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99% Buechner → Hauptstück → Hauptstück: Seite 0657, von Kirchweih bis Klagen Öffnen
. 51, 7. von Klappen, Laut oder Schall geben, Nah. 3, 2. Klafter Ein Maß, so weit mau mit beiden Armen spannen kann, A.G. 27, 28. Klage, Klagen §. 1. I) Nicht nur durch äußerliche Geberden und Kleider, sondern auch mit wehmüthigen Worten, Jammer
80% Buechner → Hauptstück → Hauptstück: Seite 0658, von Klag-Eiche bis Kleben Öffnen
654 Klag-Gche ? Kleben. Niemand will sich ein neues Herz und einen neuen Geist machen, Ezech. 18, 31. Siehe 1 Petr. 1, 22 :c. z. 4. II) Sein Mitleiden gegen einen bezengen. Denn sie (Hiobs Frennde) wurden eins, daß sie kämen
79% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0492, von Hypothekarische Klage bis Hypothekenbücher Öffnen
490 Hypothekarische Klage - Hypothekenbücher Da es bei dem Betrage noch ungewisser Forde- rungen im Interesse des Eigentümers und Schuld- ners liegen kann, daß dieH. in strenger Abhängig- keit von der gesicherten Forderung bleibt, so lassen
79% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0084, von Abweiser bis Abwesenheit Öffnen
Ablenken der Stromrichtung dienen (s. Buhne). Abweisung der Klage. Das richterliche Endurteil im Civilprozeß kann dem Antrag des Klägers entsprechen oder auf A. d. K. lauten. Der Grund der A. d. K. kann verschieden sein. Sie erfolgt unter Umständen
70% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0986, von Dingliche Klage bis Dinglinger Öffnen
986 Dingliche Klage - Dinglinger. und Bleichkunst" (das. 1815-18, 4 Bde. mit Kupfern und Mustern); "Neues englisches Färbebuch" von E. Bancroft (Nürnb. 1817-18, 2 Bde.); "Grundriß der Färberei" von J. B. ^[Jean Baptiste] Vitalis (Stuttg. u
70% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0802, von Kladrub bis Klage Öffnen
802 Kladrub - Klage. Römerherrschaft stand hier Egeta mit der berühmten Donaubrücke Trajans. Ganz nahe bei K. und hart an der Donau ist die Feste Fetisläm, mit einer kleinen serbischen Besatzung. Kladrub, Dorf in der böhm. Bezirkshauptmannschaft
59% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0803, von Klage, die bis Klaj Öffnen
803 Klage, die - Klaj. Im Strafprozeß ist die K. die förmliche Anklage, welche die Eröffnung einer gerichtlichen Untersuchung wegen einer strafbaren Handlung bedingt. Sie wird entweder durch den Antrag auf gerichtliche Voruntersuchung
49% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0857, von Hypothekarische Klage bis Hypothetisch Öffnen
857 Hypothekarische Klage - Hypothetisch. bestimmte Summen eingetragen werden, daher für Forderungen von noch unbekannter Größe, z. B. für Ansprüche aus einer Vormundschaft, und ebenso bei sogen. Kautionshypotheken Maximalbeträge vereinbart
40% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0437, von Doppelschnepfe bis Doppelsterne Öffnen
entsprechend viel Bilder wahrgenommen (Triplopie u. s. w.). Doppelseitige Klagen, Klagen, welche zu einer Verurteilung des Klägers führen können. Das röm. Recht zählte dahin die Klage auf Teilung gemeinsamer Gegenstände, die Grenzscheidungsklage
40% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 1002, von Zurücknahme der Klage bis Züschen Öffnen
1002 Zurücknahme der Klage - Züschen. gen auf die gefundene Sache dem Empfangsberechtigten gegenüber. Ein besonderes Z. ist nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (Art. 313 ff.) für Kaufleute begründet. Dasselbe ist wegen fälliger Forderungen
35% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0071, von Abwässern bis Abwesenheit Öffnen
. Abweiser , in der Baukunst, s. Prellstein ; in der Wasserbaukunst, s. Buhne . Abweisung der Klage , s. Klage
29% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0503, von Ptolemais bis Public Record Office Öffnen
Wahlrechts gewählt als die frühern Armenpfleger, auch hat die Beteiligung der Friedensrichter als solcher bei den Behörden für Gesundheitspflege sowohl als bei der für Armenpflege aufgehört. Publicianische Klage (Actio Publiciana), s. Eigentumsklage
17% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 1047, von Zur-Mühlen bis Zusammenlegung Öffnen
der Klage , s. Litisrenunziation . Zurücksetzen , in der Jägersprache von Hirschen und Rehböcken, deren Geweih oder Gehörn weniger Enden hat als im Vorjahr. Zurückspringen
