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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0495,
Grundeigentum |
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493
Grundeigentum
ähnlich wic in Deutschland gestaltete sich zu Be- ^
ginn des Mittelalter>-> die Geschichte des G. in allen
westeurop. Ländern, indem überall der Feudalstaat
durch die Eroberungen der Germanen begründet
wurde. Indesseu
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100% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0496,
Grundeigentum |
Öffnen |
494
Grundeigentum
voll 10 bis 100 Illl.. l 4,2 Pro,;., von mehr als
100 Ka: 1,i Proz. W,25 Proz. der Betriebe und
40,23 Proz. der Fläche stehen in Zeit- oder Halbpacht.
In den Vereinigten Staaten von Ame-
rika gab es 1880: 4008 907
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99% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0493,
Grundeigentum |
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491
Grundeigentum
striche nieder, was namentlich bei den german.
Stämmen die Regel war, so bebielt derselbe den
besetzten Grund und Boden znnächst in dein Ge- l
samteigentume der freien Genossen. Indessen blieb ,
nnr ein Teil des so
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99% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0494,
Grundeigentum |
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492
Grundeigentum
den innern Angelegenheiten als Hofgenossen der
grundherrlichen Gerichtsbarkeit; aber sie selbst
saßen mit zu Gericht als Urteilsfinder, sie hatten
ein festes Recht auf ihr Land, die Abgaben- und
Dienstpflichten waren
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70% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0864,
Grundeigentum (Statistisches) |
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864
Grundeigentum (Statistisches).
besitz umfaßt 72,000 Hektar mit einem Pachtertrag von 32 Mill. Mk. In Schottland beträgt der größte Besitz über 500,000 Hektar. 12 Großgrundbesitzer haben zusammen 1,735,889 Hektar (25 Proz.), 70 haben
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62% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0492,
von Grundbeinbis Grundeigentum |
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490
Grundbein - Grundeigentum
Gruudbein, s. Keilbein.
Grundbirne, s. Kartoffel.
Grundblei, soviel wie Senkblei.
Grnndbohrer, s. Vergbohrer.
Grundbruch, s. Deich (Bd. 4, S. 8803,).
Grundbuch, im Sinne der neuern Gesetz-
gedungen
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62% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0409,
von Grundeigentumbis Grundwasser |
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405
Grundeigentum - Gundwasser
Grundrigcntlllll. Nach einer neuern Veröffentlichung des französischen Ministeriums für Mandel und Gewerbe waren in den 8t)er Jahren von der Gejmntfläche Frankreichs (52,857,199 Hektar) im Besitz des Staats
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62% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0863,
Grundeigentum (geschichtliche Entwickelung; Statistisches) |
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863
Grundeigentum (geschichtliche Entwickelung; Statistisches).
wurden in Form von dauernden Naturalleistungen auf den Grundbesitz gelegt, und vielfach wußte die Kirche ihren Anspruch auf allgemeine Zehntbarkeit durchzusetzen.
So legte sich
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38% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0862,
von Grundbuchführerbis Grundeigentum |
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862
Grundbuchführer - Grundeigentum.
Feldmeßkunst) nach Maßgabe der Grundbuchskarten (Grundbuchspläne). Vgl. außer den Lehrbüchern des deutschen Privatrechts: "Deutsches Hypothekenrecht" (hrsg. von Meibom u. a., Leipz. 1871-81, 8 Bde.); Aussez
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37% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0743,
Bergrecht (Ausbeute und Zubuße; Rechte des Grundeigentümers) |
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743
Bergrecht (Ausbeute und Zubuße; Rechte des Grundeigentümers).
körpert, welcher durch Zession veräußert und durch Übergabe verpfändet wird. Die Führung des Gewerkenbuchs und die Ausfertigung der Kuxscheine erfolgen durch den Repräsentanten
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31% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0640,
von Begoniaceenbis Begriff |
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unberechtigterweise, beilegt; z. B. die sog. Sterbethaler Friedrichs d. Gr. mit "17. A. 86." und Friedrich Wilhelms IV. von 1861.
Begräbnisplätze, s. Bestattung der Toten.
Begrenzung des Grundeigentums, s. Grenze und Abmarkung.
Begriff, nach dem Wortsinn
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0780,
Bergrecht |
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Schürfen, von der Bergwerksverleihung, sowie die Bestimmungen über die Gewerkschaft und das Verhältnis des Grundeigentümers zum Bergbauberechtigten. Über letztere steht eine Novelle bevor. Das Knappschaftswesen (Bruderladen) ist durch Gesetz vom 28
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0788,
von Bergwerksfeldbis Bergwerkswissenschaften |
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Fälle der Aufhebung des B. die Rechte der Realberechtigten dadurch gewahrt, daß sie die Zwangsversteigerung des Bergwerks nachzusuchen befugt sind.
