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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0307,
von Verwaltungsratbis Verwaltungszwang |
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droit administratif (6. Aufl., 2 Bde., 1881); Vuatrin und Batbie, Lois administratives françaises (1875); Jonas, Studien aus dem Gebiete des franz. Civilrechts und Civilprozeßrechts (Berl. 1870); O. Mayer, Franz. Verwaltungsrecht (Straßb. 1886
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68% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0167,
von Verwaltungsexekutivebis Verwandtschaft |
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ordentlichen Gerichten übertragen.
[Litteratur.] Das Verwaltungsrecht wird regelmäßig in den Werken über Staatsrecht (s. d.) mit behandelt. Unter den besondern Darstellungen sind hervorzuheben: Meyer, Lehrbuch des deutschen Verwaltungsrechts (Leipz
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0165,
von Vervinsbis Verwaltung |
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über die V. bilden das Verwaltungsrecht (Regierungsrecht), welches als ein Teil des Staatsrechts (s. d.) zu betrachten ist. Zu dem Verwaltungsrecht nimmt die Verwaltungspolitik dieselbe Stellung ein wie die Politik (s. d.) zu dem Recht überhaupt
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0899,
von Steindorffbis Stereochemie |
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der Anlaß, daß er im Sommer 1881 auf den neugegründeten Lehrstuhl für Verwaltungsrecht an der Universität Breslau berufen und zum ordentlichen Professor in der juristischen Fakultät daselbst ernannt wurde. 1890 übernahm er die durch den Tod Joseph v. Helds
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0107,
von Gnesenbis Gnetaceen |
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Kenntnis des engl. Staats- und Verwaltungsrechts, die ihm einen
bedeutenden Einfluß auf die neuere Verwaltungsgesetzgebung Preußens gab; die Grundbegriffe dieser Gesetzgebung sind großenteils von ihm
geschaffen. Von seinen zahlreichen Schriften sind
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0406,
Preußen (Geschichte bis 1640) |
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. Br. 1884); Bornhak, Geschichte des preuß. Verwaltungsrechts (3 Bde., Berl. 1884-86; Ergänzungsband 1893); ders., Preuß. Staatsrecht (3 Bde., Freib. i. Br. 1888-90; Ergänzungsband 1893); Schneider und von Bremen, Das Volksschulwesen im preuß. Staat
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0308,
von Verwandlungenbis Verwandtschaft |
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, welche nur mit Beschwerde im Instanzenzug angegriffen werden darf.
Litteratur. Die Artikel Verwaltungszwangsverfahren, Waffengebrauch, Zwangsgewalt in Stengels «Wörterbuch des deutschen Verwaltungsrechts»; Gneist, Artikel Verwaltungsexekution
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0446,
von Bateaubis Bath-Kol |
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446
Bateau - Bath-Kol.
Lehrstuhl für Verwaltungsrecht. Im Auftrag des Ministers des öffentlichen Unterrichts, Rouland, besuchte er 1860 die Universitäten in Belgien, Holland und Deutschland, um über den dortigen Unterricht im Staatsrecht
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0903,
von Sexagintabis Seydel |
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zum Professor des bayrischen Verfassungs- und Verwaltungsrechts an der Universität München ernannt. Außer einer Arbeit über den "Bundesstaatsbegriff" ("Zeitschr. für die gesamte Staatswissenschaft" 1872) schrieb er: "Kommentar zur Verfassungsurkunde
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0913,
Studienreform (rechts- und staatswissenschaftliche Fakultäten) |
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mit allem Grunde die Rechtsphilosophie als Hauptkolleg stark angefochten wurde. Dagegen sprach man sich mit ziemlicher Übereinstimmung und vollster Berechtigung für die Aufnahme des österreichischen Staats-, d. h. Verfassungs- und Verwaltungsrechtes unter
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0973,
von Heimatshafenbis Heimbach (Gust. Ernst) |
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Unterstützungswohnsitz (Bresl. 1874); G. Meyer, Lehrbuch des deutschen
Verwaltungsrechts, Bd. 1 (Lpz. 1883); E. Löning, Lehrbuch des Verwaltungsrechts (ebd. 1884). Über das bayrische H. sind die
maßgebenden Bestimmungen enthalten in dem bayr. Gesetz vom 16. April
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0318,
von Postgesetzbis Postkongreß |
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Vorschriften über die Einlieferung
und Bestellung u. s. w. der Postsendungen enthält.
- Vgl. den Kommentar zum P. von Dambach
(5. Aufl., Verl. 1892), im übrigen die Lehrbücher
des Reichsstaatsrechts von Ladand, Zorn, sowie
des Verwaltungsrechts von G
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0485,
von Provinzialratbis Provision |
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. von Braunbehrens und Studt (4 Bde., Berl. 1889‒92; 4 Ergänzungsbände, ebd. 1888‒90); ^[Ergänzungsbände älter?] ferner von Stengel, Die Organisation der preuß. Verwaltung (Lpz. 1884) und die Lehrbücher des Verwaltungsrechts von Löning, G. Meyer, sowie
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0839,
von Selbstverstümmelungbis Selbstverwaltung |
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Stücke zu voll-
ständigen neuen Individuen auswachsen.
