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Rang | Fundstelle | |
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2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0034,
Frank (Münze) |
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32
Frank (Münze)
(1. d.), Aquifoliaceen (s. d.), Vitaceen (s. d.) oder
Ampelideen, Nhamnaceen (s. d.). Nachstehende Ab-
bildung zeigt in Fig. 1: Vitis villifera ^. (s. Wein,
Neinstock), Fig. 2: Hex (s. d.) pai-^u^6ii8i8 Ft.
//i7., Fig. 3
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0493,
Frankenreich (5.-6. Jahrhundert) |
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Gesetz) entstanden, des ersten uns erhaltenen deutschen Rechtsbuches und zugleich des einzigen, welches uns einen Blick in die altgermanische Verfassung vor den durch die Gründung des großen fränkischen Reichs hervorgerufenen Veränderungen thun läßt
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0530,
Frankreich (Eisenbahnen, Post u. Telegraphie, Banken etc.; Staatsverfassung) |
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Bankanstalten sind mit ihrem eingezahlten Grundkapital:
^[Liste]
Bank von Frankreich 182,5 Mill. Frank
Crédit foncier 104,0 Mill. Frank
Crédit Lyonnais 100,0 Mill. Frank
Comptoir d'escompte 80,0 Mill. Frank
Banque de Paris et des Pays-Bas
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0049,
von Frankfurter Zeitungbis Fränkisches Reich |
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.
Fränkische Schweiz, s. Fränkischer Jura, Jura und Muggendorf.
Fränkisches Recht, das Recht des german. Volksstammes der Franken, dessen hauptsächlichste Denkmale die Lex Salica (s. Salisches Gesetz), die Lex Ribuariorum und Lex Francorum
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0533,
Frankreich (Finanzen, Heerwesen) |
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und in den Ausgaben auf folgende Beträge:
Staatseinnahmen: .
Direkte Steuern 400118100 Frank
Assimilierte Taxen 27449680 -
Direkte Steuern u. Taxen von Algerien 8631166 -
Ertrag der Domänen und Forsten 53412494 -
Einregistrierung 523605200 -
Stempel
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0035,
von Frank (Albert Bernh.)bis Frank (Jakob) |
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33
Frank (Albert Bernh.) - Frank (Jakob)
eingeführt. Früher gab es für Amerika und
Afrika besondere Kolonialwährungen. Man rech-
nete daselbst (am längsten in Guayana) nach I^ivi-68
coloniaieZ (Kolonialpfunden), in Amerika auch
?rauc3 ä68
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0068,
von Pflichtexemplarebis Pflichtteil |
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, wie das Preuß. Allg. Landr. Ⅱ, 2, §. 661 und das Österr. Bürgerl. Gesetzb. §. 754, teils nur dann, wenn eheliche Abkömmlinge vorhanden sind, wie das Bamberger Landr. S. 341, die Fränk. Landgerichtsordnung Tit. 82, das Lübische Gesetz vom 10. Febr. 1862, Art. 19
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0144,
Karl I. (der Große, römischer Kaiser) |
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von Sachsen aus dem Lande, an deren Stelle teils Franken, teils Slawen zogen. Seitdem war das Land unterworfen. K. führte die fränk. Gauverfassung und das Christentum ein und ließ die Gesetze der Sachsen mit den nötigen Änderungen aufzeichnen. Gleichzeitig
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0220,
von Salisbury (Johs. von)bis Salisches Gesetz |
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218
Salisbury (Johs. von) - Salisches Gesetz
coigne Cecil, dritter Marquis von SaliZ-
bury (s.d.).
Salisbury (spr. ßählsbörrl), Johs. von, Scho-
lastiker, s. Johannes von Salisbury.
Salisbury (spr. ßählsbörrl), Robert Arthur
Talbot
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1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0158,
von Sachsenbergbis Sachsen-Coburg-Gotha |
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156
Sachsenberg - Sachsen-Coburg-Gotha
er ein neues Wahlgesetz ablehnte. Die Regiernng
hob hierauf einseitig das Wahlgesetz von 1850 auf
und stellte, mit geringer Veränderung, das Wahl-
gesetz der Verfassung von 1831 wieder her
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0333,
von Wahrscheinlichkeitslehrebis Währung |
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), nämlich für die richtige Beschaffenheit (Gewicht und Feingehalt) ausgeprägter Münzen, dann die als gesetzliches Zahlungsmittel (engl. legal tender) gültige Geldeinheit, welche in unbeschränkter Menge bei Zahlungen angenommen werden muß. Demgemäß konnte
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0568,
Bayern (ältere Geschichte) |
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–590, als Herzog (König) der Bayern genannt. Obwohl schon damals eine Abhängigkeit von fränk. Hoheit bestanden haben muß, kam B. zu wirklicher Abhängigkeit erst nach dem Sturze des Langobardenreichs in Italien durch Karl d. Gr. Von Agilolfingern werden
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0478,
von Drachmannbis Draconites |
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Gesetzes vom 10. (22.) April 1867 und des 26. Sept. (8. Okt.) 1868
erfolgten Beitritts Griechenlands zu der sog. Lateinischen Münzkonvention ist die neue D. dem franz. Franken gleich, und sind seit dem 1. (13.) Jan. 1883 erfolgten Inslebentreten
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0891,
von Rippentangbis Risalit |
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, s. Franken.
