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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0389,
von Einredebis Einreibung |
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389
Einrede - Einreibung.
gungsansprüche für gewährtes Quartier sind, wenn sie nicht sofort vergütet werden, spätestens im Lauf des der Quartierleistung folgenden Kalenderjahrs der zuständigen Behörde anzumelden. Die Stärke der Belegung mit E
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0461,
von Excentricitätbis Exceptio |
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, Einschränkung; in juristisch-technischer Bedeutung die
Einrede (s. d.). Wenn Kläger und Beklagter im alten Rom vor dem Prätor verhandelt hatten, unterschrieb der
Prätor in einer Formel den Streitfall durch eine an den Richter erteilte
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0664,
von Burgscheidungenbis Burgsteinfurt |
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664
Burgscheidungen - Burgsteinfurt.
diese Einreden den Gläubiger zu sichern, oder daß die Einreden rein persönlicher Natur wären. Es läßt sich denken, daß für eine bestehende B. wiederum eine B. übernommen wird (fidejussio fidejussioris
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0983,
von Exzellierenbis Exzeß |
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, in der Rechtssprache die Entgegnung eines Beklagten auf die gegen ihn erhobene Klage (s. Einrede); daher exzeptionabel, Einreden unterworfen, streitig, unentschieden.
Exzeptionell (lat.), eine Ausnahme machend oder enthaltend, ausnahmsweise; exzeptiv
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0865,
Beweis (im Zivilprozeß) |
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. Er ist der B. der Einreden in Bezug auf den Klageangriff, B. der Dupliken in Bezug auf den Replikangriff etc. Der sogen. indirekte Gegenbeweis unterscheidet sich sonach von dem Hauptbeweis, dessen rechtliche Folgen er aufzuheben strebt, bloß dadurch
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0663,
von Burgoynebis Bürgschaft |
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ausklage (beneficium ordinis sive excussionis), was aber wegfällt, wenn der Hauptschuldner abwesend oder in Konkurs geraten ist, oder wenn der Bürge auf die Einrede der Vorausklage verzichtete, indem er sich als Selbstschuldner verbürgte;
2) der Bürge
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0230,
von Duplexbis Dupont |
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.), im Prozeß eine Behauptung, welche die Replik des Klägers entkräften soll. Wie die Einrede der Klage und die Replik der Einrede, so wird die D. der Replik entgegengesetzt, oder mit andern Worten, die D. ist eine Einrede auf die Replik. Im frühern Prozeßrecht
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0437,
von Doppelschnepfebis Doppelsterne |
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ist: "Zug um Zug". Soweit er das nicht ist, steht seiner Klage die Einrede des nicht erfüllten Vertrags (exceptio non adimpleti contractus), und wenn bereits geleistet ist, die Leistung aber mangelhaft war, die Einrede des nicht ordnungsmäßig erfüllten
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0271,
von Erfrischungsinselbis Erfüllung (bei Schuldverhältnissen) |
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oder sein Rechtsnachfolger das Forderungsrecht nach der E. gegen den Schuldner oder dessen Erben, den Anspruch gegen den Bürgen, das Recht aus der Hypothek geltend, so steht ihm die Einrede der Tilgung entgegen, welche der Beklagte freilich geltend machen muß, damit
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0758,
von Rektaklauselbis Relais |
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der Cession hat, sich deshalb
alle Einreden entgegensetzen lassen müssen, welche
dem Aussteller und Acceptanten gegen den Remit-
tenten zustehen. Gerade die Erhaltung der Einreden
(Gegenforderung, Einrede, daß der Wechfel nur zur
Sicherheit gegeben
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0200,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Proceß) |
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. Vernehmlassung
Einrede, s. Exception
Einwendung
Erläuterung
Exception
Eventualmaxime
Litiskontestation
Quadruplik
Replik
Résumé
Triplik
Vernehmlassung
Verzicht
Widerruf
Geständnis
Incidentpunkte
Instanz
Intervention
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0039,
von Dolzflötebis Domäne |
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(Nebenbetrug, d. incidens). Im erstern Fall kann der Vertrag durch Klage oder Einrede von seiten des Betrogenen rückgängig gemacht werden, im letztern Fall dagegen wird nur ein Entschädigungsanspruch begründet. Haben beide Kontrahenten einander gegenseitig
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 1001,
von Internierenbis Interpolation |
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Gesandter dort verweilte, ein Titel, welcher später auf den ständigen Gesandten überging, jetzt aber außer Gebrauch ist.
Interpellation (lat.), Unterbrechung; dann Einrede, Einspruch, Mahnung des Gläubigers an den Schuldner (s. Verzug
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0305,
von Obligationenrechnungbis Obmann |
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.
