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Rang | Fundstelle | |
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2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0001,
von Distanzgeschäftbis Distanzmesser |
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) der Verkäufer bei dem D., wofern der Käufer über die Art der Übersendung nichts bestimmte, für beauftragt gilt, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns diese Bestimmung statt des Käufers zu treffen und insbesondere die Person zu bestimmen
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0972,
von Pflichtbis Pflug |
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. Sittenlehre (Ethik), s. Moral.
Pflichtstreit, s. Pflicht.
Pflichtteil (lat. Portio legitima, auch bloß Legitima), derjenige Teil des Vermögens eines Erblassers, welchen gewisse Verwandte desselben gesetzlich beanspruchen können, wofern sie sich dies
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0096,
Banken (Niederlande) |
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Obligationen und Koupons, welche im Königreich zahlbar sind, selbst wenn ein fremder Staat der Schuldner ist, werden diskontiert, wofern ihre Verfallzeit sich nicht über drei Monate hinaus erstreckt. Dabei wird aber verlangt, daß der Entleiher sich
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Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0810,
Gesetzeskunde |
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797
Gesetzeskunde.
ein Missbrauch nicht zu besorgen ist, und welche in dieser Hinsicht dem Verkäufer vollkommen bekannt sind. Wofern letzteres nicht der Fall ist, hat sich der Käufer durch ein Zeugniss der Polizeibehörde auszuweisen
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2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0946,
Zivilprozeß (Hauptgrundsätze des deutschen Zivilprozesses, Litteratur) |
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Oberlandesgerichten erlassenen Entscheidungen gegeben ist, wofern es sich um die angebliche Verletzung einer Rechtsnorm durch das angefochtene Erkenntnis handelt, und wofern bei Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche der Wert des
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0807,
von Beschlagnahmebis Beschlußsachen |
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einer solchen verfügt werden, wofern die gesetzlichen Voraussetzungen einer derartigen Maßregel begründet sind. Im erstern Fall spricht man von einem Arrest (s. d.), während die B. als Zwangsvollstreckungsmittel im modernen Prozeßrecht als Pfändung
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0181,
von Bon.bis Bonald |
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. B. eine irrtümlich zwischen zu nahen Verwandten eingegangene Ehe nicht strafbar erscheint. Das deutsche Handelsgesetzbuch (Art. 306 f) gibt dem redlichen Erwerber von Waren und andern beweglichen Sachen das Eigentumsrecht an denselben, wofern
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0633,
Bundesrat (Zusammensetzung, Rechte des Bundesrats) |
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. Die Beschlußfassung selbst erfolgt nach einfacher Stimmenmehrheit, wofern es sich nicht um eine Verfassungsänderung handelt. Eine solche gilt nämlich als abgelehnt, wenn sie im B. 14 Stimmen gegen sich hat (Reichsverfassung, Art. 78). Es hat also
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0836,
Deutschland (Reichsverwaltung, Gesetzgebung) |
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wie der Reichsverwaltung Neuerungen verhindern, wofern er die Präsidialstimme für die Aufrechthaltung der bestehenden Einrichtungen abgeben läßt. Dies ist der Fall bei Gesetzesvorschlägen über das Militärwesen, die Kriegsmarine und das Zollwesen sowie über
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0979,
von Extensitätbis Extinkteur |
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, in welchem sie sich zeitweilig aufhalten, ebenso ihr Gefolge und ihre Effekten, z. B. Equipagen. Gleiches gilt von dem Regenten oder Reichsverweser, nicht aber von den übrigen Mitgliedern eines regierenden Hauses, wofern sie sich nicht gerade
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0663,
von Freizügigkeitbis Fréjus |
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, wofern der sogen. kleine Belagerungszustand über einen Bezirk oder Ort verhängt worden ist, Personen, von denen eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu besorgen ist, der Aufenthalt in diesen Bezirken oder Ortschaften versagt werden
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1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0984,
von Kommissionärbis Kommissionsgeschäft |
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die Preisdifferenz vergüten, wofern er nicht beweisen kann, daß ein Verkauf zu dem limitierten Preis nicht ausführbar war, und daß die Vornahme des Verkaufs von dem Kommittenten Schaden abgewendet hat. Wurde dagegen der für den Einkauf gesetzte Preis
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1% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0265,
von Notidanusbis Notker |
