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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0984,
von Kommissionärbis Kommissionsgeschäft |
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984
Kommissionär - Kommissionsgeschäft.
Schul-, Steuerkommissionen etc.) ernannt. Hohe K. (High commission) hieß einer der beiden von den Stuarts in England eingeführten Gerichtshöfe (Sternkammer und Hohe K.), die sich wegen ihrer Willkür
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88% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0528,
von Kommissionärbis Kommissionsbuchhandel |
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526
Kommissionär - Kommissionsbuchhandel
Die dem Kommissionär z. B. zum Verkauf anvertrauten Sachen hat er so lange, als er nicht die K. ausführt, für den Kommittenten aufzubewahren, und sie bleiben Eigentum des letztern, solange sie sich
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74% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0236,
Börse (Maklerordnungen, Kursnotierung; Kommissionäre; Kaufgeschäfte) |
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236
Börse (Maklerordnungen, Kursnotierung; Kommissionäre; Kaufgeschäfte).
den Handel betreffende Gegenstände zu vermitteln. Da sie aber weder Stellvertreter noch Kommissionäre sind, so schließen sie die betreffenden Verträge niemals selbst ab
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0529,
von Kommissionsgeschäftbis Kommodore |
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527
Kommissionsgeschäft - Kommodore
sowve viele ausländische Buchhändler haben hier!
einen Kommissionär, der in ihrem Auftrag,
Namen und für ihre Rechnung alle Geschäfte be-
sorgt, welche die ununterbrochene Geschäftsverbin-
dung mit den
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0527,
von Kommerzbis Kommission |
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Auftrag, in eigenem Namen für Rechnung des Auftraggebers ein Handelsgeschäft (s. d.) abzuschließen. Der Auftraggeber heißt Kommittent, der beauftragte Kaufmann Kommissionär, das infolge des Auftrags geschlossene Geschäft Kommissionsgeschäft. Ob
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0574,
Buchhandel (Geschäftsbetrieb des deutschen Buchhandels) |
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Mehrzahl der bedeutendern Geschäfte und die einflußreichen Leipziger Kommissionäre fast ausnahmslos ihm angehören. Sein Zweck ist nach dem neuesten Statut: Pflege und Förderung des Wohls sowie Vertretung der Interessen des deutschen Buchhandels
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0803,
von Einkaufsrechnungbis Einkommen |
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^
sich der Kommissionär nicht zugleich mit der Ein- ^
kaufsanzeigc zur Deckung des Unterschiedes erbietet. !
Der Auftraggeber, welcher den Einkauf als nicht
für seine Rechnung geschehen zurückweisen will, muß
dies obne Verzug auf die Einkaufsanzeige
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Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0835,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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.
Kommissionär = Beauftragter, Bevollmächtigter, Zwischenhändler.
Kompensiren = ausgleichen, gegenrechnen.
Kompletiren = vervollständigen, ergänzen.
Kompromiss = Vergleich, Uebereinkommen.
Konfisziren = mit Beschlag belegen, wegnehmen.
Konjunktur
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0429,
von Provinzialbis Provision |
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von Provins (s. Rose).
