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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0716,
von Antraiguesbis Antrieb |
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. Pingaud, Un agent secret sous la révolution et l'empire. Le comte d'A. (Par. 1893).
Antretung der Erbschaft, s. Erbschaftserwerb.
Antrieb, in der Mechanik das Produkt aus einer konstanten Kraft und ihrer Wirkungsdauer. Wirkt eine solche konstante
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75% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0729,
von Erbrechtbis Erbschaftssteuern |
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den Willen des Erblassers zur Erbschaft berufen wird. Damit sind auch die drei Hauptteile des positiven Erbrechts gegeben: Intestaterbrecht (gesetzliches E.), testamentarisches E. und Noterbenrecht. Was die letztwillige Ordnung der Erbfolge
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0238,
von Erbschaftsgebührenbis Erbschaftskauf |
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236
Erbschaftsgebühren - Erbschaftskauf
Erbe zeigt (pro lisreäe F68tio). Der Erbe kann also
die Erbschaft an t r e t e n oder au s sch l a g e n, ebenso
wie auch nach den geltenden Rechten der Vedachte
das Vermächtnis (s. d.) ausschlagen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0722,
Erbfolge |
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722
Erbfolge.
Aszendenten vorhanden, so wird nach den Linien geteilt, so daß die Erbschaft in zwei gleiche Hälften zerfällt, von denen die eine den väterlichen, die andre den mütterlichen Aszendenten des Erblassers zugeteilt
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0240,
Erbschaftsvermächtnis |
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, die
Erbschaft ganz oder zum Teil an einen andern
(Fidelkommissar, Nacherben) herauszugeben. Das
E., zu unterscheiden von dem Vermächtnisse einer
Erbschaft, welches meist nur vorkommt, wenn der
Erblasser die von ihm erworbene Erbschaft eines
Dritten
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0951,
von Transmarinbis Transmissionshammer |
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des Rechts aus der Berufung zur Erbfolge auf einen Dritten.
Die neuern Gesetzgebungen lassen in der Regel das Recht, die Erbschaft anzutreten oder auszuschlagen, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, auf die Erben des Erben übergehen; das Recht
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0597,
von Bedenkzeitbis Bedingung |
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die Frist, innerhalb welcher der Erbe zu erklären hat, ob er die ihm durch Testament oder gesetzliche Erbfolge zufallende Erbschaft annehmen will oder nicht. Da nämlich der Erwerb einer Erbschaft, wenn diese verschuldet oder sehr mit Vermächtnissen belastet
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0245,
von Fidalgosbis Fideikommiß |
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Verfügung eines Erblassers (fideicommittens), wodurch derselbe seinen Erben (Fiduziarerbe, Fiduziar) verpflichtet, die betreffende Erbschaft oder einen Teil derselben oder eine einzelne Sache entweder sofort oder innerhalb einer gesetzten Frist, auch
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0614,
Anfechtung |
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erhält der Ubergangene so viel wie der letztwillig Mindestbedachte, II, 2, §§. 450-455; II, 1, §. 444; I, 12, §§. 601, 647. - Wegen des Deutschen Entwurfs vgl. dessen §§. 1780 fg., Motive V, 47 fg. b. Die A. der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0278,
von Verlorener Haufenbis Vermeyen |
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durch Vertrag zugewendet werden (s. Vermächtnisvertrag).
Dem V. steht stets eine Erbschaft, das Vermögen des Erblassers als Ganzes, gegenüber. Durch das V. wird, sofern es einem Erben auferlegt ist, die Erbschaft gemindert. Das V. kann aber auch
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0195,
Rechtswissenschaft: Erbrecht. Staatsrecht (Verfassung) |
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Abandon
Abandonniren
Abmachung
Baratterie
Baratteur
Deviation
Freie Rechnung, wen es angeht *
Leckage
Lloyds
Erbrecht.
Erbrecht
Erblichkeit
Erbschaft, s. Erbrecht
Erbvertrag
Nachlaßvertrag, s. Akkord
Falcidia lex
Falcidische Quart
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0687,
von Benedizierenbis Beneficium inventarii |
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.), auf Pfründen bezüglich, dazu gehörig, auf ein Beneficium (s. d.) bezüglich; z. B. Benefizialerbe, derjenige, welcher eine Erbschaft mit dem Beneficfum inventarii antritt.
Beneficiarius (lat.), ein Pfründner.
