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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0195,
von Ägisthosbis Agneni |
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füllte. Am südlichen Eingang in das ehemalige Seebecken liegen die Schwefeldunstbäder von San Germano und die bekannte Hundsgrotte (s. d.), nordwestlich und höher ein andrer kleiner Kratersee, Astroni, in prächtiger Waldumgebung.
Agnaten (lat
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74% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0216,
von Ägisthusbis Agnes (Heilige) |
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.
Agnaten (lat.), im röm. Rechte diejenigen, welche unter derselben väterlichen Gewalt stehen oder stehen würden, wenn der Stammvater noch lebte. Die Agnation konnte nur durch Zeugung begründet werden, nicht durch Geburt, aber auch durch Annahme an
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0473,
von Koexistenzbis Koh |
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die durch Abstammung von denselben Eltern oder Voreltern verwandten Personen, Blutsverwandte, im Gegensatze zu den durch Schwägerschaft (Affinität) Verwandten. Im engern Sinne bezeichnete das röm. Recht als K. diejenigen Blutsverwandten, welche nicht Agnaten (s. d
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0091,
Christian (Herzog von Schleswig-Holstein; Bischof von Preußen) |
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91
Christian (Herzog von Schleswig-Holstein; Bischof von Preußen).
folge auch in den Herzogtümern sicherzustellen. Als die Stände der Herzogtümer und die Agnaten hiergegen Protest einlegten und auch der Deutsche Bund durch Beschluß vom 7. Sept
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0514,
Dänemark (Geschichte: 19. Jahrhundert) |
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514
Dänemark (Geschichte: 19. Jahrhundert).
festsetzen zu wollen erklärte, Beunruhigung in denselben und Proteste der erbberechtigten Agnaten, der Stände und des Deutschen Bundes hervor.
Am 20. Jan. 1848 starb Christian VIII., und sein Sohn
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0676,
von Thrombusbis Thugut |
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Hausgesetzen männliches Geschlecht des Thronfolgers und Abstammung desselben vom ersten Erwerber durch Männer (agnatische oder männliche Deszendentenfolge) erforderlich. Außerdem muß der Thronfolger nach den meisten Verfassungen die zur Führung
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1% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0106,
Bayern (Medizinalwesen; Geschichte) |
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. bezog und bei seiner menschenscheuen Zurückgezogenheit für seine Hofhaltung wenig verbrauchte, in Schulden stürzen, und nachdem 1883 durch eine von den Agnaten garantierte Anleihe von 10 Mill. die Finanzen der Zivilliste geregelt worden waren, hatte
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1% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0035,
von Lehnsgerichtbis Lehr |
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und der Agnaten nicht veräußerlichem, selbst nicht verpfändbarem Nutzungsrecht mit Heimfallsrecht des Verleihenden (Lehn im engern Sinn; s. Belehnung und Lehnserneuerung). Das persönliche Verhältnis ist die Vasallität, d. h. ein Dienst
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1% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0192,
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Obligation. Dingliches Recht) |
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Schlüsselrecht
Sondergut
Spillgelder, s. Nadelgeld
Statutarisch
Unio prolium
Verfangenschaftsrecht
Vidualitium, s. Witthum
Voraus, s. Einkindschaft
Vorkinder, s. Einkindschaft
Widerlage
Witthum
Verwandtschaft.