Provision (lat.), im Handelswesen die Vergütung für Besorgung gewisser Geschäfte im Auftrag eines andern, namentlich das Entgelt, welches der Kommittent für die Bemühungen des Kommissionärs zu zahlen hat. Gewöhnlich schließt die P
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0% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0674,
Buchhandel |
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im Deutschen Reiche, in Österreich und der Schweiz ist in der Weise organisiert, daß jeder Buchhändler (Verleger, Sortimenter und Antiquar) in Leipzig, als dem Centralpunkt des B., einen Vertreter bestellt, den Kommissionär (s. Kommissionsbuchhandel
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0666,
von Rechenpfennigebis Rechnungslegung |
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, Anwälte, Kommissionäre, Mäkler, Agenten, Ärzte u. s. f. durch ihre Bemühungen und durch Bestreitung von Verlägen bei der Besorgung fremder Angelegenheiten erworben haben. Von besonderer Wichtigkeit im Handel ist die Einkaufsrechnung (s. Faktura
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0% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0575,
Buchhandel (Geschäftsbetrieb des deutschen Buchhandels) |
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und durch die dortigen Kommissionäre zum Verleger nehmen. Diese Verlangzettel wie auch Prospekte, Rechnungspapiere etc. werden beim Eintreten in Leipzig (und Berlin) auf die Bestellanstalt für Buchhändlerpapiere (Privatposten der betreffenden
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0% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0647,
von Deliusbis Delle |
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oder Einstehen für die Solvenz eines andern; im wesentlichen also ist die Übernahme des D. eine Bürgschaftsübernahme. Im kaufmännischen Kommissionsgeschäft steht der Kommissionär für die Zahlung oder für die anderweite Erfüllung der Verbindlichkeit desjenigen
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0204,
von Börsenschiedsgerichtbis Börsensteuer |
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. über das Selbsteintritts-
recht des Kommissionärs werden durch Bestim-
mungen des Börsengesetzes ersetzt, welche namentlich
verhindern sollen, daß der Kommissionär "nicht am
Kurse schneidet". Die Regelung der Pflichten der!
Kaufleute bei
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0298,
von Delpitbis Depositum |
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) Der Kommissionär,
welcher einen Auftrag zum Einkauf von Wert-
papieren genannter Art ausführt, hat dem Kommit-
tentcn binnen drei Tagen nach Ablauf der ordnungs-
mäßigen Lieferungsfrist ein Stück-(Nummern-)Ver-
zeiänns zu übersenden. Die Frist
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0194,
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Handels- und Wechselrecht) |
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. Kassirer
Kassirer
Kommercienkommissär
Kommissionär
Kommittent, s. Kommissionsgeschäft
Litzenbrüder
Makler
Pfandleiher
Prokurist, s. Prokura
Sensal
Wechsler
Geschäftsarten.
Geschäft
Etabliren
Handelsgeschäft
Kommandite
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0188,
Agent |
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, welche der Handelsmakler für sich in Anspruch nehmen kann. Vom Kommissionär unterscheidet sich der A. dadurch, daß er nicht nur für Rechnung, sondern auch im Namen seines Auftraggebers handelt, während der Kommissionär dies zwar ebenfalls
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0763,
von Arbeitstheoriebis Arbiträr |
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Amsterdam 209 Fr. aufzuwenden. Gibt dagegen der Pariser einem Kommissionär in London Auftrag, Amsterdamer Papiere zu kaufen, und sendet er ihm als Deckung Londoner Papiere, so zahlt der Kommissionär 8 1/3 Pfd. Sterl. für 100 Fl. Der Pariser aber kauft
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0% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0576,
Buchhandel (in England, Nordamerika, Dänemark etc.) |
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, in Schottland und in Irland haben einen Kommissionär in London, der ihnen die verlangten Werke in der Regel wöchentlich (oft auch täglich) überschickt. Umgekehrt haben die Londoner Verleger in jeder bedeutenden Stadt der drei vereinigten Königreiche
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0666,
Leipzig (Industrie, Bank- u. Versicherungswesen, Buchhandel, Universität) |
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aller Art, als Zettel, durch welche Bücher verlangt werden, Geschäftsanzeigen u. dgl. (1886: 24 Mill.), unter den Leipziger Buchhändlern und durch Kommissionäre unter den Buchhändlern von ganz Deutschland vermittelt. Die Kommissionäre (Ende 1886: 142
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0386,
von Streitgedichtebis Strelitz |
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Anspruch eines Dritten (des Litisdenunziaten) besorgt. Der Kommissionär kann z. B. für Rechnung des Kommittenten einen Prozeß führen. Verliert er denselben, so kann unter Umständen der Kommittent mit einem Schadenersatzanspruch hervortreten
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0329,
von Börsekammerbis Börsengebäude |
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Reklamewesen entgegenzuwirken? Welche Mißstände haben sich bei der Vermittelung zwischen der Börse und dem Publikum (durch Bankkommissionsgeschäfte u. s. w.) gezeigt? Sind namentlich die Voraussetzungen, unter welchen ein Kommissionär als Selbstkontrahent
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0675,
Buchhandel |
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Nichtabgesetzten. Disponenden (s. d.) sind nicht üblich. Die Zahlung erfolgt gewöhnlich im Februar oder März. Kommissionäre (Korrespondenten) nach Art der deutschen giebt es jetzt nur noch wenige in Amsterdam, dem Centralpunkt des Holland
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0478,
von Exponentialgleichungbis Exportvereine |
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, der Kommissionär (s.
