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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0937,
Strafen |
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Strafen.
933
Kinder schlägt; seine väterlichen Warnungen^ in Wind schlagen, und nns in seine Vnßordnnng nicht schicken, Ier. 8, 7. so läßt er seine Gerechtigkeit schen,** N'öm. 1, 32. Ier. 9, 24. denn er läßt sich nicht spotten, Gal. 6, 7
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62% |
Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0936,
von Storchbis Strafe |
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932
Storch ? Strafe.
verwehet werden, Gsa. 40, 24. wegen der Dürre leicht brennen und verbrennen, c. 5, 24. also müssen Gottlose geschwind umkommen, 2 Mos° 15, 7. Csa. 41, 3.
Sie werden sein wie Stoppeln vor dem Winde, Hiob 21, 18.
Ps. 83, 14
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49% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0009,
Urheberrecht (Strafen der Verletzung) |
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9
Urheberrecht (Strafen der Verletzung).
Mißbrauch zu steuern, ist es nunmehr bei einer Geldstrafe von 500 Mk. verboten, auf nicht zur Verwertung bestimmten Einzelkopien den Namen oder das Monogramm des Urhebers anzubringen. Unter
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43% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0397,
von Strafbescheidbis Strafford |
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.
Strafcompagnien, s. Strafabteilungen.
Strafe, im Sinne des Strafrechts das vom Staate in der Form eines richterlichen Urteils wegen Übertretung eines Strafgesetzes verhängte Übel. Nicht hierher gehören: Disciplinarstrafen, die vom Staate im Interesse des
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37% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0357,
von Straelenbis Strafe |
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357
Straelen - Strafe.
Violinbaues, geb. 1644 zu Cremona aus einer alten Cremoneser Patrizierfamilie, war Schüler von Niccolò Amati, zeichnete seine ersten, für seinen Meister gearbeiteten Violinen mit dessen Namen, verheiratete sich 1667 und fing
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31% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0745,
von Feuersteinpapierbis Feuertod (Strafe) |
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743
Feuersteinpapier - Feuertod (Strafe)
miniferen, wie denn der F. überhaupt auch als Versteinerungsmaterial, z. B. von Seeschwämmen, als Ausfüllungsmasse von Muschelschalen, dient. Man findet die F. übrigens sehr häusig aus der viel leichter
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21% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0099,
von Koroskobis Körperverletzung |
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Winkel (Körperwinkel), s. Winkel.
Körperliche Strafe, s. Strafe.
Körpermaß, s. v. w. Inhalts-, Hohl- oder Kubikmaß. Die Körpermaße sind in der Regel von dem Würfel des Grundlängenmaßes oder eines Teils desselben abgeleitet, also vom Kubikfuß
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21% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0152,
von Adlisweilbis Administrator |
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ist die Entscheidung dieser Frage besonders bei den Staatsdomänen, bei denen auch noch eigentümliche Formen der A. vorkommen. (S. Domänen.) Die staatliche A. eines Monopols, wird auch Regie genannt.
Administrative Strafen, regelmäßig nur Ordnungs- und Exekutiv
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0% |
Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0938,
von Strahlbis Streuben |
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93t
Strahl ? Sträuben.
Tie da sündigen, die strafe vor Allen, auf daß sich auch die
Andern fürchten, 1 Tim. 5, 20. Und strafe die Widerspenstigen; ob ihnen GOtt dermaleins Vuße
gäbe, die Wahrheit zu erkennen, 2 Tim. 8, 25. Strafe, drohe, ermähne
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0% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0199,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Strafrecht. Proceß) |
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Schändung, s. Unzuchtsverbrechen
Schwächung
Sittlichkeitsverbrechen, s. Unzuchtsverbrechen
Sodomie, s. Unzuchtsverbrechen
Stuprum, s. Unzuchtsverbrechen
Violation
Strafe.
Strafe
Buße
Kriminalstrafe, s. Strafe
Pön
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0% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0363,
Strafrecht (Theorien) |
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die Berührungspunkte zwischen zivilem u. kriminellem Unrecht.