Selbstverwaltung (engl.86ll-ß0V6i-nm6iit) .Die
S. ist ein Hauptstück der modernen Entwicklung des
Verwaltungsrechts und als solches zuerst in Eng-
land ausgebildet worden
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0411,
von Strandelsterbis Strandung |
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Landesfiskus, versunkene und seetriftige Gegenstände dem Berger überwiesen. - Vgl. Lewis, Deutsches Seerecht, Bd. 2 (2. Aufl., Berl. 1894); Artikel Strandungsordnung im "Wörterbuch des deutschen Verwaltungsrechts", Bd. 2 (Freib. i. Br. 1890); Georg Meyer
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0306,
Verwaltungsgerichtsbarkeit |
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, Handbuch des königlich sächs. Verwaltungsrechts, 8. Aufl., Lpz. 1897.) Für Bayern wurde das Gesetz vom 8. Aug. 1878 erlassen, das nur in der obersten Instanz eine vollständige Trennung der V. und der aktiven Verwaltung aufstellt, übrigens dem
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0714,
von Kreisprozeßbis Kreling |
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712
Kreisprozeß – Kreling
Berl. 1890‒92); ferner die Lehrbücher des Verwaltungsrechts von Löning (Lpz. 1884), G. Meyer (ebd. 1884) und die kreisrechtlichen Artikel in Stengels «Wörterbuch des deutschen Verwaltungsrechts» (2 Bde., Freib. i. Br
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0614,
von Marksubstanzbis Markthalle |
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Markthallen (s. d.) angelegt worden. - Vgl. Handwörterbuch der Staatswissenschaften, Bd. 4 (Jena 1892), S. 1119 fg.; von Stengel, Wörterbuch des deutschen Verwaltungsrechts, Bd. 2 (Freiburg 1890), S. 83 fg.; Georg Meyer, Lehrbuch des deutschen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0066,
von Gemeindeabgabenbis Gemeindebeisassen |
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Ortsgesetze (Berl. 1871-85, Bd. 1-15); Stengel, Lehrbuch des deutschen Verwaltungsrechts (Stuttg. 1886); Staas, Der Gemeindevorsteher (6. Aufl., Frankf. a. O. 1877); Stein, Handbuch für preußische Amtsvorsteher (5. Aufl., Grünb. 1881); Otte, Der preußische
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0294,
Gewerbegesetzgebung (die deutsche Gewerbeordnung von 1869) |
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etc. (Potsd. 1866); Jacobi, Die G. im Deutschen Reich (Berl. 1874); Seydel, Das Gewerbepolizeirecht nach der Reichsgewerbeordnung (in Hirths "Annalen des Deutschen Reichs" 1878); G. Meyer, Lehrbuch des deutschen Verwaltungsrechts, Teil I (Leipz
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0207,
von Staatsverfassungbis Stabel |
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den letztern untereinander (Staatsrecht). Sie handelt ferner von den Mitteln zur Erreichung des Staatszwecks (Verwaltungsrecht, Polizei- und Finanzwissenschaft). Die dogmatische Staatswissenschaft hat einen gegebenen Staat und dessen positive
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0166,
Verwaltung (Verwaltungsgerichtsbarkeit) |
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. In Süddeutschland ist nämlich nur ein oberster Verwaltungsgerichtshof eingesetzt, welchem die Befugnis zur Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts übertragen ist; in den untern Instanzen entscheiden Organe der V. In Preußen
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0531,
von Briefkartebis Briefkopierpresse |
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"Wörterbuch des Verwaltungsrechts".
Briefkarte heißt der Begleitzettel zu einem Postbriefbeutel und dient zur namentlichen Aufzeichnung der in letzterm enthaltenen Wertgegenstände. (S. auch Kartenbrief.)
Briefkopierbuch, s. Kopierbuch
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0651,
von Gefäßbis Gefäßbündel |
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und Genzmer, Handbuch der
Strafvollstreckung und Gefängnisverwaltung in Preußen (2. Aufl., Berl. 1889); Streng, Das Zellengefängnis Nürnberg
(Stuttg. 1879); H. Seuffert, Gefängnisverwaltung (in «Stengels Wörterbuch des Verwaltungsrechts», 2 Bde., Freib
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0612,
von Konzentrischbis Konzil |
Öffnen |
, Zugeständnis. Im verwaltungsrechtlichen Sinne versteht man unter K. die Genehmigung der zuständigen Behörde, daß jemand ein bestimmtes Gewerbe, das nicht vollständig frei und jedem zugänglich ist, betreiben dürfe. (S. Gewerbegesetzgebung
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0215,
von Staatseinnahmenbis Staatsgrundgesetz |
Öffnen |
Reiches, Bd. 1 (3. Aufl., Freiburg 1895); Georg Meyer, Lehrbuch des deutschen Staatsrechts (4. Aufl., Lpz. 1895), §§. 142 fg.; Otto Mayer, Deutsches Verwaltungsrecht, Tl. 2 (Lpz. 1896), §§. 42-46. Aus der ältern Litteratur ist besonders
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0220,
Staatsschulden |
Öffnen |
der Staatsgläubiger notwendig macht, denen mitunter sogar selbständige Verwaltungsrechte an den betreffenden Einkommensquellen eingeräumt werden müssen; s. z. B. Osmanisches Reich (Finanzen).