Beneficium (lat.), Wohlthat
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0874,
Deutschland (Geschichte 1688-1714. Leopold I., Joseph I., Karl VI.) |
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auch das Reich nur wünschen, daß Spanien nicht an Frankreich fiel. Aber als die Kombination, die Erbschaft einem Dritten, dem bayrischen Kurprinzen Joseph Ferdinand, zu übertragen, durch dessen frühen Tod (1699) vereitelt wurde, als sich nach dem
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0721,
von Erbeinsetzungbis Erbfolge |
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im subjektiven Sinn. Die Reihenfolge, in welcher erbberechtigte Personen zur E. berufen werden, wird Erbfolgeordnung genannt. Voraussetzung der E. ist die Delation oder der Anfall der Erbschaft, d. h. es muß ein bestimmter Grund vorliegen, aus dem man
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0723,
von Erbfolgekriegebis Erblande |
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der eigentümliche Grundsatz des ältern deutschen Rechts, welchen man gewöhnlich durch das Rechtssprichwort "der Tote erbt den Lebendigen" ausdrückt, hat sich partikularrechtlich erhalten. Es hat dies die Bedeutung, daß es keines besondern Antritts der Erbschaft
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0417,
von Herdfrischenbis Heremans |
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, lat.), erben; hereditär, erblich, angeerbt, z. B. hereditäre Krankheiten (s. Erblichkeit).
Hereditas (lat., Heredität), Erbschaft; im objektiven Sinn die Gesamtheit des beim Tod jemandes vorhandenen Vermögens, also der Inbegriff der Aktiva
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0612,
von Anevellebis Anfechtung |
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oder Delation, das Recht, eine Erbschaft zu erwerben. Unterschieden werden als Anfallsgründe das Gesetz (Gesetzliche Erbfolge, s. d.), die Letztwillige Verfügung (s. d.) und der Erbvertrag (s. d.). - Durch den A. entsteht die rechtliche Möglichkeit
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0237,
von Erbrezeßbis Erbschaftserwerb |
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.
Die Rechtsnormen des E. beschränken sich nicht
auf die Gesamtrechtsnachfolge und deren Grund,
l^ie umfassen auch den Erwerb der Erbschaft (f. Erb-
schaftserwerb und Erbteilung), die Sondernachfolge
durch Vermächtnis und die Lebre vom Testaments
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0667,
von Inventarisierenbis Inventarrecht |
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Weise hafteten. Nach Gemeinem
Rechte liegt in der Benutzung der Inventarwohlthat
im Zweifel ein Hinausschieben der Erklärung über
den Antritt oder die Ausschlagung der Erbschaft.
Wird die Inventarwohlthat nicht benutzt oder sind
die g^^ichen
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0941,
von Mitellabis Mithridates |
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.
ist durch die Erbschaft das Rechtsverhältnis der Gemeinschaft entstanden. In der Ausgestaltung dieses Gemeinschaftsverhältnisses gehen die
geltenden Rechte auseinander. Das Gemeine Recht wendet auf das Verhältnis der M. die Vorschriften
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0141,
von Nachgeschmackbis Nachnahme |
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als die Schulden
(s. Erbschaft). scieren (s. d.).
Nachlassen, in der Technologie foviel wie Adou-
Nachlaßinventar, s. Inventar.
Nachlatzkonkurs, der Konkurs (s. d.), welcher
über die Hinterlassenschaft
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0260,
von Vereinigte Staaten von Brasilienbis Vereinswesen |
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am Papier erwirbt, ruhen nur Forderung und Schuld bis zur Weiterbegebung. Ferner erlischt die Forderung an die Erbschaft nicht, wenn der Schuldner die Erbschaft als Beneficialerbe (s. Inventarrecht) erwirbt. Hat der Gläubiger mehrere Schuldner, von denen
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Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0239,
Germanische Kunst |
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Grundbestandteil bei diesen hervortritt.
