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Ihre Suche nach Völkerrechtliche Verträge
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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0387,
von Völkerrechtbis Völkertafel |
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, Principes du droit des gens (2 Bde., Par. 1896).
Völkerrechtliche Verträge, diejenigen Staatsverträge (s. d.), welche ein staatsrechtliches Verhältnis unter den vertragschließenden Staaten weder begründen noch voraussetzen, die also völlig auf dem
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0260,
Völkerrecht |
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der Weltpostvereinsvertrag, auch die Verträge über den Schutz des Urheberrechts (s. d.) gehören hierher. Insofern, als es in Ansehung der völkerrechtlichen Normen an einer gemeinsamen richterlichen Autorität fehlt, welche deren Erzwingbarkeit garantiert, ist dem V
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0295,
von Neutralitätbis Neu-Ulm |
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, sondern allen Großmächten gegenüber eingegangen worden, und daß sie unter denselben Voraussetzungen wie jeder völkerrechtliche Vertrag als kündbar anzusehen ist. Wie hart gerade auf diesen Staaten die Pflicht der N. lastet, hat sich erst im Deutsch
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0338,
von Donau-Dampfschiffahrtsgesellschaftbis Donaukreis |
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und den In-
halt des Reglements zu einem bis heute unaus-
getragenen Konflikt, in welchem das Völkerrecht
nicht auf Seite Rumäniens stehen dürste. Rumä-
nien verlangte bei der Beratung der Signatar-
mächte des Berliner Vertrags auf der Londoner
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 1004,
von Intervenierenbis Intervention |
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zu dritten Staaten betreffen. Eine völkerrechtliche I. kann auf verschiedene Weise eintreten. Die fremde Macht kann als Hauptpartei auftreten, entschlossen, ihre Pläne nötigen Falls mit Gewalt durchzusetzen. In solchen Fällen ist die I. zuweilen
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0102,
von Aushebungbis Auslieferung |
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eines Auslieferungsgesetzes
1873 abgelehnt. Eine völkerrechtliche Auslieferungs-
pflicht besteht trotz Auslieferungsgefetzen nur auf
Grund von Auslieferungsverträgen oder als Aus-
fluh des Rechts auf internationalen Verkebr, wenn
der ersuchte Staat selbst
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0157,
von Beringmeerbis Berlin |
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im freien B., also das Verbot aller Raubfischerei für sehr notwendig hielt, Maßregeln hierfür aber, weil es sich nm staatenloses Gewässer handelte, nur im Wege völkerrechtlichen Vertrages möglich waren und die Aufstellung derselben sich leichter
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0340,
von Diplomatbis Diplomatie |
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Private eine Auszeichnung verleiht (Adelsdiplom, Doktordiplom); Urkunde bezeichnet im öffentlichen Leben heute staats- und privatrechtliche Dokumente (Verfassungs-, Vertrags-, Schuldurkunde); wo es sich dagegen um Verleihung eines Rechts
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0738,
von Kriegsrechtbis Kriegsschulen |
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völkerrechtlichen Unabhängigkeit nur insofern vereinbar, als sie nach den Grundsätzen über die Kündbarkeit
völkerrechtlicher Verträge durch Verzicht auf den Schutz ihrer Neutralität die Freiheit ihrer Entschließung über Krieg und Frieden
wieder erlangen
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0426,
Schiedsrichter |
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der Zustellung auf der Gerichtsschrei-
berei des zuständigen Gerichts niederzulegen; er ist
mit Gründen zu versehen, wenn nicht der Schieds-
vertrag etwas anderes statuiert. Der Schiedsspruch
hat unter den Parteien die Wirkung eines rechts
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0094,
Athen |
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und außerdem so weit vor, als auch ohne Vertrag eine völkerrechtliche Auslieferungs- und Ausweisungspflicht besteht. Sonst ist die Verweigerung eines genügend motivierten Ersuchens um Auslieferung oder Ausweisung nicht die Verletzung einer internationalen
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0207,
von Staatsverfassungbis Stabel |
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Verfassung) oder daß sie zur Vertretung des ganzen Volkes berufen sind (Repräsentativsystem). Über die verschiedenen Arten der S. (Staatsformen) s. Staat.
