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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0940,
Flüsse |
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. Flußschiffahrt .
Bezüglich der Rechtsverhältnisse werden die F. in
öffentliche und Privatflüsse eingeteilt. Öffentliche F.
sind die schiffbaren und die mit gebundenen Flößen flößbaren (nach Preuß. Allg. Landr. II, 14, §. 2 nur
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0754,
von Handelssachen, Kammer fürbis Handelsschulen |
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) aus Geschäften, welche auf feiten beider Kon-
trahenten Handelsgeschäfte sind (Art. 271-276 des
Handelsgesetzbuchs); 2)aus einem Wechsel im Sinne
der Wechselordnung; 3) aus einem der nachstehend be-
zeichneten Rechtsverhältnisse: ans den zwischen Teil
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0178,
von Festonsbis Festuca |
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einem Thun oder Unterlassen oder zu einer Leistung, sondern lediglich um die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder um die Feststellung der Echtheit oder Unechtheit einer Urkunde. Zulässig ist die F. nach
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0098,
von Handelsregisterbis Handelsschulen |
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welches die Handelsgerichte zu entscheiden haben. In erster Reihe ist ein Handelsgeschäft (s. d.) zugleich eine H., allein der letztere Begriff umfaßt noch weit mehr Rechtsverhältnisse als das Handelsgeschäft. Nach dem Vorbild des Code de commerce, Art
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0954,
von Kolonialsystembis Kolonien |
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die Verwaltungseinrichtung überlassen ist. Nach dem deutschen Reichsgesetz vom 17. April 1886, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete, übt der Kaiser in den letztern die Schutzgewalt im Namen des Reichs aus. Kolonialminister
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0546,
von Öffentlichkeit und Mündlichkeit der Rechtspflegebis Offertorium |
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; das Civilprozeßrecht die über die Organisation, die Instanzen und Zuständigkeit der Civilgerichte und das für die Verhandlung und Entscheidung streitiger bürgerlicher Rechtssachen maßgebende Verfahren. Die besondern Rechtsverhältnisse der polit. Gemeinden werden
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0726,
von Erblichkeitbis Erbpacht |
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der Rechtsverhältnisse eines Verstorbenen auf die mit ihm durch die Bande des Bluts oder der Ehe verbundenen oder auf solche Personen, denen der Erblasser selbst letztwillig eine solche Zuwendung machte. Dabei ist in der Rechtsphilosophie
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0729,
von Erbrechtbis Erbschaftssteuern |
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Inbegriff der hierauf bezüglichen Rechtssätze. Das ganze E. baut sich, rechtsphilosophisch betrachtet, auf dem bei allen zivilisierten Völkern anerkannten Satz auf, daß gewisse Lebens- und Rechtsverhältnisse des Menschen die physische Persönlichkeit
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0873,
Württemberg (Geschichte) |
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das Steuergesetz an, wodurch die Landwirtschaft auf Kosten des Gewerbes begünstigt wurde, und genehmigte das Beamtengesetz, das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Volksschullehrer und das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Lehrer und Lehrerinnen an höhern
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0659,
von Schützenliniebis Schutzgerechtigkeit |
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.)
Schutzgebiet, offizielle Bezeichnung für die-
jenigen deutschen Kolonien, welche durch Schutz-
briefe unter deutsche Oderhoheit gestellt sind. Die
Rechtsverhältnisse der S. sind durch das Gesetz vom
17. April 1886 geregelt. (S. Deutsche
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0562,
von Anemoninbis Anethan |
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behandelt. Die A. eines Rechtsverhältnisses kann auch zum Gegenstand einer rechtlichen Klage und eines Rechtsstreites gemacht werden. Die deutsche Zivilprozeßordnung statuiert dies ausdrücklich, indem sie (§ 231) bestimmt, daß auf Feststellung des
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0469,
von Bauerngerichtbis Bauerngut |
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und in der Grafschaft Mark vorkommt, ist durch den Hofsverband, in welchem sie zu einem Haupt-, Sal-, Ding-, Oberhof stehen, ausgezeichnet. Ihre Rechtsverhältnisse werden durch die Hofrechte bestimmt. Sattel- (Setel-), Sal-, Zedelhöfe und sattelfreie Güter
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0598,
Bedingung |
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eines Rechtsverhältnisses abhängig gemacht, so nennt man sie aufschiebende oder suspensive; wird aber dadurch das Ende eines Rechtsverhältnisses bestimmt, auflösende oder resolutive. Ist einem Rechtsgeschäft eine Suspensivbedingung beigefügt, so wird, solange die B
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0661,
von Freiwillige Jägerbis Freizügigkeit |
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661
Freiwillige Jäger - Freizügigkeit.
