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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0269,
von Verhuelbis Verjährung |
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267
Verhuel – Verjährung
über den Inhalt der Anklage zu vernehmen. Nach der Deutschen Strafprozeßordnung soll der Beschuldigte befragt werden, ob er etwas auf die Beschuldigung erwidern wolle, und soll ihm durch die Vernehmung Gelegenheit zur
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80% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0033,
von Hemlockstannenbis Hemmwerke |
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unterbrochen wird. (S. Uhren.)
Hemmung der Verjährung, neuerer Ausdruck für ruhende Verjährung, s. Anspruchsverjährung und Verjährung.
Hemmungsbildung, jede Mißbildung, welche dadurch zu stande kommt, daß der Embryo und seine Organe auf einer frühern
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80% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1036,
von Unterweißenburgbis Unze |
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Gebirge oder eine Lagerstätte (unverritztes Feld), die durch Bergbau noch nicht angegriffen ist.
Unvordenkliche Verjährung, s. Verjährung.
Unyoro, Landschaft im äquatorialen Ostafrika, westlich und nördlich von Uganda, dem es tributpflichtig
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80% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0100,
von Unstrutbis Unterbrechung |
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der Verjährung, s. Anspruchsverjährung und Verjährung.
Unterbrechung des Verfahrens. Die Deutsche Civilprozeßordnung ist darauf bedacht, dem anhängig gewordenen Rechtsstreite den Fortgang zu sichern. Gewissen Umständen räumt sie jedoch die Wirkung ein
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70% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0133,
von Verhaubis Verjährung |
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133
Verhau - Verjährung.
nehmlich Kalk, in die Weichteile abgesetzt werden (Verkalkung). Die V. von Geschwürsrändern kommt bei Syphilis (s. d.), die V. von Lymphdrüsen bei Skrofeln (s. d.), die V. des Auges beim sogen. Grünen Star oder Glaukom
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2% |
Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0839,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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.
Supplement = Ergänzung, Nachlieferung.
Surrogat = Ersatzmittel für ähnliche, aber höher im Preise stehende Waaren.
T.
Tantième = Gewinnantheil.
Tratte = gezogener Wechsel.
V.
Verjährung = Verjährungsfristen sind in den deutschen Bundesstaaten
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2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0677,
von Anson-Archipelbis Anspruchsverjährung |
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, von einem andern ein Thun oder Unterlassen zu verlangen.
Anspruchsverjährung oder Klageverjährung. Es giebt Ansprüche, welche niemals verjähren: so der auf einem Familienverhältnis beruhende Anspruch auf Herstellung eines dem Verhältnisse
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1% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0191,
Rechtswissenschaft: Allgemeines. Privatrecht (Familienrecht) |
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faciunt collegium
Universitas personarum
Verjährung
Immemorialverjährung
Unordentliche Verjährung, s. Verjährung
Verschollenheit
-
I. Privatrecht.
Privatrecht, s. Recht
1) Personenrecht.
Personenrecht, s. Recht
Personenstand
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1% |
Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0821,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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von dem Tage der letzten Eintragung in dieselben, aufbewahrt werden.
Verjährungsfristen für Forderungen. Die Verjährungsfristen sind in den deutschen Bundesstaaten verschiedene; meistens verjähren am Jahresschlusse die aus dem drittletzten Jahre
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0134,
von Verjauchungbis Verjüngung |
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regelmäßig nach Ablauf von 30 Jahren ein, doch haben Partikulargesetze vielfach eine kürzere Extinktivverjährung eingeführt. Nach preußischem Recht verjähren z. B. Forderungen der Fabrikunternehmer, Kaufleute, Krämer, Künstler, Handwerker und Apotheker
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0692,
Krankenversicherungsgesetz |
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Ansprüche ist ein besonderer Instanzengang geschaffen. Die Unterstützungsansprüche verjähren in zwei Jahren vom Tage ihrer Entstehung. Sie können rechtswirksam weder gepfändet noch verpfändet oder sonst übertragen werden und dürfen nur auf rückständige
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1% |
Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0831,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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.
Die Benachrichtigung, dass ein Wechsel protestirt worden ist, an den Vormann hat sofort, spätestens innerhalb zweier Tage nach dem Tage der Protesterhebung bezw. Empfang der Anzeige davon, zu erfolgen. Die Ansprüche des Inhabers an den Vormann verjähren in 3
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1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0907,
von Deliktsklagebis Delimitieren |
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Verjährungs-
frist. Dem sind die modernen Gesetzgebungen ge-
folgt. Nach Preuß. Allg. Landr. I, 0, und nach dem
Deutschen Entwurf tritt Verjährung in 3 Jahren ein
seit Kenntnis des Schadens und der Perfon ihres
Urhebers, jedenfalls aber in 30
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0318,
von Érsek-Ujvárbis Erskine (St. Vincent) |
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Erwerber (Preuß. Allg. Landr. I, 9, §. 265; Sächs.
