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Rang | Fundstelle | |
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4% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0399,
Strafgesetzgebung |
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und Slawonien mit Österr. Strafgesetzbuch, desgleichen Bosnien und Herzegowina (seit 1881), Ungarn mit dem dem Deutschen nachgebildeten Strafgesetzbuch von 1878, Serbien mit dem dem Preuß. Strafgesetzbuch von 1851 nachgebildeten Strafgesetzbuch
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3% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0364,
von Strafrechtstheorienbis Strafregister |
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) hatte sich das alte gemeine Recht im Gerichtsgebrauch erhalten. Schon 1848 erkannte man allgemein das Willkürliche der strafgesetzlichen Zersplitterung in Deutschland; die Grundrechte verordneten ein einheitliches deutsches Strafgesetzbuch, und auch
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0508,
von Kontraktbruchbis Kontrollapparate |
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Strafgesetzbuches gedacht haben müsse. Viel näher liegt es, daß er den § 240 des Strafgesetzbuches im Auge hatte, also in der mit Drohungen verbundenen Aufreizung zum Streik ein Vergehen der Nötigung erblickte, wie auch das deutsche Reichsgericht erst
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0950,
von Dieburgbis Diede |
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ausgezeichnete zu verstehen ist. In diese Kategorie gehört aber namentlich der sogen. Haus- oder Familiendiebstahl. Nach dem deutschen Strafgesetzbuch (§ 247) tritt nämlich in Ansehung eines Diebstahls, der gegen Verwandte und Verschwägerte
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0780,
von Totreifebis Toul |
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auf Gefängnisstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren erkannt werden. Vgl. Deutsches Strafgesetzbuch, § 212 ff. - Das österreichische Strafgesetzbuch bezeichnet als T. die nicht absichtliche, aber als Folge einer sonstigen absichtlichen Feindseligkeit erscheinende
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2% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0400,
Strafgesetzgebung |
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398
Strafgesetzgebung
tes Gesetz über die Strafen, welche die Friedensrichter verhängen können, also über geringere Delikte, von 1880 kommt. In Ägypten gilt für die Eingeborenen ein Strafgesetzbuch von 1883, für die gemischten internationalen
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0928,
von Touchierenbis Toucouleurs |
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T. Sie wird nach §. 222 des Deutschen Strafgesetzbuches mit Gefängnis bis zu 3 Jahren, nach §. 335 des Österr. Strafgesetzes mit strengem Arrest von 6 Monaten bis zu 1 Jahr und unter besonders gefährlichen Verhältnissen bis zu 3 Jahren (§. 337
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0398,
von Strafgefangenenfürsorgebis Strafgesetzgebung |
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den Schutz des Privatrechts zum Ziel hat. (S. Gerichtsbarkeit.)
Strafgesetz und Strafgesetzbuch, s. Strafrecht und Strafgesetzgebung.
Strafgesetzgebung. Den Ausgangspunkt und die Grundlage der deutschen S. bildet die Peinliche Gerichtsordnung
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0949,
von Diebsinselnbis Diebstahl |
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im deutschen Strafgesetzbuch (§ 370, Ziff. 1) als besondere Übertretung bestraft. 3) Die Sache muß eine fremde, also einer dritten Person zugehörig sein; an seiner eignen Sache kann man keinen D. begehen. Aus ebendemselben Grund kann auch an einer herrenlosen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0819,
von Bestätigenbis Besteck |
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Vorteil zusagt oder gewährt in der Absicht, dadurch auf dessen amtliche Thätigkeit einzuwirken, macht sich einer strafbaren Handlung schuldig (aktive B.). Das deutsche Strafgesetzbuch unterscheidet folgende Fälle: 1) Es bestraft (§ 332) den Beamten
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0021,
von Falschsehenbis Falset |
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in einzelnen der frühern deutschen Strafgesetzbücher. So macht nach dem württembergischen Strafgesetzbuch sich derjenige einer F. schuldig, der zum Nachteil der Rechte eines andern, um durch Täuschung diesen in Schaden zu bringen oder sich einen Vorteil zu
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2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0097,
von Verbrechenbis Verbrüderungs-Entsagungsrevers |
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Strafgesetzbuchs, welches, ebenso wie das österreichische Strafgesetzbuch, die französische Dreiteilung der V. in Crimes, Délits und Contraventions angenommen hat, versteht man unter V. nur die schwereren V. Das deutsche Strafgesetzbuch bezeichnet nämlich
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2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0997,
von Zureichender Grundbis Zürich (Kanton) |
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997
Zureichender Grund - Zürich (Kanton).
