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Rang | Fundstelle | |
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Buechner →
Anhang →
Hauptstück:
Seite 0086,
von Rechtbis Rede |
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. 7, 43; 10, 28. Meister, du hast recht gesagt, Luc. 20, 39. Jesus spricht Zu ihr: du hast recht gesagt, Joh. 4, 17. Mein Gericht ist recht, Joh. 5, 30. Mein Fleisch ist die rechte Speise, Joh. 6, 55. Richtet ein recht Gericht, Joh. 7, 34. Dieser
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Buechner →
Anhang →
Hauptstück:
Seite 0085,
von Raubbis Recht |
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85
Raub - Recht.
Rath, Spr. 1, 25. Wollten meines Rathes nicht, Spr. 1, 30. 31. Ich weiß guten Rath zu geben, Spr. 8, 13. Mein ist beides: Rath und That, Spr. 8,14. Ein guter Rath thut sanft, Spr. 13, 15. Der Rath im Herzen eines Mannes
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0815,
Recht |
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Recht.
811
§. 7. Recht und Link. a) Wissen, das V'öse und Gute zu unterscheiden wissen, Ion. 4, 11. b) zur Rechten und Linken sich wenden, ist wissen, was zu thnn oder zu lassen, 1 Mos. 24, 49. c) weder zur Rechten noch zur Linken weichen, den
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0816,
Rechten |
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812
Rechten.
Zkon muß durch Recht (nach scharfer Gerichtsfordernng, Mm. 8, 4.) erlöset werden, und ihre Gefangene (Oußfertige) durch Gerechtigkeit, Esa. i, 27.
Und Fürsten werden herrschen, das Necht zu handhaben (nach dem AuZspruch des Königs
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0814,
von Rechnenbis Recht |
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.), daß wir den Manu, der dir zur Rechte» sitzet), Pf. 8a, 18.
nns auch seines Fürspruchs zn getrosten und seiner ^A^OM^ und seine Rechte in die
vollgültigen Genilgthuung für nns zu erfreuen haben. Seine^Rechte herzet'(umKy mich' Hohel
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Kochschule →
13. Juni 1903 - 22. Okt. 1905 →
6. Februar 1904:
Seite 0679,
von Unknownbis Unknown |
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, die rechten und die umgeschl. links abstricken.
10. Nadel: Randm. 3 links, 1 rechts, die 3 folgenden rechten so zusammenstricken, daß die mittlere obenauf zu liegen kommt, 1 rechts, 3 links ?c.
11. Nadel: 3 links, 3 rechts abstricken,
12. Nadel
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0932,
Römisches Recht (Aufnahme und Bearbeitung in Deutschland etc.) |
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Anwendung brachte, welche das kanonische Recht teils aus kirchlichen Rücksichten, teils um den Bedürfnissen der Zeit Rechnung zu tragen, vorgenommen hatte. An der Bearbeitung des römischen Rechts haben daher, außer England und Skandinavien, wo
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0061,
Eltern |
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. §. 198 und zahlreiche
andere Rechte, sowie der (^oä6 civil und das Va-
dische Landr. Art. 390 fg., geben ibr sogar ein Recht
darauf, selbst Vormund zu sein. Ein Recht auf Be-
rufung zur Vormundschaft giebt ihr auch das Ge-
meine Recht. Noch
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0986,
von Dingliche Klagebis Dinglinger |
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fremdes Eigentum zu, ist also ein Recht an einer fremden Sache, Jus in re aliena, und stellt sich insofern als eine Beschränkung des Eigentums dar. Letzteres ist im Gegensatz zu den übrigen dinglichen Rechten (jura in re, sc. aliena) die unbeschränkte
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0336,
von Jus gladiibis Jussieu |
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Recht (s. Edikt).
Jus humanum (lat.), menschliches, im Gegensatz zum göttlichen Recht.
Jus imaginum, s. Imagines.
Jus in sacra (lat.), Kirchengewalt, welche im Gegensatz zu dem Majestätsrecht des Staats in Kirchensachen (Jus circa sacra) nur
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0790,
Deutsches Recht (im Mittelalter und in der Neuzeit) |
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Substantiven, ein Gebrauch, der sich endlich im 17. Jahrh., also zu einer Zeit, in welcher unsre Sprache und Litteratur im tiefsten Verfall waren, recht eigentlich und, wie es scheint, für immer festsetzte. Zum ganzen Artikel vgl. Bahder, Die deutsche
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Tafeln:
Seite 0272a,
Sanitätswesen. |
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-Medizin- und Bandagenkasten.
