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Rang | Fundstelle | |
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4% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0939,
Beweis (logisch) |
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und die Herbeischaffung anderer Beweismittel anzuordnen (Deutsche Strafprozeßordn. §§. 153, 198, 213, 218 fg., 243; Österr. Strafprozeßordn. §§ 207, 222 fg., 254). Der Grundsatz der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit erfordert, daß die Beweisaufnahme
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3% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0873,
von Beschlagunteroffizierbis Beschlik |
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871
Beschlagunteroffizier – Beschlik
mit den Mitteln und in den Grenzen des Zeugniszwanges (s. d.) durchgeführt werden (Deutsche
Strafprozeßordn. §§. 94, 95; Österr
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3% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0762,
Schwurgericht |
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760
Schwurgericht
erfolgt auch in Österreich, nachdem inzwischen die
Hauptverhandlung eröffnet ist, in Gegenwart sämt-
licher Angeklagten in öffentlicher Sitzung. Nach §.288
der Deutschen Strafprozeßordnung richtet der Vor-
sitzende an
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3% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0406,
von Strafverschärfungsgründebis Strahlenbrechung |
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Wirkung (Suspensiveffekt). Davon werden zu Gunsten des Angeklagten Ausnahmen gemacht, insofern §. 482 der Deutschen Strafprozeßordnung die Anrechnung derjenigen Untersuchungshaft vorschreibt, welche der Angeklagte erlitten hat, seitdem
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3% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0199,
von Staatsärarbis Staatsarzneikunde |
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leisten. Die Thätigkeit der Staatsanwaltschaft besteht nach der deutschen Strafprozeßordnung im wesentlichen in der Vorermittelung verbrecherischer Handlungen (Vorverfahren, Ermittelungs-, Skrutinialverfahren), in dem Antrag auf Voruntersuchung und dem
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3% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0085,
von Abwickelbarbis Aeby |
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, durch andere geeignete Maßregeln erzwungen werden. Ausnahmen sind nach der Deutschen Strafprozeßordnung zulässig: a. wenn die Strafthat nur mit Geldstrafe, Haft oder Einziehung von Gegenständen bedroht ist; b. auf Antrag des Angeklagten wegen großer
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3% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0213,
von Staats-Anzeigerbis Staatsbankrott |
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(s. d.) erhoben. Bis zur Erhebung der öffentlichen Klage, als welche auch der Antrag auf Voruntersuchung gilt, bleibt die S. Herrin des Verfahrens; aber die erhobene Klage kann nach §. 154 der Deutschen Strafprozeßordnung nicht mehr zurückgenommen
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0109,
von Untersuchungsmaximebis Unterwalden |
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107
Untersuchungsmaxime – Unterwalden
zurückgenommen hat, oder seitdem die Einlegungsfrist abgelaufen ist, ohne daß er eine Erklärung abgegeben hat (§. 482 der Deutschen Strafprozeßordnung). Im Fall der Freisprechung kann von einer Anrechnung
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2% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0801,
Berufung (in Strafsachen) |
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wollte der Entwurf der deutschen Strafprozeßordnung die B. gänzlich beseitigen und gegen Urteile in Strafsachen nur das Rechtsmittel der Revision (s. d.) statuieren, also nur dasjenige Rechtsmittel, welches sich mit der Frage beschäftigt, ob
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2% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0944,
von Denudierenbis Deodand |
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, der Angezeigte oder Beschuldigte (s. d.)
Denunziat genannt. Nach §. 156 der Deutschen
Strafprozeßordnung können Anzeigen strafbarer
Handlungen bei der Staatsanwaltschaft, den Be-
hörden und Beamten des Polizei- und Sicherheits-
dienstes und den
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2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0168,
von Gerichtliche Tierarzneikundebis Gerichtsferien |
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168
Gerichtliche Tierarzneikunde - Gerichtsferien.