Bürgert. Gesetzb. §. 260; Österr. Vürgerl. Gesetzb.
§. 1477). (S. Verjährung.)
Die erforderliche Besitzzeit ist im Gemeinen
Recht bei beweglichen Sachen 3 Jahre (in Preußen
auf 10 Jahre verlängert
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0971,
von Gewaltbis Gewandhauskonzerte |
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der Sache anhaften); sie verjähren in dieser An-
wendung bei Landgütern in einem Jahre, bei andern
Grnndstücken in 6 Monaten, bei beweglichen Sacken
in :; Monaten, alles von der Kenntnis des Mangels
an gerechnet. Nach dem (^oäs civil Art. 1048
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1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0066,
von Russisches Reichbis Russisch-Preußisch-Französischer Krieg von 1806 bis 1807 |
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Monaten fällig werden und nach der Fälligkeit bis zur Verjährung, die gezogenen Stücke vom Ziehungstage an dauernd bis zur Verjährung. Laut Gesetz verjähren sämtliche Coupons nach 10, sämtliche Stücke nach 30 Jahren. An der Berliner Börse werden große
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0970,
von Gewährsfristenbis Gewährsmangel |
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, kurze Verjährung vorgeschrie-
ben, nach gemeinem Recht für die erste von 6 Mo-
naten, für die zweite von einem Jahre seit Abschluß
des Kaufs; nach Sächs. Bürgerl. Geschb. §. 923 und
nach dem Deutschen Entwurf §. 397 läuft für beide
Klagen seit dem
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0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0900,
von Immanenzbis Immermann |
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erwarben, im Gegensatz zu den mediatisierten.
Immemorialverjährung, Verjährung "über Menschengedenken hinaus", unvordenkliche Zeit hindurch; s. Verjährung.
Immen, s. v. w. Bienen.
Immenhausen, Stadt im preuß. Regierungsbezirk Kassel, Kreis
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0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 1011,
von Invertebratabis In vino veritas |
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der Bestätigungsurkunde und Abnahme des Handschlags.
Inveterieren (lat.), veralten, verjähren; Inveteration, Verjährung.
Inviabel (lat.), unwegsam.
Invicem (lat.), wechselweise, gegenseitig.
Invidiös (lat.), neidisch, mißgünstig, gehässig
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0% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0626,
von Kaufaccisebis Kauffmann |
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, oder deren Anzeige nicht binnen dieser Frist erfolgte, können nicht mehr geltend gemacht werden, und die Klagen aus Fehlern verjähren überhaupt in sechs Monaten von der Ablieferung an, während bei rechtzeitiger Benachrichtigung die Einreden daraus
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0748,
von Berduranibis Bereicherung und Bereicherungsklage |
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bereichert ist.
Ein wichtiger Fall der Bereicherungsklage ist durch die Deutsche Wechselordnung (Art. 83) gegeben. Wenn ein Wechsel durch Verjährung oder Präjudizierung (Unterlassung der rechtzeitigen Protesterhebung) die Wechselkraft verloren hat, so kann
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0558,
von Familienbrüderbis Familienfideikommiß |
Öffnen |
gebildet werden muß.
Familienrechtliche Verhältnisse können Gegen-
stand einer Feststellnngsklage sein (vgl. Sächs.Vür-
gerl. Gesetzb. iK 1855-57). Diese Klage ist der
Verjährung entzogen (§. 151 des Sächs. Bürgert.