Verwandtschaft
Agnaten
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0544,
Bayern (Telegraphen, Post, Geldinstitute etc.; Verfassung) |
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. eine konstitutionelle Monarchie; sein König (Ludwig II., seit 10. März 1864) ist das Oberhaupt des Staats. Die Krone ist erblich im Mannesstamm nach dem Rechte der Erstgeburt und der agnatischen Linearerbfolge, mit Ausschluß der weiblichen Nachkommen, solange noch
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0552,
Bayern (Geschichte: 1778-1808) |
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. Der Herzog Karl von Zweibrücken, der als nächster Agnat eine solche Zerstückelung nicht zugeben konnte, wandte sich jedoch an den König Friedrich II. von Preußen, der, argwöhnisch gegen Österreichs Vergrößerungspläne Rußland bewog, sich den Ansprüchen des
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0732,
von Erbswurstbis Erbvertrag |
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des letzten Agnaten eines adligen Hauses, namentlich die nächste Verwandte eines Besitzers zu vererbender Stamm- oder adliger Fideikommißgüter, welche erst nach dem Aussterben des gesamten Mannesstamms succediert. Obschon dies Rechtens, kommt doch
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0633,
Lehnswesen (Grundsätze des Lehnrechts) |
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) einziehen kann. Außerdem ist aber noch zu einer Veräußerung des Lehens die Zustimmung sämtlicher "Agnaten" erforderlich, d. h. der lehnsfolgefähigen Seitenverwandten des Vasallen, welche mit ihm zusammen von dem ersten Empfänger des Lehens (primus
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0354,
Preußen (Münzen, Maße, Gewichte; Versicherungswesen; Staatsverfassung) |
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ist (mit der deutschen Kaiserwürde) erblich im Mannesstamm des königlich preußischen Hauses Hohenzollern nach dem Rechte der Erstgeburt und der agnatischen Linealfolge. Der König wird mit Vollendung des 18. Lebensjahrs volljährig. Der erstgeborne Sohn
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0658,
von Regenstaufbis Regentschaft |
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dabei an den Grundsätzen des ältern Rechts fest, wonach derjenige volljährige Agnat, welcher der Krone am nächsten steht, zur R. berufen wird. So übernahm 9. Okt. 1858 der damalige Prinz von Preußen, der nachmalige König Wilhelm I., während
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0759,
Reuß (Fürstentümer, Geschichte) |
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. Die Regierung ist in beiden Fürstentümern im Mannesstamm nach dem Rechte der Erstgeburt und der agnatischen Linealfolge erblich; erlischt die eine Linie, so succediert die andre. Der Fürst wird mit zurückgelegtem 21. Lebensjahr volljährig; während seiner
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0% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0694,
von Ottebis Oudemans |
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und berüchtigte Brauch der Witwenverbrennung niemals allgemeine Geltung in Indien gehabt haben kann. Die Erbfolgeordnung ist, wie in dem ältesten römischen Erbrecht, das auf den gleichen Grundsätzen aufgebaut ist, ursprünglich streng agnatisch. Doch sind
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0428,
von Allodialgüterbis Allotropie |
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Lehnsbeteiligten (der Agnaten, der Eventualbelehnten u. s. w.) geschehen; soweit die Zustimmung fehlt, bleibt zwar der Lehnsverband beseitigt, aber die Rechte der Agnaten u. s. w. bestehen in Form fideikommissarischer Successionsrechte fort. Über A
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0562,
Bayern (Verfassung) |
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ist erblich im Mannsstamm nach dem Rechte der Erstgeburt und der agnatischen Linearerbfolge mit Ausschluß der weiblichen Nachkommen, solange noch ein successionsfähiger Agnat aus ebenbürtiger mit Bewilligung des Königs geschlossener Ehe oder ein
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0% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0771,
Dänemark (Geschichte) |
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, gehoben würden. Demzufolge erließ Christian VIII. einen "Offenen Brief" vom 8. Juli 1846, in welchem er die dän. weibliche Erbfolge auch für Holstein festsetzen zu wollen erklärte. Gegen diese Erklärung erhoben aber die Agnaten des Königshauses
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0231,
von Erbfolgekriegebis Erblande |
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229
Erbfolgekriege - Erblande
schen Staaten nur der ebenbürtige, agnatische,
männliche Blutsverwandte. Ausgeschlossen sind
demnach Kinder aus Mißehen oder Ehen zur linken
Hand, Weider und Kognaten. In andern europ.
Staaten, z. B
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0235,
von Erblindungbis Erbrechen |
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; auch dem zur unmittelbaren Thronfolge berechtigten ältesten Enkel des vorverstorbenen ältesten Sohnes wird dieser Titel beigelegt. Dagegen pflegen andere Agnaten, wenn sie die nächste Anwartschaft zur Thronfolge nur deshalb haben, weil Descendenten
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0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0334,
Niederlande (Geschichte) |
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gab die in den 24 Artikeln verabredete Abtretung eines Teils von Luxemburg an Belgien, da hierzu die Genehmigung des Deutschen Bundes und der Agnaten in Nassau erforderlich war. Der Bundestag gab 18. Aug. 1836 seine Zustimmung; als Entschädigung
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0400,
Preußen (Gesundheitswesen. Verfassung) |
