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Ihre Suche nach Ansehen die Person
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0068,
von Anschnaubenbis Anspannen |
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aber an den Elenden, und der zerbrochenes Geistes ist, und der sich fürchtet vor meinem Wort, Esa. 66, 2.
Ach HErr, siehe an mein Elend, denn der Feind prangt sehr, Klagel. 1, 9.
Ansehen (die Person)
Wird immer im schlimmen Sinne gebraucht
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0880,
von Personagebis Personifikation |
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, betreffend die Stellung der Person als Glied einer Familie (Ehe-, Verwandtschafts-, Vormundschaftsrecht).
Personenstand (Zivilstand, Familienstand), die rechtliche Stellung des Menschen in Ansehung seiner durch eheliche oder außereheliche Geburt
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0294,
Aktie und Aktiengesellschaft |
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wird. Ihre Ausbreitung ist in Deutschland im
Verhältnis zur Aktiengesellschaft erheblich geringer. Aber es unterstehen ihrer Form eine Anzahl Institute von höchstem
Ansehen, z. B. die Direktion der Diskontogesellschaft in Berlin. Der Aktionär
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0887,
Zeuge |
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(Testis), eine bei einer Rechtssache unbeteiligte Person, welche über Wahrnehmungen, die sie gemacht, aussagen (deponieren) soll. Erfolgt die Zuziehung von Zeugen zum Zweck der Beurkundung eines Rechtsaktes, z. B. bei einer Testamentserrichtung, so
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0512,
von Amt Christibis Amtsbezirk |
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zu bezeichnen. Der Beamte, welcher ein öffentliches und namentlich ein Staatsamt bekleidet, erscheint in dieser seiner amtlichen Stellung nicht mehr als Privatmann, sondern als eine öffentliche Person. Er ist ein Glied des Organismus, dessen
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Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0737,
Die Kunst des 17. und 18. Jahrhunderts |
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721
Die Kunst des 17. und 18. Jahrhunderts.
verwandte: nämlich bei Ausschmückung öffentlicher Gebäude, nahm man in Holland Gruppenbilder der leitenden Persönlichkeiten. Das Genossenschaftswesen war ja hier auch stark ausgebildet, neben den
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0418,
von Gleichmutbis Gleichung |
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, soweit solche privatrechtlicher Natur, nach ebendenselben Prinzipien wie die Inländer behandelt werden. Sogar der Souverän und der Staat selbst erscheinen in Ansehung ihrer privatrechtlichen Verhältnisse als Privatpersonen. Die G. vor dem Gesetz
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 1004,
von Haftzeherbis Hagedorn |
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gegenstandslos macht (s. Unfallversicherung). Für die Unfallentschädigung für dritte Personen, also bei dem Eisenbahnbetrieb insbesondere in Ansehung der Reisenden, ist das Haftpflichtgesetz nach wie vor maßgebend. Vgl. Endemann, Die H. (3. Aufl., Berl
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0230,
von Erbendorfbis Erbfolge |
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noch Fälle übrig, in welchen von einer Erbunfähig-
keit menschlicher Individuen die Rede sein kann. Die
Erbfähigkeit des Ansländers macht der (?>0(i6 civil
Art. 726 abhängig von der Gegenseitigkeit. Jurist.
Personen werden kraft der allgemeinen
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0940,
von Kollinbis Kollision |
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Dinge oder Interessen in Einem Punkt. In diesem Sinn spricht man von einer K. der Pflichten, auch wohl von einem sittlichen Konflikt in solchen Fällen, wo an eine Person eine Mehrheit sittlicher Anforderungen herantritt, welchen gleichmäßig zu genügen
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0011,
Konkurs (Verfahren nach der deutschen K.-Ordnung v. 10. Febr. 1877) |
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der belegenen Sache. Nach österreichischem Recht wird im Anschluß an das französische Recht zur Leitung der Konkursverhandlung und zur Überwachung der Amtsthätigkeit der mit der Vermögensverwaltung betrauten Personen von dem Konkursgericht ein
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0061,
Eltern |
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"vonder elterlichenGewalt". Der Deutsche
Entwurf handelt gleichfalls in den §§. 1501 fg. von
der elterlichen Gewalt.