Gesetzbuchs; <^0 |
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0% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0279,
von Höhere Gewaltbis Höhere Schulen |
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. Das Schweizer Obligationenrecht Art. 813 spricht positiv aus, daß durch Verjährung oder durch Nichtbeobachtung einer zur Erhaltung des Wechselrechts vorgeschriebenen Frist oder Formalität die wechselrechtlichen Verbindlichkeiten aus dem Wechsel selbst
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0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0506,
von Kolomnabis Kolonialgesellschaften |
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wurden durch Eintrag in das Steuerkataster Kolonen, Freie durch Vertrag, wenn diesem Eintrag oder gerichtliche Bestätigung hinzutrat; auch durch Verjährung. Eine Freilassung aus dem K. giebt es so wenig wie seit Justinianus eine Aufhebung durch Verjährung
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0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0525,
Kommanditist |
Öffnen |
einen Gesellschafter aus Anfprüchen gegen die Ge-
sellschaft verjähren in fünf Jahren seit Auflösung,
der Gesellschaft oder feit feinem Ausscheiden oder
seiner Ausschließung, sofern nicht nach Beschaffen-
heit der Forderung eine kürzere Verjährung
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0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0218,
von Staatsratbis Staatsroman |
Öffnen |
216
Staatsrat - Staatsroman
sation derselben s. Inhaberpapiere. Die Verjährung gekündigter oder verloster S. tritt gewöhnlich erst nach 10 bis 30 Jahren nach dem Rückzahlungstermin ein, die der verfallenen Zinsscheine nach 4-6 Jahren
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0475,
von Gesandtschaftsrechtbis Geschäftsgeheimnis |
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im öffentlichen Interesse liegt. Die Schaden-
ersatzansprüche verjähren in 6 Monaten, nachdem der
Verletzte von Handlung und Person des Verraten-
den Kenntnis erhalten bat, ohne Nücksicht auf diese
Kenntnis in 3 Jahren seit Begehung der Handlung
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0698,
von Wiederbelebungbis Wiedereinsetzung |
Öffnen |
sein. In einzelnen Fällen wird W. nicht gegeben, z. B. nicht den Abkömmlingen gegen ihre Ascendenten, nicht gegen die 30jährige Verjährung, nicht gegen die Eingehung einer Ehe. Sodann muß ein rechtfertigender Grund (justa causa restitutionis) vorliegen. Solche sind
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0183,
Binnenwanderungen |
Öffnen |
des Schiffers, die er als solcher abgeschlossen hat; 6) die Forderungen der Berufsgenossenschaft gegen den Schiffseigner. Der achte Abschnitt, §§. 118-119, handelt von der Verjährung; die genannten Forderungen verjähren nach Ablauf eines Jahres
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0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0472,
Hessen (Großherzogtum: Rechtspflege, Kirchenwesen, Finanzen) |
Öffnen |
Stadtrechte (z. B. Wimpfen) und einzelne Landesgesetze (insbesondere das Pfandgesetz von 1858, das Gesetz über die Erwerbung des Grundeigentums von 1852, das Gesetz über die Verjährung der persönlichen Klagen von 1853); für den Strafprozeß gilt
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0% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0340,
von Justizmordbis Jute |
Öffnen |
von der erwerbenden Verjährung (s. d.) gebräuchlicher Ausdruck.
Justum et tenacem propositi virum (lat., "den Biedermann, der an seinem Entschluß festhält"), Citat aus Horaz' "Oden" (Buch III, 3, 1).
Justum necare reges Italiae (lat
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0102,
von Aufspringen der Hautbis Aufstoßen |
Öffnen |
verletzten Gesellschafts- oder Genossenschaftsgläubigern geltend gemacht werden, und es greift ihnen gegenüber der Einwand nicht durch, daß die verletzende Handlung auf einem Generalversammlungsbeschluß beruht. Die civilrechtlichen Ansprüche verjähren
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0781,
Eiffelturm |
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der Panamagesellschaft 8. Febr. 1893 zu zwei Jahren
Gefängnis verurteilt, das Urteil aber 15. Juni vom
Kassationshof wegen Verjährung aufgehoben. Er
schrieb: "Nßinoii-e pr686nt6 a. 1'g.pMi äu prajet,
llLÜnitil äu vwäue äe |
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0071,
von Abwässernbis Abwesenheit |
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.).
Auch gelten z. B. in der Lehre von der Verjährung für den Abwesenden mildere Grundsätze, indem gegen den in
einer andern Provinz (Obergerichtssprengel) Wohnenden ( inter absentes ) zur
Ersetzung eine längere
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0077,
von Acceßbis Accidens |
Öffnen |
. gebraucht endlich das gemeine deutsche Recht noch in der Lehre vom Besitz für den Fall, wenn
derjenige, welcher eine Sache durch Verjährung (Ersitzung) erwerben will, die Besitzzeit seinem Vorgängers
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0110,
Adel (Ausland) |
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Schwarzen Adlerordens, wenn sie bürgerlichen Standes sind, ein Adelsdiplom verliehen zu werden. Eine andre Art, den A. zu erwerben, ist die Verjährung, welche die Zahl der Adelsfamilien in Deutschland nicht unbeträchtlich vermehrt hat. Zu dem
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0526,
von Baurentebis Bausteine |
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Eigentums können durch Vertrag oder durch erwerbende Verjährung entstehen; manche sind aber schon im Gesetz selbst gegeben. In ersterer Beziehung sind namentlich zu nennen: die Servitut der Lasttragung des Gebäudes oder das Recht, vermöge dessen
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0688,
von Beneficium jurisbis Benevent |
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der gesetzlichen Frist der Inventarserrichtung den Erben nicht in Anspruch nehmen, wogegen ihnen auch währenddessen keine Verjährung läuft. 2) Der Erbe haftet für Erbschaftsschulden nie mit eignem Vermögen, sondern nur, soweit nach dem Verzeichnis
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0813,
Besitz |
Öffnen |
sein, an welcher überhaupt eine Ersitzung möglich ist. Zu beachten ist hierbei, daß nach modernem Grundbuchrecht das Eigentum an Liegenschaften nur durch den Eintrag in das Grundbuch erworben wird. Die erwerbende Verjährung oder Ersitzung ist also bei
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0791,
von Capistranusbis Capitis deminutio |
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791
Capistranus - Capitis deminutio.