keit frei. Das österreichische Strafgesetzbuch setzt hier das vollendete 14., das deutsche Strafgesetzbuch das 12. Lebensjahr als Altersgrenze fest. Der Lebensabschnitt zwischen dem vollendeten 12
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2% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0595,
von Raubbaubis Raubtiere |
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595
Raubbau - Raubtiere.
des gestohlenen Guts zu erhalten. Das deutsche Strafgesetzbuch ahndet das Verbrechen des Raubes, dessen Versuch ebenfalls strafbar ist, mit Zuchthaus von 1 bis 15 Jahren und, wenn mildernde Umstände vorhanden
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2% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0620,
von Bégueulebis Behaim |
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deutschen Strafgesetzbuch nur dann, wenn es sich um die B. von Verbrechen oder Vergehen handelt; die B. von Übertretungen ist straflos. Eine B. aus Fahrlässigkeit ist der Gesetzgebung unbekannt. Sie muß in einer positiven Thätigkeit bestehen; das bloße
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2% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0739,
von Kindertagbis Kinematik |
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unterscheidet das englische Recht ebensowenig wie das französische den K. von den sonstigen Fällen des Mordes und bestraft denselben daher wie den Mord mit dem Tod. Nach dem deutschen Strafgesetzbuch ist der Thatbestand der Kindestötung folgender: 1
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2% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0458,
Innere Medizin (9. Kongreß, Wien 1890) |
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442
Innere Medizin (9. Kongreß, Wien 1890).
nen abhängt, ist die, ob die Aufforderung zur Zahlung unter Androhung der Veröffentlichung in den Listen strafbar sei. Diese Frage hat bereits die Gerichte beschäftigt. Auch das deutsche
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2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0473,
von Prostatabis Prostitution |
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(Bordelle, Maisons tolérées) die Verbreitung der Syphilis wirksam bekämpft werden kann.
Dem entsprechend ist jetzt fast in allen Kulturstaaten die P. durch Gesetze und polizeiliche Anordnungen geregelt. Im Gebiete des Deutschen Reichs werden nach
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0114,
von Unzelmann (Karl Wilh. Ferd.)bis Unzucht |
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. die widernatürliche U., die U. zwischen Personen männlichen Geschlechts (Päderastie) und von Menschen mit Tieren (Sodomie) unter Strafe zu stellen sei, darüber sind die Ansichten geteilt. Das Deutsche Strafgesetzbuch hat, entgegen dem Gutachten der preuß
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2% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0633,
von Rechtswohlthatbis Recitativ |
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633
Rechtswohlthat - Recitativ.
gesetzbuch (Code de commerce) insbesondere war das Vorbild der meisten neuern Handelsgesetzbücher, und der Code pénal (Strafgesetzbuch) beeinflußte auch die deutsche Strafgesetzgebung in erheblicher Weise
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2% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0737,
von Todaustragenbis Todesstrafe |
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und einfachen Arten der T. galten. Die moderne Strafgesetzgebung kennt nur die einfache T., welche in den meisten Staaten, namentlich auch nach dem deutschen Strafgesetzbuch, durch Enthauptung und zwar meistens mittels des Fallbeils, in England, Österreich
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2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0974,
von Zuchtbis Zucker |
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deutschen Strafgesetzbuch ist die Zuchthausstrafe eine lebenslängliche oder zeitige im Höchstbetrag von 15 Jahren, im Mindestbetrag von einem Jahr; ihre Dauer darf nur nach vollen Monaten bemessen werden. Das Verhältnis der Zuchthausstrafe zur
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0666,
von Anzengruberbis Äolier |
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auferlegt und die Unterlassung der A. für strafbar erklärt worden, so z. B. nach dem österreichischen Strafgesetzbuch. Das deutsche Strafgesetzbuch dagegen straft die Unterlassung einer A. von bevorstehenden Verbrechen nur bei besonders schweren Verbrechen
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2% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0340,
von Bankingtheoriebis Bankrott |
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. die verschuldete Insolvenz des Bankrottierers, welche strafrechtliche Ahndung zur Folge hat. Wie im französischen und belgischen Recht, war auch im deutschen Strafgesetzbuch nur der B. der Kaufleute mit Strafe bedroht. Doch ließ das Strafgesetzbuch diejenigen
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2% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0625,
von Beichtstuhlbis Beilager |
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, beantwortet sich die Frage nach der Auffassung andrer dadurch, ob die Thätigkeit eine wesentliche oder eine nur unterstützende ist. So wird denn auch nach dem deutschen Strafgesetzbuch derjenige als Gehilfe (Helfer, Beiständer) bestraft, welcher dem
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2% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0032,
von Halsbandordenbis Halsgerichtsordnung |
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ließen. Als hierauf von Kaiser und Reich der frühere Beschluß, betreffend die Verbesserung des deutschen Kriminalwesens und die Annahme eines allgemeinen Strafgesetzbuchs, nach vielen Beratschlagungen erneuert worden war, wurde 1521 auf dem Reichstag zu
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0835,
von Betsaalbis Betschuanen |
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, sondern straft den Betrüger auch dann, wenn seine Absicht auf etwas andres hinzielte. Das Strafgesetzbuch des Deutschen Reichs (§ 263) dagegen bestimmt hierüber folgendes: "Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0292,
von Verschwindungslafettenbis Versicherungsamt |
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mehrerer zu unerlaubter Umgestaltung des Staates, seiner Verfassung und seiner Regierung; sie ist eine besondere Art des Komplotts (s. d.). Der Ausdruck V. kommt im geltenden Deutschen und Österr. Strafgesetzbuch nicht mehr vor. §. 83 des Deutschen
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0560,
von Amtsanmaßungbis Amtsbezirk |
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.
