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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0752,
von Gemeindewaldungenbis Gemeines Recht |
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750
Gemeindewaldungen - Gemeines Recht
geschworne zur Seite; dieselben sind aber nur Ge-
hilfen, der Vorstand hat in allen Angelegenheiten
das Recht der eigenen Entschließung und deshalb
auch die alleinige und selbständige Verantwortlich
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82% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0070,
von Gemeine Figurenbis Gemeingefährliche Handlungen |
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durch das Partikularrecht abweichende Bestimmungen eingeführt sind, daher das Rechtssprichwort: Stadtrecht bricht Landrecht, Landrecht bricht gemein Recht. Zur Zeit des "römischen Reichs deutscher Nation" stand nämlich jeder Deutsche, der nicht selbst Landesherr
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Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0104,
Von der Verfassung und Regierung der Stadt Ulm und der guten Ordnung in derselben |
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88
kaiserlichen Reichsstadt gemacht, nachdem dem Abt für seine Rechte eine gar große Summe Geldes bezahlt worden.
Der dritte status gehet also von der Zeit der Befreiung von den Reichenauer Mönchen bis zu unseren Zeiten; in welchem Bestand
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0150,
von Ausgangszöllebis Ausgleichungsrechnung |
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auszugleichen.
Als berechtigt, die Ausgleichung zu fordern, werden im Gemeinen Rechte nur angesehen Abkömmlinge (s. d.), welche neben andern Abkömmlingen einen gemeinschaftlichen Vorfahren auf Grund der gesetzlichen Erbfolge beerben, oder welche zwar auf Grund
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0191,
Rechtswissenschaft: Allgemeines. Privatrecht (Familienrecht) |
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Civilrecht
Common law
Deutsches Recht
Droit
Fas
Gedingrecht
Gemeines Recht
Germanisches Recht, s. Deutsches Recht.
Gewohnheitsrecht
Jura
Juristenrecht
Jus
Jus acquisitum, s. Jus quaesitum
Jus civile
Jus quaesitum
Menschenrechte
Naturrecht, s
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0932,
Gesellschaft (juristisch) |
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§. 647 und dem
gemeinen Recht aber gleiche fein. Im übrigen kön-
nen die Anteiledes Gesellschafters am Gewinn andere
sciu als am Verlust; es kann auch verabredet sein,
daß ein Gesellschafter nur am Gewinn und nicht am
Verlust beteiligt sein soll
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0658,
Annahme an Zahlungsstatt |
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durch Testament, nur Volljährige an Kindesstatt anzunehmen.
Das Gemeine Recht kennt ferner eine Annahme an Enkelsstatt; die neuern Gesetzgebungen kennen eine solche nicht, das Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 1283 verbietet sie ausdrücklich. Im Gemeinen Rechte
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0121,
von Lettres de cachetbis Letztwillige Verfügung |
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. alten nur in mündlicher Form und vor Gericht eine solche Verfügung zu errichten. Wer für einen Verschwender erklärt ist, ist nach Gemeinem Rechte, dem Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 2072, nach dem Bayrischen Landr. Ⅲ, 3, §. 3 nicht befugt, letztwillig zu
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0238,
von Erbschaftsgebührenbis Erbschaftskauf |
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kann (nach
Gemeinem Recht und Sachs. Bürgers. Gesetzbuch
jedoch nicht teilweise). Dieses System gilt nach Ge-
meinem Recht für andere Personen als die 8ui, ferner
nach Sächs. Gesetzb. §§. 2009,2010,2250,2549, nach
Bayrischem Landr. Ill, 1, §. 8
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Drogisten →
Erster Theil →
Droguen:
Seite 0177,
Flores. Blüthen |
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164
Flores. Blüthen
Flores rhoéados.
Klatschrosenblüthen.
Papáver rhoeas. Papaveracéae, Ueberall gemein auf Getreidefeldern etc.
Blüthenblätter frisch scharlachroth, am Grunde mit einem dunkelvioletten Fleck; getrocknet violett
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0610,
Brüdergemeine |
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608
Brüdergemeine
der gesamten B. Am 16. Sept. 1741 legte nämlich Leonh. Dober, der bisherige Generalälteste, sein Amt nieder und man beschloß, an seine Stelle den Heiland selbst als den eigentlichen Ältesten anzunehmen. Die Gemeine feiert
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Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0057,
Von dem Hauptstand der Ulmer Bürger |
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kirchlich sind, doch nicht unter das gemeine Volk zu rechnen, sondern unter die Krieger und Edlen, deren Privilegien und erweiterten Rechte sie sich erfreuen. Hierüber siehe aufs vollständigste (pag. 59) in dem Repertorium beider Rechte des hochberühmten
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0415,
Vormundschaft |
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der Sicherheitsleistung seitens des Vormundes sind noch viele neuere Rechte dem Gemeinen Rechte gefolgt, mit mannigfachen Abweichungen unter sich; andere lassen eine solche nur ausnahmsweise eintreten, z. B. Preuß. Vormundschaftsordnung §§. 58, 59; noch
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0840,
Deutschland (Rechtsgebiete; Finanzwesen) |
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Rechts in der Vorbereitung begriffen.
