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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0157,
Deutschland und Deutsches Reich (Kirchenwesen) |
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und anerkannten Religionsgesellschaften der staatliche Schutz gegen jede Beschimpfung ihrer Einrichtungen und Gebräuche gewährt. Von durchgreifender Bedeutung wurde das Gesetz über Beurkundung des Personenstandes, das die Führung der Geburts-, Ehe
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Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0018,
Aegypten |
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abschloß. Es besaß ein festes staatliches und gesellschaftliches Gefüge, und seine Arbeitsfertigkeiten - was man im Deutschen "Technik" nennt - sowie seine sonstigen Kenntnisse waren hochentwickelt. Damit erscheinen auch die Grundlagen
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0218,
Kriegssanitätswesen (die freiwillige Krankenpflege) |
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staatlich anerkannten Vereinen vom Roten Kreuz oder den Ritterorden in keiner Beziehung stehen, sind von jener Berechtigung ausgeschlossen. An der Spitze der gesamten freiwilligen Krankenpflege steht der kaiserliche Kommissar und Militärinspekteur
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0178,
von Nikandrosbis Nikephoros |
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Bardanes, der gegen ihn zum Kaiser ausgerufen worden, blenden, erbitterte das Volk durch harten Steuerdruck und hielt auch den Klerus in strenger staatlicher Zucht. Er unterdrückte eine Erhebung der im Peloponnes angesiedelten slawischen Stämme
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1% |
Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0420,
Die Zeit der "Renaissance" |
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412
Die Zeit der "Renaissance".
trotz dieser antiken Anwandlungen auf dem Boden des Christentums und anerkannten die Autorität der Offenbarung. Die Kirche und namentlich die Priesterschaft wurden freilich oft in derbster Weise verspottet
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0407,
von Medizinalgewichtbis Medizinalpersonen |
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zusammen die Zentralmedizinalbehörde darstellen. Unter ihnen stehen das Institut der Oberhebeärzte, aus vier anerkannten Frauenärzten bestehend, und ein ärztlicher Ausschuß, in welchem außer beamteten Bezirksärzten (entsprechend den Kreisphysikern
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0307,
von Verwaltungsratbis Verwaltungszwang |
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Generalstabes und der Rekrutierung gerechnet.
Verwaltungsvermögen, s. Staatsvermögen und Kämmerei.
Verwaltungszwang. Die im Begriffe des Staates liegende Zwangsgewalt behufs Erfüllung der staatlichen Ge- und Verbote und damit Erhaltung der staatlichen
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0896,
von Ärztliche Vereinebis As |
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in Oldenburg, Anhalt, Elsaß-Lothringen, je 1 in Lübeck, Bremen, Hamburg; Summa: 246 Vereine mit ca. 9000 Mitgliedern. Von diesen Vereinen sind nur die in Bayern, Sachsen, Württemberg und Hessen staatlich anerkannt und der daselbst bestehenden offiziellen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0004,
von Distributivgenossenschaftenbis Disziplinargewalt |
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und seinen Organen zustehende oder doch von ihm anerkannte Befugnis, zur Aufrechthaltung von Ordnung, Zucht und Sitte gegen Untergebene einzuschreiten. Handelt es sich nämlich um einen Eingriff in die staatliche Rechtsordnung überhaupt, welcher
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0007,
Konkordat (wichtige frühere und gegenwärtige Konkordate) |
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hinsichtlich der höhern Kirchenämter anerkannte, während die kaiserliche Belehnung mit den Regalien als Ausfluß der weltlichen Hoheitsrechte von der Kirche anerkannt wurde. Auf dem Konzil von Konstanz suchten die Fürsten durch spezielle Konkordate
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0172,
von Automatischbis Autonomie |
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(griech., Selbstgesetzgebung, Selbstsatzung), die Befugnis eines Gemeinwesens, unbeschadet des staatlichen Gesetzgebungsrechts, zur Regelung innerer Angelegenheiten Bestimmungen mit rechtsverbindlicher Kraft für seine Angehörigen zu erlassen
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0085,
von Handelskollegiumbis Handelskompanien |