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Hohenzollern nach dem Recht der Erstgeburt im Mannsstamm und nach der agnatischen Linealfolge. Ist der König minderjährig oder zu regieren dauernd verhindert, so führt der nächste volljährige Agnat die Regentschaft. Die Angelegenheiten des königl. Hauses
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0509,
Schleswig-Holstein |
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unablässig bestrebt sein, die vollständige Anerkennung der Integrität des dän. Gesamtstaates zu Wege zu bringen". Dieser Offene Brief stieß allerseits auf energischen Widerstand. Die Agnaten von der jüngern gottorpischen und der sonderburgischen Linie
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0704,
von Regensburger Interimbis Regenverteilung |
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führt der nach der Primogeniturordnung nächstberufene, großjährige, regierungsfähige Agnat die Regierung, so auch nach preuß. Staatsrecht (Verfassungsurkunde Art. 56); ist kein nach der Verfassung berechtigter R. vorhanden, so hat das Ministerium
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0022,
von Abdankungbis Abd el Kader |
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auf die Regierung. Die A. steht in der freien Entschließung des Regenten;
eine Zustimmung der Agnaten oder der Stände ist nicht erforderlich. Durch die A. wird die Thronfolge in
ebenderselben Weise wie bei dem Tode des
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0589,
von Anhausenbis Ani |
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Herzogtums, welche 1845 an den Tag kam (die Staatsschuld bezifferte sich auf 4,323,249 Thlr.), ist ihm nicht zur Last zu legen, sondern datierte aus frühern Zeiten. Die Agnaten und Preußen nahmen sich der Sache an, und einem preußischen Beamten
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0363,
Braunschweig (Geschichte) |
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, erfüllte 1365 der Kaiser Karl IV. Bald indes bereute Wilhelm seinen Entschluß und setzte den Herzog Magnus II. (Torquatus) von B.-Wolfenbüttel in sein agnatisches Recht ein. Der Ausgang des daraus entstandenen Kriegs ist oben berichtet. Mit Herzog Wilhelm
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0364,
Braunschweig (Geschichte) |
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provisorisch, trat sie dann aber definitiv an, als Herzog Karl nach einem vergeblichen Versuch, sich des Landes wieder zu bemächtigen, 1831 von den Agnaten mit Zustimmung des Deutschen Bundes für regierungsunfähig erklärt worden war. Die Verfassung
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0197,
von Cogitobis Cogoleto |
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wird der C. die Agnatio (C. civilis) gegenübergestellt, deren Grund die väterliche Gewalt ist (s. Agnaten). C. spiritualis, die kanonisch-rechtliche Verwandtschaft, welche durch Mitwirkung bei der Taufe und Firmung begründet wird und juristisch nur insofern
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0337,
Ehe (Ehehindernisse) |
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. zwischen Adoptiveltern und Adoptivkindern sowie zwischen dem Adoptivkind und dem Agnaten des Adoptivvaters, sondern auch die E. des Adoptivvaters mit der Witwe des Adoptivsohns und umgekehrt. Das tridentinische Konzil leitete endlich auch
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0591,
von Emanzipierenbis Embargo |
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591
Emanzipieren - Embargo.
väterliche Gewalt Verbundenen, der Agnaten, und aus der väterlichen Gewalt selbst heraustrat. Diese umständliche Form der E. kam jedoch mehr und mehr außer Geltung, seitdem durch Kaiser Anastasius die E
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0733,
von Erbverzichtbis Erckmann-Chatrian |
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Verzicht das Erbrecht der letztern. In frühern Zeiten waren vielfach in den Familien des hohen Adels Erbverzichte der Töchter üblich, um diese von der Succession auszuschließen. Da heutzutage, wenigstens in Deutschland überall, die agnatische Succession
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0025,
von Familienbrüderbis Familienschluß |
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Familienbrüder - Familienschluß.
dazu gehörigen Sklaven. Sehr oft bezeichnet auch Familia im ältern römischen Rechte den Komplex der Agnaten im Gegensatz zu den Kognaten und Affinen oder Verschwägerten. Personen nämlich, welche überhaupt
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0246,
von Fidejubierenbis Fideris |
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kundgeben, also in der Regel nur die Agnaten; sind eventuell auch die Kognaten berufen, so fällt das F. nach dem Aussterben des Mannesstamms an die sogen. Erbtöchter. Ausgeschlossen von der Succession sind Adoptierte, Uneheliche, beim hohen Adel auch
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0698,
Friedrich (Brandenburg) |
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, mit Zustimmung der Agnaten, die Regentschaft. Er bewies sich derselben durch Einsicht, Takt, Wohlwollen und Energie würdig. Nachdem er schon 5. Sept. 1856, da sich die Krankheit seines Bruders als unheilbar erwies, den großherzoglichen Titel angenommen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0796,
von Fürstenfeldbis Fürstentage |
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untereinander nur vor dem Austrägalgericht, von welchem die Berufung an eins der beiden obersten Reichsgerichte ging, Recht zu nehmen brauchten. In einem andern Sinn verstand man unter Fürstenmäßigen (Fursten-genozzen) die Agnaten eines Fürsten, wie man jetzt
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0919,
von Guisebis Guitarre |
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von Lothringen, Prinzen von Joinville (gest. 1671). Die Besitzungen fielen an die Condés, die nächsten einheimischen Agnaten. Vgl. Bouillé, Histoire des ducs de G. (Par. 1850, 4 Bde.); Forneron, Les ducs de G. et leur époque (Par. 1877, 2 Bde.).
