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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0061,
Eltern |
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59
Eltern
Gewalt, nicht eine Gewalt der Mutter; die Mutter
tritt durchaus zurück. Soweit und solange die Frau
selbst einer Vormundschaft, sei es des Mannes, sei
es eines Verwandten (nach dem Tode des Ehe-
mannes) unterliegt, treten auch
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2% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0060,
von Elsterbergbis Eltern |
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die Förderung von Ocker aufgehört.
Elterliche Gewalt, s. Eltern.
Eltern (jurist.). Das Verhältnis zwischen den
E. und Kindern ist überall mit Rechtswirkungen
ausgestattet; jedoch sind die das Verhältnis be-
herrschenden Rechtsgrundsätze bei den
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2% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0893,
von Hausindustrieschulenbis Hauskommunion |
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in den §§. 12, 83 eine
gesetzliche Vormundschaft des Vaters nach dem
Erlöschen der väterlichen Gewalt sowie über zu be-
vormundende Volljährige. Der Deutsche Entwurf
bat davon abgesehen (Motive IV, 1010). Da der
bezeichnete Entwurf die elterliche
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0361,
von Alignybis Alimosch |
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verlangen kann. Auch diese Verpflichtung ist bloß eine subsidiäre; sie ist unabhängig von der väterlichen Gewalt; sie besteht für eheliche Kinder gegen beide Eltern, für uneheliche gegen die Mutter und deren Eltern. Unabhängig von dieser
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0182,
von Vastbis Väterliche Gewalt |
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Ehefrauen und Kinder, der Enkel des Inhabers der V. G., zustehen. Das Deutsche Bürgerl. Gesetzbuch kennt statt dessen eine elterliche Gewalt des Vaters (§§. 1627 fg.), wie eine solche der Mutter (§§. 1684 fg.). (S. Eltern.) Die V. G. wird nicht allein
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0059,
von Vatermordbis Vatikan |
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eine elterliche Gewalt, unter welcher das minderjährige Kind steht. Sie steht dem Vater und nach dessen Tode der Mutter zu und begründet für den Inhaber die Pflicht und das Recht, sowohl für die Person als für das Vermögen des Kindes zu sorgen, außerdem aber auch
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0261,
von Verein zur Förderung des Deutschtums in den Ostmarkenbis Vererblichkeit |
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andere Personen als die durch Gesetz oder letztwillige Verfügung berufenen Allodialerben sind, nicht auf diese über. Die meisten Familienrechtsverhältnisse erlöschen mit dem Tode. So endigen z. B. die väterliche oder elterliche Gewalt, die Eigenschaft
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0401,
von Volkszeitungbis Vollkommenheit |
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) und die Unterhaltspflicht (s. d.) der Eltern (§. 1602), andererseits begründet sie die Ehemündigkeit (s. Ehe) des Mannes (§. 1303). Wo die väterliche Gewalt, wie nach preuß. Recht, auch über das volljährige Hauskind weiter besteht, erlangt dieses volle
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1% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0152,
von Blutsverwandtschaftbis Boden |
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(in Humboldt«, Bd. 8, 1889).
Blutsverwandtschaft, die Verwandtschaft, welche auf der Abstammung von gemeinsamen Eltern oder Großeltern (in weiterm Sinn von denselben Urgroßeltern) beruht. Man schreibt derselben ziemlich allgemein eine erhebliche
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0652,
von Beisabis Beispiel |
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zufallenden Vermögen, als Ausfluß der (elterlichen) Gewalt (s. Eltern) vor. Ein solcher elterlicher B. findet sich insbesondere in einigen Teilen von Schleswig-Holstein. Die Sonderung erfolgt im Falle der Wiederheirat oder auf Verlangen der Kinder
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0939,
Römisches Reich (Privataltertümer) |
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war, als Regel bis zu Ende der Republik erhielt und erst unter den Kaisern nach und nach aufhörte. Im Innern war die Familie hinsichtlich der strengen Unterordnung unter eine höhere Gewalt das treue Abbild des Staats. Diese Gewalt (die patria potestas) lag
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Kochschule →
13. Juni 1903 - 22. Okt. 1905 →
1. August 1903:
Seite 0037,
von Gesundheitspflegebis Lauchgemüse |
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Jahren ging nie seiner Mutter von der Schürze, selbst bei seinem Vater blieb er nicht. Die Mutter konnte keinen Gang machen, ohne den Jungen mitzunehmen, sonst gab's Geschrei. Es ist begreiflich, wenn Eltern - besonders in der Großstadt - besorgt sind
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1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0397,
von Strafbescheidbis Strafford |
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der elterlichen oder vormundschaftlichen Gewalt unwürdig machte, Entziehung dieser. Die S. ist die beste, welche am geeignetsten ist, sich den verschiedenen Strafzwecken (Drohung, Abschreckung, Besserung, Schutz) je nach Bedürfnis anzupassen
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0069,
von Emancipierenbis Emanuel I. |
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in Ansehung des Sohnes, der erst nach er-
reichtem 20. Lebensjahr entlassen werden kann, ist
die gleiche wie die einer Volljährigkeitserklärung.