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0124, Actio Öffnen
wirkt er für immer, und in der Regel nicht bloß zwischen den Prozeßparteien, sondern für und wider die sämtlichen Familienglieder. (S. Rechtskraft.) b. Die Klagen auf konstitutive Urteile. Der Richter soll eine Ehe scheiden, eine gemeinsame Sache
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0389, von Einrede bis Einreibung Öffnen
des Beklagten auf die erhobene Klage. In diesem Sinn wird auch die Einlassung des Beklagten auf die Klage als E. und der vorbereitende Schriftsatz, welcher die Klagebeantwortung enthält, als Einredesatz (Einredeschrift, Einredevorbringen) bezeichnet
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0125, von Action en nullité bis Acton Öffnen
123 Action en nullité - Aceton wendung in das Vermögen des Beklagten, A. de pauperie die Klage gegen den Eigentümer eines Tieres, welches durch eine dieser Tiergattung nicht natürliche Wildheit beschädigt hat, A. de recepto gegen Wirte
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0857, von Gerichtssprengel bis Gerichtsstand Öffnen
der Be- rücksichtigung der Gerichte von Amts wegen, wie der Vorabeinrede des Beklagten. Für den G. ist maß- gebend der Zeitpunkt der Klageerhebung, d. h. der Zustellung der schriftlichen Klage an den Beklagten. Spätere Veränderungen
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0240, von Condictio bis Condorcet Öffnen
" (Par. 1832). Mit dem Prinzen erlosch das Geschlecht C.; seine rechtmäßige Gemahlin starb 10. Jan. 1822 in Paris. 8) Ludwig Anton Heinrich, s. Enghien. Condictio (lat.), jede persönliche Klage, dann insbesondere eine solche persönliche Klage
0% Meyers → 18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] → Hauptstück: Seite 0380, Gewerbegerichte (Reichsgesetz vom 29. Juli 1890) Öffnen
und durch den Gerichtsschreiber veranlaßt werden (§ 33). Rechtsanwalte und Personen, welche das Verhandeln vor Gericht geschäftsmäßig betreiben, werden als Prozeßbevollmächtigte oder Beistände vor dem Gewerbegericht nicht zugelassen. Nachdem die Klage
0% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0200, Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Proceß) Öffnen
. Prokurator Streitgenossen, s. Litiskonsorten Gebühren. Gebühren Deserviten Gerichtskosten Honorar Impensae Sporteln Taxen Lehre von der Klage. Klage Actio Adjudikation Affektionswerth Angebrachtermaßen abweisen Ausklagen, s. Klage
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0171, Gerichtsstand Öffnen
Privatrechtsstreitigkeiten und strafrechtlichen Untersuchungssachen zu unterscheiden. I. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten. Die Zuständigkeit des Gerichts bestimmt sich durch den G. des Beklagten. Derjenige, welcher als Kläger einen Rechtsanspruch gegen einen andern
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0786, Eigentumsklage Öffnen
der andern als Hauptsache erscheinen- den wird, so geht das Eigentum der Nebensache auf den Eigentümer der Hauptsache über, welcher den andern zu entschädigen hat. Gigentumsklage, die dingliche Klage (s. ^ctio) zum Schutze des Eigentümers aus dem
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0239, von Erbschaftsklage bis Erbschaftssteuer Öffnen
ihre Rechte gegen den Verkäufer nicht, sie können sich aber auch unmittelbar an den Erb- schaftskäufer halten, welcher mit dem E. die Erb- schaftsfchulden übernommen hat. Die Erbschafts- klage (s. d.) gegen dritte Personen und die Klagen gegen
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0388, von Klafter bis Klai Öffnen
Maßes lang und brett, aber nach Kubikinhalt sehr ver- schieden, je nachdem die Scheitlänge des gemessenen Hohes 2, 2^, 3 Fuß oder mehr betrug. Klage. Im Civilprozeh bildet dleK. (Klag- antrag) die den Rechtsstreit einleitende Parteihand- lung
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0955, von Patentgelb bis Paternitätsklage Öffnen
gesetzlichen Bestim- mungen, andererseits das Recht aus einem be- stehenden Patent (s. d.). Dasselbe wird geschützt durch eine bei den ordentlichen Gerichten zu er- bebende Klage auf Unterlassung unbefngter Be- nutzung der patentierten Erfindung
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0569, von Wechselklausel bis Wechselordnung Öffnen
