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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0574,
Schöffengericht |
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572
Schöffengericht
zelncn deutschen Staaten verschieden bemessen. Wäh-
rend in Württemberg, Baden, Hamburg, Bremen
und nach der 1867 für die neuen Landesteile er-
gangenen Preuh. Strafprozeßordnung, abgesehen
davon, daß der Richter den
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62% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0573,
von Schobergruppebis Schöffengericht |
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571
Schobergruppe - Schöffengericht
(ebd. 1844 u. ö.), "Mein erstes weißes Haar" (ebd.
1844 u. ö.), "Erzählungen aus der Kinderwelt. Ein
Familienbuch"(10Bde.; neue Aufl.,2 Bde., Lpz.1873),
"Mutter Anne und ihr Gretchen" (Stuttg. 1852
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25% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0591,
von Schoabis Schöffengerichte |
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591
Schoa - Schöffengerichte.
1810 an der Musik und machte seine Studien zuerst in Zürich, dann zu Wien unter Leitung des Kapellmeisters Kienlen. Nachdem er 1815 den Feldzug gegen die Franzosen mitgemacht hatte, erhielt er eine Anstellung
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0514,
von Amtshauptmannbis Amtsverbrechen |
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die Gerichtsbarkeit der Schöffengerichte unter dem Vorsitz des Amtsrichters und unter Mitwirkung des mit den Funktionen der Staatsanwaltschaft betrauten Amtsanwalts auf die Übertretungen und auf diejenigen Vergehen, welche nur mit Geldstrafe bis zu
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Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0802,
Gesetzeskunde |
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.
(Nach dem Meißner'schen Kommentar.)
Verstösse gegen die vorstehende Verordnung und den § 3673 des St. -G. -B. qualifiziren sich als Uebertretungen, und diese gelangen in erster Instanz vor dem Schöffengericht (Amtsgericht) zur Verhandlung
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0198,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Strafrecht) |
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. Reichsbehörden
Reichsoberhandelsgericht
Schöffengerichte
Schwurgericht
Staatsgerichtshof
Standgericht
Standrecht, s. Standgericht
Fremde.
Anklagejury
Banc
Barre
Bench, s. King's Bench
King's Bench
Queen's Bench
Barreau
Gesetzgebendes
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0166,
Gericht (Strafsachen) |
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. Auch können sie ein noch nicht rechtskräftiges Urteil unter Umständen für vorläufig vollstreckbar erklären.
II. Strafsachen.
Erste Instanz: 1) Amtsgerichte mit Schöffengerichten, welch letztere aus dem Amtsrichter als Vorsitzendem und zwei aus dem
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0847,
Gericht |
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) Für Strafsachen bestehen nach franz. Vorbild als Gerichte unterster Ordnung die bei den Amtsgerichten gebildeten Schöffengerichte (nur unter bestimmten Voraussetzungen fungiert innerhalb der schöffengerichtlichen Kompetenz der Amtsrichter allein
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0592,
von Schöfferbis Schokolade |
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die Aburteilung schwerer, nicht zur Kompetenz der Geschwornen gehöriger Straffälle Schöffengerichten, die aus drei Richtern und vier Schöffen zusammengesetzt waren. Vorzugsweise bei den Gegnern des Schwurgerichts fanden die S. vielfach Anklang
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0097,
von Verbrechenbis Verbrüderungs-Entsagungsrevers |
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die Schöffengerichte; auch ist es den Strafkammern der Landgerichte nachgelassen, eine Reihe leichterer Vergehen auf Antrag der Staatsanwaltschaft an die Schöffengerichte zu verweisen, wenn in dem einzelnen Fall voraussichtlich keine höhere Strafe als die angegebenen
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0764,
von Schwurhandbis Schwyz |
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in Strafsachen in der Praxis sich bewährt
habe? Die dritte Abteilung und das Plenum des
Iuristentags entschieden sich nach sorgfältiger Prü-
fung, zu sagen: "Die Schöffengerichte haben sich im
allgemeinen in der Praris bewährt." Dagegen
fanden
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0763,
Schwurgericht |
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von Richtern und Laien zu einem Kollegium
bestehende Schöffengericht (s. d.) hauptfächlich für
minder schwere Straffälle ausgegebildet. Damit ist
auch für diejenigen, die für die Beteiligung der Laien
an der Strafrcchtspflege stimmen, die Frage ent
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0401,
von Strafkammerbis Strafprozeß |
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) für die Vergehen, welche nicht zur Zuständigkeit der Schöffengerichte (s. d.) gehören, für die in §. 73 des Gerichtsverfassungsgesetzes aufgeführten Verbrechen, für Zuwiderhandlungen gegen die in §. 74 des Gerichtsverfassungsgesetzes bezeichneten Gesetze; 2
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0130,
von Urkundenlehrebis Urkundenprozeß |
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bis zu 600 M. (Strafkammer). 4) Wissentliches Feilhalten oder Veräußern der unter 3 bezeichneten Gegenstände. Strafe nach §. 364 und der citierten Novelle: Geldstrafe bis zu 150 M. (Schöffengericht). 5) Unbefugte Anfertigung oder Verabfolgung
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0512,
von Amt Christibis Amtsbezirk |
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oder Pachter eines Kammerguts über und von diesem mißbräuchlich auf jeden größern Landwirtschaftsvorsteher.