Kommission), welcher Waren zum Export nach über-
seeischen Häfen in Konsignation (s. d.) übernimmt.
Derselbe hat neben den Pflichten eines Spediteurs
(s. d.) nur die Verbindlichkeit, die ihm übertragenen
Aufträge an
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0534,
von Faktoreigewichtbis Falaise |
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daraus, daß der Empfänger nicht widersprochen hat, nicht zuschließen, er habe die Abweichung genehmigt. Die F. des Kommissionärs enthält außer dem reinen Einkaufsbetrage sämtliche Auslagen des Kommissionärs und seine (gewöhnlich in Prozenten von dem
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0983,
von Kommentarbis Kommission |
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die Mehrheit und Gesamtheit der also Beauftragten, während der einzelne Beauftragte Kommissar genannt wird. Bei der Besorgung von Aufträgen vermögensrechtlicher Art und namentlich, wenn dieselbe gewerbsmäßig geschieht, ist die Bezeichnung Kommissionär
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0405,
von Lagerbücherbis Lagermetall |
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die gesetzlich zu entrichtende Vergütung für Aufbewahrung einer Ware in den Lagerräumen eines andern; es kann von Kommissionären, Spediteuren, öffentlichen Lagerhäusern und Bahnhofsverwaltungen beansprucht werden. Nach Art. 290 des Handelsgesetzbuchs kann
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0287,
von Vorpostenbis Vorspiel |
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eine erst später fällige Zahlung schon früher gemacht wird.
Vorschussgeschäft (Antizipationsgeschäft, Remboursgeschäft), eine Art des Kommissionsgeschäfts (s. d.), dessen Wesen darin besteht, daß hier der Kommissionär dem Kommittenten
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0209,
Agents provocateurs |
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Vereinigten Staaten von Amerika werden die Bezeichnungen A., Kommissionär, Makler (Broker) und Faktor vielfach als gleichbedeutend gebraucht, und man begreift gewöhnlich unsere drei letztern Kategorien samt dem A. im deutschen Sinne unter dem gemeinsamen
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0764,
Dänemark (Landwirtschaft und Industrie. Handel. Verkehrswesen) |
Öffnen |
Ackerbau 882336 445779 436557
Marine 58994 30918 28076
Industrie 534428 268138 266290
Handel 189015 90084 98931
Tagelöhner 162928 80618 82310
Kommissionäre 7320 3551 3769
Dienstboten ohne Stellung 5976 2375 3601
Ohne Berufsangabe 31371 9456 21915
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0892,
von Lagerbierbis Lagergeld |
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.