Der Deutsche Entwurf (§. 1557) läßt die elterliche
Gewalt durch Volljährigkeit und Volljährigkeits
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0865,
von Germanienbis Germanisches Altertum |
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durch die Familie. Der Knabe wurde in bestimmtem Alter (etwa im 12. Jahre) aus der Gewalt der Familie entlassen und dem Staat unterstellt. Die Gewalt des Hauses und die Gewalt des Staates wurden als Gegensätze gefühlt, die sich gegenseitig ausschlossen
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1% |
Kuenstler →
Hauptstück →
Lexikon:
Seite 0427,
von Pleysierbis Pohle |
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seiner Eltern der Malerei, die er völlig als Autodidakt durch zahlreiche Fahrten auf dem Atlantischen und dem Mittelländischen Meer erlernte; z. B. begleitete er 1847 auf einer solchen Reise den Prinzen Heinrich der Niederlande. Seine in Klarheit
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1% |
Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0151,
Von dem Fluß Blau und seinem Ursprung, von dem Ort Blaubeuren und der Einrichtung des Klosters |
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Namens und dem apostolischen Stuhl angeboten, und dieser nahm das Angebotene demütig an, nahm das Kloster selbst von jeder Gerichtsbarkeit der Weltlichen aus und brachte es in den Schutz und die Gewalt der heiligen Apostel Petrus und Paulus im Jahr
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0007,
China (Städtewesen, Familienleben, Leichenbestattung, Nahrung des Volkes) |
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für das häusliche und gesellige Leben in C. liegt in der Gestaltung des Familienlebens. Der Hausvater ist im vollsten Sinn des Wortes Hausherr, mit unumschränkter Gewalt über alle Glieder seiner Familie bekleidet; er ist aber auch mitverantwortlich
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0530,
von Kommodore-Inselnbis Kommunalanleihen |
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beweisen
kann, sein angebliches Recht nicht durchsetzt. Das
röm. Recht stellt eine Vermutung dahin auf, daß,
wenn Eltern und Kinder in einer gleichzeitig über
sie hereingebrochenen Gefahr umgekommen sind, ge-
fchlechtsreife Kinder nach den Eltern
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1% |
Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0369,
von Ersterbenbis Erstling |
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. besonders den Eltern werth, Zach. 12, 10.
3. folgte dem Vater im Ansehen, Würde und Gewalt auch unter seinen Brüdern nach, 1 Mos. 25. 31. 49, 3. 2 Mos. 12, 29. 2 Chr. 21, 3.
4. bekam doppeltes Erbtheil, 5 Mos. 21, 17.
Die besondere
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1% |
Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0894,
Seele |
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; denn das Bild Adams hatte der Erbsünde nach den Sitz vornehmlich in der Seele. Ja, wenn dies nicht geschehen sollte, so zeugen Eltern keine Kinder, sondern nur Körper. Man müßte auch vielen Schriftstetlen Gewalt anthun.
8- 7. Wenn das Band
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0802,
von Findelkinderbis Findhorn |
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der elterlichen Gewalt über diese (Motive IV, 824). Zu besondern Zweifeln giebt der Name eines solchen Kindes Anlaß. In Preußen wurde früher angenommen, es stehe nur dem Landesherrn die Befugnis zu, ihm einen Namen zu verleihen; neuerdings soll die Befugnis
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1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0479,
von Menschenraubbis Menschenrechte |
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(§ 235) stellt aber mit dem M. noch das Vergehen desjenigen zusammen, welcher eine minderjährige Person durch List, Drohung oder Gewalt ihren Eltern oder Vormund widerrechtlich entzieht, obwohl hier das strafbare Moment nicht sowohl
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1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0635,
von Schröderbis Schröder-Devrient |
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in Kinderrollen auf, kam dann auf das Friedrichskollegium zu Königsberg, ward aber hier von seinen Eltern 1756 verlassen und fand bei einem Schuhflicker, dann bei einem Seiltänzer ein Unterkommen. 1759 ging er wieder zu seinen Eltern in die Schweiz, wo
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1% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0881,
von Eisenbeizebis Emetha |
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(Fluß)
! Elterliche Gewalt, Väterliche Gewalt
Eltfisch,Elten
Elton (Reisender), Afrika 176,2
Eltsch, Iolöva
! Eltze (Fluß), Alzette
Elu, Singhalesisch
Elusa,Eauze
Elu es Horn, Elmshorn
Elvet, Durham (Stadt)
El Wad, Algerien
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0658,
Annahme an Zahlungsstatt |
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1890. Eine Mehrzahl läßt nur das Eltern- und Kindesverhältnis, nicht die väterliche (elterliche) Gewalt entstehen. Der Code civil Art. 343 fg. verbindet mit der A. a. K. lediglich einzelne familienrechtliche Wirkungen. Das Preuß. Allg. Landr. II, 2
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0761,
von Bürgerliches Gesetzbuch für Österreichbis Bürgerrecht |
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. Das Familienrecht umfaßt die Rechtssätze über die Ehe, ihre Eingehung und Auflösung, die ehelichen Pflichten und Rechte, die Rechtsverhältnisse der Eltern und Kinder, die väterliche Gewalt, die besondere Gestaltung des ehelichen Güterrechts und die Rechte
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0183,
von Vatermagenbis Vatikan |
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man sich für die Klage gegen den Erzeuger des Ausdrucks Paternitätsklage (s.d.). Die V. hat die väterliche (elterliche) Gewalt zur Folge und giebt dem Kinde Familienrechte und Erbrecht. (S. Eltern und Väterliche Gewalt.)