Das Rechtsverhältnis im allgemeinen hat
Wirkungen in Ansehung des Namens, des kind-
lichen Gehorsams und der Pflicht der Kinder
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0513,
von Amtseidbis Amtsgerichte |
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), im römischen Rechte das Verbrechen, welches derjenige begeht, der durch rechtswidrige Einwirkungen auf die zur Verleihung eines Amtes befugten Personen ein solches Amt zu erlangen sucht. Im weitern Sinn umfaßt die A. aber auch das Verbrechen, welches die zur
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1054,
von Zwangsversteigerungbis Zwangsvollstreckung |
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Vierteile der das Stimmrecht gewährenden Forderungen beträgt. In Ansehung des Inhalts desselben schreibt die Deutsche Konkursordnung vor, daß der Z. allen daran beteiligten Konkursgläubigern gleiche Rechte gewähren muß und eine ungleiche Bestimmung
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Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0416,
Die Zeit der "Renaissance" |
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die meisten nur das, was spätere Schriftsteller in ihre Werke aufgenommen hatten.
Im frühen Mittelalter herrschte eben der "Autoritätsglaube", die Ansichten, welche eine Persönlichkeit von Ansehen und Ruf aufstellte, wurden ohne viel Prüfung
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Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0496,
Die Zeit der "Renaissance" |
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, welches auch die Hauptstätte der Steinbildnerei wird, die im 16. Jahrhundert die Holzschnitzerei zurückdrängt. Für letztere bahnte in Nürnberg den Umschwung Veit Stoß (1440-1533) an, eine merkwürdige Persönlichkeit von unsteter und "heilloser" Eigenart
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Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0751,
Die Kunst des 17. und 18. Jahrhunderts |
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einer Art Mischstil verbunden. Der englische, oder besser gesagt, persönliche Grundzug tritt immerhin stark genug hervor, um ihm selbständige Eigenart zusprechen zu können, und schließlich liegt auch ein nicht unwesentliches Verdienst darin
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0632,
Lehnswesen (Quellen und wesentliche Grundsätze des Lehnrechts) |
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Allodialgüter waren dagegen die sogen. Sonnenlehen, bei welchen die Sonne oder die Gottheit gewissermaßen als Lehnsherrin fingiert wurde. Zur persönlichen Lehnsfähigkeit des Lehnsherrn (aktive Lehnsfähigkeit) wird erfordert: Dispositionsbefugnis in Ansehung
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0752,
von Ehrenämterbis Ehrenannahme |
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Rechtsfähigkeit, welche jeder Person
auf Grund der ihr an sich zukommenden Achtung
beigelegt ist. Dagegen ist für das Recht die
Ehrenminderung von Bedeutung. Eine solche
kennt das röm. Recht in mehrfacher, nicht scharf
sich unterscheidender Abstufung; man
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Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0723,
Die Kunst des 17. und 18. Jahrhunderts |
Öffnen |
707
Die Kunst des 17. und 18. Jahrhunderts.
ganzen Wesen fern, für düstere Stimmungen fand er aber den wirkungsvollsten Ausdruck. Seine Art war eine so persönliche, daß sie nicht wohl nachgeahmt werden konnte. Es fanden sich zwar einige
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Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0740,
Die Kunst des 17. und 18. Jahrhunderts |
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von Aerzten, die Leiter der ärztlichen Gilde. Das Gemälde, das als "Anatomische Vorlesung des Professors Tulp" bezeichnet wird, ist ein Meisterstück in der Anordnung (Fig. 689). Rembrandt giebt einen lebendigen Vorgang, die dargestellten Persönlichkeiten sind
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0262,
von Vererbungbis Verfälschungen |
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260 Vererbung – Verfälschungen
vererbten Rechts, sondern Wirkungen einer in der Person des Erblassers bestandenen Pflicht, deren
Ausflüsse, z. B. Rechnungslegung, Herausgabe des Empfangenen u. s. w., sich geltend machen. Selbst auf
dem
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0635,
Bundesrat (Geschäftsordnung) |
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beliebig beauftragen konnte, eine Befugnis, von welcher namentlich von seiten der Kleinstaaten ein allzu ausgiebiger Gebrauch gemacht wurde. Ebenso erschien es dem Ansehen des Bundesrats und dem Gewicht seiner Beratungen nicht förderlich
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0072,
von Magierbis Magisterium |
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Personen (Medien), Spiritualismus oder Spiritismus (s. d.), wieder Bedeutung erlangt. Unter natürlicher M. versteht man heutzutage die Kunst u. Geschicklichkeit, durch physikalische, mechanische und chemische Mittel Wirkungen hervorzubringen, welche
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0983,
von Näherrechtbis Nähmaschine |
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), das einer Person (dem Retrahenten oder Nähergelter) zustehende Recht, in den Vertrag, welchen ein Grundeigentümer mit einem Dritten über den Verkauf eines Grundstücks an den letztern abgeschlossen, dergestalt einzutreten, daß der Käufer dieses
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0993,
von Unehrliche Gewerbebis Unfallversicherung |
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).