Obloquieren (lat.), eine Einrede machen, widersprechen; Obloquium, Einrede, Widerspruch.
Obmann, derjenige, welchem die Leitung und Führung einer Versammlung oder einer Körperschaft eingeräumt ist, z. B. der Vorsitzende eines Gemeindekollegiums
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0734,
von Reorganisierenbis Repnin |
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. Für die Posten dienen die Feldwachen, für diese Piketts als R. Repliieren, sich zurückziehen, zurückweichen.
Replik (lat.), Erwiderung, Entgegnung; im Prozeßwesen die Gegenrede auf eine Einrede, namentlich das Vorbringen einer Thatsache, wodurch
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0884,
von Zessionarbis Zetzsche |
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. B. Bürgschaften, Pfandrechten etc., geltend gemacht werden kann. Der Schuldner kann alle Einreden und Rechtsbehelfe geltend machen, welche auf die Beschaffenheit (die Gültigkeit und Wirksamkeit) der Z. und die Person des Zessionars Bezug haben
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0724,
von Anwenderechtbis Anzeige |
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. an Zahlungsstatt angenommen hat.
Der Angewiesene wird durch Annahme der A. dem Anweisungsempfänger zur Leistung verpflichtet, ohne daß er sich diesem gegenüber auf Einreden berufen darf, welche ihm im Verhältnis zum Anweisenden zustanden
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0097,
von Aufnahmestellungbis Aufrechnung |
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ferner nicht kompensieren, wenn seiner Gegenforderung eine Einrede entgegensteht. Die A. ist ausgeschlossen gegen gewisse Forderungen, z. B. Rückforderung eines Depositums (nach Gemeinem Recht, preuß. Landrecht und sächs. Recht), gegen fiskalische
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0% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0766,
von Burgscheidungenbis Bürgstein |
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764
Burgscheidungen - Bürgstein
allen Rechten gleichmäßig geordnet. Der Bürge wird frei, wenn der Hauptschuldner die Schuld tilgt. Auch sonst stehen ihm die Einreden des Hauptschuldners zu, ausgenommen wenn er sich, um den Gläubiger gegen jene
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0614,
von Dupin (Maurice)bis Duplikat |
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Gegners abzielt, sich also zur Replik ver-
hält, wie diese zur Einrede und letztere zur Klage.
Beispiel: Klage auf Rückzahlung eines Darlehns;
Einrede, der Beklagte sei, als er das Darlchn erhielt,
Haussohn gewesen und hafte deshalb nicht; Replik
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0449,
von Evansscher Lenkerbis Eventualmaxime |
Öffnen |
und Rechtsbehelfe,
wie Klagebestreiten und Einreden oder Bestreiten
von Einreden und Repliken, auf einmal vorzu-
bringen hatten, also iu svonwm, d. h. in dem
Sinne, daß immer das nächstfolgende Vorbringen
in Betracht zu ziehen, falls das voraufgehende
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0553,
von Falschmünzereibis Falschwerbung |
Öffnen |
Anfertigung des Inhalts führen. Handelt
es sich um verpflichtende Urkunden, so wird die
in Anspruch genommene Partei mit der Einrede der
F. nicht bloß dem Fälscher und demjenigen Dritten
gegenüber gehört, welcher in Kenntnis der F. die
Urkunde
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0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0877,
von Hauptaccordebis Hauptbuch |
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als Nebenbetrieb.
Hauptbeweis, der Beweis, welchen der Kläger
zu führen hat, um feine Klage und Replik ins Ge-
wisse zu setzen, während der Beklagte den direkten
Gegenbeweis und den Beweis seiner Einreden und
Dupliken (indirekten Gegenbeweis) führt
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0953,
Patent |
Öffnen |
einer Benutzung der Erfindung Verurteilte dadurch für die Zukunft eine Einrede gewinnt. Waren Licenzen erteilt, so hat der Licenzträger für die Vergangenheit einen Anspruch auf Erlaß oder Rückzahlung der Licenzabgabe nicht; anders, wenn er pränumeriert
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0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0955,
von Patentgelbbis Paternitätsklage |
Öffnen |
. Bürgerl. Gesetzbuch §. 1872, das bad.