Verhältnis des Grundeigentümers zum Bergbauberechtigten. Das die ausschließliche Herrschaft über
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0741,
Bergrecht (Gegenstände und Erwerbung des Bergwerkseigentums) |
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des Bergwerkseigentums, sondern einen Bestandteil des Grundeigentums. Raseneisenerze sind nach dem preußischen Berggesetz der Verfügung des Grundeigentümers überlassen, ebenso die nicht auf natürlicher Lagerstätte vorkommenden losen Findlinge. Auch
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0997,
Wildschaden (Bestimmungen über die Ausübung der Jagd) |
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der neuern Zeit. Der altgermanische Grundsatz, nach welchem das Jagdrecht ein Zubehör zum Grundeigentum ist, kam in Frankreich 1789 wieder zur Geltung. Aufrecht erhalten im ^'oäe Na^ol^ou <, wurde er seit 1801 auch auf dein linken Rheinufer anerkannt
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0786,
Bergwerkseigentum |
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Mineralien und Fossilien. Ein Bergbaubetrieb durch dritte Personen ist hiernach ohne Einwilligung des Grundeigentümers nicht statthaft. Dies ist der Rechtszustand gewesen bei den Römern und Griechen, und ist es noch heute, wenn auch mit einigen
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0055,
von Soziale Fragebis Sozialismus |
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und schärfer herausgebildet. Dieselben sind heute folgende: der Kernpunkt der sozialen Frage ist ihm die ungerechte Verteilung der Güter, und diese führt er vorzugsweise auf die Einrichtung des privaten Grundeigentums und Erbrechts und auf die freie
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0% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0493,
von Hypothekencertifikatbis Hypothekenschulden |
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491
Hypothekencertifikat - Hypothekenschulden
rend sonst nur die H. nach Grundstücksfolien geführt
werden. Die Einsicht der H. wird nicht bloß dem
Grundeigentümer und dem Hypothekengläubiger,
sondern jedem gestattet, welcher ein rechtliches
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0022,
Agrarfrage (Gegenwärtige Agrarverhältnisse) |
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gehen darüber hinaus, indem sie zwar an dem System des allgemeinen Pachtbetriebes festhalten, aber das gesamte Grundeigentum auf den Staat übertragen wollen, was die Beendigung der privatwirtschaftlichen und socialen Abhängigkeit der Pächter
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0047,
von Ableitungsrechnungbis Ablösung |
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und sonstiger Korporationen und Privatpersonen beschwert war. Wie die volle persönliche
Freiheit erst in neuerer Zeit unsrer Landbevölkerung zu teil ward, so ist auch die
Befreiung des Grundeigentums erst
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0200,
Agrarpolitik |
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und Verwaltung) in Bezug auf den landwirtschaftlichen Boden und ländlichen Grundbesitz, umfaßt die gesetzliche Regelung des ländlichen Grundeigentums (Agrargesetzgebung), aber zugleich die Maßregeln der Verwaltung, welche im Interesse der landwirtschaftlichen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0739,
von Bergmännchenbis Bergrecht |
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worden. Die Grundlage des deutschen Bergrechts besteht in einer Einschränkung des Grundeigentums, vermöge deren die Lagerstätten gewisser Mineralien der Disposition des Grundeigentümers entzogen und als herrenlose Sachen der Okkupation preisgegeben sind
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0766,
Großbritannien (Landwirtschaft) |
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beruht doch die Blüte beider auch in den Britischen Inseln wesentlich auf der Blüte der Landwirtschaft, denn dieselbe beschäftigte 1881: 2,650,677 Menschen oder 17,5 Proz. der arbeitenden Bevölkerung. Über die Verteilung des Grundeigentums geben uns
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0781,
Bergrecht |
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eine Einigung mit dem Grundeigentümer, event. Enteignung hinsichtlich des Minerals durch Ukas.
Für Finland ist das Berggesetz vom 12. Nov. 1883 in Kraft. Dasselbe beruht auf dem Princip der Bergbaufreiheit und schließt sich im wesentlichen
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0143,
Sachsen, Königreich (Finanzwesen. Wappen. Orden. Heerwesen) |
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und die dahin zu rechnenden Äquivalente zerfallen in 10277910 M. Grundeigentum zur freien Benutzung der Krone, 53834678 M. Grundeigentum zur öffentlichen Benutzung sowie zu gemeinnützigen und allgemeinen Zwecken (einschließlich der Landes-Pfleg-, Straf
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0016,
Socialismus |
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entsprechend ist daher das Erfurter Programm formuliert (s. S. 2 fg.).
