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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0948,
Güterrecht der Ehegatten |
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948
Güterrecht der Ehegatten.
werden; nur der Wille der Frau kann dem Mann auch die Verwaltung ihres übrigen Vermögens, welches Paraphernalgut heißt, übertragen. Ein gegenseitiges Erbrecht findet bloß in Ermangelung aller erbfähigen Verwandten
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79% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0744,
von Ehegattenbis Ehehindernis |
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742
Ehegatten - Ehehindernis
Ehegatten, die zur ehelichen Lebensgemeinschaft Berechtigten und Verpflichteten. Insbesondere haben sie den Wohnsitz und die Wohnung zu teilen. Beide werden vom Ehemann bestimmt, und die Ehefrau hat ihm dahin zu folgen
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30% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0947,
von Gutachbis Güterrecht der Ehegatten |
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947
Gutach - Güterrecht der Ehegatten.
term das zur Bedienung der Stengen, Raaen und Segel gehörende Tauwerk, welches über die Scheiben der Blöcke läuft und auf- und niederfährt, als Fallen, Brassen, Schoten, Halfen, Niederholen, Geitaue
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0678,
von Schwäbisches Meerbis Schwägerschaft |
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.
Schwägerschaft (Affinität, Affinitas), das Familienverhältnis des einen zu den Verwandten des andern Ehegatten. Den Gegensatz bildet die Verwandtschaft, das auf Zeugung und Abstammung gegründete Verhältnis (Blutsfreundschaft, Blutsverwandtschaft). Mit den
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0279,
Erbschaftssteuer (Neuregelung in Preußen) |
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Steuerpflichtigen selbst einen wirksamen Antrieb zur Gewissenhaftigkeit bei Abgabe der Einkommensdeklaration ausübe.
Nun ist die in Preußen bestehende E. keine allgemeine, da bei den meisten Erbfällen, d. h. bei Erbübergängen an Ehegatten und Deszendenten
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0747,
von Ehescheidungsklagebis Ehescheidungsstrafen |
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. Scheidung von Tisch und Bett; über die civilrechtlichen Folgen der E. s. Ehescheidungsstrafen. - Vgl. Hubrich, Das Recht der E. in Deutschland (Berl. 1891).
Ehescheidungsklage, die Klage, mittels welcher ein Ehegatte die Scheidung der Ehe durch Urteil
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0585,
Gütergemeinschaft |
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583
Gütergemeinschaft
Die Ehefrau kann über das Gesamtgut meist nur
in einzelnen näher, aber nicht gleichmäßig be-
stimmten Fällen verfügen.
In der Regel haftet das Gesamtgut für die vor-
ehelichen Schulden beider Ehegatten, aber auch zu
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0748,
von Eheschließungbis Ehestatistik |
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die unschuldige Ehefrau standesmäßige Verpflegung bis an ihren Tod aus den Mitteln des schuldigen Ehemanns fordern (§. 798). Den Standpunkt, daß der unschuldige Ehegatte für die ihm durch die Scheidung entzogenen Vorteile entschädigt werden soll
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0340,
Ehe (Auflösung) |
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ist das Eherecht, d. h. der Inbegriff der auf die E. bezüglichen Rechtsnormen, von jeher Gegenstand der weltlichen Gesetzgebung gewesen. Aber gerade in Ansehung der Wirkungen, welche die E. auf die Vermögensverhältnisse der Ehegatten ausübt (eheliches
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0949,
von Güterschaffnerbis Gute Werke |
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wird mit dem Tode des einen Ehegatten das frühere Güterverhältnis regelmäßig nicht aufgelöst, sondern zwischen den Kindern und dem überlebenden Ehegatten fortgesetzt (Recht des Beisitzes) und nur durch die anderweite Verehelichung oder den Tod des
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0477,
von Hyppolitebis Illegitimität |
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nicht von Ehegatten in der Ehe erzeugt worden sind; im besondern gehören hierher: 1) Kinder, welche von einer ledigen Frauensperson geboren werden; 2) welche von einer verheiratet gewesenen Frauensperson nach Ablauf einer bestimmten Frist nach dem
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0796,
von Eingeweidebruchbis Einhandsgut |
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tiefer Fährtenabdruck von flüchtigem oder erschrecktem Wilde.
Einhandsgut oder Sondergut, im ehelichen Güterrecht das Vermögen eines Ehegatten, welches der alleinigen Verfügung eines der Ehegatten unterworfen ist. Vorkommen kann Sondergut bei allen
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0584,
von Güterabtretungbis Gütergemeinschaft |
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überwiegend fest-
gehalten. Vgl. Verwaltungsgemeinschaft.