Zur Zeit bestehen für das Privatrecht noch die drei großen Rechtsgebiete des preußischen Landrechts, des französischen und des gemeinen deutschen Rechts.
Das preußische Landrecht gilt im größten Teil des
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0172,
von Enterdreggenbis Entern |
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. Nach dem Gemeinen Rechte muß der auf die !
E. gerichtete Wille im Testamente bestimmt ausge-
sprochen sein; im Erbvertrage kann nach der herr-
schenden Meinung die Erklärung nicht wirksam erfol-
gen. Einige Rechte, z. V. das hamburgische Recht
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0028,
von Legitima portiobis Legitimationskarte |
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Ehe und durch Verfügung der Staatsgewalt (röm. per prescriptum principis; Deutscher Entwurf: Ehelichkeitserklärung). Die erstere gilt im heutigen Gemeinen Recht und in den neuern Gesetzgebungen überwiegend für alle unehelichen Kinder; manchmal, z. B
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0406,
Flurregelung (Art der Durchführung) |
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- und Eigentumsrechte am landwirtschaftlichen Boden (Gemeinheiten) zu beseitigen. Sie besteht daher in der Befreiung der Grundstücke der Feldflur von gegenseitigen und einseitigen nachteiligen, den Flurzwang bedingenden Servituten und in der Umwandlung
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0% |
Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0101,
Von den Einwohnern von Ulm, welche nicht zu der Körperschaft der Bürger gehören |
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eine Hilfe. Denn die Geistlichen, denen nach gemeinem Recht nicht erlaubt ist, Kriegsdienst zu leisten und die Waffen zu tragen, noch auch die Gemeinen in weltlichen Geschäften zu leiten, auch nicht Handel oder andere Geschäfte zu treiben, können irgend
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0794,
Großbritannien (Geschichte: Heinrich IV., Heinrich V.) |
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letzten Regierungen immer fester entwickelt und besonders zu immer steigender Bedeutung des Hauses der Gemeinen geführt. Aus dem Petitionsrecht sowie aus dem Steuerbewilligungsrecht erwuchsen demselben alle andern Rechte, welche es nach und nach errang
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0613,
Anfechtung |
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. unter anderm gesprochen, wenn es sich um die Verleugnung der Ehelichkeit eines während der Ehe geborenen Kindes seitens des Ehemannes der Mutter handelt (s. auch Anerkennung). Streitig ist für das Gemeine Recht, ob die A. nur dem Ehemanne zusteht
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0740,
Bergrecht (Geschichtliches) |
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ursprünglichen Uneingeschränktheit wiederhergestellt.
Das gemeine deutsche B. enthält das allen deutschen Stämmen gemeinsame Recht. Deutschland hat zwar niemals eine allgemeine, für das ganze Reich gültige Bergordnung besessen, und es ist seit
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0061,
Eltern |
Öffnen |
und
Pflichtteil. Das Erz iehungs recht steht gemein-
rechtlich, sowohl in Ansehung der Erziehung über-
haupt als in Ansehung der religiösen Erziebung,
beiden E. zu, so jedoch, daß während der Dauer
der Ehe der Wille des Vaters entscheidet. (Vgl.
z
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0750,
von Ehevertragbis Ehhafte Nöte |
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(s. d.).