Ripuarisches Gesetz, s. Nibuarisches Gesetz.
Riquet de Caraman (spr. -keh, -mang), franz.
Adelsfamilie, deren Stifter, Pierre Paul R.,
gest. 1680, auf seine Kosten den Canal du Midi (s.d.)
erbaute. Ludwig XIV. verlieh ihm 1666 den
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0036,
von Frank (Joh.)bis Fränkel (Bernhard) |
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"Grundriß der Patho-
logie uach den Gesetzen der Erregungstheorie"
(Wien 1803) uieder.
Frank (Franck) von Word, Sebastian, einer
der geistvollsten und kräftigsten Volksschriftsteller
des 16. Jahrh, und mystischer Freigeist, geb. 1499
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0037,
von Fränkel (Wilhelm)bis Franken |
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35
Fränkel (Wilhelm) - Franken
2. Aufl., Lpz. 1879), "Skrofulose und Tuberkulose" (in Gerhardts "Handbuch der Kinderkrankheiten", Bd. 3, Tüb. 1878). Auch redigierte er 1877 - 78 die "Zeitschrift für praktische Medizin" und schrieb über
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0056,
Arbeiterschutzgesetzgebung (Belgien, Holland, Dänemark, Schweden) |
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mit Erlaubnis der Permanenzdeputation, Verbot der Lohnzahlung in Wirtshäusern, Lohnzahlungstermine bei Zeitlohn bis 5 Frank mindestens zweimal im Monat, bei Akkordlöhnen mindestens einmal im Monat etc.); 2) das Gesetz vom 16. Aug. 1887 betr. die Conseils
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0662,
von Ortleralpenbis Örtliche Kollision der Gesetze oder Statuten |
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Handlungen fein Gesetz anwendet. Das aus-
ländifche Urteil wird aber, wenn der Prozeß
von neuem in einem andern Staate anhängig ge-
macht wird, nicht für maßgebend erachtet in Frank-
reich und Rußland; es wird also namentlich aus
einem deutfchen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0680,
von Reichsbotenbis Reichsfiskal |
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den bestehenden Pensionsbestimmungen der Anspruch auf einen höhern Betrag zusteht. Der Reichsbeamte erhält außer seiner Besoldung einen Wohnungsgeldzuschuß (Servis), welcher sich nach dem gesetzlichen Servistarif bestimmt. Vgl. Reichsgesetz vom 28. Mai
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0946,
Unfallversicherung (Privatgesellschaften in Österreich-Ungarn, Frankreich etc.) |
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,-90
50.5
28.8
58.6
37,3
55/)
48.7
21.0
1806370! 744524 j 25866 > 44.7 j 52.5
') Wirn. 2) Budapest.
In Frankreich hat die Regierung ein Gesetz über die Arbeiterunfallversicherung zur Vorlage gebracht; die els größern
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0432,
von Wasserregalbis Wasserreiser |
Öffnen |
) Gesetz vom 1. April 1879, betreffend die Bildung von Wassergenossenschaften (das. 1879); Nieberding, W. und Wasserpolizei in Preußen (2. Aufl. von Frank, das. 1889); v. Pözl, Die bayrischen Wassergesetze (2. Aufl., Erlang. 1880); Rißmann, Das W
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0058,
von Arbeitsbuchbis Arbeitsordnung |
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Ratgeber über das Reichsgesetz vom 1. Juni 1891 von Hitze (»Normalarbeitsordnung, sowie Normalstatut eines Arbeiterausschusses etc.«, Köln 1892), Menzen (Berl. 1892), v. Rüdiger (3. Aufl., das. 1892) u. a.
Arbeitsbuch. Durch das Gesetz vom 16. Juni 1890
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0312,
von Alemannische Gesetzebis Alemtejo |
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die Franken (Straßb. 1884).
Alemannische Gesetze, die Gesetze, Gebräuche und Gewohnheiten der alten Alemannen, deren Sammlung bereits im 5. Jahrh. n. Chr. begonnen, aber erst unter dem austrasischen König Dagobert vollendet wurde. Sie sind lateinisch
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0548,
Bayern (Geschichte: bis zum 8. Jahrh.) |
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Langobardenkönig Authari sich von der Oberherrschaft der Franken zu befreien strebte, aber mit seinem Verbündeten den Waffen der Franken unterlag. Nach Garibalds Tod (590) wurde auf Betrieb der Franken nicht dessen Sohn Grimoald, sondern sein Verwandter Thassilo
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0490,
Frank |
Öffnen |
490
Frank.