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. Das deutsche Strafgesetzbuch bestraft die N. mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 600 Mk., wofern nicht etwa durch die N. ein schwereres Verbrechen, z. B. eine Notzucht, begangen wurde. Das Vergehen der N. ist vollendet, sobald das dem
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0393,
von Pripetbis Prisma |
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alles feindliche Privateigentum zur See, wofern es nicht durch eine neutrale Flagge gedeckt wird, der Okkupation durch die gegenteilige feindliche Macht, ja sogar, wofern die Kaperei, wie dies seitens der Vereinigten Staaten von Nordamerika noch
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1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0592,
von Schöfferbis Schokolade |
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Diebstahl und Betrug, einfache Unterschlagung und Sachbeschädigung, wofern der Wertbetrag des Verbrechensgegenstandes die Summe von 25 Mk. nicht übersteigt, endlich für Begünstigung und Hehlerei, wofern die verbrecherischen Handlungen, auf welche sich
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0608,
Testament (juristisch) |
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können ganz formlos errichtet werden (testamentum ad pias causas), wofern sie nur durch zwei Zeugen bewiesen werden können. Trifft der Testator im T. nur für seine Kinder und Kindeskinder Verfügungen, so genügt ein schriftlicher, datierter Aufsatz
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0737,
von Todaustragenbis Todesstrafe |
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auseinander hält: die rechtsphilosophische, ob dem Staate das Recht zusteht, dem Staatsbürger zur Sühne begangenen Unrechts das Recht auf die Existenz abzusprechen, und die rechtspolitische, ob es, wofern man und zwar wohl mit Recht die erste Frage
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0013,
von Urkundenbeweisbis Urkundenprozeß |
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. Deutsche Zivilprozeßordnung, § 380-409, 555-567, 702. Aus einer U., welche von einem deutschen Gericht oder einem deutschen Notar amtlich aufgenommen ist, kann nach der Zivilprozeßordnung (§ 702) die sofortige Zwangsvollstreckung stattfinden, wofern
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0461,
Wechsel (Protest, Regreß) |
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(passiv wechselfähig), d. h. fähig, Wechselschuldner zu sein, ist jeder, welcher fähig ist, aus Verträgen verpflichtet zu werden. Die Ehefrau kann sich daher, wofern sie nicht Handelsfrau (s. d.) ist, nicht wechselmäßig verpflichten, wenn ihr Ehemann nicht
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0037,
von Solinger Waldbis Sollicitieren |
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kategorischen vom hypothetischen Imperativ). Ein hypothetisches (d. h. bedingtes) S. ist dasjenige, welches bloß vorschreibt so zu handeln, wofern man bestimmte Folgen erreichen oder vermeiden will; z. B. das Gebot, so zu handeln, wofern man nicht
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0514,
von Amtshauptmannbis Amtsverbrechen |
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und Sachbeschädigung gleichfalls vor die Schöffengerichte, wofern der Wertbetrag des Verbrechensgegenstandes die Summe von 25 Mk. nicht übersteigt. Dasselbe gilt endlich auch von der Begünstigung und von der Hehlerei, vorausgesetzt
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0839,
Deutschland (Reichsbürgerrecht; Rechtspflege) |
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Erledigung zu bringen (Art. 76). Auch Beschwerden über gehemmte oder verweigerte Rechtshilfe können aus den einzelnen Bundesstaaten heraus an den Bundesrat gebracht werden, wofern auf gesetzlichem Weg ausreichende Hilfe nicht zu erlangen sein sollte
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 1015,
von Diskontarbitragebis Diskriminieren |
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Session neu eingebracht werden, wofern die Regierung daran festhält, dasselbe gilt von Anträgen und Petitionen; auch können die Arbeiten einer Kommission des Parlaments aus der einen Session nicht in der nächsten einfach wieder aufgenommen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0178,
von Festonsbis Festuca |
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der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 231), wofern der Kläger ein rechtliches Interesse daran hat, daß die Echtheit oder Unechtheit der Urkunde oder das Bestehen oder Nichtbestehen des Rechtsverhältnisses alsbald festgestellt werde. Je nachdem es sich darum
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1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0166,
Gericht (Strafsachen) |
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Beleidigungen und Körperverletzungen, welche im Weg der Privatklage verfolgt werden, vor die Schöffengerichte; ferner der einfache Diebstahl und Betrug, die einfache Unterschlagung und Sachbeschädigung, wofern der Wertbetrag des
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 1004,
von Intervenierenbis Intervention |