Der Agrarsocialismus will nicht wie die übrigen socialistischen Parteien eine Beseitigung des Privateigentums überhaupt, sondern nur des privaten Grundeigentums bez. des privaten
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0866,
von Grundgerechtigkeitenbis Grundkux |
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866
Grundgerechtigkeiten - Grundkux.
läßt die gesamte Grundsteuer ohne Rücksicht auf Belastung und Verschuldung vom Grundeigentümer entrichten. In Baden dagegen werden Holzabgaben, die kraft einer Dienstbarkeit auf einem Wald haften, im 25fachen
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0493,
von Landwirtschaftliche Versuchsstationenbis Landwirtschaftspolitik |
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Produktionskräfte, eine gute Verteilung des landwirtschaftlichen Grundeigentums und befriedigende wirtschaftliche wie soziale Lage der landwirtschaftlichen Bevölkerung) erreicht werden. Und dahin gehört vor allem, daß der Staat auf der Grundlage
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0020,
Agrarfrage (Gegenwärtige Agrarverhältnisse) |
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der Besitztitel sich ergebende Kostspieligkeit des Besitzwechsels, kommt der Erhaltung der Besitzkonzentrierung zu gute. Außerdem pflegt im Erbfalle das Grundeigentum nicht mit Kapitalschulden, sondern nur mit Renten belastet zu werden, welche meistens nur
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0201,
Agrate |
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der bäuerlichen Bevölkerung und im Interesse der Landeskultur die Freiheit des Grundeigentums und der Grundeigentümer, die Beseitigung der alten Feldgemeinschaft und des Flurzwangs herbeigeführt wurde, erforderten aber dieselben Interessen zugleich
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0463,
Bauer (geschichtliche Entwickelung des Bauernstandes) |
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an und hatte zahlreiche Zuwendungen an Grundeigentum für die Geistlichkeit zur Folge. Dazu kam, daß die kirchlichen Besitzungen eine verhältnismäßig friedliche Stellung einnahmen, ein Umstand, der vielfach freie Grundeigentümer bestimmte, ihr Land
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0744,
von Bergregalbis Bergreichenstein |
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744
Bergregal - Bergreichenstein.
Grundentschädigung fällt weg, wenn Gebäude oder andre Anlagen durch Grubenbaue beschädigt werden, welche schon vor ihrer Errichtung vorhanden waren. Das frühere deutsche B. räumte dem Grundeigentümer noch den
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0113,
Bodenmelioration (Maßregeln der Gesetzgebung und der Verwaltung) |
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in einem Land nicht auf die Vornahme solcher Bodenmeliorationen in größerm Umfang verzichten, so bedarf es vor allem einer gesetzlichen Einschränkung der Freiheit der Grundeigentümer in der Richtung, daß unter Umständen ein Zwang gegen sie ausgeübt werden darf
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0976,
von Expropriierenbis Exsikkator |
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. Ersteres System ist das des französischen und badischen Rechts sowie des neuen preußischen Expropriationsgesetzes von 1874, welch letzteres § 1 verordnet: "Das Grundeigentum kann nur aus Gründen des öffentlichen Wohls für ein Unternehmen, dessen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0767,
Großbritannien (Viehzucht, Forstwesen) |
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767
Großbritannien (Viehzucht, Forstwesen).
geschlossen, daß Grundbesitzer, welche in verschiedenen Grafschaften Land besitzen, wiederholt in den Tabellen erwähnt sind etc., und schließt hieraus, daß die wirkliche Zahl der Grundeigentümer
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0260,
Stein (Freiherr vom und zum) |
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Besitz und den freien Gebrauch des Grundeigentums sowie die persönlichen Verhältnisse des Grundeigentümers betreffend. Ein andres Gesetz überließ den Domanialbauern ihr Land zu unumschränktem Grundeigentum. Seine Städteordnung vom 19. Nov. 1808
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0431,
von Wasserrattebis Wasserrecht |
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. Ihr sind teils stehende, teils fließende Gewässer unterworfen. Stehende Gewässer, wie Teiche, Brunnen und Zisternen, befinden sich im Eigentum der umliegenden Grundeigentümer; sie werden nach den Grundsätzen des Privatrechts behandelt. Dasselbe gilt
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0275,
von Eikonogenbis Einheitsschule |
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leicht geneigt ist, den ersten Gedanken des Grundeigentums zu knüpfen, gehört nicht dahin.