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die meisten andern Länder; in einigen (wie in England, dann in Baden 1862-78 etc.) bestehen sie lediglich aus frei gebildeten Vereinen, in den meisten haben sie eine gesetzlich anerkannte öffentliche Stellung mit Beitragspflicht der Beteiligten
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0637,
von Lehrerbis Lehrerversammlungen |
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dadurch anerkannt, daß eine Anzahl staatlicher Lehrerinnenseminare (21 in Deutschland) gegründet und in staatlichen Lehramtsprüfungen auch Bewerberinnen der Weg eröffnet worden ist, um ihre Befähigung zum Schuldienst in amtlich gültiger Weise darzuthun
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0639,
von Lehrgabebis Lehrgedicht |
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dieser Auffassung drängte die auf protestantischer, namentlich reformierter, Seite immer allgemeiner anerkannte Parität mehrerer Bekenntnisse in einem und demselben Staat, welche seit Friedrich d. Gr., der Gründung der nordamerikanischen Union
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0431,
von Wasserrattebis Wasserrecht |
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Wasserbenutzung und Wasserschutz. Auf der einen Seite ist es die Bedeutung des Wassers für den Menschen als Nahrungs-, Reinigungs- und Fortbewegungsmittel sowie als Triebkraft, welche eine staatliche Ordnung der diesbezüglichen Rechtsverhältnisse
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0754,
von Apothekerbirnebis Apothekervereine |
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Mitgliedern des pharmaceutischen Landesvereins gewählt wird. Sachsen hat staatlich anerkannte pharmaceutische Kreisvereine, die je ein Mitglied zum Landesmedizinalkollegium entsenden. Preußen hat weder eine staatlich eingesetzte noch eine private
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0963,
von Arzneimittelträgerbis Arzt |
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einer staatlichen Prüfung in allen Zweigen der Heilkunst eine staatliche Approbation erlangt hat (§. 29). Die Ausübung der Heilkunde ist vollständig freigegeben und ohne Befähigungsnachweis jedermann erlaubt; die frühern Gesetze gegen Kurpfuscherei (Medikasterei
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 1003,
von Monophoniebis Monopol |
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., die der Staat sich selbst vorbehalten hat. Dieselben wurden früher als niedere oder nutzbare Regalien bezeichnet und umfassen zunächst solche Betriebe, die, obwohl wirtschaftlicher Natur, sich doch mehr für die staatliche Unternehmung als für die private eignen
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1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0164,
Gericht (Gerichtsbarkeit) |
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, sondern den staatlichen Schutz anzurufen hat, wenn er sich in seinem Recht gekränkt glaubt und Abhilfe erstrebt. Der Rechtsschutz ist eine der vornehmlichsten Aufgaben des Staats, und die Selbsthilfe ist in einem wohlgeordneten Staatswesen
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0497,
Österreich, Kaisertum (Verwaltung, Rechtspflege, Finanzen, Wappen etc.) |
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der staatlichen Administration (im übertragenen Wirkungskreis) zu besorgen und die Ortspolizei zu handhaben. Eigne Polizeidirektionen bestehen nur in sieben größern Städten. Für die Finanzverwaltung sind in den einzelnen Ländern
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0956,
von Landwirtschaftliche Versuchsstationenbis Landwirtschaftskammern |
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lediglich speciellen Zweigen; so hat man Versuchsstationen für Spiritusfabrikation, Brauerei, Weinbau, Hopfenbau, Milchwirtschaft u. a. m. Die deutschen L. V. sind zum geringern Teile staatliche Institute, meistens von landwirtschaftlichen Vereinen
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1% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0329,
Niederlande (Verfassung und Verwaltung. Finanzen) |
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. Niederländische Eisenbahnen) die schiffbaren Flüsse (etwa 4800 km) und das dichte Kanalnetz von 3067 km. Postbureaus bestehen 1277, die Telegraphen sind nur zum Teil staatlich (Drahtlänge 19467 km).
Verfassung und Verwaltung. Das Königreich ist nach dem 1840
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0216,
von Staatsgutbis Staatskassenverwaltung |
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der Volksvertretung unterliegt, durch welche er zum gesetzeskräftigen Budget (s. d.) wird.