Amtsanwalt, der Vertreter der Staatsanwaltschaft bei den Amts- und Schöffengerichten. In dem Verfahren, durch welches die öffentliche Klage
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0277,
von Verlängerungszettelbis Verlobung |
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oder Geldstrafe bis 900 M.; zuständig Stafkammer, die ans Schöffengericht verweisen kann). b. üble Nachrede, wenn die Thatsachen nicht erweislich wahr sind. Gleichgültig ist der Grund hiervon, so daß Bestrafung selbst dann erfolgen muß, wenn
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0840,
Deutschland (Rechtsgebiete; Finanzwesen) |
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werden von den Schwurgerichten, Übertretungen und leichte Vergehen von den Schöffengerichten abgeurteilt; alle sonstigen Verbrechen und Vergehen gehören vor die Strafkammern der Landgerichte. Berufung ist nur gegen Urteile der Schöffengerichte zulässig
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0848,
von Gerichtliche Analysebis Gerichtliche Medizin |
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846
Gerichtliche Analyse – Gerichtliche Medizin
Schöffengerichten sind der beamtete Richter und die Laien gemeinschaftlich zur Urteilsfindung berufen; bei den Schwurgerichten ist die richterliche Thätigkeit zwischen dem Gericht und den
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Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0803,
Gesetzeskunde |
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der Schöffengerichte vermag der Angeklagte durch das Rechtsmittel der Berufung anzufechten. Dieselbe muss bei dem Gerichte erster Instanz (Amtsgericht) binnen einer Woche nach Verkündigung des Urtheils zu Protokoll des Gerichtsschreibers oder schriftlich
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Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0804,
Gesetzeskunde |
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, verhängen.
Es kann auch der Fall vorkommen, dass eine Uebertretung der Kaiserl. Verordnung vom 27. Januar 1890 in erster Instanz nicht vor dem Schöffengericht, sondern gleich vor dem Landgericht zur Verhandlung gelangt. Diese Möglichkeit ist gegeben
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0801,
Berufung (in Strafsachen) |
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, die B. auch gegenüber den Urteilen der Schöffengerichte auszuschließen und ebenso denjenigen Urteilen gegenüber, welche der Amtsrichter mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft ohne Zuziehung von Schöffen bei bloßen Übertretungen erlassen kann, wenn
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0810,
Beschwerde (in Strafsachen) |
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angebrachtes Ablehnungsgesuch für unbegründet erklärt wird. Hier ist die Anfechtung mit derjenigen des Urteils zu verbinden. So ist ferner die B. gegen Streichung eines unfähigen Schöffen, gegen Verweisung von Strafsachen an die Schöffengerichte, gegen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0167,
von Gerichtliche Analysebis Gerichtliche Medizin |
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, der Thatfrage sowohl als der Rechtsfrage, in zweiter Instanz veranlaßt wird, ist nur gegen Urteile der Schöffengerichte statuiert. Dieselbe geht an die Strafkammer des Landgerichts. Für die Einführung einer Berufung gegen Urteile der Strafkammern
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0454,
von Landgrafbis Landgut |
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Vorsitzenden. - Die Strafkammern entscheiden in erster Instanz über leichtere Verbrechen und über die Vergehen, insoweit sie nicht den Schöffengerichten (s. d.) überwiesen sind. Die schweren Verbrechen gehören vor die Schwurgerichte (s. d.), welche bei
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0780,
Schwurgericht (in Deutschland) |
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der Schwurgerichte durch sogen. Schöffengerichte, und der erste Entwurf zur deutschen Strafprozeßordnung war auf das Schöffengericht basiert. Auch die Stimmen unter den Theoretikern waren geteilt. Eine Anzahl hervorragender Männer (Schwarze, Zachariä, Meyer
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0864,
Berufung (juristisch) |
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wollte ursprünglich die B. sowohl für schöffengerichtliche als auch für landgerichtliche Strafsachen einführen. Zwischen diesen beiden folgerichtigen Wegen einigte man sich in zweiter Lesung auf den Mittelweg, daß man die B. nur in schöffengerichtlichen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0865,
