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Rang | Fundstelle | |
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3% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0513,
von Amtseidbis Amtsgerichte |
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Verleihung eines Amtes befugte Person dadurch begeht, daß sie diese Befugnis zu der widerrechtlichen Besetzung jenes Amtes mißbraucht, also das Verbrechen der widerrechtlichen Ämterbesetzung. Das kanonische Recht untersagte die A. bei geistlichen
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0362,
von Cullerabis Culpa |
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, Metallnäpfchen bei den Expansionsgeschossen nach Miniés System für Handfeuerwaffen.
Culpa (lat.), Schuld, Fahrlässigkeit, Unvorsichtigkeit, in der Rechtswissenschaft jede einer Person zuzurechnende Widerrechtlichkeit (injuria); im engern Sinn wird die C
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0949,
von Diebsinselnbis Diebstahl |
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, daß die widerrechtliche Aneignung von Geistesprodukten, der sogen. litterarische D., kein D. im strafrechtlichen Sinn ist. 2) Die Sache muß eine bewegliche sein, sei es auch, daß sie erst zum Zweck des Stehlens beweglich gemacht, daß z. B. ein in eine Wand
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2% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0463,
von Nothnagelbis Nötigung |
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Ersatz etwaigen Schadens aus der Unterlassung demjenigen gegenüber, dem zu notifizieren war. Von der nicht erfolgten Annahme braucht nicht notifiziert zu werden.
Nötigung, strafrechtlich die widerrechtliche Bestimmung eines andern zu einer Handlung
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2% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0099,
von Koroskobis Körperverletzung |
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, die widerrechtliche nachteilige Einwirkung auf den Körper eines andern oder, wie das deutsche Strafgesetzbuch definiert, das Vergehen desjenigen, welcher einen andern körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit beschädigt. Hiernach ist zunächst
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2% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0995,
von Gefälligkeitsacceptebis Gefängniswesen |
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erscheint die G. als ein widerrechtlicher Eingriff in die persönliche Freiheit und, wofern sie sich nicht etwa als das Verübungsmittel eines anderweiten Verbrechens darstellt, schon an und für sich als strafbares Vergehen. Das deutsche Reichsstrafgesetzbuch
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2% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0223,
von Hausflurbis Hausgesetze |
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Bürgers genießt; Hausfriedensbruch, die vorsätzliche und widerrechtliche Störung dieses Hausfriedens durch Eindringen oder Verweilen in der Wohnung eines andern. Das deutsche Reichsstrafgesetzbuch (§ 123, 124) macht in Ansehung dieses Delikts
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2% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0048,
Arbeiterschutzgesetzgebung (das deutsche Arbeiterschutzgesetz vom 1. Juni 1891) |
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bildete. Die Bundesregierungen wollten, indem sie auf der einen Seite den Arbeitern einen viel größern Schutz gewährten, auf der andern Seite die Arbeitgeber mehr als bisher schützen gegen Kontraktbruch und widerrechtliche gemeinsame Arbeitseinstellungen
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2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0083,
von Abwehrbis Abweichung |
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, ist eine
widerrechtliche Handlung und verpflichtet deshalb zum Schadenersatz. Wo aber die Beschädigung erforderlich wird, um
einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder andern abzuwenden, also im Falle der
No twehr (s. d.), hört auch
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2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0863,
von Argentinobis Arglist |
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selbständige Schadenersatzansprüche. Man begreift hier unter A. jedes vorsätzliche widerrechtliche Verhalten oder jedes bewußt widerrechtliche Verhalten, welches einen andern beschädigt. Die Gesetzgebungen sind in Begründung dieses Anspruchs verschiedene
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2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0971,
von Gewaltbis Gewandhauskonzerte |
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und Rechtshandlungen, sondern giebt sogar den
Anlaß zu einem strafrichterlichen Einschreiten. Im
Römischen Reiche wurde die widerrechtliche Eigen-
macht zur Unterdrückung der freien Selbstbestim-
mung anderer nach der unter Augustus ergangenen
l.(>x .snlm äc
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2% |
Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0132,
Von dem Kloster Ottenbüren |
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benutzen. Der Abt aber, der den widerrechtlichen Vorgang fah, ergriff bei Nacht die Flucht, nahm alle goldenen Kleinodien und silbernen Gefässe mit sich und floh zu seinen ordnungsmäßigen Schutzherren, den Ulmern, im Vertrauen auf ihre Hilfe und ihren
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2% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0067,
von Abtbis Abtritt |
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, die widerrechtlich herbeigeführte Ausstoßung eines unreifen
Kindes aus dem Mutterleib oder die widerrechtliche Tötung eines solchen im Mutterleib. Schon im Altertum kannte
man die verbrecherische
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2% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0757,
von Arbeitsbücherbis Arbeitshäuser |
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zu erlangen. Nicht jede A. ist eine widerrechtliche.