Gütergemeinschaft, eheliche, oder allge-
meine G. (Ooinmunio donoi-iiin), heißt dasjenige
System des Ehelichen Güterrechts (s. d.), nach wel-
cbem das Vermögen beider Ehegatten zu einem un
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0388,
von Enterbungbis Eötvös |
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mehr reagiert. (S. Nerven-
elektricität, Bd. 12.)
^Enterbung. Nach dem neuen Vürgerl. Ge-
setzbuch für das Deutsche Reich ist E. gegen einen
Abkömmling nur zulässig: 1) wenn derselbe dem
Erblasser, dem Ehegatten oder einem andern Ab-
kömmling
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0342,
von Ehehaftbis Ehre |
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342
Ehehaft - Ehre.
E. an dem schuldigen Ehegatten und an dessen Mitschuldigen mit Gefängnis von einem Tag bis zu sechs Monaten bestraft. Die Bestrafung eines vollendeten Ehebruchs setzt aber voraus: einmal, daß die in Frage stehende Ehe, welche
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0939,
Gesetzliche Erbfolge |
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, ist sie auf die sechste,
in Zürich auf die vierte Parentel begrenzt. (S.
Hcimfallsreckt.)
Die Erbfolgeordnung der neuern Gesetze be-
schränkt sich nicht auf die Verwandten, sondern
kennt auch eine G. E. des Ehegatten. Das ge-
meine Reckt
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0354,
Eheschließung |
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eingetragen ist
und die Ehegatten nach der E. 10 Jahre oder, falls
einer von ihnen vorher gestorben lst, bis zu dessen
Tode, jedoch mindestens drei Jahre als Ehegatten
miteinander lebten; d. bei Geschäftsunfähigkeit, Be-
wußtlosigkeit
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0% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0609,
von Testamentbis Tête-à-tête |
Öffnen |
609
Testament - Tête-à-tête.
ein gemeinschaftliches T. (testamentum simultaneum). Bei diesem gemeinschaftlichen T., welches namentlich bei Ehegatten vorkommt, sind zwei oder mehrere Testamente formell miteinander verbunden. Gewöhnlich setzen hier
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0192,
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Obligation. Dingliches Recht) |
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180
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Obligation. Dingliches Recht).
Dotalgrundstück
Dotalicium, s. Güterrecht der Ehegatten
Dotalsystem
Dotation
Durante matrimonio
Ehepakten, s. Ehevertrag
Eingebrachtes, s. Mitgift
Einhardsgut
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0090,
von Dotalenbis Dottores |
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.
Dotalklage, s. Mitgift.
Dotalsystem, das dem röm. Recht eigentümliche eheliche Güterrechtssystem, wonach das Vermögen der beiden Ehegatten völlig getrennt bleibt und nur dem Ehemann seitens der Ehefrau ein Beitrag zur Bestreitung der ehelichen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0024,
von Famarsbis Familie |
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, Aszendenten und Deszendenten), oder wenn beide einen gemeinsamen väterlichen oder mütterlichen Ahnen besitzen (Seitenverwandte, Kollateralen). Außerdem erweitert sich der Familienkreis durch die Ehe, indem der eine Ehegatte nicht nur zu dem andern
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0128,
von Verfahrenbis Verga |
Öffnen |
ehelichen Gütergemeinschaft (s. Güterrecht der Ehegatten) vorkommendes Recht, wonach das Vermögen beider Ehegatten Eine Vermögensmasse bildet, welche nach dem Tode des einen Ehegatten zwar dem andern zufällt, aber den Kindern »verfangen« ist, d. h
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0315,
von Errungene Güterbis Ersatzbehörden |
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-
terstand, in welchem die Errungenschaft (s. d.) ge-
meinschaftliches Eigentum der Ehegatten wird (sog.
Gesamt gut oder, wie die meisten es nennen,
Samtg u t). Dieser E. nahe steht der gesetzliche Güter-
stand des (^oäo civil, nach welchem außer
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0464,
von Geierbussardbis Geisteskrankheiten |
Öffnen |
.
Die Entmündigung erfolgt durch das Amtsgericht.
Den Antrag hierauf kann der Ehegatte, ein Ver-
wandter oder der gesetzliche Vertreter des zu Ent-
mündigenden, welcher die Sorge für die Person hat,
oder der Staatsanwalt stellen. Ebenso erfolgt
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0154,
von Droitbis Dromedar |
Öffnen |
154
Droit - Dromedar.
(§ 52) Verwandte und Verschwägerte auf- und absteigender Linie, Adoptiv- und Pflegeeltern und -Kinder, Ehegatten, Geschwister und deren Ehegatten sowie Verlobte anzusehen. Außerdem kommt die D. bei einer Reihe
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0564,
von Anfechtungsklagebis Anführungszeichen |
Öffnen |
, wenn in dem letzten Jahr vor der Konkurseröffnung ein entgeltlicher Vertrag des Schuldners mit seinem Ehegatten vor oder während der Ehe, mit seinen oder dessen Verwandten auf- und absteigender Linie, mit seinen oder dessen Geschwistern oder mit dem
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0629,
von Beïsabis Beisitz |
Öffnen |
. Begattung.
