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Ihre Suche nach Deutschland und Deutsches Reich (Staatsrechtliches)
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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0148,
Deutschland und Deutsches Reich (Staatsrechtliches) |
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146
Deutschland und Deutsches Reich (Staatsrechtliches)
Kilwa, Mohorro) Kaiser-Wilhelms-Land (Stephansort, Friedrich-Wilhelm-Hafen, Herbertshöh) und auf den Marschallinseln (Jaluit). Von diesen haben Kamerun, Dar es-Salaam, Bagamojo, Pangani
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0151,
Deutschland und Deutsches Reich (Staatsrechtliches) |
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149
Deutschland und Deutsches Reich (Staatsrechtliches)
5) Das Eisenbahnwesen stellt der Art. 4, Nr. 8 der Reichsverfassung unter die Beaufsichtigung des Reichs und die Gesetzgebung desselben und die Art. 41-47 erteilen nähere Bestimmungen
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0149,
Deutschland und Deutsches Reich (Staatsrechtliches) |
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147
Deutschland und Deutsches Reich (Staatsrechtliches)
besondere hinsichtlich des Heer-, Post-, Telegraphen- und Eisenbahnwesens, der Bierbesteuerung, innerhalb des Bundes Sonderrechte vorbehalten.
Die Staatsgewalt des Deutschen Reichs
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0150,
Deutschland und Deutsches Reich (Staatsrechtliches) |
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148
Deutschland und Deutsches Reich (Staatsrechtliches)
Heer danach einen in sich geschlossenen Bestandteil des Reichsheers mit selbständiger Verwaltung, unter der Militärhoheit des Königs von Bayern, und nur im Kriege unter dem Befehle des
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0168,
Deutschland und Deutsches Reich (Litteratur zur Geographie, Statistik und Verfassung) |
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166
Deutschland und Deutsches Reich (Litteratur zur Geographie, Statistik und Verfassung)
sichten und Landschaften. Die Einfuhr und Ausfuhr auf diesem Gebiete betrug:
Jahr Einfuhr Menge in 100 kg Wert in 1000 M. Ausfuhr Menge in 100 kg Wert
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0202,
von Staatsrechnungshofbis Staatsromane |
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die äußern Verhältnisse und um die Stellung des Staats andern Staaten gegenüber oder um innere Staatsangelegenheiten handelt. Für Deutschland insbesondere war zur Zeit des frühern Deutschen Reichs die Einteilung in Reichsstaatsrecht und Territorial
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0661,
von Ministerialenbis Ministrales |
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Staatsanwaltschaft einwirken. Im Deutschen Reich werden die Fachministerien durch die alles überwiegende Stellung des Reichskanzlers ersetzt, wenn auch die Einrichtung eines verantwortlichen Reichsministeriums wiederholt angeregt worden
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0363,
Preußen (geogr.-statistische Litteratur; Geschichte) |
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1884); Graf Hue de Grais, Handbuch der Verfassung und Verwaltung in P. und im Deutschen Reich (6. Aufl., Berl. 1888); Bornhak, Preußische Staatsrecht (Freiburg 1888 ff., 2 Bde.); Wiese, Das höhere Schulwesen in P. (Berl. 1864-74, 3 Bde.).; Schneider u
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0197,
Staat (Staatenbund und Bundesstaat) |
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Bundesstaat ist. Auch die Vereinigten Staaten von Nordamerika sind ein solcher, und als dritter Bundesstaat kommt das gegenwärtige Deutsche Reich hinzu, während der vormalige Deutsche Bund ein bloßer Staatenbund war. Freilich entspricht in Deutschland
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0938,
von Gesetzesvorlagebis Gesetzliche Erbfolge |
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gefaßten Sanktionsbeschlusies recht-
lich verpflichtet. - Über die Abgrenzung der G.
zwischen Reich und Einzelstaaten, sowie über die
alles Landesrecht brechende Kraft des Reichsrechts
s. Deutschland und Deutsches Reich (Bd.5,S.146fg.).
über
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0190,
von Auswärtiges Amt des Deutschen Reichsbis Ausweisung |
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werden. Die unbefugte Rückkehr eines Ausgewiesenen wird bestraft (Reichs-Strafgesetzb. §§. 39 und
361). Im Deutschen Reiche, dem namentlich auch die gesamte Fremdenpolizei in Deutschland zusteht (Reichsverfassung Art. 4, Nr. 1
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0983,
von Römisches Reichbis Romont |
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R. R. in Deutschland (Rostock 1868); Sohm, Die deutsche Rechtsentwicklung (in Grünhuts "Zeitschrift für das Privat- und öffentliche Recht der Gegenwart", Bd. 1, Wien 1874); Laband, Bedeutung der Reception des R. R. für das deutsche Staatsrecht
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0736,
von Bundesgerichtbis Bundesrat |
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Bundeskontingenten der einzelnen Staaten gebildet wird. Bis zur Auflösung des Deutschen Bundes 1866 bestand in
Deutschland ein B., und zum Schutze der Westgrenze dienten die Bundesfestungen Mainz, Luxemburg, Rastatt, Landau
und Ulm
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0839,
Deutschland (Reichsbürgerrecht; Rechtspflege) |
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(Art. 77). Über die Litteratur des deutschen Reichsstaatsrechts vgl. Staatsrecht.
