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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0359,
von Strafgerichtsverfassungbis Strafprozeß |
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bilden den Gegenstand des Strafrechts (s. d.).
Strafgerichtsverfassung, s. Gericht, S. 166.
Strafgesetzbuch, umfassendes Gesetz über die von der Staatsgewalt zu ahndenden verbrecherischen Handlungen und über die Strafen, welche dieselben nach
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0399,
Strafgesetzgebung |
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. Staaten mit vorwiegend german. Recht, II. Staaten mit vorwiegend roman. Recht, III. Staaten mit andern Rechten.
I. Zur ersten Gruppe gehören: 1) Österreich und Fürstentum Liechtenstein, Strafgesetzbuch vom 27. Mai 1852, eine Revision des
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0508,
von Kontraktbruchbis Kontrollapparate |
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ziehe. § 110 des Strafgesetzbuches lautet: »Wer öffentlich vor einer Menschenmenge, oder wer durch Verbreitung oder öffentlichen Anschlag oder öffentliche Ausstellung von Schriften oder andern Darstellungen zum Ungehorsam gegen Gesetze
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0364,
von Strafrechtstheorienbis Strafregister |
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gehören außerdem folgende Strafgesetzbücher an: Nassau 1849, Thüringen (nebst Anhalt, aber ohne Altenburg) 1850, Oldenburg 1858, Bayern 1861, Lübeck 1863, Hamburg 1869. In einigen wenigen Ländern (Mecklenburg, Bremen, Schaumburg-Lippe, Kurhessen
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0950,
von Dieburgbis Diede |
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950
Dieburg - Diede.
Wegnahme von Getreide oder andrer zur Fütterung des Viehs bestimmter oder geeigneter Gegenstände wider Willen des Eigentümers, um dessen Vieh damit zu füttern, kein eigentlicher D., sondern eine in unserm Strafgesetzbuch
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0780,
von Totreifebis Toul |
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auf Gefängnisstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren erkannt werden. Vgl. Deutsches Strafgesetzbuch, § 212 ff. - Das österreichische Strafgesetzbuch bezeichnet als T. die nicht absichtliche, aber als Folge einer sonstigen absichtlichen Feindseligkeit erscheinende
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0400,
Strafgesetzgebung |
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398
Strafgesetzgebung
tes Gesetz über die Strafen, welche die Friedensrichter verhängen können, also über geringere Delikte, von 1880 kommt. In Ägypten gilt für die Eingeborenen ein Strafgesetzbuch von 1883, für die gemischten internationalen
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0928,
von Touchierenbis Toucouleurs |
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T. Sie wird nach §. 222 des Deutschen Strafgesetzbuches mit Gefängnis bis zu 3 Jahren, nach §. 335 des Österr. Strafgesetzes mit strengem Arrest von 6 Monaten bis zu 1 Jahr und unter besonders gefährlichen Verhältnissen bis zu 3 Jahren (§. 337
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0949,
von Diebsinselnbis Diebstahl |
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im deutschen Strafgesetzbuch (§ 370, Ziff. 1) als besondere Übertretung bestraft. 3) Die Sache muß eine fremde, also einer dritten Person zugehörig sein; an seiner eignen Sache kann man keinen D. begehen. Aus ebendemselben Grund kann auch an einer herrenlosen
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0457,
Inkasso ("schwarze Listen", Gebühren, Verantwortlichkeit der I.-Geschäfte) |
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des Strafgesetzbuches berufen kann. Ist diese Frage zu bejahen, so bleibt der Führer der Listen straffrei. § 193 des Strafgesetzbuchs schützt nämlich jede zur Wahrnehmung berechtigter Interessen gemachte Äußerung, es sei denn, daß aus ihrer Form
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0398,
von Strafgefangenenfürsorgebis Strafgesetzgebung |
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den Schutz des Privatrechts zum Ziel hat. (S. Gerichtsbarkeit.)
Strafgesetz und Strafgesetzbuch, s. Strafrecht und Strafgesetzgebung.
