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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0889,
von Guarentigiierte Urkundenbis Guarneri |
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889
Guarentigiierte Urkunden - Guarneri.
land derjenige, welcher während einer geistlichen Vakanz die geistliche Jurisdiktion in einer Diözese versieht; in Portugal Unteroffizier der Marine.
Guarentigiierte Urkunden (Instrumenta
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85% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0637,
von Begierdebis Beglaubigung |
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es sogar 6–8° wärmer sein und fördert dann das
Wachstum bedeutend. (S. auch Bespritzen .)
Beglaubigung , bei Personen die urkundliche Ermächtigung, eine andere, sei
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81% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0129,
von Urinfistelbis Urkundenfälschung |
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von U. heißt das tiefe Fahrwasser Val van U.
Urkalk, alte Bezeichnung der krystallinischen Kalksteine der Archäischen Formationsgruppe (s. d.).
Urkunde (Instrumentum), im weitern Sinne jeder körperliche, leblose Gegenstand, der Spuren menschlicher
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80% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0728,
von Bulgebis Bulle (Urkunde) |
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726
Bulge - Bulle (Urkunde)
buch von Duvernois (2 Bde., Moskau 1885-89). - Die Litteratur des Neubulgarischen ist noch in den ersten Anfängen. Wichtig ist der große Schatz bulgar. Volkslieder und Märchen. Sammlungen veranstalteten namentlich
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70% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0012,
von Uriabis Urkunde |
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12
Uria - Urkunde.
Dennoch fühlten sie sich von seiten Österreichs bedroht und schlossen mit Schwyz und Unterwalden das ewige Bündnis vom 1. Aug. 1291. Im J. 1309 empfing U. von Heinrich VIII die Bestätigung seiner Reichsfreiheit, wurde aber
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50% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0222,
von Kassalabis Kassation (rechtlich) |
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. einer
Urkunde versteht man eine Handlung, durch welche ausgedrückt werden soll, daß die Urkunde ohne Kraft sei (wie
Zerschneiden, Durchstreichen). – M it K. eines Beamten oder Offiziers pflegt
man die härteste Art der Dienstentlassung zu
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40% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0023,
von Abderabis Abd ul Asis |
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im Mittelalter erwähnt und zuerst von Lazius (Bas. 1551) herausgegeben.
Abdikation (lat.), Niederlegung einer Würde, besonders der Regierung, Abdankung (s. d.);
Abdikationsakte , -Urkunde
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35% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0525,
von Guaraninbis Guarini |
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- und Kapuzinerklöster; in England der Stellvertreter eines Bischofs während der Erledigung des bischöfl. Amtes; in Portugal ein Unteroffizier der
Marine.
Guardinfante (ital.), weiter Reifrock, der die Schwangerschaft verbirgt.
Guarentigierte Urkunde
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0013,
von Urkundenbeweisbis Urkundenprozeß |
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13
Urkundenbeweis - Urkundenprozeß.
und Kopien (Abschriften) und in archivarische und nicht archivarische Urkunden. Unter den archivarischen versteht man Urkunden, welche im Archiv einer öffentlichen Behörde aufbewahrt sind, und welchen
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0553,
von Falschmünzereibis Falschwerbung |
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.
Strafgesetz von 1852 in H. 199 litt. o. ä. 6.
Die civilrechtlichen Folgen einer F. stellen
sich dahin, daß nur derjenige aus einer Urkunde
haftet, welcher eine verpflichtende Urkunde au^ge-
stellt (unterzeichnet) hat, und nur diejenige Ver-
fngung gilt
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0321,
von Edinburgbis Edler Rost |
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.), Ausgabe, Herausgabe eines Buches (s. Ausgabe). Im Rechtsleben bedeutet E. s. v. w. Vorlegung einer Urkunde. Eine Verpflichtung hierzu (Editionspflicht) besteht nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§. 387, 394) nur dann, wenn demjenigen, welcher die E
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0892,
Geschichte |
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Geschehenen zu übermitteln (histor. Überlieferung, Tradition), z. B.: Annalen, Chroniken, Memoiren, Tagebücher, Gesandtschaftsberichte, rein erzählende Urkunden lind Inschriften.