Amtsanmaßung. Der A. macht sich nach Deutschem Strafrecht (§. 132) derjenige schuldig, der unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden
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1% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0048,
von Leiche (typographisch)bis Leichenschau |
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Deutschen Strafgesetzbuches (ähnlich das Österr. Strafgesetz von 1852, §. 306 und der Schweiz. Strafgesetzentwurf von 1896) mit Gefängnis bis zu 2 Jahren und fakultativem Ehrverlust bestraft. Wegnahme von Leichenteilen wird als Übertretung mit Geldstrafe
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1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0203,
von Geschäftssteuerbis Geschichte |
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Staaten, namentlich das preußische Strafgesetzbuch, dieselbe mit öffentlicher Strafe bedrohte. Das deutsche Strafgesetzbuch zählt die G. zu den Verbrechen und Vergehen im Amte. Dabei ist aber zu beachten, daß die G. nur dann als strafbar erscheint, wenn
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0513,
von Amtseidbis Amtsgerichte |
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hinsichtlich des dadurch begangenen Amtsverbrechens bestraft, wobei die Rücksicht auf den geleisteten Eid straferhöhend wirkt. Vgl. Deutsches Strafgesetzbuch, § 359.
Amtsentlassung, s. Dienstentlassung.
Amtserschleichung (Crimen ambitus
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0187,
von Polizeiaufsichtbis Poliziano |
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polizeilichen Inhalts getroffen werden können, findet sich ähnlich in verschiedenen deutschen Staaten. Endlich ist hier noch des Abschnitts 29 des deutschen Strafgesetzbuchs (§ 360 ff.) zu gedenken, welcher von den Übertretungen handelt
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0010,
von Konkurrenz der Verbrechenbis Konkurs |
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behandeln sei, in der Theorie streitig; das deutsche Strafgesetzbuch (§ 74 ff.) hat dieselbe dahin entschieden:
1) Sind durch verschiedene strafbare Handlungen an und für sich mehrere Freiheitsstrafen, und zwar zeitige Freiheitsstrafen, verwirkt, so
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0013,
von Urkundenbeweisbis Urkundenprozeß |
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einer Urkunde (s. d.) vorgenommen wird, oder, wie das deutsche Strafgesetzbuch die U. näher definiert, das Vergehen desjenigen, welcher in rechtswidriger Absicht eine inländische oder ausländische öffentliche Urkunde oder eine solche Privaturkunde
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0672,
von Geheimkontenbis Geheimmittel |
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oder Überlassung solcher G. nach §. 367, Nr. 3 des Deutschen Strafgesetzbuches mit Geldstrafe bis 150 M. oder Haft bestraft. Daneben bestehen auch noch hier und da Verbote gegen die Ankündigung von G., z. B. aus der franz. Zeit noch in der Rheinprovinz
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0267,
Baden (Großherzogtum; Geschichte) |
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Vertreter. Die Umstimmung trat schon bei der Versammlung der Stände von 1839 und 1840 hervor, deren Verhandlungen sich hauptsächlich um die Beratung über ein neues Strafgesetzbuch drehten. Zur Erfüllung eines seit Jahren gegebenen Versprechens erlieh
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0165,
von Auswehenbis Ausweisung |
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Strafgesetzbuchs gegen einen Ausländer auf Zulässigkeit der Polizeiaufsicht erkannt, so ist die höhere Landespolizeibehörde befugt, denselben aus dem Reichsgebiet auszuweisen (Reichsstrafgesetzbuch, § 39). In gewissen Fällen kann ferner nach dem deutschen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0995,
von Gefälligkeitsacceptebis Gefängniswesen |
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zur Wechselreiterei benutzt werden.