Als ein bloßes Schutzdach des häuslichen Herdes ist auch die frei aufgerichtete Hütte anfangs ein bewegliches E. der Frau. Sie hat die Verpflichtung, diese
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0996,
von Wienbis Wildschaden |
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durch die Ausübung der Jagd veranlaßt wird. Die Frage, ob für solchen Schaden eine Ersatzpflicht bestehe, war in der ältesten Zeit in Deutschland bedeutungslos. Denn die Jagd stand ursprünglich nach deutschem Rechte dem Grundeigentümer zu, während nach römischem
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0724,
von Anwenderechtbis Anzeige |
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. erfahren hat. Nur wird er dem neuen Besitzer verantwortlich erst, wenn er die A. erfährt.
Anwenderecht, die Befugnis eines Grundeigentümers, bei der Bestellung seines Ackers den Pflug oder die Egge auf dem Grundstück des Nachbars umzuwenden, kommt
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0286,
von Frelatierenbis Fremde |
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(namentlich Erb-
recht, Vaterschaftsklage, Grundeigentum und Hypo-
thek) für die F. besondere gesetzliche Bestimmungen.
Über das Nähere vgl. Huber, Schweizer Privatrecht,
Bd. 1 (Bas. 1886), S. 147 fg. Von andern europ.
Staaten hat Frankreich
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0369,
Schadenersatz |
Öffnen |
Unternehmer
zu entschädigen. (S. Enteignung.) Der Bergwerks-
besitzer, welcher den unterirdischen Bergban nicht
betreiben kann, ohne das Grundeigentum zu ge-
fäbrden, ist ohne Rücksicht auf sein Verschulden kraft
des Gesetzes für alle Schäden haftbar
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0021,
Agrarfrage (Gegenwärtige Agrarverhältnisse) |
Öffnen |
Konjunkturen brachten zunächst dem wohlhabenden Pächterstande große Verluste. Viele Pächter vermochten ihre Verpflichtungen nicht zu erfüllen und verloren einen größeren oder geringern Teil ihres aufgewendeten Kapitals, wie die Grundeigentümer einen Teil ihrer
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0735,
von Bergeracbis Berggreen |
Öffnen |
, die unter das Berggesetz fallen, zu "schürfen" (d. h. zu suchen), wenn der Anmeldende sich mit dem Grundeigentümer abgefunden oder wenigstens für die Entschädigung desselben Sicherheit geleistet hat. Wenn der Grundeigentümer die Erlaubnis verweigert, so
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0740,
Bergrecht (Geschichtliches) |
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ist in Deutschland weder durch einen Akt der Reichsgesetzgebung bestätigt worden, noch zur allgemeinen thatsächlichen Geltung gelangt. Das B. befand sich im 13. Jahrh. in einer Fermentation, indem die Bergbaufreiheit, das Regal und das Recht des Grundeigentümers
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0231,
von Comoediabis Comoroinseln |
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, und um ihn auch für die Zukunft zu brechen, erließ er die Dekrete vom 31. März 1856, wodurch das Grundeigentum der Kirche eingezogen wurde, und vom 28. Juni 1856, wonach der Klerus kein Grundeigentum mehr erwerben und besitzen durfte. Aber obwohl
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0727,
Erbpacht |
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727
Erbpacht.
Die Erbpacht ist die entgeltliche Überlassung der Nutzung eines Landguts auf ewige Zeit von dem Grundeigentümer (Erbverpachter, Vererbpachter) an einen andern (Erbpachter) unter der Voraussetzung der Erfüllung bestimmter Bedingungen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0193,
von Festungsmanöverbis Festungsrayon |
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gewissen Grenzen reichende nächste Umgebung permanenter Befestigungen, innerhalb deren die Benutzung des Grundeigentums gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Diese finden darin ihre Begründung, daß die bestmögliche Schußwirkung der Feuerwaffen des
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0662,
Freizügigkeit |
Öffnen |
Bundesstaaten F. gesichert, als sie (Art. 18) bestimmte, daß dieselben das Recht haben sollten, Grundeigentum außerhalb des Staats, den sie bewohnten, zu erwerben und zu besitzen, ohne deshalb in dem fremden Staat noch andern Abgaben und Lasten unterworfen zu
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0665,
von Fremdenregimenterbis Fremdentruppen |
Öffnen |
oder Ausländer bezeichnet. Landsässige oder Forensen werden diejenigen Ausländer genannt, welche im Inland Grundeigentum besitzen. Diese sind der Gerichtsbarkeit des Inlandes in Ansehung aller dinglichen Klagen unterworfen, welche jene Grundstücke
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0266,
von Getreidehalmwespebis Getreidehandel und -Produktion |
Öffnen |
und der mehr städtischen, gewerblichen oder vom Grundeigentum ausgeschlossenen Klasse der Konsumenten anderseits. Als deren Konsequenz beginnt zu allen Zeiten der Kampf über die Agrarfrage, es folgt die Reglementierung des Kornhandels und endlich
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0665,
von Grenzfälschungbis Gresham |
Öffnen |
, wird diese in der Mitte angenommen. Eine Bezeichnung der G. kann rechtsgültig nur erfolgen, nachdem dieselbe von den beteiligten Anliegern anerkannt oder durch richterliche Entscheidung festgestellt worden ist. Jeder Grundeigentümer kann nämlich
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0867,
von Grundlastenbis Grundrente |
Öffnen |
867
Grundlasten - Grundrente.