Staatshaushaltskontrolle, der Inbegriff derjenigen Einrichtungen, welche bestimmt sind, darüber zu wachen, daß die Verwaltung der staatlichen Einnahmen
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0765,
Kirchenpolitik (12.-17. Jahrhundert) |
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begannen die Geltung neuer kirchlicher Anordnungen in ihrem Land von staatlicher Genehmigung abhängig zu machen. Die Staatseinrichtungen des landesherrlichen "Placet" (regium exequatur) und der an die Staatsbehörden eröffneten Beschwerde
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1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0954,
von Kolonialsystembis Kolonien |
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okkupierende Territorium erforderlich. In diesem Sinn hat auch die Congoakte vom 26. Febr. 1885 (Art. 34 f.) die Verpflichtung der Signatarmächte anerkannt, in den von ihnen an den Küsten des afrikanischen Kontinents besetzten Gebieten das Vorhandensein
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0638,
von Lehrformbis Lehrfreiheit |
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vorzutragen. Die Idee der L. ist eine durchaus moderne und hat sich mit einiger Klarheit erst herausbilden können, seit durch die Reformation der Staat als ein sittlich gleichberechtigtes Gemeinwesen neben der Kirche anerkannt ward. Weder die heidnischen
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0118,
Frankreich (Geschichte 1879-87) |
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vor. Er genehmigte sie, lehnte aber den wichtigsten Artikel (VII), wodurch den Mitgliedern der vom Staate nicht anerkannten Kongregationen verboten war, eine öffentliche oder private Unterrichtsanstalt zu leiten oder daran Unterricht zu erteilen
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0478,
Hygieine |
Öffnen |
Benachteiligung an seiner Gesundheit durch Kurpfuscher schützen müsse, andernteils das ständische Recht der staatlich anerkannten und vorschriftsmäßig gebildeten Ärzte und Apotheker vor unberechtigten Eingriffen zu wahren habe. Beide Rücksichten sind
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0661,
Kirchenpolitik |
Öffnen |
11. Jahrh. (Gregor VII.) die staatliche K. in der ^
vollen und rückhaltlosen Unterwerfung der Staats- >
gewalt unter die Kirche. >
(5ine K. der allmählichen Emancipation des Staa- ^
tes
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1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0762,
von Kirchenglaubebis Kirchenmusik |
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.
Kirchengut, s. Kirchenvermögen.
Kirchenhoheit (Jus circa sacra), der Inbegriff der Hoheitsrechte, welche dem Staatsoberhaupt gegenüber den anerkannten christlichen Kirchen und den sonstigen Religionsgesellschaften zustehen. Es liegt in dem Wesen des Staats
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1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0408,
von Medizinalpflanzenbis Medizinieren |
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, Tierarzt) bezeichnen, oder welche seitens des Staats oder einer Gemeinde als solche anerkannt oder mit amtlichen Funktionen betraut werden sollen, bedürfen einer staatlichen Approbation. Das deutsche Strafgesetzbuch kennt daher ein Vergehen der M
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0378,
Preußen (Geschichte: Wilhelm I., bis 1883) |
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für die Pfarrer und das staatliche Einspruchsrecht vorgeschrieben), über den Austritt aus der Kirche, die kirchliche Disziplinargewalt, die Errichtung eines Gerichtshof für kirchliche Angelegenheiten und über die Grenzen des Rechts zum Gebrauch
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0581,
Bayern (neuere Geschichte 1871-86) |
Öffnen |
die Regierung das Verbot der Veröffentlichung der Konzilsbeschlüsse ohne vorherige Einholung staatlicher Genehmigung. Die Bischöfe kümmerten sich um das Verbot nicht, sie protestierten dagegen, und der Erzbischof von Bamberg bedrohte, als ihm
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1% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0038,
von Lehrerinnenheimbis Lehrervereine und Lehrerversammlungen |
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Schulschwestern am Unterricht beteiligt. - Das Bedürfnis, L. zu verwenden, ist in Deutschland von den Regierungen, insbesondere auch durch Gründung von staatlichen Seminaren (s. d.) für L. anerkannt, deren sich z. B. in Preußen neun (neben 112 Lehrerseminaren
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0957,
Bibel (Entstehung des Kanons) |
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überliefert hat, erklärt sich aus der Wichtigkeit, welche die Erinnerungen an die staatliche Vergangenheit Israels angesichts der messianischen Hoffnung hatten. Diese deuteronomistischen Bücher sind übrigens zu erbaulichen, religiösen Zwecken geschrieben
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 1014,
von Juristische Arithmetikbis Jurjew |
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vielmehr entweder durch ein allgemeines Gesetz oder
durch eine Specialverfügung der Gesetzgebenden Ge-
walt oder derjenigen staatlichen Organe, welchen
nach der Landesverfassung diese Befugnis zusteht,
besonders verliehen sein. Rcichsgesetzlich
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0093,
Universitäten |
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privilèges des universités françaises (3 Bde., 1889) fg.).
c. Die Staatsuniversitäten. Kaiser Friedrich II. gründete in Neapel eine Universität, deren Lehrer wesentlich den Charakter von staatlichen Beamten trugen. Der Staat gründete und regelte die U
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0517,
von Großburgkbis Grumbach |
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dend mitzuwirken. Weil es zu dieser entscheidenden
Mitwirkung der Anerkennung seitens anderer Staa-
ten bedarf, fo ist es möglich, daß ein Staat als G.