5. Krankenwagen der bayrischen Spitalzüge 1870/71 (Längsschnitt, rechte Seitenhälfte).
6. Längsschnitt, linke Seitenhälfte zu Fig. 5.
7. Querschnitt zu Fig. 5.
8. Bandagentornister.
9. Küchenwagen der bayr
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0089,
Deutsches Recht |
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- und des Strafprozesses) weist nur zu einem sehr geringen Teil auf röm. Recht zurück. Wenn man von dem Gegensatz vom Deutschen und Römischen Recht (s. d). spricht, hat man dabei das bürgerliche Recht im Sinne. In diesem ist aber der Grundstock röm
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0678,
von Rechtspraktikantbis Rechtssprecher |
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oder Gerechtigkeitsritter, die höhere Stufe der Ritter des Johanniter- oder Malteserordens im Gegensatze zu den Ehren- oder Devotions- (Gnaden-) Rittern.
Rechtsschulen, Gruppen von Juristen, welche in der Auffassung des Rechts gleichen Grundsätzen
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0585,
Gütergemeinschaft |
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und für den Fall der Wiederheirat des liberlebenden).
Die bestehende allgemeine G. kann nach einigen
Rechten nicht durch Vertrag aufgelöst werden;
andere Rechte lassen einen solchen Vertrag zwar zu,
aber mit gewissen Beschränkungen. Nach einigen
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0335,
von Jusbis Jus gentium |
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abzulehnen, zu abstinieren.
Jus accrescendi (lat.), s. Akkreszenzrecht.
Jus acquisitum (lat.), s. Jus quaesitum.
Jus advocatiae ecclesiasticae (lat.), Recht des Staats und des Souveräns, die Kirche zu schützen.
Jus albinagii (lat.), s
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0680,
von Rechtswissenschaftbis Recipient |
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hinreicht, eine moralische Notwendigkeit, wie sie dem Begriff des Rechts zu Grunde liegt, darzuthun. Daher ist die geschichtliche Behandlung der R. ebenso unentbehrlich als eine rationale und jede für sich allein unzureichend. Die Trennung beider
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0632,
Rechtswissenschaft (Geschichte und Litteratur) |
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Rechtsnormen auf ähnliche Fälle im Sinn des Gesetzgebers und auf die Entwickelung der leitenden Prinzipien, welche den einzelnen Gesetzesbestimmungen zu Grunde liegen. Die einzelnen Teile der R. entsprechenden einzelnen Teilen des Rechts selbst (s
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0933,
von Römisches Rechtbis Römisches Reich (Stände) |
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und oft nur zu begründete Klagen und teilweise heftigen und zähen Widerstand hervor. Es hat denn auch das römische Recht weder das einheimische deutsche ganz zu verdrängen, noch sich selbst von dem Einfluß des letztern frei zu erhalten vermocht. Einmal
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0825,
von Eruwbis Erwin von Steinbach |
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von dem Recht eines andern; dahin gehört die Okkupation, d. h. die Besitzergreifung herrenloser Sachen, z. B. wilder Tiere, in der Absicht, das Eigentum daran zu erwerben, ferner die Ersitzung, die Accession, z. B. wenn an ein Grundstück Land
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0415,
Vormundschaft |
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Sicherheitsleistung auferlegt werden (§. 1844). Über das Verhältnis der Pflegschaft zur V. s. Kuratel.
Das geltende Recht giebt gewissen nahen Verwandten ein Recht, zum Vormunde berufen zu werden und gewährt gewissen Personen, insbesondere dem Vater
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0968,
von Fordernbis Forderungsrecht |
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Menfchen
gegenüber zu; die übrigen Menfchen sind also min-
destens verbunden, sich dem Inhalte des dem Be-
rechtigten zustehenden Rechts entfprechend zu ver-
halten, dasfelbe nicht zu verletzen. Soweit ein
anderer das Recht verletzt, dasjenige nicht
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 1016,
von Jus curiaebis Jus privatum |
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.
