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100% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0986, von Dingliche Klage bis Dinglinger Öffnen
Klagen Actiones personales in rem scriptae. Im engern und eigentlichen Sinn aber versteht man unter dinglichen Klagen die Rechtsmittel, welche auf Geltendmachung eines Rechts an einer Sache, also eines dinglichen Rechts, gerichtet sind und gegen jeden
88% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0193, Rechtswissenschaft: Privatrecht (Dingliches Recht) Öffnen
181 Rechtswissenschaft: Privatrecht (Dingliches Recht). Condominus Dereliktion Derelinquiren Detention Dominium Effestucatio Ersitzung Erwerben Finderlohn, s. Fund Fund Gemeinschaft des Vermögens Juris quasi possessio Mitbesitz
78% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0192, Rechtswissenschaft: Privatrecht (Obligation. Dingliches Recht) Öffnen
180 Rechtswissenschaft: Privatrecht (Obligation. Dingliches Recht). Dotalgrundstück Dotalicium, s. Güterrecht der Ehegatten Dotalsystem Dotation Durante matrimonio Ehepakten, s. Ehevertrag Eingebrachtes, s. Mitgift Einhardsgut
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0321, von Dinglergrün bis Dingolfing Öffnen
Calcium besteht. Dingliche Klage, s. ^ctio (Bd. 1, S. 122d). Dingliche Rechte. Die D. N. bilden eine um- fangreiche Unterart der absoluten Rechte (s. ^ctio, Bd. 1, S. 122 d); Dinglichkeit und Absolutheit wer- den oft gleichbedeutend gebraucht
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0124, Actio Öffnen
, welche der Berechtigte unmittelbar genießt. Das absolute Recht giebt gegen jeden Dritten, welcher das Recht verletzt, eine Klage, das ist die dingliche Klage (actio in rem). Sie kann gerichtet sein auf Unterlassung von Störungen, bei verschuldeten
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0413, von Vordüne bis Vorkaufsrecht Öffnen
unterscheidet obligatorisches und dingliches V. Ersteres verpflichtet eine Person, falls sie einen Gegenstand verkaufen will, einem andern als Käufer den Vorzug (die Vorhand) zu geben; das Recht des andern entsteht mit dem Abschlusse des Verkaufs an den Dritten
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0861, von Grundbegriffe bis Grundbücher Öffnen
Veräußerung durch Kauf, Tausch etc. vor dem Grundbuchrichter von dem bisherigen Eigentümer mündlich bewilligt und von dem neuen Erwerber beantragt werden. Dingliche Rechte werden nur durch den Eintrag in die G. erworben. Die Zwangsvollstreckung
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0671, von Rechtsbesitz bis Rechtschreibung Öffnen
oder ein Nichteigentümer Besitzer sein kann, so können dingliche Rechte an fremdem Grundstück sich im Besitze des Berechtigten oder eines Nichtberechtigten befinden, und selbst ohne daß ein solches Recht wirklich begründet ist, kann ein Dritter, als ob
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0892, von Servitut bis Servius Tullius Öffnen
saint P. de Bénizi, propagateur de l'ordre des Servites de Marie (Par. 1885). Servitut (lat., Dienstbarkeit), das an einer fremden Sache bestellte dingliche Recht, vermöge dessen dem Berechtigten bestimmte Gebrauchsrechte an jener Sache zustehen. Je
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0374, von Eigenschaft bis Eigentum Öffnen
, daß durch einleuchtende Gründe das Irrige und Verkehrte derselben nachgewiesen ist, aus keinem andern Grund, als weil es die oder das eigne ist. Eigentum (Dominium), die rechtliche Herrschaft über eine Sache, das vollkommenste der dinglichen Rechte
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0680, von Rechtswissenschaft bis Recipient Öffnen
der Erwerb eines eingetragenen dinglichen Rechts dadurch nicht gehindert werden, daß der Erwerber das ältere Recht eines andern auf Eintragung eines widerstreitenden dinglichen Rechts gekannt hat. Will sich in dieser Beziehung der Gläubiger sichern, so muß
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0969, Forderungsrecht Öffnen
Verletzung dieser Rechte entspringen. Die Präju- dizialtlage,dasi Jemand, der als Sklave angesprochen wurde, frei sei, hat heute keine Bedeutung mehr. Das Eigentum ist ein dingliches Recht und es erzeugt zwei dingliche Klagen, die Vindikation ls. d
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0968, von Fordern bis Forderungsrecht Öffnen