s. Verjährung; C. mortis causa, jede vom Tod eines Dritten abhängig gemachte Erwerbung; C. pignoris, Pfändung.
Capistranus, Johannes, Franziskaner und Kreuzprediger gegen Ketzer und Türken, geb. 24. Juni
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0155,
von Clamartbis Clapperton |
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Formel. Der Umstand, daß jemand auf solche Weise besitzt, schließt die erwerbende Verjährung aus.
Clan (kelt., spr. klänn), eigentlich Familie; in Hochschottland, auf den Orkney- und den Shetlandinseln Bezeichnung für eine Art freiwilligen
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0% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0230,
von Commodusbis Como |
Öffnen |
, das durch Verjährung zum Gesetz geworden ist; das englische Landrecht.
Common Prayer Book (engl., spr. komm'n präh'r buck), die engl. Kirchenagende, welche 1548 von einem aus den vornehmsten Bischöfen und Theologen bestehenden Komitee unter Cranmer (s. d
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0607,
von Empirebis Empis |
Öffnen |
fremder Sache überhaupt geltenden, Verzicht und Verjährung.
Empire (franz., spr. angpihr), Herrschaft, Kaisertum, Kaiserreich, besonders das französische unter Napoleon I. (le premier E.) und Napoleon III. (le second E.); l'E. c'est la paix
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0819,
von Erschbis Erskine |
Öffnen |
Zeit hindurch fortgesetzten Besitz gründet. S. Verjährung.
Erskine, 1) John E., Baron von Dun, einer der Vorkämpfer der Reformation in Schottland, geboren um 1508 auf einem Schloß bei Montrose, machte sein Schloß zu einem Sammelplatz
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0977,
von Exskribierenbis Exstirpator |
Öffnen |
(lat.), Auslöschung, Tilgung; exstinktiv, auslöschend; Exstinktivverjährung, Verjährung, infolge deren eine Forderung etc. erlischt.
Exstirpation (lat.), Ausrottung; chirurgische Operation zur Entfernung krankhafter Gewebe und Organe mit dem
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0% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0476,
von Fra Bartolommeobis Fracht |
Öffnen |
die Verpflichtung, dem Frachtführer nach Maßgabe des Frachtbriefs Zahlung zu leisten. Klagen und Einreden gegen den Frachtführer wegen Verlustes, Beschädigung oder verspäteter Ablieferung des Guts verjähren, sofern nicht Betrug oder Veruntreuung
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0% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0739,
von Frisch, fromm, froh, frei!bis Frist |
Öffnen |
, im weitesten Sinn jeder Zeitraum von rechtlicher Bedeutung. Im engern Sinn ist die F. von der Verjährung (s. d.) zu unterscheiden, deren Wesen darin besteht, daß ein thatsächlicher Zustand unter gewissen Voraussetzungen sich nach Rechtsvorschrift
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0% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0924,
von Gartengleißebis Gärtner |
Öffnen |
durch Vertrag oder durch Verjährung erworben.
Gartensänger (Hypolais Brehm), Gattung aus der Ordnung der Sperlingsvögel, der Familie der Sänger (Sylviidae) und der Unterfamilie der eigentlichen Sänger (Sylviinae), schlank gebaute Vögel mit mäßig
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0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0279,
von Gewalt der Schlüsselbis Gewaltthätigkeit |
Öffnen |
. In den süddeutschen Gesetzen richtet sich die Verjährung nach der Gewährszeit der Hauptmängel. Die letztgedachten Gesetze gestatten, mit Ausnahme der an Schlachttieren gefundenen Mängel, nur die Klage auf Aufhebung des Vertrags, während in den
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0901,
von Immerschönbis Immunität |
Öffnen |
(Immobiliarrechte). Der Unterschied zwischen beweglichen und unbeweglichen Sachen ist besonders wichtig bei dem Eigentumserwerb, namentlich bei der Verjährung und bei dem Pfandrecht. S. Grundeigentum.