Jus de non appellándo (lat.), Recht der letzten Instanz; im ehemaligen Deutschen Reiche das Vorrecht einzelner Fürsten und zuletzt aller Kurfürsten, selbst höchste Gerichte im Lande zu haben und somit der Berufung an die Reichsgerichte aus ihren
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0969,
Forderungsrecht |
Öffnen |
967
Forderungsrecht
Gläubiger zu gute kommen, auf die Übertragung
von Eigentum oder andern Rechten llacki'6, uon
facei-o, clHi-e). Aber mit der Erfüllung (s. d.) der
schuldigen Leistung oder des ganzen Komplexes
schuldiger Leistungen
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0668,
von Recht auf Arbeitbis Rechtfertigung |
Öffnen |
ihres Berufszweiges und zwar zu dem durchschnittlichen Lohne der betreffenden Berufsarbeit zu gewähren. Das R. a. A. in beiden erwähnten Formen ist scharf zu unterscheiden von dem Recht auf Unterstützung, die event. auch in Arbeit bestehen kann. Eine thatsächliche
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0318,
von Ediditbis Edinburg |
Öffnen |
. Sie stellten aber nicht sowohl ganz neue Rechtsvorschriften auf, sondern sprachen meist nur aus, was zu ihrer Zeit durch Gewohnheit schon als Recht galt. Wo sie Lücken in dem bestehenden Recht fanden oder dasselbe für ihre Zeit nicht mehr anwendbar
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0321,
von Dinglergrünbis Dingolfing |
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eines Rechts an der Sache oder
Übertragung solchen Rechts) gerichtet und wirksam
ist (z. B< Auflassung), im Gegensatz zu den Ver-
trägen, durch welche nur eine Verpflichtung zum
Abschluß des D. V. begründet werden soll (z. B.
Kauf). Ebenso wird vom D
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0560,
von Familienpaktbis Familienrecht |
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. Das Motiv zum Erlaß derselben besteht
hauptsächlich darin, die durch das Gemeine Recht
drohende Zersplitterung des Vermögens abzuwen-
den und Fürsorge zu treffen, daß weder durch ver-
heiratete Töchter das Vermögen an andere Familien
falle, noch
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Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0035,
Wie Ulm dem Kloster Reichenau gegeben worden ist |
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war, sie selbst einen wählten und zu seiner Bestätigung und Einsetzung an den apostolischen Sitz schickten, und nicht an den Abt, den es von Rechts wegen anging. Denn bei diesem allem taten die Ulmer faktisch vieles, was den heiligen Regeln und Gesetzen entgegen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0154,
von Droitbis Dromedar |
Öffnen |
durch D. mit Brandstiftung mittels sogen. Brand- oder Drohbriefe, der öffentliche Friede gestört wird. Nach § 126 des Reichsstrafgesetzbuchs soll hier Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr eintreten.
Droit (franz., spr. drŏa), Recht, Rechtswissenschaft
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0679,
von Rechtsspruchbis Rechtsweichen |
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677
Rechtsspruch - Rechtsweichen
geltende Recht zu weisen, und seine mit metrischen Stücken versetzten, sich auf mehrere Jahre erstreckenden Vorträge bildeten nicht nur die Grundlage von Rechtsbüchern (s. d.), sondern wurden auch manchmal zu
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0238,
von Erbschaftsgebührenbis Erbschaftskauf |
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die innerhalb der Frist abge-
gebene Erllürung, Erbe sein zu wollen, das Recht
der Ausschlagung aus. Für die Erklärung der An-
nahme oder der Ausschlagung ist nach Gemeinem
Recht, nach dem Sächs. Gesetzbuch und nach den
Thüringer Erbgesetzen keine
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0656,
Bürger (Staats-, Gemeindebürger) |
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eines Staats als eine geschlossene Gemeinde zu betrachten und so gleichsam die städtische Verfassung auf den Staat zu übertragen, und seitdem nennt man die vollberechtigten Unterthanen des Staats Staatsbürger (s. Unterthan). Die Rechte derselben werden
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0671,
von Rechtsbesitzbis Rechtschreibung |
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er ein Recht hätte, den R. ausüben. Von praktischem Nutzen ist der R. nach zwei Richtungen: er führt durch fortgesetzte fehlerlose Ausübung während der Verjährungszeit bei gutem Glauben an das Bestehen des Rechts zu dessen Erwerb, nach manchen Gesetzen
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0% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0931,
Römisches Recht (allmähliche Ausbildung) |
Öffnen |
931
Römisches Recht (allmähliche Ausbildung).
und Fixierung des Gewohnheitsrechts fiel den Juristen zu. Ihre Thätigkeit war, obwohl gegen das Ende dieser Periode einige als Schriftsteller auftraten, nicht wissenschaftlicher, sondern rein
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0662,
von Ortleralpenbis Örtliche Kollision der Gesetze oder Statuten |
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die Frage zu beantworten ist. Man faßt dieselben
zusammen unter der Bezeichnung internationa-
les Recht. Dasselbe erstreckt sich auf das Etraf-
recht (s. Ausland), auf den Prozeß und namentlich
das bürgerliche Recht. Für den Civilprozeß ist
man darin
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0954,
von Billingsbis Bill of rights |
Öffnen |
954
Billings - Bill of rights.