Mit dem eigentlichen Grund und Zweck der Strafe beschäftigen sich die Strafrechtstheorien. Es besteht aber in dieser Hinsicht durchaus keine wissenschaftliche Übereinstimmung. Die bisherigen, äußerst
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0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0609,
von Konventionbis Konversations-Lexikon |
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bestimmen, zur Vermeidung der Strafe seiner Verbindlichkeit nachzukommen, aber auch dazu, daß er leichter zu seinem Interesse gelangt, wenn sich der Schuldner dadurch zur ordnungsmäßigen Erfüllung nicht bestimmen läßt. Besteht die geschuldete Leistung
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0692,
Kriminalpolitik |
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-sociologische oder positive (s. Kriminalanthropologie und Kriminalsociologie). Die erstere sieht in der Strafe in erster Linie eine gerechte Vergeltung für die verbrecherische That (Vergeltungsstrafe), erst in zweiter Linie einen Schutz gegen
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0130,
von Urkundenlehrebis Urkundenprozeß |
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128
Urkundenlehre – Urkundenprozeß
falsche Beurkundungen oder falsche Eintragungen vornimmt: §. 348). Die Strafe der U. ist regelmäßig Gefängnis bis zu 5 Jahren. Wenn die U. begangen wird in der Absicht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen
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0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0928,
von Touchierenbis Toucouleurs |
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926
Touchieren - Toucouleurs
lassung der Ernährung). Die verschiedenen Arten der T. sind: 1) vorsätzliche, d. i. Mord (s. d.) und Totschlag (s. d.), Ascendententotschlag mit erhöhter Strafe (§. 215 des Reichsstrafgesetzbuches); 2) fahrlässige
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0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0010,
von Konkurrenz der Verbrechenbis Konkurs |
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. Hier ist die Regel, daß nur dasjenige Gesetz, welches die schwerste Strafe androht, zur Anwendung kommt. So würde z. B. in dem gedachten Fall nur auf die Strafe des Inzestes zu erkennen sein. Dies ist namentlich auch durch das deutsche
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0693,
Kriminalpolitik |
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sonstigen Voraussetzungen Besserung erwartet werden dürfe, die Besserungsstrafe anzuwenden. Des weitern würde aus dem angenommenen Charakter der Strafe als einer Polizeimaßregel gegen sociale Gefährlichkeit an sich dann folgen, daß fernerhin weder
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0918,
von Beugung (des Rechts)bis Beulé |
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, durch - vorsätzliche oder fahrlässige (im letztern Falle Strafe: Gefängnis oder Festung bis 1 Jahr oder Geldstrafe bis 900 M.) - Vollstreckung von Strafen, die nicht vollstreckt werden dürfen, durch Unterlassen strafrechtlichen Einschreitens in der Absicht
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0649,
Gefängniswesen |
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bei Philadelpbia oder die ti stücke
Bußaustalt (eröffnet 18-29) undvonPittoburgb oder
die Westliche Bußanstalt (seit 18^7". Nach diesem
neueru Pennsvlvanischen System wurde den Sträf-
lingen auch Arbeit gewährt, nicht als ein die!
Strafe
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0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0404,
von Strafrechtstheorienbis Strafregister |
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402
Strafrechtstheorien - Strafregister
Erlangen 1889-95); Schmidt, Aufgaben der Strafrechtspflege (Lpz. 1895).
Strafrechtstheorien. Die Untersuchung der Frage nach Ursprung und Zweck der Strafe hat zur Aufstellung verschiedener S. geführt
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0% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0685,
Deportation |
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die D. als schwere und infamierende Strafe an dritter Stelle nächst der Todesstrafe und der Verurteilung zu lebenslänglicher Zwangsarbeit auf. Während der Kriege des ersten Kaiserreichs hinderte jedoch die Unterbrechung des Verkehrs mit den Kolonien
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0% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0050,
Arbeiterschutzgesetzgebung (das deutsche Arbeiterschutzgesetz vom 1. Juni 1891) |
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nach dem allgemeinen Strafgesetz nicht eine härtere Strafe eintritt.« Die Regierungsvorlage wollte diesen § 153 durch folgende Bestimmung ersetzen: »Wer es unternimmt, durch Anwendung körperlichen Zwanges, durch Drohungen, durch Ehrverletzungen
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0% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0622,
von In parenthesibis Inquisition |
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gewöhnlich Titularbischöfe genannt. Damit wird zugleich die ununterbrochene Fortdauer des kirchenrechtlichen Bestandes jener Bistümer gewahrt.
In pejus (lat.) erkennen, auf eine höhere Strafe erkennen.
In perpetŭam memorĭam (lat.), zum ewigen
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0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0403,
von Strafprozeßstatistikbis Strafrecht |
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der Inbegriff derjenigen Rechtssätze, durch welche die Ausübung des staatlichen S. begrenzt und sein Bestand festgestellt wird; im subjektiven Sinne das Recht zu strafen. In letzterm Sinne kommt es an sich auch einzelnen Personen zu: dem Vater, Lehrer
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0114,
von Unzelmann (Karl Wilh. Ferd.)bis Unzucht |
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. die widernatürliche U., die U. zwischen Personen männlichen Geschlechts (Päderastie) und von Menschen mit Tieren (Sodomie) unter Strafe zu stellen sei, darüber sind die Ansichten geteilt. Das Deutsche Strafgesetzbuch hat, entgegen dem Gutachten der preuß
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0303,
von Vertragsbuchbis Verurteilung |
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Strafe wird der V. in der Regel nicht bestraft. Zwei Ausnahmen kommen vor: 1) Die Nichterfüllung von Lieferungsverträgen über Kriegsbedürfnisse des Heers oder der Marine oder über Lebensmittel zur Beseitigung eines Notstandes wird mit Gefängnis nicht
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0% |
Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0809,
Gesetzeskunde |
Öffnen |
796
Gesetzeskunde.