angelegenheiten. In diesen Kompetenzkreis gehören Rechtsgeschäfte, d. h. Handlungen, durch welche Rechte und Rechtsverhältnisse begründet, modifiziert oder aufgehoben werden sollen, sei es nun
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0762,
von Kirchenglaubebis Kirchenmusik |
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und der Souveränität des Staatsbeherrschers, in seiner Selbständigkeit und seiner Macht, alle ihm unterstehenden Lebens- und Rechtsverhältnisse so zu normieren, daß auch die Kirche sich dem Majestätsrecht der Staatsgewalt nicht entziehen kann
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0769,
von Kirchenratbis Kirchenrecht |
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und behandelt den K. als besonders strafbaren Fall des Diebstahls (s. d.).
Kirchenrecht (lat. Jus ecclesiasticum), Inbegriff der Rechtsnormen, welche für die Rechtsverhältnisse der Kirche (s. d.) als solcher und für diejenigen des Einzelnen
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0953,
von Kolomnabis Kolonialrecht |
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.
Kolonialrat, s. Kolonialrecht.
Kolonialrecht, im allgemeinen der Inbegriff der Rechtsnormen, welche die Rechtsverhältnisse der Kolonien regeln. Im einzelnen ist jedoch folgende Unterscheidung zu machen:
1) K. wird das Recht genannt, welches
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0526,
Österreichisch-Ungarische Monarchie (Geschichte: 1871-1874) |
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Reichsrat 5. Nov. 1873 eröffnet wurde, die Vorlage der kirchlichen Gesetze an, welche 21. Jan. 1874 erfolgte. Es waren deren vier: das erste handelte von der Regelung der äußern Rechtsverhältnisse der katholischen Kirche, das zweite von den Beiträgen
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0812,
Seerecht |
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V) normiert. Abgesehen von allgemeinen Bestimmungen, werden hier die Reederei (s. Reeder), die Rechtsverhältnisse des Schiffers (s. d.) und der Schiffsmannschaft, das Frachtgeschäft zur Beförderung von Gütern und von Reisenden zur See (s. Fracht
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0132,
von Vergolderwachsbis Verhärtung |
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. Die rechtliche V. findet teils statt unter Parteien bei Abschließung eines Rechtsgeschäfts (Kauf, Pacht, Miete etc.) oder Vergleichs, teils vor Gericht und zwar teils zum Zweck der Begründung von Rechtsverhältnissen, teils zur Erledigung
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0164,
von Vertragbis Verviers |
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eines Rechtsverhältnisses. Das römische Recht unterschied den eigentlichen Kontrakt, die Knüpfung eines von beiden Seiten verbindlichen Rechtsverhältnisses in einer bestimmten Form und mit einer ebenso bestimmten Klagformel (contractus), von der bloßen
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0944,
Zivilprozeß (Abgrenzung, geschichtliche Entwickelung) |
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den beteiligten Personen ein Streit nicht obwaltet, und in dem die richterliche Thätigkeit eintritt, um Rechte zu sichern und Rechtsverhältnisse klarzustellen und zu schützen. Es ist dies das Gebiet der sogen. freiwilligen Gerichtsbarkeit, wohin z
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0610,
Aneroid |
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608
Aneroid
oder der angebliche Gläubiger bekennt, daß er nichts zu fordern habe. Überall, wo es sich um Rechtsverhältnisse handelt, welche der freien Verfügung der Parteien unterliegen, giebt der positive Anerkennungsvertrag
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0761,
von Bürgerliches Gesetzbuch für Österreichbis Bürgerrecht |
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auf die Rechtsverhältnisse der Menschen als einzelner zueinander beziehen. Das Recht der Einzelperson und die Pflichten der andern gegen den als Einzelperson Berechtigten geben dem B. R. die Signatur, wie das Recht der Gesamtheit und die Pflichten
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0405,
von Dombrowski (Raoul, Ritter von)bis Domesnäs |
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Staat zu regeln, giebt
es den Besitzstand der einzelnen Personen zur Zeit
der Aufnahme der Verzeichnisse an und dient bis
heute ebenso wie der Geschichtsforschung so auch für
mannigfaltige Fragen der Staatsverwaltung und
der Rechtsverhältnisse
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0883,
Eisenbahnrecht |
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müssen.