2) Überreste, d. h. Reste der histor. Handlung selbst, bei denen
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0776,
von Archivalbis Archonten |
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776
Archival - Archonten.
und des Saturn, später Kirchen. Justinian erteilte den in öffentlichen Archiven aufbewahrten Urkunden Beweiskraft. Karl d. Gr. verordnete die Anlegung von Archiven. Die kirchlichen Archive enthalten die ältesten
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0% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0829,
Datumdifferenz |
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827
Datumdifferenz
tung und dem Gebrauch des actum und datum bildet einen Abschnitt der Diplomatik. Unter actum hat man die Verhandlung und Beschlußfassung über eine Sache, worüber eine Urkunde ausgefertigt werden sollte, unter datum (auch data
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0% |
Gelpke →
Hauptstück →
Hauptteil:
Seite 0018,
Hauptteil |
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, nebst der Urkunde darüber, von dem
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0% |
Gelpke →
Hauptstück →
Zusatz:
Seite 0072,
Zusatz |
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Drachenstern enthält. Was nunmehr die Aechtheit, wie auch das hohe Alter jener Erzählungen anbetrifft, so ist beides von Herrn Rhode in Breslau in dem kleinen Werke: "Ueber das Alter und den Werth einiger morgenländischen Urkunden, in Beziehung
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0% |
Gelpke →
Hauptstück →
Zusatz:
Seite 0081,
Zusatz |
Öffnen |
können erhalten haben; so muß es eine geraumvolle Zeit auf der Erde gelebt haben, um durch mühsame Beobachtungen des
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jocht worden ist. Mehres hierüber in Rhode's: "Ueber das Alter und den Werth der morgenländischen Urkunde, S. 36 u. s. w."
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0091,
von Aufgebotsverfahrenbis Aufgesang |
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ist. - Besondere Bestimmungen trifft die Deutsche Civilprozeßordnung für das Aufgebot von Urkunden (§§. 837-850), und zwar obligatorische Vorschriften für dasjenige von Wechseln und andern indossabeln Papieren (kaufmännischen Anweisungen
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0638,
von Begleitadressebis Begleitung |
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636
Begleitadresse - Begleitung
seitig die von gerichtlichen und von den höchsten und höhern Verwaltungsbehörden ausgestellten Urkunden sowie die Wechselproteste der Notare und Gerichtsvollzieher keiner B. bedürfen, um im andern Reich
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0721,
von Edison-Lampebis Edition |
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. 946 und wurde in der Domkirche zu Magdeburg beigesetzt. Ihre Kinder waren Liudolf und Liutgard.
Edition (lat.), Herausgabe, Ausgabe eines Buches (s. Ausgabe). Im Civilprozesse die Vorlegung von Urkunden, welche im Besitze des Gegners
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0563,
von Webstuhlbis Wechsel (im Handel) |
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. Das geschah so, daß er dem Einzahlenden vor dem Notar eine Urkunde ausstellte, in der er den Empfang der Summe in der eingezahlten Münze bekannte und sich zur Auszahlung an dem fremden Platze in der dortigen Münze selbst oder durch einen Dritten an den
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0564,
Wechsel (im Handel) |
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, für die Urkunde blieb, obwohl von einem thatsächlichen Umtausch nicht mehr die Rede war. An die Stelle des Schuldbekenntnisses des campsor in der Urkunde: ex causa cambii, permutationis (aus dem Rechtsgrund des Münzempfangs, Münztausches), trat
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0130,
von Urkundenlehrebis Urkundenprozeß |
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oder andern Schaden zuzufügen, so tritt Zuchthaus bis zu 5 Jahren und nach Ermessen Geldstrafe bis 3000 M. bei Fälschung von Privaturkunden, bei Fälschung von öffentlichen Urkunden aber die doppelte Strafe ein, überall vorbehaltlich der Annahme
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0058,
von Aufgebotbis Aufgeld |
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oder vernichteter Wechsel und kaufmännischer Waren- und Dispositionspapiere getroffen. In solchen Fällen ist für das Aufgebotsverfahren das Gericht des Orts zuständig, welchen die Urkunde als den Erfüllungsort bezeichnet. Enthält die Urkunde eine solche
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0% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 1006,
von Diphthongbis Diplomatie |
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.
Diplōm (diplōma, griech.), eigentlich die aus zwei Blättern zusammengelegte Schreibtafel; bei den Römern im allgemeinen eine amtliche Ausfertigung, namentlich eine durch Unterschrift und Siegel beglaubigte Urkunde. In dieser Bedeutung war das Wort D
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0722,
von Editiones Bipontinaebis Edom |
Öffnen |
720
Editiones Bipontinae - Edom
möglichst vollständig zu bezeichnen, die Thatum-
stände, aus denen sich ergeben soll, daß die Urkunde
sich im Besitze des Gegners befindet, anzugeben,
auch den Verpstichtungsgrund zur Vorlegung der
Nrkunde
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0% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0603,
Inhaberpapiere |
Öffnen |
Schweizer Obli-
gationenrecht auch polizeiliches) Zahlungsverbot
erlassen worden ist. Sonst kann er der von dem
Inhaber erhobenen Klage nur solche Einreden ent-
gegensetzen, welche gegen die Gültigkeit der Urkunde
gerichtet sind oder aus der Urkunde
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0315,
Stempel |
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zwei Zehntel vom Tausend der Darlehnssumme zu entrichten u. s. w.