oder die Haftung dem Kläger gegenüber ausgeschlossen. (S. Obligo, Rektawechsel.) Dagegen kann der Betreffende sich nicht daranf berufen, daß er aus dem formell gültigen Wechsel nicht verpflichtet sei, weil er nach dem dem Wechsel zu Grunde liegenden
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0126, Femgerichte Öffnen
die freien Schöffen sein". Die besondern Rechte des Freischöffen aber bestanden darin, daß er nur unter westfälischen Gerichten stand, daß er einer höhern Glaubwürdigkeit genoß als der Nichtwissende, und daß er, als Kläger oder Beklagter, als Urteiler
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0590, von Widerdruck bis Widerstand Öffnen
590 Widerdruck - Widerstand. Vorterrain. Im Berliner Vertrag vom 13. Juli 1878 kam W. zu dem neuerrichteten Fürstentum Bulgarien. Widerdruck, s. Schöndruck. Widerhall, s. Echo. Widerklage (Reconventio), diejenige Klage, welche
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0746, von Eheliche Vormundschaft bis Ehescheidung Öffnen
die zu erlassende Entscheidung gutachtlich äußern und behufs Aufrechterhaltung der Ehe Thatsachen und Beweismittel vorbringen kann. Ferner darf der Verhandlungstermin über eine Klage auf Ehescheidung oder auf Herstellung des ehelichen Lebens regelmäßig
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0461, von Excentricität bis Exceptio Öffnen
, Einschränkung; in juristisch-technischer Bedeutung die Einrede (s. d.). Wenn Kläger und Beklagter im alten Rom vor dem Prätor verhandelt hatten, unterschrieb der Prätor in einer Formel den Streitfall durch eine an den Richter erteilte
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0449, von Privatdocent bis Privatklage Öffnen
. Strafprozeßordnung von 1873 stellt die P. durchaus gleichberechtigt neben die öffentliche Klage. Sie bestimmt im §. 2, daß wegen Hand- lungen, die nach den Strafgesetzen nur auf Begehren ein^s V^^v^n ^ersolgl werden können, diesem
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0674, von Rechtsgelehrsamkeit bis Rechtshängigkeit Öffnen
werden. (S. Anfechtung.) Rechtsgeschichte, s. Rechtswissenschaft. Rechtsgut, ein Sachgut, Zustand oder Verhältnis, an welchem der Einzelne oder die Gesamtheit ein rechtliches Interesse hat, das, sei es direkt durch eine Klage, sei es indirekt
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0692, von Wiclifiten bis Widerrist Öffnen
, 254) eine Gegenklage, welche der Beklagte im Gerichtsstande der erhobenen Klage gegen den Kläger zwecks gleichartiger Verhandlung und Entscheidung erhebt. Sie setzt voraus, daß der durch sie geltend gemachte Gegenanspruch mit dem in der Klage
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0675, von Entmannung bis Entomophthora Öffnen
Amtsgericht abgelehnt wird, eine rechtliche Klage (Anfechtungsklage), womit der amtsgerichtliche Beschluß angefochten werden kann; diese Klage geht an das Landgericht, welch letzteres nach mündlicher Verhandlung durch förmliches Urteil entscheidet
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0881, Besitz Öffnen
gegen Störungen von dem Richter geschützt. In seiner Klage hat er nur darzulegen, daß er Besitzer sei; und wenn ihm der B. gewaltsam entzogen ist, hat er den Anspruch, wieder in den B. eingesetzt zu werden. (S. Besitzklagen.) Selbst der Eigentümer darf
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0790, von Filhol bis Filigranarbeit Öffnen
Pfarrrcchte ein- geräumt werden, oder daß eine selbständige Parochie mit einer andern vereint, ihr aber die frühere Selb- ständigkeit in gewissen Beziehungen entzogen wird. Filiationsklage, die Klage, durch welche jemand einen richterlichen
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0499, von Suhler Weißkupfer bis Sujewo-Orjechowo Öffnen
Sühneversuchs vor einen beauftragten oder ersuchten Richter verweisen. Auch kann zu gleichem Zwecke das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet werden. Es kann ferner, wer eine Klage zu erheben beabsichtigt, unter Angabe des Gegenstandes seines
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0291, von Versäumnisurteil bis Verschwender Öffnen
ein infolge totaler Versäumnis. Wenn der Kläger den Termin zur mündlichen Verhandlung versäumt, so ist auf Antrag des Beklagten das Versäumnisurteil dahin zu erlassen, daß der Kläger mit der Klage abzuweisen sei, indem angenommen