Entwicklung des romanischen Stiles. Dem allgemeinen Entwicklungsgesetze zufolge, daß jedes Kulturvolk bis zu einem gewissen Umfange die Erbschaft einer früheren Zeit antreten muß, ist es selbstverständlich
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0257,
von Akkordionbis Akkumulatoren |
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), das Recht der zugleich mit andern zu einer Erbschaft oder zu einem Vermächtnis berufenen Erben oder Vermächtnisnehmer, den erledigten Anteil eines Mitberufenen zu erwerben. Wenn nämlich von mehreren Miterben (coheredes) einer nicht Erbe
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0005,
von Falbbis Falco |
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Falcidische Quart (Quarta Falcidia). Durch dieses Gesetz sollte der Ausschlagung von belasteten Erbschaften vorgebeugt werden. Ein Recht auf diese Quart hat jeder direkte Erbe, der testamentarische wie der Intestaterbe. Sind mehrere Miterben vorhanden
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0046,
Abgesonderte Befriedigung |
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ohne Auflageberechtigte und sonst auf die Erbschaft Angewiesene, von dem Erben und dessen Gläubigern verlangen dürfen, daß die Erbschaft zunächst ausschließlich zu ihrer Befriedigung verwendet werde, und daß lediglich der etwa verbleibende Überschuß dem
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0820,
von Eintagsfliegenbis Einwanderung |
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, sodaß in den bezeichneten Fällen
in Stämme geerbt wird. Dies bedeutet z. V., daß die
entfernten: Abkömmlinge, also etwa mehrere Enkel,
nur denjenigen Bruchteil dcr Erbschaft erhalten,
welchen der verstorbene Abkömmling, wenn er den
Erblasser
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0239,
von Erbschaftsklagebis Erbschaftssteuer |
Öffnen |
für die EntWährung (s. d.) einzelner Erbschafts-
sachen nicht, wenn er in dieser Beziehung keine
Garantie übernommen hat. Dagegen hat er für
den Bestand des Erbrechts einzustehen, auf dessen
Grund er veräußert hat. Die Erbschaftsgläubiger
verlieren
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0411,
von Vorarlberger Alpenbis Vorbehalt |
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, mit welchem die Erbschaft belastet ist. (S. auch Vorvermächtnis.) Ist ein Nichterbe mit einem Vermächtnisse an einen Miterben belastet, so liegt ein gewöhnliches Vermächtnis vor, welches Besonderheiten nicht bietet. Aber auch dasjenige Vermächtnis
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0033,
von Über Land und Meerbis Überproduktion |
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oder Deliberationsfrist (lat. jus deliberandi), diejenige Frist, welche dem zur Erbschaft Berufenen zur Erklärung über Antretung oder Ausschlagung einer Erbschaft von dem Gesetze, von dem Erblasser oder auf Antrag von dem Richter gesetzt wird. Der Antrag kann
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Kuenstler →
Hauptstück →
Lexikon:
Seite 0411,
von Paglianobis Palmer |
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beim Kirchhof von Magenta, die Genesung Bayards, die Lautenspielerin, strickendes Mädchen, das in Mailand prämiierte Bild: die Aldobrandini weigert sich, mit Maramoldi zu tanzen, der Hinterhalt, der Optiker, neuerdings die Untersuchung der Erbschaft
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Kuenstler →
Hauptstück →
Lexikon:
Seite 0567,
von Windmaierbis Winter |
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561
Windmaier - Winter.
Figuren dagegen nicht immer gelungen, z. B. der durch Erbschaft reich gewordene Student (1838). Zu seinen besten Stillleben
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Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0066,
Von dem Hauptstand der Ulmer Bürger |
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und der alten Rechte ordnungsgemäß Zünftige in diesen Gütern nicht nachfolgen. Aber die Erbschaft solcher Güter würde auf die Zünftigen übergehen, wenn sie aufgenommen würden. Die Adeligen hängen auch mit den Höchsten in den Städten ihre Siegel an
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0498,
von Amortissementbis Ampel |
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Immobiliaracquisition sowie zur Annahme von Erbschaften, Legaten und Geschenken der Einwilligung des Staats. Gleiche oder doch ähnliche Bestimmungen enthalten die neuern Grundgesetze der meisten deutschen Staaten. Auch nach dem französischen bürgerlichen
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0801,
von Caravellasbis Carcano |
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ausgemachter Sache in den Besitz der Erbschaft zu setzen und Alimente daraus zu beziehen. Wenn nun insbesondere einem Unmündigen sein Erbrecht aus dem Grund streitig gemacht wird, weil sein Gegner leugnet, daß er ein Kind des Erblassers sei, so kann
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0730,
von Erbschatzmeisterbis Erbse |
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abgestuft werden einmal nach dem Verwandtschaftsgrad unter mäßiger Belastung oder vollständiger Befreiung derjenigen, für welche die Erbschaft keine ihre Lage verbessernde Bereicherung bildet (Deszendenten, Aszendenten, Ehegatten), unter höherer
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0732,
von Erbswurstbis Erbvertrag |
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noch der Erbverzicht der adligen Tochter zu gunsten des Mannesstamms vor; sofern sich derselbe nicht zugleich auf die übrige Erbschaft außer dem Stamm- oder Fideikommißgut bezieht, hat er keine weitere Bedeutung, als daß der Inhalt einer bestehenden
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0733,
von Erbverzichtbis Erckmann-Chatrian |
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partikularen Erbvertrags (Erlang. 1877).