Strafgesetzgebung. Den Ausgangspunkt und die Grundlage der deutschen S. bildet die Peinliche Gerichtsordnung
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0620,
von Bégueulebis Behaim |
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deutschen Strafgesetzbuch nur dann, wenn es sich um die B. von Verbrechen oder Vergehen handelt; die B. von Übertretungen ist straflos. Eine B. aus Fahrlässigkeit ist der Gesetzgebung unbekannt. Sie muß in einer positiven Thätigkeit bestehen; das bloße
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0819,
von Bestätigenbis Besteck |
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Vorteil zusagt oder gewährt in der Absicht, dadurch auf dessen amtliche Thätigkeit einzuwirken, macht sich einer strafbaren Handlung schuldig (aktive B.). Das deutsche Strafgesetzbuch unterscheidet folgende Fälle: 1) Es bestraft (§ 332) den Beamten
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0021,
von Falschsehenbis Falset |
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in einzelnen der frühern deutschen Strafgesetzbücher. So macht nach dem württembergischen Strafgesetzbuch sich derjenige einer F. schuldig, der zum Nachteil der Rechte eines andern, um durch Täuschung diesen in Schaden zu bringen oder sich einen Vorteil zu
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0739,
von Kindertagbis Kinematik |
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unterscheidet das englische Recht ebensowenig wie das französische den K. von den sonstigen Fällen des Mordes und bestraft denselben daher wie den Mord mit dem Tod. Nach dem deutschen Strafgesetzbuch ist der Thatbestand der Kindestötung folgender: 1
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0595,
von Raubbaubis Raubtiere |
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595
Raubbau - Raubtiere.
des gestohlenen Guts zu erhalten. Das deutsche Strafgesetzbuch ahndet das Verbrechen des Raubes, dessen Versuch ebenfalls strafbar ist, mit Zuchthaus von 1 bis 15 Jahren und, wenn mildernde Umstände vorhanden
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0097,
von Verbrechenbis Verbrüderungs-Entsagungsrevers |
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Strafgesetzbuchs, welches, ebenso wie das österreichische Strafgesetzbuch, die französische Dreiteilung der V. in Crimes, Délits und Contraventions angenommen hat, versteht man unter V. nur die schwereren V. Das deutsche Strafgesetzbuch bezeichnet nämlich
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0997,
von Zureichender Grundbis Zürich (Kanton) |
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997
Zureichender Grund - Zürich (Kanton).
keit frei. Das österreichische Strafgesetzbuch setzt hier das vollendete 14., das deutsche Strafgesetzbuch das 12. Lebensjahr als Altersgrenze fest. Der Lebensabschnitt zwischen dem vollendeten 12
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0458,
Innere Medizin (9. Kongreß, Wien 1890) |
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Reichsgericht hat in derselben gesprochen (Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen, Bd. 6, S. 405 ff.). In der Abfassung und Absendung eines solchen Schreibens kann ein Erpressungsversuch (§ 253 und § 43 des Strafgesetzbuchs) in idealer Konkurrenz
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0473,
von Prostatabis Prostitution |
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§. 361 des Strafgesetzbuches solche Weibspersonen mit Haft bestraft, die, ohne einer polizeilichen Aufsicht unterstellt zu sein, gewerbsmäßige Unzucht treiben oder welche, wegen gewerbsmäßiger Unzucht der polizeilichen Aufsicht unterstellt, den zur
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0666,
von Anzengruberbis Äolier |
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auferlegt und die Unterlassung der A. für strafbar erklärt worden, so z. B. nach dem österreichischen Strafgesetzbuch. Das deutsche Strafgesetzbuch dagegen straft die Unterlassung einer A. von bevorstehenden Verbrechen nur bei besonders schweren Verbrechen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0340,
von Bankingtheoriebis Bankrott |
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. die verschuldete Insolvenz des Bankrottierers, welche strafrechtliche Ahndung zur Folge hat. Wie im französischen und belgischen Recht, war auch im deutschen Strafgesetzbuch nur der B. der Kaufleute mit Strafe bedroht. Doch ließ das Strafgesetzbuch diejenigen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0625,
von Beichtstuhlbis Beilager |
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, beantwortet sich die Frage nach der Auffassung andrer dadurch, ob die Thätigkeit eine wesentliche oder eine nur unterstützende ist. So wird denn auch nach dem deutschen Strafgesetzbuch derjenige als Gehilfe (Helfer, Beiständer) bestraft, welcher dem
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0835,
von Betsaalbis Betschuanen |
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Betrogenen oder eines Dritten und anderseits ein Vermögensvorteil des Betrügers oder eines Dritten beabsichtigt wurde. Das österreichische Strafgesetzbuch (§ 197-205) beschränkt den Begriff des Betrugs allerdings nicht auf Vermögensverletzungen
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0032,
von Halsbandordenbis Halsgerichtsordnung |
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); "Das Thronfolgerecht des fürstlichen Hauses von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg" (das. 1864); "Beiträge zur Beurteilung des Entwurfs eines Strafgesetzbuchs für den Norddeutschen Bund" (das. 1870). In verschiedenen Zeitschriften
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0633,
von Rechtswohlthatbis Recitativ |
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633
Rechtswohlthat - Recitativ.