Ebenso darf zu Mundstücken für Saugflaschen, Saugringen und Warzenhütchen blei- oder zinkhaltiger Kautschuk nicht verwendet werden.
Belegt mit Strafe bis 150 M. oder mit Haft wird indess auch derjenige, welcher derartige
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0638,
von Beleihenbis Belemniten |
Öffnen |
638
Beleihen - Belemniten.
auch der Staat verletzt werde, und führte deshalb eine öffentliche, an den Staat zu verbüßende Strafe derselben ein, wenn es dem privaten Charakter dieses Delikts auch außerdem durch den Zwang zur Abbitte, zur
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0% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0334,
Presse (gegenwärtig Gesetzgebung) |
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im Bereich der inländischen Gerichtsbarkeit nachweisen, so fällt die gegen jenen gerichtete Verfolgung fort. Kann oder will er dagegen diesen Nachweis nicht führen, so trifft ihn die Strafe des Thäters auch ohne den Nachweis der eignen Verschuldung
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0% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0238,
von Hochstiftbis Hochverrat |
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nach röm. Recht übertragen werden
konnte und der mit der Person des Inhabers er-
losch. Zu den höchstpersönlichen Belastungen der
Person gehört die Strafe wegen eines Deliktes des
Erblassers, für welche der Erbe nicht in Anfpruch
genommen werden
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0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0405,
von Strafsektionenbis Strafverfügung |
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sind. In diesem Falle steht die Entscheidung demjenigen Gerichte zu, welches die schwerste Strafart oder die höchste Strafe erkannt hat. Gegen die hier gedachten Entscheidungen ist sofortige Beschwerde (s. d.) zulässig (§§. 491, 492, 494
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0% |
Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0794,
von Plagenbis Plötzlich |
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die Strafe ab, und bei allen Strafen GOttes ist die Liebe im Hintergrunde verborgen. Dieser Glaube an die Liebe auch des strafenden GOttes verhindert allein, daß nicht aus den erlittenen Strafen ein Gefühl der Bitterkeit gegen GOtt sich erzeuge, welches
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0% |
Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0804,
Gesetzeskunde |
Öffnen |
einer auf das Prozessverfahren bezüglichen Rechtsnorm oder einer anderen Rechtsnorm angefochten wird. (Die Einwendung, dass die Strafe zu hoch sei, giebt z. B. keinen Revisionsgrund. ) Die Revisionsanträge und deren Begründung sind spätestens binnen
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0515,
von Amtsverschwiegenheitbis Amtsvorsteher |
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verhängende Disziplinarstrafe nicht aus, sondern strafrechtliche Verfolgung und eine durch das Strafgesetz normierte öffentliche Strafe müssen Platz greifen. Derartige Fälle werden als A. im eigentlichen Sinn bezeichnet. Dabei ist jedoch zu beachten
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0% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0359,
von Strafgerichtsverfassungbis Strafprozeß |
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bilden den Gegenstand des Strafrechts (s. d.).
Strafgerichtsverfassung, s. Gericht, S. 166.
Strafgesetzbuch, umfassendes Gesetz über die von der Staatsgewalt zu ahndenden verbrecherischen Handlungen und über die Strafen, welche dieselben nach
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0079,
von Abtretungbis Abtriebsnutzung |
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selbst Thäter ist, Hilfe leistet oder wenn er sie zu der That angestiftet hat. Dann trifft ihn die Strafe des Gehilfen oder des Anstifters.
Die Mittel zur A. selbst können sehr verschieden sein: äußere oder innere, gewaltsame oder nicht gewaltsame
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0381,
von Banksbis Bankschule |
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geschafft oder Schulden oder Rechtsgeschäfte anerkannt oder aufgestellt hat, welche ganz oder teilweise erdichtet sind (Strafe: Zuchthaus bis 15Jahre, bei mildernden Umständen Gefängnis nicht unter 3 Monaten), letzterer, wenn der Schuldner
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0641,
von Begrifflichbis Behaim (Martin) |
Öffnen |
aufrecht erhaltenen Landesgesetze unter Strafe gestellt werden, so der Feld- und Forstpolizeigesetze.