Das gemeine Recht stellt den Grundsatz der Vertragsfreiheit auf. Von selbst verstehen sich die Beschränkungen in Ansehung der Vereinbarung gegen Verbotsgesetze oder entgegen den guten Sitten oder wegen des Rechtsverhältnisses zu Dritten
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0068,
von Pflichtexemplarebis Pflichtteil |
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. Recht u. a. gebührt unehelichen Kindern, soweit ihnen ein gesetzliches Erbrecht zusteht, auch ein P. – Nach vielen Rechten haben alle Vorfahren, sofern sie gesetzliche Erben sein würden, ein Recht auf einen P., so nach dem Gemeinen Recht, dem Preuß
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0237,
von Erbrezeßbis Erbschaftserwerb |
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Rechte zuvor einer Erb-
schaftsantretung (f. Erbschaftserwerb) bedarf, oder
weil eine wirksame Erbschaftsberufung noch nicht
vorliegt, z. B. nach Gemeinem Rechte im Falle einer
aufschiebend bedingten Erbeinsetzung. Von einem
Pfleger loni-Htoi
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0122,
Letztwillige Verfügung |
Öffnen |
, als Errichtung in ordentlicher Form möglich, mit Abschluß vor Gemeindevorsteher und zwei Zeugen (Vorbild das Preuß. Allg. Landr. Ⅰ, 12, §. 93 fg.; ähnlich das auf dem Lande errichtete Testament den Gemeinen Rechts und des Code civil Art. 974). 2
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Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0076,
Roten |
Öffnen |
60
gesetzt haben, wählen auch die Gemeinen anderer Städte zur Zeit von Kriegen allgemein einen von ihnen zum Feldhauptmann. So waren Herr Heinrich Besserer und Herr Konrad Besserer nach einander Hauptleute der Gemeinen Städte, (pag. 86
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0249,
Kauf |
Öffnen |
247
Kauf
waren, eine obrigkeitliche Taxe mit der Maßgabe besteht, daß Verkäufer keinen höhern Preis fordern darf, ist die Preisbestimmung der freien Vereinbarung überlassen. Doch steht dem Verkäufer nach Gemeinem Recht die Anfechtung des K
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0614,
Anfechtung |
Öffnen |
612
Anfechtung
verschiedenartige Regelung erfahren. Im Falle der nachfolgenden Geburt eines Noterben tritt im Gemeinen Rechte Nichtigkeit ein, während die irrtümliche Übergehung so geregelt ist, daß der Übergangene als Miterbe eintritt
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0786,
Eigentumsklage |
Öffnen |
784
Eigentumstlage
mächtnisses (s. d.) auf den über, welchem der Erb-
lasser die zum Nachlaß gehörige Sache vermacht
hat, nach Gemeinem Recht unbeschadet des persön-
lichen Anspruchs an den Erben oder sonst Beschwer-
ten (s. d
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0246,
von Erbzinsbis Erchanger |
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civil, dem Österr. Bürgert. Gesetzb. ß. 879,
Nr. 4, wohl auch von dein Sächs. Bürgert. Gesetzb.
8. 2563. Für das Gemeine Recht herrscht darüber
Streit; jedoch bejaht die herrschende Meinung die
Zulässigkeit, sofern der Erblasser mitwirkt
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0656,
Kirche |
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68t, Iioininulli ^nini08, eum eonZ'i's^^ti sunt, ni^is <^uani cuni 80Ü 8int, Msotidus 6t iui^r688i0nidu8 pat6i'6.« /?<2
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0462,
von Notenschreibmaschinebis Nothemd |
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Erben (heredes necessarii), welche letztern nach Gemeinem Rechte nicht ausdrücklich oder stillschweigend die Annahme der Erbschaft erklären dürfen, vielmehr ausschlagen müssen, wenn sie nicht erwerben wollen. (S. Erbschaftserwerb.) Nach Gemeinem
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0% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0791,
Deutsches Recht (Entwickelung im neuen Deutschen Reich) |
Öffnen |
791
Deutsches Recht (Entwickelung im neuen Deutschen Reich).
lina), die Grundlage des gemeinen deutschen Strafrechts, hervorzuheben ist.
Was aber die deutschen Privatrechtsnormen anbelangt, welche neben dem fremden Recht ihre Geltung
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0072,
von Gemeinschaft der Heiligenbis Gemeinwirtschaft |
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die Kirche gern als G. definiert ("eine heilige Gemeine", "ein heiliges Häuflein und Gemeine auf Erden eitler Heiligen, unter Einem Haupte Christo durch den Heiligen Geist zusammenberufen, in Einem Glauben, Sinn und Verstand, mit mancherlei Gaben, doch
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0714,
von Ternströmiaceenbis Terpentinölfirnis |
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, daß die eine die Polarisationsebene des Lichts nach rechts, die andere gleich stark nach links dreht. Zu gleichen Teilen vermischt, geben diese T. dann inaktive Verbindungen mit Beibehaltung aller übrigen Eigenschaften. Manche T. zeigen die Eigentümlichkeit
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0363,
Strafrecht (Theorien) |
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Humanität unvereinbaren Leibesstrafen beseitigte. Friedrich d. Gr. erkannte zuerst die Notwendigkeit einer umfassenden neuen Kodifikation. Das alte gemeine Recht wurde mehr und mehr durch die Partikularstrafgesetzbücher aus den einzelnen Ländern verdrängt
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0031,
von Übergangsstilbis Überhitzer |
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Gesichtspunkte des Noterbenrechts (Art. 1046, 1047); die Überschreitung des verfügbaren Bruchteils hat eine Minderung
(Reduktion) der Verfügung zur Folge. – Nach dem Gemeinen Recht macht zwar die Ü. des später geborenen Noterben die letztwillige
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0413,
von Vordünebis Vorkaufsrecht |
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411
Vordüne - Vorkaufsrecht
Vordüne, s. Dünen.