wenn von den begleitenden Umständen wenig bekannt ist. Nach der deutschen Strafprozeßordnung (§ 87) wird die richterliche Leichenschau unter Zuziehung eines Arztes, die Leichenöffnung
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2% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0881,
von Mündlerbis Mündlichkeit |
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der Akten entschieden wurde. Im Strafprozeß ist der Grundsatz der M. nach den meisten Strafprozeßordnungen nur für die Hauptverhandlung in erster Instanz durchgeführt; für das Vorverfahren ist er in der deutschen Strafprozeßordnung nicht anerkannt
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2% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0357,
von Straelenbis Strafe |
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der deutschen Strafprozeßordnung (§ 488) ein S. gewährt werden, wenn durch die sofortige Vollstreckung dem Verurteilten oder seiner Familie erhebliche, außerhalb des Strafzwecks liegende Nachteile erwachsen würden. Der S. darf aber in solchen Fällen
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2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0743,
von Beratungbis Beraun |
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oder auf Grund eines schriftlichen Entwurfs vor. An die B. desselben schließt sich die Abstimmung, bei welcher der Berichterstatter, in dessen Ermangelung das jüngste, nach österr. Verfahren (§. 19 der Strafprozeßordnung, §. 162 Gesetz vom 3. Mai
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2% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0403,
von Strafprozeßstatistikbis Strafrecht |
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Instanz Laien erkannt haben (s. Berufung). Ist gegen das verurteilende Erkenntnis kein Rechtsmittel eingelegt oder zulässig, so folgt der Strafvollzug (s. d.). In diesen Hauptzügen stimmen die Österr. Strafprozeßordnung vom 23. Mai 1873
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0134,
von Ursusbis Urteil |
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von Thatbestand und Gründen äußerlich zu sondern ist. (S. auch Rechtskraft und Zwangsvollstreckung.)
In Strafsachen schließt die Hauptverhandlung mit der Erlassuug des U. Dasselbe kann nach §. 259 der Deutschen Strafprozeßordnung nur auf Freisprechung (s. d
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0108,
Untersuchungshaft |
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106
Untersuchungshaft
suchung der Regel nach auf freiem Fuße. Nach der Deutschen und Österr. Strafprozeßordnung darf der Beschuldigte in U. genommen werden, wenn dringende Verdachtsgründe gegen ihn vorliegen und entweder Fluchtverdacht
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2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0789,
von Bergzabernbis Bericht und Berichterstatter |
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überhaupt nicht zugelassen und ist für die Hauptverhandlung in Strafsachen nur in der Berufungs- und Revisionsinstanz vorgeschrieben (§§. 365, 391 der Deutschen Strafprozeßordnung; ähnlich §§. 287, 472 der Österr. Strafprozeßordnung).
Nicht ausgeschlossen
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2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0863,
Berufung (juristisch) |
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bedeutet B. den Anfall (s. d.). Im Sinne der Deutschen Civil- und Strafprozeßordnung ist B. dasjenige Rechtsmittel, durch welches ein in erster Instanz ergangenes Urteil zur Entscheidung einer höhern Instanz in thatsächlicher und rechtlicher Beziehung
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0420,
von Vorverfahrenbis Vos |
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oder Ratskammer). Der Beschluß, durch welchen die V. eröffnet wird, unterliegt der Regel nach keiner Anfechtung; der Beschluß, durch welchen die Eröffnung der V. abgelehnt wird, kann nach der Deutschen Strafprozeßordnung mit sofortiger Beschwerde, nach
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0959,
von Zeugenbeweisbis Zeugnisverweigerung |
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957
Zeugenbeweis - Zeugnisverweigerung
Nach Vernehmung jedes Z. soll der Angeklagte befragt werden, ob er etwas zu erklären habe.
Die Vorschriften von der Vernehmung der Z. in §§. 150-172 der Österr. Strafprozeßordnung sind wesentlich
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2% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0885,
von Milhabis Militäranwärter |
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Verhältnisse unterbrochen (§§. 785, 786).
Im Strafprozeß erfolgen Zustellungen an Militärpersonen nach den Vorschriften der Civilprozeßordnung (Strafprozeßordn. §. 37), Bestimmungen über die Mitwirkung der Militärbehörden bei Ladungen
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2% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0219,
von Hauptwachebis Hauréau |
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, gehört. Auch hier gebührt dem Angeklagten, gleichviel ob er der Beschwerdeführer ist oder nicht, das letzte Wort. Vgl. Deutsche Strafprozeßordnung, § 212-275; Österreichische Strafprozeßordnung, § 220-279; ferner außer den Kommentaren