Guitarre (spr
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0275,
von Heerenveenbis Heerwurm |
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der Verlassenschaft, den nur die nächsten männlichen Agnaten erhielten, entsprechend der Gerade (s. d.), welche den weiblichen Verwandten zufiel. Heergerät heißt auch der Inbegriff alles für die Truppen im Feld nötigen Materials sowie im ältern Lehnrecht
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0483,
Hessen-Kassel (Einverleibung in Preußen) |
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von Preußen mit Beschlag belegt und unter eine besondere Generalverwaltung gestellt. Noch bei Lebzeiten des Kurfürsten Friedrich Wilhelm (gest. 6. Jan. 1875) wurde aus den Einkünften desselben dem Landgrafen Friedrich, als dem ältesten Agnaten des Hauses H
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0319,
von Junikäferbis Junius, Briefe des |
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, Stamm- und auch bei Bauerngütern vorkommende Successionsordnung, wonach unter den gleich nahen erbfolgefähigen Agnaten stets der jüngste zur Erbfolge berufen wird und insbesondere der jüngste Sohn das Gut zu übernehmen hat.
Juniperus L., s
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0820,
von Lippe (Fluß)bis Lippe (Grafen zur) |
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und bei Schaumburg-L., welches seine agnatischen Rechte bei dieser Frage für interessiert erklärte, heftigen Widerspruch; sie sträubten sich gegen Vertretung des Bauernstandes. Nachdem Paul Alexander Leopold 4. Juli 1820 die Regierung selbst übernommen
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0061,
von Magdeburger Bördebis Magelhaensstraße |
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), im altdeutschen Recht s. v. w. Seitenverwandter (Schwertmagen, männliche Blutsverwandte, die in männlicher Linie von einem gemeinsamen Stammvater abstammen: Agnaten, Mannsstamm; Spill- oder Kunkelmagen, Seitenverwandte, die durch Frauen verwandt
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0% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0372,
Maximilian (Köln, Österreich-Mexiko) |
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von Napoleon III. überreden ließ, die Kaiserkrone von Mexiko anzunehmen. Nachdem er durch einen Familienpakt vom 9. April 1864 allen agnatischen Rechten als Erzherzog von Österreich für sich und seine Nachkommen entsagt hatte, empfing er am folgenden Tag
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0392,
Mecklenburg (Geschichte) |
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Staatsgrundgesetz für Schwerin.
Außer der Regierung von Strelitz protestierten die Agnaten beider mecklenburgischen Linien, darunter der König von Preußen, gestützt auf den Successionsvertrag von 1442, gegen die neue Verfassung. Auch die adlige
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0983,
von Näherrechtbis Nähmaschine |
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einem Ganzen vereinigt waren; das Ganerbenrecht (Kondominalretrakt, Retractus ex jure condominii), welches den Miteigentümern eines Grundstücks in Ansehung ihrer Anteile daran wechselseitig zustand; endlich der dem Lehnsherrn und dessen Agnaten bei
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 1020,
Nassau (Geschichte) |
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Zollverein bei; 27. Juni ward im Haag mit dem König der Niederlande ein Vertrag wegen Abtretung der agnatischen Ansprüche auf Luxemburg abgeschlossen, zufolge dessen N. 750,000 Guld. ausgezahlt erhielt.