Rechtspflege.
Eine der wichtigsten Errungenschaften des neuen Reichs ist die einheitliche Justizorganisation desselben, welche durch die Justizgesetze von 1877 und 1878
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0790,
Deutsches Recht (im Mittelalter und in der Neuzeit) |
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sein, nachdem ein selbständiges Deutsches Reich gegründet und nachdem mit der Absetzung Karls des Dicken 887 die politische Trennung Deutschlands und Frankreichs bleibend vollzogen worden war. Indessen war die Reichsgesetzgebung in den zunächst
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0729,
von Reichskommission für Arbeiterstatistikbis Reichspartei |
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unterstellt. (S. auch Küstenbefestigungen und
Kriegshäfen, befestigte .)
Reichskriegsschatz , s. Kriegsschatz .
Reichskriegsverfassung ,
s. Deutschland und Deutsches Reich
Bd. 5, S. 147b).
Reichsland , früher alles zum
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0206,
Deutschland und Deutsches Reich (Geschichte 1871-88) |
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204
Deutschland und Deutsches Reich (Geschichte 1871-88)
erfolge im Verein mit der Haltung Rußlands erstickten auch alle kriegerischen Gedanken in Österreich und Italien. Nachdem das deutsche Volk gesehen hatte, welch große Erfolge
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0700,
Budget |
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. (S. hierüber besonders die Schriften von Gneist.) Für den letztern, welchem nach franz.-belg. Vorbild auch Preußen und das Deutsche Reich sich angeschlossen haben, hat das B. neben seiner finanztechnischen eine staatsrechtliche Bedeutung ersten
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0143,
Böhmer |
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für Deutschlands ältere Geschichte, 1825 Archivbeamter und 1830 erster Bibliothekar in Frankfurt. In Italien für die Romantik gewonnen, schwärmte er für das Mittelalter, haßte Preußen und den Protestantismus als Ursachen der deutschen Zerrissenheit
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0783,
von Hulleinbis Hülsenfrüchte |
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Unterthanen" (Berl. 1803); "Deutsche Finanzgeschichte des Mittelalters" (das. 1805), mit einem Nachtrag: "Geschichte des Ursprungs der Regalien in Deutschland" (Frankf. 1806); "Geschichte des Ursprungs der Stände in Deutschland" (das. 1806-1808, 3 Bde.; 2
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0900,
von Garamondbis Garaschanin |
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der Volksvertretung erforderlich ist. Im Deutschen Reich (Verfassung, Art. 72) kann die Übernahme einer G. zu Lasten des Reichs in Fällen eines außerordentlichen Bedürfnisses nur im Weg der Reichsgesetzgebung erfolgen. Im Völkerrecht ist G. entweder
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0070,
von Gemeine Figurenbis Gemeingefährliche Handlungen |
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Recht, im Gegensatz zum partikulären Recht (Landrecht) dasjenige Recht, welches in ganz Deutschland, d. h. in jedem einzelnen zum vormaligen Deutschen Reich und später zu dem Deutschen Bund gehörigen Staat, so lange gilt, als nicht
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0781,
von Handzirkelbis Hänel (Gust. Friedr.) |
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und Mähren" (1874),
"Über Begriff und Umfang der österr. Rechtsge-
schichte" (1880), "Deutsche Reichs- und Rechtsge-
schichte" (czechisch, Bd. 1-3, Prag 1886 fg.), "über
Begriff, Aufgabe und Darstellung der österr. Rechts-
geschichte" (in Grünhuts
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0307,
von Verwaltungsratbis Verwaltungszwang |
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); Laband, Das Staatsrecht des Deutschen Reichs (Bd. 2, 3. Aufl., Freib. i. Br. 1895); Sarwey, Das öffentliche Recht und die Verwaltungsrechtspflege (Tüb. 1880); G. Meyer, Lehrbuch des deutschen Verwaltungsrechts (2. Aufl., 2 Bde., Lpz. 1893‒94
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0056,
von Deutscher Kellnerbundbis Deutscher Krieg von 1866 |
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Besitz der Elbherzogtümer gekommen und über deren gemeinsame Verwaltung, noch mehr über die endgültige polit. Stellung von Schleswig-Holstein, in ernste Zerwürfnisse geraten (s. Deutschland und Deutsches Reich, Geschichte), die durch den Vertrag
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0779,
von Rheinbachbis Rheindahlen |
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, Benennung jenes Staatenbundes, der von Napoleon I. auf den Trümmern des Deutschen Reichs gegründet wurde (s. die Geschichtskarte IV bei "Deutschland"). Am 1. Aug. 1806 erklärten 16 deutsche Fürsten (die Könige von Bayern und Württemberg, der Kurfürst
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0222,
von Staatsschulenbis Staatsverträge |
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und dem die Chefs sämtlicher obersten Reichsbehörden untergeordnet sind; für die letztern hat man daher nicht die Bezeichnung Minister, sondern den Amtstitel S. gewählt. (Näheres s. Deutschland und Deutsches Reich, Staatsrechtliches, V.)