Staatsvertrag, das zwischen zwei selbständigen Staaten getroffene völkerrechtliche Übereinkommen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0437,
von Europäische Cholerabis Europäisches Völkerrecht |
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435
Europäische Cholera - Europäisches Völkerrecht
von Haardt, Polit. Schulwandkarte von E., 1:4000000 (Wien 1883); ders., Orohydrogr. Schulwandkarte von E., 1:4000000 (ebd. 1883); Christiani, Kaart over E. sammt Middelhaven (Kopenh. 1884
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0219,
von Veränderte Umständebis Veränderung |
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, wer aus einem gegenseitigen Vertrag vorleisten muß, bei Vermögensverschlechterung des andern Teils die Leistung verweigern (§. 321). Im Völkerrecht gewähren wesentlich V. U. bei allen obligatorischen Verträgen Rücktrittsrecht und zwar ohne Entschädigungspflicht (s
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0319,
Fischereirecht und Fischereipflege (Meeresfischerei) |
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Rheinuferstaaten abgeschlossene Fischereivertrag sowie die Verträge Preußens mit seinen Nachbarstaaten und die Verträge der süddeutschen Rheinuferstaaten (Baden und Elsaß-Lothringen) mit der Schweiz, die Verträge dieses Landes mit Frankreich und Italien
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0093,
von Accessionsvertragbis Accidenzien |
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der gezogenen
Früchte neben Herausgabe des Grundstücks).
Accessionsvertrag , im Völkerrecht ein Vertrag, durch welchen ein Staat einem zwischen andern Staaten
abgeschlossenen Vertrag derart beitritt, daß die kraft desselben bestehenden
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0105,
von Neutralbis Neutralität |
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neutralisiert man positive Elektrizität durch negative Elektrizität, Nordmagnetismus durch Südmagnetismus.
Neutralität (neulat.), das Verhältnis desjenigen, welcher an dem Streit andrer nicht teilnimmt; insbesondere im völkerrechtlichen Verkehr
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0311,
von Friedensteinbis Friederichsen |
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auf eine im voraus begrenzte Zeit bestehen
soll; diese bindende Kraft des F. tritt, wie bei jedem
völkerrechtlichen Vertrage (s. d.), erst mit der Ratifi-
kation ein. Haben am Kriege auf einer oder beiden
Seiten mebrere Verbündete teilgenommen, so
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0703,
von Laistnerbis Landfrage |
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betrachten.
Während das ältere Kolonialrecht, völkerrechtliche
und privatrechtliche.herrenlos:gleit nicht unterschei-
dend, das völkerrechtlich berrenlose Gebiet der Ko-
lonien auch als privatrechtlich herrenlosen Grund
und Boden betrachtete und so
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0164,
von Vertragbis Verviers |
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die völkerrechtlichen Verträge (Staatsverträge, Traktate) von besonderer Bedeutung, wie Bündnis-, Friedens-, Handels-, Auslieferungsverträge u. dgl. Das Recht zum Abschluß von Staatsverträgen ist ein Ausfluß der Souveränität und steht deshalb dem Staatsoberhaupt zu
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0573,
von Telegraphenanstaltenbis Telegraphenschulen |
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, Die Telegraphie in staats- und privatrechtlicher Beziehung (Leipz. 1872); Meili, Das Telegraphenrecht (2. Aufl., Zürich 1873); Fischer, Die Telegraphie und das Völkerrecht (Leipz. 1876); Schöttle, Der T. in administrativer und finanzieller Beziehung (Stuttg
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0609,
von Konventionbis Konversations-Lexikon |
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im Völkerrecht zur Bezeichnung von nichtpolit. Verträgen (convention im Gegensatze von traité) und von Nebenabmachungen im Gegensatze zum Hauptvertrage gebraucht. Mit einer ähnlichen Unterscheidung wurden in neuester Zeit die Handelsverträge
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0940,
von Kollinbis Kollision |
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eines andern Rechts ausdrücklich oder stillschweigend beabsichtigt haben, wie z. B. bei Verträgen in der Regel das Recht des Erfüllungsorts als maßgebend anzunehmen sein wird. Hiernach sind auch die privatrechtlichen Wirkungen unerlaubter Handlungen
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0559,
von Marschall von Bibersteinbis Martens |
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, Heidelberg und Leipzig Vorlesungen, trat 1868 in das russische Ministerium des Auswärtigen und wurde hier dem Reichskanzler Fürst Gonschakow für besondere Aufträge attachiert. Seit 1871 ist er Professor des Völkerrechts an der Petersburger Universität
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0670,
von Halbritterbis Haldeman |
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auf gewisse Ehrenrechte, Tributzahlungen und Kriegshilfe; bisweilen ist aber auch das Recht zum diplomat. Verkehr und zum Abschluß völkerrechtlicher Verträge und demgemäß auch zur Entscheidung über Krieg und Frieden beschränkt und der Suzerän zum
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0596,
Konsul (in der Neuzeit) |
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594
Konsul (in der Neuzeit)
barkeit, sind übrigens auch in den andern Staaten
den K. zugestanden (s. unten).