Für den internationalen Personenverkehr be-
stehen einheitliche Bestimmungen zur Regelung der
Rechtsverhältnisse zwischen Eisenbahn und Publi-
kum nur innerhalb des Vereins deutscher Eisen-
bahnverwaltungen in den betreffenden Abfchnitten
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0228,
von Erbbestandbis Erbe |
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in Bezug auf die ver-
mögcnsrechtlichen Rechtsverhältnisse eines Ver-
storbenen in ihrer Gesamtheit dessen Rechtsnach-
folger ist, soweit diefe Rechtsverhältnisse vererblich
sind. Das Sächs. Bürgert. Gesetzb. §. 2002 definiert:
"derjenige, welcher
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0236,
Erbrecht |
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eines Menschen nicht erlöschenden vermögensrechtlichen Rechtsverhältnisse, in welchen der Verstorbene als Berechtigter oder Verpflichteter stand, auf einen andern sich vollzieht; andererseits das Recht einer den Erblasser überlebenden Person, ihn zu
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0558,
von Familienbrüderbis Familienfideikommiß |
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und vor Be-
handlung der erlaubten Gesellschaften, Korpora-
tionen und Gemeinden in II, 6.
Diesem Begriffe entsprechend behandelt das Fa-
milienrecht die Rechtsverhältnisse zwischen Ehe-
gatten, zwischen Eltern und Kindern, zwischen Vor-
mund
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 1014,
von Juristische Arithmetikbis Jurjew |
Öffnen |
schließt Rechtsgeschäfte ab und ver-
pflichtet sich wie eine Einzelperson durch ihren Vor-
steher, sie kann klagen und verklagt werden, ohne
daß diese Rechtsverhältnisse die einzelnen Bürger
direkt und unmittelbar berühren. Der einzelne Bür-
ger
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0507,
von Kolonialgesellschaft für Südwestafrikabis Kolonialrecht |
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Deutschen Reichs zu seinen Schutzgebieten in Afrika und in der Südsee beschränkt sich nicht auf ein solches Protektorat. Nach dem Gesetz, betreffend die Rechtsverhältnisse der Deutschen Schutzgebiete vom 17. April 1886 und 15. März 1888, übt
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0738,
Österreichisch-Ungarische Monarchie (Geschichte) |
Öffnen |
der Kultusminister Stremayr vier kirchenpolit. Gesetzentwürfe ein, die die Regelung der äußern Rechtsverhältnisse der kath. Kirche, die Rechtsverhältnisse der klösterlichen Gemeinschaften, die Regelung der Beiträge des Pfründenvermögens und die gesetzliche
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0451,
von Privatrechtbis Privilegium |
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) oder einer
Klasse von Rechtsverhältnissen (privile^ium causae)
im Vergleich zu andern Personen derselben Lage oder
zu ärmlichen Rechtsverhältnissen zusteht, z. B. die
Konkursprivilegien, welche ein Vorzugsrecht vor an-
dern Forderungen gewähren
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0674,
von Rechtsgelehrsamkeitbis Rechtshängigkeit |
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im Deutschen Reiche.)
Rechtsgelehrsamkeit, s. Rechtswissenschaft.
Rechtsgeschäfte, Willenserklärungen, die zu dem Zweck abgegeben werden, Rechtsverhältnisse der Erklärenden, der von ihnen Vertretenen oder ihrer Rechtsnachfolger zu begründen, aufzuheben
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0678,
von Rechtspraktikantbis Rechtssprecher |
Öffnen |
676
Rechtspraktikant - Rechtssprecher
histor. Rechtsverhältnisse den Begriff des Rechts und seine frühesten Gestaltungen festzustellen sucht.
Aus der umfangreichen Litteratur über R. sind hervorzuheben: F. von Raumer, Die geschichtliche
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0665,
von Teiggrindbis Teilbarkeit |
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Hälfte. Bestandteil und integrierender T. folgt den Rechtsverhältnissen des Ganzen, von dem realen T. und dem ideellen T. gilt in der Regel rechtlich dasselbe wie vom Ganzen (das Geringere ist im Größern enthalten). Doch giebt es Rechtsverhältnisse
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0894,
von Hauslaubbis Hausmannit |
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fast bei allen Völkern nachweisen (s. Feldgemeinschaft).
Die H. hat sich bei den Kroaten, Serben und Bulgaren, mit Ausnahme der Städte und des dalmat. Küstenlandes, erhalten, und es sind die Rechtsverhältnisse derselben in einigen Ländern gesetzlich
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0131,
von Fensterrosebis Feodor |
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Rechtsverhältnisse bezüglich des Fensterrechts bestehen können (Lichtgerechtigkeiten), indem so dem Hausbesitzer einesteils Befugnisse, die das Recht nicht gewährt, eingeräumt, andernteils aber auch Befugnisse, die ihm das Recht gewährt, entzogen werden
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 1025,
Korrespondenzblatt zum neunten Band |
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.