Vatersche Körperchen
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0747,
von Mondsüchtigbis More |
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, Hos. 9, 6.
Mord, Morden
Wer einen mit List oder Gewalt öffentlich oder heimlich um sein Leben bringt, begeht eine Süude wider das fünfte Gebot, 2 Mos. 20,13. Matth. 5, 21. verkehrt die Liebe deS Nächsten in einen teuflischen Haß, Joh. 8, 44. kommt
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 1018,
von Dispensarybis Disposition |
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Dispensationsrecht, die Befugnis, die Anwendung einer Rechtsnorm für einen gegebenen Fall auszuschließen. Es liegt in der Natur der Sache, daß an und für sich nur diejenige Gewalt von einer gesetzlichen Vorschrift "dispensieren" kann, welche dies Gesetz erlassen
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0382,
von Allitterationbis Allmers |
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einer bestimmten Anzahl, meist den Besitzern bestimmter Güter (Bauernhöfe, Hofgüter, im Gegensatz zu den bloßen Katen), zusteht. Die einzelnen Nutzungsanteile (Gemeindeteile, Rechtsame, Meenten, Waren, Gewalten) sind in der Regel als Zubehörungen
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0580,
von Angosturarindebis Angoulême |
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. Erst vor Cadiz mußte er 30. Aug. den Trocadero mit Gewalt erstürmen, wofür er zum Fürsten von Trocadero ernannt wurde. Vergeblich bemühte er sich, den Gewaltthaten der rachsüchtigen Royalisten zu steuern; selbst seine Proklamation von Andujar (8. Aug
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0708,
Béranger |
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und unterjochten die B. Ihnen nach rückten die Türken, welche ganz Nubien unter die Gewalt des Statthalters von Ägypten zwangen. Die B. sprechen eine wohllautende, vokalreiche Sprache, in welcher Brugsch verwandtschaftliche Beziehungen zum Altägyptischen
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0128,
von Bogislawbis Bogorodizk |
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. und der pommerschen Prinzessin Sophie, verlebte wegen des zwischen den Eltern bestehenden Zerwürfnisses zu Rügenwalde eine traurige Kindheit, folgte nach dem Tode des Vaters (5. Juli 1474) in Hinterpommern, wurde bald darauf von seinem Oheim Wratislaw X
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0340,
Ehe (Auflösung) |
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. Die Eltern haben die Pflicht, ihre Kinder zu erhalten und zu erziehen. Auf der andern Seite ist für dieselben die elterliche und für den Vater insbesondere die väterliche Gewalt begründet.
Auflösung der Ehe.
Eine E. wird entweder so getrennt
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0723,
von Erbfolgekriegebis Erblande |
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723
Erbfolgekriege - Erblande.
ist. Im preußischen Landrecht z. B. gestaltet sich die gesetzliche E. folgendermaßen: 1) Kinder und die Nachkommen vorverstorbener Kinder; 2) Eltern; 3) vollbürtige Geschwister und die Nachkommen von solchen; 4
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0304,
von Heimzahlungbis Heine |
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304
Heimzahlung - Heine.
