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Rang | Fundstelle | |
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4% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0949,
von Diebsinselnbis Diebstahl |
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(pseudonym für Schümberg), Graf D. (Dresd. 1830).
Diebsinseln, s. Marianen.
Diebssprache, s. Kochemer Loschen.
Diebstahl (Entwendung, Furtum), die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht, dieselbe sich rechtswidrig zuzueignen
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3% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0268,
von Notwendigkeitbis Novakovič |
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268
Notwendigkeit - Novakovič.
wenn letzterer in der rechtmäßige Ausübung seines Berufs handelte. Auch ist die N. nicht bloß gegen einen rechtswidrigen Angriff auf Leib und Leben, sondern auch gegen einen solchen gestattet, welcher gegen die Ehre
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3% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0418,
von Funddiebstahlbis Fundiertes Einkommen |
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und Vorschriften; in England gehen
die Meldungen u. s. w. über Fundgegenstände an
das I5ail>vav l^iLariu^ IIou36 (s. Eiscnbahnabrech-
nungsstellen).
Funddiebstahl. Wer sich eine verlorene Sache
rechtswidrig und mit dem Bewußtsein der Rechts-
widrigkeit
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2% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0513,
von Amtseidbis Amtsgerichte |
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), im römischen Rechte das Verbrechen, welches derjenige begeht, der durch rechtswidrige Einwirkungen auf die zur Verleihung eines Amtes befugten Personen ein solches Amt zu erlangen sucht. Im weitern Sinn umfaßt die A. aber auch das Verbrechen, welches die zur
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2% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0446,
von Forstkalenderbis Forstrecht |
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die Gesamtheit der staatlichen Einrichtungen: 1) zur Pflege der Forstwirtschaft (Forstwohlfahrtspolizei, Forstwirtschaftspflege), 2) zur Sicherung des Waldes gegen rechtswidrige Handlungen, 3) zur Sicherung des Waldes gegen an sich erlaubte, aber in ihren
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2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0038,
von Dolomitspatbis Dolus |
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; arg-, hinterlistig; mit Absicht schadend; s. Dolus.
Dolschi (Doljiu), Kreis in der südwestlichen (Kleinen) Walachei, Hauptstadt Krajowa.
Dolus (lat., widerrechtlicher Wille), das wissentlich rechtswidrige Handeln, kommt im Zivil
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2% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0630,
von Fräuleinsteuerbis Fraustadt |
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.), betrügerischer, überhaupt rechtswidriger Vorsatz, Arglist, Gefährde; in diesem Sinn gleichbedeutend mit Dolus (s. d.), im Gegensatz zu Culpa (s. d.); Umgehung des Gesetzes überhaupt, daher in fraudem legis handeln, s. v. w. das Gesetz arglistig umgehen
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2% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0267,
von Nottbis Notwehr |
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versperrenden Neubau.
Notwehr (Inculpata tutela, Moderamen inculpatae tutelae), "diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem andern abzuwenden" (deutsches Reichsstrafgesetzbuch, § 53
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2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0436,
von Furtimbis Furtwangen |
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Römern nach dem Abschluß einer geschichtlichen Entwicklung, wie sie uns im Corpus Jvorliegt, jede rechtswidrige Entziehung einer beweglichen Sache in gewinnsüchtiger Absicht (contrectatio rei fraudulosa lucri faciendi gratia vel ipsius rei vel etiam
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2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0673,
Anschlag (juristisch) |
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von rechtswidrigen A., die Verhängung von Strafen wegen Übertretung der einschlagenden polizeilichen Anordnungen und strafrichterliches Einschreiten gegen die Urheber solcher Plakate, in denen der Thatbestand von Injurien, Pasquillen, Majestätsbeleidigungen
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2% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0033,
von Aberglaubebis Aberration des Lichts |
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"),
die aus einer dolosen, rechtswidrigen Handlung entspringende, von dem beabsichtigten Zweck abweichende
Folge einer Handlung, z. B. Verübung der Handlung an einem andern als dem beabsichtigten Objekt
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2% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0834,
von Betriebsverbandbis Betrug |
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nicht auf, sondern gibt dem Beschädigten nur einen Anspruch gegen den Betrüger, wobei sich von selbst versteht, das der Dolus von demjenigen, der daraus einen Anspruch herleitet, bewiesen werden muß. Kann eine solche absichtliche rechtswidrige
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2% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0362,
von Cullerabis Culpa |
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. (Fahrlässigkeit) dem Dolus malus (rechtswidriger Vorsatz) entgegengesetzt. Hat nämlich derjenige, welcher sich eine unerlaubte Handlung oder Unterlassung zu schulden kommen ließ, dabei eine rechtswidrige Absicht gehabt, dann hat er sich eines Dolus
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2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0039,
von Dolzflötebis Domäne |
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. einmal den rechtswidrigen Willen im Gegensatz zur Fahrlässigkeit (s. d.) oder Culpa, und zwar ist für die durch denselben herbeigeführte Rechtsverletzung der dolos Handelnde stets verantwortlich; sodann den eigentlichen Betrug, die vorsätzliche
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2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0153,
von Drogdenbis Drohung |
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, Bierbrauerei, sehr besuchte Jahrmärkte, bedeutenden Handel und (1880) 2918, als Gemeinde 18,225 Einw. (zur Hälfte Juden).