gesetzbuch (Code de commerce) insbesondere war das Vorbild der meisten neuern Handelsgesetzbücher, und der Code pénal (Strafgesetzbuch) beeinflußte auch die deutsche Strafgesetzgebung in erheblicher Weise
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0737,
von Todaustragenbis Todesstrafe |
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und einfachen Arten der T. galten. Die moderne Strafgesetzgebung kennt nur die einfache T., welche in den meisten Staaten, namentlich auch nach dem deutschen Strafgesetzbuch, durch Enthauptung und zwar meistens mittels des Fallbeils, in England, Österreich
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0974,
von Zuchtbis Zucker |
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deutschen Strafgesetzbuch ist die Zuchthausstrafe eine lebenslängliche oder zeitige im Höchstbetrag von 15 Jahren, im Mindestbetrag von einem Jahr; ihre Dauer darf nur nach vollen Monaten bemessen werden. Das Verhältnis der Zuchthausstrafe zur
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0114,
von Unzelmann (Karl Wilh. Ferd.)bis Unzucht |
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. die widernatürliche U., die U. zwischen Personen männlichen Geschlechts (Päderastie) und von Menschen mit Tieren (Sodomie) unter Strafe zu stellen sei, darüber sind die Ansichten geteilt. Das Deutsche Strafgesetzbuch hat, entgegen dem Gutachten der preuß
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Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0793,
Gesetzeskunde |
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Vertrieb derartiger Waaren erlassenen Gesetzen u. s. w.
Die Drogisten unterliegen ausser der Gewerbeordnung dem Strafgesetzbuch, dem Handelsgesetzbuch und der Wechselordnung vorzugsweise
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0513,
von Amtseidbis Amtsgerichte |
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hinsichtlich des dadurch begangenen Amtsverbrechens bestraft, wobei die Rücksicht auf den geleisteten Eid straferhöhend wirkt. Vgl. Deutsches Strafgesetzbuch, § 359.
Amtsentlassung, s. Dienstentlassung.
Amtserschleichung (Crimen ambitus
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0842,
von Hydrostatische Pressebis Hyères |
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Volkssicherheitsausschuß 26. Mai verhaftet und dem Kriminalgericht wegen Hochverrats an der Souveränität des Volkes übergeben, von diesem aber freigesprochen. An der Ausarbeitung des Preßgesetzes 1849 und des Strafgesetzbuchs 1852 hatte er hervorragenden
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0560,
von Amtsanmaßungbis Amtsbezirk |
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ihres Berufen begriffen sind, oder in Beziehung auf ihren Beruf. - Ältere Strafgesetzbücher, so das Preußische und das noch geltende Österreichische (§§. 312, 313) stellen die A. als Verletzung der Amtsehre unter die Vergeben wider die öffentliche Ordnung
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0674,
von Anschlag (des Gewehrs)bis Anschließung |
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der Ortspolizeibehörde. Das böswillige Abreißen, die Beschädigung oder Verunstaltung amtlicher Bekanntmachungen wird (nach §. 134 des Reichs-Strafgesetzbuchs), härter als nach franz. Rechte, mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 300 M
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0267,
Baden (Großherzogtum; Geschichte) |
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Vertreter. Die Umstimmung trat schon bei der Versammlung der Stände von 1839 und 1840 hervor, deren Verhandlungen sich hauptsächlich um die Beratung über ein neues Strafgesetzbuch drehten. Zur Erfüllung eines seit Jahren gegebenen Versprechens erlieh
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0564,
Bayern (Rechtspflege. Finanzwesen) |
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. An Stelle des 1813 eingeführten Strafgesetzbuchs für das rechtsrheinische B. (Verfasser: Feuerbach) trat 1861 ein neues Straf- und Polizeistrafgesetzbuch, durch die auch der bisher in der Pfalz gültige Code pénal außer Kraft trat. Durch Einführung
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0722,
Bulgarien (Verfassung und Verwaltung) |
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. der türk.