Am 20. Aug. 1839 starb der Herzog Wilhelm
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0364,
Oldenburg (Großherzogtum: Industrie, Schiffahrt, Eisenbahnen etc.; Staatsverfassung) |
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vollendeten 18. Lebensjahr volljährig. Im Fall der Minderjährigkeit oder dauernden Veränderung desselben an der Regierung übt, wenn nicht eine andre Anordnung getroffen ist, der nächste Agnat oder die Gemahlin des Großherzogs die Regentschaft
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0667,
von Regredierenbis Regulator |
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ausgeschlossen, so in Preußen. In andern, z. B. in Bayern, Sachsen und Württemberg, kommt dagegen nach dem Aussterben des Mannesstamms die weibliche Linie und zwar der männliche Angehörige derselben zur Thronfolge, welcher zu dem letzten Agnaten der nächste
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0726,
von Renchenbis René |
Öffnen |
mit Isabella, der Erbtochter von Lothringen, die Anwartschaft auf dieses Herzogtum, wurde aber sogleich nach dem Tod seines Schwiegervaters, des Herzogs Karl I. von Lothringen, 1431 von dem ausgeschlossenen Agnaten Karls I., dem Grafen Anton von Vaudemont
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0132,
Sachsen (Königreich: Verwaltung, Justiz, Kultus) |
Öffnen |
und der
agnatischen Linealerbfolge; beim Erlöschen desselben succediert die Ernestinische Linie
des Hauses S. In Ermangelung eines successionsfähigen Prinzen geht die Krone auf die
weibliche Linie über. Der König
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0157,
von Sachsen-Weißenfelsbis Sachsenspiegel |
Öffnen |
die Domänenfrage
infolge eines Protestes der Agnaten 1854 dahin modifiziert, daß das Eigentum des Haus- und Staatsguts wieder
geschieden werde, die Verwaltung aber dem Staat allein verbleiben solle
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0223,
von Stammakkordbis Stampiglia |
Öffnen |
Herkommens nur auf Agnaten, d. h. auf die durch Männer miteinander verwandten männlichen Familienangehörigen, übergeht. Bei den Familienfideikommißgütern ist durch besondere Disposition bestimmt, daß dieselben stets bei der Familie bleiben sollen (s
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0168,
von Verwandtschaftszuchtbis Verwendungsgesetz |
Öffnen |
- oder Stiefgeschwister (unilaterales) und zwar Consanguinei, wenn sie den Vater, Uterini, wenn sie die Mutter gemeinschaftlich haben. Verwandte, deren V. auf Zeugung (durch Männer) beruht, heißen Agnaten, in altdeutscher Sprache Schwertmagen; beruht
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0344,
von Waldbußebis Waldeck (Fürstentum) |
Öffnen |
, einschließlich der gräflichen Linie desselben, nach dem Rechte der Erstgeburt und der agnatischen Linealfolge; beim Erlöschen des Mannesstamms geht im eigentlichen Fürstentum W. die Regierung auf die weibliche Linie über, während im Fürstentum Pyrmont Preußen
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0536,
von Werfenbis Wergeld |
Öffnen |
.) wegen eines erschlagenen Freien auszuüben hatten, d. h. den Agnaten (s. d.) nach der Nähe des Grades, in deren Ermangelung andern Verwandten, selbst
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0584,
von Liquidationsbüreaubis Livland |
Öffnen |
der successionsberechtigten volljährigen Agnaten des Fürstenhauses zu ernennen, daß der Thronerbe Prinz Alexander zur Lippe zur Zeit des Anfalls der Regierung an deren eigner Übernahme durch körperliche oder geistige Schwäche verhindert sein sollte.« Die fernere
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0779,
Rechtswissenschaft, vergleichende |
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das römische Erbrecht zahlreiche Berührungspunkte mit dem indischen, z. B. in der agnatisch geordneten Erbfolge, in der allmählichen Entwickelung der weiblichen Succession, im Repräsentationsrecht und in der Parentelenordnung. Die Adoption und andre Formen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0155,
von Ad oculosbis Adolf I. (Erzbischof voll Mainz) |
Öffnen |
dann eine Zusammenkunft A.s mit Kaiser Wilhelm II. in Mainau. Während der schweren Erkrankung des Königs Wilhelm III. der Niederlande übernahm A. als nächster Agnat des Hauses Nassau-Oranien vom 10. April bis 3. Mai 1889 und dann wieder vom 6. Nov
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0641,
Anhalt (Geschichte) |
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, und unter dessen Bruder Heinrich (seit 1830) in immer größere Finanznot geriet. Erst durch den 1845 aus Preußen berufenen Geheimrat von Goßler konnte mit Hilfe der Agnaten und durch Moratorienerteilung gegen die Staatsgläubiger eine Wiederherstellung
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0723,
von Anwalt und Anwaltskammernbis Anweisung |
Öffnen |
