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Ihre Suche nach Gesetzliche Erbfolge
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0939,
Gesetzliche Erbfolge |
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937
Gesetzliche Erbfolge
in größerm Umfange voneinander ab. Eine nicht
unerhebliche Zahl der Rechte, voran das Sächs.
Bürgerl. Gesetzbuch und alle an die tursächs. Konsti-
tutionen von 15,72 sich anschließenden Rechte berufen
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80% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0938,
von Gesetzesvorlagebis Gesetzliche Erbfolge |
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936
Gesetzesvorlage - Gesetzliche Erbfolge
cm mit der Veröffentlichung des Gesetzes in der üb-
lichen oder vorgeschriebenen Form, bei den deutschen
Neichsgesetzen mit dem 14. Tage nach dem Ablauf
des Tages, an welchem das betreffende Stück
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0729,
von Erbrechtbis Erbschaftssteuern |
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, aus dem Vermögensnachlaß des Erblassers die Mittel zum Lebensunterhalt zu beziehen. So entstehen die drei Hauptfälle der Erbfolge (s. d.), je nachdem das Gesetz oder der Wille des Erblassers den Erben beruft oder endlich ein Pflichtteilsberechtigter gegen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0238,
von Erbschaftsgebührenbis Erbschaftskauf |
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der Ausschlagende als niemals berufen gilt.
Eine Erbschaft kann derselben Person aus meh-
rern Gründen anfallen, z. V. aus dem Testamente
und auf Grund der gesetzlichen Erbfolge. Im röm.
Rechte konnte dies so, daß ein Teil der Erbschaft
aus dem Testamente
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0230,
von Erbendorfbis Erbfolge |
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nach der gesetzlichen Erbfolge ge-
bührt. Der Art. 909 enthält ferner eine Beschrän-
kung in Ansehung der Arzte und Apotheker, wenn
die letztwillige Verfügung zu ihren Gunsten errichtet
ist während der Krankheit, an welcher der Erblasser
stirbt
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0722,
von Anuda-Inselbis Anwachsungsrecht |
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gebräuchlicher Begriff. Es wird damit ein entsprechender Vorgang zwischen Miterben oder Vermächtnisnehmern bezeichnet. Zwischen Miterben findet Anwachsung sowohl bei der Erbfolge auf Grund einer letztwilligen Verfügung als im Falle der gesetzlichen
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0820,
von Eintagsfliegenbis Einwanderung |
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oderNepr äs entationsrecht,
das Necht entfernterer Abkömmlinge und der Ab-
kömmlinge der Geschwister an Stelle der nähern Ab-
kömmlinge, bez. der Geschwister, welche vor dcm
Erblasser gestorben sind, auf Grund der gesetzlichen
Erbfolge zu erben
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0244,
von Erbswurstbis Erbunterthänigkeit |
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, s. Gesetzliche Erbfolge.
Grbteilung, die Auseinandersetzung unter Mit-
erben, welche die Erbschaft erworben haben, behufs
Aufhebung der unter ihnen bestehenden Gemein-
schaft durch Teilung des Nachlasses. Man unter-
scheidet außergerichtliche
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0721,
von Erbeinsetzungbis Erbfolge |
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721
Erbeinsetzung - Erbfolge.
heißen sie Miterben (coheredes). Je nachdem der E. durch das Gesetz, durch Testament oder gegen den Willen des Erblassers zur Erbfolge (s. d.) berufen ist, wird er gesetzlicher E. (Intestaterbe), Testamentserbe
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0150,
von Ausgangszöllebis Ausgleichungsrechnung |
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auszugleichen.
Als berechtigt, die Ausgleichung zu fordern, werden im Gemeinen Rechte nur angesehen Abkömmlinge (s. d.), welche neben andern Abkömmlingen einen gemeinschaftlichen Vorfahren auf Grund der gesetzlichen Erbfolge beerben, oder welche zwar auf Grund
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0940,
von Gesetzliches Pfandrechtbis Gesicht (Antlitz) |
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938
Gesetzliches Pfandrecht - Gesicht (Antlitz)
lebenden Gatten, oder doch wenigstens, sofern Ab-
kömmlinge neben ibm zur Erbfolge bernfen sind,
lediglich ein Nießbrauchsrecht gewährt. - Der ^oä^
civil und das Vadische Landrecht kennen
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 1005,
von Interventivbis Intonation |
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.
Interzision (lat.), Einschnitt, Unterbrechung, Einschiebsel, Zwischensatz.
Intestabel (lat.), unfähig, ein Testament zu machen, unfähig, Zeugnis (vor Gericht) abzulegen.