Gesetz vom 21. Febr. 1851, §§. 2, 5, und die meck-
lenb. Verordnung vom 23. Juni 1847 die Einrede
der mehrern Zuhälter ausschließen, läßt das Bür-
gert. Gesetzbuch für das Deutsche Reich in Überein-
stimmung
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0486,
von Provisionsreisenderbis Prozent |
Öffnen |
dieses Anspruchs wider die Wahrheit berühmte, oder weil dem Provokánten dagegen Einreden zustanden, die mit der Zeit ihre Wirksamkeit verlieren konnten. Dem Provokaten wurde, wenn er die Klage nicht erhob oder den Beweis nicht führte, im erstern Fall
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0674,
von Rechtsgelehrsamkeitbis Rechtshängigkeit |
Öffnen |
der Dauer der R. von einer Partei die Streitsache anderweit anhängig gemacht wird, so kann der Gegner die Einrede der R. erheben. Die Zuständigkeit des Prozeßgerichts wird durch eine Veränderung der sie begründenden Umstände nicht berührt. Der Kläger
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0780,
von Repitzbis Repräsentativstem |
Öffnen |
-splicÄtia; frz. rep^iie), Erwide-
rung, Entgegnung: im Prozeßverfahren die kläge-
rische Gegenrede auf die Klagbeantwortung des
Beklagten, namentlich das Vorbringen einer neuen
Thatsache seitens des Klägers, welche die Einrede
(s. d.) in ihrer
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0567,
von Wechseleinredenbis Wechselfieber |
Öffnen |
Indossament erworben habe.
Verfälschung des echten Wechselinhalts ändert die vorher im Wechsel übernommene Verpflichtung nicht; die Einrede der Verfälschung
kann jedem entgegengesetzt werden, der aus dem verfälschten Inhalt ein Recht geltend gemacht
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0569,
von Wechselklauselbis Wechselordnung |
Öffnen |
ist. Selbst daß die Wechselforderung getilgt, bezahlt, verglichen, steht dem Kläger nicht entgegen, wenn es der Wechsel nicht ergiebt oder der Kläger es wußte, als er den Wechsel erwarb. In allen diesen Beziehungen stehen aber auch dem Kläger die Einreden
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1068,
von Zwirnenbis Zwischenurteil |
Öffnen |
Verteidigungsmittel (eine der verschiedenen Einreden, z. B. die Einrede der Zahlung oder der Stundung oder des Vergleichs) ein Z. fällen, wenn dieser Streitpunkt, aber noch nicht der ganze Prozeß reif ist. Das soll zur Vereinfachung dienen. Ein Z
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1006,
von Zwangsabtretungbis Zwangsvollstreckung |
Öffnen |
1006
Zwangsabtretung - Zwangsvollstreckung.
zwungenes Rechtsgeschäft ist nicht ohne weiteres nichtig, kann aber wegen des Zwanges von dem dazu Gezwungenen mittels Klage oder Einrede angefochten werden. Der Z. wird an demjenigen, welcher sich
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0938,
von Bewegungswiderstandbis Beweis (juristisch) |
Öffnen |
). Die Beweiseinlassung ist denkbar in Gestalt von Einreden gegen gegnerische Beweismittel (s. Beweiseinreden) oder in Gestalt der Abgabe gewisser Erklärungen aus letztere (z. B. Annahme oder Zurückschiebung von Eiden).
Die Aufnahme und die Würdigung
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0107,
von Endophytischbis Energie |
Öffnen |
einer Eidesleistung, völlig abgeschlossen sein muß. Das E. kann inhaltlich über den geklagten Anspruch selbst entscheiden, aber auch nur die Instanz erledigen, sei es dadurch, daß es eine prozeßhindernde Einrede für durchgreifend erachtet, sei
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0470,
von Exkrementebis Exkussion |
Öffnen |
kann der Gläubiger den Bürgen schon belangen, wenn der Hauptschuldner auf Mahnung des Gläubigers nicht erfüllt hat. Das Handelsgesetzbuch Art. 281 versagt die Einrede, wenn die Schuld aus einem Handelsgeschäft auf seiten des Hauptschuldners hervorgeht
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0502,
von Grundsatzbis Grundsteuer |
Öffnen |
in der Hand eines redlichen Cessionars befindet,
gegen demselben bei dem Erwerb unbekannt ge-
vliebene Einreden aus dem unterliegenden Nechts-
verhältnis gesichert ist, so unterscheidet sich die G.
von der Hypothek, so lange sich diese
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0580,
von Indophenolweißbis Indoxyl |
Öffnen |
in gutem Glauben, d. h. auch nicht grob fahrlässig war, es geltend machen kann, also beim Wechsel Zahlung fordern und Regreß nehmen kann, ohne andere Einreden fürchten zu müssen als solche, die aus dem Papier hervorgehen oder ihm selbst unmittelbar
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0487,
von Prozeßbis Prozessionsspinner |
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. Prozeßvollmacht.
Prozeßeinrede, s. Einrede.