Die eigentliche (persönliche) B. kann vor ergehendem Urteil auf Vereitelung der Verurteilung und sie kann nach ergangenem Urteil auf Vereitelung
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0348,
Disciplinargewalt |
Öffnen |
bestimmter Dienst-, Amts-,
^tandespflichten sind; die Grenzen beider Gebiete
zieht das positive Recht. D?e Strafen, welche auf
Grund der D. festgesetzt werden, heißen Discipli-
n arstrafeu. Diese bestehen in Warnung, Verweis,
Geldstrafe bis zu
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0552,
von Falsa demonstratio non nocetbis Falsches Vorgeben |
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, nicht an. In beiden Fällen ist die Strafe Zuchthaus bis zu 10 Jahren, Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte und dauernde
Unfähigkeit, als Zeuge oder Sachverständiger eidlich vernommen zu werden. Zuchthaus nicht unter 3 Jahren tritt ein, wenn
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0855,
Gerichtskosten |
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. oder Freiheits-
strafe von mehr als 10 bis 14 Tage n" M.
3) Vei mehr als 30 bis "0 M. einschließl. oder Freiheits.
strafe von mehr als 14 Tagen bis 4 Wochen 20 M.
4) Bei mehr als "'.0 bis 150 M. einschließt, oder Freiheits-
strafe von mehr
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0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0644,
von Körperfarbenbis Körperverletzung |
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, aus verschmolzenen Haaren. Auch
Krallen, Nägel, Klauen, Hufe (z. B. der Huf oder
Hornschuh des Pferdes, Fig. 40) sind Epidermoidal-
gebilde und gehören zur K. d< T.
Körperfarben, f. Applikationsfarben.
Körperlicher Inhalt, s. Volumen. strafe
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0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0742,
von Krimgotenbis Kriminalstatistik |
Öffnen |
durch
die K. (russisch, 5. Aufl., Odessa 1889).
Krimgoten, s. Ostgoten. fahren betreffend.
Kriminal (lat.), das Strafrecht oder Strafver-
Kriminalanthropologie, die auf die Straf
rechtswissenschaft angewandte Anthropologie oder
(nach Liszt
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0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0400,
Strafgesetzgebung |
Öffnen |
398
Strafgesetzgebung
tes Gesetz über die Strafen, welche die Friedensrichter verhängen können, also über geringere Delikte, von 1880 kommt. In Ägypten gilt für die Eingeborenen ein Strafgesetzbuch von 1883, für die gemischten internationalen
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0% |
Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 1131,
von Zubringenbis Züchtigen |
Öffnen |
, sie flieht gleichsam dahin, und wir vergehen mit, ehe wir es uns versehen. Wir bringen unsere Jahre zu, wie ein Geschwätz, Ps. 90, 9.
Zucht
§.1. S. Auferziehung und Kind z. 3. ingleichen Strafe 8- 2.10. a) Belehrung, Ermahnung, Warnung, Strafe und Alles
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0342,
von Banksiabis Bann |
Öffnen |
Gerichtsbann (Militär- und Zivilgewalt), zerfiel. Zuweilen wird unter B. auch eine königliche Verordnung verstanden, welche etwas bei Strafe ge- oder verbietet, wie auch diese Strafe oder Buße selbst als B. bezeichnet wird. Der fränkische bannus
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0615,
von Begleitscheinbis Begnadigung |
Öffnen |
oder teilweise Erlaß der durch eine strafbare Handlung verwirkten Strafe durch das Staatsoberhaupt; Begnadigungsrecht (jus aggratiandi), die Befugnis zu solcher Verfügung, ein wichtiges Souveränitätsrecht. Dabei ist zu unterscheiden zwischen der B. im engern
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0% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0995,
von Gefälligkeitsacceptebis Gefängniswesen |
Öffnen |
oder Erleichterung durch Fahrlässigkeit wird dagegen nur als Vergehen bestraft (§ 347). Als Widerstand gegen die Staatsgewalt ist es mit Strafe bedroht, wenn jemand einen Gefangenen aus der Gefangenanstalt oder aus der Gewalt der bewaffneten Macht
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0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0970,
von In parenthesibis Inquisition |
Öffnen |
Glauben nicht teilten, z. B. der Manichäer, angestellt worden, und die Aufgefundenen pflegten alsdann mit kirchlichen, aber auch bürgerlichen Strafen belegt zu werden. Unter den Kirchenvätern vertrat insbesondere Augustin den Donatisten gegenüber
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0% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0128,
von Majolikabis Majolikamalerei |
Öffnen |
einem hochverräterischen Unternehmen, selbst wenn dies in keiner Weise zur Ausführung gekommen, mit Strafe bedroht; ebenso wird es schon bestraft, wenn sich jemand zur Vorbereitung eines Hochverrats mit einer auswärtigen Regierung einläßt oder die ihm anvertraute Macht
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0% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0320,
von Prats de Mollobis Praya |
Öffnen |
derjenigen Handlungsweise des Anklägers, zufolge deren er dem Angeklagten behilflich ist, der verdienten Strafe zu entgehen. So bedroht das deutsche Reichsstrafgesetzbuch (§ 346) den Beamten, welcher bei Ausübung der Strafgewalt oder bei Vollstreckung
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0% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0362,
Strafrecht (Allgemeines) |
Öffnen |
362
Strafrecht (Allgemeines).