In Sachsen tritt der Stempel (abgesehen von Versicherungsverträgen und Versteigerungsprotokollen) nur dann ein, wenn die Urkunde von einer öffentlichen Behörde oder einem Notar
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0% |
Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0096,
Gregken |
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in Vergessenheit kam, so daß, wenn es nicht durch wenige Alte dieser Familie bekannt wäre, ihr Ursprung dunkel wäre. In früheren Jahren also fanden die Edlen von Kochadorff, als sie zufällig die Geheim-Archive ihrer Burg durchforschten, sehr alte Urkunden über
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0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0102,
von Handelszeichenbis Handfeuerwaffen |
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Daumens in Wachs unter eine Urkunde, daher früher jede schriftliche Urkunde; dann insbesondere eine zur Sicherung eines Rechts ausgefertigte Urkunde. Dergleichen Urkunden kommen vor als Stadtrechte, als Verschreibungen über Darlehen oder Rentenkäufe
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0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0040,
Konsul (das deutsche Konsularwesen) |
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offizieller Zulassung durch die Staatsregierung und nach Anfertigung und Aushändigung einer hierauf bezüglichen Urkunde, beginnen. In manchen Ländern üben die Konsulate (Jurisdiktionskonsulate) über die Angehörigen ihres heimischen Staats auch
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0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0972,
von Inquisitorbis Inschriften |
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., oder wo wir ein Schriftstück in den Archiven niederlegen, oder in den Kanzleien, beim Rechtsanwalt etc., kurz, wo es sich um öffentliche Bekanntmachung und urkundliche Aufbewahrung handelte, verwendeten die Alten in der Regel I. auf Marmor
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0882,
Staatsschuldbuch (in Preußen, Frankreich) |
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für die Anstalt, welche Zinszahlung und Tilgung besorgt. Im übrigen bietet die Außerkurssetzung, durch welche ein Inhaberpapier in ein Namenpapier umgewandelt wird, zwar die Gewähr, daß nicht ein Dritter die aus der Urkunde sich ergebenden Rechte
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0123,
von Actebis Actio |
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grecs des Bollandistes (ebd. 1850).
Acte (spr. akt), Akte, in Frankreich Urkunde; donner acte, eine Urkunde über etwas Geschehenes ausstellen. Man unterscheidet: acte sous seing privé, Privaturkunden, welche der Anerkennung der Parteien bedürfen
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0339,
von Diphtheritis (bei den Haustieren)bis Diplom |
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die Urkunden, deren wissenschaftlicher Bearbeitung später die Diplomatik ihren Namen verdankte, wurden damals mit den Namen charta, pagina, literae, cedula, dann im Deutschen mit Brief (s. d.) und mit Übertragung des ursprünglich die Persönlichkeit
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0341,
von Diplomatikbis Diplomatisches Korps |
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sie von der wichtigsten und schwierigsten Klasse dieser Dokumente, den Diplomen (s. d.) oder Urkunden, an denen sie auch zur Wissenschaft sich heranbildete und allmählich die gegenwärtige Ausdehnung und Bedeutung ihres Begriffs erreichte. Man hatte zwar schon seit
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0392,
von Doktorpromotionbis Dolabella |
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darunter Urkunden oder
Schriftstücke, im Gegensatz zu andern körperlichen
Beweisstücken, wie Grenzsteinen, Wappen, beschädig-
ten Sachen. Dooninkuta. communia (gemeinschaft-
liche Urkunden) sind Urkunden, die für das unter
den Parteien bestehende
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0840,
von Archivarbis Arcierenleibgarde |
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. Die A. sitzt meist auf zwei die Stützen abschließenden Gesimsen (Kämpfer, s. d.) und wird oft im Scheitel durch einen verzierten Stein (Schlußstein, s. d.) unterbrochen.