Unendlich, Prädikat eines Dinges, das entweder in Ansehung seiner Ausdehnung (räumlich oder extensiv), oder in Ansehung seiner Dauer (zeitlich oder protensiv), oder in Ansehung seiner Wirksamkeit (dynamisch oder intensiv) keiner Begrenzung
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0046,
Abgesonderte Befriedigung |
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. Die Gegenstände, welche in Ansehung der Zwangsvollstreckung zum unbeweglichen Vermögen gehören, dienen (nach §. 39) zur A. B., insoweit ein dingliches oder sonstiges Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus denselben besteht. In Ansehung der beweglichen Sachen
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0182,
von Bigevaibis Bilden |
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, wird gehenkt, Esth. 2, 21. c. 6, 2.
Bild
8.1. Ist ein Gegenstand, der durch die Aehnlich-keit seiner Gestalt oder Uebereinstimmung seiner sonstigen Beschaffenheit einen andern Gegenstand, Sache oder Person darstellt und dessen Vorstellung in uns
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0975,
von Heimführung der Brautbis Heimstättengesetze |
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, §. 40 verweist für solche Fälle auf die Anwendung der Wiedervergeltung (Retorsion).
In einem andern Sinne wird in der Rechtssprache von einem H. gesprochen, um das Recht des Staates zu bezeichnen, den Nachlaß einer Person, welche Erben nicht
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0170,
von Goldsalzbis Granat |
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von Blattsilber, welcher der aufgesetzte gelbe Lack alsdann das Ansehen von Gold verleiht. Auch auf wirkliches Blattgold finden diese Lacke Anwendung, um der Vergoldung mehr Dauer, Glanz und Feuer zu geben. - Zoll: gem. Tarif im Anh. Nr. 5 a.
Goldsalz
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0229,
von Erbeinigungbis Erben |
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.).
Der Erbvcrmächtuisnehmer haftet neben dem Vor-
behaltserben persönlich für Schulden und Lasten
des Nachlasses nach Verhältnis seines Anteiles und
Bruchteiles und Ii^potliocairomsut (das Badiscke
Landreckt sagt: "für Pfandschulden mit dem Pfand-
werte
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0001,
von Distanzgeschäftbis Distanzmesser |
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Käufer zugeschickt, so daß er sie nicht direkt von dem Verkäufer, sondern vom Transportführer oder Spediteur empfängt. Dies Dazwischentreten einer dritten Person zwischen Verkäufer und Käufer macht für das D. besondere Rechtsregeln notwendig, namentlich
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0108,
von Adduktorenbis Adel (Deutschland) |
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des Adels mit dem Grundbesitz hindeutend), bevorzugter Stand, welcher sich in allen europäischen Ländern, mit Ausnahme von Norwegen und der Türkei, vorfindet. In übertragener Bedeutung wird die Bezeichnung A. allerdings auch auf Personen angewendet
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1030,
von Unternehmungbis Unteroffizierschulen |
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, möge dieselbe auf formeller rechtlicher Ausschließung (Monopol, Patent) beruhen oder dem freien Verkehr entwachsen (großer Besitz, Ansehen bei dem Publikum, Gewohnheiten des letztern, günstige Gestaltung der Marktverhältnisse, Möglichkeit, leicht
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0411,
Preußen (Geschichte 1640-1815) |
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und Festigkeit im Innern, Ansehen und Würde nach außen waren erschüttert, der Schatz war geleert, die Staatsgüter wurden leichtfertig vergeudet, das Heerwesen geriet mehr und mehr in Verfall. Die Umwandlung des bisher so fest gefügten
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0174,
von Bettleinbis Bewägen |
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. (mache die Gottlosen zu Knechten.)
§. 3. Das Recht beugen heißt den Sinn des göttlichen Gesetzes verkehren, den Handel im Gericht umkehren und den Ausspruch nach eignem Gefallen und Gelüsten widerrechtlich thun. S. Ansehen die Person, $. 1. 2
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0183,
Dublin |
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(1120 Patienten), 3 Taubstummenanstalten, 3 Blindenanstalten, 29 Versorgungshäuser, 4 Waisenanstalten und ein großes Invalidenhaus (Kilmainham Hospital) für alte Soldaten und Matrosen. Insgesamt lebten 1881: 10,611 Personen in 80 Wohlthätigkeitsanstalten
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Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0755,
Die Kunst des 17. und 18. Jahrhunderts |
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menschlichen Frauen über das Gewöhnliche hinausgehoben (Fig. 704). Dieser schwärmerische Zug ist nicht gesucht und gekünstelt, er ist wahr und tief empfunden, und zwar nicht nur aus der Persönlichkeit des Meisters, sondern auch aus dem spanischen
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Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0759,
Die Kunst des 17. und 18. Jahrhunderts |
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Donaugegenden, doch auch in Italien, wo Knoller lange thätig war.