Störung an. In reiferm und höherm Alter findet es sich seltener als in der Jugend. Die gewaltige Macht, welche das H. auf den davon Befallenen ausübt, erhellt unter anderm aus der Thatsache, daß es in Frankreich bis
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0183,
von Jazygienbis Jeanne d'Arc |
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, die Befreierin ihres Vaterlandes aus der Gewalt der Engländer, wurde 6. Jan. 1412 in Domremy, einem Dörfchen in der Champagne, an der Grenze von Lothringen, geboren. Ihre Eltern waren fleißige, ehrbare Ackersleute, sie selbst ein frommes, fleißiges
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0964,
Ludwig (Bayern) |
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964
Ludwig (Bayern).
gen den Vater und brachte ihn 1443 in seine Gewalt, in der er bis zum Tod seines Sohns 1445 blieb. Nun bemächtigte sich Albrecht von Brandenburg des Gefangenen, welcher ihn 1446 an seinen Todfeind Heinrich von Landshut
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0705,
von Mogdadkaffeebis Mohammed |
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geboren, welcher in dem erblichen Besitz der Schlüssel zur Kaaba war und mit dem Schutzamt derselben die Herrschaft über Mekka verband. Seine Eltern, Abdallah und Amina, waren nichtsdestoweniger arm. Von seinen Jugendschicksalen weiß die Geschichte nur
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0971,
von Pflaumenbohrerbis Pflicht |
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aus einem thatsächlichen oder rechtlichen Grund nicht eintreten kann; wenn z. B. dem Inhaber der elterlichen Gewalt durch letztwillige Verfügung die Verwaltung des einem Minderjährigen hinterlassenen Vermögens entzogen ist, oder wenn es sich um das Vermögen
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0139,
von Verletzung der Ehrebis Vermehrung der Pflanzen |
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die Gesetzgebung zum Abschluß eines gültigen Verlöbnisses die Beobachtung einer gewissen Form vorschreibt, wie z. B. nach preußischem Landrecht gerichtlicher oder notarieller Abschluß und für den Fall, daß die großjährige Braut nicht mehr in väterlicher Gewalt
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0475,
von Braunwurzbis Braut |
Öffnen |
. aus der Vormundschaft oder Gewalt erhielt. Indessen wird auch dasjenige, was an den Herrn einer Leibeigenen zu zahlen war, wenn diese geheiratet wurde, Brautkauf oder Brautlösung genannt.
Die Eltern pflegen der B. vor der Hochzeit eine Ausstattung
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0091,
von Chamillartbis Chamonix |
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wie in das andere, stand den gewaltigen zweifachen Aufgaben des drängenden Spanischen Erbfolgekrieges" hilflos gegenüber und führte den Staatshaushalt weiter abwärts. 1708 erhielt er seine Entlassung. - Vgl. von Noorden, Europ. Geschichte im 18. Jahrh., 3. Bd
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0561,
von Familienschlußbis Famine |
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, wenn er minderjährig ist, durch den
Vater vertreten wird, sodah ihm nicht ein Vormund
zu bestellen ist. Nach dem Deutschen Entwurf, ß. 1556,
soll die elterliche Gewalt über einen Minderjährigen,
dessen F. nach der Feststellung des Vormundschafts
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0262,
von Freies Geleitbis Freifahrtordnung |
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. Sie besaßen fast alle Rechte der
öffentlichen Gewalt, Selbstdesteuerung, Heerbann,
nieist auch die Gerichtshoheit, und unterschieden sich
von den Reichsstädten (s. d.) hauptsächlich dadurch,
daß sie von regelmäßigen Neichssteuern befreit waren
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0428,
von Forbisherbis Forchhammer |
Öffnen |
; Gewalt, Zwang; f. majeure, höhere Macht oder Gewalt, der man sich fügen muß, zwingende Umstände (s. Höhere Gewalt).
Forcellini (spr. - tschellini), Egidio, ital. Lexikograph, geb. 26. Aug. 1688 in der Mark Treviso als Sohn armer Eltern, war schon
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0657,
von Anna Amalia (Herzogin von Sachsen-Weimar)bis Annahme an Kindesstatt |
Öffnen |
655
Anna Amalia (Herzogin von Sachsen-Weimar) - Annahme an Kindesstatt
ihm 15 Kinder, von denen ein Sohn und drei Töchter die Eltern überlebten. A. starb 1. Okt
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0778,
von Menschenraubbis Menschenverluste im Kriege |
Öffnen |
zu bringen. Nach §. 235 werden mit Gefängnis bestraft diejenigen, welche eine minderjährige Person durch List, Drohung oder Gewalt ihren Eltern oder ihrem Vormund entziehen, mit Zuchthaus bis zu 10 Jahren, wenn die Handlung in der Absicht geschieht
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0400,
Preußen (Gesundheitswesen. Verfassung) |
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)/kann als Zeichen kirchlichen Lebens angegeben werden, daß von den lebend geborenen Kindern evang. Eltern 1876: 94,03, 1881: 95,21, 1884: 95,82 und 1886: 96,34, 1891: 96,63 Proz. kirchlich getauft, von rein evangelischen neu geschlossenen Ehen 1876
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0457,
von Gefälligbis Gefängniß |
Öffnen |
gefällig ist, Luc.