Kupferstücke zu 5, 3 und 1 Centesimo). Silberne 5-Frankstücke sind auch die neuen Pesos (Piaster) der südamerikanischen Freistaaten, deren Decimos oder Zehntelpesos den französischen halben Franken gleich sind. In dem französischen
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0048,
von Frankfurter Journalbis Frankfurter Waldbahn |
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46
Frankfurter Journal - Frankfurter Waldbahn
fchleppschiffahrt auf der Oder, Elbe und deu an-
schließenden Flüssen und Kanälen betreibt. Sie
führt von "Grube Vaterland" an der Linie Frank-
furt a. O.-Cüstrin nach dem Frankfurter Stadt
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0164,
Branntweinsteuer (neue Gesetzgebung in Deutschland etc.) |
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hat seit 27. März 1885 eine Fabrikatsteuer von 80 Frank von 1 hl absoluten Alkohols. In Rußland wurde die B. durch Gesetz vom 18. Mai 1885 abgeändert. Die Steuer stellt sich auf 171 Mk. vom Hektoliter absoluten Alkohols.
In Österreich wurde ein
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 1027,
von Zuggeschwindigkeitbis Zürich |
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1013
Zuggeschwindigkeit - Zürich
schließlich Köpfen und Schwänzen), jetzt aber das Steuergewicht unterstellt wird. Die Einnahmen aus Zucker waren (in Millionen Frank):
^[Leerzeile]
im Durchschnitt Zoll Steuer
1850-59 57,4 41,5
1860-69 60,6
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0934,
Schweiz |
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932
Schweiz
Warenverkehr (Specialhandel) in Franken im J. 1895 nach Herkunfts- und Bestimmungsländern sowie nach Warengruppen
Länder Einfuhr Lebensmittel Rohstoffe Fabrikate Im ganzen Ausfuhr Lebensmittel Rohstoffe Fabrikate Im ganzen
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0608,
von Mark (Grafschaft)bis Markenschutz |
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Geldeinheit Finlands. Die finländische M. wird in 100 Pf.
(Penniä, Einzahl: Penni) geteilt. Die finländ. Markwährung war ursprünglich eine Silberwährung, die M. = ¼ russ. Silberrubel
und bis auf ein Unbedeutendes dem franz. Franken Silbercourant
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0095,
Banken (Spanien, Schweiz) |
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ihres Kapitals begründet ist.
5) Die Spanische Bank.
Nach dem Gesetz vom 14. Juli 1891 kann die spanische Bank Noten bis zum Betrag von 1500 Mill. Frank ausgeben, wovon ein Drittel metallisch und zwar ein Sechstel jedenfalls in Gold gedeckt sein muß
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0659,
von Schützenliniebis Schutzgerechtigkeit |
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) und
Schützenstücke, Gemälde, s. Doclcnstücke.
Schützenwehr, s. Wehr.
Schutzfrist, der gesetzliche Zeitraum, während
dessen das geistige Eigentum gegen Ausbeutnng
geschützt wird. (S. Urheberrecht, Markenschutz, Ge-
brauchsmuster, Musterschutz, Patent
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0432,
Eisenbahn (Österreich, Schweiz, Italien, Rußland) |
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½ Milliarden Frank), Zinsgarantie-Zuschüsse (infolge des Gesetzes vom 11. Juni 1859), welche mit
Einschluß der Zuschüsse für die algerischen Bahnen bis 1883 den Gesamtbetrag von 700 Mill. Fr. erreichten
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0618,
Bulgarien (Schulwesen, Ackerbau und Viehzucht, Handel, Verfassung etc.) |
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durch Gemeindesteuern, dann durch einen Teil der Einkünfte der Pfarrkirchen und durch ihnen vermachte und geschenkte liegende Gründe. Behufs Erbauung neuer Schulhäuser (1878-82 fast 400) zahlt der Staat jährlich 300,000 Frank an die Gemeinden. Die Lehrer (76
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0955,
von Caroldorbis Carolini libri |
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oder Franken = 16, 20 M.
(s. Frank ).
Carole (frz., spr. karóll ; vom lat. choraula ; grch.