Intestaterbfolge (lat., "testamentlose Erbfolge", gesetzliche Erbfolge
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0972,
von Pflichtbis Pflug |
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einen gewissen Teil desjenigen Erbteils beanspruchen, welcher ihnen zufallen würde, wenn kein Testament vorhanden und wenn also die gesetzliche Erbfolge eingetreten wäre. Dieser Teil der sogen. Intestatportion ist eben der P., und der Erblasser ist also
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0610,
Höferecht |
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Erblassers zur Erbfolge, ein andrer (Westfalen und Schlesien allgemein; Oldenburg und Braunschweig für einzelne Güterarten) auch Aszendenten und Kollateralen. Die meisten Gesetze haben bei der Erbfolgeordnung das Majorat eingeführt, einzelne (Westfalen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0245,
von Erbunwürdigkeitbis Erbverzicht |
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243
Erbunwürdigkeit - Erbverzicht
Grbunwürdigkeit oder Indignität. Im röm.
Rechte wurde in gewissen von dem Gesetze bestimmten
Fällen eine testamentarische oder gesetzliche Erbscbaft
und selbst ein Vermächtnis dem Berufenen oder Be
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0471,
von Kockenbis Kodor |
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und In-
testatkodicille, je nachdem das K. mit Rücksicht
auf das Eintreten der testamentarischen oder gesetz-
lichen Erbfolge errichtet ist. Ob die K. in dem Testa-
mente, welches übrigens auch hinterher errichtet sein
kann, bestätigt sind
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0609,
von Anemonölbis Anerkennung |
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. Akephalen) verbunden.
Anepigraphisch (grch.), ohne Aufschrift (von Schriften, Kunstwerken u. s. w.); Anepigrapha, unbetitelte Schriften.
Anerbe, Vorzugserbe. Die gesetzlichen Vorschriften über die Erbfolge in Bauerngüter haben von jeher
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0438,
von Hinterindienbis Höferecht |
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Einer Person, dem Ubernehmer (Anerben), zufallen. Der Übernehmer wird durch die Landesgesetzgebung in der Weise bestimmt, daß dieselbe hierbei an das Recht und die Ordnung der gesetzlichen Erbfolge gebunden bleibt und innerhalb dieser Grenzen die Reihenfolge
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0747,
von Ehescheidungsklagebis Ehescheidungsstrafen |
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Schuldlosen auf den Todesfall vorbehalten, die gesetzliche Erbfolge kann er nicht beanspruchen (§. 1266). Nach Preuß. Allg. Landr. II, 1, §. 783 soll der schuldige Ehegatte den unschuldigen wegen der künftigen Erbfolge aus seinem Vermögen abfinden
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0560,
von Familienpaktbis Familienrecht |
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558
Familienpakt - Familienrecht
Familienpakt, F amilie ll statut, H aus -
gesetz, eine Rechtssatzung, welche dio Mitglieder
einer Familie über familienrechtliche Angelegen-
heiten, insbesondere über die Ehe und die Erbfolge,
treffen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0261,
von Verein zur Förderung des Deutschtums in den Ostmarkenbis Vererblichkeit |
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der Rechte nach dem Tode eines Berechtigten auf einen andern Berechtigten. (S. Erbrecht und Gesetzliche Erbfolge.) Lehen und Familienfideïkommisse gehen auf die durch das Lehnsrecht oder die Fideïkommißstiftung bestimmten Nachfolger, also wenn dies
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0236,
Erbrecht |
Öffnen |
aus der Zuwendung des ursprünglichen Stifters oder ersten Erwerbers.
Wer zur Gesamtrechtsnachfolge berufen sei, bestimmt sich entweder auf Grund der gesetzlichen Erbfolge (s. Gesetzliche Erbfolge) oder nach der letzt-[folgende Seite]
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0476,
von Subtropenbis Succursalpfarreien |
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einer Erbklasse Gehörenden (s. Gesetzliche Erbfolge) erschöpft, so sind die der nächstfolgenden Klasse Angehörenden (successio ordinis) berufen. Deutsches Bürgerl. Gesetzb. §. 1930.