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die Zwecke des Bundes berührt würden. Im nunmehrigen Deutschen Reich ist das Interventionsrecht des Bundesrats (s. d.) ausdrücklich anerkannt (Reichsverfassung, Art. 76). Verfassungsstreitigkeiten in den einzelnen Bundesstaaten sind, wofern es dem Bundesrat
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0565,
von Kartellschiffbis Karthago |
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Auslieferung von Militärpflichtigen und Deserteuren. Nur die eignen Unterthanen wurden, wofern sie aus dem fremden Kriegsdienst desertierten, nicht ausgeliefert. Dies K. ist zwischen Österreich und Preußen durch den Prager Frieden ausdrücklich aufrecht
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0188,
von Kreisverfassungbis Kreittmayr |
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angehören, in Vorschlag bringen, wofern dieselben die gesetzliche Qualifikation besitzen. Die Staatsaufsicht über die Landkreise wird von dem Regierungspräsidenten, in höherer und letzter Instanz von dem Oberpräsidenten ausgeübt. Die K. ist nunmehr
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0679,
von Reichsämterbis Reichsbehörden |
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alle bei den einzelnen R. angestellten Beamten (Reichsbeamte) der Regel nach, und wofern nicht anderweite gesetzliche Bestimmungen vorliegen, von dem Kaiser ernannt, als dessen Gehilfen bei der Reichsverwaltung sie erscheinen. Es erhalten jedoch nur
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0197,
Staat (Staatenbund und Bundesstaat) |
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s. composita, von den italienischen Publizisten Stato federativo genannt) unterschieden. Bei dem Staatenbund wie bei dem Bundesstaat ist eine Mehrheit von Staaten mit besondern Staatsgebieten und Staatsregierungen und, wofern die letztern
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0214,
Stadt (Verfassungen) |
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Magistratsmitglieder für einzelne Zweige der städtischen Verwaltung (Kämmerer, Baurat, Schulrat, Syndikus etc.). Der Magistrat ist das Organ der Verwaltung; insbesondere steht ihm auch die Handhabung der Ortspolizei zu, wofern diese nicht
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0842,
von Triforiumbis Trigonometrie |
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treiben, wobei aber das Vieh sich nicht aufhalten darf, um zu fressen, wofern nicht mit dem Triftrecht eine Weidegerechtigkeit (s. d.) verbunden ist.
Triftenfreund, s. Nemophila.
Triftlieschgras, s. Phleum.
Triga (lat.), Dreigespann
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1026,
von Unrundbis Unsichere Dienstpflichtige |
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des Reichstags, aber auch kommissarisch beraten. Ein Antrag "Munkel", welcher 7. März 1888 vom Reichstag angenommen wurde, bezieht sich nur auf den Vermögensschaden, welchen unschuldig Verurteilte durch die Strafvollstreckung erlitten haben, wofern
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0015,
von Urnenfelderbis Urquhart |
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begangen wird, auf solche krankhafte Neigungen keine Rücksicht, wofern der Betreffende im übrigen zurechnungsfähig ist.
Urocerĭdae (Holzwespen), Familie aus der Ordnung der Hautflügler, s. Holzwespen.
Urocystis Rabenh., s. Brandpilze (III
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1006,
von Zwangsabtretungbis Zwangsvollstreckung |
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eines solchen schuldig machte, als Nötigung (s. d.) bestraft, wofern die That nicht in ein schwereres Verbrechen, wie Raub, Erpressung oder Notzucht, übergeht. Auf der andern Seite schließt der Umstand, daß jemand durch unwiderstehliche Gewalt
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0268,
von Verhältniswortbis Verhör |
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durch Bevollmächtigte nach genau bemessenen Instruktionen, wofern nicht die Souveräne persönlich miteinander unterhandeln, in welchem Falle aber doch auch das Resultat der V. in der Regel wieder in die bindende Form eines schriftlichen Aktenstücke gekleidet
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0022,
von Abdankungbis Abd el Kader |
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, aber nicht ehrlos, konnte also vollgültiges Zeugnis vor Gericht abgeben. Die Kinder des
Abdeckers, wofern sie nicht das Gewerbe des Vaters betrieben, blieben auch von dem Makel der Anrüchigkeit frei. Erst
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0048,
von Ablozierenbis Abner |
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die Versicherungsprämie selbst. Enthält
dagegen der Versicherungsschein auch die Angabe des Güterwerts, so ist dieser letztere zu erstatten,
wofern der Versicherer nicht nachweisen kann, daß der Wert des
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0515,
von Amtsverschwiegenheitbis Amtsvorsteher |
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Disziplinarstrafe eintritt, wofern nicht durch die Verletzung der A. eine anderweite strafbare Handlung, z. B. ein Landesverrat, begangen ist.