choraulēs , «Chortanz») hieß im Mittelalter der Reihen- oder Rundtanz
(jetzt Branle [s. d. ] in Frankreich, Rondeau in Belgien), bei
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0276,
Hohenzollern (Fürstenhaus) |
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.) in
Schwaben. Die auch neuerdings wieder aufgestellte
Behauptung, daß beide Häuser dem alten, beson-
ders im 11. Jahrh, in Franken mächtigen Geschlecht
der Grafen von Abenberg entstammen, ist voll-
kommen widerlegt. Die Tradition, nach welcher
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0266,
Aktie und Aktiengesellschaft (Aktienrecht) |
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von der Regierung mit staatlicher Überwachung. Neben den privilegierten Kompanien bildeten sich im 18. Jahrh. auch Privatgesellschaften, welche durch Anwendung von Rechtsklauseln sich beschränkte Haftbarkeit zu sichern suchten. Doch stellt ein Gesetz von 1793
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0319,
von Dindymenebis Ding |
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(span., «Pfennig»), eine in Spanien bis 1843 gesetzlich gewesene kleine Geldrechnungsstufe von sehr verschiedener
Bedeutung. Am wichtigsten war der castilische D., = ⅟₁₀ des Maravedi de vellon , oder ⅟₃₄₀ des
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0934,
von Landquart (Bezirk)bis Landrecies |
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. Der Ausdruck kam auf, als man im deutschen
Mittelalter anfing, den Grundsatz aufzugeben, daß der Franke, der Sachse, der Bayer u. s. w., gleichgültig, wo er wohnte, nach
dem Rechte seines Stammes (Princip der persönlichen Rechte) lebte, vielmehr
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0471,
von Landsknechtkrügebis Landsmannschaften |
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. u. 17. Jahrh. meist in Nürnberg u. im übrigen Franken verfertigt (s. Abbild.).
^[Abb.: Landsknechtkrug (Nürnberger Fayence).]
Landskron, Stadt im östlichen Böhmen, durch eine Lokalbahn mit der Eisenbahn von Böhmisch-Trübau nach Olmütz verbunden
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0903,
Eisenbahntarife |
Öffnen |
gemeinsame Tarifbestimmungen vereinbart worden.
In der Schweiz ist der deutsche Neformtarif mit
einigen Abänderungen übernommen. In Italien
sind' durch Gesetz vom 27. April 1885, durch das
die Staatsbahnen den großen Betriebsgesellschaften
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1% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0956,
von Paternèbis Pathos |
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954
Paternè - Pathos
geleistet. Die geltenden Gesetze über die P. sind
das preuß. Gesetz vom 24. April 1854 und vom
1. März 1869 sür die Gebiete des Allgemeinen
Landrechts; Bayr. Landrecht I, 4, 7; württemb.
Gesetz vom 15. Sept. 1839
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0193,
von Ägionbis Agiotage |
Öffnen |
193
Ägion - Agiotage.
Münzen eine größere Zahl neuer mit gleicher Benennung prägte, welche ebenso wie jene gesetzliches Zahlungsmittel waren. Infolgedessen wurden für Zahlungen nach außen nur die schwereren Münzen verwendet und für diese beim
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1% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0890,
Peru (Münzen etc., staatliche Verhältnisse, Heerwesen, Wappen etc.; Geschichte) |
Öffnen |
Frank) zu 8 Realen und die Onza (Goldmünze) zu 17 Pesos. Die metrischen Maße und Gewichte sind 1860 gesetzlich eingeführt worden, man bedient sich aber noch ziemlich allgemein der altspanischen.
Staatliche Verhältnisse.
Die gegenwärtig Staatsverfassung
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0968,
von Langobardisches Rechtbis Langres |
Öffnen |
., von Papst Hadrian
gerufen, schlug ihn und machte 774 dem selbstän-
digen Reiche der L. ein Ende. Karl nannte sich fortan
König der Franken und L., schlug 776 einen Auf-
stand nieder und vollendete den Plan der Lango-
bardenkönige, indem er ihr Reich
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0815,
Deutschland (Volksstämme) |
Öffnen |
und der seltenen Bauerndörfer. Hier herrscht auch noch ein schroffer Gegensatz zwischen Stadt und Land. Die Masse der Bevölkerung in Mecklenburg ist nicht dem Buchstaben des Gesetzes nach, aber faktisch im Zustand der Hörigkeit, auch unter der Hand
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0539,
Frankreich (Geschichte: die Karolinger) |
Öffnen |
der Franken in Gallien (s. d.) das Frankenreich (s. d.), welches sich durch Eroberung allmählich über die meisten deutschen Stämme Mitteleuropas ausdehnte. Dieses Frankenreich war insofern noch ein deutsches, als seine Könige nach deutschen Gesetzen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0182,
von Germanische Sprachenbis Germanisten |
Öffnen |
einteilen in Oberdeutsche (Bayern und Alemannen), Franken, Sachsen und Friesen. Die Friesen saßen an den Küsten der Nordsee von den Niederlanden bis Schleswig; ihre Sprache hat sich jetzt nur noch auf den schleswigschen Inseln (Nordfriesisch
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0218,
von Salisches Landbis Sallustius |
Öffnen |
mit Eduard III. von England um die französische Krone führte, und seitdem hatte die Lex Salica in diesem Sinn fortwährende Geltung. In Spanien, wo die Frauen der Thronfolge fähig waren, führte Philipp V. 1714 das Salische Gesetz ein, das aber von Ferdinand
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1035,
von Unterthaneneidbis Unterwalden |
Öffnen |
(subditi reales, Forensen), wenn sie nämlich Grundstücke im Land besitzen, aber im Ausland wohnen. Letztere sind in dem Land, worin ihre Grundstücke liegen, nur den Gesetzen unterworfen, welche die Grundstücke betreffen oder ausdrücklich auf die Forensen
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0587,
von Creizenach (Theod. Adolf)bis Crelle |
Öffnen |
. 1842.