Die völkerrechtlichen Befugnisse der K.
überhaupt und die ihnen zustehenden persönlichen
Vorrechte sind neuerdings unter den
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0637,
von Martens (Georg Friedr. von)bis Martha (biblisch) |
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der Konferenz für internationales Privatrecht im Haag; seit 1894 ist er erster Vicepräsident des Instituts des Völkerrechts. M. veröffentlichte: "Das Privateigentum während des Krieges" (russisch, Petersb. 1869 u. 1880), "Das Konsularwesen
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0194,
von Bodensee-Gürtelbahnbis Böhle |
Öffnen |
192
Bodensee-Gürtelbahn - Böhle
In staats - und völkerrechtlicher Hinsicht
steht die Gebietshoheit über den Üntersee vertrags-
mäßig fest: sie ist nach dem Vertrag vom Okt. 1854
nach der Mitte des Sees zwischen Baden und der
Schweiz
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 1019,
Sklaverei (gegenwärtige völkerrechtliche Beurteilung) |
Öffnen |
1019
Sklaverei (gegenwärtige völkerrechtliche Beurteilung).
Nordamerika 3. März 1807 der Negerhandel zur See verboten worden, insofern es sich um Angehörige dieser Staaten handelte. Verhandlungen der Großmächte zu London führten sodann 1816
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0427,
von Schiedsspruchbis Schiefer |
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Völkerrechts, IV, Verl. 1888, S. 30 fg.) Ganz eigen-
tümlich war das durch den Vertrag von Wasbington
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0007,
Konkordat (wichtige frühere und gegenwärtige Konkordate) |
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der heutigen wissenschaftlichen Vertreter des Kirchenrechts geteilt wird. Die herrschende Lehre nimmt in den Konkordaten wirkliche zweiseitige Verträge an, und diese Verträge werden spezieller meist als völkerrechtliche Verträge
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0758,
von Handelsusancenbis Handelsverträge |
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-
wicklung des völkerrechtlichen Verkehrs begegnet
man allerdings bereits im Altertum Verträgen,
welche auf die Begründung einer Rechtsordnung
im internationalen Handel hinzielen, indessen
weniger die Regelung der gegenseitigen Verkehrs
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0103,
Auslieferung |
Öffnen |
und Ameri-
kas, auch einige asiat., afrik. und polynes. Staaten
untereinander Auslieferungsverträge abgeschlossen;
Ost erreich außer mit Deutschland mit der Schweiz
(erster Vertrag 1855, neuer Vertrag 1896), Frank-
reich (1855), Nordamerika (1856
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 1025,
Sklaverei |
Öffnen |
. Das Missouri-Kompromiß (s. d.) verbot 1820 nördlich von 36° 30' nördl. Br. die S. für immer. Indessen war es offenbar, daß durch diesen Vertrag die Gegensätze nur überbrückt waren und die Entscheidung nur hinausgeschoben wurde.
In Europa war es vor allem
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0302,
von Vert-jusbis Vertragsbruch |
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-, Friedensverträge; V. zur Beförderung der Rechtspflege u. s. w., s. Völkerrechtliche Verträge), zwischen Staat und Stadt, zwischen Regierung und Volksvertretung (vereinbarte Verfassung), zwischen Staat und Kirche (Konkordate), zwischen polit. Parteien (über
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0686,
Friede (die Weltfriedensidee) |
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Friedensverhandlungen abgeschlossen. Es ist ein völkerrechtlicher Grundsatz, daß die Friedensverträge, wenn sie auch von den Unterhändlern ganz in Übereinstimmung mit der ihnen erteilten Vollmacht abgeschlossen sind, doch ihre volle Gültigkeit erst dadurch
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0900,
von Garamondbis Garaschanin |
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. Im Privatrecht ist G. die durch Vertrag, Gesetz oder auch durch unerlaubte Handlung begründete Verbindlichkeit, für den Eintritt eines Ereignisses, für die Dauer eines Zustandes oder für gewisse Eigenschaften (Fehler oder Mängel) zu haften
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0527,
von Weltachsebis Weltpostverein |
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Ergebnis der allgemeine Postvereinsvertrag vom 9. Okt. 1874 war. Durch diesen Vertrag ist für das Postwesen ein völkerrechtlicher Verband geschaffen worden, wie er auf keinem andern Zweig des internationalen Völkerlebens besteht; derselbe behandelt
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0304,
von Alabamafragebis Alabaster |
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Entscheidung übergeben werden sollte. D ie in
jenem Vertrage aufgestellten Grundsätze über die Pflichten der Neutralen dürfen als allgemein maßgebende Normen betrachtet
werden (Heffter, Völkerrecht §. 148); danach darf kein neutraler Staat dulden
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0396,
Algerien (Geschichte) |
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als unverletzlich anerkannte. Um dieselbe Zeit erzwang der brit. Admiral Exmouth von den übrigen Barbareskenstaaten (s. Berberei) die Anerkennung eines völkerrechtlichen Verhältnisses in betreff der Kriegsgefangenen sowie die Aufhebung des Sklavenhandels. Da
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0482,
von Exterritorialbis Extincteur |
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der hier maßgebenden Be-
stimmungen beruhen auf dem ungeschriebenen Recht
völkerrechtlicher Tradition, andere sind wirkliches
Gesetz. Zu den letztern gehören für das Deutsche
Reich die 8§. 18 - 21 des Deutschen Gerichtsver-
fassungsgesetzes
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0443,
von Schiffahrtskundebis Schiffbaukunst |
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.