Immobilisieren (lat.), bewegliches Gut zu
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0780,
von Kirchenvermögenbis Kirchenvisitation |
Öffnen |
in rechtlicher Beziehung noch ausgezeichnet, als die Kirche in Ansehung der Ersitzung, der Verjährung sowie der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand privilegiert ist, Testamente und Legate zu kirchlichen Zwecken nicht an die strengen Formvorschriften des
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0943,
Musterschutz |
Öffnen |
durch das Gesetz vom 11. Juni 1870 gegen den Nachdruck (s. d.) angedroht sind. Auch das Verfahren bei der Verfolgung des Vergehens und die Verjährung desselben richten sich nach den durch das erwähnte Gesetz gegen den Nachdruck gegebenen Regeln. Bis Ende 1886
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0840,
von Pereira de Mellobis Per exemplum |
Öffnen |
Ländereien" (das. 1877); "Handbuch des landwirtschaftlichen Wasserbaues" (2. Aufl., das. 1884); "Handbuch des landwirtschaftlichen Transportwesens" (Jena 1882).
Peremtion (lat.), Vernichtung, Verfall, Verjährung (einer Klage); endgültiger Bescheid
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0312,
von Praegustatorbis Prâkrit |
Öffnen |
ablehne. Präjudiziert heißt ein Wechsel, welcher wegen Verjährung oder wegen Unterlassung rechtzeitiger Protesterhebung ungültig ist.
Prakavieren (lat.), Vorkehrung treffen; Präkaution, Vorsicht, Vorsichtsmaßregel.
Präkludieren (lat.), ausschließen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0317,
von Prärogativebis Praslin |
Öffnen |
.), vorschreiben, verordnen; für verjährt erklären; Präskription, Vorschrift, Verordnung; Verjährung.
Praslin (spr. pralang), Name eines franz. Marquisats, welches im Besitz einer der Hauptlinien des Hauses Choiseul war, 1690 nach dem Erlöschen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0334,
Presse (gegenwärtig Gesetzgebung) |
Öffnen |
in der Hauptsache eingeleitet worden ist.
Die Verjährung der Strafverfolgung wegen derjenigen Verbrechen und Vergehen, welche durch die Verbreitung von Druckschriften strafbaren Inhalts begangen werden, sowie der im Preßgesetz mit Strafe bedrohten Vergehen
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0% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0629,
von Rechtsbeistandbis Rechtshilfe |
Öffnen |
ebendieselbe Streitsache anderweit anhängig macht (§ 235). Unter den privatrechtlichen Folgen der R. ist die Unterbrechung der Verjährung die wichtigste.
Rechtshilfe, im allgemeinen jede gerichtliche Hilfe und rechtliche Förderung, namentlich
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0% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0812,
Seerecht |
Öffnen |
), die Bodmerei (s. d.), die Havarie (s. d.), die Bergung und Hilfsleistung in Seenot (s. Bergen), die Rechtsverhältnisse der Schiffsgläubiger, die Seeversicherung (s. d.) und die seerechtliche Verjährung behandelt. Die Verfassung des Deutschen Reichs
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0815,
von Seetaubebis Seeversicherung |
Öffnen |
Umständen dem Versicherten gestattet, gegen Abtretung seiner Rechte am Versicherungsgegenstand an den Versicherer Zahlung der ganzen Versicherungssumme zu beanspruchen (s. Abandon). Die Klagen aus der S. verjähren nach dem deutschen Handelsgesetzbuch
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0010,
Urheberrecht (internationaler Schutz) |
Öffnen |
als Schiedsgerichte und erstatten in den beim Gericht anhängigen Sachen Gutachten auf Anrufen des Prozeßrichters. Die Verjährung der Klage auf Entschädigung oder Bereicherung und der Strafverfolgung wegen Nachdrucks tritt nach § 33 und 34 des Gesetzes vom
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0026,
von Ustchoperskaja Stanizabis Usuramo |
Öffnen |
Gewohnheitsrecht (s. Gesetzesauslegung, S. 234).
Usuell, s. Usus.
Usukapiōn (lat.), die Ersitzung oder erwerbende Verjährung (s. d.); usukapieren, durch längern Besitz das Eigentum einer Sache erwerben (ersitzen).
Usulutan, Departementshauptstadt
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0027,
von Usurpationbis Ütersen |
Öffnen |
27
Usurpation - Ütersen.