Staatsservitut
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0091,
von Deutsches Reichbis Deutsches Theater |
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) und Bayern (1861 fg.) nur Vorarbeiten zu stande kamen, bekam Sachsen 1863 ein Bürgerliches Gesetzbuch. Über die Gesetzgebung des neuen Deutschen Reichs s. Deutschland und Deutsches Reich (Staatsrechtliches, S. 146 fg.), über das von diesem
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0885,
von Milhabis Militäranwärter |
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Militärstand bildet, dessen Angehörige Militärpersonen heißen. Im Deutschen Reich gehören zu den Militärpersonen die Offiziere, Unteroffiziere, Gemeinen, Mitglieder des Sanitätskorps, Mitglieder des Maschinen-Ingenieurkorps und die Militärbeamten (s. d
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0102,
von Aushebungbis Auslieferung |
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100
Aushebung - Auslieferung
vorröm.Zeit aufgedeckt worden. In einem Moor bei
Gundestrup (gleichfalls in Iütland) wurde ein fehr
merkwürdiges und kostbares, 42 cm hohes und 71 cm
weites Silbergefäß gefunden, reich gefchmückt
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0120,
von Hänelbis Hanf |
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deutschen Staatsrecht" (Leipz. 1873-80, 2 Hefte). Mit Th. Lesse gab er heraus: "Die Gesetzgebung des Deutschen Reichs über Konsularwesen und Seeschifffahrt" (Berl. 1875). Auch beteiligte er sich als Mitarbeiter an der beim Bundestag eingereichten
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0741,
Österreichisch-Ungarische Monarchie (Geschichte) |
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und namentlich in der böhm. Frage wesentlich beeinflußt. Am 4. Sept. 1889 wurde der Statthalter Kraus seiner Stelle enthoben und für ihn Graf Franz Thun ernannt, ein Anhänger des böhm. Staatsrechts. Mehrfache Versuche der Deutschen, die Regierung zu
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0165,
von Vervinsbis Verwaltung |
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, Kreis, Provinz) treten (s. Kreisverfassung und Provinzialverfassung). Da aber im gegenwärtigen Deutschen Reich die Verwirklichung der Aufgaben der V. zwischen dem Reich und den Einzelstaaten geteilt ist, so besteht hier der Unterschied zwischen
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0061,
von Deutscher Lehrertagbis Deutscher Sprachverein |
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seinen gegenwärtigen Namen.
Deutscher Reichstag, s. Deutschland und Deutsches Reich (Staatsrechtliches) und Reichstag.