Drohung (Minatio), die Handlungsweise, durch welche man einem andern die rechtswidrige Zufügung gewisser Nachteile in Aussicht stellt
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2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0816,
von Erotikbis Erpressung |
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einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, einen andern durch Gewalt oder Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt (deutsches Reichsstrafgesetzbuch, § 253). Die dermaligen Grundsätze über dies Verbrechen haben sich
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2% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0301,
von Kundmannbis Kundschaft |
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Rechtswidrigen ist im einzelnen Fall schwer zu ziehen. Der Schutz der Firma gegen unerlaubte Führung derselben, der Schutz der Fabrikzeichen oder Marken, der Musterschutz und die Erfindungspatente sind Mittel, mit denen der Staat einen rechtswidrigen
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2% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0768,
von Revisorbis Revolutionstribunal |
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.
Revivifikation (lat.), Wiederbelebung.
Revoil (spr röwōall), Louise, Dichterin, s. Colet.
Revokation (lat.), Zurückrufung, Widerruf.
Revokatorĭenklage, das zur Wiederaufhebung einer rechtswidrigen Lehnsveräußerung gegebene Rechtsmittel (s
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2% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0780,
Schwurgericht (in Deutschland) |
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Grundgedanke innewohnt. In der Strafrechtspflege kommt es nämlich darauf an, die Schuld eines Angeklagten zu ermitteln, indem man sein persönliches Verhältnis zum Strafgesetz feststellt. Trug der Angeklagte ein rechtswidriges Bewußtsein in sich? Erkannte
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2% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1031,
von Unterpachtbis Unterschrift |
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Feuerungen für Siedepfannen, bei denen die Flamme unterhalb des Pfannenbodens hinzieht.
Unterschlagen, s. Segel.
Unterschlagung (Unterschleif, Interversio), die wissentliche rechtswidrige Zueignung einer fremden, beweglichen Sache, welche sich
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2% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0054,
Arbeiterschutzgesetzgebung (das deutsche Arbeiterschutzgesetz vom 1. Juni 1891) |
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Wochenlohns nicht übersteigen.« Daneben bestimmt der neue, schon oben erwähnte § 124b: »Hat ein Geselle oder Gehilfe rechtswidrig die Arbeit verlassen, so kann der Arbeitgeber als Entschädigung für den Tag des Vertragsbruchs und jeden folgenden Tag
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2% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0525,
Kartelle (Rechtsschutz in Österreich etc.; Schutz gegen Ausschreitungen) |
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bestimmter Normen für den Kundenrabatt seitens sämtlicher Genossen zu erwirken, schon an sich eine rechtswidrige Beeinflussung der freien Preisbildung, auf welche der Verbraucher ein Recht habe, liegen soll.
Aus dem Grundsatz der Gewerbefreiheit folge
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2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0070,
von Absenderbis Absicht |
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eine weiter gehende Haftung oder eine schwerere Strafe ein bei absichtlicher als bei fahrlässiger Verübung. Übrigens steht eine Handlung, welche im Bewußtsein begangen wird, sie sei rechtswidrig, im allgemeinen der gewollten Rechtswidrigkeit gleich. Liegt
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2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0078,
von Abt (Franz)bis Abtreibung der Leibesfrucht |
Öffnen |
).
Abtreibezimmerung , ein Verfahren bei der Streckenzimmerung, s. Bergbau .
Abtreibung der Leibesfrucht , die vorsätzliche, rechtswidrige Herbeiführung des Todes
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2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0662,
von Belegschaftbis Beleidigung |
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.
Beleidigung, jede vorsätzliche, die Kränkung der Ehre eines andern enthaltende, rechtswidrige Kundgebung. Wenn sie in dem Behaupten oder Verbreiten von verächtlich machenden oder herabwürdigenden unwahren Thatsachen besteht, so ist sie Verleumdung (s
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2% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0284,
Dienstmiete |
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aus andern wichtigen Gründen gefordert werden.