Beischlagen, das Zulaufen jagender Hunde zu dem, welcher durch Lautgeben anzeigt, daß er Wild gefunden hat und verfolgt.
Beisitz, das Recht des überlebenden Ehegatten, mit den aus der Ehe vorhandenen Kindern im ungeteilten Besitz des
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0382,
von Eingießungbis Einhorn |
Öffnen |
); Übersetzung von O. Abel (2. Aufl., Berl. 1880).
Einhardsgut (Einhandsgut, Sondergut), da, wo das System der ehelichen Gütergemeinschaft gilt, dasjenige Vermögen der Ehegatten, welches nicht in die gesamte Masse fällt, sondern dem betreffenden
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0722,
Erbfolge |
Öffnen |
Beschränkung aus. Sind gar keine successionsfähigen Verwandten vorhanden, so wird nach römischem Rechte der Verstorbene von seinem überlebenden Ehegatten beerbt. Hat die nachgelassene Witwe keine Mitgift erhalten, und war der verstorbene Ehemann zur
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0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0073,
von Gemellus suraebis Gemischte Ehen |
Öffnen |
Ptolemäos (das. 1819) erschienen sind. G. nahm bereits an, daß die Fixsterne sich in verschiedenen Entfernungen von uns befinden.
Gemischte Ehen, diejenigen Ehen, bei welchen das Glaubensbekenntnis der Ehegatten ein verschiedenes ist. Da die Ehe
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0220,
von Haurowitzbis Hausenblase |
Öffnen |
das moderne Strafrecht und namentlich auch das deutsche Reichsstrafgesetzbuch (§ 247) den Diebstahl und die Unterschlagung, welche gegen Verwandte oder Verschwägerte in auf- und absteigender Linie, Adoptiv- und Pflegeeltern und -Kinder, Ehegatten
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0617,
von Angebot und Nachfragebis Angelfischerei |
Öffnen |
und -Kinder, Ehegatten, Geschwister und deren Ehegatten und Verlobte. Drohungen, welche mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben eines dieser A. verbunden waren, oder ein mit gleicher Gefahr verbundener unverschuldeter Notstand schließen
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0463,
von Dotalbauernbis Dotalsystem |
Öffnen |
dem röm. Rechte zu Grunde liegt (römisches D.). Der Grundgedanke ist, daß die Ehe einen Einfluß auf die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Ehegatten nicht ausübe und daß dem überlebenden Ehegatten nur ein sehr eingeschränktes gesetzliches
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0745,
von Eheliche Abstammungbis Eheliches Güterrecht |
Öffnen |
allgemeinen Gütergemeinschaft (s. Gütergemeinschaft), für ideale Ehegatten ein ideales, für die Gläubiger des Ehemanns das bequemste, für die begüterte Ehefrau beim Unglück oder Leichtsinn des Ehemanns das gefährlichste Recht, weil sie ohne eigenes
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0746,
von Eheliche Vormundschaftbis Ehescheidung |
Öffnen |
das Erbrecht der Ehegatten s. Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteil.
Eheliche Vormundschaft, s. Ehegatten.
Ehelosigkeit, s. Cölibat.
Ehemündigkeit, s. Ehe (S. 738 b).
Ehepakten, s. Ehevertrag.
Eheprozeß, nach der Deutschen Reichs
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0803,
von Einkaufsrechnungbis Einkommen |
Öffnen |
, welchen ein zur Wiederverheiratung schreitender
überlebender Ehegatte und dessen künftiger Ehegatte
einerseits mit den aus der frühern Ehe vorhandenen
Kindern (sog. Vorkindern) andererseits dahin ab-
schließen, daß die Vorkinder sowohl gegenüber dem
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0245,
von Erbunwürdigkeitbis Erbverzicht |
Öffnen |
röm. Rechte war der E. nicht bekannt. Der l^oäe
civil gestattet nur die vertragsmäßige Erbeinsetzung
in Ehestiftungen, aber hier Dritten ebenso wie den
Ehegatten, Art. 893,895, 1082, 1093,1389. Ohne
Beschränkung auf gewisse Personen lassen den Erb
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0759,
von Gemengebis Gemischtes Eisenbahnsystem |
Öffnen |
Brautpaars begnügt, alle
in der Ehe zu erzielenden Kinder katholisch erziehen
zu wollen; dazukommt das Gelöbnis des akath.