Succession (lat.), das Aufeinanderfolgen, das Nacheinandersein
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0204,
von Lippe (Graf Leopold zur)bis Lippen |
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plötzlichen Tode des Kabinettsministers von Wolffgramm auch von der Regierung nicht mehr festgehalten. Nach langen Verhandlungen kam endlich das Gesetz vom 24. April 1895 zu stande, durch welches Prinz Adolf als Regent anerkannt wurde, und zwar bis zur
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0156,
von Auslesebis Auslösung |
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. hat in der Regel urkundliche Erklärungen zum Gegenstande, sie kann sich auch auf gesprochene, z. B. von Zeugen bekundete Worte erstrecken. Sie kann die Worte des Gesetzes oder die Worte, mit welchen ein Rechtsgeschäft abgeschlossen ist, zum
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0365,
Braunschweig (Geschichte) |
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der Bundesbeschlüsse über das Vereinswesen und die Presse hob ein Gesetz vom 16. Nov. 1854 alle Vereine und Verbrüderungen von Arbeitern mit politischen, sozialistischen und kommunistischen Zwecken auf. In der Landtagssession von 1863 bis 1864 kamen
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0091,
Christian (Herzog von Schleswig-Holstein; Bischof von Preußen) |
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im Londoner Protokoll vom 8. Mai 1852 als Thronfolger in der gesamten dänischen Monarchie bezeichnet. Durch das Thronfolgegesetz vom 31. Juli 1853 ward er Erbprinz von Dänemark. Für das eigentliche Königreich Dänemark erlangte dieses Gesetz nach Verzicht
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0804,
Großbritannien (Geschichte: Anna, Georg I.) |
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als König anerkannte. Als aber Ludwig nichtsdestoweniger nach Jakobs II. Tod (1701) dessen Sohn, den Prätendenten Jakob III., als König von G. anerkannte, gewährte das Parlament Wilhelm bei dem Kampf um die spanische Erbfolge bereitwillig die zur
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0525,
Schleswig-Holstein (Geschichte 1739-1848) |
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oder gemeinsamer Unterwerfung unter das dänische Gesetz ließ, erhob sich in S. ein Sturm der Entrüstung. Sowohl die Stände beider Herzogtümer als Volksversammlungen wahrten energisch das Recht auf gemeinschaftliche Verfassung und die Erbfolge im Mannesstamm
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0609,
von Schornsteinfegerkrebsbis Schott |
Öffnen |
von Geschwistern in der zweiten Klasse zusammen zur gesetzlichen Erbfolge ruft.
Schößling (Sarmentum, Flagellum), bei den Pflanzen diejenigen Ausläufer, welche sehr verlängerte Internodien haben und an ihren Knoten Wurzeln und neue Sprosse
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0638,
Wilhelm (England) |
Öffnen |
mit großem Widerstreben und nach einjährigem Zögern bestätigte er 1694 das schon im vorigen Jahr beschlossene Gesetz, durch welches die Dauer der Parlamente von sieben auf drei Jahre herabgesetzt wurde. Seine letzten Jahre waren wiederum hauptsächlich
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0589,
von Bayrische Baugewerks-Berufsgenossenschaftbis Bayrischer Erbfolgekrieg |
Öffnen |
) ist auf Grund der Gesetze vom 25. Aug. 1843 und 23. Mai 1846 gebaut und 1844–53 eröffnet. Die 7. Dez. 1835 eröffnete Ludwigsbahn Nürnberg-Fürth (6,04 km) ist die älteste Lokomotivbahn Deutschlands. Die Linien der frühern Bayr. Ostbahnen (452,53 km
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0237,
von Grado (in Spanien)bis Graf (Amt und Titel) |
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.
Graduāl (neulat.), auf einen Grad (lat. gradus) bezüglich; Gradualerbfolge, Gradualsystem, Erbfolge nach der Nähe des Verwandtschaftsgrades (s. Gesetzliche Erbfolge, Bd. 7, S. 937 a); Gradualpsalmen, soviel wie Stufenpsalmen (s. d.).
Graduāle (neulat
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0413,
von Vordünebis Vorkaufsrecht |
Öffnen |
und spricht von Eltern und Voreltern, entbehrt aber damit einer die Eltern und die weitern Voreltern zusammenfassenden Bezeichnung. Wegen des Erbrechts der V. s. Gesetzliche Erbfolge, wegen ihres Pflichtteils s. Pflichtteil
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0940,
von Kollinbis Kollision |
Öffnen |
Eingehung der Ehe. Nach dem Rechte des Wohnortes des Erblassers muß Erbfähigkeit und Erbfolge beurteilt werden. Körperliche Sachen als solche stehen unter dem Rechte der belegenen Sache (statuta realia), d. h. unter dem Gesetz des Ortes, wo sie sich
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0061,
Eltern |
Öffnen |
, den E.
Dienste zu leisten, solange sie deren Hausstand an-
gehören und von denselben unterhalten werden,
über die Ausstattungspflicht f. Ausstattung,
über die Unterhaltspflicht f. d., über die Erb-
ansprüche s. Gesetzliche Erbfolge, Noterben
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0228,
von Erbbestandbis Erbe |
Öffnen |
.) als Verufungsgrund anerkannt.
Die vertragsmäßige Erbfolge (s. d.) kann infoweit
neben der gesetzlichen eintreten. Für solche Fälle gilt
also jener Grundsatz auch gemeinrechtlich^nichtmehr.