Im engern Sinne versteht man darunter die Ver-
gütung, die der Eigentümer einer Ware zu zahlen
hat, wenn er diese einem Fremden, der vorüber-
gehend damit zu thun hatte, nicht rechtzeitig ab-
nimmt. So kann der Kommissionär L. rechnen,
wenn
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0299,
von Depotgesetzbis Desinfektion |
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das
Eigentum an den Papieren auf den Kommittenten
über und der Kommissionär hat bezüglich der in
seinem Gewahrsam befindlichen Papiere von da an
die Pflichten des Verwahrers (Depositars). 4) Ein
Kaufmann, welcher in seinem Handelsgewerbe fremde
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Kochschule →
13. Juni 1903 - 22. Okt. 1905 →
26. Dezember 1903:
Seite 0202,
von Unknownbis Unknown |
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also bereits im Februar oder spätestens im März die bevorzugten Modelle für die nächste Saison ausgewählt; denn schon im zeitigen Frühjahr kommen die ausländischen Kommissionäre angereist, um ihre Massenbestellungen aufzugeben. Um ihnen die Auswahl zu
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0047,
von Ableitungsrechnungbis Ablösung |
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oder vereinbarte
Entschädigung, welche der Kommissionär bei Rückgabe der ihm in Kommission gegebenen,
aber nicht verkauften Waren vom Kommittenten außer dem Ersatz aufgewandter Spesen
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0572,
Buchhandel (im 15. und 16. Jahrhundert) |
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Buchführer, welche ein möglichst vielseitiges Lager behufs Weiterverkaufs an andre anlegten, war Georg Willer in Augsburg. Er hatte neben seinem Hauptgeschäft noch ein Lager in Wien und einen Agenten (Kommissionär, institor) in Tübingen
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0577,
Buchhandel (in Frankreich, Italien, Spanien etc.) |
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französischen Buchhandels ist von der in Deutschland völlig verschieden. Paris ist das Emporium desselben; alle Buchhändler der Departements haben daselbst ihre Kommissionäre, stehen aber in keiner so regelmäßigen Verbindung mit denselben
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0786,
von Cantarabis Canterbury |
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Kleinhandel, der Dienstleistung von Kommissionären, Wasserträgern u. dgl., um früher oder später mit den gemachten Ersparnissen (jährlich mehr als 2 Mill. Frank) in die Heimat zurückzukehren. Das Departement wird von einer 136 km langen Linie
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0608,
von Declaration of Rightsbis Dedemsvaart |
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(lat.), in der Grammatik, s. Zusammensetzung.
Décompte (franz., spr. kóngt), Ab-, Gegenrechnung, besonders von Kommissionären über verkaufte Waren; Abgang an einer Ware.
Decōr (franz.), Verzierung, besonders Malereien, Vergoldungen und Reliefs
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0003,
von Fait accomplibis Faktoreigewicht |
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auch der für Faktoreien (s. d.) bestellte Kommissionär. Namentlich heißt der Geschäftsführer einer Buchdruckerei oder einzelner Zweige einer solchen nach altem Herkommen F. Das deutsche Handelsgesetzbuch kennt die Bezeichnung F. nicht, es gebraucht
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0789,
von Furchtbis Furkett |
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handelt. So schließen Spediteure und Kommissionäre zwar in eignem Namen, aber f. f. R. Verträge ab, während der Agent in der Regel nicht nur f. f. R., sondern auch in fremdem Namen kontrahiert.
Furfur (lat.), Kleie.
Furia francese (ital., spr. -tschese
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0083,
von Handelsgerichtebis Handelsgeschäft |
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- oder Verarbeitung, die Bankier- und Geldwechslergeschäfte, die Geschäfte des Kommissionärs, Spediteurs und Frachtführers, die Vermittelung oder Abschließung von Handelsgeschäften für andre Personen, also der Geschäftsbetrieb der Agenten
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0095,
von Handelspflanzenbis Handelspolitik |
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Schuldners zum laufenden Preis bewirkt werden. Abgesehen von diesen handelsrechtlichen Bestimmungen über das vertragsmäßige Pfandrecht kennt das deutsche Handelsgesetzbuch auch die besondern gesetzlichen Pfandrechte des Kommissionärs
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0101,
von Handelswertbis Handelswissenschaft |
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auf Differenzzahlung im Fixgeschäft, bei Einkäufen und Verkäufen durch Kommissionäre und bei Schadenersatzforderungen. Der H. ist immer der sogen. gemeine H., d. h. die besondern Verhältnisse des Eigentümers der betreffenden Sache und der besondere Wert, welchen
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0627,
von Kaufgeldbis Kaufmann |
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. die Warenhändler, anzusehen, sondern auch Fabrikanten, Banken, Bankiers, Spediteure, Kommissionäre, Frachtführer, Personentransport-Unternehmer mit größerm Betrieb, Versicherungsgesellschaften, welche gegen Prämie versichern, Buchhändler, Verleger
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0985,
von Kommissionshandelbis Kommunalschule |
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, 6 Bde.); Grünhut, Recht des Kommissionshandels (Wien 1879); Lepa, Lehre vom Selbsteintritt des Kommissionärs in Einkaufs- und Verkaufsaufträgen (Stuttg. 1883).
Kommissionshandel, s. Kommissionsgeschäft.