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0178, von Festons bis Festuca Öffnen
, die auf die rechtskräftige Feststellung eines Rechtszustandes gerichtete Klage. Im Gegensatz zu den gewöhnlichen Klagen, welche Gegenstand eines bürgerlichen Rechtsstreits sind, handelt es sich bei einer F. nicht um die Verurteilung des Beklagten zu
0% Drogisten → Erster Theil → Handels- und Kontorwissenschaft: Seite 0839, Handels- und Kontorwissenschaft Öffnen
der Kaufmann die Waaren für seinen Hausbedarf bestellt hatte). Die Verjährung wird unterbrochen, wenn vor Ablauf des Jahres die Klage beim Gericht eingereicht wurde. Vignette = Bild, Zierbild, Aufschrift, Zeichen. Visum = Beglaubigungsvermerk, Unterschrift
0% Kochschule → 13. Juni 1903 - 22. Okt. 1905 → 11. Juli 1903: Seite 0010, Zur Dienstbotennot Öffnen
, der sich von derartigen Schaustellungen entschieden abgestoßen fühlt. - In Bezug auf die Toilette gilt das Wort: "Erlaubt ist, was sich ziemt." - Zur Dienstbotennot. Ueberall tönt heutzutage die Klage über Dienstbotennot und mißliche
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0838, von Lithosphäre bis Litta Öffnen
, vereinigten Personen. Litiskontestation (lat. Litis contestatio, Streitbefestigung, Einlassung, Vernehmlassung, Klagebeantwortung), im Prozeßverfahren die Beantwortung der Klage, sei es bejahend (affirmative), sei es verneinend (negative L.). Läßt sich
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0396, von Privat bis Privy Council Öffnen
Verletzten auf Untersuchung und Bestrafung gegen den Schuldigen bei Gericht gestellt wird. Der Regel nach liegt nämlich die Verfolgung einer jeden strafbaren Handlung mittels öffentlicher Klage der Staatsanwaltschaft ob (s. Klage, S. 803); nur bei
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0807, von Einlager bis Einmachen Öffnen
. Einlassung, nach der Deutschen Civilprozeß- ordnung die Verhandlung des Beklagten über die Klage, wesentlich im Sinne des Bestreiteus des Klage- anspruchs selbst, daher E. zur Hauptsache (im ältern Prozeßrecht 1iU8 couw^u io, Streitbefesti
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0178, von Entluftungsventil bis Entoconcha mirabilis Öffnen
durch Klage bei dem vorgesetzten Landgericht angefochten werden. Bei E. wegen Geisteskrankheit ist klagberechtigt der Ent- mündigte selbst, sein Vormund und ieder zum Ent- mündigungsantrag Berechtigte; bei E. wegen Ver- schwendung nnr
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0774, von Ficker (Jul.) bis Fidalgo Öffnen
und die Donaufürstentümer» (ebd. 1854) und «Zum künftigen Frieden» (ebd. 1856). Ficta possessĭo (lat.), fingierter Besitz. Mit der Vindikation (s. d.) und der Erbschaftsklage (s. d.) kann der, welcher die dem Kläger gehörige Sache oder zur Erbschaft des Klägers
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0267, von Pompilidae bis Poncieren Öffnen
----- Pönalklagen (^otiou68 poßnllleg, d. i. Straf- klagen), im röm. Recht diejenigen Klagen aus un- erlaubten Handlungen, welche nicht (wie die Nclio- ' U68 l6m P6l86(iu6iit68) dem Kläger bloß Ersatz zu verschaffen, sondern dem Beklagten
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0568, von Wechselforderung bis Wechselklagen Öffnen
Jahre . Wechselklagen , die Klagen, durch welche Ansprüche aus Wechseln im Sinne der Wechselordnung verfolgt werden. Sie können im Wechselprozeß und im ordentlichen Verfahren angestellt werden. (S. Wechselprozeß .) Ansprüche ans
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0098, von Acte bis Acton Öffnen
die Klage, d. h. ein Rechtsmittel, welches zur gerichtlichen, angriffsweisen Geltendmachung eines rechtlichen Anspruchs gegen einen bestimmten Gegner gegeben ist, sowie die Ausübung dieses Klagerechts
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0564, von Anfechtungsklage bis Anführungszeichen Öffnen
und, insoweit er bereichert ist. Die Gegenleistung ist aus der Konkursmasse zu erstatten, soweit sie sich in derselben befindet oder die Masse bereichert ist, im übrigen nur wie eine unbevorzugte Konkursforderung. Die Klage geht auch gegen Erben
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0834, von Betriebsverband bis Betrug Öffnen
Beschädigung nicht durch eine andre Klage, z. B. durch die Klage aus einem Vertrag, geltend gemacht werden, so gibt sie dem Beschädigten die Actio doli, die also eine subsidiäre Klage ist. Sie geht auf den Ersatz des vollen Interesses, nach zwei Jahren aber