Nach dem röm. Rechte gilt ferner der (^atz "86in6i
lioi'68 86in^or
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0469,
Braunschweig (Herzogtum; Geschichte) |
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außerordentlicher Landtag bereits 31. März eröffnet. Mit diesem vereinbarte die Regierung alsbald eine Menge der wichtigsten Gesetze, wie über Öffentlichkeit der Rechtspflege, Einführung von Geschworenengerichten in Strafsachen (20. April), über
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0668,
Czechisches Recht |
Öffnen |
erhalten haben, erscheinen auch im C. R. nicht bloß als Grundlagen des gesamten Privatrechts, sondern üben einen merklichen Einfluß auch auf die Entwicklung des öffentlichen, insbesondere des Staatsrechts aus. Das älteste Gesetz über die Erbfolge auf dem
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0229,
von Erbeinigungbis Erben |
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aller Grundstücke oder der ganzen
Fahrhabe zuweist. Ein solcher muß stets die Heraus-
gabe von den Vorbehaltserben oder von den Erb-
vermächtnisnchmern oder in Ermangelung auch
solcher von den gesetzlichen E. fordern (Art. 1003 fg
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0404,
Codex |
Öffnen |
402
Codex
meinen Vorschriften über die Bekanntmachung, die Wirkung und Anwendung der Gesetze und behandelt sodann das gesamte Privatrecht unter selbständiger Verwendung des röm. Rechts sowie der bisher gültig gewesenen Gewohnheiten und königl
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0224,
von Geschwaderbis Geschwister |
Öffnen |
durch das Blut miteinander verwandte, sondern nur durch die Verheiratung des Vaters einerseits und der Mutter anderseits zusammengebrachte G. heißen Stiefgeschwister. Die Ehe zwischen Geschwistern ist nach den Gesetzen aller zivilisierten Völker untersagt
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0609,
von Testamentbis Tête-à-tête |
Öffnen |
, welchen wenigstens der sogen. Pflichtteil zukommen muß. Nur wenn ein gesetzlicher Enterbungsgrund vorliegt, kann ein solcher Noterbe von der Erbfolge gänzlich und zwar durch ausdrückliche Enterbung ausgeschlossen werden (s. Pflichtteil). Endlich
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0043,
von Abfasenbis Abführen |
Öffnen |
der Ausgleichungspflicht (s. d.) und bei der Erbteilung (s. d.).
Bei der bäuerlichen Erbfolge wird A. genannt die Befriedigung der Miterben oder Mitberechtigten für die Ansprüche auf das Gut (Anerbengut), welches nur einem der Beteiligten ausschließlich zufällt
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0031,
von Übergangsstilbis Überhitzer |
Öffnen |
die Unterlassung
des Erblassers, in der letztwilligen Verfügung einer solchen Person zu gedenken, welche auch wider den Willen des Erblassers zur
Erbfolge berufen ist. Eine derartige Nichterwähnung hatte Nichtigkeit der letztwilligen Verfügung zur
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0803,
von Witwatersrandgebirgebis Witwenvögel |
Öffnen |
. s. Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteil . Wegen des
der W. unter Umständen gebührenden Wittums oder Leibgedinges s.
diese Artikel sowie Gegenvermächtnis . Wegen der Beschränkung in Ansehung der Wiederheirat s. d. und
Trauerjahr
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0681,
von Schwarzburg-Sondershausensche landwirtschaftl. Berufsgenossenschaftbis Schwarze |
Öffnen |
die Oberherrschaft (Linie Arnstadt) und
die genannten zwei unterherrschaftlicben 'Amter er-
hielt. Beide Grafen errichteten 1713 einen Erbfolge-
Vertrag, kraft dessen nur der Erstgeborene in gerader
Linie die Regierung erhalten, die andern Prinzen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0665,
von Fremdenregimenterbis Fremdentruppen |
Öffnen |
. Am längsten erhielten sich die frühern illiberalen Grundsätze über die Behandlung der Fremden und ihres Vermögens in Frankreich, insofern noch im Code Napoléon (Art. 726, 912) bestimmt wurde, daß die testamentarische und die gesetzliche Erbfolge
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0336,
Niederlande (Geschichte) |
Öffnen |
beauftragt. Dieses kam 2. Juni zu stande. Einen wichtigen parlamentarischen Sieg erfocht das Ministerium mit der von ihm durchgesetzten Abschaffung der Todesstrafe. 1870 wurde ein Gesetz des Kolonialministers de Wael angenommen, wonach Niederländer und alle
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0514,
Dänemark (Geschichte: 19. Jahrhundert) |
Öffnen |
, weil es Schleswig nicht ganz mit D. vereinigte. Als daher die Majorität des Folkethings 1853 die zunächst vorgelegten Gesetze über die Zolleinheit des Gesamtstaats und über die Erbfolge, welche künftig nur in der männlichen Linie stattfinden sollte
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0802,
Großbritannien (Geschichte: Karl II.) |
Öffnen |
dem Namen Ashley Mitglied des Cabalministeriums, seit seiner Entlassung der Führer der Opposition, dieser Angelegenheit. Es gelang ihm, ein Gesetz zu stande zu bringen, welches alle Katholiken vom Parlament ausschloß; als man dann aber weiter ging
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0264,
von Noterbebis Nothomb |
Öffnen |
264
Noterbe - Nothomb.