im objektiven Sinn der Inbegriff der Rechtsnormen über strafbare Verbrechen; im subjektiven Sinn die Befugnis, wegen verübten Unrechts Strafe zu verhängen (Strafgewalt, Strafzwang, Jus puniendi). Das S. im objektiven
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0% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1034,
von Untersuchungshaftbis Unterthan |
Öffnen |
). Jedenfalls müssen gegen den Angeschuldigten dringende Verdachtsgründe vorliegen. Die U. darf nicht den Charakter einer Strafe haben. Deshalb ist die Behandlung des Untersuchungsgefangenen von derjenigen des Strafgefangenen wesentlich verschieden
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0660,
von Belagerungsparkbis Belbuck |
Öffnen |
Verfahren vor diesen Kriegsgerichten ist mündlich und öffentlich. Rechtsmittel finden nicht statt. Todesurteile unterliegen der Bestätigung durch den Befehlshaber der Besatzung, in Friedenszeiten durch den kommandierenden General. Die Strafe wird innerhalb
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0% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0906,
von Deligeorgisbis Delikt |
Öffnen |
, gesetz-
übertretende Handlung, welche Strafe verdient und
zum Schadenersatz verpflichtet. Die Römer unter-
schieden zwischen äElicta. pudlica, den mit öffentlicher
Strafe bedrohten Handlungen, und den äslicta
private, wegen welcher auf Privatstrafe
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0838,
von Fischereischutzbis Fischer von Erlach (Joh. Bernh.) |
Öffnen |
Fischen in geschlossenen Privat-
gewässern, namentlich in Fischteichen oder in Reusen.
Es wird angenommen, daß diese Fische sich im Be-
sitze einer dritten Person befinden. Die Strafen sind
die des gemeinen Diebstahls. 2) Fischerei frevel
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0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0628,
von Ordinierenbis Ordonnanz |
Öffnen |
.)
Ordnungsstrafe, im weitern Sinne die Dis-
ciplinarstrafe (f. Disciplinargewalt) und die Exeku-
tivstrafe (s. d.). O. im engern Sinne werden im Ge-
setze vorgesehen: a. als Strafen für Schöffen, Ge-
schworene, Zeugen u. s. w
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0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0087,
Rußland (Finanzen) |
Öffnen |
85
Rußland (Finanzen)
sowie die Übertragung richterlicher Befugnisse auf Administrativbeamte durchgeführt. Für alle andern Straf- und Civilprozesse ist das Bezirksgericht zuständig, mit Geschworenen in den Kriminalfällen, welche den Verlust
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0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0837,
von Selbstherrscherbis Selbstmord |
Öffnen |
war in England bis
zum I. 1823 die gebräuchliche Strafe für den S.
Nach dem Gesetz, betreffend das Begräbnis der
Selbstmörder vom I. 1882 ist als einige Strafe
das Begräbnis ohne die gewöhnlicbe Feierlichkeit
der Staatstirche übriggeblieben
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0671,
von Kolonisationbis Kommunalanleihen |
Öffnen |
und amtlichen Expeditionen im Innern der Stations-
vorsteher und Erpeditionsführer. Die zulässigen
Strafen sind außer Geld- und Todesstrafe abwei-
chend vom Deutschen Strafgesetzbuch körperliche
Züchtigung (Prügel- oder Nutenstrafe), Gefängnis
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0776,
von Militärstrafverfahrenbis Millenniumsausstellung |
Öffnen |
anzuwenden
ist, in der Hand des Strafrichters liegt. Dienst-
entlassung, Degradation u. s. w., also die sog. Ehren-
strafen (s. d., Bd. 5>, können nur vom Strafrichter
über das Militär verhängt werden. Die Natur
einer Reihe
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 1006,
von Verratbis Vestibule Trains |
Öffnen |
), in Osterreich, England,
Rußland (Strafen: Verbannung, Zwangsarbeit,
Gefängnis, Festungshaft) und in Frankreich das Ge-
setz vom 18. April 1886 (s. Spion, Bd. 15).