Amtsvorsteher, nach der preuß. Kreisordnung vom 13. Dez. 1872 für die östlichen Provinzen der Polizeibeamte
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0621,
von Anstrengungsformbis Anstrich |
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, wofern es sich um ein Verbrechen im engern Sinn handelt, zu welchem der A. einen andern aufforderte (Aufforderung zum Verbrechen). Es wird jedoch das lediglich mündlich ausgedrückte Auffordern nur dann bestraft, wenn die Aufforderung an die Gewährung
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0658,
von Antoniuskreuzbis Antragsverbrechen |
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, namentlich dem Pfandgläubiger oder Nutznießer gegenüber (§ 289), Wilddiebstahl, wofern derselbe von Angehörigen des Jagdberechtigten verübt ward (§ 292), Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 299), Verletzung der Verschwiegenheit von seiten
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0665,
von Anwenderechtbis Anzeige |
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vorgeschriebenen Form ausgestellt sind, wofern sie auf weniger als 50 Thlr. oder auf länger als 3 Monate Ziel lauten, den Wechseln völlig gleich; andernfalls nur mit der Ausnahme, daß sie nicht zum Accept (s. d.) präsentiert werden, und daß, wenn dies
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0800,
von Argonnebis Argos |
Öffnen |
800
Argonne - Argos.
erlangen würden, wofern sie sich nicht durch Kirke vom Morde des Absyrtos entsündigen ließen. Sie schifften nun den Eridanos hinauf, in den Rhodanos, fuhren mit Hilfe der Dioskuren bei den Kelten und Ligurern vorbei zu den
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0895,
Arzt |
Öffnen |
zur Hilfe Aufgeforderte dieser Aufforderung Folge zu leisten hat, wofern er der letztern ohne erhebliche eigne Gefahr genügen kann. Dagegen sind in allen größern Städten Deutschlands Armenärzte bestellt, welche von der Gemeinde bezahlt werden
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0065,
von Aufrechnungbis Aufsatz, schriftlicher |
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, Zuchthausstrafe bis zu zehn Jahren eintreten, wofern nicht etwa mildernde Umstände vorliegen sollten. Auch kann auf Zulässigkeit der Polizeiaufsicht erkannt werden.
Aufruhrakte (engl. Riot act), ein durch Parlamentsbeschluß 1817 in England zu stande
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0119,
von Ausläuferbis Auslaugen |
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als eine Übertretung) zu bestrafende Handlung zu schulden gebracht hat, wofern nur diese Handlung auch nach den Gesetzen, welche am Orte der That gelten, mit Strafe zu belegen ist. A. im Sinn des deutschen Strafgesetzbuchs ist aber jedes nicht zum Deutschen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0165,
von Auswehenbis Ausweisung |
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der Neuanziehende an dem Aufenthaltsort einen Unterstützungswohnsitz erworben hat, so ist die Gemeinde zur nachträglichen A. befugt, wofern sie nachweist, daß die Unterstützung aus andern Gründen als wegen einer nur vorübergehenden Arbeitsfähigkeit
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0624,
von Beichtgeheimnisbis Beichtspiegel |
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- als im Strafprozeß sind Geistliche in Ansehung desjenigen, was ihnen bei Ausübung der Seelsorge anvertraut ist, zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt. Dagegen besteht auch für Geistliche die Anzeigepflicht, wofern sie von dem Vorhaben eines Hochverrats
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0638,
von Beleihenbis Belemniten |
Öffnen |
als einfache B. bestraft, wofern nicht etwa jene Thatsachen erweislich wahr sein sollten (§ 186). Es wird ferner die einfache wörtliche B. (§ 185) mit Geldstrafe von 3-600 Mk. oder mit Haft von einem Tag bis zu sechs Wochen oder mit Gefängnis
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0732,
von Bergelohnbis Bergen |
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beträgt ⅛ seines Wertes oder seiner Ladung, wofern sie von einem königlichen Kriegsschiff, ⅙, wenn dieselbe von einem englischen Kaper oder einem andern englischen Schiff bewirkt wird; ist aber das Schiff vom Feind zu einem Kriegsschiff ausgerüstet
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0809,
von Beschreibungbis Beschwerde |
Öffnen |
derselbe Petitionen entgegennehmen. Nach der Reichsverfassung (Art. 77) liegt es ferner dem Bundesrat ob, im Fall einer Justizverweigerung, wofern auf gesetzlichen Wegen ausreichende Hilfe nicht erlangt werden kann, erwiesene, nach der Verfassung
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0810,
Beschwerde (in Strafsachen) |