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2% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0592,
von Schöfferbis Schokolade |
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Strafprozeßordnungen oder Gerichtsverfassungesetze in Hannover, Kurhessen, Oldenburg, Bremen, Baden und in den 1866 neuerworbenen Provinzen Preußens. Eine besondere Gestaltung erlangten die S. in Württemberg (Strafprozeßordnung von 1868), wo man auch
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2% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0694,
von Schwarzdornbis Schwarzenberg |
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Appellationsgerichtsrat und Hilfsarbeiter am Oberappellationsgericht zu Dresden, 1849 Mitglied der Gesetzgebungskommission und Referent für den von ihm selbst abgefaßten Entwurf der Strafprozeßordnung, 1854 Oberappellationsgerichtsrat, 1856 Oberstaatsanwalt
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2% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1034,
von Untersuchungshaftbis Unterthan |
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. Nach der deutschen Strafprozeßordnung (§ 116) muß der in U. Genommene, soweit möglich, einzeln und namentlich nicht mit Strafgefangenen zusammen verwahrt werden. Mit Zustimmung des Verhafteten kann jedoch von dieser Vorschrift abgesehen werden
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2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0651,
von Anklagejurybis Anklam |
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eines einheitlichen Strafrechts auch die Forderung nach Einheit des Verfahrens wieder auf die Tagesordnung. Sie fand ihre Erfüllung in der Strafprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 1. Febr. 1877, in welcher das Anklageprincip wenn auch nicht
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2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0864,
Berufung (juristisch) |
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der Österr. Strafprozeßordnung die B. an den Gerichtshof erster Instanz als einziges Rechtsmittel statt, mittels dessen auch Nichtigkeitsgründe geltend gemacht werden können und die Entscheidung der Schuldfrage auch durch neue Anführungen und Beweise
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2% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0882,
von Hauptwachebis Hauréau |
Öffnen |
erhebliche Gründe: körperliche Krankheit oder
Gebrechlichkeit, große Entfernung dem Erscheinen in
der H. entgegenstehen, kann das Protokoll über die
frühere Vernehmung verlesen werden, nach der
Deutschen Strafprozeßordnung in der Regel jedoch
nur
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2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0670,
von Rechtsbehelfbis Rechtsbelehrung |
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) und in Strafsachen die Verteidigung zu führen, bestimmt sich nach der Civil- und Strafprozeßordnung; doch ist außerdem im Civilprozesse die Beiordnung zulässig, namentlich wenn im Anwaltprozesse der Antragsteller keinen Anwalt finden kann
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2% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0514,
von Amtshauptmannbis Amtsverbrechen |
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von Rechtsakten, soweit eine solche erforderlich ist. Auch haben die A. vielfach die Aufsicht über die Standesbeamten zu führen. Vgl. Deutsches Gerichtsverfassungsgesetz, § 22-57, 71, 76; Deutsche Konkursordnung, § 64 ff.; Strafprozeßordnung, § 31, 176, 183 f
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2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0067,
von Gemeindefinanzenbis Gemeindehaushalt |
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von Strafbefehlen in Polizeistrafsachen ist nach der deutschen Strafprozeßordnung auf Übertretungen beschränkt. Auch kann gegen die Strafbescheide der Polizeibehörden auf gerichtliche Entscheidung angetragen werden. Vgl. Deutsches
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2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0560,
von Amtsanmaßungbis Amtsbezirk |
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durch einen oder mehrere A. ausgeübt (§§. 143, 146). Die Strafvollstreckung steht denselben jedoch nicht zu (§. 483 der Strafprozeßordnung vom 1. Febr. 1877). Nach der Österr. Strafprozeßordnung vom 23. Mai 1873, insbesondere nach §. 87 der Vollzugsvorschrift
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2% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0819,
von Einstehenbis Einstweilige Verfügung |
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einem Antragsdelikt
erforderliche Antrag nicht vorliegt oder rechtzeitig zurückgenommen ist. Auch bewirkt in der Regel der Tod des Privatklägers die
E. des Verfahrens. Vgl. §§. 168 fg., 196, 203, 208, 259, 433 der Deutschen Strafprozeßordnung.
Nach
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2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0730,
von Geleitsbriefbis Gelenk |