Noterbe, derjenige, welcher kraft gesetzlicher Bestimmung auf den Nachlaß eines Verstorbenen den durch letztwillige Verfügung des Erblassers eingesetzten Erben gegenüber einen gewissen Anspruch erheben kann; es sei denn
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0612,
von Anevellebis Anfechtung |
Öffnen |
oder Delation, das Recht, eine Erbschaft zu erwerben. Unterschieden werden als Anfallsgründe das Gesetz (Gesetzliche Erbfolge, s. d.), die Letztwillige Verfügung (s. d.) und der Erbvertrag (s. d.). - Durch den A. entsteht die rechtliche Möglichkeit
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0745,
von Eheliche Abstammungbis Eheliches Güterrecht |
Öffnen |
durch Ehevertrag (s. d.) bestimmt, durch welche Normen ihre Vermögensverhältnisse geregelt werden sollen, so ist, soweit das Gesetz diese Regelung zuläßt, der Ehevertrag maßgebend. Sonst regelt das Gesetz oder das Gewohnheitsrecht. Die gesetzlichen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0304,
von Ernst (Landgraf von Hessen-Cassel)bis Ernst (Herzog von Sachsen-Altenburg) |
Öffnen |
llnterthaneneid leistete und als Peer im Oberhause
erschien. Durch die Märzereignisse von 1848 fand
sich indes E. A. bewogen, die Verfassung von 1840 in
liberaler Richtung umzugestalten und die Vertre-
tung durch Gesetz vom 5. Sept. 1848 auf neuen
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0667,
von Halbblutbis Halberstadt |
Öffnen |
(s. Hand,
linke) als H.G. im Verhältnis zueinander bebandelt
(II, 2, §. 558), beruft gleichfalls H. G. in einer be-
sondern Klasse zur gesetzlichen Erbfolge, und zwar in
der vierten Klasse neben andern Vorfabren als den
Eltern, in der Weise
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0776,
von Archivalbis Archonten |
Öffnen |
oder Urkundenlehre. Bei der Archivordnung macht man gewöhnlich folgende drei Abteilungen: Realien, mit scientifischer Ordnung (aus allen Zweigen des Staatslebens), Gesetze und Verordnungen für das ganze Land; Lokalien, geographisch geordnet und nach den Gegenständen
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0506,
Dänemark (Post und Telegraphie; Münzen, Maße etc.; Verfassung und Verwaltung) |
Öffnen |
erst 16. Okt. 1875 angenommen wurde, ist das ganze Münzsystem vollständig umgebildet und auf Goldwährung begründet worden, wobei die Münzen des einen Staats auch in den beiden andern als gesetzliche Zahlungsmittel anerkannt werden. Danach heißt
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0513,
Dänemark (Geschichte: 19. Jahrhundert) |
Öffnen |
Bestreben begünstigt. Zu gleicher Zeit wurde das Verlangen nach einer konstitutionellen Verfassung laut, namentlich nach der französischen Julirevolution 1830. Indessen alles, was nach längern Verhandlungen zuletzt erreicht wurde, waren die Gesetze
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0141,
Ferdinand (Toscana) |
Öffnen |
, verwirklichte er die von den Cortes 1822 beantragte Aufhebung des salischen Gesetzes 29. März 1830 durch eine sogen. pragmatische Sanktion, welche die alte kastilische kognatische Erbfolge wiederherstellte. Schwer erkrankt, übertrug der König im Oktober
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0789,
Großbritannien (Geschichte: Haus Plantagenet; Heinrich II.) |
Öffnen |
durch Bestätigung der Gesetze König Eduards, Milderung der strengen Jagdgesetze und das Versprechen, die geistlichen Pfründen, die seine Vorgänger für sich behalten, herauszugeben sowie die kanonische Wahl der Bischöfe zuzulassen, seine Anerkennung
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0138,
Jakob (England, Schottland) |
Öffnen |
blutiges Gericht hielt und in wenigen Wochen über 300 Hinrichtungen vollziehen ließ, und nun ging J. weiter und weiter. 1686 begann er öffentlich Katholiken den gesetzlichen Vorschriften zuwider zu Offizieren und Beamten zu ernennen, indem
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0999,
Philipp (Frankreich) |
Öffnen |
wurde von P. durch Einziehung und Eroberung fast um das Doppelte vergrößert, weswegen er auch den Beinamen August (von augere) erhielt, während nach andern er ihn von dem Monat seiner Geburt annahm. Er erließ ausgezeichnete Gesetze, gab den