In Deutschland ist vom Reichskanzler 1886 ein Vertrag mit dem Norddeutschen Lloyd abgeschlossen und 1893 ergänzt worden,
der die Unterhaltung deutscher Postdampferlinien nach Ostasien und Australien bezweckt. Die genannte Gesellschaft empfängt
jährlich
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0718,
von Wiener Konkordatbis Wiener Rot |
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wußte nichts von einem deutschen Volke, sie kannte nur Preußen, Bayern, Oldenburger, Waldecker u. s. w., Unterthanen von 39 Fürsten, die zu einem völkerrechtlichen Verein zusammentraten, dem auch die Könige von Dänemark und Holland angehörten
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0820,
Orientalische Frage |
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Vertrage gewährte die Pforte
den Franzosen eine Reihe von Kapitulationen, die sich
auf alle Zweige des internationalen Verkehrs erstreck-
ten, in ihrer Gesamtheit aber erst durch den Art. 1
des Pariser Vertrags von 1802 völkerrechtlichen Cha
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0053,
von Konvenerbis Konversion |
Öffnen |
eine Zusammenkunft des Parlaments, bei welcher der König fehlt, wonach wahrscheinlich auch der französische Nationalkonvent seinen Namen erhalten hat; endlich s. v. w. Übereinkunft, Vertrag, besonders ein Staatsvertrag über militärische
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0056,
von Donaueschingenbis Donauprovinz |
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und in den letzten Jahren von Wien aufwärts (1883 bis Pöchlarn) gelegt und auf diesen Strecken 6 Kettenschiffe und 1 Seilschiff in Verwendung. Auch soll die Touage auf der obern D. bis Passau ausgedehnt werden.
Völkerrechtliche Verhältnisse der Donau
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0413,
von Flußschwalbebis Flußspat |
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auf dem Neckar, Main, der Mosel, Maas u. Schelde aufgestellt und als maßgebende Grundlage von den Kongreßmächten anerkannt. Auf diesen Grundlagen wurden später völkerrechtliche übereinkünfte der Uferstaaten errichtet. Freilich trat mit dieser
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0282,
von Postkreditbriefebis Postordnung |
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der Postkongresse unterliegen der Sanktion der betreffenden Regierungen, welche einen völkerrechtlichen Akt über die Beschlüsse ratifizieren und auf diplomatischem Weg austauschen lassen.
Postkreditbriefe (ital. Titoli postali di credito), in Italien
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0444,
Schiedsrichter |
Öffnen |
. anderseits abgeschlossenen Vertrag (receptum arbitri), wodurch sich letzterer zur Übernahme des schiedsrichterlichen Amtes bereit erklärt und verpflichtet. Für das Deutsche Reich ist das schiedsgerichtliche Verfahren durch die Zivilprozeßordnung
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0016,
von Äsusbis Asyl |
Öffnen |
beschränkt und diesen durch Verträge gesichert. Diese Berechtigungen erkannten die Römer an, bis Tiberius 22 n.Chr., um Mißbräuchen zu steuern, eine Prüfung
der Ansprüche einzelner griech. Städte auf Asylrechte durch den röm. Senat
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0307,
von Friedberg (Robert)bis Friedensbruch |
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Angehörige, für welches Feindschaft und Kampf als
der natürliche Zustand galten, an dessen Stelle ein
rechtliches und freundschaftliches Verhältnis nur
durch besondern Vertrag begründet werden konnte.