Die Schuldverhältnisse der schwebenden Staatsschuld sind
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0549,
von Synodebis Synonyme |
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des Verwaltungsrechts".
Synode (grch.), in der röm.-kath. Kirche eine kirchliche Versammlung, die entweder ein Bischof mit seinen Pfarrern (synŏdus dioecesana) oder ein Erzbischof mit seinen Bischöfen (synodus provincialis) veranstaltet, um über
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0329,
von Viehstarbis Viehzählungen |
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. Ökonomie»; Dammann, Artikel V. in Stengels «Wörterbuch des deutschen Verwaltungsrechts»; Artikel Tierseuchen im «Österr. Staatswörterbuch», Bd. 2 Wien 1897).
Viehstar (Molothrus), Kuhstar, Kuhvogel, ein aus acht Arten bestehendes, vom La Plata bis an
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0440,
von Waereghembis Waffenplätze |
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Gesetzes vom 4. Mai 1851. – Vgl. Artikel W. in Stengels «Wörterbuch des deutschen Verwaltungsrechts», Bd. 2 (Freib. i. Br. 1890) und im «Österr. Staatswörterbuch», Bd. 2 (Wien 1897).
Waffenplätze, Erweiterungen des Rondenganges oder Gedeckten Weges (s. d
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0465,
von Geistingenbis Geleit |
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) Verwaltungsrechtlich. S. Irrenrecht.
Geistingen, Dorf im Siegkreis des preuß. Neg.-
Vez. Köln, an der Nebenbahn Veuel-Hennef-Asback,
hat (1895) 1144, als Gemeinde 5512 E., Post-
agentur, Fernsprechverbindung, kath. und evang.
Kirche, Synagoge
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0459,
von Notauslässebis Noten |
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); Artikel Nichtstreitige Gerichtsbarkeit in von Stengels «Wörterbuch
des deutschen Verwaltungsrechts», 2. Ergänzungsband (Freib. und Lpz. 1893); Rudorff, Freiwillige
Gerichtsbarkeit und Notariat in Bayern
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0847,
Eisenbahnbehörden |
Öffnen |
): Wörterbuch des
deutschen Verwaltungsrechts, hg. von Stengel, Bd. 1
(Freit), i. Vr. 1890).
Gifenbahnbehörden, die Organe des Staates
für den Bau und den Betrieb der von ihm selbst
unternommenen sowie für die Aufsicht der andern
Unternehmern
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0201,
Agrate |
Öffnen |
1877); G. Meyer, Lehrbuch des deutschen Verwaltungsrechts, § 100 ff. (Leipz. 1833).
Agrāte, Marco, ital. Bildhauer um 1500, hat sich besonders bekannt gemacht durch die Marmorstatue des geschundenen heil. Bartholomäus im Dom zu Mailand, welcher
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0335,
von Alföldbis Alfons (Aragonien, Asturien) |
Öffnen |
Lehrstühlen der Rechtsgeschichte, des Völker- und Verwaltungsrechts, der Nationalökonomie u. a. verdient machte; auch erhielt er den Auftrag, eine konstitutionelle Verfassung für Sardinien auszuarbeiten. Im Sommer 1848, nach der Niederlage von Custozza
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0844,
Armenwesen (Organisation der Armenpflege) |
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Zeit zurück. Der Staat bestimmt zwar durch Gesetze, wer zum Unterhalt der Armen verpflichtet sein soll, und auf welche Weise die Erfüllung dieser Pflicht verwaltungsrechtlich gesichert werden soll. Aber nur in seltensten Ausnahmefällen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0548,
Bayern (Geschichte: bis zum 8. Jahrh.) |
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. (Kassel 1884 ff.); Pözl, Lehrbuch des bayrischen Verfassungsrechts (5. Aufl., Münch. 1877); Derselbe, Lehrbuch des bayrischen Verwaltungsrechts (3. Aufl. das. 1871); Seydel, Bayrisches Staatsrecht (das. 1884 ff.); "Beiträge zur Landeskunde Bayerns
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0852,
Bevölkerung (Übervölkerung, Verteilung der Geschlechter) |
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und mit demselben ein wirtschaftliches Ganze bilden, ein zu günstiges Bild. Im übrigen ist bei Betrachtung der Dichtigkeit einer B. immer der Zweck im Auge zu behalten, für welchen Vergleichungen vorgenommen werden (verwaltungsrechtliche, politische, Einfluß
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0114,
Bodenmelioration (die Gesetzgebung einzelner Staaten) |
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Deutschen Reichs" 1877); Neubauer, Zusammenstellung des in Deutschland geltenden Wasserrechts (Berl. 1881); G. Meyer, Lehrbuch des deutschen Verwaltungsrechts, Teil 1, § 106 ff. (Leipz. 1883). Ebenso ist in den meisten Staaten die zwangsweise Bildung
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 1017,
von Dismembratorbis Dispens |
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. Die weitestgehende Dismembrationsgesetzung hat noch Sachsen (Gesetz vom 30. Nov. 1843; s. darüber Leuthold, Sächsisches Verwaltungsrecht 1878, S. 301), aber es können Dispensationen von den Dismembrationsbeschränkungen stattfinden, und den
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 1018,
von Dispensarybis Disposition |
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hatte. Auf dem Gebiet des Strafrechts ist von eigentlicher Dispenserteilung keine Rede; hier tritt das Begnadigungsrecht an die Stelle derselben (s. Begnadigung). Vgl. Gneist, Englisches Verwaltungsrecht (2. Aufl., Berl. 1867); Derselbe, Verwaltung
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0040,
Domäne |
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.