Gefällsteuer, s. Grundgefällsteuer.
Gefangenenbefreiung. Im Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich erscheint die Befreiung von Gefangenen einmal unter den Vergehen des Widerstandes gegen die Staatsgewalt
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0515,
von Amtsverschwiegenheitbis Amtsvorsteher |
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des Strafgesetzbuchs) zu gedenken, der jener bekannten Affaire des Fürsten Bismarck mit dem vormaligen Botschafter des Deutschen Reichs in Paris, dem Grafen Harry von Arnim, seine Entstehung verdankt, welch letzterm um deswillen der Prozeß gemacht
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0638,
von Beleihenbis Belemniten |
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Ehrenerklärung oder zum Widerruf Rechnung trug. Das deutsche Strafgesetzbuch hat jedoch diese letztern Genugthuungsmittel nicht beibehalten; es gewährt dem Beleidigten nur insofern eine Privatgenugthuung, als ihm auf Kosten des Schuldigen eine Ausfertigung
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0563,
von Amtsrichterbis Amtsvergehen und Amtsverbrechen |
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durch die Gesetze vorgeschriebenen Formen, namentlich Beschwerde an die vorgesetzte Behörde, Klage auf Schadenersatz und passiver Widerstand, selbst aktiver Widerstand ist unter Umständen erlaubt. Nach §. 113 des Deutschen Strafgesetzbuchs wird nur der bestraft
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0011,
von Bindehautbis Bingen |
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), «Der Antagonismus zwischen dem deutschen Strafgesetzbuchs und dem Entwurfe des bad. Einführungsgesetzes dazu» (Freiburg 1871), «Die gemeinen deutschen Strafgesetzbücher vom 26. Febr. 1876 und vom 20. Juni 1872. Einleitung» (2. Aufl., Lpz. 1877), «Die drei
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0425,
von Brandschorfbis Brandstiftung |
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. Sprengstoffgesetz) zur Anwendung kommen. Der B. verwandt ist der Versicherungsbetrug (s. Betrug). Zahlreiche Polizeiverordnungen sind in Kraft, bestimmt, der Feuersgefahr vorzubeugen. Nach dem Deutschen Strafgesetzbuch wird mit Geldstrafe bis zu 60 M. oder mit Haft
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0270,
von Freiheitsentziehungbis Freiheitsstrafen |
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. Diese Freiheitsentziehung soll um so fühlbarer sein, je stärker der Rechtsbruch war. Daher die verschiedenen Arten der F. und die Abstufungen ihrer Dauer. Das Deutsche Strafgesetzbuch hat vier verschiedene F.: 1) Zuchthausstrafe von 1 bis zu 15
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0674,
von Anschlag (des Gewehrs)bis Anschließung |
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der Ortspolizeibehörde. Das böswillige Abreißen, die Beschädigung oder Verunstaltung amtlicher Bekanntmachungen wird (nach §. 134 des Reichs-Strafgesetzbuchs), härter als nach franz. Rechte, mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 300 M
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0564,
Bayern (Rechtspflege. Finanzwesen) |
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des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich und der Strafprozeßordnung wurden diese bayr. Gesetze aufgehoben.
Ein Landgericht wird gebildet von 6 bis 15 Amtsgerichten; Landgerichte giebt es im ganzen 22, davon 16 mit Kammern für Handelssachen. Dem
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0658,
von Antoniuskreuzbis Antragsverbrechen |
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der Entführung, der strafbaren Verführung eines unbescholtenen Mädchens, dann aber auch bei dem Verwandtendiebstahl, bei dem Betrug gegen Verwandte u. dgl. Das deutsche Strafgesetzbuch insbesondere führt folgende Antragsverbrechen und -Vergehen
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0334,
Presse (gegenwärtig Gesetzgebung) |
Öffnen |
, zur Begehung einer strafbaren Handlung und die Anreizung verschiedener Klassen der Bevölkerung zu Gewaltthätigkeiten gegeneinander (Strafgesetzbuch, § 85, 110, 111, 130).
Die Verantwortlichkeit für die durch die P. begangenen strafbaren Handlungen
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1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0008,
von Rückfalltyphusbis Rücksteuer |
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dem deutschen Strafgesetzbuch wird der R. als besonderer Strafschärfungsgrund bei dem Verbrechen des Raubes (s. d.) und bei dem diesem gleich zu bestrafenden Diebstahl sowie bei der Erpressung behandelt, wofern die letztern mit Gewalt
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1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0837,
von Selbstherrscherbis Selbstmord |
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Thäter mit Gewalt wieder abnehmen.