Code pénal geltendes Strafgesetzbuch für das Fürstentum B. Doch wurde von
der Nationalversammlung ein Strafgesetzbuch für die Friedensrichter ausgearbeitet; dasselbe enthält Bestimmungen über Übertretungen
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0475,
von Hyèresbis Hygieine |
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., Wien 1874-86) heraus. Der Strafcodex von 1852 ist eine Schöpfung H.s; "Die leitenden Grundsätze der österr. Strafprozeßordnung" (Wien 1854) und ein "Kommentar zum österr. Strafgesetzbuch" (ebd. 1855) ergänzen dasselbe. Durch die von ihm eingebrachte
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0048,
von Leiche (typographisch)bis Leichenschau |
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Deutschen Strafgesetzbuches (ähnlich das Österr. Strafgesetz von 1852, §. 306 und der Schweiz. Strafgesetzentwurf von 1896) mit Gefängnis bis zu 2 Jahren und fakultativem Ehrverlust bestraft. Wegnahme von Leichenteilen wird als Übertretung mit Geldstrafe
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0292,
von Verschwindungslafettenbis Versicherungsamt |
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mehrerer zu unerlaubter Umgestaltung des Staates, seiner Verfassung und seiner Regierung; sie ist eine besondere Art des Komplotts (s. d.). Der Ausdruck V. kommt im geltenden Deutschen und Österr. Strafgesetzbuch nicht mehr vor. §. 83 des Deutschen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0034,
von Überrieselungbis Überversicherung |
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) betroffen werden. Das Deutsche Reichsstrafgesetzbuch hat in Nachahmung des Preuß. Strafgesetzbuchs von 1851 in seinem 29. Abschnitt eine Reihe solcher Ü. aufgestellt, weil es dieselben für erheblich genug erachtete, um sie zum Gegenstande reichsgesetzlicher
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Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0805,
Gesetzeskunde |
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, die sich gegen das Ankündigen von Geheimmitteln in der Rheinprovinz richten - das Vergehen wird mit Geld bis zu 600 Frcs. bestraft - in erster Instanz an das Landgericht, in zweiter Instanz an das Reichsgericht.
Gifthandel. Das Strafgesetzbuch
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Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0806,
Gesetzeskunde |
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dienen, nicht benutzt werden.
Soweit diese Geräthschaften nicht für bestimmte Waaren ausschliesslich benutzt werden, sind sie nach jedesmaligem Gebrauch sorgfältig zu reinigen.
Hausirhandel. § 56 des Strafgesetzbuches schliesst vom Ankauf
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Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0807,
Gesetzeskunde |
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Strafgesetzbuches bestimmt in Absatz 7 Folgendes:
Mit Geldstrafe bis 150 M. oder mit Haft wird bestraft, wer verfälschte oder verdorbene Getränke oder Esswaaren feilhält oder verkauft.
Das Gesetz vom 14. Mai 1879 betrifft den Verkehr mit Nahrungsmitteln
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0515,
von Amtsverschwiegenheitbis Amtsvorsteher |
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eines solchen, endlich auch in Ansehung einer Unterschlagung von Geldern und andern Sachen, welche ein Beamter in amtlicher Eigenschaft empfangen oder im Gewahrsam hatte. Das Strafgesetzbuch versteht dabei unter Beamten im allgemeinen alle im Dienste
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0658,
von Antoniuskreuzbis Antragsverbrechen |
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der Entführung, der strafbaren Verführung eines unbescholtenen Mädchens, dann aber auch bei dem Verwandtendiebstahl, bei dem Betrug gegen Verwandte u. dgl. Das deutsche Strafgesetzbuch insbesondere führt folgende Antragsverbrechen und -Vergehen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0165,
von Auswehenbis Ausweisung |
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Strafgesetzbuchs gegen einen Ausländer auf Zulässigkeit der Polizeiaufsicht erkannt, so ist die höhere Landespolizeibehörde befugt, denselben aus dem Reichsgebiet auszuweisen (Reichsstrafgesetzbuch, § 39). In gewissen Fällen kann ferner nach dem deutschen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0638,
von Beleihenbis Belemniten |
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Ehrenerklärung oder zum Widerruf Rechnung trug. Das deutsche Strafgesetzbuch hat jedoch diese letztern Genugthuungsmittel nicht beibehalten; es gewährt dem Beleidigten nur insofern eine Privatgenugthuung, als ihm auf Kosten des Schuldigen eine Ausfertigung
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0326,
von Brandstiftungstriebbis Brandt |
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deutschen Strafgesetzbuch nicht als B. betrachtet, wenn jemand seine eigne Sache anzündet, wofern dieselbe weder unter die Kategorie des § 306 fällt, noch geeignet ist, das Feuer fremden Gegenständen der bezeichneten Art mitzuteilen. Dagegen können
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0995,
von Gefälligkeitsacceptebis Gefängniswesen |
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zur Wechselreiterei benutzt werden.
Gefällsteuer, s. Grundgefällsteuer.