Erbverzicht, Verzicht auf eine Erbschaft; im engern und eigentlichen Sinn ein Vertrag, wodurch jemand auf das ihm gegen den andern Kontrahenten, sei es nach dem Gesetz, sei es kraft testamentarischer
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0551,
Frankreich (Geschichte: Ludwig XIV.) |
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auslieferte. Noch einmal setzte Ludwig die ganze Kraft seines Staats ein, als es sich darum handelte, die spanische Erbschaft, welche ein durch diplomatische Künste errungenes Testament des letzten habsburgischen Königs von Spanien, Karls II., der am 1
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0447,
von Hersiliabis Hertwig |
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. Als Familienbesitzung der Karolinger war dasselbe oft Aufenthaltsort (Pfalz) Karls d. Gr., wurde 1235 Sitz einer jüngern Linie der Herzöge von Brabant und fiel 1339 durch Erbschaft an den Grafen Wilhelm von Hoorn. Seit 1444 war das Haus Nassau
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0474,
Hessen (Großherzogtum: Geschichte) |
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Erbschaft zu, die er mit Hilfe ligistischer Truppen in Besitz nahm, und in der er statt des reformierten Marburg die lutherische Universität Gießen gründete. Auch erhielt Ludwig V. vom Kaiser die Ermächtigung zur Einführung der Primogenitur in seinem
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0478,
Hessen-Kassel (Geschichte bis 1754) |
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durch Erbschaft beiden Linien gemeinsam zugefallenen Ober- und Niederfürstentums Hessen einen gütlichen Vergleich herbeizuführen. Die zur marburgischen Erbschaft nicht zugehörigen Patrimonialländer, die niedere Grafschaft Katzenelnbogen und die Herrschaft
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0656,
Holland (Geschichte) |
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Oheim und ihren vorigen Gemahl, der ihr Hennegau vorenthielt, aber vergebens. Sie geriet 1423 in Gefangenschaft und wurde ihrem Oheim Philipp von Burgund, der sich auf die Erbschaft Jakobäas Hoffnung machte, ausgeliefert. Zwar gelang
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 1010,
von Invektivebis Inversion |
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solches, welches vom Inhaber jederzeit, sobald davon etwas abgegangen ist, ergänzt werden muß. Im Erbrecht heißt I. das Verzeichnis aller zur Erbschaft gehörenden Vermögensstücke, sowohl der Aktiva als der Passiva. Der Erbe kann die Erbschaft
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0310,
von Jülich (Stadt)bis Julien |
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310
Jülich (Stadt) - Julien.
ren Anna, mit dem Pfalzgrafen Philipp Ludwig von Pfalz-Neuburg, und Magdalena, mit dem Herzog Johann I. von Pfalz-Zweibrücken vermählt. Diese Erben standen einmütig wider Sachsen, machten sich aber die Erbschaft
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0335,
von Jusbis Jus gentium |
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(norma agendi); im subjektiven Sinn die durch ein Rechtsgesetz begründete Befugnis, in irgend einer Weise auf die Außenwelt einzuwirken (facultas agendi). Näheres über Begriff und Einteilung s. Recht.
Jus abstinendi (lat.), das Recht, eine Erbschaft
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0518,
Karl (deutsche Kaiser: K. VI.) |
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Friedensabschluß in Rastatt 7. März 1714, dem die Ratifikation in Baden für das Deutsche Reich 7. Sept. folgte. Die für Österreich neugewonnenen Gebiete aus der spanischen Erbschaft, Belgien, Mailand, Neapel, Sardinien, welches später gegen Sizilien
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0772,
Kirchenstaat (10.-14. Jahrhundert) |
Öffnen |
besaßen, zum Herrn der ganzen Halbinsel gemacht. Da ist es nun erklärlich, daß sich um die Mathildische Erbschaft ein Kampf zwischen den Päpsten und den weltlichen Gewalten, nämlich den Kaisern, Welfen und italienischen Städten, entspinnen mußte
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 1019,
Nassau (Geschichte) |
Öffnen |
1019
Nassau (Geschichte).