Unter C.s theol. Schriften verdient vor allem Er-
wähnung der "Echulchan Aruch (d. h. angerichteter
Tisch) oder Encyklopäd. Darstellung des Mosaischen
Gesetzes, wie es durch die rabbin. Satzungen sich
ausgebildet hat, mit Hinweisung
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0145,
von Karl II. (der Kahle, römischer Kaiser)bis Karl III. (der Dicke, römischer Kaiser) |
Öffnen |
, bei seinen Bauten, bei der Sammlung und Erneuerung der Gesetze, für seinen Briefwechsel und seine Staatsschriften u. s. w. zu benutzen. In einer Art von Hofakademie kam er mit den Gelehrten seines Hofs unter angenommenen Namen zwanglos zusammen, um
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0036,
von Aktionsradiusbis Alabama |
Öffnen |
Staaten haben in Osterreich die Vank-
und Kreditanstalten an der Vermehrung der Aktien-
gesellschaften nicht Anteil; die Hälfte der Mehrungen
trifft auf Eisenbahn-, die andere Hälfte vorwiegend
auf industrielle Unternehmungen. Auch in Frank
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1% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0967,
Unfallversicherung (Deutschland, Österreich, Italien, Schweiz, Frankreich) |
Öffnen |
auf Grund des Gesetzes vom 11. Juli 1868 und unter Verwaltung der Depositenkasse eine Lebens- und Unfallversicherungskasse. Die Versicherung bei derselben ist eine freiwillige und kann auf eine Summe bis zu 3000 Frank erfolgen. Die Kasse kennt keine
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0586,
von Dukaten-Asbis Düker |
Öffnen |
nicht für den inländischen Umlauf be-
stimmt, sondern bloße Handelsmünzen, wurden also
nur auf Bestellung gemünzt. Nach dem Gesetz von
1847 ist das Gewicht eines Stücks derselben 3,494 F,
die Feinheit 983 Tausendteile, das Feingewicht also
3,4346 3
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0589,
von Dulllerchebis Duma (Rat) |
Öffnen |
587
Dulllerche - Duma (Rat)
edd. 1836) und "Kaiser und Papst" (4Bde., Lpz.
1838). D.s Erfolg als Geschichtschreiber begreift
sich nur aus seiner liberal polit. Gesinnung. Sein
Hauptwerk ist die "Vaterländische Geschichte" (5 Bde.,
Franks
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1% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0753,
von Handelsregisterbis Handelssache |
Öffnen |
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gesetzbuch.)
Litteratur. Martens, Gruudsätze desH. (Gott.
1797; 3. Aufl.); Heise, Handelsrecht (Franks, a. M.
1858); Thöl, Handelsrecht (Bd. 1, 0. Aufl., Lpz.
1879; Bd. 2, Wechselrecht, 4. Aufl. 1878; Bd. :;,
Das Transportgewerbe, 1880); Goldschmidt
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0927,
von Landesverteidigungs-Kommissionbis Landfriede |
Öffnen |
.
Angelegenheiten der Landesverteidigung bestehende
Behörde. Ihr ist übertragen die Vorberatung der
militär. Gesetzesvorlagen, der Durchführungsfragen
in betreff militär. Gesetze sowie die Vorbereitung der
Maßnahmen zur raschen Aufbietung
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1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0673,
von Schwanjungfrauenbis Schwann |
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. Die neuern Gesetze haben sich in Ansehung der letztern Kosten überwiegend dem Gemeinen Rechte angeschlossen, vgl. z. B. Preuß. Allg. Landr. Ⅱ, 1, §§. 1016 fg.; Preuß. Gesetz vom 24. April 1854, §§. 7 fg.; Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §§. 1858, 1861; Österr
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0890,
von Munychionbis Münzfuß |
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), das holländ. uneinlösliche, als gesetzliches Zahlmittel erklärte Staatspapiergeld, in Stücken zu 10, 50 und 100 Gulden.
Münzbuchstabe, s. Münzwesen, S. 894.