1, 75. Wer darinnen Christo dienet, der ist GOtt gefällig, und den
Menschen werth, Röm. 14, 18. Ihr Kinder, seid gehorsam den Eltern in allen Dingen: denn
das ist dem HErrn gefällig, Col. 3, 20. Denn wir halten seine
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0391,
Hera |
Öffnen |
, und wo die Erde den Baum des Lebens mit den goldenen Hesperidenäpfeln wachsen läßt. Nach Homer genoß Zeus ihre Umarmung schon vor der Vermählung ohne Vorwissen der Eltern; nach einem Scholiasten des Theokrit errang er die Geliebte mittels einer List
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0712,
von Rekadenzbis Rekollekten |
Öffnen |
, erwerbsunfähiger Eltern, Großeltern oder Geschwister; b) wenn der Ausgehobene die einzige Stütze eines zur Arbeit und Aufsicht unfähigen Grundbesitzers, Pachters oder Gewerbtreibenden ist; c) für Inhaber von Fabriken, gewerblichen Etablissements
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0218,
von Edelmetallebis Eekhoud |
Öffnen |
dem Silber naturgemäß gewaltige Schwierigkeiten in seiner Eigenschaft als Münzmetall. Erklärlich werden die Strömungen der amerikanischen Silberpolitik, wenn man sieht, daß von der Gesamtproduktion des Jahres 1889 im Betrag von 3,880,839 kg
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0992,
von Biergeldenbis Bierstadt |
Öffnen |
.
Bierpression, s. Bierdruckapparat.
Bierstadt, Albert, deutsch-amerik. Landschaftsmaler, geb. 7. Jan. 1830 zu Solingen bei Düsseldorf, kam 1831 mit seinen Eltern nach Amerika (New-Bedford), bezog 1853 die Malerakademie zu Düsseldorf, wo er unter
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Kochschule →
13. Juni 1903 - 22. Okt. 1905 →
6. Februar 1904:
Seite 0681,
von Unknownbis Unknown |
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dieser führenden Hand ist es aber, was den Eltern von Schwachsinnigen eine schwere Sorge ist, von der sie nur der Tod erlöst. Doch auch das ist des Elends noch nicht genug. Kommen Sie mit mir nach Bremgarten in jenes große Gebäude jenseits der Reutz
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0369,
von Gefängniskongressebis Gefängnisvereine |
Öffnen |
der Anstaltserziehung und befürworten die Zulässigkeit der Entziehung der elterlichen Gewalt; zur letzten Frage stellen sie den Grundsatz auf, daß die öffentliche Armenpflege alle dürftigen Arbeitsunfähigen, inkl. der Rekonvaleszenten, unterstützen müsse
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0260,
von Contre-fortbis Convolvulus |
Öffnen |
, span. General, geb. 1807 zu Pisa, wohin sich seine Eltern geflüchtet hatten, erwarb sich seine ersten militärischen Grade in den Reihen der Christinos während des Erbfolgekriegs 1833-42. Seit 1845 General, nahm er stets den thätigsten Anteil an den
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0024,
von Famarsbis Familie |
Öffnen |
verwandelt. Nur die gewaltigen Festungswerke sind noch wohlerhalten; detachierte Forts könnten F. zu einer Festung ersten Ranges machen.
Famars (spr. -mar), alter Ort im franz. Departement Nord, Arrondissement Valenciennes, zwischen der Schelde
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0225,
von Hausindustriebis Hausmannit |
Öffnen |
. In England bedürfen die Hausierer nach der Pedlar act von 1870 eines polizeilichen Erlaubnisscheins.
Hausindustrie, s. Fabriken.
Hauskassen, s. v. w. Fabrikkassen (s. d.).
Hauskind, der unter väterlicher Gewalt Stehende, sei es Haussohn (lat
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0165,
Japan (Geschichte) |
Öffnen |
und Beziehungen der Menschen zu einander an, nämlich zwischen Herrschern und Unterthanen, Eltern und Kindern, Mann und Frau, Geschwistern und Freunden. Die Bevölkerung zerfiel in den Mikado und seine Familie nebst den Kuge, in den Wehrstand
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1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0832,
Kleist (Heinrich von) |
Öffnen |
, der hervorragendste und poetisch mächtigste unter den Vertretern der "romantischen Schule", ein Verwandter von K. 1), geb. 18. Okt. 1777 zu Frankfurt a. O., Sohn eines preußischen Offiziers, verlor bereits früh seine Eltern, nach deren Tod eine Tante
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0869,
von Sepalabis Sepp |
Öffnen |
bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 1557) soll die elterliche Gewalt mit der Volljährigkeit des Kindes enden.