Neuere Gesetze haben teils das ganze Domänenvermögen für Staatsgut erklärt, teils der landesherrlichen Familie wenigstens ein beschränktes Verwaltungsrecht vorbehalten, teils aber auch eine Teilung der Substanz nach vorgenommen. Wo die Domänen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0116,
von Feldnelkebis Feldpost |
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, welche einem andern gehören, Erde, Lehm, Sand u. dgl. gräbt oder Rasen, Steine u. dgl. wegnimmt. Vgl. Rösler, Lehrbuch des deutschen Verwaltungsrechts, Bd. 2, S. 507 ff. (Erlang. 1873); Lette und v. Rönne, Die Landeskultur-Gesetzgebung des
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0267,
Finanzwesen |
Öffnen |
Thatsachen des Finanzwesens verschiedener Zeiten und Länder befaßt. Der Inbegriff der auf das F. bezüglichen Rechtssätze eines Landes ist dessen Finanzrecht, welches in einen verfassungsrechtlichen und in einen verwaltungsrechtlichen Teil zerfällt
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0407,
Flurregelung (Gesetzgebung in Deutschland) |
Öffnen |
Meyer, "Lehrbuch des deutschen Verwaltungsrechts", Teil I, S. 289-291, Leipz. 1883), demgemäß auch der Erfolg. Die Gesetze sind teils Separations-, teils Konsolidation-, teils Wegeregulierungsgesetze. Das Prinzip der Wahl der Interessenten zwischen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0408,
von Flurzwangbis Fluß (Geographisches) |
Öffnen |
Meyer, Lehrbuch des deutschen Verwaltungsrechts. Näheres über den Inhalt der Gesetze bei Peyrer, Regelung der Grundeigentumsverhältnisse, s. unten.) - Gemeinheitsteilungen und Zusammenlegungen in deutschem Sinn sind außerhalb Deutschlands nur
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0459,
von Gneisformationbis Gneist |
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dieser Studien erschien zuerst die kleine Schrift "Adel und Ritterschaft in England" (Berl. 1853), dann sein Hauptwerk: "Das heutige englische Verfassungs- und Verwaltungsrecht" (das. 1857-63, 2 Tle. mit 1 Ergänzungsband; 3. Aufl. des 1. Teils in 2
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0785,
Großbritannien (Kolonien; Litteratur zur Geographie, Statistik etc.) |
Öffnen |
angegebenen in Betracht: Wiese, Deutsche Briefe über englische Erziehung (3. Aufl., Berl. 1877, 2 Tle.); Cox, Die Staatseinrichtungen Englands (deutsch, das. 1867); R. Gneist, Das englische Verwaltungsrecht der Ge-^[folgende Seite]
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0096,
von Handelsprämienbis Handelsrecht |
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Sachen ordnen, bilden das Privathandelsrecht. Das Staatshandelsrecht, ein Teil des Verwaltungsrechts, regelt die Beziehungen der Staatsgewalt zum Handel nach der polizeilichen, finanziellen und strafrechtlichen Seite. Das Völkerhandelsrecht, auch
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0302,
von Heimatsamtbis Heimdall |
Öffnen |
- und Verwaltungsrechts die Kommentare über das Reichsgesetz über den Unterstützungswohnsitz von Eger (2. Aufl., Bresl. 1884), Wohlers (3. Aufl., Berl. 1884); Rocholl, Deutsches Armenpflegerecht (das. 1873); v. Riedel, Kommentar zum bayrischen Gesetz vom 16. April
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0494,
von Landwirtschaftsrat, deutscherbis Lanfranc |
Öffnen |
.