Kommissionsrat, Titel, welcher verdienten
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0289,
von Kulierwarenbis Kullak |
Öffnen |
für eigne Rechnung, sondern als Kommissionäre, d. h. in eignem Namen, aber fremdem Auftrag. Vgl. Agiotage.
Kulisz (spr. -isch), Pantjeléimon Alexandrowitsch, kleinrussischer Dichter und Schriftsteller, geb. 27. Juli 1819 zu Woronesh, studierte in Kiew
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0135,
Makler |
Öffnen |
noch mittelbar, auch nicht als Kommissionäre, Korrealschuldner oder Bürgen, zu keinem Kaufmann in dem Verhältnis eines Gehilfen zu stehen, sich nicht untereinander zu associieren, sich zur Abschließung ihrer Geschäfte keiner Gehilfen zu bedienen
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0% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0936,
von Pfandbriefbis Pfändung |
Öffnen |
deutschen Handelsgesetzbuch dem Frachtführer, Kommissionär, Spediteur etc. zustehen. Das richterliche P. wird durch die gerichtliche Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners, namentlich an Grundstücken als sogen. Hilfspfandrecht und bei
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0% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0720,
von Remagenbis Rembrandt |
Öffnen |
sich der Trassat bezahlt machen darf, indem er auf einen Dritten einen Wechsel zu ziehen beauftragt wird. Remboursgeschäft ist dasjenige, bei welchem man sich für in Verkaufskommission gegebene Waren durch Ziehung eines Wechsels auf Kommissionär
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0% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0815,
von Seetaubebis Seeversicherung |
Öffnen |
). Die Abschließung des Assekuranzvertrags selbst geschieht zumeist durch Mittelspersonen (Assekuranzbesorger, Kommissionäre, Assekuranzmakler). Es ist gestattet, die Person des Versicherten, zu dessen gunsten die S. abgeschlossen wird, unbestimmt zu lassen, wofür
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0518,
von Kraszewskibis Kreditreform |
Öffnen |
) und »Veto« (das. 1890, 4 Bde.).
Kreditbestätigung, Bestätigung, welche ein Bankier einem an einem überseeischen Platze wohnenden und von einem heimischen Kaufmann zu Warenverkäufen beauftragten Kommissionär dahin erteilt, daß er die von dem letztern
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0903,
von Stern, Orden vom glänzendenbis Steuern (der Schweiz) |
Öffnen |
., Fabrikanten für Rechnung andrer, Kommissionäre, Bankiers, Spediteure 2 Proz. ihres Gewinnes entrichten. Auch Stempelbogen und eine Handänderungsabgabe, weiter eine Erbschaftssteuer für Erbschaften in der Seitenlinie mit ½-4 Proz. wurden eingeführt
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0725,
von Anzeigepflichtbis Anzengruber |
Öffnen |
. 347), des Kommissionärs von der Ausführung des Auftrags (Art. 361, 370, 377), des Wechselinhabers von der Protesterhebung. Diese A. im Handelsverkehr werden gewöhnlich Avis (s. d.) genannt. Die unerlassene ^[richtig: unterlassene?] A. hat überall
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0103,
von Aufstrichbis Auftreibschere |
Öffnen |
für Rechnung eines Auftraggebers Handelsgeschäfte schließt, heißt Kommissionär (s. d.).
Im Österr. Bürgerl. Gesetzbuch wird A. auch in der Bedeutung von Auflage (s. d.) gebraucht.
Auftreiben, s. Aufgetriebenheit des Leibes.