durch welchen die Zusammengehörigkeit und Unveräußerlichkeit von ganz N. und das Recht der Erstgeburt anerkannt wurden. Durch den Frieden von Lüneville verlor er die Erbschaft Wilhelm Heinrichs II
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0509,
Österreichisch-Ungarische Monarchie (Geschichte: 1671-1716) |
Öffnen |
können, indem Ludwig XIV. zum Verzicht auf die spanische Erbschaft und zur Rückgabe seiner Eroberungen an der deutschen Westgrenze bereit war. Deutschland wäre künftig gegen französische Eroberungsgier gesichert gewesen, das Haus Habsburg hätte sich
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0366,
Preußen (Geschichte: Friedrich der Große) |
Öffnen |
. 1728) zur Garantie der Pragmatischen Sanktion und unterstützte im polnischen Erbfolgekrieg gegen sein Interesse den österreichischen Kandidaten August von Sachsen. Österreich lohnte ihm damit, daß es die jülisch-bergische Erbschaft, die P. zukam
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0724,
Tirol (Geschichte) |
Öffnen |
, die Grafen Meinhard I. von Görz und Gebhard von Hirschberg, die kaum vereinigte Erbschaft; jener erhielt die Besitzungen der Grafen von T., dieser die der Grafen von Andechs. Doch fiel die Erbschaft Gebhards durch Kauf wieder an Meinhard II., Enkel
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0138,
von Verlandungbis Verleihung |
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eines Themas zu längern Notenwerten, im Gegensatz zur Verkürzung (s. d.).
Verlappen (belappen), ein Jagen mit Jagdzeug (s. d.) umstellen.
Verlassenschaft, s. v. w. Erbschaft, namentlich eine vom Erben noch nicht angetretene Erbschaft, welche
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0279,
Erbschaftssteuer (Neuregelung in Preußen) |
Öffnen |
, keine Steuer zu entrichten ist. Bis zum Erlaß des Gesetzes vom 30. Mai 1873 hatten Ehegatten eine E. von 1 Proz. zu zahlen; befreit hiervon waren nur die überlebenden Ehefrauen, insofern sie zugleich mit ehelichen Kindern ihres Ehemannes zur Erbschaft
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0280,
von Erbschaftssteuerbis Erdbeben |
Öffnen |
oder infolge der Einkindschaft zur Erbschaft berufene Kinder und deren Deszendenten, b) voll- oder halbbürtige Geschwister und deren Deszendenten; 3) mit 4 Proz. des Betrags, wenn er gelangt an: a) vorstehend nicht benannte Verwandte bis einschließlich zum
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0790,
Roman (Übersicht nach Titeln und Stoffen) |
Öffnen |
Mortella, der - Anna Domcier (*A. Dom).
Erbgraf, der - Emma von Twardowska (*E. Harfner).
Erbin des Herzens, die - Emma Simon (*E. Vely).
Erbin von Cronenstein, die - Ida, Gräfin Hahn-Hahn.
Erbschaft des Blutes, die - Rudolf von Gottschall
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0068,
von Abschnittbis Abschreibung |
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realis ,), eine Abgabe, welche
von einer in das Ausland gehenden Erbschaft entrichtet wird. Man unterscheidet die Abgabe, welche von dem Nachlasse eines im
Inlande gestorbenen Ausländers, soweit der Nachlaß im Inlande sich befand
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0353,
von Aldinibis Aldobrandinische Hochzeit |
Öffnen |
das Erzbistum Ravenna und starb 1621 in Rom. - Als der röm. Zweig der A. 1681 mit Ottavia A., Tochter des Fürsten von Rossano, ausstarb, kam es wegen der Erbschaft zum Prozeß zwischen den Nepotenfamilien der Borghese und Pamfili: 1769 erhielten
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0723,
von Anwalt und Anwaltskammernbis Anweisung |
Öffnen |
nach einem andern die Erbschaft oder ein Vermächtnis erhält; vgl. die §§. 2503-2541 daselbst. Dem Sächs. Bürgerl. Gesetzbuch sind noch einige Entwürfe und Gesetze kleinerer Staaten gefolgt. (S. Anwartschaft und Nacherbe.)
Anwartschaft
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0377,
Bourbon (Geschlecht) |
Öffnen |
., vermählte sich mit Jeanne d'Albret (s. Albret), wodurch die Linie erstlich zum Throne von Navarra, dann durch Erbschaft nach dem Aussterben des Hauses Valois mit Heinrich IV. zur Krone von Frankreich, später durch Heirat und Kriegsglück zu den Kronen
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0769,
von Burgund (Herzog von)bis Burgunderweine |
Öffnen |
, der ihm 16. Juni 1467 in der Regierung folgte. Karl der Kühne (s. d.) war einer der mächtigsten und glänzendsten Fürsten Europas; er fiel 1477 in der Schlacht bei Nancy gegen die Eidgenossen.
Seine Erbschaft fiel an seine einzige Tochter Maria
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0785,
von Eigentümerhypothekbis Eigentumserwerb |
Öffnen |
der
Erbschaft, foweit diese reicht, sich bezahlt machen.