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Strafprozeßordnung den zuständigen Gerichten beigelegt. Das freie oder sichere G., dessen Erteilung an Bedingungen geknüpft werden kann, gewährt danach Befreiung von der Untersuchungshaft, jedoch nur hinsichtlich derjenigen Strafthat, für welche
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0547,
von Konfitürenbis Kongo (Strom) |
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ihre abweichenden Angaben ins Gesicht zu sagen. Die Deutsche Strafprozeßordnung (§. 58) erklärt im Vorverfahren
die Gegenüberstellung mit andern Zeugen oder mit dem Beschuldigten nur dann als statthaft, wenn sie ohne Nachteil für die Sache nicht
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2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0488,
von Prozeßlegitimationbis Prozeßvollmacht |
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oder des Prozesses (s. d.) feststellt. Aus der Verschiedenheit der Justizsachen ergiebt sich der Gegensatz zwischen Strafprozeß (s. d.) und Civilprozeß (s. d.), und demnach auch zwischen Strafprozeßordnungen und Civilprozeßordnungen. Im Deutschen Reich
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0107,
von Unterschwefligsaures Natriumbis Untersuchungshaft |
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Österr. Strafprozeßordnung §§. 10, 11 die Gerichtshöfe erster Instanz in ihrer durch besonders dazu bestellte Mitglieder geübten Thätigkeit als Untersuchungsrichter (s. d.). Versteht man mit den deutschen Reichsjustizgesetzen unter «Gerichten
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0728,
von Kreuzstichbis Kreuzweg |
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, der Staatsanwaltschaft und dem Verteidiger auf deren übereinstimmenden Antrag das Verhör der Zeugen zu überlassen. Obgleich dieser Versuch in der Praxis wohl kaum je gemacht ist, ist die Deutsche Strafprozeßordnung von 1877, ohne das engl. Verfahren als Regel
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0082,
von Augenphantombis Augenspiegel |
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der deutschen Strafprozeßordnung der vorgefundene Sachbestand im Protokoll festzustellen und auch darüber Auskunft zu geben, welche Spuren und Merkmale, deren Vorhandensein nach der Beschaffenheit des Falles vermutet werden konnte, gefehlt haben
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0867,
von Beweiseinredenbis Bewußtsein |
Öffnen |
, welches ihm nach Inhalt der Anklage zur Last gelegt ist, schuldig sei oder nicht, und von der Entscheidung dieser Frage allein hängt die Verurteilung oder Freisprechung des Angeklagten ab, wie die deutsche Strafprozeßordnung sagt (§ 260): "Über
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0241,
von Durchstoßenbis Durchsuchungsrecht |
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Gefahr im Verzug, gestattet die deutsche Strafprozeßordnung auch der Staatsanwaltschaft und den Sicherheits- und Polizeibeamten die D. Handelt es sich dabei um eine Haussuchung, so ist der Inhaber der zu durchsuchenden Räume befugt, der D. beizuwohnen
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0812,
von Erodierenbis Eröffnung des Hauptverfahrens |
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ohne schriftliche Anklage und ohne eine richterliche Entscheidung über die E. nach der deutschen Strafprozeßordnung zur Hauptverhandlung geschritten werden. Im übrigen ist die Erhebung der Klage (s. d.) die Voraussetzung der E., gleichviel, ob
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1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0172,
von Gerichtstafelbis Geringswalde |
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). Abweichend von dem frühern gemeinen und von dem österreichischen Recht, welches auch diesen G. wahlweise mit den beiden vorgenannten zuläßt, ist nach der deutschen Strafprozeßordnung dieser G. nur dann maßgebend, wenn weder ein G. der That noch des
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1% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0306,
von Obnoxiationbis Obra |
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und dieselben nach außen, namentlich bei Verkündigung des Wahrspruchs, vertritt. Sobald die Geschwornen in ihr Zimmer eingetreten sind, wird der O. von ihnen aus ihrer Mitte mittels einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Die deutsche Strafprozeßordnung (§ 304
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0396,
von Privatbis Privy Council |
Öffnen |
Beleidigungen u. Körperverletzungen, soweit hier eine Bestrafung auf Antrag eintritt, kann nach der deutschen Strafprozeßordnung der Verletzte oder der an seiner Stelle zum Strafantrag Berechtigt (s. Antragsverbrechen) im Weg der P. (als Privatkläger
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0630,
von Rechtskonsulentbis Rechtssache |
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der deutschen und ebenso nach der österreichischen Strafprozeßordnung nicht nur zu gunsten eines verurteilten Angeschuldigten, sondern auch zu ungunsten eines Freigesprochenen gegeben, welch letzteres nach französischem und englischem Recht nicht
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0359,