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0630, von Fräuleinsteuer bis Fraustadt Öffnen
mit der Klage aus dem betreffenden Rechtsgeschäft, in Bezug auf welches die F. begangen worden, geltend gemacht, z. B. mit der Klage aus dem Kaufvertrag; sofern aber der Beschädigte eine solche Klage nicht hat, steht ihm eine besondere Deliktsklage
0% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0033, von Nebenklage bis Nebensache Öffnen
Privatbeteiligten an die öffentliche Klage der Staatsanwaltschaft. In der Regel werden nämlich strafbare Handlungen von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen mit der öffentlichen Klage verfolgt. Nur bei Beleidigungen und leichten Körperverletzungen
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0430, von Provisionsreisender bis Prozeßfähigkeit Öffnen
, daß niemand gezwungen werden soll, sein Recht im Weg der Klage geltend zu machen ("nemo invitus agere cogatur"), erlitt früher insofern eine Ausnahme, als nach gemeinem deutschen Prozeßrecht eine Partei (Provokant) in gewissen Fällen eine andre (den
0% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0427, von Suggestion mentale bis Suifon Öffnen
Gerichtsstand hat. Die Parteien müssen zu diesem Sühneversuch persönlich erscheinen (§ 570 ff.). Handelt es sich ferner um eine geringfügigere Rechtssache, welche im einzelrichterlichen Verfahren vor dem Amtsgericht zu verfolgen ist, so kann der Kläger
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0144, von Verne bis Vernet Öffnen
durch die Gegenpartei, insbesondere die Beantwortung der Klage durch den Beklagten, welche früher Litiskontestation (Streitbefestigung) genannt wurde. Durch die V. auf die Klage wird der Kläger nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 243) so an den von ihm
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0155, von Versatil bis Verschwörung Öffnen
Partei, dem gesetzlichen Rechtsnachteil entsprechend, deren Sachfälligkeit ausspricht, Versäumnisurteil (Kontumazialbescheid). So ist nach der deutschen Zivilprozeßordnung, wenn der Kläger zur mündlichen Verhandlung nicht erscheint, auf Antrag
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0621, von Angelsächsische Gesetze bis Angelsächsische Sprache und Litteratur Öffnen
echt Heidnische enthaltend, wenn auch, besonders im ersten, schon Christliches eingedrungen ist. Von eigentlich angelsächs. Sage ist, von Episoden im Liede von "Beowulf" (s. d.) und von kurzen Erwähnungen im Gedichte "Widsith" und "Des Sängers Klage
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0677, von Anson-Archipel bis Anspruchsverjährung Öffnen
Schleifens (s. Balzen) nähern. Anspruch, im Privatrecht das, was der Kläger vom Beklagten fordert, oder das Begehren dieses Gegenstandes (es wird ein A. erhoben), oder die Befugnis, einen A. dieser Art erheben zu dürfen, derselbe mag nun erhoben
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0075, von Aucklandsinseln bis Aude Öffnen
des eigentlichen Vertreters der Sache durch den Verklagten. Wenn der Inhaber einer Sache oder eines Inbegriffe von Sachen als Besitzer, also namentlich mit einer dinglichen Klage (s. Actio) auf Herausgabe verklagt wird, so darf er denjenigen
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0097, von Aufnahmestellung bis Aufrechnung Öffnen
Konkursmasse gehörige Vermögen des Gemeinschuldners betreffen, sondern sich lediglich auf dessen persönliche Verhältnisse beziehen (Klagen auf Anerkennung der Vaterschaft, auf Ehescheidung u. s. w.), werden durch die Konkurseröffnung überhaupt nicht berührt
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0165, von Ausspielgeschäft bis Ausstattung Öffnen
, schließt zwar im Inlande die Klage auf den Kaufpreis des kollektierten Loses, nicht aber die Klage gegen den Kollekteur auf Herausgabe des von diesem eingezogenen Gewinnes aus. Auch ist der preuß. Fiskus mit einer Klage abgewiesen worden, in welcher
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0735, von Bentinckscher Erbfolgestreit bis Bentley (Richard) Öffnen
, deshalb Einspruch bei der Bundesversammlung erhoben und 1829 förmliche Klage bei dem Oberappellationsgerichte zu Oldenburg eingereicht. Dies war der Anfang des sog. Bentinckschen Erbfolgestreits. Nach Johann Karls und Graf Wilhelms Tode setzten
0% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0471, von Conclusio libelli bis Condé (Ortschaften) Öffnen
der mündlichen Verhandlung das Eudurtcil, sobald der Rechtsstreit zur Entscheidung reif ist. (S. Urteil.) vonoinsio libsiii (lat.), im alten gemeinen Prozehrecht soviel wie Klagantrag (s. Klage). vonolüsuni (lat.), Beschluß einer Behörde
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0485, von Nu-Stämme bis Nützliche Verwendung Öffnen
aus der N. V. Die Klage findet nicht statt, wenn der, mit welchem kontrahiert war, nicht von Anfang an in fremdem Interesse, also nicht in der Angelegenheit des Tritten kontrahiert, sondern erst infolge eines nachträglichen Entschlusses in den Nutzen des
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0276, von Popper bis Pordenone Öffnen
, gemeinverständlich machen. Populārklage (Actio popularis), im röm. Recht die jedem Bürger (nicht bloß dem Verletzten) im öffentlichen Interesse zustehende Klage, welche namentlich zum Schutze der im Gemeingebrauch stehenden Sachen (öffentlichen Plätze
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0571, von Wechselprozeß bis Wechselregreß Öffnen
Urkundenprozesses (s. d.) mit allen wesentlichen Merkmalen desselben und der Besonderheit, daß die Einlassungsfrist, d. h. die Frist, welche zwischen der Zustellung der Klage und dem Termin zur mündlichen Verhandlung liegen muß, abgekürzt
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0130, von Urkundenlehre bis Urkundenprozeß Öffnen
Gegenstande hat, und die sämtlichen zur Begründung des Anspruchs erforderlichen Thatsachen durch Urkunden bewiesen werden können. Die Klage muß die Erklärung, daß im U. geklagt werde, enthalten; die Urkunden müssen in Ur- oder Abschrift der Klage beigefügt
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0979, Gewerbegerichte Öffnen
. 1893 wurden bei den Gewerbegerichten 37386 Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitern und Unternehmern und 271 Streitigkeiten zwischen Arbeitern desselben Geschäfts anhängig. Erledigt wurden durch Vergleich 14865, Verzicht 374, Zurücknahme der Klage 6346
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0970, von Gewährsfristen bis Gewährsmangel Öffnen
968 Gewährsfristen - Gewährsmangel Gewährsfristen, die Fristen, innerhalb deren die Klage wegen Gewährsmängel (s. d.) angestellt werden kann. Eine Übersicht über die Fristen bei Gewährsmängeln der.Haustiere in verschiedenen Staaten
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0099, von Actor bis Adâl Öffnen
in einer Reihe von Briefen, welche in der "Times" abgedruckt wurden. Actor (lat.), Kläger, d. h. derjenige, der vor Gericht die Anerkennung eines Ausspruchs betreibt. Actori
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0856, von Hypostase bis Hypothek Öffnen
sich aber nach römischem Recht bei der H. den Besitz der Sache erst verschaffen durch die hypothekarische Klage (actio hypothecaria). Diese dingliche Klage gibt das römische Recht dem Pfandgläubiger gegen jeden Besitzer der Sache auf Herausgabe
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0859, von Hystaspes bis Hysterie Öffnen
und wegen seiner Hartnäckigkeit leicht mit einer schweren Gelenkentzündung verwechselt werden kann. Auch an den Sinnesnerven kommen krankhafte Erregungszustände vor: die Kranken klagen über einen bestimmten Geruch, einen bestimmten Geschmack, der sie nie
0% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0103, von Mähne bis Mahonia Öffnen
(das Amtsgericht, bei welchem der Schuldner seinen allgemeinen persönlichen Gerichtsstand hat, oder bei welchem der dingliche Gerichtsstand für die im ordentlichen Verfahren erhobene Klage begründet sein würde); 3) die bestimmte Angabe des Betrags
0% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0915, von Petitioners bis Petöfi Öffnen
.). Petit mal (franz.), s. Epilepsie, S. 701. Petitor (lat.), Bittsteller, Bewerber um ein Amt; Kläger in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. Petitorienklagen (petitorische Rechtsmittel), diejenigen Klagen, wobei es auf das Recht selbst, namentlich
0% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0386, von Streitgedichte bis Strelitz Öffnen