Archīvrecht, in objektivem Sinne die den Urkunden öffentlicher Archive eignende
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0866,
Beweis (im Strafprozeß) |
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und ihre Einwendungen dagegen (Beweiseinreden) vorbringen; ja, eine Prozeßpartei ist sogar verpflichtet, die in ihren Händen befindlichen Urkunden, auf welche sie in einem vorbereitenden Schriftsatz Bezug genommen, vor der mündlichen Verhandlung zur
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0956,
von Charta partitabis Chartismus |
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von Gütern benutzt, war zum Schreiben unbrauchbar. Im Mittelalter hieß C. oder Diploma jede Urkunde. Die größte Berühmtheit erhielt die vorzugsweise so genannte Magna Charta (s. d.) der Engländer. In Rücksicht auf diese sowie auf die Charte
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1007,
Zwangsvollstreckung (im Zivilprozeß) |
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von privatrechtlichen Ansprüchen setzt hiernach einen Vollstreckungstitel voraus, welch letzterer in urkundliche Form gebracht sein muß. Die Z. findet in erster Linie auf Grund rechtskräftiger Endurteile statt. Es können aber auch noch nicht
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0828,
von Datiscaceenbis Datum |
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., «gegeben»), ursprünglich die Bezeichnung für die auf der Ausfertigung einer Urkunde mit Angabe des Tags verzeichnete Aushändigung an den, für welchen die Ausfertigung bestimmt war, im Gegensatz zu Actum, der Bezeichnung des beurkundeten Vorgangs
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0606,
von Faustpfandkreditbis Faustrecht |
Öffnen |
604
Fanstpfandkredit – Faustrecht
der über die Forderung oder das Vermögensrecht ausgestellten Urkunde erlangt oder behalten hat, oder wenn die Verpfändung im Grund- und Hypothekenbuch eingetragen ist. Jedoch bleiben die Vorschriften
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0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0458,
von Nota benebis Notar |
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wie Merkzeichen, Denkzettel.
Notabilität (lat.), das Angesehensein; angesehene Persönlichkeit.
Notadresse, s. Ehrenannahme.
Notălgie (grch.), Rückenschmerz.
Notār (lat. notarius), ein öffentlicher Beamter, welcher 1) öffentliche Urkunden namentlich über
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0712,
von Rekadenzbis Rekollekten |
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. die Herausgabe einer verlornen Sache von dem Finder verlangen; beanspruchen, in Anspruch nehmen.
Rekognition (lat.), Wiedererkennung, Anerkennung; im Rechtswesen die Anerkennung einer Person, Urkunde oder eines sonstigen Beweismittels vor Gericht
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0304,
von Differenzhandelbis Diffusion |
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Inhalts zu leisten, daß er die fragliche Urkunde weder selbst geschrieben oder unterschrieben, noch durch einen andern für sich habe schreiben oder unterschreiben lassen. Bei Nichtleistung dieses Eides galt die Echtheit der Urkunde als erwiesen
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Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0077,
Strölin |
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außerhalb einen Wohnsitz in der Burg Nühusen, 2) welche jetzt die Ehinger besitzen, und in dieser hatten sie ihre Schätze und Urkunden eingeschlossen. 3) Es ereignete sich aber eines Tages, daß die Stadt Ulm durch Kriege beunruhigt wurde; daher
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0951,
von Siederbis Siegel |
Öffnen |
eines vertieft gravierten Stempels, ursprünglich nur dem Zweck dienend, einer Urkunde Glaubwürdigkeit und öffentliche Kraft zu verleihen. Heute werden die nichtamtlichen S. nur noch zum Verschließen von Schriftstücken behufs Sicherung des
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0839,
von Architravbis Archiv |
Öffnen |
, aus dem griech. archeion, Rathaus), eine geordnete Sammlung von schriftlichen Urkunden, die sich auf die Verhältnisse, Geschichte und Rechte eines Staates, Landes, einer Gemeinde oder eines Geschlechts beziehen, oder auch von Akten der Behörden
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0689,
von Echtblaubis Echtgelb |
Öffnen |
687
Echtblau - Echtgelb
in jenem Staatsvertrag genannten öffentlichen Be-
hörden, von einer obersten Verwaltungsbehörde oder
einer staatlichen oder kirchlichen obern Verwaltungs-
behörde ausgestellten oder beglaubigten Urkunden
keiner
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0227,
von Erbanwartschaftbis Erbbescheiniguug |
Öffnen |
besteht, hat, wenn
nicht schon früher, das Bedürfnis sich ergeben,
behufs Eintragung der Rechtsnachfolge in das
Grundbuch dem Erben einen urkundlichen Nach-
weis feiner Erbeneigenfchaft zu beschaffen. Dem-
jenigen Richter oder Beamten, welcher
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0465,
von Exekutivgewaltbis Exenteratio bulbi |
Öffnen |
463
Exekutivgewalt - Exenteratio bulbi
geschichtlich eine ^tufe zur Ausbildung der Par-
lamentsherrschaft; denn indem man den Konig
als den Chef der E. (vgl. Preuß. Verfassung^
urkunde Art. 45) hinstellte, dessen Aufgabe es sei
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0977,
von Form (rechtlich)bis Forma |
Öffnen |
Wert die Summe
von 150 Frs. übersteigt, nur durch Urkunde oder Eid,
nickt durch Zeugen bewiesen werden können. Allein
die Rechtsgeschäfte, welche ihre (^u3a ss. d.), den
wirtschaftlichen oder sittlichen Rechtfertigungsgrund
des Versprechens nicht
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0464,
von Prokuristbis Prolongation |
Öffnen |
entnehmen ist, daß es nach dem Willen der
Kontrahenten für den Prinzipal geschlossen werden
sollte. Bei schriftlichen Verträgen, Wechseln u. s. w.