Teils, nichts thun zu wollen, um den Übertritt des
kath. Ehegatten zu seiner Kirche zu veranlassen,
welche letztere Verheißung
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0940,
von Gesetzliches Pfandrechtbis Gesicht (Antlitz) |
Öffnen |
die Be-
rnfnng des Ehegatten, dann aber anf den ganzen
Nachlaß, nnr dann, wenn der Erblasser nicht erb-
fähige Verwandte lzwölfte Grad) und auch nicht
anerkannte (natürliche) Kinder hinterläßt sArt. 767).
^ Das Osterr. Bürgerl. Oesetzb. H. 757-759
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0242,
von Hochzeit (typographisch)bis Hodell |
Öffnen |
, welche den Eheschließenden bei Eingehung der Ehe gemacht werden. Das Preuß. Allg. Landr. II, 1, §. 172 bestimmt, daß H. gemeinsames Eigentum beider Ehegatten seien, sofern nicht der Schenker ein anderes ausdrücklich festgesetzt hat oder dieser
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0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0668,
von Schwaden (Grasart)bis Schwalbe |
Öffnen |
666
Schwaden (Grasart) - Schwalbe
Schwaden, Grasart, s. l^cei-ia.
Schwadron, s. Eskadron.
Schwägerschaft oder Affinität, das Ver-
hältnis zwischen dem einen Ehegatten und den
Blutsverwandten des andern. Verschwägert sind
also z. B
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0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0415,
von Schenkungssteuerbis Schenkung von Todes wegen |
Öffnen |
die Anfechtung von S. durch die Gläubiger des Schenkers oder den Konkursverwalter s. Anfechtung. Über S. unter Ehegatten s. Ehegatten. Über die Steuern auf S. s. Schenkungssteuer. Über Pflichtwidrige Schenkung s. d.
Schenkungssteuer
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0% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0122,
Letztwillige Verfügung |
Öffnen |
neuere Gesetzbücher des Auslandes gefolgt, so noch neuestens das Span. Gesetzbuch von 1889 in Art. 669. Andere Rechte gestatten eine gemeinschaftliche L. V. nur Ehegatten (und Verlobten), so das Österr. Bürgerl. Gesetzb. §§. 583, 1248 und, außer
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0% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0954,
von Mobilgardebis Mobilisierung des Grundbesitzes und des Bodenkredits |
Öffnen |
Vermögen beider Ehegatten mit Ausschluß der ihnen bei Eingehung der Ehe gehörenden oder später, jedoch nicht aus einem lästigen Grunde erworbenen Immobilien. Von der Errungenschaftsgemeinschaft (s. d.) unterscheidet sie sich insbesondere dadurch
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0% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0191,
Rechtswissenschaft: Allgemeines. Privatrecht (Familienrecht) |
Öffnen |
Sponsalien, s. Verlöbnis
Trauer
Verlöbnis
Wittwe
Wittwer
Güterrecht.
Güterrecht der Ehegatten
Adquaestus conjugalis
Arrha
Ausstattung
Aussteuer
Beisitz
Brautgeschenke
Communio bonorum, s. Gütergemeinschaft
Doalium
Dos
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Kochschule →
13. Juni 1903 - 22. Okt. 1905 →
6. Februar 1904:
Seite 0353,
von Unknownbis Unknown |
Öffnen |
verständiges Weib wird mit einem gesunden, aber doch merklich älteren Manne das Glück der Ehe doch besser machen.
Ueber die Vorrechte der Ehegatten gegeneinander urteilt er:
In dem ehelichen Leben soll das vereinigte Paar gleichsam eine einzige
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0056,
von Abschätzungbis Abschoß |
Öffnen |
eigentümliches Institut, welches in den einzelnen Partikularrechten eine sehr verschiedenartige Ausbildung erfahren
hat. Hier besteht nämlich unverkennbar die Neigung, das Vermögen der Ehegatten beim Tode
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0565,
von Angangbis Angeld |
Öffnen |
- und Pflegeeltern und -Kinder, Ehegatten, Geschwister und deren Ehegatten und Verlobte.
Angeklagter, s. Anklagestand.
Angĕla, Merici, Heilige, geb. 1470 zu Desenzano am Gardasee aus unbemittelter Familie, neigte sich, früh verwaist, einer asketischen
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0630,
von Beisitzerbis Beitzke |
Öffnen |
lange, bis Gründe zu einer Absonderung oder Schichtung, entweder durch Trennung des Sohns vom Haus oder durch Verheiratung der Tochter oder Wiederheirat des überlebenden Ehegatten, eintreten. Vgl. Runde, Güterrecht, § 112 (Oldenb. 1841).