Separation (lat.), Absonderung, Trennung; namentlich ist der Ausdruck S. für Ehescheidung und die Bezeichnung "separierte Ehegatten" für geschiedene
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0993,
von Unehrliche Gewerbebis Unfallversicherung |
Öffnen |
) gehoben werden (s. Legitimation). Vgl. Bender, Das uneheliche Kind und seine Eltern in rechtlicher Beziehung (Kassel 1887).
Unehrliche Gewerbe, s. v. w. anrüchige Gewerbe (s. Anrüchigkeit). Vgl. Beneke, Von unehrlichen Leuten (2. Aufl., Berl. 1888
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1037,
von Unzelmannbis Unzuchtsverbrechen |
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Duldung des außerehelichen Beischlafs durch Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (das frühere Erfordernis eines Strafantrags bei diesem Verbrechen ist durch die Novelle zum Strafgesetzbuch vom 26. Febr. 1876
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0164,
von Adventivknospebis Aelst |
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und Nießbrauch aufgegeben hat.
Der Deutsche Entwurf (§. 1540) hat der väterlichen Gewalt die elterliche substituiert.
Adverbĭum (lat.), Neben- oder
Umstandswort , ein Redeteil, der zu einem Verbum, Particip, Adjektiv und selbst wieder zu andern
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0534,
von Pyramidenbakebis Pyrenäen |
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.
Pyramidenoktaeder, s. Triakisoktaeder.
Pyramidentetraeder, s. Trigondodekaeder.
Pyramidenwürfel, s. Tetrakishexaeder.
Pyramidion, s. Obelisk.
Pyramos und Thisbe, der Sage nach ein
babylon. Liebespaar, das durch die Feindschaft der
Eltern zu
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1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0096,
Rußland (Geschichte 1613-1762) |
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der zarischen Gewalt willigen und wurde, nachdem er im Bunde mit den Schweden von den Polen 1610 geschlagen worden war, in ein Kloster gesperrt. Nun folgte eine dreijährige Anarchie. Der Bojarenrat führte die Regierung und wählte Wladislaw, den Sohn
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1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0211,
von S romanumbis Staatsangehörigkeit |
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. status), das innerhalb eines bestimmten Gebietes bestehende Gemeinwesen, welches, wenn auch nur in beschränktem Umfange, die oberste, d. h. von niemandem rechtlich abhängige Gewalt über die in diesem Gebiet wohnenden Personen ausübt und zur Leitung
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0190,
von Blindschleichebis Bloß |
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. Des Engels Gestalt war wie der Blitz, Matth. 28, 3.
§. 2. So wie der Blitz eine schreckende menschliche Gewalt anzeigt, Nah. 2, 4.: so ist er auch ein Bild des göttlichen Zorns, wie er denn wirklich GOtt als Werkzeug der Strafgerichte dient, Hab
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0260,
von Diebereibis Dienen |
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oder öffentlich durch listige Nänke, oder Gewalt, unter dem Schein Rechtens oder mit offenbarem Nnrecht, das Seinige entwendet.
Das sei ein Diebstahl bei mir, 1 Mos. 30, 33.
Hat er (der Vieb) nichts, so verkaufe man ihn um seinen
Diebstahl, 2 Mos. 22, 3
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0810,
von Rathenbis Raub |
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(nimmt gute Lebensregeln
an), Sprw'. 1, 5.
Die, so Böses rathen, betrügen, ib. c. 12, 20. Recht rathen gefällt den Königen, Sprw. 16, 13. Die Gewaltigen rathen nach ihrem Muthwillen, Mich. 7, 3. Mancher ist wohl geschickt. Andern zu rathen, und ist ihm
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0811,
von Raubbergbis Rauchaltar |
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Beute. Diese beiden Namen sollte Esaias c. 8, 1. 3. seinem Söhnlein geben, um anzudeuten, daß die Assyrer dem König in Syrien und dem König in Israel bald würden ins Land fallen und Beute darin machen.
Rauben
z. 1. Etwas mit Gewalt und Unrecht nehmen
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0936,
von Storchbis Strafe |
Öffnen |
.
Störrig
a) Grimmig von Zorn, 1 Mos. 49, 7. b) ungehorsam und vermessen, 4 Mos. 14, 44. c) lieblos gegen Eltern, Kinder und andere Blutsverwandte, Röm. 1, 31. 2 Tim. 3, 3.