beweist die Unterschrift, nicht das Datum, welches
die Urkunde trägt. Es kann eine Antedatierung
(s
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0109,
von Rußnasebis Rußtau |
Öffnen |
unter anderm eine "Vollständige Sammlung russ. Annalen" (15 Bde., Petersb. 1841-85) und veröffentlichte "Urkunden (Akty) gesammelt in den Bibliotheken und Archiven des Russischen Reichs" (4 Bde., ebd. 1836), "Histor. Urkunden" (5 Bde., ebd. 1841-42
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0957,
von Siegelmäßigkeitbis Siegeszeichen |
Öffnen |
- und Flaschenlacke (Wien 1885); Andres,
Die Fabrikation der Lacke, Firnisse, Buchdrucker-
sirnisse und des S. (4. Aufl., ebd. 1891).
Siegelmätzigkeit. Siegclbar in eigenem Na-
men, d. h. befugt, ein eigenes Siegel zur Bekräf-
tigung der Urkunden
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0651,
von Wertstempelbis Werwolf |
Öffnen |
649
Wertstempel - Werwolf
öfter der Wechsel in Gegensatz zu andern W. (Effekten, s. d.) gestellt wird. Darüber hinaus gehen die Meinungen der Handelsrechtslehrer auseinander. Bald werden alle Urkunden vermögensrechtlichen Inhalts als W. betrachtet
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Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0329,
Germanische Kunst |
Öffnen |
. Visconti berief denn auch französische und deutsche Meister, von denen urkundlich eine ganze Reihe bei dem Baue thätig war, allerdings meist nur kurze Zeit, da mit der Oberaufsicht Einheimische betraut waren, welche den Fremden die Arbeit verleideten
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Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0400,
Die Malerei im 14. und 15. Jahrhundert |
Öffnen |
Werkstätte der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts, welche einen weitreichenden Ruf besaß, nämlich jene von Pleydenwurff-Wolgemut. Der Begründer derselben, Hans Pleydenwurff, war urkundlich von 1451-1472 thätig; seine Witwe heiratete Michel Wolgemut (geb
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0029,
von Legitimationspapierbis Legouvé |
Öffnen |
unter Angabe von Gründen schriftlich mitgeteilt werden. - Strafvorschriften in der Gewerbeordnung §. 148, Ziff. 5 u. 6; §. 149, Ziff. 1.
Legitimationspapier, eine Urkunde, welche zwar einen bestimmten Gläubiger oder Empfangsberechtigten benennt
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0573,
von Datschitzbis Datumwechsel |
Öffnen |
, einer Bleierzgrube und (1880) 810 Einw.
Datum (lat., "gegeben"), in den lateinisch abgefaßten Urkunden des Mittelalters die Formel, welche der Angabe der Zeit (meist auch des Orts) der Ausstellung derselben vorangestellt wurde, oft in Verbindung mit Actum
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0% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0178,
von Festonsbis Festuca |
Öffnen |
einem Thun oder Unterlassen oder zu einer Leistung, sondern lediglich um die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder um die Feststellung der Echtheit oder Unechtheit einer Urkunde. Zulässig ist die F. nach
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0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0922,
von Indikolitbis Indischer Archipel |
Öffnen |
, der die diesem Jahr gehörige Zahl im I., Römerzinszahl oder Indiktion, angibt. Bleibt kein Rest, so ist 15 die Indiktion. Diese wurde das ganze Mittelalter hindurch in allen Urkunden der gewöhnlichen Jahreszahl hinzugefügt; nur unterscheidet sich
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0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0203,
von Kreuznimbusbis Kreuzotter |
Öffnen |
eines römischen Kastells, die sogen. Heidenmauer, entdeckt hat und Grabstätten, Urnen und Münzen findet, kommt schon 819 als karolingische Pfalz Cruciniacum und die um dieselbe entstandene Gemeinde 881 und 974 in Urkunden als Villa Crucenacha vor
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0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0406,
von Lagermietebis Lagerscheine |
Öffnen |
(s. d.).