Beisitzer
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0% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0703,
von Desertoria sententiabis Desèze |
Öffnen |
die bösliche Trennung des einen Ehegatten von dem andern ohne hinreichenden Grund, indem er von ihm eigenmächtig in der Absicht, die Ehe nicht fortzusetzen, wegzieht. Auch die hartnäckige Verweigerung der ehelichen Pflichten wird als D. (quasi desertio
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0% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0915,
von Deviierenbis Devolution |
Öffnen |
Sinn bezeichnet Devolutionsrecht das Rechtsverhältnis, nach welchem das Vermögen eines verstorbenen Ehegatten dem Eigentum nach den Kindern zufällt, so daß dem überlebenden Ehegatten nur der Nießbrauch verbleibt. Devolutiveffekt hat ein Rechtsmittel
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0% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0950,
von Dieburgbis Diede |
Öffnen |
auf- und absteigender Linie, Adoptiv- und Pflegeeltern und Kinder, Geschwister und deren Ehegatten oder Verlobte oder gegen Vormünder oder Erzieher begangen wurde, strafrechtliche Verfolgung nur auf Antrag des Bestohlenen ein. Dasselbe gilt von Diebstählen zum
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0276,
von Ebenaceenbis Ebenbürtigkeit |
Öffnen |
allgemein die Bedingung einer standesmäßigen Ehe, mithin einmal Voraussetzung des Eintritts des hauptsächlichsten Inhalts des ehelichen Rechts, der Standesgleichheit der Ehegatten, sodann aber auch die Bedingung der Übertragung der Rechte des Adels
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0338,
Ehe (Form der Eheschließung) |
Öffnen |
die Ausübung dieser Befugnis haben die Landesregierungen zu bestimmen. Ist bei einer ungültigen E. das der Gültigkeit entgegenstehende Ehehindernis einem Ehegatten unbekannt gewesen (Glaubens-, Putativehe, matrimonium putativum), so gilt derselbe
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0341,
Ehebruch |
Öffnen |
. Die Vermögensverhältnisse werden mit Rücksicht auf Schuld und Unschuld gesondert und dabei bestimmte Vorteile und Nachteile zuerkannt. Ob die Kinder einem der beiden Ehegatten allein zu überlassen sind, oder ob sie geteilt werden sollen, darüber hat der Richter nach den
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0384,
von Einjährig-Freiwilligebis Einkommen |
Öffnen |
, Handelsgeschäft, bei welchem jemand im eignen Namen für Rechnung seines Auftraggebers Waren einkauft.
Einkindschaft (Unio prolium, Einsetzung zum rechten Vater, resp. zur rechten Mutter), der zwischen Ehegatten zum Zweck der vermögensrechtlichen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0817,
von Err, Piz d'bis Ersatzreserve |
Öffnen |
oder durch die Erwerbsthätigkeit beider oder eines von beiden Ehegatten während bestehender Ehe erworben wird, im Gegensatz zu dem ererbten und eingebrachten Vermögen. Vgl. Güterrecht der Ehegatten.
Ersatz, s. Schadenersatz.
Ersatzordnung, s. Ersatzwesen.
Ersatzreserve
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0072,
von Gemeinschaft der Heiligenbis Gemeinwirtschaft |
Öffnen |
Gegenstand von einem Teil gemacht worden und dem Mitteilhaber ebenfalls zu gute gekommen sind. Auch die Gütergemeinschaft zwischen Ehegatten wird als G. bezeichnet (s. Güterrecht der Ehegatten).
Gemeinschaftsehe (Hetärismus), ein bei verschiedenen wilden
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0507,
von Langognebis Languard, Piz |
Öffnen |
Stuart durch Murray erlitten.
Längster Tag, s. Kürzester Tag.
Längst Leib, längst Gut, deutsches Rechtssprichwort, welches besagen will, daß nach dem System der allgemeinen ehelichen Gütergemeinschaft der überlebende Ehegatte bis zu seinem Tod
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0266,
von Notklippenbis Notstand |
Öffnen |
oder eines seiner Angehörigen handelt. Unter "Angehörigen" sind Verwandte und Verschwägerte in auf- und absteigender Linie, Adoptiv- und Pflegeeltern und -Kinder, Ehegatten, Geschwister und deren Ehegatten und Verlobte zu verstehen. Außerdem muß die Gefahr
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0264,
von Samtgutbis Samydaceen |
Öffnen |
, im deutschen Recht nach dem System der ehelichen Gütergemeinschaft (s. Güterrecht der Ehegatten) das gemeinsame Vermögen der Ehegatten, im Gegensatz zu dem Sondergut oder vorbehaltenen Gut der Ehefrau.
Samtlehen, das mehreren Personen infolge
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0% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0432,
von Schensibis Scheren |
Öffnen |
dem Schenker stirbt, und als sie von dem Schenker bei Lebzeiten regelmäßig willkürlich widerrufen werden kann. Das römisch-rechtliche Verbot der Schenkungen unter Ehegatten ist von der modernen Gesetzgebung zumeist beseitigt; doch soll nach dem
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0705,
von Wittumbis Witwenkassen |
Öffnen |
. Vgl. R. Schmidt, Die Schlacht bei W. (Halle 1876).