Hat ein Geselle oder ein Gehilfe rechtswidrig die
Arbeit verlassen, so kann der Arbeitgeber für jeden
Tag des Vertragsbruchs den Betrag des orts-
üblichen Tagelohns, aber nicht für längere Zeit
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2% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0530,
von Droitbis Drôme |
Öffnen |
denjenigen, welcher einen andern
mit rechtswidriger Zufügung von Nachteilen unter
Umständen bedroht, welche geeignet sind, in dem
Bedrohten die "Besorgnis vor der Ausführung her-
vorzurufen" (Gefängnis bis zu 6 Monaten oder
Geldbuhe) und außerdem den
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2% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0313,
von Erpfingenbis Erratische Blöcke |
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von Menschen, Bären u. s. w., ferner Waffen, Vasen, Ringe, Geräte aus Gold und Erz.
Erpressung. Nach dem Deutschen Strafgesetzbuch (§. 253) wird wegen E. bestraft: Wer, um sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen
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2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0270,
von Freiheitsentziehungbis Freiheitsstrafen |
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allen Gesetzbüchern von selbst. Die Sachsenbuße (s. Emenda) erstreckt sich auch auf fahrlässige rechtswidrige F. Der Deutsche Entwurf §. 727 will überdies dem, welchem ein gesetzlicher Anspruch auf Unterhalt an den vorsätzlich oder fahrlässig seiner
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0264,
von Kausalnexusbis Kaution |
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Beklagten oder dem Angeklagten ein nachteiliger Erfolg zugerechnet werden, so genügt es nicht festzustellen, daß er eine in irgend einer Beziehung rechtswidrige, z. B. polizeilich oder durch ein Vertragsverhältnis verbotene Handlung
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2% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0466,
von Notturnobis Notwendigkeit |
Öffnen |
(Preuß. Allg. Landr. Ⅰ, 22, §§. 3‒10).
Notwehr, nach §. 53 des Reichsstrafgesetzbuches diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem andern abzuwenden. Sich gegen einen rechtswidrigen
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0106,
von Untersatzbis Unterschweflige Säure |
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. Kindesunterschiebung.
Unterschlächtiges Wasserrad, s. Wasserräder.
Unterschlag, s. Buchdruckerkunst.
Unterschlagen, die Segel an den Rahen oder Gaffeln befestigen.
Unterschlagung, Unterschleif oder Veruntreuung, die wissentliche, rechtswidrige Zueignung
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0129,
von Urinfistelbis Urkundenfälschung |
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fg.) – Im Strafprozeß müssen nach der Deutschen Strafprozeßordnung als Beweismittel dienende Schriftstücke in der Hauptverhandlung regelmäßig verlesen werden. (S. auch Beweis, Wiederaufnahme.)
Urkundenfälschung, eine in rechtswidriger Absicht
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0154,
von Droitbis Dromedar |
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bewegliche Sache in der Absicht wegnimmt, sich dieselbe rechtswidrig zuzueignen; ebenso bei der Notzucht, Erpressung, Nötigung, bei dem Widerstand gegen die Staatsgewalt u. dgl. Aber auch die einfache Bedrohung eines andern mit einem Verbrechen
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0983,
von Exzellierenbis Exzeß |
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Anordnungen, welche sich auf die öffentliche Ordnung und Ruhe beziehen, z. B. Straßen-, Studenten-, Soldatenexzesse u. dgl. Im Strafrecht spricht man auch von einem E. der Notwehr. Wer nämlich die Grenzen der erlaubten Verteidigung gegen rechtswidrige
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0363,
Strafrecht (Theorien) |
Öffnen |
die rechtswidrige Verletzung des Privatwillens die Schädigung der allgemeinen Interessen überwiegt und deswegen die Bestrafung von dem Antrag des Verletzten abhängig gemacht wird (sogen. Antragsdelikte). In dieser letztern Gruppe liegen
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0102,
von Aufspringen der Hautbis Aufstoßen |
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der Gesellschaft oder Genossenschaft verantwortlich. In besonders ausgezeichneten Fällen, welche sich auf die besondern gesetzlichen Gebote zum Zwecke der Behütung des Grundkapitals oder Genossenschaftsvermögens vor rechtswidrigen Minderungen beziehen