Landwirtschaftsrecht (Jus georgicum), der Inbegriff derjenigen Rechtsinstitutionen, welche den Landwirt und dessen persönliche und dingliche Verhältnisse betreffen und teils dem Privatrecht, teils dem Verwaltungsrecht angehören, wie die Rechtsgrundsätze
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0660,
von Minimenbis Minister |
Öffnen |
durch ministerielle Reskripte oder Instruktionen; 5) die Stellenbesetzung entweder direkt auf Grund monarchischer Delegation an die M. oder thatsächlich im Weg des Vorschlags an den Herrscher. Was die verwaltungsrechtliche Einrichtung der Ministerien anbelangt
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0187,
von Polizeiaufsichtbis Poliziano |
Öffnen |
und eine Reihe von Strafbestimmungen gegen die Verletzung polizeilicher Vorschriften enthält. Vgl. außer den Lehrbüchern des Staats- und Verwaltungsrechts Mohl, Polizeiwissenschaft (3. Aufl., Tübing. 1866, 3 Bde.); Förstemann, Prinzipien des preuß. Polizeirechts
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0301,
von Poutroie, Labis Pozuzo |
Öffnen |
Schriften nennen wir noch: "Lehrbuch des bayrischen Verfassungsrechts" (Münch. 1851, 5. Aufl. 1877); "Sammlung der bayrischen Verfassungsgesetze" (das. 1852, 2. Aufl. 1868-69; nebst 2 Supplementen 1872-77); "Lehrbuch des bayrischen Verwaltungsrechts
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0627,
von Recht auf Arbeitbis Rechtsanwalt |
Öffnen |
, welches das Schicksal des Vermögens einer Person nach deren Tod bestimmt. Das öffentliche R. zerfällt in das Staatsrecht (öffentliches R. im engern Sinn, Verfassungs- und Verwaltungsrecht), Kirchenrecht, Strafrecht und Straf- und Zivilprozeßrecht
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0772,
von Rezatbis Rezonville |
Öffnen |
, vorbehaltenes Gut), dasjenige Vermögen, in Ansehung dessen sich eine Ehefrau das freie Verfügungsrecht vorbehalten hat, welches also von dem ehemännlichen Nießbrauchs- und Verwaltungsrecht ausgenommen ist.
Rezeptīv (lat.), empfänglich, aufnahmefähig
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0568,
von Schmitzbis Schmuck |
Öffnen |
sind zum großen Teil der Geschichte des preußischen Verwaltungsrechts und der Arbeiterfrage, namentlich der ländlichen, gewidmet. Seine größern Arbeiten sind: "Geschichte der deutschen Kleingewerbe im 19. Jahrhundert" (Halle 1869) und "Über einige
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0845,
von Selbstverlagbis Seldschukken |
Öffnen |
staatlicher Autorität; der Staat regiert durch die Kommunalbehörden, indem das Wesen der S. nach Gneists Ausspruch gerade in einer Verbindung von Staat und bürgerlicher Gesellschaft zu suchen ist. Vgl. Gneist, Das englische Verwaltungsrecht der Gegenwart (3
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0202,
von Staatsrechnungshofbis Staatsromane |
Öffnen |
der Errichtung des neuen Deutschen Reichs, und nachdem so die bisherige Einteilung in Bundesrecht und Landesstaatsrecht hinweggefallen, wiederum praktische Bedeutung gewonnen hat. Ferner pflegt man neuerdings aus dem S. das Verwaltungsrecht auszuscheiden
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0089,
von Badenbis Bähr |
Öffnen |
.
Zur Litteratur: Platz, Geologische Skizze des Großherzogtums B. (Karlsr. 1886); »Die Kunstdenkmäler des Großherzogtums B.« (hrsg. von Kraus u. a., Freiburg 1887 ff.); Buchenberger, Verwaltungsrecht der Landwirtschaft im Großherzogtum B
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0572,
Meyer |
Öffnen |
Reichsverfassung« (das. 1872); »Das Studium des öffentlichen Rechts und der Staatswissenschaften in Deutschland» (Jena 1875); »Lehrbuch des deutschen Staatsrechts« (Leipz. 1878, 2. Aufl. 1885); »Lehrbuch des deutschen Verwaltungsrechts
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0404,
von Guerrierbis Günther |
Öffnen |
Verwaltungsrechts« (das. 1882); »Der Rassenkampf. Sociologische Untersuchungen« (das. 1883); »Grundriß der Sociologie« (Wien 1885); »Einleitung in das (österreichische) Staatsrecht« (Berl. 1889); »Lehrbuch des österreichischen Staatsrechts« (1891
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0450,
von Hoernesbis Huhn |
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. 1868) und die »Regesten des Kaiserreichs unter Karl IV.« (Innsbr. 1877, Ergänzungsheft 1889) heraus.
Hubverminderer, s. Indikator.