berufene Agnat. Analoge Verhältnisse finden sich wohl heute noch in solchen vordem geistlichen Anstalten, deren Vermögen seinem ursprünglichen Zwecke entfremdet und zur Verabreichung von Unterhaltsmitteln und Pensionen an eine Pfründnerkörperschaft
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0582,
Bayern (neuere Geschichte 1871-86) |
Öffnen |
Aufregung versetzt. Der Wahnsinn hatte diesen reich veranlagten Geist umnachtet, und das Mitgefühl sprach sich in allen Ländern der Welt in rückhaltloser Weise aus. Die Kabinettskasse war mit einer Schuld von 13½ Mill. M. belastet. Die Agnaten des
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0583,
Bayern (neuere Geschichte seit 1886) |
Öffnen |
seelengestört und leide seit vielen Jahren an Verrücktheit. Am 7. Juni beschloß der Ministerrat die Einsetzung einer Reichsverweserschaft, die dem Prinzen Luitpold als dem nächsten Agnaten, da Ludwigs Ⅱ. Bruder, Prinz Otto, seit 1875 der nämlichen Krankheit
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0589,
von Bayrische Baugewerks-Berufsgenossenschaftbis Bayrischer Erbfolgekrieg |
Öffnen |
gefährdet erschienen. Als sein Gesandter, Graf Görtz, beim Kurfürsten nichts auszurichten vermochte, bestimmte der König den nächsten erbberechtigten Agnaten der kurfürstl. Familie, Herzog Karl von Zweibrücken, gegen die Teilung Bayerns Einspruch zu
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0662,
von Belegschaftbis Beleidigung |
Öffnen |
Eventualbelehnung (für den Fall, daß der jetzige Besitzer und seine Linie und die seiner Agnaten aussterben), Mitbelehnung (zur gesamten Hand oder zu Bruchteilen), Afterbelehnung. Gegenwärtig ist die Neuerrichtung einschließlich der Wiederverleihung
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0735,
von Bentinckscher Erbfolgestreitbis Bentley (Richard) |
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ihre Söhne denselben fort; es handelte sich dabei um die beiden Herrschaften Kniphausen und Varel. Die Agnaten behaupteten vornehmlich: zu dem gräfl. Aldenburgischen Fideïkommiß seien bloß legitime Nachkommen aus standesmäßiger Ehe berufen, den Beklagten
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0468,
Braunschweig (Herzogtum; Geschichte) |
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selbständig die Regierung. Die Ruhe wurde bald wiederhergestellt; auch sprach der Bundestag nun die Rechtsgültigkeit der Verfassung von 1820 aus. Die Agnaten erklärten den Herzog Karl der Regierung für unfähig und verlustig, worauf 25. April 1831
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0469,
Braunschweig (Herzogtum; Geschichte) |
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Bundesrate schon 30. Juni bei und erklärte sich 1. Juli einverstanden damit, daß der Staatsminister Graf Görtz-Wrisberg dem Herzog von Cambridge, der als nächster und einziger volljähriger Agnat des
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0281,
von Christian VIII. (König von Dänemark)bis Christian IX. (König von Dänemark) |
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im Londoner Protokoll vom 8. Mai 1852 zum Thron-
folger in der gesamten dän. Monarchie bestimmt
und, nach Verzicht der näher berechtigten Agnaten
und nach Vereinbarung mit dem Reichstage, durch
das Thronfolgegesetz vom 31. Juli 1853 als Thron
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0283,
von Christian II. (Kurfürst von Sachsen)bis Christianit |
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der Medizin Friedr. von Esmarch in Kiel
verheiratet ist. Durch seine Geburt Chef des ältern
(Augustenburgischen) Zweigs der sog. jüngern königl.
Linie der Oldenburger (s. Augustenbnrger Linie),
war Herzog C. nächstberechtigter Agnat und Erbe
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0773,
Dänemark (Geschichte) |
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Schritt führte endlich zum Bruch. Der neue König hatte allerdings faktisch in der ganzen Monarchie die Herrschaft angetreten, aber gegen ihn machte der nächstberechtigte Agnat des erloschenen Königshauses, Erbprinz Friedrich (s. d.) von Schleswig-Holstein
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0875,
von Degen (schwarzer)bis Degenfeld |
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der Loysa von D. zu, trennte sich schließlich
von seiner Gemahlin und ließ sich 15. April 1657
die Freiin öffentlich an die linke Hand antrauen.
Später erhielt sie und ihre Kinder mit Zustimmung
aller Agnaten und kaiserl. Bestätigung den Titel
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0409,
von Eugene Citybis Eugensäure |
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er nieder, als er durch den Tod des
Königs Karl von Württemberg (gest. 6. Okt. 1891)
und da dessen Nachfolger, Wilhelm II., keinen Sohn
hat, erster Agnat des'Königshauses wurde, um sich
den württemb. Angelegenheiten mehr zu widmen.