Widerrechtlich (Kontraktbruch) ist nur diejenige, bei welcher die Arbeiter die gesetzliche oder vertragsmäßige Kündigungsfrist
nicht innehalten, sondern
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2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0374,
von Eigenschaftbis Eigentum |
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374
Eigenschaft - Eigentum.
seiten öffentlicher Pfandverleiher; widerrechtliche Zueignung verschossener Munition; Wilderei oder sogen. Wilddiebstahl (s. d.) und Beeinträchtigung fremder Fischereigerechtigkeit; endlich gewisse dem Vertragsbruch
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2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0816,
von Erotikbis Erpressung |
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, indem durch letztern die widerrechtliche Zueignung einer fremden beweglichen Sache bezweckt wird, während bei der E. irgend ein Thun, Handeln oder Unterlassen erzwungen werden soll, z. B. die Ausstellung einer Quittung, die Unterlassung
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2% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0048,
von Kontrabuchbis Kontraktbruch |
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einer Bestrafung desselben gesprochen wird) der Bruch des Arbeitsvertrags, speziell die widerrechtliche Arbeitseinstellung. Von diesem K. ist im folgenden die Rede. Ein solcher K. liegt vor, wenn die Arbeitseinstellung den Bestimmungen des
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2% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0479,
von Menschenraubbis Menschenrechte |
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(§ 235) stellt aber mit dem M. noch das Vergehen desjenigen zusammen, welcher eine minderjährige Person durch List, Drohung oder Gewalt ihren Eltern oder Vormund widerrechtlich entzieht, obwohl hier das strafbare Moment nicht sowohl
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2% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0780,
von Totreifebis Toul |
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und Rustschuk, mit Export von Rohprodukten und Holz und (1881) 7164 Einw. (viele Rumänen).
Totschlag, die widerrechtliche Tötung eines Menschen, welche zwar mit Vorsatz, aber nicht mit Überlegung ausgeführt wird. Durch das Vorhandensein der Tötungsabsicht
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2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0009,
Urheberrecht (Strafen der Verletzung) |
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(Konfiskation) trifft nach § 21 des Gesetzes vom 11. Juni 1870 die widerrechtlich angefertigten Nachdrucksexemplare sowie die zu der widerrechtlichen Vervielfältigung ausschließlich bestimmten Vorrichtungen (Formen, Platten, Steine, Stereotypabgüsse etc
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2% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0050,
Arbeiterschutzgesetzgebung (das deutsche Arbeiterschutzgesetz vom 1. Juni 1891) |
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tritt Gefängnis nicht unter einem Jahr ein. Die gleichen Strafvorschriften finden auf denjenigen Anwendung, welcher Arbeiter zur widerrechtlichen Einstellung der Arbeit oder Arbeitgeber zur widerrechtlichen Entlassung von Arbeitern öffentlich auffordert
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2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0864,
von Argobis Argonauten |
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folgende: Nach §. 746 ist derjenige, welcher vorsätzlich oder fahrlässig (d. h. unter Außerachtlassung der im Verkehr üblichen
Sorgfalt) ein Recht eines andern widerrechtlich verletzt, oder wer gegen ein den Schutz eines andern bezweckendes
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2% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0886,
von Dejean (Pierre François Aimé Aug., Graf)bis Dekade |
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. Die Mehrzahl seiner neuen Species und seine
Abänderungen im System wurden anerkannt.
Dejektion (lat.), die widerrechtliche Besitzentsetzung von einem Grundstücke.
Zur Wiedererlangung dient die Spolienklage (s. Besitzklagen
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2% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0530,
von Droitbis Drôme |
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Landzwang. - Vgl.
John, Landzwang und widerrechtliche D. (Gott.
1852); Brück, Zur Lehre von den Verbrechen gegen
die Willensfreiheit (Berl. 1875).
