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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0844,
von Beulenbrandbis Beurten |
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, s. Pest.
Beurig, Dorf im preuß. Regierungsbezirk Trier, Kreis Saarburg, an der Saar und der Eisenbahn Saarbrücken-Trier, Saarburg gegenüber, mit Kaltwasserheilanstalt, Oberförsterei und (1880) 624 Einw.
Beurkundung des Personenstandes, s
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0919,
von Beulenfieberbis Beurten |
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.
Beurig, Wasserheilanstalt bei Saarburg (s. d.).
Beurkundung des Personenstandes, s. Civilstandsregister.
Beurlaubtenstand. Der B. Umfaßt nach §. 109,4 der Deutschen Wehrordnung vom 22. Nov. 1888 die Offiziere, Ärzte, Beamten
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0880,
von Personagebis Personifikation |
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, durch Annahme an Kindes Statt oder durch Verheiratung begründeten Familienverhältnisse. Die Beurkundung des Personenstandes, also namentlich der Begründung desselben durch Geburt und Verheiratung und seiner Endigung durch den Tod, ist in neuerer Zeit
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0040,
Konsul (das deutsche Konsularwesen) |
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ein besonderer Auftrag des Reichskanzlers erforderlich. Sie haben das Recht der Beurkundung des Personenstandes und der Vornahme von Eheschließungen von Reichsangehörigen im Ausland. Von den Beurkundungen der Geburts- und Sterbefälle auf See haben
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Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0836,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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= hinhalten, Ausflüchte machen (beim Seewesen: kreuzen).
Leckage = Leckverlust, Abgang, Durchlecken.
Legalisiren = beurkunden, gerichtlich bestätigen.
Legitimiren = beglaubigen, sich ausweisen.
Limitiren = einen Preis vorschreiben.
Liquidation
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0280,
von Erbschaftssteuerbis Erdbeben |
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eine schriftliche Beurkundung derselben stattfindet, einer Wertstempelabgabe im Betrag der Schenkung. Um nun zu verhüten, daß der Staatskasse durch Einkleidung der Schenkung in die Form eines lästigen Vertrags der Schenkungsstempel entzogen werde, wurde
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0596,
Konsul (in der Neuzeit) |
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durch die Staatsgesetz-
gebung und Vcrwaltungsvorschriften sorgfältig ge-
ordnet. Für das Deutsche Reich erging 8. Nov.
1867 ein Gesetz über die Organisation der Bundes-
konsulate, 4. Mai 1870 ein Gesetz, betreffend die
Eheschließung und Beurkundung des Personen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0422,
von Protimesisbis Protoplasma |
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.), ursprünglich das den Gerichtsakten vorgeheftete Titelblatt; dann die zur Beurkundung einer gerichtlichen oder sonstigen Verhandlung angefertigte, den Beteiligten in der Regel vorgelesene und von ihnen nach vorgängiger Genehmigung unterschriebene
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1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0350,
von Civilsenatbis Civilstandsregister |
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Militärpersonen, welche
ihr Standquartier nach eingetretener Mobilmachung
verlassen haben, ist eine besondere kaiserl. Verordnung
vom 20. Jan. 1879 erlassen; über die Beurkundung
in den deutschen Schutzgebieten enthält das Gesetz
vom 19. März 1888
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0249,
von Standesehrebis Standesherren |
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einer Amtshandlung geht aber an das Gericht (§. 11). Die ordnungsmäßig geführten Register beweisen die Thatsachen, zu deren Beurkundung sie bestimmt sind, bis der Nachweis der Fälschung, der unrichtigen Eintragung oder der Unrichtigkeit der Anzeigen
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0165,
von Vervinsbis Verwaltung |
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Verwaltungsthätigkeit fallen folgende Gegenstände: das Gesundheitswesen; das Bevölkerungswesen (Paßwesen, Volkszählung, Beurkundung des Personenstandes, Heimatswesen, Angelegenheiten der Staatsangehörigkeit); ferner die V. des geistigen Lebens
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1004,
von Zuständigkeitsgesetzbis Zustellung |
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seitens der zuständigen Behörde und die Beurkundung dieses Aktes. Da im bürgerlichen Prozeß Rechtsnachteile damit verbunden sind, wenn ein Termin oder eine Frist nicht eingehalten wird, so kommt es hier auf die Beobachtung der gesetzlichen Vorschriften