von Strafgerichtsverfassungbis Strafprozeß |
Öffnen |
für das Strafprozeßrecht, d. h. für die Gesamtheit der Rechtsgrundsätze, welche jenes Verfahren normieren. Die Zusammenstellung solcher Normen in einem ausführlichen Gesetz wird Strafprozeßordnung genannt, so die Strafprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 1. Febr. 1877
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0361,
von Strafprozeßbis Strafrecht |
Öffnen |
). Eine zweite Gruppe verhielt sich gegen alle Reformen ablehnend (z. B. Mecklenburg). Eine dritte Klasse ließ neue, einheitlich gearbeitete Strafprozeßordnungen ergehen, indem man sich bald den französischen Mustern enger anschloß (so in Hannover
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0163,
von Vertäuenbis Vertot d'Auboeuf |
Öffnen |
(Defensive, Defension), die Wahrung und Geltendmachung der dem Angeschuldigten im Strafverfahren zustehenden Rechte durch einen hierzu bestellten Beistand (Defensor, Verteidiger). Die deutsche Strafprozeßordnung unterscheidet zwischen dem sogen
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0877,
von Beschwerdebuchbis Beschwören |
Öffnen |
mit Ausnahme der vom Landgerichte erlassenen, Verhaftungen betreffenden Beschlüsse (§. 352); d. in den in der Strafprozeßordn. §§. 28 (s. Ablehnung), 46 (s. Wiedereinsetzung), 180 (s. Voruntersuchung), 199, 200, 209 (s. Eröffnung des Hauptverfahrens
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0774,
von Eid (geographisch)bis Eider |
Öffnen |
. durch Zeichen mit Hilfe eines
Dolmetschers tritt (Civilprozeßordn. ß§. 444, 445;
Strafprozeßordn. §. 63). Nur Mitglieder von Re-
ligionsgesellschaften, denen besondere Gesetze den
Gebrauch gewisser Beteuerungsformeln gestatten,
z. B
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0176,
von Hilfsbänderbis Hilfskassen |
Öffnen |
., in der Osterr. Strafprozeßordnung Eventual-
frage genannt,vorzulegen. DleOsterr.Strafprozeß-
ordnung läßt die Vorlegung einer Eveutualfrage,
die die Anwendung eines härtern Gesetzes bedingen
würde, nur mit Zustimmung des Angeklagten zu,
bei deren
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0449,
von Privatdocentbis Privatklage |
Öffnen |
. Strafprozeßordnung von 1873 stellt
die P. durchaus gleichberechtigt neben die öffentliche
Klage. Sie bestimmt im §. 2, daß wegen Hand-
lungen, die nach den Strafgesetzen nur auf Begehren
ein^s V^^v^n ^ersolgl werden können, diesem
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0450,
von Privatlagerbis Privatnotenbanken |
Öffnen |
Heimatsstaatcs Deutsche eben-
falls zur Sicherheitsleistung verpflichtet sind (vgl.
§§. 414 fg. der Deutschen Strafprozeßordnung). Die
Vernehmung des Privatklägers als Zeuge ist in
der Deutschen Strafprozeßordnung nicht zugelassen.
Eine subsidiäre P
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1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0212,
von Staatsanleihenbis Staatsanwaltschaft |
Öffnen |
das Institut seit 1848, wiewohl unter Beschränkung auf das Strafverfahren, Eingang. Nach dem deutschen Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Jan. und der Strafprozeßordnung vom 1. Febr. 1877, sowie nach der Österr. Strafprozeßordnung vom 23. Mai 1873 hat
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1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0405,
von Strafsektionenbis Strafverfügung |
Öffnen |
der Deutschen Strafprozeßordnung).
Strafunmündigkeit. Die Frage, ob Strafe zu verhängen sei ohne Unterschied des Alters des zu Strafenden ist nicht gleichmäßig zu allen Zeiten entschieden worden. Das spätere röm. und das kanonische Recht erklären das Kind bis
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0300,
von Verteidigungsgefechtbis Verteilungsverfahren |
Öffnen |
der Deutschen Strafprozeßordnung die Gebühren, vorbehaltlich des Rückgriffs an den verurteilten Angeklagten, aus der Staatskasse gezahlt werden, sollen aus der Zahl der am Gerichtssitz wohnhaften Rechtsanwälte oder der eingetragenen Verteidiger gewählt
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0699,
von Wiedereröffnungbis Wiederkäuer |
Öffnen |
Strafprozeßordnung läßt die W. gegen Versäumung einer Frist ebenfalls zu, wenn der Antragsteller durch Naturereignisse oder andere unabwendbare Zufälle, worunter auch unverschuldete Unkenntnis von einer Zustellung zu rechnen, an der Einhaltung der Frist verhindert
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0269,
von Verhuelbis Verjährung |
Öffnen |
267
Verhuel – Verjährung
über den Inhalt der Anklage zu vernehmen. Nach der Deutschen Strafprozeßordnung soll der Beschuldigte befragt werden, ob er etwas auf die Beschuldigung erwidern wolle, und soll ihm durch die Vernehmung Gelegenheit zur
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0598,
Anklageprozeß |
Öffnen |
mannigfach beschränkt worden; doch läßt sich nicht leugnen, daß die österreichische Strafprozeßordnung von 1873 die Grundsätze des strengen Anklageprozesses, wonach die Anklagebehörde als Prozeßpartei behandelt wird, in reinerer Gestalt durchgeführt hat
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0666,
von Anzengruberbis Äolier |
Öffnen |
666
Anzengruber - Äolier.