Grundlasten, im weitern Sinn alle dauernden, vom Grundeigentümer zu tragenden Lasten mit Einschluß der öffentlichen Abgaben, im engern Sinn die Reallasten (s. d.), wie Fronen, Zehnten, Gülten und Grundzinsen etc
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0610,
Höferecht |
Öffnen |
das Anerbenrecht auf den bäuerlichen Grundbesitz, die übrigen dehnen es auf das gesamte land- und forstwirtschaftliche Grundeigentum, mit Ausnahme nur der durch Lehen oder Familienfideikommisse gebundenen Güter, aus, einzelne nehmen davon auch noch ganz kleine
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0857,
von Hypothekarische Klagebis Hypothetisch |
Öffnen |
und allen Veränderungen, die sich damit zugetragen, eingeschrieben. Durch dieses Hypothekensystem ist der Realkredit vollkommen gesichert. Eine wesentliche Änderung ist in Preußen durch die Gesetze vom 5. Mai 1872 über Grundeigentum und Hypothekenrecht
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0481,
Landwirtschaftliche Arbeiterfrage |
Öffnen |
gebundene Lohnarbeiter, Instleute, Gärtner, Gutstagelöhner, Hoftagelöhner etc. Dieselben sind Lohnarbeiter ohne Grundeigentum, wohnen auf dem Gut, führen eigne Hauswirtschaft und haben für den Gutsherrn das ganze Jahr hindurch zu arbeiten, wofür sie außer
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0620,
von Legalbis Legaten |
Öffnen |
eines ungesetzlichen, fehlerhaften Verfahrens in ein gesetzmäßiges.
Legālservituten (gesetzliche Dienstbarkeiten), Bezeichnung für gewisse Beschränkungen, welche sich ein Grundeigentümer im öffentlichen oder im nachbarlichen Interesse gefallen lassen muß. So
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0040,
Physiokratisches System |
Öffnen |
, der Nährstand; derselbe begreift diejenigen, welche sich mit der Bodenwirtschaft befassen; 2) die Klasse der Grundeigentümer, welche der Gesamtheit dadurch nützten, daß sie den Boden verbesserten und als wohlhabend und "disponibel" dem Staat ihre Dienste
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0069,
Russisches Reich (Agrarverfassung) |
Öffnen |
, ihnen freie Selbstverwaltung einräumte und das Recht der Erwerbung von Grundeigentum verlieh. Für den letztern Zweck gewährte die Regierung Darlehen. Mit Einwilligung des Gutsherrn konnten die Bauern die ihnen zu bleibender Nutznießung angewiesenen
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0238,
Eisenbahnabgaben (in Preußen, Bayern etc.) |
Öffnen |
die Eisenbahnunternehmer Eigentümer von Grund und Boden sind, ein Gewerbe betreiben und aus beiden ein Einkommen beziehen, würden sie an und für sich dieselben Steuern und Abgaben zu tragen haben, welche dem Grundeigentum, dem Gewerbe und dem Einkommen auferlegt sind
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0796,
von Remsenbis Rentengüter |
Öffnen |
sein Grundeigentum zu sichern und die der Feudalzeit entstammenden Beschränkungen des freien Eigentums an den Bauerngütern sowie die Belastungen der letztern im Wege der Ablösung zu beseitigen. Darum ist die neuerdings beschlossene Zulassung von Rentengütern
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0194,
Deutsche Kolonisation in Posen und Westpreußen |
Öffnen |
)
}698131
Bürgerliche Familien 897 778 )
^[Additionslinie]
Zusammen: 1543 2033 1580435
Von dem gesamten Grundeigentum der deutschen Regentenfamilien und andrer Fürstenfamilien deutscher und polnischer Abkunft kann man annehmen, daß es in ähnlicher
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0998,
Wildschaden (Ersatzpflicht für W.) |
Öffnen |
.
In Bayern dagegen steht die Iagdbefuguis überhaupt auf umschlossenen Grundstücken, welche die nötige Größe nicht erreichen 2c., dem Eigentümer der dieselben umschlichenden Ländereien zu.