Öffnen |
Verfügung die B. gerichtet ist, kann der (einfachen) B. selbst abhelfen oder aber, wofern sie dieselbe für begründet nicht erachtet, die B. dem Beschwerdegericht unterbreiten. Letzteres entscheidet ohne vorgängige mündliche Verhandlung. Handelt
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0326,
von Brandstiftungstriebbis Brandt |
Öffnen |
deutschen Strafgesetzbuch nicht als B. betrachtet, wenn jemand seine eigne Sache anzündet, wofern dieselbe weder unter die Kategorie des § 306 fällt, noch geeignet ist, das Feuer fremden Gegenständen der bezeichneten Art mitzuteilen. Dagegen können
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0635,
Bundesrat (Geschäftsordnung) |
Öffnen |
eine definitive Beschlußnahme noch nicht erfolgt. Diese erste Beratung kann einer Berichterstattung der Ausschüsse, wofern eine solche überhaupt beschlossen wird, sowohl vorausgehen als nachfolger Zwischen der ersten und der zweiten Beratung müssen mindestens
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0656,
Bürger (Staats-, Gemeindebürger) |
Öffnen |
übernehmen, gewisse Kommunaldienste zu leisten und die Gemeindeabgaben, den Bürgerschoß, zu entrichten. Indessen werden jetzt auch Nichtbürger zu den Gemeindeumlagen herangezogen, wofern sie nur ihren ständigen Aufenthalt in der Gemeinde haben. Erworben
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0669,
von Demonstratio a baculo ad angulumbis Demos |
Öffnen |
Willenserklärung untergelaufene irrige und unrichtige Bezeichnung aber schließt die Gültigkeit des Rechtsgeschäfts selbst nicht aus, wofern nur der Wille des Betreffenden überhaupt erkennbar ist: "Falsa demonstratio non nocet". - Im politischen Leben versteht
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0950,
von Dieburgbis Diede |
Öffnen |
Nachteil von Personen, zu welchen der Dieb im Lehrlingsverhältnis steht, oder in deren häuslicher Gemeinschaft als Gesinde er sich befindet, wofern nur Sachen von unbedeutendem Werte den Gegenstand des Vergehens bilden. Diebstähle, von Verwandten
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 1007,
Diplomatie |
Öffnen |
Kriegs als Vorbedeutung friedlicher Gesinnungen. Krieg und D. schließen sich im gewissen Maß gegenseitig aus. Wofern es sich nicht um die Einleitung eines ernst gemeinten Friedensschlusses handelt, wäre es auf seiten eines Feldherrn verkehrt, zu
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0004,
von Distributivgenossenschaftenbis Disziplinargewalt |
Öffnen |
Rechtsverhältnisses ein Verstoßen gegen Zucht und Ordnung, welches zwar unerlaubt, aber doch nicht kriminell strafbar ist. So wird z. B. der Schüler, welcher sich eines Diebstahls schuldig macht, wofern er mit Rücksicht auf sein Alter überhaupt strafbar
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0241,
von Durchstoßenbis Durchsuchungsrecht |
Öffnen |
von Beschuldigten oder behufs Verfolgung von Spuren einer strafbaren Handlung oder zum Zweck der Beschlagnahme bestimmter Gegenstände stattfinden, wofern anzunehmen ist, daß die gesuchte Person, Spur oder Sache sich in den zu durchsuchenden Räumen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0336,
Ehe (bei verschiedenen Völkern; Voraussetzungen der Eheschließung) |
Öffnen |
dirimentia) oder aufschiebende (impedimenta impedientia), je nachdem die trotz derselben abgeschlossene E. nichtig ist, oder je nachdem sie gültig bleibt, wofern nur das Ehehindernis beseitigt wird. Ferner unterscheidet man Impedimenta publica und I
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0340,
Ehe (Auflösung) |
Öffnen |
Unterhalt zu beanspruchen. Dieselbe kann sich ohne Zustimmung des Mannes nicht vertragsmäßig verpflichten, wofern sie nicht eine Handelsfrau ist. In häuslichen Geschäften hat jedoch das deutsche Recht der Ehefrau eine gewisse Vertragsfähigkeit
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0341,
Ehebruch |
Öffnen |
heutigem Recht auch der nicht verheiratete Teil als Ehebrecher, wofern er nur von der Ehe des andern Kenntnis hatte. Der Begriff des Ehebruchs ist nicht zu allen Zeiten derselbe gewesen. Die Römer beurteilten von jeher den Fall, wenn eine Ehefrau
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0374,
von Eigenschaftbis Eigentum |
Öffnen |
, wofern
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0389,
von Einredebis Einreibung |
Öffnen |
mündlichen Verhandlung zulässig, auf welche im gegebenen Fall das Urteil zu ergehen hat, wofern der Beklagte nicht lediglich in der Absicht, den Prozeß zu verschleppen, oder aus grober Nachlässigkeit es unterlassen haben sollte, seine Einreden früher
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0463,
von Eisenbahnregimentbis Eisenbahnstatistik |
Öffnen |
463
Eisenbahnregiment - Eisenbahnstatistik.