Auftreibschere, ein
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0375,
Banken |
Öffnen |
, was sie, als Anstalten, denen fremdes Kapital anvertraut ist, möglichst vermeiden sollen; Ankauf für Rechnung von Kunden ist unbedenklich, da die B. hier nur in der Eigenschaft von Kommissionären handeln. Jede eigene Teilnahme aber an Gründungen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0804,
Berlin (Verwaltung) |
Öffnen |
aufgehoben worden. An dem Verkehr daselbst beteiligten sich 1200 selbständige Schlächter, 3000 Gehilfen, Kutscher, Fleischhändler, 700 Viehhändler, 60 Kommissionäre mit 200 Angestellten, 600 Treiber, 300 Beamte der städtischen Fleischschau, 300 Beamte
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0326,
von Borsäureanhydridbis Börse |
Öffnen |
der Ort, an dem sich Kaufleute, Bankiers, Versicherungsunternehmer, Reeder und Geschäftstreibende oder deren Vertreter regelmäßig zusammenfinden, um miteinander unmittelbar oder durch Makler oder Kommissionäre (s. d.) Handelsgeschäfte in Waren
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0328,
Börse |
Öffnen |
die Aufgabe, Käufer und Verkäufer zusammenzubringen oder als Agenten ihrer Auftraggeber (nicht als Kommissionäre) für dieselben Geschäfte abzuschließen, ohne selbst irgendwie zu haften oder Bürgschaft zu leisten. Die vereidigten Makler haben zwar
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0% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0680,
von Buchhändlerhausbis Buchholz (Stadt) |
Öffnen |
Kalenderjahre verkauften Bücher an den Verleger oder dessen Beauftragten, den Kommissionär (s. Kommissionsbuchhandel). Der Sortimentsbuchhändler genießt seitens des Verlegers bei diesem Ausgleich ein sog. Meßagio von 1 Proz. Andere B. finden alljährlich
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0% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0583,
von Crawford and Balcarresbis Crébillon (Claude Prosper Jolyot de) |
Öffnen |
der Insel
Pinang und 1811-17 nach Java, worauf er nach
EnHland zurückkehrte. Zum zweitenmal begab er
sich 1821 nach Indien, besuchte Siam und Cochin-
china, wurde 1823 Statthalter von Singapur und
1826 Kommissionär in Pegu und Gesandter am
birman
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0% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0901,
von Delbrück (Max Emil Julius)bis Delécluze |
Öffnen |
. die von einem Vertreter (Agenten, Handlungsreisenden) übernommene Haftung für die Forderungen aus den durch sie abgeschlossenen Geschäften. Der Kommissionär (s. d.) steht nach dem Deutschen Handelsgesetzbuch (Art. 370) für die Zahlung
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0% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0951,
von Depositumbis Depot |
Öffnen |
von Sequestration (s. d.).
Aufbewahrung kann auch mittels eines andern
Vertrags übernommen sein. Dann richten sich die
Wichten des Aufbewahrers nach den gesetzlichen
Bestimmungen über diesen Vertrag, so wenn der
Beauftragte oder der Kommissionär
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0252,
Diamant (Edelstein) |
Öffnen |
das unsortierte Material in
versiegelten Partien, verschleifen dasfelbe uno geben
die fertige brillantierte Ware ebenfo, Partienweife,
unsortiert, an die Edelsteinhändler zu einem Limito-
preis. Erst der Kommissionär sortiert die Ware
nach dem
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0345,
von Directeurbis Dirichlet |
Öffnen |
Kundschaft nicht zu verraten. So kontrahiert der Kommissionär (s. Kommission). Wo dies nach Art des Geschäfts nicht hergebracht ist, und wo der Mandatar nicht indirekte Stellvertretung bevorwortet hat, wird er dazu auch nicht berechtigt sein, wenn
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0708,
von Edelsteinfälschungbis Edelsteinimitationen |
Öffnen |