Wird dem Besitzer des Grundstücks der Besitz (s. d.)
durch verbotene Eigenmacht entzogen, so darf er so-
fort nach der Entziehung sich des Besitzes durch Ent-
setzung des Thäters wieder bemächtigen (Deutscher
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0791,
Deutsches Recht (Entwickelung im neuen Deutschen Reich) |
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. 840). Außerdem ist besonders an die große Anzahl deutscher Zivil- und Strafprozeßordnungen sowie an die verschiedenen deutschen Strafgesetzbücher, welche im Lauf dieses Jahrhunderts in den einzelnen deutschen Staaten publiziert wurden, zu erinnern
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1% |
Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0805,
Gesetzeskunde |
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, die sich gegen das Ankündigen von Geheimmitteln in der Rheinprovinz richten - das Vergehen wird mit Geld bis zu 600 Frcs. bestraft - in erster Instanz an das Landgericht, in zweiter Instanz an das Reichsgericht.
Gifthandel. Das Strafgesetzbuch
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1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0279,
von Gewalt der Schlüsselbis Gewaltthätigkeit |
Öffnen |
. In den neuern Strafgesetzbüchern und namentlich im deutschen Strafgesetzbuch sind die unter das gemeinrechtliche Verbrechen der G. fallenden Handlungen als besondere Verbrechen aufgeführt. So handelt der 18. Abschnitt des deutschen Strafgesetzbuchs
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1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0613,
von Milchzähnebis Miles gloriosus |
Öffnen |
deutschen Reichsstrafgesetzbuch, welch letzteres nach dem Vorgang des preußischen Strafgesetzbuchs die Berücksichtigung mildernder Umstände dem französischen Recht (Gesetz vom 28. April 1832) entnommen hat, muß die Strafe beim Vorhandensein mildernder
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0418,
von Prostkenbis Prostylos |
Öffnen |
) geduldet und offiziell kontrolliert; dann ward 1856 abermals der Schluß der Bordelle angeordnet, und es begann von da an wieder das System, die Einzelprostitution zu kontrollieren. Das Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich bedroht in § 361 nur solche
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0630,
von Wildackerbis Wildemann |
Öffnen |
Eigentum eines andern übergegangen, befand es sich z. B. in einem Gehege, in einer Parkanlage, so liegt kein W., sondern ein eigentlicher Diebstahl (s. d.) vor. Das deutsche Strafgesetzbuch bedroht denjenigen, welcher an Orten, an denen zu jagen
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0313,
von Erpfingenbis Erratische Blöcke |
Öffnen |
von Menschen, Bären u. s. w., ferner Waffen, Vasen, Ringe, Geräte aus Gold und Erz.
Erpressung. Nach dem Deutschen Strafgesetzbuch (§. 253) wird wegen E. bestraft: Wer, um sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0034,
von Überrieselungbis Überversicherung |
Öffnen |
) betroffen werden. Das Deutsche Reichsstrafgesetzbuch hat in Nachahmung des Preuß. Strafgesetzbuchs von 1851 in seinem 29. Abschnitt eine Reihe solcher Ü. aufgestellt, weil es dieselben für erheblich genug erachtete, um sie zum Gegenstande reichsgesetzlicher
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1% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0326,
von Brandstiftungstriebbis Brandt |
Öffnen |
deutschen Strafgesetzbuch nicht als B. betrachtet, wenn jemand seine eigne Sache anzündet, wofern dieselbe weder unter die Kategorie des § 306 fällt, noch geeignet ist, das Feuer fremden Gegenständen der bezeichneten Art mitzuteilen. Dagegen können
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1% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0227,
von Grabenverteidigungbis Grabfeld |
Öffnen |
einem Grabe
beschimpfenden Unfug verübt. Er wird nach §. 168
des Deutschen Strafgesetzbuchs -ähnlich nach 8-306
des Osterr. Strafgesetzbuchs von 1852 und dem
Strafgesetzentwurf von 1889 - mit Gefängnis bis
zu 2 Jahren und fakultativ mit Ehrverlust
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0154,
von Auskuttenbis Ausland |
Öffnen |
Strafgesetzbuches, jedes nicht zum Deutschen Reiche gehörige Gebiet. Zum Deutschen Reiche gehören aber nach völkerrechtlichen Grundsätzen auch die Küstengewässer auf Kanonenschußweite, die unter deutscher Flagge fahrenden Schiffe, ferner auch die Luftsäule über
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1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0070,
von Gemeine Figurenbis Gemeingefährliche Handlungen |
Öffnen |
Justizorganisation, das Strafgesetzbuch und das Militärstrafgesetzbuch für das Deutsche Reich, die deutschen Justizgesetze, die Gewerbeordnung etc. Vgl. Deutsches Recht.