Gefangenenbefreiung. Im Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich erscheint die Befreiung von Gefangenen einmal unter den Vergehen des Widerstandes gegen die Staatsgewalt
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0203,
von Geschäftssteuerbis Geschichte |
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Staaten, namentlich das preußische Strafgesetzbuch, dieselbe mit öffentlicher Strafe bedrohte. Das deutsche Strafgesetzbuch zählt die G. zu den Verbrechen und Vergehen im Amte. Dabei ist aber zu beachten, daß die G. nur dann als strafbar erscheint, wenn
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0279,
von Gewalt der Schlüsselbis Gewaltthätigkeit |
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. In den neuern Strafgesetzbüchern und namentlich im deutschen Strafgesetzbuch sind die unter das gemeinrechtliche Verbrechen der G. fallenden Handlungen als besondere Verbrechen aufgeführt. So handelt der 18. Abschnitt des deutschen Strafgesetzbuchs
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0010,
von Konkurrenz der Verbrechenbis Konkurs |
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behandeln sei, in der Theorie streitig; das deutsche Strafgesetzbuch (§ 74 ff.) hat dieselbe dahin entschieden:
1) Sind durch verschiedene strafbare Handlungen an und für sich mehrere Freiheitsstrafen, und zwar zeitige Freiheitsstrafen, verwirkt, so
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0613,
von Milchzähnebis Miles gloriosus |
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deutschen Reichsstrafgesetzbuch, welch letzteres nach dem Vorgang des preußischen Strafgesetzbuchs die Berücksichtigung mildernder Umstände dem französischen Recht (Gesetz vom 28. April 1832) entnommen hat, muß die Strafe beim Vorhandensein mildernder
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0187,
von Polizeiaufsichtbis Poliziano |
Öffnen |
polizeilichen Inhalts getroffen werden können, findet sich ähnlich in verschiedenen deutschen Staaten. Endlich ist hier noch des Abschnitts 29 des deutschen Strafgesetzbuchs (§ 360 ff.) zu gedenken, welcher von den Übertretungen handelt
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0334,
Presse (gegenwärtig Gesetzgebung) |
Öffnen |
, zur Begehung einer strafbaren Handlung und die Anreizung verschiedener Klassen der Bevölkerung zu Gewaltthätigkeiten gegeneinander (Strafgesetzbuch, § 85, 110, 111, 130).
Die Verantwortlichkeit für die durch die P. begangenen strafbaren Handlungen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0418,
von Prostkenbis Prostylos |
Öffnen |
) geduldet und offiziell kontrolliert; dann ward 1856 abermals der Schluß der Bordelle angeordnet, und es begann von da an wieder das System, die Einzelprostitution zu kontrollieren. Das Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich bedroht in § 361 nur solche
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0008,
von Rückfalltyphusbis Rücksteuer |
Öffnen |
dem deutschen Strafgesetzbuch wird der R. als besonderer Strafschärfungsgrund bei dem Verbrechen des Raubes (s. d.) und bei dem diesem gleich zu bestrafenden Diebstahl sowie bei der Erpressung behandelt, wofern die letztern mit Gewalt
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0013,
von Urkundenbeweisbis Urkundenprozeß |
Öffnen |
einer Urkunde (s. d.) vorgenommen wird, oder, wie das deutsche Strafgesetzbuch die U. näher definiert, das Vergehen desjenigen, welcher in rechtswidriger Absicht eine inländische oder ausländische öffentliche Urkunde oder eine solche Privaturkunde
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0630,
von Wildackerbis Wildemann |
Öffnen |
Eigentum eines andern übergegangen, befand es sich z. B. in einem Gehege, in einer Parkanlage, so liegt kein W., sondern ein eigentlicher Diebstahl (s. d.) vor. Das deutsche Strafgesetzbuch bedroht denjenigen, welcher an Orten, an denen zu jagen
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0084,
von Aussabis Aussetzung des Strafvollzugs |
Öffnen |
oder ihn gar »in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen«. Sobald dem Büreau der Nachweis gelingt, daß die von ihm aufgestellten Behauptungen der Wahrheit entsprechen, ist es in keinem Falle strafbar (§ 186 des Strafgesetzbuchs). Aber auch dann, wenn
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0563,
von Amtsrichterbis Amtsvergehen und Amtsverbrechen |
Öffnen |
durch die Gesetze vorgeschriebenen Formen, namentlich Beschwerde an die vorgesetzte Behörde, Klage auf Schadenersatz und passiver Widerstand, selbst aktiver Widerstand ist unter Umständen erlaubt. Nach §. 113 des Deutschen Strafgesetzbuchs wird nur der bestraft
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0011,
von Bindehautbis Bingen |
Öffnen |
), «Die Normen und ihre Übertretung» (Bd. 1: «Normen und Strafgesetze», ebd. 1872; 2. Aufl., 1890; Bd. 2: «Schuld und Vorsatz», 1877), «Der Entwurf eines Strafgesetzbuchs für den Norddeutschen Bund in seinen Grundsätzen beurtheilt» (ebd. 1870
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0425,
von Brandschorfbis Brandstiftung |
Öffnen |
oder Raub zu begehen oder Aufruhr zu erregen, begangen wurde, oder der Brandstifter die Löschgerätschaften entfernt oder unbrauchbar gemacht hat (Strafgesetzbuch §§. 306, 307). 2) B. an fremden Sachen, d. h. an Gebäuden, Schiffen, Hütten, Bergwerken
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0313,
von Erpfingenbis Erratische Blöcke |
Öffnen |
von Menschen, Bären u. s. w., ferner Waffen, Vasen, Ringe, Geräte aus Gold und Erz.