Auf dem Gebiete der Bildnismalerei begegnen wir auch einigen beachtenswerten Erscheinungen. In hohem Ansehen bei den Zeitgenossen stand Johann Kupetzky (1666 bis 1740), der wenigstens
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Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0098,
von Bitterlinbis Öttinger |
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ehrwürdigen Aussehens ihrer Person.
Öttinger.
Die Familie der Öttinger, in würdigem Ansehen stehend, war immer in Ulm mit den Höchsten verbunden und befreundet. Diese kam einst, wie manche vermuten, aus Rhätien nach Ulm, indem sie aus ihrem
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0417,
von Gleichenbergbis Gleichheit |
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renommierte Klausener Stahlquelle und der als Luxusgetränk beliebte und vielversandte Johannisbrunnen, ein alkalischer Säuerling. Der Export sämtlicher Quellen beträgt ca. 250,000 Flaschen, der jährliche Besuch des Kurortes 4200 Personen. Andre Kurmittel
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0653,
Gregor (Päpste) |
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Zug seiner Zeit auf merkwürdige Weise mischen, sind die hervorstechendsten Züge seines Charakterbildes. Auch als Schriftsteller genoß er großes Ansehen; er wurde zu den vier großen Lehrern, den maßgebenden Autoritäten, der christlichen Kirche
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0721,
von Horn (tierisches)bis Horn (Blasinstrument) |
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. Selbst lebende Personen trugen Hörner als Ehrenzeichen (Alexander). Die Hörner der Opfertiere wurden bei den Griechen, Römern und Juden vergoldet.
Technische Anwendung
finden besonders folgende Hornarten: Gemeines Ochsenhorn bildet nur Sekundaware
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0268,
Joseph (deutsche Kaiser: Joseph II.) |
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völlig erschüttert worden wäre. Bei persönlicher Bewunderung Friedrichs II. war er doch zu sehr in den österreichischen Traditionen befangen, als daß er nicht die lebhafteste Eifersucht gegen das wachsende Ansehen Preußens empfunden hätte, und diese
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0628,
von Kaufmann (handelsrechtlich)bis Kaufmann (Personenname) |
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- und Wirtschaftsgenossenschaften Anwendung. Dagegen behandelt das Handelsgesetzbuch (Art. 10) die Höker, Trödler, Hausierer und dergleichen Handelsleute von geringem Gewerbebetrieb, ferner Wirte, gewöhnliche Fuhrleute, Schiffer und Personen, deren Gewerbe nicht über den Umfang
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0406,
von Opitzbis Opium |
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406
Opitz - Opium.
haben seine Poesien im Ansehen unübertrefflicher Mustergültigkeit gestanden. Unter seinen theoretischen Schriften nimmt das Buch "Von der teutschen Poeterei" (Brieg 1624 u. öfter; Neudruck, Halle 1876) den ersten Rang ein
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0614,
Anfechtung |
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. Das Gemeine Recht giebt gegen die erzwungene Annahme der Erbschaft Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, im Falle des Betruges wird eine A. für nicht zulässig gehalten. In Ansehung der Ausschlagung wird Nichtigkeit behauptet, falls nur
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0746,
von Mittheilenbis Mond |
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. Ist eine solche Person, die sich zwischen zwei uneinigen Parteien dazwischen legt, dieselben versöhnt und ausgleicht. Moses heißt ein Mittler aj in Ansehung' seiner Gesandtschaft; er war der Bevollmächtigte, der die Verträge und Bedingungen hin und her brachte, 5
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0988,
Gedächtnis |
Öffnen |
988
Gedächtnis.
wecken im stande sind, wenn wir uns z. B. lange vergeblich auf einen Namen oder auf eine Thatsache besinnen, die uns doch später einfallen oder durch eine zweite Person zurückgerufen werden können. Erst wenn der Eindruck ganz
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0% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0608,
Testament (juristisch) |
Öffnen |
Rechts heutzutage unpraktisch; nur in Ansehung juristischer Personen ist die Erbfähigkeit auf den Fiskus, die Gemeinden, Kirchen und milden Stiftungen und auf diejenigen juristischen Personen beschränkt, welchen dieselbe ausdrücklich beigelegt
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0482,
von Gergesenerbis Gericht |
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) allgemeinen jüngsten Gerichte, ** welches der Tag der Untersuchung aller Dinge, A.G. 24, 25. Rom. 2, 5. (S. jüngstes Gericht.)