Die Rechtsverhältnisse im Schutzgebiet sind durch das Reichsgesetz vom 17. April 1886 und die kaiserliche Verordnung vom 5. Juni 1886 vorläufig geordnet. Zur Ausübung der Gerichtsbarkeit ist der Landeshauptmann und neben ihm ein dem preußischen Richterstand
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0680,
von Reichsbotenbis Reichsfiskal |
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1887, betreffend den Servistarif und die Klasseneinteilung der Orte; v, Zedlitz-Neukirch, Das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten (Berl. 1874, 2 Bde.); Kanngießer, Das Recht der deutschen Reichsbeamten (das. 1874); Thudichum
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0712,
von Rekadenzbis Rekollekten |
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wurden früher oft von Pflichtigen als Form der Anerkennung bestehender Rechtsverhältnisse entrichtet; Rekognitionsgelder heißen hier und da die alljährlich von Gewerbtreibenden und Verkäufern gezahlten Steuerabfindungen.
Rekognoszieren (lat
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0197,
Staat (Staatenbund und Bundesstaat) |
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und Beziehungen der Staatsregierung zu den Staatsunterthanen und die Beziehungen der letztern untereinander werden, insoweit sie sich auf den S. beziehen, durch das Staatsrecht (s. d.) geregelt. Dorthin gehören auch die Satzungen über die Rechtsverhältnisse
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0573,
von Telegraphenanstaltenbis Telegraphenschulen |
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Rechtsverhältnissen der Verwaltungen untereinander und dem Publikum gegenüber befaßt, von den diplomatischen Vertretern der Staatsregierungen unterzeichnet wurde, während der Abschluß der zweiten, welche die reglementären Bestimmungen betraf, nur von den
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0165,
von Vervinsbis Verwaltung |
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. freiwillige Gerichtsbarkeit, d. h. die Mitwirkung der Gerichte bei der Begründung gewisser Rechtsverhältnisse unter Privatpersonen, und das Pflegschaftswesen. Die vor
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0674,
von Anschlag (des Gewehrs)bis Anschließung |
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und Rechtsverhältnissen, ausgenommen die Ungültigkeit der Ehe. Die Entscheidung über diese bleibt dem Civilgericht vorbehalten, an welches der Strafrichter den Privatbeteiligten auch dann verweist, wenn der Beschuldigte nicht verurteilt wird oder im Fall
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0157,
Deutschland und Deutsches Reich (Kirchenwesen) |
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. Die Besitz- und Rechtsverhältnisse der evang. und kath. Kirche waren für die einzelnen deutschen Staaten durch den Westfälischen Frieden festgestellt worden. Allein im Laufe des 18. Jahrh. und vor allem durch den Reichsdeputationshauptschluß von 1803
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0107,
von Endophytischbis Energie |
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oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses, bei Vorbehalt einer Eidesleistung einer Partei als sog. bedingtes E. (s. Bedingtes Urteil). Für das E. reif werden kann der Rechtsstreit durch Versäumnis (s. d.) oder Anerkenntnis des Beklagten
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0935,
von Fluorescenzbis Flurbuch |
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- und Hypothekenverhältnisse bei Gericht oder der Gemeindebehörde geführte Grundbuch (s. d.). Decken sich nicht die Gestaltung der Örtlichkeit, das F. und das Grundbuch, so sind Verwirrungen der Rechtsverhältnisse unausbleiblich. Die korrekte
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 1047,
von Personenstandbis Perspektive |
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von den Personen in dem Abschnitte von den Rechtsverhältnissen, dem «Allgemeinen Teil», das Familienrecht in einem besondern Abschnitte vor; so auch das Bürgerl. Gesetzbuch für das Deutsche Reich.