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0157,
Deutschland und Deutsches Reich (Kirchenwesen) |
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und anerkannten Religionsgesellschaften der staatliche Schutz gegen jede Beschimpfung ihrer Einrichtungen und Gebräuche gewährt. Von durchgreifender Bedeutung wurde das Gesetz über Beurkundung des Personenstandes, das die Führung der Geburts-, Ehe
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0730,
Schweiz (Rechtspflege) |
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Orden ist unzulässig. Die Feststellung und Beurkundung des Civilstandes ist Sache der bürgerlichen Behörden. Das Recht der Ehe steht unter dem Schutze des Bundes und darf weder aus kirchlichen, noch ökonomischen, noch polizeilichen Gründen beschränkt
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0261,
von Verein zur Förderung des Deutschtums in den Ostmarkenbis Vererblichkeit |
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muß (§. 26); über Voraussetzungen und Form der Berufung der Mitgliederversammlung und über die Beurkundung ihrer Beschlüsse (§. 58). Der vom Vorstande zu bewirkenden Anmeldung müssen beiliegen: die Satzung in Ur- und Abschrift und eine Abschrift
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0327,
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften |
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Genossenschaft ist schriftlich zu errichten. Dasselbe muß enthalten die Firma und den Sitz der Genossenschaft, den Gegenstand des Unternehmens, Bestimmungen über die Form für die Berufung der Generalversammlung, für die Beurkundung ihrer Beschlüsse
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0737,
von Kriegsmarinebis Kriegsrat |
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insbesondere wichtig für alle die Beurkundung des Personenstandes betreffenden Angelegenheiten sowie für die Beurteilung etwaiger späterer Versorgungsansprüche. Zur Erkennung der Toten und der schwer Verwundeten trägt im deutschen Heere jeder Soldat
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0666,
von Anzengruberbis Äolier |
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oder schriftlich angebracht werden. Die mündliche A. ist zu beurkunden. Eine Verpflichtung zur A. (Anzeige-, Denunziationspflicht) ist, sofern eine bereits begangene unerlaubte Handlung in Frage steht, nach den meisten Strafgesetzen nur infolge einer besondern
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0706,
von Apulienbis Apurimac |
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Socratis" (über den Dämon des Sokrates; hrsg. von Lütjohann, Greifsw. 1878), "De dogmate Platonis" und "De mundo". Dieselben beurkunden entschieden, daß ihm eigentliche wissenschaftliche Bildung und kritisches Urteil bei weitem minder zu Gebote
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0058,
von Aufgebotbis Aufgeld |
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. Die evangelischen Landeskirchen Deutschlands haben zudem das A. der Kirche meistens auf eine einmalige Proklamierung beschränkt. Vgl. Reichsgesetz vom 6. Febr. 1875 über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung, § 44 ff.; Blumstengl, Die Trauung
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0787,
von Bernstein, schwarzerbis Bernsteinsäure |
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in gemeinverständlicher Erörterung wissenschaftlicher Fragen beurkunden und großen Beifall fanden. Sie erschienen gesammelt als "Naturwissenschaftliche Volksbücher" (4. Aufl., Berl. 1880, 5 Bde.; neue Folge 1880 ff.). Auch seine politischen Aufsätze
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0579,
von Buchholzbis Büchner |
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Kaufpreis in seine ordnungsmäßig geführten Geschäftsbücher einträgt, eine wichtige Form für Beurkundung von persönlichen Kreditgeschäften.
Buchloe, Flecken im bayr. Regierungsbezirk Schwaben, Bezirksamt Kaufbeuren, 618 m ü. M., an der Gennach
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0633,
von Délabrementbis Delacroix |
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, mit genialer Kühnheit die von der ältern klassischen Schule gezogenen Schranken durchbrechend, bald verließ, um eine neue Bahn einzuschlagen. Alle seine Werke beurkunden sein Streben nach imponierender Wirkung, nach scharfen Kontrasten in oft übertriebenem
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0030,
von Doktrinbis Dolce |
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erweisen; im engern Sinn s. v. w. Urkunde (s. d.), beweisendes Schriftstück; daher dokumentieren, beurkunden, rechtsgültig beweisen; dokumentarisch, urkundlich beglaubigt.