mißt und für jeden das ihm Gebührende festsetzt. Jedes positive Recht soll sich bestreben, diese Aequitas zu verwirklichen, und deshalb haben namentlich auch die römischen Rechtsquellen sie als das leitende
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0318,
von Érsek-Ujvárbis Erskine (St. Vincent) |
Öffnen |
, sodaß der Ersitzende einen Titel nicht
anzugeben braucht, die Fristen aber auch länger
sind. Der Zweck des Instituts ist nicht sowohl, dem
Besitzer zum Beweise seines Rechts ein Zurückgeheu
in die Vergangenheit zu ersparen, als den redlichen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0631,
von Rechtsschulebis Rechtswissenschaft |
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Erkenntnis und Kenntnis der Rechtssatzungen, im objektiven Sinn ihre wissenschaftliche Bearbeitung und Darstellung. Es ist die hauptsächlichste Aufgabe des Rechtsgelehrten, die Normen des geltenden Rechts kennen zu lernen und wissenschaftlich
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0584,
von Güterabtretungbis Gütergemeinschaft |
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angesehen werden,
der Ehemann aber das Recht auf Besitz und Ver-
waltung, auch in gewissem Umfange Verfügungs-
gewalt erlangt. Der Sprachgebrauch, dieses System
Verwaltungsgemeinschaft zu nennen, wird, minde-
stens im gewöhnlichen Leben, noch
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0065,
Russisches Recht |
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, Hundertkapitel). Von nun an wird der Einfluß des kanonischen und röm. Rechts sehr merklich. Unter dem Zaren Alexej Michajlowitsch kam es zu einer Kodifizierung des Ukasenrechts in dem Gesetzbuch (Uloženije) von 1649. Verhältnismäßig umfangreich
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0068,
von Pflichtexemplarebis Pflichtteil |
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66
Pflichtexemplare – Pflichtteil
rungen auftreten, denen gleichmäßig zu genügen unmöglich ist. Die Lehre von der Entscheidung solcher Kollisionsfälle heißt Kasuistik (s. d.).
Pflichtexemplare, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften an Behörden
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0237,
von Erbrezeßbis Erbschaftserwerb |
Öffnen |
eine E. ge-
macht". Endlich wird der Ausdruck E. auch verwendet,
um das Recht, Erbe zu werden, zu bezeichnen, z. B.
jemand hat Aussicht auf eine E. Das Preuft. Allg.
Landrecht versteht unter Verlassenschaft den In-
begriff aller Sachen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0613,
Anfechtung |
Öffnen |
611
Anfechtung
Geisteskranken nichtig. Der Mangel kann aber auch darin bestehen, daß das Recht dem Urheber des Rechtsgeschäfts oder seinem Mitkontrahenten oder einer dritten Person die Befugnis zuspricht, das Rechtsgeschäft wieder zu
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0245,
von Erbunwürdigkeitbis Erbverzicht |
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,
welcher unmittelbar die Beerbung eines der Ver-
tragschließenden oder beider zum Gegenstande hat.
Je nachdem derselbe die Gewährung eines Rechts
auf die Erbschaft als Erbe überhaupt oder zu einem
Bruchteile (E. im engern Sinne, neuerlich meist
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0124,
Actio |
Öffnen |
122
Actio
Präjudizialklagen hauptsächlich über Familienrechte. Der Richter soll aussprechen, ob dieses Kind ein eheliches Kind dieses Vaters ist; ob diese Ehe zu Recht besteht, oder ungültig ist. Ist solcher Anspruch rechtskräftig geworden, so
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0% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0972,
von Pflichtbis Pflug |
Öffnen |
Recht nicht durch schlechtes Betragen verscherzt haben. Dem Prinzip nach ist nämlich im römischen Recht sowohl als in den modernen Gesetzbüchern die Testierfreiheit, d. h. das Recht des Erblassers, über seinen Nachlaß letztwillig beliebig zu
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0627,
von Recht auf Arbeitbis Rechtsanwalt |
Öffnen |
aufgefaßt wird, das Recht eines jeden arbeitsfähigen Mitgliedes der Gesellschaft, jederzeit Arbeit und damit auch einen Anspruch auf Unterhalt zu erlangen. Nach V. Considérant (s. d.) sollte es für diejenigen, welche von dem bereits von andern
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0268,
von Volkslosbis Volksrecht |
Öffnen |
notwendig auf, V., von der Überzeugung des Volkes getragenes Recht, zu sein. Im Anfang dieser Periode um so weniger, als die ältesten schriftlichen Rechtsdenkmäler nur in geringem Maß eigentliche Rechtssatzungen (durch den Willen des Staats
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0761,
von Bürgerliches Gesetzbuch für Österreichbis Bürgerrecht |
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der einzelnen gegen die Gesamtheit dem öffentlichen Recht (s. d.). Das Vermögen und die Familie sind die zwei großen Kreise, in welchen sich das B. R. bewegt. Auch wo die einzelnen zu Gesellschaften oder Vereinen mit vermögensrechtlichen Zwecken
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0327,
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften |
Öffnen |
erwerben die Rechte der eingetragenen Genossenschaft, wenn sie den hierüber im Gesetz aufgestellten Erfordernissen entsprechen und die Eintragung in das bei Gericht zu führende Genossenschaftsregister erlangt haben. Sie können derart errichtet werden
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0739b,
Mondlandschaften |
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Gebirges ist steil, und die langen Schatten gehören zu Gipfeln von 2200-5600 m Höhe. An der rechten oder östlichen Seite des Bildes zieht die Phase, oder jene Zone, wo Tag und Nacht sich scheiden. Etwas unter der Mitte der Tafel liegt das große
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0658,
Annahme an Zahlungsstatt |
Öffnen |
. 343, das Österr. Bürgerl. Gesetzb. §. 180, doch lassen sie meist Dispensation von diesem Erfordernisse zu.