Personenstand, das rechtliche Verhältnis des Menschen
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0809,
von Seeversicherungsbedingungenbis Seewarte |
Öffnen |
für
die Rechtsverhältnisse der Versicherung maßgebend sind. (S. auch Haverei .) – Vgl. Lewis, Das Deutsche Seerecht (2 Bde., 2. Aufl., Lpz. 1883–84);
ders., Lehrbuch des Versicherungsrechts (Stuttg.1889); Voigt, Das Deutsche
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0215,
von Staatseinnahmenbis Staatsgrundgesetz |
Öffnen |
nominell als fürstliche, sie wurden aber bald zu wirklichen Staatsbeamten. Die erste umfassende Kodifikation des Staatsdienerrechts enthält das Preuß. Allg. Landr. II, 13. Die Rechtsverhältnisse der deutschen Reichsbeamten sind geregelt durch das Gesetz
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0261,
von Verein zur Förderung des Deutschtums in den Ostmarkenbis Vererblichkeit |
Öffnen |
als Ehemann oder Ehefrau mit allen aus diesem Rechtsverhältnisse bestandenen Rechten und Pflichten mit dem Tode. Hat demnächst ein anderer die elterliche Gewalt, so hat er sie kraft eigenen Rechts. Das Vormundschaftsverhältnis erlischt mit dem Tode
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0150,
von Belvederebis Berg |
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: "Xo8xoi-u", 1835), Lustspiele ("Xodoi-
lätök", 1840; "XüvLtvlUH82tä8", 1843), Gedichte
sgesammclt 1851) und Werke über ungar. Recht, be-
sonders über die Rechtsverhältnisse der prot. Kirche.
- Sein Bruder Ladislaus V., geb. 1826 zu Ko-
morn
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0664,
Kleinbahnen |
Öffnen |
von Veräußerungen und Belastungen
sowie von Zwangsvollstreckungen gemacht werden
kann' Abschnitt II betrifft die Vahngrundbüchcr
ts. Eisenbahnbücher, Vd. 5); Abschnitt III die ding-
lichen Rechtsverhältnisse von Bahnen im allgemei-
nen; Abschnitt IV
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0392,
Gesundheitspflege (gesundheitliche Wohnungspolizei) |
Öffnen |
Beschaffenheit, der zweckwidrigen Benutzung der Gebäude und auf der unvollkommenen Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen Mieter und Vermieter. 2) Um die vorhandenen Mißstände deutlich zu erkennen, ist den Stadtverwaltungen eine eingehende
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0077,
von Acceßbis Accidens |
Öffnen |
Sachen, die einen Nebenteil einer andern körperlichen Sache
bilden, sondern auch von Forderungen, Rechtsverhältnissen, die sich nur in nebensächlicher Beziehung zu
einer andern, der Hauptforderung
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0188,
Agent |
Öffnen |
mit Nähmaschinen thun. Für die Beurteilung der durch ein Agenturgeschäft begründeten Rechtsverhältnisse ist der Inhalt der dem Agenten vom Prinzipal erteilten Vollmacht von entscheidender Bedeutung. Nach einer Entscheidung des frühern
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0201,
Agrate |
Öffnen |
in ihren mannigfachen Formen wurden beseitigt und in volle Eigentumsrechte verwandelt, die Wiederherstellung, Ersetzung oder Neubegründung der aufgehobenen Rechtsverhältnisse ward, mit ganz vereinzelten Ausnahmen, für welche dann aber gesetzlich
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0445,
von Ama-Zulubis Ambassade |
Öffnen |
bestanden. Die Besitzer solcher Lehen hießen Ambachtsleute; die daraus entspringenden Rechtsverhältnisse bildeten das Ambachtsrecht.
Ambak, s. Aedemone.
Ambalema, Stadt in der südamerikan. Republik Kolumbien, Staat Tolima, am Magdalenenstrom
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0523,
von Anakreonbis Analogie |
Öffnen |
) gezogen werden können. Selbst das vollständigste Recht wird gegenüber der unendlichen Mannigfaltigkeit stets neu sich erzeugender Rechtsverhältnisse sich zuweilen als unvollständig erweisen. Nun aber kann im Zivilrecht nie eine streitige Frage aus dem
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0608,
von Annominationbis Annuität |
Öffnen |
und unmoralischen Zwecken mißbraucht wird (s. Reklame). Im politischen Leben dient die A. häufig dazu, zur Ausübung politischer Rechte und Pflichten anzuhalten; die Rechtspflege bedient sich ihrer zur Ordnung der Rechtsverhältnisse abwesender Personen und Sachen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0330,
Banken (Hypothekenbanken) |
Öffnen |
und der Rechtsverhältnisse des Grundstücks weg, ebenso der oft lästige persönliche Verkehr mit dem Schuldner, auch haftet auf den Pfandbriefen außer Hypotheken zugleich das Bankkapital als sogen. Garantiefonds. Trotz ihres Gewinns, auf welchen sie halten muß, kann die Bank
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0439,
von Bastianinselnbis Bastiat |
Öffnen |
); "Die Weltauffassung der Buddhisten" (das. 1870); "Ethnologische Forschungen" (das. 1871-73, 2 Bde.); "Die Rechtsverhältnisse bei verschiedenen Völkern" (Berl. 1872); "Geographische und ethnologische Bilder" (das. 1873); "Offener Brief an Herrn Professor E
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0526,
von Baurentebis Bausteine |
Öffnen |
, daß sie dem Grundstück des Nachbars keinen Schaden bringen, insbesondere auf Gebäude, Grenzmauern und Brunnen keinen nachteiligen Einfluß äußern". Vgl. Hesse, Über die Rechtsverhältnisse zwischen Grundstücksnachbarn (Eisenberg 1862, 2 Bde.); Leuthold
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0688,
von Beneficium jurisbis Benevent |
Öffnen |
.; Österreichisches bürgerliches Gesetzbuch, § 800 ff.