Prozeßfähigkeit, im Civilprozeß die Fähigkeit, einen Prozeß selbst oder durch andere zu führen, prozessuale Handlungen mit Wirksamkeit vorzunehmen. Nach der Deutschen Civilprozeßordnung bildet die P. einen Ausfluß
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0309,
von Verwandtschaftszuchtbis Verzierung |
Öffnen |
, wenn der Prozeß nicht um Vermögensrechte geführt wird, z. B. Beeidigung von Zeugen und Sachverständigen, Rechtsmittel, auch im Strafprozeß. Verzichtbar sind ferner Ehescheidungsgründe, Anfechtungsrechte und Einreden. Unverzichtbar ist das eheliche
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1054,
von Zwangsversteigerungbis Zwangsvollstreckung |
Öffnen |
. für dessen Erfüllung, ohne sich die Einrede der Vorausklage vorbehalten zu haben, Verpflichtungen übernommen haben. Eine Klage auf Aufhebung des Z. wegen Nichterfüllungen desselben findet nicht statt. Aber wenn derselbe durch Betrug zu stande gebracht worden
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0665,
von Anwenderechtbis Anzeige |
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verpflichtet ist. Der Verpflichtete kann sich nur solcher Einreden bedienen, welche ihm nach Maßgabe der Urkunde selbst oder gegen den jedesmaligen Kläger zustehen. Der Schuldner ist nur gegen Aushändigung des quittierten Papiers zu erfüllen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0637,
von Belebeibis Beleidigung |
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der Ehre eines andern Eintrag thun. Man nennt den Einwand, daß die angeblich injuriöse Behauptung die Wahrheit enthalte, die Einrede der Wahrheit (exceptio veritatis), deren Beweis derjenige, welcher sich darauf beruft, zu erbringen hat. Ist die Thatsache
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0% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0236,
Börse (Maklerordnungen, Kursnotierung; Kommissionäre; Kaufgeschäfte) |
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einer falschen Nachricht haben (Börsenmanöver). Läßt sich letzteres beweisen, so ist offenbar ein Betrug vorhanden, welchem nicht mit der Einrede begegnet werden kann, der Gegner hätte ja die Nachricht nicht zu glauben gebraucht.
Die einzelnen
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0909,
von Cessionbis Cetina |
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der Gläubiger mit der Einrede der Zession seiner Güter so lange abweisen konnte, bis er wiederum zu besserm Vermögen gekommen sein werde, in welchem Fall er zwar nachzahlen mußte, aber auch die Rechtswohlthat der Kompetenz, d. h. nur auf so viel exequiert
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0550,
von Darlehnskassenbis Darlehnskassenvereine |
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D. gibt, wird durch die Einrede aus diesem Senatsbeschluß (exceptio senatus consulti Macedoniani) beseitigt. Das preußische Landrecht hat außerdem noch die Darlehnsfähigkeit der königlichen Prinzen, der Offiziere und der königlichen Schauspieler
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0% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0975,
von Diktierenbis Dilke |
Öffnen |
, Frist der Einrede; d. citatoria, Ladungsfrist; d. conventionalis, Frist, über die sich die Parteien einigen; d. definitoria, Entscheidungsfrist; d. dijudicatoria, Frist zur Urteilsvollziehung; d. judicialis, vom Richter gesetzte Frist; d. legalis
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0367,
von Eidbis Eidechse |
Öffnen |
die Einrede der Zahlung vor, und schiebt (deferiert) er dem klagenden Darlehnsgläubiger hierüber den E. zu, so hat dieser Kläger die Wahl, ob er schwören will, daß Beklagter ihm die Schuld nicht bezahlt habe, oder ob er den E. zurückgeben, d. h. den
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0396,
von Einungsämterbis Einzelhaft |
Öffnen |
einer Sache (s. Dedikation). In der christlichen Welt werden insonderheit Geistliche, Kirchen, Altäre, Glocken u. a. eingeweiht. Vgl. Ordination und Kirchweihe.
Einwendung, s. v. w. Einrede. E. eines Rechtsmittels ist die zu den Akten gebrachte
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0949,
von Evansbis Eventuell |
Öffnen |
Rechtshandlungen müssen also miteinander, nicht nacheinander vorgenommen werden. Hat z. B. jemand gegen eine Klage mehrere Einreden, so muß er sie in der hierzu gesetzten Frist alle auf einmal vorbringen, wenn er nicht dieselben verlieren will
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0969,
von Exkreszenzbis Exmouth |
Öffnen |
Recht, zu verlangen, daß der Gläubiger zuvor den Hauptschuldner ausklage. Diese Einrede (auch beneficium ordinis genannt) steht dem Bürgen ohne besondere Verabredung zu, es sei denn, daß letzterer versprochen hat, als Selbstschuldner zu haften. Daher
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0984,
von Exzidierenbis Eyck |
Öffnen |
.