Und wenn der Hypothekgläubiger seine Hypothek
verpfändet hat, demnächst aber das mit der Hypo-
thek belastete Grundstück als Eigentümer erwirbt,
darf man die Hypothek nicht wegen Zusammen
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0230,
von Erbendorfbis Erbfolge |
Öffnen |
,
111
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0241,
von Erbschatzbis Erbschlüssel |
Öffnen |
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Erbschatz - Erbschlüssel
des Vorerben, auf den alsdann sofort alle Vor-
teile und Lasten der Erbschaft übergingen: zugleich
sicherte es dem Vorerben die sog. Falcidische Quart
is. d.), d. h. der Vorerbe durfte ein Viertel der^ Erb
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0245,
von Erbunwürdigkeitbis Erbverzicht |
Öffnen |
,
welcher unmittelbar die Beerbung eines der Ver-
tragschließenden oder beider zum Gegenstande hat.
Je nachdem derselbe die Gewährung eines Rechts
auf die Erbschaft als Erbe überhaupt oder zu einem
Bruchteile (E. im engern Sinne, neuerlich meist
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0246,
von Erbzinsbis Erchanger |
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. Das röm. Recht kannte diesen
E. nicht. Der ^ocls civil Art. 791, 1130 bestimmt
ausdrücklich, daß alle Verträge über die Erbschaft
eines Lebenden, auch wenn sie mit diesem selbst
geschlossen werden, ohne Wirksamkeit sind. Das Ge-
meine deutsche
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0940,
von Gesetzliches Pfandrechtbis Gesicht (Antlitz) |
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Viertel, so-
fern aber aus den sechs Linien ein Erbe nicht vorhan-
den ist, zum Erben auf die ganze Erbschaft. - Der
Deutsche Entwurf §. 1971 legt dem Ehegatten ein
Erbrecht bei, neben Abkömmlingen auf ein Viertel,
neben Verwandten der zweiten
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0984,
von Heinrich VI. (röm.-deutscher Kaiser)bis Heinrich (VII.) (röm.-deutscher König) |
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982 Heinrich VI. (röm.-deutscher Kaiser) – Heinrich (VII.) (röm.-deutscher König)
Fürsten Schwabens überlassend, aufs neue nach Italien zu eilen, wo er nach Besitzergreifung der Mathildischen Erbschaft Paschalis II. aus Rom
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0293,
von Hollabrunnbis Holland (Geschlecht) |
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; vollständig gelang ihre Unter-
werfung erst Floris V. 1287. Mit dem Tode des
Sohnes dieses letztern, Johann I., starb das hollän-
dische gräfl. Haus aus (1299). Das Land siel nun
durch Erbschaft an Johann II. von Avesnes und
Grasen von Hennegau
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0545,
von Offener Arrestbis Öffentliches Recht |
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-
storbenen ohne weiteres in die O. Z. und jeder Ein-
zelne von ihnen haftet den Gesellschastsgläubigern
persönlich und solidarisch für die Gesellschaftsschulden,
auch wenn sie die Erbschaft mit dem Inventarrecht
(s. d.) antraten. Die berufenen Erben
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0553,
von Quasikontraktebis Quästor |
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durch Gesellschaftsvertrag begründete Gemein-
schaft von Gütern oder Reckten (coinumnio inci-
äeiiz), Antreten einer Erbschaft (s. Erbschafts- ^
erwerb), insoweit dadurch die Verbindlichkeit des I
Erben begründet wird, die Erbschaftsschulden zu
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0146,
Sachsen, Königreich (Geschichte) |
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, Eisenberg und anderer Städte sowie der Ämter Sachsenburg und Herbisleben beschwichtigte. Als der erste Staatswirt unter den deutschen Fürsten erhob er sein Land zu einem Musterstaat; er erwarb 1583 fünf Zwölftel der hennebergischen Erbschaft, zwang
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0726,
von Tessiner Alpenbis Teste |
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der Erbschaft, das Begräbnis des Erblassers, die Erziehung der Kinder u. s. w. War die Erbeseinsetzung ungültig, so fielen auch die übrigen Bestimmungen des T., wenn sie nicht kraft der Kodicillarklausel (s. Kodicill) aufrecht erhalten wurden. Nach röm. Recht
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0665,
Westfalen (Provinz) |
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Kongreß. Die ältesten preuß. Gebietsteile der Provinz sind die 1609 mit der jülich-clevischen Erbschaft an Brandenburg gekommenen Grafschaften Mark und Ravensberg. Durch den Westfälischen Frieden wurde 1648 damit das Hochstift Minden als Fürstentum
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0325,
von Erwerbenbis Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften |
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vermeidet, das ganz wieder auszugeben, was vorher erlangt war. Erworben werden kann auch ohne eine verdienstvolle Thätigkeit des Erwerbers durch Spiel, Schenkung, Erbschaft, Heirat, Preissteigerung der früher erworbenen Güter. Dem Resultat nach kann
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0953,
von Charlottenhofbis Charondas |
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alten Schlosses von C. In der Nähe ergiebige Steinbrüche. Der Ort war ehedem die Hauptstadt der alten Landschaft Charolais, die im 9. Jahrh. zur Grafschaft erhoben wurde und 1390 an Burgund fiel. Mit der burgundischen Erbschaft kam sie im 15. Jahrh. an
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0255,
von Gestellbis Gestler |
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einer Erbschaft, wobei jemand, ohne förmlich zu erklären, Erbe sein zu wollen, durch seine Handlungsweise, z. B. Verkauf von Erbschaftsstücken, Einziehung von Forderungen, Bezahlung von Schulden u. dgl., zu erkennen gibt, daß er sich als Erben betrachte
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0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0646,
von Hohlwurzbis Hojeda |
Öffnen |
in die Zweige Heldrungen und Vierraden (Schwedt), die bis 1609 gleichfalls erloschen. Schon 1593 war die Linie H.-Klettenberg ausgestorben. Es brachen nun über die Erbschaft zwischen den Herzögen von Braunschweig-Wolfenbüttel, den Grafen von Stolberg
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0712,
von Rekadenzbis Rekollekten |
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und Handelshäusern, sofern ihnen diese durch Erbschaft oder Vermächtnis innerhalb des dem Militärpflichtjahr vorangehenden Jahrs zugefallen und deren wirtschaftliche Erhaltung auf andre Weise nicht möglich ist; d) für Militärpflichtige, die in der Erlernung
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0978,
von Strongylebis Sumpfschlangenkraut |
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:«piw, 8.iu1iii6i^8, in
8tir^»68, Erbfolge 721 ^steuern
8ucce88i0n äut^ (engl.), Erbschafts-
Successionskriege, Erbfolgelriege
Successionstafeln, Genealogie
Succinimidquecksllbör, Queckfilber-
piäparate (Bd. 17
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0015,
von Abbas Paschabis Abts Zahnradsystem |
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und ethischen Gehalt sich auszeichnen. Am bekanntesten sind: "Erzählungen am Kamin", "Beim Hirtenfeuer", "Das Tuch des armen Burschen", "Die Kuh der Witwe", "Die Erbschaft Lenchens" (1887, 2 Bde.). Der letztgenannte Roman zeichnet die reinigende Macht des
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0863,
Berufung (juristisch) |
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. Berufsgenossenschaft.)
Berufung, die der Übertragung eines Amtes vorhergehende Aufforderung zur Übernahme. Ein Vormund wird berufen durch Bestimmung des Vaters, durch Gesetz auf Grund der Verwandtschaft, durch Beschluß des Gerichts. Bei Erbschaften
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0931,
von Carbonariabis Carbonsäuren |
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bestimmt, daß ein Unmündiger, welcher zu den (von dem Prätor als solche anerkannten) Noterben zu gehören behauptet, welchem aber das Kindesverhältnis zum Erblasser und aus diesem Grunde der Erbanspruch bestritten wird, den Besitz der Erbschaft
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0675,
Halifax (Peerstitel) |
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feines Ein-
flusses; er wurde zwar 1700 zum Lord H. erhoben,
aber schon 1701 wegen seiner Teilnahme an des
Königs Teilungsverträgen in der span. Erbschafts-
frage (f. Spanien) in Anklagezustand verfetzt. Unter
der Königin Anna trat er erst 1705
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0608,
von Injunktionbis Inka |
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röm. Akt vor dem Prätor (in jure), durch welchen in Form einer Scheinvindikation des Erwerbers und einer Addiktion des Prätors röm. Eigentum, eine Erbschaft oder das Recht, aus einem Anfall Erbe zu werden, übertragen oder eine Dienstbarkeit bestellt
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0277,
von Verlängerungszettelbis Verlobung |
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, das durch eisernen Dorn (Dübel), eiserne Ringe, eiserne Schienen und Muffe oder Schuh erfolgt, wird nur für V. der Pfähle eines Pfahlrostes angewendet.
Verlängerungszettel am Wechsel, s. Allonge.
Verlassenschaft, soviel wie Nachlaß (s. d. und Erbschaft
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0413,
von Vordünebis Vorkaufsrecht |
Öffnen |
411
Vordüne - Vorkaufsrecht
Vordüne, s. Dünen.
Voreid, s. Eid.