Beneficium juris (lat.), die von einem Gesetz, welches eine allgemeine Regel aufstellt, zu gunsten gewisser Klassen von Personen, Sachen oder Rechtsverhältnissen gestatteten oder verfügten
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0743,
Bergrecht (Ausbeute und Zubuße; Rechte des Grundeigentümers) |
Öffnen |
wie die Aktiengesellschaft notwendig eines Statuts. Der Gesellschaftsvertrag wird vielmehr da, wo ein Statut nicht errichtet ist, durch die Vorschriften des Gesetzes ersetzt, welches alle wesentlichen Teile des Rechtsverhältnisses bestimmt. Die Gewerkschaft äußert
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0820,
von Bestederbis Bestrichener Raum |
Öffnen |
) das Material zum Schiffbau geliefert wird oder nicht, liegt ein Dienstmietvertrag oder ein Kaufvertrag vor, und die Rechtsgrundsätze, welche bei diesen Verträgen jeweilig gelten, sind auch für die Rechtsverhältnisse zwischen B. und Annehmer maßgebend
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0954,
von Billingsbis Bill of rights |
Öffnen |
die unendliche Mannigfaltigkeit stets neu sich erzeugender Rechtsverhältnisse und die vielfache Gestaltung der Fälle, welche unter ein einfaches Gesetz zu subsumieren sind, häufig jene Schwierigkeit in der Beurteilung des Thatbestandes nach dem geltenden Gesetz
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0616,
Bulgaren |
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, die namentlich im Balkan hausen und ein fest organisierter, charakteristischer Bestandteil des Volkes sind. Auf dem Lande treibt der Bulgar Viehzucht, Ackerbau und Industrie, doch leidet die Bodenwirtschaft unter den verwickelten Rechtsverhältnissen
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0802,
von Carcano-Gewehrbis Cardamine |
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, betreffend die Rechtsverhältnisse der Studierenden und die Disziplin auf den Landesuniversitäten, kann gegen Studierende Karzerhaft bis zu zwei Wochen verhängt werden. Carceres, Schranken, gewölbte Zellen im Zirkus, wo die zum Wettrennen bestimmten Gespanne
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0904,
von Certifikatorbis Cervantes Saavedra |
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.), Certifikatsaussteller, Gewährsmann, Rückbürge; certifizieren (lat.), bescheinigen, beglaubigen.
Certioration (lat., "Vergewisserung"), die Belehrung über gewisse Rechtsverhältnisse, welche gesetzlich zuweilen bei gerichtlichen Handlungen denen erteilt werden
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0253,
von Consilia evangelicabis Constable |
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., der "Rat, abzugehen"), nach § 6 des preußischen Gesetzes vom 29. Mai 1879 über die Rechtsverhältnisse der Studierenden und die Disziplin auf den Landesuniversitäten s. v. w. Entfernung von der Universität. Diese Strafe verbietet ganz oder zeitweise nur den
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0612,
von Definitivbis Defizient |
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eine endgültige Erklärung oder Vertragsbestimmung; auch die endgültige Regelung eines Rechtsverhältnisses, im Gegensatz zu einem Provisorium, einer nur vorläufigen Ordnung der Dinge. In diesem Sinn stellt man auch dem provisorisch zu einem Amt Berufenen
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0848,
Deutschland (Geschichte bis zum 10. Jahrhundert) |
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an, und die christlichen Priester beeiferten sich, die einheimische Sprache der neuen Lehre dienstbar zu machen. Die politischen und Rechtsverhältnisse der alten Zeit wurden unter der merowingischen Herrschaft wenig verändert. In keiner Weise wurde
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0871,
Deutschland (Geschichte 1635-1648. Dreißigjähriger Krieg) |
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und Verbitterung, so rücksichtslos traten Selbstsucht und Eigennutz bei den deutschen Fürsten sowohl als bei den fremden Mächten auf, so sehr waren alle Rechtsverhältnisse und Interessen verwirrt (selbst mit Bayern hatte sich der Kaiser schließlich
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0004,
von Distributivgenossenschaftenbis Disziplinargewalt |
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Rechtsverhältnisses ein Verstoßen gegen Zucht und Ordnung, welches zwar unerlaubt, aber doch nicht kriminell strafbar ist. So wird z. B. der Schüler, welcher sich eines Diebstahls schuldig macht, wofern er mit Rücksicht auf sein Alter überhaupt strafbar
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0005,
Disziplinargewalt |
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5
Disziplinargewalt.