Kommissionären, den protokollierten Edelsteinhändlern. Der Handel mit Schmucksteinen setzt nicht bloß flüssiges Kapital bei dem Gewerbetreibenden voraus, sondern auch die Kenntnis aller guten und schlechten Eigenschaften geschliffener Juwelen und deren Formen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0533,
von Fäkalbis Faktoreien |
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Faktor (lat. factor, der «Machende», «Besorgende»), in England ein eigentlicher Kommissionär (commission merchant), in Rußland ein Handelsvermittler niedern Grades. In Deutschland ist das Wort in diesem Sinne nicht üblich; es bedeutet hier oft
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0260,
von Freie Gemeindenbis Freie Herren |
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. Aus F.H. (sreihän'dig)Deria^en
ist der Gegensatz der Versteigerung, bei welcher der
Verkäufer sich an den durch das Meistgebot erzielten
Preis und die damit gegebene Person des Käufers
bindet. Der Kommissionär bedingt sich F. H. bei
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0426,
von Furobis Fürst (staatsrechtlich) |
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,
daß man einer andern Person die erworbenen Rechte
abzutreten hat und ebenso die Abnahme der über-
nommenen Pflichten oder Ersatz des zur Erfüllung
dieser Pflichten Aufgewendeten von derselben ver-
langen kann. Der Kommissionär und der Spediteur
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0889,
von Geschäfte per Cassabis Geschäftsgebrauch |
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- und Sortimentsbuchhändlern, zwischen
Kommittcnten und Kommissionären beim Vörsen-
geschäft, zwischen Verkäufern und Käufern G., welche
den zu dieser Klasse gehörigen Kaufleuten bekannt
und deshalb als stillschweigend vereinbart gelten,
wenn etwas anderes nicht
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0745,
Handelsgesellschaften |
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) Die Bankiers- oder Geldwechsler-
geschäfte. 3) Die Geschäfte des Kommissionärs
(s. Kommission), des Spediteurs und des Fracht-
führers (s. d.) sowie die Geschäfte der für den Trans-
port von Personen bestimmten Anstalten (nicht ein
Lohnkutscher, aber ein
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0773,
von Handlungsfähigkeitbis Handlungsgehilfe |
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Rechnung
treiben (Makler, Kommissionäre, Spediteure), sind
nicht H.
Da der Engagements- oder Lehrvertrag für den
Kaufmann ein Handelsgeschäft ls. d.) ist, bedarf der-
selbe nach dem Deutschen Handelsgesetzbuch keiner
schriftlichen Form
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0604,
Kontokorrent |
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.
Der Bankier berechnet als Kommissionär für seine
Dienstleistung eine nach übereinkommen oder Usanz
festgestellte Provision (s. d.) und außerdem, insoweit
sie nicht schon in den einzelnen Posten enthalten
sind, seine Auslagen, wie Courtage (s. d.), Stempel
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0808,
von Kunstgewerbevereinebis Künstliche Brut |
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. d.) betrieben und schließt sich daher auch in seiner
Organisation dem Buchhandel an, indem er sich
wie dieser in Kunstverlag, -Sortiment und -Anti-
quariat teilt und ebenfalls an den Kommissions-
plätzen Kommissionäre unterhält. In früherer Zeit
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0893,
von Lagerhausbis Lagerwache |
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-
gericht erkannt ist; wenn es an Order gestellt ist,
kann es durch Indossament des Papiers wie bei
einem Konnossement geschehen. So ist auch eine
Verpfändung ausführbar. Durch L. kann das gesetz-
liche Pfandrecht des Kommissionärs und das gesetz
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0066,
Leipzig (Stadt) |
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), darunter 156 Kommissionsbuchhandlungen (Kommissionäre),
welche 7380 auswärtige Buchhandlungen (Kommittenten) vertreten; 1893 der letztern lassen ihren Verlag in L. ausliefern.