Anträge auf Strafverfolgung können bei der Staatsanwaltschaft, bei den Behörden und Beamten des Polizei- und Sicherheitsdienstes und nach der deutschen Strafprozeßordnung auch bei den Amtsgerichten mündlich
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0748,
von Berichterstatterbis Beringsinsel |
Öffnen |
der deutschen Strafprozeßordnung (§ 365) in der Berufungsinstanz nach dem Aufruf der Zeugen und Sachverständigen ein B. des Berufungsgerichts Vortrag über die Ergebnisse des bisherigen Verfahrens thun. Auch die Verhandlung über das Rechtsmittel
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0807,
von Beschlagnahmebis Beschlußsachen |
Öffnen |
wenn Gefahr im Verzug ist, auch durch die Staatsanwaltschaft und durch diejenigen Polizei- und Sicherheitsbeamten, welche als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft den Anordnungen der letztern Folge zu leisten haben (deutsche Strafprozeßordnung, § 98 ff
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0819,
von Bestätigenbis Besteck |
Öffnen |
keinen Gebrauch. machen zu wollen. Die analoge Bestimmung gilt in Österreich. Vgl. Deutsche Strafprozeßordnung, § 485; Österreichische Strafprozeßordnung, § 341, 403, 445.
Bestattung der Toten, s. Totenbestattung und Begräbnisplatz.
Bestäubung
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0678,
von Entropiumbis Entscheidung |
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Sententia und dem französischen Jugement; er ist in der deutschen Zivilprozeßordnung ebenso wie in der Strafprozeßordnung die allgemeine Bezeichnung für alle richterlichen Aussprüche und Anordnungen. Im einzelnen unterscheidet dann
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0679,
von Entscheidungsgründebis Entwährung |
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679
Entscheidungsgründe - Entwährung.
richts gegenüber. Vgl. Deutsche Zivilprozeßordnung, § 272-294; Strafprozeßordnung, § 33-41.
Entscheidungsgründe (Rationes decidendi), im Rechtswesen die Motive, welche den Richter bei der Fällung
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0397,
von Flüchtige Ölebis Flüe |
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und festzustellen. Nach der deutschen Strafprozeßordnung bedarf der F. keiner weitern Begründung, wenn ein eigentliches Verbrechen den Gegenstand der Untersuchung bildet; wenn der Angeschuldigte ein Heimatloser oder ein Landstreicher oder nicht
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0170,
von Gerichtsordnungbis Gerichtsstab |
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170
Gerichtsordnung - Gerichtsstab.
Justizsachen, welche nach der Konkurs-, Zivil- und Strafprozeßordnung vor den ordentlichen Gerichten verhandelt werden. Hiernach werden in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten die G. nach Pauschalsätzen erhoben
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0171,
Gerichtsstand |
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Strafprozeßordnung nur dann geschehen, wenn ein ordentlicher G. nicht vorhanden ist, in welchem Fall das Reichsgericht den G. bestimmt; ferner, wenn das verfassungsmäßig zuständige Gericht verhindert ist, z. B. durch Ablehnung der Mitglieder dieses Gerichts
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0249,
von Gestängebis Gesteine |
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in der deutschen Strafprozeßordnung (§ 136) betont ist. Das G. eines Freigesprochenen, sei es auch ein außergerichtliches, aber glaubwürdiges G., hat nach § 402 der Strafprozeßordnung die Wiederaufnahme des Verfahrens zur Folge. Handelt es sich bei
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0460,
von Gnennbis Gnomen |
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460
Gnenn - Gnomen.
nung" (das. 1870); "Der Rechtsstaat" (das. 1872, 2. Aufl. 1879); "Vier Fragen zur deutschen Strafprozeßordnung" (das. 1874); "Gesetz und Budget" (das. 1879); "Die preußische Finanzreform" (das. 1881). Er veröffentlichte
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0395,
von Ladungscertifikatbis Lafage |
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werden (Strafprozeßordnung, § 231 f.). Ist der Aufenthalt eines Beschuldigten unbekannt, oder hält er sich im Ausland auf, und ist seine Gestellung vor das zuständige Gericht nicht ausführbar oder nicht angemessen, so kann auch gegen den Abwesenden
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0180,
von Mandatsprozeßbis Mandelbaum |
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ohne vorgängiges Gehör des Angeschuldigten ein sogen. Strafmandat (Strafbefehl) an denselben erlassen kann. Die deutsche Strafprozeßordnung statuiert den Erlaß von Strafbefehlen durch den Amtsrichter bei den sogen. Übertretungen und bei leichtern Vergehen
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0033,
von Nebenklagebis Nebensache |
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eine Biographie des Großherzogs Karl Friedrich von Baden (Karlsr. 1868) und "Geschichte der Pfalz" (Heidelb. 1874). Vgl. Beck, Karl Friedrich N. (Mannh. 1866).