amten, die Versetzung derselben an eine andre Stelle oder in den Ruhestand. Für die Beamten des Deutschen Reichs ist die Sache durch das Reichsgesetz vom 31. März 1873, betreffend die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0577,
Elsaß-Lothringen (Verwaltung, Rechtspflege, Finanzen) |
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. Bezirksirrenanstalten sind in Stephansfeld-Hördt (für Elsaß) und Saargemünd (Lothringen).
Die Rechtsverhältnisse des katholischen Kultus sind hauptsächlich durch das französische Konkordat und die gleichzeitig verkündeten organischen Bestimmungen geregelt
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0668,
von Ensemblebis Entartung |
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Rechtsverhältnisse sehr verdient gemacht.
Ensomheden, Insel, s. Einsamkeit.
Ensoph, in der kabbalist. Philosophie mystischer Name für das göttliche Wesen.
Enstasis (griech.), Beweisform, bei welcher die Unrichtigkeit des Gegensatzes
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0722,
Erbfolge |
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Rechtsverhältnisse des Verstorbenen ein und zwar entweder allein oder zu einer bestimmten Quote, je nachdem er alleiniger Erbe oder bloß Miterbe ist. Infolgedessen erscheint das Vermögen des Erblassers und das des Erben als ein einziges, so
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0727,
Erbpacht |
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Rechtsverhältnisse und der Befreiung des Bodens von den auf ihm ruhenden kulturschädlichen Lasten wurde auch das Erbpacht- und Erbzinsverhältnis dadurch aufgehoben, daß die betreffende Gesetzgebung den Kanon und die sonstigen Leistungen des Erbpachters
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0447,
von Forstregalbis Forstschulen |
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Forstrechts und des Forstpolizeirechts nach den in Bayern geltenden Gesetzen (Münch. 1863, mit Ergänzungen bis 1870); Eding, Die Rechtsverhältnisse des Waldes (Berl. 1874).
Forstregal, nach der Auffassung des 17. und 18. Jahrh. "die öffentliche Macht
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0455,
von Forstzeichenbis Forsyth |
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und zahlreiche Vereine reiche Anregung geben. Die Forstgeschichte, d. h. die geschichtliche Darstellung der Rechtsverhältnisse des Waldes (namentlich des Waldeigentums), der Waldwirtschaft, der F. und Forstpolitik, wurde besonders bearbeitet
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0476,
von Fra Bartolommeobis Fracht |
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im Frachtvertrag vor, der Ladeschein; dieser im Eisenbahnverkehr Deutschlands nicht gebräuchliche, wohl aber im Stromschiffahrtsverkehr als "Stromkonnossement" vorkommende Schein entscheidet über die Rechtsverhältnisse zwischen dem Frachtführer und dem
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0477,
Fracht |
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dieser Urkunde, auf welcher die Ablieferung zu bescheinigen ist. Das Konnossement ist entscheidend für die Rechtsverhältnisse zwischen dem Verfrachter und dem Empfänger der Güter; insbesondere muß die Ablieferung der Güter an den Empfänger nach Inhalt
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0660,
von Freiwillige Anlehenbis Freiwillige Gerichtsbarkeit |
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rechtlichen Angelegenheiten, bei welchen zwischen den beteiligten Personen ein Streit nicht besteht. Diese Mitwirkung tritt zur Sicherung der Realisierung und des Beweises von Rechten und Rechtsverhältnissen ein und bildet so den Gegensatz zu derzeitigen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0662,
Freizügigkeit |
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ausdrücklich eingeräumt.
Was aber die Rechtsverhältnisse in den einzelnen deutschen Staaten betrifft, so war der Zuzug und die Niederlassung von nicht heimatsberechtigten Personen in den einzelnen Gemeinden erschwert durch verschiedenartige Bestimmungen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0685,
Friede (Friedensschlußformalitäten) |
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welchen die beteiligten Mächte den Streit ruhen lassen und Frieden schließen wollen, also die nötigen Bestimmungen vornehmlich über die künftigen Grenzen und die sonstigen Rechtsverhältnisse der betreffenden Staaten, daneben über Auswechselung
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0706,
Friedrich (Meißen-Thüringen) |
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706
Friedrich (Meißen-Thüringen).