und wofern die regelmäßigen Transportmittel der Bahn zur Ausführung des Transports genügen. Auch dürfen die Eisenbahnen die gesetzlichen Vorschriften über die Verpflichtungen des Frachtführers zum
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0591,
von Emanzipierenbis Embargo |
Öffnen |
einem großjährigen Sohn durch abgesonderte Wirtschaft, Betreibung eines öffentlichen Gewerbes oder Bekleidung eines öffentlichen Amtes, bei einem minderjährigen durch Gestattung eines Gewerbebetriebs oder, wofern er das 20. Lebensjahr zurückgelegt
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0592,
von Embarquierenbis Embolie |
Öffnen |
592
Embarquieren - Embolie.
teilweise aufgegeben, wie denn z. B. im letzten deutsch-französischen Krieg durch Verordnung vom 18. Juli 1870 bestimmt ward, daß die französischen Handelsschiffe, wofern sie keine Kriegskonterbande führten
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0976,
von Expropriierenbis Exsikkator |
Öffnen |
müsse. Dabei kann der Eigentümer, wofern nur ein Teil seines Grundstücks in Anspruch genommen wird, verlangen, daß der Unternehmer das Ganze gegen Entschädigung übernehme, wenn das Grundstück durch die Abtretung so zerstückelt werden würde
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0984,
von Exzidierenbis Eyck |
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984
Exzidieren - Eyck.
teidigung treffen würde. Das deutsche Reichsstrafgesetzbuch (§ 53) erklärt den E. der Notwehr für nicht strafbar, wofern der Thäter in Bestürzung, Furcht oder Schrecken über die Grenzen der Verteidigung hinausgegangen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0109,
von Felddiakonenbis Feldeisenbahnen |
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Diebstahl, sondern als ein Polizeidelikt angesehen und geahndet. So bestraft das preußische Feld- und Forstpolizeigesetz vom 1. April 1880 den F., wofern der Wert des Entwendeten den Betrag von 10 Mk. nicht übersteigt, mit Geldstrafe bis zu 150 Mk
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0336,
von Flaggengalabis Flamberg |
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Certifikats ein Schiff unter der Bundesflagge fährt, so wird der Schiffer (§ 14 des Gesetzes vom 25. Okt. 1867) mit einer Geldbuße bis zu 300 Mark oder verhältnismäßiger Gefängnisstrafe belegt, wofern er nicht nachweist, daß der unbefugte Gebrauch der F
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0477,
Fracht |
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. 424, 425 und 427, ausdrücklich aufgeführt. Nach den Bestimmungen im Art. 427 dürfen die Eisenbahnen in den Frachtbedingungen bestimmen, daß die event. zu leistende Entschädigung einen im voraus bestimmten Normalsatz nicht überschreiten soll, wofern
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0784,
von Fumoirbis Fundão |
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, wofern sie nicht mehr als 300 Mk. wert ist. Bei einem Mehrwert erhält der Finder 300 Mk. zum voraus, während die Sache im übrigen der Armenkasse des Fundorts zufällt. Nach andern Gesetzgebungen hat der Staat ein Anrecht auf gefundene Sachen, deren
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0949,
von Gastrologiebis Gastwirt |
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Einw. überhaupt, in Ortschaften mit größerer Einwohnerzahl, wofern ein Ortsstatut diesbezügliche Bestimmungen trifft, von dem Nachweis eines vorhandenen Bedürfnisses abhängig sein soll. Realwirtschaften können fortan nicht mehr begründet werden (§ 10
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0952,
von Gattungskaufbis Gau |
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, Maryland, prima Ernte 1869, oder 10 Schock Tannenbretter, 3 m lang, 50 cm breit, astfreie Ware, oder 1000 Ztr. Roheisen, prima Qualität, u. dgl. Das Wahlrecht, d. h. die Auswahl innerhalb der Gattung, steht dann im Zweifel, wofern nichts Anderweites