Die civilrechtlichen Wirkungen der rechts-
widrigen D. ordnen die Gesetzgebungen unter dem
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2% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0824,
von Firmamentbis Firmicus Maternus |
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. eines inländischen Produ-
zenten oder Handeltreibenden oder eines einem frem-
den Staate, welcher den deutschen F. denselben
Schutz gewährt, angehörigen Produzenten oder
Handeltreibenden widerrechtlich bezeichnet oder wis-
sentlich dergleichen
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2% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0887,
von Hausfleißbis Hausfriedensbruch |
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, wenn jemand widerrechtlich in eine
Wohnung eindringt oder, wenn er ohne Befugnis
darin verweilt, auf die Aufforderung des Berech-
tigten sich nicht entfernt: 2) qualifiziert, wenn eine
der zu 1 genannten Handlungen von einer mit
Waffen
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2% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0778,
von Menschenraubbis Menschenverluste im Kriege |
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. Recht zu Grunde liegenden Bedeutung nur da vorkommen, wo es Sklaverei giebt, indem dieses Verbrechen darin besteht, einen freien Menschen widerrechtlich zum Sklaven zu machen. Diejenigen analogen Verbrechen, welche man gegenwärtig unter M. begreift
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0303,
von Vertragsbuchbis Verurteilung |
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Verbitterung erfuhr, zu der Erwägung geführt, ob nicht die öffentliche Aufforderung zur widerrechtlichen Arbeitseinstellung oder zur widerrechtlichen Entlassung von Arbeitern zu strafen sei. Diese Erwägungen hatten zu einem entsprechenden Vorschlage seitens
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0145,
von Usticabis Usus |
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.), widerrechtlicher Besitznehmer; usurpieren, widerrechtlich in Besitz nehmen.
Usus (lat.), Gebrauch, häufig im Sinne von Gepflogenheit. Juristisch ist U. (Gebrauchsrecht) eine persönliche Dienstbarkeit (s. d.) und unterscheidet sich von dem Usus fructus
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0608,
von Mark (Grafschaft)bis Markenschutz |
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oder deren Verpackung oder Umhüllung oder Ankündigungen, Preislisten, Geschäftsbriefe, Empfehlungen, Rechnungen
oder dergleichen mit dem Namen oder der Firma eines ande rn oder mit einem gesetzlich geschützten Warenzeichen
widerrechtlich
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1% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0928,
von Telegraphenbüreau, internationalesbis Telegraphengesetz |
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angedeuteten Vorschriften wird, je nach der Verschiedenheit der Fälle, mit entsprechenden Strafen bedroht; auch wird dem Reiche die Befugnis übertragen, die widerrechtlich hergestellten oder benutzten Anlagen einstweilen, vorbehaltlich der Austragung
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0101,
von Aufsetzbürstebis Aufsichtsrat |
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einen andern die A. zu führen verpflichtet ist, für den Ersatz des von dem andern einem Dritten widerrechtlich zugefügten Schadens haften, wenn er seine Aufsichtspflicht verletzt hat und bei Erfüllung derselben der Schaden nicht entstanden wäre
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0176,
von Entglasungbis Entlassung (vorläufige) |
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überhaupt
nicht, und solche, welche einseitig nur aus bestimm-
ten Gründen gelöst werden können, sodaß eine vor-
zeitige und widerrechtliche E. zum Schadenersatz ver-
! pflichtet. - Die E. aus der Staatsangehörig-
keit ist für Deutschland
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1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0839,
von Tierarzneikundebis Tierchemie |
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. Nach Preuß. Landrecht II, 16, §. 65, kann jeder Jagdberechtigte ungeknüppelte gemeine Hunde, welche auf Jagdrevieren herumlaufen, töten. Nach dem an die Stelle tretenden Deutschen Bürgerl. Gesetzb. §. 228 handelt der nicht widerrechtlich, welcher
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0128,
von Ad nauseam usquebis Adolf |
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die tapfern Söhne bei der Abwehr des widerrechtlichen Handels. Dagegen gelang es A., Meißen und Osterland zu erobern. Über diese Erfolge waren aber die Kurfürsten erzürnt, da A. sich nun nicht mehr zu ihrem willenlosen Werkzeug gebrauchen lassen
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0515,
von Amtsverschwiegenheitbis Amtsvorsteher |
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oder zugängliche Schriftstücke oder eine ihm von seinem Vorgesetzten erteilten Anweisung oder deren Inhalt andern widerrechtlich mitteilt, mit Gefängnis bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 5000 Mk. bestraft werden. Gleiche Strafe trifft den
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0658,
von Antoniuskreuzbis Antragsverbrechen |