Blieb nun einer bestimmten Klasse von Grundeigentümern
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0222,
Agrargesetzgebung |
Öffnen |
die polit. Bewegungen von 1830 und 1848 den Anstoß zu einer ähnlichen A. (S. Frone, Reallasten, Bannrechte.) Hand in Hand mit der Aufhebung der bäuerlichen Unfreiheit und der feudalen Lasten (A. im engern Sinne) ging das Bestreben, das Grundeigentum
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 1019,
von Astimierenbis Astorga |
Öffnen |
lernte, 1783 nach Neuyork und trieb Handel mit den Indianern und Grenzern in den Pelzgebieten des Staates Neuyork und Canadas. 1800 besaß er 1/4 Mill. Doll., die er bis 1811 durch umsichtige Anlagen in Grundeigentum vervierfachte. 1811 suchte er den
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0460,
Commons (House of) |
Öffnen |
Anomalien fehlt
es auch jetzt nicht; dazu gehört namentlich die, daß
die Befähigung, die auf Grundeigentum ohne Rück-
sicht auf eine Wohnung im Wahlbezirk beruht, noch
immer -wenn auch in etwas eingeschränkter Form
- besteht, sodasi jemand
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0168,
Enteignung, Enteignungsrecht, Enteignungsverfahren |
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der auch auf an-
dern Verkcbrsgebietcn immer kräftiger sich ent-
wickelnden Bedürfnisse und zur Erfüllung des Ver-
fassungsartikels wurden in Preußen wiederholt An-
läufe gemacht, bis endlich das Gesetz über die Ent-
eignung von Grundeigentum vom
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0717,
von Festungslazarettbis Festungsrayon |
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von
Festungswerken, innerhalb welcher Beschränkungen
des Grundeigentums aus militär. Gründen gesetzlich
sind. Die Rücksicht auf die möglichst günstige Wir-
kung der eigenen Feuerwaffen und die Ausschließung
aller Gegenstände, die innerhalb der wirksamen
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0589,
von Gutsbeschreibungbis Guttapercha |
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" (Bd. 1-4, Lpz. 1889-93)
gab Frz. Rühl heraus.
Gutsherrlichkeit, s. Grundeigentum (Ge-
schichte, S.492K).
Gutshof, s. Landwirtschaftliche Bauten.
GutsMuths, Joh. Christoph Friedr., Pädagog
und Mitbegründer der Turntun st, geb. 9. Aug. 1759
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0826,
von Jagdelsterbis Jagdgewehre |
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, 25 ha in Elsaß-Lothringen, 115 ha in Österreich, 200 Joch (das Joch zu 1600 Quadratklafter) in Ungarn. Wege, Flüsse und Eisenbahnen trennen nicht. Für das Areal der Grundeigentümer, welche in zusammenhängenden Flächen nicht soviel Grundbesitz haben
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0827,
von Jagdhoheitbis Jagdrecht |
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daß selbstverständlicherweise fremde Grundstücke nicht
gegen den Willen der Besitzer behufs Ausübung der
Jagd betreten werden durften. Im deutschen Rechte
herrschte ursprünglich ausschließliche Iagdbefugnis
eines jeden vollfreien Grundeigentümers in seinem
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0932,
von Landklimabis Landois (Herm.) |
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sollten. Mit mehr socialistischer Tendenz trat 1870 Stamm in seiner Schrift "Die Erlösung der darbenden Menschheit" (4. Aufl., Berl. 1893) für die Verstaatlichung des Grundeigentums ein. Größeres Aufsehen erregte jedoch erst M. Flürscheim (s. d
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0949,
Landwirtschaftliche Arbeiter |
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der heutigen bäuerlichen Stellen zu unabhängigen Grundeigentümern, aus den hierbei nicht bedachten Personen entstand die neue Tagelöhnerklasse. Und zwar vermehrte man die Zahl der besitzlosen Arbeiter besonders dadurch in beträchtlicher Weise, daß den Inhabern
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0931,
Sicilien (Insel) |
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verschafft hatte, zurückgegangen, doch ist sie noch immer groß. Die Hauptkultur ist wie früher die des Weizens, dann Gerste und Bohnen. Ein Hindernis des rationellen Anbaues besteht darin, daß die großen Grundeigentümer ihr Land in kleinen Stücken auf kurze
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0007,
Socialdemokratie |
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und die Gemeinderäte; Schaffung ländlicher Gewerbegerichte; Verbot des Verkaufs von kommunalem Grundeigentum; Ankauf von landwirtschaftlichen Maschinen durch die Kommunen und Überlassung an die Ackerbauern zum Kostenpreise; Bildung ländlicher Einkaufs
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0469,
von Stutzbeutlerbis Stylobat |
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und Göttingen die Rechte und wirkte seit 1820 als Advokat zu Osnabrück. 1824 wurde er Mitglied der Ständeversammlung und trat hier für die Befreiung des Grundeigentums durch Ablösung von Diensten, Zehnten, Meiergefällen u. s. w. ein. Auf dem Landtage von 1831
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0051,
von Ankersteinebis Anthistiria |
Öffnen |
).