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0626,
von Rechenstäbchenbis Recht |
Öffnen |
genannt, wie z. B. die auf die Ehe, auf die Vormundschaft, auf die testamentarische Erbfolge bezüglichen Satzungen. Das gesamte R. im objektiven Sinn besteht hiernach aus einer Summe von Rechtssätzen, deren wissenschaftliche Darstellung den Gegenstand
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0630,
von Rechtskonsulentbis Rechtssache |
Öffnen |
durch eine Nichtigkeitsklage bei etwaniger Nichtigkeit (s. d.) des Verfahrens aus den im Gesetz aufgeführten Gründen, oder im Weg der "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" (s. d.), ebenfalls aus den gesetzlichen Gründen. Im Strafprozeß sind nur eigentliche Urteile
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0074,
Spanien (Staatsverwaltung, Rechtspflege) |
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. Die Successionsfähigkeit ist von dem römisch-katholischen Glaubensbekenntnis abhängig. Die Großjährigkeit tritt mit dem vollendeten 16. Jahr ein. Wenn die Erbfolge einen noch minderjährigen Succedenten trifft, oder wenn der Monarch durch längere Zeit
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0482,
Illegitimität (Bewegung der Ziffer der unehelichen Geburten) |
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besitzt einen großen Einfluß auf die Höhe der I. Das gilt zunächst bezüglich der Vorschriften über Heimatswesen und Verehelichungsfreiheit, wie die frühern hohen Ziffern in Bayern u nd Mecklenburg beweisen. Ebenso bedeutungsvoll sind dann die Gesetze
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0050,
von Abjurationseidbis Ablader |
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,
Gesetzliche Erbfolge , Pflichtteil , Enterbung , Ausgleichungspflicht . Darüber, wer
gemeint ist, wenn in einer letztwilligen Verfügung Kinder oder A. als Erben eingesetzt oder mit einem Vermächtnisse bedacht
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0773,
Dänemark (Geschichte) |
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. Sept. dem Reichsrat den Entwurf zu einem neuen Grundgesetz für Dänemark-Schleswig vorlegte, welches die vollständige Verschmelzung anbahnen sollte. Der Reichsrat genehmigte 13. Nov. diesen Entwurf, und es fehlte so dem Gesetz nur noch die königl
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0239,
von Erbschaftsklagebis Erbschaftssteuer |
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ist für den E. in den Gesetzen nicht vorgeschrie-
ben, vielmehr sind die allgemeinen landesgesetzlichen
Vorschriften über die Form der Verträge maßgebend.
Grbschaftsklage (lat. Ii6reäitHti8 Mitio). Da
der Erbe alle die Rechte, welche zum
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0120,
Hessen (Großherzogtum; Verfassung und Verwaltung) |
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eines zur Nachfolge berechtigten Prinzen geht
die Erbfolge auf das weibliche Geschlecht über, nach
dem Übergange gilt wieder der Vorzug des Manns-
stammes. Der Herrscher führt den Titel Großherzog
vonH. und bei Rhein mit dem Prädikat "Königliche
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0714,
Islam |
Öffnen |
Ehefrauen und die leichtsinnige Art der Ehescheidung des arab. Heidentums regelt er durch beschränkende Formen und Gesetze. Die rechtliche Stellung der Frau hat im I. einen entschiedenen Fortschritt erfahren; die in der mohammed. Gesellschaft
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0595,
von Schornsteinfegerbis Schotel |
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.
Schornsteinfegerkrebs, s. Hoden.
Schoß, in der ältern Sprache soviel wie Abgabe, Steuer (besonders in den Zusammensetzungen Abschoß, Hufenschoß, Giebelschoß).
Schoßbein, s. Becken.
Schoßfallrecht, s. Gesetzliche Erbfolge (Bd. 7, S. 937 a
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0833,
von Seitenpolmaschinebis Sejanus |
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Stammvater oder eine gemein-
schaftliche Stammmutter haben. Über das gesetz-
liche Erbrecht der S. s. Gesetzliche Erbfolge.
Seitlinge, drehkranke Schafe, s. Drehkrankheit.
Seitrohrkesfel, s.Dampfkessel (Bd. 4, S. 724 d).