noch nicht anerkannt ist, dein die thatsächlichen Vor-
ausfetzungen hierfür beiwohnen
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0461,
von Eisenbahngarantiebis Eisenbahnrecht |
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Parteiinteresse häufig versucht ist, kann nicht anerkannt werden. Die E. ist vielmehr in hohem Grad abhängig von den geographischen, wirtschaftlichen und allgemein politischen Verhältnissen des betreffenden Landes. Allgemein gültige Grundsätze lassen sich kaum
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1026,
von Unrundbis Unsichere Dienstpflichtige |
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württembergische Strafprozeßordnung anerkannte den Entschädigungsanspruch unschuldig verurteilter Personen. In Deutschland wurde die Sache neuerdings zunächst mit Anknüpfung an die Untersuchungshaft wieder aufgenommen. Der Kriminalist Heinze trat
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0979,
Gewerbegerichte |
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von der Staatskasse bestritten werden. Weiter sind die Streitigkeiten der Vorstände der unter staatlicher Verwaltung stehenden gewerblichen Anlagen mit ihren Arbeitern ebenfalls den Gewerbegerichten unterworfen. Nur die unter der Militär- und Marineverwaltung
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0473,
von Prostatabis Prostitution |
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und die Bordelle überwachten. Zur Zeit der Kaiser war Rom von Prostituierten überflutet; es bestand nicht nur eine große Anzahl staatlicher und privater Freudenhäuser (Lupanaria), auch zahllose vagierende Lustdirnen (meretrices und prostibulae) trieben
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0059,
von Russische Schwarzes-Meer-Dampfschiffahrtbis Russisches Heerwesen |
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" und auf das "Buch Cotta" stützt. Wichtig für die Gestaltung der russ. Kirche können die Stundisten (s. d.) werden. 1874 wurden durch ein Gesetz für alle Sekten, die keine staatlich anerkannten Priester oder überhaupt keine Priester haben
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0159,
Auswanderung (staatliche und private Thätigkeit) |
Öffnen |
159
Auswanderung (staatliche und private Thätigkeit).
in 50 Jahren 500 Mill. Thlr. bar und 1751 Mill. Thlr. an Kapitalwert gewonnen haben, und daß Europa täglich rund 1 Mill. Doll. durch seine Auswanderer an die Union abgibt. Nach andern
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0573,
Elsaß-Lothringen (Unterrichtswesen, Volkssprache; Landwirtschaft) |
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, eine Taubstummenanstalt zu Metz (zwei weitere derartige Anstalten, für welche staatliche Unterstützungen bewilligt werden, sind [1885] in der Bildung begriffen); für Blindenunterricht besteht eine Privatanstalt zu Illzach.
Eine in glänzendster Weise (teilweise
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0039,
von Geistlichebis Geistliche Bank |
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Beleidigten ein eignes Recht eingeräumt, den Strafantrag zu stellen.
Die Feststellung der Befugnisse der Geistlichkeit und die Abgrenzung des Gebiets ihrer Wirksamkeit war frühzeitig schon ein wichtiger Gegenstand der staatlichen Gesetzgebung. Wiederholt sah
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0693,
Griechenland (Alt-G.: Geschichte bis 337 v. Chr.) |
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.
Glimpflicher wurde Athen behandelt; es entsagte seiner Seeherrschaft und versprach den Beitritt zum hellenisch-makedonischen Bund, behielt aber seine staatliche Selbständigkeit. Darauf zog Philipp nach dem Peloponnes, wo er von den Feinden Spartas
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0891,
Guatemala (Bevölkerung, Erwerbszweige, staatliche Verhältnisse) |
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891
Guatemala (Bevölkerung, Erwerbszweige, staatliche Verhältnisse).
Kupfer und Blei gewonnen. Mineralöle sind nahe der atlantischen Küste an den Ufern der Seen Vincente und Lampara entdeckt.