Berufung (dogmatisch) |
Öffnen |
und Unmittelbarkeit und der freien Beweiswürdigung ebenfalls gelten, sondern auch im Strafprozeß für die der Zahl nach weit überwiegenden minder schweren Fälle, die vor dem Schöffengericht verhandelt werden, die B. zugelassen werde, so könne man
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0877,
von Beschwerdebuchbis Beschwören |
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), 270, 388 (s. Unzuständigkeitserklärung), 279 (s. Schwurgericht) und im Gerichtsverfassungsgesetz §§. 41, 52, 53, 75 (s. Schöffengericht), 94 (s. Schwurgericht) behandelten Fällen. Die B. steht nicht bloß den Prozeßbeteiligten (Angeklagten
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0396,
von Stradivaribis Strafbefehl |
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der Strafvollstreckung; vgl. auch Verurteilung, bedingte.
Strafbefehl, in der Deutschen Strafprozeßordnung eine amtsrichterliche Verfügung, durch welche in den zur Zuständigkeit der Schöffengerichte gehörigen Übertretungen und nur
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0403,
von Strafprozeßstatistikbis Strafrecht |
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der Strafgerichtsverfassung ein gleichmäßigeres Rechtsmittelsystem hat, leidet die Deutsche Strafprozeßordnung vermöge der doppelten Gestalt der Laienbeteiligung (s. Schwurgericht und Schöffengericht) an einem verschieden ausgebildeten Rechtsmittelsystem: gegen
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0472,
von Geonomabis Gerichtsassessor |
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der Vergehen, welche gesetzlich oder infolge landes-
gerichtlich er Überweisung in: Einzelfalle von den
Schöffengerichten abzuurteilen sind, erweitert wer-
den. Es handelte sich um Vergehen mit einfachen
Thatbeständen, z. B. unerlaubte öffentliche
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0513,
von Amtseidbis Amtsgerichte |
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aufgegeben, und die Schöffengerichte (s. d.), bestehend aus dem Amtsrichter als Vorsitzendem und zwei aus dem Volk gewählten Schöffen, treten in Funktion. Vor die A. gehören
1) auf dem Gebiet der bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten diejenigen minder
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0% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0839,
Deutschland (Reichsbürgerrecht; Rechtspflege) |
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insbesondere in den Schöffengerichten, welche zu den Schwurgerichten hinzukamen, sowie in dem Institut der Handelsrichter und der Schiedsmänner. Die richterliche Thätigkeit soll sich möglichst auf das Gebiet der eigentlichen Rechtsprechung konzentrieren
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0164,
Gericht (Gerichtsbarkeit) |
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Strafprozeßordnung aber bezweckt nicht nur eine wirksame Verfolgung verbrecherischer Handlungen, sondern auch den Schutz unschuldig Verfolgter. Bei den Schöffengerichten und in dem Institut der Geschwornen finden wir jene Berücksichtigung des Laienelements
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0165,
Gericht (deutsche Gerichtsverfassung: bürgerliche Rechtsstreitigkeiten) |
Öffnen |
, Oberlandesgerichte und das Reichsgericht. Im Zusammenhang mit ihnen stehen die Schöffengerichte, Schwurgerichte und die Kammern für Handelssachen. Vor dieselben gehören alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen, für welche nicht entweder
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0938,
von Kollegiantenbis Kollektivum |
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, Schwurgerichte, Schöffengerichte, Reichsgericht) eingerichtet sind im Gegensatz zu den Einzelrichtern (Amtsgericht). Für die Verwaltung dagegen empfiehlt sich der Einheitlichkeit der Exekutive wegen das sogen. büreaukratische System, wenn auch
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0199,
von Staatsärarbis Staatsarzneikunde |
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Oberlandesgerichten, den Landgerichten und den Schwurgerichten durch einen oder mehrere Staatsanwalte und bei den Amts- und Schöffengerichten durch einen oder mehrere Amtsanwalte ausgeübt. Zum Oberreichsanwalt, zu Reichsanwalten und Staatsanwalten können nur
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0131,
von Berufskrankheitenbis Berufung |
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, Einfluß der Beschäftigung auf die Lebensdauer des Menschen (Verl. !878).