Lagerpfandschein, s. Lagerscheine.
Lagerpflanzen (Thallophyten), s. Kryptogamen.
Lagerschalen, s. Lager.
Lagerscheine (Lagerpapiere, Auslieferungsscheine, Entrepotscheine, engl. Warrants), Urkunden, auf welchen der Aussteller bekennt
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0% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0487,
von Meppenbis Meran |
Öffnen |
u. a. bemerkenswert. - Die Stadt M., in der Nähe des "alten M." oder Majas erbaut, das nach der Sage von einem Erdsturz begraben wurde, also auf rätoromanischem Boden gelegen, erscheint zuerst in einer Urkunde von 857 als Mairania, um dann erst
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0% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0771,
von Patenebis Patent |
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einen andern Staat, der Besitznahme eines neuerworbenen Landes (Besitzergreifungspatent etc.), erlassen und durch Anschlag, Druck etc. veröffentlicht zu werden pflegt. Auch versteht man unter P. die Urkunde über die Anstellung eines Beamten, namentlich
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0290,
von Aktenmäßigbis Aktie und Aktiengesellschaft |
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bestimmten Gesellschaftern, sondern dem Verein zukommt,
wird die Aktiengesellschaft in Frankreich Société anonyme genannt. Sowohl die
Mitgliedschaft wie die über dieselbe ausgestellte Urkunde heißt Aktie (frz. action ; engl.
share
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0003,
von Billbis Billard |
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1
Bill - Billard
B.
Bill (engl., lat. billa, Korruption von bulla, Urkunde) ist zunächst allgemeiner Ausdruck für eine Reihe von Urkunden. So hieß Bill of complaint in Chancery im frühern Verfahren die Klagschrift, welche den Prozeß
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0816,
Darmsteine |
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die stattlichen Trümmer der Burg Frankenstein (397 m) mit Grabmälern aus dem 16. und 17. Jahrh. in der Kapelle.
Geschichte. D. wird zuerst in den Urkunden des 11. Jahrh. erwähnt; der Ursprung des Namens ist unsicher. Bessungen wird bereits 1002 urkundlich
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0502,
von Grundsatzbis Grundsteuer |
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für einen Ausfall in der
Zwangsvollstreckung persönlich aufkommen muß.
Der Grundschuldbrief ist die überdieG. aus-
gefertigte Urkunde; die G. kann nur mit Übergabe
des Grundschuldbriefs begeben werden.
Grundschutt, Verwitterungsboden, s.Vo-
den(Vd. 3, S
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0400,
Warschau (Beschreibung und Geschichte der Stadt) |
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Lehrbezirks, einer Oberrechnungs- und einer Gerichtskammer sowie eines deutschen Berufskonsuls. Vgl. »Obsor (Skizze) der Stadt W.«, 1878.
Geschichte. Die Stadt W. wird 1224 zuerst urkundlich erwähnt. Die Herzöge von Masovien residierten meist hier; mit ihrem
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Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0794,
Gesetzeskunde |
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Mineralwässern, vom 9. Februar 1880 (Reichs-Gesetzbl. S. 13) und, betreffend den Verkehr mit Honigpräparaten, vom 3. Januar 1883 (Reichs-Gesetzbl. S. 1) ausser Kraft.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
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Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0829,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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ist eine die Bezeichnung "Wechsel" tragende, an Andere abtretbare Urkunde, durch welche der Aussteller derselben sich selbst oder eine andere Person verpflichtet, eine gewisse Summe in einer bestimmten Zeit zu zahlen oder zahlen zu lassen. Der Wechsel dient
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Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0102,
Fünftes Hauptstück |
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gewesen. Das aber kann aus offenbaren Urkunden Karls des Großen und ersten Kaisers dieses Namens dargetan werden, daß dazumal Ulm eine treffliche Pfalz und ein hochangesehener Wohnplatz gewesen. Denn der großmächtige Karl hätte in seinem Schenkungsbrief
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0098,
von Actebis Acton |
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98
Acte - Acton.