Deutscher Schriftsteller-Verband. Der D. S., gegründet 26. Sept. 1887 in Dresden, bezweckt "die Wahrung und Förderung
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0283,
von Postpaketverkehrbis Postrecht |
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in allen größern Staaten auf gesetzlichem Weg fest geregelt. In Deutschland ist dies zunächst durch die Verfassung des Deutschen Reichs (Art. 48-52) geschehen. Art. 48 und 49 bestimmen, daß das Postwesen für das gesamte Gebiet des Deutschen Reichs
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0632,
von Bundeskanzleibis Bundespräsidium |
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. Dagegen ist die Einheit der Rechtspflege und die Gleichstellung aller Unterthanen des Deutschen Reichs in betreff der Rechtsverfolgung und des Rechtsschutzes durch die gemeinsame Justizgesetzgebung und Justizorganisation in Deutschland
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0367,
Kaiser (Personenname) |
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und 1870 führten zu der Wiederherstellung des Deutschen Reichs und der Würde eines deutschen Kaisers. Die Proklamierung des letztern erfolgte 18. Jan. 1871 zu Versailles. Dem K. steht das Präsidium des Bundes zu, welcher die Bezeichnung "Deutsches Reich
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0465,
von Geistingenbis Geleit |
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) Staatsrechtlich. Während früber geistige
Gesundheit eine Voraussetzung der Thronfolgefähig-
teit war
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0639,
von Lehrgabebis Lehrgedicht |
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Wissenschaft. Obwohl auch nach der Reformation zunächst noch immer an ein bestimmtes Bekenntnis gebunden, errangen die Universitäten in Deutschland, Holland, der Schweiz etc. seit dem Aufkommen des neuern Staatsrechts und zumal seit Leibniz und Chr
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0472,
von Altertumbis Altertumsvereine |
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und die mit dieser in Verbindung stehenden "Sociétés de secours mutuels"; ferner die "Caisse générale d'épargne et de retraite" (s. d.) in Belgien. - Über die staatliche A. im Deutschen Reich s. Altersrente und Invaliditäts- und Alterversicherungsgesetz
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0954,
von Kolonialsystembis Kolonien |
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Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen gemacht, sondern auch gesetzgeberisch in Deutschland behandelt worden. Die deutsche Reichsverfassung (Art. 4, Abs. 1) weist nämlich die Bestimmungen über Kolonisation der Gesetzgebung und der Beaufsichtigung
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0264,
von Email auf Eisenbis Emin Pascha |
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gehen, je mehr sich die elsaß-lothringische Bevölkerung von der Unlösbarkeit der Bande überzeugt, welche sie mit Deutschland verknüpfen, und je entschiedener sie den Entschluß bethätigt, allezeit treu und unerschütterlich zu Mir und Meinem Reiche zu
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0724,
von Reichsbehördenbis Reichsdruckerei |
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, Das Staatsrecht des Deutschen Reichs, Bd. 1 (2. Aufl., Freib. i. Br. 1888).
Reichsbehörden, diejenigen Behörden, welche Geschäfte des Deutschen Reichs führen und ihre Autorität unmittelbar von der Reichsgewalt ableiten, über die einzelnen R. s
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0089,
Deutsches Recht |
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Deutsches Recht
Deutsches Recht. Unser geltendes Recht ist aus verschiedener Wurzel entsprungen. Das öffentliche Recht (Reichs- und Staatsrecht einschließlich des Rechts der Gemeinden, das Kirchenrecht, das Strafrecht, die Ordnungen des Civil
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0967,
von Zöpflbis Zorndorf |
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. Seine Hauptwerke sind: »Deutsche Staats- und Rechtsgeschichte« (Heidelb. 1834-36, 3 Abtlgn.; 4. Aufl., Braunschw. 1871-72, 3 Bde.); »Grundsätze des allgemeinen und des konstitutionell-monarchischen Staatsrechts« (das. 1841; 5. Aufl., Leipz. 1863, 2
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0266,
Baden (Großherzogtum; Geschichte) |
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Vergrößerung durch erbfürstliche Gebiete und reichsritterliche Besitzungen.
II. Neuere Geschichte: Das Großherzogtum Baden.
1) Bis auf Leopold, 1830. Durch die Auflösung des Deutschen Reichs wurde für den Staat volle Souveränität im staatsrechtlichen Sinne
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0622,
von Habernbis Habichtswald |
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Professor des deutschen Staatsrechts in Erlangen, wohnte dem Kongreß in Rastatt bei und wurde nach Errichtung des Königreichs Westfalen zum Mitglied der Reichsstände und der Gesetzkommission ernannt. Er starb 16. Aug. 1808 zu Helmstedt. Nächst seiner
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0531,
von Briefkartebis Briefkopierpresse |
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Recht vgl. Dambach, Das Gesetz über das Postwesen des Deutschen Reiches vom 28. Okt. 1871, erläutert durch Kommentar zum Postgesetz (4. Aufl., Berl. 1881), die Lehrbücher des Staatsrechts von Laband, G. Meyer, Schulze, Zorn, sowie Sydow in Stengels
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 1020,
von Helchebis Held |
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1890 in Würzburg. Größere Werke H.s sind: "System des Verfassungsrechts u. s. w." (2 Bde., Würzb. 1856-57), "Staat und Gesellschaft" (3 Tle., Lpz. 1861-65), "Grundzüge des allgemeinen Staatsrechts" (ebd. 1868), "Die Verfassung des Deutschen Reichs" (ebd
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0292,
Elsaß-Lothringen (Geschichte seit 1886) |
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. von der Bedeutung der Reichstagswahlen, von deren Ergebnis die Gleichstellung Elsaß-Lothringens mit den andern deutschen Ländern in staatsrechtlicher Beziehung abhänge, und forderte in einem Aufruf 15. Febr. die Wähler auf, durch die Wahl von Abgeordneten
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0662,
von Niederlassungsvertrag mit der Schweizbis Nielsen |
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Volkstaal« hat kürzlich zu erscheinen aufgehört.