Erpressung. Nach dem Deutschen Strafgesetzbuch (§. 253) wird wegen E. bestraft: Wer, um sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0270,
von Freiheitsentziehungbis Freiheitsstrafen |
Öffnen |
. Diese Freiheitsentziehung soll um so fühlbarer sein, je stärker der Rechtsbruch war. Daher die verschiedenen Arten der F. und die Abstufungen ihrer Dauer. Das Deutsche Strafgesetzbuch hat vier verschiedene F.: 1) Zuchthausstrafe von 1 bis zu 15
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0672,
von Geheimkontenbis Geheimmittel |
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Verhandlungen zu Grunde liegenden amtlichen Schriftstücken öffentlich Mitteilungen macht, welche geeignet sind, Ärgernis zu erregen (§. 184, Abs. 2 des Strafgesetzbuchs). - Wer vorsätzlich Staatsgeheimnisse, von denen er weiß, daß ihre G. einer andern
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0227,
von Grabenverteidigungbis Grabfeld |
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einem Grabe
beschimpfenden Unfug verübt. Er wird nach §. 168
des Deutschen Strafgesetzbuchs -ähnlich nach 8-306
des Osterr. Strafgesetzbuchs von 1852 und dem
Strafgesetzentwurf von 1889 - mit Gefängnis bis
zu 2 Jahren und fakultativ mit Ehrverlust
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0837,
von Selbstherrscherbis Selbstmord |
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. Strafgesetzbuch von
Sachsen
Dänemark
Hessen .
Schweiz.
Frankreich.
. 32,0
. 25,3
. 24,0
22 3
. 21,3
Preußen.......19,7
Baden........19,2
Österreich.......16,0
Württemberg.....15,4
1881 Anstiftung und Beihilfe
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0206,
Rechtswissenschaft: Rechtsgeschichte |
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Strafgesetzbuch
Wehrordnung
Fremde Rechte.
Englisches Recht.
Doom
Magna charta
Record
Französisches Recht.
Additionalakte (Zusatzakte)
Code
Coutumes
Gelbbuch
Oleron
Ordonnanzen
Irisches Recht.
Brehonen *
Italienisches Recht.
Goldenes
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0017,
von Abberufungbis Abbotsford |
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. Noch im Oldenburger und ebenso im hannöverschen Strafgesetzbuch enthalten, ist diese erniedrigende und demoralisierend
wirkende Strafe von der modernen Gesetzgebung und namentlich durch das deutsche Strafgesetzbuch beseitigt, welch
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0420,
von Altera parsbis Alternative |
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12 Jahren nach den meisten Strafgesetzgebungen ein strafrechtliches Verfahren gar nicht stattfinden. Nach dem deutschen Strafgesetzbuch (§ 55) kann jedoch ein noch nicht zwölfjähriger Verbrecher in eine Erziehungs- oder sonstige Besserungsanstalt
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0621,
von Anstrengungsformbis Anstrich |
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; mittelbare Anstiftung, die Anstiftung zur Anstiftung. Der A. (intellektuelle, psychische, moralische Urheber) wird nach dem deutschen Strafgesetzbuch (§ 48) gleich dem Thäter bestraft. Auch der Versuch der Anstiftung ist (§ 49 a) für strafbar erklärt
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0665,
von Anwenderechtbis Anzeige |
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Boden übertreten zu lassen, so wird das Recht Tret- oder Trepprecht genannt.