In den Einzelheiten weist das geltende Recht zahlreiche Verschiedenheiten auf. - Die neuern Gesetze lassen auch die Aufhebung durch Vertrag zu
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 1017,
von Jus protimiseosbis Justi |
Öffnen |
1015
Jus protimiseos - Justi
?U3 prot!nii3S08 llat.), s. Vorkaufsrecht.
5us pudlioiiin (lat.), öffentliches Recht.
5us ^nao3itiiin (lat.), das von einer Person
bereits erworbene Recht, im Gegensatz zu der Befug-
nis, gemäß
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 1014,
von Juristische Arithmetikbis Jurjew |
Öffnen |
kann Gläubiger und Schuldner der Stadt sein;
er kann als Privatperson Nutzungs- oder andere
dingliche Rechte an den Grundstücken der Gemeinde
haben. Das Stadtvermögen ist sowenig, auch nur
zu einem Teile, Privatvermögen des Bürgers, daß
cm Bürger
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0632,
Fehn- und Moorkolonien |
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und an schiffbaren Wasserstraßen lagen; dies traf zumeist für die Kolonien zwischen
Weser und Elbe zu, die eine angemessene Kolonatsgröße ausgesetzt erhalten hatten. Auch von den münsterschen
Kolonien links von der Ems im Bourtanger
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0% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0760,
von Bürger (Hugo)bis Bürgerliches Gesetzbuch für das Deutsche Reich |
Öffnen |
und Rechtsprechung der Gerichte nicht ausgeglichen werden. Hier muß die Reichsgesetzgebung, die sich seit dem Gesetz vom 20. Dez. 1873 auch auf das bürgerliche Recht zu erstrecken hat, einschreiten, wie sie bereits einen einheitlichen Civilprozeß
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0940,
von Kollinbis Kollision |
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wäre. Zu beachten ist aber, daß das frühere gemeine deutsche Recht einen subsidiären Charakter hatte, d. h. nur dann zur Anwendung kam und kommt, wenn und soweit die Partikularrechte nichts Anderweites bestimmen (Stadtrecht bricht Landrecht, Landrecht
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0150,
von Ausgangszöllebis Ausgleichungsrechnung |
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auszugleichen.
Als berechtigt, die Ausgleichung zu fordern, werden im Gemeinen Rechte nur angesehen Abkömmlinge (s. d.), welche neben andern Abkömmlingen einen gemeinschaftlichen Vorfahren auf Grund der gesetzlichen Erbfolge beerben, oder welche zwar auf Grund
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0% |
Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0524,
Die Malerei des 16. Jahrhunderts |
Öffnen |
514
Die Malerei des 16. Jahrhunderts.
zu solcher Vollendung gebracht werde, daß sie den Gedanken in voller Reinheit und Eindringlichkeit verdeutliche, und die Farbe mehr nur als Hilfs- und Schmuckmittel ihr diene. In der "Körperlichkeit" sah
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0813,
Besitz |
Öffnen |
813
Besitz.