Voreid, s. Eid.
Vorerbe, im Gemeinen und röm. Recht Fiduziar genannt, derjenige, welchem eine Erbschaft bis zur Erfüllung einer gewissen Bedingung oder bis zu einem gewissen Zeitpunkte als Erben
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0069,
von Pflichtwidrige Schenkungbis Pflug |
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67
Pflichtwidrige Schenkung – Pflug
Hälfte, ein Drittel oder ein Viertel, je nachdem ein, zwei oder mehr Kinder vorhanden sind. – Für Vorfahren bestimmen das Gleiche wie für Abkömmlinge das Gemeine Recht, auch das Bayrische Landr. Ⅲ, 3, §. 15
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0206,
Rechtswissenschaft: Rechtsgeschichte |
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Strafgesetzbuch
Wehrordnung
Fremde Rechte.
Englisches Recht.
Doom
Magna charta
Record
Französisches Recht.
Additionalakte (Zusatzakte)
Code
Coutumes
Gelbbuch
Oleron
Ordonnanzen
Irisches Recht.
Brehonen *
Italienisches Recht.
Goldenes
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0901,
Koch |
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mit dem gemeinen Recht" (Berl. 1826; 2. Aufl., Bresl. 1839), fand die allgemeinste Anerkennung und begründete seinen Ruf als Reformator der preußischen Rechtslitteratur. Hierauf folgte sein wissenschaftlich bedeutendstes Werk: "Das Recht
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0123,
Auslieferung von Verbrechern (gegenwärtige Rechtsnormen) |
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Jahrzehnten, die Angriffe auf das Leben der Regenten gemehrt haben, ist die Begrenzung politischer Verbrechen gegenüber gemeinen Verbrechen lebhaft erörtert worden. Moderne Verträge bestimmen, nach dem Vorgang Belgiens vermittelst der sogen. Attentatsklausel
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0318,
von Érsek-Ujvárbis Erskine (St. Vincent) |
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-
ordentliche E. des Gemeinen Rechts. Die neuern
Gesetzgebungen halten meistens Anspruchsverjäh-
rung und E. nicht voneinander getrennt; die Er-
werbung des Rechts erscheint als Kehrseite der Ver-
jährung des Anspruchs aus dem Rechte gegen den
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0786,
Bergwerkseigentum |
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zufälliger Fund vorliegt, durch Schürfarbeiten, veranstaltet zum Zwecke der Aufsuchung eines verleihbaren Minerals, dessen Mutung man beabsichtigt. (S. Schürfen.)
Nach älterm Gemeinen Rechte konnte infolge der Bergbaufreiheit jeder Bergmann beliebig
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0250,
von Kauf auf Kontraktbis Kauf bricht Miete |
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fordern, daß die andere Zug um Zug erfüllt. Doch kann beredet sein Pränumerationskauf und Kreditkauf. Beim Barkauf soll nach Gemeinem Recht das Eigentum der verkauften Sache trotz sofortiger Übergabe auf den Käufer nicht übergehen, solange der Preis
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0954,
von Billingsbis Bill of rights |
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der Gegensatz zwischen Recht und B. nirgends so stark ausgebildet wie in England, woselbst neben den drei großen Gerichtshöfen des gemeinen Rechts noch sogen. Billigkeitsgerichte (courts of equity) bestehen. Sie entwickelten sich daraus, daß dem Kanzler
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0742,
Bergrecht (Aufhebung des Bergwerkseigentums; Gewerkschaft, Kuxe) |
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der Lagerstätte hinaus in die Breite erweitert wird. Nach gemeinem Recht beträgt die Feldesgröße eine Fundgrube zu 42 Lachtern und zwei Maßen von je 28 Lachtern Länge mit einer Vierung von 3½ Lachtern ins Hangende und ebensoviel ins Liegende, zusammen 7
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0610,
Aneroid |
Öffnen |
vielmehr zugleich beweisen, daß er (entschuldbar) geirrt hat. Handelsgesetzbuch Art. 301 (s. Verpflichtungsschein), Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §§. 1397-99. Für das Rechtsgebiet des Gemeinen Rechts, des Preuß. Allg. Landrechts, des franz. und des österr