[Bevölkerung.] Die Bevölkerung von G. belief sich
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0512,
von Hicks-Beachbis Hiddemann |
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. Die staatlich anerkannte Eigenschaft als H. bildet noch heute die notwendige Voraussetzung zum Eintritt in gewisse königliche Haustruppen und zur Übernahme bestimmter, auch niedrigerer Hofämter. In Spanien wie in Portugal (s. Fidalgos) gelten selbst alle
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1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0768,
Kirchenpolitik (der "Kulturkampf" in Deutschland) |
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von der wissenschaftlichen Staatsprüfung gewisse Dispense. Gleichzeitig wurde ausgesprochen, daß ein vom König begnadigter Bischof, welcher durch gerichtliches Urteil aus seinem Amt entsetzt war, damit auch als staatlich anerkannter Bischof seiner Diözese gelte. Noch
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1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0563,
Mexiko (Bundesrepublik: Geschichte) |
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Übereinkommen mit den englischen Gläubigern vom 23. Juni 1886 reguliert worden und soll im Juni 1887 nur 151,020,600 Pesos betragen haben. Nicht anerkannt sind die im Dezember 1857-60 und 1. Juni 1883 bis 21. Juni 1887 kontrahierten Schulden. Die neue
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0382,
Preußisch-deutscher Krieg |
Öffnen |
gegen Preußen teilgenommen, Hannover, Kurhessen, Nassau und Frankfurt a. M., seinem Gebiet einzuverleiben, sondern auch sämtliche norddeutsche Staaten zu einem staatlichen Gemeinwesen, dem Norddeutschen Bund, zu vereinigen. Dagegen ward im Art. 4 des
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1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0656,
Schulwesen (geschichtliche Entwickelung, gegenwärtiger Stand) |
Öffnen |
, zuerst in Preußen und dann nach preußischem Muster in vielen andern Staaten Europas, eine Reihe wichtiger Berechtigungen im Staats- und Kriegsdienst an den erfolgreichen Besuch gewisser staatlicher oder wenigstens staatlich anerkannter
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1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0852,
von Semesterbis Seminar |
Öffnen |
für die Heranbildung tüchtiger Lehrer erst in den letzten Jahrzehnten allgemein als unerläßliche Pflicht des Staats anerkannt worden. Von den reichlich 200 staatlichen Seminaren im Deutschen Reich, deren 115 auf Preußen entfallen, ist mehr als ein Drittel sogar erst
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0200,
von Staatsausgabenbis Staatsflandern |
Öffnen |
1841, Dänemark 1850, welches das Anlehen der vom Deutschen Bund in Schleswig-Holstein eingesetzten Bundesregierung nicht anerkannte, Frankreich zur Revolutionszeit); 2) Einstellung der Zahlungen auf unbestimmte Zeit; 3) einseitige, d. h
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1023,
Universitäten (außerdeutsche) |
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sollen. Die 1845 gegründete Universität zu Durham ist von nur geringem Umfang. Die 1836 öffentlich anerkannte London University ist eigentlich eine Prüfungsbehörde, nach dem Muster der neufranzösischen U. eingerichtet, mit der später Colleges, so
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0146,
von Vernunftbis Vernunftrecht |
Öffnen |
Gerichtshofs, hat jene der V. einen normativen (nach Kant regulativen) Charakter; dieselbe schreibt vor, was vernünftigerweise als wahr, gut und schön anerkannt, als solches geglaubt, gewollt und geschaffen werden soll. Wird bei der Begründung derselben
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0274,
Volkswirtschaftslehre (Hauptsysteme, Litteratur) |
Öffnen |
in der Bekämpfung bestehender staatlicher Bevormundung und staatlichen Zuvielregierens freilich mit ihren Forderungen über die richtige Grenze hinausging, indem sie von einem vollständigen freien Gewährenlassen nicht allein die beste Entwickelung
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0165,
von Ausspielgeschäftbis Ausstattung |
Öffnen |
verkauft. Verbotene Geschäfte sind schlechthin nichtig, so daß kein klagbarer Anspruch auf den kreditierten Einsatz und kein klagbarer Anspruch auf den Gewinn stattfindet. Ein Verbot, in auswärtigen dort staatlich genehmigten Lotterien zu spielen
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1% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0326,
von Borsäureanhydridbis Börse |
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. bis in das Altertum zurück. In der neuern Zeit aber wurde mehr und mehr aus den ursprünglich formlosen Zusammenkünften eine geregelte Einrichtung, die teils durch staatliche Gesetzgebung, teils durch Gewohnheitsrecht und Selbstverwaltung ihre festen
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0057,
von Elsaß-Lothringische Eisenbahnenbis Elsfleth |
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zusammengefunden hatten, und der
Neuwahlen zum Landesausschuß (Nov. 1891), bei
denen die Wahlerklärungen aller Bewerber rück-
haltslos die bestehenden staatlichen Verhältnisse
anerkannten. Die Bedingung der Vorbildung an
einer deutschen Lehranstalt
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0342,
Friedrich II. (König von Preußen) |
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340
Friedrich II. (König von Preußen)
von F. begründet. Das Tabaksmonopol führte in vieler Hinsicht zu günstigen Ergebnissen, ebenso auch die staatliche Lotterie; während das ungeschickt gehandhabte Monopol des Kaffeehandels
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0112,
von Kapelle (Gefäß)bis Kaper |
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unterscheidet sich die Kaperei wesentlich dadurch, daß bei ihr eine staatliche
Autorisation zur Wegnahme feindlicher Schiffe erteilt ist. Diese staatliche Autorisation muß in schriftlicher Form erteilt sein. Die Urkunde heißt
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0507,
von Kolonialgesellschaft für Südwestafrikabis Kolonialrecht |
Öffnen |
und in denselben im eigenen Namen staatliche Rechte ausüben, sofern dies von dem Staate, welchem sie angehören, zugelassen wird, und wenn sie völkerrechtlich als staatliche Macht von den andern Staaten anerkannt werden. Den Deutschen
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1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0233,
Städtereinigung |
Öffnen |
die preuß.