Hue de Grais (spr. hü d'gräh), Robert, Graf, preuß. Verwaltungsbeamter und Theoretiker des Verwaltungsrechts, geb
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0483,
Justizstatistik (für Zivil- und Strafrechtspflege) |
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meisten Staaten sehr gut ausgebildet. Sie umfaßt im Wesen Thatsachen, welche auch in das Gebiet der eigentlichen Kriminalstatistik gehören. Durch die besondere verwaltungsrechtliche Ausbildung, welche das Gefängniswesen genommen hat, hat aber auch
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0501,
von Klimaxkesselbis Koch |
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Handelsrechts«, v. Stengels »Wörterbuch des Verwaltungsrechts«, Conrads »Handwörterbuch der Staatswissenschaften« sowie mehreren Vorträgen über Giroverkehr, Checkgesetz: »Zur Reform des preußischen Konkursrechts« (Berl. 1868); »Über die Zulässigkeit
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0551,
Kulturgeschichtliche Litteratur (Neuzeit: außerdeutsche Länder Europas) |
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. Für Preußen hat Konr. Bornhak eine »Geschichte des preußischen Verwaltungsrechts« (Berl. 1884-86, 3 Bde.) geschrieben, die, obgleich keineswegs überall gesicherte oder abschließende Resultate bietend, doch mit Recht als zur Zeit unentbehrlich bezeichnet
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0588,
von Lombardbis Löß |
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); »Lehrbuch des Verwaltungsrechts« (Leipz. 1884); »Die Gemeindeverfassung des Urchristentums« (Halle 1888).
2) Richard, Rechtsgelehrter, Bruder des vorigen, geb. 17. Aug. 1848 zu Frankfurt a. M., studierte die Rechtswissenschaft in Heidelberg und Berlin, wo
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0750,
von Postsparkassenbis Preisbewegung von 1870-90 |
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, Physik, Chemie, allgemeine Staats- und Volkswirtschaft, deutsches Staats- und Verwaltungsrecht, Post- und Telegraphenrecht, Reichsbeamtengesetz, Telegraphenlinienbau im allgemeinen, Einrichtung und Gebrauch der Telegraphenapparate im allgemeinen
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0957,
von Tschernajewbis Tuberkulose |
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das Kirchenrecht, Jaromir Celakovský über das altböhmische Städterecht, Professor Emil Ott über das in Böhmen geltende römische Recht, Pražák über das Verwaltungsrecht bedeutende Werke geschrieben. Andre juridische Schriftsteller von Verdienst sind
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0881,
Staatsromane (religiöse, naturhistorische etc.) |
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- und Verwaltungsrechtes sowie der Wirtschaftsordnung hinaus und gelangen dadurch auf das Gebiet andrer Wissenschaften. So könnte man mit einiger Berechtigung S. Beringtons ursprünglich in englischer Sprache in der ersten Hälfte des 18. Jahrh. erschienenen Staatsroman
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0914,
Studienreform (medizinische Fakultäten) |
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Verwaltungsrecht mit Verwaltungslehre verbunden werden; außerdem wurden Vorträge über Sozialpolitik sowie über wirtschaftsrechtliche Spezialfächer, endlich umfassendere und eingehendere seminaristische Übungen anempfohlen. Das Herrenhaus beharrte bei
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 1030,
von Zweistufige Verdichtungbis Zwergvölker |
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, Zwangserziehung, in v. Stengels »Wörterbuch des Verwaltungsrechts«, Bd. 2 (Freib. i. Br. 1889); Gutachten für den Petersburger Gefängniskongreß (1890) von Fuchs, Voisin, Pratesi, Mouat, Toutchew, Taverni, Fowke, Lütken, Krajcsik, Gaal, Reeve, Clifton, Randall
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0138,
Adel |
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. und Ritterschaft in England (Berl. 1853); ders., Das heutige engl. Verfassungs- und Verwaltungsrecht (2 Tle., ebd. 1857-60; Tl. 1 [in 2 Bdn.], 3. Aufl. 1883, 1884).