Weise denken: als eine rechtliche und als eine thatsächliche. Jene ist das Eigentum, diese ist der B. Wie das Eigentum das Recht zu vollständigster und ausschließlicher Beherrschung einer Sache ist, so ist der B. die bloße
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0046,
Abgesonderte Befriedigung |
Öffnen |
, Forderungen und sonstigen Vermögensrechte räumt §. 40 denjenigen ein Recht auf A. B. ein, welchen an diesen Gegenständen ein Faustpfandrecht zusteht. Der Absonderungsberechtigte braucht nicht Gläubiger des Gemeinschuldners zu sein; das Pfandrecht kann z
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0787,
Bergwerkseigentum |
Öffnen |
in der Regel kein Finderrecht; letzteres steht vielmehr nur demjenigen Schürfer zu, welcher nach Maßgabe des Gesetzes die Schürfarbeiten unternommen hat. Ausnahmsweise stehen die Rechte des Finders auch dem zu, welcher auf eigenem Grund und Boden
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0% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0003,
Leber |
Öffnen |
). Der vordere Rand der L. hat nach
der Mittellinie des Körpers zu einen tiefen Einschnitt
(incisura hepatis) , welcher sie in den größern rechten
und kleinern linken Leberlappen
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0756,
von Ehrenmarschallbis Ehrenrechte |
Öffnen |
ist und deren
Verlust mit strafrichterlichen Verurteilungen ver-
bunden sein kann (s. auch Ehrenstrafen). Diese
Rechte, verzeichnet in §. 34 des Deutschen Straf-
gesetzbuchs, sind folgende: das Recht 1) die Lan-
deskokarde zu tragen; 2) in das deutsche
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0791,
Deutsches Recht (Entwickelung im neuen Deutschen Reich) |
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Trennung der Güter der Ehegatten zu Grunde liegt. Endlich mag hier auch noch an das Institut der Einkindschaft, der Leibzucht, an die dem römischen Recht völlig fremden deutschrechtlichen Erbverträge, an die Rechtsgrundsätze über den Rentenkauf
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0343,
von Ehrenamtbis Ehrenbezeigungen |
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, namentlich des Rechts, Richter, Schöffe, Anwalt oder Zeuge zu sein, Lehen zu erwerben und Wergeld zu beziehen. Auch die sogen. Ehrlosigkeit des ältern deutschen Rechts gehört hierher, welche in dem Verlust der besondern Standesrechte und Standesehre
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0315,
von Errungene Güterbis Ersatzbehörden |
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Gesamtgut gehört;
im wesentlichen so, wie in: Eingänge erwäbnt.
Nach einigen Rechten muh bei Eingebung der Ebe
ein Verzeichnis der Sondergüter amtlich aufgenom-
men werden, z. V. in Württemberg: auch ist ^orgc
zu tragen, daß wäbrend der Ehe
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0479,
von Menschenraubbis Menschenrechte |
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Willkür. Fichte endlich erblickte in dem Nebeneinander-Bestehen des Rechts aller Menschen und der dadurch gebotenen Möglichkeit, gegenseitig durch Verträge miteinander in rechtliche Verhältnisse treten zu können, das Grundprinzip der M. Andre wollen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0665,
von Fremdenregimenterbis Fremdentruppen |
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die innere oder äußere Ruhe gefährden, des Landes verwiesen werden. Nach österreichischem Recht kommen den Fremden gleiche bürgerliche Rechte und Verbindlichkeiten mit den Eingebornen zu, wenn nicht zu dem Genuß dieser Rechte ausdrücklich
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0932,
Gesellschaft (juristisch) |
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nicht bestimmt ist, nach Preuß. Allg. Land-
recht, nach Sächs. Nürgerl. Gesetzbuch und nach
dem Deutschen Entwurf den sämtlichen Gesell-
schaftern gemeinschaftlich sein; jedoch braucht nach
Allg. Landrecht, wer sich nur zu pekuniären
Leistungen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0558,
von Familienbrüderbis Familienfideikommiß |
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vertreten, das Familienrecht gehöre dein öffent-
lichen Rechte an. Einige geltende Rechte weisen
der Gemeinde, als der weitern F., eine wesent-
liche Mitwirkung bei der Vormundschaft zu. So
übt in Württemberg ein von den: Gemeinderat zu
diesem Zwecke
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0070,
von Gemeine Figurenbis Gemeingefährliche Handlungen |
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Recht, im Gegensatz zum partikulären Recht (Landrecht) dasjenige Recht, welches in ganz Deutschland, d. h. in jedem einzelnen zum vormaligen Deutschen Reich und später zu dem Deutschen Bund gehörigen Staat, so lange gilt, als nicht
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0677,
von Anson-Archipelbis Anspruchsverjährung |
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eines Deutschen Bürgerl. Gesetzb. §. 162: 30 Jahre, nach den in Thüringen und Anhalt geltenden gemeinen sächs. Rechten 31 Jahre 6 Wochen 3 Tage. Zu Gunsten des Fiskus und der Kirchen ist die Frist in einigen dieser Rechte auf 40 oder 44 Jahre verlängert
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0664,
Registrierapparate |
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664
Registrierapparate.