Er ist selbst
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0560,
von Familienpaktbis Familienrecht |
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durch Teilungen unter den löhnen oder
Agnaten Macht und Glanz des Hauses herabge-
mindert werde. F. sind daher vorzugsweise in
der Zeit nach dem Eindringen des röm. Rechts in
den adligen Familien üblich geworden und soll-
ten denselben einen Schutz
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0656,
von Fellowbis Felonie |
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oder Schwester. An dem Lehnsherrn wird die F. mit Verlust der Lehnsherrlichkeit, bei dem Vasallen mit dem des Lehns bestraft. Die F. wirkt regelmäßig nur gegen den Vasallen und seine Descendenz, nicht gegen die Agnaten. Der Vasall verliert sein Recht auch
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0431,
von Fürstenberg (westfäl. und rheinländisches Geschlecht)bis Fürstenbund |
Öffnen |
. Als nun der russ. Gesandte
Romanzow dem erbberechtigten Agnaten Karl
Theodors, dem Herzoge Karl von Zweibrücken, den
Plan eröffnete und gebieterisch seine Zustimmung
forderte, wandte sich Karl mit der Bitte um Schutz
an Friedrich II. von Preußen. Da
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0433,
von Fürstenhutbis Fürstenspiegel |
Öffnen |
Vater in das Fürstenamt folgte und
das Fürstentum erhielt. Da aber die andern Brü-
der und Söhne, überhaupt die Agnaten an dem
Stande des Fürsten teilnahmen, ebenbürtig und
erbfolgefähig waren und hinsichtlich des Rechts
zum Zweikampf, zum
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0795,
von Genteles Grünbis Gentile da Fabriano |
Öffnen |
die Aussicht über Verschwender und Verrückte, wenn
keine Agnaten da waren. Anch hatten die 6-. ge-
meinsame Heiligtümer (saci-a Fentilicia) mit ge-
meinsamen Opfern an bestimmten Tagen (lei-ias!
Z6nti1icia6) und Orten, wesbalb anch für den
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0887,
von Hausfleißbis Hausfriedensbruch |
Öffnen |
885
Hausfleiß - Hausfriedensbruch
der Erwerber während seines Lcbens zu Gnnsten
eines Agnaten darüber verfügt hat. In Württem-
berg besteht ein von dem zmn Staatsgut erklärten
ehemaligen Kammergut verschiedenes, als Privat-
eigentum des
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0129,
von Hessen-Darmstadtbis Hessenfliege |
Öffnen |
,
wurde die ältere Hauptlinie des Haufes Hessen durch
den nächsten Agnaten, Landgraf Friedrich (geb.
26. Nov. 1820), nach dessen Tod (14. Okt. 1884)
durch seinen ältesten Sohn Friedrich Wilhelm (geb.
15. Okt. 1854), und als dieser auf der Fahrt
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0579,
von Indoinbis Indophenole |
Öffnen |
. Man kannte Boote und Ruder. Ein indogerman. Wort für das Meer und für das Salz läßt sich nicht nachweisen. Die auf Kauf des Weibes beruhende indogerman. Familie war rein agnatisch. Es gab Bezeichnungen für Vater, Mutter, Sohn, Tochter, Bruder
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0162,
von Karl Theodor (Kurfürst von Pfalzbayern)bis Karl I. (König von Rumänien) |
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, als
nächstem Ägnaten, erhobene Widerspruch sowie
König Friedrichs II. von Preußen bewaffnete Da-
zwischenkunft (s. Bayrischer Erbfolgekrieg) bewirkten
im Frieden zu Teschen von 1779, daß Osterreich mit
dem Innviertel sich begnügte. Der 1785 von Kai
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0802,
von Kunimundbis Kunstakademie |
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Lehn (s. auch Erbtochter); oder auch unter Gleich-
stellung von Kognaten und Agnaten vererbliches !
Lehn (durchgehendes Weiberlehn).
Kunkelspatz, Paß in der Sardonagruppe der
Glarneralpen (s. Westalpen), an der Grenze der
schweiz. Kantone St
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0191,
von Nassau (Stadt)bis Nassau-Dillenburg |
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geleistet hatte, vermachte er diesem Hause
die Fürstentümer Oranien und Mors nebst mehrern
Herrschaften in Westfalen. Alles übrige erbte sein
nächster Agnat, Johann Wilhelm Friso, Fürst
von Nassau-Diez und Erbstatthalter von Friesland
lgeb. 1687, gest
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0884,
von Paraffinsalbebis Paraguay |
Öffnen |
von Immobilien und Hoheitsrechten untergeordneter Art, wie solche früher mit dem Grundbesitz überhaupt verbunden waren. Paragiatslinien sind daher die Familien solcher nachgeborenen Agnaten, für welche nicht durch eine Rente (Apanage), sondern
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0444,
von Principbis Prinzeninseln |
Öffnen |
ohne Unterschied, stellte
aber an dessen Spitze die Prinzen von Geblüt
l?i'wc68 ä6 8KUZ lo^i) oder die Agnaten des
königl. Hauses.
Prinz-Eduards-Insel (engl. Prince-Ed-
ward-Island), Insel im St. Lorenzgolf in Nord-
amerika und Provinz des Dominion of
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0166,
von Sachsen-Weißenfelsbis Sächsische Bank |
Öffnen |
Kirchenrates und eines Schulgesetzes (1851). Am
8. Juli 1853 starb der Grohhcrzog Karl Friedrich,
und ihm folgte fein Sohn Karl Alexander (s. d.).