Gemeines Strafrecht, s. Strafrecht.
Gemeingefährliche Handlungen (gemeingefährliche
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1% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0206,
Rechtswissenschaft: Rechtsgeschichte |
Öffnen |
Strafgesetzbuch
Wehrordnung
Fremde Rechte.
Englisches Recht.
Doom
Magna charta
Record
Französisches Recht.
Additionalakte (Zusatzakte)
Code
Coutumes
Gelbbuch
Oleron
Ordonnanzen
Irisches Recht.
Brehonen *
Italienisches Recht.
Goldenes
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0119,
von Ausläuferbis Auslaugen |
Öffnen |
, welcher gegen sie gefrevelt hat, in schweren Fällen regelmäßig an die ausländische Regierung ausgeliefert wird (s. Auslieferung von Verbrechern). Endlich gehören auch die strafrechtlichen Bestimmungen (deutsches Strafgesetzbuch, § 102 ff.) hierher
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0330,
von Wahlbis Wahlprüfung |
Öffnen |
des Wahlergebnisses seitens desjenigen, welcher in einer öffentlichen Angelegenheit mit der Sammlung von Wahl- oder Stimmzetteln oder Wahlzeichen oder mit der Führung der Beurkundungsverhandlung beauftragt ist. Das deutsche Strafgesetzbuch (§ 108
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0420,
von Altera parsbis Alternative |
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12 Jahren nach den meisten Strafgesetzgebungen ein strafrechtliches Verfahren gar nicht stattfinden. Nach dem deutschen Strafgesetzbuch (§ 55) kann jedoch ein noch nicht zwölfjähriger Verbrecher in eine Erziehungs- oder sonstige Besserungsanstalt
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0265,
von Notidanusbis Notker |
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. Das deutsche Strafgesetzbuch bestraft die N. mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 600 Mk., wofern nicht etwa durch die N. ein schwereres Verbrechen, z. B. eine Notzucht, begangen wurde. Das Vergehen der N. ist vollendet, sobald das dem
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0134,
von Verjauchungbis Verjüngung |
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ist eine V. anerkannt, indem sowohl die strafrechtliche Verfolgung eines Angeschuldigten als auch die Vollstreckung einer bereits erkannten Strafe durch V. ausgeschlossen wird. Nach dem deutschen Strafgesetzbuch verjährt die Strafverfolgung bei
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 1053,
von Rückfahrkartenbis Rückfalltyphus |
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allgemein als einen Strafschärfungsgrund an; das Deutsche Strafgesetzbuch beschränkt ihn jedoch auf die Fälle Raub, Diebstahl, Hehlerei und Betrug; auch in den Zoll- und Steuergesetzen kommt er als Erschwerungsgrund vor. Die Rückfallsstrafe des
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0039,
von Geistlichebis Geistliche Bank |
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die meisten geschwunden; so ist z. B. nach § 196 des deutschen Strafgesetzbuchs die einem Religionsdiener in Ausübung seines Berufs zugefügte Beleidigung nicht mehr mit einer geschärften Strafe bedroht, sondern nur der vorgesetzten Behörde des
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0156,
von Auslesebis Auslösung |
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. Meistbegünstigungsklausel auf die A. zu übertragen. Der (auch im Deutschen Strafgesetzbuch §.9 ausgesprochene) Grundsatz, daß eigene Staatsangehörige nicht ausgeliefert werden, setzt voraus, daß die heimischen Gerichte nach ihrer Strafgesetzgebung
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0665,
von Anwenderechtbis Anzeige |
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Boden übertreten zu lassen, so wird das Recht Tret- oder Trepprecht genannt.
Anwerben für fremden Militärdienst ohne Erlaubnis der Regierung wird nach dem deutschen (§ 141) und ebenso nach dem österreichischen Strafgesetzbuch (§ 92) als ein Vergehen
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1038,
von Unzurechnungsfähigkeitbis Ur |
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oder an Orten, welche dem Publikum zugänglich sind, ausgestellt oder angeschlagen werden. Auch die Kuppelei (s. d.) wird von dem deutschen Strafgesetzbuch unter den U. mit aufgeführt, ebenso die Doppelehe oder Bigamie (s. d.) und der Ehebruch (s. d.). Vgl
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0742,
von Eheberedungbis Ehebruch |
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, die Gültigkeit der Ehe anzufechten. Der E. ist vorgesehen in §. 170 des Deutschen Strafgesetzbuchs: Wer bei Eingehung einer Ehe dem andern Teile ein gesetzliches Ehehindernis (s. d.) arglistig verschweigt oder wer den andern Teil zur Eheschließung
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0743,
von Ehefraubis Ehegartenwirtschaft |
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741
Ehefrau - Ehegartenwirtschaft
ist. Nach dem Deutschen Strafgesetzbuch wird der E., wenn wegen desselben die Ehe geschieden ist (s. Ehescheidung), an dem schuldigen Ehegatten sowie dessen Mitschuldigen mit Gefängnis bis zu 6 Monaten bestraft
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0266,
von Vergettebis Vergniaud |
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und die Behandlung der V. s. Gift.