Vorerbe, im Gemeinen und röm. Recht Fiduziar genannt, derjenige, welchem eine Erbschaft bis zur Erfüllung einer gewissen Bedingung oder bis zu einem gewissen Zeitpunkte als Erben
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0772,
von Generalpächterbis Generalsaldierungsstellen |
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von Gebühren zu entrichtenden Verkehrssteuern von Verkäufen, Erbschaften u. s. w. zu erheben hatte. Die Stellung der Regisseure und Domanialverwalter war der der G. in vieler Beziehung ähnlich; sie hatten ebenfalls eine bedeutende Summe vorzuschießen, aber
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0271,
von Verkehrebis Verklärung Christi |
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. Eisenbahnverkehrsordnung.
Verkehrssteuern, indirekte Steuern, die sich an die im wirtschaftlichen Verkehr auftretenden Rechtsgeschäfte und staatlichen Interventionen knüpfen. Am wichtigsten sind die bei dem Verkauf von Immobilien und die von Erbschaften
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0851,
von Gerichtsbannbis Gerichtsbarkeit (staatliche) |
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ist, z. B. Aufnahme von Testamenten, Bürgschaften der Ehefrauen, Schenkungen (s. d.), früher auch durch jetzt meistens hinweggefallene Bestätigung von Rechtsgeschäften, z. B. Kaufverträge über Grundstücke, die Regulierung von Erbschaften, Vornahme
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0736,
von Mehlführungbis Méhul |
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.), Gasthalter.
Mehr (Meer), Dorf bei Rees.
Mehre, s. Meier.
Mehren, landschaftlicher Ausdruck für Abfinden der Kinder vor der zukünftigen Erbschaft der Eltern.
Mehrfache Telegraphie, diejenige Telegraphenbetriebsweise, bei welcher auf derselben
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0044,
von Abholzenbis Abiturient |
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die Einstellung (s. d.) der Untersuchung vor.
Ab intestāto erben , als gesetzlicher
Erbe eine Erbschaft antreten, steht dem Erben auf Grund eines Testaments gegenüber und findet
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0056,
von Abschätzungbis Abschoß |
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( detractus realis , census hereditarius ,
gabella hereditaria , quindena ), welches von an Ausländer
fallenden Erbschaften und Schenkungen zu entrichten war; 2) als Abfahrts
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0119,
von Ad infinitumbis Adjudikation |
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. die Klage auf Ermittelung der wahren Grenzen und, wenn solche nicht möglich, auf Teilung des streitigen Stücks; die Actio familiae herciscundae, d. h. die Klage auf Teilung einer gemeinschaftlichen Erbschaft. Bei diesen drei Teilungsklagen
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0189,
von Agents de changebis Agglomerat |
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von seiner Herkunft wußte, bei Pittheus erziehen ließ, um die Söhne seines Bruders Pallas, welche nach der Herrschaft strebten, mit der Hoffnung hinzuhalten, daß ihnen dieselbe durch Erbschaft zufallen werde. Die Pallantiden stürzten den Ä. jedoch
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0196,
von Agnesbis Agnolo |
Öffnen |
ist die A. des Vermächtnisses um deswillen von Wichtigkeit, weil nach derselben eine Ablehnung (Repudiation) des Vermächtnisses nicht mehr statthaft ist. Im römischen Erbrecht unterschied man zwischen A. der Erbschaft nach dem freiern prätorischen Recht
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0295,
Albrecht (deutsche Könige, Bayern, Brandenburg) |
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, ein Freund der Künste und Wissenschaften. Er löste das an Regensburg verpfändete Stadtamhof ein, kaufte die Reichsherrschaft Abensberg, eroberte Landshut mit Burghausen und gewann aus der Erbschaft seines Vetters, Herzogs Georg des Reichen von Bayern
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0331,
von Alexandrinische Schulebis Alexandristen |
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betont und darin eine echt griechische Erbschaft bewahrt. Origenes und seine Nachfolger galten daher über ein Jahrhundert lang als Vorbilder auch für das wissenschaftlich zunächst unfruchtbare Abendland. Erst allmählich entfernte sich dieses
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0586,
Anhalt (Geschichte) |
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., und ihre Besitzungen fielen an die Bernburger Linie, deren Gründer Bernhard I. (1252-86) sich Graf von A. nannte. Sein Sohn Bernhard II. (1286-1318) erlangte eine Erweiterung seines Besitzes durch die Ascherslebensche Erbschaft, von der er den Titel
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0600,
von Anlagebis Anlassen |
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Beschaffenheit kann angeborne, diese Disposition erworbene A. heißen; beiderlei Arten sind, da sie ihren Sitz lediglich im Organismus haben, fähig, die eine durch Erbschaft von den elterlichen Organismen empfangen, die andre durch Vererbung
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