Wittum (Leibgedinge, Dotalicium, Vidualicium), die dem deutschen Recht eigentümliche Versorgung der Witwe aus dem Nachlaß ihres verstorbenen Ehemanns (s. Güterrecht der Ehegatten, S. 948). W
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0% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0907,
von Steuernbis Stevenson |
Öffnen |
Verwandtschaftsgrade:
Kantone Ehegatten Deszendenten Eltern Geschwister Neffe Geschwisterkinder Nichtverwandte
Zürich - - - 2 6 6 10
Baselstadt 1 1 2 4 6 9 12
Genf 2-5 2 2 5 5 10 15
Bern 1 - 1 2 4 6 10
Aargau - - - 1 3 6 20
Waadt 3 - 2 2 3 6 10
Neuenburg 2
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0449,
von Haynaldbis Heimstätterecht |
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der Anschaffung von Geräten !c. aufgenommen wurden; sür solche auch nach dem Erwerb der Heimstätte eingegangenen Schuldverbindlichkeiten jeder Art, für die mit Zustimmung der beiden Ehegatten die Heimstätte hypothekarisch belastet wurde; endlich
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0066,
von Abschäumenbis Abschied |
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, das vorzugsweise bei dem Güterstande der allgemeinen Gütergemeinschaft (s. d.) vorkommende Rechtsgeschäft, durch welches der überlebende Ehegatte, welcher mit Abkömmlingen aus der Ehe in fortgesetzter Gütergemeinschaft lebt, oder welchem der Beisitz
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0469,
von Alter (physiologisch)bis Altersklasse |
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Landr. Art. 470, 480-484, 487, durch Heirat den minderjährigen Ehegatten eine erweiterte Geschäftsfähigkeit erlangen, zum Teil beide Ehegatten oder die minderjährige Ehefrau die Rechte des Volljährigen erlangen, im erstern Sinne z. B. Bayr. Landr. I
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0613,
Anfechtung |
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, daß die Ehelichkeit nur in gewissen Fällen damit allein angefochten werden kann, daß der Beweis unternommen wird, eine Beiwohnung unter den Ehegatten habe in der Empfängniszeit nicht stattgefunden (vgl. Entscheidungen des Reichsgerichts, Bd. 12, S
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0649,
von Beijerlandbis Bein |
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der Ehe begründete. Auch die Kirche betrachtete im spätern Mittelalter nicht die Trauung, sondern die Vollziehung des B. als Eheschließungsakt. Seit dem 13. Jahrh. wird das B. als Anfang der Standesgemeinschaft der Ehegatten und in den Rechten
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0652,
von Beisabis Beispiel |
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Rechten die Rechtsstellung des Überlebenden der Ehegatten, welche ihm dahin gewährt ist, daß er außer seinem Bruchteile an dem gemeinschaftlich gewesenen Vermögen noch ein lebenslängliches oder zeitlich begrenztes Nutzungsrecht an den Bruchteilen
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0743,
von Ehefraubis Ehegartenwirtschaft |
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741
Ehefrau - Ehegartenwirtschaft
ist. Nach dem Deutschen Strafgesetzbuch wird der E., wenn wegen desselben die Ehe geschieden ist (s. Ehescheidung), an dem schuldigen Ehegatten sowie dessen Mitschuldigen mit Gefängnis bis zu 6 Monaten bestraft
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0172,
von Enterdreggenbis Entern |
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-
ligen Verfügnng erfolgt sein. - Das Sachs. Bürgert.
Gesetzbuch kennt nur drei Entcrbungsgründe, gegen-
über Abkömmlingen noch zwei weitere Gründe
l§§. 2575,2576), fügt aber auch Enterbungsgründe
gegenüber dem Ehegatten hinzu (§. 2582
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0230,
von Erbendorfbis Erbfolge |
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. Handelt es sich um die
Fähigkeit, etwas aus einem bestimmten Nachlasse
zu erwerben, so spricht man statt von Erbunfähigkeit
von Erwerbunfähigkeit oder Inkapacität.
Im Gemeinen Rechte sind als solche Fälle zu erwäh-
nen: der Ehegatte kann
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0241,
von Erbschatzbis Erbschlüssel |
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Ehegatten unter
der Bedingung zugewendet haben, daß das Eigen-
tum den in der Ehe erzeugten Kindern vorbehalten
werden, den Ehegatten aber Besitz und Genuß zu-
stehen soll. Das Preuß. Allg. Landr. II, 1, ß§. 276-
309, 478-480, 540-542, 701-765, 778
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0246,
von Erbzinsbis Erchanger |
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der Abkömmlinge und des Ehegatten (II, 1, ß.441;
II, 2, §ß. 357, 358, 380fg.). Nicht minder kennen
den vertragsmäßigen E. zahlreiche andere Rechte,
z^B. das Bayrische Landr. III, II, §§. 2 fg., das
^ächs. Bürgert. Gesetzb. §. 2500, das württemb.