Die Fortschritte der staatlichen
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0541,
von Gardingbis Garfield |
Öffnen |
Königsberg berufen.
Er schrieb namentlich: «Das Stellen zur Disposition nach modernem deutschem Handelsrecht» (Würzb. 1870), «Die Verträge zu
Gunsten Dritter» (ebd. 1873), «Das deutsche Patentgesetz vom 25. Mai 1877» (Berl. 1877), «Das deutsche
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0752,
von Handelspiasterbis Handelsrecht |
Öffnen |
andere Maßregeln dagegen sind auch mit dem voll-
ständigen Frcihandelssystcm recht wohl verträglich.
Hierher gehört der Abschluß günstiger Handelsver-
träge (s. d.) mit andern, noch nicht frcihändlerischen
Staaten, dic Anstellung von Konsuln
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0303,
von Holtzendorff (Ernst Konrad)bis Holtzendorff (Karl Friedr. von) |
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301
Holtzendorff (Ernst Konrad) - Holtzendorff (Karl Friedr. von)
(2 Bde., ebd. 1879), das "Handbuch des Völkerrechts"
(4 Bde., Hamb. 1885 -89), das "Handbuch des
Gefängmswesens" (2 Bde., ebd. 1888). Mit den klei-
nern Schriften "Gesetz
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0239,
von Politische Vereinebis Polizei |
Öffnen |
aus einer ehrlosen Gesinnung entsprungen ist. Auch bei der Auslieferung (s. d.) wird der Gegensatz von gemeinen und P. V. u. V. von Bedeutung. Völkerrechtlicher Grundsatz ist, daß wegen P. V. u. V. eine Auslieferung nicht stattfindet. Anhaltspunkte
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0319,
von Postkrankenkassebis Posto |
Öffnen |
begonnene Werk und begründete mit der
Annahme des einheitlichen Weltportos von 25 Eent.
^ 20 Pf. für den einfachen Brief den Welt-
postverein (Vertrag vom 1. Juni 1878). Gleich-
zeitig wurden Übereinkommen getroffen hinsichtlich
der Versendung
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0446,
von Prioritätsobligationenbis Prise |
Öffnen |
Gesellschafts-
vertrags, denn nach Art. 209 a des Handelsgesetz-
buches bedürfen derartige Bestimmungen der Aus-
nahme in den Gesellschaftsvertrag. Natürlich können
auch bestehende Aktiengesellschaften unter Änderung
des Gcsellschastsvertrags
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0223,
von Staatsverwaltungbis Stabeisen |
Öffnen |
Fortsetzungen. - Vgl. außerdem E. Meyer, über den Abschluß von S. (Lpz. 1874); Nippold, Der völkerrechtliche Vertrag (Bern 1894); Artikel S. im "Österr. Staatswörterbuch", Bd. 2 (Wien 1896).
Staatsverwaltung, in weiterm Sinne die gesamte
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0654,
von Internationale Arbeiterschutzkonferenzbis Internationales Recht |
Öffnen |
Gerichtsbarkeit der Konsuln (s. d.) getreten ist. Zufolge der in den Jahren 1874 und 1875 geschlossenen und 1880 erneuerten Verträge der ägypt. Regierung mit den 17 Staaten, welchen die Konsulargerichtsbarkeit zustand, erkennen die I. G. erster Instanz zu
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0785,
von Genfer Konventionbis Genfer See |
Öffnen |
, und es ist festgestellt, daß bis 1864 schon 291 Verträge für einzelne Kriegsfälle oder bestimmte Zeiträume abgeschlossen waren, welche den Grundgedanken der G. K. enthalten. Die erste Anregung zu dieser gab eine 1862 erschienene Schrift des Genfer Philanthropen
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0937,
von Schweizerischer Arbeiterbundbis Seidel |
Öffnen |
völkerrechtlich herrenlos, d. h. in der Herrschaft keines Staates ist, daß vielmehr allen Staaten ein Gemeingebrauch hieran zusteht, den alle mit der Flagge eines Staates versehenen Schiffe ausüben dürfen. Zum freien oder offenen Meer gehört nicht bloß
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0951,
von Depositumbis Depot |
Öffnen |
949
Depositum - Depot
Depositum (lat., "Hinterlegtes"), Verwah-
rungs-(Hinterlegungs-)Vertrag, der Ver-
trag über Hinterlegung einer beweglichen Sache, zu-
folge dessen die eine Partei, der Depositar, das von
der andern, dem Deponenten
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0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0197,
von Kartäuserkatzebis Kartell |
Öffnen |
wie X6rm63 minöi-Hlo,
s. Antimonsulfür.