Exzipieren (lat.), ausnehmen von etwas, etwas als Ausnahme hinstellen; in der Rechtssprache etwas als Einrede (s. d.) geltend machen. Vgl. Excipe.
Exzision, Exzisūr (lat.), s. Exzidieren.
Eyach, zwei Flüsse im württemberg. Schwarzwaldkreis
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0% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0476,
von Fra Bartolommeobis Fracht |
Öffnen |
die Verpflichtung, dem Frachtführer nach Maßgabe des Frachtbriefs Zahlung zu leisten. Klagen und Einreden gegen den Frachtführer wegen Verlustes, Beschädigung oder verspäteter Ablieferung des Guts verjähren, sofern nicht Betrug oder Veruntreuung
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 1014,
von Gegenbewegungbis Gegenreformation |
Öffnen |
darzuthun.
Gegenrechnung, Rechnung, durch welche eine andre Rechnung (Forderung) vermindert oder ausgeglichen wird (Kompensation und Skontro); auch die Vergleichung einer Rechnung mit einer andern.
Gegenrede, s. v. w. Einrede.
Gegenreformation
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0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0855,
Grumbach |
Öffnen |
Albrecht, die Einrede des Kammergerichts zurückweisend, die Feindseligkeiten eröffnete, ließ sich G., um den Kriegsereignissen in Franken fern zu bleiben, von Albrecht auf Werbung entsenden. Während seiner Abwesenheit riefen die fränkischen Stände den
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0218,
von Hauptverbandplatzbis Hauptverhandlung |
Öffnen |
, welcher prozeßhindernde Einreden vorschützte, gleichwohl gehalten sei, sich auf die eigentliche Verhandlung des Rechtsstreits einzulassen, und zu dem sogen. Nachverfahren, d. h. dem Verfahren eines durch Eidesleistung bedingten Endurteils
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 1005,
von Interventivbis Intonation |
Öffnen |
Einrede nach gehöriger Belehrung an Gerichtsstelle ausdrücklich verzichtet hatte. Nach dem deutschen Handelsgesetzbuch kommen diese Bestimmungen bei den Handelsgeschäften der Handelsfrauen nicht zur Anwendung, wie sie denn auch außerdem vielfach
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0% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0626,
von Kaufaccisebis Kauffmann |
Öffnen |
, oder deren Anzeige nicht binnen dieser Frist erfolgte, können nicht mehr geltend gemacht werden, und die Klagen aus Fehlern verjähren überhaupt in sechs Monaten von der Ablieferung an, während bei rechtzeitiger Benachrichtigung die Einreden daraus
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0802,
von Kladrubbis Klage |
Öffnen |
wird. Die Abweisung kann vielmehr wegen einer begründeten verzögerlichen Einrede nur einstweilig ("für jetzt", "zur Zeit") erfolgen, z. B. wenn die eingeklagte Schuld noch nicht fällig ist. Im frühern deutschen Prozeßverfahren kam auch nicht selten die Abweisung
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0% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0812,
von Klauenwurmbis Klausenburg |
Öffnen |
entgegenstehende Einreden oder auf andre Vorteile verzichten. Die Solennitätsklauseln, welche in Wahrung feierlicher Formen bestehen, wie die K. "von Rechts wegen" am Schluß richterlicher Erkenntnisse, haben eigentlich kein rechtliches Interesse. Dagegen
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0824,
von Lips Tullianbis Liquid |
Öffnen |
durch Urkunden l. stellen, und der Beklagte ist in diesem Verfahren auf "liquidierliche" Einreden beschränkt. Handelt es sich dagegen nur darum, einen Anspruch zu bescheinigen, so gebraucht die deutsche Zivilprozeßordnung den Ausdruck "Glaubhaftmachung" (s. d
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0693,
Papst (Geschichte des Papsttums bis zur Gegenwart) |
Öffnen |
allein die dogmatische Grundlage des Katholizismus war durch die Einreden der englischen und französischen Freigeister längst erschüttert, sondern durch die kirchenrechtlichen Untersuchungen eines Justinus Febronius (Hontheim) war auch die päpstliche
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0840,
von Pereira de Mellobis Per exemplum |
Öffnen |
.
