Staatsrecht" (Marb. 1828) und "Lehrbuch des allgemeinen und deutschen Staatsrechts" (Kassel 1831, Abt. 1). Auf dem von der Regierung 1830 zur Beratung
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0770,
von Kirchenreformationbis Kirchenstaat |
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770
Kirchenreformation - Kirchenstaat.
heute beanspruchten Weise als dem Staat koordinierte und auch ihrerseits staatsartige Macht betrachtet wird, mehr völkerrechtlicher, soweit sie nach heutigen staatsrechtlichen Gesichtspunkten
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0900,
Koch |
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die Rechte und Geschichte, übernahm nach dem Tod Schöpflins die Verwaltung der von demselben hinterlassenen Bibliothek sowie die Leitung der von Schöpflin gegründeten Lehranstalt des Staatsrechts und der damit verwandten Wissenschaften und ward 1779 zum
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0373,
von Labarrebis La Beaumelle |
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Leistung im Bereich der innern Rechtsgeschichte: "Die vermögensrechtlichen Klagen nach den sächsischen Rechtsquellen des Mittelalters" (das. 1869), vorausging. Später wandte er sich vorwiegend dem Staatsrecht zu. In der Schrift "Das Budgetrecht nach
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0639,
von Lehrgabebis Lehrgedicht |
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Wissenschaft. Obwohl auch nach der Reformation zunächst noch immer an ein bestimmtes Bekenntnis gebunden, errangen die Universitäten in Deutschland, Holland, der Schweiz etc. seit dem Aufkommen des neuern Staatsrechts und zumal seit Leibniz und Chr
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0618,
von Militärgewaltbis Militärgrenze |
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staatsrechtlichen Ausgleichs mit Ungarn wurde die Provinzialisierung der M. beschlossen und seitdem auch nach und nach durchgeführt. Die Serbisch-Banater M. wurde 1872 (1. Nov.) dem Königreich Ungarn einverleibt und gehört jetzt teils zu den Komitaten
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0711,
Mohl |
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sind hervorzuheben: "Staatsrecht des Königreichs Württemberg" (Tübing. 1829-31, 2 Tle.; 2. Aufl. 1840); "Die deutsche Polizeiwissenschaft nach den Grundsätzen des Rechtsstaats" (das. 1832-34, 3 Bde.; 3. Aufl. 1866); "Die Verantwortlichkeit der Minister
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0831,
von Pennyweightbis Pension |
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Vergünstigung (Gnadengehalt) verwilligt; in der Regel liegt aber der Verwilligung eine Verpflichtung zu Grunde, sei es eine privatrechtliche oder vertragsmäßige, sei es eine staatsrechtliche oder gesetzliche. Staatsrechtlich begründet
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0183,
von Polignano a Marebis Politik |
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Bezeichnung für die "Lehre vom Staat" überhaupt, d. h. für die gesamte Staatswissenschaft. Die engere Begrenzung des Begriffs hängt mit der Unterscheidung zwischen P. und Staatsrecht zusammen. Beide beschäftigen sich nämlich mit dem Staat; während
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0476,
von Putneybis Putz |
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Mitglied des Spruchkollegiums, 1753 zum ordentlichen Professor, 1757 zum Professor des Staatsrechts ernannt. Er starb 12. Aug. 1807. Unter seinen zahlreichen Schriften sind hervorzuheben: "Vollständiges Handbuch der deutschen Reichshistorie" (Götting
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0649,
von Regalbutobis Regatta |
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seine praktische Bedeutung verloren. Ersteres ist nicht geeignet, wesentliche Hoheitsrechte von den R. zu scheiden. Solche Unterscheidung ergibt sich auch nicht daraus, daß erstere als staatsrechtlichen letztere als mehr privatrechtlicher Natur
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0779,
von Rheinbachbis Rheindahlen |
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); Derselbe, Handbuch der Geschichte der souveränen Staaten des Rheinbundes (das. 1811, 2 Bde.); Klüber, Staatsrecht des Rheinbundes (Tübing. 1808); Zachariä, Staatsrecht der Rheinischen Bundesstaaten (Heidelb. 1810).
Rheindahlen (Dahlen), Stadt
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0955,
von Ronneburgbis Ronsdorf |
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., Berl. 1884 ff., 4 Bde.) und "Die Verfassung und Verwaltung des preußischen Staats" (Bresl. 1840-56, 9 Tle.), sind noch jetzt von unschätzbarem Wert für die Praxis. Seine beiden publizistischen Hauptwerke sind: "Das Staatsrecht der preußischen
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0133,
Sachsen (Königreich: Finanzen etc.; Geschichte) |
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. Aufl. 1877);
Opitz , Staatsrecht des Königreichs S. (Leipz. 1883-87, 2 Bde.);
Leuthold , Das Staatsrecht etc.