Berufung ist nach der deutschen Strafprozeßordnung nur gegen die Strafurteile der Schöffengerichte und gegen diejenigen Urteile des Amtsrichters gegeben, welche
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0560,
von Amtsanmaßungbis Amtsbezirk |
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bis 6 Monate oder Geldstrafe bis 500 Fl.) der Österr. Entwurf von 1889.
Amtsanwalt. Nach dem Deutschen Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Jan. 1877 wird das Amt der Staatsanwaltschaft bei den Amtsgerichten und den Schöffengerichten
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0101,
von Aufsetzbürstebis Aufsichtsrat |
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Bestimmungen vor dem Schöffengericht, wenn Schaden entstanden ist, vor der Strafkammer des Landgerichts und vor dem Civilrichter zu verantworten. Nach dem Entwurf eines Deutschen Bürgerl. Gesetzb. §. 710 soll derjenige, welcher kraft des Gesetzes über
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0863,
Berufung (juristisch) |
Öffnen |
1883).
II. Im Strafprozeß. Die Deutsche Strafprozeßordnung gestattet dieses Rechtsmittel (§§. 354 fg.) nur gegen Urteile der Schöffengerichte oder Urteile der Amtsrichter ohne Zuziehung der Schöffen (8-211, Abs. 2). Die Österr. Strafprozeßordnung vom
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0939,
Beweis (logisch) |
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durch das Rechtsmittel der Revision (s. d.), bez. der österr. Nichtigkeitsbeschwerde (Österr. Strafprozeßordn. §. 281, Nr. 4). In den Verhandlungen vor den Schöffengerichten und vor den Landgerichten in der Berufungsinstanz in Übertretungs- und Privatklagesachen
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0979,
Gewerbegerichte |
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der bevorstehenden Reform der Civilprozeßordnung auch auf die Errichtung landwirtschaftlicher Schöffengerichte Bedacht zu nehmen.
Unter den bestehenden Gewerbegerichten ist seit 11. Juni 1893 eine Vereinigung erzielt worden, in der Absicht, die Erfahrungen
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0479,
von Protokollarischbis Protuberanzen |
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Schriftstücke bezeichnen, die Anträge, die Entscheidungen und die Urteilsformel enthalten, bei der Verhandlung vor Schöffengerichten außerdem das wesentliche Ergebnis der Vernehmungen. Wegen des Beweises der für die Hauptverhandlung vorgeschriebenen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0265,
von Verfolgungswahnbis Vergerio |
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Handlung. Nach dem Gerichtsverfassungsgesetze §§. 27,
73, 1 sind teils die Schöffengerichte, teils die Strafkammern der Landgerichte zur Aburteilung zuständig.
(S. Verbrechen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0109,
von Untersuchungsmaximebis Unterwalden |
Öffnen |
seiner Verteidigung erforderlich erscheine. In den vor das Schöffengericht gehörigen Sachen ist die Voruntersuchung an sich unzulässig. Nach §. 91 der Österr. Strafprozeßordnung ist die Voruntersuchung notwendig in Schwurgerichtssachen
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0065,
von Absterbenbis Abstimmung |
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) die
Mehrheit von zwei Dritteilen der Stimmen erfordert. Die Reihenfolge bei der A. richtet sich nach dem Dienstalter,
bei den Schöffengerichten und in den Kammern für Handelssachen nach dem Lebensalter: der jüngste stimmt
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0812,
von Erodierenbis Eröffnung des Hauptverfahrens |
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sie wenigstens in den schwereren Anklagefällen einen Richterspruch voraus, wenn die Hauptverhandlung gegen den Angeschuldigten überhaupt stattfinden soll. Nur bei Übertretungen und geringfügigen Vergehen kann in dem Verfahren vor den Schöffengerichten
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0397,
von Flüchtige Ölebis Flüe |
Öffnen |
397
Flüchtige Öle - Flüe.