Ihr sollt nicht unrecht handeln am Gericht, 3 Mos. 19, 15. Keine Person sollt ihr nn Gericht ansehen, 5 Mos. 1, 17
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0195,
Kretinismus (Merkmale, Verbreitung) |
Öffnen |
. zum Kropf. Der K. kommt nie vor, ohne daß auch der Kropf endemisch ist, so daß man den letztern als den geringern Grad der Einwirkung derselben Ursache ansehen kann, welche den erstern erzeugt. Abgesehen davon, daß die meisten Kretins sehr
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0545,
Drusen (Völkerschaft) |
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selbst Muahhidin , Bekenner der Einheit Gottes. Auf den einigen und reinen Gottesbegriff legt ihr Glaube
großes Gewicht. Gott hat sich wiederholt und zuletzt in der Person des Fatimiden-Chalifen Hâkim-biamr-allah in menschlicher Gestalt den
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0657,
von Demagogbis Demaratos |
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Demos, Volksführer"), im alten Griechenland derjenige, welcher durch persönliches Ansehen und Kraft der Rede das Volk beherrschte und daher dessen Berater und Leiter war. Jetzt verbindet man mit dem Worte D. meistens eine üble Bedeutung, die aber
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0979,
von Extensitätbis Extinkteur |
Öffnen |
), das äußere Ansehen; Außenseite, Außenwerk; in der Landwirtschaft die Lehre von der Beurteilung und Wertbestimmung des Pferdes und der andern Haustiere.
Exteriorität (lat.), Außenseite, Oberfläche.
Exterminieren (lat.), über die Grenze weisen, des
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0628,
Rechtsanwalt |
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628
Rechtsanwalt.
Vertreter und Sachwalter (Prokurator) fungieren, insofern nicht ein persönliches Erscheinen der erstern notwendig ist. Bei den Römern dagegen waren diese beiden Funktionen ursprünglich getrennt, indem die Stellvertretung nur
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0241,
von Erbschatzbis Erbschlüssel |
Öffnen |
. Bürgert. Gesetz-
buch stellt den Erbanwärter noch nicht voll als Erben
bin; in Ansehung der Fähigkeit, beoacbt zu werden,
derAnordnung, des Erwerbes und des Anwacksungs-
rechts gelten die Grundsätze des Vermäcbtni^rc^dts.
Der Belastete
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0968,
von Heiliger-Geist-Ordenbis Heilige Schar |
Öffnen |
966 Heiliger-Geist-Orden – Heilige Schar
zwar nicht als eine Person, aber doch als eine besondere Existenzweise des innergöttlichen Lebens selbst zu beschreiben und die Persönlichkeit Gottes erst
im Moment des Geistes als wahrhaft
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0033,
Aergerniß |
Öffnen |
hält, sondern liederlicher Weise versplittert und verpraßt, so muß man ein Bettler werden etc.
§. 4. Man pflegt das Aergerniß einzutheilen m ein persönliches und thätiges oder wirkliches. Jenes ist die Person, welche zu sündigen verleitet; dieses aber
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0189,
von Bleischnurbis Blindheit |
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. Die Augen blöde a) und gleichsam stumpf machen; oder gar ansstechen. d) Bildlich : einen mit Geschenken bestechen, daß er nnrecht richten soll. c) S. Ansehen der Person §. 2.
a) Von der Sonne, Sir. 43, 4. Vom Schnee, ib. v. 20.
b) Von Zedekia, 2
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0369,
von Ersterbenbis Erstling |
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, der
Anfang, HErr, Fürst aller Creawren, und durch ihn Alles geschaffen, c) van den Todten. Er ist der Vornehmste nnter Allen, welche von den Todten auferstehen werden: 1) in Ansehung seiner Person. Er ist ein Gottmensch; 2) seiner Macht und Kraft
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0839,
von Ruhigbis Rühmen |
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; denn du.bist mein Ruhm, Ier. 17, 14.
Rühmen, s. Preisen
z. 1. I) a) eine Sache; b) Person loben.
Welches Auge mich sahe, der rühmte mich, Hiob 29, 11.
Ich will Niemandes Person ansehen, und will keinen Menschen
rühmen (gegen keinen viel
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0028,
von Legitima portiobis Legitimationskarte |
Öffnen |
von ihm befolgten Verhalten sich erkennbar macht. (S. Legitimitätsprincip.)
Legitima portio (lat.), s. Pflichtteil.