erwachsenden Ansprüche sind als eine Konsequenz oder als ein Teil des In- halts des Rechts zu denken. Dingliche Rechte (s. d.), wie das Eigentum, oder absolute Rechte ls. ^.ctio), wie das Urheberrecht, das Recht aus einem Erfinder- patent, sind gegen
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0971, Forderungsrecht Öffnen
aus dinglichem Recht gegen den gutgläu- bigen Besitzer; wie sich umgelehrt der Anspruch aus dinglichem Recht gegen den schlechtgläubigen Be- sitzer mit der Echuldklage aus einem Delikt berührt. Zunächst haftet der Erbe für Deliktfchulden seines Erblassers
0% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0191, Rechtswissenschaft: Allgemeines. Privatrecht (Familienrecht) Öffnen
, Vormundschaftsrecht S. 180); 2) Vermögensrecht (Obligation S. 180; Dingliches Recht: Handels-, Wechsel- und Seerecht S. 182-183; Erbrecht S. 183). - II. Oeffentliches Recht: 1) Staatsrecht (Verfassung S. 183, Justiz S. 185, Verwaltung S. 190, Völkerrecht S. 191
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0464, von Landpfleger bis Landsassen Öffnen
und persönlichem Landsassiat (Gerichtsstand) unterschied. Nach gemeinem Recht war die Gerichtspflichtigkeit des landsässigen, d. h. im Inland mit Grundbesitz angesessenen, Ausländers auf dingliche Klagen beschränkt, welche ebendiesen Grundbesitz betrafen
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0367, von Kirchenordnungen bis Kirchenpatronat Öffnen
Eigentümer eines Grundstücks (dingliches Patronatsrecht), sodaß es von diesem oder dem Nießbraucher, Erbpächter ausgeübt und mit dem Grundstücke selbst übertragen wird. Das letztere bildet die Regel, nach preuß. Recht spricht für den dinglichen Charakter
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0679, von Entscheidungsgründe bis Entwährung Öffnen
, von einem Dritten die Sache selbst ganz oder teilweise oder ein dingliches Recht an derselben vermöge eines bessern Rechts abgestritten wird. Das römische Recht hat bestimmte Grundsätze aufgestellt, wie weit derjenige, dem eine Sache evinziert
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0300, von Gewerbliche Schiedsgerichte bis Gewerkvereine Öffnen
. h. diejenige, welche in den Hof- oder Lehnsgerichten geschützt wurde. Letztere nannte man auch die unvollkommene G., weil sie in den Volksgerichten nicht geschützt wurde. In einem weitern Sinn bezeichnete G. jedes dingliche Recht an einer Sache
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0786, Bergwerkseigentum Öffnen
784 Bergwerkseigentum baues zu subsumieren. - Dasselbe bestimmen im wesentlichen das österr. Gesetz vom 23. Mai 1854, die deutschen Berggesetze und das franz. Recht. Bestehender Rechtszustand. Derselbe ist das Ergebnis einer langen histor
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0325, von Erwerben bis Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften Öffnen
. Eigentumserwerb), anders bei der Begründung dinglicher Rechte, anders bei der von Forderungen (s. Forderungsrecht), anders bei dem Erwerb des Erbrechts (s. d.), wenn auch einzelne Erwerbsarten, modifiziert, sich bei mehrern Klassen von Rechten gemeinsam
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0786, Eigentumsklage Öffnen
784 Eigentumstlage mächtnisses (s. d.) auf den über, welchem der Erb- lasser die zum Nachlaß gehörige Sache vermacht hat, nach Gemeinem Recht unbeschadet des persön- lichen Anspruchs an den Erben oder sonst Beschwer- ten (s. d
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0970, Forderungsrecht Öffnen
^lniäa sonst ergiebt. Nun hat zwar das Recht für gewisse Fälle auch das sog. abstrakte Versprechen für verbindlich erklärt; das hat aber nur die Bedeutung, daß der Kläger die (^ausH hier nicht nachzuweisen braucht. Der Verklagte kann aber auch
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0882, von Besitzeinweisung bis Besitzklagen Öffnen
. Es ist aber auch nicht anders bei solchen Gütern, welche wie die Allmende (s. d.) von den einzelnen Mitgliedern der Gemeinde für ihre persönlichen Zwecke genutzt werden. Wie ferner das Eigentum eingeschränkt wird durch Dingliche Rechte (s. d.), z. B
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0463, von Dotalbauern bis Dotalsystem Öffnen
. Der Ehemann allein darf sie weder verkaufen, noch verpfänden, noch dingliche Rechte daran einräumen, noch mit dem Grundstücke verbundene dingliche Rechte aufgeben. Die Einwilligung der Ehefrau während der Ehe macht die Rechtsgeschäfte nicht wirksam