Ansiedelungsaüter, f. Ansiedelung.
Anteils- und Oewährsvertrag, ein Vertrag,
der zwiscken dem Grundeigentümer und seinem Ver-
walter abgeschlossen wird, des Inhalts, daß der
Verwalter für einen gewissen, als Minimum ange-
nommenen Gutsertrag
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0175,
von Bickernbis Bienenzucht |
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privaten der Grundeigentümer oder Pächter fick >
aneignen. Außerdem bestehen in Österreich verwal-
tungsrechtliche Bienenzuchtgesetze, so noch das alte
Theresianische vom 8. April 1775. Durch dasselbe
wurde den Bienemücktem nicht bloß Zehntfreiheit
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0729,
von Wildbad Brennerbis Wilde Jagd |
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Grundeigentum das Recht zur Jagd zugleich enthalten. Die Ausübung dieses Rechts ist aber im Interesse der öffentlichen Sicherheit und zum Schutze des Wildstandes durch die der Landesgesetzgebung überlassene Jagdpolizei (vgl. das Preuß. Jagdpolizeigesetz
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0526,
von Coronabis Coronilla |
Öffnen |
von 12‒23 Geschworenen aus der Nachbarschaft zu untersuchen und, wenn die Jury durch ihr Verdikt eine bestimmte Person des Mordes oder Totschlags beschuldigt, einen Verhaftungsbefehl auszufertigen. Die C. wurden früher von den Grundeigentümern
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0726,
von Feuchtigkeitbis Feudalstände |
Öffnen |
, Polizei, Militärgewalt) wird auch in dieser Stufenfolge von dem, welchem sie verliehen ist, als sein Eigentum ausgeübt, das ihm wie das Eigentum am Grund und Boden als ein Privatrecht gehört. Auch das Grundeigentum wird in Verbindung
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0752,
Arbeiterfrage |
Öffnen |
Umwandlung der bisherigen Produktionsweise in die sozialistische und die planmäßige Regelung der letztern soll durch den Staat geschehen. Die heutigen Sozialisten appellieren an den Staat; er soll nicht nur das private Grundeigentum und das Erbrecht an
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0476,
von Bauernlehenbis Bauges, Les |
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der Gerichtskosten, insbesondere der Kosten und Stempelgebühren bei Übereignung von Grundeigentum, Förderung von Vorschußvereinen, Viehversicherungsvereinen und des auf Hebung der ländlichen Verhältnisse gerichteten Vereins- und Genossenschaftswesens überhaupt
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0773,
Deutscher Bund |
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. Die Protokolle wurden bis zur Mitte des Jahrs 1824 meist veröffentlicht, seitdem nur manchmal, dann gar nicht mehr, zuletzt wieder in knapper Form.
Die Bundesakte gestattete den Unterthanen der deutschen Bundesstaaten, Grundeigentum außerhalb des
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0114,
von Feldmarkbis Feldmeßkunst |
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für das wirtschaftliche Leben des Staats wie des Privatmanns (Grundeigentümers) obliegt; sie ist ein Teil der niedern Geodäsie (vgl. Geodäsie), insofern bei ihren Aufgaben, rücksichtlich der engern Begrenzung ihrer Arbeitsräume, die Erdoberfläche gewöhnlich als eben
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0115,
Feldmeßkunst |
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Feldmessers sind im allgemeinen folgende.