Legitimation (neulat.), Beglaubigung, Nachweis der Berechtigung zu einer Handlung, Ausweisung über seine Persönlichkeit, auch
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0415,
Vormundschaft |
Öffnen |
413
Vormundschaft
fenen Vermögens ein zeitlich beschränkte Vorzugsrecht; das Preuß. Einführungsgesetz vom 6. März 1879, §. 9, hat dieses Vorzugsrecht ausgedehnt auf die Befriedigung außerhalb des Konkurses in gewissen Fällen. In Ansehung
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0634,
von Lehnwarebis Lehramtsprüfungen |
Öffnen |
Tod eines Vasallen verschiedene Personen zur Lehns- und zur Allodialerbfolge berufen, so muß eine sogen. Lehnssonderung, d. h. eine Ausscheidung des Lehnsguts von dem Allodialvermögen, vorgenommen werden. Schulden des Vasallen ergreifen das Lehen nur
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0613,
Anfechtung |
Öffnen |
611
Anfechtung
Geisteskranken nichtig. Der Mangel kann aber auch darin bestehen, daß das Recht dem Urheber des Rechtsgeschäfts oder seinem Mitkontrahenten oder einer dritten Person die Befugnis zuspricht, das Rechtsgeschäft wieder zu
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0232,
von Erblandeshofämterbis Erbliche Krankheiten |
Öffnen |
1843, Mai- und Juniheft).
Erblassen, s. Erröten.
Erblasser, jede verstorbene Person mit Bezug auf die Beerbung, also diejenige Person, deren Vermögen (Aktiva und Passiva) vererbt wird. In Ansehung der letztwilligen Verfügungen nennt man denjenigen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0558,
von Familienbrüderbis Familienfideikommiß |
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., insbesondere aber die F. des hohen Adels,
als eine Juristische Person anf.
Wesentlich verschieden von der Auffassung der F.
in unsern Rechten ist die Auffassung bei den Serben,
Kroaten und andern slaw.Völkern in Ansehung der F.
auf dem Lande, welche
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0932,
von Mißbrauchbis Mißheirat |
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zu rechnen.
Mißbrauch (lat. abusus), d. h. der falsche, schlechte Gebrauch, den man gegenüber einer Person oder von einer Sache macht, kommt civilrechtlich dahin in Betracht, daß, wie das Sprichwort: "M. macht keine Gewohnheit" sagt
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0436,
von Streitgenossenschaftbis Strelitzen |
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434
Streitgenossenschaft - Strelitzen
bogen über die Frage, ob der Name Frau oder Weib den Vorzug verdiene. Sehr viel häufiger waren in der deutschen Dichtung seit dem 13. Jahrh. S. nach lat. Mustern, in denen ein Dichter zwei Personen
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0110,
von Ausgang des heiligen Geistesbis Ausgießen |
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Wesen absondern; sondern es ist eine persönliche Eigenschaft, wodurch er von dem Vater und Sohn unterschieden wird. Denn wie des Vaters persönliches Kennzeichen ist, nicht gezeugt sein oder besser zu sagen, die ewige Vaterschaft (paternitas), (indem
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0687,
von Benedizierenbis Beneficium inventarii |
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niedern Klerus verstanden werden. Je nachdem das Kirchenamt für Weltgeistliche oder für Ordensgeistliche errichtet ist, wird zwischen B. saeculare und B. regulare unterschieden. Beneficia incompatibilia erfordern die persönliche Anwesenheit (Residenz
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0810,
Beschwerde (in Strafsachen) |
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810
Beschwerde (in Strafsachen).
Zwischenstreit mit dritten Personen ergehen, Entscheidungen, welche nicht durch vorgängige mündliche Verhandlung bedingt sind, und endlich solche, die mit der sachlichen Entscheidung des Rechtsstreits selbst
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0791,
von Capistranusbis Capitis deminutio |
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.), im römischen Rechte diejenige Veränderung, welche eine Person in Ansehung ihrer bürgerlichen Rechtsfähigkeit erleidet. Während nämlich nach moderner Rechtsanschauung jeder Mensch als Rechtssubjekt, mithin als Person, erscheint, war nach römischem Rechte
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0337,
Ehe (Ehehindernisse) |
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337
Ehe (Ehehindernisse).