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1% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0048,
von Leiche (typographisch)bis Leichenschau |
Öffnen |
in die zweite Klasse des Soldatenstandes bestraft, wer im Felde in der Absicht rechtswidriger Zueignung einem auf dem Kampfplatze gebliebenen Angehörigen der deutschen oder verbündeten Truppen eine Sache abnimmt. Gleicher Strafe verfällt
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0140,
von Affektionswertbis Affen |
Öffnen |
Schadenersatz von Wichtigkeit ist. Wurde nämlich jemand durch die rechtswidrige Handlungsweise eines andern, z. B. durch die vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung einer Sache, ein Schade zugefügt, und wird nun deshalb Ersatz gefordert, so kommt
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0265,
Aktie und Aktiengesellschaft (volkswirtschaftliche Bedeutung; Geschichtliches) |
Öffnen |
der Verwaltungsbehörde, wenn die Gesellschaft sich rechtswidriger Handlungen oder Unterlassungen schuldig macht, durch die das Gemeinwohl gefährdet wird. Das Vermögen einer aufgelösten Aktiengesellschaft wird nach Tilgung ihrer Schulden unter die Aktionäre nach
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0297,
Albrecht (Braunschweig, Mecklenburg) |
Öffnen |
. Dieser Schritt und die rechtswidrige Hinrichtung seines Günstlings Hans v. Schönitz veranlaßten Luther zur Herausgabe einer sehr heftigen Schmähschrift wider A. Gegen Übernahme seiner Schulden im Betrag von 500,000 Fl. bewilligte A. seinen
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0361,
von Alignybis Alimosch |
Öffnen |
(Alimentationsvertrag, z. B. die Zusicherung des Altenteils), oder in einer letztwilligen Disposition, oder in einem Delikt, oder in einer gesetzlichen Bestimmung. Wer einen andern durch eine unerlaubte Handlung, sei es rechtswidriger Vorsatz
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0515,
von Amtsverschwiegenheitbis Amtsvorsteher |
Öffnen |
, oder daß ein Beamter, welcher Steuern, Gebühren oder andre Abgaben für eine öffentliche Kasse zu erheben hat, Abgaben, von denen er weiß, daß der Zahlende sie überhaupt nicht oder nur in geringerm Betrag schuldet, erhebt und das rechtswidrig Erhobene ganz
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0594,
von Animabis Aniridie |
Öffnen |
mit der Solostimme dramatisch belebt, als die ersten Anfänge des Oratoriums (s. d.) zu betrachten sind.
Anĭmus (lat.), Seele, Gemüt, Neigung, Wille, Absicht, Vorsatz; daher in der Rechtswissenschaft die rechtswidrige Absicht, z. B. A. injuriandi
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0061,
von Auflaufbis Auflösung |
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. Grundbücher.
Auflauf, im strafrechtlichen Sinn das rechtswidrige Zusammenlaufen und Zusammenbleiben einer Volksmenge an einem öffentlichen Orte. Das deutsche Reichsstrafgesetzbuch (§ 116) verlangt zum Thatbestand des Auflaufs, daß sich
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0637,
von Belebeibis Beleidigung |
Öffnen |
(Injurie, lat. Injuria, Beschimpfung, Ehrenkränkung, Ehrenverletzung), die rechtswidrige Handlung, durch welche eine Person vorsätzlich die Ehre einer andern angreift. Je nachdem dies durch Thätlichkeiten oder auf andre Weise (Wort, Schrift, Abbildung etc
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0835,
von Betsaalbis Betschuanen |
Öffnen |
, sondern straft den Betrüger auch dann, wenn seine Absicht auf etwas andres hinzielte. Das Strafgesetzbuch des Deutschen Reichs (§ 263) dagegen bestimmt hierüber folgendes: "Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0846,
Beute |
Öffnen |
Gesetzes stehen, und endlich ist im Art. 32 verordnet: "Wer im Feld in der Absicht rechtswidriger Zueignung eine Sache der Landeseinwohner offen wegnimmt oder denselben abnötigt oder des eignen Vorteils wegen unbefugt Requisitionen vornimmt
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1% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0181,
von Bon.bis Bonald |
Öffnen |
. f. auf einen thatsächlichen Irrtum oder auf einen Rechtsirrtum, so wird dieser Irrtum da, wo das Bewußtsein von der Rechtswidrigkeit eines Zustandes (mala fides, böser Glaube) zur Voraussetzung gewisser Nachteile gemacht ist, berücksichtigt, so daß z