Würde mit dem Prädikat "Königliche Hoheit" an. Nachdem er in den nun folgenden Friedensjahren mannigfache Verbesserungen in den wirtschaftlichen und Rechtsverhältnissen seines Landes durchgeführt, starb er 1
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0054,
von Geldkrisisbis Gelehrsamkeit |
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. von einer Handelsgesellschaft (s. d.). Die G. hat keine Firma, kein selbständiges Gesellschaftsvermögen, auch nicht den Charakter einer juristischen Person. Sie ist eine einfache Societät oder Gesellschaft (s. d.), und die Rechtsverhältnisse der Gesellschafter
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0056,
von Gelenaubis Gelenkentzündung |
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(Geleitsgeld, guidagium) entrichten, welche hier und da noch bis in die neuere Zeit forterhoben wurde. Einem andern Kreis von Rechtsverhältnissen gehörte das sogen. sichere G. (salvus conductus) an, obgleich es ein Ausfluß von jenem war. Man versteht
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0232,
Gesetz |
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Rechtswirksamkeit ist, die damit beabsichtigt war. Während aber manche Gesetze unabweisliche Befolgung verlangen, gestatten andre den Beteiligten, ihre Rechtsverhältnisse in einer abweichenden Weise zu ordnen, oder stellen überhaupt nur für den Fall Vorschriften
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0233,
von Gesetzbuchbis Gesetzesauslegung |
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von Rechtsverhältnissen normieren, z. B. Aufhebung von Zehnten, Leibeigenschaft, Lehen, Familienfideikommissen. Ohne Rückwirkung würden solche Gesetze meistens gar nicht zur Anwendung gelangen können, die Rückwirkung wird aber häufig durch Entschädigung
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0290,
Gewerbegesetzgebung (Gewerbefreiheit und -Unfreiheit) |
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Gewerbebetrieb der Auswanderungsunternehmer und Auswanderungsagenten, der Versicherungsunternehmer und der Eisenbahnunternehmer, die Befugnis zum Halten öffentlicher Fähren und die Rechtsverhältnisse der Schiffsmannschaften auf den Seeschiffen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0413,
von Glaubersalzbis Glaukom |
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der Wahrheit der Behauptung zugelassen werden.
Gläubiger (Creditor), derjenige, welcher an einen andern (Schuldner, debitor) aus einem persönlichen Rechtsverhältnis eine Forderung zu machen hat. Je nach der Grundlage des Rechtsverhältnisses spricht
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0418,
von Gleichmutbis Gleichung |
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418
Gleichmut - Gleichung.
seinen Mitmenschen als Einzelnen gegenübersteht. Hier ist selbst der Unterschied zwischen Inländern und Ausländern so gut wie verwischt, indem letztere rücksichtlich ihrer Rechtsgeschäfte und Rechtsverhältnisse
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0538,
Goten (Westgoten) |
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- und Rechtsverhältnisse der Westgoten betrifft, so wurde der König von alters her gewählt, und obwohl mehrmals die Krone vom Vater auf den Sohn überging, gelang es doch nie, wie schon bemerkt, das Erbkönigtum gesetzlich einzuführen. Die königliche
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0656,
von Gregor (Patriarch)bis Gregor von Heimburg |
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und machte ihn zum Präfekten der Kongregation der Propaganda. Nachdem G. noch unter Leo XII. das Konkordat mit der niederländischen Regierung zur Ordnung des Rechtsverhältnisses der katholischen Kirche abgeschlossen, übergab ihm Pius VIII
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0863,
Grundeigentum (geschichtliche Entwickelung; Statistisches) |
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. Agrarpolitik). Durch die Regelung des Grundbuchwesens ist zu dem den Rechtsverhältnissen bezüglich des Grundeigentums die gehörige rechtliche Sicherheit gegeben (s. Grundbücher).
In England war das Lehnswesen nie zu der Ausbildung gelangt
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0949,
von Güterschaffnerbis Gute Werke |
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, oder das Dotalsystem; kurz, es herrscht gerade auf diesem Gebiet der Gesetzgebung Deutschlands eine solche Zerrissenheit, daß die Regelung dieser so tief in das Privatleben einschneidenden Rechtsverhältnisse in einheitlicher Weise ein höchst
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