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0934,
von Landquart (Bezirk)bis Landrecies |
Öffnen |
. bürgerlichen Rechts weit zurückgeblieben hinter der des gemeinen Rechts. Sie ist erst von dieser aus wieder von neuem
befruchtet. Unter den ausarbeitenden Juristen war der bedeutendste Suarez. Das Allgemeine L. zerfällt in zwei Teile, diese
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0674,
von Rechtsgelehrsamkeitbis Rechtshängigkeit |
Öffnen |
Charakters (s. Recht) erklärt es sich, daß wir namentlich auf dem Gebiete des Bürgerlichen Rechts (s. d.) noch heute eine Menge verschiedener R. haben, welche sich unter die vier großen Gruppen des Preuß. Allg. Landrechts (s. d.), des Gemeinen Rechts (s
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0760,
von Bürger (Hugo)bis Bürgerliches Gesetzbuch für das Deutsche Reich |
Öffnen |
. Daneben stehen noch die kleinern Rechtsgebiete des Jütischen Low, des fries. und des dän. Rechts. Das Geltungsgebiet des gemeinen Rechts spaltet sich wieder in eine Menge im einzelnen voneinander abweichender Unterabteilungen; selbst in Preußen gelten
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0245,
von Erbunwürdigkeitbis Erbverzicht |
Öffnen |
verfügen zu können, bedarf der Verfügende nicht
nur der Fähigkeit, letztwillig zu verfügen, sondern
auck der Vertragsfähigkeit. Nach dem Gemeinen
Rechte ist für Bevormundete die Genehmigung des
Vormundes erforderlich; das Sächs. Vürgerl. Ge-
setzb
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0% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0790,
Deutsches Recht (im Mittelalter und in der Neuzeit) |
Öffnen |
in erster Linie das römische Recht zur Grundlage seiner Urteilssprüche machte. So kam es, daß jene fremden Rechtsquellen zum gemeinen Recht Deutschlands geworden und namentlich auf dem Gebiet des Privatrechts zum großen Teil an die Stelle des nationalen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0071,
von Gemeingefühlbis Gemeinplatz |
Öffnen |
nichts bekannt. Den einzelnen Gemeingefühlen sind besondere Artikel gewidmet.
Gemeingeist, s. Gemeinsinn.
Gemeinheit, was mehreren zugleich zukommt; im moralischen Sinn Denk- und Handlungsweise, wie sie einem "gemeinen" Menschen eigen
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0153,
von Nagelprobebis Nagler |
Öffnen |
151
Nagelprobe - Nagler
um das Dreifache übertrifft. Bei der in umstehender
Abbildung dargestellten N. von Wilh. Fredenhagen
(Osjenbach am Main) werden die zusammen-
zunagelnden Bretter im rechten Winkel, das eine
senkrecht, das andere
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0770,
von Kirchenreformationbis Kirchenstaat |
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und die lutherische Kirche wesentlich so, wie er im bürgerlichen Recht gemacht wird, nur daß erstere beide Kirchen dem gemeinen Rechte den Vorrang vor dem partikularen einräumen wollen. Die lutherische Kirche hingegen, welche das gemeine protestantische K
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0069,
von Emancipierenbis Emanuel I. |
Öffnen |
Gemeinem Recht beseitigt die E. die vermögensrecht-
lichen Wirkungen der väterlichen Gewalt, nach dem
Preuß. Allg. Landrecht und dem Sächs. Bürgerl.
Gesetzbuch hebt sie die väterliche Gewalt völlig auf.
Nach dem (^oäe civil und dem Badischen
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0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0403,
von Strafprozeßstatistikbis Strafrecht |
Öffnen |
in erster Instanz.
Litteratur, über den frühern gemein-deutschen S. vgl. Mittermaier, Deutsches Strafverfahren (2 Tle., Heidelb. 1840-45); über das Recht seit 1848: Planck, Systematische Darstellung des deutschen Strafverfahrens (Gött. 1857); Zachariä
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0414,
von Vorkeimbis Vormundschaft |
Öffnen |
. d.) hervorbringen könnte, zu verhüten. – Vgl. E. Jaeger, Das V. nach Gemeinem Recht (Marb. 1893).
Vorkeim, deutscher Name für das Prothallium der Gefäßkryptogamen (s. Farne) und das Protonema der Moose (s. d.).