(in Marquardsens "Handbuch des öffentlichen Rechts", Freiburg
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0998,
Ungarische Litteratur (wissenschaftliche) |
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in Siebenbürgen mit ihren staatsrechtlichen Versuchen Aufsehen; Elias Georch war der erste, der sämtliche ungarische Gesetze in ungarischer Sprache bearbeitete. Im 19. Jahrh. gaben die Reformbewegung und die staatsrechtlichen Bestrebungen, die erst
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0509,
von Weißebis Weiße Frau |
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Universität, machte sich dann 1790-92 in Wetzlar, Regensburg und Wien mit dem praktischen Staatsrecht vertraut, wurde 1796 Professor der Rechte in seiner Vaterstadt, 1800 zugleich Oberhofgerichtsassessor, 1805 Professor des Lehnrechts, 1809 Beisitzer
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0967,
von Zöpflbis Zorndorf |
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Staatsrechts ernannt, verwaltete er während der Bewegungen von 1849 das Prorektorat der Universität mit Umsicht und Festigkeit und ward 1850 von derselben zum Abgeordneten für die badische Erste Kammer gewählt. Er starb in der Nacht vom 3.-4. Juli 1877
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0481,
von Kallmorgenbis Kangeang |
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an letzterer Professor der böhmischen Geschichte. 1874- -77 redigierte er die z
tschechischen »Archäologischen Erinnerungen«. Selbständig schrieb er ein großes Werk: »Über das böhmische Staatsrecht <, die Monographie »Karl IV.« (1878
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0546,
Kulturgeschichtliche Litteratur (griechisches und römisches Altertum) |
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(das. 1889); von letzterm heben wir neben der von A. Mau besorgten Neubearbeitung des das Privatleben der Römer behandelnden Bandes (Leipz. 1886) vor allem den dritten und Schlußband des epochemachenden »Römischen Staatsrechts« von Th. Mommsen (Leipz. 1887
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0594,
von Luzzattobis Mac Kinley |
Öffnen |
578
Luzzatto - Mac Kinley.
studierte die Rechte und wurde 1867, nachdem er einige Zeit am Istituto tecnico zu Mailand gelehrt hatte, zum Professor der Nationalökonomie und des Staatsrechts an der Universität Padua ernannt. Im gleichen Jahr
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0042,
von Abessinischer Brunnenbis Abfangen |
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.
Abfahrtsgeld und Abfahrtsrecht, s. Abzugsgeld.
Abfall, staatsrechtlich soviel wie Empörung, sei es, daß ein ganzes Volk von der legitimen Regierung abfällt, oder daß ein einzelner Teil (eine Provinz, eine Stadt) vom Staat, ein Staat vom Reiche sich
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0093,
von Accessionsvertragbis Accidenzien |
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Rechte und Verpflichtungen auch zwischen dem
beitretenden und jedem der ursprünglich vertragschließenden Staaten begründet werden. Diese Rechte und Pflichten können nicht nur
völkerrechtlicher, sondern auch staatsrechtlicher Art sein, wie bei den
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0190,
von Auswärtiges Amt des Deutschen Reichsbis Ausweisung |
Öffnen |
. März 1878) ist. (S.
Deutschland, Staatsrechtliches .) Es zerfällt in drei Abteilungen, von denen die
erste die politischen, die zweite die handelspolitischen, die dritte die staatsrechtlichen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0266,
Baden (Großherzogtum; Geschichte) |
Öffnen |
Vergrößerung durch erbfürstliche Gebiete und reichsritterliche Besitzungen.
II. Neuere Geschichte: Das Großherzogtum Baden.
1) Bis auf Leopold, 1830. Durch die Auflösung des Deutschen Reichs wurde für den Staat volle Souveränität im staatsrechtlichen Sinne
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0700,
Budget |
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. (S. hierüber besonders die Schriften von Gneist.) Für den letztern, welchem nach franz.-belg. Vorbild auch Preußen und das Deutsche Reich sich angeschlossen haben, hat das B. neben seiner finanztechnischen eine staatsrechtliche Bedeutung ersten
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0738,
von Bundesschiedsgerichtbis Bundesstaat |
Öffnen |
frühern Deutschen Bunde, welche dazu bestimmt war, Streitigkeiten einer deutschen Regierung mit ihren Ständen zu entscheiden.
Bundesstaat, staatsrechtliche Bezeichnung für diejenige Staatenverbindung, durch welche einzelne Staaten zu
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0980,
von Cäsarismusbis Cäsaropapismus |
Öffnen |
die staatsrechtlichen Formen, in denen er die monarchische Gewalt sich beilegte und ausübte, ließen zum Schein die Souveränität des Volks und die althergebrachten Verfassungseinrichtungen bestehen. Seine Machtstellung beruhte im wesentlichen darauf
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0668,
Czechisches Recht |
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erhalten haben, erscheinen auch im C. R. nicht bloß als Grundlagen des gesamten Privatrechts, sondern üben einen merklichen Einfluß auch auf die Entwicklung des öffentlichen, insbesondere des Staatsrechts aus. Das älteste Gesetz über die Erbfolge auf dem
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