Stahlschraube cc' fest verbunden und bewirken, je nachdem das rechte oder das linke Rad durch das an dem obern Ende der Triebstange t befindliche in Bewegung gesetzt wird, eine Rotation der Stahlschraube cc' nach
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0146,
von Vernunftbis Vernunftrecht |
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und gewissermaßen angeboren sein sollen (s. Menschenrechte). Den Gegensatz zu diesem V. bildet das positive Recht der einzelnen Staaten. Dies allein als der Ausdruck des staatlichen Gesamtwillens, welchem sich der Einzelwille fügen muß, kann praktische Geltung
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Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0166,
Die hellenische Kunst |
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ihn nach dem Hinterkopfe zu gebogen denken). Der Sohn zur Rechten des Laokoon ist an Armen und Füßen von der zweiten Schlange umstrickt und hat nicht mehr die Kraft, den Biß derselben abzuwehren; der zweite Sohn, der am wenigsten bedrängt ist, blickt
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0363,
Strafrecht (Theorien) |
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Recht überhaupt: auf ältern germanischen Rechtsgewohnheiten, auf der spezifischen Wirkung kirchlich-kanonischer Anschauungen, endlich auf der Rezeption des römischen Rechts. Merkwürdig genug gelangte Deutschland 1532 unter Karl V. zu
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0849,
von Selkebis Sella |
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; der Viehstand belief sich auf 2607 Rinder, 155,936 Schafe. Die Wollindustrie ist von Bedeutung. Hauptstadt ist Selkirk.
Sell, 1) Karl, Rechtslehrer, geb. 20. Juli 1810 zu Darmstadt, studierte in Gießen und Heidelberg die Rechte, habilitierte sich
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0561,
von Manonbis Manövrieren im Wirbelsturm |
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559
Manon - Manövrieren im Wirbelsturm
von denen die erstern am zuverlässigsten wirken, aber schwerer in Stand zu halten und darum auch weniger gebräuchlich sind.
Die nachstehenden Fig. 1 u. 2 zeigen ein sog. Quecksilber-Gefäßmanometer, bei
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0740,
Bergrecht (Geschichtliches) |
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Reichsgesetz über das Bergregal zu bezeichnen, wobei indes übersehen wurde, daß derselbe kein deutsches Reichsgesetz ist, sondern ein Gesetz des lombardischen Königreichs, welches nichts andres bezweckte, als die Rechte des Kaisers gegenüber den
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0237,
von Stadtpfeiferbis Stadttelegraph |
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, über ihr Vermögen von Todes wegen zu verfügen u. s. w. Diese Privilegien, welche auch Bestimmungen über die Verfassung der Stadt, das Gemeindevermögen, die Rechte der einzelnen Beamten, das Handwerk, Einzelnes vom Straf- und Polizeirecht enthielten
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0206,
Französisches Recht |
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her eingebürgerte
und leicht zugängliche röm. Recht (äroit "ciit) als
Gesetz zu betrachten, während dem Norden die Orts-
gewohnheiten (couUini6") eigen waren, ein Gegen-
satz, der übrigens nicht zu schroff zu nehmen ist, da
auch im Süden
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0784,
Eigentum |
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Ausdruck, um das
Recht auf die vollständige und ausschließliche Herr-
schaft über die Sache zu bezeichnen. Alle sonstigen
Rechte an der Sache, die dinglichen Rechte, haben,
wenn auch noch so ausgedehnt, einen konkreten und
begrenzten Inhalt
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0286,
von Frelatierenbis Fremde |
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-
stehen dagegen dem unverdächtigen F. das Recht
zu, ihr Gebiet zu betreten und mit ihnen zu verkeh-
ren, ja rufen sogar nicht selten solche Kategorien
von F., von denen sie Nutzen für die Entwicklung
hoffen, ins Land. Doch ist dieser Maßstab immer
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0121,
von Lettres de cachetbis Letztwillige Verfügung |
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. Gesetzb. §. 569 das Alter von 14 J., dem Code civil Art. 903, dem württemb. Rechte und dem Deutschen Entwurf (Reichstagsvorlage §. 2203) erst das Alter von 16 J. Erst von diesem Zeitpunkt vermag der Testierende die Tragweite L. V. zu ermessen und sich
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0166,
Verwaltung (Verwaltungsgerichtsbarkeit) |
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die Zweckmäßigkeit zu berücksichtigen ist; so z. B. bei der Frage, ob jemand das Recht zum Betrieb einer Schenkwirtschaft zu erteilen sei, ob jemand zum Gewerbebetrieb im Umherziehen zugelassen werden könne u. dgl. Der moderne Rechtsstaat ist aber bemüht
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0622,
von Durazzobis Durchfahrtsgerechtigkeit |
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, das einem Grundeigentümer zustehende dingliche Recht, über ein benachbartes Grundstück zu fahren, im
Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 549 und Österr. Bürgerl. Gesetzb. §.492 Recht des Fahrwegs , im röm. Recht
servitus viae genannt. Dieselbe enthält
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0677,
Rechtsphilosophie |
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machen.