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0414, von Vorkeim bis Vormundschaft Öffnen
412 Vorkeim - Vormundschaft dernd wirkt, und dem andern nur eine ziemlich wertlose Aussicht eröffnet. Wenngleich aus diesem Grunde die Retraktrechte fast überall aufgehoben sind, ist die rechtsgeschäftliche Bestellung eines dinglichen V. doch noch
0% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0802, von Kladrub bis Klage Öffnen
privatrechtlichen Anspruch liegt aber das Recht auf Staatsschutz, mithin auch die Befugnis, denselben durch eine K. anzurufen; auch diese Befugnis selbst wird K. (Klagrecht) genannt. Der Einteilung der Rechte in dingliche und persönliche
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0011, Konkurs (Verfahren nach der deutschen K.-Ordnung v. 10. Febr. 1877) Öffnen
aus der Masse auszusondern. Dies Aussonderungsrecht auf Grund eines dinglichen oder eines persönlichen Rechts bestimmt sich nach den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts überhaupt, doch erklärt die deutsche Konkursordnung (§ 37), daß die Ehefrau des
0% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0781, von Patroklos bis Patta Öffnen
dingliches Recht, namentlich Zubehör eines Ritterguts (jus patronatus reale); doch gilt auch das persönliche Patronatsrecht (jus patronatus personale) für vererblich. Der P. muß im Besitz voller Rechtsfähigkeit, im Besitz der vollen bürgerlichen
0% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0272, von Bonaini bis Bonald (Louis Gabriel Ambroise, Vicomte de) Öffnen
redlichen Erwerb dinglicher Rechte, z. B. der Grunddienstbarkeiten (Servituten), und in Beziehung auf den guten Glauben des Eigentümers an die Freiheit seines Eigentums von dinglicher Belastung. Der gute Glaube beruht auf einem Irrtum; da grobe
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0979, von Formarius bis Formelle Wahrheit Öffnen
, Deutsche RechtZgeschichte,8.35,S.283(Lpz.1889). Auch ein Dinglicher Vertrag (s. d.), der ein Versprechen nicht enthält, sondern ein Forderungsrccht oder ein ding- liches Recht überträgt oder ein dingliches Recht neu begründet, kann ein F
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0146, von Ad infinitum bis Adjudikation Öffnen
. Steigerungsgrade (s. Komparation). Adjektive Farben, s Färberei. Adjoint (frz., spr. adschöäng), s. Adjunkt. Adjudikation (lat.), die richterliche Übertragung des Eigentums oder eines dinglichen Rechts (z. B. Nießbrauch oder Pfandrecht
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0952, Patent Öffnen
. Der Patentinhaber hat d. das Recht, jedem andern zu untersagen, gewerbsmäßig den Gegenstand der Erfindung herzustellen, in Verkehr zu bringen, feilzuhalten oder zu gebrauchen. Er hat dieses Verbietungsrecht nicht gegen denjenigen, welcher sich zur Zeit
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0849, von Selke bis Sella Öffnen
" (Braunschw. 1840); "Quellenkunde des römischen Rechts" (Bonn 1846); "Römische Lehre der dinglichen Rechte" (2. Aufl., das. 1852); "Grundriß der Institutionen des römischen Rechts" (4. Aufl., das. 1871); "Vorlesungen der Institutionen des römischen Rechts
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0178, Kredit Öffnen
Kreditnehmers; dieselben können aber auch noch durch andre Umstände, wie Bürgschaftsleistung, Einräumung von Rechten, insbesondere dinglichen Rechten (Hypothek, Faustpfand), äußern Zwang rein sozialer (gesellschaftliche Achtung etc.) oder staatlicher Natur
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0093, von Accessionsvertrag bis Accidenzien Öffnen
der Berechtigte während der im Gesetz bestimmten Zeit die Klage gegen den Besitzer nicht erhoben hat. Die Wirkung der Ersitzung des Eigentums oder eines dinglichen Rechts tritt ein, wenn der Besitzer während der gesetzlichen Zeit ungestört besessen
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0327, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften Öffnen
nicht. Die eingetragene Genossenschaft hat als von dem Wechsel der Mitglieder unabhängige Körperschaft selbständig ihre Rechte und Pflichten. Sie kann Eigentum und andere dingliche Rechte auch an Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen und verklagt