Vorkinder, s. Einkindschaft
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0089,
Deutsches Recht |
Öffnen |
der übrigen Kulturvölker ebenbürtigen bürgerlichen Rechts wohl erwiesen. Übrigens kann man von einem heute geltenden D. R. in dem Sinne, daß der einzelne Rechtssatz formell gemeines Recht sei, nur so weit sprechen, als derselbe durch die deutsche
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0677,
von Anson-Archipelbis Anspruchsverjährung |
Öffnen |
Gesetz eine andere Frist bestimmt ist, nach gemeinem röm. Recht, nach Preuß. Allg. Landr. I, 9, §. 546, nach dem Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 150, nach Code civil Art. 2262 und nach Österr. Bürgerl. Gesetzb. §. 1478 sowie nach dem Entwurf
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0% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0940,
von Kollinbis Kollision |
Öffnen |
wäre. Zu beachten ist aber, daß das frühere gemeine deutsche Recht einen subsidiären Charakter hatte, d. h. nur dann zur Anwendung kam und kommt, wenn und soweit die Partikularrechte nichts Anderweites bestimmen (Stadtrecht bricht Landrecht, Landrecht
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0411,
von Vorarlberger Alpenbis Vorbehalt |
Öffnen |
Beschwerter nicht genannt ist, sei es, daß ausdrücklich alle Erben belastet sind, beschwert ist, sog. Prälegat im engern Sinne, hat das Gemeine Recht Sondervorschriften, welche auf dem Grundsatze ruhen, daß niemand sein eigener Schuldner sein kann
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0144,
von Poabis Pobjedonoszew |
Öffnen |
Guastalla mit 1326 m; von da an ist sie wieder bedeutend geringer, sie beträgt bei Ostiglia 303 und auf dem weitern Lauf nur etwa 250 m, bis sie sich an der Mündung des Hauptstroms wieder zu 1137 m erweitert. Von den Nebenflüssen sind rechts nur noch
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0667,
von Buchdruckerwerkstattbis Buche |
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bald nach links, bald nach rechts (im heraldischen Sinne vom Wappen aus genommen, wie bei der eingedruckten Abbildung, die einen Entwurf des Frhrn. v. Rosenfeld in Wien wiedergiebt) gewandter Greif wächst, der in den Klauen zwei aufeinander gesetzte
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0793,
Großbritannien (Geschichte: Eduard III., Richard II.) |
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aber die beiden ersten zu einem obern, die beiden letztern zu einem untern Haus (Haus der Gemeinen) zusammen. Das Recht des Parlaments in Bezug auf Steuerbewilligung und Gesetzgebung wurde anerkannt; mit seiner Zustimmung ward die Unterwerfung Englands
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0892,
von Parapeptonbis Parasiten |
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receptitia ), nur das dem Manne zur Verwaltung anvertraute Vermögen
der Frau, im gemeinen sächs. Recht das Gut der Ehefrau, welches sie im Lauf der Ehe erworben hat, im Gegensatz zu dem bei
Eingehung der Ehe Eingebrachten. Für die ihm
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0334,
von Juristitiumbis Jury |
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verbindlich werden kann. Vgl. außer den Lehrbüchern des römischen Rechts: Pfeifer, Die Lehre von den juristischen Personen nach gemeinem und württembergischem Recht (Tübing. 1847); Uhrig, Abhandlung über die juristischen Personen nach dem gemeinen und dem
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0667,
von Inventarisierenbis Inventarrecht |
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Weise hafteten. Nach Gemeinem
Rechte liegt in der Benutzung der Inventarwohlthat
im Zweifel ein Hinausschieben der Erklärung über
den Antritt oder die Ausschlagung der Erbschaft.
Wird die Inventarwohlthat nicht benutzt oder sind
die g^^ichen
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0464,
von Landpflegerbis Landsassen |
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).
Landrecht, im Mittelalter das gemeine Recht im Gegensatz zu den Stadt- und Hofrechten, zu dem Lehnrecht und den Lehnsgewohnheiten; dasjenige Recht, welches in den Landgerichten, wo unter Königsbann gerichtet wurde, galt. Die frühsten Aufzeichnungen des
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0608,
Testament (juristisch) |
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Umständen kann jedoch nach gemeinem Recht von diesen Formen ganz oder teilweise abgesehen werden (privilegiertes T.). So kann es zur Zeit einer ansteckenden Krankheit nachgelassen werden, daß die Zeugen nicht gleichzeitig versammelt, sondern einzeln
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0309,
von Wächterliedbis Wächter-Spittler |
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Privatrechts« (Stuttg. 1839-51, 2 Bde. in 5 Abtlgn.); »Gemeines Recht Deutschlands, insbesondere gemeines deutsches Strafrecht« (Leipz. 1844); »Beiträge zur deutschen Geschichte, insbesondere zur Geschichte des deutschen Strafrechts« (Tübing. 1845
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0972,
von Forderungsrennenbis Fordon |
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persönlicher Klagen, welche
man im Gemeinen Recht unter dem Namen aotioiwL
in I-6N Lcriptas zusammenfaßt. Hier beschränkt sich
die Haftung auf Herausgabe oder Vorzeigung eines
Gegenstandes, welchen jemand hinter sich hat, ohne
daß dieser sonst
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0507,
von Obertribunalbis Obervormundschaft |
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und Obstbaumzucht.