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1% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0325,
von Brandraketenbis Brandstiftung |
Öffnen |
) vorsätzlicher- oder fahrlässigerweise in Brand setzt. Im strafrechtlichen Sinn ist nämlich das Anzünden und Inbrandsetzen einer Sache noch nicht ohne weiteres eine B. Wer eine fremde Sache vorsätzlich und rechtswidrig in Brand setzt, macht sich damit
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1% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0656,
Bürger (Staats-, Gemeindebürger) |
Öffnen |
bürgerliche Ehrenrechte genannt, die durch rechtswidrige Handlungen verwirkt werden können (s. Ehrenrechte). Die B. der einzelnen Gemeinden dagegen bezeichnet man als Orts- oder Gemeindebürger. Wo aber die Verfassung der Stadtgemeinden
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1% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0871,
von Caulisbis Causa |
Öffnen |
Gegenleistung bedeutet), oder wenn er ein rechtswidriger und zwar entweder ein künftiger (condictio ob turpem causam) oder ein vergangener (condictio ob injustam causam), oder endlich, wenn gar kein Grund vorhanden ist (condictio sine c.). Bei
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0544,
von D'Arcetbis Dardanellen |
Öffnen |
rechtswidrige Unternehmen zu dem Zweck, die zum gewöhnlichen Gebrauch dienenden Lebensbedürfnisse oder andre Gegenstände des Handelsverkehrs zu verteuern oder einen gänzlichen Mangel daran herbeizuführen; eine Handlungsweise, welche in frühern
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0610,
von Deebis Defensive |
Öffnen |
, welche er in amtlicher Verwahrung hatte, rechtswidrig zugeeignet, so trifft ihn die schwere Strafe der Unterschlagung (s. d.); defektieren, eine Rechnung in Beziehung auf etwanige Rechnungsfehler durchsehen.
Defektion (lat.), Abfall, Abtrünnigkeit
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0629,
von Deklarantenbis Deklarationsgesuch |
Öffnen |
nach wird diese schon dann als verübt angenommen, wenn die betreffenden Thatsachen erwiesen sind; des Nachweises der rechtswidrigen Absicht bedarf es nicht. Waren, welche mit der Post eingehen, muß eine im Ausland ausgestellte D. (Inhaltserklärung
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0242,
von Durchwachsungbis Düren |
Öffnen |
rechtswidriges war, weil Preußen in jenem Fall nicht zu den kriegführenden Mächten gehörte und auch eine Maßregel zur Unterdrückung des Sklavenhandels nicht in Frage stand. Vgl. außer den Handbüchern des Völkerrechts und des Seerechts: Hautefeuille
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0373,
von Eifelkalkbis Eigennutz |
Öffnen |
, in rechtswidriger Absicht wegnimmt; unbefugte Gebrauchsanmaßung verpfändeter Sachen von
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0021,
von Falschsehenbis Falset |
Öffnen |
ein Arzt zu Rate gezogen werden muß.
Fälschung (Falsum, Crimen falsi), die auf Täuschung andrer berechnete und zu rechtswidrigen Zwecken vorgenommene Nachmachung oder Veränderung solcher Gegenstände oder Zeichen, welche nach Gesetz oder Gewohnheit
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0449,
von Forststrafrechtbis Forstvereine |
Öffnen |
und Unterlassungen in Waldungen. Das F. behandelt die Strafbestimmungen und das Strafverfahren. Die Strafbestimmungen erstrecken sich a) auf rechtswidrige, dem Kriminalrecht unterliegende Handlungen; dahin gehören Forstentwendungen und Forstbeschädigungen; b
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0457,
von Fortdauerndes Verbrechenbis Fortgesetztes Verbrechen |
Öffnen |
, das fortgesetzte Verbrechen zu unterscheiden von 1) dem fortdauernden Verbrechen, d. h. dem Fall, wenn der durch die Vollendung des Verbrechens geschaffene rechtswidrige Zustand (z. B. Doppelehe) nicht aufgegeben wurde; 2) der realen Konkurrenz, wenn
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0784,
von Fumoirbis Fundão |
Öffnen |
. Die rechtswidrige Zueignung einer gefundenen Sache (sogen. Funddiebstahl) fällt unter den Begriff der Unterschlagung (s. d.). Dem Finder gebührt nach manchen Gesetzen eine Belohnung (Finderlohn, Findelgeld, Fundgeld), welche z. B. nach preußischem
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1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0633,
von Gratiabis Gratius Faliscus |
Öffnen |
Deo ("Laßt uns Gott danken") anfängt.