Seitwärtsabschneiden
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0229,
Ägypten (neueste Geschichte) |
Öffnen |
der Thronfolgeordnung umging, einen neuen Ferman, welcher alle frühern an günstigen Bestimmungen übertraf. Durch denselben wurde die direkte Erbfolge nach dem Prinzip der Erstgeburt und der Linearsuccession aufrecht erhalten, völlige Unabhängigkeit
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0298,
Albrecht (Meißen, Österreich) |
Öffnen |
desselben unverbrüchlich treu. Über die Erbfolge in den österreichischen Staaten gab er noch jetzt gültige Gesetze, die zwar nach seinem Tod unbeachtet blieben, aber vom Kaiser Maximilian wieder erneuert und seitdem aufrecht erhalten worden sind
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 1000,
Athen (Geschichte) |
Öffnen |
die Erbfolge aufgehoben und die Wählbarkeit jedes Eupatriden festgesetzt. Im J. 683 endlich ward die Dauer des Amtes einjährig und seine Macht unter neun Archonten verteilt. Erst jetzt war die Verfassung eine aristokratische, eine Parteiherrschaft, welche
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0597,
von Bedenkzeitbis Bedingung |
Öffnen |
die Frist, innerhalb welcher der Erbe zu erklären hat, ob er die ihm durch Testament oder gesetzliche Erbfolge zufallende Erbschaft annehmen will oder nicht. Da nämlich der Erwerb einer Erbschaft, wenn diese verschuldet oder sehr mit Vermächtnissen belastet
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0886,
von Celebrierenbis Cellarius |
Öffnen |
Bundesgenossenschaften bildeten, und in denen zum Teil weibliche Erbfolge Gesetz ist. Sie haben, freilich erst spät, den Islam angenommen, während die Badscho, welche ihr ganzes Leben als Fischer und Schiffer (meist mit Weib und Kind) auf dem Meer
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0636,
von De la Ruebis Delation |
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; im Erbrecht (delatio hereditatis) der Anfall einer Erbschaft im Unterschied von deren Erwerb (Acquisition). Die D. tritt bei der Erbfolge aus einem Testament mit dem Tode des Erblassers ein. Die D. der Intestaterbfolge setzt überdies noch
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0862,
Deutschland (Geschichte 1474-1500. Maximilian I.) |
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Erbfolge auch in Böhmen und Ungarn in Aussicht stellte. Nach den größten Demütigungen, in schimpflicher Ohnmacht begründete also dieser träge, indolente Kaiser Friedrich III. die Weltherrschaft des Hauses Habsburg, indem er Land auf Land teils selbst erwarb
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0558,
von Elisabis Elisabeth (Brandenburg, England) |
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als illegitim von der Erbfolge ausgeschlossen, später aber als Thronerbin nach Eduard VI. und Maria, der Tochter seiner ersten Gemahlin, anerkannt. Sie war in protestantischen Anschauungen erzogen, lebte in protestantischer Umgebung und teilte die Richtung
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0672,
von Entenfußbis Entfärben |
Öffnen |
von 1840 bis 1841.
Enteralgie (griech.), Darmschmerz, s. Kolik.
Enterbung (Exheredatio), die vom Erblasser absichtlich verfügte Ausschließung einer Person von der Erbfolge, zu welcher dieselbe außerdem nach dem Gesetz berechtigt wäre; s
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0722,
Erbfolge |
Öffnen |
722
Erbfolge.
Aszendenten vorhanden, so wird nach den Linien geteilt, so daß die Erbschaft in zwei gleiche Hälften zerfällt, von denen die eine den väterlichen, die andre den mütterlichen Aszendenten des Erblassers zugeteilt
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0341,
Flandern (Geschichte) |
Öffnen |
. und Hennegau, an den Erstgebornen, Balduin VI., den Guten (1067-70), fielen. Nach dem frühen Tode des letztern kam es zu längern Kämpfen um die Erbfolge zwischen Balduins Witwe Richildis und Robert dem Friesen, welche damit endigten, daß Robert F
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0038,
von Geistesstörungbis Geistliche |
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ist in diesen Fällen entweder: ob das Individuum mit hinreichenden intellektuellen Kräften begabt ist oder sein wird, um vor dem Gesetz gültige bürgerliche Handlungen zu vollziehen, oder: ob es mit hinreichenden intellektuellen Kräften begabt war, um gewisse
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0137,
Hannover (Geschichte: 1831-1848) |
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, daß sie die Aufhebung des Staatsgrundgesetzes und die Wiederherstellung der Verfassung von 1819 nicht für gerechtfertigt, durch ihren auf jenes Gesetz geleisteten Eid sich fortwährend für verpflichtet hielten, eine nach andern Grundsätzen
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0418,
von Herenciabis Hergla |
Öffnen |
, lat., vom altlat. erus, "Hausvater"), der Erbe; h. ab intestato, gesetzlicher Erbe ohne Testament, Intestaterbe; h. ex asse, der alleinige Erbe eines ganzen Nachlasses; h. institutus, eingesetzter testamentarischer Erbe; h. legitimus oder necessarius
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0771,
von Hugginsbis Hughes |
Öffnen |
771
Huggins - Hughes.