Niederlassungsvertrag mit der Schweiz. Die Spannung, welche im Sommer 1889 namentlich infolge der Affaire Wohlgemuth (s. d., Bd. 17) zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweiz (s. d., Bd. 17) eingetreten
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0041,
von Domanekbis Domb |
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diesen Gegenstand gibt Zachariä, Deutsches Staats- und Bundesrecht, Bd. 2, S. 410 ff. (3. Aufl., Götting. 1867). Vgl. auch Zöpfl, Grundsätze des gemeinen deutschen Staatsrechts, Bd. 2, S. 680 ff. (5. Aufl., Leipz. 1863); v. Rönne, Staatsrecht
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0559,
von Westfälischer Kreisbis Westindien |
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Hauspolitik, den Protestantismus auszurotten und Deutschland einer absoluten Militärgewalt zu unterwerfen, waren unter Strömen Bluts, unter Vernichtung des Wohlstandes und der Bildung des deutschen Volkes vereitelt worden. Ja, der Kaiser mußte im Frieden
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0723,
von Reichsbank (Russische)bis Reichsbeamte |
Öffnen |
. 1888); A. Wagner in Schönbergs «Handbuch der polit. Ökonomie» (Bd. 1, S. 478 fg.; 3. Aufl., Tüb. 1890); Übersicht über die gesetzlichen und statutarischen Bestimmungen über die Zettelbanken und Banknoten in Deutschland (in den «Annalen des Deutschen
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0640,
von Institut Egyptienbis Instruktion |
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., ebd. 1892);
Puchta, Kursus der I. (10. Aufl., ebd. 1893); I.
werden dann auch bisweilen die Darstellungen der
Anfangsgründe irgend eines andern Rechts ge-
nannt (z.B.I. des deutschen, französ., rusi.Rechts,
des Staatsrechts, des Kirchenrechts
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0399,
Preußen (Kirchenwesen) |
Öffnen |
von einheimischen Bischöfen geleitet (Bulle De salute animarum vom 16. Juli 1821). Über die Einteilung in Erzbistümer und Bistümer s. Deutschland und Deutsches Reich (Bd. 5, S. 155).
Im J. 1872/73 bestanden in P. 914 kath. Ordensniederlassungen mit 8795
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0156,
Böhmen (Geschichte) |
Öffnen |
Alttschechen. Die Tschechen behaupteten, hierdurch nicht nur ihre eigne nationale Existenz zu sichern, sondern auch den Bestand des österreichischen Staats, indem ein starker slawischer Staat zwischen dem Deutschen Reich und Deutschösterreich
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0419,
Preußen (Geschichte 1861-88) |
Öffnen |
und mit der Umwandlung des Norddeutschen Bundes in ein ganz Deutschland umfassendes Deutsches Reich endigte. (S. Deutschland und Deutsches Reich, Bd. 5, S. 203 b fg., und Deutsch-Französischer Krieg von 1870 und 1871.) Die preuß. Heeresverfassung
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1008,
Zollverein |
Öffnen |
.), jedoch ausschließlich der speciellen Zolltarifgesetzgebung, in sich begreift; die Ausführungsanweisungen hierzu wurden zuletzt 1888 einer Revision unterzogen.
Mit der Begründung des Deutschen Reichs verlor der Z. seine selbständige Bedeutung und ging
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0249,
von Standesehrebis Standesherren |
Öffnen |
das 70. Lebensjahr erreicht, bleibt ihm auch der andere Teil (Dienstgehalt) als Ruhegehalt.
Standesherren, alle seit 1806 im ehemaligen Deutschen Reiche infolge der Mediatisierung aus der Reihe selbständiger Reichsstände
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0286,
von Frelatierenbis Fremde |
Öffnen |
zu gestatten, sobald
seine Anwesenheit dem Staatsinteresse widerspricht
ls. Ausweisung). Die meisten Ausweisungen von F.
baben in Deutschland und Frankreich Personen be-
troffen, welche die Presse mißbrauchten. Für das
Deutsche Reich
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0321,
von Postponierenbis Postsparkassen |
Öffnen |
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unterliegen unfrankierte Sendungen in der Regel
einem erhöhten (Nach-) P. Die Entrichtung des,
Portos geschieht in barem Gelde oder in Postwert- l
zeichen. Militärpersonen genießen im Deutschen >
Reich Portovergünstigungen; für gewöhnliche Briefe
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0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0221,
Staatsschuldenverwaltung |
Öffnen |
verwenden. Im Reiche wurden für Verminderung der Reichsschuld 1895-1896: 13, 1896/97: 50 Mill. M. besonders ausgeworfen. Übersteigen auch 1897/98 die den Bundesstaaten zustehenden Überweisungen (s. Deutschland und Deutsches Reich, Finanzwesen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0136,
von Addizierenbis Adel |
Öffnen |
bewegen, s. Muskeln.