Nebenklage, in der deutschen Strafprozeßordnung Bezeichnung für den Anschluß des
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0338,
von Offerierenbis Officium gothicum |
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liegenden amtlichen Schriftstücken öffentliche Mitteilungen macht, welche geeignet sind, Ärgernis zu erregen. Vgl. Deutsches Gerichtsverfassungsgesetz, § 45 ff., 170 ff., 195; Strafprozeßordnung, § 102, 106, 190 ff., 272, 369, 377; Österreichische
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0411,
von Oppidanenbis Opprimieren |
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ist. Die deutsche Strafprozeßordnung geht nicht von dem O., sondern vielmehr von dem Grundsatz aus, daß die Staatsanwaltschaft bei einer strafbaren Handlung zum Einschreiten verpflichtet ist (sogen. Legalitätsprinzip). Nur ausnahmsweise kommt das O
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0811,
Richter (Personenname) |
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keine Anwendung. Die Grunde, welche einen R. in Ansehung einer einzelnen Untersuchungs- oder Zivilprozeßsache unfähig machen, sind in der deutschen Strafprozeßordnung und in der Zivilprozeßordnung aufgeführt; so ist z. B. ein R. in einer Untersuchung
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0160,
von Sachwalterbis Sacken |
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, welche S. in den vor die ordentlichen Gerichte gehörigen Rechtssachen, auf welche die deutsche Zivilprozeßordnung, die Strafprozeßordnung oder die Konkursordnung Anwendung findet, zu beanspruchen haben, sind durch die Gebührenordnung vom 30. Juni 1878
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0365,
von Strafsachenbis Strafverfahren |
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Schöffengerichtssachen dagegen unzulässig (deutsche Strafprozeßordnung, § 176).
An das S. in erster Instanz kann sich ein Verfahren in der Instanz der Rechtsmittel (s. d.), möglicherweise auch einmal ein Verfahren zum Zweck der Wiederaufnahme des
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0133,
von Verhaubis Verjährung |
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vorliegenden Verdachtsgründe und zur Geltendmachung der zu seinen gunsten sprechenden Thatsachen geben. Die deutsche Strafprozeßordnung (§ 136) schreibt dabei ausdrücklich vor, daß dem Beschuldigten bei Beginn der ersten Vernehmung zu eröffnen ist, welche
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0594,
von Wiedenbrückbis Wiedereinsetzung in den vorigen Stand |
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der deutschen Strafprozeßordnung dann geschehen, wenn der freigesprochene Angeklagte nachträglich vor Gericht oder außergerichtlich ein glaubwürdiges Geständnis der strafbaren Handlung ablegt. Zu gunsten eines verurteilten Angeschuldigten dagegen kann die W
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0887,
Zeuge |
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auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem seiner Angehörigen die Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung zuziehen würde. Außerdem hatte der Reichstag in der zweiten Lesung der Strafprozeßordnung beschlossen, daß bei
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0945,
Zivilprozeß (Arten, Hauptgrundsätze des deutschen Zivilprozesses) |
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Strafprozeßordnung und eines deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes einer besondern Kommission von 28 Mitgliedern (der sogen. Justizkommission) überwiesen, von welcher er im Herbst 1876 vor das Plenum des Reichstags gelangte, welches ihn fast
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1008,
Zwangsvollstreckung (in Strafsachen und in Verwaltungssachen) |
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. 1885).
[Zwangsvollstreckung in Strafsachen.]
Die deutsche Strafprozeßordnung handelt zwar im siebenten Buch (§ 481 ff.) vom Strafvollzug (Strafvollstreckung), allein sie behandelt den Gegenstand nicht in erschöpfender Weise, und ihre Bestimmungen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0054,
von Ableitungbis Ablesemikroskop |
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Bestimmungen der Deutschen Strafprozeßordnung (§§. 23-30) und der Deutschen Civilprozeßordnung (§§. 42-48) sind im wesentlichen übereinstimmend mit der Österr. Strafprozeßordnung (§§. 72-74) und (für den Civilprozeß) mit dem Österr. Gesetz über die innere
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0561,
von Amtsdeliktebis Amtsgerichte |
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, zum Erlaß von Haftbefehlen (Strafprozeßordn. §§. 160, 163, 164, 157, 98, 100, 105, 128, 129, 152, 125, 126). Es kann ihnen die Führung einer Voruntersuchung (s. d.) sowie die Vornahme einzelner Untersuchungshandlungen übertragen werden
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0562,
von Amtsgerichtspräsidentbis Amtspflicht |
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ohne Zuziehung von Schöffen verhandeln und erkennen (Strafprozeßordn. §. 211; Einführungsgesetz §. 3). Die A. sind ferner zuständig für den Erlaß von Strafbefehlen (s. d.) und in schöffengerichtlichen Sachen für die Strafvollstreckung, sofern ihnen dieselbe
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0100,
von Aufschreckenbis Aufseß |
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in solchen Fällen Aufschub oder Unterbrechung der Strafvollstreckung anordnen. (Vgl. Strafprozeßordn. §§. 357, 383, 400, 481, 485, 487, 488, 490.)