Usurpation (lat.), im ältern röm. Rechte die Unterbrechung der Verjährung; im neuern Sprachgebrauch die Anmaßung eines Besitzes, einer Befugnis, besonders der öffentlichen Gewalt; daher die gewaltsame Verdrängung
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0462,
Wechsel (besondere Arten, Geschichtliches) |
Öffnen |
Ausstellers oder des Acceptanten eines Wechsels durch Verjährung oder dadurch erloschen, daß die zur Erhaltung des Wechselrechts vorgeschriebenen Handlungen verabsäumt wurden, so bleiben Aussteller und Acceptant dem Inhaber des Wechsels nur soweit
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0466,
von Wechselschlußbis Wechsler |
Öffnen |
wieder ein positiver folgt. Derartige W. benutzt man in der Telegraphie und auch sonst in der Elektrotechnik; Maschinen, welche W. hervorbringen, heißen Wechselstrommaschinen.
Wechselsumme, s. Wechsel, S. 460.
Wechselverjährung, Verjährung
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0% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0118,
von Benzolbis Bergaigne |
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, wenn die wechselmäßige Verbindlichkeit des Ausstellers oder des Acceptanten durch Verjährung oder dadurch erloschen ist, daß die zur Erhaltung des Wechselrechts geschlich vorgeschriebenen Handlungen verabsäumt sind (s. Wechsel, Bd. 16, S. 461
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0294,
von Endingenbis Englische Litteratur |
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); »Eigentumserwerb an liegenden Gründen nach russischem Recht« (russ., das. 1859); »Die Verjährung nach russischem Privatrecht« (Dorpat 1867; 2. Aufl. russ., Petersb. 1868); »Die Zwangsvollstreckung auswärtiger richterlicher Urteile in Rußland« (Leipz
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0951,
von Port Victoriabis Prismenpaar |
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Pramne, Pramnischer Wein, Grie-
chische Weine
! ?lH6N68tinU8, Palestrina, Giovanni
Prangtag, Fronleichnamsfest
Pranhita (Fluß), Nagpur
Präputialsteine, Phimose Ü739,1
^I9>6Mtium c1it0l'iäi8, Hottcntoten
?la,68CI'iM0, Verjährung
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0204,
Deutschland |
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. Dies hatte aber seine Bedenken und konnte mit dem Artikel 31 der Reichsverfassung nicht beabsichtigt gewesen sein; denn dann würden besonders Preßvergehen verjähren, ohne daß die Justizbehörden es verhindern könnten. Einige Gerichte hatten deswegen
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0440,
von Handelsstatistik Österreichsbis Handelsverträge |
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Handelsstatistik. Die Ordnungsstrafen verjähren in einem Jahre.
Handelsverträge. Mit dem 1. Febr. 1892 liefen die meisten H., welche europäische Staaten untereinander abgeschlossen haben, ab. (Vgl. hierüber Bd. 17, S. 413 ff.) Bereits im Laufe des Jahres
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0028,
von Abd ur-Rahmân (Feldherr)bis Abel (Karl von) |
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. O. 1835), "Die Berechtigung der deutschen Strafrechtswissenschaft der Gegenwart" (Braunschw. 1859), "Über die Verjährung rechtskräftig erkannter Strafen" (Bresl. 1862).
Abĕken, Bernh. Rud., Philolog und Schulmann, geb. 1. Dez. 1780 zu Osnabrück
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0067,
von Abschlagbis Abschneiden |
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und mit Kosten beschwerte Forderung an, so darf er die A. zunächst auf Zinsen und Kosten anrechnen; jedenfalls dann, wenn der Schuldner andere Anrechnung nicht bedungen hat. Die angenommene A. unterbricht die Verjährung der Restschuld, anders beim Wechsel
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0125,
von Action en nullitébis Acton |
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. Von da ab läuft die Verjährung.
Action en nullité (frz., spr. akßjong ang nülité), s. Demande en nullité.
Actium (jetzt La Punta), im Altertum die Landspitze gegenüber der Südspitze von Epirus, am Eingang des Ambracischen Golfs (des jetzigen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0615,
von Anfechtungsklagebis Anfossi |
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) eine zehnjährige Verjährung vorgesehen, welche sich jedoch nur auf die Fälle der absichtlichen Benachteiligung der Gläubiger erstreckt. Der Konkursverwalter kann sich, auch wenn er Klage erhebt, auf den Antrag beschränken, daß die angefochtene Handlung den
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0678,
von Anspruchswappenbis Ansteckung |
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676
Anspruchswappen - Ansteckung
Verjährung abgiebt. Das kanonische Recht hatte vorgeschrieben, eine A. solle nicht laufen zu Gunsten des unredlichen Besitzers einer fremden Sache. Das ist in die neuern Gesetze nicht aufgenommen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0097,
von Aufnahmestellungbis Aufrechnung |
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Forderungen, welche bei einer andern Kasse zahlbar sind u. s. w.