Ade, deutsche Umformung von Adieu (s. d.), in dichterischer und gehobener Sprache üblich.
A découvert (frz., spr. a dekuwähr, "ohne Deckung") verkaufen, s. Fixen.
Adel, im staatsrechtlichen Sinne ein Stand, der Ehren
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0278,
von Postagebis Postanweisungen |
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lettres (4. Aufl., Par. 1879, 2 Bde.); Dambach, Das Gesetz über das Postwesen des Deutschen Reichs (4. Aufl., Berl. 1881); Fischer, Die deutsche Post- u. Telegraphengesetzgebung (2. Aufl., das. 1876); Derselbe, P. und Telegraphie im Weltverkehr
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0242,
Katholische Kirche |
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(in Tausend)
Europa.
Belgien 6 6042
Deutsches Reich 26 17672
Frankreich 84 29201
Großbritannien: 6660
England und Wales 15
Schottland 6
Irland 29
Malta 2
Italien 270 30400
Monaco 1 12
Niederlande 5 1604
Luxemburg 1
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0802,
Seerecht |
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, von der Ber-
gung und Hilfsleistung in Seenot, von den Schiffs-
gläubigern, von der Versicherung gegen die Ge-
fahren der Seeschiffahrt, von der secrechtlichen Ver-
jährung. Durch die Aufrichtung des Deutschen
Reichs ist die gesamte deutsche
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0403,
von Strafprozeßstatistikbis Strafrecht |
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noch die Bedeutung einer Privatstrafe zu Gunsten des Verletzten hat, allmählich aber durch die öffentliche Strafe verdrängt wird. In Deutschland war die Anschauung, daß das Deutsche Reich das röm. Kaisertum fortsetze, und die staatsrechtliche
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0348,
von Heldburgbis Heldenbuch |
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, der Deutsche Bund und die deutschen Großmächte" (das. 1864); "Grundzüge des allgemeinen Staatsrechts" (Leipz. 1868); "Die Verfassung des Deutschen Reichs" (das. 1872). Auch finden sich viele Abhandlungen und Aufsätze von ihm in verschiedenen Zeitschriften
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0881,
von Zeremonienmeisterbis Zerlegen |
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mit verschiedener Sprache handelte. Später war die französische Sprache die diplomatische Sprache. Jetzt schreibt man zumeist in der Landessprache. Namentlich erläßt die Regierung des Deutschen Reichs, wie schon früher die königliche preußische Regierung
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0413,
von Flußschwalbebis Flußspat |
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brach, welche auf den meisten europäischen Strömen, wenigstens insoweit sie Ein Land durchfließen, die Abschaffung der Flußzölle herbeiführte. Schon der Westfälische Friede (Art. 9, § 1 u. 2) hatte für das Deutsche Reich den Grundsatz der freien
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0509,
von Majorcabis Majoristen |
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.; Stobbe, Handbuch des deutschen Privatrechts, Ⅴ (2. Aufl., ebd. 1885), §§. 321, 322.
Majorca, Baleareninsel, s. Mallorca.
Mājor domus (lat.), deutsch durch Hausmeier, franz. durch Maire du palais übersetzt, war im Fränkischen Reiche unter den
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0139,
von Adelaerbis Adelaide |
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. Standesherren.) - Vgl. von Strantz, Geschichte des deutschen A. (2. Aufl., 3 Bde., Waldenb. 1851); Heffter, Die Sonderrechte der souveränen und mediatisierten Häuser in Deutschland (Berl. 1871); Rose, Der A. Deutschlands (ebd. 1883); G. Meyer
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0933,
von Römisches Rechtbis Römisches Reich (Stände) |
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. In umfassendster Weise ist endlich die Gesetzgebung des neuen Deutschen Reichs dem Streben nach nationaler Rechtseinheit und Loslösung vom römischen Recht gerecht geworden (s. Deutsches Recht). Mit dem Inkrafttreten des allgemeinen deutschen Zivilgesetzbuchs
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0899,
von Bieb.bis Biedermann |
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Entwickelung des deutschen Geisteslebens" (Braunschweig 1859); "Deutschlands trübste Zeit, oder der Dreißigjährige Krieg in seinen Folgen für das deutsche Kulturleben" (Berl. 1862; diesem Werk ist eine ausführliche Selbstbiographie vorgedruckt
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0675,
Telegraphenverkehr |
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, Arcona-Trälleborg und Emden-Vigo.