Ein Protest der Agnaten des großherzogl. Hauses
gegen die ohne ihre Zustimmung erfolgte Vereini
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0510,
Schleswig-Holstein |
Öffnen |
., auch in S. die Herrschaft an und bestätigte sofort, 18. Nov., das neue "Grundgesetz" für Dänemark und Schleswig. Dem gegenüber erklärte durch Patent vom 16. Nov. der Erdprinz Friedrich von Augustenburg, gestützt auf die agnatische Erbfolgeordnung des
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0861,
von Seniorenkonventbis Sennâr |
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des letzten Besitzers
wird daher von der Nachfolge ausgeschlossen, sofern noch ein anderer Agnat (s. d.) vorhanden ist, welcher älter ist
als er. Das S. kommt nur noch selten vor und ist durch einzelne Gesetzgebungen ganz ausgeschlossen. (S
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0246,
von Stammelnbis Stammgüter |
Öffnen |
Adel gehören, pflegen nur auf männliche Nachfolger überzugehen; die Veräußerungsbeschränkung besteht lediglich zu Gunsten der Söhne bez. Agnaten. Der hohe Adel strebte dahin, die ererbten Güter den Söhnen zu erhalten und dadurch der Familie die polit
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0247,
von Stammherdenbis Stampfwerk |
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245
Stammherden - Stampfwerk
Familienfideïkommissen (s. d.). Doch steht das Stammgut im Eigentum des jedesmaligen Besitzers, dessen Rechte nur eingeschränkt sind durch die Rechte der Söhne oder der zur Zeit der Verfügung lebenden Agnaten; selbst
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0806,
von Thrombusbis Thronfolge |
Öffnen |
verlangt eheliche Abstammung vom ersten Erwerber (primus acquirens) der Landeshoheit aus ebenbürtiger Ehe. Außerdem ist die T. in Deutschland eine agnatische im deutschrechtlichen Sinne; es besteht überall (im Gegensatz zu England und Spanien) ein
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0582,
von Wehrvögelbis Weichflosser |
Öffnen |
. Frau und Geschlecht.
Weiberkrieg, Pflanzenart, s. Ononis.
Weiberlehn (Fendum femininum), ein Lehn, das auch an Weiber und die weibliche Linie (Kognaten) fallen konnte, und zwar entweder ohne daß überhaupt ein Unterschied zwischen Agnaten
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0888,
von Xanthombis Xenien |
Öffnen |
Sachsen, das er mit den Franzosen vereint gegen Preußen und dessen Verbündete führte. Nach seines Bruders, des Kurfürsten Friedrich Christian, Tode, 17. Dez.
1763, übernahm X., als nächster Agnat, die Vormundschaft für dessen Sohn
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0725,
von Lipperheidebis Liverpool |
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-
frage in enger Verbindnng steht. Gegen die Erb-
folge der nächsten agnatischen Linie, der von Lippe-
Biesterfeld, hatte nämlich die Linie Schaumburg-
Lippe Einspruch erhoben, und eine Instanz, vor
welcher der Streit zum Austrag zu bringen wäre
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0308,
von Verwandlungenbis Verwandtschaft |
Öffnen |
oder absteigender Linie je nach dem Ausgangspunkte, sowie von V. in der Seitenlinie (s. Seitenverwandte) gesprochen, ferner von Agnaten (s. d.) und Kognaten (s. d.). Die Nähe der V. wird nach Graden gezählt (s. Computatio). Die V. kann eine mehrfache
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0738,
von Wilhelm (Prinz von Baden)bis Wilhelm I. (König von England) |
Öffnen |
, im Einverständnis mit den Agnaten, die Regierung. Es folgte nun eine Periode ruhiger und ungestörter konstitutioneller Entwicklung. In den Fragen der deutschen Einigung und der Sache Schleswig-Holsteins stand der Herzog immer in der Reihe
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0399,
von Ettenheimer Lokalbahnbis Evangelien |
Öffnen |
, Telegraph, schöne got. Kirche, Distriktsspital; Landwirtschaft und Weinbau.
*Eugen, Herzog von Württemberg. Sein Sohn, Herzog Wilhelm Nikolaus, der erste Agnat des Königshauses, starb 6. Nov. 1896 in Meran.
Eulenburg, August, Graf zu, preuß. Oberhof
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0204,
von Lippe (Graf Leopold zur)bis Lippen |
Öffnen |
Entscheidung der Thronfolgefrage, die mit der Regentschaftsfrage in enger Verbindung steht. Gegen die Erbfolge der nächsten agnatischen Linie, der von Lippe-Biesterfeld, hatte nämlich die Linie Schaumburg-Lippe Einspruch erhoben und eine Instanz, vor
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