Schon, daß sich Forderung und Gegenforderung gegenüberstehen, hat gewisse Wirkungen, wenn demnächst die Kompensation für gültig erklärt wird, z. B. den Ausschluß der Verjährung, wenn
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0103,
von Aufstrichbis Auftreibschere |
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sein Schweigen als Übernahme des A. gilt. Der Rechtsanwalt hat nach §.30 der Rechtsanwaltsordnung die Ablehnung eines A. ohne Verzug zu erklären, widrigenfalls er den durch Verjährung entstehenden Schaden zu ersetzen hat.
Wer gewerbsmäßig in eigenem Namen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0154,
von Auskuttenbis Ausland |
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die Handlung bereits rechtskräftig erkannt und Freisprechung oder Strafvollzug erfolgt ist, wenn ferner nicht Verjährung oder Straferlaß eingetreten ist, wenn endlich der nach den Gesetzen des A. erforderliche Antrag des Verletzten gestellt ist (§. 4, Nr
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0272,
von Bonainibis Bonald (Louis Gabriel Ambroise, Vicomte de) |
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u. s. w. in viel beschränkterm Umfang als der Besitzer in bösem Glauben. Das beschränkt sich auf den Glauben zur Zeit des Besitzes. Solange der Besitzer gutgläubig ist, läuft gegen den Eigentümer die Verjährung der Eigentumsklage. Das wird mit dem
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0489,
von Constantius II.bis Consualia |
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die Schuld nicht bestand, verschaffte aber dem Gläubiger,
wenn die versprochene Schuld bestand, den Vorteil, daß für die Klage aus dem C. eine neue Verjährung lief. Versprach ein Dritter die Schuld eines andern zu zahlen
( Constitutum
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0741,
Ehe |
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war dreifach: 1) die Coëmtio in manum (s. d.); 2) die Confarreatio (s. d.); 3) kam dazu noch der Usus (Verjährung), indem nämlich ein Mädchen gesetzliche Gattinrechte erhielt, wenn sie mit Einwilligung ihrer Eltern oder Vormünder ein volles Jahr
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0810,
von Einradbis Einsalzen |
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.
die Vertragsunfähigkeit oder der Zwang auf feiten
eines Kontrahenten, oder eine rechtsvernich-
tende, d. h. eine solche sein, welche das an sich ent-
standene Klagerecht wieder aufhebt, wie z. V. die
Erfüllung oder die Verjährung. Ihrer Wirkung
nach zerfallen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0116,
von Engelhartszellbis Engelmann, Wilhelm |
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in russ. Sprache vorträgt. Seine Werke sind: die gekrönte Preisschrift «Das Privatrecht der Pleskauschen Statuten» (russisch, Petersb. 1855), «Eigentumserwerb an liegenden Gründen nach russ. Recht» (russisch, ebd. 1859), «Die Verjährung nach russ
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0480,
von Expropriierenbis Exsultet |
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, Vernichtung;
erstinkt iv, auslöschend; Exstinktivverjäh-
rung, Verjährung, infolge deren eine Forderung
oder Klage erlischt.
Exstirpation (lat., d. i. Ausrottung), jede
chirurg. Operation, bei der ein Teil des Körpers
aus seinem organischen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0940,
Flüsse |
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im Privateigentum stehen, das Recht auf
Durchleitung von Röhren durch Konzession des Staates oder eine dieselbe ersetzende unvordenkliche
Verjährung (s. d.) erworben werden. Denn die deutschen Könige nahmen schon früh ein Regal an den
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0127,
Frankreich (Geschichte 1887-94) |
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Lesseps, Fontane, Cottu und Eiffel, die 9. Febr. wegen Betrugs und Vertrauensmißbrauchs zu hohen Gefängnisstrafen verurteilt wurden, doch wurde das Urteil wegen Verjährung durch den Kassationshof im Juni aufgehoben. Weit sensationeller gestaltete sich ein
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0640,
Haftpflichtgesetze |
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Jahren, welche auch gegen Minderjährige mit Aus-
schluß der Wiedereinsetzung laufen (§. 8). über
Unterbrechung der Verjährung entscheidet das
bürgerliche Gesetz. Die Bestimmungen der Landes-
gesetze, nach welchen außer den in dem Hastpflicht-
gesetz
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0539,
von Immanuelbis Immermann |
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Verwaltungsbehörden sich befindenden Mediat-
städten unterschieden. Letzterer Unterschied ist in den
neuern staatsrechtlichen Zuständen gegenstandslos.
Immemorialverjährung, unvordenkliche Ver-
jährung, s. Verjährung.
Immen, soviel wie Bienen
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0669,
von Inversorbis Involution |
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die Belehnung seitens des Königs, in Italien und Burgund die päpstl. Weihe zuerst stattfinden.