In Bezug auf die Telegraphengesetzgebung gelten in den verschiedenen Staaten abweichende Bestimmungen. Für das Deutsche Reich gilt das Telegraphengesetz vom 6. April 1892, welches sich auch auf die Fernsprechanlagen
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1007,
Ungarn (Wappen etc.; Geschichte bis 1061) |
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schnellen Reiterscharen auf weiten Raubzügen die Nachbarlande, namentlich Italien und Deutschland, verwüstete. Erst ihre beiden Niederlagen durch die Deutschen bei Riade (933) und bei Augsburg (955) bändigten ihre zügellose Kriegslust und zwangen
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0596,
Konsul (in der Neuzeit) |
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durch die Staatsgesetz-
gebung und Vcrwaltungsvorschriften sorgfältig ge-
ordnet. Für das Deutsche Reich erging 8. Nov.
1867 ein Gesetz über die Organisation der Bundes-
konsulate, 4. Mai 1870 ein Gesetz, betreffend die
Eheschließung und Beurkundung des Personen
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0924,
von Landeshutbis Landeskulturrentenbanken |
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die Souveränität er-
langten, sich dann aber 1866 und 1871 wieder zu
dem Norddeutschen Bunde und dem neuen Deutschen
Reiche vereinigten, in welchem die Souveränität
nicht wie im alten Reiche vom Kaiser, sondern von
der jurist. Einheit der "verbündeten
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0576,
Gustav II. Adolf (König von Schweden) |
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Eroberungen, die nur 1629,
wo eine Hilfssendung von 10000 Mann Oster-
reichern unter Arnim die Polen verstärkte, auf kurze
Zeit unterbrochen wurden.
Unterdessen hatten in Deutschland die großartigen
Erfolge, die Kaiser Ferdinand II
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0009,
von Naturalisationbis Naturalismus |
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. durch das Bundes- (Reichs-) Gesetz vom 1. Juni 1870 über die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit normiert. Jeder Deutsche befindet sich nämlich insofern in einer Doppelstellung, als ihm dem Reiche gegenüber das Reichsbürgerrecht
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0309,
Lothringen (Bezirk) |
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Großen Sitz und Stimme auf den deutschen Reichs- und Kreistage vorbehalten, welches Verhältnis erst der Friede von Lunéville 1801 aufhob. Im Frankfurter Frieden 1871 wurde Deutschlothringen mit Metz wieder an Deutschland abgetreten. Vgl. Historische
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0059,
von Bistritzabis Bistum |
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der Investitur mit den Temporalien in enge Verbindung traten. Die deutschen B. spielen daher in der deutschen Reichs- und Verfassungsgeschichte eine sehr hervorragende Rolle. In der Reformationszeit wurden sämtliche norddeutsche B. säkularisiert
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0348,
Civilprozeß |
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Feststellung des schutzbedürftigen Privatrechts, und
in der Vollstreckung (Exekution), als der zwangs-
weisen Ausführung des Urteils, gipfeln.
Im Deutschen Reiche herrschte bis zum 1. Okt. 1879
mit Bezug auf den C. eine große Zersplitterung.
Man konnte
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0809,
Einquartierungskataster |
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. in jedem Gemeindebezirt werden durch Ge-
meindebeschluß oder Ortsstatut bestimmt.
Im Deutschen Reiche ist die Quartierleistung für
die bewaffnete Macht während des Friedenszustan-
des durch folgende Bestimmungen geregelt: Gesetz
vom 25. Juni 1868
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0964,
Ludwig (Bayern) |
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auslieferte. L. starb 1. Mai 1447 in Burghausen im Kerker. Seine Schätze und Länder erbte Heinrich. Vgl. K. v. Lang, Geschichte Herzog Ludwigs des Bärtigen von Bayern (Nürnb. 1821).
16) L. IX., der Reiche, Herzog von Bayern-Landshut, Sohn Heinrichs des
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0306,
von Friedberg (in Hessen)bis Friedberg (Heinr. von) |
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Vcrfassungsgesetze der evang. deutschen Lan-
deskirchen" (Freib. i. Vr. 1885; nebst 3 Ergänzungs-
bänden 1888-92), "Das geltende Verfassungsrecht
der evang. Landeskirchen in Deutschland und Oster-
reich" (Lpz. 1888). Auch veröffentlichte F. eine neue
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0150,
von Chemnitz (Bogislav Philipp von)bis Chemulpo |
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und eine freiere Behandlung des Staatsrechts angebahnt wurde. C.’ Hauptwerk, eine wichtige Quelle für die Geschichte des Dreißigjährigen Krieges, ist "Der königl. schwedische in Teutschland geführte Krieg" (1. Tl. deutsch und lateinisch, Stettin 1648; 2
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0738,
von Meier (Herm. Henrich)bis Meile |
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bestanden neben den allgemeinen Meilenmaßen solche für besondere Zwecke, wie Postmeilen, Polizeimeilen, Seemeilen.