werden (§ 332); doch gilt diese letztere Bestimmung für diejenigen Strafsachen nicht, welche zu der Zuständigkeit der Schöffengerichte gehören. Einem flüchtigen Beschuldigten kann das Gericht sicheres Geleit (s. d
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0168,
von Gerichtliche Tierarzneikundebis Gerichtsferien |
Öffnen |
Vorsitzenden desselben. Bei den Kammern für Handelssachen werden die G. Handelsrichter genannt. Bei den Schöffengerichten (s. d.) fungieren zwei aus dem Volk erwählte Schöffen als G., während dem Amtsrichter der Vorsitz gebührt. In den mündlichen Verhandlungen
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0217,
von Hauptmängelbis Haupt- und Staatsaktionen |
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.
Hauptrogenstein (Hauptoolith), s. Juraformation.
Hauptschlüssel, eigentümlich geformter Schlüssel, mit welchem man jedes einfache Schloß von entsprechender Größe öffnen kann.
Hauptschöffen, s. Schöffengericht.
Hauptschuldverschreibung, namentlich
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0218,
von Hauptverbandplatzbis Hauptverhandlung |
Öffnen |
und Übertretungen werden von den Schöffengerichten (s. d.) abgeurteilt, insofern die Übertretungen nicht ausnahmsweise von dem Amtsrichter allein erledigt werden können (s. Amtsgerichte). Wesentlich ist für jede H. die Öffentlichkeit der Verhandlung
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0536,
von Hilfsrichterbis Hill |
Öffnen |
) zu treten. Die Wahl ist auf Männer zu richten, welche am Sitz des Amtsgerichts oder in dessen nächster Umgebung wohnen (s. Schöffengerichte). Vgl. Deutsches Gerichtsverfassungsgesetz, § 42, 48, 194.
Hilfsschreiben (Requisition
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0250,
von Johnbis John |
Öffnen |
, Beurteilung des Entwurfs eines Strafgesetzbuchs für den Norddeutschen Bund" (Götting. 1870); "Über Geschwornengerichte und Schöffengerichte" (Berl. 1872). Außer zahlreichen Abhandlungen in Fachzeitschriften lieferte er noch in v. Holtzendorffs
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0041,
von Konsulargerichtsbarkeitbis Konsulieren |
Öffnen |
die Schöffengerichte gehören, und in allen Sachen, für welche im Inland das Landgericht zuständig sein würde. Schwurgerichtssachen dürfen vor den Konsulargerichten nicht verhandelt werden. Dieselben sind durch den K. nur zu instruieren und sodann an
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 1044,
Korrespondenzblatt zum zehnten Band |
Öffnen |
entscheiden; auch sollen sie nach Reichenspergers Vorschlag für die Schöffengerichte die Berufungsinstanz bilden. Die übrigen Differenzpunkte sind von untergeordneter Bedeutung.
Druck vom Bibliographischen Institut in Leipzig. Holzfreies Papier.
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0629,
von Rechtsbeistandbis Rechtshilfe |
Öffnen |
Wertklassen. Als Verteidiger erhält der R. für die Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht 12, vor der Strafkammer 20 und vor dem Schwurgericht oder Reichsgericht 40 Mk.; im Vorverfahren sind die entsprechenden Sätze 6, 10 und 20 Mk. Dazu kommen dann noch
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0630,
von Rechtskonsulentbis Rechtssache |
Öffnen |
erlassenen Endurteile unter bestimmten Voraussetzungen das R. der Revision (s. d.) statuiert, während nach der deutschen Strafprozeßordnung, abgesehen von der Beschwerde, bloß gegen Urteile der Schöffengerichte das R. der Berufung, gegen Urteile
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0364,
von Sayousbis Scaliger |
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, eine Art hoher Holzsohlen, mit denen die den Tanz begleitenden Flötenspieler den Takt traten.
Scabies (lat.), Krätze.