Stoßen
z. 1. a) Einen mit Gewalt austreiben, 2 Mos. 12, 39. 5 Mos. 29, 28
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0989,
von Treibenbis Treu |
Öffnen |
. Sie schießen mit ihren Zungen ? und treiben es mit Gewalt
im Lande (sie werden mächtig, aber mit lauter Untreue),
Ier. 9, 3. f) Er treibet auch das Werk des HErrn, wie ich, i Cor.
16, 10.
§. 4. g) Negieren, führen. Der Trieb des
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0364,
von Erreichenbis Erretten |
Öffnen |
rechtschaffenen Nachfolger hassen, und daher, wenn die Kinder ihn und sein Wort annehmen würden wider den Willen nach der Welt gesinnter Eltern, so würde es heißen: IEsus von Nazareth richtet solche Unordnnng an. Wo die Pflicht des Bekennens eintritt
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0037,
Abessinien (Bevölkerung) |
Öffnen |
der Kinder an die Eltern, eine
patriarchalische Behandlung der Dienenden sind die einzigen Tugenden dieses Volks. Die Ehe
besteht oft nur dem Namen nach: beide Ehegatten leben in völliger Ungebundenheit
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0056,
von Abschätzungbis Abschoß |
Öffnen |
der
Eltern und Kinder zu einander, insbesondere die väterliche Gewalt, werden durch die A. nicht verändert. Der
Abschichter aber hat ein Erbrecht am Vermögen eines abgeschichteten Kindes nur dann, wenn letzteres
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0098,
von Actebis Acton |
Öffnen |
der elterlichen Zustimmung zur Verheiratung. Der Sohn, welcher das 25., und die
Tochter, welche das 21. Lebensjahr vollendet hat, können sich auch ohne die Zustimmung der E ltern verehelichen; sie müssen
aber
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0219,
Ägypten (alte Kultur, Mythologie) |
Öffnen |
Spitze des gesamten Religionssystems zu bilden. Ein andres Element in den religiösen Vorstellungen und Gebräuchen der Ägypter bildet die Pietät oder der Kultus der Eltern. Dem Sohn lag es ob, das Grab des Vaters in würdiger Weise zu vollenden und zu
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0420,
von Altera parsbis Alternative |
Öffnen |
sie minderjährig sind, auch der des Vormunds. Sind beide Eltern verstorben, so bedürfen Minderjährige der Einwilligung des Vormunds. Uneheliche Kinder werden wie vaterlose eheliche behandelt. Aber auch sonst nimmt die Gesetzgebung vielfach auf das A. Rücksicht, so
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0603,
von Annabis Annaberg |
Öffnen |
, mit welchem die Kaiserin ein näheres Verhältnis unterhielt, mit blutiger Gewalt. Die Führer der widerspenstigen Aristokratie bestiegen das Schafott, und Tausende wurden nach Sibirien verbannt. A. starb 28. Okt. 1740, nachdem sie den Enkel ihrer
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0909,
von Äsenbis Asher |
Öffnen |
und Türkisch-Armenien umschlossen, mit einem Areal von ca. 104,000 qkm (1900 QM.). Das Land ist ein durch vulkanische Gewalten zerklüftetes Alpenland voll großartiger Kontraste. Hier findet man strengste Winterkälte und neun Monate lang tiefen Schnee neben
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0131,
von Außer-Rodenbis Aussig |
Öffnen |
war auch bei den alten Kelten, Skandinaviern und den slawischen Völkerschaften bis zu ihrer Christianisierung die väterliche Gewalt über das neugeborne Kind unbeschränkt und ist es noch jetzt bei den Insulanern der Südsee und andern heidnischen Völkern
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0149,
Australien (Ureinwohner) |
Öffnen |
auch nur den gleichen Familiennamen führen, streng verboten. Eine besondere Zeremonie bei der Eheschließung kennt man nicht. Polygamie ist gewöhnlich, und die Frau befindet sich völlig in der Gewalt des Mannes, welcher sie nicht selten grausam genug
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0271,
von Bajanismusbis Bajesid |
Öffnen |
271
Bajanismus - Bajesid.
brahmanen geprüft und nach Abschließung des Kontrakts mit ihren Eltern an einem glücklichen Tag in den Tempel als dessen Eigentum eingeführt. An der Pforte des Tempels wird sie von ihren künftigen Gefährtinnen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0637,
von Belebeibis Beleidigung |
Öffnen |
637
Belebei - Beleidigung.