E. nur für bestimmte Personen verhindern. Zu den erstern gehören: Fehler der physischen Fähigkeit, wie Mangel der Ehemündigkeit, also zu junges Alter (nach römischem Recht wurde Pubertät [für Männer 14, für Weiber 12
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0036,
Geisteskrankheiten (Ursachen; Statistik; Behandlung) |
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der Wahnideen ein depressiver, tieftrauriger ist. Bei beiden G. fehlen Halluzinationen, sie gehen häufiger nach mehrmonatlicher Dauer in Heilung über. Die Melancholie befällt meist Personen zwischen 17 und 25 Jahren oder alte Leute; die Kranken klagen sich
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0745,
von Parsifalbis Parterre |
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Oberrichter von Massachusetts. Er starb 30. Okt. 1813. Seine "Commentaries on the law of the United States" genießen hohes Ansehen. - Auch sein Sohn Theophilus P., geb. 17. Mai 1797, gest. 26. Jan. 1882 in Cambridge, der längere Zeit Professor an der Harvard
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0386,
von Streitgedichtebis Strelitz |
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die in einer Parteirolle vereinigten Personen, sei es als Kläger (Mitkläger), sei es als Beklagte (Mitbeklagte). Ob eine solche Streitgenossenschaft (Litiskonsortium) eintreten soll oder nicht, das hängt in der Regel von der freien Entschließung der Klagpartei ab
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0285,
von Vorgebirgebis Vormundschaft |
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gebildet wird.
Vorkammer, s. Herz, S. 453.
Vorkaufsrecht (Jus protimiseos), das einer Person in Ansehung einer Sache eingeräumte Vorrecht au Erwerbung derselben. Das V. wird zumeist durch Vertrag begründet und unterscheidet sich vom sogen
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0672,
Norwegen (Statistisches, Geschichte) |
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: 60,621 Personen mit 14,703 Booten. An Frühlingsheringen wurden 1888: 170,000 hl im Werte von 435,000 Kr. (1889: 150,000 hl für 400,000 Kr.), an Sommerheringen 986,000 hl im Werte von 4,046,000 Kr. (1889: 1 Mill. hl für 5 Mill. Kr.) gefangen; ferner
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0609,
Brüdergemeine |
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als der Augsburgischen Konfession verwandt bezeichnet. Auch stimmt Spangenbergs "Idea fidei fratrum", die in der B. hohes Ansehen genießt, mit dem Lehrbegriff der Augsburgischen Konfession wesentlich überein. Die B. stellt die persönliche Herzensgemeinschaft
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0550,
von Guittone d'Arezzobis Guizot |
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. Sein Ruf, feine Konfession, seine Arbeiten
über engl. Geschichte und Litteratur, die puritanische
Würde seines äußeru Benehmens gewannen ihm in
dieser Stellung ein großes persönliches Ansehen,
doch erlitt er in der orient. Frage die vollständigste
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0673,
von Rechtsfähigkeitbis Rechtsgebiet |
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sein und dadurch den Rechtsschutz zu genießen, auch soweit er durch die Strafgesetze zugesichert wird. Die allgemeine R. steht heute jedem Menschen, d. h. jeder Person (s. d.) zu. Insoweit den Juristischen Personen (s. d.) Rechte und Pflichten
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0177,
von Sägebis Sägemaschinen |
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S. dadurch entstehen, daß das Volt
Personen- oder Ortsnamen sich deutet und daraus
eine Geschichte macht. Man nennt solche S.ätiolo -
gische. Erfolgt die Bildung der Volkssagc schon in
der Urzeit, zugleich mit den Anfängen der Gesittung
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0450,
von Schiffskarussellbis Schiffsmaschine |
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Vollmacht nachgewiesen zu
werden brauchte. – Vgl. Wagner, Handbuch des Seerechts, I, 270–274 (Lpz. 1884).
Schiffsmannschaft , Bezeichnung für die zu niedern nautischen Diensten auf dem Schiffe angestellten
Personen (Matrosen, Schiffsjungen
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0515,
von Amtsverschwiegenheitbis Amtsvorsteher |
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ein an und für sich gemeines Verbrechen ausdrücklich als ein A., wenn es von einem Beamten begangen wurde, und setzt dafür eine besondere Strafe fest; so das deutsche Reichsstrafgesetzbuch (§ 340, 342, 339, 350) in Ansehung der von einem Beamten
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0616,
von Begna-Elfbis Begräbnismünzen |
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.). Eine weitere Beschränkung des Begnadigungsrechts ist in manchen Verfassungsgesetzen in Ansehung der Abolition enthalten, die teils für gänzlich unzulässig erklärt, teils wenigstens bei gewissen Verbrechen nicht statthaft ist. Andre Verfassungsurkunden
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0505,
von Brüderschaftbis Brüel |
Öffnen |
505
Brüderschaft - Brüel.