Scabini (lat.), Schöffen (s. Schöffengerichte).
Scabiosa L. (Skabiose, Grinde, Knopfkraut), Gattung aus der Familie
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0607,
von Schöpfungbis Schöppenstädt |
Öffnen |
Deutschland und in der Schweiz, der halben Weinflasche entsprechend; 1868-84 = 0,5 Lit.
Schöppen (Schöffen), s. Schöffengerichte.
Schöppenstädt (Scheppenstedt), alte Stadt im braunschweig. Kreis Wolfenbüttel, an der Altenau und der Linie Jerxheim
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 1000,
von Sitternbis Sivatheriden |
Öffnen |
. für die Schöffengerichte in dem deutschen Gerichtsverfassungsgesetz verordnet ist, deren Sitzungstage für das ganze Jahr im voraus festzustellen sind. Bei Volksvertretungen versteht man unter S. nicht nur die einzelne Zusammenkunft (séance), sondern auch
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0361,
von Strafprozeßbis Strafrecht |
Öffnen |
ist die Berufung nur gegen Erkenntnisse der Schöffengerichte zulässig. Sie geht an die Strafkammer des Landgerichts. Urteile der Strafkammern der Landgerichte und der Schwurgerichte sind nur durch das Rechtsmittel der Revision (s. d.) anfechtbar
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0838,
von Trierebis Triest |
Öffnen |
, und ihre Eigenschaft als erzbischöfliche Stadt ward noch 1364 von Karl IV. und 1580 vom Reichskammergericht bestätigt. An ihrer Spitze stand ein Schöffengericht, das 1443 vom Erzbischof Jakob I. durch Einsetzung zweier Bürgermeister ergänzt wurde. Erzbischof
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0044,
von Valréasbis Vambéry |
Öffnen |
einem siegreichen Aufstand gegen die Bischöfe und Großvasallen (1035) vom Kaiser Konrad II. durch das Lehnsgesetz von 1037, welches ihnen Erblichkeit ihrer Benefizien, Schöffengericht aus ihresgleichen und Berufung an den Kaiser gewährte, die Sicherung ihrer
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0974,
von Zuchtbis Zucker |
Öffnen |
Strafprozeßordnung verweist diese Vergehen vor die Strafkammern der Landgerichte, leichtere Vergehen vor die Schöffengerichte (s. Verbrechen).
Zuchtrennen, s. Produce-Stakes.
Zuchtstammbuch, s. Herdbuch.
Zuchtwahl, geschlechtliche, s. Darwinismus
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1003,
von Zuschlägebis Zuständigkeit |
Öffnen |
und leichte Vergehen vor die Schöffengerichte, schwere Verbrechen vor die Schwurgerichte, Handelssachen vor die Kammern für Handelssachen gehören. Dazu kommt die räumliche Abgrenzung der Amtsbezirke und das Verhältnis der über- und Unterordnung
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1008,
Zwangsvollstreckung (in Strafsachen und in Verwaltungssachen) |
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Abschrift der Urteilsformel. Die Amtsanwalte sind bei der Strafvollstreckung nicht beteiligt. Die Landesjustizverwaltung hat die Befugnis, in den zur Zuständigkeit der Schöffengerichte gehörigen Sachen die Strafvollstreckung den Amtsgerichten zu
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0561,
von Amtsdeliktebis Amtsgerichte |
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(Strafprozeßordn. §§. 183, 184). Der Amtsrichter ist Vorsitzender des Schöffengerichts (s. d.) und erläßt an Stelle desselben die außerhalb der Hauptverhandlung erforderlichen Entscheidungen (Gerichtsverfassungsgesetz §§.26,30; Strafprozeß-^[folgende Seite]
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0562,
von Amtsgerichtspräsidentbis Amtspflicht |