berüchtigte "Sistierungspolitik", die mit allen Mitteln der Gewalt und jesuitischer Schlauheit, dabei mit junkerhaftem Leichtsinn auf Herstellung des Absolutismus und der Konkordatsherrschaft sowie auf Niederdrückung
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0638,
von Beleihenbis Belemniten |
Öffnen |
oder Kinder noch unter väterlicher Gewalt verübt wurden, haben auch die Ehemänner und Väter (§ 195) und bei Amtsbeleidigungen die amtlichen Vorgesetzten des Beleidigten das Recht zur Stellung des Strafantrags (§ 196). Wurde eine B. gegen eine gesetzgebende
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0856,
von Bevölkerungspolitikbis Bewässerung |
Öffnen |
von einer Gesellschaft, der Malthusian League, vertreten, welche im Interesse der Erleichterung für Eltern und Volk (Last des Haushalts, kleine Erbteile bei großer Kinderzahl) bewußte Beschränkung der Kinderzahl in der Ehe durch präventiven
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0713,
von Cabrerabis Caccianiga |
Öffnen |
713
Cabrera - Caccianiga.
men begünstigt, bald nach Lissabon zurück und übte nun als Minister des Innern unumschränkte Gewalt. Er benutzte diese zwar zur Herstellung der Ordnung und zu manchen zweckmäßigen Einrichtungen und Verordnungen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0338,
Ehe (Form der Eheschließung) |
Öffnen |
als Ehehindernis anbetrifft, so gilt eine Eheschließung als erzwungen, wenn jemand durch absolute oder durch psychische Gewalt, z. B. durch ernstliche Drohung eines bedeutenden Übels, zur Eheschließung genötigt worden ist. Dahin gehört aber nicht der sogen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0384,
von Einjährig-Freiwilligebis Einkommen |
Öffnen |
gegenüber elterliche, nach preußischem Recht sogar väterliche Gewalt begründet. Dagegen liegt es nicht im Wesen der E., daß auch der Stiefparens seinerseits ein Erbrecht gegenüber den Vorkindern erhält, ebensowenig wie dadurch ein wechselseitiges
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0673,
von Entfernungsmesserbis Entlassungsprüfung |
Öffnen |
oder Gewalt entführt, um sie zur Unzucht zu bringen, mit Zuchthaus von einem bis zu zehn Jahren und, wenn die E. begangen wurde, um die Entführte zur Ehe zu bringen, mit Gefängnis bis zu fünf Jahren. Weiter wird aber auch derjenige, welcher
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0140,
Ferdinand (Spanien) |
Öffnen |
war es die Tüchtigkeit und Leistungsfähigkeit Ferdinands, die damals zu der europäischen Großmachtsstellung der spanischen Monarchie den Grund gelegt. Ein Hauptstreben Ferdinands und Isabellas war auf Verstärkung der königlichen Gewalt gegenüber dem Adel
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0627,
von Frauenraubbis Frauenvereine |
Öffnen |
: "Die erste Meistersingerschule", Mainz 1881).
Frauenraub (Brautraub), eine früher fast über alle Teile der Welt verbreitete Sitte, nach welcher der Freier die Braut, auch wenn er sich ihres eignen und der Eltern Einverständnisses vorher versichert
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0917,
von Garriguesbis Garten |
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sowie sein Sprachorgan auf das bewundernswürdigste in seiner Gewalt; der Ausdruck jeder Leidenschaft stand ihm zu Gebote, so daß er fast gleich groß im Tragischen wie im Komischen war, wenn auch das erstere als sein eigentliches Feld galt. Von seinen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0245,
von Gesimswalzwerkbis Gesner |
Öffnen |
(Gesindevertrag) begründet. Kinder, die noch unter elterlicher Gewalt stehen, können sich nur mit Zustimmung des Vaters, bezüglich der Mutter, minderjährige Waisen und überhaupt unter Vormundschaft stehende Personen nur mit Genehmigung des Vormundes
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0248,
von Gessius Florusbis Geständnis |
Öffnen |
, der berüchtigte Landvogt von Schwyz und Uri, welcher nach der schweizerischen Sage vom Kaiser Albrecht in die Waldstädte geschickt wurde, um diese mit Gewalt der habsburgischen Herrschaft zu unterwerfen, und Ende 1307 in der hohlen Gasse bei Küßnacht
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0618,
von Granobis Grant |
Öffnen |
Nawalgandsch bei Lakhnau einen glänzenden Sieg davon. Ende Juli brachte er hierauf Faizabad in seine Gewalt, überschritt im November mit Lord Clydes Vorhut die Gogra und jagte die Reste der Aufständischen über die Grenze von Nepal. Infolgedessen ward er zum
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0684,
Griechenland (Alt-G.: Geschichte bis um 700 v. Chr.) |
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die Edlen, die Herren, deren Lieblingsbeschäftigungen Krieg und Jagd sind; über diesen steht der König (Basileus) mit erblicher, von Zeus verliehener Gewalt als oberster Feldherr, Richter und Priester. Er wohnt in einer stattlichen, von sogen. kyklopischen
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