^Verurteilung, bedingte. Aus der 15.Jan.
1896 dem Reichstag vom Reichsjustizamt vorge
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0% |
Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0295,
von Ehudbis Eid |
Öffnen |
. 17, 2.19. c. 21, 9.
Eid, s. Schwören
§. 1. I) Von Menschen. Ist eine wohlbedachte Anrufung GOttes, der uns strafen soll, wofern wir die Wahrheit nicht reden oder unser Versprechen nicht halten sollten, um unsern Worten desto mehr Glauben zuwege zu
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0% |
Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0952,
von Sündlichbis Susan |
Öffnen |
(vorsätzlich); denn wir sind für die Deinen gerechnet,
Weish. 15, 2. Denke nicht, ich habe wohl mehr gesündigct, und ist nur nichts
Böses widerfahren, Sir. 5, 4. Denke auch nicht: GOtt ist sehr barmherzig, er wird mich nicht
strafen, ich sündige
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0% |
Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 1043,
von Verklagenbis Verklären |
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bist du verkehrt; d. i. wendest du auch dein Werk um; nämlich zu strafen. GOtt kann in sich nicht geändert werden, Mal. 3, 6. sondern er pflegt anders nach seiner unveränderlichen Gnade und Straford-nnng zu verfahren. Werk und Willen sind zu uu
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 1085,
von Wegernbis Wehe |
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wegern (van
dem abwenden), der vom Himmel redet, Ebr. 12, 25.
Wegnehmen
Z. V. a) dir Sünde, wenn sie GOtt gleichsam vor scinem Angesicht läßt vorübergehen, und ver-giebt, b) Die Strafe, GOtt macht, daß die Strafe abgewendet wird, 2 Mos. 10, 17. Hiob
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0753,
von Willkomm (Heinr. Moritz)bis Wilmanns |
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Ermessen; im Mittelalter waren W. die durch Autonomie der Städte oder freien Landschaften (z. B. der Friesen) geordneten lokalen Rechte. Willkürliche Strafen kommen in der Carolina (s. d.) und dem spätern Gemeinen Recht häufig vor. Man versteht
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1060,
von Zweikiemerbis Zwenkau |
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. Der Z. ist vollendet, wenn wenigstens von einer Seite der Kampf begonnen ist; haben die Parteien den Z. freiwillig aufgegeben, so fällt die Strafe der Beteiligten weg. Andererseits ist aber auch schon strafbar die Herausforderung zum Z. sowie die Annahme
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0997,
Gefängniswesen (Vorsorge für Gesundheit, Disziplin, Beschäftigung der Gefangenen) |
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in den einzelnen deutschen Ländern verschieden. Außer den für die Vollstreckung einer richterlich erkannten Strafe bestimmten Anstalten bestehen: 5) Untersuchungsgefängnisse und 6) Polizeiliche Korrektionsanstalten (vgl. Arbeitshäuser), in welchen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 1002,
Gefäßbündel |
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1002
Gefäßbündel.
mäßheit ihrer eignen Gesetze zu ordnen oder sogar (wie in Preußen) der Verwaltung freien Spielraum zu lassen, Strafen von gleicher Dauer in Einzelhaft oder in Gemeinschaft zu vollstrecken. In Holland bestimmte das Gesetz
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0936,
von Paß (in der Baukunst)bis Passaglia |
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, von welchem gegen-
über Frankreich eine Zeit lang (1888-91) energisch
Gebrauch gemacht wurde.
Zwangspaß, Reiseroute oder Marsch-
route ist ein P., mittels dessen jemand von der
Polizei unter Androhung von Strafe vorgeschrieben
wird, sich an
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0299,
von Depotgesetzbis Desinfektion |
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Vorschriften sind durcb civil- und straf-
rechtliche Nachteile sichergestellt (Nücktrittsrcckt des
Kommittenten; Verlust der Provision; bei einfackem
Depotbruch Gefängnis bis zu einem Jahr und Geld-
strafe bis 3000 M.; höhere Strafen, wenn
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0891,
von Militärstandbis Militärstrafverfahren |
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gesetzten Strafen Bestimmungen trifft. Das jetzt im Deutschen Reich geltende datiert vom 20. Juni 1872 und hat Gesetzeskraft seit 1. Okt. 1872. Kommentare des M. von Bender (Cass. 1872), Harseim (Lpz. 1872), Hecker (Berl. 1877), Keller (2. Aufl., ebd. 1873
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0946,
Sünde |
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, und sein Gemach mit Unrecht, Ier. 22, 13. Der HErr hat sie voll Jammers gemacht um ihrer großen
Sünde willen, Klagel. i, 5. Meine schweren Sünden sind durch seine Strafe erwacht, ib.
v. 14. (S. Erwachen.) Wie murren denn die Leute im Leben also
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0673,
Anschlag (juristisch) |
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von rechtswidrigen A., die Verhängung von Strafen wegen Übertretung der einschlagenden polizeilichen Anordnungen und strafrichterliches Einschreiten gegen die Urheber solcher Plakate, in denen der Thatbestand von Injurien, Pasquillen, Majestätsbeleidigungen
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Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0803,
Gesetzeskunde |
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Strafe.