Anwerben für fremden Militärdienst ohne Erlaubnis der Regierung wird nach dem deutschen (§ 141) und ebenso nach dem österreichischen Strafgesetzbuch (§ 92) als ein Vergehen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0119,
von Ausläuferbis Auslaugen |
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, welcher gegen sie gefrevelt hat, in schweren Fällen regelmäßig an die ausländische Regierung ausgeliefert wird (s. Auslieferung von Verbrechern). Endlich gehören auch die strafrechtlichen Bestimmungen (deutsches Strafgesetzbuch, § 102 ff.) hierher
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0525,
Baurecht |
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, notwendige Reparaturen von Gebäuden anzuordnen und deren Vornahme nötigenfalls durch Strafen zu erzwingen. Das deutsche Strafgesetzbuch (§ 367, Ziff. 13) bedroht denjenigen, welcher trotz der polizeilichen Aufforderung es unterläßt, Gebäude, welche
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0927,
von Biformbis Bignon |
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. durch die formelle Eingehung der neuen Ehe. Das deutsche Strafgesetzbuch (§ 171) bestraft die Doppelehe mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren und für den Fall, daß mildernde Umstände vorliegen, mit Gefängnis nicht unter 6 Monaten. Der Religionsdiener
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0958,
von Bindegewebebis Bingen |
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", ist bisher nur der erste Band (Leipz. 1868) mit einer wertvollen Beilage W. Wackernagels über die Sprache und Sprachdenkmäler der Burgunden, erschienen. Außerdem schrieb er: "Der Entwurf eines Strafgesetzbuchs für den Norddeutschen Bund" (Leipz. 1870
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0421,
von Briefkopierpressebis Briefmarken |
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Briefgeheimnisses wird auf Antrag des Verletzten strafrechtlich verfolgt. Das deutsche Strafgesetzbuch (§ 299) bedroht denjenigen, welcher einen verschlossenen Brief oder eine andre verschlossene Urkunde, welche nicht zu seiner Kenntnisnahme bestimmt
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0689,
von Bussenbis Bussole |
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Entschädigungsansprüche vermittelst einer Zivilklage nicht geltend machen. Das deutsche Strafgesetzbuch statuiert eine solche B. nur bei Körperverletzungen und bei Beleidigungen, wenn diese nachteilige Folgen für die Vermögensverhältnisse, den Erwerb
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0703,
von Desertoria sententiabis Desèze |
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, welche dem Soldatenstand nicht angehören. Das deutsche Strafgesetzbuch (§ 141) setzt für letztere Gefängnisstrafe von 3 Monaten bis zu 3 Jahren fest. Schon bei den Griechen wurde der Deserteur meist am Leben gestraft. Bei den Römern galt in Kriegszeiten
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0791,
Deutsches Recht (Entwickelung im neuen Deutschen Reich) |
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. 840). Außerdem ist besonders an die große Anzahl deutscher Zivil- und Strafprozeßordnungen sowie an die verschiedenen deutschen Strafgesetzbücher, welche im Lauf dieses Jahrhunderts in den einzelnen deutschen Staaten publiziert wurden, zu erinnern
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0901,
Deutschland (Geschichte 1867-1870. Zollparlament) |
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Ehebeschränkungen u. a. und die Vorbereitung eines gemeinsamen Strafgesetzbuchs beschloß.
Ähnlich verliefen die Dinge 1869: der Reichstag, der vom 4. März bis 22. Juni tagte, brachte eine neue Gewerbeordnung, eine Wechselordnung, die Errichtung
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0373,
von Eifelkalkbis Eigennutz |
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Klugheitslehre. Das deutsche Reichsstrafgesetzbuch faßt nach dem Vorgang des preußischen Strafgesetzbuchs unter der Bezeichnung "strafbarer E." eine Reihe von Vergehen zusammen, welche sich als widerrechtliche Eingriffe in fremde Vermögenssphären
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0396,
von Einungsämterbis Einzelhaft |
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das deutsche Strafgesetzbuch die E. nicht als einen härtern Strafmodus auf und zieht dieselbe bei Berechnung der Strafdauer ebendeshalb nicht in besondere Berücksichtigung. Übrigens pflegt die moderne Strafgesetzgebung regelmäßig eine bestimmte Zeit
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0201,
von Feueranbeterbis Feuerbach |
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war, und bald darauf die ordentliche Professur des Lehnrechts, folgte aber 1802 einem Ruf nach Kiel, 1804 nach Landshut, wo er den Auftrag bekam, den Entwurf zu einem bayrischen Strafgesetzbuch auszuarbeiten, infolgedessen er 1805 als Geheimer
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0039,
von Geistlichebis Geistliche Bank |
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die meisten geschwunden; so ist z. B. nach § 196 des deutschen Strafgesetzbuchs die einem Religionsdiener in Ausübung seines Berufs zugefügte Beleidigung nicht mehr mit einer geschärften Strafe bedroht, sondern nur der vorgesetzten Behörde des
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0054,
von Geldkrisisbis Gelehrsamkeit |
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öffentliche Kasse fließt. Als Kriminalstrafe kommt die G. namentlich bei leichtern Vergehen und bei Übertretungen vor, und zwar droht sie das deutsche Strafgesetzbuch in manchen Fällen allein an, z. B. bei Übertretung der gebotenen Polizeistunde
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0070,
von Gemeine Figurenbis Gemeingefährliche Handlungen |
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Justizorganisation, das Strafgesetzbuch und das Militärstrafgesetzbuch für das Deutsche Reich, die deutschen Justizgesetze, die Gewerbeordnung etc. Vgl. Deutsches Recht.