Münze, geprägtes Geld, s. Münzwesen; im engern Sinn s. v. w. Scheidemünze; dann das Haus
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0253,
Portugal (Handel, Staatsverfassung und Verwaltung) |
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auf 38,7 Mill. Stück. An Kreditinstituten gibt es 42, darunter die Bank von P., eine Notenbank mit einem Aktienkapital von 44,444,000 Frank (weiteres vgl. im Art. "Banken", S. 338). - Münzeinheit ist der Real (Plural Reis); größere Summen berechnet man
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0844,
Armenwesen (Organisation der Armenpflege) |
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, vorausgesetzt, daß er als Soldat den Krieg mitmachte, oder altersschwach wurde, oder 70 Jahre alt ist, oder durch Arbeit teilweise erwerbsunfähig wurde, oder erkrankte. Dies 1796 begründete System vervollständigten das Dekret vom 11. Jan. 1811 und das Gesetz
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0165,
von Branntweinsteuerbis Brasilien |
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161
Branntweinsteuer - Brasilien
nämlich 35 und 45 Kr. für jeden Hektolitergrad (Liter) Alkohol. Aus dem Erträgnis der durch dieses Gesetz eingeführten Konsumabgabe wird für den voraussichtlichen Entgang aus dem Propinationseinkommen an
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0027,
Aktiengesellschaft (Statistik) |
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11
Aktiengesellschaft (Statistik).
Zahl Kapital
Belgien (1887) 610 1485* Mill. Frank
Deutschland (1888) 431 589 Mark
Großbrit. u. Irl. (1888) 11001 611,4 Pfd. Sterl.
Italien (1887) 687 2006 Lire
Niederlande (1886/87) 684 356,5 Gulden
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0152,
Branntweinsteuer (Schweiz, Frankreich, Belgien, Rußland) |
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1887 bis Ende 1888, 4,954,000 Frank + 1,140,000 Fr. eidgenössischem Eingangszoll = zusammen 6,094,000 Fr., und im zweiten, das eigentlich erst zum Maßstab seiner Ertragsfähigkeit genommen werden kann, 5,249,000 Fr. (für Rechnung der Kantone) +990,000 Fr
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0809,
Einquartierungskataster |
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. in jedem Gemeindebezirt werden durch Ge-
meindebeschluß oder Ortsstatut bestimmt.
Im Deutschen Reiche ist die Quartierleistung für
die bewaffnete Macht während des Friedenszustan-
des durch folgende Bestimmungen geregelt: Gesetz
vom 25. Juni 1868
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0278,
von Freipaßbis Freising |
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. 18 fg., so-
wie der neueste Entwurf eines franz. Berggesetzes.
In mancher Beziehung ist auch das portug. Gesetz
vom 31. Dez. 1851 hierher zu rechnen. - Wissen-
schaftlich begründet ist die Lehre vom F. von
Dr. Otto Franke in Vrasserts
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0722,
Geld |
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annahmen. (S. Münzkonvention.) In einzelnen
Staaten ist auch gewissen fremden Münzen gesetz-
liche Zahlungskraft verliehen worden, wie in Por-
tugal dem engl. Sovereign. Dagegen hat sich der
Gedanke der Herstellung einer allgemeinen inter
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0902,
von Geschlechtsreifebis Geschmack |
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und Schutzbedürftigkeit. Die G. war ursprünglich eine gesetzliche Vormundschaft; Vormund war (auch für die Witwe) der nächste Vatermage. Später durfte sie einen Vormund wählen, sogar zum Teil für einzelne Rechtsgeschäfte, sodaß die Thätigkeit sich nur auf den einzelnen
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0069,
von Pflichtwidrige Schenkungbis Pflug |
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. Eine Mehrzahl von Rechten bestimmt den Bruchteil auf ein Drittel, so auch das Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 2569, das Österr. Bürgerl. Gesetzb. §. 766. Auf die Hälfte bestimmen ihn das Preuß. Allg. Landr. Ⅱ, 2, §. 502 und das Lübische Gesetz von 1862, Art
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0490,
Dampfschiffahrt (Postdampferlinien) |
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490
Dampfschiffahrt (Postdampferlinien).
c) Französische Linien. Der Vorgang Englands rief auch in Frankreich Bestrebungen zur Hebung des transatlantischen Verkehrs hervor. Durch das Gesetz vom 17. Juni 1857 ward der französische
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0621,
von Enfants de Francebis Engadin |
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621
Enfants de France - Engadin.
der Sekte mit Bazard trennte sich von dem "Mann des Fleisches", während die soziale Fraktion mit E. zusammenhielt, der von nun an "Le Père" hieß und sich von seinen Predigern für das "lebendige Gesetz", eine Art
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0274,
von Getrenntgeschlechtigbis Getriebe |
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durch Gesetz vom 28. März 1885 auf das Fünffache erhöht wurden. Dieselben waren für 100 kg in Franken:
1861 1881 1885
Weizen in Körnern 0,62 0,60 3,00
Weizenmehl 1,25 1,20 6,00
Roggen, Gerste, Hafer frei frei 1,50
In Deutschland und Österreich
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0776,
Kirchenstaat (1848-1859) |
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Tribunale mit blutiger Grausamkeit. Die geheime Polizei wurde wiederhergestellt, und die Indexkommission trat wieder in volle Thätigkeit. Die Regierungskommission beeilte sich, die Gregorianischen Gesetze wiederherzustellen, und erließ strenge Strafgesetze
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0476,
Landwirtschaft (im Mittelalter und in der neuern Zeit) |
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und wohlthätige Gesetze Industrie und Handel zu heben, bis ins kleinste Detail alles selbst zu ordnen und alles im Auge zu behalten. Die Franken führten aber zugleich das Lehnswesen, die Sklaverei und Leibeigenschaft ein und legten damit den Grund zur Bedrückung
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0900,
von Peschka-Leutnerbis Pessimismus |
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- und Kupferwarenfabrikation und (1881) 3740 Einw.