Dol (D. de Bretagne), Stadt im franz. Departement Ille-et-Vilaine
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0337,
Ehe (Ehehindernisse) |
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Jahre], nach dem deutschen Reichsgesetz vom 6. Febr. 1875, betreffend die Beurkundung des Personenstandes und der Eheschließung, werden für Männer 20, für Weiber 16 Jahre gefordert), Kastration und Impotenz; Mangel der Fähigkeit zu
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0341,
Ehebruch |
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, Die Geschichte der Zivilehe (Berl. 1877); Derselbe, Verlobung und Trauung (Leipz. 1876); Hinschius, Das deutsche Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstandes (2. Aufl., Berl. 1876); Glisson, Le mariage civil (2. Aufl., Par. 1880); Klein
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0661,
von Freiwillige Jägerbis Freizügigkeit |
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, ist der größte Teil der freiwilligen Gerichtsbarkeit, soweit es sich um bloße Beurkundungen handelt, den Notaren übertragen, während die Friedensrichter mit der Handhabung des Vormundschaftswesens, mit dem Vorsitz im Familienrat, mit der Leitung
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0305,
von Gewissensehebis Gewitter |
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305
Gewissensehe - Gewitter.
des Gewissens), oder der es wenigstens damit kein rechter Ernst ist (weites Gewissen).
Gewissensehe, geschlechtliche Verbindung, welche ohne bürgerliche Beurkundung und ohne kirchliche Einsegnung, aber
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0348,
von Gillybis Gil y Zarate |
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), die sein Talent in Auffassung der gemeinen Wirklichkeit am glänzendsten beurkunden und mit Recht als des Dichters vorzüglichste Leistungen gelten (deutsch von Rapp im "Spanischen Theater", Bd. 1, Hildburgh. 1868). Zu der nach G. gebildeten Dichterschule gehört
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0861,
von Grundbegriffebis Grundbücher |
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gewann, führte zu dem Gedanken, auf dem auch die alte deutschrechtliche gerichtliche Auflassung (s. d.) beruhte, daß nämlich die Veränderung im liegenschaftlichen Eigentum, ebenso wie ihre Beurkundung, Sache des öffentlichen Rechts sei. Schon Karl d
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0552,
von Hinrichtungbis Hinterindien |
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Kirchengesetze des Jahrs 1873" (das. 1873); "Die Orden und Kongregationen der katholischen Kirche in Preußen" (das. 1874); "Das preußische Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung" (das. 1874); "Das Reichsgesetz
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0857,
von Hypothekarische Klagebis Hypothetisch |
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herbeigeführt worden, an welche sich eine Grundbuchordnung vom gleichen Tag anreiht. Der Grundsatz der Eintragung wird vollständig durchgeführt. Das Recht der H. und der Grundschuld entsteht durch die Eintragung ins Grundbuch (s. d.). Zur Beurkundung
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0768,
Kirchenpolitik (der "Kulturkampf" in Deutschland) |
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verfügte und für die im Interesse solcher Geistlichen zu erhebenden Kirchensteuern die obrigkeitliche Beitreibung versagte. Selbst das Reichsgesetz, welches die Zivilehe einführte und die Beurkundung des Personenstandes in die Hände der weltlichen
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0881,
von Mündlerbis Mündlichkeit |
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der vorbereitenden Schriftsätze der Parteien, namentlich der schriftlichen Klage und der Klagebeantwortung. Zur Beurkundung wichtiger prozessualischer Vorgänge und
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0261,
von Nota benebis Notariat |
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, auf öffentlichen Plätzen ein Geschäft daraus machten, dem Publikum durch die Abfassung schriftlicher Aufsätze und Eingaben an Behörden u. dgl. dienstbar zu sein. Dadurch nun, daß man dieselben zur Beurkundung gerichtliche Akte zuzog und den von ihnen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0421,
von Protestantische Freundebis Prothese |
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; dann Einspruch gegen Handlungen oder Erklärungen Dritter; im Wechselrecht die Beurkundung der nicht erfolgten Annahme oder Zahlung eines Wechsels oder der Vermögensunsicherheit des Bezogenen. Protestieren, Verwahrung einlegen; einen Wechsel
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0590,
von Ratifizierenbis Rationalismus |
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von Staatsverträgen, welche von den Vertretern der erstern abgeschlossen wurden. Zur Beurkundung derselben ist die Ausfertigung und der Austausch besonderer Ratifikationsurkunden üblich, welche den abgeschlossenen Vertrag und dessen Genehmigung enthalten
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0635,
von Recknitzbis Redakteur |
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und Entscheidungen der Gerichte, welches bei einem hierzu ermächtigten Gerichtshof (Court of r.) zur Beurkundung der Rechtsprechung aufgenommen und aufbewahrt wird. Bei der Auslegung der Gesetze sind diese Records maßgebend. Nur die königlichen Gerichtshöfe haben
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0207,
von Säkularspielebis Sala Consilina |
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. d.).