Oberverwaltungsgericht, s. Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Obervienne, franz. Departement, s. Vienne (Haute-).
Obervormundschaft, die Oberaufsicht über die einzelne Vormundschaft. Nach Gemeinem Recht und der Mehrzahl der geltenden Rechte
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0962,
von Trauereschebis Traum |
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Ehrlosigkeit (Infamie), gewisse Vermögensnachteile nach sich. Sie sind im Gemeinen Recht außer Übung gekommen. Die neuern Gesetzbücher kennen jene vermögensrechtlichen Nachteile nicht. Nur das Österr. Bürgerl. Gesetzb. §. 121 läßt die zu frühzeitig
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0933,
von Römisches Rechtbis Römisches Reich (Stände) |
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933
Römisches Recht - Römisches Reich (Stände).
dem römischen riche, gesetzen und ire geschrieben Rechten" richten sollte, und die Reichskammergerichtsordnung (1495) erkannte die Rezeption an, indem sie die Richter auf "des Reichs und gemeine
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0459,
von Notauslässebis Noten |
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mit einem Gasrohr
dargestellt.
Notbedarf . Nach Gemeinem Recht genießen gewisse Schuldner die
Rechtswohlthat des N. ( beneficium competentiae ), d. h
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0610,
Höferecht |
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. April 1870); aber das Anerbenrecht in diesen beiden Ländern ist doch in einem sehr wesentlichen Punkt von dem des Höferechts verschieden: es ist ein direktes Intestaterbrecht für den bäuerlichen Grundbesitz. Die Vererbung nach gemeinem Recht
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0725,
von Renardbis Rench |
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der Juristenfakultät. Er starb in der Nacht vom 4. zum 5. Juni 1884. Seine bedeutendsten Schriften sind: "Lehrbuch des gemeinen deutschen Wechselrechts" (Gieß. 1854, 3. Aufl. 1868); "Das Recht der Aktiengesellschaften" (Leipz. 1863, 2. Aufl. 1875
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0229,
von Erbeinigungbis Erben |
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enthält, ist nach Gemeinem Rechte wie
nach allen neuern Rechten nicht erforderlich; es
genügt, daß der Wille, einen Erben einzusetzen, er-
hellt; insbesondere wird nicht verlangt, daß das
Wort Erbe gebraucht sei. Die E. kann sowohl
in einem Testamente
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0168,
von Sächsisches Erzgebirgebis Sachverständige |
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im Gegensatz
zu dem im mittlern und südl. Deutschland herr-
schenden frank. Recht. In einem neuern Sinne be-
deutet S. N. das bis in die neueste Zeit gemein-
same bürgerliche Recht und Prozeßverfahren, welche
im Königreich Sachsen, den sä'chs
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1049,
von Zustandsdeliktbis Zustellung |
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. Die Preuß. Vormundschaftsordnung §. 90 gestattet nur Bestellung eines Pflegers für einzelne Angelegenheiten oder für einen bestimmten Kreis von Angelegenheiten. Die letztere Vorschrift gilt auch für Verschwender. Im übrigen kennen das Gemeine Recht
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0159,
von Sächsisches Rechtbis Sachverständige |
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Rechtsbüchern enthaltene Privatrecht, im Gegensatz zu dem fränkischen Recht. Vgl. Weiske, Die Quellen des gemeinen sächsischen Rechts (Leipz. 1846). Auch heißt s. R. das den königlich, großherzoglich und herzoglich sächsischen Ländern gemeinsame Recht
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0944,
Zivilprozeß (Abgrenzung, geschichtliche Entwickelung) |
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in Deutschland der Gegensatz zwischen gemeinem deutschen Z. und dem partikulären oder besondern Z. der einzelnen deutschen Staaten. Grundlagen des gemeinen deutschen Zivilprozesses waren das römische und das kanonische Recht. An die Stelle des
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0744,
von Ehegattenbis Ehehindernis |
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kommt, auch außer dem Hause. Umgekehrt ist die Ehefrau zur Alimentation des Ehemanns verpflichtet, wenn dieser bedürftig ist und sie die Mittel dazu besitzt. Nach gemeinem Recht haben die Eheleute wegen ihrer vermögensrechtlichen Ansprüche widereinander
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0559,
von Familienherdbis Familienorden |
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u. s. w. Einige
Rechte setzen fest, daß ein gewisser Höchstertrag,
z. B. in Baden von 8000 bis 30000 Gulden Nein-
ertrag, je nach dem Stande des Stifters, nicht
überschritten werden darf. Für das Gemeine Recht
schreiben einige dem jeweiligen
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0230,
von Commodusbis Como |
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als Herkules, mit der Löwenhaut auf dem Kopf, die Keule in der Rechten und die Hesperidenäpfel in der Linken haltend.