I. Im Interesse der Grundeigentümer:
a) Die Flurvermessung (eigentliche Feldmessung) geschieht in technischer Hinsicht: 1) durch Längenmessungen (Linearkonstruktionsmethode) mittels Kette, Stahlband, Tachymeter, indem
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0405,
von Flurbis Flurregelung |
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, um den Besitzern die freie und rationellste Benutzung ihres Landes zu ermöglichen. Diese Reform war und ist auch noch heute in Deutschland eine der wichtigsten Aufgaben der Agrarpolitik. Die Geschichte des landwirtschaftlichen Grundeigentums hatte
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0406,
Flurregelung (Art der Durchführung) |
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wächst, je umfassender und verwickelter die F. ist, und insbesondere, wenn, wie bei Konsolidationen, das Grundeigentum vieler verändert wird. Hiernach muß überall da, wo die F. im Interesse der landwirtschaftlichen Bevölkerung dringend geboten ist, auch
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0066,
von Gemeindeabgabenbis Gemeindebeisassen |
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. Conseil municipal). Das Wahlsystem ist ein außerordentlich verschiedenes. Nach manchen Gemeindegesetzen werden Wählerklassen der Gemeindeangehörigen nach Maßgabe der Gemeindeumlagen gebildet, auch werden die Sonderinteressen der Grundeigentümer
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0472,
Hessen (Großherzogtum: Rechtspflege, Kirchenwesen, Finanzen) |
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Stadtrechte (z. B. Wimpfen) und einzelne Landesgesetze (insbesondere das Pfandgesetz von 1858, das Gesetz über die Erwerbung des Grundeigentums von 1852, das Gesetz über die Verjährung der persönlichen Klagen von 1853); für den Strafprozeß gilt
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0717,
von Horburgbis Horen |
Öffnen |
Steinkohlengruben, Eisen- und Blechwarenfabriken, Eisensteingruben und (1885) 14,598 Einw., darunter 6587 Katholiken und 304 Juden.
Hordenschlag (Pferchrecht, Jus stercorandi), die Servitut, vermöge deren ein Grundeigentümer verlangen kann
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0966,
Innsbruck |
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. entgegentreten. Zunächst gehörte I., zum erstenmal 1028 urkundlich genannt, zum Grundeigentum des Klosters Wilten, die Neugründung des Marktes I. am rechten Innufer begann unter den Andechs-Meranern, seit 1180. Unter dem Schutz dieses mächtigen Geschlechts
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0186,
von Kreisabschnittbis Kreisinstrumente |
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, Personen, welche, ohne in einem Kreis ihre Wohnung zu haben, Grundeigentum in demselben besitzen oder in dem Kreis ein stehendes Gewerbe oder Bergbau betreiben. Dieselben sind verpflichtet, zu den Kreisabgaben, wo solche bestehen, mit beizutragen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0680,
von Reichsbotenbis Reichsfiskal |
Öffnen |
. Das Recht, innerhalb des deutschen Reichsgebiets Festungen anzulegen, steht nach der deutschen Reichsverfassung (Art. 65) dem Kaiser zu. Über die Beschränkungen, welchen die Benutzung des Grundeigentums innerhalb des Rayons der R. unterliegt, entscheidet
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0842,
von Triforiumbis Trigonometrie |
Öffnen |
, später zu rein dekorativem Zweck auf die äußere Mauerfläche aufgesetzt war.
^[Abb.: Triforium.]
Trift, der Weg für das Weidevieh; Triftgerechtigkeit (Triftrecht), die einem Grundeigentümer zustehende Befugnis, sein Vieh über fremde Grundstücke zu
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0882,
Deich |
Öffnen |
. ohne Land, kein Land ohne D." Bei
außerordentlicher Gefahr müssen sämtliche Deich-
pflichtigen die Nothilfe leisten. Der Deichlast kann
sich kein Grundeigentümer ohne Aufgabe des Pflich-
tigen Grundstücks entziehen: "Wer nicht will dei-
chen, der muh
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0501,
von Grundrentebis Grundsäge |
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socialistischer Färbung, wie der
Amerikaner H. George (s. d.), eine specifische G.,
welche zur Bekämpfung der gefurchtsten Monopol-
wirkungen des privaten Grundeigentums nahezu
den vollen Betrag der Gruudrente absorbieren soll.
Es wäre dies aber
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0502,
von Grundsatzbis Grundsteuer |
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Grundbesitzer des Landes nach gleichen Normen
zur G. herangezogen werden. Nur hinsichtlich des
Grundeigentums des Staates und des Fürsten-
hauses und des zum öffentlichen Gebrauch bestimm-
ten Bodens, wie der Wege, Kirchhöfe u. s. w., er-
scheinen
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0828,
von Jagdregalbis Jagdzeug |
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des dem Grundeigentum
entfließenden I. ist übrigens meistens beschränkt
(s. Jagdbezirk). Kleine Grundbesitzer werden in eine
Zwangsgenossenschaft gebracht oder es wird auch
wohl den polit. Gemeinden die Verpachtung der
Jagd überlassen.
Ser
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0391,
Preußen (Landwirtschaft und Viehzucht) |
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Verfügung und Teilbarkeit des Grundeigentums ist indessen auch nicht ohne nachteilige Folgen geblieben und hat infolge der gleichen Erbteilung zur Verschuldung des ländlichen Grundbesitzes und zur Gefährdung des mittlern Bauernstandes geführt. Den
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