die in einer Parteirolle vereinigten Personen, sei es als Kläger (Mitkläger), sei es als Beklagte (Mitbeklagte). Ob eine solche Streitgenossenschaft (Litiskonsortium) eintreten soll oder nicht, das hängt in der Regel von der freien Entschließung der Klagpartei ab
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0013, von Urkundenbeweis bis Urkundenprozeß Öffnen
bildete sich der U. aus, dessen wesentliche Grundsätze nach den neuern Prozeßordnungen und namentlich nach der deutschen Zivilprozeßordnung folgende sind. Eine Klage im U. (Exekutivklage) kann auf Grund eines Anspruchs erhoben werden, welcher die Zahlung
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0172, von Verzögerung bis Vespasianus Öffnen
festgestellten Aufkündigungsfrist von erhobener Klage an zu bezahlen; von dem Kaufgeld von Übergabe der Sache an, außer bei einem festgesetzten Zahlungstermin und beim Kauf auf Kredit. Als Verzugszinsen sind landesübliche Zinsen und zwar in der Regel 4
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0167, von Aëtomorphae bis Affektionsinteresse Öffnen
Richtungen in Frage. Es ist streitig, ob auf die Erfüllung einer Verpflichtung für die Regel nur geklagt werden kann, wenn der Kläger ein Vermögensinteresse an der Leistung hat. Die, welche dies verteidigen, lassen in gewissen Fällen auch ein A
0% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0006, von Caura bis Causa expressa Öffnen
. Causa expressa (lat.), im Civilprozeß der individualisierte Klaggrund, welcher bei Prüfung der Zulässigkeit einer Klagänderung und bei der Frage nach der Rechtskraft (s. d.) in Betracht kommt. Z. B. der Kläger fordert von dem Beklagten Herausgabe
0% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0565, von Court bis Courtage Öffnen
und entweder ". der Vundesfiskus Kläger ist, oder ß. ein Ausländer Partei ist, oder 7- die Parteien Bürger verschiedener Staaten sind; 2) ausschließlich: a. in Prozessen überVundessteuern, d. in Prozessen über Urheberrecht und Patentrecht, c
0% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0937, von Dendrometer bis Denguefieber Öffnen
actionis (lat.), Verweigerung des Klageformulars. Der Oberbeamte im alten Rom, vor welchem der Civilprozeß eingeleitet wurde, verweigerte dem Kläger die Ausstellung eines Klageformulars, sodaß der Kläger mit seinem Anspruch ganz
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0614, von Dupin (Maurice) bis Duplikat Öffnen
Gegners abzielt, sich also zur Replik ver- hält, wie diese zur Einrede und letztere zur Klage. Beispiel: Klage auf Rückzahlung eines Darlehns; Einrede, der Beklagte sei, als er das Darlchn erhielt, Haussohn gewesen und hafte deshalb nicht; Replik
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0471, von Exlex bis Exner (Adolf) Öffnen
; davondasHauptwortExmatrikulation. Exmission (lat.), im allgemeinen die zwangs- weise erfolgende Entfernung einer Person aus einem von ihr innegehabten Grundstück, so namentlich die Entfernung eines Pächters oder Mieters auf Klage (Exmissionsklage) des
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0709, von Feston bis Festtage Öffnen
oder Nichtbestehens eines Rechtsverhält- nisses, auf Anerkennung einer Urkunde oder auf Feststellung der Unechtheit derselben Klage erhoben werden. Ein Bedürfnis dazu kann namentlich da hervortreten, wo der Leistungsanspruch uoch nicht gegeben ist (z. B. bei
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0777, von Generalversammlungen (katholische) bis Generationswechsel Öffnen
der Klage angefochten werden. Dieselbe fiudct uur binnen der Frist eines Monats statt. Zur Ansechtung befugt ist (bei Aktienkommanditgesell- schaften außer den persönlich haftenden Gesellschaf- tern, bei Aktiengesellschaften oder eingetragenen
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0543, von Kondensator bis Konditionierung Öffnen
, Thirteen years’ service amongst the wild tribes of Khondîstân (Lond. 1863); Smith, Grammar of the Khond language (Cullack 1876); Williamson, Gondi grammar and vocabulary (London). Kondiktion (lat.condictio),die persönliche Klage auf Rückgewähr dessen
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0227, von Lithologie bis Litotes Öffnen
), in der frühern Rechtssprache die Zurücknahme der Klage. Nach der Deutschen Civilprozeßordnung kann die Klage ohne Einwilligung des Beklagten nur bis zum Beginne der mündlichen Verhandlung desselben zur Hauptsache zurückgenommen werden. Die Zurücknahme erfolgt