Inveterieren (lat.), veralten, verjähren; davon das Substantiv: Inveteration.
Invĭcem (lat.), wechselsweise, gegenseitig.
Invidiös (lat.), neidisch
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0986,
von Judenviertelbis Jüdische Litteratur |
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zurückzugehen, sondern gründet sich auf das ergangene Urteil. Der Kläger macht also den in der Verurteilung liegenden Titel, die J., geltend. Auch ist der so bestehende Anspruch nicht mehr der kurzen Verjährung unterworfen, selbst nicht bei Wechselforderungen
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0544,
Offene Handelsgesellschaft |
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-
sellschafter wie gegen sämtliche Gesellschafter nach
Auflösung der Gesellschaft in fünf Jahren seit dem
Austritt oder der Auflösung, sofern nicht für die
Forderung nach Gesetz eine kürzere Verjährung läuft.
Für den Gesellschaftsvertrag bedarf es keiner
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0953,
Patent |
Öffnen |
jedermann, auch ein Ausländer, erheben. Im Fall des §. 10, Nr. 1 ist die Klage nach Ablauf von fünf Jahren von dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung, für die vor dem 1. Okt. 1889 erteilten P. vom 1. Okt. 1894 ab nicht mehr zulässig. Diese Verjährung
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0197,
von Platzmajorbis Plauen |
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. Für das P. gelten die Vorschriften in
Art. 347 des Handelsgesetzbuchs über sofortige Unter-
suchungspflicht und Mängelanzeige und die Be-
stimmungen des Art. 349 über die Verjährung der
Einreden nicht, vielmehr sind die Vestinlmungen des
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0240,
von Polizeiaufsichtbis Polizeistrafverfahren |
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und die an Stelle nicht beizutreibender Geldstrafe tretende Haft, sowie eine etwa verwirkte Einziehung. Gegen die Strafverfügung, welche gleich einer richterlichen Handlung die Verjährung unterbricht, kann der Beschuldigte, sofern er nicht eine gesetzlich
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0364,
von Präsentationsrechtbis Prätendent |
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, verordnen;
für verjährt erklären; Präskription, Vorschrift,
Verjährung.
Praslin (spr. praläng), ein Marquisat in Frank-
reich, das im Besitz einer der Hauptlinien des Hauses
Choiseul war, aber 1690 nach dem Erlöschen der
Marquis von P. an
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0465,
von Prolongationsgeschäftbis Prometheus |
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protestiert, daß auch
der Lauf der Verjährung nicht gehemmt wird. Von
der P. ist deshalb abzuraten. Dasselbe hat der zu
beachten, der einen Wechsel mit Prolongations-
vermerk erwirbt; er thut gut, einen solchen Vermerk
nicht zu beachten. Der Bezogene
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0674,
von Rechtsgelehrsamkeitbis Rechtshängigkeit |
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. Civilrechtliche Vorschriften über sonstige Wirkungen der R., wohin namentlich die Unterbrechung der Verjährung gehört, sind unberührt gelassen; jedoch treten diese sowie alle Wirkungen, welche nach Civilrecht an Anstellung, Mitteilung
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 1056,
von Rückwirkungbis Rudbeck |
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Vormundschaft gestellt. Im einzelnen wird die Anwendung dieses Grundsatzes schwierig; derartige Gesetze pflegen deshalb Übergangsbestimmungen zu
treffen (z.B. für die laufenden Verjährungen, wenn die Verjährungsfristen geändert
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0161,
von Sachsen-Coburg-Koharybis Sachsenland |
Öffnen |
die in Sachsen übliche Verjährungs-
frist von 31 Jahren 6 Wochen 3 Tagen.
Sachfengängerei, die alljäbrlich im Frühjahr
erfolgende Abwanderung von Landarbeitern aus
den östl. Provinzen Preußens nach den Provinzen
Sachsen und Hannover und nach Anhalt
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0681,
von Schwarzburg-Sondershausensche landwirtschaftl. Berufsgenossenschaftbis Schwarze |
Öffnen |
), "Die
zweite Instanz im mündlichen Strafverfahren" (Wien
1862), "Das Verbrechen des ausgezeichneten Dieb-
stabls" (Erlangen 1863), "Das deutsche Schwur-
gericht und dessen Reform" (ebd. 1866), "Bemer-
kungen zur Ledre von der Verjährung im Straf-
recht
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0762,
Schwurgericht |
Öffnen |
fehlt oder die Strafverfolgung durch Verjährung
oder Vegnadignng oder prozcssualische Gründe aus-
geschlossen ist. Im übrigen schließt sich an das Be-
weisverfahren die Fragestellung an die Geschworenen
an. Da letztere zur Entscheidung
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