Recht
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0969,
von Langschermaschinebis Langwanzen |
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Ncchtssprichwort,
welches den in manchen deutschen Partikularrcchten,
nicht bloß in RechtZgebieten der Gütergemeinschaft
(s.d.), geltenden Grundsatz ausdrückt, daß bei kinder-
loser Ehe der letztlebende Ehegatte das gesamte Ver-
mögen allein
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0526,
von Put and callbis Putignano |
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Ehegatten, oder
auch nur einer derselben in gutem Glauben, daß
die Ehe gültig geschlossen sei, sich befanden. Das
Gemeine Recht, das Sächs. Bürgert. Gesetzbuch, der
(?0ä6 civil und das Vadische Landrecht sowie zahl-
reiche thüring. Gesetze legen
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0389,
von Epebis Erdély |
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, wenn
es sich um Intestatportionen handelt; Descenden-
ten, Ascendenten und Ehegatten sind befreit; es be-
zahlen: Gefchwister und ihre Descendenten 3 Proz.,
Geschwister der Eltern und ihre Descendenten 6 Proz.,
sonstige Verwandte und Fremde 10 Proz
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0286,
von Ehebettebis Ehebruch |
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setzt; worans von selbst die höchste Verpflichtung christlicher Ehegatten zu einer in der innigsten Liebe und im Geiste zu führenden Ehe stießt. (S. Bräutigam z. 2.)
Ehebette
Die höchste Freundschaft zwischen Ghelenten, tko-rüg voi^uAÄlis
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0305,
von Verviersbis Verwaltungsgemeinschaft |
Öffnen |
oder Gütereinheit, das Eheliche Güterrecht (s. d.), nach welchem zwar rechtlich das Eigentum beider Ehegatten an ihrem Vermögen während der Ehe getrennt bleibt, aber thatsächlich eine Vereinigung in der Hand des Ehemanns stattfindet. Der Ehemann hat
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0068,
von Pflichtexemplarebis Pflichtteil |
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ehrenhafte Person vorgezogen ist (vgl. Persona turpis). – Dem Ehegatten gewähren die neuern Rechte zumeist einen P., so das Preuß. Allg. Landr. Ⅱ, 1 §§. 631 fg., das Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §§. 2578 fg., die Thüring. Erbgesetze, das Lübische Gesetz
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0094,
von Hersiliabis Herter |
Öffnen |
frän-
lifchen. (S. Herstal.)
Herstellung des ehelichen Lebens. Da die
Ehe beide Eheleute zu einem gemeinschaftlichen
Leben verpflichtet, so hat jeder Ehegatte gegen den
andern, welcher ihn verläßt oder vertreibt, die Klage
auf H. d. e. L
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0712,
von Paraparesisbis Parbleu |
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), das Sondervermögen der Ehefrau, welches im ausschließlichen Eigentum derselben verbleibt, indem es der Ehemann nur zu verwalten hat. S. Güterrecht der Ehegatten, S. 948.
Paraphimose (griech., spanischer Kragen), derjenige Zustand, bei welchem die zu enge
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0972,
von Pflichtbis Pflug |
Öffnen |
auch der Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 1975 ff.) zählen die Geschwister nicht mehr zu den Pflichtteilsberechtigten, während sie dem überlebenden Ehegatten ein Recht auf den P. einräumen. Diese Pflichtteilsberechtigten können
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0330,
von Sarlatbis Sarnen |
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, wird öfters das Porträt des Bestatteten und seiner Gattin geliehen. Ein für Ehegatten bestimmter S. (bisomus) pflegt als übersetzter, doppelstöckiger S. charakterisiert zu werden. Die Christen übernahmen auch die Form des Sarkophags und änderten erst
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0349,
von Stolzenaubis Stopfbüchse |
Öffnen |
" (Stuttg. 1872); "Das Recht der väterlichen Gewalt" (Berl. 1874); "Das Eheschließungsrecht im Geltungsbereich des preußischen Gesetzes vom 9. März 1874" (das. 1874 u. öfter); "Wiederverheiratung eines beständig von Tisch und Bett getrennten Ehegatten
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0393,
von Strohstoffbis Strongyliden |
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, "Graswitwe"), der zeitweilig von der andern Hälfte verlassene Ehegatte. Stroh steht hier für Bett, wie in der Klage Marthas im "Faust": "Und läßt mich auf dem Stroh allein!"