Acte (franz., spr. akt ), im franz.
Rechtswesen Bezeichnung jeder Art von Urkunde, die als Beweismittel
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0562,
von Anemoninbis Anethan |
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die Wirklichkeit, Wahrheit und Identität einer Person oder Sache oder eines Verhältnisses, vorzüglich insofern die eigne Mitwirkung dabei in Frage gestellt ist; z. B. A. eines Kindes, einer Urkunde, Unterschrift etc., besonders auch das Zugeständnis
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0168,
von Autenriethsche Pockensalbebis Autichamp |
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glaubwürdige und gültige Urkunde, entgegengesetzt dem Konzept oder der Abschrift eines Dokuments; vgl. Authentisieren.
Authentĭcae (Authentiken), die Justinianischen Novellen (s. d., vgl. Authentica); dann Auszüge aus den Novellen und spätern
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0614,
von Begierdebis Beglaubigung |
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Übereinstimmung einer Abschrift mit der Originalurkunde, im zweiten Fall die Echtheit einer Unterschrift (z. B. bei einer Vollmachtserteilung, Ausstellung einer Quittung) bezeugt. In Deutschland ist die B. von Urkunden Gegenstand der Reichsgesetzgebung
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0143,
Böhmer |
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der mittelalterlichen Geschichte Deutschlands und durchforschte zu diesem Behuf Bibliotheken und Archive Deutschlands, Italiens, Frankreichs und der Niederlande. Als Resultat dieser seiner Bemühungen erschienen zuerst: "Urkunden der römischen Könige und Kaiser
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0624,
von Bulle, Goldenebis Bulletin |
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624
Bulle, Goldene - Bulletin.
wurde früher auch für die von Kaisern ausgestellten Urkunden gebraucht (am bekanntesten ist die Goldene B. Kaiser Karls IV.), seit längerer Zeit aber bezeichnet man damit nur noch die Erlasse der Päpste
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0960,
von Exekutionsordnungbis Exemtion |
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.).
Exekutivklage, Klage im Urkundenprozeß (s. d.).
Exekutivprozeß, im frühern gemeinen Prozeßrecht das summarische Prozeßverfahren, welches bei sofort urkundlich erweisbaren Forderungen den Gläubigern die Vorteile schleuniger Zwangsvollstreckung gewährte
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0439,
von Forsbis Forstbann |
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die "gemeine Mark" (silva communis der alten Urkunden). Latinisierte Formen des Wortes sind foresta, forestis, forestum, foreste (altfranz. forest); auch ein gebanntes, der gemeinen Benutzung entzogenes Fischwasser hieß foresta piscationis. Das Wort
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0974,
Inschriften (Sammlungen) |
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für ihre Geschichtswerke, ebenso der Historiker Theopompos, der auch schon epigraphische Quellenkritik übte, indem er die berühmte Urkunde des sogen. Kimonschen Friedensvertrags für untergeschoben erklärte. Ferner erkannte Aristoteles die Wichtigkeit
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0517,
von Lappentaucherbis Lappland |
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517
Lappentaucher - Lappland.
des unter dem Titel: "Urkundliche Geschichte der deutschen Hanse" (Hamb. 1830, 2 Bde.) fort. Es folgten: die Schrift "Über den ehemaligen Umfang und die Geschichte Helgolands" (Hamb. 1831); "Die Elbkarte des
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0456,
von Mementobis Memmius |
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1430, wird zuerst 1478 urkundlich in Brügge erwähnt, wo er jedoch schon längere Zeit thätig gewesen, und starb daselbst vor dem 10. Dez. 1495, an welchem Datum seine Kinder als minderjährig in einer Urkunde erwähnt werden. Alle übrigen Mitteilungen
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0261,
von Nota benebis Notariat |
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(Notariatsinstrumente), die von einem Notar in amtlicher Eigenschaft aufgenommenen Urkunden, welche öffentlichen Glauben genießen; notarielle Schulddokumente, die vom Notar beglaubigten Schuldverschreibungen, auf Grund deren nach französischem Rechte
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0936,
von Pfandbriefbis Pfändung |
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oder auf das gesamte Vermögen einer Person bezieht.
Pfandbrief (Pfandschein), Urkunde, durch die ein Immobil zum Pfand eingesetzt wird, insbesondere die von Hypothekenbanken und landschaftliche Kreditverbänden ausgestellten, meist auf den Inhaber lautenden
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0317,
von Prärogativebis Praslin |
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; daher Präsentationsrecht, die Berechtigung einer Gemeinde, einer Korporation oder eines Gutsherrn, zur Besetzung eines Amtes (z. B. einer Pfarrei) Kandidaten vorzuschlagen.