Commodus Verus, s. Verus.
Commoner (engl.), eigentlich der gemeine Mann, dann überhaupt alles, was nicht zur Nobility, d. h. zu den
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0407,
Flurregelung (Gesetzgebung in Deutschland) |
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erstreckte sich nur auf die Teilung von Gemeinheiten (und Ablösung von Weideberechtigungen) und gab jedem Einzelnen das Recht, seine Separierung in dem vorgeschriebenen Verwaltungsweg herbeizuführen. Eine zwangsweise Zusammenlegung von Grundstücken
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0972,
von Pflichtbis Pflug |
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die Kinder enterben können, ist die Lieblosigkeit der letztern, bethätigt durch Lebensnachstellungen, Thätlichkeiten oder sonstige grobe Injurien. Die Größe des Pflichtteils bestimmt sich nach gemeinem (römischem) Recht nach der Zahl der im einzelnen Fall
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0065,
Russisches Recht |
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63
Russisches Recht
sches Taschenwörterbuch (2 Bde., Lpz. 1887); Booch-Arkossy und Frey, Handwörterbuch der russ. und deutschen Sprache (5. Aufl., ebd. 1880 u. 1890).
Russisches Recht. In der ältesten Zeit bestand in Rußland ein den german
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0468,
von Altenteilbis Alter (juristisch) |
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.) unterscheidet das geltende Recht das Kindesalter, für welches im allgemeinen die Willensfähigkeit verneint wird, so daß Kinder durch eigene Handlungen nicht einmal erwerben können. Die Grenze des Kindesalters bestimmen das Gemeine Recht, das Preuß. Allg. Landr
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0244,
von Erbswurstbis Erbunterthänigkeit |
Öffnen |
, s. Gesetzliche Erbfolge.
Grbteilung, die Auseinandersetzung unter Mit-
erben, welche die Erbschaft erworben haben, behufs
Aufhebung der unter ihnen bestehenden Gemein-
schaft durch Teilung des Nachlasses. Man unter-
scheidet außergerichtliche
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0279,
von Gewalt der Schlüsselbis Gewaltthätigkeit |
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hervortreten und zum Tod führen, daß sie schon vorher bestanden haben. Die Verjährungszeit beträgt nach dem gemeinen Recht sechs Monate nach dem Kauf, nach preußischem Landrecht drei, resp. sechs Monate, nach rheinischem Recht 42 Tage nach der Übergabe
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0120,
von Hänelbis Hanf |
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120
Hänel - Hanf.
das römische Recht, zu durchsuchen. Als nächstes Resultat dieser Reise erschienen seine "Catalogi librorum manuscriptorum" (Leipz. 1829-30) und die "Dissensiones dominorum, sive controversiae veterum juris romani interpretum
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0437,
von Waechter (Oskar von)bis Wackernagel (Philipp) |
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), «Die Strafarten und Strafanstalten des Königreichs Württemberg» (Tüb. 1832), «Abhandlungen aus dem Strafrechte» (Bd. 1, Lpz. 1835), «Gemeines Recht Deutschlands, insbesondere Gemeines deutsches Strafrecht» (ebd. 1844), «Beiträge zur deutschen
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0415,
von Schenkungssteuerbis Schenkung von Todes wegen |
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413
Schenkungssteuer - Schenkung von Todes wegen
das Geschenk oder seinen Wert, soweit solche noch bei ihm vorhanden sind, zurückgeben. Verzugszinsen braucht der Schenker weder nach Gemeinem Recht, noch nach Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 742, noch
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0627,
von Recht auf Arbeitbis Rechtsanwalt |
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nach die bedeutendsten, während jene, die sogen. politischen Rechte, dieselben an Wichtigkeit überragen. Nach seinem geographischen Geltungsgebiet endlich ist das R. in gemeines (Jus universale) und partikuläres (Partikularrecht, Jus particulare
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0560,
von Familienpaktbis Familienrecht |
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. Das Motiv zum Erlaß derselben besteht
hauptsächlich darin, die durch das Gemeine Recht
drohende Zersplitterung des Vermögens abzuwen-
den und Fürsorge zu treffen, daß weder durch ver-
heiratete Töchter das Vermögen an andere Familien
falle, noch
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0940,
Flüsse |
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von schweiz. Kantonen auf (Aargau, Luzern, Solothurn, Zürich). Nach Gemeinem Recht sind die
öffentlichen F. res extra commercium
(s. Commercium ), an denen ein Privateigentum nicht erworben werden
kann. So auch nach den Gesetzen von Zürich
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