Regierung 1876 dem Landtag vorlegte, kam nicht zur Erledigung, weil Regierung und Abgeordnetenhaus sich nicht über das
staatliche Bestätigungsrecht bei Gemeindewahlen einigten.
In Österreich haben die Städte eine ähnliche
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1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0360,
von Stiftsschulenbis Stiglmayer |
Öffnen |
. Die in anerkannter Wirksamkeit bestehenden, vor der neuern Gesetzgebung errichteten S. sind durch stillschweigende Duldung sanktioniert. Auch das neue Deutsche Bürgerl. Gesetzbuch verlangt zur Entstehung einer rechtsfähigen S. Genehmigung des Bundesstaates, in dessen
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0662,
Kirchenpolitik |
Öffnen |
ist das
Staatskirchentum. Hier leitet bald ingrößerm
(Cäsaropapismus, s. d., Bd. 3), bald in geringerm
Umfang der Staat als solcher die Kirche in ihren
innern Angelegenheiten, entweder aus religiösem
(älteres) oder aus staatlichem Interesse (jüngeres
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1% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0460,
Notenbanken |
Öffnen |
zur gesetzlichen Regelung des Zettelbankwesens Veranlassung gegeben (Bankpolitik). Die staatlichen Vorkehrungen zur Ordnung und Überwachung des Notenwesens sind aber in den einzelnen Ländern in sehr verschiedener Art getroffen worden, gleichwie auch
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0819,
Deutschland (Schulwesen) |
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Reichs ausgeschlossen, nur die ausschließlich der Krankenpflege gewidmeten Orden können fortbestehen und neu errichtet werden. Die Altkatholiken haben einen staatlich anerkannten Bischof in Bonn. Vgl. Böttcher, Germania sacra; topographischer Führer
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 1021,
von Dissidierenbis Distanz |
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nicht zu der Staatskirche oder doch nicht zu den in einem Staat als vollberechtigt anerkannten Kirchen gehören. Da nun in den einzelnen Staaten nicht dieselben Religionsgemeinschaften als vollberechtigt anerkannt sind, so kann es vorkommen
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0761,
von Kirchengesetzebis Kirchengewalt |
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der Entwickelung einer selbständigen evangelisch-kirchlichen Vereinsverfassung nimmt das Verhältnis der evangelischen statutarischen Gesellschaftsordnungen, regelmäßig Synodalbeschlüsse, dieselbe Gestalt wie das staatlich anerkannte der römisch
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1019,
von Universalzeitbis Universitäten |
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der Internationalen Geodätischen Association die Zweckmäßigkeit einer U. für gewisse wissenschaftliche Bedürfnisse und für den internen Dienst der obern Verwaltungen der Verkehrsmittel, wie Eisenbahnen, Dampferlinien, Telegraphen und Posten, anerkannt
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0271,
Volksschule (gegenwärtige Leistungen) |
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), Niederlande (1878), Belgien (1879 u. 1884). In den meisten dieser Gesetze ist der Grundsatz der allgemeinen Schulpflicht, wenn auch in verschiedener Begrenzung, angenommen.