In Deutschland rechnete man bis 1872 allgemein nach deutschen und geographischen M. (zum Unterschied von der engl. geographischen M
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0786,
von Reservatum ecclesiasticumbis Reservefonds |
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Sonderstellung hinsichtlich des Militärwesens und der Festsetzung des Militäretats. (S. Deutschland und Deutsches Reich [Staatsrechtliches, Bd. 5, S. 146 fg.].) Das Reservatrecht in betreff der Branntweinsteuer ist durch die neueste Gesetzgebung auf diesem
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0393,
von Schattenvögelbis Schaube |
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; Ital. Gesetzb. Art. 714; Österr. Bürgert. Ge-
setzb. 8§. 395, 398-401.
Schatzamt, die in Deutschland gebräuchliche Be-
zeichnung für die oberste Finanzbehörde (s. Reichs-
schatzamt). In England heißt dieses Amt Ir^ui-y
(s. Großbritannien
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0921,
Beust (Friedr. Konstantin, Freiherr von) |
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und durch den raschen Siegeslauf der deutschen Heere von einem Eingreifen in den Krieg gegen Deutschland abgehalten. Nach der Aufrichtung des Deutschen Reichs ging er auf die Vorschläge Bismarcks, die die Herstellung freundschaftlicher Beziehungen zwischen
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0871,
von Zensorischbis Zentral |
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. In Deutschland ist dasselbe jetzt überall gleich, nämlich, wie in den beiden andern Ländern, = 50 kg. Übereinstimmend damit ist der Zollzentner des Deutschen Reichs. Österreich hat den sogen. metrischen Zentner von 100 kg eingeführt. Vor Einführung des
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0057,
von Elsaß-Lothringische Eisenbahnenbis Elsfleth |
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und Wegebau (Straßb. 1878,1879 u. 1883); Benecke,
Abriß der Geologie von E. (ebd. 1878); Du Pre/,
Die deutsche Verwaltung in E. 1870 -79, Heft 1
(ebd. 1879); Leoni, Staatsrecht der Neichslande
E. (in Marquardsens "Handbuch des öffentlichen
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0075,
von South-Gosforthbis Souveränität |
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und unterstützen sollten. Die Oberhäupter der europ. Staaten außerhalb des Deutschen Reichs erkannten jedoch die Obergewalt des röm. deutschen Kaisers nicht an und sahen sich als von der kaiserl. Gewalt eximiert an. Seit der Reformation
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0264,
von Verfangenschaftsrechtbis Verfolgungsrecht |
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Abstimmung innerhalb eines bestimmten Zwischenraums. Über die deutsche Reichsverfassung s.
Deutschland (und Deutsches
Reich, Staatsrechtliches) . Eine gute Sammlung der deutschen Verfassungsurkunden bietet das
Handbuch von Stoerk (Lpz. 1884
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0511,
Kolonisation (innere) |
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, in die Reihe der Kolonialmächte eingetreten. (S. Deutschland und Deutsches Reich, Bd. 5, S. 208 b fg., Deutsche Kolonien, Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft, Neuguinea-Compagnie und die Artikel der einzelnen K.) - Auch Italien hat seit seiner
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0147,
Niederlande (Flotte, Kolonien, Wappen, Orden etc.; Geschichte) |
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als ein Teil des Herzogtums Lothringen zum Deutschen Reich.
Als die Herzogsgewalt im 11. Jahrh. oft ihre Inhaber wechselte und ihre Macht verlor, entstanden auch in den Niederlanden wie im übrigen Deutschland zahlreiche kleinere Gemeinwesen, freie
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0064,
von Donnerpuppebis Donov |
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Deutschen Reichs unter den sächsischen Kaisern" er die Geschichte Ottos I. bearbeitete (Berl. 1840). Nach einer Studienreise durch Italien (1838 bis 1839) habilitierte er sich in Berlin für Staatswissenschaften, wurde 1842 außerordentlicher Professor
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0303,
von Holtzendorff (Ernst Konrad)bis Holtzendorff (Karl Friedr. von) |
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die "Deutschen Zeit- und Streit-
fragen" und seit 1872 das "Jahrbuch für Gesetz-
gebung, Verwaltung und Rechtspflege des Deutschen
Reichs" heraus. An der Begründung des Deutschen
Iuristentags (1860), der Berliner Volksküchen, des
Lette-Vereins
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