Auch wenn der Schöffengerichtsverhandlung keine Strafverfügung vorausging, muss der Angeklagte im Termine persönlich erscheinen oder sich durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Das Urtheil
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0341,
Banks |
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neue Schulden gemacht, Zahlungen geleistet, Pfand oder Bedeckung angewiesen hat, mit strengem Arrest von drei Monaten bis zu einem Jahr bestraft. Derselben Strafe unterliegen in Konkurs verfallene Handelsleute, welche 1) ihr Handlungsgeschäft schon
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0689,
von Bussenbis Bussole |
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689
Bussen - Bussole.
Beschluß des Konzils von Florenz 1439 in den Worten des Priesters: Ego te absolvo besteht. Dabei herrscht die von den Victorinern Hugo und Richard im 12. Jahrh. ausgebildete Theorie, daß die ewigen Strafen, welche alle
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0690,
von Bußordenbis Bustamente |
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, einen Monat nach seiner Aufnahme in die Akademie, in die Bastille, die er nach einem Jahr nur verließ, um mit strenger Verbannung auf seine burgundischen Güter bestraft zu werden. Diese Strafe hatte er sich zugezogen durch seine "Histoire amoureuse des
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0703,
von Desertoria sententiabis Desèze |
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Jahren bestraft; im Feld ist die mildeste zulässige Strafe für Fahnenflucht 5 Jahre Gefängnis, in schweren Fällen tritt selbst Todesstrafe ein. Bei jeder Fahnenflucht muß auch auf Versetzung in die zweite Klasse des Soldatenstandes erkannt werden
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0041,
von Geistliche Güterbis Geithain |
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, erst später auch den großen: Bußübungen, Versagung des christlichen Begräbnisses und gewisser Auszeichnungen, selbst Geldbuße und Leibesstrafen. Schon im Mittelalter trat indessen die Notwendigkeit ein, dem Mißbrauch der kirchlichen Straf
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0358,
von Straferkenntnisbis Strafgerichtsbarkeit |
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in allen zivilisierten Ländern, abgeschafft. Ehrenstrafen kommen nach Abschaffung gewisser beschimpfender Strafarten, wie z. B. der Prangerstrafe, nur noch als Nebenstrafen, d. h. als die Folgen anderweiter, in erster Linie erkannter Strafen, vor
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0113,
von Beaujonbis Bedingte Verurteilung |
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Einrichtung, welche dahin geht, daß die Strafgerichte bei der Verurteilung noch unbestrafter Personen zu geringern Freiheitsstrafen im Urteil bestimmen können, daß die Strafe vorläufig unvollstreckt bleibe und ganz erlassen werde, falls nicht
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0114,
von Beecherbis Beeger |
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Gesetz vom 31. Mai 1888 der Gerichtshof (oder die Rechtsbank) bei Verurteilung zu einer oder mehreren Strafen, falls die zu verbüßende Gefängnisstrafe sechs Monate nicht übersteigt und falls der Verurteilte keine frühere Verurteilung wegen Verbrechen
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0525,
Kartelle (Rechtsschutz in Österreich etc.; Schutz gegen Ausschreitungen) |
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oder ihnen ähnliche Verbindungen, welche gleiche Zwecke wie diese verfolgen, gesetzlich verboten; die Übertretung des Verbotes wurde mit strengen Strafen bedroht. Doch wurde das Gesetz Missouris inzwischen bereits in gerichtlichen Entscheidungen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0051,
von Ablagerungenbis Ablaß |
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. Die scholastische Lehre wurde aber durch eine Bulle Leos X. vom 9. Nov. 1518 bestätigt. Hiernach werden durch die priesterliche Absolution sowohl die Schuld als die ewigen (Höllen-)Strafen erlassen; dagegen bedarf es zum Erlasse der zeitlichen Strafen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0680,
von Anstrichbis Antagonismus |
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Willen den Verlust des Sehvermögens zur Folge hatte, so unterliegt mit dem B auch A der erhöhten Strafe. - Die Strafe für die A., welche nach österr. Recht im allgemeinen als erschwerender Umstand gilt, ist nach dem Österr. Entwurf von 1889
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0639,
von Begleitungsbeamtebis Begonia |
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einen Ausgleich formeller und materieller Gerechtigkeit durch Berücksichtigung von Forderungen der Billigkeit zu schaffen. B. im engern Sinne ist der völlige oder teilweise Erlaß der rechtskräftig erkannten Strafe. Sie heißt Amnestie (s. d.), wenn
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0955,
von Caroldorbis Carolini libri |
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des neuerlich
vielumstrittenen Problems vom Recht zur Strafe wird der einfache Satz aufgestellt, daß «die Strafe nach Gelegenheit und Ärgernis der
Übelthat aus Liebe der Gerechtigkeit und um gemeinen Nutzens willen zu ordnen und zu machen» sei
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0465,
von Exekutivgewaltbis Exenteratio bulbi |
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. Urkundenprozeß.)