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Vertreters eintritt. Nach moderner Rechtsanschauung hat nämlich der Staat bei Rechtsverletzungen regelmäßig von Amts wegen gegen den Verbrecher einzuschreiten, zur Bekämpfung des widerrechtlichen Einzelwillens, welcher sich gegen den Gesamtwillen
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0699,
von Appianosbis Applikatur |
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förderlich sein kann. Das moderne Virtuosentum in Oper und Schauspiel hat durch widerrechtliche Spekulation auf den A. diesen neuerdings diskreditiert, so daß selbst von schauspielerischer Seite in Deutschland eine gegen den A. gerichtete Bewegung eintrat
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0771,
von Archenabis Archidameia |
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römischen Bürgerrechts verbunden war. Trotzdem wurde er 62 der widerrechtlichen Anmaßung desselben angeklagt, aber auf die glänzende Verteidigungsrede seines Freundes Cicero (pro Archia poeta) freigesprochen. Seinen Namen tragen 35 Epigramme
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0846,
von Armfüßerbis Armilus |
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Vaterlands, das ihm die Erhaltung seiner Privilegien sowie die Wiedervereinigung mit Altfinnland verdankte, dessen Bauern, widerrechtlich zu Leibeignen gemacht, auf seinen Bericht freigegeben wurden. Er folgte seinem neuen Souverän in den Feldzug von 1812
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0285,
von Balduin von Luxemburgbis Balearen |
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und die Fehden raublustiger Ritter zu unterdrücken. Um sich mit dem Papst zu versöhnen, verzichtete er 1338 auf Mainz, beteiligte sich aber zugleich am Kurverein zu Rhense und an dessen Erklärung gegen päpstliche Übergriffe. Erst die widerrechtliche
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0340,
von Bankingtheoriebis Bankrott |
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Handelsgesetzbuches zuwider unterlassen haben, die Bilanz ihres Vermögens in der vorgeschriebenen Zeit zu ziehen.
3) Widerrechtliche Begünstigung einzelner Gläubiger. Schuldner, welche ihre Zahlungen eingestellt, oder über deren Vermögen das Konkursverfahren
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0473,
Bauernkrieg (die zwölf Artikel) |
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. 10) Die Wiesen und Äcker, die man den Gemeinden entfremdet, sollen ihnen zurückgegeben werden. 11) Die Abgabe, welche Todfall heißt, ist als eine widerrechtliche Beraubung der Witwen und Waisen aufzuheben. 12) Man solle ihre Artikel an der Heiligen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0637,
von Belebeibis Beleidigung |
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das Bewußtsein genügt, daß diese Handlungsweise geeignet sei, den andern an seiner Ehre zu kränken. 4) Die Handlungsweise muß widerrechtlich sein. In dieser Beziehung ist besonders hervorzuheben, daß man die Wahrheit jederzeit sagen darf, sollte dies auch
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0835,
von Betsaalbis Betschuanen |
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nämlich einmal diejenigen betrügerischen Handlungen, welche sich zwar im allgemeinen als widerrechtliche, absichtliche Entstellungen der Wahrheit durch Mitteilung falscher oder Unterdrückung wahrer Thatsachen charakterisieren, im einzelnen aber den
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0442,
von Dämmerungsfalterbis Damokles |
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in der Verpflichtung, dem Geschädigten Schadenersatz zu leisten, d. h. die widerrechtliche Vermögensverringerung durch Hingabe eines entsprechenden Vermögensteils wieder auszugleichen, vorausgesetzt, daß der Schade überhaupt in Geld angeschlagen werden
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0610,
von Deebis Defensive |
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; daher de facto et absque jure, eigenmächtig und widerrechtlich.
Defäkation (lat.), Läuterung, Reinigung.
Defäkationskalk, s. v. w. Gaskalk, der Kalk, mit welchem Leuchtgas gereinigt worden ist.
Defamation (lat.), s. v. w. Diffamation
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0674,
von Dendrometerbis Dengler |
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Asad), zweithellster Stern im Sternbild des Löwen, am Schwanz desselben.
Denegation (lat.), Verweigerung. Daher Denegatio audientiae, Verweigerung des rechtlichen Gehörs. Wenn ein Richter widerrechtlich einer Partei die nachgesuchte rechtliche Hilfe
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0036,
von Dolmanbis Dolomieu |
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Wassermasse ableitet und westlich von Chioggia in die Lagunen führt, mit moderner Kirche, Mühlen und Werften, lebhaftem Handelsverkehr und (1881) 2575 Einw.
Dolo malo (lat.), mit Arglist, mit widerrechtlicher Absicht, mit böswilligem Vorsatz; s. Dolus
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0038,
von Dolomitspatbis Dolus |
Öffnen |
; arg-, hinterlistig; mit Absicht schadend; s. Dolus.
Dolschi (Doljiu), Kreis in der südwestlichen (Kleinen) Walachei, Hauptstadt Krajowa.