Ganz anders war die Entwicklung der Adelsverhältnisse auf dem Festlande, mit Ausnahme etwa
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0897,
von Armenhäuserbis Armenien |
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Meyer, Lehrbuch des
deutschen Verwaltungsrechts, Teil 1 (2. Aufl., Lpz. 1893); Artikel Armenwesen im «Handwörterbuch der Staatswissenschaften», Bd. 1 (Jena 1890); Höinghaus,
Die deutschen Reichsgesetze über Armenwesen und Unterstützungswohnsitz (3
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0542,
von Baur (Albert)bis Baur (Ferdinand Christian) |
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Bauunternehmungen. - Vgl. den Entwurf eines Deutschen Bürgerl. Gesetzb. §§. 850 fg.; ferner von Rönne, Die Baupolizei im preuß. Staate (3. Aufl., Bresl. 1872); Leuthold in Hirths "Annalen" (1879) und in Stengels "Wörterbuch des deutschen Verwaltungsrechts", Bd. 1
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0652,
von Beisabis Beispiel |
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mit deren Volljährigkeit oder Heirat, von seiten des Vaters durch sog. Aussage, von seiten der Mutter durch sog. Abteilung. Nach einer nassauischen Verordnung vom 5. Juni 1816 steht ferner der Mutter nach dem Tode des Vaters ein B. genanntes Verwaltungsrecht
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0915,
von Bettelvogtbis Bettelwesen |
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durch Abstumpfung des wirtschaftlichen Sinnes geschädigt wird. Für wirklich Hilflose ist nach den Grundsätzen einer festen, verwaltungsrechtlichen Ordnung teils durch alimentationspflichtige Verwandte, teils aus Mitteln der Gemeinde oder eigener
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0397,
Brachelytra- Bracht |
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395
Brachelytra- Bracht
Staaten Europas" (Brünn 1853; 4. Aufl. 1884). 1860 wurde er zum außerord., 1863 zum ord. Profesor der Statistik sowie des Verfassungs- und Verwaltungsrechts an der k. k. Technischen Hochschule zu Wien ernannt
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0491,
von Contentabis Conti (kaufmännisch) |
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überwiesen sind. - Vgl. O. Mayer, Theo-
rie des franz. Verwaltungsrechts (Straßb. 1886).
vontss (spr. kongt), bei den Franzosen Bezcicb-
uung tleincr Erzählungen, deren Gegenstand eine er-
heiternde oder merkwürdige Begebenheit, ein Liebes-
abenteuer
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0869,
von Deditionbis Defektsverfahren |
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, von denen nur gewisse Zeiten, Modus oder
Personen angewendet werden.
Defektsverfahren, im Verwaltungsrecht ein
bestimmtes Verfahren zur Geltendmachung finan-
zieller Anfprüche gegen Beamte auf Grund ihrer
Amtsführung. Es ist eine Kombination
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0949,
Depositen zur Benutzung |
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aus irgend einem
gesetzlichen Grunde verlangt oder angeordnet werden
kann, mag der Grund ein civilrechtlicher, prozessua-
lischer oder verwaltungsrechtlicher sein. Durch eine
besondere Ordonnanz vom gleichen Tage wurde die
Depositenkasse ermächtigt
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0950,
von Depositionbis Depositowechsel |
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Depo-
situm. Wird die D. dagegen zum Zweck der Sicher-
heitsleistung vorgeschrieben, was sowohl aus pro-
zessualischen wie aus verwaltungsrechtlichen Grün-
den in überaus zahlreichen Fällen geschieht, so hat
die Hinterlegungsstelle (der Fiskus
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 1001,
Deutsche Eisenbahnen |
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der deutschen Eisenbahnen (Elberf. 1889); A. von Meyer, Geschichte und Geographie der deutschen Eisenbahnen (Berl. 1890); Artikel "Eisenbahnwesen" im Wörterbuch des deutschen Verwaltungsrechts, hg. von Stengel (Freib. i. Br. 1890); Koch, Handbuch
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0280,
von Dienste (architektonisch)bis Diensteinkommen |
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Civilgerichten eingeklagt werden,
nach dem Reichsbeamtengesetz jedoch nur 6 Monate
lang nach Erledigung des verwaltungsrechtlichen
Instanzenzuges; oberste gerichtliche Instanz ist das
Reichsgericht. Die Pension, nach einzelnen Gesetzen
auch
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0794,
von Einfuhrzollbis Eingesandt |
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andere deutsche Gesetzbücher als E.
das gesamte Frauengut, welches dem ehemänn-
^ lichen Nutzungs- und Verwaltungsrecht unterwor-
sen ist. Den Gegensatz dazu bildet das vorbeh al-
ten e Gut. Der Entwurf des Deutschen bürgerlichen
Gesetzbuches
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0867,
Eisenbahnen |
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Verwaltungsrechts, hg. von Stengel (2 Bde., Freib. i. Br. 1889-90); Encyklopädie des gesamten Eisenbahnwesens, hg. von Roll (Bd. 1-6, Wien 1890-94); von der Leyen, Die nordamerikanischen E. in ihren wirtschaftlichen und polit. Beziehungen (Lpz. 1885
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0874,
von Eisenbahnkranbis Eisenbahnkrankheiten |
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und Kühlwetter, Das preuß. Eisenbahnrecht (Köln 1855 u. 1857); Förstemann, Das preuß. Eisenbahnrecht (Berl. 1869); Eger, Handbuch des preuß. Eisenbahnrechts (Bresl. 1886 fg.); Gleim in dem "Wörterbuch des Deutschen Verwaltungsrechts", hg. von Stengel, Bd
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0889,
Eisenbahnsubvention |
Öffnen |
. - Vgl. Gleim in dem
"Wörterbuch des Deutschen Verwaltungsrechts",
Bd. 1 (Freib. i. Br. 1890); Encyklopädie des gesamten
Eisenbahnwesens, hg. von Roll, Bd. 1 (Wien 1890).