Das Deutsche Reichsstrafgesetzbuch straft die V. als besonderes Delikt sowohl als Körperverletzung wie auch als gemeingefährliches Verbrechen. 1) In ersterer Beziehung wird mit Zuchthaus bis zu 10 Jahren, und bei Eintritt
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0095,
von León de los Aldamasbis Leonhardt |
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93
León de los Aldamas - Leonhardt
jüngern ital. Opernkomponisten der Gegenwart. Seine "Pagliacci" (1892; deutsch "Der Bajazzo") haben bereits die Bühnen aller Länder in Besitz genommen; weniger Erfolg hatten "I Medici" (1893), der erste Teil
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0901,
Deutschland (Geschichte 1867-1870. Zollparlament) |
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berührt. Die Reichstagssession, die 14. Febr. 1870 eröffnet und 26. Mai geschlossen wurde, förderte nach Kräften das Werk des Ausbaues und der Festigung des deutschen Bundesstaats, indem das Strafgesetzbuch, ein Gesetz über den Unterstützungswohnsitz
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0396,
von Einungsämterbis Einzelhaft |
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das deutsche Strafgesetzbuch die E. nicht als einen härtern Strafmodus auf und zieht dieselbe bei Berechnung der Strafdauer ebendeshalb nicht in besondere Berücksichtigung. Übrigens pflegt die moderne Strafgesetzgebung regelmäßig eine bestimmte Zeit
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0201,
von Feueranbeterbis Feuerbach |
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Stuttgart, an der Linie Bretten-Friedrichshafen der Württembergischen Staatsbahn, mit evang. Kirche, Fabrikation von Chininwaren und Firnis, Weinbau, Steinbrüchen und (1880) 4549 Einw.
Feuerbach, 1) Paul Johann Anselm, Ritter von, berühmter deutscher
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 1002,
von Hafisbis Haft |
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Jahren in ein Korrektions- oder Arbeitshaus unterzubringen, was man als Nachhaft zu bezeichnen pflegt (vgl. Deutsches Strafgesetzbuch, § 18, 28 f., 70, 77 f., 362). Neben den strengern Freiheitsstrafen, Zuchthaus oder Gefängnis, kennt das deutsche
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0478,
von Kanzelparagraphbis Kanzone |
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478
Kanzelparagraph - Kanzone.
schen Strafgesetzbuch als § 130 a desselben (sogen. Kanzelparagraph), welcher den K. mit Gefängnis oder Festungshaft bis zu zwei Jahren bedroht. Gleiche Strafe trifft nach der Novelle zum Strafgesetzbuch (Gesetz
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0694,
von Schwarzdornbis Schwarzenberg |
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Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich" (5. Aufl., das. 1884); "Kommentar zu der deutschen Strafprozeßordnung" (das. 1878); "Erörterungen praktisch wichtiger Materien aus dem deutschen Strafprozeßrecht" (das. 1881, Bd. 1). Außerdem beteiligte sich S. an
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0129,
von Vergarabis Vergilius |
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, welcher einem andern vorsätzlich, um dessen Gesundheit zu schädigen, Gift oder andre Stoffe (s. Gift) beibringt, welche die Gesundheit zu zerstören geeignet sind; wird im deutschen Strafgesetzbuch (§ 229) mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren bedroht
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0162,
von Verstrickungbis Vertatur |
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Militärdienst zu entziehen, wird nach dem deutschen Strafgesetzbuch (§ 142) mit Gefängnis bis zu fünf Jahren und nicht unter einem Jahr bestraft; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. Denjenigen, welcher einen andern
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0590,
von Widerdruckbis Widerstand |
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einer Amtshandlung durch Gewalt oder Bedrohung mit solcher geleistet wird. Das deutsche Strafgesetzbuch bedroht denjenigen, welcher einem Beamten, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Befehlen und Anordnungen der Verwaltungsbehörden oder von Urteilen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0641,
von Begrifflichbis Behaim (Martin) |
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erlangten Vorteile zu sichern (sachliche B.). Nach dem Deutschen Strafgesetzbuch (§. 257) wird nur die B. eines Verbrechens oder eines Vergehens, nicht die einer Übertretung bestraft. Doch können B. von Übertretungen der durch das Strafgesetzbuch
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0308,
von Grenzfortbis Grenzzölle |
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306
Grenzfort - Grenzzölle
eine Untermarkung, Neinung, ein Mal oder einen
Markstein verrückt, abhaut, abthut oder verändert".