Dolus (lat., widerrechtlicher Wille), das wissentlich rechtswidrige Handeln, kommt im Zivil
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0373,
von Eifelkalkbis Eigennutz |
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Klugheitslehre. Das deutsche Reichsstrafgesetzbuch faßt nach dem Vorgang des preußischen Strafgesetzbuchs unter der Bezeichnung "strafbarer E." eine Reihe von Vergehen zusammen, welche sich als widerrechtliche Eingriffe in fremde Vermögenssphären
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0600,
von Emdener Glaubensbekenntnisbis Emerson |
Öffnen |
. saxonica, Sachsenbuße, Abbüßungsquantum, welches zur Vermeidung einer wegen einer begangenen widerrechtlichen Handlung drohenden Kriminalstrafe gezahlt wurde.
Emendieren (lat.), verbessern, berichtigen, besonders einen Schrifttext; Emendat
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0689,
von Epacrisbis Epameinondas |
Öffnen |
erfüllte. Im Feld erschien er zum erstenmal 385 in dem Treffen bei Mantineia, wo die Thebaner auf seiten Spartas standen, und wo E. den verwundeten Pelopidas aus Lebensgefahr rettete. Während die Burg von Theben (382-379) im widerrechtlichen Besitz
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0991,
von Faberbis Fabius |
Öffnen |
einer der Dezemvirn, die auf Appius' Antrieb die Zeit ihrer Amtsführung widerrechtlich verlängerten, und einer von denen, welche nach dem Sturz des Dezemvirats freiwillig ins Exil gingen.
5) Numerius F. Ambustus,
6) Käso F. Ambustus,
7) Quintus
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 1006,
von Fabrikzeichenbis Fabvier |
Öffnen |
auf das Strafrecht stützen und bei widerrechtlichem Willen neben der dem Verletzten zu zahlenden Entschädigung auch noch Geld- oder Gefängnisstrafe zulassen, verknüpfen England, Nordamerika und Belgien mit der Verletzung des Markenschutzes nur
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0111,
von Feldequipagebis Feldgendarmen |
Öffnen |
und mit Reliefs verzierte Feldflaschen.
Feldfrevel, widerrechtliche Eingriffe in das Eigentum eines andern an einem ländlichen Grundstück und an seinen Erzeugnissen, welche noch Bestandteile des erstern sind. Die Gesetzgebung faßt nicht jeden
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0289,
von Firkinbis Firmenich |
Öffnen |
Firmaberechtigten entstand. Zudem ist der Gebrauch einer F. zur widerrechtlichen Bezeichnung von Waren oder Emballagen strafrechtlich sowie unter Entschädigungspflicht verboten (deutsches Reichsgesetz, betreffend den Markenschutz, § 14-18; im übrigen s. Allgemeines
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0551,
Frankreich (Geschichte: Ludwig XIV.) |
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in die Kölner Bischofswahl anmaßlich einmischte und ganz widerrechtlich einen Teil der Pfalz beanspruchte. Der Kaiser, der Papst, das Reich, Spanien, die Niederlande, Savoyen und nach dem Sturz Jakobs II. auch England verbanden sich gegen F., dessen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0937,
von Gaselbis Gasentwendung |
Öffnen |
kann nämlich nur eine fremde bewegliche Sache, welche sich nicht im Gewahrsam des Diebes befindet, sein. Hiernach ist aber auch die Entwendung von Gas, welches sich in fremder Innehabung befindet, also namentlich die widerrechtliche Zueignung
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0981,
von Gebührenäquivalentbis Geburt |
Öffnen |
Erhebung von G., welche überhaupt nicht oder nur in einem geringern Betrag geschuldet wurden, mit Geldstrafe bis zu 300 Mk. oder mit Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft und, wenn die widerrechtliche Erhebung solcher G. angeblich zu
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0055,
von Gelehrte Bankbis Geleit |
Öffnen |
wurden, welche im Namen des Staats Schutz und Sicherheit der Personen und Güter vor widerrechtlichen Verletzungen während der Reise durch das betreffende Gebiet oder auch während des Aufenthalts an einem bestimmten Ort zusagten und den
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0088,
von General-Stabsarztbis Generalvikar |
Öffnen |
Widerrechtlichkeiten durch Aufsichtsrat und Vorstand zu schützen suchen.