Sala (Salunga, mittellat., v. althochd. saljan, feierlich übergeben), im altgermanischen Recht Bezeichnung für die Auflassung (s. d.) oder Besitzübertragung; daher Salbücher, Flurbücher zur Beurkundung der Veränderungen in den Besitztiteln
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0545,
von Schlüsselbeinbis Schlüter |
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Makler den Kontrahenten ausgefertigte Beurkundung eines durch ihn vermittelten Geschäfts, namentlich über den Verkauf von Staatspapieren und sonstigen Effekten, Wechseln u. dgl., über Abschluß von Versicherungen etc. Amtlich bestellte Handelsmakler
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0628,
von Schreibmaterialienbis Schrift |
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. durch Kerbhölzer für Schuldverschreibungen, durch die Tättowierung, die ebenfalls zur Beurkundung von Schulden, dann zur Volljährigkeitserklärung, zur Verewigung tapferer Thaten und zu noch andern Zwecken dient, u. dgl. Auch in Europa haben sich
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0631,
von Schriftartenbis Schriftführer |
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.
Schriftflechte, s. Graphis.
Schriftführer, in Versammlungen und Vereinen die zur offiziellen Beurkundung der Verhandlungen und Abstimmungen berufenen Personen. Besonders für parlamentarische Körperschaften ist das Schriftführeramt
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0224,
von Stamsbis Standesherren |
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; ständern, die S. durch einen Schuß verletzen.
Standesamt, s. Personenstand.
Standesbeamter (Zivilstandsbeamter), der zur Beurkundung der Geburten, Heiraten und Sterbefälle bestellte staatliche Beamte (s. Personenstand).
Standeserhöhung
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0415,
von Substanzbis Subtraktion |
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eines Stellvertreters, namentlich seitens eines Prozeßbevollmächtigten, der seine Vollmacht auf einen andern überträgt; Substitutorium, die zur Beurkundung dessen ausgestellte Urkunde. Im Erbrecht versteht man unter S. eine eventuelle Erbeinsetzung
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0013,
von Urkundenbeweisbis Urkundenprozeß |
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einer falschen oder verfälschten Urkunde zum Zweck einer Täuschung; das vorsätzliche Bewirken falscher öffentlicher Beurkundung; die Vernichtung, Unterdrückung und Beschädigung von Urkunden zum Zweck der Benachteiligung andrer; die Fälschung von Stempelpapier
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0014,
von Urkundspersonenbis Urnen |
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der deutschen Zivilprozeßordnung (Pirna 1878); Stein, Der Urkunden- und Wechselprozeß (Leipz. 1887); Deutsche Zivilprozeßordnung, § 555 ff.