Karte, s. Landkarten und Spielkarten.
Kartell oderCartel (frz., von c^rt6, ein bescbrie-
benes Papier) bedeutete ursprünglich in den Tur-
nierspielen die Kampfordnung.
Im Völkerrecht bezeichnet man mit K
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0277,
Post (Weltpostverein) |
Öffnen |
277
Post (Weltpostverein).
eines internationalen Postkongresses zu betreiben, welcher 1874 in Bern tagte und zu dem allgemeinen Postvereinsvertrag vom 9. Okt. 1874 führte. Dieser Vertrag schuf für das Postwesen einen völkerrechtlichen Verband
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0926,
Telegraph (innerer Verkehr Deutschlands) |
Öffnen |
Fortschritt bedeutet es, daß die Kabel unter völkerrechtlichen Schutz gestellt sind (s. Kabelschutzkonvention).
In Nordamerika, dem einzigen Lande, in welchem die Telegraphie in den Händen von Privatgesellschaften ist, unter denen die Western Union Company
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Meyers →
Schlüssel →
Alphabetische Inhaltsübersicht d[...]:
Seite 0012,
Alphabetische Inhaltsübersicht des Schlüssels |
Öffnen |
Verkehrswesen 201
Verletzungen 269
Vermessungskunde 289
Vermögensrecht 180
Verpflegung 35
Verrenkungen 269
Verschiedenes 304
Versicherungswesen 201
Verskunst 117
Versteinerungen 228
Vertrag 180
Vervielfältigungsverfahren 282
Verwaltung 190
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0088,
von Uniformierungbis Union (kirchliche) |
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. Malermuscheln.
Uniōn (lat.), Bezeichnung einer Art der Staatenverbindung, welche dauernder oder enger gedacht ist als die bloß völkerrechtliche Allianz (s. d.) und die Konföderation. Insbesondere heißt U. die Vereinigung mehrerer Staaten unter
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0077,
von Acceßbis Accidens |
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im
Besitz der Sache zu der seinigen hinzurechnen kann ( accessio possessionis ).
Accessionsvertrag , völkerrechtlich ein Vertrag, durch welchen eine Macht dem zwischen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0828,
Großbritannien (Geschichte 1871-1874) |
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Differenzen mit Amerika lösen sollte: der Vertrag von Washington vom 8. Mai 1871. In diesem Vertrag wurde zur Schlichtung der sogen. Alabamafrage ein internationales Schiedsgericht niedergesetzt; zugleich aber wurden mehrere Grundsätze über
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0682,
Belgien (Geschichte 1830-65) |
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. Hierauf erfolgte dessen Unterzeichnung 19. April von seiten B.s und der übrigen Mächte, nachdem dies von Holland schon 4. Febr. geschehen war. Erst 5. Nov. 1842 kam der Vertrag mit Holland zur endgültigen Fixierung des völkerrechtlichen Verhältnisses
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0532,
von Ganzinvalidebis Garantie |
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) bezeichnet in der Rechtssprache jede Art von Sicherstellung. So sind im Staatsrecht der Eid des Monarchen und die Verantwortlichkeit der
Minister G. der Verfassung. Im Völkerrecht ist G. die Sicherstellung der Erfüllung eines Vertrags durch den
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0222,
von Staatsschulenbis Staatsverträge |
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, die auf unbestimmte Zeit und auch bei wesentlicher Veränderung der Umstände nicht kündbare Beschränkung eines Staatshoheitsrechts, welche sich ein Staat in Beziehung auf seinen örtlichen Machtbereich zu Gunsten eines andern Staates durch Vertrag
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0676,
Telegraphenverkehr |
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) Bestimmungen.