Am 25. Febr. 1833 wurde der Verein der Buchhändler zu Leipzig
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0070,
von Sorochebis Sospirando |
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Geschäftsgang s. Buchhandel und Kommissionsbuchhandel. Für den gegenwärtigen Verkehr des Sortimenters (Sortimentsbuchhändlers) mit Verleger und Kommissionär ist die buchhändlerische Verkehrsordnung (s. d.) vom 26. April 1891 maßgebend. Der Sortimenter
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0135,
von Speditionbis Speichel |
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133
Spedition - Speichel
Bestimmungen hat, kommen die Bestimmungen über den Kommissionär zur Anwendung. Wie dieser, ist der S. zur Versicherung der Güter nur bei Auftrag verpflichtet. Gewöhnlich versichern die S. die bei ihnen lagernden
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0436,
von Streitgenossenschaftbis Strelitzen |
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abgestritten wird, gegen den Verkäufer) oder einen Anspruch des Dritten besorgt (z. B. der Kommissionär von seiten des Kommittenten). Die S. ist bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Rechtsstreits zulässig. Sie erfolgt durch Zustellung
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0417,
von Vorschlagbis Vorsehung |
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.) oder Pfandleih- und Rückkaufsgeschäft (s. d.). Im engern Sinne, namentlich im Handelsverkehr, ist V. eine im voraus geleistete Zahlung, wie der V., welchen der Kommissionär auf das von ihm abzuschließende Geschäft seinem Auftraggeber giebt, der V
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0572,
von Wechselreitereibis Wechselstrenge |
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selbst, oder durch Makler, Kommissionäre. Von rechtlicher Bedeutung ist der W. nur zwischen den Kontrahenten und dem davon unterrichteten Dritten. Wo der W. Nichts Abweichendes bestimmt, gilt im Wechselverkehr als ausgemacht, daß der Wechsel
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0750,
von Marktpreisbis Marseille |
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des Kommissionärs enthalten §. 71 des neuen
Börsengesetzes (s. Börse) und ß. 374 des Entwurfs
des neuen Handelsgesetzbuches gleichlautende Be
stimmmMn; danach kann insbesondere der Kom-
missionär in solchem Falle bei Wertpapieren und
Waren
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0877,
von Privathandelsmaklerbis Privatpostbeförderungsanstalten |
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, die niederländ. Allgemeine
Postwagcnunternehmung von Gend & Loos, für
Spanien und Portugal die in Hendaye und Cerbere
ansässigen Kommissionäre sowie die ^^sncs intsr-
nationale äe la ^ompIFiiie äe3 Olieuiinä äs tsr äu
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0030,
von Überfall (im Festungsbau)bis Übergangssteuern |
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Eigentümer (Deutsches Bürgerl. Gesetzb. §. 932); bei solchem Erwerb von einem Kaufmann, der die Sache in seinem Handelsbetriebe veräußert, sogar dann, wenn er nur Glaubens war, derselbe sei (als Kommissionär, Agent u. s. w.) berechtigt, über
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0270,
von Verjüngungsklassebis Verkaufsselbsthilfe |
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möglichst summarisch in das Journal (s. d.) und belastet die Käufer vermittelst Kontokorrent- oder Debitorenconto zu Gunsten des Waren- oder Fabrikationscontos.
Verkaufsrechnung, die Rechnung eines Kommissionärs oder Agenten über für fremde Rechnung
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0053,
von Leighton-Buzzardbis Leim |
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stehen. Der Betrieb von L. erfolgt sowohl selbständig als auch in Verbindung mit Sortimentsbuchhandel; häufig sind auch Journal- und Bücherlesezirkel damit vereinigt. Von den am buchhändlerischen Centralplatz Leipzig 1894 durch Kommissionäre
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0180,
von Limitiertes Klimabis Limonage |
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).
Limitum oder Limito, die dem Kommissionär (s. d.) von seinem Auftraggeber gesetzte Preisgrenze, die er beim Einkauf oder Verkauf nicht überschreiten soll. (S. Einkaufskommission und Kommission.)
Limma (grch.), in der Musik ein Intervall
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0047,
von Pfandscheinbis Pfarrer |
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. §. 41, Nr. 5‒7), dem Kommissionär (s. Kommission), dem Spediteur (s. Spedition), dem Frachtführer (s. Frachtvertrag), dem Bodmereigläubiger und andern Schiffsgläubigern u. s. w. Hat der Pfandgeber die Schuld bezahlt oder hat sie ein Dritter für ihn
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0106,
von Untersatzbis Unterschweflige Säure |
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Deutschen Depotgesetz vom 5. Juli 1896 wird ein Kaufmann, welcher über ihm zur Verwahrung oder als Pfand übergebene oder von ihm als Kommissionär für den Kommittenten in Besitz genommene Wertpapiere (mit Ausnahme von Banknoten) außer dem Fall des §. 246
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0493,
von Conti (Tito)bis Contractus |
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Reinertrag der Verkauf ungefähr liefert. Selbstverständlich sind solche fingierte Ein- und Verkaufsrechnungen, wenn sie in gutem Glauben gemacht sind, für den Kommissionär nicht verbindlich, was er auf der Rechnung in der Regel durch die Worte
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