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0121, von Sachen bis Sachs Öffnen
erstern solche Mobilien verstanden werden, welche durch Verbrauch oder Veräußerung genutzt zu werden pflegen. Wichtig ist auch die Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebensachen (Früchte, Nutzungen, Zubehör). Sachenrecht, s. v. w. dingliches Recht
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0035, von Lehnsgericht bis Lehr Öffnen
. Das Lehnsverhältnis hat eine dingliche und eine persönliche Seite. In ersterer Richtung ist es Hingabe eines Grundstückes oder auch anderer dauernder Nutzung fähiger Vermögensgegenstände zu vererblichem (s. Lehnsfolge), aber ohne Zustimmung des Lehnsherrn
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0658, von Realismus bis Reallasten Öffnen
Grundstückes die Verpflichtung zu wiederkehrenden Leistungen an den Berechtigten, welcher zuweilen durch das Eigentum eines andern Grundstückes bestimmt wird (subjektiv dingliche Grundlasten). Dem röm. Rechte ist das Institut
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0731, von Erbse bis Erbsünde Öffnen
. Erbstände, solche Mitglieder ständischer oder parlamentarischer Korporationen, welche denselben vermöge eines erblichen Rechts und nicht erst durch Wahl oder amtliche Stellung oder Ernennung angehören. Die Erbstandschaft ist entweder persönlich, also
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0173, Polen (Geschichte bis 1170) Öffnen
in demselben sodann als zahlreicher Adel (Szlachta) eine herrschende Stellung einnahm und allein das Recht, Waffen zu tragen, hatte. Ihm unterthan war der Bauernstand, der teils aus Vollfreien oder nur persönlich Freien, dinglich aber Unfreien (Kmeci
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0616, von Realist bis Reallasten Öffnen
als dingliche oder als Forderungsrechte aufzufassen seien. Richtiger wird man das Wesen der R. wohl aus einer Verschmelzung des dinglichen Elements mit dem persönlichen erklären, indem die Gesamtverpflichtung zu den schuldigen Leistungen und das Recht
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0858, von Eisenbahnbrigade bis Eisenbahneinheit Öffnen
- kundig zu halten und dadurch eine Grundlage für die Kreditfähigkeit der Unternehmungen zu schaffen. E., die die gesamten dinglichen Rechte und Lasten der Eisenbahnen nachweisen, bestehen nur in Österreich (Gesetzvom 19. Mai 1874) und in Ungarn (Gesetz
0% Meyers → Schlüssel → Alphabetische Inhaltsübersicht d[...]: Seite 0006, Alphabetische Inhaltsübersicht des Schlüssels Öffnen
ff. Diätetik 264 Dialekte 116. 132 Dichtkunst (Poetik) 117 Didaktik 118. 119 Diebstahl 186 Dikotyledonen 235 Dingliches Recht 180 Diplomatie 191 Disciplinarstrafen 187 Dobrudscha 88 Dogmatik, allgemeine 145 - katholische 149
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0620, von In nuce bis Innungen Öffnen
vorschreiben; doch darf die letztere höchstens sechs Monate vor dem Austritt verlangt werden. Die neuen I. können unter ihrem Namen Vermögensrechte, insbesondere Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, Verbindlichkeiten eingehen
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0825, von Eruw bis Erwin von Steinbach Öffnen
dingliche Rechte an einer Sache, z. B. Servituten, Pfandrecht, Emphyteusis, Lehnrecht, oder auch persönliche Rechte, z. B. ein Mietrecht, ein Recht aus Kauf-, Tausch-, Schenkungs- etc. Vertrag, oder rein persönliche Rechte, z. B. Eltern-, Kindesrecht
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0360, Preußen (verschiedene Verwaltungszweige, Staatsfinanzen) Öffnen
65,3 65,2 69,2 - - Die Einnahmen und deren Entwickelung im letzten Jahrzehnt lassen sich in folgender Weise veranschaulichen: 1) Aus den Einkünften aus eignem Besitz und dinglichen Rechten sind hervorzuheben die Pachtgelder der königlichen Domänen
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0582, von Konskribieren bis Konsonanz Öffnen
, sodaß der bisher durch das dingliche Recht des Nießbräuchers oder Lehnsmanns beschränkte Eigentümer (Obereigentümer) nun unbeschränktes Eigentum hat. Auch bedeutet K. die Festigung eines (Aktien-)Unternehmens z. B. durch Zusammenlegung der Aktien
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0815, von Wohnungsgeldzuschuß bis Wohnungsrecht Öffnen