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0993,
von Geerdenbis Gefahr |
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Handlung für straffrei erklärt, wofern dieselbe zur Rettung aus einer gegenwärtigen G. für Leib und Leben des Thäters oder eines Angehörigen begangen ist. Auf der andern Seite straft das Gesetzbuch (§ 360, Ziff. 10) denjenigen mit Geldstrafe bis zu
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0994,
von Gefährdeeidbis Gefälligkeit |
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festsetzt) der Käufer von dem Augenblick an die G., in welchem die Ware an den Spediteur oder Frachtführer oder die sonst zum Transport bestimmte Person übergeben wurde, wofern nichts Anderweites ausdrücklich vereinbart ist. Im Verkehr der deutschen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0995,
von Gefälligkeitsacceptebis Gefängniswesen |
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erscheint die G. als ein widerrechtlicher Eingriff in die persönliche Freiheit und, wofern sie sich nicht etwa als das Verübungsmittel eines anderweiten Verbrechens darstellt, schon an und für sich als strafbares Vergehen. Das deutsche Reichsstrafgesetzbuch
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 1016,
von Gegenversicherungbis Geheime Gesellschaften |
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, von der Verantwortlichkeit für denselben nicht frei. Insbesondere
haftet der Chef eines Verwaltungszweigs für die Verfügungen in seinem Ressort, auch
wenn er dieselben nicht kontrasignierte, wofern sie nur in seine Amtsführung
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0056,
von Gelenaubis Gelenkentzündung |
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für eine ganz bestimmte Form, die Gicht, vorbehalten, so daß die wissenschaftliche Bezeichnung meist direkt an den vorliegenden Prozeß anknüpft und von einer Gelenkhautentzündung (Synovitis) oder Gelenkzerstörung (Karies) handelt, wofern nicht besondere
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0065,
Gemeinde (Gesetzgebung, Gemeinderecht, Gemeindeverfassung) |
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wird ohne besondere und ausdrückliche Aufnahme in den Gemeindeverband. Nach der preußischen Städteordnung ist das Bürgerrecht die Folge der Gemeindeangehörigkeit, wofern letztere ein Jahr gedauert hat, mit preußischer Staatsangehörigkeit, Selbständigkeit
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0096,
Genfer Konvention |
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(Art. 6) aufgenommen und verpflegt werden, zu welcher Nation sie auch gehören. Die Oberbefehlshaber sind ermächtigt, die während eines Gefechts verwundeten Krieger sofort an die feindlichen Vorposten abzuliefern, wofern es die Umstände gestatten
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0168,
von Gerichtliche Tierarzneikundebis Gerichtsferien |
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rechnet zu diesen folgende: Strafsachen, Arrestsachen und die eine einstweilige Verfügung betreffenden Sachen, Meß- und Marktsachen, Hausmietstreitigkeiten, Wechselsachen und Bausachen, wofern über die Fortsetzung eines angefangenen Baues gestritten
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0234,
von Gesetzesfreudebis Gesicht (Antlitz) |
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der Volksvertretung und zwar beider Kammern, wofern das Zweikammersystem besteht, erforderlich, sondern ebenso die Zustimmung der Staatsregierung. Nach der Geschäftsordnung des deutschen Reichstags bedürfen Anträge von Abgeordneten, welche
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0487,
von Goldenes Vliesbis Goldfarbe |
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487
Goldenes Vlies - Goldfarbe.