Brüderschaft, zunächst die Übereinkunft von zwei Personen, sich als Brüder anzusehen, oft nur um einander mit "Du" anzureden (Dutzbrüder, B. machen). Die Sitte, B. zu trinken, beruht wohl darauf, daß der Genuß des
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0743,
Deutsche Litteratur (Dichtung des 17. Jahrhunderts) |
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. Die gefeierten Talente dieser Zeit: der lüsterne Lyriker Chr. Hoffmann von Hoffmannswaldau (1618-79), der umsonst Marinis weiche Sinnlichkeit und schmeichelnden Wohllaut der Sprache nach Deutschland zu verpflanzen suchte, aber Marinischen Schwulst in Ansehen
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0854,
Deutschland (Geschichte 1125-1180. Hohenstaufen) |
Öffnen |
, konnte sein Ansehen nicht erhöhen. Als er 1152 starb, empfahl er den Fürsten nicht seinen unmündigen Sohn, sondern seinen Neffen, Herzog Friedrich von Schwaben, zum Nachfolger, und dieser wurde auch in Frankfurt a. M. unter allgemeiner Zustimmung
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 1018,
von Dispensarybis Disposition |
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, welche man zu den Privilegien rechnete, unbeschränkt war. Allein fast alle neuern Publizisten, namentlich Zöpfl, Mohl, Rönne und Zachariä, sprechen sich dafür aus, daß die Dispensationsbefugnis des Landesherrn, wenigstens in Ansehung
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0604,
Französische Litteratur (Zeitalter Ludwig Philipps) |
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der Gräfin de Genlis (gest. 1830), der Marquise de Souza (gest. 1836), der Damen Sophie Cottin (gest. 1807, "Élisabeth, ou les exilés de Sibérie") und Sophie Gay (gest. 1852), die von de Jouy (gest. 1846), X. de Maistres (gest. 1852) u. a. im höchsten Ansehen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0170,
von Gerichtsordnungbis Gerichtsstab |
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1881 eine Ermäßigung statuiert, namentlich in Ansehung der sogen. Nebenkosten (Schreib-, Zustellungs- und Vollstreckungsgebühren); indessen wird noch eine weitere Ermäßigung vielfach angestrebt, namentlich auch in Ansehung der Gebühren
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0202,
von Geschabte Manierbis Geschäftssprache |
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, wenn dieselbe derart ist, daß Rechte und Verbindlichkeiten daraus herfließen. G. heißt sodann der gesamte Verkehrsbetrieb einer physischen oder juristischen Person. Der gewerbsmäßige Betrieb des Einzelgeschäfts bildet die Thätigkeit des
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0909,
von Guichardbis Guidi |
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Cosimos de' Medici zum Herzog von Florenz zur Folge. Auch bei Kaiser Karl V. stand er in hohem Ansehen. Er starb 23. Mai 1540 in Florenz. Sein großes Geschichtswerk "Istoria d'Italia", das die Ereignisse von 1492 bis 1530 behandelt, erschien zu Florenz
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0309,
Heinrich (deutsche Kaiser: H. III., H. IV.) |
Öffnen |
, oder vergab sie, wie Bayern und Kärnten, an minder mächtige Fürsten; dem Herzog Bernhard von Sachsen gab er in dem Erzbischof Adalbert von Bremen mindestens ein mächtiges Gegengewicht. Um des Reichs Ansehen auch nach außen zu sichern und zu vermehren
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0199,
von Jerseybis Jerusalem |
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1880: 11,138 Personen. Bedeutend waren namentlich Zuckersiedereien, Schlächtereien (in Communipaw), chemische Fabriken, Maschinenbauwerkstätten, Stahlwerke, Küfereien und Schiffswerften. Wichtig ist I. durch seinen Eisenbahnverkehr.
Jersitz, Stadt
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0617,
von Militärgerichtswesenbis Militärgesetzgebung |
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, den Spruchgerichten die Fällung des Urteils ob. Spruchgerichte sind für die niedere Gerichtsbarkeit Standgerichte, für die höhere Kriegsgerichte. Beide setzen sich zusammen aus einer Anzahl von Personen des Soldatenstandes verschiedener Rangklassen
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0661,
von Ministerialenbis Ministrales |
Öffnen |
das französische und ebenso das amerikanische Staatsrecht folgten. Grundsatz des englischen Staatsrechts ist nämlich: "der König kann kein Unrecht thun", d. h. der König ist zwar für seine Person unverantwortlich, aber jede Gesetzesverletzung
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0563,
Otto (deutsche Kaiser) |
Öffnen |
563
Otto (deutsche Kaiser).
Übungen, tiefinnerlich fromm im Sinn seiner Zeit, ernst von Ansehen und Haltung, mild und freundlich gegen das Volk, Freunden treu und zur Versöhnung mit Feinden geneigt, trug er viel zur Hebung des Ansehens des
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