Präsentationspapiere, Urkunden über Forderungen, welche nur mittels Vorlegung
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0037,
von Rungabis Runkelrübe |
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-Lära" (Stockh. 1832) und "Run-Urkunder" (das. 1833) eine gute Zusammenstellung. Zur Orientierung empfiehlt sich: v. Liliencron und Müllenhoff, Zur Runenlehre (Halle 1852). Über das Alphabet handelten: Kirchhoff, Das gotische Runenalphabet (2. Aufl
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0529,
Kriegsgeschichtliche Litteratur (neuere: Denkwürdigkeiten etc.) |
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Deutsche übersetzt (Leipz. 1887). Aus dem türkischen Heerlager stammen: »Subdetul-Chakaik«, eine Sammlung von Urkunden aus den Staatsarchiven, von A. v. Drygalski (Berl. 1880) deutsch bearbeitet, und »Guerre d'Orient. Défense de Plevna« (Par. 1889
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0703,
Pädagogische Litteratur 1880-90 (Quellensammlungen etc.) |
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.« (Zschopau, seit 1879) und den von J. ^[Johannes] Müller herausgegebenen »Vor- und frühreformatorischen Schulordnungen und Schulverträgen in deutscher und niederländischer Sprache« (das. 1886 ff.) urkundlich treue Wiedergabe als wesentliches Merkmal
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0682,
von Antecessorbis Antequera |
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680
Antecessor - Antequera
Antecessor (lat.), Amtsvorgänger, Vorfahr.
Ante Christum (natum, lat.), vor Christo (Christi Geburt).
Antedatieren, zurückdatieren, eine Urkunde mit früherm Datum (s. d.) bezeichnen als dem, an welchem
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0090,
von Aufgebot (juristisch)bis Aufgebot (militärisches) |
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eines Einführungsgesetzes zum Bürgerl. Gesetzbuch für das Deutsche
Reich schlägt sehr zweckmäßig in Art. 11 für das A. bezüglich aller verlorenen oder vernichteten Urkunden, namentlich der
Wechsel, der im Handelsgesetzbuch Art. 301 u. 302 genannten
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0956,
von Bibalienbis Bibel (Entstehung des Kanons) |
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derjenigen heiligen Schriften, die von den Christen als Urkunden ihrer göttlich geoffenbarten Religion angesehen werden. Nach Sprache und Inhalt sind diese Bücher in zwei sehr ungleiche Teile geschieden, in das Alte und das Neue Testament, jenes
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0230,
von Böhmer (Joh. Friedr.)bis Böhmert |
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und der Niederlande. B. starb 22. Okt. 1863. Als Früchte seiner Bemühungen, die zu epochemachenden Werken führten, erschienen zuerst: «Die Urkunden der röm. Könige und Kaiser von Konrad Ⅰ. bis Heinrich Ⅶ., 911‒1313» (Frankf. 1831), sodann «Reichsgesetze
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0116,
von Charta indentatabis Chartismus |
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. Charta partita .
Charta partita (lat.), eine im Mittelalter, als die Siegel noch selten
waren, besonders in England gebräuchliche «geteilte Urkunde». Jede Partei erhielt ein gleichlautendes Exemplar
( Charta paricola ) der Urkunde
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0118,
von Chartreusebis Charybdis |
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die
Abschriften empfangener Urkunden in Buchform zusammengetragen wurden. In ältester Zeit stellte man Einzelabschriften her, dann wurden mehrere
Kopien auf ein Pergamentblatt oder auf mehrere aneinander geheftete Pergamentblätter ( rotuli
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0081,
Deutsche Sprache (Geschichte) |
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der mittelhochdeutschen Litteratursprache, die zugleich die hohenstaufische Kanzleisprache war, ersieht man am deutlichsten daraus, daß sie sich z. B. in den Urkunden der Luzerner Kanzlei noch im 13. und beginnenden 14. Jahrh. wiederfindet. Im 13. Jahrh. hatten
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0340,
von Diplomatbis Diplomatie |
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338
Diplomat - Diplomatie
Die wissenschaftlich geschulten Archivare der neuesten Zeit beschränken jedoch den Begriff der Urkunde (wofür nur noch selten das Wort D. gebraucht wird) auf diejenigen im Wege der Geschäftsführung entstandenen
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