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0487, von Mahomed bis Mahratten Öffnen
Widerspruch gegen den ganzen Anspruch oder einen Teil desselben erhoben, so verliert der Zahlungsbefehl seine Kraft; doch bleiben die Wirkungen der Rechtshängigkeit bestehen. Gehört eine wegen des Anspruchs zu erbebende Klage zur amtsgerichtlichen
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0224, von Nebenbetrieb bis Nebenkreis, Nebenkrone Öffnen
der Deutschen Neichsstraf- prozeßordnung der dem Gericht schriftlich zu erklä- rende Anschluß an die von der Staatsanwaltschaft erhobene öffentliche Klage. Der Nebenkläger hat nach erfolgten: Anschluß die Rechte des Privatklägers (s. Privatklage). Die N
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0675, von Rechtshilfe bis Rechtskraft Öffnen
, zwischen welchen die Entscheidung ergangen ist, maßgeblichen Inhalt bezeichnet man als materielle R. Die Deutsche Civilprozeßordnung bestimmt in §. 293, daß Urteile der R. nur insoweit fähig seien, als sie über den durch Klage oder Widerklage erhobenen
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0784, von Requisitorial bis Res ecclesiasticae Öffnen
, die Klage auf Aufhebung eines Rechtsgeschäfts, welche darauf gegründet wird, daß der Kläger durch das Rechtsgeschäft eine Verletzung erlitten habe, z.B. wegen Arglist des Gegenkontrahenten; im franz. Recht ist eine R. ( action en rescision ) z. B
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0436, von Streitgenossenschaft bis Strelitzen Öffnen
(Litiskonsortium), im Civilprozeß die Gemeinschaft mehrerer Personen (Streitgenossen, Litiskonsorten), welche zusammen klagen oder verklagt werden. Nach §§. 56, 57 der Deutschen Civilprozeßordnung können mehrere Personen gemeinschaftlich klagen oder verklagt
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0697, Wiederaufnahme (des Verfahrens) Öffnen
, wenn die Partei unverschuldet zur Geltendmachung des Restitutionsgrundes im frühern Verfahren außer stande war. Zuständig ist für die Klagen grundsätzlich, nur mit gewissen durch die W. des Verfahrens bedingten Modifikationen, dasselbe Instanzgericht
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0301, von Vert en pâte bis Vertikow Öffnen
die beteiligten Gläubiger Klage erhoben habe, widrigenfalls zur Ausführung des Plans geschritten wird. Die Klage ist beim Verteilungsgericht oder beim übergeordneten Landgericht zu erheben. Das Landgericht ist für sämtliche Klagen zuständig, falls seine
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0098, von Handelsregister bis Handelsschulen Öffnen
) folgende Gegenstände auf: Klagen gegen einen Kaufmann aus einem beiderseitigen Handelsgeschäft (s. d.), aus einem Wechsel im Sinn der Wechselordnung, aus einem handelsrechtlichen Gesellschaftsverhältnis, aus einem Firmenrechtsverhältnis
0% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0199, von Staatsärar bis Staatsarzneikunde Öffnen
Mitwirken bei derselben sowie in der Erhebung und Vertretung der öffentlichen Klage bei strafbaren Handlungen. Nur bei Körperverletzungen und Beleidigungen, soweit diese Vergehen auf Antrag verfolgt werden, ist es Sache des Verletzten oder des an
0% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0913, von Kieselfeuchtigkeit bis Kleinmotoren Öffnen
! Kladsko, Glatz Klagenhäufung, Klage ^Klageweiber, Totenbestattung 774,1, ! Klagrecht, Klage grauer Klammern, Parenthese Klampe, Krampe Klamspitze, Bayrische Alpen KlamÜser, Kalmäuser
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0674, von Anschlag (des Gewehrs) bis Anschließung Öffnen
hat die A. im Strafverfahren. Während im ältern röm. und german. Recht der durch eine Strafthat Verletzte selbst als Kläger auftrat und demgemäß vorzugsweise Schadenersatz und Privatgenugthuung verfolgte (s. Anklage), während nach dem Offizialprincip
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0107, von Endophytisch bis Energie Öffnen
es durch Zurückweisung der Sache in die Vorinstanz zu anderweiter Verhandlung und Entscheidung. Die Entscheidung ergeht entweder auf Abweisung der Klage oder auf Verurteilung des Beklagten, bez. bei Feststellungsklagen (s. d.) auf Feststellung des Bestehens