Gratifikation (lat.), freiwillig zugestandene Vergünstigung, Verwilligung einer einmaligen Remuneration neben dem Gehalt; im Konkursprozeß die rechtswidrige Bevorzugung eines Gläubigers durch den
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0856,
von Grumbkowbis Grün |
Öffnen |
seines Schicksals bekannt geworden, als er durch neue Schriften bei der fränkischen Ritterschaft und den Kurfürsten um Unterstützung nachsuchte und die Rechtswidrigkeit seiner Ächtung nachwies. Wirklich erhielt er auch viele Beweise fürstlichen
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0555,
von Hinterlegungsvertragbis Hinterrhein |
Öffnen |
zur Benutzung gegeben werden, da im entgegengesetzten Fall wiederum ein andrer Vertrag, z. B. Darlehen, entstehen würde. Der Depositar haftet so, daß er, wenn die Sache durch vorsätzliche rechtswidrige Handlungsweise desselben oder grobe
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0904,
von Imperial-Dukatenbis Impfung |
Öffnen |
(lat.), Ungestüm, heftiger Angriff; im Strafrecht eine Unterart des Dolus (s. d.), rechtswidriger Vorsatz, welcher in leidenschaftlicher Erregung gefaßt wurde. Namentlich wird die im Affekt verübte Tötung nicht als Mord, sondern als Totschlag
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1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0942,
von Kolloquiumbis Kolmar |
Öffnen |
.
Kolludieren (lat.), unter einer Decke spielen, im geheimen Einverständnis sein und handeln.
Kollusion (lat., "das Zusammenspielen"), im allgemeinen jede auf rechtswidrige Täuschung Dritter gerichtete Verabredung, im Strafprozeß insbesondere
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0961,
Ludwig (deutsche Kaiser und Könige) |
Öffnen |
Rhense 16. Juli 1338 die päpstliche Einmischung für unberechtigt; der Frankfurter Reichstag im August 1338 bestätigte dies und hob Bann und Interdikt als rechtswidrig auf. Aber auch nachher war Ludwigs Haltung gegen den Papst schwankend. Die Hauptfrage
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0797,
von Morbillibis Mord |
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einen Hauptsitz der nordböhmischen Glas- und Glaskurzwarenindustrie und hat außerdem 2 Baumwollspinnereien, eine Weberei, Chemikalienfabrik und Bierbrauerei.
Mord, die mit Überlegung vorsätzlich ausgeführte rechtswidrige Tötung eines Menschen. Das Erfordernis
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0266,
von Notklippenbis Notstand |
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, daß es sich bei jener um die Abwehr eines rechtswidrigen Angriffs handelt, während der Strafausschließungsgrund des Notstandes gerade demjenigen zu gute kommt, welcher, um sich zu retten, einen Eingriff in eine fremde Rechtssphäre unternimmt. Wenn z. B. jemand
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0320,
von Prats de Mollobis Praya |
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der Strafe mitzuwirken hat, mit Zuchthausstrafe bis zu fünf Jahren, wenn er in der Absicht, jemand der gesetzlichen Strafe rechtswidrig zu entziehen, die Verfolgung einer strafbaren Handlung unterläßt oder eine Handlung begeht, welche geeignet
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0594,
von Ratzeburgbis Raub |
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), das Verbrechen desjenigen, welcher mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem andern in der Absicht wegnimmt, sich dieselbe rechtswidrig zuzueignen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0631,
von Rechtsschulebis Rechtswissenschaft |
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.
Rechtsstreit (Rechtshandel, Rechtssache, Prozeßsache), s. v. w. Prozeß (s. d.).
Rechtstitel, s. Titel.
Rechtsvermutung, s. Präsumtion.