Peremtōrisch (lat., "vernichtend"), s. v. w. entscheidend, unaufschiebbar, namentlich im Rechtswesen, im Gegensatz zu dilatorisch, von Fristen und Einreden gebraucht; daher peremtorische Ladung (peremtorischer Termin), eine Vorladung, deren
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0629,
von Rechtsbeistandbis Rechtshilfe |
Öffnen |
einer streitigen Sache oder die Zession einer streitigen Forderung hat auf den Rechtsstreit keinen Einfluß. Die R. hat namentlich die prozessualische Wirkung, daß der Gegner die Einrede der R. erheben kann, wenn während der Dauer der R. eine Partei
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0630,
von Rechtskonsulentbis Rechtssache |
Öffnen |
Wahrung oder Geltendmachung von Rechten, wie Klagen, Einreden, Beschwerden, Gesuche um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand etc.; im engern und eigentlichen Sinn die im Prozeßrecht dargebotenen Mittel, um eine richterliche Entscheidung, durch welche man
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0844,
von Selbsthilfeverkaufbis Selbstverbrennung |
Öffnen |
(Par. 1885), Westcott (Lond. 1885).
Selbstöler, s. Schmiervorrichtungen.
Selbstsatzung, s. Autonomie.
Selbstschuldner (Selbstzahler), der Bürge, welcher dem Gläubiger gegenüber auf die Einrede der Vorausklage gegen den Hauptschuldner
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0013,
von Urkundenbeweisbis Urkundenprozeß |
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beweisen und zwar nur entweder durch anderweite Urkunden oder durch Eidesantrag. Einreden des Beklagten werden im U. nur dann berücksichtigt, wenn sie ebenfalls durch Urkunden oder durch Eid liquid gestellt werden. Dem Beklagten ist aber die Ausführung
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0170,
von Verzichtbis Verzinken |
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. ungültig. Der Verzichtende muß auch wissen, worauf er verzichtet, und es hat also keine Wirkung, wenn im allgemeinen auf Einreden, z. B. des Betrugs, V. geleistet wird, ohne daß dem Entsagenden bekannt ist, daß ihm ein Betrug gespielt worden sei. Daher
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0465,
von Wechselrechtbis Wechselschere |
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und vor eingetretener Rechtskraft vorläufig vollstreckbar. Besonders wichtig ist ferner für den W. die Bestimmung der allgemeinen deutschen Wechselordnung (Art. 82), daß sich der Wechselschuldner der Wechselklage gegenüber nur solcher Einreden bedienen
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0590,
von Widerdruckbis Widerstand |
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im Zusammenhang steht; sei es, daß er in Ansehung des Entstehungsgrundes, sei es, daß er durch einen Einfluß auf die rechtliche Beurteilung mit dem geklagten Anspruch oder mit den Einreden oder Dupliken zusammenhängt, welche der Beklagte dem Klaganspruch
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0333,
von Forgenmol de Bostquénardbis Fouquier |
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Vergangenheit und Gegenwart des monarchischen Prinzips« in den »Bülauschen Jahrbüchern« (1846), worin er eine philosophisch-juristische Begründung des konstitutionellen Prinzips unternahm; ferner: »Klage und Einrede nach preußischem Rechte (Bresl. 1857
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0884,
von Eurekabis Farbmesser |
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, Bulgarien 620,2
Exarchos, Abä
LxeßlOnci^. ^xckilLUov^ Exzellenz
NxCKPtio, Einrede; N. V6rit3ti8, Ve.
^X00li3ti0, Afterfratt tteidigung
Nxeudias, Vigilien
Exi, Dnftpr '
Exine, Pollen 189,2
Exkusationsgründe
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0382,
Gewerbegerichte (Reichsgesetz vom 29. Juli 1890) |
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die Vorentscheidung nicht erfolgt war; dem Beklagten, welcher ohne sie vor das Amtsgericht gezogen wurde, stand die Einrede der Unzulässigkeit des Rechtsweges zu. Vorschriften über das Verfahren vor der Gemeindebehörde fehlten, ebenso besondere
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0050,
Arbeiterschutzgesetzgebung (das deutsche Arbeiterschutzgesetz vom 1. Juni 1891) |
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von solchen Vereinigungen und Verabredungen frei, und es findet aus letzterm weder Klage noch Einrede statt.« § 153: »Wer andre durch Anwendung körperlichen Zwanges, durch Drohungen, durch Ehrverletzung oder durch Verrufserklärung bestimmt oder zu
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0524,
Kartelle (Rechtsschutz in Deutschland) |
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hat, nach welcher jedem Teilnehmer an Verabredungen und Vereinigungen zum Behufe der Erlangung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen der Rücktritt freisteht, ohne daß Klagen oder Einreden aus solchen Verabredungen stattfinden. Diese Bestimmung wäre