In allen Staaten Europas ist gesetzlich anerkannt, daß die V., zunächst Anstalt
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0341,
Fortbildungsschulen (neueste Entwickelung in Preußen) |
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als Fortbildungsschule anerkannte Unterrichtsanstalt besuchen, hierzu die erforderlichen Falls von der zuständigen Behörde festzusetzende Zeit zu gewähren. Am Sonntag darf der Unterricht nur stattfinden, wenn die Unterrichtsstunden so gelegt werden, daß die Schüler
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0179,
von Hilfskrankenträgerbis Hilfsschöffen |
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eine an. Erst 1880 verlieh die Negierung diesen
Standpunkt und gestattete, wenngleich die bestehen-
den Kassen anerkannt wurden, die Neubildung sol-
cher nur unter den Voraussetzungen des ältern Ver-
einsgesetzes vom 26. Nov. 1852. Da dieses jedoH
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0364,
von Kirchenglaubebis Kirchenjahr |
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- und Schulzwecken bestimmt wurden, und der Reichsdeputationshauptschluß von 1803 nahm der kath. Kirche Deutschlands einen großen Teil ihres Vermögens. Allerdings haben die deutschen Regierungen ihre Pflicht zur Neudotation der Kirche anerkannt und in den
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0249,
Akademie (Ausland) |
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der Wissenschaften" in Prag, welche als Privatgesellschaft 1769 gegründet und 1785 als staatliche Korporation anerkannt wurde, die älteste. Die "Kaiserliche A. der Wissenschaften" zu Wien, schon von Leibniz in Anregung gebracht, wurde durch Patent vom 30
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0476,
Amerika (Bevölkerung) |
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, welche die Eroberer in Erstaunen versetzten. Die Bewohner dieser Staaten kannten manchen Luxus, trugen fein gewebte und dauerhaft gefärbte Kleider aus einheimischer Baumwolle, hatten allgemein anerkannte Tauschmittel, verstanden sich
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0842,
Armenwesen (die Armenpflege in der neuern Zeit) |
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anderm die kirchlichen Wohlthätigkeitsanstalten und die Stiftungen der staatlichen Aussicht oder Einwirkung unterstellt und die Armensachen den Gerichten zum Zweck der Übertragung an den Staatsrat entzogen wurden, änderten an diesen Zuständen nichts
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0895,
Arzt |
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Organisation der ärztlichen Hilfsleistung für Unbemittelte wünschenswert sein möchte. Übrigens wird auch nach der deutschen Gewerbeordnung noch eine staatliche Approbation für Ärzte erteilt. Dieselbe ist sogar notwendig für alle diejenigen Personen, welche
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0173,
von Autonomistenbis Autotypographie |
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Verhältnisse, z. B. um Liturgie und Kirchendisziplin, handelt, unbeschadet des staatlichen Oberaufsichtsrechts, welches in einzelnen Staaten, z. B. in Bayern, dadurch zum besondern Ausdruck gebracht ist, daß zu solchen autonomen Satzungen der Kirche
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0509,
Dänemark (Geschichte: Mittelalter) |
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skandinavischen Nordens, eroberten England und Norwegen; Knut gewann auch Schleswig zurück und bildete so ein großes skandinavisch-englisches Reich, das er staatlich zu einigen und zu zivilisieren versuchte. Er war ein eifriger Freund des Christentums
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0242,
von Durchwachsungbis Düren |
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Verfahren zu vermeiden. Nicht anerkannt ist dagegen ein D. in Friedenszeiten (sogen. Droit d'enquête du pavillon, engl. Right of approach). Nur zur Unterdrückung des Sklavenhandels haben sich die Seemächte ein solches D. gegenseitig zugestanden
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0302,
Ecuador (Geschichte) |
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den Unterricht überlieferte. Diese innere Gärung benutzte der Präsident von Neugranada, General Mosquera, das Haupt der dortigen demokratischen Partei, um gegen Moreno, der Mosqueras Gegner Arboleda anerkannt hatte, vorzugehen. Er verlangte
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0124,
von Felsingbis Femelbetrieb |
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und erhob später die vom Vater überkommene Druckerei zu einer sowohl in Italien und Frankreich als auch in Deutschland anerkannten Kunst- und Industrieanstalt. F. hat sich auch um die Ausbreitung der Turnkunst in Hessen große Verdienste erworben
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0491,
von Frankaturbis Franken |
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für die staatliche Anerkennung des Judentums wirkte. Seine dem sächsischen Landtag vorgelegte Schrift "Die Eidesleistung der Juden in theologischer und historischer Beziehung" (Leipz. 1840, 2. Aufl. 1847) veranlaßte die Aufhebung des veralteten Judeneides
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0037,
Geistesschwäche |
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in diesen Gesetzen geordnet. In England z. B. ist eine besondere Behörde mit der staatlichen Aufsicht des Irrenwesens betraut, welche vorwiegend aus Anwalten und Ärzten (commissioners in lunacy) zusammengesetzt wird. In den einzelnen deutschen Staaten
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0048,
von Gelbveigeleinbis Geld |
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(Dresd. 1884).
Gelbveigelein, s. Cheiranthus.