Strom, s. v. w. Fluß, besonders ein größerer, welcher sich unmittelbar ins Meer
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0958,
von Zollordnungswidrigkeitenbis Zollverein |
Öffnen |
und Dampfschiffahrtsgesellschaften haften für ihre Angestellten und Bevollmächtigten unbedingt; Handels- und Gewerbtreibende haften für ihre Diener, Lehrlinge, Markthelfer, Gewerbsgehilfen, Ehegatten und Kinder; das Familienhaupt haftet für die Familienglieder
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0560,
von Konfessionsänderungenbis Kongostaat |
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oder wirklichen Ehegatten, richtet. Der Mann verläßt in ziemlich demselben Maße den katholischen oder protestantischen Glauben und in weit höherm Maße den jüdischen,
Frühere Konfession
Männl. Geschlecht: römisch »katholisch .. . griechisch
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0043,
von Abfasenbis Abführen |
Öffnen |
für den schuldigen Teil erklärten Ehegatten, sowie bei der Befriedigung eines anteilberechtigten Abkömmlings aus der Gütergemeinschaftsmasse. Auf dem Gebiete des Erbrechts spricht man von A., außer bei dem Erbverzichte (s. d.), bei
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0896,
Armengesetzgebung |
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daranzugeben. Zwar wird Personen über 60 Jahren eine mildere Behandlung schon darin zu teil, daß Ehegatten im Arbeitshause zusammenbleiben dürfen; doch überwiegt der Grundzug der Strenge. Die geschlossene Armenpflege wurde immer mehr
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0123,
Deutschland und Deutsches Reich (Bevölkerung) |
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der Ehefrauen die der Ehemänner, so 1871 um 34563, 1885 um 33824. Der Unterschied erklärt sich zum Teil daraus, daß die Zählung nur die ortsanwesenden Ehegatten ins Auge faßt, deren Zahl wegen des Aufenthalts einheimischer im Auslande und fremder im Inlande
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0749,
Ehestatistik |
Öffnen |
einen Ehegatten erfolgen. Meistens begnügt man sich damit, bei der Erhebung der Todesfälle festzustellen, ob die Verstorbenen ledig, verheiratet, verwitwet oder geschieden waren. Man kann dann auch für die Dauer der Ehen höchstens eine hypothetische
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0699,
von Irreparabelbis Irritabilität |
Öffnen |
(Gemeingefährlichkeit, Befürchtung des Selbstmords, zu erstrebende Heilung, Fürsorge für arme Geisteskranke). 2) Ob und unter welchen Voraussetzungen von Amts wegen oder auf Antrag welcher Personen (Ehegatten, Eltern und weitere Ascendenten, selbständige
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0277,
von Verlängerungszettelbis Verlobung |
Öffnen |
oder des Ehegatten ein. Auf Buße (s. d.) bis zu 6000 M. kann erkannt werden, wenn nachteilige Folgen für Vermögensverhältnisse, Erwerb oder Fortkommen eingetreten sind. Außerdem sieht das Deutsche Bürgerl. Gesetzb. §. 824 für diesen Fall
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0613,
Irrenrecht |
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vorausgehen. Ferner ist zustimmende Erklärung des gesetzlichen Vertreters oder Vormundes, in deren Ermangelung der nächsten Angehörigen (Ehegatten, Kinder u. s. w.) erforderlich. Die Behörde selbst holt das Gutachten des Bezirksarztes ein
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Kochschule →
13. Juni 1903 - 22. Okt. 1905 →
26. Septbr. 1903:
Seite 0099,
Marmelade aus Hagebutten |
Öffnen |
Ehegatten miteinander, einrichten muß man die Ausgaben und Einnahmen, einrichten muß man sich auch mit seiner Zeit - der Pünktlichkeit.
In einer wohleingerichteten Häuslichkeit darf es zwei Dinge gar nicht geben - warten und warten lassen!
Marmelade
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0459,
von Notauslässebis Noten |
Öffnen |
. der
Gläubiger muß dem Schuldner lassen, was dieser zur Notdurft des Lebens gebraucht. Solches Recht
haben z. B. die Ehegatten gegeneinander, Ascendenten gegen Forderungen der Descendenten, der
Schenkgeber gegen den
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0037,
Abessinien (Bevölkerung) |
Öffnen |
der Kinder an die Eltern, eine
patriarchalische Behandlung der Dienenden sind die einzigen Tugenden dieses Volks. Die Ehe
besteht oft nur dem Namen nach: beide Ehegatten leben in völliger Ungebundenheit
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0140,
von Affektionswertbis Affen |
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Person vermöge individueller Gefühle und Neigungen der letztern beigelegt wird. Den Gegensatz dazu bildet der wirkliche gemeine Wert, der Marktwert der betreffenden Sache, die sogen. vera rei aestimatio. So wird z. B. der Trauring eines Ehegatten
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