IV. Völkerrechtliche Stellung; Internationale Konferenzen.
Die kosmopolitische Bedeutung des Telegraphen für das moderne Kulturleben macht es unerläßlich notwendig, daß der Betrieb dieses Verkehrsmittels für große Völkergruppen, ja
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0095,
von Genfer Konferenzbis Genfer Konvention |
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Konferenzen)
Genfer Konvention, völkerrechtlicher, internationaler Vertrag, durch welchen der Schutz der Verwundeten, der bisher immer nur für den einzelnen Fall auf die Dauer eines Kriegs oder bestimmten Zeitraums von den betreffenden kriegführenden
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0379,
von Alliabis Allianz |
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, völkerrechtlicher Vertrag, zwischen zwei oder mehreren Mächten zu einem bestimmten Zweck abgeschlossen. Im Gegensatz zu einer organisierten und auf die Dauer berechneten Staatenverbindung, wie sie uns in einer Union oder Konföderation, im Staatenbund
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0121,
Auslieferung von Verbrechern (Geschichtliches) |
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und der völkerrechtlichen Beziehungen. Im Altertum fehlte es durchaus an regelmäßigen Einrichtungen der A. Man dachte nicht an die Verfolgung solcher, die sich der Bestrafung durch Flucht in das Ausland entzogen hatten. Das Exil war die hauptsächliche
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0124,
von Auslobungbis Ausnahmegesetz |
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zweifelhafte und unsichere Abmachungen. Außerdem sind noch verschiedene von einzelnen deutschen Staaten mit dem Ausland abgeschlossene Verträge in Gültigkeit. Auffallend muß es erscheinen, daß das Deutsche Reich bisher noch nicht erreicht hat, mit den
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0836,
Deutschland (Reichsverwaltung, Gesetzgebung) |
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, darauf verzichtet, sich bei den auswärtigen Kabinetten noch besonders vertreten zu lassen. Der Kaiser hat das Reich völkerrechtlich zu vertreten. Er hat im Namen desselben Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und andre Verträge
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0097,
von Genfer Konventionbis Genfer See |
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Ausdehnung der Konvention von 1864 zu beseitigen.
1874 beschäftigte sich der in Brüssel tagende völkerrechtliche Kongreß über das gesamte internationale Kriegsrecht auch mit der G. K. Die sieben auf die Verwundeten, das Sanitätsmaterial
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0486,
von Kapitolinische Hochzeitbis Kapitulation |
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) eingeteilte völkerrechtliche Abmachung; insbesondere ein Vertrag zwischen zwei kriegführenden Korps wegen Einstellung des Kampfes. Fehlt es der Besatzung eines festen Platzes an Munition oder an Lebensmitteln, so ist die K. selbstverständlich. Ob
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0912,
von Petersbergbis Petersilie |
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mit unumschränkten Vollmachten für einen Landkauf in Ostafrika, über Triest nach Sansibar und von da auf das ostafrikanische Festland ging. Bereits 1. Febr. 1885 traf P. wieder in Europa ein mit 12 rechtsgültigen Verträgen, welche der oben genannten
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0266,
Baden (Großherzogtum; Geschichte) |
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und von Edelsheim (s. d.) zur Seite standen, erhielt B. seine jetzige Gestalt und größere Bedeutung. Seine ansehnlichen Gebietserwerbungen beruhten entweder auf einem altbegründeten Nachfolgerecht oder auf neuen völkerrechtlichen Verträgen. Für seine
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0888,
von Bestandsschätzungbis Bestätigung |
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vollzogenen Akts oder Geschäfts, vorzüglich von völkerrechtlichem Charakter, also Genehmigung eines durch diplomat. Agenten abgeschlossenen Vertrags durch die betreffenden Souveräne.
Im Strafrecht ist die B. der Urteile durch den Landesherrn
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0149,
Deutschland und Deutsches Reich (Staatsrechtliches) |
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.
III. Bezüglich der Zuständigkeit der der Reichsgewalt unterliegenden Gegenstände kommt hauptsächlich folgendes in Betracht:
1) Die auswärtigen Verhältnisse des Reichs. Die völkerrechtliche Vertretung des Reichs gebührt ausschließlich dem Kaiser
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0419,
Donau |
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Staaten im
Vertrage vom 14. April 1816 erneuert. Sodann
erfolgte zwifchen Osterreich und Bayern die Ab-
schließung der Verträge vom 2. Dez. 1851, welche
nach dem Grundsatze der Gegenseitigkeit den Ver-
kehr auf den Wasserstraßen der beiden Staaten
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0457,
von Ewige Richtungbis Ewiger Landfriede |
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. geneigt sein muß". Auf einem etwas andern Wege glaubt die heutige Gesellschaft der Friedensfreunde (s. d.) sich ihrem Ideale nähern zu können. Die wirkliche, ebenso streng völkerrechtliche wie wirksame Organisation zur möglichsten Erhaltung des
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0020,
Frachtvertrag |
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ihrer Versendung die Grundsätze
des Völkerrechts, die Gesetze des Äbladehafens und
etwaige Einfuhrverbote des Bestimmungshafens
nicht außer acht gelassen werden. Auch dürfen ohne
Wissen des Schiffers Güter nicht an Bord gebracht
werden
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0507,
von Kolonialgesellschaft für Südwestafrikabis Kolonialrecht |
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; es wird eine Schutztruppe gehalten u. s. w. - 2) Das Verhältnis der Kolonie und der Kolonialregierung zu andern Mächten, namentlich Kolonialmächten. Darüber sind neuerdings eine Anzahl internationaler Verträge abgeschlossen, u. a. die Kongoakte vom 26. Febr. 1885
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0674,
von Rechtsgelehrsamkeitbis Rechtshängigkeit |
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oder zu verändern. Sie kommen auf öffentlich-rechtlichem Gebiet (Staatsverträge und völkerrechtliche Verträge, Anstellung von Beamten, Enteignungen, Zahlung von Steuern u. s. w.) vor; den größten Umfang haben sie auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0972,
von Signalementbis Signoria |
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(frz.), der Unterzeichner eines Vertrags
u. s. w.; Signatarmächte, Kollektivbezeichnung
für Staaten, die an einem völkerrechtlichen Vertrage
durch Unterzeichnung desselben teilgenommen haben.