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0084,
von Abweiserbis Abwesenheit |
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sein und in diesem Falle darauf beruhen, daß dieser an sich unbegründet ist oder daß dem Beklagten Einreden zur Seite stehen. Je nach dem Grunde der Abweisung gestaltet sich deren Wirkung verschieden. Nur der zweite Fall hat bei Eintritt der Rechtskraft des
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0615,
von Anfechtungsklagebis Anfossi |
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bloß durch Klage, sondern auch in anderer Weise, insbesondere auf dem Wege der Einrede geltend gemacht werden. Die gegen den Empfänger begründete A. findet gegen dessen Erben und unter bestimmten Voraussetzungen auch gegen andere Rechtsnachfolger
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0725,
von Anzeigepflichtbis Anzengruber |
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Einreden nicht mehr gegen den Cessionar wirksam sind, entsprechend die A. von der erfolgten Verpfändung einer Forderung; die A. des Käufers einer von auswärts gesandten Ware an den Verkäufer, daß und welche Mängel sie habe (Handelsgesetzbuch Art
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0863,
von Argentinobis Arglist |
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verbindenden Verhältnis redlich verfahren. Jedes Verhalten, welches Treu und Glauben widerspricht, auch wenn es nicht auf einen offenbaren Betrug hinausläuft, giebt dem andern Teil Grund zu einer Einrede (der exceptio doli
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0006,
von Billetbis Billigkeit |
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stehen dem Indossator Einreden aus der Person seines Indossanten nicht entgegen. Das ist formales Recht. Wenn aber der Indossatar den Wechsel nur aus Gefälligkeit für den Indossanten übernommen hat, um ihn für dessen Rechnung, aber in eigenem Namen
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0081,
von Blankettstrafgesetzebis Blanqui (Jérôme Adolphe) |
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den Nehmer des Wechsels damit zur Ausfüllung und zur Übertragung des Rechts der Ausfüllung und hat eine Einrede nur gegen den, der die Ausfüllung wissentlich vertragswidrig vorgenommen oder den so ausgefüllten Wechsel nicht ehrlich erworben hat
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0765,
von Burgoynebis Bürgschaft |
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oder eine von einem Unmündigen oder einem Verschwender eingegangene Schuld, immer vorausgesetzt, daß die B. mit Kenntnis des Ungültigkeitsgrundes eingegangen ist. Solche Bürgen haben die Einrede der Vorausklage nicht. Nach Preuß. Allg. Landr. I, 14
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0006,
von Caurabis Causa expressa |
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das Versprechen rechtfertigenden Grunde gemäß verhalten hat, hat der Schuldner eine Einrede, aber er muß sie, eben weil sie aus dem Wechsel nicht hervorgeht, beweisen, z. B. der Bezogene hat aus Gefälligkeit acceptiert, weil der Trassant versprach
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0349,
Civilrecht |
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(s. d.),
wodurch die im frühern gemeinrechtlichen und preuß.
Prozesse unter Androhung von Ausschlußnachteilen
vorgeschriebene Folgeordnung von Einreden, Repli-
ken und Dupliken beseitigt und allem Parteivorbrin-
gen, bis zum Schlüsse derjenigen
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0937,
von Dendrometerbis Denguefieber |
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oder zur Zeit abgewiesen
wurde, wenn sich eine die Klage beseitigende Einrede sogleich als begründet herausstellte, oder wenn der Kläger den
prozessualen Obliegenheiten nicht nachkam.
Denegieren (lat.), verleugnen
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0188,
Deutschland und Deutsches Reich (Geschichte 1815-66) |
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für die Reform des Bundes thätig gewesen. Der polit. Bewegung in Deutschland kam die allgemeine europ. Lage mächtig zu Hilfe. Die Schweiz focht ihre innere Krisis gegen die Einreden fast aller
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0311,
von Diktatorischbis Diligenz |
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peremtorischen, solche, auf deren Nichtbefolgung ein Rechtsnachteil in der Sache selbst nicht gesetzt war; und andererseits wurden dilatorische Rechtsbehelfe und Einreden solche genannt, welche auf Hinhaltung des Prozesses oder auf Abweisung des
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0787,
von Eigentumslosungbis Eike |
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ein Recht an der Sache, aber doch eine Einrede und ein Einlösungsrecht gegen den Vindikanten gegeben wird (Preuß. Allg. Landr. I, 15, §§. 25, 26, 44; Sächs. Bürgert. Gesetzb. §. 315).