Peseta (Pezeta), span. Silbermünze, deren früher fünf einen spanischen Piaster (peso) ausmachten, an Wert = 0,8324 bis 0,8497 Mk. Jetzt ist die P. die gesetzliche spanische Münzeinheit à 100 Centesimos = 1 Frank = 80
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0132,
Hessen-Nassau |
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und die Reichsbanknebenstellen zu Hanau
und Wiesbaden, die Privatzettelbanken zu Frank-
furt a. M., ferner die Nassauische Landesbank zu
Wiesbaden, die Frankfurter Vereinskafse, die Hypo-
thekenbank daselbst und die Frankfurter Filiale
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0596,
von Informatorbis Ingelfingen |
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, stellendes.
Informität (lat.), Nnförmlichkeit, etwas Ent-
In toro (lat.), auf dem Forum, d. h. vor Gericht.
Infraktion (lat.), das Brechen, übertreten
(eines Vertrags, Bündnisses, Gesetzes u. s. w
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0636,
von Ratschabis Rattazzi |
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(1805-47),
Güll, G. Psizer, P. Möbius hinaus. Die erste
deutsche Sammlung erschien um 1505 in Straßburg
(neue Aufl. von Vutsch, Strahb. 1876); alte Volks-
rätsel enthält Simrocks "Deutsches Rätselbuch"
(3. Aufl., Franks. 1874; neue Ausg., Vaf. 1887
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0335,
Banken (Schweiz, Großbritannien) |
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war der Notenumlauf aller B. 99,182,000 Frank, der Bestand an Wechseln 216,692,000, an Hypothekenforderungen 214,681,000, an Debitoren im Kontokorrent und gegen Schuldschein 109,842,000, das Aktienkapital 107,125,000, an Kündigungsfrist geknüpfte
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0103,
von Feinbrennenbis Feingehalt |
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zu verhüten und den guten Ruf der Industrie aufrecht zu erhalten, teils auch im fiskalischen Interesse (Gebührenerhebung bei der Stempelung) die Verarbeitung edler Metalle und deren Verkauf zum Gegenstand gesetzlicher Regelung gemacht. Die älteste
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0929,
von Gascognisches Meerbis Gase |
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. entstand. Nach dem Sturz des Römerreichs gehörte G. zum Westgotenreich und ward 602 von den Franken erobert, die es mit dem Herzogtum Aquitanien vereinigten, dessen Schicksale es fortan teilte. Karl d. Gr. gab der G. eigne, von dem karolingischen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0289,
von Gewerbegerichtebis Gewerbegesetzgebung |
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in erwünschter Weise. Am meisten entsprechen die französischen Conseils des prud'hommes, welche zuerst für Lyon (Gesetz vom 18. März 1806) eingerichtet, bald darauf (Dekret vom 11. Juni 1809, Gesetz vom 3. Aug. 1810) zu einer allgemeinern, seitdem aber
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0506,
von Langobardenbis Langobardisches Recht |
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Hilfe, der Godebert in Pavia ermordete, Berthari aus Mailand vertrieb und hierauf von den L. zum König (662-672) erwählt wurde. Er schlug die Angriffe der Griechen und Franken sowie die Einfälle der Avaren zurück. Auch um die Ordnung im Innern machte
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0756,
Schweiz (Finanzen, Heerwesen, Wappen) |
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756
Schweiz (Finanzen, Heerwesen, Wappen).
mißliebige Gesetze, dem fakultativen Referendum zunächst stehend, eine Form, die gegenwärtig noch im Kanton St. Gallen besteht; c) Initiative, d. h. Volksrecht zu Anregung oder Vorlage neuer Gesetze
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0104,
Sparkassen |
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abzuführen, welche werbende Anlegung und Verwaltung besorgen. Diese Verwaltung ist in verschiedenen Ländern gesetzlich geregelt, so in Frankreich 1822 und 1835; in Preußen durch ein Regulativ von 1838, welches dem Gedanken der Selbstverwaltung in weitem Maß
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 1024,
Zuckersteuer (Deutschland) |
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die Produktion Kenntnis zu erhalten.