der deutschen Bundesstaaten sowie der größern Gemeinden erhalten W. Wohnungsnot, s. Wohnungsfrage. Wohnungsrecht (lat. habitatio), eine Art des Usus (s. d.), also ein dingliches Recht an einem Grundstücke auf Wohnbenutzung, welches gegen einen jeden
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 1016, von Jus curiae bis Jus privatum Öffnen
.), Naturrecht. Jus offeréndi et succedéndi (lat), Ablösungsrecht, Recht des nachstehenden Pfandgläubigers oder sonstigen dinglich Berechtigten, sich die gekündigte, eingeklagte oder bis in die Zwangsvollstreckungsinstanz gediehene – die verschiedenen
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0662, von Ortleralpen bis Örtliche Kollision der Gesetze oder Statuten Öffnen
- tritt, versteht sich von felbst. Für die Rechtsverhält- nisse bezüglich der Grundstücke ist das Gesetz des Ortes maßgebend, wo das Grundstück liegt (kta.wtn. realia, lex rei Litae). Für das Eigentum und die dinglichen Rechte an beweglichen Sachen
0% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0761, von Bürgerliches Gesetzbuch für Österreich bis Bürgerrecht Öffnen
und Pflichten der Eltern und Kinder gegeneinander in Beziehung auf das Vermögen. Das Vermögensrecht umfaßt die Bestimmungen über das Eigentum, die dinglichen Rechte (s. d.), das geistige und gewerbliche Eigentum (s. d.), das Recht der Verträge
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0677, von Anson-Archipel bis Anspruchsverjährung Öffnen
ist, ohne daß er gerichtlich geltend gemacht ist. Bei Dinglichen Rechten (s. d.) ist die A. etwas anderes als die erlöschende Verjährung (s. d.) des Rechts. Bei Forderungen fallen A. und Rechtsverjährung zusammen. Die Verjährungsfrist beträgt, sofern nicht vom
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0545, Amortisationsconto Öffnen
Erwerb, zuweilen nur der unentgeltliche Erwerb. Einige Gesetze machen die Gültigkeit oder Wirksamkeit des Verpflichtungsgeschäftes oder auch lediglich des dinglichen Entäußerungsgeschäftes von staatlicher Genehmigung abhängig. Andere Gesetze verbieten
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0665, von Fremdenregimenter bis Fremdentruppen Öffnen
oder Ausländer bezeichnet. Landsässige oder Forensen werden diejenigen Ausländer genannt, welche im Inland Grundeigentum besitzen. Diese sind der Gerichtsbarkeit des Inlandes in Ansehung aller dinglichen Klagen unterworfen, welche jene Grundstücke
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0784, Eigentum Öffnen
Ausdruck, um das Recht auf die vollständige und ausschließliche Herr- schaft über die Sache zu bezeichnen. Alle sonstigen Rechte an der Sache, die dinglichen Rechte, haben, wenn auch noch so ausgedehnt, einen konkreten und begrenzten Inhalt
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 1014, von Juristische Arithmetik bis Jurjew Öffnen
kann Gläubiger und Schuldner der Stadt sein; er kann als Privatperson Nutzungs- oder andere dingliche Rechte an den Grundstücken der Gemeinde haben. Das Stadtvermögen ist sowenig, auch nur zu einem Teile, Privatvermögen des Bürgers, daß cm Bürger
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0813, Besitz Öffnen
die faktische Ausübung eines dinglichen oder sonstigen dauernde Übung zulassenden Rechts. Nach unserm Recht gehören dahin: die Ausübung der Servituten, der kirchlichen und gutsherrlichen Jurisdiktion und der Reallasten, wie Grundzinsen, Zehnten, Fronen
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0046, Abgesonderte Befriedigung Öffnen
. Die Gegenstände, welche in Ansehung der Zwangsvollstreckung zum unbeweglichen Vermögen gehören, dienen (nach §. 39) zur A. B., insoweit ein dingliches oder sonstiges Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus denselben besteht. In Ansehung der beweglichen Sachen
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0722, Erbfolge Öffnen
daß die gegenseitigen Forderungsrechte des Erben und des Erblassers sowie die dinglichen Rechte, welche dem Erben an dem Vermögen des Erblassers und diesem an dem Vermögen des Erben zustanden, erlöschen, die Erbschaftsgläubiger sich an den Erben halten müssen
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0622, von Durazzo bis Durchfahrtsgerechtigkeit Öffnen
, das einem Grundeigentümer zustehende dingliche Recht, über ein benachbartes Grundstück zu fahren, im Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 549 und Österr. Bürgerl. Gesetzb. §.492 Recht des Fahrwegs , im röm. Recht servitus viae genannt. Dieselbe enthält
0% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0131, von Sachbeschädigung bis Sacher-Masoch Öffnen
Teil des bürgerlichen Rechts, welcher die Normen über Entstehung, En- digung und Inhalt der Dinglichen Rechte (s. d.) sowie über Besitz und Inhabung enthält. Hierher gehören auch die Realrechte, d. h. solche, in dem Eigentum selbst nicht liegende
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0262, von Vererbung bis Verfälschungen Öffnen
260 Vererbung – Verfälschungen vererbten Rechts, sondern Wirkungen einer in der Person des Erblassers bestandenen Pflicht, deren Ausflüsse, z. B. Rechnungslegung, Herausgabe des Empfangenen u. s. w., sich geltend machen. Selbst auf dem
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0341, Ehebruch Öffnen
wegen Wahnsinns des einen Teils und auf Grund gegenseitiger Einwilligung kinderlose Ehen geschieden werden. Die Wirkung einer vollständigen Scheidung besteht in der Auflösung des bisherigen Nexus in persönlicher und dinglicher Beziehung
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0989, von Gewerbfleiß bis Gewerkschaft Öffnen
- und Unterrichtswesens" (2. Aufl., Gotha und Lpz. )87(; fg.). ^gerickte. Gewerbliche Schiedsgerichte, s. Gewerbe Gewerbliches Eigentum, das ausschließliche Recht, gewisse Produkte des Gewerbfleißes
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0476, von Subtropen bis Succursalpfarreien Öffnen
unterworfen ist wie sein Vorgänger. Allein auch dieser Satz hat Ausnahmen, beim Eigentum und den dinglichen Rechten an Sachen einschließlich der Inhaberpapiere (s. d.) durch die Rechtssätze über den Schutz des redlichen Erwerbs (s. Bona fides), bei den
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0633, Lehnswesen (Grundsätze des Lehnrechts) Öffnen
ihr die Lehnspflicht des letztern, dann aber auch die dinglichen Rechte des erster an dem Lehnsobjekt. Der Person des Vasallen gegenüber hat der Lehnsherr das Recht auf Lehnstreue, deren Bruch Felonie (s. d.) genannt wird, auf Ehrerbietung (Lehnsreverenz
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0752, von Handelspiaster bis Handelsrecht Öffnen
Schadenersatzpflicht. Rechtsgeschäfte des Han- dels dürfen nicht an die umständlichen Formen ge- bunden sein, welche das bürgerliche Recht z. B. für die Begründung des Eigentums und der dinglichen Rechte an Grundstücken vorschreibt', wo Formen an
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0541, von Immi bis Immortellen Öffnen
. Gesetze Ausnahmen. In Beziehung auf die Entfte^ccng und die Beendigung der dinglichen Rechte legen die neuern Gesetzgebungen, abweichend vom röm. Rechte, dem Unterschiede zwischen Mobilien und I. eine er- weiterte Nedeutung bei. (S. Grundbuch
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0363, von Niesekraut bis Nießbrauch Öffnen
und in der Nähe das Diakonissenhaus Emmaus. N. wurde 1742 von böhm. Emigranten, die sich an die Brüdergemeine zu Herrnhut anschlossen, gegründet. Nießbrauch (lat. ususfructus), dingliches, sofern die Vererbung nicht bestimmt ist, auf die Lebenszeit des
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0856, von Hypostase bis Hypothek Öffnen
sich aber nach römischem Recht bei der H. den Besitz der Sache erst verschaffen durch die hypothekarische Klage (actio hypothecaria). Diese dingliche Klage gibt das römische Recht dem Pfandgläubiger gegen jeden Besitzer der Sache auf Herausgabe
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0383, von Bannen bis Bannrechte Öffnen
dadurch, daß letztere unmittelbar am Schaft, das B. aber an einer mit dem Schaft verbundenen Querstange befestigt war. Ursprünglich hatte allein der Landes- oder Kriegsherr das Recht, das B. zu erbeben und die Gefolgschaft hierdurch zum Kriegszug
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0667, von Gegenstand bis Gegenvormund Öffnen
.) und die Dinglichen Reckte if. d.) haben Sacken zum G., welche der unmittelbaren Verfügungsgewalt des Be- rechtigten ebenso unterworfen sind, wie die G. des Gewerblicken Eigentums fs. d.) und des Urheber- rechts ls.d.); das Forderungsreckt ist d
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0060, von Aufklärungsdienst bis Auflassung Öffnen
, aufgegeben. Auflassung, der gerichtliche Akt, durch welchen der Inhaber eines Eigentums- oder sonstigen dinglichen Rechts an Grundstücken dieses sein Recht auf einen andern überträgt. Die früher angewandte Form der dem deutschen Recht