Cisenbahnfubvention, Eisenbahnunter-
stützung. Das Privatkapital findet sich
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0904,
von Eisenbahntarifkommissionbis Eisenbahntruppen |
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, Bd. 3, S. 200 fg. (Jena
1892); Fleck, Eifenbahntarife, in dem "Wörterbuch
des deutfchen Verwaltungsrechts", hg. von Stengel,
Bd. 1 (Freib. i. Vr. 1890); Perfonentarifreform und
Zonentarif (Berl. 1892); Gütertarife in "Encyklo-
pädie des
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0915,
Eisenbahnverein |
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die Generalversamm-
lungen werden u. a. in der "Zeitschrift für Trans-
portwesen und Straßenbau", hg. von Engelmann
(Berlin), veröffentlicht.
Litteratur. Fleck, Artikel E. in dem "Wörter-
buch des deutschen Verwaltungsrechts", hg. von
Stengel, Bd. 1
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0163,
von Enophthalmusbis Enquete |
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), eigentlich Zeugenverhör, im franz. Civilprozeß das Verfahren, in welchem der Zeugenbeweis und der direkte Gegenbeweis durch Zeugen (Contre-enquéte) erhoben wird; in der Sprache des franz. Verwaltungsrechts (in der Praxis meist Enquéte de commodo
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0315,
von Errungene Güterbis Ersatzbehörden |
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das Verwaltungsrecht
in Ansehung des Gesamtguts zu. Einige Rechte
lassen ihn selbst über Grundstücke frei verfügen,
andere verlangen zur Verfügung über Grundstücke
! die Einwilligung der Ehefrau, noch andere versagen
! ibm die einseitige
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0465,
von Exekutivgewaltbis Exenteratio bulbi |
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kommen die E. vielfach
vor im Gebiete des polizeilichen Verwaltungsrechts. !
Neichsgesetzlich sind E. angedroht in einigen Fällen "
der Zwangsvollstreckung nach Vorschrift der Civil-
prozeßordnung (§§. 774, 782), im Gesetze über
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0837,
Fischereirecht |
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. 1880);
Vuchenberger, Fischerei (in Schönbergs "Handbuch
der polit. Ökonomie", II, 321 fg., Tüb. 1891); von
Staudinger, Fischerei und F. (in von Stengels "Wör-
terbuch des deutschen Verwaltungsrechts", 1,408fg.,
Freiberg 1890); Handwörterbuch
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0923,
von Flösselhechtbis Flöte |
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, S. 844 (Lpz. 1880); von Stengel, Wörterbuch des deutschen Verwaltungsrechts, Bd. 1, S. 423 fg. (Freib. i. Br. 1890); Handwörterbuch der Staatswissenschaften, Bd. 3, S. 572 fg. (Jena 1892).
Floßgraben, 92 km langer Graben, der unterhalb Zeitz
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0743,
von Gemeindeausschußbis Gemeindehaushalt |
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die allgemeinen
Grundsätze über G. gelten. - Vgl. Iolly, Gemeinde-
organe (in Stengels "Wörterbuch des deutschen
Verwaltungsrechts", 2 Bde., Freib. i. Br. 1890).
Gemeindeausschuß, s. Bürgerausschuß.
Gemeindebeisafsen, diejenigen Angehörigen
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0746,
von Gemeindepräsidentbis Gemeinderecht |
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. -
Eine Aufzählung der zur Zeit in den größern
Staaten Deutschlands geltenden G. vgl. bei Iolly,
Gemeinde (in Stengels "Wörterbuch des deutschen
Verwaltungsrechts", 2 Bde., Freib. i. Vr. 1890;
daselbst finden sich auch umfassende litterar. An-
gaben
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0747,
von Gemeindeschuldenbis Gemeindesteuern |
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, Gemeindemitgliedschaft (in Stengels "Wör-
terbuch des deutschen Verwaltungsrechts", 2 Bde.,
Freib. i. Br. 1890).
Gemeindefchulden, die von einer Gemeinde
kontrahierten Schulden. (S. Kommnnalanleihen.)
Gemeindeschule, s. Kommunalschule
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0755,
von Gemeinnützigbis Gemeinschaft |
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,
Wörterbuch des deutschen Verwaltungsrechts, Bd. 1
(Freib.i.Br.1890), S.548fg.; Handwörterbuch der
Staatswissenschaften, Bd. 3 (Jena 1892), S. 785 fg.;
> Buchenberger, Agrarwesen und Agrarpolitik, Bd. 1
' (Lpz. 1892), S. 277 fg.
Gemeinnützig
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0986,
von Gewerbestatistikbis Gewerbesteuer |
Öffnen |
, Kunstgewerdeschulen und Tech-
nisches Unterrichtswesen.) - Vgl. Sachse, Artikel
"Gewerbliches Unterrichtswesen" in von Stengel,
"Wörterbuch des deutschen Verwaltungsrechts"
(Freib.i.Vr. 1889-90); Gallenkamp, Artikel G. in
Schmids "Encyklopädie des gesamten
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