Ein besonderer Fall der Zusprechung der E. ohne Eigentumsrecht
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0807,
von Einlagerbis Einmachen |
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, andererseits der Beklagte sich seiner verzicht-
daren prozesihindernden Einreden verlustig macht, !
abgesehen von dem Falle nicht verschuldeter IIn- ^
Möglichkeit früherer Geltendmachung. Dagegen!
treten die civilrechtlichen Wirkungen, welche
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0810,
von Einradbis Einsalzen |
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sein. Die Prozeß-
einreden richten sich gegen die formellen Voraus-
setzungen des erhobenen Prozesses oder der erhobe-
nen Klage. Ausgezeichnet unter ihnen sind nach der
Deutschen Civilprozeßordnung die sechs sog. pro-
zeßhindernden E. (der Unzuständigkeit des
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0239,
von Erbschaftsklagebis Erbschaftssteuer |
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der Beklagte,
welcher Erbe zu sein behauptete, fordern, daß er nur
mit der E., nicht mit der erbschaftlicken Singular-
tlage belangt würde (us pi'^^näicium Ii6i'6äit^ti
t^lU). Diese Einrede wurde auch im heutigen Ge-
nieinen Rocht zugelassen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0291,
von Erlangerblaubis Erlau |
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das Forderungsrecht auf, oder giebt dem Schuldner eine Einrede gegen den von dem Gläubiger trotz des E. später erhobenen Anspruch. Ein E. kann wie ein schuldbegründender Vertrag verschiedene Causae (s. Causa) haben; er kann abgeschlossen sein, weil der Gläubiger dem
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0317,
von Ersatzrichterbis Erschleichen |
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der Wahrheit der vom
Gesuchsteller behaupteten Thatsachen erlassen seien.
Es wurde deshalb die Einrede der Erschleichung
ssxceptio snd- 6t 0di'6ptioin8) zugelassen, wenn der
Gesuchsteller das Reskript durch Angabe falscher oder
Unterdrückung
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0471,
von Exlexbis Exner (Adolf) |
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469
Exlex - Exner (Adolf)
zicht des Bürgen; als Verzicht gilt die Verbürgung
als SelWchuldner. Nach röm. Recht und nach dem
0oäs civil Art. 2170, 2171 Hat die Einrede auch
der dritte Besitzer eines für die Schuld verpfändeten
Grundstücks
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0775,
von Fidanzabis Fideris |
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, schriftliche Gutsagung.
Fidejussor (lat.), Bürge (s. Bürgschaft ).
F. indemnitatis , Schadlosbürge , ist der, welcher für
den Ausfall gebürgt hat, welchen Kläger bei dem Hauptschuldner erleiden könnte. Demselben ist nicht allein die Einrede
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0978,
von Formabelbis Formalvertrag |
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Handlung bestimmen wollen; oder daß er zur Zeit
^ der Ausstellung des Schuldscheins einen Kaufpreis
schuldig gewesen, der Kauf aber nachher rückgängig
geworden sei. Dieselben Einreden stehen dem Schuld-
ner zu, wenn neuere Gesetze abweichend vom Gemei
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0997,
von Förster (Franz)bis Förster (Heinr.) |
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. Er ist verdient um die wisseuschaftliche Be-
handlung des preuß. Rechts in den Werken "Klage
und Einrede nach preuß. Recht" (Brest. 1857),
"Preuß. Grundbuchrecht" (Berl. 1873) und nament-
lich "Theorie und Praxis des heutigen genieinen
preusi
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0644,
von Gefahrenzifferbis Gefangenenbefreiung |
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die
Einrede der Arglist, wenn der, zu dessen Gunsten
das G. erteilt ist, oder ein dritter, welcher die Bc-
rednng kannte, den Wechselanspruch erhebt.
Gefällsteuer, soviel wie Dominikalsteuer (s. d.).
Gefällsverätzung, s. Gefalle
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0971,
von Gewaltbis Gewandhauskonzerte |
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geltend gemacht
werden, wenn derselbe erst nach Ablauf von l, Mo-
naten nach der Ablieferung an den Käufer entdeckt
ist. Die Klagen gegen den Verkänfer wegen Mängel
snicht bloß wegen der verborgenen) verjähren in
Einreden bleiben
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0448,
Großbritannien und Irland (Geschichte 1865-74) |
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der deutschen Einrede, die umfassendste Ausfuhr von Kriegsbedarf aller Art nach Frankreich geschehen. Die Sympathien waren anfangs für Deutschland, neigten aber später der franz. Republik zu, ohne daß England den geringsten Einfluß auf den Gang
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0492,
von Hypothekarische Klagebis Hypothekenbücher |
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erworben hat, Einreden aus dem
persönlichen Schuldverhältnis (z. B. daß der ur-
sprüngliche Hypothekgläubiger dem Beklagten gerade
soviel aus einem andern Geschäft schulde, oder daß
der Beklagte jenem Gläubiger die Schuld bezadlt
habe
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