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0955, von Inhaftieren bis Inhalationskuren Öffnen
ist ihre Zirkulationsfähigkeit eine dem Papiergeld nahezu gleiche geworden. [Erwerb und Verlust von Inhaberpapieren.] Das I. kann Gegenstand dinglicher Rechte sein (Rechte am Papier, welche die Rechte aus dem Papier begründen). Eigentum, Besitz, Pfandrecht, Pfändung, Nießbrauch
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0007, Urheberrecht (Geschichtliches, Inhalt) Öffnen
dem Autor kraft persönlichen Rechts zustehe. Andre betrachten das U. als ein dingliches Recht und wieder andre als ein ganz neues Privatrecht, während manche juristische Schriftsteller ein eigentliches U. überhaupt nicht annehmen, sondern nur
0% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0908, von Jordanne bis Kadscha Sala Öffnen
, Kirchen- recht ; .7. t6l'6tri, Bahrrecht;.7. ss60i'- ^ieum, Landwirtschaft6>recht: ^s. i>6lanii, Kranrecht; ^s. iwreäita- rium, Erbrecht; .7. in l'6 U. inrem, Dingliches Recht; .7. in8^60ti0ni8 6t
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0657, von Bekk bis Bekker Öffnen
und in den bad. Landtag, wo er wieder zum Vorsitzenden berufen wurde. Am 5. Okt. 1851 trat er als Präsident des Hofgerichts zu Bruchsal wieder in eine richterliche Stellung. Er starb 22. März 1855 zu Bruchsal. B. veröffentlichte: «Über die dinglichen Rechte
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0787, von Eigentumslosung bis Eike Öffnen
Vertrage wird aber wie für eine Schuld gehaftet. Der Dieb wird auch nicht durch den Untergang der entwendeten Sache von der Haftung befreit; wohl aber der gewöhnliche unredliche Besitzer. Statt ein dingliches Recht an der Sache zuzusprechen
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0239, von Erbschaftsklage bis Erbschaftssteuer Öffnen
ihre Rechte gegen den Verkäufer nicht, sie können sich aber auch unmittelbar an den Erb- schaftskäufer halten, welcher mit dem E. die Erb- schaftsfchulden übernommen hat. Die Erbschafts- klage (s. d.) gegen dritte Personen und die Klagen gegen
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0628, von Fehderecht bis Fehlgeburt Öffnen
auf Widerruf eingeräumt ist (vi, clam, precario), von dem F. des Erwerbs eines Rechts (Eigentums, dinglichen Rechts), wenn etwas an dem gültigen Erwerbe fehlt. Der F. des Besitzerwerbs hat zur Folge, daß der Besitz durch die geeigneten Rechtsmittel
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0492, von Grundbein bis Grundeigentum Öffnen
- stücke aufführt und im Zusammenhange damit an einer abgegrenzten Stelle (Grundbuchblatt) nicht nur über das Eigentum, sondern auch über alle sonstigen Rechte am Grundstück eine solche Kunde giebt, auf welche der Erwerber eines Rechts
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0940, von Mitcham bis Miteigentum Öffnen
Lynd und rechts den goldreichen Palmer auf und mündet in den Carpentariagolf. Mitchell (spr. mittschĕl), Donald Grant, amerik. Schriftsteller, geb. im April 1822 zu Norwich (Connecticut), studierte im Yale College, machte Reisen in Europa, studierte
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0249, von Standesehre bis Standesherren Öffnen
noch gegen 100. Die besondern Rechte der S. beruhen, wie ihr Stand selbst, auf dem Besitz einer ehemals reichsständischen Herrschaft. Soweit diese Rechte persönlicher Natur sind, galten sie für ganz Deutschland; soweit sie dinglichen Charakter haben
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0220, von Verankerung bis Verbällung Öffnen
eines Dinglichen Rechts (s. d.), z.B. Bestellung eines Pfandrechts oder einer Dienstbarkeit an einer Sache, die uns gehört oder von der wir glauben, daß sie uns gehört. Die V. umfaßt aber auch in diesem Falle nicht bloß den Akt
0% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0414, von Schenkl bis Schenkung Öffnen
dingliches Recht (z. B. eine schenkungsweise bestellte Dienstbarkeit) oder dessen Erlaß; doch liegt in der Bestellung eines Pfandrechts, selbst für eine uneinziehbare Forderung, so wenig eine S. an den Gläubiger, wie in der Aufgabe des Pfandrechts
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0132, von Aussonderung bis Ausstattung Öffnen