Urkundspersonen, die zur Beurkundung gewisser Thatsachen amtlich bestellten und insoweit mit öffentlichem Glauben
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0059,
von Vatermordbis Vatikan |
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und durch die Verheiratung der Haustochter auf. Wenn endlich die Eltern ihre Einwilligung bei Verheiratungen ohne Grund versagen, so kann richterliche Ergänzung derselben stattfinden. Nach dem deutschen Reichsgesetz vom 6. Febr. 1875 über die Beurkundung
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0705,
von Wittumbis Witwenkassen |
Öffnen |
Einhaltung eines Trauerjahrs verpflichtet, innerhalb dessen sie nicht zur anderweiten Ehe schreiten durfte. Das Reichsgesetz vom 6. Febr. 1875 über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung bestimmt, daß Frauen erst nach Ablauf des zehnten
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0887,
Zeuge |
Öffnen |
(Testis), eine bei einer Rechtssache unbeteiligte Person, welche über Wahrnehmungen, die sie gemacht, aussagen (deponieren) soll. Erfolgt die Zuziehung von Zeugen zum Zweck der Beurkundung eines Rechtsaktes, z. B. bei einer Testamentserrichtung, so
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0885,
Staatsschulden (aller Länder der Welt) |
Öffnen |
871
Staatsschulden (aller Länder der Welt)
neue preußische Gesetz. Die genannte Beurkundung wird verlangt, um die Schuldverwaltung von der eignen verantwortlichen Prüfung zu befreien. Über den Inhalt des Neichsschuldbuche's darf uur den
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0562,
von Amtsgerichtspräsidentbis Amtspflicht |
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Angelegenheiten, welche nach der frühern Gesetzgebung durch Einzelrichter zu erledigen waren, insbesondere aber das Verlassenschaftswesen, die Vollziehung, Beurkundung und Bestätigung von Handlungen der nicht streitigen Gerichtsbarkeit, die Verwaltung
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0563,
von Amtsrichterbis Amtsvergehen und Amtsverbrechen |
Öffnen |
ohne die vorgeschriebenen Nachweise (Personenstandesgesetz vom 6. Febr. 1875, §. 67), Mißbrauch der Amtsgewalt, insbesondere im Strafverfahren (§§. 339 fg.), falsche Beurkundung (§ 348 fg.), falsche Register- und Kassenführung (§§. 350 fg
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0090,
von Aufgebot (juristisch)bis Aufgebot (militärisches) |
Öffnen |
in der Konkursordnung, das A. der
Verwaltungsbehörden bei der Eheschließung durch das Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes vom 6. Febr. 1875,
im Gebiet der Gewerbeordnung vom 1. Juli 1883 für diese, für das Patenterteilungsverfahren
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0581,
Bayern (neuere Geschichte 1871-86) |
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Minister blieben in ihrem Amte. ^[Spaltenwechsel]
Das Reichsgesetz wegen Ausweisung der Jesuiten (6. Sept. 1872) und der Redemptoristen (Juni 1873) wurde von B. genehmigt. Dem Reichsgesetz über Einführung der obligatorischen Civilehe und Beurkundung des
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0892,
Bestattung (der Toten) |
Öffnen |
Rechten wird das Gleiche deshalb anzunehmen sein, weil und soweit sie formlose Nachzettel kennen.
Die Beurkundung der Sterbefälle geschieht reichsgesetzlich (Gesetz vom 6. Febr. 1875) durch die bürgerlichen Standesbeamten, welchen die Anzeige
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0013,
von Bingöl-Daghbis Binnenschiffahrt |
Öffnen |
Reichsgericht angesehen. Für den Bodensee gilt der Staatsvertrag zwischen den Seeuferstaaten vom 1. März 1868 über Schifffahrt und Seepolizei, ferner der Vertrag über Beurkundung von Geburts- und Sterbefällen aus dem J. 1880 zwischen den drei deutschen
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0346,
Civiletat |
Öffnen |
geschichtlich entwickelt (Weim. 1875); Hinschius, Das Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstandes und der Eheschließung vom 6. Febr. 1875. Mit Kommentar (2. Aufl., Berl. 1876); Scheurl, Die Entwicklung des kirchlichen Eheschließungsrechtes
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0948,
von Depositarbis Depositenwesen |
Öffnen |
vorkommen-
den Depositen sind die Privat- und die öffent-
lichen Depositen; letztere sind vom Staate eingelegt.
Nicht nur zur Beurkundung, sondern auch zur Über-
tragung der Depositen geben manche Banken auf
runde Summen lautende, verzinsliche
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0152,
Deutschland und Deutsches Reich (Finanzwesen) |
Öffnen |
5) das Bankgesetz vom 14. März 1875 nebst Statut der Reichsbank vom 21. Mai 1875, ergänzt und revidiert durch das Gesetz vom 18. Dez. 1889; 6) das Gesetz vom 6. Febr. 1875 über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung, und 7
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0740,
von Egrettenbis Ehe |
Öffnen |
. an sich nicht nichtig, vielmehr nur unvollständig (imperfect); nur die E. solcher, die unter 7 J. alt sind, werden ohne weiteres für ungültig erklärt. Im Deutschen Reiche tritt nach §. 28 des Gesetzes über die Beurkundung des Personenstandes
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0803,
von Einkaufsrechnungbis Einkommen |
Öffnen |
vorgeschrieben, oder
ist die Zustimmung gewisser anderer Personen (z. B.