Signatur (vom lat. 8iFinim, Zeichen), ein Zei
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0610,
von Internationales Bureau des Weltpostvereinsbis Internationale Unionen |
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ihres Handelsverkehrs aufgeteilt. Die
verbündeten Regierungen verpflichteten sich, dem
Bureau alle ihre Zolltarife und darauf bezüglichen
Instruktionen und Verträge, dann die jeweilig ein-
tretenden Abänderungen zuzusenden. Das Detail
der Gebarung
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0772,
von Bernacchibis Bernard |
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. 1878).
4) Montague, engl. Rechtsgelehrter, Autorität auf dem Gebiet des Völkerrechts, geb. 28. Jan. 1820 zu Tibberton Court (Gloucestershire), wurde auf dem Trinity College zu Oxford gebildet, wirkte seit 1844 im praktischen Justizdienst, bis ihm
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0629,
von Bulwerbis Bund |
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. machen eine Kiste. Auch eine je nach der Feinheitsnummer verschiedene Anzahl Garnsträhne.
Bund, ein zu gegenseitigen Leistungen zwischen zweien geschlossener Vertrag. Auf der Voraussetzung eines solchen zwischen Gott und dem Volk Israel
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0631,
von Bundesfestungenbis Bundesindigenat |
Öffnen |
, Ulm, Landau, Mainz und Luxemburg als B. vor. Dieselben hatten vermöge bestimmter, im Wiener Kongreß mit den Bundesfürsten abgeschlossener Verträge nicht nur eine Friedensbesatzung seitens der beiden deutschen Großmächte, sondern wurden auch aus den
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0747,
von Calvi Risortabis Camail |
Öffnen |
und 10. Jan. 1799 Abschluß eines Vertrags zwischen beiden.
Calvisius (eigentlich Kalwitz), Sethus, Komponist und Musikschriftsteller, geb. 21. Febr. 1556 zu Gorschleben in Thüringen, erhielt seine musikalische Erziehung an den Gymnasien
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0772,
Deutscher Bund |
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, unauflöslichen völkerrechtlichen Verein" begründete zur Bewahrung der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit der im Bund befindlichen Staaten. Den Vorsitz erhielt in diesem "Deutschen Bund" Österreich. Das deutsche Volk erhielt keine äußere Organisation seiner
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0241,
von Durchstoßenbis Durchsuchungsrecht |
Öffnen |
, Jus visitationis, franz. Droit de visite, de recherche, engl. Right of visit, of search), die völkerrechtliche Befugnis kriegführender Mächte, durch ihre Kriegsschiffe fremde Privatschiffe anzuhalten, zu besuchen und zu durchsuchen. Der Zweck
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0242,
von Durchwachsungbis Düren |
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rechtswidriges war, weil Preußen in jenem Fall nicht zu den kriegführenden Mächten gehörte und auch eine Maßregel zur Unterdrückung des Sklavenhandels nicht in Frage stand. Vgl. außer den Handbüchern des Völkerrechts und des Seerechts: Hautefeuille
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0724,
von Erblandeshofämterbis Erblichkeit |
Öffnen |
, im Gegensatz zu den nachmals, z. B. durch völkerrechtliche Verträge, an das betreffende Fürstenhaus gekommenen. So wurden in Österreich die deutschen Länder im Gegensatz zu Italien und Ungarn als E. bezeichnet, und im Königreich Sachsen spricht man noch jetzt
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0194,
von Festungsstabbis Fetialen |
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Feciales), Name eines Kollegiums bei den Römern, das zur Aufrechterhaltung des Völkerrechts nach einigen von Numa, nach andern von Ancus Marcius eingesetzt war. Es bestand aus 20 den vornehmsten Geschlechtern entnommenen lebenslänglichen Mitgliedern
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