Gemeines Strafrecht, s. Strafrecht.
Gemeingefährliche Handlungen (gemeingefährliche
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 1002,
von Hafisbis Haft |
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Jahren in ein Korrektions- oder Arbeitshaus unterzubringen, was man als Nachhaft zu bezeichnen pflegt (vgl. Deutsches Strafgesetzbuch, § 18, 28 f., 70, 77 f., 362). Neben den strengern Freiheitsstrafen, Zuchthaus oder Gefängnis, kennt das deutsche
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0250,
von Johnbis John |
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); "Kritiken strafrechtlicher Entscheidungen des preußischen Obertribunals" (das. 1866); "Über die Todesstrafe" (das. 1867); "Entwurf mit Motiven zu einem Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund" (das. 1868); "Das Strafrecht in Norddeutschland
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0478,
von Kanzelparagraphbis Kanzone |
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478
Kanzelparagraph - Kanzone.
schen Strafgesetzbuch als § 130 a desselben (sogen. Kanzelparagraph), welcher den K. mit Gefängnis oder Festungshaft bis zu zwei Jahren bedroht. Gleiche Strafe trifft nach der Novelle zum Strafgesetzbuch (Gesetz
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0100,
von Körperzahlbis Korps |
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einer das Leben gefährdenden Behandlung begangen wurde, Gefängnisstrafe bis zu fünf Jahren und nicht unter zwei Monaten eintreten soll. Übrigens hat das Strafgesetzbuch (§ 367, Ziff. 10) den Gebrauch einer Schuß-, Stich- oder Hiebwaffe oder eines andern
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0127,
von Majakibis Majestätsverbrechen |
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, die Einzelverbrechen, die man unter jenem Begriff zusammenzufassen pflegt, zu normieren. Das deutsche Strafgesetzbuch hat, ebenso wie das österreichische Strafgesetzbuch, diesen Weg eingeschlagen, indem es folgende Unterscheidungen macht: 1) Hochverrat (Staatsverrat
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0408,
von Medizinalpflanzenbis Medizinieren |
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Funktionen ohne staatliche Genehmigung. Dieselbe war in Deutschland bis in die neueste Zeit mit Strafe bedroht und ist es nach dem österreichischen Strafgesetzbuch (§ 343 f.), wofern sie gewerbsmäßig betrieben wird, noch jetzt. Für das Deutsche Reich
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0479,
von Menschenraubbis Menschenrechte |
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. damit vollendet, daß der Thäter den andern unter die eigne Macht unterwirft, so daß jenem die freie Selbstbestimmung entzogen wird. Die Strafe ist nach dem deutschen Reichsstrafgesetzbuch (§ 234) Zuchthaus von 1 bis zu 15 Jahren. Das Strafgesetzbuch
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0624,
von Militärverdienstkreuzbis Militärverdienstorden |
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und Vergehen derselben werden, wenn auch vor besondern Militärgerichten, doch nach dem bürgerlichen Strafgesetzbuch bestraft, während für die M. die besondern Vorschriften des Militärstrafgesetzbuchs, welche das Militärstrafrecht bilden, maßgebend
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0798,
von Mordantbis Mordwinen |
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(Verwandten- und Gattenmord) früher ausgezeichnet und wurden härter bestraft, wie denn noch jetzt das österreichische Strafgesetzbuch (§ 134) den Meuchelmord, Raubmord, den bestellten M. und den Verwandtenmord insofern hervorhebt, als der Versuch
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0265,
von Notidanusbis Notker |
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. Das deutsche Strafgesetzbuch bestraft die N. mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 600 Mk., wofern nicht etwa durch die N. ein schwereres Verbrechen, z. B. eine Notzucht, begangen wurde. Das Vergehen der N. ist vollendet, sobald das dem
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0694,
von Schwarzdornbis Schwarzenberg |
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. 1850); "Kommentar zur Strafprozeßordnung des Königreichs Sachsen" (das. 1855-56, 2 Bde.); "Das Strafgesetzbuch und die Strafprozeßordnung für das Königreich Sachsen" (das. 1855, 2 Bde.; 3. Aufl. 1863; Nachträge 1866); "Grundsätze des sächsischen
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