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ohne Zuziehung von Schöffen verhandeln und erkennen (Strafprozeßordn. §. 211; Einführungsgesetz §. 3). Die A. sind ferner zuständig für den Erlaß von Strafbefehlen (s. d.) und in schöffengerichtlichen Sachen für die Strafvollstreckung, sofern ihnen dieselbe
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0390,
von Baptisteriumbis Bar. |
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» (Hannov. 1859), «Die Redefreiheit der Mitglieder gesetzgebender Versammlungen» (Lpz. 1868), «Geschichte und Reform der deutschen Civiljustiz» (ebd. 1871), «Zur Frage der Geschworenen- und Schöffengerichte» (Berl. 1873), «Das Deutsche Reichsgericht» (ebd
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0879,
von Besemschonbis Besetzung (des Gerichts) |
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einer Kammer oder eines Senats verhindert, so führt das dem Dienstalter und bei gleichem Dienstalter das der Geburt nach älteste Mitglied der Kammer oder des Senats den Vorsitz (§§. 62 fg., 121, 133). Wegen der B. der Handelsgerichte, Schöffengerichte
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0902,
von Delegantbis Delegation |
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über gewisse zur Zuständigkeit der
Strafkammern (s. d.) gehörige Vergehen an ein
Schöffengericht (s.d., §. 75 des Gerichtsverfassungs-
gesetzes). Die Deutsche Civilprozeßordnung kennt
eine solche D. hauptsächlich in der Art, daß in ge-
wissen
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0156,
Deutschland und Deutsches Reich (Heerwesen. Wappen. Flaggen) |
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(s. d.) und in erstinstanzlichen Strafsachen (s. Schwurgericht und Schöffengericht) für die Heranziehung des Laienelements Sorge getragen. Die Meinungen darüber, ob in letzterer Beziehung nicht eine gleichmäßigere Einrichtung, verbunden
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0818,
von Einsiedlerpunktebis Einsteckschloß |
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. Er hat zur Folge, daß zur Hauptverhand-
lung vor dem Schöffengericht geschritten wird, sofern
nicht bis zu deren Beginn, sei es die Klage von der
Staatsanwaltschaft, sei es der E. zurückgenommen
wird. Bei Versäumnis der Hauptverhandlung wird
der E
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0279,
von Ergänzungssteuerbis Ergotin |
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277
Ergänzungssteuer - Ergotin
(s. d.) und Hilfsrichter (s. d.) im Sinne der Reichsjustizgesetze (§§. 301, 30ii). (S. auch Schöffengericht und Schwurgericht.)
Ergänzungssteuer, eine Steuer, welche zur Ergänzung eines einzelnen Steuerzweigs
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0310,
von Erntemaschinenbis Eros |
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vor dem Schöffengericht kann in
gewissen Fällen ohne schriftliche Anklage und ohne
Aröffnungsbeschluß zur.Hauptverhandlung geschrit-
ten werden (§ß. 211, 451, 456 der Strafprozeßord-
nung). Die Anklageschrift wird dem Angeschuldig-
ten
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0882,
von Hauptwachebis Hauréau |
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und Angeklagter darüber einverstanden sind. Alle
herbeigeschafften Beweise müssen erhoben werden,
es sei denn, daß Staatsanwalt und Angeklagter
auf die Erhebung verzichten; in der H. vor dem
Schöffengericht und in der Berufungsinstanz
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0180,
von Hilfsschreibenbis Hilgenfeld |
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,
Abs. 2 der Strafprozeßordnung), oder endlich für
den Dienst als Ergänzungsschöffen (s. d., §. 194).
(S. auch Schöffengericht.)