Zu diesem Zwecke suchte Machiavelli das Recht als einen Ausfluß des nationalen Lebens zu begreifen und Bodinus dasselbe lediglich aus den histor. Verhältnissen zu entwickeln. Auf der andern Seite begannen mit Thomas Morus die bis
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0122,
Letztwillige Verfügung |
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120
Letztwillige Verfügung
und unterschriebenen Urkunde in Anlehnung an das preuß. Recht als Verfügungsform über den Nachlaß allgemein nur für Vermächtnisse zu, welche in ihrem Gesamtbetrag den 20. Teil des Nachlasses nicht übersteigen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0881,
Besitz |
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sie vorbehältlich der Rechte des Eigentümers zu eigenem Vorteil zu gebrauchen und dann nach Ablauf einer gewissen Zeit, vielleicht erst nach ihrem Tode, an den Eigentümer oder dessen Erben zurückgelangen zu lassen, wie Pächter, Mieter
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0938,
von Gesetzesvorlagebis Gesetzliche Erbfolge |
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in staatlichen Dingen gleichmäßig Recht, wobei es
keinen Unterschied macht, ob vielleicht für einzelne
Fälle oder bestimmte Kategorien von solchen zu-
vor das beratende Gutachten eines Staatsrates
oder eines ähnlichen Organs eingeholt wird. Ge-
nieinsam
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Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0034,
Wie Ulm dem Kloster Reichenau gegeben worden ist |
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ihre Rechte allmählich den ulmern zu verkaufen. Es kauften aber die Ulmer zuerst alle Rechte des Abts von Bebahausen und ihre Wohnungen und den Keller, und verwendeten dies zum Nutzen des Gemeinwesens, indem sie alles zerstörten außer der Kirche, die noch
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0108,
von Adduktorenbis Adel (Deutschland) |
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und Reichsstandschaft genossen alle Klassen des Adels folgender Privilegien: die Schriftsässigkeit, d. h. das Recht, nicht vor einem Gericht unterer Instanz, sondern vor einem höhern Gericht Recht zu nehmen; Steuer-, Zoll- und Militärfreiheit; Vorrecht
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0060,
Blutbewegung (der kleine und der große Kreislauf, Herzschlag) |
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erfrischt, kehrt das Blut durch andre
rückführende Gefäße (die sogen. Lungenvenen h) nach dem linken Herzen zurück. Auf der ganzen
Strecke von den Lungenkapillaren zu den Körperkapillaren (also in den Lungenvenen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0066,
von Gemeindeabgabenbis Gemeindebeisassen |
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nebst den ihr Amt als Ehrenamt verwaltenden Bezirksvorstehern und ähnlichen Funktionären im Kommunaldienst thätig sind. Die G. ist eine juristische Person mit selbständiger Vermögensverwaltung und mit dem Recht, Abgaben zu Gemeindezwecken zu erheben
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0031,
von Übergangsstilbis Überhitzer |
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) wegfällt, und der Übergangene neben den eingesetzten Erben als Miterbe zu glei chem
Recht eintritt; insbesondere bleiben Vermächtnisse wirksam. – Das Preuß. Allg. Landr. II, 2, §§. 450–455; II, 1, §.444; I, 12, §§. 601,
647 unterscheidet, ob
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0413,
von Vordünebis Vorkaufsrecht |
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Vordüne - Vorkaufsrecht
Vordüne, s. Dünen.
Voreid, s. Eid.
Vorerbe, im Gemeinen und röm. Recht Fiduziar genannt, derjenige, welchem eine Erbschaft bis zur Erfüllung einer gewissen Bedingung oder bis zu einem gewissen Zeitpunkte als Erben
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0668,
Czechisches Recht |
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eines Gesetzbuchs, die sog. Majestas Carolina, 1355 zurückgezogen wurde), an Stelle schwankender Rechtsgewohnheiten ein festes Gesetz zu stellen.
Im 13. und 14. Jahrh. begann die Städtegründung und damit die Einführung des deutschen Rechts
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0750,
von Ehevertragbis Ehhafte Nöte |
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(s. d.).
Das gemeine Recht stellt den Grundsatz der Vertragsfreiheit auf. Von selbst verstehen sich die Beschränkungen in Ansehung der Vereinbarung gegen Verbotsgesetze oder entgegen den guten Sitten oder wegen des Rechtsverhältnisses zu Dritten
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