Nach der Österr. Strafprozeßordnung haben die Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde und der Berufung
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0599,
von Beauftragter Richterbis Beauharnais |
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fg. des Gesetzes vom 6. Juli 1885).
Beauftragter Richter, im Sinne der Deutschen Civil- und Strafprozeßordnung ein Mitglied des erkennenden Kollegialgerichts, welches von diesem mit der Vornahme gewisser Prozeßhandlungen außerhalb der mündlichen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0876,
von Beschreienbis Beschwerde |
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der Aussage über Glück einer Person die Worte "unberufen" oder "unbeschrien" hinzufügt und wohl auch mit dem Finger drei Kreuze in der Luft macht.
Beschtau, kaukas. Berggruppe, s. Pjatigorsk.
Beschuldigter, im Sinne der Deutschen Strafprozeßordnung
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0794,
von Bussenbis Bußordnungen |
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. 1874, §. 15. Höchstmaß: 5000 M.; 5) Patentgesetz vom 25. Mai 1877, §. 36. Höchstmaß: 10000 M.
Die Formen, in welchen der Anspruch auf B. geltend zu machen ist, sind in der Strafprozeßordnung gegeben. Nach deren Vorschrift kann der Anspruch nur erhoben
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0183,
von Entropiumbis Entschädigung unschuldig Verurteilter |
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oder teilweiser Verbüßung der Strafe an den Tag kommen, gewährt sowohl die Deutsche (§§. 399 fg.) als auch die Österr. Strafprozeßordnung (§§352 fg.) eine Wiederaufnahme (s. d.) des Verfahrens. Gerade die im Wiederaufnahmeverfahren erfolgten
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0184,
von Entschälenbis Entstehungszustand |
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angenommenen Entwurf eines Gesetzes zur Revision der Strafprozeßordnung auch die Entschädigung der unschuldig Verurteilten im Sinne des Munckelschen Antrags vorgesehen. Übrigens hat man in den Bundesstaaten für Beschaffung der Geldmittel Sorge getragen, um den
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0278,
von Erfurter Kongreßbis Ergänzungsgeschworene, Ergänzungsrichter, Ergänzungsschöffen |
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der Entscheidung aber nur mitwirken, wenn durch Verhinderung eines Geschworenen, Richters oder Schöffen ein Ausfall an der gesetzlich vorgeschriebenen Anzahl eintritt. (Vgl. Deutsches Gerichtsverfassungsges. §. 194; Strafprozeßordn. §. 285.) Die Österr
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0701,
von Fessanwurmbis Fesselballon |
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Vernehmungen, bei besonders gewaltthätigem Benehmen zum Schutz anderer, zur Verhütung von Selbstmord und Entweihung angelegt
werden. In der Hauptverhandlung (s. d.) soll der Angeschuldigte ungefesselt sein. Vgl. Deutsche Strafprozeßordn. §. 116
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0709,
von Festonbis Festtage |
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oder die Freilassung zu verordnen.
Vgl. KZ. 12? fg. der Deutschen Strafprozeßordnung.
Die Osterr. Strafprozeßordnung gestattet den Or-
ganen der ^icherheitsbehörden die Verfolgung und
vorläufige Verwahrung von Verdächtigen zum Be-
hufe
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0867,
von Flagglieutenantbis Flamborough |
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-
suchungen dürfen ausnahmsweise zur Nachtzeit
vorgenommen werden, wenn eine Verfolgung auf
frischer That stattfindet (Strafprozeßordn. §. 104).
4) Wird jemand auf frischer That betroffen oder
verfolgt, fo ist, wenn er der Flucht verdächtig
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0279,
von Freisinnige Parteibis Freistadt (in Oberösterreich) |
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erachtet
ist. Txe W^lvma dei F. N m beiden Fällen dieselbe:
eine begriffliche Unterscheidung, wie sie die frühere
sä'chs. Strafprozeßordnung ("Klagfreisprechung)' -
"Straffreisprechung") und das franz. Echwur-
gerichtsverfahren ("^ctinittsinOut
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0948,
von Geßner (Salomon)bis Gestänge (in der Technik) |
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. der straf-
baren Handlung cinen Grund zur Wiederaufnahme
des Verfahrens zu Ungunsten des Freigesprochenen.
- Vgl. Strafprozeßordnung für das Deutsche Reich
8- 402, Nr. 4; Osterr. Strafprozeßordn. 8- ^55.
Gestängbohrer, s. Bergbobrer
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