Im neuen Gesetz von 1891 sind diese Bestimmungen beibehalten worden. Während man sich in Deutschland dem Saccharin gegenüber noch abwartend verhält, wurde in Belgien durch Gesetz vom 21. Mai 1889 ein Zoll von 140 Frank für 1
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0386,
von Alfons XIII. (König von Spanien)bis Alfred |
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in der Königsgruft beigesetzt zu werden. A. hinterließ aus seiner zweiten Ehe zwei Töchter, die 11. Sept. 1880 geborene Prinzessin Mercedes und die 12. Nov. 1882 geborene Prinzessin Maria Theresia. Die Königin-Witwe, die dem Gesetze gemäß
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0770,
von Burgundionenbis Buri (mythologisch) |
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), wahrscheinlich Ende des 5. Jahrh. erlassenes Gesetz, daher Lex Gundobada genannt. Auch nach der Eroberung Burgunds durch die Franken blieb es bis in das 9. Jahrh. für die Burgunder in Kraft. Für die in Burgund lebenden Römer ließ Gundobad ein Gesetz aus röm
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0439,
von Doppelte strategische Umgehungbis Doppelwährung |
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-
ordnungen des 16. Jahrh, einen festen Preis des
Silbers zum Golde vor. ähnliches war auch in
England seit Eduard III. der Fall, und in Frank-
reich bestand seit 1726 ein gesetzliches Wertverhält-
nis zwischen Gold und Silber von 1:14^/".
Zur
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0308,
von Friedensbürgschaftbis Friedensgerichte |
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Friedenskongresses zu Frankfurt a. M.,
Franks. 1851), fowie durch Anträge in den parla-
mentarischen Versanunlungen auf Abrüstung und
Unterwerfung der staatlichen Streitigkeiten unter
völkerrechtliche Schiedsgerichte (s. Schiedsrichter)
hinzuarbeiten
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0141,
von Goldspinnereibis Goldwährung |
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gesetzlicher Zahlungskraft zuläßt,
Silbermünzen aber nur als Scheidemünzen mit eng-
begrenztcr Zahlungskraft verwendet. Schon im
14. und 15. Jahrh, rechnete man im Großverkehr
infolge der Verschlechterung der Silbermünzen fast
ausfchließlich nach Gold
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0450,
von Privatlagerbis Privatnotenbanken |
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dem
Privatkläger zur Last; letzterer hat für die Kosten
unter denselben Voraussetzungen Sicherheit zu leisten
wie der Kläger in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten,
also namentlich wenn er ein Ausländer ist und nach
den Gesetzen seines
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0398,
von Barsowitbis Bart |
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aus dem Orient und Ägypten entlehnte Sitte fand zwar in manchen Staaten heftigen Widerstand, und besondere Gesetze verboten das Bartabnehmen; trotzdem aber gewann sie rasche Verbreitung. Das Gewerbe der Barbiere war daher bei den Griechen ein sehr
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0232,
von Companies' Actbis Compiègne |
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. April 1841 an Frankreich ab und erhielt dagegen eine Rente von 5000 Frank jährlich. Seitdem sind einige Hundert Soldaten und Beamten hier stationiert; indessen hat die Insel keinen bedeutenden Aufschwung genommen, namentlich wegen des für Europäer höchst
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0294,
Corsica (Geschichte) |
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aufzuweisen, ebenso aber auch von ihrer Rachsucht, tollem Ehrgeiz und Eifersucht. Die furchtbare Vendetta (Blutrache), die noch heute unter gemilderten Sitten und strengen Gesetzen nicht völlig erloschen ist, wütete namentlich um die Mitte des vorigen
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0850,
Deutschland (Geschichte 930-962. Sächsische Kaiser) |
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der höchsten Hofbeamten zu leisten hatten. Nur die slawischen Grenzvölker benutzten den Thronwechsel zu erfolglosen Versuchen des Abfalles, die Magyaren zu einigen Plünderungszügen. Erst ein Streit mit Eberhard von Franken entzündete im Innern des Reichs
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0494,
Frankenreich (6.-7. Jahrhundert) |
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494
Frankenreich (6.-7. Jahrhundert).
Sachsen waren somit die einzigen von den Franken noch unabhängigen Stämme in Deutschland.
Nach Chlotars Tod war das Reich zwischen seinen vier Söhnen, Guntram (561-593), Charibert I. (561-567), Sigibert I
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0616,
Französische Sprache (Alt-, Mittel-, Neufranzösisch; Aussprache) |
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, Germanisch) zurück, wurde aber auch durch dieselben bedeutend modifiziert, im Norden namentlich seit dem Eindringen der Franken (seit dem Anfang des 5. Jahrh.) durch das Germanische, während die altbegründete romanische Sprache im Süden weniger
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0688,
von Friedebergbis Friedensgerichte |
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. durch Gesetz vom 24. Aug. 1790 eingeführt ward, sind die Friedensrichter (juges de paix) nicht nur obrigkeitlich bestellte Vermittler und Schiedsmänner des Volkes in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, sondern Ortsbeamte der Regierung mit ausgedehnterm
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