Gelbwurz, s. Curcuma.
Geld ist jenes Tauschgut, welches als Werkzeug des wirtschaftlichen Verkehrs verwendet wird, als Preismaßstab dient und als allgemeines Zahlungsmittel anerkannt ist. So innig
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0071,
von Gemeingefühlbis Gemeinplatz |
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ist. Im juristischen Sprachgebrauch versteht man unter G. (universitas, corpus, collegium) einen Verein von mehreren Personen zu bestimmten fortdauernden Zwecken, welcher vom Staat als ein besonderes Rechtssubjekt (juristische oder moralische Person) anerkannt
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0103,
von Genossenschaft dramatischer Autoren etc.bis Genossenschaften |
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sein. Staatliche Genehmigung ist für Begründung und Einregistrierung nicht erforderlich, dagegen muß der schriftlich abzufassende Gesellschaftsvertrag (Statut) bestimmten gesetzlichen Erfordernissen genügen. Zur Erleichterung der Abfassung
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0267,
Getreidehandel und -Produktion (Geschichtliches, gegenwärtige Organisation) |
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, bei denen fast jede Stadt ihr öffentliches Getreidemagazin (horreum) hatte; im deutschen und italienischen Mittelalter (die cura annonae, als ein auf Naturalabgaben basiertes System des staatlichen Getreidehandels in Verbindung mit Speichern
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0566,
von Gottesfurchtbis Gottfried |
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ihre Religionsgesellschaft vom Staat als solche anerkannt ist, auch auf den staatlichen Schutz in ihrer Religionsübung Anspruch haben. Mit Rücksicht hierauf erklärt das deutsche Reichsstrafgesetzbuch (§ 166) für strafbar 1) denjenigen, welcher in öffentlichen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0787,
Großbritannien (Geschichte: angelsächsische Zeit; Wilhelm der Eroberer) |
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zwischen diesen sieben Staaten ein ständiges Bundesverhältnis oder ein verfassungsmäßiger staatlicher Zusammenhang bestanden hätte. In allen diesen Staaten herrschte damals das Christentum, das man aus freier Entschließung der Könige und ihrer Großen
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0962,
von Inneres Lichtbis Innocenz |
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) für ihre Versammlungen etc. erbaut. Vielfach berührt sich die i. M. mit allgemeinen staatlichen Interessen, vorzüglich auf dem Gebiet des Armenwesens (Arbeiterkolonien, s. Armenkolonien, und Verpflegstationen für landstreichende Bettler) und des Gefängniswesens
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0068,
Italien (Geschichte: 5.-9. Jahrhundert) |
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eine politische Macht in I. gesichert, welche seine Nachfolger durch klug angeknüpfte Verbindungen mit den Franken zu vergrößern wußten. Indem die faktisch vollzogene vollständige Veränderung des Besitzes von der Kirche anerkannt, die neuen
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0070,
Italien (Geschichte: 11. Jahrhundert) |
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als Reichslehen zuwies. Neben Capua hatten auch die Fürsten von Benevent und Salerno die kaiserliche Herrschaft anerkannt, während Neapel mit seiner städtischen Verfassung meist der Herrschaft der Griechen treu blieb und sich nur scheinbar und vorübergehend
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0334,
von Juristitiumbis Jury |
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, wie die physische Person, Rechte erwerben; in Bezug auf Erwerb durch freigebige Verfügungen ist sie vielfach beschränkt; sie kann sich auch durch ihre Organe verpflichten, wobei jedoch anerkannt wird, daß sie als solche nicht durch unerlaubte Handlungen
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0361,
von Kafferochsbis Kagera |
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Bezeichnung für Juden, Christen oder solche Konfessionen, welche sich zu einer der vom Koran anerkannten drei heiligen Schriften, als: Thora, Psalmen und Evangelium, bekennen, während alle übrigen Medschusi ("Götzendiener, Feueranbeter") heißen
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0100,
von Körperzahlbis Korps |
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Staat mit den Rechten einer juristischen Person versehene Mehrzahl von Personen, wie z. B. eine Gemeinde, eine Universität, ein staatlich anerkannter Verein. Korporationsrechte, die einem solchen Verein verliehenen Rechte einer "juristischen Person" (s
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0309,
von Kunstgewerbemuseumbis Kunsthefe |
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der vom Staat und von Privaten systematisch in Angriff genommenen Hebung des Kunstgewerbes in Österreich und Deutschland begründet worden sind und durch staatliche und kommunale Mittel erhalten werden. Man unterscheidet K. im eigentlichen Sinn und K
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