reits Aaron in der Wüste auf Verlangen des Volkes ein g. K. errichtet habe (2. Mos. 32), wird von den Gelehrten für ein späteres tendenziöses Einschiebsel erklärt, wofern das Aaronsche Kalb nicht
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0566,
von Gottesfurchtbis Gottfried |
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, und daß auf ihn der Begriff einer Rechtsverletzung nicht angewendet werden kann, so darf der Staat die G. gleichwohl nicht ungeahndet lassen, da durch das hierdurch gegebene Ärgernis das religiöse Gefühl andrer verletzt wird, welche, wofern
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0114,
von Handlungsunkostenbis Handschrift |
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besteuert. Die Gewerbenovelle vom 1. Juli 1883 hat indessen den Geschäftsbetrieb der Handlungsreisenden gewissen polizeilichen Beschränkungen unterworfen, welche übrigens auch den Prinzipal treffen, wofern er Geschäftsreisen unternimmt. Vgl. Deutsche
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0879,
von Idrialitbis Idyll |
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die Asen grauhaarig und alt; sie ergriffen Loki und drohten, ihn umzubringen, wofern er I. nicht wieder den Händen des Riesen entrisse. Da flog Loki mit dem Falkengewand der Freyja nach Jötunheim, und da er den Riesen nicht daheim fand, verwandelte er I
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0903,
von Impatronierenbis Imperial |
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, und wofern jene Verzierungen dann noch Wert haben würden und der Eigentümer nicht etwa zum Ersatz dieses Wertes bereit ist. Im Gegensatz zu den I., dem Aufwand, welchen man auf eine Sache macht, um deren Bestand zu erhalten oder zu fördern, werden andre
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0081,
Italien (Geschichte: bis 1865) |
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die Reorganisation des päpstlichen Heers geschehen zu lassen, wofern dasselbe nicht einen für I. bedrohlichen Charakter annehme. Durch ein nachträgliches Protokoll versprach die italienische Regierung, die Hauptstadt Italiens binnen sechs Monaten von Turin
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0640,
von Kaurifichtebis Kautschuk |
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in den Besitz einer Sache. K. kommt im Zivil- wie im Strafprozeß vor, im letztern namentlich als Sicherheitsleistung für die Freilassung aus der Untersuchungshaft, wofern die Verhaftung des Angeschuldigten lediglich wegen des Verdachts der Flucht
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0937,
von Kollarbis Kollegialsystem |
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miteinander zur Erbfolge berufen werden, wofern nicht etwa der Erblasser in einem Testament die K. erlassen hat. Auch darf dadurch der Pflichtteil der Erben nicht verletzt werden. Namentlich ist die Mitgift und das zur Begründung eines selbständigen
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0997,
von Kompensationskursbis Kompitalische Spiele |
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sowie bei Vergleichen zu geschehen, während sonst dem unterliegenden Teil die sämtlichen Prozeßkosten zur Last fallen. Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 93) gelten die Kosten bei einem Vergleich als kompensiert, wofern die Parteien ein andres
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 1019,
von Königinbis Königinhofer Handschrift |
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und österreichischen Generalstabsberichten Jähns, Die Schlacht bei K. (Leipz. 1876).
Königin, Gemahlin oder Witwe eines Königs, auch die selbständige Regentin eines Königreichs, wofern die Thronfolge, wie in England und Spanien, auch dem weiblichen Geschlecht
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10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0046,
von Kontinuierenbis Kontokorrent |
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nicht zu einer weitern Lesung gelangt, so ist ein wiederholtes Einbringen des Antrags oder der Vorlage in der neuen Session erforderlich, wofern Antrag oder Vorlage aufrecht erhalten und zu einem Abschluß gebracht werden soll. Für die Verhandlungen
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0100,
von Körperzahlbis Korps |
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beabsichtigt war, ausschließlich mit Zuchthaus bestraft. Wurde eine solche K. durch einen von mehreren unternommenen Angriff verursacht, so soll jeder, welcher daran teilgenommen, schon wegen dieser Beteiligung, wofern er nicht etwa ohne sein Verschulden
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0202,
von Kreuzigungbis Kreuznach |
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, wofern letztere nicht ein Herold vor ihm hertrug und sein Verbrechen ausrief, durch die belebtesten Plätze zur Richtstätte, gewöhnlich einem erhöhten, weithin sichtbaren Ort, geführt. Nur ausnahmsweise ward das Kreuz vor der Ankunft des zu Kreuzigenden
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10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0214,
von Kriegslastenbis Kriegsleistungen |
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aus den Magazinen, gesorgt werden kann. Auch wird für die K. regelmäßig eine Entschädigung aus Reichsmitteln gewährt; nur Naturalquartier und Stallung sind unentgeltlich zu beschaffen, wofern es sich nicht um die zur Besatzung des Ortes gehörigen
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10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0252,
von Kronpimentbis Kronstadt (Siebenbürgen) |
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von Wales". Da in England aber auch die weibliche Linie eventuell zur Succession berufen wird, so erhält die älteste Tochter des Throninhabers, wofern sie zugleich das älteste Kind desselben ist, den Titel Kronprinzessin (Princess royal). In Griechenland
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