Hilfsschreiben (Requisitorial, I^itkras re-
liuiLitoi'iI.ie", 1<6^ui8itioii68), Schreiben einer obrig-
keitlichen
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0241,
von Polizeistundebis Polka |
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239
Polizeistunde - Polka
hat zur Folge, daß die Strafverfügung außer Kraft gesetzt wird und ohne förmliche Anklage und Eröffnungsbeschluß das schöffengerichtliche Hauptverfahren eintritt. Bis zur Hauptverhandlung (s. d.) kann der Antrag
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0449,
von Privatdocentbis Privatklage |
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das Gericht über die Eröffnung des Haupt-
verfahrcns (s. d.) vor dem Schöffengericht, welches
! sich sodann nach denselben Bestimmungen, wie das
! Verfahren anf öffentliche Klage, mit der Maßgabe
^ richtet, daß an Stelle des Staatsanwalts der Privat
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0151,
Sachsen, Königreich (Geschichte) |
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- und Verachtungsparagraphen" ward publiziert. An die Stelle rechtsgelehrter traten wirkliche Geschworene, daneben wurden für minder schwere Gesetzesübertretungen Schöffengerichte eingeführt. Im Herbst 1869 trat der erste Landtag nach dem neuen Wahlgesetz
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0575,
von Schöfferbis Schokolade |
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Schöffer - Schokolade
Die Frage des S. (Erlangen 1873); gegen das S.:
Mittermaier, Das Volksgericht in Gestalt der
Schwur- und Schöffengerichte (Berl. 1866); Glaser,
Zur Iuryfrage (Wien 1864); John, über Geschwo-
renengerichte und S
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0760,
Schwurgericht |
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der
Schöffen (s. Schöffengericht) zugleich als Urliste sür
die Auswahl der Geschworenen dient, wird letztere
in Österreich durch eine aus dem Gemeindevorsteher
und zwei von ihm aus der Gemeindevertretung ge-
wäblten Mitgliedern bestehende Kommission ent
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0212,
von Staatsanleihenbis Staatsanwaltschaft |
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deutschen Amts- und Schöffengerichten durch Amtsanwälte (s. d.), bei den österr. Bezirksgerichten durch Beamte der S., der polit. und Polizeibehörden oder besonders ernannte "staatsanwaltschaftliche Funktionäre". Die dem ersten Beamten der S. (bei den
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0405,
von Strafsektionenbis Strafverfügung |
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, Hauptverhandlung (s. d.) vor dem Schöffengericht (s. d.) statt. Bis zum Beginn derselben kann der Antrag auf gerichtliche Entscheidung zurückgenommen werden; das Gericht ist an den Ausspruch der Polizeibehörde nicht gebunden, kann insbesondere auf eine andere
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0114,
von Unzelmann (Karl Wilh. Ferd.)bis Unzucht |
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, Abbildungen und Darstellungen (Deutsches Strafgesetzb. §. 184. Strafe: Geld bis 300 M. oder Gefängnis bis 6 Monate; Strafkammer, eventuell Schöffengericht. Österr. Strafgesetz § 516). Die Grenze zwischen Strafbarkeit unzüchtiger Schriften und Abbildungen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0581,
von Wehrpflichtbis Wehrsteuer |
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die Militärbehörde auswandern, mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder mit Haft bestraft (zuständig: Schöffengericht). Gegen diese abwesenden W. lassen §§. 470 fg. der Deutschen Strafprozeßordnung ausnahmsweise ein Ungehorsamsverfahren bei demjenigen Gerichte zu
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0475,
von Gesandtschaftsrechtbis Geschäftsgeheimnis |
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Schöffengericht ein. Es kann dem
Verletzten unter Umstünden lieber sein, daß der Verrat
ungestraft bleibt, als daß seine G. gelegentlich des
Strafverfahrens offen gelegt werden. Die öffentliche
Klage (des Staatsanwalts) wird nur erhoben, wenn
dies
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0963,
von Strafschärfungsgründebis Straßenbahnen |
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Strafschärfungsgründe - Straßenbahnen
sachen. Auch abgesehen vom Betretungsfalle sollte
vor den Schöffengerichten bei allen Delikten sofort
verhandelt werden dürfen, wenn der Beschuldigte
sich stellt, vorgeführt wird oder nur
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0846,
von Tiers-argentbis Tierschutz |
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Reichsstrafgesetzbuches, wonach durch Strafbefehl oder Schöffengericht mit Geld bis zu 150 M. oder mit Haft zu bestrafen ist, wer öffentlich oder in Ärgernis erregender Weise Tiere boshaft quält oder grob behandelt. Außerdem befassen sich noch viele
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0106,
von Untersatzbis Unterschweflige Säure |
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; handelt es sich um eine anvertraute Sache, mit Gefängnis bis zu 5 Jahren (zuständig: Strafkammer, in geringern Fällen Schöffengericht und Strafbefehl). Im Falle mildernder Umstände kann auf Geldstrafe bis 900 M. erkannt werden. Auch der Versuch
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0131,
von Urkundenvernichtungbis Urnen |
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- oder Geschworenendienst berufen werden können. Näheres s. Schöffengericht und Schwurgericht.
Urmaß, Urmaßstab, s. Normalmaß und Maßstab.
Urmenschen, Diluvialmenschen, Menschen aus vorgeschichtlicher Zeit, kennt man bisher aus verschiedenen Stufen des
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