Generalvikar, in der katholischen Kirche der ordnungsmäßige Vertreter eines Bischofs in allen Jurisdiktionssachen. Die Veranlassung zu der Einsetzung stehender Stellvertreter
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0198,
Gesandte (Zeremonialrechte, Kreditiv etc.) |
Öffnen |
Klagansprüche. Das deutsche Reichsbeamtengesetz bestimmt den Gerichtsstand, den Reichsgesandte während ihrer ausländischen Funktionen haben sollen. Durch die Exterritorialität ist übrigens dem Gesandten kein Privilegium zu Widerrechtlichkeiten gegeben
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1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0300,
von Gewerbliche Schiedsgerichtebis Gewerkvereine |
Öffnen |
. Doch hat ein Kontraktbruch nur zivilrechtliche Folgen, und es wird für die Arbeitgeber, da die Arbeiter meist zahlungsunfähig, das Recht zur Verfolgung ihrer Ansprüche praktisch bedeutungslos. Einige Erschwerung des widerrechtlichen Vertragsbruchs
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1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0693,
Griechenland (Alt-G.: Geschichte bis 337 v. Chr.) |
Öffnen |
versteckten. Sie erweckten das Amphiktyonengericht aus seiner politischen Bedeutungslosigkeit und ließen durch dasselbe die Phoker wegen widerrechtlicher Aneignung von delphischem Tempelgut zu einer hohen Geldbuße verurteilen und, als dieselben
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1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0814,
Großbritannien (Geschichte 1839-1841) |
Öffnen |
) geraten war. Die chinesischen Behörden waren nämlich 1834 gegen den Leib und Seele vergiftenden Opiumhandel der Engländer in Kanton eingeschritten, hatten eine größere Quantität widerrechtlich eingeführten Opiums zerstört und den englischen Residenten
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0225,
von Hausindustriebis Hausmannit |
Öffnen |
, brachte er dort die Beschwerden des Landes Lippe über die reaktionäre Regierung und die widerrechtliche Wiederherstellung der Verfassung von 1836 zur Sprache und bewirkte die Entlassung Oheimbs und die Berufung Flottwells 1871. Gegen dessen
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0399,
von Heraklidenbis Heraldik |
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von den alten verehrten Heroen abzuleiten und ihre Eroberungszüge als die Erneuerung eines alten, widerrechtlich unterbrochenen Erbrechts darzustellen. Vgl. Busolt, Griechische Geschichte, Bd. 1, S. 59 ff. (Gotha 1885).
Heraklios, Kaiser des oström
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0583,
von Hobartbis Hobbes |
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des Rechts, jede Auflehnung gegen dieselbe Revolution (gleichviel aus welchem Grund) und als solche widerrechtlich und verbrecherisch. Auch die Religion, da sie ihren Bekennern unmöglich das Recht verleihen kann, einen Staat im Staat zu bilden
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0771,
von Hugginsbis Hughes |
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Rechte, die ihnen so lange widerrechtlich vorenthalten waren. Der Code Napoléon beharrte auch bei dieser Rechtsgleichheit, und selbst die von der Restauration oktroyierte Charte respektierte die Religionsfreiheit der Reformierten und sicherte ihren
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0250,
von Johnbis John |
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, Kriminalist, geb. 17. Juli 1827 zu Marienwerder, studierte in Leipzig, Berlin, Göttingen und erwarb 1852 in Göttingen mit der Inauguralschrift "Über Landzwang und widerrechtliche Drohungen" (Götting. 1852) den juristischen Doktorgrad. Nachdem er sich 1853
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0802,
von Kladrubbis Klage |
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wiederholt angestellt werden kann (ne bis in idem); denn hat der Kläger einmal erreicht, was ihm gebührt, so könnte er mit der zweiten K. nur Widerrechtliches fordern; wäre er aber einmal endgültig abgewiesen worden, so wäre damit entschieden
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0891,
von Knutzenbis Koalition |
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einen Zwang (durch Drohung, Ehrverletzung, Verrufserklärung, Mißhandlung, Sachbeschädigung etc.), sich ihnen anzuschließen, resp. von der gemeinsamen Verabredung zurückzutreten, ausüben dürfen. Dies muß als widerrechtliche Freiheitsbeschränkung
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0581,
von Lavierenbis Law |
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widerrechtlich als eigne Entdeckungen bezeichnete), jedenfalls aber auch mit einer damals sonst nirgends zu findenden Unabhängigkeit von den herrschenden Lehren. Die der neuen Lehre entsprechende chemische Nomenklatur arbeitete er namentlich mit Guyton
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0624,
von Militärverdienstkreuzbis Militärverdienstorden |