Rechtsverweigerung (Justizverweigerung), das Versagen oder rechtswidrige Verzögern der in Anspruch genommenen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0760,
Reuß (Fürstentümer, Geschichte) |
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fast unvermindert stets auf den ältesten Sohn über. Unter ihnen sind am bekanntesten Heinrich XI., der als Hofrichter Kaiser Siegmunds auf der Kirchenversammlung zu Konstanz 1417 das über Huß gefällte Urteil für rechtswidrig erklärte, und sein Bruder
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0120,
von Saccobis Sachbeschädigung |
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oder Zerstörung einer fremden Sache. Abgesehen von der privatrechtlichen Erstattungspflicht, kann eine S. auch kriminell strafbar sein, nämlich dann, wenn sie vorsätzlich und rechtswidrig erfolgte. Das deutsche Strafgesetzbuch (§ 303 ff.) läßt in solchem Fall
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0013,
von Urkundenbeweisbis Urkundenprozeß |
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einer Urkunde (s. d.) vorgenommen wird, oder, wie das deutsche Strafgesetzbuch die U. näher definiert, das Vergehen desjenigen, welcher in rechtswidriger Absicht eine inländische oder ausländische öffentliche Urkunde oder eine solche Privaturkunde
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0172,
von Verzögerungbis Vespasianus |
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in der Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung. Der V. ist entweder ein Zahlungsverzug (Mora in solvendo), wenn der Schuldner rechtswidrig die Leistung verzögert, oder ein Empfangsverzug (Mora in accipiendo), wenn der Gläubiger die Annahme
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0463,
von Wechselbis Wechselfieber |
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oder durch gewisse Zusätze zur Erlangung rechtswidriger Vermögensvorteile und zur Benachteiligung Dritter benutzt werden. Im erstern Fall pflegt man von falschen, im andern von gefälschten Wechseln zu sprechen. Derjenige, dessen Namensunterschrift
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0780,
Württemberg (Geschichte 1520-1770) |
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Vertrags und die Beseitigung der ständischen Rechte glückten ihm nicht. Sein Sohn Johann Friedrich (1608-28) mußte den Tübinger Vertrag in seinem vollen Umfang bestätigen und die Hinrichtung des Kanzlers Enslin, der verschiedener Rechtswidrigkeiten
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0604,
von Narasbis Natan ben Jechiel |
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König Milan von Serbien vermählt, nötigte diesen durch ihr Betragen, sich 1888 von ihr scheiden zu lassen (s. Milan I., Bd. 17). Sie erhob vergeblich gegen diese Scheidung als rechtswidrig Einspruch und durfte auch nach Milans Abdankung 1889
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0084,
von Aussabis Aussetzung des Strafvollzugs |
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Aussa - Aussetzung des Strafvollzugs.
da das Verschweigen rechtswidriger Handlungen nicht Gegenstand einer Obligation sein kann.
Am schwierigsten ist wohl die Beantwortung der Frage, ob und wann der »Angefragte«, d. h. der Kreditsuchende
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0458,
Innere Medizin (9. Kongreß, Wien 1890) |
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Recht besteht. Denn dann liegt auf seiten des Briefschreibers die Absicht vor, einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen und zwar dadurch, daß er den Adressaten unter Anwendung von Drohungen zur Zahlung einer thatsächlich nicht
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0588,
von Lombardbis Löß |
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nach Halle. Er schrieb: »Die Verwaltung des Generalgouvernements im Elsaß« (Straßb. 1874); »Geschichte des deutschen Kirchenrechts« (das. 1878, 2 Bde.); »Die Haftung des Staates für rechtswidrige Handlungen des Beamten« (Frankf. a. M. 1879
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0049,
Arbeiterschutzgesetzgebung (das deutsche Arbeiterschutzgesetz vom 1. Juni 1891) |
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und mittlere Unternehmungen zu. Die vom Reichstag angenommene neue Bestimmung (§ 124d des Gesetzes) lautet: »Hat ein Geselle oder Gehilfe rechtswidrig die Arbeit verlassen, so kann der Arbeitgeber als Entschädigung für den Tag des Vertragsbruchs und jeden
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0053,
Arbeiterschutzgesetzgebung (das deutsche Arbeiterschutzgesetz vom 1. Juni 1891) |
Öffnen |
20 Arbeiter beschäftigt werden, ist untersagt, für den Fall der rechtswidrigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeiter die Verwirkung des rückständigen Lohnes über den Betrag des durchschnittlichen Wochenlohns hinaus auszubedingen (§ 134
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0857,
Sklaverei (Sklavenhandel in Deutsch-Ostafrika) |
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solcher Sklaven gedroht. Da die Araber aber diesen Befehl als rechtswidrig ansahen, so blieb er ein! toter Buchstabe. Nachdem aber Sansibar unter englisches Protektorat getreten ist und deutsche wie englische Kriegsschiffe die Küste bewachen, hat
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0083,
von Abwehrbis Abweichung |
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, ist eine
widerrechtliche Handlung und verpflichtet deshalb zum Schadenersatz. Wo aber die Beschädigung erforderlich wird, um
einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder andern abzuwenden, also im Falle der
No twehr (s. d.), hört auch
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0715,
von Antrag auf Konkurseröffnungbis Antragsdelikte |
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); Entführung (§§. 236, 237); Diebstahl, Unterschlagung und Betrug gegen Angehörige u.dgl. (§§. 247,263); fraudulöse Veräußerung bei drohender Zwangsvollstreckung (§. 288); rechtswidrige Entziehung von Sachen aus dem Besitze des Pfandgläubigers u. dgl
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0094,
von Auflandigbis Aufliegen |
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.