Der §.274, Nr. 2 des Deutschen Strafgesetzbuchs
- ähnlich 6. 199^ des Östcrr. Strafgesetzbuchs von
1852
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0395,
von Erschwerende Umständebis Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften |
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, daß zu ihrer
Sühne die ordentliche, für diese strafbare.vandlung ge-
setzlich zulässige Höchststrafe nicht ausreicht, sondern
eine höhere Strafe verhängt wird. Während das
Teutsche Strafgesetzbuch dem Richter überläßt, was
er als strafmildernd
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0850,
von Gerichtlicher Verweisbis Gerichtsassessor |
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erweislich schädigen, endlich (Deutsches Strafgesetzbuch) die sog. Zustände krankhafter Bewußtlosigkeit (Schlafwandeln, Schlaftrunkenheit, hochgradige Affekte mit Bewußtseinsstörung, Delirien infolge von Vergiftungen, fieberhaften Krankheiten u. s
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0958,
von Zollordnungswidrigkeitenbis Zollverein |
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, Das deutsche Zoll- und Steuerstrafrecht (Leipz. 1886); Deutsches Vereinszollgesetz, § 134-165; Deutsche Strafprozeßordnung, § 459 ff.; Österreichisches Strafgesetzbuch über Gefällsübertretungen vom 11. Juli 1835.
Zolltarif, s. Handelsverträge und Zölle, S
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0703,
von Desertoria sententiabis Desèze |
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, welche dem Soldatenstand nicht angehören. Das deutsche Strafgesetzbuch (§ 141) setzt für letztere Gefängnisstrafe von 3 Monaten bis zu 3 Jahren fest. Schon bei den Griechen wurde der Deserteur meist am Leben gestraft. Bei den Römern galt in Kriegszeiten
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0100,
von Körperzahlbis Korps |
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einer das Leben gefährdenden Behandlung begangen wurde, Gefängnisstrafe bis zu fünf Jahren und nicht unter zwei Monaten eintreten soll. Übrigens hat das Strafgesetzbuch (§ 367, Ziff. 10) den Gebrauch einer Schuß-, Stich- oder Hiebwaffe oder eines andern
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0479,
von Menschenraubbis Menschenrechte |
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. damit vollendet, daß der Thäter den andern unter die eigne Macht unterwirft, so daß jenem die freie Selbstbestimmung entzogen wird. Die Strafe ist nach dem deutschen Reichsstrafgesetzbuch (§ 234) Zuchthaus von 1 bis zu 15 Jahren. Das Strafgesetzbuch
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0995,
von Unfehlbarkeitbis Ung. |
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. Das deutsche Strafgesetzbuch (§ 360, Ziff. 11) bedroht groben U. mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Haft bis zu sechs Wochen. Die Praxis der Gerichte faßt den Begriff dieser Übertretung sehr weit und beschränkt ihn keineswegs nur auf eigentliche
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1037,
von Unzelmannbis Unzuchtsverbrechen |
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erlassenen polizeilichen Vorschriften zuwiderhandeln, oder wenn sie gewerbsmäßige Unzucht treiben, ohne einer solchen Aufsicht unterstellt zu sein. Dagegen werden im deutschen Strafgesetzbuch folgende unsittliche Handlungen als U. behandelt
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1013,
von Zweikindersystembis Zwerchfell |
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gelten in dieser Hinsicht für Militärs die Vorschriften des allgemeinen Strafgesetzbuchs. Hiernach sind also auch die Duelle der Offiziere strafbar, womit allerdings die in der deutschen Armee herrschende Auffassung, daß trotz der Ehrengerichte (s. d
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0564,
von Amtsverlustbis Amu-darja-Bezirk |
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Recht, stellt aber auch die Seelsorger der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften den Beamten gleich.
Amtsverlust als Strafe tritt nach dem Deutschen Strafgesetzbuche infolge der Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0662,
von Belegschaftbis Beleidigung |
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verleumderischer Kreditgefährdung. Sonst hat das Deutsche Strafgesetzbuch nur die B. von Behörden und polit. Körperschaften für strafbar erklärt (§§. 196, 197). Der Beleidigende muß das Bewußtsein von dem ehrenkränkenden Charakter und von der Rechtswidrigkeit
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