tig erklärt, ihre Kinder von der Erbfolge ausgeschlossen oder in Klöster gesteckt etc. Diese Verfolgungssucht rief endlich 1702 in dem Gebirgsland der Cevennen, wohin sich viele H. geflüchtet hatten, den Aufstand
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0026,
von Isaakbis Isabella |
Öffnen |
. und dessen vierter Gemahlin, Maria Christine, geb. 10. Okt. 1830, folgte 29. Sept. 1833 ihrem Vater, der am 29. März 1830 durch Aufhebung des sogen. Salischen Gesetzes die alte kastilische kognatische Erbfolge wiederhergestellt hatte, unter
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0040,
Island (Geschichte, Litteratur) |
Öffnen |
Königs erhalten; es solle sein eignes Ministerium haben, und ein geborner Isländer solle als selbständiger Repräsentant der Insel im dänischen Staatsrat einen Platz einnehmen, die Erbfolge aber die dänische bleiben. Endlich nach langem Streit
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0538,
Karl (Spanien, Württemberg) |
Öffnen |
, da der König zuvor das Salische Gesetz, welches bloß männliche Erbfolge statuierte, aufgehoben hatte. Als K. gegen diese Bestimmung protestierte, verwies ihn der König erst nach Portugal, sodann nach dem Kirchenstaat. K. versagte jedoch den Gehorsam
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0991,
von Komödiantbis Komödie |
Öffnen |
, als Nachkomme des David K. von König Ludwig XVI. 1782 anerkannt; aber dies geschah bloß in der Absicht, den Anspruch der legitimen Erbfolge in Konstantinopel, dessen Fall man damals nahe glaubte, einem in Frankreich lebenden Sprößling jenes Namens zu
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0209,
von Kriebelnüssebis Kriegervereine |
Öffnen |
Behauptung streitiger Rechte oder Ansprüche. Dem Privatkrieg zwischen Einzelnen, Familien oder Stämmen (Fehde, Faustrecht) ist in den zivilisierten Staaten durch Gesetze und Rechtsprechung vorgebeugt; der K. zwischen Staaten oder Völkern, so alt
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0632,
Lehnswesen (Quellen und wesentliche Grundsätze des Lehnrechts) |
Öffnen |
Eigenschaften des Lehens (naturalia feudi), welche im Zweifel bei jedem Lehen vorhanden sind, bezeichnet: die Investitur, d. h. die feierliche Verleihung des Lehens, die Erblichkeit und die besondere Erbfolge in Ansehung der Lehen mit Bevorzugung des
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0978,
Ludwig (Thüringen, Ungarn) |
Öffnen |
der deutschen Kolonisationen und gute Gesetze zu heben; Schulen wurden gegründet, und Handel und Gewerbe hoben sich. Weniger segensreich war seine Regierung für Polen, wo er, um die Thronfolge zu erlangen, den Magnaten große Rechte einräumen mußte. Überdies
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0364,
Oldenburg (Großherzogtum: Industrie, Schiffahrt, Eisenbahnen etc.; Staatsverfassung) |
Öffnen |
und der Linealerbfolge. Die weibliche Linie bleibt auch nach Erlöschen des Mannesstamms von der Erbfolge ausgeschlossen. Gegenwärtig regiert Großherzog Nikolaus Friedrich Peter (geb. 8. Juli 1827), seit 27. Febr. 1853. Der Großherzog wird mit dem
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0218,
von Salisches Landbis Sallustius |
Öffnen |
Worte der fränkischen Gerichtssprache, mit welchen "an der Gerichtsstätte" (in malbergo) das Petitum der Klage, der Thatbestand, auszudrücken war, nach Art der altrömischen Legis Actiones. Nach der Lex Salica sind die Frauen von der Erbfolge
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0325,
Sardinische Monarchie (Geschichte 1748-1823) |
Öffnen |
sich Karl Emanuel, so durch Anlegung von Kanälen, Abschluß eines Handelsvertrags mit Mailand (1752) und Einführung des Corpus Carolinum, einer revidierten Sammlung der früher erlassenen allgemeinen Gesetze für Zivil- und Kriminalrecht
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0526,
Schleswig-Holstein (Geschichte 1848-1852) |
Öffnen |
mit Dänemark an, die 26. Aug. zum Waffenstillstand von Malmö führten; derselbe, auf sieben Monate abgeschlossen, hob alle seit dem 17. März in S. erlassenen Gesetze und Verordnungen auf und ersetzte die provisorische Regierung durch eine neue, an deren
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