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und Vorschützung von Gebrechen, Feigheit, strafbare Handlungen gegen die Pflichten der militärischen Unterordnung, Mißbrauch der Dienstgewalt, widerrechtliche Handlungen im Feld gegen Personen oder Eigentum, Beschädigung von Dienstgegenständen
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0884,
von Munitions-Fuhrparkskolonnenbis Munk |
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wieder gereinigt und kalibriert, was vier- bis fünfmal möglich ist. Die zu den Schießübungen erforderliche M. heißt Übungsmunition. Die widerrechtliche Zueignung der bei den Übungen der Artillerie verschossenen M. oder der Bleikugeln aus den
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0039,
von Negativbis Negotiorum gestio |
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Schutz des Eigentums gegen widerrechtliche Eingriffe in dasselbe gegebene dingliche Klage, z. B. bei Anmaßung von Servituten und ähnlichen Eigentumsstörungen. Die Grundlage dieser Klage ist das Eigentum, welches im Leugnungsfall, ebenso
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0265,
von Notidanusbis Notker |
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Zweck der Erlangung eines widerrechtlichen Vorteils begangen wird. Wird die N. von einem Beamten durch Mißbrauch seiner Amtsgewalt oder durch Androhung eines bestimmten Mißbrauchs derselben verübt, so wird dieselbe als Amtsverbrechen mit Gefängnis bis
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0267,
von Nottbis Notwehr |
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abgesprochen werden. Aber auch zur Verteidigung eines andern, welcher widerrechtlich angegriffen wird, ist N. zulässig. Die N. erscheint als ein Recht, und eben dadurch unterscheidet sie sich von dem sogen. Notstand (s. d.), einem bloß faktischen
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0268,
von Notwendigkeitbis Novakovič |
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, die Keuschheit, die Freiheit etc. oder auch nur gegen ein Vermögensrecht gerichtet ist. Da nach dem Vorstehenden der widerrechtlich Angegriffene ein Recht zur N. hat, der in der N. vorgenommene Gegenangriff also kein rechtswidriger ist, so kann auch
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0279,
von Numeaitbis Numidien |
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, das östliche unter der des Masinissa, Sohns des Gala, der mit Hilfe der Karthager sich des ihm widerrechtlich entzogenen Throns bemächtigt hatte und daher deren Verbündeter war.
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0937,
von Pfandvertragbis Pfanne |
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bei widerrechtlicher Betretung oder Beschädigung seines Grundstücks durch Menschen oder durch Tiere mittels Wegnahme der Tiere oder beweglicher der beeinträchtigenden Person gehöriger Sachen ausführen kann. Dies Pfändungsrecht darf jedoch nur bei dem
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0255,
Portugal (Geschichte bis 1557) |
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), forderte widerrechtlich veräußerte oder angeeignete Krongüter zurück und nahm die höchste Gerichtsbarkeit ausschließlich für die Krone in Anspruch.
Unter Emanuel (1495-1521) dem Großen (oder Glücklichen) erreichte P. seinen höchsten Glanz. Vasco da Gama
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0393,
von Pripetbis Prisma |
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für die Rechtmäßigkeit der Wegnahme (Kaptur) der P. spricht und es dem Reklamanten überlassen bleibt, die Widerrechtlichkeit derselben darzuthun. Prisengeld heißt die Belohnung, welche der Mannschaft und dem Befehlshaber des die Kaptur vollziehende
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0594,
von Ratzeburgbis Raub |
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(deutsches Strafgesetzbuch, § 249). Von dem Diebstahl, als der gewaltlosen widerrechtliche Zueignung einer fremden beweglichen Sache, unterscheidet sich der R. durch die dabei angewendete Gewaltthätigkeit gegen eine Person. Daher geht der Diebstahl auch in R
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0768,
von Revisorbis Revolutionstribunal |
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widerrechtlich, d. h. mit Verletzung der Rechtsordnung des Staats, bewerkstelligt wird. Den Gegensatz zu der R. in diesem Sinn bildet die Reform, d. h. die planmäßige Veränderung der Staatsverfassung, welche sich auf verfassungsmäßigem Weg vollzieht
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0942,
Römisches Reich (Geschichte bis 337 v. Chr.) |
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außerordentliche Gewalt in despotischer Weise ausgeübt; sie wagten es ferner, nachdem ihr Jahr abgelaufen, ihr Amt widerrechtlich fortzuführen, und hierzu fügte Appius Claudius, das Haupt derselben, noch den empörenden Frevel an der Virginia (s. d
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0120,
von Saccobis Sachbeschädigung |
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der Berliner k. k. Akademie der Wissenschaften, seit 1888 auch Ehrenmitglied der Royal Asiatic Society in London und der American Oriental Society.