Auflauf, das rechtswidrige Verweilen einer auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen versammelten Menge, welche von dem zuständigen Beamten oder Befehlshaber der bewaffneten Macht dreimal aufgefordert wurde, sich zu entfernen. Der A. wird nach
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0911,
Betrug |
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, sich oder einem andern einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines andern dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder Entstellung oder Unterdrückung wahrer Thatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0922,
von Beust (Karl Louis, Graf von)bis Beutelbilch |
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,
eigenmächtig von der Truppe entfernen oder rechtmäßig erbeutetes Gut, das sie abzuliefern verpflichtet sind, sich rechtswidrig zueignen. – Vgl. Bluntschli, Das
moderne Kriegsrecht der civilisierten Staaten (2. Aufl., Nördl. 1874); ders., Das Beuterecht
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0457,
von Commissoria lexbis Commodianus |
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gestattet, gebrau-
chen, sonst begeht er damit nach röm. Nccht eine
Entwendung. Er haftet dann selbst für den zufälli-
gen Untergang, welchen die Sache zufolge und wäh-
rend des rechtswidrigen Gebrauchs erleidet, wäh-
rend er fönst nur für Versehen
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0946,
von Depekorationbis Deploiement |
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eröffnen oder unterdrücken oder von ihrem Inhalt
Dritte rechtswidrig benachrichtigen oder einem an-
dern wissentlich eine solche Handlung gestatten oder
ihm wissentlich dabei Hilfe leisten, werden mit Ge-
fängnis nicht unter drei Monaten bestraft
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0272,
von Diebis Diebstahl |
Öffnen |
wird wegen D. bestraft: Wer eins fremde,
bewegliche Sache einem andern in der Absicht weg-
nimmt, diefelbe sich rechtswidrig zuzueignen (§.242).
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0273,
Diebstahl |
Öffnen |
. Eine verlegte oder
vergessene Sache ist nicht schon eine verlorene. Oft
kann es zweifelhaft sein, ob ein Wegnehmen aus
fremdem Gewahrsam (D.) oder eine rechtswidrige
Aneignung einer fremden, in eigenem Gewahrsam
befindlichen ^ache
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0274,
von Dieburgbis Dieckhoff |
Öffnen |
Fahrlässigkeit eingetretenen Verlust haftet. Da der Begriff der röm. Entwendung auch die Unterschlagung, selbst den wissentlichen Empfang einer Nichtschuld, ferner den rechtswidrigen Gebrauch einer Sache umfaßte, so erstreckt sich die condictio
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0553,
von Falschmünzereibis Falschwerbung |
Öffnen |
, Unterdrückung und rechtswidrigen
Mitteilung gleichsteht (ß. 355).' 7) F. von Pässen,
sonstigen Legitimationspapieren, Dienst- und Ar-
beitsbüchern und ähnlichen Zeugnissen zum Zwecke
bessern Fortkommens (§. 363). 8) F. von Maß und
Gewicht von feiten
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0788,
von Fiktilbis Filangien (Carlo) |
Öffnen |
angab, er
. selbst sei demKönige schuldig und vermöge wegen des
rechtswidrigen Benehmens des Beklagten weniger,
, die Schuld zu bezahlen (quo mii_ni8 8nlüei6us
^ 6xi3tit). Ebenso machte man die (^i66ii'3 I^eucii
für alle Civilklagen
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 1014,
von Forthbis Forthbrücke |
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genannten, bei denen der nur durch die
Strafthat hervorgerufene rechtswidrige Zustand
fortdauert, so bei dem Dicbstahl die fortdauernde
Entziehung der dem Eigentümer gestohlenen Sache.
Forth, Fluß in Schottland, entspringt in zwei
Hauptquellen
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0704,
von Geisbergbis Geiß |
Öffnen |
) ge-
nannt werden, welche als Nepressalie (s. d.) für ge-
schehene und zur Sicherung gegen weitere völker-
rechtswidrige Handlungen der Bevölkerung von der
occupicrenden Kriegsmacht abgeführt werden. Es
ist dies eine unmittelbare Ausübung des
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1% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0273,
von Gratiasbis Grattoni |
Öffnen |
.
Juristisch wird G. vielfach die rechtswidrige Be-
günstigung eines Gläubigers durch den Schuldner
genannt, welche die Anfechtung (s. d.) der dieser zu
Grunde liegendenRechtshandlung rechtfertigen kann.
Gräting (engl. sratwF, spr. greht-), Rost
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