Exekuttvstrafe, im Gegensatze zu der ordent-
lichen, richterlichen Strafe, durch welche eine began-
gene Strafthat gesühnt wird, diejenige Strafe, durch
welche eine Handlung oder Unterlassung erzwungen
werden soll. Landesrechtlich
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0715,
von Festungsachatbis Festungskrieg |
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. Strafvollzug), der par-
tikulären Gesetzgebung. Der Mangel des Arbeits-
zwanges unterscheidet die F. von Zuchthausstrafe
(s. d.) und Gefängnisstrafe (s. d.). Mit der Haft hat
sie das gemein, daß sie keine entehrende Strafe ist
(bei wahlweiser Androhung
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0074,
Frankreich (Gerichtswesen) |
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. Seine Beschlüsse (arrêtés) müssen zum Teil vom Präfekten oder Unterpräfekten bestätigt werden. Auf Strafen kann nicht er, sondern nur das Polizeigericht erkennen. Als Vertreter der Gemeinde verwaltet er die Gemeindegüter, ordnet die Ausgaben
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0308,
von Friedensbürgschaftbis Friedensgerichte |
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-
lobten Frieden und der Bruch des vom Nicht er
gewirkten Friedens. Die Strafe war nicht immer
dieselbe; in den schwersten Fällen trat Enthauptung
ein (Sachsenspiegel 2,13).
Friedensbürgschaft, s. Gesamtbürgschaft.
Friedensformation, s
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0473,
von Galeerenofenbis Galena |
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zwischen Vorder- und Hinterschiff
vermittelte. An jedem Ruder arbeiteten 3-5 Mann
gleichzeitig. Die Besatzung einer Galeere belief
fich auf etwa 450 Mann, davon etwa 220 Sträf-
linge, die übrigen Freie. Auf dem Vorderteil der G.
hinter einer Querwand
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0645,
von Gefangenenfürsorgebis Gefängnisarbeit |
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643
Gefangenenfürsorge - Gefängnisarbeit
entweichung eines Gefangenen strafbar war, haben
die humanen Anschauungen der neuern Gesetzgebuu-
gen aus Rücksicht auf den natürlichen Trieb des
Menschen nach Freiheit die Selbstentweichung straf
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0648,
Gefängniswesen |
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zahl-
reicher als diejenige der andern Gefangenen, und
fodann kommen erst bei den eigentlichen Straf-
gefängnissen die wichtigsten und schwierigsten Pro-
bleme zum Vorschein. Im Vergleich zu ihnen kann
man alles dasjenige, was bei den Sicherheits
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0650,
Gefängniswesen |
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der Zwischenanstalt (zwischen Freiheit und
Gefangenschaft in der Mitte liegend) besteht in
äußern Vorteilen höhern Arbeitsverdienstes, vor
allen andern Dingen aber darin, daß der Sträf-
ling ein größeres Maß von Freiheit und Vertrauen
seitens
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0696,
von Halsenbis Haltefrauen |
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694
Halsen - Haltefrauen
Strafe war durch die (^rolina. (s. d.) angedroht. Die
spätere Praxis unterschied: das gemeine H. oder der
Strafpfayl (palus Fimplsx) von dem Schand-
pfahl, Pranger (paluL infainanZ): mit senem
wurde durch den
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0295,
von Hollazbis Holleben |
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, und in die H. (Gehenna, s. d.), den Strafort für die Höfen, teilte. Als Strafe der Bösen galt besonders das Feuer; daher hielt man die H. für einen feurigen Pfuhl, für einen See voll Schwefel und Feuer und betrachtete die Vulkane als die Eingänge zu
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0346,
von Kinderkreuzzugbis Kindesmord |
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der Geburt. Strafe: Zuchthaus nicht unter drei Jahren, im Falle von mildernden Umständen Gefängnis nicht unter zwei Jahren. Nur die uneheliche Mutter unterliegt diesem Gesetz; dritte Personen, welche sich an der Tötung als Mitthäter oder Teilnehmer
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