Preuß. Allg. Land/. II, 2, §§. 728-730) erforder-
lich. Vgl. bayr. Gesetz vom 5. Mai 1830, nach wel-
chem der Vertrag nur notariell zu beurkunden ist.
Die Wirkungen des
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0153,
Englische Verfassung |
Öffnen |
Richter vertagt werden mußten) Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vor (Auflassungen, Beurkundung von Rechtsgeschäften u. s. w.), ferner Angelegenheiten der Verwaltung und der Polizei, Wahlen von Vertretern für verschiedene Zwecke u. s
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0245,
von Erbunwürdigkeitbis Erbverzicht |
Öffnen |
),
das Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 2546, das Österr.
Bürgerl. Gesetzb. §. 1249 (Erfordernisse des schrift-
lichen Testaments). Gerichtlichen Abschluß des E.
verlangen das Bayrische Landr. III, 11, §.1 (er-
setzt durch notarielle Beurkundung nach
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0018,
von Frachtführerbis Frachtvertrag |
Öffnen |
der Abferti-
gungsstelle aufgedrückt. Die Frachtbriefformularc
müssen zur Beurkundung ihrer Übereinstimmung
mit den geltenden Vorschriften den Kontrollstem-
pel einer deutfchen Eisenbahn tragen. Für Prüfung
und Abstempelung der Frachtbriefformulare
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0776,
Generalversammlung |
Öffnen |
Beurkundung, ohne daß Zeugen zuge-
zogen zu werden brauchen. Hier ist auch eine be-
glaubigte Abfchrift der Urkunde nach der G. von
dem Vorstande zum Handelsregister einzureichen.
Die den Mitgliedern zustehenden Rechte zur Be-
thätigung ihrer
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0856,
von Gerichtsordnungbis Gerichtssprache |
Öffnen |
Prozehordnungen gehört zum besetzten
Gericht auch der G. Seine wesentliche Funktion ist
die Beurkundung der gerichtlichen Vorgänge. (S.
Protokoll.) Bezüglich des Inhalts derselben ist er
von den Weisungeildes Richters unabhängig. Außer-
dem sind ihm aber
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0631,
von Hadewigbis Hadramâut |
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Beglaubigungskette (8aQaä oder isnHci,
d. i. Stützung) zur Beurkundung der Glaubwürdig-
keit des erstern. Viele Überlieferer haben seit alter
Zeit die von ihnen aufgenommenen H. niederge-
schrieben - aber erst im 3. Jahrh. derHidschra beginnt
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0197,
von Hinschiusbis Hinterhaupt |
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Konzils"
(ebd. 1871), "Die Orden und Kongregationen der
tath. Kirche in Preußen" (ebd. 1874). Ferner gab
er die preuß. Kirchengesetze und das "Reichsgesetz
über die Beurkundung des Personenstandes und
die Eheschließung" mit Kommentar heraus (Berl
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0508,
von Kolonialsystembis Kolonialzucker |
Öffnen |
für maßgebend erklärt: die das bürgerliche Recht betreffenden Reichsgesetze, namentlich das deutsche Reichsgesetz, betreffend die Eheschließung und die Beurkundung des Personenstandes im Auslande vom 4. Mai 1870, die das bürgerliche Recht betreffenden
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0% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0941,
von Mitellabis Mithridates |
Öffnen |
seinen Anteil am Nachlaß bedarf notarieller oder gerichtlicher
Beurkundung. Die M. haben in Bezug auf diesen Anteil ein auch noch gegenüber dem Käufer zustehendes Vorkaufsrecht. Die zur Erhaltung des
Nachlasses notwendigen
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0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0158,
von Sachsenbergbis Sachsen-Coburg-Gotha |
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die Civilliste des ^
regierenden Herzogs aufhörte. Am 30. Okt. 1875 ^
erfolgte die Verordnung zur Einführung des Reichs-
gesetzes über die Beurkundung des Personenstandes
und die Eheschließung. 1876 votierte der Landtag
die Gesetze über die Einführung
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0426,
Schiedsrichter |
Öffnen |
424
Schiedsrichter
so ist der Schiedsvertrag hinfällig. Der Schieds-
spruch ist schriftlich abzufassen, von dem Schieds-
richter zu unterschreiben, in Ausfertigung den Par-
teien zuzustellen, das Original unter Beifügung der
Beurkundung
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0451,
von Schiffsmaschinistenschulenbis Schiffsregister |
Öffnen |
ist verpflichtet, dafür zu sorgen,
daß dieselben während der Reise sich an Bord befinden. Die wichtigsten S. sind das die
Eintragung des Schiffs in das Schiffsregister (s. d.) beurkundende
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0622,
von Schriftgießermetallbis Schriftstellervereine |
Öffnen |
fixiert sein muß und der Richter nur dasjenige seiner Entscheidung zu Grunde legen darf, was schriftlich in den Akten niedergelegt ist. Beschafft die S. eine vollständige und sichere Beurkundung des Prozeßinhalts, so lähmt sie andererseits den Gang des
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0219,
von Staatsschatzbis Staatsschulden |
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.)