Sachbeschädigung (Beschädigung fremden Eigentums), im allgemeinen jede widerrechtliche Beschädigung
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0843,
von Selamlikbis Selbsthilfe |
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nicht, wenn in einem gegebenen Fall die Staatshilfe sich als unerreichbar darstellt. Dies gilt in erster Linie von der defensiven S., d. h. dem eigenmächtigen Schutz gegen einen widerrechtlichen Angriff (s. Notwehr). Aber auch Fälle aggressiver S
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0892,
von Servitutbis Servius Tullius |
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. besteht, das herrschende (praedium dominans), das andre dagegen das dienende Grundstück (praedium serviens) genannt. Die dingliche Klage, welche der Eigentümer eines Grundstücks gegen jeden, der sich widerrechtlich eine S. daran anmaßt, anstellen kann
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0080,
Spanien (Geschichte bis 1746) |
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mit dem Untergang der großen Armada. Die Einmischung in die Religionswirren Frankreichs hatte nur die Einigung und Kräftigung dieses Staats zur Folge. Die widerrechtliche Besetzung Portugals 1580 schädigte dies Land außerordentlich, brachte aber S
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1031,
von Unterpachtbis Unterschrift |
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befindet. So fällt z. B. der sogen. Funddiebstahl, d. h. die widerrechtliche Zueignung einer gefundenen Sache, nicht unter den Begriff des Diebstahls, sondern unter den der U., weshalb auch dafür die Bezeichnung "Fundunterschlagung" richtiger wäre
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0097,
von Verbrechenbis Verbrüderungs-Entsagungsrevers |
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Verbrechen - Verbrüderungs-Entsagungsrevers.
Verbrechen (Delikt, lat. Crimen, Delictum), im allgemeinen jede widerrechtliche Handlung, welche mit öffentlicher Strafe bedroht ist. Im engern Sinn und namentlich im Sinn unsers deutschen
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16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0630,
von Wildackerbis Wildemann |
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das Wild selbst. Kurzwildbret, die Hode des Hirsches.
Wilddiebstahl (Wilddieberei), die Beeinträchtigung fremder Jagd durch widerrechtliche Zueignung von jagdbaren Tieren. War das Wild bereits im Besitz des Jagdberechtigten oder sonst in das rechtmäßige
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16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0650,
von Willebis Willemer |
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. Über den »letzten Willen« s. Testament. Im Strafrecht hängt die Zurechnungsfähigkeit von der Willensfähigkeit und Willensfreiheit ab; daher widerrechtlicher (böser) W. s. v. w. Dolus (s. d.).
Wille, 1) Johann Georg, Kupferstecher, geb. 5. Nov. 1715
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0927,
von Zinnschmuckbis Zinsen |
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zeitiger Eintreibung, bez. auch unterlassener Anlegung zur Verwaltung anvertrauter Kapitalien, bei widerrechtlicher Verhinderung eines andern in der Benutzung seines Geldes und bei zu Schulden gebrachtem Verzug (Verzugszinsen), und endlich auf besondern
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0944,
Zivilprozeß (Abgrenzung, geschichtliche Entwickelung) |
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respektiert, oder sie erscheint als eine Verletzung der staatlichen Rechtsordnung überhaupt, als eine widerrechtliche Erhebung des Einzelwillens über den staatlichen Gesamtwillen, als ein strafbares Unrecht. Der Schuldner, welcher mir eine Summe Geldes
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1022,
von Zwischenstreitbis Zwölf Tafeln |
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, und da hiermit das Werk noch nicht vollendet war, so wurden für 450 die zweiten Dezemvirn ernannt, welche noch zwei Tafeln hinzufügten, übrigens ihr Amt widerrechtlich über das ihnen zustehende Jahr ausdehnten, so daß sie nur durch einen Aufstand
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0502,
Kolonien (Großbritannien) |
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und der Schiffahrt ausbedungen. Thatsächlich sucht aber die Gesellschaft den Handel zu monopolisieren und durch völlig unberechtigte Zollerhebungen die Konkurrenz andrer Nationen unmöglich zu machen. Widerrechtlich erhebt sie auch Anspruch auf den Niger bis Sa
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17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0834,
von Witzlebenbis Wolf |
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widerrechtlich das Recht vor. in gewissen Fragen, welche kirchliche Interessen berühren, an Stelle der Staatsanwaltschaft zu entscheiden, ob das Strafverfahren einzuleiten fei. Infolgedessen winde die öffentliche Meinung gegen ihn derart aufgebracht
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