und Hauptzollamts. Am rechten Ufer der Elbe, 3 km oberhalb A., liegt die Ruine Schreckenstein auf steilem, 90 m hohem, in den Strom vorspringendem Felsen mit schöner Aussicht. Die Stadt, seit Ottokar II. königliche Stadt, 1282 an Brandenburg verpfändet, aber bald
0% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0438, von Sundzoll bis Superga Öffnen
. (superficies solo cedit). Ferner wird mit S. (superfiziarisches Recht, Gebäuderecht, Baurecht, Platzrecht) das erbliche und veräußerliche dingliche Recht an einem auf fremdem Grund und Boden stehenden Gebäude verstanden, vermöge dessen dem Berechtigten
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0164, von Aussig bis Aussperrung Öffnen
Konkursordnung schreibt in §. 35 vor, daß die Ansprüche auf A., welche nicht bloß auf ein dingliches, sondern auch auf ein persönliches Recht gestützt werden können, sich nach den außerhalb des Konkursverfahrens geltenden Gesetzen bestimmen, räumt aber
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0972, von Forderungsrennen bis Fordon Öffnen
aus öffentlichen Kre- ditpapieren noch die auf einem unbeweglichen Gut haftenden Kapitalien oder die aus einem dinglichen Recht entstehenden Forderungen begriffen. Fordicidien, ein zu Ehren der fruchtbaren Mut- ter Erde in Rom 15. April
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0525, Kommanditist Öffnen
war. Die K. kann unter ihrer Firma Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, vor Ge- richt klagen und verklagt werden. Der Kommanditist kann von dcn Gläubigern der Gesellschaft
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0230, von Negative Höhe bis Negerhandel Öffnen
, in der Störung des freien Genusses des Eigentums besteht, z.B. auf Einziehung von Projektionen, Abschaffung von hinüberwirkenden Anlagen, Aberkennung eines von dem Beklagten in Anspruch genommenen dinglichen Rechts. Da im modernen Recht ein jedes
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0046, von Pfandbücher bis Pfandrecht Öffnen
verfolgbare (dingliche) Recht des Gläubigers, sich wegen der Forderung, für welche das Pfand (s. d.) haftet, durch dessen Verkauf bezahlt zu machen, im Konkurs ein Recht auf Abgesonderte Befriedigung (s. d.) zu verfolgen und, wenn er den Pfandbesitz hat, den
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0171, Gerichtsstand Öffnen
171 Gerichtsstand. Gerichtsstand (lat. Forum), das Rechtsverhältnis, vermöge dessen eine Person berechtigt und verpflichtet ist, vor einem bestimmten Gericht Recht zu nehmen; auch das Gericht selbst, welches für die betreffende Person
0% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0172, von Nierenstein bis Nießbrauch Öffnen
-Falkenberg der Preußischen Staatsbahn, 152 m ü. M., hat ein Pädagogium, eine Missionsschule, ein Amtsgericht, Fabrikation von Eisen- und Kupferwaren und (1885) 1303 evang. Einwohner. Nießbrauch (Nutznießung, lat. Ususfructus), das dingliche Recht nicht
0% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0936, von Pfandbrief bis Pfändung Öffnen
. Pfandnutzung, s. Antichretischer Vertrag. Pfandrecht, im subjektiven Sinn das einem Gläubiger zustehende dingliche Recht an einer fremden Sache, vermöge dessen ihm dieselbe zur Sicherheit wegen seiner Forderung verhaftet ist (s. Pfand); im objektiven
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0662, von Belegschaft bis Beleidigung Öffnen
nicht anzuerkennen, wenn der Rechnungspflichtige keinen Beweis erbringt. Belegschaft, s. Bergmann. Belehnung, Investitur nach Lehnrecht, der feierliche vor dem Lehnshofe zu vollziehende Akt, durch welchen das Lehnsverhältnis dinglich (Leihe
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0356, von Dispositionsbefugnis bis Dispositionsfähigkeit Öffnen
. 1879); Locher-Wild, über Familienanlage und Erblichkeit (Zür. 1874). Dispositionsbefugnis, das Recht über einen Gegenstand zu verfügen, auch Dispositionsfähigkeit (s. d.) genannt. Dispositionsbeschränkung. Eine Beschränkung der Freiheit, sich
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0943, von Landsturm-Bezirkskommandanten bis Land- u. forstwirtsch. Berufsgenossenschaften Öffnen
- tragung konnte weder Eigentum noch ein anderes dingliches Recht auf jene Liegenschaften erworben werden. Bis 1848 war der Eigentumserwerb von Landtafelgütern auch noch an die Bedingung der fog. Landtaselfähigkeit geknüpft, welche nur dem