Staatsschriften (juristisch), s. Deduktion.
Staatsschuldbuch, das als Beurkundung einer konsolidierten Staatsschuld dienende Verzeichnis der einzelnen Staatsgläubiger und der denselben zustehenden Forderungen, im Deutschen Reich eingeführt durch Gesetz
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0315,
Stempel |
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½ Proz. der Gesamtprämie, Verträge über andere Versicherungen mit mehr als 3000 M. Versicherungssumme jährlich 1/1000 Proz. der Versicherungssumme. Rück- und Transportversicherungsverträge sind frei. Außerdem werden belastet: Beurkundungen über
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0644,
von Täuferbis Taufgesinnte |
Öffnen |
.) und Baptisten zur Verwerfung der Kindertaufe geführt. Der früher allgemein festgehaltene staatliche Taufzwang ist in Deutschland seit dem Reichsgesetz vom 6. Febr. 1875 über die standesamtliche Beurkundung der Geburten in Wegfall gekommen
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0415,
von Schenkungssteuerbis Schenkung von Todes wegen |
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innerhalb Deutschlands), Verlobungs- und Hochzeitsgeschenke u. s. w. Preußen erhebt die S. nach den Sätzen der Erbschaftssteuer in Form der Stempelsteuer im Falle schriftlicher Beurkundung der Schenkung. Ebenso Sachsen, nur wird hier in den Fällen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0289,
von Aktbis Akteneinsicht |
Öffnen |
actum est), dann die Beurkundung des Geschehenen. Gewöhnlich versteht man darunter die Sammlung der Schriftstücke, die auf denselben rechtlichen Gegenstand Bezug haben. Je nachdem sie von einer Privatperson oder einer öffentlichen Behörde geführt
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0129,
von Urinfistelbis Urkundenfälschung |
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, vollen Beweis des beurkundeten Vorgangs, jedoch unter Vorbehalt des Gegenbeweises unrichtiger Beurkundung. Die Antretung des Beweises durch Urkunden erfolgt durch Vorlegung derselben, wenn sie im Besitz des Beweisführers sich befindet; andernfalls muß
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0130,
von Urkundenlehrebis Urkundenprozeß |
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Urkundenlehre – Urkundenprozeß
falsche Beurkundungen oder falsche Eintragungen vornimmt: §. 348). Die Strafe der U. ist regelmäßig Gefängnis bis zu 5 Jahren. Wenn die U. begangen wird in der Absicht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0131,
von Urkundenvernichtungbis Urnen |
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Urkundenfälschung (s. d.).
Urkundspersonen, Personen, welche vom Staate behufs Beurkundung der vor ihnen abgegebenen Erklärungen oder sonst stattgehabten Vorgänge zu öffentlichem Glauben bestellt werden.
Urlaub, die Bewilligung der zeitweiligen
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0458,
von Nota benebis Notar |
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Bestandes der N. Das Bürgerl. Gesetzbuch für das Deutsche Reich steht dem nicht entgegen. Es stellt meist gerichtliche und notarielle Beurkundung einander gleich und überläßt sogar den Einzelstaaten in solchen Fällen die N. für ausschließlich zuständig
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